Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Bündnis für legale Prostitution – Reader on tour 2025

    Bündnis für legale Prostitution – Reader on tour 2025

    Bündnis für legale Prostitution – Reader on tour 2025

    Zum „Promoten“ unseres Faktenreaders „Kein Sexkaufverbot“ und zur Verbreitung unserer Botschaft planen wir Auftritte in der gesamten Republik.

    Die Projekt-Koordinatoren Stephanie Klee und Howard Chance tragen solo oder im Team vor und sind dabei natürlich auf Einladungen von Betreiberinnen, Betreibern und Veranstaltern angewiesen. Ob Flensburg, Oberammergau oder aber in den bekannten Rotlicht-Metropolen der Republik… wir erscheinen!

    Howard Chance arbeitet in  diesem Zusammenhang zur Zeit an einer literarischen Adaption des Faktenreaders mit dem Titel „Prostitution – Der unausweichliche Prozess“, wobei unsere Themen in eine szenische Handlung – eine fiktive Gerichtsverhandlung – eingebaut werden … zur späteren „Darbietung“.

    Wir freuen uns über Ihre / Eure Einladung! und über diesbezügliche Kontaktaufnahme:

    Stephanie Klee – Vorständin BSD e. V. – Koordinatorin
    Kontakt: 0174-9199246 oder info@bsd-ev.info

    Howard Chance – Consultant – Redakteur
    Kontakt: 0176-77080604 (auch WhatsApp) oder maxen2205@live.de

  • Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – Video

    Am Mittwoch, dem 17.09.2025, fand in Berlin die Pressekonferenz des Bündnisses für legale Prostitution statt, wo der Faktenreader 2025 offiziell vorgestellt wurde.

    Die Pressekonferenz, an der Stephanie Klee, Johanna Weber, Dr. Laura Méritt, Dr. Martin Theben teilnahmen, kann über folgenden Link bei Youtube „nachgeschaut werden:

    Die neue Internet-Präsenz wurde der Öffentlichkeit ebenfalls vorgestellt. Diese finden Sie unter dem Link:

    https://www.kein-sexkaufverbot.de

     

  • Einladung – Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – 17.09.2025 – Berlin

    Einladung – Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – 17.09.2025 – Berlin

    Einladung – Bündnis für legale Prostitution – Pressekonferenz – 17.09.2025 – Berlin

    Das Bündnis für legale Prostitution in Deutschland hat sich im September 2024 aus der Notwendigkeit heraus gegründet, der Allianz von Sexkaufgegner:innen entgegen zu treten, die mit breit gestreuten und öffentlichkeitswirksamen PR-Kampagnen seit Jahren versuchen die deutsche Sexarbeitsbranche in ein mehr als schlechtes Licht zu rücken.

    Konzessionierte geprüfte Betreiber:innen von erotischen Betrieben, die sich an Recht und Ordnung und das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) halten, werden immer wieder als „Ausbeuter“ gebrandmarkt und bewusst in die Nähe von Menschenhandel und organisierter Kriminalität gerückt.

    Sexarbeitende sind für die Prostitutionsgegner:innen grundsätzlich Opfer, denen man jede Eigenverantwortung abspricht oder eine desolate psychische Gesundheit unterstellt. Prostitution wird als Beruf abgelehnt, obwohl das Bundesverfassungsgericht die bestehende „Berufsfreiheit“ für diesen sensiblen Bereich bereits attestiert hat.

    Die Gegner:innen der Prostitution, die als Maxime für eine „Welt ohne Prostitution“ kämpfen, haben es im vergangen Jahr 2024 geschafft die CDU/CSU in Deutschland auf ihrer Seite zu ziehen und CDU/CSU verankerten das politische Ziel eines Sexkaufverbots und einer damit verbundenen Freierbestrafung nach Muster des sogenannten „Nordischen Modells“ schließlich sogar in ihrem Programm für die Bundestagswahl 2025.

    Die CDU/CSU hat die Wahl gewonnen, Friedrich Merz wurde Bundeskanzler, aber im Rahmen der Koalitionsverhandlungen konnte das gewünschte „Nordische Modell“ mit dem Koalitionspartner SPD nicht vereinbart werden. Ob das Thema „Verhandlungsmasse“ war, wissen wir nicht, aber dass man das Thema Prostitution und Prostitutionsgesetzgebung weiter politische diskutieren wird, ist ausgemachte Sache.

    Schließlich wurde im Juli 2025 der gesetzlich vorgeschriebene „Evaluationsbericht“ zum ProstSchG vorgelegt, dessen Inhalt in weiten Teilen den persönlichen Erfahrungen und Bewertungen der legalen Betreiber:innen entspricht und viele „Thesen“ der Gegner:innen wissenschaftlich ad absurdum führt. Aber was kümmern Fakten, wenn man eine Mission hat, die diesen Ergebnissen widerspricht? – So entstand bereits frühzeitig quasi eine „private Gegenstudie“ zum Evaluationsbericht und die durchgeführte Evaluation des  Kriminologischen Instituts Niedersachsen wurde von „wahren Experten“ methodisch umgehend in Zweifel gezogen.

    Etwa zeitgleich zum Evaluationsbericht hat das Bündnis für legale Prostitution, bestehend aus führenden Verbänden, Zusammenschlüssen und Arbeitskreisen der Sexarbeit, einen 80-seitigen Faktenreader erstellt, der eigentlich schon in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs Verwendung finden sollte, dessen Erscheinung sich aber aus organisatorischen Gründen verzögerte und dann an die aktuellen politischen Entwicklungen angepasst werden musste, um eben weiterhin aktuell zu sein.

    Im jetzt vorliegenden Faktenreader „Kein Sexkaufverbot!“, der am Mittwoch, dem 17. September 2025 im Rahmen einer Pressekonferenz offiziell vorgestellt wird,  beleuchten und bewerten ausgewiesene Expertinnen und Experten die möglichen Auswirkungen eines Sexkaufverbots in Deutschland und räumen dabei mit vielen verbreiteten Mythen auf.

    Die Juristen Dr. Margarete von Galen, Dr. Martin Theben und Guntram Knop befassen sich dabei sowohl mit der Verfassungsmäßigkeit eines Sexkaufverbots, mit ordnungsrechtlichen Aspekten und mit Diskriminierungsaspekten, die sich beispielweise im Bereich der Sexualassistenz ergeben könnten.

    Verbände der Sexarbeit (BSD e. V., BesD e. V. und der Verband deutsche Laufhäuser e. V.) und deren Vorstände kommen zu Wort, die Historikerin Sonja Dolinsek beschreibt die Rechts- und Sozialhistorie der Prostitutionsregulierung und Dr. Laura Méritt befasst sich im Kontext mit Sexualität und Sexuellen Rechten. Sexarbeitende und Kunden der Sexarbeit stellen ihre Standpunkte dar, Berater:innen berichten aus ihrem Alltag und Betreiber:innen sprechen über reale Existenznöte für den Fall, dass es zu einem Sexkaufverbot kommen würde.

    Als Bündnis für legale Prostitution sprechen wir uns, wir es der Name des Bündnisses schon sagt, für legale – also gesetzeskonforme – Sexarbeit aus. Wir lehnen jede Art von Menschenhandel und Gewalt gegen Sexarbeitende ab und suchen den Dialog mit Gesellschaft und Politik und natürlich auch mit den Gegner:innen, die allerdings bislang wenig dialogbereit erscheinen.

    Der vorliegende Evaluationsbericht empfiehlt diverse Nachbesserungen am bestehenden ProstSchG, das zuständige Ministerium plant die Einrichtung eines Expertenbeirats. Wir empfehlen der Politik pragmatische Lösungen statt Dogmen und sprechen uns ganz klar gegen ein „Nordisches Modell“ in Deutschland aus, das nach unserer Ansicht die Situation in der Sexarbeit nicht verbessern, sondern erheblich verschlimmern würde.

    Howard Chance – Bündnispartner Zukunft Rotlicht


    Fakten zur Pressekonferenz:

    Die Pressekonferenz findet am Mittwoch, dem 17.09.2025, ab 11 Uhr in der Bar jeder Vernunft Berlin statt. Es ist geplant auch einen Livestream einzurichten, wobei Fragen aber ausschließlich live vor Ort gestellt werden können.

    Anreise zur Bar jeder Vernunft:

    Eine ganze Reihe von Autorinnen und Autoren des Readers wird bei der Pressekonferenz anwesend sein und auch einige Vorstände der beteiligten Verbände werden mit Anwesenheit und Fachwissen glänzen. Ebenso haben sich bereits Betreiber:innen aus den Verbänden bereit erklärt der Presse Auskunft zu geben.

    Kontaktdaten – Koordinatoren:

    Rückfragen gerne per Mail an maxen2205@live.de oder telefonisch unter:

    Stephanie Klee 0174-9199246     –      Howard Chance 0176-77080604

     

     

     

  • 30.07. – Internationaler Tag gegen Menschenhandel

    30.07. – Internationaler Tag gegen Menschenhandel

    Bündnis für legale Prostitution: Nein zum Menschenhandel!30.07. – Internationaler Tag gegen Menschenhandel

    Bündnis für legale Prostitution: Nein zum Menschenhandel!

    Alljährlich wird am 30. Juli der Internationale Tag gegen Menschenhandel begangen und zahlreiche Verbände und Organisationen veröffentlichen zu diesem gesellschaftlich wichtigen Thema Stellungnahmen und Aufrufe, die ihre Berechtigung haben und auf schwere Mißstände immer wieder aufmerksam machen.

    Wir Vertreterinnen und Vertreter der Rotlicht-Branche in Deutschland – als Bündnis für legale Prostitution – sprechen uns ebenso regelmäßig wie explizit gegen den Menschenhandel im allgemeinen und natürlich besonders gegen den Menschenhandel in unserer Branche aus.

    Unser diesbezügliches Credo lautet:


    Die Gegnerinnen und Gegner der (legalen) Sexarbeit in Deutschland, die sich nach der Veröffentlichung des Evaluationsberichts zum ProstSchG gerade wieder umfangreich formieren, unterstellen der gesamten Branche immer wieder vom Menschenhandel massiv zu profitieren und diesen womöglich zu fördern und zu unterstützen.

    Laut dem letzten verfügbaren Bundeslagebild Menschenhandel des Bundeskriminalamts von 2023 sprechen wir in 2023 von bundesweit 319 Ermittlungsverfahren im Bereich der Prostitution, wobei sich ein Großteil der verfolgten Delikte im Bereich der sogenannten Wohnungsprostitution abspielte, wo es in den meisten Fällen keine Konzessionierungsplicht nach dem ProstSchG gibt und wo die Gesetzgebung regelmäßig unterlaufen und ingnoriert wird.

    Nach dem ProstSchG sind diese Wohnungen, wo eine einzelne Damen „wohnen und arbeiten“, keine Betriebe und Kontrollen gestalten sich schwierig. So ist es kein Wunder, dass düstere Gesellen diese Lücke ausnutzen, um am Gesetz vorbei zu arbeiten und in den Wohnungen auch Damen „einzusetzen“, die weder gesundheitlich beraten noch registriert sind. Oftmals sind Beratungen und Registrierungen auch gar nicht möglich, da sich die dort arbeitenden Personen illegal in Deutschland aufhalten und den Behördenkontakt strikt vermeiden.

    Mit diesen Machenschaften haben die legalen konzessionierten Betreiber nichts zu tun, dennoch werden diese in den gleichen Topf geworfen und der gesamte Topf wird pauschal kriminalisiert! – Sämtliche Versuche dies den Prostitutionsgegnern zu erklären scheitern regelmäßig an Idiologie oder schlichter Ignoranz. Jede und jeder, der mit Prostitution sein Geld verdient, ist böse und mehr oder weniger kriminell! Eine einfache Logik, die aber jeglicher Logik entbehrt.

    Die legalen Betreiberinnen und Betreiber sind aus mehreren Gründen daran interessiert illegale Arbeit und damit verbundenen Menschenhandel zu verhindern und auch zur Anzeige zu bringen. Zum einen haben die illegalen Betriebe durch fehlende Anmeldung, fehlende Firmierung und natürlich auch fehlende Steuerzahlung deutliche „Wettbewerbsvorteile“ und zudem werden in den illegalen Betrieben oftmals sexuelle Praktiken wie AO-Verkehr offeriert, die in den konzessionierten Betrieben zu recht verboten sind. Wo läßt der Kunde wohl sein gutes Geld, wenn Preis und Leistung eklatant voneinander abweichen? Eine Suggestivfrage!

    Die Betreiberinnen und Betreiber, mit denen ich zu tun habe, setzen sich keine Laus in den Pelz und gefährden nicht ihre Existenz, indem sie Personen fragwürdiger Herkunft und in fragwürdiger Begleitung bei sich ohne Papiere arbeiten lassen. Wird man nämlich dabei erwischt, ist die Betriebserlaubnis flöten und es drohen zudem strafrechtliche Maßnahmen. Die vorhandenen Gesetze werden umgesetzt und inzwischen gibt es in Deutschland täglich behördliche Zugriffe und Kontrollen. Die Behörden haben sich vom Corona-Chaos erholt und arbeiten inzwischen wieder effizient!

    Jeder Fall von Menschenhandel ist – ohne wenn und aber – ein Fall zuviel!

    Nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber melden illegale Machenschaften bei den lokalen Behörden uind tragen so auch zur Bekämpfung des Menschenhandels bei, statt diesen zu fördern! – Die Anwürfe der Gegnerinnen und Gegner sind unpassend und die Forderung den Sexkauf in Deutschland gänzlich zu verbieten und die Kunden nach dem „Nordischen Modell“ empfindlich zu bestrafen, indem man die ganze Branche in die nicht mehr kontrollierbare Illegalität drängt, würde dem Menschenhandel Tür und Tor öffnen und die Errungenschaften der Gesetzgebung nachhaltig vernichten.

    Unser „Bündnis für legale Prostitution“ hat sich gegründet um den laufenden politischen Prozess zu begleiten, um die legale Prostitution zu erhalten und um die notwendigen Anpassungen, die der Evaluationsbericht in 60 Thesen empfiehlt, mit Expertise zu begleiten.

    Dass dem KFN (Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.), das im Auftrag der Bundesregierung die Evaluation des ProstSchG vorgenommen hat, von „berüchtigten Experten“ jüngst eine Nähe zur (kriminellen) Bordellbetreiber-Szene angedichtet wird und dass man massive Manipulationen vermutet, ist eine neue Art von „Verschwörungstheorie“, die zum Glück nur sehr eingeschränkt fruchten wird.

    Locker vom Hocker? – Nein! – Es bleibt schwierig! – Natürlich ist es immer gut die Welt ein Stück weit zu verbessern, aber mit „Lug und Trug“ wird dies nicht funktionieren. Auch wenn die Anzahl der „Dichter und Denker“ leider seit Jahren abnimmt, gibt es noch den gesunden Menschenverstand.

    Howard Chance


    https://www.kein-sexkaufverbot.de

     

  • Zukunft Rotlicht Tag – Trier – Reader-Präsentation und Brainstorm

    Zukunft Rotlicht Tag – Trier – Reader-Präsentation und Brainstorm

    Zukunft Rotlicht Tag – Trier – Reader-Präsentation und Brainstorm

    Am Dienstag, dem 15.07.2025, hat sich die Zukunft Rotlicht Gruppe mit den Verbandsvertreterinnen von BSD e.V. und BesD e.V. in der altehrwürdigen Stadt Trier getroffen, um über aktuelle Entwicklungen in der Branche zu diskutieren.

    Stephanie Klee und Guntram Knop referierten kurz zu den Ergebnissen der Evaluation und der endlich fertiggestellte „Reader 2025 – Kein Sexkaufverbot!“ wurde der Gruppe intern präsentiert. Insgesamt hatten 20 Personen aus nah und fern (yes: München) den Weg ins Hotel Porta Nigra Victus gefunden, wo Gastgeberfamilie Scholer zu Umtrunk und leckerem FIngerfood lud. Einen herzlichen Dank für die tolle und engagierte Bewirtung!

    Über diverse erotische Umtriebe, die aus den Hotelzimmern des Victus vermeldet wurden, schweigen wir branchenüblich! – Aber bei allem Ernst in der Sache, muss man ja auch der Entspannung mal Raum geben, was wir dann auch getan haben.

    Stephanie Klee und ich als verbliebene „Lenker“ des Bündnisses für legale Prostitution, werden die kommenden Wochen zur Koordination der nächsten „Maßnahmen“ nutzen. Weitere Interna geben wir noch nicht bekannt, da wir uns ja die Trümpfe von den Prostitutionsgegnern nicht nehmen lassen wollen, die unsere Aktivitäten natürlich beobachten!

    Wir werden in den kommenden Wochen hauptsächlich über die intern bekannten Kanäle kommunizieren! Im Sinne der Sache …

    Grüße von Howard und eine erholsame Sommerzeit!

    https://zukunft-rotlicht.info

     

  • Zukunft Rotlicht – News by Howard Chance – 07. Juli 2025

    Zukunft Rotlicht – News by Howard Chance – 07. Juli 2025

    Zukunft Rotlicht – News by Howard Chance – 07. Juli 2025

    Zukunft Rotlicht Tag in Trier am 15.07.2025 – Gruppen-Vorstellung des Readers 2025 – Live-Präsentation Microsoft Teams

    Wie bereits im letzten Newsletter angekündigt, werden wir beim Zukunft Rotlicht Tag am Dienstag, dem 15.07. in Trier die gedruckte Version des „Readers 2025 – Kein Sexkaufverbot!“ vorstellen und auch verteilen. Für alle, die an diesem Tag nicht in Trier sein können, wird es von 13.00 bis 13:30 Uhr eine Live-Online-Präsentation geben, die über einen Microsoft-Teams-Link mit jedem gängigen Browser aufgerufen werden kann. Der Link dazu ist folgender:
    https://teams.live.com/meet/9381823984316?p=2jnCKzInSoV7ql12Ju

    Für die Gruppenmember und Förderer besteht natürlich auch die Möglichkeit Exemplare des Readers bei uns anzufordern. Es geht ja darum bundesweit Entscheidungsträger zu informieren und wir sind gerade dabei die entsprechende Logistik zu planen. Einzelexemplare können per Mail angefordert werden und werden dann gegen eine Versandkosten-Pauschale per Post versendet. Bitte hierzu eine Mail an maxen2205@live.de senden.

    Am 15.07. werden wir in Trier die weitere Vorgehensweise des Bündnisses besprechen und hierzu auch Ideen sammeln und den Austausch der Verbände pflegen. Es gibt noch Teilnahmeplätze und das Tagungsprogramm wurde nochmals upgedatet:
    https://zukunft-rotlicht.info/2025/05/26/der-zukunft-rotlicht-tag-2025-in-trier-dienstag-15-juli-2025/

    Alle, die uns noch fördern möchten, können dies über unsere Gofundme-Kampagne tun, die über folgenden Link erreichbar ist:
    https://gofund.me/52a5552a

    Grüße 
    Ihr / Euer Howard Chance

    Für Rückfragen, Zusagen und den informellen Austausch stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung, zB per Mail maxen2205@live.de oder aber meiner Rufnummer 0176-77080604 (auch WhatsApp).

    https://www.zukunft-rotlicht.info

  • Rechtsanwalt Guntram Knop: 8 JAHRE ProstSchG ZEIGEN WIRKUNG

    Rechtsanwalt Guntram Knop: 8 JAHRE ProstSchG ZEIGEN WIRKUNG

    Rechtsanwalt Guntram Knop: 8 JAHRE ProstSchG ZEIGEN WIRKUNG

    Rechtsanwalt Guntram Knop: 8 JAHRE ProstSchG ZEIGEN WIRKUNG

    Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz­ Prost­ SchG) ist am 01.07.2017 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Regulierung des Prostitutionsgewerbes das Ziel, den Schutz der Prostituierten zu rea­lisieren und sie insbesondere vor Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung zu schüt­zen; aber auch deren Gesundheit soll durch das Gesetz geschützt werden.

    Nachfolgend werde ich der Frage nachgehen, ob aus Sicht des anwaltlichen Bera­ters die gesetzgeberischen Ziele realisiert werden konnten. Um es kurz vorwegzunehmen: nach anfänglichen Schwierigkeiten setzen die zuständigen Behörden die gesetz­geberischen Ziele konsequent und weitestgehend erfolgreich um.

    Rechte und Pflichten ….

    Das ProstSchG regelt Rechte und Pflichten von Prostituierten. Betreiber benötigen eine Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes und haben einen umfangreichen Pflichtenkatalog zu erfüllen. Den zuständigen Behörden hat der Gesetzgeber hierzu zahlreiche Überwachungsmöglichkeiten geschaffen.

    Erstmals sind Prostituierte verpflichtet, sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden. Nach einer informellen Beratung erhalten sie eine Anmelde-bescheinigung.

    Das Gesundheitsamt führt vorab eine Pflichtberatung durch und stellt eine entspre­chende Bescheinigung aus. Ohne diese beiden Bescheinigungen dürfen Betreiber von Prostitutionsstätten und Escort-­Agenturen Prostituierte nicht bei sich arbeiten lassen bzw. nicht an Kunden vermitteln.

    Datenverarbeitung und Datenschutz regelt das ProstSchG detailliert und streng im Sinne des Datenschutzes der Prostituierten. Über die Erteilung der Anmeldebescheini­gung wird das zuständige Finanzamt hingegen unverzüglich informiert. Diese besondere Mitteilungspflicht hat zur Folge, dass die Finanzbehörden Prostituierte steuerlich erfassen, die sich bislang dem Zugriff des Fiskus entziehen konnten. Zahlreiche steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren sind die Folge.

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die zuständige Behörde bei Erteilung der Anmeldebescheinigung an ausländische Staatsangehörige die Berechtigung zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit prüft. Ein richtiger und wichtiger Schritt zur Verhinderung illegaler Tätigkeit in dieser Branche!

    Neu: Anmeldeverfahren und Konzessionspflicht für Prostitutionsbetriebe

    Bis zum Inkrafttreten des ProstSchG genügte es gewerberechtlich die Eröffnung eines Bordells beim Gewerbeamt anzuzeigen. Bereits bestehende Betriebe mussten bis zum 01.10.2017 bei der zuständigen Behörde angezeigt und bis spätestens 31.12.2017 musste ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gestellt werden, um so einen Bestandsschutz zu erreichen, der bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens wirkte.

    An dieser Jahresfrist sind bereits einige Betriebe „gescheitert“. Oftmals wurde die Frist schlicht versäumt oder kein vollständiger Antrag eingereicht bzw. dieser nach dem 31.12.2017 erweitert. Bereits damals kannten manche Behörden keine Gnade mit der Folge, dass diese Betriebe ab 01. Januar 2018 als illegal eingestuft wurden. Spätestens jetzt sprach sich in der Branche herum, dass der Gesetzgeber es ernst meinte und kein Pardon kannte. Ein Umdenken in der Branche war, aus meiner Erfahrung, bereits zu diesem Zeitpunkt zu erkennen.

    Knackpunkt: Zuverlässigkeit der Betreiber

    Was beinhaltet ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis? Dieser besteht aus zwei Teilen. Die Behörde prüft anhand vorgelegter Unterlagen und erteilten Auskünften anderer Behörden die Zuverlässigkeit des Antragstellers. So mancher scheitert bereits an der Zuverlässigkeit, wenn bekannt wird, dass er fünf Jahre vor Antragstellung rechtskräftig wegen einer Katalogstraftat verurteilt wurde.

    Das Gesetz spricht zwar davon, dass dann die Zuverlässigkeit „in der Regel“ nicht gegeben ist, jedoch zeigt sich, dass die Behörde in solchen Fällen ausnahmslos die Zuverläs­sigkeit verneint und keine Erlaubnis erteilt. Interessanterweise segnen die Verwaltungsgerichte diese Vorgehensweise regelmäßig ab.

    Überdies wird nicht nur die Vergangenheit des Antragstellers durchleuchtet, sondern es werden Auskünfte bei Polizeibehörden über aktuelle Ermittlungen oder andere relevante Erkenntnisse eingeholt. Bei der gelegentlich erforderlichen Ermessensentscheidung fließen aktuelle Erkenntnisse immer ein und führen nach meinen Erfahrungen oft zur Versagung der Erlaubnis.

    Der strenge Maßstab bei Erteilung der Erlaubnis findet überdies auch Anwendung bei der Rücknahme bzw. Widerruf der Erlaubnis. Wird der Betreiber nach Erteilung der Erlaubnis wegen einer Katalogstraftat rechtskräftig verurteilt, führt dies nach meinen Beobachtungen immer zur Rücknahme bzw. Widerruf der erteilten Erlaubnis. Die Behör­den verfolgen konsequent das Ziel, das Prostitutionsgewerbe vor kriminellen Einflüssen und unzuverlässigen Personen zu schützen. Auch dies wird von den Verwaltungsgerichten bestätigt.

    Bislang kam es immer wieder vor, dass sogenannte „Strohmänner“ eingesetzt wur­den, um so den tatsächlichen Betreiber zu verschleiern. Ehefrauen oder dritte Personen stellten den Antrag, wirtschaftliche Nutznießer sollten aber der Ehemann oder eine an­dere Person sein. Den Behörden ist diese Praxis bekannt. Es werden daher selbst bei kleinstem Verdacht der Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse umfangreiche Auskünfte eingeholt. Gelegentlich wird sogar beim zuständigen Staatsschutz angefragt. Das Gesetz verlangt auch eine Zuverlässigkeitsprüfung der Stellvertreter des Betreibers. Stellvertreter ist bereits derjenige, der hinreichenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit ausübt. Dazu zählen unter Umständen sogar die Telefonistin der Escort-­Agentur oder die Hausdame des Bordells. Die Behörden verfolgen auch hier das Ziel, unzuverlässige Personen auszuschließen. Demzufolge führen spätere Verurteilungen in der Regel zum Widerruf der Stellvertretererlaubnis.

    Neu … Ein Betriebskonzept ist erforderlich!

    Die zweite Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Ausarbeitung eines Betriebskonzepts für das Prostitutionsgewerbe. Escort-­Agenturen sind verpflichtet, mit den Escort­-Damen einen Vermittlungsvertrag in Textform abzuschließen, Zimmer­-Anmietungen im Bordell müssen ebenfalls schriftlich dokumentiert werden. Diese Verträge bzw. deren Entwürfe müssen der Behörde vorab zur Prüfung vorgelegt werden. An­fangs war dies nur eine „reine Formsache“. Mittlerweile prüfen die Behörden jede Klausel des Vertrages. Sobald eine Klausel den Anschein erweckt, dass die Dienstleisterin nicht mehr frei entscheiden kann, ob sie einen Termin mit einem Kunden wahrnimmt oder ob eine sonstige Übervorteilung erkennbar ist, muss hier nachgebessert werden .

    Das Betriebskonzept für ein Bordell hat sehr viele Auflagen zu berücksichtigen. Jedes Arbeitszimmer muss über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen. Was bedeutet „sachgerecht“ im konkreten Fall? Behörden und Verwaltungsgerichte setzen mittlerwei­le strenge Maßstäbe. Anfangs genügte ein Notrufknopf im Arbeitszimmer. Mittlerweile muss sichergestellt sein, dass das Notrufsystem nicht durch ein Eingreifen des Kunden wieder außer Kraft gesetzt werden kann. Prostituierte dürfen sich auch nicht allein mit dem Kunden in den Prostitutionsstätten aufhalten. Mindestens eine weitere Prostituierte oder der Betreiber müssen vor Ort sein, um im Falle eines Falles Hilfe leisten zu können. Behörden setzen das Ziel des ProstSchG, Prostituierte vor Gewalt zu schützen, in der Praxis konsequent um.

    Eine weitere Auflage des ProstSchG sieht vor, dass die Arbeitszimmer jederzeit von innen und außen geöffnet werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass Kunden das Zimmer nicht abschließen können und die Prostituierten dem Kunden schutzlos ausgeliefert sind. Vorzuweisen sind angemessene Sanitäreinrichtungen und Sozialräume sowie separate Schlafmöglichkeiten, damit die Prostituierten nicht in ihrem Arbeitszimmer schlafen müssen. Einige Bundesländer orientieren sich bei der Frage der Angemessenheit dieser Einrichtungen an den Maßstäben des Arbeitsstätten-­ und Gaststättenrechts. Die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung sind zu beachten und einzuhalten. Die Prostituierten werden genauso geschützt wie alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland.

    Der Betreiber muss sicherstellen, dass bei ihm keine Prostituierte tätig ist, die Opfer von Menschenhandel ist. Die Behörde verlangt die Durchführung von entsprechenden Maßnahmen, wie ein ausführliches „Bewerbungsgespräch“ und die Beachtung von Anhaltspunkten, die für eine Ausbeutung sprechen könnten. Das Betriebskonzept hat wei­hin den Jugendschutz zu beachten. Befinden sich Kinder­- oder Jugendeinrichtungen in der näheren Umgebung, wird die Erlaubnis regelmäßig nicht erteilt.

    Erweiterte Kontrollmöglichkeiten der Behörden

    Vor Erteilung der Erlaubnis erfolgt eine Ortsbegehung durch die Behörde. Jedes Arbeits­ zimmer wird kontrolliert um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Auflagen erfüllt werden. Es bleibt aber nicht bei dieser Kontrolle. Mittlerweile werden Prostitutionsstätten regelmäßig von den Behörden ohne vorherige Ankündigung inspiziert. Das ProstSchG erlaubt den Behörden, die Räumlichkeiten jederzeit während der Geschäftszeiten zu betreten, Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen zu nehmen und Personenkontrollen vorzunehmen.

    Verstöße gegen das ProstSchG bzw. Auflagen wurden anfangs noch „human“ sanktioniert. Mittlerweile schöpfen Behörden den Bußgeldrahmen in vollem Umfang aus. Ein Beispiel: Betreiber:innen von Prostitutionsstätten dürfen Prostituierte nur bei Vor­liegen gültiger Anmeldebescheinigungen bei sich arbeiten lassen. Früher wurde ein Verstoß gegen diese gesetzliche Vorgabe bei Erstbegehung mit einem Bußgeld in Höhe von € 250,00 sanktioniert. Heute beträgt das Bußgeld teilweise € 2.500,00. Die Behörden kennen keine Gnade! Bei den Betreibern hat mittlerweile ein Lernprozess einge­setzt. Sie haben verstanden, dass sie sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten haben. Bei mehrmaligen Verstößen stellt sich die Frage, ob der Betreiber noch zuverlässig ist. Es drohen der Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis. Illegale Betriebe werden konsequent geschlossen und die Eingangstüren versiegelt. Darüber hinaus werden ausnahmslos hohe Bußgelder festgesetzt.

    Bei der Überwachung des Prostitutionsgewerbes arbeiten die zuständigen Behör­ den mit Steuerfahndern und Zollbeamten Hand in Hand. Steuerfahnder kontrollieren nicht nur die von dem Betreiber zu erstellenden Aufzeichnungen, sondern auch die an­ wesenden Prostituierten, ob diese beim Finanzamt registriert sind und auch ihren Auf­ zeichnungspflichten nachkommen. Seit jüngster Zeit verhängen Steuerfahnder bereits vor Ort Bußgelder, wenn die Prosti­ tuierte keine Aufzeichnungen über ihre Einnahmen vorlegt.

    Zollbeamte prüfen, ob eine illegale Beschäftigung gegeben ist und leiten unver­züglich Ermittlungsverfahren ein. Ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz führt für den Betreiber in der Regel zum Widerruf seiner Erlaubnis. Die Zuverlässigkeit des Betreibers und seines Stellvertreters wird spä­testens alle drei Jahre erneut überprüft. Diese Prüfung ist genauso streng wie die erstmalige bei Antragstellung.

    Ergebnis: Die Zielsetzung des Gesetzes wird weitestgehend erreicht!

    Zu Recht kann man nach acht Jahren feststellen, dass diese Branche zu den am besten überwachten in Deutschland zählt. Meine jahrelangen Erfahrungen als bundesweit tätiger Rechtsanwalt zeigen, dass Behörden das gesamte Instrumentarium einsetzen, um die Prostitutionsbranche effektiv zu kontrollieren und die Ziele des Gesetzgebers – Menschenhandel zu unterbinden und die Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen – umzusetzen.

    Ausblick: Das Nordische Modell und die Folgen

    Die Einführung des Nordischen Modells würde das Prostitutionsgewerbe erneut in die Illegalität verdrängen. Die bisherigen Erfolge der Regulierung und der damit ver­bundene Schutz der Prostituierten würden zunichtegemacht. Betriebe, die mit Hilfe des ProstSchG einer strengen Kontrolle unterliegen und die rechtskonform arbeiten, müssten schließen.

    Der Prostituierten selbst wird beim Nordischen Modell die Ausübung der Prosti­tuierten nicht verboten. Die Inanspruchnahme der Dienste der Prostituierten wird aber unter Strafe gestellt und zwar unabhängig davon, ob diese die Prostitution freiwillig oder zwangsweise ausübt. Der Kunde begeht in jedem Fall eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.

    Faktisch kommt dies einem Berufsverbot für die Prostituierten gleich. Der Kunde, dem sie ihre Dienste anbietet bzw. der sie in Anspruch nimmt, macht sich immer straf­bar. Die Vertreter des sog. Nordischen Modells beabsichtigen, dass der legale Beruf der Prostitution nicht mehr ausgeübt werden kann.

    Somit kann der Schutzgedanke des ProstSchG, die Prostituierten vor Menschen­ handel, Gewalt und Ausbeutung zu schützen, nicht mehr gewährleistet werden!

    https://www.guntramknop.de

  • 24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    Das Ministerium hat die gesetzliche definierte Frist eingehalten und den Evaluationsbericht zum ProstSchG bereits vor dem 1. Juli 2025 an den Bundestag übergeben und den Bericht in grossen Teilen veröffentlicht:

    Evaluationsbericht auf der Seite des Ministeriums

    Mit 2 zusätzlichen Gutachten, die ebenfalls veröffentlicht wurden, sind es an die 1.000 Seiten, die man natürlich nicht so auf die Schnelle lesen kann oder will. Ich bin dynamischer Leser und schaffe bei Romanen 500 Seiten in 4 Stunden, aber bei wissenschaftlichen Texten hat die „Dynamik“ Grenzen.

    Dem ersten Überflug nach komme ich zu dem Ergebnis,

    dass der Evaluationsbericht auf bestimmte vorhandene Mißstände bei der Umsetzung des ProstSchG hinweist und dazu Empfehlungen formuliert hat, welche gesetzlichen Anpassungen zukünfitg vorgenommen werden sollten.

    Ob die Politik den Empfehlungen folgt bleibt abzuwarten! – Die Hinzuziehung einer Expertenkommision ist vorgesehen, aber auch dies wird sicher eine Weile dauern. Mitte Juli stehen im Bundestag ja die Parlamentsferien an.

    Das Thema Sexkaufverbot pro und contra kommt im Bericht nicht explizit vor. Die entsprechende Bewertung gehörte auch nicht zum Auftrag. Das ein privat genutztes „KI-Tool“ aus dem Text folgert, dass eine Debatte über ein Sexkaufverbot nun gänzlich vom Tisch, ist total unseriös und zeigt, das die „natürliche Intelligenz“ der „künstlichen Intelligenz immer noch vorzuziehen ist.

    Ich werde die veröffentlichten Texte in den kommenden Tagen intensiv lesen und mich dazu dann auch mit Kolleginnen und Kollegen austauschen. Dann werde ich meine persönliche Bewertung veröffentlichen … nicht heute, nicht morgen, aber vermutlich in der kommenden Woche.

    Beim „Zukunft Rotlicht Tag“ am 15.07.2025 in Trier, zu dem ich an dieser Stelle nochmals herzlich einlade, werden Stephanie Klee, Rechtsanwalt Guntram Knop und meinereiner zum Thema referieren und auch mit Ihnen / Euch diskutieren.

    Der Zukunft Rotlicht Tag 2025 in Trier – Dienstag 15. Juli 2025

    Weiter geht es … auf bald!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

  • Bündnis für legale Prostitution – Kampagnenupdate – 12.06.2025

    Bündnis für legale Prostitution – Kampagnenupdate – 12.06.2025

    Bündnis für legale Prostitution – Kampagnenupdate – 12.06.2025

    Sexkaufverbot und Freierbestrafung in Deutschland zukünftig verhindern! Die Zukunft der Rotlicht-Branche aktiv mitgestalten!

    Zum Glück blieb uns ja das „Sexkaufverbot“ und die geplante „Freierbestrafung“ im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zunächst einmal erspart, was innerhalb der Branche erst einmal für Beruhigung sorgte. Dass dies so kam, hat schlicht und ergreifend pragmatische Gründe, über die man nicht groß spekulieren muss!

    Der Ausgang der Bundestagswahl und die Regierungsbildung haben auch die Entstehung unserer „Readers 2025 – Kein Sexkaufverbot!“ stark beeinflusst und die Veröffentlichung verzögert, da ja Themen und Texte an die aktuelle Situation angepasst werden mussten. Der Reader, der nun 80 Seiten haben wird, ist jetzt weniger „Protestschrift“, sondern eine wichtige Arbeitsunterlage für die kommenden „Legislatur“ und für die Aufgaben, die politisch nach der „Evaluation“ entstehen.

    Es wird aller Voraussicht nach Änderungen an Teilen des ProstSchG geben und diese werden in verschiedenen Ausschüssen des Deutschen Bundestags beraten. Hoffentlich mit den Betroffenen und den Expertinnen und Experten aus der Branche.

    Einen ersten internen „Preview“ des Readers wird es am „Zukunft Rotlicht Tag“ am 15.07.2025 in Trier geben, wo sich Mitglieder des Beirates, Vertreter:innen der beteiligten Verbände, Autorinnen und Autoren und weitere Gruppenmitglieder:innen zum thematischen Austausch treffen. Alle Infos zu Veranstaltung unter:

    Der Zukunft Rotlicht Tag 2025 in Trier – Dienstag 15. Juli 2025

    Wenn Druckerei und Spedition zügig arbeiten, können wir am 15.07.2025 gedruckte Exemplare des Readers ausgeben, die dann den Weg in Politik und Verwaltung und natürlich in die Betriebe finden werden. Also: Platz im Kofferraum einplanen! – Zwinker!

    Abschließend nochmals der Aufruf an alle, die bislang nicht „fördernd“ in Erscheinung getreten sind, dies aber noch nachholen möchten. Spenden sind über eine Gofundme-Page jederzeit möglich:

    Einstweilen ein herzliches Glück Auf und auf bald!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

  • 02. Juni – Internationaler Sexworker Tag – Bewegen bringt Segen!

    02. Juni – Internationaler Sexworker Tag – Bewegen bringt Segen!

    02. Juni – Internationaler Sexworker Tag – Bewegen bringt Segen!

    Der Statements zum Internationalen Tag der Sexworker gibt es viele: alle bekannten Verbände der Sexarbeit haben Veranstaltungen, Presseinfos und Mitteilungen verschickt und in den sozialen Medien publiziert. Der 50. Jahrestag der Kirchenbesetzung in Frankreich  muss in der Tat besonders bedacht werden.

    Der französische Staat hatte zu Beginn der 1970-er Jahre begonnen die Prostitution mit einer strengen Gesetzgebung in den Untergrund zu drängen. Daraufhin nahmen die Gewalttaten gegen Sexworkerinnen zu, da es an Schutzmechanismen in der Illegalität natürlich mangelte. Nach 2 Morden im Milieu besetzten 100 Aktivistinnen im Jahr1975 eine Kirche und traten in einen Streik, um auf die untragbare Situation hinzuweisen.

    Der französische Staat ließ die besetzte Kirche nach 8 Tagen durch die Polizei räumen und änderte die repressive Gesetzgebung in keiner Weise. Die Aktion war jedoch der Startschuß für die sogenannte „Internationale Hurenbewegung“, die sich fortan formierte und für die Rechte der Sexarbeiterinnen politisch aktiv wurde.

    In Deutschland formierten sich in den 1980-er erste größere politische Bewegungen der Szene wie Hydra und HWG, es kam zu Hurenkongressen und manigfaltigen Aktionen, um die Situation von Sexarbeitenden zu stärken und für deren Rechte einzutreten.

    50 Jahre nach der Aktion in Frankreich ist die Prostitutionswelt in Europa eine andere. Entgegen anderslautenden Aussagen, ist Prostitution in 21 von 27 Staaten der EU legalisiert und lediglich in 6 Staaten explizit verboten. Das „Nordische Modell“, dass auch in Deutschland gerade sehr intensiv propagiert wird, ist also alles andere als ein europäisches Erfolgsmodell und ganz sicher nicht die Lösung für die Probleme, die in der Branche existieren.

    Ein Sexkaufverbot nimmt den Sexarbeitenden nämlich den gesetzlichen Schutz und im Untergrund herrscht dann vermehrt „das Gesetz der Strasse“. Man muss die herrschende gesetzliche Reglementierung durch das ProstSchG nicht lieben, sollte aber anerkennen, dass diese mehr Vorteile als Nachteile bietet.

    Darum sind die Mitglieder von Zukunft Rotlicht und die befreundeten Verbände sehr froh, dass die Einführung des „Nordische Modells“ nicht im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert wurde, sondern dass man zunächst die Evaluation des ProstSchG abwartet, um daraus dann hoffentlich vernünftige Schlüsse zu ziehen.

    Warum landete das Sexkaufverbot nicht im Koalitionsvertrag? Nach mir zugetragenen Informationen „entsorgte“ die Verhandlungsführung von CDU/CSU das Vorhaben bereits in der Frühphase aus dem Verhandlungspapier ohne darüber überhaupt mit der SPD zu diskutieren und ohne sich von „Experten“ beraten zu lassen. Man konzentrierte sich auf die wirklich wichtigen Themen und stellte alle möglichen „Konfliktthemen“ zurück, um eben schnell zu einem Koalitionsvertrag zu kommen. Vertagt, verschoben … unverhandelt … aber nicht endgültig vom Tisch!

    Die Sexkaufgegner werden am Ball bleiben und wir tun es auch! – Es geht weiter, aber unter etwas entspannteren Vorzeichen. Bewegen bringt weiter Segen!

    Es grüßt in die Runde

    Ihr / Euer

    Howard Chance

     

     

     

     

     

  • Der Zukunft Rotlicht Tag 2025 in Trier – Dienstag 15. Juli 2025

    Der Zukunft Rotlicht Tag 2025 in Trier – Dienstag 15. Juli 2025

    Der Zukunft Rotlicht Tag 2025 in Trier – Dienstag 15. Juli 2025 – Programm-Update 07.07.2025

    Die informative und gesellige Versammlung – Mach Dich frei … und sei dabei! – Meet & greet in Deutschlands ältester Stadt

    Die spontanten Ideen sind meistens am besten … und so habe ich nach einem Talk mit unserem Portal-Juristen Guntram Knop und nach Rücksprache mit dem Trierer Seigneur Hermann Scholer kurzentschlossen den Zukunft Rotlicht Tag 2025 in Trier ins Leben gerufen.

    Es ist an der Zeit sich mit Branchenvertreterinnen und – vertretern mal wieder gemütlich an einen Tisch zu setzen und aktuelle Themen miteinander zu diskutierten. Kurz nach der Veröffentlichung bei Facebook habe ich bereits private Anmeldungen erhalten.

    Bei unserem Treffen, das an einem branchenfreundlichen Dienstag stattfinden soll, wir es zwei Kurzvorträge von Guntram Knop und mir geben, wo wir auf die neuesten Entwicklungen zum hoffentlich ausbleibenden „Nordischen Modell“ eingehen werden und wo auch über die jetzt vorliegenden Evaluationsergebnisse zum ProstSchG intensiv berichtet wird.

    Nachdem das „Sexkaufverbot“ nicht im Koalitionsvertrag der neuen Regierungs-Koalition gelandet ist, hat sich die Lage zwar vordergründig entspannt, aber „ganz vom Tisch“ ist die Idee noch nicht und eine Anpassung diverser Paragraphen des ProstSchG ist wahrscheinlich!

    Wir werden unseren Reader 2025 „Kein Sexkaufverbot“ am 15.07.25 in Trier intern präsentieren und ausgeben.

    Vertreterinnen und Vertreter der Verbände BSD e.V. und BesD e.V. haben ihr Erscheinen bereits angekündigt.

    Ablaufskizze des Tags in Trier:

    Tagungsgebühr pro Person: 65 €. Getränke und Essen zahlt jeder für sich selbst.

    Im Tagungshotel der Scholer-Group gibt es komfortable Übernachtungsmöglichkeiten und Trier ist ja – auch durch die Nähe zu Luxemburg – immer eine Reise wert. Das Einzelzimmer kostet bei unserem Gastgeber 80 €, das Doppelzimmer 140 €. Bestellungen bitte über mich.

    Impressionen des Hotels Porta Nigra Victus, wo ich am vergangenen Wochenende zur offiziellen Eröffnung genussvoll zu Gast war:

    Zur Veranstaltung werden nur Personen zugelassen, die den Gruppen von Zukunft Rotlicht angehören, Kunden von MH-Consulting sind oder aber einem der Verbände der Sexarbeit angehören, die mit uns kooperieren. Es ist keine öffentliche Veranstaltung!

    Weitere Details werde ich in Kürze hier veröffentlichen. Anfragen und Anmeldungen bitte per Mail an maxen2205@live.de oder aber per WhatsApp an 0176-77080604.

    Link zur Veranstaltung bei Facebook: https://fb.me/e/b1bIhsrgi

    Grüsse

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Rechtsanwalt Guntram Knops Betrachtung zu 7 Jahren ProstSchG

    Rechtsanwalt Guntram Knops Betrachtung zu 7 Jahren ProstSchG

    Rechtsanwalt Guntram Knops Betrachtung zu 7 Jahren ProstSchG

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zeigt Wirkung und schützt
    Die Einführung eines Sexkaufverbots wäre ein Rückschritt!

    Rechtsanwalt Guntram Knop hat für eine Fachtagung einer Bundesbehörde einen sehr informatien Artikel verfasst, der in Teilen auch Bestandteil des Faktenreaders des Bündnisses für legale Prostitution sein wird. Auf Zukunft Rotlicht wird in den kommenden Wochen eine neue Artikelsammlung entstehen, die für die zukünftige politische und juristische Arbeit bestimmt sind und dementsprechend gerne heruntergeladen und verbreitet werden können. Die Artikel liegen dann jeweils im A4-Format als PDF-Datei vor.

    Artikel-Guntram-Knop-08052025