Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!
Am 26.09.2017 hat die Niedersächsische Landesregierung „endlich“ eine wenig überraschende Umsetzungsverordnung zum „neuen“ Prostituiertenschutzgesetz erlassen, dass die Kommunen nun in die Pflicht nimmt. Details und Fristen sucht man vergeblich in dem knapp bis abstrakt verfassten Text der Landesregierung, den ich nachfolgend 1:1 veröffentliche (Quelle: Presseportal der Landesregierung Niedersachsen):
Niedersachsen: Prostituierte erhalten in den Kommunen eine Gesundheitsberatung – Bordelle benötigen künftig Zulassung
Die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen sind Anlaufstellen für Prostituierte, die sich künftig anmelden müssen und eine Gesundheitsberatung erhalten. Eine entsprechende Verordnung, mit der diese Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen wird, hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Die Kommunen werden demnach in Zukunft auch die Konzessionen für Bordellbetriebe erteilen. Für die Prüfung und Erteilung einer Betriebserlaubnis können sie Gebühren erheben. Niedersachsen setzt damit das neue Prostituiertenschutzgesetz um. Sozialministerin Cornelia Rundt begründete das Gesetz damit, dass Prostituierte allzu oft Opfer von Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel seien. Ziel sei es, den Schutz, die Arbeitsbedingungen und die Selbstbestimmung von Prostituierten deutlich zu verbessern und kriminellen Organisationen wie beispielsweise Rockerbanden das Handwerk zu legen.
Das Bundesgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen („ProstSchG„) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der niedersächsischen Verordnung waren intensive Gespräche mit den Kommunen vorausgegangen. Mit dem Gesetz sollen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten gestärkt und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Es soll dazu beitragen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution (wie Menschenhandel oder Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten) zu bekämpfen.
Das Gesetz enthält verschiedene Meldepflichten. So werden Bordell-Betreiber stärker in die Verantwortung genommen, eine behördliche Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe wird vorgeschrieben. In diesem Zusammenhang wird auch die „Zuverlässigkeit“ der Betreiber überprüft, vorherige Verurteilungen können einer Zulassung im Wege stehen. Zudem müssen laut §10 des Gesetzes alle Prostituierten eine Gesundheitsberatung erhalten. Diese persönliche und verpflichtende Gesundheitsberatung wird von den Gesundheitsämtern vorgenommen. Sie ist die Voraussetzung für die Anmeldung der oder des Prostituierten und wird kostenfrei angeboten. Lediglich für die Anmeldebescheinigung selbst und künftige Verlängerungen werden moderate Gebühren in Höhe von jeweils 15 Euro erhoben. Die umfassende Beratung im Rahmen des Anmeldeverfahrens dient dem Schutz der Prostituierten – gerade auch derer, die möglicherweise nicht selbst in der Lage sind, selbstbestimmt für ihre Rechte einzutreten.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen wird auf deren themenübergreifende Kompetenz in den Bereichen Gesundheitsberatung, Gewerberecht und Ordnungsrecht zurückgegriffen. Zudem wurde so – aufgrund der Präsenz der Kommunen in der Fläche – eine bürgerfreundliche Regelung gewählt. Zu den konkreten Aufgaben gehören unter anderem
- die Prüfung der Anmeldungen der Prostituierten samt Ausstellung bzw. Versagung einer entsprechenden Bescheinigung,
- Information, allgemeine sowie gesundheitliche Beratung der Prostituierten,
- Prüfung und Erlaubnis von Prostitutionsgewerben sowie
- Überwachung des Prostitutionsgewerbes