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  • Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 - Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz Herzlich Willkommen bei Prostitution 2018, dem stets aktuellen Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Um die Fülle der Informationen zu kanalisieren, haben wir heute diese neue Übersichtsseite in die Präsenz integriert. Bei über400 Beiträgen seit Oktober 2016 wurde dies notwendig, da man sonst in der Informationsflut versinkt. „Prostitution 2018“ hieß bis Ende Dezember 2017 noch „Prostitution 2017“ und dieser Titel ist noch immer aktuell, da das neue ungeliebte Gesetz ja am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist und wir das Jahr 2017 auf immer damit verbinden werden! Beide Präsenzen, nämlich www.prostitution2017.de und die nun neue Domain www.prostitution2018.de sind parallel erreichbar, verweisen aber auf den gleichen Inhalt, der täglich aktualisiert und erweitert wird.

    Zur Startseite des umfangreichen Blogs gelangen Sie immer über nachfolgende URL:

    http://www.prostitution2017.de

    Der Notruf bei Problemen mit Ämtern und Behörden und bei akutem Beratungsbedarf:

    0151-71885164 (Howard Chance – auch WhatsApp)

    Die Präsenz wird vom Publizisten Howard Chance und der Unternehmensberatung MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner betrieben und hat dabei folgende Themenschwerpunkte:

    Informationen und Artikel zum „Prostituiertenschutzgesetz“

    Artikel von Howard Chance und Gastautorinnen und -autoren zu aktuellen Entwicklungen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes. Fast täglich neue Inhalte und dabei immer am Puls der Zeit! Versprochen!

    Zum Bereich Aktuelle News und Themen


    Sachstandsbericht Prostituiertenschutzgesetz

    Regelmässiges Update, wenn sich neue Entwicklungen zum Thema ergeben! Die Berichterstattung wurde in 2017 begonnen und stetig fortgeführt! Die Meldungen haben dabei immer einen „Time-Print“ by Howard Chance

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    Der Gesetzestext in HTML-Version

    Der Gesetzestext zum nachlesen, recherchieren etc. Unkommentierte Version als Abschrift. Abschrift done by Howard Chance. ProstSchGesetz ungeschönt! Eigentlich ein recht einfaches juristisches Machwerk!

    Direkt zum Gesetzestext



    Hinweise auf die Beratungsangebote von MH-Consulting

    MH-Consulting: Beratungen und Situationsanalysen zum Prostituiertenschutzgesetz bundesweit. Konzeptentwicklung, Unterstützung durch Rat und Tat! Schulungen, Seminare und diverse Zusatzleistungen!

    Zu den Beratungsangeboten



    Besondere Partnerschaften / Kooperationen

    Steuerberater Christian Deák
    Information zur Steuerberatung

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    www.rotlicht-akademie.de

    Zustellanschrift.de by Christoph Rohr
    https://zustellanschrift.de/

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress in Frankfurt am Main
    https://zukunft-rotlicht.de


     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung

    Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung

    Prostitution 2018 - Herr Dr. Geil vom Amt - Anmassung und Verfehlung

    Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung

    Im Rahmen meiner bundesweiten Beratung habe ich stetigen Kundenkontakt und werde daher sehr oft über „Merkwürdigkeiten“ und „Verfehlungen“ informiert, die den Laien verwundern, den Fachmann aber nicht wirklich überraschen! Einige Behörden-Mitarbeiter geben sich schon redlich Mühe, den Ruf des Amtes zu ramponieren und wenn die Thematik „Prostituiertenschutzgesetz“ für die großen Medien interessanter wäre, würde es an einigen Stellen der Republik sicher mächtig krachen!

    Ich berichte heute von einer „Gesundheitsberatung“ in einer deutschen Großstadt, bei der ein amtlicher „Gesundheitsberater“ bei der Beratung einer dominanten Dienstleisterin mächtig in Wallung geriet und dann völlig am Thema vorbei „zur Tat“ schritt. Bewerten Sie ein Stück weit selbst, was in der Amtsstube geschah und wofür diese „Beratung“ gut sein könnte!

    Ein sehr fragwürdiger Termin auf dem Amt im Januar 2018

    Er: Frau D. (wie Domina), mein Name ist Dr. Geil vom Gesundheitsamt. Was führt Sie heute zu mir?“

    Sie: Na, das neue „Prostituiertenschutzgesetz“! Die Gesundheitsberatung ist ja Pflicht!

    Er: Ah, deshalb kommen Sie?

    Sie: Ja, deswegen haben wir beide ja den heutigen Termin telefonisch vereinbart!

    Er: Interessant. Ja gut, Sie haben Glück! Ich bin hier in der Behörde der Experte für die „besonderen sexuellen Dienste“! Sie verstehen? Alle Sachen, die über das „Normale“ hinaus gehen! Die „Extreme“ … Sie verstehen?

    Sie: Aha. Sie machen da Unterschiede … bei der Gesundheitsberatung?

    Er: Natürlich! Schon allein wegen der Hygiene. Und die Beratung hier ist ja erst der Anfang!

    Sie: Der Anfang wovon?

    Er: Ja, ich werde Sie ja nicht nur beraten, sondern auch weitreichend betreuen! Sie brauchen mich sozusagen und ich finde es gut, dass der Gesetzgeber endlich Nägeln mit Köpfen gemacht hat!

    Sie: Moment! Hier soll eine einstündige Gesundheitsberatung stattfinden!

    Er: Ja, aber das wird nicht ausreichen! Wir sollten unsere Telefonnummern austauschen, damit wir dann ständigen Kontakt halten können! Der Beginn eines Prozesses …

    Sie: Davon steht aber nichts im Gesetz, mit Verlaub!

    Er: Das sagen Sie! Aber man kann ja nicht alles ins Gesetz schreiben! Ich habe da klare Vorstellungen und gebe mir viel Mühe! Welche Profile haben Sie denn in den üblichen Erotikportalen und wo ist Ihre Location? Gibt es Fotos? Wie ist denn der Künstlername?

    Sie: Sagen Sie mal … was haben meine Profile und meine Location mit der Beratung hier zu tun und warum macht sich Ihre Kollegin ständig Notizen?

    Er: Was sein muss, muss sein! Das ist nur zu Ihrem Besten! Glauben Sie mir! Prostituierte müssen vom Amt durchaus ein wenig geführt werden! Ohne dauerhafte Begleitung wird das nichts!

    Sie: Ich bin durch das für mich unerfreuliche Gesetz zur „Prostituierten“ gestempelt worden, bin seit vielen Jahren als Domina tätig und muss von Ihnen sicher nicht geführt werden! Sie könnten fast mein Sohn sein!

    Er: Da gehen unsere Meinungen einfach auseinander! Aber das ist ja nicht schlimm! Sie werden verstehen, dass ich das alles unter dem Aspekt der Hygiene sehen muss!

    Sie: Ich weiß wirklich nicht, was Sie damit meinen!

    Er: Na, ich meine, dass wir uns einmal in der Location treffen sollten. Vor Ort! Da kann man sich dann alles mal anschauen! Dann kann man die verschiedenen Praktiken auch besser amtlich bewerten! Ich bin da auch lernfähig!

    Sie: Und das dient dann meiner Gesundheit? Können wir vielleicht mal zur Beratung kommen?

    Er: Wir haben doch Zeit! Ich interessiere mich für die dunklen Bereiche der Lust und würde mir hier mehr Austausch mit Ihnen wünschen!

    Sie: Ich habe keine Zeit! Ich benötige den Beratungsschein … und gut ist! 

    Er: Na, so einfach ist das nicht! Ich habe ja die Pflicht mögliche Mißstände zu erkennen! Sie müssen es schon mir überlassen, wie ich berate!

    Sie: Sie beraten ja überhaupt nicht! Sie haben eher ein privates Interesse an BDSM!

    Er: Natürlich! Ich sehe: wir verstehen uns!

    Sie: Ich verstehe, dass Sie Ihre privaten Neigung hier zum Gegenstand des Gesprächs machen! Besuchen Sie doch mal ein SM-Seminar, damit Sie Ihren Horizont erweitern!

    Er: Also, Sie wollen mich falsch verstehen! Wir haben hier schon Möglichkeiten in die Tiefe zu gehen, wenn uns Umstände verdächtig vorkommen! Wir sind „das Amt!“

    Sie: Was für Umstände, bitte?

    Er: Ich habe den Eindruck, dass Sie mir hier Dinge verschweigen wollen! So kommen wir nicht weiter. Ich werde in Ihrer Akte ein Vermerk anlegen, dass Sie mir Auskünfte verweigern! Frau Schmidt (Kollegin) notieren Sie das bitte!

    Sie: Was? Sind Sie im falschen Film? Sie wollten bzw. sollten mich in geschützter Atmosphäre beraten. Was hier stattfinden, ist ein Verhör und fast Nötigung! Das kann Ihre Kollegin gerne auch in der sicher „illegalen Akte“ notieren!

    Er: Sie scheinen Probleme mit Autoritäten zu haben! Das erlebe ich bei Prostituierten jeden Tag! Sie sind da leider keine Ausnahme!

    Sie: Autoritäten? Ich sehe Sie als amtlichen Dienstleister! Und diesen Dienst erbringen Sie in merkwürdigster Art und Weise!

    Er: Ich bin der einzige Experte in der ganzen Behörde! Mir macht man nichts vor! Sie machen sich mehr und mehr verdächtig! Leider …

    Sie: Ich glaube es ist besser das Gespräch hier zu beenden! Wer ist Ihr Vorgesetzter? Ich werde mich an eine höhere Stelle wenden!

    Er: Nun bin ich doch überrascht! Wir sind doch fast durch! Ich muss einfach ein wenig
    provozieren! Das ist Psychologie! Ich bin mein eigener Vorgesetzter. Eben: der Experte!

    Sie: Ja, Ihre Kompetenz ist überwältigend! Der Zweck heiligt wohl die Mittel? Ich will mir nicht vorstellen, was hier abgeht, wenn eine junge ängstliche Sexworkerin auf diesem Stuhl sitzt!

    Er: Ach, die sind viel zugänglicher! Die zweifeln meine Autorität nicht an! Das machen nur solche Leute wie Sie, die es faustdick hinter den Ohren haben!

    Sie: Zugänglicher? Das scheint wohl Ihre spezielle Intention zu sein!


    OK? Die unerschrockene Domina bekam nach dem etwa einstündigen Termin die Beratungsbescheinigung,kann sich jetzt im gleichen Ort beim Ordnungsamt „vorstellen“ und
    ich werde natürlich berichten, wie es im speziellen Fall weitergeht!

  • Prostitution 2018 – Hamburg – 13.01.18 – Prostituierten-Anmeldungen

    Prostitution 2018 – Hamburg – 13.01.18 – Prostituierten-Anmeldungen

    Prostitution 2018 – Hamburg – 13.01.18 – Prostituierten-Anmeldungen

    Den Artikel finden Sie vollständig unter folgendem Link:

    https://www.abendblatt.de/hamburg/article213101647/Erst-600-Prostituierte-haben-sich-offiziell-angemeldet.html

    Sie können auch gerne in meinen Facebook-Thread dazu schauen und gerne kommentieren:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1221592127984835?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Kollege Christoph Rohr im Stern – Kompliment!

    Prostitution 2018 – Kollege Christoph Rohr im Stern – Kompliment!

    Prostitution 2018 - Kollege Christoph Rohr im Stern - Kompliment!Prostitution 2018 – Kollege Christoph Rohr im Stern – Kompliment!

    Ein Bericht im Stern zu Christoph Rohr´s Aktivitäten und zur aktuellen Lage im Rotlicht-Milieu. Langsam aber sicher greifen auch die großen Zeitungen und Magazine in Deutschland das komplexe Thema auf! Statt „Sex and Crime“ geht es aber momentan eher um Behördenprobleme, unterschiedliche Auffassungen zu Rechtsfragen und eben letztendlich um die anstehende „Regulierung“ einer ganzen Branche!

    Aber: lesen Sie den Artikel selbst bei „Stern“ unter:

    https://www.stern.de/wirtschaft/news/bordelle-fuerchten-wegen-gesetz-zum-schutz-von-prostituierten-um-existenz-7817412.html

    Und kommentieren Sie gerne in meinem Facebook-Thread:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1221448727999175

     

     

  • Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Prostitution 2018 - Steuer-Initiative - Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Ich hatte im abgelaufenen Jahr 2017 sehr häufig mit steuerrechtlichen Fragen zu tun, die ich aus rechtlichen Gründen und wegen mangelnder Detailkenntnis nicht beantworten durfte oder konnte. Aus diesem Grund ist ja dann auch Mitte 2017 die erfolgreiche Kooperation mit dem Oberhausener Steuerberater Christian Deák entstanden, der sich der „Kundschaft“ mit viel Leidenschaft und Fachwissen angenommen hat. Während ich mich auf die allgemeinen Betriebsabläufe und die Konzepte konzentriert habe, war der Kollege Deák bundesweit in steuerliche Beratungen eingebunden und hat den „Geldfluss“ in „Rotlicht-Betrieben“ intensiv unter seine große Lupe genommen.

    Zuschätzungen bei der Umsatzsteuer, Scheinselbständigkeit und Steuerhinterziehung waren dabei die brisanten Themen, die oft die Existenz der „Delinquenten“ akut gefährdeten oder noch gefährden können!

    Die „Hurenschaft“ ist als „mäßiger Steuerzahler“ bekannt, wie schon die Erläuterungen der Bundesregierung zum neuen ProstSchGesetz belegen. Eine Reihe der Damen zahlt zwar im Rahmen des „Düsseldorfer Verfahrens“ einen „Abschlag“, der aber selten im Verhältnis zu den tatsächlichen Erträgen steht.

    Steuererklärungen, die in den meisten Fällen Pflicht sind, sind Mangelware und da im Rotlicht das Bargeld regiert, gehen dem Fiskus vermutlich beträchtliche Beträge bei Umsatz- und Einkommensteuer verloren!

    Da ist die logische Konsequenz des Staates, andere „Zahlungspflichtige“ zu finden, denen man gerne die „Beschäftigung“ von „Scheinselbständigen“ unterstellt und dann neben „Zuschätzungen“ auch mögliche Sozialabgaben nachträglich in Rechnung stellt! Wenn man in einem solchen Verfahren nicht seine Unschuld beweisen kann, was ja fast unmöglich ist, wird man zum „Zahlesel“ für die „selbständigen Sexworkerinnen“, die nicht mehr greifbar sind und zu Geldflüssen in der Regel keine Angaben machen werden, da sie sich dadurch selbst belasten würden.

    Selbst wenn man den notwendigen „Gegenbeweis“ antreten kann, sind „dingliche Beschlagnahme“ und sichernde Pfändungen die krassen Nebenerscheinungen, die den betrieblichen Alltag stark beeinträchtigen oder schnell zur Pleite führen!

    Es gibt in Deutschland momentan keine einheitlichen Regelungen zur Besteuerung von Rotlicht-Problemen und deren „Mitarbeiterinnen“. Je nach Bundesland oder Sachbearbeiter gibt man sich tolerant oder extrem „engstirnig“ und spätestens bei einer gründlichen Steuerprüfung, die ja dann und wann vorkommt, wird es regelmässig eng, wenn der Prüfer für bestimmte Dinge sensibilisiert wurde!

    Klar, ein bisschen „schwarz“ gibt es fast in jedem Rotlicht-Betrieb, aber wenn man einen Umsatz versteuern soll, den man selbst nie gehabt hat, fühlt sich das nicht gerade „gerecht“ an!

    Da in den neuen „Betriebskonzepten“ ja auch der „Geldfluss“ im Betrieb dargestellt werden muss, freuen sich die Finanzbehörden, die durchaus Zugriff auf diese Dokumente nehmen können, schon auf neue „Erkenntnisse“, wobei Festlegungen im Konzept schon einer satten „Selbstanzeige“ gleich kommen können. Haben Sie bei Ihrem Konzept daran gedacht!

    Gemeinsam mit dem Kollegen Deák, aber auch in enger Kooperation mit der „Rotlicht-Akademie“ von Christoph Rohr, ist uns die „Steuer-Initiative Rotlicht 2018“ ein stetiges Anliegen, da wir wissen wie viele „Leichen“ noch im roten Keller liegen.

    Neben dem Versuch eine bundesweit einheitliche Besteuerungs-Grundlage zu erreichen, ist unsere Zielsetzung auch das Verfahren der „verbindlichen Auskunft“, die auch für den Rotlicht-Bereich möglich sein sollte! Wie viel „Kooperationswillen“ die Behörden haben, wird sich dann zeigen.

    Herrn Deáks Fachwissen, dass er sowohl in Theorie und Praxis erworben hat, kommt der Branche schon jetzt zu Gute und er ist gerne bereit auch ihren Betrieb zukünftig zu prüfen und zu beraten! Steuerberater sind zwar prinzipiell „Experten“, aber wie in der Juristerei auch, ist Spezialisierung das Zauberwort!

    Alle, die mich bezüglich „Steuerberatung“ oder „Buchführung“ im Rotlicht-Betrieb angefragt oder angeschrieben haben, gebe ich an dieser Stelle die Möglichkeit den Experten direkt per Mail zu kontaktieren! Ich bitte um Verständnis, dass der Kollege natürlich nicht jede Frage kostenlos beantworten will und kann, sondern sein Mandate gründlich aussucht. Aber: fragen kostet ja erst einmal nichts!

    Christian Deák per Mail kontaktieren oder Howard Chance als Vermittler kontaktieren

  • Prostitution 2018 – Hohe Wellen in Bremerhaven – Agenten-Thriller!

    Prostitution 2018 – Hohe Wellen in Bremerhaven – Agenten-Thriller!

    Prostitution 2018 - Hohe Wellen in Bremerhaven - Agenten-Thriller!Prostitution 2018 – Hohe Wellen in Bremerhaven – Agenten-Thriller!

    In meiner ersten Presseschau 2018 habe ich bereits von der „Causa Bremerhaven“ berichtet, wo „Geheimagenten“ der ungarischen Polizei in Bremerhaven scheinbar illegale verdeckte Ermittlungen in Sachen „Prostitution“ angestellt haben. Die „Angelegenheit“ wirft jetzt hohe Wellen an der Nordsee und man hat den Eindruck, sich in einem Drehbuch für einen Agenten-Thriller zu befinden.

    Prostitution und erst recht „Förderung der Prostitution“ ist in Ungarn generell verboten! Was nun seltsam anmutet, aber wohl ungarischem Recht entspricht, ist das Umstand, dass „Straftaten“ von ungarischen Bürgerinnen und Bürgern im Bereich der Prostitution auch im Ausland verfolgt werden!

    Aber ist dies wirklich so ungewöhnlich? Nein! Wenn man bedenkt, dass Zielfahnder des BKA auch im Ausland ermitteln, wenn es beispielsweise um deutsche „Kinderfreunde“ in Thailand geht, ist das Vorgehen der Ungarn nicht so ungewöhnlich. Der Unterschied ist eben, dass man eine Sache, die in Deutschland seit Jahren völlig legal ist, nämlich Prostitution und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution, kriminalisiert, weil sie gegen ungarische Landesrecht verstößt.

    Es ist ein ungewöhnlich hoher Aufwand, Beamte in fremde Länder zu entsenden! Dass man die deutschen Behörden nicht angesprochen hat, ist in sich logisch: wie sollen deutsche Ermittlungsbehörden „Amtshilfe“ leisten, wenn das „Delikt“ in Deutschland nicht strafbar ist?

    Als ich vor einem Jahr davon berichtete, dass einige ungarische Sexworkerinnen in der Heimat Vorladungen wegen „Prostitution im Ausland“ erhalten hatten, wurde ich als „Geschichtenerzähler“ bezeichnet. Dass die „Geschichten“, die mir vertraulich anvertraut wurden, keine verwegenen Erzählungen waren, bestätigt nun die „Causa Bremerhaven“.

    Schon Mitte Dezember 2017 hat der „Focus“ vom Fall berichtet:

    „Puffmutter aus der Lessingstraße in Ungarn angeklagt“

    lautete die markante Schlagzeile und im diesbezüglichen Bericht des Nachrichtenmagazins ist sogar von einem „Internationalen Haftbefehl“ die Rede, dem die Bundesrepublik Deutschland aber keine Folge leistete.

    Angeblich können in Ungarn für „Kuppelei“ 10 Jahre Haft verhängt werden! Die ungarische Bürgerin Erzsebet Schmitz, gegen die in Ungarn in Abwesenheit vor Gericht verhandelt wird, kann den Boden ihres Heimatlandes nicht mehr betreten! Die Verhaftung wäre die logische Folge! Bleibt nur zu hoffen, dass die Ungarn nicht noch zu CIA-Methoden greifen und die Bürgerin entführen, um sie in Ungarn in den „Häfen“ zu stecken.

    Den Artikel des Focus können Sie unter folgendem Link nachlesen:

    https://www.focus.de/regional/bremerhaven/bremerhaven-bremerhaven-puffmutter-aus-der-lessingstrasse-in-ungarn-angeklagt_id_7990574.html

    Die erste Presseschau 2018 finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/02/prostitution-2018-presseschau-zum-1-januar-2018-by-howard-chance/

  • Prostitution 2018 – Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Die schlichte Tatsache, dass zum 31. Dezember 2017 die „Übergangsfristen“ des neuen Prostitutionsgesetzes enden bzw. geendet haben , ist vielen Zeitungen und Online-Portalen die ein oder andere Meldung wert! Bei einigen Medien gibt es sogar „Leitartikel“, die für die Betroffenen eher nach „Leidartikel“ klingen Es gibt mal wieder recht sachliche, aber auch einige recht skurrile Meldungen, die ich als persönliche Auswahl einmal weitergebe und auch nicht weiter kommentiere! Auch Meldungen von Organisationen und Verbänden schließe ich in die bunte Sammlung ein. Prost Neujahr, meine Damen und Herren!

    03.01.2018 – Nordwest-Zeitung

    Spitzel im Rotlicht-Viertel

    Ermitteln ungarische Polizisten illegal in Bremerhaven?

    Die Ungarin Erzsébet Schmitz verwaltet Bordelle in Bremerhaven. Polizisten aus ihrem Heimatland sollen sie illegal in Deutschland ausgespäht und abgehört haben … Die Ungarin verwaltet die Häuser, kassiert von den Prostituierten Miete. Alles sauber, alles genehmigt, alles legal. In Deutschland zumindest.

    In Ungarn, der Heimat von Erzsébet Schmitz, sieht man das anders. Nach ungarischem Recht ist die Unterstützung der Prostitution mit dem Betrieb eines Bordells eine Straftat. Der dritte Paragraf des ungarischen Strafgesetzbuchs regelt, dass das ungarische Strafrecht auch für im Ausland begangene Handlungen von ungarischen Staatsbürgern gilt. Bei einer Verurteilung in der Heimat drohen Erzsébet Schmitz bis zu zehn Jahre Haft.

    Aber dafür braucht man Beweise. Und die wollten sich ungarische Ermittler offenbar in Bremerhaven selbst beschaffen.

    Straftat in Ungarn – Pols und Schmitz erzählen, dass der ungarische Polizeioberstleutnant Peter R. und ein unbekannter Kollege erstmals 2013 in der Lessingstraße aufgetaucht seien, Prostituierte befragt und Ausweise kontrolliert hätten. Sie selbst wollen davon erst zwei Jahre später erfahren haben, durch Zeugenaussagen bei einem Prozess in Ungarn.

    Nun ist es so, dass ausländische Strafverfolgungsbehörden auf deutschem Hoheitsgebiet keine Befugnisse haben, schon gar nicht für verdeckte Ermittlungen.

    Den gesamten Artikel lesen:

    https://www.nwzonline.de/blaulicht/bremerhaven-oldenburg-spitzel-im-rotlicht-viertel-ermitteln-ungarische-polizisten-illegal-in-bremerhaven_a_50,0,2206963431.html


    29.12.2017 – Frankfurter Rundschau

    Prostituiertenschutzgesetz

    Maximale Verunsicherung der Frauen

    Das Prostituiertenschutzgesetz ist erst ein paar Monate gültig, muss aber schon nachgebessert werden. Denn es hilft kaum. Der Leitartikel.

    Es war nicht gerade eine Meisterleistung der Legislative, das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz, das seit einem halben Jahr in Kraft ist. Ein kühnes Versprechen, wie sein Name sagt: Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung. Schnelle Wunder hat niemand erwartet. Aber dass vielerorts bisher wenig bis nichts passiert ist, das ist selbst für seine Befürworter – gelinde gesagt – irritierend.

    Ende Dezember läuft die Frist ab, innerhalb derer sich alle Sexarbeiterinnen, die Männer sind hier mitgemeint, gesundheitlich beraten lassen und ihre Tätigkeit anmelden müssen. Bordellbetreiber brauchen ein polizeiliches Führungszeugnis und müssen bei Kontrollen nachweisen, dass sie sich etwa an neue Schutz- und Hygienevorschriften halten – vom Notrufsystem bis hin zu getrennten Toiletten für Prostituierte und Freier.

    Das Gesetz wurde im Juli 2016 beschlossen, anderthalb Jahre hatten Länder und Kommunen also Zeit, die Umsetzung zu regeln und zu organisieren. Zeit, die sie zumeist nicht genutzt haben.

    Gesundheitsberatung? Fehlanzeige! Irgendwann im Frühjahr, heißt es in Berlin und nicht nur dort. Ordnungsämter landauf und landab zeigen sich überfordert oder unwillig, solange Ministerien in den Landeshauptstädten Antworten schuldig bleiben. Wer trägt eigentlich die Kosten für zusätzliche Mitarbeiter: Sozialpädagogen, Ärzte, Gesundheitsberater? Wer schult Verwaltungsangestellte für sensible Gespräche mit einer Klientel, deren Lebenswirklichkeit ihnen komplett fremd ist? Gibt es Dolmetscherinnen? Viele Armutsprostituierte aus Osteuropa sprechen kein Deutsch.

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    http://www.fr.de/politik/meinung/leitartikel/prostituiertenschutzgesetz-maximale-verunsicherung-der-frauen-a-1416009


    29.12.2017 – Spiegel Online

    Anmeldepflicht für Prostituierte und Bordellbetreiber

    Auf dem Papier

    Es ist früh am Abend, in der Hamburger Herbertstraße ist noch nicht viel los. Die meisten Stühle in den Schaufenstern sind leer. Eine blonde Frau hat schon Platz genommen und wartet auf einen Freier. Sie hält sich ihr Handy vors Gesicht. Erst als man an die Scheibe klopft, blickt sie auf.

    Was sie von dem neuen Prostituiertenschutzgesetz hält? „Die Mädels hier finden das alle scheiße, kannst du ruhig aufschreiben“, sagt sie. Es sei kein Schutzgesetz, sondern ein Unterdrückungsgesetz, das mit Repressalien arbeite. Dann schließt sie das Fenster.

    Im Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll die Frauen im Milieu besser schützen: mit einer Kondompflicht und Beratungsgesprächen. Außerdem gilt eine Anmeldepflicht für Bordellbetreiber und Prostituierte. Am 1. Januar 2018 endet die Übergangsphase: Dann muss jede Frau einen speziellen Ausweis dabeihaben, wenn sie arbeitet. So will der Gesetzgeber Transparenz schaffen. Kann das gelingen?

    Eine Stunde Zeit für Beratungsgespräch – Fabio Casagrande hat 60 Minuten Zeit, um herauszuhören, ob die Frau, die vor ihm sitzt, ausgebeutet wird. Der Sozialarbeiter führt für ein neu geschaffenes Amt in Hamburg die Anmelde- und Beratungsgespräche mit Prostituierten. Sie dauern eine Stunde, darin klärt Casagrande über Hilfsangebote auf, spricht über Krankenversicherung und steuerliche Fragen. Wenn die Frau kein Deutsch spricht, wird per Video ein Dolmetscher zugeschaltet.

    Nebenher muss Casagrande auf Indizien achten, die auf eine Zwangslage hinweisen. „Das ist eine enorme Herausforderung“, sagt er. In Abstimmung mit Hilfsorganisationen und der Polizei habe man dazu einen Fragenkatalog entwickelt. Was er genau fragt, will er nicht verraten.

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/prostitution-sexarbeiterinnen-hadern-mit-anmeldepflicht-a-1185266.html


    28.12.2017 – Westfalen-Blatt

    Prostituiertenschutzgesetz: Übergangsfrist läuft ab

    Nur wenige Sexarbeiterinnen gemeldet

    Mit dem Jahreswechsel endet in NRW die Übergangsregelung für das Prostituiertenschutzgesetz, dann müssen sich alle Sexarbeiterinnen angemeldet haben. Doch wie der Kreis Herford künftig Bordellbetreiber und Arbeiterinnen kontrolliert, ist noch offen.

    Vertrauen schaffen in der Zusammenarbeit mit den Behörden, das sei laut Kreisdezernent Paul Bischof zunächst das Ziel: »Wir werden nicht bei jedem Besuch sofort die Polizei mitnehmen.« Verunsicherung in der Szene bleibt. Allerdings sei auch noch nicht klar, wie die Kontrollen aussehen werden, mit denen der Kreis sowohl die rechtmäßige Anmeldung der Bordelle durch die Betreiber, als auch die Anmeldung der Sexarbeiterinnen überprüfen will. »Aber wir werden sicherlich eine Checkliste haben.«

    Doch die Verunsicherung in der Szene bleibt, wie es aus der Prostituierten- und Ausstiegsberatungsstelle Theodora in Herford heißt. »Es kursieren falsche Informationen«, sagt Pfarrerin und Einrichtungsleiterin Birgit Reiche von der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen, zu der Theodora gehört. Einige Frauen hielten das gesundheitliche Beratungsgespräch für eine Zwangsuntersuchung. Andere hätten Angst, dass die bei der Anmeldung erfassten Daten in ihre Heimatländer weitergeleitet würden.

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Herford/Herford/3103770-Prostituiertenschutzgesetz-Uebergangsfrist-laeuft-ab-Nur-wenige-Sexarbeiterinnen-gemeldet


    29.12.2017 – WAZ

    Hurenausweis

    Aufschrei im Essener Rotlichtviertel gegen „Hurenausweis“

    Essen. Prostituierte der Stahlstraße in Essen hängen Protest-Flugblatt ins Fenster. Darin lehnen sie die seit Juli gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht ab.

    Die Stahlstraße, Essens Rotlichtviertel nahe dem Limbecker Platz, gilt als eine der ältesten Bordellmeilen Deutschlands. Ein Ort, an dem Männer seit jeher für Geld Sex kaufen können: in 17 Häusern und bei mehr als 100 Frauen. Seit einem halben Jahr sind diese verpflichtet, sich beim Ordnungsamt den so genannten „Hurenausweis“ ausstellen zu lassen. Ein umstrittenes Dokument, das viele Frauen nervt und die Branche verunsichert. „Aufschrei“ ist ein Protest-Flugblatt überschrieben, das die meisten Frauen der Stahlstraße jetzt demonstrativ in ihre Fenster gehängt haben.

    „Wir, die Prostituierten, wollen uns hiermit wehren und Hilfe suchen“, heißt es darin. Die Frauen selbst bezeichnen sich sarkastisch als „horizontale, ohnehin malträtierte, kleine Minderheit“.

    Einer, der die Stimmung unter den Prostituierten wohl am besten einzuschätzen vermag, ist Hans-Joachim Rottermann. Dem 60-Jährigen gehörten neben dem Betrieb in der Stahlstraße auch Häuser in Dortmund, Bochum und Hagen. Ein Rotlicht-Imperium, mit dem er einst die Nummer eins in Nordrhein-Westfalen war, das er inzwischen aber innerhalb der Familie in andere Hände gelegt hat. Er sagt: „Die Frauen in der Stahlstraße und anderswo sind durch den Hurenausweis verunsichert, es herrscht ein Klima der Unruhe.“

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    https://www.waz.de/staedte/essen/aufschrei-im-essener-rotlichtviertel-gegen-hurenausweis-id212961833.html


     

  • Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Prostitution 2018 - Aktuelle Informationen - Stand 1. Januar 2018Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Mein Portal und die dazu gehörende Internet-Adresse lautet bekanntlich auf „Prostitution 2017“ (www.prostitution2017.de). Das mag nun zu Beginn des neuen Jahres etwas verwirren,
    aber es geht inhaltlich ja um ein Gesetz, was im Jahr 2017 Inkraft getreten ist! Um Missverständnisse zu vermeiden, gibt es aber inzwischen auf die zusätzliche Domain www.prostitution2018.de, die aber auf den gleichen Inhalt / auf das gleiche Portal verweist!

    Wenn ich demnächst einmal etwas zuviel habe, werde ich die „aufgelaufenen Artikel“ einmal sortieren: es gibt überholte Informationen und Informationen, die immer noch aktuell sind, was der Google-Suchende aber nicht unbedingt erkennen kann. Hier werde ich Abhilfe schaffen, damit keine Missverständnisse entstehen. Die Umsetzung des Gesetzes ist ja ein dynamischer Prozess, bei dem sich fast täglich neue Aspekte ergeben.

    Die Struktur des Portals wird aus diesem Grund auch maßgeblich ändern, damit es nicht zum Informations-Overkill kommt! Leider schaffe ich das nicht von heute auf morgen, da ich nach wie vor intensiv mit Beratungs-Dienstleistungen beschäftigt bin und zusätzlich zum Jahreswechsel noch einige neue Aufgaben übernommen habe, die den Mann fordern!

    Schrecklicherweise werde ich in 2018 auch noch „50“, was mich nicht wirklich entzückt und auch der „Sport“ hat im vergangenen Jahr sehr gelitten. Um mein übliches Fitness-Niveau wieder herzustellen, werde ich im neuen Jahr garantiert etwas sorgsamer leben und auch wieder ein wenig der Muse pflegen. Wer rastet, der rostet! Aber wer schon etwas rostig ist, muss auch hin und wieder rasten!

    Nach dem sehr ruhigen Silvester in München gönne ich mir einige freie Tage und bin dann in einigen Tagen wieder am Start. Meine Aufenthaltsorte der nächsten 14 Tage kann frau oder man dem aktuellen Terminkalender entnehmen:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/



    Der umfangreiche Statusbericht nochmals als Anhang (Stand 1. Januar 2018):

    Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018 by Howard Chance

    Im abgelaufenen Jahr 2017 war ich fast 300 Tage auf Reisen und habe dabei nahezu die ganze Republik „erlebt“. Die Metropolen waren das Ziel, aber auch ländliche Regionen, in denen sich im Prinzip niemand für das neue Gesetz interessiert und wo die Ämter immer noch mit dem Kopf schütteln, wenn man sich als „Prostitutions-Bürger“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz und dessen Bestimmungen erkundigen will. Flächendeckend „geimpft“ ist man bis heute lediglich in Nordrhein-Westfalen, wo man sich sehr früh mit der Angelegenheit befasst hat, wo Schulungen für die Behörden schon Anfang 2017 stattgefunden haben und wo Formularmaterial bereits Mitte des Jahres zur Verfügung stand.

    NRW ist das „Musterland“, dicht gefolgt vom Freistaat Bayern, wo es abgesehen von einigen Städten auf dem flachen Land, auch überall sachkundige Beamtinnen und Beamten gibt. Bayern reguliert Prostitution ja schon seit einigen Jahren und verfügt bereits über umfangreiches Daten-Material aus vergangenen Jahren und die Erstellung von Formularen sowie die Entwicklung von Behördenabläufen war nicht das große Problem.

    Erstaunlich ist das „Ost-West-Gefälle“: im gesamten „Osten“ (sogenannte neue Bundesländer) klemmt es gewaltig und die vorliegenden Verordnungen sind recht unvollständig. Die Frage, wer was wann und wie umsetzt, stellt sich im Osten fast überall und auch die „Hauptstadt aller Deutschen“ Berlin schließt sich der ostdeutschen Riege an: man nimmt zwar Anträge und Akten an, hat aber bezüglich der Bearbeitung noch keine Vorgaben der Landesregierung.

    Selbst Hessen mit der bundesdeutschen Prostitutions-Metropole Nr. 1 Frankfurt/Main, bekommt den Plan der Landesregierung gerade nicht umgesetzt, weil sich diverse Kommunen weigern ohne klare Vorgaben zu arbeiten. In Frankfurt und Offenbach nimmt man Anträge an, in Wiesbaden weigert man sich mit dem Hinweis, dass die Vorgaben des Landes unvollständig seien. Ein offener Streit auf der Verwaltungsebene, der so schnell nicht beilegt sein wird!

    Im „Ländle“ hat man das Großprojekt Mitte des Jahres in Angriff genommen, indem man einen Anrufbeantworter beim Landesministerium in Stuttgart installierte und es einen Mitarbeiter mit Email-Account gab, der unter der Last seiner Verantwortung zusammenbrach! Kein Wunder: bei Tausenden betroffenen Personen hätte man ein Call-Center mit 50 Agents benötigt! Ein einzelner Herr „Pfleiderer“ konnte das nicht schaffen und schaffte es natürlich auch nicht. Im September wurde „Pfleiderers Bürde“ dann in die Landkreise verwiesen, wo man sich seither bemüht Dinge auf die Kette zu bringen. Ausgang in vielen Regionen noch ungewiss, wenn man z.B. hört, dass in Freiburg Fristen per Handstreich und womöglich ohne jegliche rechtliche Legitimation einfach mal um einige Monate verlängert werden.

    Zwar sieht das Bundesgesetz vor, dass Landesregierungen aufgrund spezieller Notwendigkeiten die Umsetzung durchaus „individualisieren“ können, dass dies aber jeder Kreis, jede Gemeinde oder gar jeder Sachbearbeiter persönlich kann, konnte ich weder im Bundesgesetz, noch in den einigen wenigen vorhanden Landesverordnungen entdecken. Selbst „Übergangsbescheinigungen“, die in manchen Städten ausgestellt werden, wenn „Huren-Ausweise“ (noch) nicht ausgestellt werden können, sind fragwürdige „Dokumente“, die legislativ so eigentlich nicht vorkommen! Also jede Menge „Notbehelfe“, über deren Sinn oder Unsinn man trefflich streiten kann! Ämter, die das Recht irgendwie biegen, werden natürlich zum leichten „Opfer“, wenn spezialisierte Anwälte für Verwaltungsrecht demnächst ihren Hut in den Ring werfen!



    Problemfall „Huren-Ausweis“ – Gegenwart

    Am „Stichtag“ 1. Januar 2018, wo der ungeliebte Ausweis ja vorhanden sein „muss“ und wo es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten nicht erlaubt ist, Sexworkerinnen ohne das Dokument arbeiten zu lassen, tauchen ganz erhebliche Probleme auf! Nach vorsichtigen Schätzungen sind wohl bislang nur etwa 10 – 15% der Sexworkerinnen im Besitz eines solchen Dokuments. Mal hat man sich einfach nicht darum gekümmert, aber in den meisten Fällen konnten Behörden vor Ort die Ausweise nicht ausstellen und / oder keine zeitnahen Beratungstermine anbieten. Wenn man als Sexworkerin noch nie irgendwo in der Angelegenheit vorstellig geworden ist, wird man sich in der kommenden Woche womöglich wundern, wenn man seinen „Arbeitsplatz“ nicht bekommt, weil der Clubchef oder Betreiber einfach kein Bußgeld kassieren möchte, was zudem seine „Unzuverlässigkeit“ im Genehmigungsverfahren belegen könnte! Also Zwangspause nach den Feiertagen und die Suche nach einer Behörde, die bereit ist das Dokument zügig zu fertigen!

    In Nordrhein-Westfalen haben einige „scharfe Städte“ bereits umfangreiche Kontrollen für Anfang Januar angekündigt! Volltreffer dürften hier wohl die schlichte Regel sein!



    Problemfall „Konzession/Erlaubnisantrag“ – Gegenwart

    Auch hier fällt laut Bundesgesetz am 31. Dezember 2017 der Fristen-Hammer. Alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden und dies bis 1. Oktober 2017 angezeigt haben, hatten bzw. haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit den Erlaubnisantrag zu stellen und ein Betriebskonzept einzureichen. Die „Einreich-Quote“ soll selbst in NRW bei unter 25 % liegen, wie mir amtliche Insider berichteten. Unglaublich, aber wahr! Hier spielt man dann „Roulette“ mit kalkulierbarem Ausgang!

    Sehr interessant und unbedingt lesenswert ist in diesem Kontext ein Artikel im Beamten-Fachmagazin „Ordnungsamt – Gewerbeamt“ des Weka-Verlags, wo der Verwaltungslehrer Uwe Schmidt den ordnungsrechtlichen Status des neuen Gesetzes betrachtet und würdigt. Bis Mitte Dezember 2017 sind nur in 7 von 16 Bundesländern konkrete „Ausführungsbestimmungen“ zum neuen Prostitutionsgesetz erlassen worden, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein! In 9 Bundesländern gibt es keine Erlasse, Teilerlasse, vorbereitende Erlasse und besondere Mischformen, denen es aber offensichtlich noch an Substanz fehlt.

    In der Konsequenz ist das Prostituiertenschutzgesetz laut Uwe Schmidt in 9 Bundesländern momentan „außer Vollzug“, die im Bundesgesetz festgelegten Fristen sind damit in diesen Bundesländern hinfällig und Betriebskonzepte können nicht angefordert oder verlangt werden!

    Schmidt bringt die Situation zum Jahresende 2017 recht markant auf den Punkt und schreibt:

    „Die mit dem Erlass des ProstSchG verbundenen Absichten des Bundesgesetzgebers werden von der Mehrheit der Bundesländer unterlaufen … Im Bundesrat dem ProstSchG zuzustimmen und anschließend bei dessen praktischer Umsetzung den Kopf in den Sand zu stecken ist eines Rechtsstaates nicht würdig.“

    Klar, wenn 16 Köche ein und dieselbe Suppe individuell würzen oder auch nicht und niemand weiß, wer wann am Topf steht, ist das kulinarische Ergebnis ein ungenießbares Gericht und die Fachanwälte für Verwaltungsrecht können für 2018 schon mal den neuen Porsche bestellen! Wenn amtlich gemurkst wird, stehen diversen „Rechtsmitteln“ Tür und Tor offen und jeder, der nicht Protest führt, ist ziemlich dumm?

    „Locker vom Hocker und es bleibt schwierig!“ – Fragen Sie mich jetzt bitte nicht nach einer regionalen Prognose, denn eine solche wäre reine Prophetie!

    Den interessanten Artikel von Uwe Schmidt finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/prostituiertenschutzgesetz-prostschg-zustaendigkeiten/



    Problemfall Steuer – Gegenwart und Zukunft

    Im Jahr 2017 haben die Finanzbehörden im Rotlicht wieder kräftig zugeschlagen! Der Fall Hermann Müller zeigte eindrücklich, dass es im „roten Haifischbecken“ steuerlich sehr gefährlich ist. Umsatzsteuer-Zuschätzungen, Verwerfung von Buchführungen und ähnliche Verfahrensweisen sind in einigen Gegenden die Regel! Sobald man eine „Umsatzsteuer-Sonderschau“ oder eine Betriebsprüfung bekommt, kann der Ruin ins Haus stehen, wenn ein Prüfer entsprechend instruiert ist und die üblichen „Schwachstellen“ findet. Gegen den geforderten „Nachschlag“ fürs Finanzamt kann man dann zwar klagen, aber da man in einem solchen Verfahren in der Regel seine „Unschuld“ im Beweislast-Umkehr-Verfahren beweisen muss, durch „dinglichen Arrest“ aber quasi vermögenlos ist, scheitert ein solches Ansinnen schon im Ansatz. Bis der Bundesfinanzhof letztinstanzlich entscheidet, ist man schon einige Jahre älter und meist bereits pleite.

    „Dem toten Esel nützen Vitamintabletten recht wenig!“

    Da es an einer bundeseinheitlichen steuerlichen Handhabung fehlt, wirken die Maßnahmen vor Ort wie „Willkür“ und wir werden mit unserem Steuerexperten-Team im nächsten Jahr versuchen die deutschen Oberfinanzdirektionen für das Thema zu sensibilisieren. Doch dazu mehr im „Ausblick“, der in Kürze im Text folgt!



    Conclusio 2017 – Howard Chance

    Wer will an Silvester schon einen Roman lesen, bei dem es kein „Happy End“ gibt? Es gibt bestimmt 50 weitere Themen, die man ausführlich betrachten könnte! Doch die Vergangenheit nützt schon morgen nichts mehr und ist einfach nur noch Geschichte!

    Mein Team und ich haben in 2017 Hunderte von Gesprächen geführt, eine nicht kleine Anzahl von Mandantinnen und Mandanten bei der „Konzessionierung“ unterstützt und dabei fast alle Fristen eingehalten. Unter dem Aspekt „miles and more“ war ich in diesem Jahr bei 300 Übernachtungen außer Haus kaum zu schlagen und auch im neuen Jahr wird es in den Ländern weitergehen, wo Konzepte mangels Vorgaben noch nicht entwickelt und eingereicht werden konnten! Ich betreue momentan auch eine ganze Reihe von „Neugründungen“, die womöglich durch „Genehmigungsfiktion“ entschieden werden. Natürlich stehe ich auch „Gewehr bei Fuß“, um bereits eingereichte Konzepte beim Amt zu „verteidigen“, um Nachfragen schlüssig zu beantworten und im Notfall unter Hinzuziehung meiner Anwälte „Tacheles“ zu reden, wenn Recht gebeugt wird!



    Ausblick 2018 – Auf, auf zu neuen Taten! – Im Team und als Einzeltäter!

    Der Silvestertag ist ja immer ein Tag der Vorsätze und Pläne für das neue Jahr und bei mir ist das nicht anders! Das Jahr 2018 wird ein „Vollgas-Jahr“ mit neuen Projekten, neuen Kooperationen und neuen Aufgaben! Ohne jedes romantische Schwelgen nachfolgend meine ernsten Absichten für das Jahr 2018:

    Intensive Kooperation DHW-Steuerberatung, Rotlicht-Akademie, MH-Consulting

    Im Jahr 2017 haben wir begonnen Know-how zu sammeln und gemeinsame Projekte zu entwickeln.

    Christian Deák von der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH betreut die steuerlichen Fachthemen, unterhält vielfältige Kontakte zu den Oberfinanzdirektionen, zu Fahndern und Kassenprüfern, Staatsanwälten und beratenden Kollegen und hat es sich zum Ziel gesetzt einheitliche und verlässliche Regeln für die steuerrechtliche Handhabung von „Rotlicht-Betrieben“ zu entwickeln.

    Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie hat die Zustellanschrift.de entwickelt, hat erfolgreiche Seminare veranstaltet und ist wie ich immer nah am Kunden und im Markt absolut etabliert. Wir haben uns intensiv ausgetauscht und festgestellt, dass ein gemeinsames Vorgehen mehr als sinnvoll ist, wenn man sich versteht und die Anzahl der Kunden für einen allein viel zu groß ist.

    Das Team Deák, Rohr und Chance hat jetzt ein erstes Projekt für 2018 in Planung, das ich heute in Kurzform vorstellen möchte :

    Der Rotlicht-Kongress April 2018

    Das Meeting für das deutsche Rotlicht-Gewerbe – Vorträge – Podiums-Diskussionen – Workshops zu aktuellen Themen der Branche – Arbeitsgruppen – Informationsaustausch – Rotlicht-Party „meet & greet“

    • Steuerliche Themen (Buchführung, Kassensysteme, Steuerfahndung etc.)
    • Das „Betriebskonzept“ und seine Ausrichtung
    • Geschäftsführung in Rotlicht-Unternehmen
    • Probleme und Dialog mit dem Ordnungsamt
    • Baurecht und Verwaltungsverfahren
    • Rechtskonforme Werbung für „Prostitution“

    Wir laden hierzu Dozenten ein, diskutieren mit einem „Schwerpunkt-Staatsanwalt“ und haben Verbände und Erotik-Portale zu Gast. Weitere Infos gibt es hierzu im Lauf des Monats.

    https://zukunft-rotlicht.de



    Fachpublikation „Rotlicht und Prostitution 2018“

    Das Update meiner Fachpublikation steht unmittelbar bevor, wobei es sich eher um ein komplett neues Handbuch für die unternehmerische Praxis handelt. Es haben sich viele neue Aspekte ergeben und alle neuen Informationen werden in das neue Buch, dessen Erscheinung für Ende Februar geplant ist, einfließen. Diesmal kommen auch Co-Autoren zu Wort, die spezielle Aspekte wie „Steuer im Rotlicht“ und „Strafverfolgung im Rotlicht“ beleuchten werden. Eine Inhaltsangabe werde ich ebenfalls im Lauf des Monats vorlegen!



    Bordellfachwirt(in) zertifiziert?

    Ein Ausbildungs-Gang für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter in der Erotikbranche! Was ein wenig verrückt klingt, ist doch ernst gemeint! Fortbildung kann nie schaden und ich arbeite gerade mit dem Kollegen Deák an einem entsprechenden Zertifikat. Ob die IHK diese Zertifizierung vornimmt oder aber ein anderer Bildungsträger einsteigt, ist momentan noch offen. Gut Ding will bekanntlich Weile haben, aber mit unserem Schwung kann es zügig gehen! Wir informieren, sobald wir hier Neuigkeiten zu verkünden haben!

     

  • Happy New Year 2018 – Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018

    Happy New Year 2018 – Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018

    Happy New Year 2018 - Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018Happy New Year 2018 – Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018

    Ich wünsche allen Freundinnen und Freunden, allen Kolleginnen und Kollegen und allen Kundinnen und Kunden ein gutes und möglichst erfolgreiches Jahr 2018! Gleichzeitig danke ich für Euer / Ihr Vertrauen in 2017 und für den intensiven wie konstruktiven Austausch in Fachfragen!

    Heute, am 1. Januar 2018, ist ja der berühmte „Stichtag“ des Prostituiertenschutzgesetzes und in einigen Regionen des Landes sind bereits heute amtliche Kontrollen möglich, denn ab heute müssen (theoretisch) alle Sexworkerinnen in Deutschland im Besitz eines „Huren-Ausweises“ sein und Betreiberinnen und Betreiber dürfen (eigentlich) nur noch dann „Arbeitsplätze“ zur Verfügung stellen, wenn das Dokument vorliegt. Dass es hier noch gewaltig klemmt, ist ja bekannt und ich werde dieses Thema nachfolgend noch intensiver aufgreifen. Einen herzlichen Gruß am Neujahrsmorgen aus München sendet in stetiger Verbundenheit

    Euer / Ihr Howard Chance



    Jahresrückblick 2017 by Howard Chance – Vergangenheit und Gegenwart

    Im abgelaufenen Jahr 2017 war ich fast 300 Tage auf Reisen und habe dabei nahezu die ganze Republik „erlebt“. Die Metropolen waren das Ziel, aber auch ländliche Regionen, in denen sich im Prinzip niemand für das neue Gesetz interessiert und wo die Ämter immer noch mit dem Kopf schütteln, wenn man sich als „Prostitutions-Bürger“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz und dessen Bestimmungen erkundigen will. Flächendeckend „geimpft“ ist man bis heute lediglich in Nordrhein-Westfalen, wo man sich sehr früh mit der Angelegenheit befasst hat, wo Schulungen für die Behörden schon Anfang 2017 stattgefunden haben und wo Formularmaterial bereits Mitte des Jahres zur Verfügung stand.

    NRW ist das „Musterland“, dicht gefolgt vom Freistaat Bayern, wo es abgesehen von einigen Städten auf dem flachen Land, auch überall sachkundige Beamtinnen und Beamten gibt. Bayern reguliert Prostitution ja schon seit einigen Jahren und verfügt bereits über umfangreiches Daten-Material aus vergangenen Jahren und die Erstellung von Formularen sowie die Entwicklung von Behördenabläufen war nicht das große Problem.

    Erstaunlich ist das „Ost-West-Gefälle“: im gesamten „Osten“ (sogenannte neue Bundesländer) klemmt es gewaltig und die vorliegenden Verordnungen sind recht unvollständig. Die Frage, wer was wann und wie umsetzt, stellt sich im Osten fast überall und auch die „Hauptstadt aller Deutschen“ Berlin schließt sich der ostdeutschen Riege an: man nimmt zwar Anträge und Akten an, hat aber bezüglich der Bearbeitung noch keine Vorgaben der Landesregierung.

    Selbst Hessen mit der bundesdeutschen Prostitutions-Metropole Nr. 1 Frankfurt/Main, bekommt den Plan der Landesregierung gerade nicht umgesetzt, weil sich diverse Kommunen weigern ohne klare Vorgaben zu arbeiten. In Frankfurt und Offenbach nimmt man Anträge an, in Wiesbaden weigert man sich mit dem Hinweis, dass die Vorgaben des Landes unvollständig seien. Ein offener Streit auf der Verwaltungsebene, der so schnell nicht beilegt sein wird!

    Im „Ländle“ hat man das Großprojekt Mitte des Jahres in Angriff genommen, indem man einen Anrufbeantworter beim Landesministerium in Stuttgart installierte und es einen Mitarbeiter mit Email-Account gab, der unter der Last seiner Verantwortung zusammenbrach! Kein Wunder: bei Tausenden betroffenen Personen hätte man ein Call-Center mit 50 Agents benötigt! Ein einzelner Herr „Pfleiderer“ konnte das nicht schaffen und schaffte es natürlich auch nicht. Im September wurde „Pfleiderers Bürde“ dann in die Landkreise verwiesen, wo man sich seither bemüht Dinge auf die Kette zu bringen. Ausgang in vielen Regionen noch ungewiss, wenn man z.B. hört, dass in Freiburg Fristen per Handstreich und womöglich ohne jegliche rechtliche Legitimation einfach mal um einige Monate verlängert werden.

    Zwar sieht das Bundesgesetz vor, dass Landesregierungen aufgrund spezieller Notwendigkeiten die Umsetzung durchaus „individualisieren“ können, dass dies aber jeder Kreis, jede Gemeinde oder gar jeder Sachbearbeiter persönlich kann, konnte ich weder im Bundesgesetz, noch in den einigen wenigen vorhanden Landesverordnungen entdecken. Selbst „Übergangsbescheinigungen“, die in manchen Städten ausgestellt werden, wenn „Huren-Ausweise“ (noch) nicht ausgestellt werden können, sind fragwürdige „Dokumente“, die legislativ so eigentlich nicht vorkommen! Also jede Menge „Notbehelfe“, über deren Sinn oder Unsinn man trefflich streiten kann! Ämter, die das Recht irgendwie biegen, werden natürlich zum leichten „Opfer“, wenn spezialisierte Anwälte für Verwaltungsrecht demnächst ihren Hut in den Ring werfen!



    Problemfall „Huren-Ausweis“ – Gegenwart

    Am „Stichtag“ 1. Januar 2018, wo der ungeliebte Ausweis ja vorhanden sein „muss“ und wo es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten nicht erlaubt ist, Sexworkerinnen ohne das Dokument arbeiten zu lassen, tauchen ganz erhebliche Probleme auf! Nach vorsichtigen Schätzungen sind wohl bislang nur etwa 10 – 15% der Sexworkerinnen im Besitz eines solchen Dokuments. Mal hat man sich einfach nicht darum gekümmert, aber in den meisten Fällen konnten Behörden vor Ort die Ausweise nicht ausstellen und / oder keine zeitnahen Beratungstermine anbieten. Wenn man als Sexworkerin noch nie irgendwo in der Angelegenheit vorstellig geworden ist, wird man sich in der kommenden Woche womöglich wundern, wenn man seinen „Arbeitsplatz“ nicht bekommt, weil der Clubchef oder Betreiber einfach kein Bußgeld kassieren möchte, was zudem seine „Unzuverlässigkeit“ im Genehmigungsverfahren belegen könnte! Also Zwangspause nach den Feiertagen und die Suche nach einer Behörde, die bereit ist das Dokument zügig zu fertigen!

    In Nordrhein-Westfalen haben einige „scharfe Städte“ bereits umfangreiche Kontrollen für Anfang Januar angekündigt! Volltreffer dürften hier wohl die schlichte Regel sein!



    Problemfall „Konzession/Erlaubnisantrag“ – Gegenwart

    Auch hier fällt laut Bundesgesetz am 31. Dezember 2017 der Fristen-Hammer. Alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden und dies bis 1. Oktober 2017 angezeigt haben, hatten bzw. haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit den Erlaubnisantrag zu stellen und ein Betriebskonzept einzureichen. Die „Einreich-Quote“ soll selbst in NRW bei unter 25 % liegen, wie mir amtliche Insider berichteten. Unglaublich, aber wahr! Hier spielt man dann „Roulette“ mit kalkulierbarem Ausgang!

    Sehr interessant und unbedingt lesenswert ist in diesem Kontext ein Artikel im Beamten-Fachmagazin „Ordnungsamt – Gewerbeamt“ des Weka-Verlags, wo der Verwaltungslehrer Uwe Schmidt den ordnungsrechtlichen Status des neuen Gesetzes betrachtet und würdigt. Bis Mitte Dezember 2017 sind nur in 7 von 16 Bundesländern konkrete „Ausführungsbestimmungen“ zum neuen Prostitutionsgesetz erlassen worden, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein! In 9 Bundesländern gibt es keine Erlasse, Teilerlasse, vorbereitende Erlasse und besondere Mischformen, denen es aber offensichtlich noch an Substanz fehlt.

    In der Konsequenz ist das Prostituiertenschutzgesetz laut Uwe Schmidt in 9 Bundesländern momentan „außer Vollzug“, die im Bundesgesetz festgelegten Fristen sind damit in diesen Bundesländern hinfällig und Betriebskonzepte können nicht angefordert oder verlangt werden!

    Schmidt bringt die Situation zum Jahresende 2017 recht markant auf den Punkt und schreibt:

    „Die mit dem Erlass des ProstSchG verbundenen Absichten des Bundesgesetzgebers werden von der Mehrheit der Bundesländer unterlaufen … Im Bundesrat dem ProstSchG zuzustimmen und anschließend bei dessen praktischer Umsetzung den Kopf in den Sand zu stecken ist eines Rechtsstaates nicht würdig.“

    Klar, wenn 16 Köche ein und dieselbe Suppe individuell würzen oder auch nicht und niemand weiß, wer wann am Topf steht, ist das kulinarische Ergebnis ein ungenießbares Gericht und die Fachanwälte für Verwaltungsrecht können für 2018 schon mal den neuen Porsche bestellen! Wenn amtlich gemurkst wird, stehen diversen „Rechtsmitteln“ Tür und Tor offen und jeder, der nicht Protest führt, ist ziemlich dumm?

    „Locker vom Hocker und es bleibt schwierig!“ – Fragen Sie mich jetzt bitte nicht nach einer regionalen Prognose, denn eine solche wäre reine Prophetie!

    Den interessanten Artikel von Uwe Schmidt finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/prostituiertenschutzgesetz-prostschg-zustaendigkeiten/



    Problemfall Steuer – Gegenwart und Zukunft

    Im Jahr 2017 haben die Finanzbehörden im Rotlicht wieder kräftig zugeschlagen! Der Fall Hermann Müller zeigte eindrücklich, dass es im „roten Haifischbecken“ steuerlich sehr gefährlich ist. Umsatzsteuer-Zuschätzungen, Verwerfung von Buchführungen und ähnliche Verfahrensweisen sind in einigen Gegenden die Regel! Sobald man eine „Umsatzsteuer-Sonderschau“ oder eine Betriebsprüfung bekommt, kann der Ruin ins Haus stehen, wenn ein Prüfer entsprechend instruiert ist und die üblichen „Schwachstellen“ findet. Gegen den geforderten „Nachschlag“ fürs Finanzamt kann man dann zwar klagen, aber da man in einem solchen Verfahren in der Regel seine „Unschuld“ im Beweislast-Umkehr-Verfahren beweisen muss, durch „dinglichen Arrest“ aber quasi vermögenlos ist, scheitert ein solches Ansinnen schon im Ansatz. Bis der Bundesfinanzhof letztinstanzlich entscheidet, ist man schon einige Jahre älter und meist bereits pleite.

    „Dem toten Esel nützen Vitamintabletten recht wenig!“

    Da es an einer bundeseinheitlichen steuerlichen Handhabung fehlt, wirken die Maßnahmen vor Ort wie „Willkür“ und wir werden mit unserem Steuerexperten-Team im nächsten Jahr versuchen die deutschen Oberfinanzdirektionen für das Thema zu sensibilisieren. Doch dazu mehr im „Ausblick“, der in Kürze im Text folgt!



    Conclusio 2017 – Howard Chance

    Wer will an Silvester schon einen Roman lesen, bei dem es kein „Happy End“ gibt? Es gibt bestimmt 50 weitere Themen, die man ausführlich betrachten könnte! Doch die Vergangenheit nützt schon morgen nichts mehr und ist einfach nur noch Geschichte!

    Mein Team und ich haben in 2017 Hunderte von Gesprächen geführt, eine nicht kleine Anzahl von Mandantinnen und Mandanten bei der „Konzessionierung“ unterstützt und dabei fast alle Fristen eingehalten. Unter dem Aspekt „miles and more“ war ich in diesem Jahr bei 300 Übernachtungen außer Haus kaum zu schlagen und auch im neuen Jahr wird es in den Ländern weitergehen, wo Konzepte mangels Vorgaben noch nicht entwickelt und eingereicht werden konnten!

    Ich betreue momentan auch eine ganze Reihe von „Neugründungen“, die womöglich durch „Genehmigungsfiktion“ entschieden werden. Natürlich stehe ich auch „Gewehr bei Fuß“, um bereits eingereichte Konzepte beim Amt zu „verteidigen“, um Nachfragen schlüssig zu beantworten und im Notfall unter Hinzuziehung meiner Anwälte „Tacheles“ zu reden, wenn Recht gebeugt wird!



    Ausblick 2018 – Auf, auf zu neuen Taten! – Im Team und als Einzeltäter!

    Der Silvestertag ist ja immer ein Tag der Vorsätze und Pläne für das neue Jahr und bei mir ist das nicht anders! Das Jahr 2018 wird ein „Vollgas-Jahr“ mit neuen Projekten, neuen Kooperationen und neuen Aufgaben! Ohne jedes romantische Schwelgen nachfolgend meine ernsten Absichten für das Jahr 2018:

    Intensive Kooperation DHW-Steuerberatung, Rotlicht-Akademie, MH-Consulting

    Im Jahr 2017 haben wir begonnen Know-how zu sammeln und gemeinsame Projekte zu entwickeln.

    Christian Deák von der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH betreut die steuerlichen Fachthemen, unterhält vielfältige Kontakte zu den Oberfinanzdirektionen, zu Fahndern und Kassenprüfern, Staatsanwälten und beratenden Kollegen und hat es sich zum Ziel gesetzt einheitliche und verlässliche Regeln für die steuerrechtliche Handhabung von „Rotlicht-Betrieben“ zu entwickeln.

    Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie hat die Zustellanschrift.de entwickelt, hat erfolgreiche Seminare veranstaltet und ist wie ich immer nah am Kunden und im Markt absolut etabliert. Wir haben uns intensiv ausgetauscht und festgestellt, dass ein gemeinsames Vorgehen mehr als sinnvoll ist, wenn man sich versteht und die Anzahl der Kunden für einen allein viel zu groß ist.

    Das Team Deák, Rohr und Chance hat jetzt ein erstes Projekt für 2018 in Planung, das ich heute in Kurzform vorstellen möchte :

    Der Rotlicht-Kongress April 2018

    2-tägiges Meeting für das deutsche Rotlicht-Gewerbe – Vorträge – Podiums-Diskussionen – Workshops zu aktuellen Themen der Branche – Arbeitsgruppen – Informationsaustausch – Rotlicht-Party „meet & greet“

    • Steuerliche Themen (Buchführung, Kassensysteme, Steuerfahndung etc.)
    • Das „Betriebskonzept“ und seine Ausrichtung
    • Geschäftsführung in Rotlicht-Unternehmen
    • Probleme und Dialog mit dem Ordnungsamt
    • Baurecht und Verwaltungsverfahren
    • Rechtskonforme Werbung für „Prostitution“

    Wir laden hierzu Dozenten ein, diskutieren mit einem „Schwerpunkt-Staatsanwalt“ und haben Verbände und Erotik-Portale zu Gast. Weitere Infos gibt es hierzu im Lauf des Monats.



    Fachpublikation „Rotlicht und Prostitution 2018“

    Das Update meiner Fachpublikation steht unmittelbar bevor, wobei es sich eher um ein komplett neues Handbuch für die unternehmerische Praxis handelt. Es haben sich viele neue Aspekte ergeben und alle neuen Informationen werden in das neue Buch, dessen Erscheinung für Ende Februar geplant ist, einfließen. Diesmal kommen auch Co-Autoren zu Wort, die spezielle Aspekte wie „Steuer im Rotlicht“ und „Strafverfolgung im Rotlicht“ beleuchten werden. Eine Inhaltsangabe werde ich ebenfalls im Lauf des Monats vorlegen!



    Bordellfachwirt(in) zertifiziert?

    Ein Ausbildungs-Gang für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter in der Erotikbranche! Was ein wenig verrückt klingt, ist doch ernst gemeint! Fortbildung kann nie schaden und ich arbeite gerade mit dem Kollegen Deák an einem entsprechenden Zertifikat. Ob die IHK diese Zertifizierung vornimmt oder aber ein anderer Bildungsträger einsteigt, ist momentan noch offen. Gut Ding will bekanntlich Weile haben, aber mit unserem Schwung kann es zügig gehen! Wir informieren, sobald wir hier Neuigkeiten zu verkünden haben!



    Also … für heute erst einmal „Schluss“ … das Jahr ist ja erst ein paar Stunden „alt“ …
    wir hören, lesen und sehen uns!

  • Prostitution 2017 – Howard Chance wünscht ein frohes Weihnachtsfest

    Prostitution 2017 – Howard Chance wünscht ein frohes Weihnachtsfest

    Prostitution 2017 - Howard Chance wünscht ein frohes Weihnachtsfest

    Prostitution 2017 – Howard Chance wünscht ein frohes Weihnachtsfest

    Alle Jahre wieder … folgt der hektischen Advents- und Weihnachtszeit das übliche Fest im Kreise der Lieben! Tradition bis Kult unterm Tannenbaum, der nach altdeutscher Sitte meistens die klassische Nordmann-Tanne ist. Würstchen mit Kartoffelsalat am Heiligabend oder aber die große klassische Weihnachtsgans mit Rotkohl und Knödeln am 1. Feiertag, die regelmäßig die Dimensionen des Backofens und die des Magens sprengt?

    Weihnachten ist dabei kaum noch ein christliches Fest, sondern eher ein „Shopping-Event“, bei dem sich der Handel alle Mühen gibt, an das „Weihnachtsgeld“ der Konsumenten zu kommen. Romantischer Lichterglanz, der für eine kurze Zeit die Realität überglänzt. Warum auch nicht, auch wenn sich die Sinnfrage hier irgendwann stellt. Die Weihnacht als Kind machte Spaß, im vorgerückten Alter sieht man die Dinge wohl einfach anders! Egal!

    Nach sehr intensiven und stressigen Wochen rund um die „bundesdeutsche Prostitution“ bin ich in den letzten Zügen für 2017, habe noch eine stressige Woche vor mir, um die Frist 31.12.2017 bei allen Kundinnen und Kunden einhalten zu können, wünsche aber vor dem großen Rückblick 2017 und dem umfangreichen Ausblick 2018 heute allen Kundinnen und Kunden, allen Freundinnen und Freunden und allen Kolleginnen und Kollegen ein

    Frohes und gesegnetes Weihnachtsfest!

    Möge der Geist der Weihnacht mit Ihnen / mit Euch sein und möge der „Friede unterm Weihnachtsbaum“ auch in diesem Jahr eine Weile halten. Mein Gruß gilt natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden, die mit der Umsetzung des Prostitutionsgesetzes befasst sind. Zu meiner großen Überraschung sind die meisten Beamtinnen und Beamten durchaus aufgeschlossen und kooperativ und dabei absolut keine militanten „Rotlicht-Gegner“. Mein Gruß gilt aber auch denen, die emsig bemüht sind, Steine in den Weg zu legen und Dinge zu fordern, die kein Betreiber erfüllen kann.

    Hier hat das Grußwort für den Januar dann die Überschrift „Man sieht sich vor dem Verwaltungsgericht“!

    Ich danke an dieser weihnachtlichen Stelle besonders dem Kollegen Christian Deák (DHW Steuerberatungsgesellschaft) für seine unkonventionelle und kreative Arbeit, grüße den immer feschen Kollegen Christoph Rohr (Rotlichtakademie) herzlich, winke dem stets dienstbereiten Prof. Dr. Timo Eckardt (EE-Legal) verbunden zu und bedanke mich bei allen, die mich in diesem Jahr unterstützt, kritisiert und gefordert haben!

    So kann es weitergehen! So wird es weitergehen! Nach dem Fest! Glück auf!

  • Prostitution 2017 – Großstadt in NRW verweigert Annahme von Unterlagen!

    Prostitution 2017 – Großstadt in NRW verweigert Annahme von Unterlagen!

    Prostitution 2017 - Großstadt in NRW verweigert Annahme von Unterlagen!

    Prostitution 2017 – Großstadt in NRW verweigert Annahme von Unterlagen!

    Böse Falle, tiefes Loch! Es gibt Behörden, die freundlich mit den Bürgern umgehen und bei der Antragstellung für Prostitutionsstätten sogar hilfreich mitwirken. Man versteht dies als Dienst am Bürger, kommt in Kontakt und kann viele Dinge auf dem kurzen Dienstweg besprechen. Eine angenehme Arbeitsweise, die im Prinzip allen nützt!

    Es geht aber momentan auch ganz anders! Ich wurde soeben von einer Mandantin informiert, dass eine Großstadt in NRW die Annahme der Unterlagen unter zusätzlich Verwendung dummer Sprüche verweigert. Die Dame wurde mehr oder weniger aus der Amtsstube geschmissen und aufgefordert im Januar wieder zu erscheinen!

    Toll! Im Januar 2018 ist aber die gesetzliche Frist (31.12.2017) abgelaufen und der Erlaubnisantrag kann dann aus formellen Gründen einfach galant abgelehnt werden! Bingo und die Behörde sitzt am langen Hebel, um den Betrieb (vorübergehend) zu schließen!

    Wo sind wir denn? In Hinter-Burundi, wo die öffentliche Verwaltung nicht existiert oder in einer anderen Bananenrepublik, wo man nach den Prinzipien der Willkürlichkeit für vermeintliches Recht und Unordnung sorgt?

    Im Bundesgesetz und in der Landesverordnung NRW ist von „persönlicher Einreichung“ nirgendwo die Rede. Dennoch fordern einige Ordnungsämter das persönliche Erscheinen!
    Und in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr haben die Dienststellen dann auch noch vorsorglich geschlossen!

    „Staatsdiener“ sind nach meiner persönlichen Auffassung „Diener des Bürgers“ und der Dienstleistungsgedanke spiegelt sich in vielen Bereichen wieder … es sei denn, man hat mit „Rotlicht“ oder „Prostitution“ zu tun? Pfui Teufel!

    Wer sich nun vom Amt vom Platz verweisen lässt, hat übers Fest den „Schwarzen Peter“ in der Hand und wer dann keinen Berater oder Anwalt hat, kann ganz schnell in die geschickt gestellte Falle tappen! So geht also Rechtsstaat 2017 in der Bundesrepublik Deutschland.

    Muss man gar in der letzten Dezemberwoche den Gerichtsvollzieher zum Oberbürgermeister schicken, der als Verwaltungsleiter dann den internen Postboten spielen muss? Frohes Fest!

    Ich finde es unglaublich, welcher Selbstdarstellungswahn so manche Amtstube befällt. Da kommt man sich vor wie auf einer amerikanischen Sheriffstube. Rauchende Colts! Das Gesetz bin ich, Gringo! Ich rate inzwischen zur qualifizierten Dienstaufsichtsbeschwerde, damit Fehlverhalten entsprechend „gewürdigt“ wird! Keine Gnade für „Verbrecher“!

  • Prostitution 2017 – Gefährliche Meldung aus der Provinz – Amtliche Willkür

    Prostitution 2017 – Gefährliche Meldung aus der Provinz – Amtliche Willkür

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Gefährliche Meldung aus der Provinz – Amtliche Willkür

    Wer das neue Prostitutionsgesetz aufmerksam gelesen hat, der weiß, dass der Gesetzgeber einige Bestimmungen sehr „schwammig“ formuliert hat: „geeignete sanitäre Ausstattung“ ist ein gutes Beispiel dafür und auch der durchaus sinnvolle Ansatz „Wucherei“ (Übervorteilung) zu verhindern, lässt sich in Zahlen schwer ausdrücken. Oder?

    Ich habe jetzt gestern von einem befreundeten Kollegen aus dem Raum Ostwestfalen erfahren, wie man von amtlicher Seite die „Wucherei“ im Bereich Prostitution in der Region Herford, Lippe, Paderborn „definiert“:

    Monatsmieten von über 4.000 € (also täglich etwa 130 €) werden in den genannten Kreisen nicht erlaubt und das übliche „Beteiligungsmodell“ (50:50) bekommt auch keine amtliche Genehmigung!

    Huch! Zwar sind Tagesmieten von 130 € in der ländlichen Region eher unüblich, es sei denn man arbeitet in einem gut „belaufenenen“ Eroscenter, aber mir geht es hier eher um die Ermittlung der vermeintlichen „Wuchersumme“.

    Die Rechtsprechung kennt nämlich einen (theoretischen) Berechnungswert für die „Wucherei“:

    „Im Allgemeinen ist ein auffälliges Missverhältnis dann anzunehmen, wenn die Gegenleistung den Wert der Leistung um 100 % über- bzw. unterschreitet. Maßgeblich sind dennoch die die Umstände des Einzelfalls.“

    Die Behörden in Ostwestfalen argumentieren hier wahrscheinlich mit den „Umständen des Einzelfalls“? Doch kann man dies einfach so tun? Dann müsste man ja einen statistischen haben, der eine solche Ableitung ermöglichen würde.

    Die Rechnung würde lauten: 130 geteilt durch 2 = 65. Für 65 € müsste man also ein möbliertes Appartement am gleichen Ort finden, das Waschmaschine, Küche etc. beinhaltet. 130 € wäre dann die doppelte Summer und ab 131 € würde man von „Wucherei“ sprechen?

    Das Amt hat also einen amtlichen Mietspiegel für „Hostessen-Appartements“ entwickelt? Ich werde in dieser Angelegenheit nachfragen, da das Thema sicher auch in anderen Regionen des Landes auftauchen wird!

    Dass die Behörden das „Beteiligungsmodell“, was sich regelmäßig als 50:50 darstellt, gerne ablehnen, ist bekannt! Wenn eine Dame am Tag 400 € umsetzt, was den „Stars der Branche“ durchaus gelingt, würde der Betreiber davon 200 € erhalten … oder eben 0 €, wenn die Dame mal keinen Kunden hat! Damen, die schwach kapitalisiert sind und die Tagesmiete nicht vorab entrichten können, finden die 50:50 prima, auch wenn mit steigendem Umsatz der persönliche Gewinn immer mehr abnimmt!

    Bei 400 € Umsatz wären die 200 € „Wucherei“. Doch was wären die 0 € von 0 € Umsatz dann? Kann man das wöchentlich aufrechnen? Was würde ein Verwaltungsgericht dazu sagen?

    Ja, schwierig! Doch die Meldung aus der Provinz geht ja noch weiter, wenn auch thematisch etwas anders gelagert:

    „Bei der Hurenausweisbeanttagung erzählt die Dame vom Ordnungsamt einem Mädel, dass sie eine Bescheinigung aus Polen beibringen müsse, dass sie in Polen keine weiteren Einkünfte habe und auch keine Sozialhilfen bekomme. Desweiteren braucht sie eine Gewerbeanmeldung als Prostituierte, ohne eine solche könne sie den Ausweis nicht ausstellen.“

    An welcher Stelle im Gesetz steht etwas von solchen Notwendigkeiten? Wo gibt es überhaupt solche amtliche Bescheinigungen, wo eine Behörde bestätigt, dass man keine weiteren Einkünfte hat? Üblicherweise erklärt man selbst gegenüber Behörden, keine Einkünfte zu haben (z.B. beim Jobcenter). Eine Behörde kann eine solche Erklärung nicht abgeben! Und „Prostitution“ ist in Deutschland immer noch kein „Gewerbe“, für das man einen Gewerbeschein erhält, wobei es einige Ämter gibt, die solche Scheine ausstellen. Was denn nun? Es gibt keine einheitlichen Regeln und das Chaos nimmt seinen Lauf!

    Wo laufen sie denn?