Prostitution 2022 – Evaluations-Vorschläge ProstSchG – Brainstorming

Prostitution 2022 – Evaluations-Vorschläge ProstSchG – Brainstorming

Die Evaluation des ProstSchG beginnt am 1. Juli 2022 – Das Bundesgleichstellungsministerium hat wissenschaftliche Studien öffentlich  ausgeschrieben – Branchenbeteiligung ist im Prozeß nur mittelbar vorgesehen

Gemäß den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes, dass am 1. Juli 2017 in Kraft trat, ist eine Evaluation als sach- und fachgerechte Untersuchung und Bewertung des Gesetzes durchzuführen. Die Evaluation beginnt 5 Jahre nach der Einführung, der wissenschaftliche Evaluationsbericht muß dann dann dem Deutschen Bundesrat als gesetzgebendem Organ spätestens am 1. Juli 2025 vorgelegt werden. Hinweise des zuständigen Ministeriums

Ziel der Evaluation ist es vornehmlich zu überprüfen, welche Auswirkungen das ProstSchG hatte, ob  Zielsetzungen erreicht wurden und ob die Umsetzung dem entspricht, was sich der Gesetzgeber erhoffte. Die Anwendungspraxis wird untersucht und bewertet. Eine Evaluation ist dabei keine Reformation und dem entstandenen Eindruck, dass die Evaluation als solches das bestehende ProstSchG zwangsläufig verändert oder gar aufhebt, muss an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen werden.

Die Evaluation ist ein exakt normiertes Verfahren, bei dem durch Ausschreibung beauftragte sozialwissenschaftliche Institute im Auftrag des dafür zuständigen Bundesgleichstellungsministerium (Abteilung beim Bundesministerium für Familien Frauen, Senioren und Jugend) Problemstellungen ermittelt, die dann im Anschluß an die erfolgte Evaluation zu Veränderungen am ProstSchG führen können.

Die Ausschreibung ist auf folgender Webseite im Detail nachzulesen:
https://ausschreibungen-deutschland.de/813969_Evaluation_des_am_01072017_in_Kraft_getretenen_Gesetzes_zum_Schutz_von_in_der_Prostitution_2021_Berlin

Die beauftragten Institute werden vorhandene Studien auswerten, neue Studien iniziieren und sind dabei natürlich auch auf diversen „Input“ angewiesen, nämlich z.B. auf gezielte Hinweise und Vorschläge aus der Branche. Die Bewertung des Gesetzes wird in der gelebten Praxis vermutlich völlig anders ausfallen, als auf der eher theoretisch tätigen Verwaltungsebene, es sind aber auf der Ebene der aktiv agierenden Ordnungsämter auch viele Übereinstimmungen zu erwarten.

Ein umfangreicher Zwischenbericht des Ministeriums zum ProstSchG liegt bereits seit 2020 vor und kann unter folgendem Links als PDF heruntergeladen werden:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/156998/bfc0e8295e1bcc04b08159e32e95281f/zwischenbericht-zum-prostituiertenschutzgesetz-data.pdf

Der von einigen befreundeten Verbänden mehrfach angeregte „Runde Tisch Prostitution Deutschland“ kann hier ein Forum sein, dass den Evaluationsprozeß aktiv begleitet, aber es macht auch Sinn als große Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht hier Eingaben zu machen, die dann hoffentlich Berücksichtigung finden.

Mit über 630 Mitgliedern in der Betreibergruppe Zukunft Rotlicht und über 1.680 Mitgliedern in der Offenen Gruppe Zukunft Rotlicht, sind wir zahlenmäßig eine sehr große Allianz, die etwas bewegen kann und wo das Motto „es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ zum Programm werden kann.

Mein Ziel ist es, bis zum Stichtag 1. Juli 2022, eine umfangreiche Bewertungs- und Vorschlagssammlung zum ProstSchG anzulegen, die natürlich von einer aktiver Mitwirkung der Gruppenmitglieder lebt. Dazu werde ich Online-Fragebögen veröffentlichen, die anonym oder aber personalisiert beantwortet werden können und wo es darum geht ein möglichst repräsentatives Bild zu erzeugen. Die eingehenden Ergebnisse sollen dann auch im Rahmen einer größer angelegten (Online-)konferenz diskutiert und evaluiert werden.

Den Startschuß für die große Umfrage werde ich Ende Februar 2022 geben, wenn mein Schreibtisch etwas leerer ist und die nötige Muße eingekehrt ist. Wichtig ist mir die Kooperation mit den befreundeten Verbänden und hier eine stets vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ihr / Euer Howard Chance

https://zukunft-rotlicht.info