Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!
Ich habe kürzlich bereits über die erheblichen Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme für Rotlicht-Immobilien berichtet! Nun haben mich Meldungen erreicht, die exakt in den Kontext passen und die für Rotlicht-Betriebe in Deutschland sehr bedrohlich sein können, denn: aus heiterem Himmel und nach Jahren von guten Geschäftsbeziehungen, werden Girokonten von Bordellbetreibern, Erotikclubs, Escort-Agenturen und Werbeportalen gekündigt! Und dies ohne Schulden bei der Bank, ohne Kontopfändungen oder sonstige schwerwiegende Gründe, die solche Maßnahmen rechtfertigen würden!
Ohne Geschäfts-Girokonto kann man keine Bar-Einnahmen aus dem Betrieb einzahlen, keine Überweisungen tätigen oder empfangen und Lastschriften von Versorgern etc. funktionieren natürlich auch nicht mehr. Selbst Bareinzahlungen auf fremde Konten werden von vielen Banken nicht mehr angenommen, wenn man nicht Kunde des jeweiligen Instituts ist. Und ein “EC-Karten-Terminal” geht ohne Kontoverbindung auch nicht!
Alles in “bar” zu erledigen, war im Rotlicht zwar mal “hipp”, aber in der digitalen Welt der Neuzeit ist der aufgezwungene Verzicht auf ein Girokonto ein “Mega-Gau”!
Gibt es möglicherweise eine geheime Vereinbarung der deutschen Bankenwirtschaft “Agenda Anti-Rotlicht 2018”? Nach dem “Zahlungskontengesetz” (ZKG) hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Anspruch auf die Einrichtung eines sogenannten “Basiskontos”, aber dies bezieht sich lediglich auf “Privatpersonen” und nicht auf “Betriebe”, wobei man bei “Einzelunternehmen” möglicherweise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Beschwerde führen könnte? Ich werde dazu entsprechend anfragen und weiter recherchieren!
Muss man also jetzt oder demnächst den geschäftlichen Geldverkehr über eine eingeklagtes “Basis-Konto” abwickeln und gerät dann in den Verdacht der Geldwäsche? Man würde dann ein privates Konto nicht “auf eigene Rechnung” führen und müsste dann auch noch damit rechnen Probleme mit dem Finanzamt oder sonstigen Ermittlungsstelle zu bekommen? Alles sehr unerfreulich!
Die Banken, die Geschäftsbeziehungen mit “Rotlicht” ablehnen, nennen übrigens keine greifbaren Gründe, sondern verweisen auf “allgemeine unspezifische Gründe”, die aber scheinbar doch so spezifisch sind, dass die gesamte Kreditbranche an einem Strang zieht! Ohne interne Vereinbarung oder Vorgaben kann eine solche gemeinschaftliche “Praxis” kaum entstehen!
Nun weiß ich natürlich nicht, wie viel der geschätzten 20.000 Betriebe in Deutschland solche Probleme haben, aber durch die bei mir eingegangenen Anfragen, werde ich mich der Thematik in jedem Fall einmal annehmen und bin auch für diskrete Rückmeldungen zum Thema dankbar! Eine Mail an howard.chance@t-online.de kommt immer an!
Über die Ergebnisse werde ich dann auch beim Kongress “Zukunft Rotlicht” in Frankfurt am Main berichten! Versprochen! Und vielleicht ist die Eröffnung einer “Deutschen Rotlicht-Bank” mit einem Genossenschaftsmodell gar nicht so abwegig? Und der Ort “Frankfurt” passt ja auch durchaus zum Thema!
Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de
Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:
Pingback: Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen