Baurechtliche Katastrophenmeldung – Urteil Oberverwaltungsgericht Berlin

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Baurechtliche Katastrophenmeldung – Urteil Oberverwaltungsgericht Berlin

Bundesweit wartet man seit gut einem Jahr auf “erste Urteile” zu der Frage in welchen baurechtlich definierten “Gebieten” Bordelle und bordellartige Betriebe zulässig sind. Viele Städte und Gemeinden haben Genehmigungsverfahren ausgesetzt, um abzuwarten, wie Gerichte generell entscheiden. Nun gibt es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die klare Definitionen findet und dabei mit dem Baugesetzbuch (BauGB) argumentiert.

Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind Bordelle und bordellartige Betriebe im Mischgebiet generell nicht zulässig! Ausnahmefälle gibt es nicht! Prostitutionsbetriebe sind nach Gerichtsmeinung nach wie vor grundsätzlich “störend” und das “negative Milieu” wird fortlaufend unterstellt. Das Gericht klammert im Urteil lediglich “Wohnungsprostitution” als Ausnahmefall aus, wenn diese nicht “prägend” ist, der Wohncharakter gegeben ist und in der Wohnung maximal 2 Personen wohnen und “untergeordnet werkeln”. So die Kurzzusammenfassung des Urteils-Tenors.

Von diesem Urteil dürften nun etliche anhängende Verfahren betroffen sein, bei denen mit “Sonderfall”, “nicht störendem Gewerbe” und “überwiegend gewerbliche Nutzung” argumentiert wird. Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen im Mischgebiet können die Behörden nun leicht verweigern und auf die eindeutige Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Berlin-Brandenburg verweisen.

Das heute als informative “Kurzmeldung”. Ich werde den Urteilsinhalt in den kommenden Tagen noch präzise aufbereiten und dazu einen umfangreichen Artikel verfassen. Für Rückfragen stehe ich natürlich jederzeit gerne zur Verfügung! Auch die juristische Fachwelt zeigt sich sehr überrascht und es sind bereits Diskussionen darüber entbrannt, ob das Urteil der erwartete “Meilenstein” ist!

Es grüßt für heute herzlich

Howard Chance

howard.chance@t-online.de