Achtung Fake-News: Schließungsankündigung Bordelle wegen Corona!
Angeblich wollen mehrere Landesregierungen Bordellbetriebe wieder schließen. Unsinn und bewusste Verunsicherung der Branche!
Heute Morgen erreichte mich per WhatsApp folgende weitergeleitete Nachricht:
Wer da informiert, bleibt im Dunkeln, aber die Nachricht hat sich im süddeutschen Raum massiv verbreitet und demensprechend gingen bei mir mehr und mehr Rückfragen ein. Von Schließungen ist keine Rede, allerdings sind in vielen Regionen jetzt Verschärfungen notwendig. Alles läuft auf „2-G“ hinaus, wie wir es ja bereits vor Monaten vermutet haben. Daher jetzt ein Blick in die aktuell bekannten vollzogenen oder beabsichtigten Änderungen in verschiedenen Bundesländern, die in der WhatsApp-Nachricht aufgeführt wurden:
Bayern
Die Bayerische Landesregierung hat gestern (03.11.2021) neue Corona-Maßnahmen für den Freistaat beschlossen: ab kommenden Samstag, 06.11.2021, gilt für Bordellbetriebe die „2-G-Regel“, falls die sogenannte Corona-Ampel auf „gelb“ springt, wovon definitiv auszugehen ist. Am 04.11. ist die Grenze bereits überschritten und Samstag wird die „gelbe Stufe“ festgestellt werden. Dies bedeutet dann, dass sich in Bordellbetrieben nur noch nachweislich „geimpfte“ oder „genesene“ Personen aufhalten dürfen. Egal ob Bordellbetreiber, angestellte Servicekraft, selbständige Dienstleisterin oder eben Kunde: so lange die sogenannte „Warnstufe“ gilt, gibt es in Bordellbetreiben ein Aufenthaltsverbot für alle, die nicht geimpft oder genesen sind. Eine alternative Testung selbst mit PCR-Test ist nicht problemlösend sondern gar nicht vorgesehen!
Diese neue Regel beendet dann natürlich auch das „Münchener Agreement“, wo das KVR auf die PCR-Testpflicht für Sexworker verzichtet hatte, da es eine markante Formulierungslücke in der „alten“ Verordnung der Landesregierung gab. Das Agreement wurde übrigens von vielen Behörden in Bayern ohnehin nicht übernommen und ist nun ab Samstag wohl gänzlich hinfällig.
Baden-Württemberg
Seit dem 03. November 2021 gilt in Baden-Württemberg jetzt die „Warnstufe“. In Bordellen gilt die „3-G-Regel“, wobei als Testverfahren bei Ungeimpften und Ungenesenen nur noch der PCR-Test zulässig ist. Sollten die Werte weiter steigen und die „Alarmstufe“ erreicht werden, käme es zur strikten „2-G-Regel“.
Rheinland-Pfalz
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat unlängst eine neue Coronaschutzverordnung beschlossen, die ab 08. November 2021 gelten wird. Für den Bereich der Bordellbetriebe enthält diese keine Verschärfungen und schon gar keine vorgesehene Betriebsschließungen.
Thüringen
Auch in der aktuellen thüringischen Verordnung vom 29. Oktober 2021, finde ich beim besten Willen keine Verschärfungen für die erotische Branche. Fake-News, die sich halt schnell verbreiten und sich womöglich hartnäckig halten! Leider!
Allgemeine Lage und Prognose bundesweit
Die „4. Welle“ verbreitet sich trotz Impfungen massiv und wir erreichen tagaktuell Neuinfektionswerte, die ein absolutes Allzeit-Hoch darstellen. Einige Bundesländer rufen nach einer neuerlichen „Ministerpräsidenten-Konferenz“ und zwar möglichst schnell; andere Bundesländer lehnen dies ab, weil angeblich kein Handlungsbedarf besteht. Das RKI warnt intensiv, die Übergangs-Bundesregierung hat an Schwung verloren, Herr Spahn will die Epidemische Lage aufheben und das neue Ampelbündnis ist noch weitgehend inaktiv.
Keine guten Vorzeichen für unsere Branche: je mehr Panik wieder entsteht, desto schwieriger werden die Geschäfte. Ungeimpfte und ungenesene Gäste und Dienstleisterinnen werden „ausfallen“, ängstliche Gäste werden ihre Besuche überdenken und die ersehnte „Konjunktur“ wird wohl ausfallen. Zwar laufen die Fördergelder bis Ende des Jahres weiter, aber ob die Corona-Lage im Januar besser sein wird? Dahinter packen wir mal ein großes Fragezeichen!
Ich werde die weiteren Entwicklungen natürlich wie immer beobachten und dazu fortlaufend „posten“. Für heute herzliche Grüße von Ihrem / Euren
Howard Chance