Der Lümmel gehört zukünftig immer in die Tüte!
In zwei Bundesländern (Bayern und Saarland) gibt es schon seit Jahren eine Kondompflicht im Rotlicht-Gewerbe. Nun hat die Bundesregierung die Kondompflicht auch ins neue Bundesgesetz geschrieben! – Doch bei Handhabung und Bußgeldern gibt es erhebliche Diskrepanzen! – Kommt jetzt die Kondom-Polizei? – Was kosten Verstösse und wie will man Beweise sichern? – Alles nur heiße Luft?
Für jegliche Form des gewerblichen Sex wird ab 1. Juli 2017 die Latextüte zur obligatorischen Pflicht! – Damit dies auch ernst genommen wird, sieht das neue Gesetz sehr
drastische Bußgelder vor, die Freier im Extremfall Haus und Hof kosten können.
Weitere Infos zum Thema unter:
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/kondompflicht-im-rotlicht-gewerbe/