Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Baurechtliche Katastrophenmeldung – Urteil Oberverwaltungsgericht Berlin

    Baurechtliche Katastrophenmeldung – Urteil Oberverwaltungsgericht Berlin

    Bildquelle. Pixabay

    Baurechtliche Katastrophenmeldung – Urteil Oberverwaltungsgericht Berlin

    Bundesweit wartet man seit gut einem Jahr auf „erste Urteile“ zu der Frage in welchen baurechtlich definierten „Gebieten“ Bordelle und bordellartige Betriebe zulässig sind. Viele Städte und Gemeinden haben Genehmigungsverfahren ausgesetzt, um abzuwarten, wie Gerichte generell entscheiden. Nun gibt es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die klare Definitionen findet und dabei mit dem Baugesetzbuch (BauGB) argumentiert.

    Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind Bordelle und bordellartige Betriebe im Mischgebiet generell nicht zulässig! Ausnahmefälle gibt es nicht! Prostitutionsbetriebe sind nach Gerichtsmeinung nach wie vor grundsätzlich „störend“ und das „negative Milieu“ wird fortlaufend unterstellt. Das Gericht klammert im Urteil lediglich „Wohnungsprostitution“ als Ausnahmefall aus, wenn diese nicht „prägend“ ist, der Wohncharakter gegeben ist und in der Wohnung maximal 2 Personen wohnen und „untergeordnet werkeln“. So die Kurzzusammenfassung des Urteils-Tenors.

    Von diesem Urteil dürften nun etliche anhängende Verfahren betroffen sein, bei denen mit „Sonderfall“, „nicht störendem Gewerbe“ und „überwiegend gewerbliche Nutzung“ argumentiert wird. Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen im Mischgebiet können die Behörden nun leicht verweigern und auf die eindeutige Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Berlin-Brandenburg verweisen.

    Das heute als informative „Kurzmeldung“. Ich werde den Urteilsinhalt in den kommenden Tagen noch präzise aufbereiten und dazu einen umfangreichen Artikel verfassen. Für Rückfragen stehe ich natürlich jederzeit gerne zur Verfügung! Auch die juristische Fachwelt zeigt sich sehr überrascht und es sind bereits Diskussionen darüber entbrannt, ob das Urteil der erwartete „Meilenstein“ ist!

    Es grüßt für heute herzlich

    Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

  • Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Hello 2020 – Neues Jahrzehnt – Viel Arbeit für Howard Chance

    Das neue Jahr und das neue Jahrzehnt haben begonnen

    Ein freundliches Hallo in die Runde! Das neue Jahr ist jetzt eine Woche alt und für mich beginnt die Arbeit in diesem Jahr von Neuem. Einige Tage Erholung und Stillstand, doch nun geht es wieder mit vollem Elan an die Arbeit, die durch das ProstSchG und dessen Umsetzung nie aufhört.

    Ich wünsche an dieser Stelle allen Freundinnen und Freunden, Kundinnen und Kunden und allen Besucherinnen und Besuchern meiner Webseite ein gutes neues Jahr, viel Erfolg and „simply the best“!

    Was steht bei mir an im neuen Jahr 2020? Eine Kurzübersicht der aktuellen Projekte, die momentan noch in meinem Kopf reifen, bzw. bereits auf meinem Schreibtisch liegen:

    Verwaltungsgerichtsverfahren

    Es haben sich eine ganze Reihe von Verwaltungsgerichtsverfahren angesammelt, die ich in Kooperation mit meinen Justiziaren fachlich betreue. Diese Verfahren haben in der Regel eine lange „Laufzeit“ und es geht fast immer um „Nutzungsänderungen“ und „Gebietsbestimmungen“. Wir haben es immer wieder damit zu tun, dass Ordnungsämter das Baurecht heranziehen und eine „Konzentrationswirkung“ erzeugen, die eigentlich nicht vorgesehen ist! Ob dies rechtlich korrekt ist, müssen nun die Gerichte entscheiden. Man hat zwar durch das laufende Verfahren einen Zeitgewinn, aber da der Ausgang ungewiss ist, kann man auf Betreiberseite nicht von „ruhigem Schlaf“ reden.

    Antragsverfahren nach dem ProstSchG

    Auch in diesem Bereich ist einiges zu tun und noch immer sind Anträge, die bereits 2017 gestellt wurden, oft noch nicht abschließend bearbeitet. Sachbearbeiter wechseln, Führungszeugnisse und Bescheinigungen laufen ab und auch Betriebsübergaben sind kaum möglich, wenn man nicht ganz tief in die Trickkiste greift. Ich habe mich in diesem Bereich inzwischen weitreichend „spezialisiert“ und bin hier sehr tief im Thema … sozusagen „zwangsläufig“!

    Nachbesserungen von Betriebskonzepten

    Viele Betriebskonzepte, die gewissermaßen auf dem Bierdeckel entstanden, werden inzwischen bei Kontrollen gerügt, da sie nicht rechtskonform sind und im Genehmigungsverfahren auch nicht hinreichend geprüft wurden. Hier kommt es regelmäßig zu Nachforderungen oder Nachbesserungen und nicht selten werden Konzepte auch nachträglich gänzlich verworfen!

    Betriebsveräußerungen / Objektverkäufe

    Immer mehr Betreiberinnen und Betreiber entscheiden sich ihre Betriebe nicht weiter zu führen! Wer sein Geld längst verdient hat, scheut nun das ProstSchG wegen der zahlreichen Pflichten! Oft ist auch die wirtschaftliche Entwicklung ungünstig. Ich habe inzwischen eine Liste mit über 25 Objekten, die kurz- bis mittelfristig „abzugeben“ sind. Leider ist die Nachfrage nicht gerade intensiv! Investitionen in „Rotlicht“ stehen angesichts der unklaren Rechtslage auf dem Prüfstand und ich fürchte, dass sich hieran in 2020 auch wenig ändern wird!

    Steuerfragen und Co.

    Die Besteuerung von „Rotlicht“ wird immer mehr zum komplizierten Thema! Betriebe werden „gerne“ in die Haftung genommen, wenn „selbständige Dienstleisterinnen“ z.B. ihrer Umsatzsteuerpflicht nicht nachkommen und damit irgendwann unangenehm auffallen. Es gibt nach wie vor keine einheitliche Vorgehensweise, nicht einmal pro Bundesland. Zahlreiche Individualvereinbarungen treffen auf das „Düsseldorfer Verfahren“ und der Fiskus arbeitet mit vielen Köchen, die alle unterschiedliche „Zutaten“ in den Topf werfen, was dem „Gesamtgeschmack“ aber nicht zu Gute kommt. Auch hier informiere ich in Kooperation mit Justiziaren über sinnvolle Steuermodelle.

    Blogging/ Buch-Projekte

    Durch die vielfältigen Verfahren hat mein „Blogging“ stark gelitten und auch die angekündigten Buch-Projekte mussten vorübergehend gestoppt werden. Es fehlte mir einfach an Zeit. Ich versuche nun wieder „in den Tritt“ zu kommen und werde demnächst über die Fortschritte informieren!

    Zeitplan Howard Chance

    Vom 08. bis 18. Januar 2020 bin ich im Raum Düsseldorf unterwegs und habe dabei hauptsächlich Büroarbeiten zu erledigen. Nach Absprache sind aber Termine mit ein wenig Vorlauf jederzeit möglich. Vom 19. bis 25. Januar geht es ins Rhein-Main-Gebiet und ich werde dann Ende des Monats eine Kreativ-Woche einlegen, bei der die Buch-Projekte voran getrieben werden sollen!

    Der Terminplan … immer aktualisiert unter:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Immer da, immer nah … wenn es brennt oder wenn Dinge sinnvoll vorbereitet werden müssen.

    Herzliche Grüße von Haus zu Haus

    Howard Chance
    howard.chance@t-online.de
    Phone 0151-71885164

    Informationen zur Beratung MH-Consulting:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Howard Chance wünscht Frohe Weihnachten

    Howard Chance wünscht Frohe Weihnachten

    Merry christmas and the very best to you

    Allen Freundinnen und Freunden, allen Kundinnen und Kunden und allen Kolleginnen und Kollegen wünsche ich ein allzeit frohes und gesegnetes Weihnachtsfest! – Möge uns alle der positive Geist der Weihnacht erfassen!

    Noch einmal ein Weihnachtsfest,
    Immer kleiner wird der Rest,

    Aber nehm‘ ich so die Summe,
    Alles Grade, alles Krumme,

    Alles Falsche, alles Rechte,
    Alles Gute, alles Schlechte –

    Rechnet sich aus all dem Braus
    Doch ein richtig Leben raus.

    Und dies können ist das Beste
    Wohl bei diesem Weihnachtsfeste.

    (Theodor Fontane)

    Ihr / Euer Howard Chance

     

     

  • Howard Chance – Der Newsletter – 24. November 2019

    Howard Chance – Der Newsletter – 24. November 2019

    Howard Chance – Der Newsletter – 24. November 2019

    Neues aus der Rotlicht-Szene – Aktuelle Beobachtungen – Rotlicht 2019

    Ist der Totensonntag ein guter Tag für einen Newsletter? Hier in Düsseldorf ist es sonnig und die Weihnachtsmärkte haben bereits geöffnet: der Kommerz steht vor dem Totengedenken und der Umsatz muss bis zum Heiligabend nun mal eingefahren werden. Unsere Gesellschaft ist ja inzwischen nicht mehr so christlich geprägt und so haben sich Traditionen verändert. Ist einfach so!

    Das schon erwähnte „Totengedenken“ hat bezogen auf das ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetz) einen makaberen Bezug: im fast abgelaufenen Jahr haben viele erotische Betriebe ihren Dienst eingestellt und der Trend wird sich vermutlich auch in 2020 weiter fortsetzen.

    Problemfall Baurecht

    Ich bin momentan an zahlreichen Verfahren beteiligt, bei denen das Baurecht über das „Sein oder Nicht-Sein“ von Prostitutionsbetrieben entscheiden wird. Auf unserem Kongress „Zukunft Rotlicht“ waren die Experten ja noch sicher, das sich die Rechtsprechung bezüglich „Rotlichtbetrieben in Mischgebieten“ ändern müsse. Milieubedingte Kriminalität und „Trading-Down-Effekte“ sind angeblich Themen von gestern, in meinen Akten aber durchaus gegenständlich. In momentan anhängigen Verwaltungsverfahren in Rheinland-Pfalz (Kreisrechtsausschuß/ Stadtrechtsausschuss), aber auch vor einem Verwaltungsgericht in Berlin zeigen die Verfahrensstände, dass  es bislang wohl kein Umdenken gibt. Man will, u.a. wohl auch politisch motiviert, verhindern, dass Bordelle und bordellartige Betriebe in Mischgebieten generell genehmigungsfähig werden. Die eigentlich nicht vorgesehene „Konzentration“ zwischen ProstSchG und Baurecht wird nach wie vor regelmäßig vorgenommen!

    Kontrollmaßnahmen nehmen zu – Willkür schon mal inklusive

    Die Einhaltung des ProstSchG wird inzwischen viel engmaschiger kontrolliert. Es vergeht fast kein Tag ohne eine entsprechende Meldung und die Behörden werden oftmals fündig! Illegale Sexarbeit, illegale Betriebe oder aber auch Verstösse bei der Dokumentations- und Aufklärungspflicht! Darüber hinaus auch völlig willkürliche Betriebsschließungen, bei denen Ordnungsämter die vorläufige Genehmigungsfiktion nach dem ProstSchG einfach ignorieren und einem Betreiber in Gelsenkirchen das ordnungsgemäß gemeldete Massagestudio nach einem „Überfall“ durch Zoll- und Ordnungsbeamte mit einem roten Aufkleber versiegelten. Das sofort eingeleitete Verfahren „Eilverfahren für einstweiligen Rechtsschutz“  kam dann auch nur im Schneckentempo in Gang. Ausgang ungewiss! Rotlicht halt!

    Jahresendspurt 2019 – Howard´s Agenda im Dezember 2019

    Das Jahr 2019 war für mich  nicht so reiseintensiv wie das Vorjahr. Ich habe viel Zeit in meinem Düsseldorfer Büro verbracht und mich viel mit diversen „Akten“ beschäftigt. Im Dezember geht es jetzt nochmal auf Reisen, bevor es zu einer schöpferischen „Weihnachtspause“ kommen wird und einer neuen Projektierung für das neue Jahr 2020.

    Am 4. Dezember 2019 werde ich an der TU München als Publizist referieren und am Tag danach, am 5. Dezember 2019, an der ProstSchG-Tagung des Landes in Stuttgart teilnehmen, wo es hoffentlich neue Informationen geben wird.

    Herzliche Grüße von Howard Chance

  • „Vom Wesen der käuflichen Liebe und Lust“ – Prostitution: Lebenseinstellung oder Geschäft?

    „Vom Wesen der käuflichen Liebe und Lust“ – Prostitution: Lebenseinstellung oder Geschäft?

    „Vom Wesen der käuflichen Liebe und Lust“ – Prostitution: Lebenseinstellung oder Geschäft?

    Howard Chance referiert am 4. Dezember 2019 an der Technischen Universität München (TUM) am Lehrstuhl von Professor Hugo Kehr innerhalb der Seminarreihe „Sex and gender in the office“ (Sex und Geschlecht am Arbeitsplatz).

    Was ist die teuerste Form der Prostitution? – Die Ehe! – Wie süss sind Suggardaddys wirklich? – Wer die Muschi hat, hat die Macht? – Wer prostituiert sich wie und warum? – Sex am Arbeitsplatz als zweckorientierte Prostitution ohne Huren-Ausweis? – Irrungen und Wirrungen durch verankerte Triebe? 

    Howards provokante These:

    „Prostituition ist nicht nur das älteste Gewerbe der Welt, sondern ein Manipulations- und Marketing-Instrument, das sowohl „privat“ wie auch im Geschäftsleben täglich Anwendung findet. Sex wird bewusst eingesetzt, um Ziele zu erreichen und Zustände zu manifestieren!“

    25 Jahre intensive Arbeit in der Erotikbranche prägen nachhaltig und vermitteln dabei tiefe Einblicke in die Abgründe der menschlichen Seele. Sexualität als besondere Ebene der Kommunikation hat eine besondere Tiefenwirkung und schafft dabei Abhängigkeiten, die Entscheidungsprozesse beeinflussen und den persönlichen Status verändern oder zerstören.

    Ficken oder gefickt werden: Geben und empfangen als Demonstration von Macht und Ohnmacht? – Rollenbilder auf dem Prüfstand. „Shades of Grey“ is everywhere? – Ist der oder die „Gefickte“ Täter oder Opfer? – Wer ist wirklich „devot“ und wer ist wirklich dominant? – Sodom und Gomorrha und der Staat mit seinem Prostituiertenschutzgesetz als „Regulierer“ von Befindlichkeiten?

    Die Möglichkeit, vor Studierenden zu sprechen, ist für Howard als Unternehmensberater und Publizist eine besondere Herausforderung. Er berät täglich Unternehmen bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. Diese Tätigkeit ist sehr anspruchsvoll und dabei eigentlich aber total „unsexy“, Paragraphen statt Erotik. Traumjob, weil es viel nacktes Fleisch zu sehen gibt und man als Berater überall einen „wegstecken“ kann? Pfui Teufel! Wo bleibt die Romantik?

    Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ sind Unternehmer, die durch käufliche Angebote für „menschliche Schwächen“ ihr Geld verdienen, die verwaltenden Behörden sind „Regulierer“, die eine möglichst „saubere“ Prostitution gewährleisten sollen. Die eigentlichen aktiven Akteure, Sexarbeiter(innen) und Freier, müssen sich in den definierten Rahmen „einfügen“ oder aber andere Wege suchen, um ihre persönlichen Ziele zu erreichen!

    Sauberer Sex ist langweilig, denn: guter Sex muss schmutzig sein und das Kopfkino nachhaltig bedienen! – Illusion versus Wirklichkeit!

    Als Dozent, Publizist und Mensch gibt Howard meistens alles!. Seine Gedanken sind mitunter schwer zu fassen und zu verstehen. Sein Vortrag in München wird Tabus brechen und Thesen hervorbringen, die mit den Studierenden eingehend diskutiert werden sollen! Auch Fragen, die eindeutig unter die Gürtellinie gehen, werden beantwortet werden! Der Autor befindet sich in der Tradition des Marquis de Sade, der womöglich auch nur ein „armes Würstchen“ war, weil er seine Sexualität nur in Form von Publikationen ausleben konnte? – Wie viel „Justine“ steckt in uns? – Es wird spannend, wenn Howard „fabuliert“!

    Bei der Veranstaltung in München handelt es sich um eine „geschlossene Veranstaltung“, aber das Manuskript und der Nachbericht wird hier im Blog veröffentlicht werden. Ein Experiment, auf das sich der Autor freut! – Es ist mal wieder eine Herausforderung, die reizt! – Quod erat demonstrandum!

  • Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main

    Howard Chance berichtet – Veranstaltung 28. Oktober 2019 – Saalbau Griesheim

    „Er hat es wieder getan!“ Nach der erfolgreichen Veranstaltung im Vorjahr, ließ es sich Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie nicht nehmen die 1. Ausgabe noch einmal deutlich zu „toppen“. Der Saalbau Griesheim war die ideale Location für die zweite Ausgabe von „Zukunft Rotlicht“. Über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung und nahmen an einer bundesweit einmaligen Veranstaltung teil, bei der sich Betreiberinnen und Betreiber von Rotlicht-Betrieben, aber auch zahlreiche Behörden-Vertreter aus der ganzen Republik einfanden, um über die aktuellen Entwicklungen bei der schwierigen Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zu diskutieren und um regen Austausch zu pflegen.

    Dazu hatte der Veranstalter wieder eine Riege von Experten eingeladen, die zu unterschiedlichen Aspekten referierten und in Workshops diverse Hilfestellungen gaben. Rotlicht war bis 2017 keine große Wissenschaft, doch die Paradigmen haben sich inzwischen dramatisch verändert. Ohne detaillierte Kenntnisse im Steuer- und Baurecht ist eine Bruchlandung als erotischer Unternehmer nicht unwahrscheinlich! Ohne persönliche Zuverlässigkeit und ohne gründliche Dokumentation von Abläufen im Betrieb, gerät man jetzt schnell in die Defensive.

    Das „neue“ ProstSchG, das nun seit 2 Jahren „wirkt“, hat es in sich und die in ihm enthaltenen Kontrollpflichten des Staates sind erheblich! Die Zeiten, wo man nach dem Motto „Weiber rein, Schild dran, Werbung schalten, Puff läuft“ arbeitete, sind lange vorbei und heutzutage ist der umsichtige Rotlicht-Unternehmer gefragt, der intelligent handelt und sein Unternehmen in schwieriger Zeit zukunftssicher aufstellt.

    Zentrale Themen von „Zukunft Rotlicht“ waren in diesem Jahr Bau- und Steuerrecht. Noch immer sind Bordellbetriebe in „Mischgebieten“ umstritten, je nach Bundesland oder Stadt gibt es Genehmigungen oder nicht und die Verwaltungsgerichte sind momentan mit umfangreichen Verfahren belastet, deren Ausgang man nicht absehen kann. Die anwesenden Baurechts-Experten waren sich sicher, dass sich gerade durch das neue Gesetz Grundsätze der Rechtssprechung ändern müssen. Die „Milieu-Kriminalität“, die häufig ein Hemmnis für Genehmigungen war, fällt durch die vorgeschriebene Zuverlässigkeitsprüfung weg und dies muss sich zwangsläufig auf die alten Bauordnungen auswirken. Wo kein Täter, da keine Kriminalität!

    Im Bereich „Steuer“ ist die Lage noch prekärer und auch unter den Experten sehr umstritten. Einige haben positive Erfahrungen mit dem „Düsseldorfer Verfahren“, andere lehnen den eigentlich überhaupt nicht nicht rechtskonformen „Hilfskonstrukt“  kategorisch ab. Zudem wurde deutlich, dass die Finanzbehörden auch sehr unterschiedlich arbeiten und das für das Rotlicht scheinbar ganz eigene „Steuer-Gesetze“ gelten, die zum Teil bewusst konstruiert erscheinen. Sonderregelungen, die Gefahr der Umsatzsteuer-Hinzurechnung und viele unangenehme Themen mehr, wurden intensiv diskutiert. „Klarheit“ gibt es momentan leider nicht und vielen Teilnehmern rauchte dementsprechend später der Kopf. Zu viele Sonderfälle und Einzelfälle, die der Überprüfung bedürfen und nicht „08-15“ beantwortet werden können. Ein Kongress kann Impulse bieten und neue Sichtweisen eröffnen, aber natürlich nicht im Workshop individuelle Probleme lösen.

    Auch die Lage der Sexarbeiter(innen) wurde natürlich erörtert und auch hier sind die steuerlichen Schwierigkeiten dominant. Wo zahle ich Steuern, wie werde ich erfasst und warum ist eine Zustellanschrift.de für ausländische Dienstleisterinnen die Adresse der Wahl?

    Der Verein Dona Carmen e.V., in Deutschland federführend beim „Kampf gegen das ProstSchG und dessen Willkür“ referierte gewohnt routiniert zu aktuellen Zahlen und Fakten. 2/3 der Betriebe ohne Genehmigung, nur geschätzte 25 – 30 % Registrierungen bei den Sexworkern in Deutschland? Da läuft etwas schief und die Bezeichnung „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ hat durchaus eine Berechtigung!

    Nicht zu vergessen sind die zahlreich vertretenen Aussteller aus der Erotikbranche und der Hauptsponsor „London“, der durch sein neuerliches großzügiges Engagement die Durchführung der Veranstaltung förderte. Eine „Familie“, die in großen Teilen an einem Strang zieht und die Christoph Rohr bereits wieder ermutigt haben es in 2020 „wieder zu tun“!

    Am Schluss auch ein Lob an das Team und die Köche der „Rotlicht-Akademie“, die für reibungslosen Ablauf und kulinarische Köstlichkeiten sorgten. Essen und Trinken hält bekannt Leib und Seele zusammen und das ersehnte Gemeinschaftsgefühl wurde durch die Veranstaltung wieder deutlich gestärkt!

    Howard Chance
    https://mhconsulting.online

  • Letzte Tickets – Zukunft Rotlicht – 28. Oktober 2019 – Frankfurt

    Letzte Tickets – Zukunft Rotlicht – 28. Oktober 2019 – Frankfurt

    Letzte Tickets – Zukunft Rotlicht – 28. Oktober 2019 – Frankfurt

    Jetzt Restkarten sichern bei Rotlicht-Akademie

    Hallo liebe Betreiberinnen und Betreiber, sehr geehrte Damen und Herren!

    die Vorbereitungen zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ sind in vollem Gang und alle Informationen zum Seminar/Workshop-Programm sind jetzt vollständig unter https://zukunft-rotlicht.de/programm-2019/ abrufbar. Vielfältige aktuelle Themen, ein hochkarätiges Dozenten-Team und eine sehr ansprechende Location erwarten Sie!

    In den vergangenen Wochen hat es eine Reihe von interessanten Urteilen in Sachen Prostitution und Baurecht gegeben, über die wir in Frankfurt natürlich berichten werden.

    Auch politisch tut sich wieder etwas, seit Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das „nordische Modell“ öffentlich in die Diskussion bringen.

    Immer mehr deutsche Sexworker(innen) und Betreiber(innen) werden mit Steuerproblematiken konfrontiert und es gibt eine wahre Ablehnungswelle bei Bauanträgen, Nutzungsänderungen und Genehmigungen nach dem ProstSchG.

    Der „heiße Herbst“ hat begonnen und der Kongress in Frankfurt ist die Gelegenheit Wissen zu erlangen, aufzufrischen und mit Expertinnen und Experten direkt ins Gespräch zu kommen.

    Sichern Sie sich jetzt die letzten noch verfügbaren Karten für die Veranstaltung unter: https://zukunft-rotlicht.de/buchen/

    Wir würden uns freuen, Sie bald in Frankfurt persönlich begrüßen zu dürfen.

    Herzlichen Gruß von

    Christoph Rohr und Howard Chance
    Team www.Zukunft-Rotlicht.de

  • Baurecht versus ProstSchG – Wichtiges Urteil in NRW

    Baurecht versus ProstSchG – Wichtiges Urteil in NRW

    Baurecht versus ProstSchG – Wichtiges Urteil in NRW

    Verwaltungsgericht verpflichtet Stadt Düsseldorf zu Genehmigung

    Ich habe momentan mit etwa 30 Verwaltungsverfahren zu tun, bei denen es um Nutzungsänderungen und Nutzungsuntersagungen geht. Bordellbetrieb, bordellartiger Betrieb, Erotik-Massagesalon im Mischgebiet. So etwas gorb formuliert die Thematiken, die im Verwaltungsverfahren oder aber bereits bei Gericht anhängig sind. In allen Fällen wollen die Städte und Gemeinden die baurechtliche Genehmigung nicht erteilen; manchmal wurde die Nutzungsänderung verlangt, manchmal wurde sie ohne Forderung beantragt.

    In Düsseldorf gab es nun ein sehr interessantes Urteil in einem etwas vertrackten Verfahren, das ich aus Gründen der Diskretion an dieser Stelle etwas vereinfacht und natürlich anonym wiedergebe:

    Das Ordnungsamt Düsseldorf verlangte für einen Massagesalon mit erotischer Entspannung eine Nutzungsänderung und verweigerte ohne Vorliegen dieser Änderung eine Erlaubnis nach dem ProstSchG. Das zuständige Bauamt nahm zu dem angeblichen Erfordernis nicht explizit Stellung und der Nutzungsänderungsantrag wurde nicht gestellt. Es folgte eine Untersagung des Amtes, gegen die die Betreiberin erfolgreich Rechtsmittel einlegte.

    Das Verwaltungsgericht entschied nämlich, dass die Stadt Düsseldorf eine Erlaubnis nach dem ProstSchG zu erteilen habe und das die verlangte Nutzungsänderung hierfür nicht erforderlich sei!

    Obwohl es sich um einen besonderen Fall handelt, ist das Urteil sehr aufschlussreich, da man in NRW, aber auch in anderen Bundesländern vornehmlich mit dem Baurecht „handelt“, um Betriebe nicht genehmigen zu „müssen“. Also eine Verlagerung auf ein anderes Rechtsgebiet, um die eigene ordnungsrechtliche Beurteilung zu vermeiden.

    Aus dem Urteil kann man nun nicht ableiten, dass Baurecht generell keine Rolle spielt, denn es ist schon entscheidend, in welchem „Gebiet“ sich ein Betrieb befindet. Interessant war im Fall Düsseldorf übrigens auch, dass das Gericht den erotischen Massagesalon nicht als bordellartigen Betrieb einstufte, womit die Definition des ProstSchG relativiert wurde! Erstaunlich!

    Ich werde zum Thema noch weiter berichten, wenn ich den genauen Inhalt des Urteils kenne, was momentan noch nicht der Fall ist. Spätestens zum Kongress in Frankfurt werde ich „einschlägig“ berichten!

  • Zukunft Rotlicht – Warum der diesjährige Kongress so wichtig ist!

    Zukunft Rotlicht – Warum der diesjährige Kongress so wichtig ist!

    Zukunft Rotlicht – Warum der diesjährige Kongress so wichtig ist!

    Howard Chance zur aktuellen Situation im deutschen Rotlicht-Gewerbe

    Deutschland im Herbst 2019 – Seit über 2 Jahren, nämlich seit dem 1. Juli 2017, gilt in der Bundesrepublik das ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetz), ein Gesetz, bei dem der Schutzgedanke das Etikett und der Inhalt die umfangreiche Regulierung einer gesamten Branche ist. Kurz und knapp: jeder erotische Betrieb, der Prostitution ermöglicht, vermittelt oder anbietet, benötigt eine amtliche Erlaubnis; jede erotische Dienstleisterin, die sexuelle Dienstleistungen gegen finanziellen Vorteil erbringt, hat sich zu registrieren, um der Arbeit in diesem Bereich legal nachgehen zu können.

    Von der Verabschiedung des Gesetzes Ende 2016 bis zum Inkrafttreten Mitte 2017 gab es für die zur Ausführung verdammten Bundesländer, Kreise, Städte und Gemeinden einen Vorlauf, in dessen zeitlichen Rahmen es nicht möglich war die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden zu schulen. Auch bei den „Huren-Ausweisen“ und den Ausweis-Druckern kam man aus Zeit- und Organisations-Gründen nicht zügig an den Start. Zudem konnte und sollte jedes Bundesland eigene Durchführungsverordnungen erlassen, was wieder Zeit in Anspruch nahm. Ein einziges Chaos, mit dem man rechnen konnte und das dann auch eintrat.

    Doch selbst nach über 2 Jahren gelebtes ProstSchG ist die Regulierungslage noch völlig uneindeutig. Die Anzahl der bereits genehmigten Betriebe ist prozentual betrachtet sehr gering und von aktuell angenommenen 200.000 bis 300.000 Sexworkerinnen in Deutschland, gehen Schätzungen von eine Registrierungsrate von unter 20% aus. Ob diese Zahl stimmt, kann man nicht prüfen, da die Gesamtzahl schon vage ist und Ableitungen daraus somit nur sehr vage sein können.

    Während in Nordrhein-Westfalen und Bayern verhältnismäßig viele Betriebe bereits genehmigt wurden, sind Genehmigungen in Baden-Württemberg und Hessen die Ausnahme. Auch in Berlin sind die Antragsverfahren ins Stocken geraten und bundesweit haben wir es mit baurechtlichen Fragen zu tun, die in der Regel in Verwaltungsverfahren münden, die bislang nicht ausgeurteilt sind! Die Lage ist also vielerorts „schwebend“ und soviel Klägerinnen und Kläger, wie auch die Verwaltungen warten momentan auf möglicherweise richtungsweisende ergehende Urteile in Sachen Baurecht, wobei sich hier die Frage stellt, ob „Grundsatzurteile“ überhaupt entstehen können, da sich Fälle bei unterschiedlichen Landesbauordnungen durchaus starkt unterscheiden können. Ordnungsämter und Baubehörden haben stark zu tun und in vielen Fällen stockt das Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG, weil der baurechtliche Aspekt zuvor geprüft werden soll.

    Die Umsätze der Branche werden als deutlich fallend beschrieben und der Mangel an selbständigen Dienstleisterinnen ist in vielen Regionen spürbar. Eine große Anzahl von sogenannten „Terminwohnungen“ gibt es schon nicht mehr, da die Betreiber den Kampf gegen Windmühlen scheuten oder aber die Wirtschaftlichkeit bedroht sahen. Viele Dienstleisterinnen sehen sich „plötzlich“ mit dem Thema „Steuer“ konfrontiert und sind in andere Länder abgewandert, wo es angeblich noch „brutto für netto“ gibt. Wie bekomme ich ohne Wohnsitz eine Zustellanschrift und wie kann ich mich steuerlich erfassen lassen? Was ist von der vermeintlich pauschalen Besteuerung nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ zu halten und schützt dies möglicherweise auch ein Stück weit den Betreiber, der gerne in die Haftung genommen wird: „Umsatzsteuerhinzurechnung“ ist das absolute Horror-Thema, seit die Finanzbehörden auf den Geschmack gekommen sind und beim „Rotlicht“ viel genauer hinsehen. Tendenz: steigend und im geschätzten Ergebnis unglaublich teuer!

    Bereits genehmigte Betriebe haben Probleme das eigene Betriebskonzept zu leben“. Zwischen Theorie und Praxis herrscht eine deutliche Diskrepanz und Einträge ins Bundeszentralregister sind sogar wegen „Bagatellen“ möglich und gefährden irgendwann die Zuverlässigkeit. Es gibt kooperative Behörden, aber natürlich auch „Prostitutionsverhinderer“, die Hürden aufstellen, an denen man scheitern muss. Gleiches Recht für alle? Eher fraglich!

    Zu guter Letzt entwickelt sich seit Monaten eine neue politische Initiative, die nach einem „Verbot der Prostitution“ strebt und dabei auf das „nordische Modell“ und einen Rahmenplan der EU von 2014 verweist. Zwar ist die Schar der Verfechter(innen) noch gering, aber der Gedanke ist bereits in den Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU gelandet und wird von dort auch publiziert!

    Alle hier nur kurz angerissenen Problemstellungen darf man als Betreiberin, Betreiber oder Sexworkerin nicht aus dem Auge lassen, denn schließlich geht es in vielen Fällen um die „Zukunft“ oder sogar die Existenz. Die Fülle von Information, die täglich eingeht, lässt sich kaum mehr vermitteln und in der Branche ist das „Einzelkämpfertum“ weiter stark verbreitet. Ohne Kenntnis der Sachlage kann man schwerlich reagieren und man wird dann möglicherweise von Entwicklungen überrollt, von denen man nichts wusste?

    In Ermangelung starker Verbände, die wirklich für die gesamte Branche sprechen könnten, ist der Ende Oktober stattfindende Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main eine äußerst wichtige Veranstaltung, um „up to date“ zu bleiben und um notwendige Impulse für das hier und jetzt zu erhalten. Das Veranstaltungsprogramm ist sehr vielfältig und bildet nahezu alle problematischen Bereiche des „Rotlicht-Wirkens“ ab:

    • Bau- und Ordnungsrecht / Länderspezifische Besonderheiten
    • Betriebsführung nach dem ProstSchG
    • Erstellung und Korrektur von Betriebskonzepten
    • Steuerfallstricke / Besteuerung von Rotlicht / Düsseldorfer Verfahren
    • Rechtssichere Werbung
    • Sexworker-Registrierung und Zustellanschrift
    • Politik und politische Bestrebungen

    Das „Zukunfts-Gemälde“ wird sich in nicht zu ferner Zukunft entwickeln und viele von uns werden daran beteiligt sein ob gewollt oder ungewollt. Dies soll nun nicht den Pessimismus wecken oder nähren, sondern an dieser Stelle dazu aufrufen, dass Ruder des Handelns so weit wie möglich in der Hand zu behalten! Dazu gehört es, sich immer wieder neu aufzustellen und die Zeichen der Zeit zu erkennen!

    Howard Chance

  • Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis

    Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Erstellung eines Betriebskonzepts nach dem ProstSchG ist die eine Sache; das „Leben“ dieses Konzeptes und die korrekte Umsetzung der amtlichen Vorschriften oft eine ganz andere. Viele Betreiber denken, dass der einmalige amtliche Stempel ausreist, um zukünftig in Frieden mit dem Amt zu leben. Dann werden die gesetzlich eindeutig vorgeschriebenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gerne (wieder) vergessen und manchmal stellt man sogar das eingereichte Konzept „intern“ wieder um, ohne das Amt davon zu informieren! Wenn man einfach so handelt, so handelt man grundsätzlich „ordnungswidrig“ und gefährdet im schlimmsten Fall sogar die bereits erlangte Erlaubnis oder aber die Erlaubnis, auf die man noch wartet!

    • Dokumentiere ich die Anmietungen in meinem Betrieb umfassend und gesetzeskonform? Habe ich ein stetiges Augenmerk auf die Existenz und die Gültigkeit von Registrierungsbestätigungen und Gesundheitsbescheinigungen?
    • Gebe ich ordnungsgemäße Quittungen aus und erhalten meine Mieterinnen bzw. Subunternehmerinnen Duplikate aller Dokumente? Wie stelle ich den Datenschutz und die ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Unterlagen sicher?
    • Darf ich Weisungen erteilen oder lasse ich dies besser bleiben? Agiere ich im Auftrag der Mieterin oder erbringe ich Zusatzleistungen, die ein Anstellungsverhältnis begründen könnten?
    • Wie steht es um die Zuverlässigkeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wurde diese überprüft oder ist diese nicht notwendig?
    • Wie ist die Lage beim Jugendschutz, bei Hygieneplan, Meldepflichten und beim Sicherheitskonzept? Nehme ich die notwendigen Kennzeichnungen im Betrieb vor und informiere ich die Mieterinnen nachweislich über die gesetzlichen Fristen?
    • Mache ich „Deals“ mit dem Finanzamt oder übernehme ich die Werbung für (angeblich) selbständige Damen?

    Es gibt unzählige weitere Detailfragen, die regelmäßig im Rahmen meiner Unternehmensberatung auftauchen und die manchmal gar nicht so einfach zu beantworten sind. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail!

    Ich habe mich daher entschlossen ein Handbuch für die betriebliche Praxis zu veröffentlichen, um damit durch das Aufzeigen entstandener Probleme konkrete Hilfestellungen zu geben. In manchen Regionen sind die Behörden lasch, in anderen jedoch gründlich und sogar über das Ziel hinausschießend!

    Den September über werde ich die Publikation erstellen und als Erscheinungsdatum ist der 28. Oktober 2019 geplant und zwar zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, wo ich ja auch als Referent vertreten sein werde.

     

  • Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    Howard Chance – Bericht – Aktuelle Projekte – In eigener Sache

    ProstSchG – Kongress – Buchprojekte – Visionen

    2. September 2019: Mit cooler Sonnenbrille in einem Café in der Düsseldorfer Altstadt – So lässt es sich leben, denkt der geneigte Betrachter. Eierschaukeln deluxe? Der Anblick täuscht, denn meine aktuellen Aufgaben sind sehr vielfältig und auch sehr anstrengend. In den vergangenen Monaten konnte ich mich wegen umfangreicher Arbeitsbelastung kaum um meine Webseite kümmern.

    ProstSchG und Genehmigungen für Prostitutionsstätten

    Das ProstSchG hat mittlerweile umfangreich zugeschlagen und die Anzahl der zu bearbeitenden Akten hat sich geradezu vervielfacht. Etwa die Hälfte meiner Antragsverfahren im Kundenauftrag sind inzwischen „positiv beschieden“ worden, es gab also tatsächlich Genehmigungen nach dem ProstSchG, wobei diese bis zum Teil eine Verfahrensdauer von über 18 Monaten hatten! Weitere abschließende Genehmigungen stehen im Raum, es gibt aber leider auch viele Verfahren, die momentan durch baurechtliche Schwierigkeiten vor den Verwaltungsgerichten landen werden und wo der Ausgang mangels Grundsatzurteilen unbekannt ist! Ablehnungen wegen Unzuverlässigkeit von Betreibern gibt es selten! Nachfristen für nachträgliche Genehmigungen gibt es sehr oft, allerdings auch deren Widerruf durch behördliche Anordnungen. Einheitliche Handhabungen gibt es nicht und ich habe es oft mit echten „Wundertüten“ zu tun! In den kommenden Monaten werden einige meine Kunden erste „Urteile“ haben und ich werden diesbezüglich natürlich berichten!

    ProstSchG und die betriebliche Praxis

    Betriebskonzepte müssen gelebt werden! Dieses „Leben“ besteht darin, dass man in seinem Betrieb das „praktiziert“, was man in seinem Konzept zu Papier gebracht hat. Tut man dies nicht, ist die Zuverlässigkeit und damit letztendlich auch der Betrieb gefährdet! Verstösse gegen die Aufzeichnungspflicht werden inzwischen geahndet und zwar mit Bußgeld und Einträgen ins Gewerbezentralregister! Dieses Register ist eine Art „Sünderdatei“ und man sammelt wie in Flensburg Punkte. Zuviele Punkte: Zuverlässigkeit erloschen und damit wird dann das Recht verwirkt einen Prostitutionsbetrieb zu führen! Ich habe Fälle, wo es ausreichte eine abgelaufene Gesundheitsbescheinigung nicht zu erkennen oder aber eine Dokumentations-Durchschrift zu verweigern, um ernste Schwierigkeiten mit der Behörde zu bekommen. Wenn man nicht katholischer wie der Papst arbeitet, finden die Ämter sehr schnell Möglichkeiten um Verstösse zu unterstellen und zu beweisen. Auch die „Nichtanwesenheit“ von Betreibern während der Öffnungszeiten kann problematisch werden, ebenso die Beauftragung von nicht befugten Mitarbeitern, die intern „hoheitliche“ Aufgaben wahrnehmen, aber vom zuständigen Amt nicht überprüft wurden. Die Einschläge nehmen zu und mit den Behörden ist nicht zu spaßen! Ich werde aus diesem Grund zum Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main eine Publikation mit dem Titel „Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis“ ein Handbuch herausbringen, dass die Problemstellung exakt beschreiben und die sinnvolle Handhabung erläutern wird. Hierzu gibt es dann in Frankfurt auch mein Seminar und einen Workshop und ich berate Betriebe natürlich auch jederzeit individuell und vor Ort.

    ProstSchG und Steuern

    Wenn es um oder ans Geld geht, versteht im Rotlicht-Gewerbe niemand Spaß! Wie viele von uns gemerkt haben, sind die Finanzbehörden in letzter Zeit sehr emsig geworden und haben die Prostitution und die Erträge daraus massiv im Fokus! Besonders die Umsatzsteuer hat es dem Fiskus angetan, da diese die Haupteinnahmequelle des deutschen Staates ist! Doch mal ganz ehrlich: wie viele Damen aus dem Gewerbe zahlen Umsatzsteuer für ihre erotische Tätigkeit? Dazu die zweite Frage: Sind unter 17.500 € Umsatz im Jahr realistisch, wenn man für Werbung und Zimmermiete im gleichen Zeitraum über 25.000 € ausgibt? Zwar ist das horizontale Gewerbe ein Gewerbe, wo man beim „drauflegen“ durchaus Geld verdient, aber eben nicht im monetären Sinn! Ich halte es, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, für sehr unrealistisch, als erotische Dienstleisterin nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden. Im Ergebnis muss ja dabei keine hohe Steuerlast entstehen, aber es muss zumindest „etwas“ erklärt werden, um den deutschen Fiskus nicht unnötig zu reizen. Dieser, der Fiskus, kommt nämlich dann gerne auf die Idee den Betreibern von Bordellbetrieben die entgangene Umsatzsteuer „hinzuzurechnen“. Sprich: ich soll für Damen, die in meinem Betrieb ihrer Tätigkeit nachgingen, zahlen, obwohl ich deren Umsatz gar nicht gemacht habe! Je grösser der Betrieb, desto bedenklicher der mögliche „Deckel“. Ob die „Hinzurechnung“ immer rechtens ist, lassen wir einmal dahingestellt, aber es reicht ja schon aus, wenn das zuständige Finanzamt eine „dingliche Beschlagnahme“ anordnet, Vermögen einfriert und es unter Umständen Jahre dauert, bis die Angelegenheit gerichtlich geklärt ist. Eine solche „Phase“ zu überleben, erfordert eine üppige Kriegskasse, deren Existenz dann möglicherweise weitere „Überprüfungen“ auslöst. Ein Teufelskreis! An dieser Stelle denke ich immer an Al Capone, den man nicht wegen Morden und ähnlicher böser Dinge ins Gefängnis brachte, sondern wegen Steuerdelikten! Überraschung! – Bei unsrem Kongress in Frankfurt stehen daher Steuerthematiken sehr markant auf der Tagesordnung, da hier sehr großes Unheil droht, wenn man sich nicht richtig aufstellt und nicht dafür sorgt, dass der Staat zumindest einen schmackhaften Teil des Kuchens erhält. Außerdem geht es auch um die Frage, wie sich Dienstleisterinnen steuerlich erfassen können, welche Auswirkungen dies hat und ob das sogenannte „Düsseldorfer Verfahren“ womöglich die beste Lösung ist, um Ungemach zu vermeiden. Ein sehr komplexes wie anspruchsvolles Thema, das äußerster Beachtung bedarf.

    Prostitution 2019 – Mein neues Buch

    Neben den üblichen Beratertätigkeiten, liegt mein neues Buch „Prostitution 2019“ noch unvollendet auf dem vollen Schreibtisch. Ich habe es bereits vor einem Jahr begonnen und immer wieder festgestellt, dass sich innerhalb der Zeit vielfältigste Veränderungen ergeben haben, die natürlich ihren Einfluss auf die Publikation haben müssen. Ich werde den gesamten Monat September am „Finish“ arbeiten und hoffe mit dem Buch dann im Oktober am Start zu sein und dieses dann auch beim Kongress präsentieren zu können. Insgesamt hat jedoch die Herausgabe des Handbuchs für die betriebliche Praxis jetzt erste Priorität, da dies für die Branche momentan notwendiger ist, als das „Sittengemälde“, das informativen Charakter hat und dabei auf eine breite Öffentlichkeit abzielt.

    ProstSchG und der Kongress in Frankfurt

    Gebündelte Ergebnisse der Arbeit werden wir beim 2. Rotlicht-Kongress unter dem Motto „Zukunft Rotlicht“ erleben, wo meine Kollegen und ich zu allen relevanten Themen referieren und berichten werden. Der 28. Oktober 2019 wird für die Branche ein sehr wichtiger Tag sein und gerade im Austausch werden wir sicher viele neue Impulse erhalten! Netzwerken und am Puls der Zeit bleiben! An dieser Stelle verweise ich auch auf die noch laufende Rabattaktion, mit der es noch möglich ist vergünstigte Tickets zu erhalten:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2019/08/02/tickets-zum-vorzugspreis-kongress-zukunft-rotlicht-frankfurt-main/

    Sehen wir uns in Frankfurt? Ich würde mich freuen!

    Für heute herzliche Grüße aus Düsseldorf von

    Howard Chance

     

     

  • Umzugsrabatt – Kongress Zukunft Rotlicht – Frankfurt/Main

    Umzugsrabatt – Kongress Zukunft Rotlicht – Frankfurt/Main

    Umzugsrabatt spezial – Kongress Zukunft Rotlicht – Frankfurt/Main

    Mit dem Rabattcode „Howard“ bis zum 13.09.2019 Geld sparen

    Am Montag, dem 28. Oktober 2019, findet wie bereits angekündigt in Frankfurt am Main die zweite Ausgabe von „Zukunft Rotlicht“ statt. Der bundesweite Fachkongress, der von der Rotlicht-Akademie veranstaltet wird, ist der Treffpunkt für Betreiberinnen und Betreiber und auch in diesem Jahr mit einer sehr interessanten Auswahl von Dozenten besetzt. Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter https://zukunft-rotlicht.de

    Ein Deckeneinsturz und seine Folgen

    Mitte Juli 2019 erreichte uns die Horror-Nachricht, dass es in der Veranstaltungslocation Saalbau einen Deckeneinsturz gab, der die Veranstaltungsstätte für einen längeren Zeitraum unbenutzbar macht. Doch Christoph Rohr wäre nicht Christoph Rohr, wenn er nicht sofort aktiv würde und eine schnelle Lösung finden würde! So gelang es ihm in kurzer Zeit den Saalbau Griesheim für den Kongresstermin zu organisieren und wir waren dann am letzten Wochenende gemeinsam in Frankfurt am Main, um die Location in Augenschein zu nehmen!

    Noch grösser … noch schöner

    Der Saalbau Gallus war gut … der Saalbau Griesheim ist schöner, grösser und besser! Hier einige Impressionen von unserem Besuch:




    Das Veranstalterteam hat nun noch eine neue Aktion gestartet, die das schöne Motto „Unser Pech ist Euer Glück“ läuft … bis zum 13.09.2019 gibt es die Karten nochmals zum Rabattpreis, wenn man den Code „HOWARD“ bei der Buchung verwendet. Kartenpreis dann 124 € statt 154 €!

    Zur Buchungsseite gelangen Sie direkt über nachfolgenden Link: https://zukunft-rotlicht.de/buchen/