Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Prostitution - Steuerliche Beratung tut Not - Gerade im Rotlicht-Bereich!
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    Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Fast jeder Handwerksbetrieb hat einen Steuerberater, da das deutsche Steuerrecht im Detail recht kompliziert ist und man sich das nötige Fachwissen um steuerliche Zusammenhänge kaum selbst aneignen kann und man zudem oft einfach nicht die Zeit hat mögliche Strategien intensiv zu überdenken! Ständige neue Erlasse, Änderungen im Steuerrecht, unterschiedliche Betriebsformen, ausländische Gesellschaften, Unternehmensnachfolge, Ausschüttungen: hier können nur spezialisierte Steuerberater den Überblick behalten!

    Gerade in der Rotlicht-Branche, wo die Finanzbehörden durch das vornehmlich fließende Bargeld eine geradezu unglaubliche „Steuerhinterziehung“ vermuten und wo Sexworkerinnen gerne ohne „Steuernummer“ arbeiten, sind durch das neue Gesetz, das „Regulierung“ vorsieht, die auch steuerliche Erfassung beinhaltet, steuerliche Aspekte und eine entsprechende „Aufstellung“ mehr als nötig!

    Da man als Sexworkerin und als Betreiber(in) immer ein Stück weit unter „Generalverdacht“ steht, sollte man nicht „unberaten“ in den Ring steigen! Das kann einfach nur schiefgehen!

    In der Praxis stellt man aber immer wieder fest, dass viele Steuerberater „Rotlicht“ nicht wirklich mögen oder von diesem speziellen Bereich wenig Ahnung haben. Nicht etwa, weil die Berater schlicht zu dumm sind, sondern weil einfach die Bereitschaft fehlt, sich mit den Problemstellungen des Rotlichts intensiv zu beschäftigen!

    Stiefmütterlich behandelte Mandate taugen auch nichts und wenn dann auch noch wegen des vermeintlichen Schmuddelfaktors „Mondpreise“ aufgerufen werden, hat man Klarheit!

    Zum Glück gibt es Steuerberater, die nicht primär durch die pseudo-moralische Brille blicken, sondern einfach eine gute Arbeit machen und einen erotischen Betrieb genauso seriös beraten, wie jeden anderen „normalen“ Betrieb auch.

    Ich bin sehr froh mit den Kollegen aus Oberhausen Partner gefunden zu haben, die keine Vorbehalte haben und „auch“ rote Mandate übernehmen, ohne dabei Goldkettchen anzulegen und „Stullen-Manni“ zu imitieren.

    Da die Kollegen, die übrigens für alle „Steuerpflichtigen“ arbeiten und sich nicht als „Rotlicht-Kanzlei“ verstehen, gerade eine neue Webpräsenz veröffentlicht haben, möchte ich diese heute gerne vorstellen und Ihrem Vertrauen empfehlen! Ich kooperiere nun mit dem engagierten Geschäftsführer seit gut einem halben Jahr und bin immer wieder erfreut, wenn
    wie im Sinne der Kundschaft gemeinsam Erfolge erzielen!

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  • Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Prostitution 2017 - Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet - Erlaubt?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Der Bonner General-Anzeiger berichtet am 8. August von großem Ärger, der sich in einem kinderreichen Bonner Wohngebiet entwickelt hat. Ein „Escort-Service“ wirbt dort für asiatische Erotik, die in einer ganz normalen Mietwohnung stattfinden soll. Da sind Bordelle und bordellartige Betriebe aber ordnungsrechtlich nicht erlaubt!

    Doch die Behörden tun sich schwer, die „Zweckentfremdung“ der Wohnung nachzuweisen. Die Polizei konnte bei einer Kontrolle keine Hinweise auf „illegale Prostitution“ finden, obwohl nach Auskunft der Mitbewohner seit einem Jahr Freier ein- und ausgehen und dabei auch schon einmal die Klingel verwechseln!

    Auch das Ordnungsamt wirkt recht hilflos und überprüft nun nach weiteren Anzeigen von Bürgern, ob sich hinter der asiatischen Wohnungstür ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe verbirgt oder ob dort „nur“ der Wohnungsprostitution nachgegangen wird, wogegen es angeblich keine Handhabe gibt!

    Nun ja, da befinden wir uns eben in der Grauzone, an der auch das neue Prostitutionsgesetz erstmal wenig ändert: wenn ich in meiner eigenen Wohnung, also da, wo ich wirklich wohne und gemeldet bin, „auch“ der Prostitution nachgehe, ist dies nur dann zu verbieten, wenn das Umfeld massiv belästigt und gestört wird, wenn z.B. die Jugend gefährdet wird.

    Der Nachweis, dass eine solche erhebliche „Störung“ vorliegt, gelingt nur selten, da man bei der Wohnungsprostitution in der Regel „diskret“ arbeitet und es unbedingt vermeidet, öffentliches Aufsehen zu erregen! Klar ist die Nachbarschaft stets alarmiert, wenn ein solches „Business“ neu eröffnet.

    In vielen Fällen arrangiert man sich aber, wenn keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden sind.

    Sexworkerinnen, die selbst mieten, haben eher wenig zu befürchten. Allerdings sind viele normale Mietwohnungen jedoch seit Jahren „zweckentfremdet“ in Betrieb und über Untermietverträge wochenweise gegen gutes Geld an reisende Damen vermietet, an Damen, die dort keinen Wohnsitz angemeldet haben und die eine gewerbliche Nutzung vornehmen.

    Für solche Wohnungen ist eine entsprechende bauliche Nutzungsgenehmigung erforderlich, die in reinen Wohngebieten „eigentlich“ nicht erteilt werden kann. Trotzdem wurden solche Betriebe jahrelang geduldet … aus welchem Grund auch immer!

    Nun kratzt man sich in vielen deutschen Ämtern am Kopf und hat die schwierige Aufgabe, die wahren Hintergründe un Verhältnisse zu ermitteln. Wie man in Bonn sieht, ist dies nicht so ganz einfach und wenn schon die Polizei nicht „fündig“ wird, werden sich auch die städtischen Ordnungsdiener schwer tun! So ist das nun einmal!

    Was nicht kategorisch verboten ist, ist also erlaubt?

    Nein, nicht wirklich! Grauzone halt! Mit geschicktem Taktieren ist hier nach wie vor einiges möglich und die Behörden haben nicht das Personal täglich zu kontrollieren. Wenn der Nachweis der gewerblichen Zweckentfremdung nicht gelingt, passiert womöglich nichts!

    Den Artikel des General-Anzeigers finden Sie unter:
    http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/%C3%84rger-um-Prostitution-in-Bonner-Wohngebiet-article3623541.html

  • Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution - Horrormeldung Niedersachsen - 2.000 € Bußgeld für Lady
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Bei meinem gestrigen Termin in Braunschweig (Niedersachsen) erfuhr ich von einem heftigen Bußgeld, das vor 14 Tagen gegen eine „reisende Dame“ verhängt wurde, die einem Polizisten
    im stillen Kämmerlein „französisch ohne“, also Oralverkehr unter Vermeidung des Kondoms, angeboten hatte. Die „Tat“ ereignete sich nach 1. Juli 2017 und da gibt es eben die „Kondompflicht“ bei der gewerblichen Sexarbeit! Keine Frage!

    Der Polizist, der das fragwürdige Angebot möglicherweise provoziert hat, meldete die Dame beim örtlichen Ordnungsamt, das dann ein Bußgeld von 2.000 € festsetzte und einen entsprechenden Bescheid zustellte! Innerhalb weniger Stunden ging die Meldung über WhatsApp und Facetime in die erotische Welt und viele Damen, die zumindest bei Stammgästen nach wie vor mit gummifreiem Vergnügen punkten, gerieten schlagartig in Panik! Normal, wenn man von solchen Summen hört!

    Nun sieht das Gesetz bei Erstverstössen gegen die Kondompflicht eigentlich eine Ermahnung vor und im vorliegenden Fall war es noch nicht einmal der „Vollzug der verbotenen Handlung“, sondern lediglich ein Angebot. Der zuständige Beamte hat hier womöglich ein „Phantasie-Bußgeld“ erlassen, was im Widerspruchsverfahren sicher „wegfliegt“, wenn man denn fristgemäß Einspruch einlegt! Die Dame, die den Bescheid kassierte, ist jedenfalls erst mal in die osteuropäische Heimat geflohen. Sicher ist sicher! Denn das Amt hatte etwa von Gefängnis gemurmelt, wenn das Bußgeld nicht bezahlt würde!

    Gerade bei „Fremdbürgerinnen“, die in der Heimat bereits unangenehme Kontakte mit Ordnungshütern hatten, ist dass, was die Polizei sagt Gesetz und damit eine unmittelbare Katastrophe. Selbst böse Zuhälter haben hier einen besseren Ruf als die Ordnungshüter! Was „Rechtsmittel“ sind, weiß fast niemand und Rechtsanwälte, die auch fremdsprachlich beraten, sind rechts rar!

    Daraus resultieren dann bei „Flucht“ und mangels „Einspruch“ rechtskräftige Forderungen, die in Akten landen und nach Möglichkeit beigetrieben werden. Und Verjährung ist dabei nicht das Zauberwort, da die Fristen eben lang sind!

    Ich bemühe mich gerade darum, den Bußgeld-Bescheid zu erhalten, um einmal schwarz auf weiß zu sehen, wie das Bußgeld konkret begründet wird. Ob mir das zeitnah oder überhaupt gelingt, ist fraglich, da die Dame eben „abgängig“ ist.

    Sollten Besucherinnen und Besucher meiner Webseite ähnliches erlebt haben oder erleben, bitte ich um Nachricht. Mein Justiziar wird wenn nötig handeln und dieser Willkür entschieden begegnen! So kann und darf es nicht gehen? Oder?

    Ähnliche „Merkwürdigkeiten“ gab bereits Anfang Juli 2017 im Ruhrgebiet, wo bei einer Polizeirazzia in einem Großbordell die Vorlage von Huren-Ausweisen eingefordert wurde! Der Polizei war, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekannt, dass solche Ausweise noch gar nicht existieren! Die große Welle wurde hier zur großen Peinlichkeit!

     

  • Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Prostitution 2017 - Newsletter Howard Chance - 13. August 2017
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    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

    Langsam kommt etwas Bewegung in die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes:

    in Neumünster (Schleswig-Holstein) gibt es scheinbar die ersten Prostitutionsausweise, in München sind die Gesundheits- und Anmeldeberatungen „recht locker“ angelaufen, in NRW haben einige Kreise und Städte zuständige Sachbearbeiter eingesetzt und selbst in Niedersachsen, wo die notwendige Landesverordnung durch Auflösung des Landtages wohl erst Ende des Jahres verabschiedet werden kann, schreibt die Landeshauptstadt Hannover existierende Betriebe vorsorglich an!

    Die Sommerferien sind in einigen Bundesländern bereits beendet und auf den Amtsstuben hat man wohl das Bedürfnis, etwas in Sachen Prostitution zu tun! Nun denn: war ja auch nicht anders zu erwarten!

    Neben der Vorbereitung von erforderlichen Betriebskonzepten, von denen ich im Kundenauftrag eine große Anzahl „produzieren“ und mit den Ämtern abstimmen werde, befasse ich mich in Kooperation mit meinem Steuerberatungspartner in Oberhausen, bei dem ich auch „temporäres Quartier“ bezogen habe, mit der steuerlichen Optimierung von Prostitutionsbetrieben.

    Durch die Meldepflicht der Sexworkerinnen, erhalten die Finanzämter noch in diesem, spätestens aber Anfang nächsten Jahres umfangreiche Informationen zum betrieblichen „Alltag“ und es ist nicht ausgeschlossen, dass einige Betriebe rückwirkend für entstandene Steuern der vermeintlich selbständigen Dienstleisterinnen in Haftung genommen werden, wenn nämlich die Geschäftsmodelle darauf hindeuten, dass „Anstellungsverhältnisse“ vorliegen könnten! Auch die Einforderung von Sozialabgaben ist denkbar und dies natürlich viele Jahre zurück!

    Wenn man ein fragwürdiges „Steuer-Modell“ nun auch noch im Rahmen eines Betriebskonzepts „amtlich“ dokumentiert, unterschreibt man dem Finanzamt womöglich einen „Freibrief“. Um dies zu verhindern, finden momentan viel Beratungstermine unter Einbeziehung des Steuerberaters statt, der sich in den letzten Monaten intensiv mit den „Rotlicht-Themen“ befasst hat und durch entsprechende Mandantschaft auch im stetigen Kontakt mit unterschiedlichen Finanzbehörden steht.

    Momentan ist diesbezüglich auch ein „Schwerpunkt-Workshop“ parallel zur Venus Erotikmesse in Berlin geplant, bei dem sich ausgewiesene Experten aus dem Steuer-, Verwaltungs- und Strafrecht einfinden werden, um gangbare Wege aufzuzeigen. Informationen dazu in einem der nächsten Newsletter!

    Morgen werde ich meinen gegenwärtigen Standort Dortmund verlassen und in der Woche Hannover, Magdeburg, Köln und Düsseldorf besuchen, bevor es zu einem 2-tägigen Zwischenstopp in die Niederlassung Frankfurt am Main geht, wo u.a. die Bahnhofsviertelnacht auf dem Programm steht!

    Mein Terminkalender für August / September 2017 ist prall gefüllt und wer bislang noch keinen Beratungstermin hat, möge sich bitte bald melden, wenn es um die rechtzeitige Vorbereitung oder die Überprüfung von Betriebskonzepten geht. Ich tue, was ich kann, habe aber wie jeder andere Bürger auch nur 24 Stunden am Tag zur Verfügung! Und schlafen muss „meinereiner“ ja auch einmal!

    Einen herzlichen Gruß in die Republik von

    Howard Chance

    Kontakt-Informationen Howard Chance / MH-Consulting

  • Prostitution – Howard´s Regionen – Tätigkeitsgebiete Herbst 2017

    Prostitution – Howard´s Regionen – Tätigkeitsgebiete Herbst 2017

    Prostitution - Howard´s Regionen - Tätigkeitsgebiete Herbst 2017
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    Prostitution – Howard´s Regionen – Tätigkeitsgebiete Herbst 2017

    Ich werde in den letzten Wochen vermehrt gefragt, in welchen Regionen unseres Landes ich im Bereich der Unternehmensberatung meine Schwerpunkte habe. Man(n) kann zwar rein theoretisch überall sein, aber dann landet man(n) schnell mit Herzinfarkt auf der Intensivstation. Außerdem gibt es natürlich Bundesländer, in denen es (schon) brennt und andere, in denen noch „geschlafen“ wird!

    Der momentan zu erwähnende Tätigkeitsschwerpunkt, wo bereits „Betriebskonzepte“ für unterschiedliche Betriebsformen (Escort-Service, Bordellbetriebe, Massage-Institute, Wohnungsvermietung) in Vorbereitung sind und wo bereits intensive Kontakte zu Genehmigungsbehörden bestehen, ist eindeutig Nordrhein-Westfalen, was ja, nebenbei bemerkt auch mein „Heimatland“ ist und wo ich selbst „Stätten“ geleitet und betrieben habe.

    Aktiv bin ich im Gebiet NRW in Köln, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Siegen, Oberhausen, Essen, Dinslaken, Neuss, Kaarst, Duisburg, Dortmund, Schwerte, Recklinghausen und Münster.

    In Hessen, wo es mit der „Umsetzung“ noch leicht „klemmt“ konzentriert sich meine vorbereitende Arbeit auf das Gebiet Frankfurt am Main, was ja als eine der Hochburgen der Prostitution in Deutschland gilt!

    Auch in Baden-Württemberg bin ich aktiv und zwar vorwiegend in Karlsruhe, Baden-Baden, Offenburg und in Stuttgart, wo sich ja momentan die „Zentralstelle des Bundeslandes“ befindet, die „zukünftig“ Ordnung ins herrschende Chaos bringen soll.

    In Niedersachsen betreue ich Betriebe in Hannover, Celle und Braunschweig; in Hamburg habe ich einige Großkunden; in Berlin, wo ich „familiär bedingt“ öfter verweile, ist es ähnlich.

    Bayern: Kunden werden in Nürnberg, Fürth, Schweinfurt, Regensburg und München betreut; in Rheinland-Pfalz stehen Koblenz, Mainz und Trier im Kalender.

    In Sachsen gibt es Beratungsbedarf in Dresden. Leipzig und Chemnitz; in Sachsen-Anhalt geht es nach Magdeburg und Umgebung, während in Schleswig-Holstein Kiel und Lübeck angesteuert werden. Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg,Thüringen und das Saarland, sind momentan noch „weiße Flecken“ auf meiner Landkarte.

    Ich muss im Prinzip den Bundesländern für die bewusste oder unbewusste regulative Verzögerungstaktik dankbar sein, da eine gleichzeitige Bearbeitung von „Konzepten“ gar nicht möglich wäre! Wenn man „nach und nach“ arbeiten kann, werden die einzelnen Konzepte zwangsläufig besser und ich komme zwischendurch auch immer mal wieder zum durchatmen!

  • Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Prostitution 2017 - Schon Post vom Amt? - Unterschiedliche Handhabung!
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    Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Ich bekomme fast täglich Screenshots von amtlichen Schreiben, die mir meine Mandaten informativ zusenden. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gab es diese Briefe schon vor den Sommerferien, in der Landeshauptstadt Hannover „passierte“ es in dieser Woche. Dies widerspricht auf den ersten Blick der Information, dass Niedersachsen noch keine konkrete Umsetzungsverordnung beschlossen hat.

    Aber diese Briefe, die nach meinen Informationen in Niedersachsen bislang lediglich in der Landeshauptstadt verschickt wurden, weisen im Tenor nur auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen hin und sollen nur verdeutlichen, dass man (also die Stadt) die Umsetzung im Blick hat und gesetzeskonform arbeiten will.

    Wie die Bearbeitung dann aber „bewältigt“ werden soll, ist in Niedersachsen nach wie vor offen, in Bayern und NRW ist man da einen entscheidenden Schritt weiter! Nordrhein-Westfalen hat sich frühzeitig präpariert und die Kreise und kreisfreien Städte auch ein Stück weit geschult, um dem erwarteten „Andrang“ gerecht werden zu können.

    In Schleswig-Holstein (Zentralstelle in Neumünster) soll es bereits erste „Huren-Ausweise“ geben: aber diese Info gebe ich unter Vorbehalt, da ich hier quasi aus „zweiter Hand“ berichte. Die Nachricht bedarf also der Überprüfung!

    Es gibt übrigens bundesweit für die Ämter keine gesetzliche Pflicht die Betreiberinnen und Betreiber von Amts wegen anzuschreiben! Man macht dies also lediglich aus reiner Freundlichkeit, um Dialogbereitschaft zu dokumentieren und um den „Delinquenten“ die Chance zu geben, Fristen einzuhalten!

    Denn ich schreibe es nochmal: wer es als „Alt-Betreiber“ versäumt bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen, dass sie oder er ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe betreibt, verliert den Anspruch das Gewerbe bis zur Erteilung der Erlaubnis fortzuführen. Eine vorübergehende Schließung ist dann für das Amt problemlos möglich! Gefährlich! Die Entstehung einer solchen Situation sollte man unbedingt vermeiden!

    Meine anstehenden Büro-Termine und meine September-Reisen sind ganz eng mit diesem Thema verbunden und von Oktober bis Dezember werden dann die Unterlagen gefertigt, die schnell zu einer fetten 100-Seiten-Akte anwachsen können. Wenn nicht jetzt, wann dann? Es ist jetzt an der Zeit die Unterlagen zu sortieren und zu besorgen, da der Countdown läuft und weil 3 Monate sehr schnell vergehen!

    Wer auf Post vom Amt wartet und keine bekommt, steht nicht auf der sicheren Seite, sondern ist womöglich einfach (z. B. als Vermieter ohne Gewerbeanmeldung) nirgendwo amtlich erfasst. Und viele Städte und Gemeinden verschicken einfach keine Post, weil es dazu eben keine gesetzliche Notwendigkeit gibt. Glück auf!

  • Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Prostitution 2017 - Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!
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    Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Eine „Grüne“ mit Eigeninteressen und die Landespolitik wackelt sofort! – Wenn man mit einer Stimme Mehrheit regiert und dann eine Stimme das politische Lager wechselt, helfen nur noch Neuwahlen. So ist es in der vergangenen Woche in Niedersachsen passiert und in einigen Tagen löst sich der niedersächsische Landtag auf. Neuwahl wird dann im Oktober sein und der dann neu gewählte Landtag wird dann wohl erst Ende Oktober oder Anfang November zusammentreten.

    Für den noch notwendigen Beschluss einer „Umsetzungsverordnung“ für das neue Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen bedeutet dies konkret „Vollbremsung“: kein amtierendes Landesparlament gleich kein Beschluss! Und da die Landesregierung im Oktober wechseln kann und die Gremien anders besetzt sein können, bleibt die „Vorlage“ sicher längere Zeit liegen. Es ist fraglich, ob die Umsetzung dann, wie angedacht, im Januar 2018 überhaupt beginnen kann oder ob aus vorliegendem wichtigen Grund eine weitere Verzögerung eintreten wird.

    Durch die entstandenen politischen Umstände gibt es nun eine weitere „Gnadenfrist“ im Land der Welfen und der Löwen, wenn man nicht gerade mit baurechtlichen Verfahren angegangen wird, die unabhängig vom neuen Gesetz natürlich bereits jetzt jederzeit möglich sind. Bei einer Reise nach Braunschweig wurde ich mit entsprechenden Entwicklungen „hautnah“ konfrontiert und in der Region wurden ja auch bereits Bußgelder wegen „Verstössen“ gegen die Kondompflicht verhangen, die wahrscheinlich keinen rechtlichen Bestand haben werden.

    In der Bibel finden wir die  aussagestarke Warnung:

    „Haltet Euch bereit, der Herr kann stündlich kommen!“

    Die Bibel bezieht dies auf das „Jüngste Gericht“, beim Baurecht und beim Prostituiertenschutzgesetz haben wir es zum Glück „nur“ mit dem Verwaltungsgericht zu tun, bei dem zumindest Rechtsmittel möglich sind. ich weiß, dass manche meine merkwürdigen Späße nicht verstehen, aber ich mag eben anschauliche verbale Bilder, die Umstände verdeutlichen!

    Trotz der diversen „Bremsungen“ bei der Umsetzung, wird lediglich Zeit gewonnen bzw. verloren, aber an den grundsätzlichen gesetzlichen Bestimmungen ändert sich natürlich gar nichts. Punkt! Oder irre ich mich?

    Update: 11.08.2017- Amtliche Post in Niedersachsen eingetroffen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/08/12/prostitution-post-vom-amt/

  • Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!

    Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!

    Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!
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    Howard Chance bezieht Büro in Steuerkanzlei Oberhausen!

    Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen! Daher werde ich Mitte September 2017 „temporär sesshaft“ und beziehe ein Büro in der Kanzlei meines Beratungspartners in Oberhausen. Howard Chance in der Steuerkanzlei, um Beratungsleistungen zu zentralisieren und um im engen Austausch mit dem gewieften Partner eine „ganzheitliche Versorgung“ für die erotische Branche zu gewährleisten.

    Im Beratungsalltag hat sich gezeigt, dass steuerliche Fragen für die Erstellung von Betriebskonzepten geklärt werden müssen und dass sich diese „Entscheidungen“ und „Anpassungen“ auch auf die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden auswirken.

    Ist das in NRW übliche „Düsseldorfer Verfahren“ weiter das „Modell der Wahl“ oder gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die das Risiko der „steuerlichen Verfolgung“ minimieren? Was passiert, wenn mein Betriebskonzept in 2018 in Kopie beim Finanzamt landet? Leiste ich womöglich Beihilfe zu Steuerstraftaten und dokumentiere ich dies möglicherweise sogar im Rahmen meiner Aufzeichnungspflichten?

    Fragen, die nur der Fachmann beantworten kann und die beim Consulting aus rechtlichen Gründen des zugelassenen Fachmanns bedürfen! Natürlich bin ich selbst weitreichend im Thema, aber die Feinheiten des Steuerrechts und dessen Handhabung hat sind Themen, mit denen sich mein spezialisierter Partner tagtäglich befasst! Hier entstehen wechselseitig Synergien, die der Kundschaft ganz sicher erweiterten Nutzen bringen!

    Beratungsleistungen sind sowohl für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, aber natürlich auch für Sexworkerinnen vorgesehen, die durch die neuen gesetzlichen Vorschriften zwangsläufig mit Themen wie Steuernummer, Steuererklärungen und Kassenbuch-Führung konfrontiert werden!

    Auch die Bearbeitung von notwendigen Konzeptunterlagen für „Prostitutionsgewerbe“ wird nach meiner gegenwärtigen Planung hauptsächlich in der neuen Dependance in Oberhausen stattfinden. Hier stehen Besprechungsräume, ein Sekretariat und diverse moderne Kommunikationsmittel zur Verfügung, mit denen auch Video-Konferenzen und Skype-Events möglich sind.

    Howard Chance 4.0? Innovativ und erfolgsorientiert! Lassen Sie sich überraschen! MH-Consulting in neuem Gewand und mit klarem Konzept für die Zukunft des „Gewerbes“!

    Sobald die Büro-Organisation abgeschlossen ist, was natürlich einige Wochen in Anspruch nehmen wird, werde ich zum Thema noch im Detail berichten und dann auch darstellen, welche partnerschaftlichen Leistungen zu welchen Tarifen angeboten werden.

    Aber, Howard wäre nicht Howard, wenn er nicht auch reisen würde: die Republik ist groß und nicht jeder kann und will in die neue „Zentrale“ nah Oberhausen kommen. So sind nach wie vor bundesweit Termine vor Ort möglich und weitere wichtige temporäre „Standorte“ sind in Frankfurt/Main, Hannover und Berlin vorgesehen!

  • Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution - Horrormeldung Niedersachsen - 2.000 € Bußgeld für Lady
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    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Bei meinem gestrigen Termin in Braunschweig (Niedersachsen) erfuhr ich von einem heftigen Bußgeld, das vor 14 Tagen gegen eine „reisende Dame“ verhängt wurde, die einem Polizisten
    im stillen Kämmerlein „französisch ohne“, also Oralverkehr unter Vermeidung des Kondoms, angeboten hatte. Die „Tat“ ereignete sich nach 1. Juli 2017 und da gibt es eben die „Kondompflicht“ bei der gewerblichen Sexarbeit! Keine Frage!

    Der Polizist, der das fragwürdige Angebot möglicherweise provoziert hat, meldete die Dame beim örtlichen Ordnungsamt, das dann ein Bußgeld von 2.000 € festsetzte und einen entsprechenden Bescheid zustellte! Innerhalb weniger Stunden ging die Meldung über WhatsApp und Facetime in die erotische Welt und viele Damen, die zumindest bei Stammgästen nach wie vor mit gummifreiem Vergnügen punkten, gerieten schlagartig in Panik! Normal, wenn man von solchen Summen hört!

    Nun sieht das Gesetz bei Erstverstössen gegen die Kondompflicht eigentlich eine Ermahnung vor und im vorliegenden Fall war es noch nicht einmal der „Vollzug der verbotenen Handlung“, sondern lediglich ein Angebot. Der zuständige Beamte hat hier womöglich ein „Phantasie-Bußgeld“ erlassen, was im Widerspruchsverfahren sicher „wegfliegt“, wenn man denn fristgemäß Einspruch einlegt! Die Dame, die den Bescheid kassierte, ist jedenfalls erst mal in die osteuropäische Heimat geflohen. Sicher ist sicher! Denn das Amt hatte etwa von Gefängnis gemurmelt, wenn das Bußgeld nicht bezahlt würde!

    Gerade bei „Fremdbürgerinnen“, die in der Heimat bereits unangenehme Kontakte mit Ordnungshütern hatten, ist dass, was die Polizei sagt Gesetz und damit eine unmittelbare Katastrophe. Selbst böse Zuhälter haben hier einen besseren Ruf als die Ordnungshüter! Was „Rechtsmittel“ sind, weiß fast niemand und Rechtsanwälte, die auch fremdsprachlich beraten, sind rechts rar!

    Daraus resultieren dann bei „Flucht“ und mangels „Einspruch“ rechtskräftige Forderungen, die in Akten landen und nach Möglichkeit beigetrieben werden. Und Verjährung ist dabei nicht das Zauberwort, da die Fristen eben lang sind!

    Ich bemühe mich gerade darum, den Bußgeld-Bescheid zu erhalten, um einmal schwarz auf weiß zu sehen, wie das Bußgeld konkret begründet wird. Ob mir das zeitnah oder überhaupt gelingt, ist fraglich, da die Dame eben „abgängig“ ist.

    Sollten Besucherinnen und Besucher meiner Webseite ähnliches erlebt haben oder erleben, bitte ich um Nachricht. Mein Justiziar wird wenn nötig handeln und dieser Willkür entschieden begegnen! So kann und darf es nicht gehen? Oder?

    Ähnliche „Merkwürdigkeiten“ gab bereits Anfang Juli 2017 im Ruhrgebiet, wo bei einer Polizeirazzia in einem Großbordell die Vorlage von Huren-Ausweisen eingefordert wurde! Der Polizei war, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekannt, dass solche Ausweise noch gar nicht existieren! Die große Welle wurde hier zur großen Peinlichkeit!

     

  • Prostitution 2017 – Serverfehler – Keine Abschaltung – Läuft wieder …

    Prostitution 2017 – Serverfehler – Keine Abschaltung – Läuft wieder …

    Prostitution 2017 - Serverfehler - Keine Abschaltung - Läuft wieder ...
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Serverfehler – Keine Abschaltung – Läuft wieder …

    Serverfehler tragen sich immer dann zu, wenn man gerade unterwegs ist und keine Möglichkeit hat, direkt einzugreifen! So zierte gestern eine knatschgelbe „Meldung“ den Aufruf der Seite www.prostitution2017.de. Sehr schön, denn schon nach wenigen Minuten kamen die ersten Mails von Freunden und Kunden, die „schlimme Dinge“ befürchteten. Ein russischer Hack? Abschaltung durch das BKA? Rechnung nicht bezahlt?

    Nein, alles falsch! Bei einem automatischen WordPress-Update wurde eine Datei überschrieben, die das Stammverzeichnis des Webs definiert. Nicht mehr und nicht weniger, aber eben völlig ausreichend, um eine unschöne Provider-Meldung zu verursachen! Nun ist wieder alles im Lot und es sind auch keine Informationen verloren gegangen, weil es ja nur eine Zuordnung war, die fehlerhaft war.

    Also ab sofort wieder „Regelbetrieb“ auf dem Server und bei Onkel Howard!

  • Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in VorbereitungNeues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Am 2. September 2016, also vor fast einem Jahr ist die Erstausgabe meines Buches „Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 –  Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ erschienen, Ende 2016 gab es eine revidierte 2. Ausgabe und die Verkaufszahlen haben mich angenehm überrascht: zwar liegt „Harry Potter“ nach wie vor in den Verkaufscharts uneinholbar vor mir,
    aber das ist ja bei einem Fachbuch nicht wirklich verwunderlich! Howard ist sehr zufrieden!

    Nun hat das vorliegende Buch natürlich durch die frühe „Entstehung“ das Problem der „Fiktion“ und der auf die Zukunft ausgerichtete Sprache: es ist schließlich vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes verfasst und veröffentlicht worden und viele neue Entwicklungen, die nach der Veröffentlichung eingetreten sind, konnten so verständlicherweise nicht berücksichtigt werden. Nur Jesus konnte sowas! Oder?

    Im Herbst 2016 war es durchaus schwierig vorauszusehen, was Mitte 2017 passieren wird! Ich denke aber, dass ich mit vielen „Prognosen“ sehr nah an der „Wahrheit“ war und das viele meiner Hinweise zu etwas taugten. Doch das ist nun, wo man mit dem Gesetz arbeiten muss, nicht mehr genug! Der alten Ausgabe fehlt es an praktischen Arbeitshilfen, was besonders den Bereich der „Konzepterstellung“ und die „Arbeit mit den Behörden“ anbelangt!

    Ich habe daher jetzt beschlossen, im Oktober 2017 zum einen eine revidierte Neuauflage des Buches vorzulegen und zum anderen ein ergänzendes Arbeitshandbuch zu erstellen, mit dessen Hilfe man sich auf die notwendigen Konzepte vorbereiten kann, die Ende des Jahres eingereicht werden müssen. Die Zeit drängt also ein wenig!

    Das neue „Arbeitshandbuch Prostitution 2017“ hat aus zeitlichen Gründen absolute Priorität und soll Ende Oktober 2017 vorliegen; die Revision des Erstlingswerks wird dann etwas später folgen. So wird der Monat September wieder ein „Monat der Arbeit“ für den lieben Howard, der immer noch nach der berühmten „vollbusigen Sekretärin“ sucht, die ihm ein wenig Arbeit abnimmt! – Bewerbungen? Leider Fehlanzeige!

  • Prostitution 2017 – Lübeck – Absurde fehlerhafte Berichterstattung!

    Prostitution 2017 – Lübeck – Absurde fehlerhafte Berichterstattung!

    Prostitution 2017 - Lübeck - Absurde fehlerhafte Berichterstattung!
    Screenshot

    Prostitution 2017 – Lübeck – Absurde fehlerhafte Berichterstattung!

    Recherche sollte zum journalistischen Handwerk gehören, aber diese „Tugend“ ist leider nicht allen Kolleginnen und Kollegen gegeben. So kommen „Fake-News“ in die Welt und man tut damit niemandem einen Gefallen. Ganz im Gegenteil: man versetzt Leute unnötig in Unruhe und stellt sich ein Armutszeugnis aus, weil die kühnen „Behauptungen“ eben keiner Überprüfung standhalten! Operation Deichbruch!

    Die „Lübecker Nachrichten“ berichten zum Thema „Neues Gesetz – Lübeck zählt jetzt die Bordelle in der Stadt“ (31.07.2017), dass Bordellbetreiber bis Ende Oktober 2017 Zeit haben, Ihre Bordelle bei der Stadt zu melden. Wenn dies nicht geschieht, müssen Strafen bis zu 50.000 Euro gezahlt werden!

    Gleich zwei fette „Fehler“, denn die „Meldung“ muss bis zum 1. Oktober 2017 vorliegen und das Mega-Bußgeld, was keine Strafe sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, gibt es „nur“ für Verstöße von Freiern gegen die Kondompflicht! Unglaublich!

    Weiter wird von separaten Toiletten für Freier und Sexworkerinnen gesprochen, die zwar mal in einem Gesetzesentwurf von 2015 vorkamen, aber im geltenden Gesetz überhaupt nicht mehr vorgeschrieben sind! Im Gesetz steht etwas von „geeigneten sanitären Anlagen“: nicht mehr und nicht weniger!

    Bei soviel „Falschinformation“ darf man auch daran zweifeln, dass man in Lübeck erst in 2018 mit Kontrollen beginnen will. Ich hoffe, dass die „Lübecker Betreiber“ unter uns durch diesen unfundierten Bericht nicht in Panik geraten, sondern weiter den Fakten folgen und sich Informationen aus „erster Hand“ besorgen, nämlich bei der in Schleswig-Holstein eingerichteten Zentralstelle des Landes, wo man den tollen „Pressebericht“ sicher auch mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen hat!

    Laut örtlichem Gewerbeamt, gibt es in Lübeck 45 „Betriebe“, von denen die meisten „Mini-Bordelle“ sind: auch ein Begriff, den ich noch nie gehört habe. Mini-Job, Mini-Bordell? In jedem Fall aber Mini-Recherche. Kompliment!

    Das einzig „gute“ an dem Bericht ist das ausdrucksstarke Foto, dass die Voyeure lieben werden, was aber der inhaltlichen Qualität nichts nützt.

    Mehr Fakten und weniger Titten ist hier meine Devise!