Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt!

Öffnet die Bordelle in NRW! - Erlaubt Sexarbeit! - Jetzt!Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt!

Sexarbeit bundesweit wieder unter sicheren Bedingungen gewährleisten! – Große Sexwork-Demonstration in Düsseldorf am 27.08.2020 – Landtagswiese NRW


NRW – Sexarbeit in der Grauzone statt in geschütztem und kontrolliertem Umfeld! – Das Prostitutionsverbot in Nordrhein-Westfalen setzt die Sexarbeiterinnen einem hohen Risiko aus, konterkariert das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) und schützt die Bevölkerung dabei mitnichten vor „Corona“! – Herr Laschet, Herr Laumann: ermöglichen Sie umgehend die „saubere“ Sexarbeit in NRW und stimmen Sie endlich einer Öffnung der Bordelle zu!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mitte März 2020 wurden die „Prostitutionsstätten“ in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der „Corona-Prävention“ geschlossen. Tausende von Betreiberinnen und Betreibern sind nach wie vor in ihrer Existenz bedroht, zahllose Sexarbeiterinnen arbeiten unter hygienewidrigen Umständen und oftmals illegal, weil Ihnen staatliche Hilfen nicht zustehen und Ihnen trotz des Verbots nichts anderes übrigbleibt, als gesetzwidrig zu handeln, um zu überleben.

Ich bin mit meinem Beratungsunternehmen für die Rotlicht-Branche seit 2019 in Düsseldorf ansässig, wohne dort in der Nähe des Worringer Platzes und kann täglich beobachten, wie sich das Verbot der Prostitution in der Landeshauptstadt auswirkt: die bekannten Prostitutionsstätten, wie beispielsweise das große Laufhaus „Am Bahndamm“ sind durch die Landesverordnung geschlossen zu halten und auch in den vielen kleinen Betrieben und Terminwohnungen ist das rote Licht aus!

Dafür hat sich die Straßenprostitution im Sperrgebiet rund um den Bahnhof deutlich ausgeweitet. Sobald es dunkel wird, wird man als männlicher Passant alle 100 m von Damen angesprochen, die einen „Quicky“ im Auto oder in einer „Pension“ anbieten. Auch „tabulose Hotelbesuche“ sind jederzeit möglich. Entsprechende Angebote findet man in speziellen Foren und ich sehe die Damen sogar täglich in meiner Wohnanlage „einkehren“ und dies natürlich in „Begleitung“!

Bei all diesen geschilderten „erotischen Terminen“, die so oder so ähnlich sicher in ganz NRW stattfinden werden, werden wahrscheinlich keine Schutzmasken verwendet, es gibt keine Möglichkeit der Kontaktdaten-Nachverfolgung und die Ordnungsbehörden sind nicht in der Lage dem Wildwuchs auch nur ansatzweise zu begegnen! Es ist ja schon genug zu tun bezogen auf die bekannten „Partymeilen“ und sonstige öffentliche Auswüchse, von denen wir täglich in den Medien lesen.

Es ist inzwischen in mehreren Bundesländern von Oberverwaltungsgerichten befunden worden, dass von der Sexarbeit als solches im Vergleich zu anderen körpernahen Dienstleistungen, die bereits Mitte Mai 2020 wieder erlaubt wurden, kein höheres Infektionsrisiko ausgeht, wenn strenge Hygieneregeln eingehalten werden. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI), der oberste Hüter der „viralen Wahrheit“, hat die These von den „Super-Spreadern“ aus dem Bereich der Sexarbeit nicht bestätigt. Aus anderen Ländern (Schweiz, Österreich, Niederlande), wo Sexarbeit bereits länger wieder erlaubt ist, gibt es bislang keinerlei Hinweise auf Infektionen in und aus sexuellen Dienstleistungen.

Aufgrund von Normenkontrollklagen im Eilverfahren, haben der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Saarland und auch Thüringen Prostitutionsstätten bereits wieder zugelassen und zwar jeweils unter der Bedingung, das wirksame Hygienekonzepte erstellt werden, dass lediglich geschützter 1:1-Kontakt zwischen der Dienstleisterin und dem Gast stattfindet, dass Menschenansammlungen unbedingt vermieden werden und das eine Kontaktdaten-Nachverfolgung gewährleistet ist.

Ich selbst war als Berater in Bayern und im Saarland an der Entwicklung von Hygieneplänen beteiligt, die in Absprache mit den örtlichen Behörden entwickelt und umgesetzt wurden. Die Betreiberinnen und Betreiber, die oftmals kurz vor dem „Aus“ waren, waren alle kooperativ und einsichtig, was den momentan „eingeschränkten Service“ anbelangt. Dies ist auch In NRW jederzeit darstellbar, zumal die Landesregierung NRW die einzige Administration war, die bereits im Mai 2020 einen Hygieneplan für den Bereich der körpernahen Dienstleistungen vorlegte.

Wenn gerade der Freistaat Bayern, der nun einmal als sehr konservativ bekannt ist und der den Bereich der Prostitution schon vor Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes deutlich „reglementierte“ und überwachte, in einer Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof, wie geschehen, bestätigt, dass unter bestimmten Umständen, nämlich bei der Einhaltung von Hygieneregeln, die Ausübung der Sexarbeit nicht gefährlicher ist als andere körpernahe Arbeit, stellt sich die Frage, warum sich die Landesregierung NRW diesen Argumenten weiterhin verschließt?

Es entsteht täglich unwiederbringlicher Schaden, für den womöglich wegen der unbegründeten Ungleichbehandlung über Monate Schadenersatz eingefordert werden kann. Hier ist auch zu erwähnen, dass momentan eine ganze Reihe von Klagen im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig sind, die eine Öffnung und die Gleichstellung verlangen. Sehr schnell könnte das Land NRW hier in Zugzwang geraten, wenn das Gericht erkennen sollte, dass Normen verletzt oder Rechte zu Unrecht eingeschränkt werden.

In der Sexarbeit haben wir keine „Urlaubsrückkehrer“ aus Brennpunkten wie Mallorca und es gibt auch keine Schnittmenge mit Schlachthof-Arbeitern oder Monteuren in Massenunterkünften, die in den vergangenen Wochen im „Gerede“ waren. Recht muss Recht bleiben! Auch wenn man mit der Prostitution ein moralisches Problem haben sollte, müssen wir feststellen, dass die Maßnahmen der Landesregierung ausschließlich auf „Corona“ abzielen sollten und dass man diese Maßnahmen nicht willkürlich dazu verwenden darf, um eine ganze Branche zu ruinieren!

Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für jede seiner Bürgerinnen und jeden seiner Bürger und sollte sich bei unangenehmen Fragen und Forderungen nicht verstecken. Wo ist der Dialog in NRW? – Wer spricht mit der Branche? Es ist der Eindruck entstanden, dass man mit „Schmuddelkindern“ nicht sprechen möchte und dass man diese sich selbst überlässt! Darin erkenne ich, mit Verlaub, eine gewisse „Unanständigkeit“. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten! Hier muss dringend gehandelt werden!

Eine Neubewertung der Lage in infektionstechnischer Sicht, wie sie eigentlich stetig stattfinden sollte, hat in NRW scheinbar bezogen auf den Bereich der Prostitution seit Mai nicht wirklich stattgefunden zu haben. Die Verfügungen wurden einfach „fortgeschrieben“ und das Resultat scheint egal zu sein.

Spätestens seit Mai 2020, wo die Prostitution in NRW gänzlich verboten wurde, sind Tausende Sexarbeiterinnen in die Illegalität gedrängt worden und müssen sich quasi als „Straftäterinnen“ fühlen, wenn sie ihr täglich Brot „grenzwertig“ und „ungeschützt“ verdienen! Ein untragbarer und unnötiger Zustand, den man jetzt dringend beenden muss!

Die Branche will nachhaltig und zielorientiert ins Gespräch kommen und lädt daher für kommenden Donnerstag zu einer Sexworker-Demonstration in die Landeshauptstadt Düsseldorf ein:

Die große Sexworker-Demonstration in der Landeshauptstadt Düsseldorf- „Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt!“

Landtagswiese Düsseldorf, am Donnerstag, dem 27.08.20, von 11.00 – 18.00 Uhr, Zusammenkunft ab 11 Uhr – Pressekonferenz um 11:30 Uhr

Anfahrt / Anreise Google Maps: https://goo.gl/maps/bJzpfRYt5ud7bd467

Redebeiträge von: Stephanie Klee (BSD e.V.), Nicole Schulze, Straßen-Sexarbeiterin (BesD e.V.), Harriet Langanke (gssg, Fachjournalistin sexuelle Gesundheit/ Sexualwissenschaften) u.a.

Kulturelle Beiträge von: Bibi Drall, reisende Rubens-Sexarbeiterin, Mechthild Hexengeige alias MadameKALI uvm.

Beteiligt sind u.a. Mitglieder des BSD e.V., des BesD e.V., Betreiberinnen und Betreiber aus der ganzen Republik und Mitglieder der Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“.

Es handelt sich bei der Veranstaltung um eine polizeilich angemeldete Demonstration nach dem Versammlungsgesetz (VersG). Weitere stets aktualisierte Infos finden Sie unter: https://zukunft-rotlicht.info

Alle an der Versammlung beteiligten Institutionen und Personen sind gerne zum Gespräch bereit und bedanken uns an dieser Stelle für Ihr Interesse und Ihr Verständnis für unser Anliegen. Möge ein konstruktiver Dialog entstehen, der Corona nicht aus dem Blick lässt, der aber eine „geschützte“ wie „sichere“ Sexarbeit bald wieder ermöglicht!

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Heinbach – UnternehmensberaterKoordinator Aktionsgemeinschaft Zukunft Rotlicht

MH-Consulting – Kurfürstenstr. 30 – 40211 Düsseldorf – Phone 0151-71885164
heinbach@mhconsulting.online   www.mhconsulting.online


Download des Appells als PDF: ddorfbriefbrief