Dona Carmen e.V., der Verein für soziale und politische Rechte von Sexworkern aus Frankfurt am Main hat in den vergangenen Tagen auf seiner Webseite einen Spendenaufruf zur Finanzierung der geplanten Verfassungsbeschwerde gegen das neue Prostitutionsgesetz veröffentlicht.
Wer sich finanziell beteiligen möchte, kann dies tun, indem sie oder er Geld auf folgendes Konto überweist:
Solidaritätskonto Verfassungsklage gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“
Doña Carmen e.V.
IBAN: DE44 5005 0201 1245 8863 61 BIC: HELADEF1822
Frankfurter Sparkasse
Ich veröffentliche diese Information unter Vorbehalt, da ich mir parallel zum Spendenaufruf auch eine Kostendarstellung gewünscht hätte: Wieviel Geld wir konkret benötigt und wofür genau? – Was geschieht mit eventuell überschüssigen Geldern? – Gibt es für die Spender auf Wunsch Spendenquittungen etc.? – Ist man nur ideeller Unterstützer oder kann man sich namentlich an dem Verfahren beteiligen.
Nur Geld einzusammeln, erscheint mir persönlich schwierig, zumal das Beschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht erst mal kostenfrei ist. Lediglich für die anwaltliche Vertretung und die Ausarbeitung der Beschwerde entstehen Kosten.
Doch wem dies nicht wichtig erscheint, möge einfach spenden. Ich werde in jedem Fall in den kommenden Tagen einmal Dona Carmen anschreiben und um Aufklärung bitten.