Prostitution 2017 – Falle Jugendamt – Wenn Sexwork zu Hause zum Problem wird!
Fälle aus dem Leben! Möglicherweise eine interessante neue Rubrik, die möglicherweise Denkprozesse in Gang setzen kann, weil es nun mal Sachen gibt, auf die man nicht zwangsläufig kommt. Wie im vorliegenden Fall, auf den ich in einem persönlichen Gespräch aufmerksam gemacht wurde:
Silke (25), der Name wurde von mir natürlich geändert, ist eine junge alleinerziehende Mutter, die mit ihren zwei Kindern (4 und 2 Jahre alt) in Berlin lebt und in ihrer Privatwohnung dann und wann gewerblichen Herrenbesuch empfängt. Die Kinder sind tagsüber in einer Kindergrippe untergebracht, Silke hat einen Teilzeitjob bei einem Lebensmitteldiscounter, wo die Bezahlung aber dürftig ist.
Vom Kindergeld bleibt nichts übrig und da sind die regelmäßigen Besuche von Egon und Erwin, die sich nach äußerst erotischer Massage mit einigen zusätzlichen „Bonbons” sehnen, für Silke ein probates Mittel, um ein wenig mehr Geld in der Tasche zu haben.
Zwischen 5 und 10 Termine finden monatlich statt, wobei zwischen 500 und 1.000 Euro im Monat zusätzlich in der Familienkasse landen. Ja, ein Taschengeld, wovon der Staat ja nun nichts wissen muss. Mit einigen kostenlosen Anzeigen in Internet-Anzeigenmärkten bekommt Silke genug Anfragen. Sie versucht alte Besucher als Stammgäste zu halten und den Kundenkreis immer ein wenig auszubauen. Nicht zuviel, nicht zu wenig, so die Devise!
Die Massagetermine, bei denen neben Handentspannung durchaus auch mal französische Varianten oder Vereinigungen praktiziert werden, finden vornehmlich vormittags statt, wenn die Kinder in Verwahrung sind. Im Wohnzimmer gibt es eine mobile Massagebank, die schnell aufgeklappt und damit betriebsbereit ist. Manchmal lassen sich aber abendliche Termine nicht vermeiden, weil es eben Kunden gibt, die nur abends können. Dann müssen die Kinder eben mit fadenscheinigen Gründen bei der Oma im anderen Stadtbezirk geparkt werden, wenn es eben möglich ist.
Oder, und hier kommen wir zum problematischen Teil der Geschichte, die Kinder bleiben im Kinderzimmer und die Wohnzimmer-Tür wird für ein gutes Stündchen abgeschlossen! Zwar nur im absoluten Ausnahmefall, aber wenn mal alle Stricke reißen und gleichzeitig ein akuter Geldbedarf besteht, ist die junge Mutter zum möglicherweise verhängnisvollen Kompromiss bereit!
In einem großen Wohnblock fallen gelegentlich erscheinende Herren nicht wirklich auf und in einer Privatwohnung ist Prostitution ja irgendwie erlaubt. Und das Finanzamt wird in der Großstadt keine Zeit haben, solchen „Bagatellen” nachzugehen!
So ist Silkes Betrachtungsweise und der Logik kann man sich durchaus anschließen, wenn da eben nicht die Kinder wären, um deren Wohl sich auch das Berliner Jugendamt sorgt! Alle 2 Monate kommt bei Silke nämlich eine Sozialarbeiterin vorbei, die im Rahmen einer gewünschten Familienhilfe tätig ist und so eben dann und wann zum Gespräch vor Ort erscheint. Eine gute Sache, wenn man eben nichts zu verbergen hat und wenn es keinen ehemaligen Lebensgefährten gäbe, der mit einer umfangreichen Missgunst gesegnet ist!
Denn eins ist klar: würde die Sozialarbeiterin von der häuslichen Prostitution erfahren oder der Exmann durch Zufall einschlägige Annoncen entdecken und diese melden, hätte Silke ein sehr ernstes Problem: das Kindeswohl würde von amtlicher Seite als „sehr gefährdet” eingestuft werden und das könnte nicht nur der dann womöglich zuständige Vormundschafts- oder Familienrichter so sehen, sondern auch jede und jeder andere, der eine gewisse Vernunft im Schädel hat.
Ein lustvoll stöhnender Gast, der von Mutti im Wohnzimmer verwöhnt wird, passt so gar nicht zu den kleinen schutzbefohlenen Mitbürgern, die im Kinderzimmer im Hello-Kitty-Buch malen, Sponge-Bob schauen und durch die Milchglasscheibe ganz nebenbei einen nackten Onkel sehen, der sich zu Reinigungszwecken ins Familien-Badezimmer bewegt.
Silkes Frage, ob sie durch die Registrierung als Sexworkerin demnächst automatisch Probleme mit dem Jugendamt bekommen kann, konnte und wollte ich nicht schlüssig beantworten, da ich momentan nicht weiß, ob die Ordnungsämter bei der Registrierung die persönlichen Lebensumstände prüfen und bei Hinweisen auf erotische „Heimarbeit” kurz mal ins Melderegister schauen. Das ist gut denkbar, weil die EDV das eben hergibt und sich zudem das Jugendamt oft im gleichen Haus befindet! Ein Verdachtsmoment ist so schnell kommuniziert!
Aber im vorliegenden Fall haben wir es in allererster Linie mit einem eher ethischen Problem zu tun, da man eine solche Arbeitsweise eben nicht begrüssen kann!
Ein bisschen flexibel sind wir ja alle, aber Kleinkinder mit Prostitution zu konfrontieren, ist eben ein Unding und einfach ein beschissenes Geschäftsprinzip (Entschuldigung für die harten Worte, aber das bringt es eben unmissverständlich zum Ausdruck!) So lag es mir auch völlig fern, konkrete Tricks zu empfehlen, da mir die ganze Sache einfach zuwider war.
Die junge Mutter führt nichts Böses im Schilde, hat aber irgendwie den Überblick verloren! Der Zweck heiligt hier sicher nicht die Mittel und ich gehe davon aus, dass es eine Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen gibt, bei deren Kenntnis der Normalbürger mit Schwung vom Stuhl fallen würde. Es ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass es einem Massage-Besucher auch merkwürdig auffällt und er nach seinem Besuch eine anonyme Meldung an die Ordnungsbehörden verschickt, bei denen dann die Alarm-Glocke schrillt!
Es wird übrigens auch nicht besser, wenn die Kinder keine Kinder mehr sind, sondern als jugendliche Heranwachsende eingestuft werden, denn ab einem gewissen Alter nimmt man Dinge nicht nur wahr, sondern ist aufgrund der geistigen Reife auch in der Lage Einschätzungen vorzunehmen. Da ist der nette nackte Onkel eben nicht mehr ein wertfreies Objekt zum grinsen, sondern eben der „Freier”, der die Mama für Geld vögelt, was der jugendlichen Seele sicher nicht gut tut und Lebenswege prägen kann!
Sexuelle Heimarbeit unter solch merkwürdigen Umständen wird der Gesetzgeber sicher nicht dulden, sondern mit allen Mitteln zu verhindern wissen! Das Recht auf die „Prostitution” der eigenen Person in der eigenen Wohnung kann unter solchen Umständen nicht erstritten werden! Wer es versucht, wird grandios scheitern!