Autor: Marcus123

  • Ankündigung: Januar 2017 – Beratungstermine in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin

    Ankündigung: Januar 2017 – Beratungstermine in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin

    Januar 2017 - Beratungstermine in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin - Köln - Rhein - Main
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    Januar 2017 – Beratungstermine in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin – Köln – Rhein – Main

    Das neue Jahr beginnt neben notwendigem Schneeschaufeln mit einer gut einwöchigen Büro-Phase, wo ich die Aufgaben auf meinem gut gefühlten Schreibtisch erst einmal abarbeiten muss, da einige Kundinnen und Kunden schon seit längerem auf Vorschläge und Antworten  zu gestellten Fragen warten und ich meine Termine für die nächsten Monate sinnvoll koordinieren muss, um nicht im Chaos zu versinken. Durch die vorweihnachtliche Hektik ist leider einiges unerledigt geblieben und nun gehe ich ein wenig in Klausur, bevor meine nächste Dienstreise in den Osten der Republik geht.

    Vom 12. bis zum 13. Januar 2017 bin ich in Thüringen unterwegs, am 14. Januar führt mich mein Weg nach Sachsen-Anhalt und vom 15. bis 19. Januar habe ich Verabredungen in Berlin, wo auch Arbeitstreffen mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern stattfinden werden.

    Bei den bereits fest geplanten Beratungsterminen geht es hauptsächlich um die Konzeptentwicklung für das erfolgreiche (Weiter-)Betreiben von Bordellbetrieben, Massage-Studios und Terminwohnungen, aber auch um notwendige Umstrukturierungsmassnahmen bei etablierten Escort-Services, die demnächst ja als Prostitutionsvermittler gelten werden und durch das neue Gesetz ebenfalls erlaubnispflichtig werden. Die vereinbarten Gespräche dienen dabei primär einer ersten gründlichen Situationsanalyse, der dann im Einzelfall auch weitere Schritte folgen werden.

    Dabei ist die Vielfalt der „vorkommenden“ Problemstellungen immer wieder überraschend und die Beratung ist dadurch immer wieder herausfordernd, was aber auch den Kopf merklich frisch hält!

    Während ich in Thüringen und Sachsen-Anhalt durch das vorgegebene Zeitfenster und die damit verbundene Anzahl der Termine auf dieser Reise keine weiteren Beratungs-Dates mehr anbieten kann, sieht es in Berlin diesbezüglich anders aus: da ich mindestens 5 Tage in der Hauptstadt verweilen werde, habe ich noch Zeit für spontane Meetings und freue mich über Nachricht, wenn hier ein kurzfristiger Bedarf bestehen sollte. Ich bin ja für meine Flexibilität bekannt und kann in Berlin auch immer spontan agieren!

    Nach den Tagen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin, geht es dann Ende der dritten Januarwoche nach Köln/Düsseldorf und danach einige Tage wieder ins Rhein-Main-Gebiet, wo ich durch eine Vielzahl von Anfragen schon fast ein stationäres Büro benötige.

    Leider keine Zeit zum großen „Verweilen“ … den die Zeit drängt und der schicksalshafte 1. Juli 2017 rückt (leider) immer näher. Packen wir es an! – Hurra!

  • Ankündigung – Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – 4. März 2017

    Ankündigung – Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – 4. März 2017

    Seminar Rotlicht trifft Blaulicht in Berlin – Expertenrunde zum neuen Prostitutionsgesetz in Berlin

    Am Samstag, dem 4. März 2017, findet in Berlin auf Einladung von Berlin Intim ein Tagesseminar zum neuen Prostitutionsgesetz für 2017 statt: Sexworker und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ befragen Experten zum Thema, es gibt Fachvorträge, offene Diskussionen und Gesprächsrunden zu verschiedenen Aspekten des neuen Gesetzes, das zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird.

    Es ist schon jetzt abzusehen, dass die neue Gesetzgebung die gesamte Branche durcheinander bringen wird und das viele Erotikbetriebe sogar in ihrer Existenz bedroht sind, da sich verschiedene Geschäftsmodelle einfach nicht gesetzeskonform anpassen lassen oder aber baurechtliche Aspekte das geschäftliche „Aus“ bedeuten können. Noch immer sind viele Sexworker nur unzureichend informiert oder aber der verwegenen Meinung, dass eine Verfassungsklage das Gesetz noch im letzten Moment stoppen wird.

    Wie ist die Lage wirklich? – Warum ist es 5 vor 12? – Was ist zu tun und zu lassen? – Was wird wann passieren? – Wie bereite ich mich persönlich vor? – Welche unbekannten Überraschungen stecken im neuen Gesetz?

    Fragen über Fragen, mit denen sich eine Expertenrunde eingehend beschäftigen wird. Dabei wirken u.a. folgende Branchenexperten mit:

    • Holger Rettig, Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland)
    • Marko Doerre, Rechtsanwalt
    • Howard Chance, Publizist
    • Uwe Kaltenberg, Bundesverband Erotikhandel
    • Stephanie Klee Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.

    Außerdem sind verantwortliche Mitarbeiter der Berliner Polizei oder der Verwaltung eingeladen.

    Termin: Samstag, 4.3.2017 ab 10:00 Uhr in Berlin-Charlottenburg.

    Ort: Mercure Hotel Berlin City West, Ohmstraße 4-6, 13629 Berlin

    Anmeldung: Für dieses Seminar ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich. Die Gebühren für das Seminar sind im Voraus zu entrichten.

    Die Teilnahmegebühren betragen: 60 € für alle Teilnehmer (inkl. 19 % MwSt)

    Die Zahl der Gäste ist auf 60 Personen beschränkt. Wenn wir alle Plätze voll haben, besteht keine Möglichkeit mehr, sich für dieses Seminar zu registrieren. In den Seminargebühren sind folgende Leistungen inklusive: Fingerfood, Informationen, Unterlagen, Kaffee/Getränke. Aufgrund der erheblichen Kosten für das den Veranstaltungsort, können Anmeldungen nicht mehr storniert werden.

    Bitte melden Sie sich per Mail web@berlinintim.de oder telefonisch (030/28509754) an.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Seminarreihe:
    http://www.rotlicht-trifft-blaulicht.de/

  • Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des ProstitutionsgewerbesGesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen – Stand: 06.05.2018

    Bitte beachten: Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 (theoretisch) vollumfänglich, da alle Übergangsfristen, die der Gesetzgeber definiert hat, zum 31. Dezember 2017 abgelaufen sind! Allerdings gibt es bei der Umsetzung in den Bundesländern nach wie vor erhebliche Probleme. Ich empfehle daher im Kontext zu dieser Einführung (Stand 2017) auch die Lektüre der aktuellen Statusmeldung „Jahresausblick“ vom 1. Januar 2018:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/01/happy-new-year-2018-jahresrueckblick-2017-und-jahresausblick-2018/

    An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz : alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!

    „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“

    Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!

    Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern! – Wir werden in unserem Blog dazu natürlich ständig weiter berichten, aber momentan  gibt es hierzu nichts zu berichten!

    Aktuelle Meldungen aus den 16 Bundesländern – Ständig aktualisiert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/20/neues-forum-im-blog/

    Ein politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität … Kontrolle naht!

    2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und  aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.

    Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.

    Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!

    Lesen Sie hierzu mein Interview mit dem Kaufmich-Magazin, das ich bereits im vergangenen Jahr gegeben habe und in dem viele zusätzliche Informationen enthalten sind:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/22/kaufmich-magazin-nichts-wird-mehr-so-bleiben-wie-es-ist-das-neue-prostituiertenschutzgesetz/



    1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker in Deutschland!

    Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“ oder erregen).

    Gesundheitsberatung, soziale Beratung und Nachforschungen!

    Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle), die aber keine körperliche Untersuchung beinhaltet, soll ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch erfolgen, bei dem die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf diverse Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungssysteme vorstellt, steuerliche Pflichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird, um möglichen Verdachtsfällen anschließend nachgehen zu können.

    Anmeldung und Registrierung als Sexworker

    Beim eigentlichen Registrierungsvorgang, der dann im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs stattfindet, prüft die zuständige Behörde die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.

    Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!

    Anmeldefristen / Übergangsfristen

    Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (Ende der gesetzlichen Übergangsfrist) dafür Zeit! – Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftaten!

    Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig (spätestens ab dem 1. Januar 2018) der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden und auch in regelmässigen Abständen immer wieder erneuert werden!


     

    2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs), Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler (Escort-Services)

    Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.

    Fristen für Genehmigungsantrag und Konzepteinreichung

    Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss diese bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017  beantragt und bis 31. Dezember 2017 dann ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis nämlich amtlich verweigert werden, was dann einer Gewerbeuntersagung gleichkommt! – Für Betriebe, die nach dem 1. Juli 2017 gegründet werden, gelten die Fristen übrigens nicht: hier ist der Antrag sofort zu stellen!

    Zuverlässigkeitsprüfung

    Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren. Auch die (frühere) Mitgliedschaft in einem „rechtskräftig verbotenen Verein“ (Rockerclub etc.) kann ausreichen, um keine Genehmigung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu erhalten!

    Baurecht / Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten

    Auch die Räume, die bei Prostitutionsstätten zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier werden auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes eventuell noch keine Rolle spielen, aber durch den Erlaubnis-Antrag automatisch in den Focus geraten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird! So möchte zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen beim Konzessions-Antrag eine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen! Ausserdem haben die Betreiberinnen und Betreiber für die „amtliche Genehmigung“ natürlich Gebühren zu bezahlen, die recht üppig ausfallen können. Da jedes Bundesland diese Gebühren selbst festlegen darf, können wir hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen!

    Dokumentations- und Auskunftspflichten

    Als weitere Auflagen, haben die Betreiber von Prostitutionstätten und Prostitutionsgewerben umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern unbedingt schriftlich dokumentieren, Quittungen erteilen und dürfen nur Personen beschäftigen oder diesen Räume vermieten, wenn eine amtliche Anmeldebescheinigung (Huren-Ausweis) vorliegt. Jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung ist unbedingt zu vermeiden, weil dies jederzeit zum Widerruf der Genehmigung führen kann uns zudem ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden kann! – Außerdem müssen Betreiber von Prostitutionsgewerben ihren „Mitarbeiterinnen“ Einblick in ihre Geschäftsunterlagen bewähren und auch Behörden jederzeit Auskünfte über den Inhalt abgeschlossener Verträge erteilen!



    3. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote

    Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden! – Sexworker selbst werden erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse gebeten, allerdings können es dann auch durchaus 1.000 € und mehr sein.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!

    Erotische Anzeigenportale mit Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland, werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftiges Bußgeld kassieren möchte! Die Behörden sind hier manchmal recht innovativ!

    Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein!

    Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen ausdrücklichen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten unmittelbaren Recht der Sexworker auf jederzeitige sexuelle Selbstbestimmung. Die genannten Geschäftsmodelle dürfen dementsprechend weder gewerblich durchgeführt noch beworben werden!

    Erotik-Werbeportale gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler im Sinne es Gesetzes, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und dann im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!



    4. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden

    Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:

    Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, dass jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!

    Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!


    5. Weiteres Info-Material und Beratung

    Den Gesetzestext zu: Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes  finden Sie als HMTL-Version (Abschrift) auf der folgenden Seite dieser Webpräsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostschg-prostitutionsgesetz-2017-gesetzestext-online-html/

    Für Sexworkerinnen und Sexworker habe ich ein Informations-PDF-Dokument erstellt, das kostenfrei heruntergeladen und gerne weitergegeben werden kann. Es ist ein Auszug aus meiner Fachpublikation zum Thema. Den Download finden Sie unter:
    http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf

    Den Betreibern von Prostitutionsstätten empfehle ich mein Buch, in welchem ich ausführlich auf die Konzessionspflicht und die vielen neuen gewerberechtlichen Verpflichtungen eingehe, die das neue Gesetz mit sich bringt. Alle Infos finden Sie auf folgender Seite:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/


    Unter der Firmierung MH-Consulting biete ich seit Oktober 2016 bundesweit Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche an, um Sie mit weiteren Experten bei der Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse umfassend zu beraten und Ihnen bei der Konzeptentwicklung im Detail zu helfen. Infos dazu unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

     

  • Prostitution 2017 – Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis

    Prostitution 2017 – Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis

    Prostitution 2017 - Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis
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    Prostitution 2017 – Fränkische Kondompflicht in Theorie und Praxis

    Die letzte Station meiner dienstlichen Winterreise 2016, führte mich ein der letzen Dezemberwoche nach Franken. Ich hatte einen sehr angenehmen Beratungstermin in Fürth und hielt mich dort dann für zwei Tage auf, bevor ich zu meinem privaten Jahresausklang ins winterliche Prag reiste. Wie bei allen Reisen in den vergangenen Monaten, nutzte ich die Gelegenheit, um die örtliche Rotlicht-Szene ein wenig unter die Lupe zu nehmen. Zum einen ist das natürlich für die örtliche Beratung wichtig, um zu sehen wie die Konkurrenz meiner Mandantschaft arbeitet; zum anderen lässt sich aber auch durchaus erkennen, was mit der Branche wirklich los ist und welche regionalen Unterschiede existieren.

    Howard freit sich durch die Republik … fast

    Nach Trier und Frankfurt/Main standen Fürth und Nürnberg auf meinem besonderen Erkundungskalender, wobei ich die Erkundung natürlich gründlich vorbereitete: ich sah mir Erotikportale und einschlägige Foren an, die schon einmal einen recht umfangreichen Überblick über die Dienstlerinnen und deren Service-Leistungen geben. Die Inserate sind in der Regel durch Vorgaben der Portalbetreiber recht harmlos gehalten und enthalten nur in sehr wenigen Fällen Hinweise auf in Franken (zum Freistaat Bayern gehörend) unzulässige Dienstleistungen. Denn: in Bayern sind Kondome im Gunstgewerbe schon lange gesetzlich vorgeschrieben und „FO“ (französisch ohne Gummi) oder gar „AO“ (alles ohne Gummi), dürfen weder angeboten noch praktiziert werden. So liest man dann in den Annoncen höchstens von „weitreichendem“, „fast tabulosem“ oder „sehr individuellem“ Service. Umschreibungen eben, die zwar die Fantasie anregen, aber dem Amt vor Ort noch keine Handhabe geben, um einschreiten zu können.

    Wenn man dann einige exemplarische Dienstleisterinnen auswählt und deren Rufnummer bei Google eingibt, landet man nicht selten bei Verweisen zu „Tabulos-Foren“, in denen dann über die Damen intensiv berichtet wird. So lernt man schnell, was unter „sehr individuell“ zu verstehen ist. Ohne allzuviel Mühe fand ich Berichte über 5 Dienstleisterinnen aus dem Raum Fürth/Nürnberg, die nicht nur generell ab 50 € ohne Kondom blasen, sondern für einen kleinen Aufpreis auf Latex generell verzichten. Im Freierjargon heisst das dann „CIP“, was man mit „Cum in pussy“ übersetzt und wo dann stolz verkündet wird, dass man die Dame natürlich „ordentlich besamt“ hat. Eine moralische oder medizinische Bewertung erspare ich mir an dieser Stelle, weil meine Untersuchung der Verhältnisse eben unter einem anderen Aspekt geschieht.

    Freier-Foren: Wichser-Fantasien oder Wahrheit?

    Nun sind Foren ja geduldig und manche Freier brüsten sich durchaus mit Erlebnissen, die eben nur tabulos stattgefunden haben sollen, weil die jeweilige Dame eine spontane Sympathie für den Gast entwickelt hatte oder dieser die Dienstleisterin eben durch besondere Künste so in einen Rausch versetzt hatte, das diese das Kondom vergessen hatte. Das klingt dann oft nach ausschweifender Wichsfantasie und es ist dann sogar zu vermuten, dass der Berichteschreiber noch nie bei der portraitierten Dame war. Wenn sich allerdings Berichte zu ein und der selben Dame häufen und die Autoren in unterschiedichem Stil schreiben, kann man schon davon ausgehen, dass ein wenig bis viel Wahrheit dahinter stecken könnte!

    Nun ist „könnte“ ein nicht hilfreiches Wort, weil wir ja schließlich wissen wollen, ob es tabulos geht oder nicht!

    Da hilft nur der Selbstversuch, der natürlich beim Einholen des persönlichen Angebots vor Ort endet und nicht etwa beim vollendeten „Kommen“. Soviel nur zur Klarstellung, damit nicht einige Leserinnen und Leser auf verwegene Gedanken kommen.

    Nach der Voranalye entschied ich mich, zwei Adressen in Fürth und Nürnberg aufzusuchen, die von meinem Hotel aus bequem zu erreichen waren. Location Nr. 1 war ein großes Wohnhaus im klassizistischen Stil, mitten im Fürther Zentrum gelegen, wo einige normale Mietwohnungen zur Prostitution genutzt werden und wo sich hinter „Sommer“ und „Winter“ wechselnde reisende Sexworkerinnen einmieten. „Anett aus Thailand“ (Name natürlich von mir geändert) öffnete mir die Türe bei „Winter“ und reichte mir eine Art erotische Speisekarte, auf der die verschiedenen erotischen Menüs offeriert wurden: Thaimassage 30 min 50 €, 60 min 90 €, Blasen ohne + 20 €, GVO + 50 €. Die laminierte Offertenkarte war sicher nicht von der jungen Thaidame worden, sondern eher vom Vermieter oder einem deutschen „Freund“, denn die vorhandenen deutschen Sprachkenntnisse waren sehr rudimentär und ohne Hilfe konnte das A4-Blatt so nicht entstanden sein. Wäre ich nun vom Amt gewesen und hätte einen Kontrollbesuch durchgeführt, hätte sich die Dienstleisterin selbst erlegt und gleichzeitig sogar noch einen Hinweis auf Fremdbestimmung geliefert! Schon sehr merkwürdig, denn welcher Bankräuber lässt im übertragenen Sinn schon einen Personalausweis am Tatort zurück? Nun gut: blasen und ficken ohne. Beweis erbracht!

    Mein zweiter Ausflug führte mich in die fränkische Metropole Nürnberg, wo gleich ein ganzes Haus den zweifelhaften Ruf besitzt, eine „AO-Burg“ zu sein. Im Forum war zu lesen, dass fast alle Damen im Haus XY den „katholischen Service“ anbieten und das sogar zum üblichen Standard-Preis von 50 € für die halbe geile Stunde. Das Haus selbst machte schon von aussen keinen wirklich gepflegten Eindruck und man konnte ohne irgendwo zu läuten durch die 3 Etagen laufen, wo an jeder Tür Bilder mit Namen hingen: „Esmeralda 90 DD – Latina“ im EG, „Julia – Bulgarin 19″ im Obergeschoß. Esmeralda, die mit den Mörderhupen, öffnete mehr oder weniger unbekleidet und führte mich in ihr Arbeitszimmer. Sie hielt die 5 Finger ihrer linken Hand hoch und zischelte „50 …. mache gut … schöne lansan“. Dabei griff sie sich in den Schritt und stieß leise Lutschreie aus. Naja, muß man(n) irgendwie mögen.

    Meine Frage nach Gummi oder eben ohne Gummi, wurde lächelnd beantwortet, in dem 2 Finger gehoben wurden, was ich als den notwendigen Aufpreis interpretierte. OK, ich musste überlegen, um unbeschadet und ohne zuviel Flüche wieder aus der leicht ranzigen Bude zu kommen. Denn wenn man erst mal an der Angel ist, soll man auch bleiben und nicht wieder unverrichteter Dinge von dannen ziehen. Mit Antäuschen eines schweren Hustenanfalls gelang mir die Flucht, die mich direkt ins Erdgeschoß zu Julia 19 führte, die meinen lauten Husten gehört hatte und die Tür weit öffnete. Direkt neben der Wohnungstür hing die „Bayrische Hygieneverordnung“, die auf die unbedingte Kondompflicht im Haus hinwies. Bei Julia war diese Botschaft aber wohl nicht angekommen, denn sie offerierte mir auch sofort ihr „Spezialprogramm“ und wollte mir gleichzeitig auch noch einen tabulosen Dreier mit ihrer ebenfalls anwesenden Freundin verkaufen, die „so schlechte Gescheeft“ habe. Für ganze 70 Euro hätte ich mit den zwei Damen gleichzeitig ohne Gummi verkehren können und das Angebot kam, ohne dass ich überhaupt danach gefragt hatte! Nachdem ich mit Gesten andeutete, schon im Obergeschoß gewesen zu sein und mein freudiges Erlebnis schon gehabt zu haben, zeigte sich Julia einsichtig und ließ mich meiner Wege ziehen.

    3 besuchte Appartements und dreimal ein Volltreffer für den antäuschenden Liebhaber der tabulosen gewerblichen Erotik.

    Offensichtlich schauen die Behörden in Nürnberg und Fürth nicht so genau hin, denn rein optisch könnte ich schon beim Ordnungsamt arbeiten und mit meinem urdeutschen Auftreten wäre ich sicher der optimale Testfreier. Nun gut, ich habe ja bewußt Adressen mit recht eindeutigem Ruf aufgesucht und ganz sicher arbeiten die meisten Betriebe nicht mit solchen Methoden und Angeboten, aber mir wurde einmal mehr klar, dass es den besonderen Service wohl deutschlandweit gibt, dass man nicht lange danach suchen muß und dass tabuloser Service recht „offensiv“ angeboten wird und zwar auch in Regionen, wo es bereits jetzt (vor Einführung des neuen Prostituionsgesetzes) „eigentlich“ verboten ist!

    Fortsetzung folgt … in den neuen Bundesländern

    Ich bin gespannt, wie es in den neuen Bundesländern aussieht, wo ich bislang keine Erfahrungswerte habe und die ich in der kommenden Woche geschäftlich bereisen werde. EIn entsprechender Bericht wird natürlich folgen!

     

  • Prostitution 2017 – Neu – Beiträge kommentieren – Interaktion – Gastautoren

    Prostitution 2017 – Neu – Beiträge kommentieren – Interaktion – Gastautoren

    Prostitution 2017 - Neu - Beiträge kommentieren - Interaktion - Gastautoren
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    Prostitution 2017 – Neu – Beiträge kommentieren – Interaktion – Gastautoren

    Portale und Blogs werden erst dann wirklich interessant, wenn Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu Artikeln und Inhalten durch Kommentare und Postings zu kommentieren. So haben die Artikel einen Mehrwert und können thematisch jederzeit erweitert und angepasst werden. Interaktion und Meinungsaustausch sind für mich sehr wichtig, da man manchmal leicht betriebsblind ist und wichtige Aspekte gar nicht auf dem Schirm hat.

    Freier Meinungsaustausch und konstruktiver „Streit“ sind mir wichtig!

    Um Interaktion möglich zu machen, habe ich jetzt einen Großteil der hier veröffentlichten Beiträge mit der Option „kommentierbar“ versehen. Sie als Userin oder User haben die Möglichkeit unter Nennung von Mailadresse und selbstgewähltem Namen auf Beiträge zu reagieren. Da sich Spamrobots auf solche „offenen Kanäle“ spezialisiert haben und dann über Nacht plötzlich Viagra- und Pornowerbung da Portal überschwemmen, werden Beiträge beim ersten Posting von mir manuell freigeschaltet, was dann eine leichte Verzögerung bedeutet. Beim erneuten Posten sollte WordPress aber den jeweiligen Kommentar-Beitrag eines schon bekannten Users automatisch freischalten. So sagt es zumindest die Support-Dokumentation, der wir einmal Glauben schenken.

    Interaktive Bereiche werden in den nächsten Wochen ausgebaut

    In einem nächsten Schritt plane ich auch einen interaktiven Frage/Antwort-Bereich, wo Sie als Userin / User eigene Beiträge und Fragen veröffentlichen können. Die technisch sichere Realisierung wird aber noch ein paar Tage in Anspruch nehmen, da ich eben keine Angriffspunkte für Spammer und Hacker bieten möchte. Ich arbeite daran und werde es realisieren, sobald ich zeitlich etwas Luft habe!

    Ich freue mich übrigens auch jederzeit über Gastautoren, die Artikel im Themenkontext bei Prostitution 2017 veröffentlichen möchten. Dabei müssen diese Artikel nicht mit meiner Meinung einhergehen, sondern können auch durchaus kritisch und hinterfragend sein, wobei ich als Betreiber des Portals aber dafür verantwortlich bin, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufrufen. Daher erfolgt grundsätzlich eine inhaltliche Vorprüfung und eine manuelle Veröffentlichung durch mein Team oder mich selbst. Wenn Sie also etwas veröffentlichen möchten, freue ich mich auf Ihren Artikel und Ihre diesbezügliche Nachricht! Schreiben Sie mit einfach eine kurze Mail an howard.chance@t-online.de

    Gastautoren und Beiträge jederzeit willkommen!

    Bislang ist meine Kollegin Ariane (Berlin) bereits mit Beiträgen im Portal vertreten. Sie und ich freuen uns über inhaltliche Unterstützung und unterstützen im Gegenzug natürlich auch andere Blogs und Foren, die sich mit den Themen Prostitution und Prostitutionsgesetz seriös befassen. Wir kämpfen mit offenem Visier und wünsche uns das auch von anderen.

  • Alles Gute für 2017 / Happy New Year 2017

    Alles Gute für 2017 / Happy New Year 2017

    Alles Gute für 2017 / Happy New Year 2017

    Alles Gute für 2017 / Happy New Year 2017

    Ich wünsche allen Kundinnen und Kunden, allen Freunden und Bekannten sowie allen Besucherinnnen und Besuchern meiner Webpräsenz viel Erfolg, Freude und Glück im neuen Jahr 2017. Mögen Ihre, Eure und meine Wünsche in Erfüllung gehen und wir gemeinsam viel erreichen. Unsere Gemeinschaft ist in diesen unruhigen Zeiten besonders gefordert, Herausforderungen erwarten uns auch im neuen Jahr in vielen Bereichen unseres Lebens. Seien es die Flüchtlingskrise, Terrorismus vor der Hautür, neue Regenten in der Weltpolitik, die Bundestagswahl 2017 oder eben die durch das neue Prostitutionsgesetz angespannte Lage im geschäftlichen Bereich: es wird garantiert nicht langweilig in unserer umtriebigen und chaotischen Welt.

    „Wird’s besser? Wird’s schlimmer?“ fragt man alljährlich. Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich.
    (Erich Kästner)

    So hebe ich heute zum Gruße mein Glas, winke dabei froh in die Runde. Im neuen Jahr geben wir neuerlich Gas und zwar ab der ersten Stunde!

    Alles Liebe und Glück auf!

    Ihr / Euer Howard Chance

     

  • Prostitution 2017 – Jahresrückblick und Ausblick – Howard Chance

    Prostitution 2017 – Jahresrückblick und Ausblick – Howard Chance

    Prostitution 2017 - Jahresrückblick und Ausblick - Howard Chance

    Prostitution 2017 – Jahresrückblick und Ausblick – Howard Chance

    Das Jahr 2016 nähert sich unaufhaltsam seinem Ende. Nur noch ein Tag und das für die Erotik-Branche durchaus aufregende Jahr ist Geschichte. Warum aufregend? nun, weil ja im Jahr 2016 mit dem neuen Prostitutionsgesetz die Weichen für die Zukunft der Sexarbeit in Deutschland gestellt wurden. Ich blicke heute betrachtend auf das Jahr 2016 zurück und wage einen ersten Ausblick auf 2017, wobei ich meine publizistische und beratende Arbeit in einen chronologischen Kontext bringe: was war, was ist, was kommt? Ich werde im kommenden Jahr ganz sicher nicht an Arbeitsmangel leiden und muss mich selbst grundlegend neu strukturieren, um meinen Mandaten eine möglichst guten Service bieten zu können. Jeden Auftrag anzunehmen, ist dabei nicht das Gebot der Stunde! Dafür sind die bereits in der Schublade liegenden Aufträge bereits zu arbeitsintensiv und fordernd. Doch zu dieser Thematik komme ich später noch zurück.

    Was war? – Der Jahresrückblick 2016

    Das Jahr begann mit intensiven Diskussionen darüber, ob das neue Prostitutionsgesetz nun wirklich vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird. Die Sexworker-Verbände waren zu Beginn des Jahres noch der Meinung, dass man in den parlamentarischen Anhörungen in Berlin noch auf maßgebliche Veränderungen zum Gesetzesentwurf hinwirken könnte. Leider waren die Anhörungen im Ergebnis eher eine von den Parlamentariern absolvierte Pflicht, wo man zwar Interesse an den Meinungen der geladenen Expertinnen und Experten vorgab, aber dann die Anregungen doch nicht annahm. Eine klare Ohrfeige für alle Aktivisten, die feststellen mussten, wie Gesetzgebungsverfahren in Deutschland nun mal so laufen. Keine Basis-Demokratie und zudem ein Thema, das einen Großteil der Gesellschaft, wenn überhaupt, nur mäßig interessiert und mit dem sich auch kein prominenter Politiker schmücken möchte. Wir erinnern uns: spiel nicht mit den Schmuddelkindern …

    Im Juli 2016 wurde das neue Prostitutionsgesetz dann „tatsächlich“ im Deutschen Bundestag mit einer breiten Mehrheit der Regierungskoalition verabschiedet. Ich habe das „tatsächlich“ besonders markiert, weil der Beschluss in der Branche trotz der klaren Vorzeichen immer noch recht ungläubig zur Kenntnis genommen wurde. Obwohl Insider und Experten die Verabschiedung nie in Zweifel gezogen hatten und nach 7 Jahren Beratung nun einfach ein Gesetz herbei musste, war die „Überraschung“ groß und man hoffte nun auf den Bundesrat, der doch eine solches „Machwerk“ nicht unbeanstandet durchwinken konnte. Tja, leider auch ein sehr trügerisches Gefühl. Im Bundesrat gab es zwar Änderungswünsche einiger Bundesländer, aber im Ergebnis wurde mit breiter Mehrheit und ohne erneute Beratungen zugestimmt und in der Branche breitete sich Ende September 2016 das Entsetzen aus.

    Etwa zeitgleich (also im September 2016) kam meine Fachpublikation zum neuen Gesetz auf den Markt und verkaufte sich bislang unerwartet gut, was mich als Autor natürlich freut. Von Anfang an war klar, dass ein Fachbuch, das für einen eingeschränkten Personenkreis konzipiert wurde, kein Bestseller wird und sich natürlich nicht so gut verkauft wie ein frivoles preisgünstiges Taschenbuch oder ein neuer „Harry Potter“. Aber das war ja auch nicht Sinn und Zweck meiner Arbeit.

    Die Monate Oktober, November und Dezember 2016 waren dann mit vielfältigen Diskussionen, Anfeindungen und vielfältigen Mißverständnissen gespickt, die mir schon einmal kurzfristig die gute Laune geraubt haben, wenn man meine „Prognosen“, die nachfolgend fast alle eintrafen, zum Unfug erklärte und zudem versucht wurde, mich zum Ausbeuter zu erklären, der den Sexworkern mit unseriösen Methoden das mühevoll verdiente Geld aus der Tasche ziehen will. Wie man auf solche Ideen kommen kann, verstehe ich bis heute nicht, aber es ist für mich auch nicht (mehr) weiter wichtig. Lag es vielleicht auch an der Art der „Botschaften“, die ich überbrachte:

    Der Überbringer einer schlechten Nachricht, braucht immer ein sehr schnelles Pferd?

    Nach dem Bundestags-Beschluss und der diesbezüglichen Bundesrats-Zustimmung, tauchte bald die „Verfassungsbeschwerde“ als Mittel der Wahl auf, die nun, und damit landen wir in der Gegenwart, wohl die einzig verbleibende Möglichkeit ist, das neue Gesetz noch zu „stoppen“, wobei dies aber nur im „Einstweiligen Verfahren“ zeitnah erfolgen könnte. Denn: wenn man im „normalen Beschwerdeverfahren“, das erst nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich ist, erst nach zwei bis drei Jahren eine Entscheidung erwarten kann, liegt das Kind leider längst ertrunken im Brunnen, weil Sexworker dann bereits amtlich erfasst und diverse Betriebe und Gewerbe bereits geschlossen sein werden und man das Rad der Zeit dann einfach nicht mehr zurückdrehen kann!

    Was ist? – Gegenwarts-Betrachtung

    Ich beobachte momentan, dass einige Sexworker-Verbände eine enorme Energie für das angedachte Beschwerdeverfahren aufbringen, dass aber der aktive Umgang mit den zu erwartenden Gegebenheiten dahinter sehr zurückbleibt. Da das neue Gesetz ab 1. Juli 2017 aller Voraussicht nach gelten wird, ist es nun eindeutig an der Zeit dieser unangenehmen Realität ins Auge zu schauen.

    Bei meinen Beratungsterminen erwähne ich die „Verfassungsbeschwerde“ fast immer, arbeite aber gleichzeitig an konkreten Strategien für Unternehmen in der Erotikbranche, die darauf abzielen, sich auf die neuen Vorgaben und Regulierungen frühzeitig einzustellen. Und das man hier besser früh als spät seine Überlegungen anstellt, dürfte klar sein: die/der Kluge baut vor und so wird sie oder er in der Jahresmitte eben nicht unvorbereitet überrascht!

    In eigener Sache, möchte ich an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass ich meine Beratungsleistungen nahezu ausschließlich für Erotik-Betriebe, Massage-Institute, Escort-Services und Modellwohnungen anbiete, die nach dem neuen Gesetz in 2017 zu einer „Prostitutionsstätte“ werden und wo es im weitesten Sinne um Unternehmensberatung geht. Zwar gebe ich auch einzelnen Sexworkern gerne telefonische Auskunft zu allgemeinen Fragen, führe aber keine „Intensiv-Beratungen“ durch, sondern verweise anfragende Damen an die existierenden Fachverbände, die sich ja inzwischen mit neuen Beratungs- und Informationsangeboten bundesweit aufstellen.

    Soviel zum „Abkassieren“ von Sexworkern durch den lieben Howard, der ja auch Teile seiner Fachpublikation für Sexworker nach wie vor kostenlos zum Download bereitstellt!

    Aber egal, manchen Ideologen (oder nennen wir es besser „Idiotologen“?) ist nicht zu helfen und daran kann ich als alter Zuhälter, Brandstifter, windiger Geschäftemacher und Maulwurf leider nichts ändern. Die vielen positiven Rückmeldungen der vergangenen Wochen und die vielfältigen neuen Kontakte bestärken mich in meiner Arbeit, die in 2017 in ihrer Intensität sehr zunehmen wird. Damit landen wir beim dritten Punkt meines heutigen „Pamphlets“:

    Was wird? – Der Ausblick auf 2017

    Ich sprach eingangs schon über meine angedachten Schwerpunkte für 2017 und die Notwendigkeit meine Arbeit sinnvoll zu strukturieren: es ist bereits 5 vor 12 und in einem halben Jahr wird das neue Gesetz Inkrafttreten. Es gibt viel zu tun und ich packe es an! Hier mein Aktionsplan für 2017 in groben Zügen:

    Januar bis Juni 2017

    • Vorbereitende Beratungstermine bundesweit / Problem-Analysen
    • Konzeptentwicklungen / Neustrukturierung von Unternehmen
    • Kontaktaufnahme zu Ämtern und Behörden
    • Informations-Seminare für die Branche (z.B. im März 2017 mit Berlin Intim)
    • Aufbau eines Informationsportals mit Partnern aus der Erotik-Werbebranche
    • Unterstützung von Tantra-Anbieterinnen zu einer Verfassungsbeschwerde

    Juli bis Oktober 2017

    • Anmelde-Unterstützung für Prostitutionsstätten
    • Konzept-Einreichungen / Amtliche Anzeigen
    • Behörden-Dialog im Mandanten-Auftrag
    • Rechtliche Schritte in Kooperation mit Partner-Anwälten

    Ab Januar 2017 liegen meine Schwerpunkte auf der Betreuung von Mandanten und ich bitte um Verständnis, dass ich in der kommenden Zeit für „rein informative Gespräche“ nur noch ein sehr beschränktes Zeit-Kontingent zur Verfügung habe. Daher bitte nicht böse sein, wenn ich einmal etwas verspätet antworten sollte! Zu meinen Vorhaben in 2017 werde ich natürlich in dieser Webpräsenz stets aktuell berichten.

    Zum Schluss – Der Dank

    An dieser Stelle danke ich allen, die mich im zurückliegenden Jahr tatkräftig und/oder ideell unterstützt haben. Dabei geht ein besonderer Dank an Ariane-Berlin, die in 2017 vielfältige neue Aufgaben übernehmen wird, an mein kreatives „Frankfurter-Cover-Motiv“ (Insider), die mich stets mit Rat und Tat unterstützt, an meine politische „Berlin Connection“ und an meine Partner, mit denen ich eine gute und intensive Zusammenarbeit pflege. Nicht zuletzt auch ein herzlicher Dank an die Mandanten und Freunde aus der Branche, die mir in 2016 ihr Vertrauen geschenkt haben. Ich bin mir der Verantwortung für 2017 bewusst und bleibe, wie es meine Art ist, natürlich immer emsig am Ball! Versprochen!

    So … Zeit für die Abreise! Howard feiert Silvester rustikal in Prag und ist ab Dienstag, den 3. Januar 2017 wieder im publizistischen wie beratenden Dienst! Hurra und auf bald!

  • Stigmatisierung … Mittelalterliche Huren-Kappen … Frauenhäuser

    Stigmatisierung … Mittelalterliche Huren-Kappen … Frauenhäuser

    Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter
    Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter

    Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter

    Haben Sie jemals etwas von Huren-Schleiern, Huren-Kappen und ähnlichem gehört? Ich bin bei einer thematischen Recherche zur „Stigmatisierung“ über diese Informationen gestolpert und ich habe mich schon gewundert, was sich unsere Vorfahren so ausgedacht haben. Auch im Mittelalter hatten es die Gunstgewerblerinnen schon schwer und die damals überwiegend fromme Gesellschaft hatte neben klaren Regulierungsvorschriften für die Prostitution eben auch Stigmatisierungs-Symbole im Programm. Bei Wikipedia lesen wird dazu:

    Die Kleiderordnungen unterschieden sich durch die Zeit des Mittelalters und von Stadt zu Stadt. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem zwei Finger dicken grünen Strich in der Mitte, in Frankfurt am Main eine gelbe Verbrämung (Saum) und in Zürich und Bern verdeutlichte ein rotes Käppeli ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Ebenso wurde ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorgeschrieben bzw. auch verboten. In der Regel waren die farblichen Kennzeichnungen in den sogenannten Schandfarben gehalten: Rot, Gelb oder Grün. Da sich „ordentliche“ (bzw. „anständige und ehrbare“) Frauen im Mittelalter nicht „herausputzen“ durften oder sollten, wurden Prostituierte auch als Hübschlerinnen bezeichnet.

    Im christlichen Verständnis des Mittelalters war es nicht ungefährlich, als Hure zu arbeiten, da man einen Status besaß, der deutlich unter dem der „ehrbaren“ Bürger lag. Vergewaltigung von Huren wurde (wenn überhaupt) weniger streng bestraft wie Vergewaltigung an „ehrbaren Frauen“. Zusätzlich bestand auch immer die Gefahr, als Hexe verfolgt zu werden, weil man der so ehrlosen Lust auch immer wieder einen gerazu teuflischen Charakter unterstellte, wenn man vom „bösen Blick der Dirnen“ sprach und Unglücke damit in Zusammenhang brachte.

    Spätmittelalterliche Bordellbetriebe -Frauenhäuser!

    Ja, Begrifflichkeiten können sich mit der Zeit ändern. Während „Frauenhäuser“ in unserer Zeit als Zufluchtsstätte für misshandelte Frauen und deren Kinder ein wichtig Aufgabe erfüllen und (um beim Begriff zu bleiben) als sehr „ehrbar“ einzustufen sind, waren Frauenhäuser im späten Mittelalter die „Eros-Center“ der Frühzeit, wo ein von der Stadt  oder auch der Kirche eingesetzter „Frauenwirt“ die Prostitution in einem städtischen Haus „förderte“! Ja, recht starker harter Tobak, denn die dort beschäftigten Prostituierten hatten nach amtlichen Anordnung „allgemein zugänglich“ zu sein, was bedeutete, dass grundsätzlich alle Kunden bedient werden mussten und das selbst eine täglich Mindestzahl an Freiern festgelegt war! Von dieser Struktur erhoffte man sich eine gewisse Kontrolle über die Prostitution und man(n) hatte dabei die „gefallenen Mädchen“ im Blick, die in einer Zeit, wo es ja keine wirksamen Medikamente gab, auch ein großes Gesundheitsrisiko für die Allgemeinheit darstellten. Staatlich regulierte Prostitution, schon damals!

    Noch bis 2002 wäre der „Frauenwirt“ in Deutschland nichts anderes als ein Zuhälter gewesen und die Förderung der Prostitution hätte nach den Gesetzen der Neuzeit bestraft werden müssen. Ob unser Gesetzgeber sich nun wieder „mittelalterliche Verhältnisse wünscht?

    Na, das ist ein wenig provokativ gedacht, aber einige Dinge sind nun einmal ähnlich gelagert: dem Staat fehlt damals wie heute der Überblick über die vielfältigen Formen der Prostitution. Sexworker arbeiten gerne im Verborgenen und bieten eben oft auch Praktiken an, die man trotz jetzt vorhandener Medizin als gesundheitgefährdent bezeichnen kann. Zwar will man keine staatlichen Bordellbetriebe schaffen, aber eine Regulierung kann, so die Meinung der Politik, sicher nicht schaden.

    Klar kann das den Sexworkern, die ja auch Menschen sind, schaden! Stigmatisierung schafft Kasten! Aber die Politik setzt das so erstrebenswerte Gemeinwohl über das Wohlbefinden einiger „weniger“, wobei die Zahl der „wenigen“ durchaus beträchtlich sein soll! Was denken Sie? Leben wir doch noch ein bisschen wie im Mittelalter?

  • 2017: Umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes

    2017: Umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes

    2017: Umfassende Regulierung des ProstitutionsgewerbesDie umfassende Regulierung des Prostitutionsgewerbes ist nicht mehr aufzuhalten!

    Das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“, soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten. Die begriffliche Abfolge – also Regulierung vor Schutz – ist wohl bewusst so gewählt, da sich im Gesetz viel mehr Paragraphen mit Regulierungen befinden, als solche zum „Schutz von Menschen in der Prostitution“. – Während die Politik immer wieder die Schutzfunktion in den Vordergrund zu stellen versuchte, wiesen die Berufsverbände der Prostituierten – aber auch Juristen-Gruppen – schon frühzeitig darauf hin, dass es dem Gesetzgeber wohl hauptsächlich um die Kontrolle und Reglementierung des ungeliebten Bereichs „Rotlicht“ gehen könnte, was sich nun in Gesetzestitel und -inhalt eben deutlich zeigt, wo das im Wortlaut verwendete „sowie“ den Schutzgedanken positionell eindeutig an die zweite Stelle setzt.

    In einem Bericht zum Prostitutionsgesetz 2002, den die Bundesregierung 2007 veröffentlichte, wurde deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Gesetzes-Ziele erreicht worden war und weiterer Handlungsbedarf im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution bestand. Vieles passt heute mehr zum Begriff „Freiwild“, als zur „Freiwilligkeit“. Da der „zuhälterische Generalverdacht“ durch das Gesetz 2002 erheblich gemildert wurde, eröffneten in Folge der neuen Rechtssicherheit immer mehr „Flat-Rate-“ und „Sauna-Clubs“ bundesweit ihre Pforten. Sex wie beim Discounter, günstige „All-you-can-fuck“-Pauschalangebote auch für den kleinen Geldbeutel, veränderten die Sex-Branche merklich. Die Unternehmerinnen aus den ärmeren EU-Staaten, bekamen laut Werk-Vertrag um die 10 Euro als „Fall-Pauschale“ für einen möglichst tabulos durchzuführenden Schnell-Geschlechtsverkehr, was dann auch die etablierten deutschen Erotik-Dienstleisterinnen schockierte, die bislang für einen noch halbwegs „anständigen“ Tarif gearbeitet hatten und sich nun urplötzlich im intensiven Tarif- und Service-Kampf befanden. Fast die gesamte Branche wurde verdorben durch Dumping-Preise, die im Internet geradezu schamlos propagiert wurden. Geiz ist oder macht doch geil, natürlich auch im deutschen Rotlicht-Gewerbe!

    Soll man diese Entwicklung nun als „freie Marktwirtschaft“ verstehen? – Angebot und Nachfrage? – Enorme Verbrauchervorteile durch Prostitutions-Liberalismus? – Warum ist plötzlich fast alles erlaubt und möglich? – Gibt es denn überhaupt keine verbindlichen Regeln für das Rotlicht und für die Prostitution?

    Nein! – Nicht wirklich! – Denn Konzessionen für Erotikclubs und Zuverlässigkeitsprüfungen für Bordell-Betriebe und deren Betreiber, waren im Gesetz 2002 nicht vorgesehen und vorher, also vor Einführung des ersten Prostitutionsgesetzes, schwieg man sich zu diesem Thema gern völlig aus, da alles „sittenwidrig“ und eigentlich nicht erlaubt, aber merkwürdigerweise doch geduldet war. Gesellschaft und die Politik schauten großzügig weg und die Bordell-Betreiber versuchten ihren Geschäften möglichst unauffällig nachzugehen. Nicht alles wahrnehmen, war auf der einen Seite die Devise, so wie das „Nicht-Auffallen“ auf der anderen. Halt ungeklärte Umstände, mit denen man sich beidseitig arrangierte und dem Markt so der Selbstregulierung überließ. Läuft doch … irgendwie! – Noch immer ist viel einfacher einen Puff zu eröffnen, als die gern zitierte und regelmäßig amtlich kontrollierte Pommes- oder Dönerbude. Solange man keinen Alkohol ausschenkt, was grundsätzlich einer Gaststätten-Konzession bedarf, steht der Eröffnung eines Clubs oder Bordell-Betriebs (noch) nicht viel im Wege, wenn man nicht mit dem Baurecht oder den Sperrgebiets-Verordnungen kollidiert. Am Puff sollte nicht wirklich auf einer Leuchtreklame „Puff AO“, „Club Tabulos“ oder „Zur geilen willigen Stute“ stehen, dann beschwert sich so schnell auch niemand! – War ja schließlich schon immer so!

    Wo es keine Regeln gibt, regelt sich der Markt halt selbst! – Vielleicht gut für das Gewerbe, aber eben gesellschaftlich überhaupt nicht akzeptabel in einem Land der Dichter und Denker! – Zumindest nicht auf Dauer! – Nun war also wieder die Politik in der Pflicht!

    Die Auswüchse, die die Politik feststellte, sind und waren doch für jeden erkennbar, der einmal „einschlägig“ durchs Internet „gesurft“ war oder es heute noch prüfend tut: Es gab und gibt fast nichts, was es nicht gibt und es haben sich in zunehmendem Maß kriminelle Strukturen etabliert, gegen die womöglich kein „beißendes“ Kraut gewachsen ist.

    Die Bundesregierung hat die Lage längst erkannt und beschreibt die aktuelle Situation in dem Beschluss-Antrag des neuen Gesetzes für 2017 folgendermaßen:

    „Es fehlt an verbindlichen Mindestvorgaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der dort Tätigen und an Rechtsgrundlagen, mit denen die Zuverlässigkeit der Betreiber vorab geprüft und unzuträgliche Auswüchse des Gewerbes unterbunden werden könnten. Das Fehlen behördlicher Aufsichtsinstrumente führt zu Intransparenz und begünstigt kriminelle Strukturen, die sich dieses Defizit zunutze machen.“

    Unser Rechtsstaat wird aktiv … auf dem Weg zu ganz neuen Erkenntnissen?- Seit 2007 war das neue Gesetz nun in Arbeit und hat dabei durch die unterschiedlichsten parlamentarischen Prozesse und Beratungen, immer wieder ein leicht verändertes Gesicht erhalten. Mal sollte es strenger sein, mal weniger einschneidend. Aber in jedem Fall sollte „das Milieu“, das nun mal nicht nur aus den gern präsentierten Zwangsprostituierten besteht, sondern auch aus vielen selbstbestimmten Sexworkern – die den staatlichen Schutz einfach nicht brauchen – einen geregelten rechtlichen Rahmen bekommen. Dieser Rahmen sollte bundesweit einheitlich und verbindlich sein. Es allen Betroffenen recht zu machen, ist aber ein Ding der Unmöglichkeit, da vorhandenen Strukturen und Protagonisten einfach viel zu unterschiedlich sind! – Was im einen Fall passt und gewünscht ist, ist eine Türe weiter völlig unpassend, weil ebenso unerwünscht wie faktisch unnötig. – Im Ergebnis ist ein umfangreiches „Gesetzes-Monster“ herausgekommen, dessen organisatorische Umsetzung recht schwierig werden wird, da für Verwaltung, Kontrollen und Beratung eine Unmenge von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benötigt wird, die sich in die zum Teil sehr komplexe Materie einarbeiten müssen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass vom Beschluss bis zur Einführung des Gesetzes fast genau ein Jahr liegt, was für die Errichtung der notwendigen Strukturen zeitlich auch sicher erforderlich sein wird.


    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/

  • Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Feliz Navidad – Sretam Bozic – Joyeux Noël

    Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Feliz Navidad – Sretam Bozic – Joyeux Noël

    Frohe Weihnachten - Merry Christmas - Feliz Navidad - Sretam Bozic - Joyeux Noël
    Bildquelle: Pixabay

    Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Feliz Navidad – Sretam Bozic – Joyeux Noël

    Ich wünsche allen Besucherinnen und Besuchern, allen Kundinnen und Kunden sowie allen Freundinnen, Freunden, Partnern und Bekannten, allen die mich gut, besser oder auch nicht leiden können ein

    Frohes und gesegnetes Weihnachtsfest 2016!

    Möge der Geist der Weihnacht mit Ihnen und Euch sein, möge uns das Fest erfreuen und möge der Alltag für einige Tage weit weg von uns sein! Fest der Liebe, Fest der Familie. Ob nun gläubig gefeiert oder als volkstümliches Brauchtum empfunden: Weihnachten ist nur einmal im Jahr und wir alle verbinden damit hoffentlich glückliche Erinnerungen an die Kindheit und an den ersten Weihnachtsbaum. Oh Du fröhliche …

    Auch wenn die Ereignisse der vergangenen Tage in Berlin nicht weihnachtlich stimmen und uns vergegenwärtigen, in welcher Lage sich die Welt befindet, sollten wir nicht den Mut verlieren für das Gute zu kämpfen und unsere Grundwerte nicht zur Disposition stellen! Lasst uns weiter das suchen, was uns verbindet und lasst uns auf dem Weg bleiben zu einer offenen Gesellschaft, die den Fremden nicht primär als Feind sieht und wo Andersartige ihren Platz haben, wo der Starke dem Schwachen hilft und Freundlichkeit, Respekt und Anstand den Umgang miteinander prägen!

    Das Geheimnis der Weihnacht besteht darin, dass wir auf unserer Suche nach dem Großen und Außerordentlichen auf das Unscheinbare und Kleine hingewiesen werden.

    Ich zünde an Weihnachten wie üblich eine Kerze an, verbunden mit den besten Wünschen und der Hoffnung, dass manches besser wird in 2017. Ob es etwa bringt? Wir werden sehen! Aber: es ist auch an uns, die richtigen Impulse zu setzen und unser Menschsein, nein unsere Menschlichkeit im Alltag zu beweisen. Vielleicht sind wir manchmal zu bequem? Wir arbeiten daran. Oder etwa nicht?

    Alles Gute wünscht Ihnen und Euch heute

    Ihr / Euer Howard Chance

    (dem gerade die Weihnachtskekse trefflich angebrannt sind!)

  • BesD mit neuem Projekt und Dona Carmen Verfassungsbeschwerde again

    BesD mit neuem Projekt und Dona Carmen Verfassungsbeschwerde again

    BesD mit neuem Projekt und Dona Carmen Verfassungsbeschwerde again
    Bildquelle: Pixabay

    BesD mit neuem Projekt und Dona Carmen Verfassungsbeschwerde again

    Auch wenn ich im abgelaufenen Jahr 2016 so meine diversen Probleme mit den deutschen Sexworker-Verbänden hatte und man „sich“ oft gänzlich missverstanden hat, so möchte ich doch heute nochmals auf die derzeit laufenden und unterstützenswerten Initiativen zweier Verbände hinweisen, die jeweils um (Weihnachts-) Spenden für ihre Arbeit bitten:

    Der BesD e.V. – Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen

    plant die Errichtung eines Infoportals für Sexworker zum neuen Prostitutionsgesetz und ruft dafür zu Spenden auf. In der Tat gibt es für die Sexworker und hier vor allem für die nicht deutschsprachigen Ladies keine spezialisierte Plattform! Ich selbst halte zwar für Sexworker in meinem Portal viele kostenfreie Basis-Informationen bereit, habe mich aber eindeutig auf die Unternehmensberatung spezialisiert und kann schon aus zeitlichen und rechtlichen Gründen keine Sexworker-Einzelberatung anbieten. Daher freue ich mich darüber, dass der BesD mit den bekannten Vertreterinnen Johanna Weber und und Fabienne Freymadl diese real existierende Lücke in 2017 schliessen wollen. Den Spendenaufruf findet man unter folgendem Link:

    Info-Portal-Projekt BesD e.V. – Spendenaufruf Dezember 2016


    Dona Carmen e.V. – Verein für die soziale und politische Rechte von Prostituierten

    arbeitet, wie schon mehrfach berichtet, gerade intensiv an einer Verfassungsbeschwerde unter der Federführung von Rechtsanwalt Starostik aus Berlin. Trotz der Geheimniskrämerei und meiner „Ausladung“ als Maulwurf, gebe ich die neusten Informationen zum Projekt gerne weiter, auch wenn ich mich dort aus sicher verständlichen Gründen nicht mehr direkt einbringen werde! – Den Bericht zum Stand der Dinge und den neuerlichen Spendenaufruf finden Sie unter folgendem Link:

    Dona Carmen e.V. – Verfassungsbeschwerde und Weihnachts-Spendenaufruf

    Was in Frankfurt am 16.12. beraten wurde, kann man im österreichischen Sexworker-Forum nachlesen, wo Klaus Fricke einen Bericht verfasst hat, den man unter folgendem Link finden kann:

    Klaus Fricke berichtet vom Dona-Carmen-Treffen

     


    Beiden Initiativen wünsche ich viel Erfolg und hoffe, dass durch das Engagement etwas bewegt wird. Während ich eher pragmatisch arbeite und das neue Gesetz nun als gegeben betrachte, ist es dennoch wichtig, den politischen Ansatz weiter zu verfolgen und die Branche zu mobilisieren! Fast täglich stelle ich fest, dass viele Sexworker noch überhaupt nicht informiert sind! 6 Monate vor dem Inkrafttreten ist das mehr als bedenklich! Wird der Staat im Frühjahr 2017 mit mehrsprachigen Broschüren informieren? Wird es eine Kampagne hierzu geben oder überlässt man einfach die Sexworker ihrem Schicksal?

     

  • Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve

    Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve

    Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve
    Bildquelle: Pixabay

    Grossprozess um illegale Chinabordelle vor dem Landgericht Kleve

    Mitte November begann vor dem Landgericht Kleve (NRW) der Strafprozess gegen 5 chinesische Staatsbürger (4 Frauen und 1 Mann), denen vorgeworfen wird bundesweit illegale Bordellbetriebe unter dem bekannten Label „China Club“ betrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten banden- und gewerbsmäßige Einschleusen von Ausländern, die Vorenthaltung / Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich vor.

    Im März 2016 hatten unter Federführung des Bundeskriminalamtes umfangreiche Razzien stattgefunden und die Bordelle waren dann in der Folge amtlich geschlossen worden. Chinesische Sexworkerinnen, die bei den Razzien angetroffen worden waren und die nun als Zeuginnen vor dem Landgericht stehen, tragen bislang zur Aufklärung des Sachverhalts nur wenig bei: die bei der Polizei bereits getätigten Aussagen seien falsch übersetzt worden, mit Prostitution wollen die Damen nichts zu tun gehabt haben, obwohl sie mit recht freizügigen Bildern in bekannten Erotikportalen abgebildet waren und in ähnlichem Outfit auch von der Polizei vor Ort angetroffen wurden.

    An den bisherigen Verhandlungstagen wurde deutlich, dass es eine „chinesische Mauer des Schweigens“ gibt und dass „man“ die Ladies wohl auf Razzien und Zeugenbefragungen vorbereitet hat. Ist es organisierter Menschenhandel oder ein einvernehmliches Agreement zwischen „Geschäftspartnern“, was da in recht mafiöser Manier ersonnen wurde? Wenn eine fremde Kultur auf den deutschen Rechtsstaat trifft, Sprachbarrieren die Verhandlung prägen und Zeugen mit Vergesslichkeit und falschen Aussagen glänzen, kommt man in der Verhandlung kaum weiter. Wenn dann zusätzlich wichtige Zeuginnen trotz Ladung nicht erscheinen und deren Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, wird es sehr schwer auch nur ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen!

    Über 100 Zeuginnen und Zeugen sind in Kleve geladen und das Gericht hat insgesamt 21 Verhandlungstage angesetzt, wobei auch „Aussentermine“ in den geschlossenen Etablissements stattfinden. Während die Zeuginnen durch die Bank weg schweigen und verschleiern, hat eine der chinesischen Angeklagten die Vorwürfe bereits weitestgehend eingeräumt und den mitangeklagten einzigen Mann als „Drahtzieher“ belastet. Da der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf „bandenmässiges Handeln“ abzielt, sind die zu erwartenden Strafen deutlich höher als bei Einzeltätern, wobei es nur eine untergeordnete Rolle spielt, wer die Bande anführt und wer nur mitläuft.

    Ohnehin ist davon auszugehen, dass es sich im Fall Kleve nur um die Spitze eines chinesischen Eisbergs handelt und das es deutschlandweit eine Art „Franchise-System“ gibt, das nahezu identisch vorgeht. Viele chinesische Banden, die statt „Schweinefleisch süss-sauer“ nun eben „knusprige Masseusen“ anbieten und nach einem vorgegebenen Konzept handeln. Prost, Mahlzeit!

    Zum Thema „Chinasex in Deutschland“ habe ich übrigens vor einigen Wochen bereits einen längeren Artikel verfasst, der durch eigene Recherchen im erotischen China-Mileu entstanden ist und denen ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/18/china-connection-unter-starkem-beschuss-verhaftungen-prozessauftakt-aktuell/