Dona Carmen e.V. kündigt Verfassungsbeschwerde an!

wpdona2Prostitution 2017: Dona Carmen e.V. Frankfurt/Main kündigt Verfassungsbeschwerde an!

Soeben habe ich erfahren, dass der Verein „Dona Carmen e.V.“ aus Frankfurt am Main am Entwurf einer Verfassungsbeschwerde arbeitet und diesbezüglich bereits im September eine Zusammenkunft von Sexworkern, Betreibern und Sexarbeit-Aktivisten stattgefunden hat.

Dona Carmen sucht nun noch Unterstützer, die sich direkt beim Verein melden können und hat mit Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, einen erfahrenen Rechtsanwalt für die Ausarbeitung einer Verfassungsklage gewinnen können. Starostik hat sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2007 einen Namen gemacht, wobei er 35.000 Kläger erfolgreich vertreten hat.

Dona Carmen spricht zwar von einer „Sammelklage“, diese gibt es im deutschen Recht aber nicht. Also hat Herr Starostik wohl 35.000 einzelne Kläger in „Streitgemeinschaft“ vertreten, was aber eine reine Howardsche Spitzfindigkeit ist und das Vorhaben als solches auch in keiner Weise inhaltlich oder ideologisch schwächt.

Statt einer umfangreichen Schilderung des Vorhabens, verweise ich an dieser Stelle direkt auf die Webseite des Frankfurter Vereins, wo alle Daten und Fakten veröffentlicht sind. Ich bleibe natürlich publizistisch am Ball und habe dem Frankfurter Aufruf zwischen den Zeilen entnommen, dass man nicht vor hat das sofort mögliche Eilverfahren zu wählen, sondern erst nach Inkrafttreten des Gesetzes die Beschwerde im Hauptverfahren vorbringen will.

Das bedeutet aber auch, dass das Gesetz dann ab 1. Juli 2017 gelten wird und dass Sexworker wie Betreiber damit ihren Pflichten nachkommen müssen. Ein Abwarten bis zur gerichtlichen Entscheidung ist nicht möglich, obwohl diese Information nach meiner Auffassung sehr wichtig ist, um Fehlverhalten zu vermeinde. Wahrscheinlich hofft man dann bei Dona Carmen, dass vom Bundesverfassungsgericht innerhalb der halbjährigen Übergangsregelungen des neuen Gesetzes eine Entscheidung getroffen wird, die das Gesetz oder Teile davon dann stoppt, was aber im Hauptverfahren zeitlich nicht gelingen kann, da diese Beschwerdeverfahren in der Regel zwischen einem und zwei Jahren dauern, wie aus der internen Statistik des Bundesverfassungsgerichtes eindeutig hervorgeht!

Alle Informationen finden Sie auf der Webseite von Donna Carmen:

Aufruf Dona Carmen e.V. – Unterstützung einer Verfassungsbeschwerde

Wichtiger Kontext-Artikel dazu:

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/

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