Kategorie: Allgemeine Themen

Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 – Allgemeine Themen: Das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Erotikbranche – Termine – Fakten – News – Herausgeber: Howard Chance

  • Kurzmeldung Stadt Gelsenkirchen: „Huren-Ausweise“ noch nicht gedruckt!

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    Kurzmeldung Stadt Gelsenkirchen: „Huren-Ausweise“ noch nicht gedruckt!

    Michael Rose, Redakteur beim „Radio Emscher Lippe“, hat bei der Stadt Gelsenkirchen nachgefragt, wie es mit den mit der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in der Stadt Gelsenkirchen aussieht und berichtet dazu mit dem Datum 03. Juli 2017:

    Neben der Notwendigkeit, neue Kontrolleure einzustellen (was ja wohl sprachlich auch auf die Zukunft gemünzt sein dürfte), fehlt es der Stadt an einem besonderem „Dokument“.

    Offensichtlich ist die Vorlage des berüchtigten „Huren-Ausweise“ noch nicht vorhanden, da der Druck noch nicht erfolgt ist! – Überraschung!

    Was man nicht hat, kann man nicht ausfüllen und da man die 5-Tages-Frist, die das Gesetz für die Erstellung des gültigen Dokuments vorschreibt, so unmöglich einhalten kann, ist eine Registrierung schlichtweg unmöglich. Außerdem müsste ja vorab auch schon die Gesundheitsberatung absolviert worden sein.

    Scheinbar klappt auch im „Vorzeigeland NRW“ bei der Umsetzung bislang nichts, denn wenn Gelsenkirchen keine Ausweise hat, wird es in den anderen Großstädten und Kreisen nicht anders aussehen.

    Endlich mal eine klare amtliche Aussage, die verdeutlicht, wie der Sachstand ist! – Wie es bei den Gesundheitsämtern aussieht, kann ich nicht sagen! Ich werde mich aber hier auch zeitnah schlau machen, bevor sich Leute in guter Absicht auf den Weg machen und dann in der Amtstube abrupt scheitern. Muss ja nicht sein!

    Ein 3/4 Jahr ist also zu wenig, um den Druck eines Formulars zu bewerkstelligen? An der Bundesdruckerei wird es nicht liegen, sondern eher am Auftrag? Frei nach dem Motto: wer nicht pimpert, kriegt kein Kind!

    Da stellt sich dann wieder die Frage, ob es am Föderalismus liegt oder ob man an einer maßgeblichen Stelle nachhaltig gepennt hat? Ausbaden müssen es nun die Staatsdiener vor Ort, die den Umstand nicht verursacht haben und wahrscheinlich so manchen markanten Kommentar bekommen, wenn sie mit der merkwürdigen „Wahrheit“ rausrücken!

    Ich glaube, dass man als Beamter momentan lieber die Stube schließen würde, bis man mit „Material“ versorgt ist und auch konkrete Auskünfte geben kann. Würde uns ja wahrscheinlich auch nicht anders gehen! Jetzt werden Leute halt wieder zu „Schimmeln“ gemacht, die völlig „unschuldig“ sind! Hurra!

    Bericht bei Radio Emscher Lippe 03.07.2017

  • JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen – Die Konkurrenz lächelt!

    JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen – Die Konkurrenz lächelt!

    JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen - Die Konkurrenz lächelt!JOYclub-Aufforderung schlägt hohe Wellen – Die Konkurrenz lächelt!

    Die Aufforderung des JOYclubs an seine „käuflichen Mitglieder, die Profile bis Jahresende freiwillig zu löschen, wovon ich gestern in einem Tagesartikel berichtet habe, schlägt inzwischen u.a. bei Facebook hohe Wellen: zahlreiche „nicht käufliche“ Mitglieder solidarisieren sich inzwischen und es hat sich bereits eine kräftige „Schimpfkultur“ entwickelt, die zum Teil schon sehr markante Worte findet.

    Ausgerechnet der verfuckte Joyclub hält sich für was besseres …

    Auweia, Säuberungsaktionen gab es schon häufiger in der Geschichte. Gut, dann hat sich Joyclub erledigt.

    Der Joyclub als Verteidiger christlicher Werte und gesellschaftlicher Moralvorstellungen. Kannst dir nicht ausdenken.

    Der JoyClub mutiert aus meiner Sicht immer mehr zum PainClub.

    Das Niveau beim JC belustigt mich immer, wenn ich dieses Sammelsorium unaesthetischer und primitivster Profile sehe

    Will Joyclub sich jetzt komplett ins Knie schießen? Die leben von schönen Fotos. Davon sind die meisten von (mehr oder weniger offiziell) kommerzielle interessierten Mitgliedern. Viel Spaß im Club der nackten Rentner mit Socken im Swingerclub unter sich!

    Ich gebe diese kritischen Kommentare an dieser Stelle einfach mal so weiter, muß allerdings betonen, dass ich dem JOYclub-Team seit vielen Jahren sehr freundschaftlich verbunden bin und auch die Gruppe „Käufliche Lust“ im JOYclub, die natürlich von der Maßnahme erheblich betroffen ist, als Gruppenleiter moderiere.

    Klar, wenn spontane Emotionen im Spiel sind, wird der Ton schon mal etwas rauher. Die Prügel erscheint mir persönlich verbal überzogen und das Leipziger Team war sich sicher bewußt, das es „dafür“ keine Blumen gibt!

    Den Gedanken, Prostitution und Prostitutionsveranstaltungen (z.B. gewerbliche Gangbangs) aus dem Portal fern zu halten, gibt es schon lange und für FKK- und Partyclubs, in denen gewerbliche Damen tätig sind, wurden Profile schon oft abgelehnt, da man sich hier abgrenzen wollte. Bei Escort und Massage hat man die Augen zugedrückt, da es hier vermeintlich „edler“ zugeht. Doch richtig geschmeckt hat das der JOYclub-Geschäftsleitung eher nicht! Dass zeigte sich bei persönlichen Begegnungen, aber auch bei den großen „JOYclub-Konferenzen“ (Club- und Veranstaltertreffen in Leipzig), an denen ich auch regelmäßig teilgenommen habe.

    Bei der letzten Zusammenkunft Anfang des Jahres, kam das Thema „Prostitutionsgesetz“ nicht auf die Agenda und Nachfragen im Plenum wurden nicht beantwortet, was bei einigen Teilnehmern für große Verwunderung sorgte! Ob die Gedanken der Aufforderung zur Profillöschung da schon diskutiert wurden, kann ich nicht sagen.

    Fest steht aber, dass die Entscheidung wohl „Chefsache“ war und sicher nicht vorab öffentlich diskutiert werden sollte.

    JOYclub steht für Qualität, „saubere Erotik“ und möchte als „Community“ mit Niveau wahrgenommen werden und die Mitglieder teilen sich in die, die mit Prostitution kein Problem haben und die, die auf „private Kontakte“ stehen und die die gewerblichen Damen und die gewerblichen Gangbang-Veranstalter noch nie so richtig „mochten“! Offensichtlich hat JOYclub hier den eigenen „Lifestyle“ neu definiert, auch wenn dies sicherlich zu Umsatzeinbußen führen wird. Klare Flagge, die natürlich unpopulär sein mag und deren Auswirkungen nicht abschätzbar sind!

    Ich glaube, dass die Angst vor „Abmahnungen“ nicht die vordergründige Rolle spielte, sondern dass man sich mehr „politisch“ für einen neuen Weg entschieden hat, für den der aktuelle Anlaß (Inkrafttreten des Gesetzes) den letzten Ausschlag gab.

    Andere Erotikportale wie poppen.de, kaufmich.com und erotik.quoka.de jubilieren natürlich und bieten den „verprellten“ JOYclub-Membern gerne eine „neue erotische Heimat“. Den JOYclub wird das nicht stören! Ganz im Gegenteil: man dürfte die Verlagerung begrüßen, da man ja nicht will, dass den „Alt-Membern“ wirtschaftlicher Schaden entsteht. Daher wohl auch die halbjährige Übergangsfrist, den das Portal zur „Profilabmeldung“ vorsieht!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/joyclub-saeuberung/

  • Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

    Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

    Prostitution 2017 - Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

    Als wäre das ganze Thema nicht schon kompliziert genug! – Am 30. Juni 2017 sind, ohne das es wahrscheinlich groß „öffentlich“ bemerkt wurde, zusätzliche Rechtsverordnungen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern in Kraft getreten, die das ProstSchGesetz ergänzen bzw. erweitern. Dabei handelt es sich explizit um die

    Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter

    und um die

    Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz

    Während die Bundesstatistik für die meisten sicher nicht von primärem Interesse sein dürfte, ist die erstgenannte Verfahrensverordnung schon sehr interessant, zumal sie auch die Musterdrucke des „Huren-Ausweises“ beinhaltet. Ich habe mich aus Zeitgründen noch nicht intensiv mit dem Inhalt befassen können, gebe aber an dieser Stelle schon mal den Link weiter, unter dem die Verordnung zu finden ist:

    https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/

    Also mal eine informative Schnellmeldung ohne Kommentierung aus einem ICE der Deutschen Bahn von Hannover nach Köln Hauptbahnhof. Thank you for choosing Deutsche Bahn today. Take care and good bye!

    Ich werde die Verordnungen natürlich noch intensiv analysieren, sobald sich hierfür ein Zeitfenster bilden wird. Es ist schon erschreckend, wie sich ein Gesetz zur vielarmigen Krake entwickelt, wobei am Ende niemand mehr versteht, worum es im Kern überhaupt geht! Wir lesen uns, zumal noch weitere Rechtsverordnungen zwangsläufig erfolgen sollen und müssen, sei es von Seiten der Bundesländer, wie auch von Seiten des Bundes.

    Man hat hier den Eindruck, dass ein unvollständiges Gesetz „gebastelt“ wurde, eine „Basis-Suppe“, die nun von vielen mehr oder weniger begabten „Köchen“ nachgewürzt und verfeinert wird, wobei der eine Koch nicht so genau weiß, was der andere reinkippt. Kein Wunder, wenn dann das Geschmackserlebnis dann möglicherweise zu wünschen übrig lässt!

  • Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Hurensäuberungsaktion - JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Das Erotikportal JOYclub, eine der größten erotischen Communities in Deutschland, hat in den vergangenen Tagen die Mitglieder, die „finanzielle Interessen“ verfolgen, also Callgirls, Dominas etc. zur Löschung der Profile bis zum 31. Dezember 2017 aufgefordert. Mit Ablauf der Übergangsfristen für die „Sexworker-Anmeldung“, möchte das Portal in dieser Hinsicht „sauber“ werden!

    Ich kann den zeitlichen Zusammenhang nicht so richtig nachvollziehen, wußte aber intern schon länger von diesen Plänen. JOYclub will sich anders positionieren und möchte dabei eben bewußt vermeiden, Behörden-Anfragen zu erhalten, die sehr zeitintensiv sind.

    Die betroffenen Mitglieder, die sich im JOYclub durchaus sehr wohlfühlen, sind natürlich mächtig geschockt, haben aber nun eine Übergangsfrist, um Kontaktlisten zu sichern und um sich eine neue „Heimat“ zu suchen. Wo das sein kann, ist die große Frage, denn es gibt keinen vergleichbaren Anbieter in diesem speziellen Segment!

    Das Vorgehen des JOYclub ist m.E. bislang einmalig und sehr einschneidend und wird die Mitgliederzahl wohl (leicht) schwächen. Man kann es vielleicht „konservativ“ nennen oder auch den Kopf schütteln: an der Entscheidung der JOYclub-Geschäftsleitung wird das wohl nichts mehr ändern! Man hat sich lange Zeit Gedanken gemacht und nun eben entschieden!

    Womöglich sind auch die Veranstalter von erotischen Parties betroffen, wenn diese Parties unter Einbeziehung „gewerblicher Damen“ veranstalten oder „Gangbangs“ bewerben. Die Veranstaltungsrubrik „Sexparties“ wird nämlich demnächst auch entfernt!

    Anders als andere Erotikportale, die im Ausland residieren, ist der JOYclub ein durchweg deutsches Portal, das von den Behörden leicht ins Visier genommen werden könnte! Allerdings haben die Leipziger Kondompflicht und Werbeverbote momentan gar nicht auf dem Schirm, den diese haben keine Übergangsfrist und ich bin mir sicher, das es momentan in einigen Profilen zumindest fragwürdige Inhalte geben könnte.

    Ob „Hurensäuberung“ jetzt der richtige Begriff ist, lasse ich mal offen! Ich haben diesen in einem Facebook-Post gefunden und als verbalen „Eyecatcher“ verwendet. Klappern gehört ja zum journalistischen Handwerk und manchmal klapper ich halt mit!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/06/p16615/

  • Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?

    Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?

    Presseschau extrem - ProstSchGesetz in den Medien - Noch Fragen?
    Bildquelle: Pixabay

    Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?

    Wenn sich die „Medien-Meute“ austobt, staunt man manchmal nicht schlecht, besonders, wenn man sich intensiv mit dem Thema befasst hat und dann „Informationen“ liest, die entweder rein reißerisch initiiert, mager recherchiert, teilweise „geklaut“ oder aber ahnungslos interpretiert werden. Natürlich gib es aber auch „seriöse“ Berichterstattung und auch Beiträge, die politische Ziele verfolgen oder unterstützen. Aber mit der Meinungsvielfalt muss man halt leben, diese zeichnet ja unsere Demokratie aus!

    Heute in „ungeordneter“ Folge einmal Artikel, die mir aufgefallen sind und die, aus unterschiedlichen Gründen erwähnenswert sind. Meine persönliche Presseschau! Was sonst? Natürlich „amtlich korrekt“ mit den notwendigen Quellen-Angaben. Meinungsbildung pur?


    Quelle: Bild.de


    Bild.de: Welches Amt ist zuständig?
    Verwirr-Spiel um Huren-Gesetz

    Seit Samstag gilt das Prostituierten-Schutzgesetz – endlich mehr Sicherheit für Frauen im Milieu (u.a. Kondomzwang). Doch offenbar überfordert das Gesetz den Römer: Welche Behörde ist zuständig? Unklar! Nötige Unterlagen? Nicht vorhanden! Fristen? Gelten nicht! Montag geht Laufhaus-Chefin Nadine Maletzki (41) morgens zum Ordnungsamt und möchte ihren Betrieb („Sex Inn“) vorschriftsmäßig als „Prostitutions-Gewerbe“ melden – doch es gibt gar keine Unterlagen …

    http://www.bild.de/regional/frankfurt/prostitutionsgesetz/verwirr-spiel-um-gesetz-52424414.bild.html


    Quelle: Bild.de

    Bild.de: Neues Prostituierten-Schutzgesetz – Kommt jetzt die Kondom-Polizei?

    Die Bundesregierung will Prostituierte besser schützen. Deshalb gilt ab heute bundesweit das neue „Prostituierten-Schutzgesetz“. Liebesbetriebe vom kleinen Apartment bis zum großen Laufhaus sind genehmigungspflichtig, Prostituierte müssen sich anmelden. Und Kondome sind jetzt Pflicht! Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Das Gesetz helfe „gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle Begleiterscheinungen“ zurückzudrängen, sagte Bundesfamilienministerin Katharina Barley (48, SPD) am Freitag in Berlin. Doch das „Präservativ-Gebot“ sorgt für Unmut. Grund: Die Behörden MÜSSEN den Gebrauch kontrollieren. Eigentlich …

    http://www.bild.de/politik/inland/prostitutionsgesetz/neue-regeln-im-puff-52395980.bild.html


    Quelle: Bild.de


    Bild.de: Umstrittene Ausweis-Pflicht für Prostituierte –
    Huren-Gesetz kostet 6 Millionen Euro Steuergeld

    Düsseldorf – Das wird teuer! NRW rechnet für das Jahr 2017 mit Kosten von 6,4 Mio Euro durch das neue Prostituiertenschutzgesetz (kurz: ProstSchG), das Samstag in Kraft tritt. Allein Düsseldorf muss vier neue Vollzeitstellen (Kosten: 280 000 jährlich) beim Ordnungsamt schaffen. In Köln sind es sogar fünf (drei beim Ord­nungs- zwei beim Ge­sund­heits­amt).

    http://www.bild.de/regional/duesseldorf/prostitutionsgesetz/neues-huren-gesetz-52371636.bild.html



    Jesus.de: Prostituiertenschutzgesetz: „Wenn wir Prostitution verbieten, gibt es Bürgerkrieg“

    Am Samstag ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Frauenrechtsorganisationen und Sozialdienste wie die Diakonie kritisieren es. Der Bundestagsabgeordnete Frank Heinrich (CDU) erklärt gegenüber pro, warum das Gesetz aus seiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung ist:

    https://www.jesus.de/prostituiertenschutzgesetz-wenn-wir-prostitution-verbieten-gibt-es-buergerkrieg/


    Rhein-Neckar-Zeitung: Prostitutionsschutz in Baden-Württemberg -Land übernimmt Rotlicht-Registrierung

    Stuttgart. Seit diesem Wochenende gilt bundesweit ein neues Prostituiertenschutzgesetz, doch in Baden-Württemberg dauert die Umsetzung: Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte am Freitag vergangener Woche die Notbremse gezogen und verkündet, die Umsetzung zum 1. Juli nicht wie geplant den Kreisen zu übertragen: Wegen zu knapper Übergangsfristen werde sein Haus die Registrierung von Prostituierten vorerst selbst übernehmen. Dazu hat sein Ministerium am Montag nun zwei Telefonnummern und E-Mail-Adressen freigeschaltet.

    https://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-Suedwest-Prostitutionsschutz-in-Baden-Wuerttemberg-Land-uebernimmt-Rotlicht-Registrierung-_arid,286650.html


    Esslinger Zeitung: Rotlicht soll ausgeknipst werden

    Seit Samstag gilt das neue Prostituierten-Schutzgesetz. Dieses sieht unter anderem gesundheitliche Beratungen, eine Kondompflicht für Freier und Anmeldungen in den jeweiligen Städten vor. Allerdings: Die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes stehen im Südwesten bislang noch aus. Zudem wird bezweifelt, ob sich die Lage der Frauen dadurch tatsächlich bessert. Eine Kampagne verschiedener Initiativen fordert nun dazu auf, käuflichen Sex komplett zu verbieten.

    https://www.esslinger-zeitung.de/region/stuttgart_artikel,-rotlicht-soll-ausgeknipst-werden-_arid,2133823.html


    Berliner Zeitung: Prostituiertenschutzgesetz Die Anmeldepflicht als zentrales Element verfehlt ihr Ziel

    Die Richtung stimmt: Es ist wichtig, über Prostitution zu reden. Über Freier, die in Flatrate-Bordellen Frauen bestellen wie Schnaps an einer Theke. Über Männer, die einen Zwanziger drauflegen, damit ihre Gespielin nicht auf ein Kondom besteht. Über Menschenhändler, die Frauen verschleppen und zur Sexarbeit zwingen. Über Minderjährige, die ihren Körper verkaufen, um sich Drogen zu finanzieren. Über Männer, die diese jungen Prostituierten kaufen. Es ist wichtig, all das zum Thema zu machen. Es ist wichtig, dagegen zu kämpfen.

    Merkurist: Stadt nimmt Bordellführungen aus dem Bahnhofsviertelnacht-Programm

    Bordellführungen sind nicht länger Teil des offiziellen Programms des Stadtteil-Events. Der Verein Doña Carmen, der diese Führungen anbietet, spricht von einer „krassen Fehlentscheidung“ und „politischer Erpressung“.

    https://merkurist.de/frankfurt/rotlicht-stadt-nimmt-bordellfuehrungen-aus-dem-bahnhofsviertelnacht-programm_xT1


    WAZ: „Hurenausweis“ stößt in Essen auf starke Ablehnung

    Neues Prostituiertenschutzgesetz gilt in Essen für 800 bis 1000 Sex-Arbeiterinnen. Stadt muss für Anmeldung zusätzliches Personal bereitstellen. In Essen sind grob geschätzt 800 bis 1000 Frauen als Sex-Arbeiterinnen tätig: in Bordellen und auf dem Straßenstrich, in Klubs und Massagestudios. Oder diskret in der eigenen Wohnung. Auch männliche Sex-Arbeiter fallen unters neue Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. Sie müssen sich jetzt bei der Stadt anmelden.

    https://www.waz.de/staedte/essen/hurenausweis-stoesst-in-essen-auf-starke-ablehnung-id211106699.html



    Tagesschau.de: Neues Prostituiertenschutzgesetz –
    Raus aus der Schmuddelecke

    Von heute an gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz: Prostituierte müssen sich künftig anmelden, Freier dürfen nicht mehr auf ungeschützten Sex bestehen. Opposition und Verbände befürchten jedoch, dass das Gesetz die Frauen stigmatisiert.


    Queer.de: Sexarbeit -Ab heute: Bis zu 50.000 Euro Strafe für bezahlten Sex ohne Kondom

    Am 1. Juli ist das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Alle Sexarbeiter müssen ihre Dienstleistungen bei Behörden anmelden und einen „Huren-Pass“ mit Foto bei sich führen.

    Rhein-Neckar-Zeitung: Kritik an neuem Gesetz – Kondompflicht auf der Reeperbahn

    Ein neues Gesetz soll vom 1. Juli an Prostituierte vor Ausbeutung und Zwang schützen. Doch auf Hamburgs sündiger Meile sind Betroffene alles andere als begeistert von den Änderungen…

    https://www.rnz.de/wissen/gesellschaft_artikel,-Gesellschaft-Kritik-an-neuem-Gesetz-Kondompflicht-auf-der-Reeperbahn-_arid,285959.html


    Die Tagespost: Ungeahnte Abgründe

    Wider eine Liberalisierung und Verharmlosung – am 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft…

    http://www.die-tagespost.de/feuilleton/Ungeahnte-Abgruende;art310,179786


    Saarbrücker Zeitung: Straßenstrich – Gegen den Strich: Wut an der Grenze

    Bürger fühlen sich mit den Auswüchsen der Straßenprostitution allein- gelassen. Polizei weist  Vorwurf der Untätigkeit entschieden von sich. An der Grenze liegen die Nerven blank. Grund: der Straßenstrich. Und Auswüchse, denen sich Bürger im Deutschmühlental ausgeliefert sehen. Sie sagen, niemand tue etwas dagegen. Weder Polizei noch  Stadt…


  • Ankündigung: Howard Chance reist im Juli wieder durch die Republik!

    Ankündigung: Howard Chance reist im Juli wieder durch die Republik!

    Ankündigung: Howard Chance reist im Juli wieder durch die Republik!
    Bildquelle: Pixabay

    Ankündigung: Howard Chance reist im Juli wieder durch die Republik!

    Oh Schreck! Wer will den Vogel denn schon wieder sehen? Lach! Kaum zu glauben: statt entspanntem Urlaub, muss ich in den kommenden Tagen nochmals den Koffer packen, da sich ja in einigen Regionen der Republik Entwicklungen ergeben haben, die nun für einigen Gesprächsbedarf sorgen:

    Nordrhein-Westfalen ist (relativ) bereit und ich wirke bereits an ersten „Betriebskonzepten“ mit, die noch in diesem Monat eingereicht werden sollen. Auch in Bayern hat man schon „Plan“ und hat umfangreiche Unterlagen entwickelt, die es zu analysieren gibt. Für mich haben die „Verzögerungen“ in den anderen Bundesländern große Vorteile, weil ich ja nicht zeitgleich auf allen „Hochzeiten“ tanzen will und kann!

    So ist Nordrhein-Westfalen meine absolute Schwerpunkt-Region für Juli 2017, aber auch in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg sind „Konsultationen“ geplant, die hoffentlich brauchbare Ergebnisse bringen. Trotz der Übergangsfristen, sind bei evtl. notwendig werdenden „Nutzungsänderungen“ die Zeitfenster nicht übermäßig groß!

    Daher einmal kurz meine Reisepläne für die kommenden 14 Tage, die ich einfach einmal aufführe und bei denen es unter Umständen noch „Luft“ für ein Gespräch gibt:

    Mittwoch, 05.07.2017: Köln / Düsseldorf
    Donnerstag, 06.07.2017: Moers / Gelsenkirchen
    Freitag, 07.07.2017: Dortmund / Recklinghausen
    Samstag, 08.07.2017: Köln

    Dienstag, 11.07.2017: Frankfurt/Main
    Mittwoch, 12.07.2017: Frankfurt/Main
    Donnerstag, 13.07.2017: Mannheim / Baden-Württemberg
    Freitag, 14.07.2017: München

    Die „ausgesparten“ Tage benötige ich für intensive Büroarbeit und da ich immer noch keine vollbusige Sekretärin gefunden habe (siehe Aufruf!), die mich „entlastet“, muss ich es halt nach wie vor selber machen! Macht nix, ich arbeite ja gerne und werde ja inzwischen von Experten aus den Bereichen Recht unterstützt, die inzwischen unerlässlich sind.

    Bitte nicht böse sein, wenn ich mal nicht ans Telefon gehe oder eine Mail erst „später“ beantworte: ich kann mich (noch) nicht teilen und habe momentan „Konjunktur“ mit allen damit verbundenen Nebenwirkungen, bei denen kein Arzt oder Apotheker hilft!

    Wenn ich jemanden „vergessen“ haben sollte: bitte melden! – Als meine eigene Sekretärin bin ich nicht „die Beste“! Aber ich arbeite daran:

  • 1th of July – Strukturveränderung – Neue Kooperationen – MH-Consulting

    1th of July – Strukturveränderung – Neue Kooperationen – MH-Consulting

    1th of July - Strukturveränderung - Neue Kooperationen - MH-Consulting
    Bildquelle: Pixabay

    1th of July – Strukturveränderung – Neue Kooperationen – MH-Consulting

    Unter dem Label „MH-Consulting“, bin ich seit Oktober vergangenen Jahres informierend und analysierend unterwegs und habe dabei nahezu alle Regionen der Bundesrepublik mehrfach bereist und einen sehr umfangreichen Erfahrungsschatz gewonnen, der noch immer täglich wächst und die Synapsen mächtig fordert!

    Die Reisen waren oft sehr anstrengend und auch thematisch sehr kompliziert, da der Gesetzestext zwar seit September 2016 bekannt war, ich mein Buch auch auf dieser Grundlage veröffentlichte, dann aber später die ergänzenden Verordnungen und Erlasse der Bundesländer hinzukamen, die manches in ein anderes Licht rückte.

    Es war oft ein „Orakeln“, da man viele Aspekte nicht prognostizieren konnte und so waren die meisten Treffen erst einmal (hoffentlich) informativ und dabei mit Denkanstößen versehen, die der einen und dem anderen wahrscheinlich geholfen haben. Wenn dies gelungen ist, freut mich das natürlich sehr!

    Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1. Juli 2017, ändern sich viele Paradigmen, aber natürlich auch der generelle Umgang mit der äußerst schwierigen Umsetzung des Gesetzes in die Praxis, bei der es sich um einen Prozess handelt, der möglicherweise über Jahre gehen wird, wenn man bedenkt, dass viele Bundesländer noch keine Verordnungen erlassen haben und hier in einigen Entwürfen der 1. Januar 2018 als Zieldatum genannt wird. Zudem gibt es ja noch die von Dona Carmen e.V. initiierten „Verfassungsbeschwerden“, die unter Umständen noch Änderungen bewirken könnten. Wer weiß? – Sicher weiß es niemand!

    In Nordrhein-Westfalen ist man gut im Zeitplan und auch Bayern lässt sich keine Faulheit unterstellen. In NRW bin ich an der Erstellung von Konzepten zur Betriebserlaubnis bereits aktiv eingebunden und auch in Süddeutschland prüfe ich bereits amtliche Unterlagen und gebe Ratschläge zur betrieblichen Praxis. Auch mit diversen Behörden, bin ich bundesweit im Gespräch. Terminbegleitungen gehören bereits zum Alltag und ich habe täglich alle Hände voll zu tun. Prima, aber auch sehr stressig!

    Spätestens wenn es zu Verwaltungsakten kommt, sind der Unternehmensberatung die Grenzen deutlich aufgezeigt. In Deutschland ist die „rechtliche Vertretung und Beratung“ klar geregelt: wenn diese gegen Honorar erfolgt, ist sie zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Ohne wenn und aber! Daher ist es nun in der „aktiven Phase“ die Kooperation mit einem gewieften Rechtsexperten unerlässlich und ich freue mich sehr, dass sich Herr Prof. Dr. Timo Eckardt, Inhaber der Kanzlei www.sm-recht.de, den ich in Kürze noch ausführlich vorstellen werde, in der vergangenen Woche seine Bereitschaft erklärt hat, mit mir und meinen weiteren Partnern intensiv zu kooperieren. Alle Angelegenheiten, die des Anwalts bedürfen, landen also auf dem Tisch des versierten Fachmanns und ich begleite die „Verfahren“ dann weiter mit meinem branchenspezifischen Sachverstand und mit meinen vielfältigen Erkenntnissen aus der praktischen Arbeit, die ja stets Grundlagen meiner Unternehmensberatung sind.

    Im Bereich der Steuerberatung vertraue ich zudem auf den Herrn Steuerberater Christian aus Oberhausen, der eine große innovative Kanzlei besitzt und sich intensiv mit dem Thema „Rotlicht und Steuer“ beschäftigt hat. Er ist derjenige, der den „Schäuble-Erlass“ zu der Vermietung von Stundenzimmern in vielfältigen Richtungen quer gedacht hat und für einige Kunden bereits beachtliche Erstattungserfolge erzielt hat. Auch hier besteht eine ständige und befruchtende Zusammenarbeit, die mich sehr erfreut!

    Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater: ein dynamisches Dreigestirn, das sich hervorragend ergänzt und im inhaltlichen Austausch ständig nach gangbaren Wegen und Optimierungen sucht!

    Auch wenn wir natürlich nicht aus reinem „Spaß an der Freud“ arbeiten, sind wir doch immer bemüht keine „Wucherei“ zu betreiben, sondern gute Leistung für gutes Geld zu bieten, wobei „gut“ hier einfach dem jeweiligen Aufwand entsprechen soll. Die genauen möglichen Dienstleistungen werde ich im Laufe dieser Woche noch katalogisieren und dann auf der Seite von „MH-Consulting“ präsentieren.

    Wir lassen Sie nicht im Regen stehen und sind garantiert immer präsent, wenn es brennt! Versprochen!

  • Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!

    Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!

    Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!
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    Baden-Württemberg plant Huren-Pass nur für eigenes Bundesland!

    Jedes Bundesland kann bekanntlich Zusatzverordnungen und gesonderte Bestimmungen zum Bundesgesetz erlassen. Dies steht so im Gesetz! Nun liegt der „Entwurf“ eines solchen „Ausführungsgesetzes“ für Baden-Württemberg vor, der einen besonders zu erwähnenden Paragraphen enthält, der, falls der Entwurf denn angenommen und beschlossen wird, für erhebliche Konfusionen sorgen wird:

    § 2 Gültigkeit der Anmeldebescheinigung: Abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1ProstSchG ist die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung örtlich auf das Landesgebiet Baden-Württembergs beschränkt.

    Ist das jetzt der „BaWü-Hurenpass“? Eine Anmeldebescheinigung aus Baden-Württemberg gilt dann nur in einem Bundesland? Die „Regionalisierung“ macht keinen wirklichen Sinn, sondern wird zu viel mehr Bürokratie führen und den Sexworkerinnen den Alltag erschweren. Akzeptiert BaWü dann keine Bescheinigungen aus anderen Bundesländern? Gibt es am Ende dann mehrere unterschiedliche „Ausweise“ und macht das Modell aus dem Süden am Ende bundesweit Schule? Dies Frage beantwortet der Paragraph natürlich nicht und dies führt zwangsläufig zu Spekulationen.

    Sehr interessant ist auch der „Stichtag“, der für das Inkrafttreten des Landesgesetzes geplant ist: hier ist der 1. Januar 2018 vorgesehen, was darauf hindeutet, dass man sich im „Ländle“ noch viel Zeit lassen will. Gründlich geht nun mal vor eilig! Landestradition!

    Wer soll bei all dem „Föderalismus“ da überhaupt noch durchblicken? Die Festlegungen sind zwischen den Bundesländern scheinbar nicht koordiniert und selbst für erfahrene „Verwalter“ nicht mehr zu durchschauen. Sexworkerinnen, die „reisen“, haben demnächst mit unterschiedlichen Vorschriften zu kämpfen und die Wahrscheinlichkeit Fehler zu machen, nimmt ganz erheblich zu! Muss das wirklich so sein? Es war doch mal von Bürokratie-Abbau die Rede? Und nun bläht sich die Bürokratie gerade gewaltig auf! Glückwunsch!

    Wo findet man den Entwurf? – Natürlich im Internet unter:
    https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gegen_Gewalt_an_Frauen/ProstSchG-Entwurf-Ausfuehrungsgesetz-BW.pdf

    Abschließend noch einmal der ausdrückliche Hinweis, dass es sich bei diesem Dokument um einen Entwurf handelt, der momentan noch keine Rechtskraft besitzt! Doch die Wahrscheinlichkeit, dass die „Verabschiedung“ so oder so ähnlich erfolgt, ist m.E. recht hoch!

  • Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! - Kondompflicht / StädteportraitsPresseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Deutschlands Meinungsbilder Nr. 1 – Bildzeitung nebst Bild Online – hat recht lange zum Thema neues Prostitutionsgesetz geschwiegen, doch zum Stichtag 1. Juli 2017 wurde nun ein informativer Artikel publiziert, der in der SEO-Optimierung den Seitenuntertitel „Neue Regel im Puff“ enthält und einen typischen Bild-Anreißer bietet:

    Kommt jetzt die Kondom-Polizei?

    Man spielt halt gerne mit „reizenden“ Wörtern und die „Kondom-Polizei“ weckt da schon ein generelles Interesse. Man hat den bekannten Rainer Wendt als Chef der Polizeigewerkschaft befragt, der betonte, dass es „keine Lümmel-Tüten-Polizei geben werde!“ Punkt! Aber keinen Punkt für die Zote, die nicht wirklich witzig rüber kommt! Egal!

    Interessanter sind da schon die Anfragen an deutsche Städte, wo Bild fragte, wie die Kondompflicht denn nun konkret kontrolliert werden soll:

    In München, wo die Kondompflicht schon lange durch Landesgesetz vorgeschrieben ist, hat man keine gravierenden Verstöße festgestellt und will das Vorhandensein von Kondomen und Hinweisschildern in Bordellbetrieben prüfen. Prima: wenn Kondome ausliegen, werden sie auch stets verwendet? Etwas einfach gedacht!

    In Frankfurt hat man keinen wirklichen Plan und erklärt, dass es „spannend“ wird! Manchmal ist es wohl besser, die Klappe zu halten, wenn man keine Ahnung hat. Oder?

    Köln weiß, dass man nicht „inflagranti“ ermitteln kann und will sich, wie München, auf die ausliegenden Kondome und auf die Kontrollschilder beschränken. Man hat nachgedacht!

    In Hannover will man „ungebrauchte“ und „gebrauchte“ Kondome in den Betrieben kontrollieren. Na wunderschön, welcher Beamte sehnt sich danach in Bordell-Mülleimern nach „Gülle-Hülle“ zu suchen. Lecker, klebrig, stinkig! Man hat halt Humor!

    Dresden weiß noch nicht einmal, ob die Kondompflicht überprüfbar ist. Da es noch keine örtlichen Vorgaben gibt, sitzt man es aus? Kopfkratz oder Hannover fragen?

    Den Dortmundern reicht wohl das „Hinwirken“ der Betreiber aus, wobei das eine Weisung sein könnte, die eigentlich nach dem neuen Gesetz untersagt ist. Grenzwertig! Man will sich die Finger auch im Revier nicht schmutzig machen!

    Stuttgart hat auch (noch) keine Ahnung und gibt dies unverblümt zu! Thema durch!

    Keine Spur von den berüchtigten Kondom-Polizisten, die ich schon in amtlicher Ausbildung wähnte! Nun bin ich aber schwer enttäuscht, dass man sich so wenig Mühe gibt. Natürlich mit Ausnahme der Hannoveraner, die künftig in den Tonnen hängen? Dem Finanzamt traut man solche Maßnahmen ja schon lange zu, um mögliche Umsätze zu ermitteln. Schmidt vom Amt, der bislang Parkverstöße ahndete, hat dann demnächst eine neue Passion?

    Übrigens: spätesten wenn im Unrat die bräunlich verfärbten HT-Kondome für den zünftigen Analverkehr auftauchen, werden Handschuhe Pflicht! – Pfui, Howard!

    Wer die Artikel-Details nachlesen möchte, findet diesen unter folgender Webadresse:

    http://www.bild.de/politik/inland/prostitutionsgesetz/neue-regeln-im-puff-52395980.bild.html

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/p16591/

  • Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update - Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? - Leider Irrtum!
    Bildquelle: Pixabay

    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Vor einigen Wochen habe ich mit „Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!“ getitelt, nachdem ich ein Rundschreiben der Polizeiinspektion Regensburg erhalten hatte, das inzwischen als „Postwurfsendung“ von einem 3-7 köpfigen Polizei-Einsatzteam in Regensburger „Prostitutions-“ und Massage-Wohnungen zugestellt wurde.

    Nach meinen Informationen fand dies „zufällig“ im Rahmen eines Aktionstags gegen den Menschhandel statt, bei dem in Bayern wohl auch „leicht ruppige Fachkräfte“ eingesetzt wurden, die örtlich unbekannt waren. Bisschen Show kann ja nicht schaden! Oder? – Schön ist sicher anders!

    Aber zurück zum eigentlichen Thema: das Rundschreiben der Polizei klang freundlich und verbindlich und der zuständige wie verfassende Beamte wird von den Regensburger Betreibern als „sympathisch“ charakterisiert. Die Polizei empfiehlt eine frühzeitige Kooperation und es entstand der Eindruck, dass man „alles“ irgendwie mit den Behörden regeln kann. In der Folge fragten einige Betreiber bei der Stadt Regensburg nach, um zu erfahren welche Vorgaben es gibt und welche Unterlagen für die Konzessionierung notwendig werden.

    Der Schock folgte dann auf den Fuß und zwar in den letzten Tagen: Regensburg hat umfangreiches Material vorbereitet und fordert sehr wohl qualifizierte baurechtliche Dokumente.

    Die „vorsichtige Entwarnung“ muss ich zurücknehmen. Bayern bleibt eben Bayern und überlässt nichts dem Zufall oder der amtlichen Schludrigkeit.

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, so es denn überhaupt möglich ist, sollen Baubegehungen erfolgen und die Frage nach „genehmigt“ oder „nicht genehmigt“ wird schon auf Seite 1 des Antrags gestellt. Kein Unterschied zu NRW, eher noch eine kleine Steigerung, bei der die Bayern sogar Nachweise fordern, dass das genutzte Wasser im Haus frei von Legionellen ist! Liest sich relativ unentspannt und hat bereits einige Betreiber geschockt, weil das alles nach erweitertem Formalismus klingt.

    Ob wirklich so heiß gegessen wie gekocht wird, ist hier eher nicht die Frage, sondern ein frommer Wunsch, der sich womöglich nicht erfüllt!

    Sorry für meine Fehlinterpretation! Kann im schnellen Informationsfluß leider passieren! Daher ist mir die heutige Richtigstellung auch sehr wichtig! Ich bleibe am Ball und werde die Regensburger Freundinnen und Freunde natürlich weiterhin intensiv unterstützen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/27/polizeiinformation-regensburg/

  • 1. Juli 2017 – Der Leidartikel – ProstSchG in Theorie und Praxis – Hannover

    1. Juli 2017 – Der Leidartikel – ProstSchG in Theorie und Praxis – Hannover

    1. Juli 2017 - Der Leidartikel - ProstSchG in Theorie und Praxis - Hannover1. Juli 2017 – Der Leidartikel – ProstSchG in Theorie und Praxis – Hannover

    Hat es die Landeshauptstadt Hannover wirklich verdient, der Ort der Erstellung des heutigen „Leidartikels“ (man beachte bitte mal wieder das Wortspiel!) zu sein, nachdem ich ja gestern schon unter dem gelben Stadtschild von diversen krassen Missständen (Toilette, Ratten) in besonderen Randbereichen des Rotlichts berichtet hatte (den Artikel hier nachlesen)?

    Tja, da ich momentan in Hannover ein wenig von meinen durchaus anstrengenden Reisen entspanne und gleichzeitig wichtige Korrespondenz erledige, poste ich natürlich auch aus der Stadt an der Leine, wo ich gestern am späten Abend noch investigativ unterwegs war, um nach 0 Uhr die Auswirkungen des neuen Prostitutionsgesetzes in der Praxis zu ergründen.

    Was weiß man in den Eros-Centern, was tut sich im Postbank-Gebüsch und wieweit sind die Sexworkerinnen eigentlich informiert? Welche „besonderen“ Dienstleistungen werden angeboten?

    Aus bekannten Gründen und um keine zuzuordnende Ordnungswidrigkeiten zu ermöglichen, werde ich weder die Namen der Bordellbetriebe, noch die Namen der Dienstleisterinnen nennen, sondern diese pseudonymisieren.

    Ich war als getarnter  „Freier Dieter“ unterwegs, hatte die Geilheit im Blick und zur Unterstützung eine gut verpackte dicke wie grobe Leberwurst in der Hose, woran man eindeutig den Fachmann erkennt. Alle „Dieters“ mögen mir verzeihen!

    Los ging es vom Hotel aus kurz nach Mitternacht in die roten Bezirke der Stadt. Durch den zeitweiligen Starkregen, war in Hannover-City nicht besonders viel los und der „Open-Air-Bereich“ bei der Postbank (Herschelstrasse) war „gefegt“: die sonst dort anzutreffenden Damen hatten wohl wettertechnisch kapituliert und die Hose war tot! Kein Ergebnis! Also eilte ich mit flinkem Schritt und nassem Fuß in ein größeres Eros-Center, um dort einmal Einblick zu nehmen.

    Sata (Name geändert), eine asiatische Lady im mittleren Alter, winkte aus ihrem bunten Zimmer und zeigte demonstrativ 3 Finger: Standard-Service also 30 € und die monotone Beteuerung „machen gut“ fehlte ebensowenig, wie der Versuch, mich sanft ins Zimmer zu ziehen. Mein zarter Hinweis auf eine „Gummi-Allergie“, wurde mit erhobenen 5 Fingern schlüssig beantwortet. Die Andeutung, das es doch ein neues Gesetz gebe, wurde mit einem klaren Abwinken beantwortet. OK, ich wußte genug und wechselte das Haus.

    Eine Latina in einem anderen Haus, deren Namen ähnlich wie „Esmeralda“ klang, war über die Frage nach „AO“ nicht begeistert.

    Ihre Augen funkelten kurz auf, bevor dann das Angebot für „französisch total“ kam … aber „nix ohne in Muschi!“

    Von einem neuen Gesetz wußte die Dame aus Südamerika nichts und ich glaube nicht, dass sie geschwindelt hat. Drei weitere „Befragungen“, führten zu ähnlichen Ergebnissen und ich kam zu der Erkenntnis, dass man den „Service“ zum „Stichtag“ nicht geändert hat und wahrscheinlich auch nicht ändern wird. Business as usual? Hatte ich wirklich etwas anderes erwartet?

    Während sich die Bordellbetreiber große Gedanken machen und bei den Anzeigen in den Erotikportalen und auf den eigenen Webseiten alle möglichen „Reizwörter“ in Nachtschichten entfernt wurden, herrscht an der „Front“, also in den Arbeitszimmern der Dienstleisterinnen, Pragmatismus. Wie will man Stammkunden auch erklären, dass ab sofort bei allen Praktiken das ungeliebte „Gummi“ montiert werden muß?

    Fast in jedem Zimmer, wo „Freier Dieter“ heute nach Mitternacht vorsprach, wäre es zu den ersten „Ordnungswidrigkeiten“ gekommen, wenn es denn zum „Äußersten“ gekommen wäre, was natürlich nicht der Fall war.

    Die Dienstleisterinnen haben natürlich untereinander keine Vereinbarungen getroffen, wie man mit den „Kondomen“ nun umgeht. Würden alle Sexworkerinnen sich für eine Einhaltung der Gesetzes entscheiden, wäre ja womöglich alles soweit gut! Aber die Damen und auch Herren sind nun mal „Einzelkämpfer(innen)“ und befinden sich in einem scharfen Wettbewerb um die zahlende Kundschaft. Da macht man dann eben Kompromisse, um keine Kunden zu verlieren! Darüber moralisch zu richten, wär absolut unfair!

    Mir war, durch vielfältige Gespräche in den vergangenen Monaten, klar, in welche Richtung sich die Umsetzung in den Arbeitszimmern gestalten würde, ich machte aber doch einmal die Probe aufs Exempel und denke, dass sich andere Rotlichtviertel in der Republik nicht von Hannover unterscheiden werden.

    Auch im Escort-Bereich, wo oft stolze Summen für „gemeinsame Zeit“ den Besitzer wechseln, wäre man naiv, wenn man denken würde, dass der „Service“ stark eingeschränkt wird!

    Wie verhält sich die Kundschaft? Nun, ich habe jetzt keine freienden Leute direkt vor Ort angesprochen, konnte aber im unverbindlichen „Talk“ mit einem „Wirtschafter“ erfahren, dass es schon seit einigen Wochen ruhig ist im Revier und das die Freier die Konfrontation mit dem Thema Kondompflicht erst mal vermeiden, in dem sie den Damen erst mal fern bleiben. Man will wohl keinen „Korb“ bekommen und auch nicht bei etwa „Verbotenem“ erwischt werden! Ein bisschen irrational, aber eben menschlich!

    Ansonsten hat der Stichtag des Inkrafttretens des Gesetzes heute keinen Aktionismus von Seiten der Behörden ausgelöst! Ich habe jedenfalls von so etwas nichts gehört.

    Was hätte man auch tun sollen? Großrazzien und Kontrollen, SEK-Showprogramm und erste Verhaftungen? Ein Ordnungsamtsleiter, der demonstrativ das rote Licht ausschaltet?

    Es gab Leute, die wirklich mit solchen Maßnahmen gerechnet haben und sich schon länger latent bedroht fühlen. Dabei handelt es sich aber meist um Nerven-Überreizungen, die in der Folge zu gedanklichen Ausreißern führen. Zum Glück nicht real!

    Die Kampagne „Sexarbeit ist Arbeit“ hat gestern bundesweit mit auffälligen Bannern medienwirksam demonstriert, doch leider war das Thema des Tages gestern die „Ehe für alle“, die alles andere in den Hintergrund drängte, heute ist es Altkanzler Helmut Kohl, der omnipräsent wie kaiserlich durch Europa und durch die Medien reist und morgen wird es wieder schickere Themen geben, die sich automatisch in den Vordergrund stellen.

    Aktuelle Aufrufe von Tantra-Verbänden, die ihre Forderung nach einer Abspaltung der tantrischen Massage vom Prostitutionsgesetz markant stellen, haben ein merkwürdiges Timing. Hier wäre eine frühzeitige Koordination und eine weitere individuelle Verfassungsbeschwerde womöglich sinnvoll gewesen? Egal, die „Branchen“ haben hier keine gemeinsame Basis, das sich bestimmte Ideologien einfach nicht vertragen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/20/ruhe-auf-den-bordellfluren/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution – BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!

    Prostitution – BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!

    Prostitution - BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!Prostitution – BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!

    Viele Leserinnen und Leser meines Blogs interessieren sich für den genauen Wortlaut der von Dona Carmen e.V. initiierten und inzwischen eingereichten Verfassungsbeschwerde. Eine Woche vor Inkrafttreten des neuen ProstSchG, ist das von Rechtsanwalt Starostik (Berlin) gefertigte Dokument in Karlsruhe eingegangen und umfasst inklusiv Anschreiben 62 DIN A4!

    Der Schriftsatz ist juristisch gründlich gearbeitet, wie es beim erfahrenen Herrn Starostik nicht anders zu erwarten war. Ich habe für die geneigte Lektüre fast 2 Stunden benötigt, da die Darstellungen und Bewertungen doch recht kompliziert sind und man doch über einige Ansätze intensiv nachdenken muss.

    Nun wäre es vermessen, die Beschwerdegründe an dieser Stelle journalistisch oder gar rechtlich zu bewerten. Ich habe zwar zu den einzelnen Punkten durchaus eine recht klare persönliche Meinung, will mich hier aber nicht als selbsternannten Verfassungsrechtler profilieren oder aber frech „richten“.

    Dies können die Karlsruher Richter 1000 mal besser, zumal es ja im Kern ausschließlich darum geht, was wirklich gegen das Grundgesetz verstoßen könnte oder verstößt. Diese Beurteilung ist schwierig und nichts für den Laien, der Rechtsprechung bei Barbara Salesch und Alexander Hold kennen lernte.

    Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen vom BesD e.V. für die Veröffentlichung des Gesamttextes. So entsteht erstmals Transparenz, die sich ja viele gewünscht haben. Merci dafür! Nun wissen „wir“ endlich, welche Beschwerdegründe vorgebracht werden und können nachlesen, welche Standpunkte vertreten werden. Das hilft, unabhängig davon, was am Ende dabei herauskommt, beim Denken und Nachdenken.

    Da es sich, wie eigentlich schon bekannt war, bei der jetzt eingereichten Beschwerde nicht um ein Eilverfahren handelt und die Beschwerde zunächst einmal formell „angenommen“ werden muss, was eine Vorprüfung beinhaltet, wird man erst einmal nichts hören, da die Karlsruher Mühlen wegen Arbeitsbelastung statistisch sehr langsam „mahlen“. Es erfordert also einer gewissen Geduld, bis es zu weiteren Schritten kommt und die „Sache“ zur Verhandlung kommt. Ich werde selbstverständlich weiter dazu berichten!

    Eine abschließende Anmerkung: natürlich sind in der PDF-Veröffentlichung die Namen der Beschwerdeführer anonymisiert worden, aber das tut dem Inhalt ja keinen Abbruch. So empfehle ich Ihnen den Text als spannende Wochenend-Lektüre und weise auf den Link des BesD hin, wo das umfangreiche Dokument zu finden ist:

    https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/VERFASSUNGSBESCHWERDE-ProtSchG-2017.pdf