Prostitution 2017 – Berlin – Die amtlichen Kontrolleure sind bereits emsig unterwegs!
Es wird schon nicht so schlimm kommen, wie manche denken. Die deutschen Behörden haben überhaupt keine Zeit, sich um das neue Prostitutionsgesetz zu kümmern.
Diesen Satz höre ich in letzter Zeit sehr oft und er spiegelt die Hoffnung wider, dass das neue deutsche Prostitutionsgesetz zwar formell beschlossen wurde, dass es aber wohl zu keiner Umsetzung kommen wird, da den Behörden eben Kapazitäten fehlen und man daran nun mal nix ändern kann. Ist also generelle Entspannung angesagt?
Bei meinem letzten Besuch in Berlin, der jetzt etwas länger als eine Woche zurückliegt, wurde mir bei zwei Terminen in Etablissements berichtet, dass dort bereits „Vermesser“ der Bezirksämter vorstellig wurden, die einfach mal überprüfen sollen, ob die alten Pläne auf den Bauämtern zur aktuellen Nutzung der Flächen passen. Die Damen und Herren waren freundlich, baten um Kooperation und machten sich diverse Notizen. Zwei unterschiedliche Gewerbe in einer abgeschlossenen Einheit? Ein esoterisches Massagestudio in Räumen, in denen nach amtlichem Plan eine Nähstube sein soll? Zweiter Fluchtweg Fehlanzeige, weil man eine Tür zugemauert hat, um aus einem Betrieb zwei zu machen? Viele Notizen und eine Andeutung, dass sich das zuständige Amt melden wird, wobei sicher niemand davon ausgeht, dass es sich bei der Post um eine Belobigungsurkunde handeln wird!
Offensichtlich haben die Berliner Ämter in einigen Bezirken Kapazitäten frei, um das allgemeine amtliche Register schon einmal auf Vordermann zu bringen. Interessant war dabei, dass offensichtlich nur erotische Betriebe aufgesucht wurden und andere Gewerbe, die sich in den gleichen Objekten befanden, offensichtlich nicht von Interesse waren.
Nach Zufall sieht das nicht aus und die Institute, die Besuch erhielten, waren schon ein wenig irritiert, da das neue Gesetz doch erst zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird!
Stimmt, aber für eine baurechtliche Würdigung eines Betriebs, gibt es bereits jetzt ausreichend Gesetze und die bisherigen Duldungen, bei denen man eben über diverse ordnungsrechtliche Mängel hinweg sah, sind nun mal nicht in Stein gemeißelt, sondern können jederzeit aufgehoben werden, wenn das zuständige Amt eine Notwendigkeit dazu sieht! In Kombination mit dem neuen Prostitutionsgesetz 2017, wo man ja keine Fortsetzung einer Duldung beantragen kann, sondern einen Neuantrag mit bauamtlicher Ja-oder-Nein-Entscheidung stellen muss, stehen die Zeichen schon jetzt auf Sturm!
Die Besuche der Kontrolleure, die ja vermeintlich überhaupt keine Zeit haben, dienen sicher nicht rein statistischen Zwecken, sondern werden schnell ihren Sinn verraten, wenn erste amtliche Post bei Betreibern oder Vermietern der untersuchten Flächen auftauchen wird! Was dann in der Post steht, werde ich umgehend berichten, weil mir die Mandanten zugesichert haben, die amtlichen Verlautbarungen zur Verfügung zu stellen.