Prostitution 2018 – Hohe Wellen in Bremerhaven – Agenten-Thriller!
In meiner ersten Presseschau 2018 habe ich bereits von der “Causa Bremerhaven” berichtet, wo “Geheimagenten” der ungarischen Polizei in Bremerhaven scheinbar illegale verdeckte Ermittlungen in Sachen “Prostitution” angestellt haben. Die “Angelegenheit” wirft jetzt hohe Wellen an der Nordsee und man hat den Eindruck, sich in einem Drehbuch für einen Agenten-Thriller zu befinden.
Prostitution und erst recht “Förderung der Prostitution” ist in Ungarn generell verboten! Was nun seltsam anmutet, aber wohl ungarischem Recht entspricht, ist das Umstand, dass “Straftaten” von ungarischen Bürgerinnen und Bürgern im Bereich der Prostitution auch im Ausland verfolgt werden!
Aber ist dies wirklich so ungewöhnlich? Nein! Wenn man bedenkt, dass Zielfahnder des BKA auch im Ausland ermitteln, wenn es beispielsweise um deutsche “Kinderfreunde” in Thailand geht, ist das Vorgehen der Ungarn nicht so ungewöhnlich. Der Unterschied ist eben, dass man eine Sache, die in Deutschland seit Jahren völlig legal ist, nämlich Prostitution und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution, kriminalisiert, weil sie gegen ungarische Landesrecht verstößt.
Es ist ein ungewöhnlich hoher Aufwand, Beamte in fremde Länder zu entsenden! Dass man die deutschen Behörden nicht angesprochen hat, ist in sich logisch: wie sollen deutsche Ermittlungsbehörden “Amtshilfe” leisten, wenn das “Delikt” in Deutschland nicht strafbar ist?
Als ich vor einem Jahr davon berichtete, dass einige ungarische Sexworkerinnen in der Heimat Vorladungen wegen “Prostitution im Ausland” erhalten hatten, wurde ich als “Geschichtenerzähler” bezeichnet. Dass die “Geschichten”, die mir vertraulich anvertraut wurden, keine verwegenen Erzählungen waren, bestätigt nun die “Causa Bremerhaven”.
Schon Mitte Dezember 2017 hat der “Focus” vom Fall berichtet:
“Puffmutter aus der Lessingstraße in Ungarn angeklagt”
lautete die markante Schlagzeile und im diesbezüglichen Bericht des Nachrichtenmagazins ist sogar von einem “Internationalen Haftbefehl” die Rede, dem die Bundesrepublik Deutschland aber keine Folge leistete.
Angeblich können in Ungarn für “Kuppelei” 10 Jahre Haft verhängt werden! Die ungarische Bürgerin Erzsebet Schmitz, gegen die in Ungarn in Abwesenheit vor Gericht verhandelt wird, kann den Boden ihres Heimatlandes nicht mehr betreten! Die Verhaftung wäre die logische Folge! Bleibt nur zu hoffen, dass die Ungarn nicht noch zu CIA-Methoden greifen und die Bürgerin entführen, um sie in Ungarn in den “Häfen” zu stecken.
Den Artikel des Focus können Sie unter folgendem Link nachlesen:
Die erste Presseschau 2018 finden Sie unter: