Blog by Howard Chance 2027

  • Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Prostitution 2017 - Akten und Fakten? - Widersprüchlicher Umgang!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Als recht spezialisiertes Beratungsunternehmen bearbeitet MH-Consulting momentan Betriebskonzepte in einer ganzen Reihe von Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin sind bei uns auf „aktiv“ geschaltet, da es in diesen Gebieten Ansprechpartner für die Betreiberinnen und Betreiber gibt und wo wir zumindest in Nordrhein-Westfalen bereits Betriebskonzepte eingereicht haben, die sich nun in Prüfung befinden!

    Das Land Nordrhein-Westfalen bleibt der „Vorreiter“ und hat die umfangreichsten Antragsformulare im Angebot. In Niedersachsen sind die Materialien schon deutlich abgespeckt und in der hessischen Metropole Frankfurt/Main geht der Streit mit dem Land Hessen fröhlich weiter: man verdrängt bzw. verschiebt das Thema wohl ins neue Jahr!

    In Rheinland-Pfalz zeigen sich die Behörden entspannt und man signalisiert, dass ja noch viel Zeit ist, bis man da etwas tun kann und will. Im gesamten „Osten“ (also in den sogenannten neuen Bundesländern) herrscht ebenfalls das „Schweigen“ vor dem wahrscheinlich nicht aufkommenden Sturm. Kommt was, kommt nichts und vor allem wann?

    Die bundesweite „Uneinheitlichkeit“ könnte für den Gesetzgeber zum Problem werden, da die „Gleichbehandlung“ bislang nicht praktiziert wird. Je nachdem, in welchem Bundesland man seinen Betrieb hat, wird geltendes Bundesrecht angewendet oder eben nicht! Dies verstößt, wenn man es zu Ende denkt, gegen das „Gleichheitsgebot“ in Artikel 3 des Grundgesetzes.

    Gewerbetreibende, die ja als natürliche Personen Menschen sind, erhalten „Recht“, ob nun im positiven oder negativen Sinn, oder sie erhalten es durch Untätigkeit und Duldung eben nicht!

    Gerade in „Grenzgebieten“, wo also Bundesländer aneinander angrenzen, wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen jedes Kondom im Betrieb akribisch geprüft, während 5 km weiter der „Schorsch vom Amt“ in Rheinland-Pfalz den Antragsteller nach Hause schickt und deutlich macht, dass man in der Pfalz nach wie vor die 5 gerade sein lassen wird. Wenig Akten, wenig Arbeit!

    „Deutschland einig Vaterland“ ist beim neuen Prostituiertenschutzgesetz überhaupt nicht erkennbar und dies gipfelt in Umständen, bei denen man nur noch intensiv den Kopf schütteln kann.

    Betrachten wir die „Zustände“ einmal nur auf Nordrhein-Westfalen bezogen:

    In Dortmund gibt es schon seit längerem Huren-Ausweise, in Köln und Düsseldorf werden „erfundene“ Übergangsbescheinigungen ausgestellt, die eine erneute Wiedervorstellung der Sexworkerin notwendig machen. In Düsseldorf und Dortmund werden alle erkennbaren Erotik-Institute schon jetzt regelmäßig vom Ordnungsamt „heimgesucht“, während man in Köln eine ruhige Kugel schiebt. In Aachen hat man letzte Woche (!!!) ein Rundschreiben verschickt und mitgeteilt, dass sich nächstes Jahr etwas tut!

    Die Liste könnte ich weiter fortsetzen, aber dazu fehlt mir einfach die Lust! Die Ursache für all diese Umstände ist die auf Föderalismus programmierte Gesetzgebung, bei der klare zeitliche Linien fehlten und wo zuviel „Umsetzung“ auf die Länder abgewälzt wurde. Der Bund hat mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und verkündet, die Länder haben die Umsetzung missmutig übernommen und diese ihrerseits auf Städte und Kreise abgewälzt. Bei jeder „Weitergabe“ ging mehr  oder mehr Motivation verloren!

    Im Ergebnis betrachtet, könnte die „Ungleichbehandlung“ ein Fall für das Verfassungsgericht werden, wie mir ein erfahrener Verfassungsrichter unlängst erklärte. Und die Aussichten könnten viel erfolgsversprechender sein als das „Verfahren“ von Dona Carmen e.V., von dem man seit dem Briefkasten-Einwurf nichts mehr gehört hat! Oder habe ich da was verpasst?

    Es hilft nichts: wir als Beratungsunternehmen müssen mit den Umständen arbeiten, die nun einmal vorliegen und können nicht auf „Entscheidungen“ warten, die irgendwann einmal eintreffen oder eben nicht! Also geht der Weg zügig weiter … heute übrigens nach Baden-Baden, wo es heute eine verspätete „Weihnachts-Gans“ gibt!

  • Braunschweig: Sexworkerin zeigt Freier an – Kondompflicht verletzt!

    Braunschweig: Sexworkerin zeigt Freier an – Kondompflicht verletzt!

    Braunschweig: Sexworkerin zeigt Freier an - Kondompflicht verletzt!
    Bildquelle: Pixabay

    Braunschweig: Sexworkerin zeigt Freier an – Kondompflicht verletzt!

    Was das Thema „Kondompflicht“ anbelangt, wurde überall gelächelt: da kann doch nix passieren und niemand erfährt, was im stillen Kämmerlein passiert. Ob der „Pirelli“ montiert ist oder eben nicht? Was soll´s? Es gibt ja keine Kondompolizei und wo bitte steht im neuen Gesetz, dass es sich um ein intaktes Kondom handeln muss? Lustiges Feixen und dazu in den bekannten „AO-Foren“ nach wie vor umfangreiche Berichte über „katholischen Service“!

    Nun gibt es im schönen Braunschweig, wo ich auch schon mehrfach dienstlich zu Gast war, einen aktenkundigen Fall, über den „Focus Online“  berichtet:

    Der Gast einer Sexworkerin hat das Kondom während des „Verkehrs“ einfach entfernt und dies natürlich ohne Einwilligung der Dame! Was man im privaten Bereich „Stealthing“ nennt, ist im vorliegenden Fall des „gewerblichen Geschlechtsverkehrs“ eine Ordnungswidrigkeit, die nun von der Braunschweiger Ordnungsbehörde geahndet werden wird, da die betroffene Dame Anzeige erstattet hat und die Personalien des „Bösewichts“ wohl bekannt sind!

    Dumm gelaufen für den „Kollegen“, der scheinbar nichts von der Geldstrafe bis zu 50.000 € gehört hat oder eben darüber auch nur fesch gelacht hat!

    Zwar wird ihm das Ordnungsamt Braunschweig sicher keine 50.000 € in Rechnung stellen, aber ein saftiger Denkzettel wird es wohl werden. Ich bleibe an der Story dran, da es mich wirklich interessiert, wie hoch die Behörden gehen und ob gegen solche Bescheide Rechtsmittel eingelegt werden.

    Heimlich die Tüte zu entfernen, eine solche vorab so zu präparieren, dass es nach der EInführung zum „Platzer“ kommt, ist grob unsportlich und das krasse Gegenteil eines Kavaliers-Deliktes. Das Verständnis dürfte im Rotlicht-Milieu bei 0 % liegen!

    Früher gab es bei rüdem Verhalten im Puff vom Türsteher kräftig einen auf die Nuss! In der modernen Zeit bekommt man den Bußgeldbescheid in den heimischen Briefkasten!

    Ja, so ändern sich die Zeiten, wobei nicht auszuschließen ist, dass beide „Maßnahmen“ sogar parallel erfolgen? Ein Narr, wer zuviel denkt?

  • Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Prostitution - Es brennt! - Hektik, endlose Bürotage - Tickende Uhr!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Es brennt! – Hektik, endlose Bürotage – Tickende Uhr!

    Je näher das Jahresende rückt, desto hektischer werden die Sexworkerinnen und die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten! Verständlich, denn schließlich laufen am 31. Dezember 2017 wichtige Fristen ab! In vielen Fällen ist die Unterlagenlage noch unklar oder es fehlen Stellungnahmen von Architekten, Steuerberatern oder Ämtern!

    Mein Telefon spielt seit Wochen verrückt und es ist nicht so ganz einfach die Büroarbeit mit Reisen, Telefonaten und notwendigen Krisen-Terminen in Einklang zu bringen!

    Wenn ich nicht gestört werde, benötige ich für die Endausarbeitung eines Betriebskonzepts zwischen 7 und 10 Stunden, je nach Größe des Betriebs und Umfang der Unterlagen. Bei großen Betrieben müssen die Baupläne mit den Nutzungsarten der Räume verglichen und gelistet werden. Gibt es viele Mitarbeiter, so müssen auch deren Arbeitsbereiche zugeordnet werden. Bei Escort-Agenturen sind es die AGBs und Verträge, die man genau studieren muss! Sorgfalt ist hier erste Bürgerpflicht und man reicht ja beim Amt ein, wo die Bürokratie erfunden wurde! Wer will schon durch Nachlässigkeit aus der Kurve fliegen?

    Hin und wieder gibt es jetzt Beschwerden von „Wartenden“, die meinen, ich hätte die Flucht ergriffen und mich abgesetzt! Weit gefehlt!

    Alle angenommenen Mandate werde ich fristgemäß „abwickeln“ können, zumal meine Kooperationspartner Herr Steuerberater Deák und Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Timo Eckardt „Gewehr bei Fuß“ stehen und in ihren Fachbereichen inzwischen auch regelmäßig Überstunden schieben, um Dinge noch rechtzeitig auf den Weg zu bringen!

    Mit dem Thema Steuern befassen wir uns ja am kommenden Samstag, dem 25. November 2017 beim Intensiv-Steuerseminar in Essen und Herr Prof. Dr. Eckardt prüft gerade im Kundenauftrag verscheiden verwaltungsrechtliche Tücken mit Bauämtern in NRW und hat im Dezember ausnahmsweise noch Termine frei, wenn etwas akut klemmen sollte!

    Wir werden in der bewährten Dreier-Konstellation versuchen die verbleibende Zeit intensiv zu nutzen und mir obliegt es die notwendigen Aufgaben zeitnah zu koordinieren!

    Sollten sich Problemstellungen ergeben, bitte ich um eine kurze schriftliche Nachricht an meine Mailadresse howard.chance@t-online.de, da ich telefonisch oft nur schwer zu erreichen bin, wenn ich über Akten sitze! Allen soll geholfen werden, wobei natürlich die Bestandskunden jetzt oberste Priorität haben!

    Meine Arbeits-Regionen der kommenden Woche(n) finden Sie in der stets aktualisierten Terminübersicht in meiner hiesigen Internet-Präsenz:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Packen wir es an! Wie immer mit Schwung und Elan!

    Howard Chance

  • Krefeld – Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!

    Krefeld – Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!

    Krefeld - Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!
    Bildquelle: Pixabay

    Krefeld – Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!

    In Krefeld gingen ja bekanntlich beim Thema „Prostitution“ die amtlichen Uhren anders! Der Skandal um das Dirnenwohnheim „Eroscenter“, das als „Hotel garni“ betrachtet wurde und als solches von der lokalen „Sexsteuer“ befreit war, hat ja hohe Wellen geschlagen und auf amtlicher Seite so manchen Mitarbeiter in die Schockstarre versetzt. Ich habe ja dazu in einem recht umfangreichen Artikel bereits kürzlich berichtet:

    Nun wurde öffentlich bekannt, dass die Stadt Krefeld im Mai 2017 ein „Tantra-Massage-Haus“ in einer „Sperrzone“ baurechtlich genehmigt hat. In der Sperrzone ist Prostitution ausdrücklich untersagt und der Betreiber des „Tantra-Hauses“ darf in seinen Räumen ausschließlich „erotische Massagen“ ohne Geschlechtsverkehr anbieten.

    Nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz werden aber Damen und Herren, die erotische Massagen mit Handentspannung (Happy end) anbieten, durch die manuelle „sexuelle Dienstleistung“ (manus = Hand) von der Beratungs- und Registrierungspflicht erfasst und erhalten den unbeliebten „Huren-Ausweis“.

    Ob die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das neue Gesetz auf dem Schirm hatten oder nicht, weiß ich nicht, aber es scheint bei der baurechtlichen Bewertung, wie ich es schon logisch kombiniert hatte, eine Unterscheidung zu geben. Die „Handentspannung“ ist, zumindest für die Stadtverwaltung Krefeld, auch in einem baurechtlichen Gebiet zulässig, wo „harter Sex“ (Geschlechtsverkehr) verboten ist!

    Logisch weiter überlegt, könnte man daraus folgern, dass man ein „erotisches Massagestudio“ demnach nicht als „Prostitutionsstätte“ betrachtet? In Krefeld, in NRW und überhaupt?

    Wie soll ich (in Krefeld) das „Tantra-Haus“ nun per amtlichem Formblatt als Prostitutionsstätte anmelden, was ja baurechtlich gar nicht möglich ist? Die Nutzung ist eine andere und es dürfte ein Kunststück sein, die Widersprüchlichkeiten auszuräumen! Die Prostitutionsstätte müsste jetzt wegen „falschem Gebiet“ und „Sperrzone“ abgelehnt werden! Oder etwa nicht?

    Mein Denkansatz zum Thema „erotische Massagestudios“ (ohne Geschlechtsverkehr) war schon immer, dass es sich bei den Betrieben nicht wirklich um „Prostitutionsstätten“ handelt! Das „Wesen“ dieser Institute ist eindeutig und nachvollziehbar anders. Lediglich die schon erwähnte „Handentspannung“ kann als relevant bezeichnet werden, aber eben nur bezogen auf die Dienstleisterinnen selbst! Erotische Massage-Institute und Bordelle durch die gleiche Brille zu betrachten, erscheint merkwürdig bis absurd!

    Ich habe für einige Kundinnen und Kunden bereits Anfragen gestellt, wie die Ämter zu dieser Howard-These stehen. Einige Ämter teilen meine Meinung, andere können oder wollen den
    Gedanken bislang nicht aufgreifen.

    In jedem Fall werde ich beim Krefelder „Tantra-Haus“ nachfragen, ob eine Genehmigung als „Prostitutionsstätte“ angestrebt und beantragt wird oder ob man sich hier möglicherweise schon mit den Behörden geeinigt hat!

    Ich halte dieses Thema für sehr bedeutsam und werde darauf in Kürze nochmals eingehen! Der zunächst „platte Denkansatz“ reicht mir selbst noch nicht aus, um eine entsprechende Initiative zu starten, aber ich fühle mich jetzt durch den Krefelder Fall zusätzlich inspiriert!

    Vielleicht gibt es ja auch in anderen Städten und Kreisen individuelle Handhabungen?

  • Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution - Genehmigungsfiktion - Wie lange laufen Erlaubnisanträge?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Durch aktuelle Projektarbeit und durch die Vorbereitung von „Neu-Anträgen“ für Prostitutionsstätten, bin ich momentan immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie lange die amtliche Bearbeitung dauern kann bzw. dauern darf. Bei Neugründungen ist diese Frage ja durchaus entscheidend, da man vor abschließender amtlicher Genehmigung den Geschäftsbetrieb nicht aufnehmen darf. Dies gilt übrigens für alle Arten von Prostitutionsgewerben, also Betriebe mit Immobilie (Prostitutionsstätten), Betriebe mit sogenannten Prostitutionsfahrzeugen (Love-Mobile etc.) und auch für Betriebe, die Prostitutionsvermittlung (Escort-Services etc.) betreiben.

    Bei der Prostitutionsvermittlung sind in den meisten Fällen keine „Geschäftsräume“ vorhanden sind, in denen erotische Dienstleistungen erbracht werden. So entfallen hier die durchaus aufwendige Prüfung von Bauunterlagen und Nutzungsgenehmigungen. Auch bei den Prostitutionsfahrzeugen, hält sich der „amtliche Aufwand“ in Grenzen. Bei Bordellen, bordellartigen Betrieben, Zimmervermietungen und ähnlichen Prostitutionsstätten, wird der Konzeptantragsordner, wie ich durch die Praxis weiß, schnell 100-Seiten dick und mehrere Ämter müssen Prüfungen und Stellungnahmen abgeben!

    Da es im neuen Prostituiertenschutzgesetz keine „vorläufigen Genehmigungen“ gibt, wie es beispielsweise bei Gastronomie-Konzessionen gängige Praxis ist, kommt man nicht von heute auf morgen zu seiner Genehmigung, zudem viele Ämter, mangels Erfahrung, im Moment noch gar nicht wissen, wie das Prüf- und Genehmigungsverfahren standardisiert werden kann. Dies wird sich dann erst in der Praxis ergeben und Wartezeiten werden leider die Regel sein, bis sich Abläufe eingespielt haben werden.

    Durch zunehmenden „Bürokratie-Abbau“ ist es in vielen deutschen Großstädten inzwischen zu „Auflösungserscheinungen“ gekommen: wenn alte Behörden-Experten in Rente gehen, wird die Stelle nicht mehr gleichwertig besetzt und Aktenberge erhöhen sich, statt zügig abgebaut zu werden. Die Anmeldung von Fahrzeugen in Berlin ist mit Wartezeiten von mehreren Wochen verbunden und eine Baugenehmigung bekommt man auch selten unter 6 Monaten!

    Wenn man nun ein „Erotikgewerbe“ gründet, ist Zeit immer ein wichtiger Faktor! Mal hat man das passende Objekt, ein anderes Mal „fähige Mitarbeiterinnen“, die aber nicht monatelang auf einen neuen „Arbeitsplatz“ warten können. Das Geschäft ist schnellebig und die Karten werden immer wieder neu gemischt! Doch nun zurück zur Anfangsfrage und zum ungewohnten Begriff:

    Genehmigungsfiktion nach § 42 a VwVfG – Eine Rechtsfigur!

    Grob zusammengefasst gilt bei bestimmte Verwaltungsakte, zu denen ich auch den Genehmigungsantrag für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zähle, dass bei EInreichung eines vollständigen Antrags, also eines Antrags, der alle notwendigen Unterlagen enthält, eine Frist von 3 Monaten. In diesem Zeitraum muss die Behörde eine Entscheidung treffen. Trifft sie diese nicht, so gilt der Antrag durch „Genehmigungsfiktion“ als genehmigt!

    Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Behörden gerade beim Thema „Prostitution“ sehr ungern in eine solche Falle laufen werden. Wenn aber akuter Personalmangel herrscht, können solche „Fallen“ schon mal eintreten! Peng! Im Umkehrschluss wage ich heute zu behaupten, dass man eher bei der Sorgfältigkeit der Antragsbearbeitung „spart“, statt einem Antrag durch Fristablauf unfreiwillig „zuzustimmen“.

    Wer sich mit dem Thema „Genehmigungsfiktion“ näher befassen möchte, dem empfehle ich an dieser Stelle den Wikipedia-Artikel zum Thema, der auch weitere Links enthält. Dabei spielt das Thema „Prostitutionsgewerbe“ keine Rolle, da es Verwaltungsakte nach dem neuen Gesetz wohl noch nicht gibt: Ich habe jedenfalls keine Informationen über Präzedenzfälle.

    Im Ergebnis haben wir es bei der Neugründung von „erotischen Unternehmen“ also mit einer Wartezeit von 3 Monaten zu tun, wenn denn alle Unterlagen nachweislich eingereicht sind!

    Unternehmen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 bestanden, bis zum 1. Oktober 2017 eine diesbezügliche Meldung abgegeben haben und bis spätestens 31. Dezember 2017 den Erlaubnisantrag stellen und ein vollständiges Betriebskonzept einreichen, müssen sich mit der Frage nach der Bearbeitungs- und Genehmigungszeit nicht befassen:

    Das Gewerbe darf in diesem Fall bis zur amtlichen Entscheidung fortgeführt werden!

    Allerdings könnte man einen erfahrenen deutschen Verwaltungsrechtler durchaus fragen, ob die Genehmigungsfiktion auch hier eintreten könnte oder ob die zugesicherte „Duldung“ hier die Frist bricht. Aber das ist ein Thema für juristische Fetischisten. Solche soll es ja geben!

  • Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Freunde!

    „Wo isser denn?“, lautet gerade eine häufig gestellte Frage, wenn ich mal nicht an mein Handy gehe oder die Beantwortung von Mails einmal länger als gewohnt dauert. Tja, es ist „Saison“ und ich bin wechselweise bei Kundenbesuchen oder aber in meinem Büro, um Betriebskonzepte rechtzeitig zu Papier zu bringen. Knappe 8 Wochen ist dafür noch Zeit und angesichts der Vielzahl von Unterlagen, die auf meinem Tisch liegen, werde ich bis zum Weihnachtsfest kräftig zu tun haben.

    In meinem „Statusbericht“ von letzter Woche, habe ich ja bereits um Verständnis gebeten, dass ich „Neu-Mandate“ momentan nur noch in „Notfällen“ annehme, da es mir einfach an Zeit fehlt. Zum Glück hat jedoch mein anwaltlicher Partner, Herr Prof. Dr. Timo Eckardt, signalisiert, für möglicherweise anstehende oder bereits existierende „Streitfälle“ gut gerüstet zu sein. Wenn Bedarf besteht oder entsteht: bitte bei mir melden! Ich stelle gerne den Kontakt her!

    Auch im Bereich „Steuerberatung“ sind wir sehr aktiv: Herr Steuerberater Christian Deák, mit dem ich ja schon seit Jahresbeginn intensiv und kreativ kooperiere, bereit gerade das große Steuerseminar „Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis“ vor, dass am Samstag, dem 25. November 2017 in Essen stattfinden wird und wo noch Restplätze verfügbar sind. Gerade in der Konzeptphase muss man sich mit steuerlichen Fragen nochmals intensiv befassen, da die steuerliche „Aufstellung“ ja Bestandteil des Konzepts sein wird!

    Das „amtliche Chaos“ hat sich leider noch nicht gelichtet und vielerorts fehlt es nach wie vor an klaren Vorgaben! Wer daran „Schuld“ hat, ist nicht sicher zu sagen! Die jährliche Weihnachtsbäckerei wird davon überschattet sein, mit „ernsten Maßnahmen“ wird aber erfahrungsgemäß erst im neuen Jahr 2018 zu rechnen sein!

    Ich mache mich jetzt wieder an die Arbeit, verweise für meine Kundinnen und Kunden auf meinen aktuellen „Reiseplan“ und grüße herzlich in die Runde!

    Wir hören, lesen, sehen uns!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Prostitution 2017 – Statusmeldung – MH-Consulting – 2. November 2017

    Prostitution 2017 – Statusmeldung – MH-Consulting – 2. November 2017

    Prostitution 2017 - Statusmeldung - MH-Consulting - 2. November 2017Prostitution 2017 – Statusmeldung – MH-Consulting – 2. November 2017

    Regelmäßige Besucherinnen und Besucher unseres Blogs haben wahrscheinlich schon festgestellt, dass die Anzahl der neuen Themen momentan etwas stagniert. Dies ist das Resultat der momentanen Arbeitsbelastung, die mit der Erstellung und Bearbeitung der „Betriebskonzepte“ verbunden ist. In 8 Wochen müssen die entsprechenden Dokumente fertig sein und der Eingangsstempel muss zwangsläufig vor dem 1. Januar 2018 liegen.

    Nur mit der Konzentration auf die jetzt „wichtigen Dinge“, können wir unseren Zeitplan einhalten und die anstehenden Aufgaben bewältigen! Unsere selbstauferlegte „Informationspflicht“ für die Branche werden wir natürlich aufrecht erhalten, aber in etwas eingeschränktem Umfang. Dafür danken wir für Ihr Verständnis!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, die uns mit der Erstellung von Unterlagen beauftragt haben, und die bislang keine neuen Terminvorschläge für November und Dezember erhalten haben, werden in den kommenden Tagen garantiert noch per Mail kontaktiert!

    Ein wichtiges Thema ist für uns intern in diesem Monat die steuerrechtliche Bewertung von diversen Geschäftsmodellen, da die bundesdeutschen Steuerfahndungen gerade in Bayern und Nordrhein-Westfalen ja in der jüngsten Vergangenheit recht aktiv waren und die momentane „Handhabung“ von Kassen- und Kassenbuch-Führung auch bei „normalen“ Betriebsprüfungen diverse Gefahren birgt. Die Finanzbehörden und auch der Zahl (Stichwort Schwarzarbeitskontrolle) haben scheinbar ihr Herz für die „roten Betriebe“ neu entdeckt?

    Unser Kollege aus Süddeutschland, Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie, hat das Thema ja in seinem jüngsten Seminar am 30.10.2017 in Baden-Baden bereits aufgegriffen und wir werden bei unserem Seminar in Essen am 25 November 2017, das von meinem Steuerberatungs-Kollegen Christian Deák geleitet wird, ebenfalls intensiv auf die Thematik eingehen. Schließlich ist die Klärung des sicheren steuerlichen Konzepts und dessen Darlegung auch Gegenstand der zu erstellenden Betriebskonzepte!

    Wir haben momentan für die zeitnahe Aufnahme von „Neu-Mandaten“ eine einstweilige Aufnahmesperre, da unsere Kräfte beschränkt sind und wir nicht mit mangelhafter Arbeit glänzen möchten! In dringenden Fällen, wo beispielsweise amtliche Maßnahmen erfolgt sind und eiliger juristischer Rat erforderlich wird, vermitteln wir aber sehr gerne Partner aus unserem erweiterten Netzwerk!

    Wir bitten darum, Anfragen nach Möglichkeit per Mail zu senden, da wir während der Büroarbeit unsere telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt haben! Ein Anruf mit einer komplexen Frage, bringt einen schnell aus dem Konzept und das können wir momentan nicht brauchen!

    Auch themenfremde Anfragen und Kooperations-Ersuchen können wir momentan weder überdenken noch bearbeiten. Auch dafür wird natürlich wieder eine Zeit kommen, aber gegenwärtig sind wir einfach im „Stress“, der natürlich (noch) positiv wirkt und ungeahnte Energien freisetzt!

     

  • Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    Geheimbordelle 2017 - Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    In der gewerblichen Erotikszene ist das neue Prostitutionsgesetz allgegenwärtig und je näher die Frist 31. Dezember 2017 rückt, desto einfallsreicher werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die befürchten müssen mit ihren individuellen Konzepten an den amtlichen Hürden zu scheitern!

    Gewerblich veranstaltete Gangbangs mit Pauschaltarifen, Modellwohnungen oder Escort-Besuche im Sperrgebiet, AO-Events und das beliebte „Flat-Rate-Pimpern“: alles Dinge, für die ich im neuen Jahr keine amtliche Erlaubnis bekommen werde! Nicht zu vergessen sind auch die Sexworkerinnen, die in keinem Fall einen „Huren-Ausweis“ beantragen können oder wollen, sei es nun durch persönliche Lebensumstände oder aber durch sonstige schwerwiegende Hemmnisse!

    Doch wenn man Jahre oder sogar Jahrzehnte in „Rotlicht“ gemacht hat, will man auch weiterhin ein Stück vom kleiner werdenden Kuchen abbekommen, ohne dabei natürlich direkt in die „Ordnungswidrigkeit“ oder in die „Straftat“ zu laufen. Die Ideen, die sich nun entwickelt haben, sind teils sehr einfallsreich und durchdacht, teils aber einfach nur stark haarsträubend. Heute einmal eine kleine Auswahl von „neuen Geschäftsmodellen“, die ich zum Teil bereits persönlich vorgestellt bekam:

    Pornostar-Gangbangs: Aus Freiern werden Filmschauspieler!

    Noch vor einem Jahr waren Gangbangs mit Erotikdarstellerinnen gang und gebe und in fast jeder Region unseres schönen Landes hatte man die Qual der Wahl, wo man für moderate Taler bei einem Event feierlich die Hose senken und seinen Schniedel mit oder ohne schützene Pelle rustikal versenken konnte. Bukkake, Besamung, Schlammspiele und vieles mehr war im Angebot und da die Darstellerinnen für diese „Dienstleistung“ gebucht und bezahlt wurden, war und ist das natürlich Prostitution! Nach dem neuen Gesetz sind bereits seit 1. Juli 2017 zwingend Kondome vorgeschrieben und ab spätestens 31. Dezember 2017 müssen solche „Prostitutionsveranstaltungen“ zur Genehmigung eingereicht werden. Keine Chance auf Genehmigung in der bisherigen Form!

    Darum sind wir jetzt unter gleicher Fahne mit Filmproduktionen konfrontiert, bei denen aus Gangbang-Freiern nun nebenamtliche Filmschauspieler werden! Man zahlt statt der „Gangbang-Gebühr“ nun eine „Kostenpauschale“ für Casting, Speis und Trank oder beteiligt sich als „Investor“ an einem „Freikörper-Kultur-Film-Projekt“ zur Kompensierung der Kosten.
    Während die Amateur-Schauspieler sich selbst zu zahlenden Komparsen machen, bekommen die hauptberuflichen Darsteller(innen) weiterhin eine Tagesgage, die natürlich überhaupt nicht nach Prostitution riecht. Aber bleiben wir mal neutral und lassen das mal so stehen!

    Karaoke Intim / Nagelstudio / China-Restaurant: Andere Länder, andere Sitten!

    Ich habe ja kürzlich bereits von neuartigen Karaoke-Studios fernöstlicher Prägung berichtet, in denen sehr tabuarme „Sängerinnen“ verkehren, die bei Sympathie und gegen großzügige Spenden schon mal ohne Kleider singen und dabei auch noch das männliche Glied mit dem Mikrofon verwechseln. Auch „Nagelstudios“ werden in manchen Großstädten der Doppeldeutigkeit ihres Namens gerecht: während im Schaufenster mit Mundschutz „French“ oder „Gel“ auf Damennägel aufgetragen wird, gibt es im Keller oder in einem Hinterzimmer Matrazen, die sich vortrefflich zum „Nageln“ ohne Schutz eignen und „dann und wann“ von ausgebildeten Fachkräften verwendet werden! Tolle Tarnung, aber mögliche Irritation bei der
    üblichen Zielgruppe!

    Der absolute „Knaller“ ist aber ein China-Restaurant in Berlin, über das und über dessen „Köchin“ es in sehr einschlägigen Foren (besorgnis)-erregende Berichte gibt. Nach „Schweinefleisch süss-sauer“ und „Frittiertem Entenschnabel nach Kanton-Art“, gab oder gibt es einen Nachtisch der besonderen Art: die Köchin und eine weitere Kellnerin des Lokals
    sind nämlich nicht nur am Herd sehr fleißig, sondern überzeugen auch in der Dosenkammer des Lokals, wo es regelmäßig heftig zur Sache geht, wenn im Lokal mal weniger Betrieb ist.

    Statt „gebackener Banane“ mal „geblasene Möhre“ und statt „Vogelnest“ nun „Vögelfest“?

    Seit die Berichte sich verbreiteten, ist der Mittagstisch im Berliner Lokal ständig ausgebucht und das komischerweise fast ausschließlich von Männern, die die chinesischen Kellnerinnen ganz merkwürdig beäugen und hin und wieder auch nach „der Köchin“ fragen! Komisch! Inzwischen sollen sich die Köchin und die Kellnerin vorübergehend in eine Berliner „Kleingartenlaube“ zurückgezogen haben, da der „Verkehr“ zu heftig wurde und die Küche so zu oft kalt blieb! Oder war etwa das Ordnungsamt oder die Lebensmittelkontrolle vor Ort im Einsatz?

    Frankfurter Eckkneipen und Erotik-Offerten im Regional-Express

    Ich bin ja sehr oft in Frankfurt am Main unterwegs und entdecke mehrmals die Woche alternative „Sex-Angebote“, die in den meisten Fällen aus irgendeiner Not geboren sind. Erst gestern, als ich das Spiel der Bayern in Glasgow verfolgte, wurde ich in einer altdeutschen Frankfurter Szenekneipe von einer Dame angesprochen, die sich nach meinem Familienstand erkundigte und mir mitteilte, wie „einsam“ ich doch schauen würde! Statt dem Spiel bei „Sky“
    folgen zu können, wurde mir unaufgefordert von der 160 € Tagesmiete im Eroscenter berichtet, die man einfach nicht aufbringen könne. Die Eckkneipe mit einer bunten Mischung von völlig betrunkenen Zeitgenossen sollte jetzt die traumhafte Location der Wahl sein und ich beobachtete beiläufig, wie unsere Protagonistin im Laufe des Abends mehrmals mit schwankenden Herren in der Damen-Toilette verschwand! Der Kommentar der kritischen Lokalbesitzerin war sehr bezeichnend:

    „Ach, die Viktoria! Für zwei Äppler und nen Korn auf´s Zimmer! Schrecklich!“

    Was nun die ziemlich abgewrackte Damen-Toilette mit „Zimmer“ zu tun hat, leuchtete mir zwar nicht ein, aber ich muss ja auch nicht alles verstehen! Oder?

    Selbst im Regional-Express der Deutschen Bahn, hatte ich kürzlich ein Erlebnis der absonderlichen Art, wo es fremdländische „Zug-Prostituierte“ gibt, die in den späten Abendstunden im Zug animieren und für den Vollzug ihrer Dienstleistung auf die Zug-WCs zurückgreifen, die aber leider oft defekt sind! Egal, es gibt ja viele Züge, die im Rhein-Main-Gebiet „verkehren“ …

    Doch für heute genug mit meinen Beobachtungen, denn demnächst setze ich mit folgenden „Episoden“ fort:

    Kultur-Escort: Er-oper mich, mein Schatz!

    Istanbul-Escort: Buchst Du Ische bei Erdogan, muss de Escort weite fahrn!

    Die Glaubensgemeinschaft zur heiligen Vulva: Kirchgeld statt Hurenlohn!

    Ausbildungsstelle als „Berufs-Swingerin“: spielt die IHK da mit?

  • Krass! – Doppelmord in chinesischem Massagesalon Gelsenkirchen

    Krass! – Doppelmord in chinesischem Massagesalon Gelsenkirchen

    Krass! - Doppelmord in chinesischem Massagesalon GelsenkirchenKrass! – Doppelmord in chinesischem Massagesalon Gelsenkirchen

    Am vergangenen Sonntag, dem 29. Oktober 2017, kam es in einem chinesischen (Erotik-) Massagesalon mitten in der Gelsenkirchener Altstadt, zu einem krassen Tötungsdelikt, bei dem zwei 2 Chinesinnen im Alter von 46 und 56 Jahren mit Messerstichen getötet wurden.

    Um 15 Uhr wurde die Gelsenkirchener Polizei alarmiert, die vor einem Mehrfamilienhaus in der Kirchstrasse eine tödliche verletzte Frau auf dem Gehweg vorfand. Im dahinter befindlichen Haus entdeckten die Beamten dann eine zweite Tote, die in einem einschlägig bekannten „Massagesalon“ asiatischer Natur aufgefunden wurde.

    Ein Triebtäter, eine Milieutat? Fragen, die sich die sofort eingerichtete Mordkommision nun stellt. Asiatische Salons und Erotik-Institute treten grundsätzlich sehr diskret am Markt auf und von Revierkämpfen und ähnlichen Umtrieben hat man bislang nichts gehört.

    Zwar gibt es auch im Ruhrgebiet inzwischen ein umfangreiches „Erotik-Massage-Angebot“ mit immer neuen „Geschäftsstellen“, aber nach außen hin gab es nie besondere Hinweise auf eindeutige Milieukriminalität.

    OK, dass man sich dann und wann ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Ordnungsbehörden liefert und dass hinter mancher Massage eben doch das berühmte „Blasi-Ficki-Position“ steckt, ist ein offene Geheimnis. Ebenso sind die „Aufenthaltstitel“ der Damen manchmal abenteuerlich und nur „wohlwollend“ geduldet. Gewalttaten gehören bislang nicht zur Charakterisierung der „besonderen Wellness-Institute“.

    Nun wird es, bis zur hoffentlich baldigen Aufklärung, wieder zahlreiche Spekulationen geben, wie es auch bei den Nürnberger Sexworker-Morden der Fall war. Und manchmal sind die Ermittlungsergebnisse dann ebenso überraschend wie deprimierend. Dass man in „Privatwohnungen“ nie ganz sicher sein kann, ist bekannt, aber dass gleich zwei Frauen am helllichten Nachmittag angegriffen und getötet werden, ist besonders erschreckend!

    Wenn es ein irgendwie entarteter Triebtäter sein sollte, sind ähnliche Betriebe in der Region mögliche weitere Ziele und Vorsicht ist absolut geboten! Darum heute auch mein Bericht und mein Aufruf zu absoluter Wachsamkeit im Ruhrgebiet! Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werde ich natürlich dazu sehr zeitnah posten!

    Nachfolgend noch meine Hinweise auf die Presseberichte zum unerfreulichen Thema:

    http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/3775210

    https://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/frauenleichen-in-gelsenkirchener-massagesalon-obduktion-bestaetigt-schrecklichen-verdacht-id212391899.html

    http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gelsenkirchen-messermorde-in-der-altstadt-frau-bricht-auf-strasse-tot-zusammen-weitere-leiche-im-og-des-hauses-a2254059.html

     

  • Prostitution 2017 – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Prostitution 2017 – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Prostitution - Eroscenter Krefeld - Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer
    Bildquelle: RP-Online / Thomas Lammertz

    Prostitution – Eroscenter Krefeld – Pudding, Kulturspende statt Sexsteuer

    Die Stadt Krefeld und das dort befindliche Eroscenter kommen nicht zur Ruhe! Vor längerer Zeit habe ich ja schon von dem „Dirnenwohnheim“ in der ehemaligen Puddingfabrik berichtet, das die Stadt Krefeld, bzw. deren Amtsdiener, als „Hotel Garni“ eingestuft hat und wo dementprechend „gar nie“ Vergnügungssteuer zu entrichten war. Nun liegt ein sehr umfangreicher Prüfbericht vor, aus dem hervorgeht, wie man zünftigen Pudding anrührt und wie man damit Prozesse in Gang setzt, um ganz besondere Ziele zu erreichen.

    Einblicke in die Welt der „Großpuffer“ anno 1983 und später, wo man Fett in der Mitte noch mit „u“ schrieb und wo die „Barspenden“ noch von leichten Damen oder vermeintlich honorigen Advokaten im Kroko-Koffer durch die Republik speditiert wurden. Die gute alte Zeit mit den ehrwürdigen Protagonisten und „Spendensammlern“, die ihre Stempelgewalt gegen „Geschenke“ und „Zuwendungen“ verkauften.

    Das nun gute 30 Jahre später im „Pudding-Sumpf“ gerührt wird, ist auch dem neuen deutschen Prostitutionsgesetz zu verdanken und unbedingt der Tatsache geschuldet, dass das Eroscenter Krefeld nach den vielen Jahren der Duldung, nun auch auf dem amtlichen Prüfstand stehen wird.

    Die Westdeutsche Zeitung hat nun in den vergangenen Tagen gleich eine ganze Serie von Artikeln zu diesem anrüchigen Thema veröffentlicht und ganz tief im Krefelder Pudding gerührt. Leider sind die Berichte nur für „Abonnenten“ im Detail lesbar und ich fass daher einmal einige grundlegende Informationen zusammen.

    340.000 € sollen die Krefelder Bordellbetreiber aus der Familie S. insgesamt in die Krefelder Kultur gesteckt haben, um im Gegenzug von der Stadt Krefeld die Genehmigung zur Betreibung der damals noch unerotischen Puddingfabrik zu bekommen und um den Duldungstatus regelmäßig zu erhalten. Fleisch statt Pudding war die Devise und in den späten 1980-er Jahren entwickelte sich das Laufhaus prächtig und niemand hatte Fragen, warum und wieso die Genehmigung erteilt wurde. Das Geld floss in mehreren Tranchen und immer wieder. So eine Art Puff-Abo, von dem der Rat der Stadt Krefeld aber nicht informiert wurde. Warum auch? Schlafende Ratsherren sollte man nicht wecken!

    Als im vergangenen Herbst die „Akte Eroscenter“ wieder im Stadtrat landete, entdeckten die Ratsherren die Manipulationen bereits im Ansatz und beauftragten die Verwaltungsleitung mit einer umfangreichen Prüfung der (damaligen) Umstände. Auch die Staatsanwaltschaft wurde aktiv, weil ja von Anfang an Korruption im Raum stand und weil die zuständigen Behördenmitarbeiter (auf Anweisung?) beim „Crazy Sexy“ alle Augen zudrückten. Und dass seit 1985!

    Der Frankfurter Investor namens S. (der Redaktion und mir selbstverständlich bekannt), ist längst verstorben und die damalige Krefelder Verwaltungsspitze ist auch längst nicht mehr in Amt und Würden, aber scheinbar hat die damalige „Spende“, die angeblich die Krefelder Kulturfabrik vor dem Konkurs bewahrt hat, eine Art „Vermächtnis“ ausgelöst, an das sich auch die Amtsnachfolger gehalten haben. Gentlemen´s Agreement (fast) für die Ewigkeit?

    Was nun in Krefeld Presse und Bürger umtreibt, ist ein Vorgang, der weder in der „normalen Wirtschaft“ und schon gar nicht in der Rotlicht-Branche unüblich ist. Von der kostenfreien Massage mit Whirlpool-Nutzung, über Fernreisen in die Sonne, bis hin zu günstigen privaten Darlehen zum Bau eines Eigenheims, gibt es viele Möglichkeiten, um „Gefälligkeiten“ zu kaufen.

    Nun sieht es im Fall Krefeld natürlich nicht nach direkter „privater Bereicherung“ und „Vorteilsnahme“ aus. Eine „Spende für die Kultur“ klingt ja erfreulich! Nur wird niemand glauben, dass diese auch erfolgt wäre, wenn es keine konkrete Gegenleistung gegeben hätte! Dass der Investor S. bei seinem Besuch in Krefeld und beim Anblick des gefährdeten Kulturzentrums urplötzlich ins Schwärmen geriet und sein weites musisches Herz sodann öffnete, glauben nur Leute, die sich jahrelange mit dem Hammer gekämmt haben!

    Viel wahrscheinlicher ist doch, dass der damalige Bürgermeister oder ein sonstiger „Führer“ das Augenmerk des S. auf das „Konkurs-Problem“ gerichtet hat. Do you agree, Mr. S.?

    Man hat der Stadt und deren Bürgern also doch etwa Gutes getan und lediglich ein wenig die
    „5 gerade sein lassen“! Dabei ist doch auch kein Schaden entstanden. Alles win-win? Wenn es in der Textilstadt Krefeld ein bisschen „halbseiden“ zugeht, wird der Bürger das schon verstehen?

    Dumm nur, dass die „Krefelder Bordellanlage“ nun durch das neue Prostitutionsgesetz amtlich intensiv geprüft werden muss und das sich dabei durchaus ein ablehnender Bescheid ergeben könnte, der dann Schadensersatzforderungen der Betreiberfamilie S. in Millionenhöhe auslösen könnte. Doch kann man einen Umstand, der auf Korruption beruht, zum Anlass einer Schadensersatzforderung machen? Juristisch sehr fragwürdig!

    Strafrechtlich wird in der Sache nichts zu machen sein, da es ja für das Delikt Verjährung gibt und die damaligen Akteure nicht mehr auf de Platz stehen, aber die Angelegenheit wird das Krefelder Rathaus sicher noch lange beschäftigen. Ob in der Krefelder Mevissenstrasse in 2018 die roten Licht amtlich bedingt ausgehen, wofür viele Indizien sprechen, kann man noch nicht abschätzen.

    Aber ich bin mir sicher, dass die verantwortlichen Politiker und Beamten, die nun durch die Berichterstattung im öffentlichen Fokus stehen, keine neuerliche „Rechtsbeugung“ vornehmen werden.

  • Prostitution 2017 – Saarland – Heinz Becker stimmt auch zu?

    Prostitution 2017 – Saarland – Heinz Becker stimmt auch zu?

    Prostitution 2017 - Saarland - Heinz Becker stimmt auch zu?Prostitution 2017 – Saarland – Heinz Becker stimmt auch zu?

    Gut Ding will bekanntlich „Weile“ haben und an der Saar pflegt man die weitreichende Gemütlichkeit eh in allen Lebenslagen. Wer denkt da nicht spontan an „Familie Heinz Becker“ und den urigen Typen mit der „Batschkapp“ (Schiebermütze), der das Leben so gemütlich nimmt, wie es irgend geht.

    Wir erinnern uns aber auch an die große Prostitutionsdebatte, als die Stuttgarter „Paradise-Gruppe“ vor einigen Jahren an die Saar expandierte: der Ortteil, die Stadt, ja das ganze Land stand Kopf und es kam zu Tumulten, als der FKK-Saunaclub schließlich am Matzenberg 141 in Saarbrücken eröffnete. Es gab fliegende Äpfel und Tomaten für die Geschäftsleitung statt „Brot und Salz“ und von einem entspannten Umgang konnte keine Rede sein. Es wurde geschimpft, gezetert und kräftig ausgeteilt!

    Das Saarland hat durch seine Nähe zu Frankreich, wo Prostitution generell verboten ist, eine hohe Anziehungskraft für französische Herren, die sich in Deutschland wie im erotischen Paradies fühlen. Ein großer Straßenstrich und eine große Anzahl von kleinen bis großen Bordellbetrieben zeugen von der grenzüberschreitenden Nachfrage. Ein FKK-Club in Saarbrücken war und ist das Maß aller Dinge für den verwöhnten Gast!

    So war und ist es sehr verwunderlich, dass der saarländische Landtag erst jetzt, um dabei genau zu sein, am 24.10.2017, das neue Prostituiertenschutzgesetz mit einem Umsetzungsbeschluss in das Landesrecht einführt.

    Man spricht von 1.500 Sexworkerinnen, die zu erfassen sind und legt diesen eine Anmeldegebühr von 50 € auf, was im Landesparlament für Kontroversen sorgte. Die „Linken“ befürchten, dass dieser Betrag Sexworkerinnen in die Illegalität drängen könnte. Weil sie die Summe nicht aufbringen können? Das klingt nun doch etwas absurd!

    Hauptsache der Beschluss ist da! Nun kann die Verwaltung zügig an die Sache herangehen und die Formblätter vorbereiten oder von anderen Bundesländern kopieren?

    Werd schoo“… ahjoo … würde Heinz Becker sagen … oder?

    Die aktuelle Kurzmeldung des Saarländischen Rundfunks finden Sie unter:

    http://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/prostitution_gesetz104.html

  • Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? - Howard´s Gedanken dazuProstitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Ich habe heute in den Kalender geschaut und dabei festgestellt, dass unser Jahr 2017 in ziemlich genau 9 1/2 Wochen abläuft und dass wir damit bezogen auf das Thema „Prostitution“ wieder einige wichtige Fristen zu beachten haben, die uns das schöne neue Gesetz nun einmal beschert hat:

    Sexworker(innen) haben ab 1. Januar 2018 im Besitz des „Huren-Ausweises“ zu sein, um weiter in Deutschland legal arbeiten zu können!

    Leider ist es gar nicht so einfach, an den Ausweis zu kommen, da die Stellen, die Gesundheitsberatung und Anmeldeprozess „bereits“ anbieten, kaum vorhanden sind! Es ist abzusehen, dass es in einem Großteil der deutschen Kreise und Städte nicht möglich sein wird bis 1. Januar 2018 an einen „Huren-Ausweis“ zu kommen. Selbst in NRW, wo man ja vergleichsweise früh Strukturen geschaffen hat, wird es in den Metropolen einen Rückstau geben, der wohl erst Mitte 2018 abgearbeitet sein wird!

    Sexworkerinnen, die sich schon im Juli 2017 gemeldet haben, sind, je nach Wohnort und Organisationsstruktur, in NRW noch nicht im Besitz des Dokuments, dass ja nun wirklich zum Stichtag 1. Januar 2018 „notwendig“ wird. Oder etwa nicht?

    Muss ich meine „erotische Arbeit“ vorübergehend einstellen, wenn „mein Amt“ Beratung und Anmeldung nicht rechtzeitig leisten und bearbeiten kann? Wer haftet für den dadurch zwangsläufig entstehenden Schaden?

    Einige Städte, wie zum Beispiel Köln, haben inzwischen „Zwischenbescheinigungen“ erfunden, mit denen Sexworkern das „erfolglose Vorsprechen“ amtlich bescheinigt wird. Man hat dort die Kontaktdaten der „Anmeldewilligen“ notiert und wird „von Amts wegen“ auf diese „zukommen“, sobald die behördliche Dienstleistung möglich ist. Dass ist für Sexworkerinnen, die „nur“ an einem Standort arbeiten, sehr hilfreich, hat aber wahrscheinlich für „Wanderhuren“, die jede Woche in einer anderen Stadt und einem anderen Bundesland arbeiten, keine sichere Lösung und auch für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, zu denen wir im nächsten Absatz noch ausführlich kommen, sind mögliche Konsequenzen kaum zu beurteilen! Auswüchse des Föderalismus und eine völlig unkoordinierte Situation. die ihresgleichen sucht!

    Ich werde bei meinen Consulting-Kunden und speziell bei deren „Personal“, also den Damen, die dort tätig sind, mit Mühen die Anmeldeproblematik (hoffentlich) lösen können und stehe diesbezüglich auch bereits in engem Kontakt mit den geschundenen Behörden!

    Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten haben bis 31. Dezember 2017 ihren Genehmigungsantrag und ihr Betriebkonzept einzureichen und dürfen ab 1. Januar 2018 nur noch Sexworker mit „Huren-Ausweis“ in ihren Betrieben „arbeiten“ lassen!

    Momentan werden von den Betreiberinnen und Betreibern in NRW fleißig Unterlagen organisiert, Lagepläne und Führungszeugnisse bestellt und gemeinsam arbeitet man an dem Konzept, was sich dann aus den Unterlagen und aus den subjektiven Schilderungen ergibt! Das Formular ist recht hilfreich, löst allerdings nicht den komplizierten Punkt „Einnahmen-Verteilung“ und „Umsatzsteuer-Zurechnung“. Die berühmten Halbe/Halbe-Regelung birgt erhebliche Gefahren, wenn Bordellbetriebe regelmäßig „nur die Hälfte“ vom Umsatz versteuern und die selbständigen Damen womöglich überhaupt nicht abführen. Soll ja durchaus vorkommen, wenn ich mich nicht irre?

    Ordnungsrecht ist das eine, die Abgabenordnung das andere Problem! Welchen Tod man möglicherweise stirbt, kann man dann selbst entscheiden?

    So ähnlich hat es mein steuerberatender Partner neulich sarkastisch formuliert. Doch die Mandanten wollen tragfähige Lösungen und so hat der „Master of Taxation“ nun die Aufgabe in Nachtschichten die möglichst „ultimative Lösung“ zu finden und das eben bis „Ultimo“! Gespräche mit der Oberfinanzdirektion und deren obersten Umsatzsteuer-Experten stehen bis zum Steuerseminar Essen Ende November auf der Agenda. Da es hier noch diverse „Unklarheiten“ gibt, gebe ich zu diesem komplizierten Thema auch keine Informationen weiter, da dies im vorliegenden „Schwebezustand“ nur zu weiterer Verwirrung führen würde.

    Das Thema „Huren-Ausweis im Betrieb“ ab 1. Januar 2018 habe ich ja schon im ersten Absatz behandelt: hier rechnen große Clubs und Eroscenter in ganz Deutschland mit leerem Haus im Januar 2018, weil sich die selbständigen Mitarbeiterinnen scheuen, den markanten Ausweis zu beantragen. Man will warten, wie sich die „Kolleginnen“ verhalten und eventuell im Januar „einfach“ mal Pause machen. Verlängerter Weihnachtsurlaub, der aber Probleme nicht wirklich löst, sondern nur vertagt!

    Aber man kann ja niemanden nötigen, den Pass zu beantragen, weil dies nicht ordnungswidrig sondern absolut strafbar wäre!

    Viele Betreiberinnen und Betreiber wirken daher momentan wie die berühmten „Prediger in der Wüste“, deren Zuhörer auf „Durchzug“ gestellt haben und die wichtige Botschaft schlichtweg überhören. Dass die Nerven nun blank liegen, ist sicher kein Wunder!