Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!
    Screenshot kreiszeitung.de

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Manche Sexworkerinnen und Bordellbetreiber sind scheinbar „ganz scharf“ auf Hurenausweis und Bordellkonzession. Nun ja, kann man verstehen, muss man aber nicht! Im Landkreis Oldenburg (Land Niedersachsen) ist es scheinbar so und die Behörden können die geforderten amtlichen Dienstleistungen nicht erbringen, weil keine entsprechende „Ermächtigung“ von Seiten des Landes vorliegt. Man „schwimmt“! So beschreibt es die lokale Verwaltung, die auf Signale der Landesregierung wartet.

    In Hannover ist man aber eben noch nicht soweit, da man erst mal die Kreise und Städte befragt, was sie von den vorgesehenen Verordnungen hält. Nun erst mal Sommerferien, Parlamentspause und die Hoffnung, dass es irgendwann mal weitergeht.

    Grotesk: die Behörden vor Ort wollen, haben bereits Strukturen geschaffen, sind aber zum gar nicht so süßen Nichtstun verdammt!

    Man muss sich als zuständiger oder besser gesagt womöglich zuständiger Beamter sicher Hohn, Spott und dumme Sprüche anhören, obwohl man für die Trödelei des Landes gar nichts kann! Sicher kein Einzelfall, aber wiederum eine Kurzmeldung wert! Glück auf!

    Den kompletten Bericht finden Sie kreiszeitung.de unter folgendem Link:
    https://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/wildeshausen-ort49926/prostituierte-warten-anmeldung-beratungen-8496476.html

     

  • Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Kölle is en Jeföhl - ProstSchGesetz - Stadt Köln deutet Kulanz an!
    Bildquelle: Pixabay

    Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Nach einem aktuellen Bericht der Internetzeitung report-k.de vermutet die Stadt Köln zwischen 1.500 und 5.000 Sexworker(innen) in ihrem Zuständigkeitsbereich, kennt rund 200 Bordellbetriebe, schätzt aber, dass es eine Dunkelziffer von 500 Betrieben gibt! Das sind recht ungenaue Zahlen und gerade die Zahl von 500 Betrieben scheint mir sehr hoch gegriffen, es sei denn man bewertet jede Hobbyhure oder Kaufmich-Dame in der Stadt als betriebliche Einheit. Richtig zu wissen scheint man es in Köln wohl nicht, denn sonst wären die Spannen bei den Zahlen nicht so erheblich.

    Dies ist recht erstaunlich, da man in Köln ja seit vielen Jahren „Sexsteuer“ erhebt und die Annoncen in den Werbeportalen schon lange intensiv auswertet werden, um neue „Steuerzahlerinnen“ zu generieren. Aber womöglich fehlt für eine umfangreiche und ständige Kontrolle einfach das städtische Personal und „Knöllchen-Schreiben“ ist wahrscheinlich viel ertragreicher, als Wohnzimmer für die lokale Steuer zu vermessen?

    Der Internetzeitung hat die Stadt Köln mit Stand vom 5. Juli 2017 scheinbar erklärt, dass bislang keine Sexworkerin und kein Bordellbetrieb beim Amt vorgesprochen hat, um behördliche Prozesse zum neuen Prostitutionsgesetz in Gang zu setzen. Diese Behauptung kann so nicht stimmen, da ich Mandantschaft in Köln habe, die bereits den Kontakt gesucht hat, aber recht lapidar auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen wurde. Logisch: wenn man wirksam abgewimmelt hat, kam es zu keinem „Verwaltungsakt“!

    Probleme gibt es in Köln beispielsweise mit „alten“ Bauakten von erotischen Betrieben, die teilweise nicht auffindbar sind. Wer hilft suchen? Spaß!

    Sehr erstaunlich finde ich die folgende zitierte Aussage der Stadt Köln:

    „Bei dem Gesetz handelt es sich in erster Linie um eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Prostituierten und nicht um ein ordnungsbehördliches Kontrollgesetz. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten wird das Amt für öffentliche Ordnung aber nach und nach temporäre Kontrollen von Prostitutionsbetrieben aufnehmen.“

    Hier hat man den Gesetzestitel und wohl auch den Inhalt leicht bis schwer falsch gelesen, denn im Titel steht die „Regulierung“ vor dem „Schutz“ und in Fachkreisen ist es völlig unstrittig, dass es viel weniger um Schutz, als um Kontrolle geht. Geschätzte 80% des Inhalts sind Kontroll- und Regulierungsanordnungen und das kann man sicher nicht übersehen, wenn man keine „kölsche Brille“ aufsetzt oder zuviel vom lokalen Bier nascht. Merkwürdig!

    Wenn die Aussage der Stadt Köln, wo diese auch immer dokumentiert sei, aber einen „politischen Willen“ ausdrücken sollte, wäre dies für die Branche in Köln eher erfreulich, denn dann kann und darf man hoffentlich mit einer „milden Umsetzung“ rechnen, bei der die 5 schon mal gerade sein kann, was ja schon mal vorgekommen sein soll.

    Nun sollte man sich in der Gegend nicht vorschnell persönlich froh machen und ich werde die Aussage in den kommenden Wochen in Köln einmal „politisch prüfen“ und meinen Radar in dieser Richtung etwas schärfer stellen!

    https://www.report-k.de/Koeln-Nachrichten/Koeln-Nachrichten/1.500-bis-5.000-Prostituierte-in-Koeln-wie-setzt-die-Stadt-das-Prostitutionsschutzgesetz-um-79964

  • Zwischenruf – Howard Chance und Manuela Schwesig: Das war peinlich!

    Zwischenruf – Howard Chance und Manuela Schwesig: Das war peinlich!

    Zwischenruf - Howard Chance und Manuela Schwesig: Das war peinlich!
    Bildquelle: Pixabay

    Zwischenruf – Howard Chance und Manuela Schwesig: Das war peinlich!

    Aufmerksame Leserinnen und Leser meines Blogs, haben sicher festgestellt, was der gute Howard heute mit seiner „Brandenburg-Meldung“ angerichtet hat, als er selbstherrlich die ehemalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig für das Brandenburger Nichtstun in die Haftung nehmen wollte?

    Wenn Frau Schwesig die neue Ministerpräsidentin des Landes Brandenburgs wäre, hätte es ja gepasst, hier ein wenig Spott zu treiben. Aber die gute Manuela Schwesig, die für das neue Prostituiertenschutzgesetz in der Tat maßgeblich „mitverantwortlich“ war, residiert eben nicht in Brandenburg, sondern in Schwerin, was ja nun die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern ist.

    Ein Fauxpas, der auch dem Howard mal im Eifer des journalistischen Gefechts passiert! Quod erat demonstrandum! Also: Schande über mein Haupt und ein „Sorry“ in alle Richtungen!

    Ende der Kurzmeldung! Den natürlich korrigierten Artikel findet Ihr / finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/20/rotlicht-brandenburg/

  • Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017

    Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017

    Prostitution 2017 - Neues Infoforum im Blog - Infos Bundesländer 2017Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017

    Ich habe heute meinen Blog um einen Foren-Bereich ergänzt, der es ermöglicht aktuelle News nach Bundesländern sortiert chronologisch und übersichtlich zu listen. So muss man nicht groß suchen und findet die aktuell verfügbaren Informationen für das jeweilige Bundesland.

    Nach und nach werden in den kommenden Wochen und Monaten ja neue Verordnungen und Informationen der Bundesländer eintreffen, die ich dann immer zeitnah ins Forum stellen werde. So bleiben wir alle immer auf dem hoffentlich neuesten Stand.

    Momentan ist das Forum noch im Aufbau, aber für jedes Bundesland sind bereits die aktuellen Basis-Informationen und einige hilfreiche Links integriert worden. Ergänzend kommen dann im Verlauf des Monats noch aktuelle und relevante Blog-Beiträge hinzu, die ich natürlich zuvor einordnen, anpassen und dann einbauen werde. Ein wenig Fleißarbeit, die aber sicher der Übersichtlichkeit dienen wird.

    Es ist eben gar nicht so einfach Information dauerhaft in großem Umfang lebendig zu halten.
    Prostitution 2017 enthält inzwischen über 250 Einzelartikeln, die zwischen September 2016 und heute sukzessiv entstanden sind. So gibt es natürlich auch einige „alte Inhalte“, die inzwischen überholt sind, upgedatete Infos und brandaktuelle Themen, die man natürlich im Ergebnis unterschiedlich gewichten muss. Auch hier kommen einige Aufgaben auf mich zu!

    Nun gelte ich ja nicht gerade als faul und außerdem stehen jetzt einige Wochen an, in denen ich mehr im Büro, als auf Reisen sein werde! Redaktionelle Arbeiten, Konzeptentwicklungen für Consulting-Kunden, Aufträge aus der Medienbranche und vieles mehr, stehen auf dem Kalender für August und September 2017.

    Das schlanke wie kleine Forum ist momentan lesbar, aber (noch) nicht kommentierbar! Ob ich die Funktion demnächst „öffentlich“ oder „eingeschränkt“ freischalte, kann ich momentan noch nicht sicher sagen. Warten wir es einfach ab? Machen wir es so wie die meisten Bundesländer in Deutschland, die ja erst mal in die Sommerpause gehen? Ist ja auch eine klare Strategie, die allerdings für die Branche als solches wenig hilfreich ist! Denn: man will ja seine Zukunft planen und womöglich geht es an die Existenz?

    Zum neuen Forum kommen Sie über die Navigationsleiste oder über folgenden Link:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/18/forum/

     

     

     

  • Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Presseschau: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!
    Bildquelle: Pixabay

    Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Im Bundesland Brandenburg hat man nun „gerade“ überrascht feststellt, dass es in Deutschland seit dem 1. Juli 2017 ein neues Prostituiertenschutzgesetz gibt, was man ja nun irgendwie umsetzen muss! Was haben die Brandenburger Beamten denn für Zusätze in ihren amtlichen Kaffeetassen?

    Nach einem Bericht der SVZ (Schweriner Volkszeitung) hat die Landesregierung vertreten durch das Familienministerium die Städte und Kreise im Land erst am 23. Juni 2017 informiert, dass umfangreiche Aufgaben zu erledigen sind! Na prima, da hatten die lokalen Behörden ja einen Vorlauf von gut einer Woche und man hat sich über die Post bestimmt total gefreut! Und eine Rechtsverordnung gibt es in Brandenburg natürlich auch noch nicht!

    Nun ist Prostitution in Brandenburg nicht so das prägende Thema, aber ein Bundesgesetz, von dessen Existenz man sicherlich zumindest aus der Presse wusste, kann man nun mal nicht ignorieren, wenn man nicht die „Bundes-Nachtwächter-Medaille“ verliehen bekommen will!

    Landräte in Brandenburg sind erzürnt und schimpfen auf das Land! Da wurde nichts vorbereitet! Andererseits haben die Städte und Landkreise aber auch nicht nachgefragt? Man spiel sich nun gegenseitig den schwarzen Peter zu! Und dies natürlich in der Urlaubszeit, wo es auch in Politik und Verwaltung eher ruhig und verhalten zugeht.

    Die Landkreise haben jetzt jedenfalls befunden, dass ohne eine Rechtsverordnung nichts getan werden kann, da die Rechtsgrundlage eben fehlt. Basta! So muss das Land, ähnlich wie in Baden-Württemberg, eben selbst eine Stelle einrichten, um das „Gewerbe“ zu regulieren!

    Interessant ist auch, dass sich jetzt Politiker kritisch zum Inhalt des neues Gesetzes äußern: im Bundesrat war dazu vor einem Jahr die passende Gelegenheit, da wurde das Gesetz aber ziemlich sang- und klanglos durch gewunken! Ein Jahr später dreht man da da Rad nicht mehr zurück! Offensichtlich weiß man nicht so recht, was man tut oder hätte tun müssen!

    Da hilft es auch wenig, darauf zu verweisen, dass es auch in anderen Bundesländern ähnliche Probleme gibt. Wenn man nach NRW schaut, wo alles rechtzeitig vorbereitet und erledigt wurde, kann man sich doch nur schämen!

    In Brandenburg geht es folglich erst im Herbst weiter … hoffen wir das Beste!

    Den Artikel zum Thema finden Sie unter:
    https://www.svz.de/regionales/brandenburg/kreise-gegen-prostitutionsgesetz-id17339921.html

  • Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

    Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

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    Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

    Investigativer Journalismus lebt von Informationen und von Informanten, die „interne Dokumente“ an die Pressevertreter weiterleiten. So heute geschehen mit einer Schulungspräsentation der Stadt Köln vom 29.06.2017, die mir vorliegt. Was geht aus dieser Präsentation hervor, die dem Anschein nach für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln gedacht ist?

    Die Stadt Köln will die Gesundheitsberatung und die Anmeldung (Registrierung) der Sexworker „voraussichtlich“ ab Oktober 2017 an zentraler Stelle im Stadthaus Deutz durchführen und zwar in der neuen Abteilung „Ordnungsbehördliche Anmeldung / Gesundheitsberatung“ 8te Etage, Riegel A, Räume: 25 bis 30. Von Juli 2017 bis Oktober 2017 gibt es beim „Gewerbeamt 7“ eine „Zwischenbescheinigung“, die wohl für die Sexworker notwendig wird, die nach dem 1. Juli 2017 „neu“ in die Branche einsteigen.

    Offensichtlich hat auch die Stadt Köln keine Ausweisformulare der Bundesdruckerei vorliegen und ob es geeignete Drucker gibt, stelle ich auch einmal in Frage. Ist ja auch nicht schlimm, aber in Köln kümmert man sich doch schon um die „besonderen Angelegenheiten“.

    Wer demnächst Ansprechpartner für die Betriebe wird, geht aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor, da es fachspezifisch auf „Sexworkerinnen“ ausgerichtet ist. Zwar werden die allgemeinen Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber erwähnt, aber es gibt eben keine weitreichenden Zusatzinfos.

    Die Stadt Köln weist übrigens explizit auf die Datenweitergabe der erfassten Daten hin. Ich zitiere hierzu auszugsweise:

    Alle Daten werden gespeichert und andere Behörden haben einen Zugriff darauf. Datenaustausch mit dem Finanzamt. Einkommensgrenzen beachten bei z. B.:  Leistungen aus dem JobCenter / Hartz IV, Renten (z. B. Erwerbsunfähigkeitsrente),  Unterhaltsleistungen,  Steuern / „Schwarzarbeit“.

    Schon erstaunlich, welche Ansätze hier verfolgt werden! Sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim „Beratungsgespräch“ etwa die Einkommensverhältnisse prüfen und die Erkenntnisse an die Jobcenter etc. weiterleiten. Das Zitat klingt stark danach! Der Sachbearbeiter als Detektiv, der Sexworkerinnen möglicherweise in die Falle lockt?

    Tja, jede Behörde interpretiert das Bundesgesetz halt anders und die Kölner Vorgaben sind schon recht weitreichend! Gut geschult ist halb erfasst? Die Termine bei Amt werden wohl kein wirkliches Vergnügen, aber damit hatten wir ja auch nicht gerechnet. Oder?

  • Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Prostitution in Rheinland-Pfalz - Umsetzungverordnung wohl erst Ende 2017!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Aus Rheinland-Pfalz hat man bislang zum Thema Prostitution nur wenig gehört! Ein ruhiges Bundesland, wo man sich gelassen gibt, obwohl die im Grenzgebiet gelegene Stadt Trier ein unglaublich hohes Prostitutionsaufkommen hat, was vielen Bürgern dort gewaltig auf den Geist geht! Werbe-LKWs, großflächige Werbetafeln und sogar Radiowerbung sind normal, wie ich bei einem Besuch vor Ort kürzlich wieder feststellen konnte.

    Der „Trierer Volksfreund“ hat nun beim Land Rheinland-Pfalz und bei den Behörden im Ort nachgefragt, wie denn nun das neue Prostitutionsgesetz umgesetzt werden soll. Wie in vielen anderen Bundesländern auch, fehlt es in auch im beschaulichen Rheinland-Pfalz bislang an einer Umsetzungsverordnung der Landesregierung. Ohne Verordnung keine Umsetzung!

    So lehnt man sich auf den Amtsstuben erst einmal zurück und erwartet die Verordnung, die wohl erst Ende des Jahres 2017 erfolgen soll.

    Das Land Rheinland-Pfalz nimmt so quasi eine eigene „Übergangsregelung“ in Anspruch und spielt einfach auf Zeit. Also erst mal keine Sicherheit, aber auch keine Gefahr für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und wahrscheinlich auch erst einmal keine „Ausweise“ für die Sexworkerinnen im Land? Schon erstaunlich, was man innerhalb eines 3/4 Jahres seit der Verabschiedung des Gesetzes geschafft bzw. nicht geschafft hat!

    Die Entwicklung zeigt deutlich, wie wenig Gewicht viele Bundesländer dem neuen Gesetz zubilligen. Würde man es als wichtige staatliche Aufgabe verstehen, hätte man sicherlich gehandelt und nicht den kollektiven „Trödel-Schalter“ gedrückt! Lediglich in Nordrhein-Westfalen spürt man einen gewissen Eifer, der selbst den für „Law and Order“ bekannten Bayern den Rang abläuft. Steckte da die Energie von Innenminister a.D. Ralf Jäger dahinter?

    „Wie Sie sehen, sehen Sie fast nichts!“ – So könnte die aktuelle Parole lauten!

    Nun wünschen sich die meisten Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben ganz sicher keinen ausufernden behördlichen Aktivismus, aber man möchte schon wissen, wohin die Reise denn nun geht. Während sich dies in NRW und Bayern schon recht klar herauskristallisiert, ruht in den anderen Bundesländern noch still der See.

    Ich werde den Sommer 2017 nutzen, um bei den „schlafenden Ländern“ einmal nachzufragen, welche Zeitpläne es denn nun gibt. Die Ergebnisse werde ich sukzessive hier in meinem Block veröffentlichen! Versprochen!

  • Postkarten-Aktion für Hermann Pascha Müller – Wer macht mit?

    Postkarten-Aktion für Hermann Pascha Müller - Wer macht mit?Postkarten-Aktion für Hermann Pascha Müller – Wer macht mit?

    Hermann „Pascha“ Müller sitzt, wie ich bereits vor Monaten berichtet habe, seit Oktober 2016 in Untersuchungshaft. Im wird u.a. Steuerhinterziehung angelastet, der diesbezügliche Prozess vor dem Landgericht Augsburg scheint aber momentan unterbrochen zu sein, da man wohl auf eine Entscheidung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) wartet, mit der höchstrichterlich entschieden werden soll, wie Bordellbetriebe zu versteuern sind.

    Zum aktuelle Stand des Verfahrens, habe ich leider keine Informationen, ich weiß lediglich, dass Hermann Müller, der sich gegen die strafrechtlichen und steuerrechtlichen Vorwürfe massiv wehrt, nach wie vor in Untersuchungshaft sitzt, weil er sich im Laufe der Ermittlungen ins Ausland abgesetzt hatte und so weiter Fluchtgefahr attestiert wurde. So sind leider die Regeln und Verfahren können langwierig sein!

    Müller hält die Vorwürfe für haltlos und konstruiert, muss nun aber bis zur Fortsetzung des Prozesses im Gefängnis verbleiben, was natürlich eine mehr als missliche Situation ist. Das will keiner, das braucht keiner, ist nun aber einmal gängige Praxis!

    Übrigens kann der Ausgang des Prozesses in Augsburg für viele Betreiberinnen und Betreiber von ähnlichen Betrieben wichtig sein, denn über vielen kreist ein ähnliches Schwert!

    Freundinnen und Freunde von Hermann Müller vom Pascha Linz, vom Sex City Süd Wien und
    vom Pascha Köln haben jetzt über Facebook aus besonderem Grund zu einer Postkartenaktion für den Cheffe aufgerufen:

    Offensichtlich geht es Hermann Müller im Gefängnis nicht gut, er ist gesundheitlich angeschlagen und eben nicht mehr ganz so jung. Alle, die einmal länger in Haft gesessen haben, werden dies nachvollziehen können!

    Der Freundeskreis Hermann Müller ruft jedenfalls dazu auf, den „Pascha“ mit Postkarten und Briefen zu bedenken und nennen die passende Zustelladresse:

    Hermann Müller
    JVA Augsburg-Gablingen
    Am Fliegerhorst 1
    86456 Gablingen
    Deutschland

    Wer keine Postkarte zur Hand hat, kann auch den kostenlosen Service von PrintPlanet nutzen, wo sich eine selbst gestaltete Postkarte erstellen und versenden lässt:

    http://www.printplanet.de/_doorway/index_magicname.php?sProduct=gratispostkarten

    Natürlich kann man die Aktion auch auf Facebook liken, teilen und kommentieren:

    https://www.facebook.com/hashtag/hermannpascha?source=feed_text&story_id=1444326098959643

     

  • Frankfurter Neue Presse – Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?

    Frankfurter Neue Presse – Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?

    Screenshot FNP

    Frankfurter Neue Presse – Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?

    Die „Frankfurter Neue Presse“ berichtet am 11. Juli 2017 unter der Themenfrage „Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?“ von einem Interview, das die Journalistin Olivia Heider mit der Betreiberin eines Offenbacher „Tantra-Massage-Studios“ führte und das die aktuelle Problematik „Tantra = Sex = Prostitutionsgewerbe?“ intensiv beleuchtet.

    Durch das neue Prostitutionsgesetz, das zum 1. Juli 2017 plangemäß in Kraft getreten ist, fallen Tantra-Studios, die sexuelle Elemente wie Stimulation und erotische Happy Ends anbieten, unter die amtliche Erlaubnispflicht und die Masseurinnen (und manchmal auch Masseure) benötigen den gleichen „Ausweis“ wie die Kolleginnen und Kollegen, die in Bordellen und Laufhäusern deutlich erweiterte Dienstleistungen anbieten.

    Nun können natürlich, wenn man auf den Titel des Interviews anspielt, sowohl Prostitution wie Tantra Lebenseinstellung sein, doch der Tenor ist ein etwas anderer!

    Yvonne, die Tantra-Masseurin, betrachtet Sexualität als Lebensenergie, obwohl sie solche wohl nicht anbietet. Es geht um Berührung und Kennenlernen, wobei beide Protagonisten zwar nackt sind, es aber nicht zum Austausch „sexueller Energie“ kommt, weil dies eben nicht gewollt ist. Es ist von einer „Herz-zu-Herz-Verbindung“ die Rede, die entsteht und das Geschehen prägt. Liebevolle Nähe, an deren Ende dann aber doch eventuell ein Orgasmus steht, der aber nicht schnell herbeigeführt wird und den man nicht propagiert.

    Das klingt nun doch ein wenig abstrakt und wie nicht von dieser Welt: ich habe aber zum Glück persönliche Erfahrung mit Tantra-Anwendungen und verstehe so, anders als unbeteiligte Personen, schon, worum es geht. Sinnlichkeit als Maxime und der vom Klienten oft gewünschte entspannende Orgasmus als Abschluss. Wenn man(n) dies denn mag!

    Herz und Seele zu erreichen, ist ein schönes Ziel, aber das kann doch auch jederzeit bei einem gelungenen Escort-Date passieren, bei dem auch erweiterte Erotik stattfindet!

    Wo ist denn die Grenze und wer will dies marginal festlegen und überprüfen? Tantra-Anbieterinnen  unterstellen den Sexworkern mitunter, dass diese sich darüber amüsieren, dass die „berührenden Damen“ nun das gleiche Schicksal haben, wie sie selbst. Hier gibt es geradezu ein „Kasten-Denken“, das in „gut“ und „schmutzig“ verteilt. Das manuelle Happy End ist gerade noch sauber und vertretbar, aber blasen und ficken mit Kondom ist total schmutzig? Merkwürdig!

    Das Risiko einer Schmierinfektion dürfte beim Handjob ohne Kondom höher sein und beim Handjob ist weder Präservativ noch Handschuh vorgeschrieben!

    Ich weiß, dass ich mir mit dieser Zuspitzung in Tantra-Kreisen sicher keine Freunde mache, aber ich sehe die Unterschiede zwischen der „vergeistigten Lebenseinstellung“ und einer „lustvollen schönen käuflichen Erotik“, die durchaus vorkommen soll, nicht wirklich. Übrigens gibt es ja auch „rotes Tantra“, wo „Vereinigungsrituale“ (Geschlechtsverkehr) integriert werden, die dem „Fluss der Energie“ dienen. Auch eine schöne Metapher, die ein wenig sinnlich verschleiert.

    Das Argument, dass Tantra- / Erotikmassage der Gesundheit dient, glaube ich gerne. Aber auch der Geschlechtsverkehr tut dies und ist meiner Meinung nach nicht zu verteufeln.

    Doch vielleicht weigere ich mich einfach nur, die „großen Unterschiede“ zu erkennen? Auch nach mehrmaligen Brille putzen will mir diese Wahrnehmung nicht ins Auge springen!

    Ob der Gesetzgeber dies anders sieht oder sehen kann, wird sich zukünftig zeigen, da ja einige Tantra-Verbände eine Gesetzesänderung erreichen möchten. Ob da esoterische Ansätze sowie schwarz/weiß bzw. rot/weiß Argumente zählen, lassen wir heute einfach mal offen. Welche Frage bleibt am Ende offen:

    Gibt es wirklich gute und schlechte käufliche Sexualität, die sich nur durch Verpackung und den Umfang der Praktiken unterscheidet?

    Den Artikel der „Freien Neuen Presse“ finden Sie unter:
    http://www.fnp.de/rhein-main/Tantra-Prostitution-oder-Lebenseinstellung;art801,2707689

  • Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Zwischenstopp Berlin - Besuch bei Freunden und Kollegen - Spontan
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    Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Berlin in bekanntlich immer eine Reise wert und da ich hier eine sehr familiäre „Bande“ und auch einige Geschäfts-Freundinnen und -Freunde habe, ist es doch logisch, dass ich zwischen meinen Consulting-Reisen durch die Republik immer mal wieder in der Hauptstadt
    vorbei schaue, auch wenn das Wetter in diesen Tagen leicht trübe ist und das natürlich auch im übertragenen Sinne, wenn man an den Dauerbrenner Prostitutionsgesetz denkt, der ja den laufenden Monat gedanklich sehr prägt.

    Was ist, was bleibt, was kommt? – Diese Fragen stellen sich auch viele Betreiberinnen und Betreiber in der Hauptstadt, von denen ich einige in den kommenden Tag treffen werde: so ist zumindest der Plan!

    Wenn man nun denkt, dass es in der Hauptstadt Schwung beim Thema gibt, der irrt! – Ähnlich wie in Hamburg, Bremen und Hannover, haben es die Behörden überhaupt nicht eilig, zum Ziel zu kommen. Ja, nicht einmal der Start ist konkret im Blick, wenn es um und an die Umsetzung des neuen Gesetzes geht! Wer in Berlin bislang fragte, wurde vertröstet, da die Infrastruktur noch nicht steht und man wahrscheinlich auch noch keine Formular hat. Ohne Formular eben kein Antrag und außerdem ist ja Ferienzeit!

    So gedanklich gemütlich sehen es die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten natürlich keineswegs, da hier ja mittelfristig Existenzen auf dem Spiel stehen!

    Da der „politische Wille“ nicht erkennbar ist, bleibt man im Reich der Spekulationen: hat mein Betrieb Bestand, sind die Ämter „flexibel“ oder wird die ganze Fülle der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um möglichst viele „rote Birnen“ aus der Fassung zu drehen?

    Allgemeine Standards und Vorgehensweisen, die bundesweit einheitlich gestaltet sind, gibt es nicht, da die Umsetzung ja „Ländersache“ ist. Gleichzeitig ist erkennbar, dass die Umsetzung auch keine „Chefsache“ ist, sondern eher „stiefmütterlich“ von einer Ebene zur nächst unteren geschoben wird. Gerade im Wahlkampf, der ja nun wieder ansteht, kann man mit „Schmuddelkinder-Themen“ nicht punkten und will es wohl auch nicht!

    Obwohl das neue Prostitutionsgesetz zutiefst politisch ist, eignet es sich kaum für aufkommende flammende Marktplatz-Appelle der Politik!

    Was will man sich da auch auf die Fahne schreiben? Die Verbesserung der „inneren Sicherheit“ bei CDU/SPD durch das neue Gesetz? – Den „Polizeistaat“ bei den Linken und den
    schwächelnden Grünen? Für die AfD ist das Gesetz womöglich zu schwach, die eher biedere FDP kann kaum mehr „Liberalität“ bei der Prostitution fordern, ohne die eigenen Wähler zu verschrecken. In Ergebnis wird das Thema, man belehre mich hier gerne eines besseren, in den Wahlprogrammen nicht vorkommen.

    „Vorkommen“ wird das Thema allerdings im Herbst 2017 auf den Amtstuben und Gerichten der Republik, wenn nämlich „amtliche Akte“ angefochten werden und Richter die Aufgabe haben werden, dass angerichtete Chaos zu bewerten. Die Freude ist schon jetzt zu spüren, wenn man mit „Menschen vom Amt“ spricht, die nicht so wirklich wissen, was zu tun ist!

    Das Motto „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ passt hier nicht zum „Lagebild“, das doch recht verschwommen erscheint … wenn ich mich nicht irre!

    Übrigens: alle Berlinerinnen und Berliner, die aktuell Gesprächsbedarf haben, können mich gerne kontakten: howard.chance@t-online.de

  • Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! - Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!
    Bildquelle: Pixabay

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Da es ja im Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits „Formularsätze“ für die Erstellung von Betriebskonzepten gibt, haben sich eine Reihe von Betreiberinnen und Betreibern in der Region bereits daran gemacht, die Formulare vorbereitend auszufüllen und ich hatte in der vergangenen Woche die ehrenwerte wie anspruchsvolle Aufgabe, dabei unterstützende Hilfe zu leisten.

    Bei der Arbeit mit den Formularen fielen mir sofort verschiedene „Fallstricke“ auf, die bei der Einreichung zu Problemen führen können: es werden verbindliche Angaben zu Umständen eingefordert, Angaben, die man aber mangels Kenntnis überhaupt nicht machen kann, die aber Grundlage der Genehmigung sind?

    Wie lange hält sich ein Kunde durchschnittlich im Betrieb auf? – Wie lange hält sich eine Prostituierte durchschnittlich während der Öffnungszeiten im Betrieb auf? – Wie hoch ist die maximale Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten?

    Wie soll man solche Werte überhaupt ermitteln und welchen Einfluss hat dies auf die amtliche Bewertung? Mir scheint, dass die Beamten, die den Formularsatz hier alle möglichen Betriebsformen in einen Topf geworfen haben, ohne auf die Unterschiedlichkeiten Rücksicht genommen zu haben. Wie soll der Vermieter einer Hostessenwohnung, der womöglich eine Erlaubnis benötigt, solche Fragen beantworten? Wenn es nämlich keine umfangreiche Einlasskontrolle gibt, was in den deutschen Erotik-Laufhäusern die Regel ist, kann man die verlangten „statistischen Werte“ noch nicht einmal schätzen.

    Dass vom Wirtschafter bis zur Putzfrau alle „Beschäftigten“ gelistet werden sollen bzw. müssen, deutet auf starke „Prüfung und Überwachung“ hin und unterstützt den „Big Brother“-Gedanken, der sich förmlich aufdrängt.

    Welche Anweisungen müssen von den Prostituierten beachtet werden im Bezug auf Kleidung und Verhalten gegenüber den Kunden? – Wer ist für die Abwicklungen der Zahlungen verantwortlich etc.?

    Fangfragen, die dazu führen kann, dass man wohl durch die Prüfung fällt, wenn man sich hier nämlich bei der Beschreibung als „Dirigistiker“ zu erkennen gibt, der gegen das Weisungsverbot des Gesetzes massiv verstößt. Faktischer Selbstmord und Ablehnung des Antrags bei falscher Antwort?

    Auch die „Beschreibung“ der „Schlaf- und Wohnräume“ im Betrieb, birgt erhebliches Gefahrenpotenzial, da man z.B. in gewerblichen Objekten in der Regel weder wohnen noch schlafen darf. Falsche Antwort=Platzverweis?

    Seltsam und auch sehr fragwürdig erscheint mir die konkrete amtliche Aufforderung, alle Werbemaßnahmen detailliert aufzulisten und mitzuteilen, auf welchen Internetplattformen geworben wird und wie die Sexworker daran beteiligt sind! Wirbt man für diese und wie ist die Kostenverteilung!

    Man kann durch „Eintragungen“ hier „Vorlagen“ geben und Dinge manifestieren, die auch das Finanzamt prüfend auf den Plan rufen kann! Plötzlich ist man „Bordellbetrieb“ und wird für die Umsatzsteuer der selbständig tätigen Sexworkerinnen in Haftung genommen?

    Die Liste der markanten und riskanten Punkte, könnte man fortsetzen, was aber heute gar nicht mein Ansatz ist. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, welche Gefahren für die Branche bestehen und rate dazu nicht voreilig Dokumente einzureichen, die dann später als scharfer Boomerang zurück kommen.

    Eine intensive Prüfung sollte hier immer an erster und vor der Einreichung an letzter Stelle stehen und in diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf unsere neue „Allianz“ aus Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater, eine Allianz, die Probleme sachorientiert angeht und Sie im Verfahren in jeglich denkbarer Weise unterstützt. Den gesamten Sommer über, sind wir sicher im Dauereinsatz.

    Sprechen Sie mich jederzeit gerne an! Auch wenn es momentan nicht von heute auf morgen geht, versuche ich Hilfe und Unterstützung zeitnah zu koordinieren! Jederzeit dienstbereit!

    Howard Chance – Tel. 0177-2727897 – howard.chance@t-online.de

  • Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017

    Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017

    Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017Die Branche denkt, der Staat lenkt?- Newsletter vom 07.07.2017

    Einen schönen guten Morgen aus Gelsenkirchen!

    Das neue Gesetz ist nun fast eine Woche in Kraft und die vergangene Woche hatte es emotional in sich. Ich hatte unzählige Anrufe von verunsicherten Kunden, die nicht wussten, welche Regeln nun gelten und und welche Bestimmungen erst später, also nach Ablauf der Übergangsfristen, gelten werden.

    Bis auf Nordrhein-Westfalen und Bayern, haben alle Bundesländer vorläufig kapituliert und von der Stadt Gelsenkirchen wurde beispielsweise mitgeteilt, dass die Vorlagen für den beliebten Huren-Ausweis von der Bundesdruckerei noch nicht gedruckt wurden! Überraschung!

    In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits umfangreiches Material für die Beantragung von Betriebskonzepten (über 60 Seiten) und in Bayern noch eher rudimentäre Unterlagen.

    Ohnehin macht jedes Bundesland, was es will: Baden-Württemberg hat die Anmeldepflichten
    auf Landesebene verlagert, ist aber auch noch nicht handlungsfähig. In Niedersachsen wird ein Verordnungsentwurf von den dortigen Städten und Gemeinden kommentiert, wobei ein Beschluss erst im Herbst erfolgen soll: mit dann möglicher Umsetzung ab Januar 2018?

    Zudem gibt es vom Bund noch neue Verordnungen, die diverse Prozederes wieder leicht verändern werden. Kurzum: wenn schon Chaos, dann aber richtig! Da blickt selbst der geschulteste Bürokrat nicht mehr durch und die geplante „Regulierung“ ist nicht greifbar!

    Gut für die Branche? Nicht wirklich, denn man kann nicht sicher sagen, was im Einzelfall passieren wird und wie die „Handhabung“ dann konkret aussehen wird. Ein ungutes Gefühl bleibt und wird sich in den kommenden Wochen auch nicht wirklich verabschieden!

    In NRW arbeite ich bereits an Betriebskonzepten, die auf Kundenwunsch noch in diesem Monat eingereicht werden sollen und hier erhoffe ich mir einen guten Behördenkontakt.

    Besonders erwähnen möchte ich nochmals die neue Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Timo Eckardt, mit dem ich jetzt diverse Projekte in Angriff nehme und der natürlich rechtliche Vertretung in allen Rechtsbereichen übernehmen kann:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/03/mh-consulting-juli-2017/

    Meine Reiseroute führt mich in den kommenden Tagen primär durch NRW, BaWü, Bayern und Hessen, wo mich einige Kunden schon als „überfällig“ bezeichnen. Da spüre ich schon mein hohes Alter und meine nicht (mehr) vorhandene Stress-Resistenz!

    Also … ich muss los … bleibe am Ball und grüße herzlich in die Runde!

    Howard Chance
    http://www.prostitution2017.de