Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Soforthilfen – Diskrepanz – Wofür dürfen die Mittel verwendet werden?

    Soforthilfen – Diskrepanz – Wofür dürfen die Mittel verwendet werden?

    Soforthilfen – Diskrepanz – Wofür dürfen die Mittel verwendet werden?

    Als Unternehmensberater beobachte ich im Auftrag der Kundschaft die aktuellen Hilfsprogramm von Land und Bund sehr intensiv. Ich hatte in der vergangenen Woche über 100 Telefonate mit Leuten aus meiner Branche, die sich nach Möglichkeiten der Soforthilfe für Unternehmen und Solo-Selbständige erkundigt haben oder die mit mir über wichtige Aspekte dieser Programme diskutieren wollten. Beratungsbedarf, Gesprächsbedarf und viele „Fallstricke“ in der Praxis!

    Wie ich schon in meinem letzten umfangreichen Artikel beschrieben habe, sollen die Soforthilfen genutzt werden, um Kleinbetriebe zu „retten“, die durch die „Corona-Krise“ in „Liquiditätsprobleme“ geraten sind! Nach den mir vorliegenden „Bewilligungsbescheiden“ von Kunden aus NRW, dürfen die zugesagten Gelder, die für einen Zeitraum von 3 Monaten gewilligt werden und als Einmalzahlung „ausgekehrt“ werden, „zweckgebunden“ verwendet werden:

    2. Zweckbindung
    Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie als Einmalzahlung für einen Bewilligungszeitraum von drei Monaten ab Antragstellung. Die Soforthilfe dient insbesondere zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die seit dem 1. März 2020 in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Nicht umfasst sind vor dem 1. März 2020 entstandene wirtschaftliche Schwierigkeiten bzw. Liquiditätsengpässe.

    Die aufmerksame Leserin / der aufmerksame Leser wird vielleicht wie ich am Wort „insbesondere“ hängenbleiben, was ja als „Relativierung“ zu verstehen ist: wenn die Soforthilfe „insbesondere“ der Überbrückung von Liquiditätsengpässen „dient“, wobei „dienen soll“ die korrektere Formulierung wäre, muss es nach den Gesetzen der Logik mindestens einen weiteren möglichen „Zweck der Dienung“ geben!

    Das Prinzip der „Milderung“ wiederum bedeutet, dass durch die Subvention, was es ja ist, keine „Überkompensation“ entstehen darf: man darf also durch die erlangte Subvention keinen „Vorteil“ erlagen, also durch diese keinen „finanziellen Vorteil“ haben. Mildern heißt lediglich Schaden verringern! Eine „Kompensation“ bedeutet simpel formuliert „plus/minus 0“.

    Warum so kompliziert? Warum diese Haarspalterei? In meinen Telefonaten bin ich zu dem Eindruck gelangt, dass viele Antragstellerinnen und Antragsteller der Meinung sind, dass die Soforthilfen neben der Deckung von Betriebsausgaben auch für die „persönliche Lebensführung“ verwendet werden können, in dem man sich aus der Soforthilfe nach eigenem „Gutdünken“ ein „Gehalt“ zahlen kann!

    Dem Wirtschaftsminister von NRW, Professor Andreas Pinkwart (FDP), wurde diesbezüglich im gestrigen Briefing der NRW-Landesregierung die Frage stellt, ob mit der Soforthilfe NRW auch die Deckung von „privaten Kosten“ erlaubt sei. Minister Pinkwart erklärte, dass dies nicht der Fall sei, sondern das hierfür andere Hilfen, nämlich ALG2 (genannt Hartz4) das geeignete Mittel sind! Im Klartext: mit der Soforthilfe werden betriebliche Kosten gedeckt, wer „Privates“ bezahlen will, muss einen weiteren „Topf“ anzapfen? Real habe ich dann z.B. als Solo-Selbständiger 9.000 € auf dem Geschäftskonto, darf dieses Geld aber „privat“ nicht anrühren, sondern auf eine „Hartz-Zahlung“ warten, die dann auf meinem privaten Konto eingeht. Hier entsteht dann automatisch eine Diskrepanz zu den Hartz-4-Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch, da ich ja faktisch über „Mittel“ verfüge, diese aber nicht „privat“ einsetzen darf! Ein Konstrukt, wo viel Erklärungsbedarf besteht und wo man, wenn man nicht aufpasst, rechtliche Schwierigkeiten bekommen kann!

    Bei der Analyse der Umstände stieß ich dann gestern auf die FAQ-Seite der Landesregierung NRW:

    Stand 13:07 Uhr am 02.04.2020 gab es die scheinbar erlösende Information in den FAQ-Erläuterungen, wonach Solo-Selbständige nun doch der Gang zum Jobcenter erspart bleiben würde. Doch nun wird es noch besser: am heutigen Morgen, Stand 09:19 Uhr am 03.04.2020, ist der Zusatz-Passus ersatzlos gestrichen:


    2 Meter nach vorne und dann wieder 4 Meter zurück? Sehr befremdlich! Im Ergebnis ist es ja ohnehin so, dass nur die Bedingungen gelten, die im „Bewilligungsbescheid“ enthalten sind. Selbst die Auskünfte der IHKs etc. sind überhaupt nicht rechtsverbindlich. In einer „Hoppla-Hopp-Situation“ zwar nachvollziehbar, aber im Ergebnis dann für die Einzelne bzw. den Einzelnen sogar gefährlich!

    In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Diskrepanzen: laut IHK Baden-Württemberg haben Selbstständige die Möglichkeit 1.180 € als „Selbständigen-Lohn“ von der Soforthilfe zu verwenden, um damit die privaten Kosten zu decken. Ob dies von den dortigen Behörden aus offiziell so „beschieden“ wird, entzieht sich noch meiner Kenntnis. Auch aus Hessen gab es Berichte über ein Telefonat, wo eine entsprechende Handhabung „denkbar“ sei. Aber was nützt eine schwammige Aussage eines Mitarbeiters, der in einem Callcenter Fragen beantwortet und die Folgen seines Handelns nicht überschauen kann?

    Letztendlich kann nur eine rechtsverbindliche Auskunft der jeweils zuständigen Behörde oder des Bundesregierung „Abhilfe“ schaffen und eine solche kann man natürlich schriftlich einholen, bevor man Gelder „atypisch“ verwendet und sich damit möglicherweise strafbar macht! Subventionsbetrug ist keine Bagatelle, sondern wird hart geahndet! Ich bin mir sicher, dass die Diskussion zu dieser sehr wichtigen Frage in den kommenden Tagen an Fahrt aufnehmen wird, da die Gelder, zumindest in NRW, seit gestern massiv „anrollen“ und sich dann für viele bereits die Frage stellt, welche Rückstände man damit „sofort“ bedient!

    Ich werde in den kommenden Tagen diverse „Fallstudien“ dazu veröffentlichen und hoffe dann auch sagen zu können, was das Wort „insbesondere“ bedeutet und was nicht „besonders“, sondern was „allgemein“ gilt! Howard … immer am Ball und im Spiel!

  • News by Howard Chance – MH-Consulting – 30. März 2020

    News by Howard Chance – MH-Consulting – 30. März 2020

    News by Howard Chance – MH-Consulting – 30. März 2020

    Liebe Kundinnen und Kunden, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde!

    Wir erleben gerade schwere Zeiten! Unsere Branche gehört zu denen, bei denen von jetzt auf gleich die Umsätze auf Null fielen und wo momentan noch überhaupt nicht abzusehen ist, wohin die Reise in den kommenden Wochen und Monaten gehen wird!

    Gibt es eine (baldige) Entspannung? Gibt es womöglich sogar eine Verschärfung der Umstände oder der staatlichen Anordnungen? Ist „Normalität“ wieder denkbar oder versinken wir zunächst in Stillstand und Chaos? Antwort: offen!

    Ich habe meine Gedanken dazu heute in einem recht umfangreichen Blogartikel auf meinen Webseite veröffentlicht und danke Ihnen/Euch herzlich für das Interesse an meinen Publikationen.

    Die „Welt“ ist plötzlich klein und digital geworden. Für sesshaft gewordene „Streuner“ wie mich ist das dauerhafte Verweilen in einer Behausung ein ziemlicher Horror. Mir fehlen die Begegnungen und Termine. Alles per Telefon und Internet, weil es anders nun mal nicht geht!

    Zum Glück gibt es, trotz der inzwischen „vorübergehend gestoppten“ Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG und ausfallenden Gerichtsterminen noch Arbeit, die auf die Zukunft ausgerichtet ist. Wäre ja auch schlimm, wenn es anders wäre!

    Wo ich aus der „Ferne“ unterstützen und helfen kann, tue ich dies natürlich gerne. Die letzten Tage waren etwas stressig … aber langsam komme ich in den neuen ungewohnten Takt.

    Neben den Fragen nach den „Soforthilfen“ gibt es ja auch bei den Damen des Gewerbes Handlungsbedarf, wobei diese gerade besondere Probleme haben, da das staatliche Sicherungsnetz durchaus markante Lücken hat.

    Ich werde zu diesem und vielen weiteren Themen in den kommenden Tagen posten und auch an meinem Buch „Prostitution 2020“ arbeiten, das ja noch „auf Halde“ liegt.

    Ein herzlicher Gruß von PC und PC … Alles Gute und bleibt gesund!

    Ihr / Euer Howard Chance

    Howard Chance – Consultant
    Phone: 0151-71885164
    howard.chance@t-online.de

    Hier die Links zu meinen aktuellen Themen:

    Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen- Aktuelle Lage

    Howard Chance – MH-Consulting – Arbeitsplan

    Homepage Prostitution 2017

    Howard Chance bei Facebook

    Facebook-Gruppe Soforthilfe für Selbständige

     

  • Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Guten Morgen aus Düsseldorf. Meine Arbeitswoche stand ganz im Zeichen von „Corona“ und den damit verbundenen Problemen in der Wirtschaft. Ich arbeite ja nicht nur für das „Rotlicht“, sondern auch für andere Wirtschaftszweige, die ebenfalls „schlagartig“ in Not geraten sind. Gastronomen, Dienstleister und Händler, die ihre Geschäfte momentan nicht öffnen können oder dürfen. Viele Einzelschicksale und der gemeinsame Ruf nach staatlichen Hilfen, um die Situation irgendwie zu „überbrücken“. Wie lange die „Brücke“ halten muss, ist dabei allerdings noch völlig unbekannt.

    Die Situation in der „Rotlicht-Branche“ … Betrachtet von groß bis klein

    Großbordelle, Laufhäuser und Saunaclubs haben bekanntermaßen sehr hohe Fixkosten und durch das staatliche Verbot von „Prostitutionsstätten“ sind Umsätze nun nicht mehr vorhanden! Ich kenne große Betriebe, die zwischen 30.000 und 100.000 € monatliche Miete zu zahlen haben und die zudem Mitarbeiter beschäftigen, die momentan natürlich nicht benötigt werden. Selbst betuchte Rotlicht-Unternehmer können vorhandene Fixkosten in dieser Höhe nicht schultern. Ein bis zwei Monate können womöglich hier und da noch überbrückt werden und für die Mitarbeiter gibt es ja das „Kurzarbeiter-Geld“ des Staates. Parallel gibt es ja durch eine neue gesetzliche Regelung, die am gestrigen Freitag auf den Weg gebracht wurde, die Möglichkeit Mieten vorübergehend „auszusetzen“, ohne dafür eine Kündigung zu riskieren. Was „Adidas“ kann, kann der Rotlicht-Unternehmer auch!

    Dies gilt natürlich auch für Terminwohnungen und kleinere Betriebe, die ja in unserem Gewerbe überwiegend vertreten sind. Auch hier gibt es momentan keine Anmietungen von Dienstleisterinnen, mit Ausnahme einiger Orte, wo die Ordnungsbehörden dem vorübergehenden „Wohnen“ ohne „Gewerbeausübung“ zugestimmt haben, damit die Damen nicht auf der Strasse stehen. Allerdings bringt das „Wohnen“ für die Vermieter meist keinen Ertrag, da die Dienstleisterinnen in der Regel nicht mehr zahlungsfähig sind. Außerdem birgt diese Art der Unterbringung die Gefahr, dass heimlich doch gearbeitet werden könnte und dass man dem „Betreiber“ hier eine Duldung oder gar Mitwirkung unterstellen könnte. Eine gefährliche Sache, die zu Lasten der „Zuverlässigkeit“ gehen kann und sich auch in Bußgeldern niederschlagen kann! Obacht!

    Auch „niedergelassene Damen“, die von der eigenen Wohnung aus „werkeln“, sind vor amtlichem Zorn nicht gefeiht! Stammkunde Horst und Lieblingsfreier Werner werden schon kein Corona haben? Man schaltet die Werbung ab, hat aber die „Liebsten“ ohnehin in WhatsApp oder sonstigen Messenger-Diensten. Wenn die Ordnungsämter davon, wie auch immer, Wind bekommen, kann es zu heftigen Bußgeldern kommen, wie unlängst aus Bonn berichtet wurde. Ob das Bußgeld am Ende rechtens ist, da ja in NRW Prostitution nicht generell verboten ist, bleibt abzuwarten. In der Corona-Krise als „Anordnungs-Brecher“ erkannt zu werden, ist, mit Verlaub, zumindest uncharmant.

    Escort-Agenturen stehen vor dem Problem, dass es durchaus noch einige (verantwortungslose) Kunden gibt, die gerne buchen möchten und dass einige Landesanordnungen zwar den Betrieb von Prostitutionsstätten verbieten, aber nicht explizit die Prostitution als solches. Vermittlung ist nicht „Stätte“, aber die meisten über Agentur vermittelten Escort-Damen stehen ohnehin nicht zur Verfügung, da Corona und direkter Körperkontakt nicht in Einklang zu bringen sind! Hier stellt sich dann natürlich auch die Frage der Moral. Sucht man die gesetzliche Lücke oder lässt man den Vermittlungsbetrieb lieber ruhen?

    Kommen wir nun zum schwächsten Glied in der Kette, nämlich zu den Damen, die es ja nun einmal von „Luxus“ bis „Armut“ gibt. Gefragten Escort-Damen, die Overnights ab 1.000 € im Programm haben bzw. hatten, kann man eine gewisse vorhandene „Reserve“ unterstellen. Ladies vom Straßenstrich, die womöglich noch einen „Manager“ im Hintergrund unterhalten, sind oft „dauerpleite“ und hangeln sich schon in normalen Zeiten von Tag zu Tag. Am Ende der Woche ist genauso viel Geld in der Tasche wie am Wochenanfang. Die Existenz ist ständig gefährdet und nun in der „Corona-Krise“ schlagartig vernichtet. Im Überlebenskampf wird wahrscheinlich die Angst vor Corona von der Notwendigkeit Geld zu verdienen übertroffen. Es geht nicht ans „Eingemachte“, es geht deutlich darüber hinaus.

    Staatliche Hilfen – Existenzsicherung und Co. – Probleme divers

    Gut, dass es „Mutti Merkel“ und den deutschen Staat gibt! Die Medien waren voll mit den Zusicherungen von Milliarden für die Wirtschaft. Kleine und große Unternehmen sollen gerettet werden! Niemand soll Pleite gehen! Der Staat sorgt für Euch, der Staat sorgt für uns! Alles gut … zumindest in der Theorie!

    Es ist bisweilen der Eindruck entstanden, dass es jetzt „Geschenke“ für alle gibt! Doch man beachte bitte unbedingt das „Kleingedruckte“:

    Die Soforthilfen für die Wirtschaft sollen verhindern, dass Unternehmen zahlungsunfähig werden und das damit selbständige Existenzen verloren gehen. Wenn man verursacht durch „Corona“ seinen Betrieb wegen staatlicher Vorgaben schließen musste, wie es ja bei Prostitutionsstätten der Fall war, wenn man in der Gastronomie tätig ist und nicht mehr öffnen darf, ist die Ursache klar! Aber wenn geöffnete Autowerkstätten und Kioske, deren Geschäft kaum beeinträchtigt ist, „vorsorglich“ Hilfen beantragen, ist der „Subventionsbetrug“ nicht weit! Aber wer liest schon die Bedingungen für die Staatshilfen, wenn die Taler locken? Erst mal her mit dem Zaster, alles andere kann man später „richten“?

    Immer wieder wird mir in den vergangenen Tagen die Frage gestellt, ob die „Mädels“ der Branche in den Genuss staatlicher Soforthilfen kommen können. Ich habe, wie immer, dazu systematisch nachgedacht: Sexarbeiter(innen) werden vom Finanzamt wie Gewerbetreibende behandelt und entsprechend steuerlich erfasst und veranlagt; im Sinne der Gewerbeordnung ist „Prostitution“ aber nach wie vor kein Gewerbe! Sind Sexarbeiterinnen nun Unternehmer, Freiberufler oder eine spezifische Sonderform? Die Berechtigung zur Antragstellung kann man m.E. aus der fiskalischen Behandlung ableiten und ich halte das Stellen von Anträgen daher für „statthaft“. Auch die regelmäßige Zahlung von pauschalen Vorauszahlungen auf eine eventuell entstehende Steuer (Düsseldorfer Verfahren) ist ein starkes Indiz „gewerblich“ tätig zu sein!

    Doch „wo“ stellt man als Dienstleisterin den Antrag? Den „Sitz des Gewerbes“ gibt es meistens nicht, weil es eben kein Gewerbe und keinen deutschen Wohnsitz gibt. Hier könnte dann der Sitz des Finanzamtes, das mir eine Steuernummer zugeteilt hat oder meine Zustelladresse ein Hinweis sein, um bei einer Antragsstellung die richtige Stelle zu wählen. Spekulation. Und da haben wir dann auch noch das Problem der deutschen „Steuer-ID“, die in den Antragsformularen abgefragt wird. Welche ausländische Dame hat eine solche?Im standardisierten Online-Verfahren wird es sehr schwierig werden an staatliche Förderung zu kommen!

    Update – 31.03.2020 – 08:54 Uhr – Wichtige Zusatzinformation des Autors: Die Soforthilfen dürfen dem Grundsatz nach nur für betriebliche Aufwendungen wie Mieten, Leasing, Kosten für Angestellte etc. eingesetzt werden! Es ist nicht für „Privatbedarf“ gedacht, wie sich aus mir vorliegenden Bewilligungsbescheiden aus NRW ergibt. Die Aussagen zu diesem Thema ändern sich täglich und werden von den Behörden unterschiedlich beantwortet. Vorsicht! Die Verwendung kann später geprüft werden!

    Wenn nichts mehr geht … gibt es doch ALGII genannt „Hartz4“? Im Gesetz lesen wird, dass „Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter, die erwerbsfähig, hilfebedürftig und in Deutschland ansässig sind, Anspruch auf Hartz 4 haben“. Dies gilt auch für EU-Ausländer, die ja durch Ausübung der Prostitution einer „selbständigen Erwerbstätigkeit“ nachgehen. Ohne dies hier weiter ausführen zu wollen, kann ein Antrag durchaus Erfolg haben, wenn eben diverse Parameter passen und beispielsweise der „regelmäßige Aufenthalt in der Bundesrepublik“ nachgewiesen werden kann.

    Howard´s Ausblick zu „Corona 2020“

    Ich tauge in der gegenwärtigen Situation nicht wirklich als „Prophet“. Zu vielfältig sind die Informationen, die täglich aus den Medien auf uns einstürmen. Auf der einen Seite die Bild-Zeitung mit den „Panik-Berichten“ und Titelfotos mit italienischen Särgen, der stoische Herr Wieler vom Robert-Koch-Institut, der „Zahlen“ verkündet, die lediglich auf „erkannten Fällen“ beruhen. Angela Merkel mit Audio-Botschaften, die wie aus dem Bunker klingen. Die „Klopapier-Krise“, die keine ist; Untergangsprediger und Verschwörungs-Theoretiker, die eine viralen 3. Weltkrieg verkünden und eine Sekte, die vom einem „Göttlichen Regen“ berichtet, der uns zu Ostern säubern wird. Der Papst betet am Pestkreuz und Donald Trump macht auf „America is great“, während in New York die Lage völlig eskaliert. Der Verkauf von Schußwaffen in den USA floriert, während in Afrika und Indien keine „Notfall-Pläne“ existieren, um mit einer „Pandemie“ umzugehen. Jugendliche feiern Corona-Party, derweil anderenorts ein halbes Altenheim verstirbt! Bekloppte „Freier“ rappeln an Bordelltüren, um irgendwie zum „Stich“ zu kommen oder suchen auf dem Straßenstrich nach notleidendem Volk, um den elenden Riemen möglichst tabulos zu versenken oder um sich zumindest „einen blasen zu lassen“, was ja „gänzlich ungefährlich“ ist? Ohne Worte! Geilheit frisst Hirn? Darüber hinaus ist Facebook inzwischen die Plattform Nr. 1 für „Selbstbedauerer“. Vermeintlich „elitäre Dienstleisterinnen“ rufen sogar zu „Spenden“ auf, weil sie es wohl versäumt haben von den üppigen Honoraren Rücklagen zu bilden? Der Trend zur Egomanie ist erkennbar, psychische Erkrankungen brechen aus, gleichzeitig wird davon berichtet, dass in deutschen Schlafzimmern die Betten erotisch wackeln, andererseits aber häusliche Gewalt zunimmt und nach der Krise mit einer deutlichen Zunahme von Scheidungen gerechnet wird? Ganz Deutschland guckt jetzt Pornos, Einsamen wird tägliche Masturbation empfohlen? Gibt es bald die Gründung einer „Corona-Partei“?

    In der Krise erkennt man die Moral eines Volkes? Ein interessanter Ansatz. Moral muss man sich leisten können? Dient die finanzielle Aufrüstung des Volkes durch die Regierung dem Ziel eine gewisse Beruhigung zu erreichen? Wenn man nichts oder wenig zu tun hat, hat man viel Zeit zum Nachdenken. Siegt die Vernunft? Landen wir im Chaos? Überstehen wir die Zeit? Oder haben wir es nach Corona, wann immer das sein mag, mit einer völlig veränderten Gesellschaft zu tun? Wenn jeder an sich denkt, dann ist an alle gedacht? Die Menschen verändern sich, wenn Bedrohungen real werden und wenn ein „unsichtbarer Feind“ das eigene Leben bedroht. Ein „Krieg“ gegen einen Feind, den man nicht sieht, der sich tarnt, der mich als „Wirt“ benutzt, um dann zeitlich versetzt andere „Organismen“ befällt und zerstört. Horror! Ich kann bei einer solchen Betrachtung dann auch mein eigener Feind werden und zu Handlungen neigen, die rational nicht erklärbar sind, sondern dem Instinkt folgen, der lediglich das eigene Überleben im Blick hat.

    Was hat es mit dem Faktor „Zeit“ auf sich? Zeit heilt Wunden? Im vorliegenden Fall schürt Zeit Ängste, da man auf Fortschritte wartet, die so schnell nicht eintreten können. Alle starren auf die täglich Corona-Kurve und warten auf eine „Trendwende“. An welchem Punkt nimmt die Gefahr ab? Sind wir „sicher“, wenn die Zahl der Neuerkrankungen unter ein gewisses „Level“ sinkt? Ist das wie beim „Dax“? Was taugt Statistik im Einzelfall? Nichts! Hier ist wohl eher nach „Glück“ oder „Pech“ zu fragen. Und die Frage nach „Schuld“ ist ebenfalls unsinnig!

    Was bleibt „uns“ nun übrig? Das Risiko minimieren, in dem wir uns und andere schützen! Ja, die Masken sehen blöd aus, machen aber einen gewissen Sinn: wenn ich krank bin schütze ich andere vor meinen „Auswürfen“. Mir selbst bringt das Ding eher wenig, aber egal! „Durchhalten“ ist das Gebot der Stunde und eine „andere Wahl“ gibt es momentan eh nicht! Risiko vermeiden, bis es hoffentlich zu einer „Entspannung“ kommt. Ich bin nicht krank! Werden statistisch betrachtet die meisten von uns sagen! Aber: ich könne trotzdem infektiös sein, ohne es zu wissen! Erkennbare Kranke kann man „meiden“, Infizierte ohne Symptome sind aber die Risikoquelle Nr.1! Bleibt gesund! Mehr als ein frommer Wunsch! Lebensnotwendig für andere!

    Was macht ein Unternehmensberater in der Corona-Zeit?

    Ich kann mich über mangelnde Arbeit momentan nicht beklagen. Zwar sind fast alle Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG, die ich betreue, auf zunächst unbestimmte Zeit „auf Eis“ gelegt und ich befinde mich momentan zwangsläufig in „Kasernierung“, will sagen: ich reise momentan natürlich nicht und meine Kundinnen und Kunden haben auch keinen Bedarf an persönlichen Treffen. Dennoch laufen die virtuellen Drähte heiß un ich muss mein Smartphone täglich mehrfach laden. Fragen über Fragen zu den Staatshilfe-Themen, aber auch Betreuung von Projekten, die nach „Corona“ wieder in Angriff genommen werden sollen.

    Vielleicht bleibt in den kommenden Wochen dann auch die Zeit an meinem Buchprojekt „Prostitution 2020“ weiter zu arbeiten, da sich hier ja durch die neue Lage auch Aspekte ergeben haben, an die vor einem Monat noch niemand ernsthaft gedacht hat! Außerdem habe ich mir vorgenommen in diesem Blog täglich einen Artikel zu veröffentlichen, wenn mich die Muße ausreichend küsst! Ob dies so ist, bleibt natürlich abzuwarten!

    Für heute verbleibe ich mit den besten Wünschen für alle und einem besonders herzlichen

    „Bleibt gesund und haltet durch“

    Ihr / Euer

    Howard Chance

  • Kurzmeldung – Howard Chance – MH-Consulting – Arbeitsplan

    Kurzmeldung – Howard Chance – MH-Consulting – Arbeitsplan

    Kurzmeldung – Howard Chance – MH-Consulting – Arbeitsplan

    Durch die Corona-Krise befinden sich viele meiner Kundinnen und Kunden momentan in akuten Notlagen, bei einigen ist sogar die Existenz akut gefährdet. Meine Beratung ist nach wie vor gefragt und ich habe momentan sehr viele Anfragen, die sich unter anderem auf staatliche Hilfen und Krisen-Management beziehen. Die Mails sind vielfältig und der Tag hat nur begrenzte Zeit, um Anfragen zu beantworten und eigene Angelegenheiten zu regeln. Ich habe seit einer Woche mit einer Kiefer-Entzündung zu kämpfen, die meine Arbeit auch nicht gerade erleichtert! Aber Besserung ist zum Glück in Sicht!

    Ich habe in den vergangenen Tagen eine Facebook-Gruppe gegründet, die sich mit den Finanzhilfen des Staates befasst. In der Gruppe poste ich täglich und zwar immer, wenn neue Informationen zur Verfügung stehen:

    https://www.facebook.com/groups/1147476295592155/

    Zu meinen Kundinnen und Kunden halte ich über WhatsApp Kontakt. Ich bitte an dieser Stelle um Verständnis, dass Antworten manchmal ein wenig dauern. Ich darf meine eigenen Belange auch nicht aus den Augen verlieren. Die Prioritäten ermittle ich jeden Tag wieder neu! Es gibt dringende Dinge, bei denen Fristen gelten und andere, die später erledigt werden können.

    Ich bin im Dienst … nicht nur für die Erotik-Branche

    Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Corona – Prostitutionsverbote – Staatliche Hilfen

    Prostitution 2020 – Corona – Prostitutionsverbote – Staatliche Hilfen

    Prostitution 2020 – Corona – Prostitutionsverbote – Staatliche Hilfen

    Prostitution 2020 – Corona – Prostitutionsverbote – Staatliche Hilfen

    Mehr als unruhige Zeiten in der Branche. Das Update am 24.03.2020 mit allen Informationen, die mir momentan zur Verfügung stehen:

    Inzwischen, Stand 24.03.2020, haben alle Bundesländer im Bereich der Prostitution Anordnungen erlassen, die den Betrieb von Prostitutionsstätten untersagen. Diese Anordnungen der Bundesländer resultieren aus mehreren gemeinsamen Verabredungen mit der Bundesregierung, allerdings sind in vielen Landesverfügungen einige Details verändert worden, was aufgrund des Föderalismus zulässig ist. Die Hoheit über die jeweilige Anordnung haben die Bundesländer und strenggenommen können die Städte und Gemeinde sowie die Landkreise innerhalb der Bundesländer auch abweichende und ergänzende Regeln erlassen. Diese Regelung tritt nur außer Kraft, wenn, wie in Bayern der Katastrophenfall ausgerufen wird und damit die Anordnungsbefugnis bei der Landesregierung zentralisiert wird.

    In allen Bundesländern, außer Bayern, liegt momentan die Anordnungsbefugnis noch auf der „unteren Ebene“, also bei den jeweiligen Gesundheits- und Ordnungsbehörden der Städte, Kommunen und Landkreise und es gibt hier eine Reihe von Beispielen für unterschiedliche Handhabungen: die Stadt Stuttgart hat ein generelles Prostitutionsverbot für die Landeshauptstadt erlassen, während die Landesregierung erst einige Tage später aktiv wurde und eine „harmlosere“ Verfügung erließ, die aber die Verfügung der Stadt nicht aufhebt oder relativiert!

    Die Behauptung, dass eine getroffene Landesverfügung „über der kommunalen Verfügung“ steht, ist falsch! Die kleine Einheit (im vorliegenden Fall die Stadt Stuttgart) kann selbst entscheiden, wie weit sie Maßnahmen für erforderlich hält! Deswegen war und ist es für Betreiberinnen und Betreiber wichtig zu prüfen, was „lokal“ gilt! Nur so lassen sich Missverständnisse und mögliche Bußgelder vermeiden!

    In der Beratung wird mir in den vergangenen Tagen immer wieder die Frage gestellt, ob man etwas „Schriftliches“ erhalten muss, um schließen zu müssen! Klares „Nein“! Mit der Veröffentlichung über Homepage und Medien haben die Städte und Gemeinden ihre Pflicht getan! Die „Mein-Name-ist-Hase-Nummer“ zieht sicher nicht, zumal die Medien sehr umfangreich informieren. In Großstädten ist die persönliche Zustellung kaum möglich. Hier wurden oftmals Telefonate geführt! Es ist aber in den kommenden Tagen davon auszugehen, dass es gezielte Kontrollen geben wird.

    Immer wieder taucht auch die durchaus interessante Frage auf, was mit „Escort“ und „privater Wohnungsprostitution“ ist und ob diese Tätigkeiten momentan ebenfalls verboten sind. In einigen Verordnungen ist lediglich von Prostitutionsstätten und „ähnlichem“ die Rede; andere Verordnungen schließen inzwischen die „Prostitutionsvermittlung“ ein. Telefonische Nachfragen bei einigen Landesbehörden ergaben, dass man „Escort“ nicht untersagt habe; das Ordnungsamt Düsseldorf teilte wiederum mit, dass „Escort“ unter die Verfügung falle und eben mit der Ergänzung „und ähnlichem“ abgedeckt sei. Ein schwieriges Feld! Wer sicher sein möchte, möge die lokal zuständigen Behörden kontaktieren und sich im Zweifelsfall eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass die Vermittlung erlaubt ist!

    Was die privaten Damen angelangt, die unter Umständen „Stammkunden“ trotz Corona-Gefahr empfangen möchten, bewegen wir uns in einer bekannte „Grauzone“, die mal wieder auf die beliebte Floskel  „wo kein Kläger, da kein Richter“ hinausläuft. Wenn man keine „Prostitutionsstätte“ ist und Prostitution in der Verfügung nicht generell verboten ist, ist auf den ersten Blick keine „Ordnungswidrigkeit“ erkennbar! Aber auch hier können Behörden „einstweilig“ vorgehen, wenn es die allgemeine Lage erfordern sollte! Corona ist kein Spaß und die Anordnungsmöglichkeiten sind grundsätzlich vielfältig!

    Allen Betreiberinnen und Betreibern kann ich nur raten die Prostitution in offiziellen Prostitutionsstätten wirksam zu unterbinden! Wenn man Damen in den Betrieben „wohnen“ lässt, was vielerorts ebenfalls behördlich untersagt wurde, ist immer die Gefahr gegeben, dass Gäste „durch die Hintertür“ empfangen werden, weil die Damen natürlich Einnahmen benötigen! Entdeckt die Behörde solche „Umgehungen“, sind Bußgelder fällig und unter Umständen kann sogar die „Konzession“ widerrufen werden, weil man dann „unzuverlässig“ ist und dass womöglich ohne eigenes Verschulden!

    Ich teile übrigens die bisweilen vertretene These, dass der Staat „Corona“ nutze, um der Prostitution nun generell ein Ende zu bereiten, ausdrücklich nicht! Dass bei „körperlichen Kontakten“ ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, dürfte außer Frage stehen! Wenn man in Restaurants 1,5 bis 2 Meter Sicherheitsabstand einhalten soll, ist es wohl nicht ratsam gemeinsam auf die „Matte“ zu gehen. Gehen „Corona“ hilft das Kondom kaum und „Verkehr“ mit „Ganzkörperschutzanzug“ ist sicher total unerotisch. Die oft geforderte „persönliche Freiheit“ ist nun mal gerade deutlich eingeschränkt! Wenn Beerdigungen ohne Trauergäste stattfinden müssen und man Oma und Opa im Altenheim nicht mehr besuchen darf, weiß man, wo man steht! Über die „Leben oder Tod“-Argumentation des Herrn Laschet mag man nachdenken; zum „Schmunzeln“ eignet sie sich nicht! Wenn die „Prostitutionsbranche“ ein Gewerbe wie jedes andere sein will, sollten „Sonderwege“ momentan vermieden werden, damit das „Werkeln“ nach der Corona-Krise nicht gefährdet ist! Überlebensnotwendig! Punkt!

    Wer kommt für den Schaden auf? – Wie überlebt man die Krise! – Was ist jetzt zu tun?

    Für viele Betreiberinnen und Betreiber, aber natürlich auch für die nun gebeutelten Dienstleisterinnen, stellt sich die Frage nach dem temporären Überleben! Umsätze 0 und die Kosten laufen weiter! Realität in ganz Deutschland! Wenn man Eigentümer eines Bordells ist, steht man noch relativ gut da, wenn man ein solches aber gemietet oder finanziert hat, sind die Ausfälle schnell bedrohlich. Die von der Bundesregierung zugesagten „KfW-Kredite“ kommen zudem nur in Frage, wenn man von seiner Hausbank „Bonität“ bescheinigt bekommt und diese dann den Antrag an die „KfW“ weiterleitet. Das Verfahren ist, wie heute in der Bild-Zeitung zu lesen war, durchaus langwierig und bringt nicht von jetzt auf gleich Taler! – Ob Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz eventuell greifen, wird im Moment noch geprüft. Die Experten sind sich nicht einig! Einige Länder planen Krisenhilfen. Hier ist Bayern momentan bereits aktiv! Unternehmen in Bayern erhalten dort finanzielle Soforthilfen zwischen 5.000 und 30.000 Euro: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

    Andere Bundesländer sind noch in der Planungsphase oder müssen Gesetze verabschieden, um Gelder bereitstellen zu können. Ich werde in den kommenden Tagen eine Übersicht dazu erarbeiten und natürlich auch alle Kundinnen und Kunden, bei denen „Aussicht“ besteht, gesondert per Mail informieren.

    Bleiben Sie gesund! Ich drücke die Daumen!

    Howard Chance

     

  • Prostitution 2020 – Coronakrise – Prostitutionsverbote – Haftung

    Prostitution 2020 – Coronakrise – Prostitutionsverbote – Haftung

    Prostitution 2020 – Coronakrise – Prostitutionsverbote – Haftung

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kundinnen und Kunden!

    Ganz Europa ist inzwischen in der „Corona-Krise“ und in den letzten Tagen hat sich die Situation deutlich verschärft. Nach Absage von Großveranstaltungen wie Messen, gibt es seit dem vergangenen Wochenende nun auch Schließungen von Bars, Clubs, Schwimmbädern. Überall, wo Menschen direkt aufeinander treffen, soll „Abstand“ gehalten werden, um Neuinfektionen zu vermeiden.

    Nach dem Ministerpräsidenten-Konferenz am Donnerstag letzter Woche, sind die Behörden sehr aktiv geworden und dies betrifft nun auch den Bereich der Prostitution.

    Die erste Meldung „Stadt Stuttgart verbietet jegliche Form der Prostitution in der Landeshauptstadt“ schlug am Freitag (13.03.) ein wie eine Bombe! Die städtische Verfügung gilt also nicht nur für Großbetriebe, sondern auch für Wohnungsprostitution und natürlich auch Escort. Auch in Kassel wurde sofort gehandelt und dortige Betriebe wurden ebenfalls von den Behörden umgehend aufgesucht! In Frankfurt, wo ich am Samstag (14.03.) Termine hatte, gab es am Wochenende noch keine städtische Verfügung, dafür wurde das Saarland aktiv und auch in Schleswig-Holstein wurde gehandelt. Am Sonntag (15.03.) folgte dann nach einer Krisensitzung der Landesregierung NRW die Meldung, dass Prostitutionsbetriebe ab Montag (16.03.) geschlossen werden sollen. Die Verfügung muss natürlich noch geschrieben werden, es ist aber davon auszugehen, dass dies sehr zeitnah erfolgen wird.

    „Bei Prostitution kann man zwangsläufig keinen Mindestabstand einhalten“, kommentierte ein Staatssekretär auf die Nachfrage eines befreundeten Betreibers im Saarland. Klingt logisch und ist natürlich ein starkes Argument, das man kaum entkräften kann!

    Ohne Prophet zu sein, kann man jetzt sagen, dass die offizielle Prostitution in Deutschland für die kommenden 4-5 Wochen zum Erliegen kommen wird! Die jetzt vorliegenden Verfügungen laufen bis 19.4., eine Verlängerung ist aber denkbar!

    Für die Betreiber gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz Entschädigungen und möglicherweise kann mit „Sondertöpfen“ auch Ladies aus dem Gewerbe geholfen werden, die ja nun keine Einnahmen haben und zum großen Teil auch nicht mehr in die Heimat reisen können.

    In enger Zusammenarbeit mit Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie prüfen wir gerade alle vorhandenen Möglichkeiten und sind bereits mit den zuständigen Behörden in Kontakt, um der Branche Hilfestellung zu geben. Ich selbst reise in dieser Woche zu einigen Großkunden, die bereits geschlossen haben und die Schließungen nicht allzu lange „aushalten“ können.

    Im Laufe der Woche werden wir voll im „Entschädigungsthema“ sein und dann auch schnell Hilfestellung anbieten können. Meine telefonische Erreichbarkeit wird in den kommenden Tagen etwas eingeschränkt sein; per WhatsApp und Mail bin ich natürlich immer erreichbar und ich werde mich dann zeitnah zurückmelden.

    Drücken wir gemeinsam die Daumen, dass und persönlich „Corona“ nicht erwischt und sich die Lage hoffentlich bald wieder „normalisiert“!

    Grüsse von Howard Chance

    Phone 0151-71885164    howard.chance@t-online.de

  • Howard´s Newsletter – 04. März 2020 – Infos und Anfragen – ProstSchG

    Howard´s Newsletter – 04. März 2020 – Infos und Anfragen – ProstSchG

    Howard´s Newsletter – 04. März 2020 – Infos und Anfragen – ProstSchG

    Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Bürowoche in Düsseldorf soll zwischen den Reisewochen ein wenig Ruhe bieten, angesichts der vielen Akten, die ich momentan zu bearbeiten habe, wird aber daraus leider nichts! Die Kundenanforderungen sind vielfältig und die Arbeitsaufträge durchaus komplex.

    Im Arbeitsbereich „Kooperationen“ suche ich momentan im Kundenauftrag:

    1. Genehmigte Prostitutionsstätte mit baurechtlicher Genehmigung im Bereich Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen (Großraum Rhein-Main). Es ist sowohl längerfristige Anmietung wie auch Kauf angedacht. Anforderung: 4 bis 10 Zimmer. Schlafmöglichkeit von Vorteil!

    2. Urlaubsvertretung für Massageinstitut Raum Düsseldorf ab sofort! Selbständige Arbeit und Wohnmöglichkeit vorhanden. Zunächst für 2 – 4 Wochen. Angenehme Atmosphäre. Gut laufende Location!

    Kontaktherstellung in beiden Fällen gerne per Mail howard.chance@t-online.de oder Telefon 0151-71885164.

    Herzliche Grüße von

    Howard Chance
    howard.chance@t-online.de
    Phone 0151-71885164

    http://www.prostitution2017.de

  • Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Prostitution 2020 – Probleme mit Behörden – ProstSchG

    Ich habe es momentan im Bereich der Unternehmensberatung immer öfter mit Behörden zu tun, die mit aggressivem Verhalten versuchen, Neugründer im Bereich Prostitution / Prostitutionsstätte „indirekt“ daran zu hindern, ihr Gründungsvorhaben zu verwirklichen.

    Fragt man bei einem Bauamt nach nutzbaren Flächen für die Prostitution an, bekommt man oft die Antwort: „solche Flächen gibt es in unserer Stadt / Gemeinde nicht!“ Die Auskunft stimmt in vielen Fällen nicht, sondern ist ganz einfach eine vorgegebene Standard-Antwort, um jegliche „Ferkel“ abzuschrecken.

    Auch bei „Nutzungsänderungen“ runzelt man automatisch die Stirn und stellt selbst in Gebieten, wo es eine Genehmigungsfähigkeit gibt, diese salvatorisch in Frage. Bloss keine Neuansiedlung, weitere „Erotik“ unbedingt vermeiden!

    Bei den Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG gibt es auch immer mehr Irritationen: wenn man einen genehmigten Betrieb übernehmen will, muss dieser erst geschlossen werden, bevor ein neuer Antrag bearbeitet werden kann? Soll nach Auskünften eines Landkreises so im ProstSchG stehen! Die Passage konnte ich nicht finden! Angeblich wird dies in § 37 ProstSchG vorgeschrieben. Stimmt aber überhaupt nicht! Was soll´s! Die Behörde hat auch ohne Beleg recht und man kann ja, wenn man will und Zeit hat, Beschwerde führen. Sehr unerfreulich und zeitraubend!

    „Verfristung“ wird bei Widersprüchen bemüht, obwohl wirksame Zustellnachweise vorliegen und es werden „Zusatzbestimmungen“ zum ProstSchG schlichtweg „erfunden“, um Verwirrung zu stiften und abzuschrecken.

    Solche Vorgehensweisen habe ich den letzten 3 Jahren selten bemerkt, nun sind sie aber deutlich auf dem Vormarsch. Ob dies auf „Vorgaben“ beruht oder ob sich dieses Reaktionen „natürlich“ entwickeln, kann ich nicht sagen, aber das es im Alltag „rauher“ zugeht, muss ich an dieser Stelle eindeutig feststellen!

    Nicht entmutigen lassen und die Rechte wahren! Zur Not eben über Rechtsmittel und Beschwerden!

    Meint

    Howard Chance

     

  • Howard Chance – Branchennews am Rosenmontag – 24. Februar 2020

    Howard Chance – Branchennews am Rosenmontag – 24. Februar 2020

    Howard Chance – Branchennews am Rosenmontag – 24. Februar 2020

    Einen schönen guten Tag aus Düsseldorf!

    Nachdem ich in den vergangenen Wochen mal wieder vermehrt auf Reisen war, habe ich nun eine Bürowoche in Düsseldorf vor mir, wo jede Menge Akten auf mich warten. Wenn es „dicke“ kommt, dann aber richtig! Neben zahlreichen Baurechts-Sachen und Prozessvorbereitungen, habe ich auch weitere Konzeptänderungen und Konzepterweiterungen auf dem Tisch. Zudem gibt es, wie schon erwähnt, Nachfragen von Investoren und jede Menge Suchanfragen nach gewerblich nutzbaren Räumen, wo eine Genehmigungsfähigkeit für prostitutive Zwecke gegeben ist..

    Die Baurechtsfrage hat sich, wie ich schon in einem früheren Newsletter konkret angemerkt habe, deutlich komplizierter entwickelt, gerade was Neugründungen anbelangt. Wenn man „akut“ eine Terminwohnung oder einen „bordellartigen Betrieb“ errichten bzw. eröffnen möchte, sollte man sich von Anfang an auf „Gewerbegebiete“ konzentrieren, da „Wohngebiete“ eh generell ausscheiden und „Mischgebiete“ inzwischen auch mehrheitlich bei Nutzungsänderungen etc. „verweigert“ werden! Die „Gewerbegebiete“ erscheinen somit als „Heilsbringer“, wobei hier aber auch stets zu prüfen ist, ob die Übernachtung erlaubt ist oder ob Flächennutzungspläne sonstige Restriktionen enthalten. Der Teufel steckt wie immer im Detail! Die baurechtlichen Regeln sind nicht sonderlich kompliziert, bedürfen aber immer der intensiven Prüfung, wenn man nicht nachträglich auf die Nase fallen will!

    In den kommenden Wochen und Monaten begleite ich eine ganze Reihe von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und ich bin sehr gespannt, zu welchen Einschätzungen die Richter kommen werden. Orientiert man sich an dem „neuen“ Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg oder steigt man, was wünschenswert wäre, in die Einzelfallprüfung mit Ortstermin ein, um Gegebenheiten vor Ort in Augenschein zu nehmen? Ende zunächst offen!

    Die öffentlichen Verwaltungen / Behörden sind momentan recht aktiv, was Kontrollen anbelangt und auch die Bearbeitung von Betriebskonzepten schreitet an vielen Orten voran. Endlich? – Nun , die einen sehen so, die anderen „anders“. Die Genehmigungsfiktion hat ihren Reiz, wenn man nicht auf abschließende Genehmigung hoffen kann, sie ist nervig, wenn man endlich die Genehmigung gestempelt im Schrank haben möchte, um beispielsweise seinen Betrieb zu veräußern. Ohne Genehmigung sind Betriebe einfach ziemlich „unverkäuflich“.

    Die „generelle Entwicklung“, wie ich sie momentan wahrnehme, ist „global betrachtet“ folgende:

    • Die Behörden sind bemüht die Anzahl von Prostitutionsstätten stark zu minimieren. Dazu wird in den meisten Fällen das Baurecht herangezogen. Ablehnungen erfolgen meist „freundlich“, aber „bestimmt“!
    • Die Erteilung von Genehmigungen ist sehr zeitintensiv und kräftezehrend. Neugründungen werden nicht zügig abgewickelt und der Reiz in die Branche einzusteigen wird damit deutlich gemindert! Bloss keinen Anreiz bieten!
    • Seit sich die Finanzbehörden den „selbständigen Sexdienstleisterinnen“ angenommen haben, nimmt die Zahl dieser stetig ab! Zu spät wurde erkannt, dass man durch die amtliche Registrierung und den „Huren-Pass“ automatisch in den Fokus gerät! „Anschaffen ohne Steuer zu zahlen“ ist inzwischen schwierig, wenn man nicht gerade ganz im Untergrund lebt!
    • Prostitution hat nach wie vor keine Lobby! Anti-Prostitutions-Organisationen hingegen schon! Die politischen Parteien diskutieren bereits über „Prostitutionsverbot“ nach dem sogenannten „nordischen Modell“ und auf EU-Ebene gibt es schon lange Pläne für Restriktionen! Aktuell noch nicht wirklich „gefährlich“ für die Branche, aber langfristig darf man diesen politischen Aspekt nicht vergessen. Die Mühlen mahlen bekanntlich langsam, aber sie mahlen!
    • Das „Business“ ist nicht mehr so ertragreich wie früher! Die Umsätze sinken, die Anzahl der Dienstleisterinnen nimmt ab, die Anzahl der Kunden ebenso! Für die „Tinder-“ und „Joyclub-Generation“ ist käufliche Liebe nicht mehr so hipp! Wer freundlich ist und in den sozial-erotischen Medien datet, findet Sex auch ohne Geld! Ein Generationswechsel. Auch den „virtuellen sauberen Sex“ darf man nicht vergessen. Von mietbaren Sexpuppen ganz zu schweigen … Eros Silikonia! Hurra!

    Für heute verbleibe ich mit den besten Grüßen von Haus zu Haus

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2020 – Neue Investorenmodelle – Bedarf steigt!

    Prostitution 2020 – Neue Investorenmodelle – Bedarf steigt!

    Prostitution 2020 – Neue Investorenmodelle – Bedarf steigt!

    Ich habe ja kürzlich bereits von den zunehmend schwierigen Umständen im Bereich von „bordellartigen Betrieben“ in „Mischgebieten“ berichtet. Nach dem sehr einschlägigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das „bordellartige Betriebe“ in Mischgebieten faktisch „ausschließt“, wird dieses Urteil in anhängigen Bauordnungs-Verfahren in vielen Bundesländern bereits zitiert und „überreicht“. Die Genehmigungschancen haben sich somit minimiert und viele Betriebe wird es wohl in der kommen Zeit „erwischen“.

    Umso wertvoller sind jetzt Betriebe, die in Mischgebieten liegen und bauordnungsrechtlich bereits als „Bordell“ genehmigt sind oder wo zumindest eine solche Nutzung in Aussicht gestellt worden ist. Denn: der Bedarf an „Modellwohnungen“ und sonstigen erotischen „Betätigungsstätten“ ist enorm.

    Ich stehe momentan in NRW mit Bauherren und Betreibern im Kontakt, die neue Betriebsstätten errichtet haben oder diese im Lauf des kommenden Jahrs errichten werden. Dabei geht es um 3 Objekte, die nach den Vorgaben des ProstSchG errichtet werden und die natürlich voll nutzbar sein werden. Ähnliche Projekte sind auch in Hessen und Rheinland-Pfalz geplant, wobei in diesen Fällen der zeitliche Rahmen noch nicht abschätzbar ist.

    Meine Aufgabe wird es sein bei diesen Projekten Angebot und Nachfrage zusammen zu führen, also die Bauherren mit Investoren und später mit Mieterinnen in Kontakt zu bringen. Welche Geschäftsmodelle es hier geben wird,bleibt abzuwarten. Erste „Basis-Exposes“ werde ich bereits Anfang März veröffentlichen und ich bin natürlich bereits jetzt für Anfragen „empfänglich“und zwar sowohl was Investition als auch Miete anbelangt.

    Ich bitte an dieser Stelle bereits schon um Verständnis, dass ich „Ross und Reiter“ vorerst nur sehr eingeschränkt nennen kann, da sich im Bereich der Rotlicht-Immobilien einfach zu viele Glücksritter tummeln, die im AMG-Mercedes vorfahren, dann aber beim Kapitalnachweis regelmäßig scheitern. Dies kostet Zeit und Geld und ist daher nicht zielführend! Die Branche ist massiv in Bewegung … ich bewege mich natürlich stets mit!

    Eine gute Zeit wünscht

    Howard Chance

     

  • Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – Freitag 07.02.2020

    Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – Freitag 07.02.2020

    Newsletter Howard Chance – MH-Consulting – Freitag 07.02.2020

    Wieder ist eine arbeitsreiche Woche vergangene, in der es neuerlich Herausforderungen gab, die wie immer überraschend kamen. Die Behörden sind recht aktiv und gehen nun auch vermehrt gegen Kleinbetriebe und „Wohnungen“ vor! Erst gestern meldeten sich wieder 2 Kundinnen, denen Schließungsverfügungen zugingen, gegen die es nur wenig Handhabe gibt!

    Immer wieder stellt sich dabei die Frage, wie man „Wohnungsprostitution“ definiert. Der Denkansatz, dass man grundsätzlich in der eigenen Wohnung, in der man lebt und wohnt, „auch“ der Prostitution „untergeordnet“ nachgehen kann, mag durchaus richtig sein, ist aber in Wohngebieten trotzdem offiziell nicht erlaubt! In NRW gibt es Städte, die in Wohngebieten sogar das Home-Office eines Versicherungsvertreters rügen, obwohl dort nur die Akten gelagert werden und obwohl kein Kundenverkehr stattfindet! Wie wird in diesen Städten dann die „Wohnungsprostitution“ beurteilt, bei der ja eindeutig „Verkehr“ stattfindet? Wenn Städte und Gemeinden dann „wöchentlichen Wechsel“ feststellen und es keine „Wohnsitz-Anmeldungen“ gibt, sind wir ganz tief in der Grauzone! Die „Terminwohnung“ ist ein kompliziertes Gebilde und nur selten geeignet, um Bauordnung und ProstSchG zu umgehen. Trotzdem wird dies natürlich regelmäßig versucht! Mal mit vorübergehendem Erfolg oder eben ohne! Es bleibt spannend, gerade wenn man bedenkt, dass über 70% der Kleinbetriebe „Wohnungen“ sind.

    Ist der staatliche Plan am Ende wirklich eine „Kasernierung“? Sollen am Ende des Vollzugs des ProstSchG nur noch regulierte zentrale Großbetriebe verbleiben, die man mit wenig Aufwand effektiv kontrollieren kann? Das VEB – Volks- oder Staats eigenes Bordell als Modell der Zukunft? Darüber habe ich ja schon vor einem Jahr süffisant „orakelt“. Sind es Verschwörungstheorien oder gibt es den großen Plan Prostitution möglichst zu eliminieren? Wird das sogenannte „nordische Modell“ bei der nächsten Bundestagswahl wirklich ein Thema oder schreibt sich die EU bald das Thema auf den Plan?

    Gedanken, die mir momentan durch den Kopf gehen, die aber für die Arbeit im Alltag nicht hilfreich sind! Das „große Ganze“ mag interessant sein, aber das „hier und jetzt“ ist mein vornehmlicher Auftrag, dem ich mich natürlich mit vollem Elan widme. So stehen in den kommenden Tagen wieder einige Reisen an, um Kundinnen und Kunden effektiv zu unterstützen. Es geht ins Rhein-Main-Gebiet, nach Berlin und dann in die Pfalz, bevor ich meinen „Heimathafen“ Düsseldorf Ende kommender Woche wieder erreiche.

    Wer in den genannten Gebieten kurzfristig Gesprächsbedarf hat, die oder der möge sich bitte bei mir melden … nach den Motto „Howard allzeit bereit“!

    Es grüßt herzlich

    Howard Chance
    howard.chance@t-online.de
    Phone 0151-71885164

    http://www.prostitution2017.de

    Informationen zur Beratung MH-Consulting:

    https://prostitution2017.de/schutzgesetz/20160902die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Bordellbetreiber auf der Suche nach geeigneten „Ersatz-Immobilien“

    Bordellbetreiber auf der Suche nach geeigneten „Ersatz-Immobilien“

    Bordellbetreiber auf der Suche nach geeigneten „Ersatz-Immobilien“

    Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) entfaltet immer mehr Wirkung. Inzwischen gibt es nahezu bundesweit unzählige Anfragen nach geeigneten „Ersatz-Immobilien“, da die „Baurechts-Falle“ immer mehr „zuschnappt“.

    Genehmigungen für Bordellbetriebe in Wohngebieten werden nicht erteilt und auch in „Mischgebieten“ ist die Genehmigungslage, wie ich bereits berichtete, viel komplizierter und in vielen Fällen recht aussichtslos geworden. Oft gibt es von Seiten der Behörden „Karenzzeiten“: Betriebe, die nicht genehmigungsfähig erscheinen, werden nicht direkt geschlossen! Man bietet „Duldungen“ für eine gewisse Zeit an, damit die Betreiberinnen und Betreiber nach „Ersatz“ Ausschau halten können. Mal sind es einige Monate, manchmal sogar ein ganzes Jahr. Nicht selten gibt es aber auch „baurechtliche Verfügungen“, die zur sofortigen Aufgabe des Gewerbes auffordern und mit kräftigen Bußgeldern drohen.

    Von den vielen anhängigen Verwaltungsverfahren,die es momentan bundesweit gibt, habe ich bereits berichtet und die Zahl der Verfahren nimmt stetig zu, wobei es durch aktuell vorliegende Rechtssprechung eine insgesamt eher negative Tendenz gibt, was den Ausgang dieser Verfahren anbelangt. Es wird zwar gerne mit der „Einzelfall-Entscheidung“ argumentiert, doch ob dies im Ergebnis dann für die Klägerinnen und Kläger „positiv“ ausgeht, steht in den berühmten „Sternen“.

    Fast täglich bekomme ich Anfragen nach geeigneten und genehmigten „Ersatz-Locations“, also nach Betrieben, die baurechtlich als „Bordell“ genehmigt sind und die zudem noch „abzugeben“ sind! Gibt es solche Betriebe überhaupt?

    Ja, einige wenige sind mir bekannt und diese sind angesichts der momentanen Lage sehr wertvoll! „Baurechtlich genehmigt“ ist mehr als die halbe Miete, wenn man bedenkt, dass „Arbeitsräume für Prostituierte“ stetig abnehmen und das sich dieser Trend immer weiter beschleunigt.

    Gerade in meinem „Kerngebiet“ NRW, dem grössten Bundesland, ist der Bedarf immens, das Angebot aber mehr als dürftig. Im Rahmen eines umfangreichen „Projektauftrags“ bin ich momentan mit der Vermarktung mehrerer Immobilien befasst, die sich für die gewerbliche prostitutive Nutzung sofort oder aber in Kürze eignen und wo aus baurechtlicher Sicht mit keinerlei Problemen zu rechnen ist!

    Bei den vorhandenen Objekten gibt es sowohl Miet- wie Kaufoptionen, wobei momentan noch Gespräche mit den Eigentümern geführt werden, in welcher Art und Weise eine Übergabe erfolgen kann oder soll. Alle, die mich diesbezüglich bereits angesprochen bzw. angeschrieben haben, bitte ich noch um etwas Geduld, da die „Offerten“ noch einer gewissen Vorbereitung bedürfen. Spätestens Ende des Monats werde ich hierzu ausführlich berichten und alle Anfragenden informieren.

    Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung und bitte bei Interesse um schriftliche Nachricht unter howard.chance@t-online.de