Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

Sexworker-Anmeldung - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes - Wichtig!

Bildquelle: Pixabay

Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

Wenn eine Verwaltung oder eine Behörde etwas fordert, was faktisch nicht einhaltbar oder umsetzbar ist, führt dies unter Umständen zur „Nichtigkeit des Verwaltungsaktes“! Schwere juristische Kost, die ich heute am aktuellen Beispiel erläutern möchte.

Wie wir alle wissen, müssen Sexworkerinnen in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 den berüchtigten „Huren-Ausweis“ besitzen, um weiter legal arbeiten zu dürfen! Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten dürfen ab 1. Januar 2018 nur Personen „arbeiten lassen“, die den Huren-Ausweis besitzen und vorlegen!

Nun haben wir aber die unerfreuliche Situation, dass es vielerorts viel zu wenig Beratungstermine bei den Gesundheitsämtern gibt und dass man in einigen Landstrichen erst vor wenigen Tagen überhaupt mit Beratung und Anmeldung von Sexworkern begonnen hat.

Wenn nun innerhalb von gerade einmal 6 Wochen etwa 200 Sexworkerinnen ihre zuständige  Behörde aufsuchen und nur noch 50 Beratungstermine angeboten werden, steht fest, dass 150 Personen am 1. Januar 2018 nicht im Besitz des notwendigen Dokuments sein können!

Wer ist nun daran schuld? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Es kann ja nicht sein, dass Sexworkerinnen bereit sind, den gesetzlichen Pflichten nachzukommen und dann am schlecht geplanten Terminplan der Behörden scheitern! Oder etwa doch?

Landkreise und kreisfreie Städte müssten nach meiner Auffassung die Kontrollen der ortsansässigen Ordnungsämter so lange aussetzen, bis eine Ausstattung der Sexworker mit den Dokumenten überhaupt gewährleistet ist! Gleichzeitig müssten die Behörden den Prostitutionsbetrieben vor Ort schriftlich mitteilen, dass gesetzliche Regelungen einstweilig „ruhen“ und dass es nicht verpflichtend sein kann Papiere einzufordern, die es nicht gibt!

Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Rechtsmangel zu tun, der landauf und landab für große Aufregung sorgt! Zwar haben in NRW einige Städte und Kreise „Übergangsbescheinigungen“ für Sexworkerinnen ausgestellt, die aber eben nur lokal gelten und „reisenden Damen“ wenig bringen!

MH-Consulting arbeitet gerade an „rechtlichen Dokumenten“, mit denen wir Behörden im Kundenauftrag auffordern, gangbare Wege aufzuzeigen. Wenn man dabei die mögliche Nichtigkeit von „kommenden“ Verwaltungsakten vorab dokumentiert, sollte man auf der sicheren Seite sein. Unsere Anwälte machen sich in dieser Richtung gerade intensive Gedanken und bereiten entsprechende „Munition“ vor!

Wer von Ihnen nun wissen möchte, wie das Verfahren in Ihrem Fall funktionieren könnte, der möge uns bitte ansprechen:heinbach@mhconsulting.online

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