Schlagwort: Abgabenordnung

  • Sachgerechte Bereitstellung von Kondomen – Praxis versus Amt!

    Sachgerechte Bereitstellung von Kondomen – Praxis versus Amt!

    Sachgerechte Bereitstellung von Kondomen - Praxis versus Amt!Sachgerechte Bereitstellung von Kondomen – Praxis versus Amt!

    Warum Kondome beschädigungssicher gelagert werden sollten!

    Informationsstand: 2. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Im neuen Prostituiertenschutzgesetz (auch ProstSchGesetz genannt) wird sogenannten „Prostitutionsstätten“ (was ja fast nach Wallfahrtsorten klingt) die Bereitstellung von Kondomen gesetzlich vorgeschrieben! Die Vorschrift klingt sinnvoll und ist es auch! Frier haben selten eigene „Lümmeltüten“ dabei und Dienstleisterinnen können den Besuch im Drogeriemarkt ja mal vergessen haben oder hatten ein so gutes Geschäft, dass die schützenden Gummis mitten in der Nacht ausgingen. Nun war es in der Praxis eigentlich immer schon so, dass Erotik-Betriebe immer über eine „Not-Ration“ verfügten: im Wirtschafter-Büro der großen Eroscenter gab es immer die große Tüte, wobei die Verkaufspreise dann schon mal deftig waren! Aber egal, Sicherheit geht vor und selbst der „wuchernde“ Euro pro Präservativ ist eine gute Investition in die eigene Gesundheit!

    Der dumme Spruch aus den 1980-er Jahren „Junge, sei mutig, Junge, sei stark! Mach´s ohne Gummi! Spar Dir die Mark!“ hat durch das neue Gesetz im Rotlicht-Gewerbe seinen Sinn verloren, da „Verkehr ohne“ im Gewerbe unter Strafe gestellt ist! Stets vorhandene Kondome und Hinweisschilder auf die „Kondompflicht“ sind jetzt eine wichtige amtliche Grundanforderung an alle Betriebe, die Lust verkaufen bzw. Räume dafür zur Verfügung stellen! Der Hinweis, dass dieser Pflicht genügt wird, sollte in keinem Betriebskonzept fehlen!

    Einigen Behörden genügt aber das reine „Vorhandensein“ nicht aus! Mir liegen Dokumente vor, in denen Ämter von den Betrieben verlangen Kondome in allen Bereichen, in denen sexuelle Dienstleistungen erbracht werden, auszulegen! Im Gesetz wird die Bereitstellung gefordert, es steht aber nirgendwo, dass diese „unentgeltlich“ erfolgen muss! Da die Großhandelspreise für die Tüten nicht wirklich hoch sind, kann man das jetzt als Haarspalterei betrachten, aber da zudem auch die Bereitstellung von Gleitmitteln gesetzlich gefordert wird, ist der Kostenfaktor für Großbetriebe dann doch beachtlich, denn die Flutschbeschleuniger sind kostenintensiv und statt den ausreichenden 3-4 Tropfen, kippen manche Zeitgenossinnen und Zeitgenossen gleich die halbe Flasche auf den montierten Präser! Halbe Flasche = 2 bis 3 Euro für eine einzige „Einführung“ und dabei muss man auch an die schönen Spuren in Bettbezug und Matratzen denken, die bei zu üppiger Verwendung zwangsläufig entstehen. Aber darum geht es mir nur am Rande!

    Ich sehe das Problem aus einer anderen Sicht und blicke dabei auf meine langjährigen Erfahrungen im „Swingergeschäft“ zurück, wo die bunten „Präserschalen“ ja allgegenwärtig waren. Mal rutschten die Schalen beim wilden Gruppensex unter die Heizung, mal trampelten Damen mit ihren Heels hinein und im schlimmsten Fall kam es zu angeblich spaßigen „Lochungen“ durch verwirrte Gäste!

    Die ungeschützte Auslage der Hygieneartikel ist nicht ungefährlich und Gleitgelflaschen und deren Inhalt sind natürlich auch hervorragende „Bakterien-Träger“: man fummelt an der Muschi oder am Hintereingang und greift mit der gleichen Hand dann zur Flasche oder Tube und die „Substanzen“ mischen sich zwangsläufig! Coeli meets Silikon! Eine risikoreiche Freundschaft! Die Damen im Gewerbe nehmen lieber ihre eigenen Kondome, die in Handtasche oder Spind gelagert werden! Genauso verhält es sich mit der Flutschgels, bei denen man ja auch auf mögliche allergene Stoffe achten muss!

    Woher soll die Dame oder der Herr vom Ordnungsamt von diesen Umständen wissen? Daher werden die „bunten Schalen“ momentan gerne in der „Betriebserlaubnis“ verankert und die Betreiberinnen und Betreiber wollen hier aus strategischen Gründen meistens nicht diskutieren! Aber: von sachgerechter Bereitstellung kann man wirklich nicht sprechen, zumal es inzwischen auch innovative Unternehmen gibt, die ein neues „Cabrio-Kondom“ im Einsatz haben, das nur den Schaft umschließt, aber der Nille frische Luft gönnt! An welcher Stelle im Gesetz steht denn, dass „intakte Kondome“ verwendet werden müssen? Böse, böse!

  • NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    NRW - Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    Merkwürdige Forderungen von amtlicher Seite! Wo ist Sinn und Verstand?

    Informationsstand: 1. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Gestern erreichte mich die Nachricht, dass in mehreren Städten / Kreisen in Nordrhein-Westfalen in den Genehmigungsverfahren für „Escort-Services“ von diesen mobile „Notruf-Systeme“ für die Escort-Damen gefordert werden! Und zwar sollen diese Systeme über zertifizierte Alarmzentralen laufen und den Alarm dort auslösen! Der Notruf-Anruf über die „Escort-Hotline“ reicht nicht aus und vorhandene Apps, die über das Mobiltelefon laufen sind angeblich aus amtlicher Sicht „nicht geeignet“! Angeblich hat das zuständige Ministerium in Nordrhein-Westfalen „Notruf-Knopf mit Aufschaltung auf Alarmzentrale“ verfügt! Ich werde in den kommenden Tagen eine Anfrage ans Ministerium stellen, ob dies wirklich für ganz NRW vorgegeben wurde oder ob es sich lediglich um ein „Abnicken“ von Stadt- und Kreis-Anfragen handelt.

    Sollten die „Melder“ zur Pflicht werden, wäre dies wohl mit erheblichen Kosten verbunden, da ein mobiler Alarm mit Mobilfunkeinheit und GPS-System ausgestattet sein müsste, zudem wären monatliche Gebühren für die Alarmzentrale notwendig. Aus dem „stationären Bereich“ (Clubbetriebe in NRW) kenne ich das „amtliche Verlangen“ bereits. In einem kleineren Club, der völlig überschaubar ist und in dem es ständig anwesende Hausmanagerinnen gibt, wurde im Genehmigungsverfahren eine Alarmaufschaltung zur Polizei verlangt! Ohne Aufschaltung keine Konzession! Der Betreiber hat sich zähneknirschend gefügt, obwohl die Anlage recht überflüssig ist!

    Was würde ein Notruf-Knopf in einem 200-Betten-Hotel nützen und wo soll man diesen überhaupt tragen? Man ist ja in der Regel irgendwann beim Escort-Date unbekleidet! Soll die Polizei wegen unklarem GPS-Signal 200 Zimmer stürmen? Wie ist der Datenschutz geregelt, wenn eine Alarmzentrale eingeschaltet ist? Die Zentrale muss ja wissen, warum die Person möglicherweise gefährdet ist? Zwangsouting?

    Ist da nicht eine simple Handy-App sinnvoll, die über einen „Shortkey“ einen stillen Alarm mit Standort (z.B. Hotel und Zimmernummer) per SMS überträgt? Hier sollte man mal mit den Beteiligten im Ministerium reden, bevor das ein völliger Unsinn „verordnet“ wird!

    So, Howard ist am Thema dran und wird, sobald er neues weiß, dazu berichten! Christoph Rohr, der sich bereits Gedanken zu stationären Systemen gemacht hat und bereits Top-Anlagen zu günstigen Konditionen vermitteln kann, wird in den kommenden Tagen eine Anfrage zu mobilen Systemen starten, um einfach mal zu erfahren, was solche Technologie kostet!

  • 3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    3. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Themen, Fakten und Notwendigkeiten
    Kongress „Zukunft Rotlicht“ – Saalbau Gallus

    3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    Der große Kongress der Rotlicht-Branche in Frankfurt am Main

    Informationsstand: 28. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Der dritte Teil meines Berichtes zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, beschäftigt sich mit den „zentralen Themen“ und den Fragen, die bei den Seminarblöcken aufkamen. Ich kann hier nur eingeschränkt berichten, da ich ja selbst 2 Seminare geleitet habe und von den Vorträgen der Kollegen nur wenig mitbekommen habe. Allerdings gab es umfangreiches Feedback von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, mit denen ich noch am Veranstaltungsabend in Frankfurt gesprochen habe. Man möge es mir nachsehen, wenn ich etwas überhört haben sollte!

    In der Eröffnungsrede von Christoph Rohr und bei den Vorstellungs-Statements der Dozenten, wurde bereits deutlich, dass sich die deutsche Rotlicht-Branche nach wie vor in mehr als unsicherem Fahrwasser befindet! Es gibt zwar eine Gesetz, das bundesweit seit 9 Monaten gilt, was aber noch eine „schwere Geburt“ ist und wo es bei der konkreten Umsetzung mächtig hapert!

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Das große Warten (auf das Amt)!

    In 12 von 16 Bundesländern läuft die Umsetzung des Gesetzes bezogen auf die „Betreibung“ entweder noch gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft. Konkrete und abschließende Bearbeitung von eingereichten „Betriebskonzepten“ findet meines Wissens momentan lediglich im „Musterland“ Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen, in Teilen des Freistaates Bayern und in einigen hessischen Regionen statt. In NRW gibt es bereits „erste Konzessionen“, Niedersachsen hat im vergangenen halben Jahr mächtig Gas gegeben und steht auch kurz vor den ersten Genehmigungen, in Bayern und Hessen gibt es jetzt auch verstärkte Bemühungen. Die anderen Bundesländer befinden sich nach wie vor eher im Wartestand und befinden sich gerade in der verspäteten „Schulungsphase“! Grundsätzlich haben für die Ämter die „Bedürfnisse der Sexworkerinnen“: Gesundheitsberatung und Ausstellung der „Huren-Ausweise“.

    Selbst im schon erwähnten „Musterland“ NRW bleiben in großen Städten die Papiere gerne schon mal einige Monate liegen und die Betreiberinnen und Betreiber ziehen daraus manchmal unzutreffende „Schlüsse“, denn das „lange Liegen“ der Akten hat meistens keine besonderen Gründe, sondern geschieht durch temporäre Überlastung. Ich war bereits mit einer Vielzahl von Kunden auf Ämtern in NRW und wurde dort vertröstet: das „wir melden uns wieder!“ ist Normalität und man geht dann zwangsläufig in die virtuelle Warteschlange. Aus der Länge der Bearbeitungszeit Rückschlüsse auf „Schwierigkeiten der Verfahrens“ zu ziehen, erscheint mit unsinnig! Trotzdem „sehnen“ sich die Betreiberinnen und Betreiber nach der „Genehmigung“, um die „Existenz“ bestätigt zu bekommen.

    Hier wäre es natürlich hilfreich, wenn die Behörden klar kommunizieren würden, mit welchem Zeitrahmen man zu rechnen hat! Dies tun sie aber selten, da „Bestandsbetriebe“ ja problemlos so lange weitergeführt werden können, bis das Amt die Prüfung abgeschlossen hat. Diese Regelung ist für die Ämter ein Segen, da keine „Genehmigungsfiktion“ eintritt und man „in aller Ruhe“ arbeiten kann. Die Nerven des Amts sind so beruhigt, die Gemüter der antragstellenden Betreiberinnen und Betreiber aber eben nicht! Ein großer Fehler ist es in jedem Fall auf die Ämter Druck auszuüben: das schafft lediglich ein unerfreuliches Klima, von dem man wahrscheinlich im weiteren Verlauf nicht profitieren wird!

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Nachbesserungen Betriebskonzept!

    Wenn man seine Unterlagen noch nicht einreichen konnte, weil das zuständige Amt noch nicht tätig ist, kann man natürlich noch nicht zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! In NRW, Niedersachsen und Hessen ist dies anders: eine ganze Reihe von Betreiberinnen und Betreibern hat „eingereicht“ und zwar mitunter sehr „spartanisch“! Man hat sich bei der Beschreibung der Betriebsabläufe auf die notwendigsten Angaben beschränkt oder Dinge sehr uneindeutig dargestellt! Nun gibt es aber Sachbearbeiter(innen), die Sachverhalte etwas genauer in Augenschein nehmen möchten! Sind Sexworkerinnen wirklich selbständig oder bestimmt der Betrieb nach wie vor, wie es läuft? Wird im Betrieb übernachtet oder nicht? Liegt „Wohnungsprostitution“ vor, die vielleicht überhaupt nicht erlaubnispflichtig ist oder versucht man die tatsächlichen Umstände zu verschleiern? Wenn die Sachbearbeitung nicht vom Schreibtisch aus möglich ist, kommt es garantiert schnell zu einem Ortstermin und zur Notwendigkeit das Konzept „nachzubessern“!

    Manchmal musste ich sogar ein komplett neues Konzept fertigen, da alle Angaben vor Ort nicht „gelebt“ wurden und da hatten meine Kunden noch Glück, dass die bearbeitenden Ämter dies erlaubten! Denn theoretisch war der Antrag rechtsverbindlich gestellt und hätte wegen schwerster Mängel umgehend abgelehnt werden können! Wenn man „Unsinn“ einreicht, legt man den Ball absichtlich auf den Elfmeterpunkt und darf sich nicht wundern, wenn das Amt dann „Tor“ ruft.

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Steuerliche Problemstellungen!

    Beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main war „Steuer“ das beherrschende Thema! Umsatzsteuer-Zurechnung, Scheinselbständigkeit, Sexworker-Besteuerung im allgemeinen und „Düsseldorfer Verfahren“: alles Themen, die im Gesetzestext des neuen Prostituiertenschutzgesetzes nicht explizit vorkommen, mit diesem aber eng verknüpft sind!
    Böse Zungen, zu denen ich ja den Gerüchten nach auch gehöre, behaupten, dass es beim ProstSchGesetz gar nicht um den „Schutz von Sexworker(innen)“ geht, sondern nahezu ausschließlich um „Regulierung“ und „Steuererhebung“. Durch das „Bargeld-Prinzip“ in der Rotlicht-Branche konnte man sowohl als Sexworker(in) oder Betreiber(in) Teile des Umsatzes in die „schwarze Tasche“ packen und Nachweise, was wirklich umgesetzt wurde, konnten gerade bei den „Dienstleisterinnen“ nicht wirksam nachvollzogen werden. Oft waren die Personen nicht einmal namentlich bekannt, nicht greifbar und damit nicht zu belangen. Betriebe wollten dies gar nicht so genau wissen, sind durch das neue Gesetz nun aber gezwungen „Huren-Ausweise“ zu kontrollieren und Anwesenheitslisten tagaktuell zu führen.
    Damit haben die Finanzbehörden nun Zugriff auf die „Steuerbürger(innen“, die bislang unbekannt agierten! Wenn man nach wie vor 50:50 macht, sich also die Umsätze teilt, kann man als Betreiber schnell in die Haftung für entstandene Umsatzsteuer geraten. Denn: welche Sexworkerin hat schon eine Umsatzsteuernummer? Die Anzahl wird verschwindend gering sein! Und: wer keine Umsatzsteuernummer hat, zahlt sicher auch keine Umsatzsteuer für seine Erträge!

    Dass die Umsatzsteuer aber zwangsläufig bei allen gewerblichen Dienstleistungen entsteht, habe einige Zeitgenossen einfach nicht auf dem Schirm! Wenn das Finanzamt dann auf die Idee kommt entgangene Umsatzsteuer beim Betreiber einzufordern, wird die Sache unlustig! Die Vergangenheit kann man leider nicht mehr „heilen“, aber für die Zukunft kam beim Kongress das Thema „Verbindliche Auskunft des Finanzamtes“ ins Spiel: bei diesem Verfahren stimmt man sein Betriebskonzept in steuerlicher Hinsicht mit dem zuständigen Finanzamt ab und holt sich (sehr vereinfacht dargestellt!) eine kostenpflichtige „Genehmigung“ oder eine „Ablehnung“ einer bestimmten steuerlichen Praxis und dies natürlich am besten „abstrakt“, also ohne mit der Handhabung bereits begonnen zu haben. Man kann in diesem Zusammenhang sogar eine „Betriebsprüfung“ beim Finanzamt bestellen, die allerdings kostenpflichtig ist! Ein sehr komplexes Thema, dass Sie gerne mit unseren Fachleuten (Steuerberater und Steuer-Fachanwälte) erörtern und in Auftrag geben können, wenn Sie „Schlimmes“ befürchten! Sprechen Sie uns an und wir vermitteln geeignete Experten aus unserem Netzwerk!

    Bordellbetreiber: Risikofaktor Bauamt und Flächennutzungspläne!

    Die Bauämter werden gerne als das „Damokles-Schwert“ des Prostituiertenschutzgesetzes bezeichnet! Weil das Baurecht „unverändert fortbesteht“, also durch das ProstSchGesetz nicht eingeschränkt, angepasst oder verändert worden ist, haben „Duldungen“ nun keinen Bestand mehr! Die meisten existierenden „Landesverordnungen zur Umsetzung des ProstSchGesetz) schreiben bei „baulichen Anlagen“ also Prostitutionsstätten eine bauamtliche Genehmigung vor! Diese Genehmigung muss als Anlage zum Antrag dann eingereicht werden! Ohne ein „Ja“ des Bauamts, kann der Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt keine „Konzession“ erteilen und hier stehen gerade Hunderte von Betrieben auf dem Prüfstand! Obwohl ich schon seit Oktober 2016 dazu aufrufe, den eigenen baurechtlichen Status unbedingt zu prüfen, haben viele Betreiberinnen und Betreiber darauf verzichtet und hoffen nun auf ein „Wunder“! Besonders „gemein“ erscheint es, wenn das Ordnungsamt das Betriebskonzept begrüsst, bei der Ortsbesichtigung die Ausstattung lobt und dann wenig später vom Bauamt mitgeteilt wird, dass „Prostitutionsstätten“ im Wohngebiet nun mal nicht zulässig sind!  Da ist man dann bei gefühlten 0% und man sollte sich keine großen Hoffnungen auf eine „Konzession“ machen!

    Natürlich gibt es Rechtsmittel und Verzögerungstaktiken, aber in der Regel ist hier die Suche eines „Ersatzobjekts“ sinnvoll und eine großzügige „Gnadenfrist“ es Amtes ist oft mehr wert als letztendlich sinnlose Zankerei. Leider sind selbst erfahrene Architekten mit dem Thema „Prostitution“ oft überfordert und auch einige Anwälte haben wichtige Urteile zum Thema schon „überlesen“! Wenn Sie eine entsprechende Überprüfung brauchen, können Sie unserem Netzwerk vertrauen! Unsere Experten sind seit Jahren in Bereich „Rotlicht“ unterwegs und haben schon vieles ausgefochten! Hier ist „Erfahrung“ einfach nicht zu toppen!

    Escort-Agenturen: Definitionsfragen der „Prostitutionsvermittlung“!

    Die „Prostitutionsvermittlung“ ist eine besondere Variante der „Prostitutionsbetriebe“, deren Dienstleistung eben darin besteht „Dienstleisterinnen“ und „Kunden“ zueinander zu bringen. Die Escort-Damen werden dazu auf der Homepage der Agentur mit Bild beworben, die Agentur gibt das jeweilige Angebot der Damen im Auftrag weiter, bearbeitet Kundenanfragen und vermittelt einen „Kontrakt“ zwischen Dame und Kunde. Dafür gibt es in der Regel eine prozentuale Provision, wie es auch im „Maklergewerbe“ üblich ist. Es ist allerdings noch ungeklärt, ob man bei diesen Geschäftsmodellen möglicherweise die „Selbstständigkeit“ der Escort-Damen unter bestimmten Umständen angezweifelt werden kann und ob „feste Tarife“ eventuell nicht so ganz gesetzeskonform sind. Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Ämter die Agenturen als lediglich virtuell auftretenden Unternehmen kaum im Visier haben. Die Geschäfte werden online abgewickelt, es gibt keine „Stätte“, wo man „Dienstleisterinnen“ antreffen könnte.

    Doch für die Finanzbehörden sind Escort-Agenturen (leider) total transparent: durch die Aufzeichnungspflichten und den Provisions-Rechnungsverkehr sind die Umsätze von Agentur und Dienstleisterinnen exakt nachzuvollziehen und da wir es im Escort-Bereich oft mit höheren Umsätzen zu tun haben, ist die Umsatzsteuer wieder ein wichtiges Thema! Woher kann die Agentur wissen, ob die Dienstleisterin Umsatzsteuer entrichtet? Kann die Agentur subsidiär in Haftung genommen werden? Was ist, wenn die jeweilige Dame bei mehreren Agenturen gelistet ist? Auch hier werden „Verbindliche Auskünfte“ ein wichtiges Thema werden! Ich arbeite mit meinen Partnern im Kundenauftrag bereits an einer Musteranfrage!

    Sexworker(innen): Franz Fiskus fragt nach? Wohnsitz, Steuer, Altlasten

    Franz Fiskus, der emsige Finanzbeamte, ist gut geschult und voller Elan, wenn er den neuen „Steuerzahlern“ durch die „Anmeldung“ (Huren-Pass) automatisch auf die Spur kommt! Franz erhält als Beamter des „Wohnzitz-Finanzamtes“ die Anmeldedaten der „Sexworker(innen)“ per amtlicher Datenübertragung und kann dann per Knopfdruck prüfen, ob bereits steuerliche Daten der Person vorhanden sind. Gibt es sowas noch nicht, wird ein „Erfassungsbogen“ verschickt, den „Sexworker(innen“ regelmäßig nicht verstehen. Manchmal ist der Wohnsitz auch gar nicht Wohnsitz, sondern lediglich die Adresse eines Clubs oder eines hilfreichen Freundes. Manchmal ist eine Dienstleisterin auch nur 3 Monate im Jahr in Deutschland tätig und eventuell auch nicht einkommensteuerpflichtig? Im Erfassungsbogen gibt es aber keine Möglichkeit solche „Spezial-Umstände“ einzutragen! Sowohl Franz, wie auch die Dienstleisterin, sind möglicherweise überfordert? Wenn jetzt noch Vorauszahlungen nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ geleistet wurden oder werden, wird es nochmal komplizierter! Ohne Gewerbeanmeldung und erfolgte Optierung kommt auch §19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmerregelung) nicht in Betracht? Also sind generell 19% Umsatzsteuer zu entrichten, trotz eventuell vorliegender eingeschränkter Steuerpflicht im Bezug auf die Einkommensteuer? Fragen über Fragen, die nur ausgewiesene Experten beantworten können! Aber selbst Fachleute straucheln, wenn sie zum Beispiel das „Düsseldorfer Verfahren“ gar nicht kennen! Wie verrechnen Wohnsitz-Finanzamt und die Steuerfahndung, die das „Düsseldorfer“ verwaltet, denn die Erträge und wer muss wirklich in Deutschland eine Einkommensteuererklärung fertigen? Wie verfährt man mit „Altlasten“ und wie fertigt man ein ordnungsgemäßes Kassenbuch? Was zum Teufel ist eine Einzelaufzeichnung? Probleme sind absolut vorprogrammiert und ohne Steuerberater wird man diverse Probleme nicht lösen können! Wir vermitteln gerne branchenkundige Berater!

    Sexworker(innen): Zustellprobleme? Lösung vorhanden!

    Viele Sexworkerinnen in Deutschland sind „Reisende“: Heute hier, morgen dort! Gerade da und morgen fort! Der Huren-Ausweis muss quasi auf der Durchreise organisiert werden und ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht vorhanden? Wohin mit der amtlichen Post, die irgendwann zwangsläufig kommen muss? Zu „Opa Schröder“, der als Stammkunde seinen Briefkasten opfert? In den Club, wo ich öfters einkehre? Dumm wird es, wenn Schriftstücke mit Fristsetzung eintrudeln und „Opa Schröder“ vergessen hat meine Nummer zu notieren, dass Dokument nicht scannen kann oder die Post verbummelt? Möglicherweise ist der Chef des Clubs, dessen Adresse ich verwende, auch „sauer“ auf mich und wirft ohnehin alles in die Papiertonne? Dann können ernste Probleme entstehen, weil die Behörden ja nicht wissen, was im Hintergrund passiert! Zum Glück gibt es Christophs „Zustellanschrift.de„, eine innovative App mit einem Backoffice, das postalische Sendungen annimmt, diese einscannt und die Dienstleisterin über den Eingang per Email, SMS oder WhatsApp informiert. So brennt nichts an und Christoph verbessert das Produkt immer weiter. Sein Ehrgeiz, alles möglichst perfekt zu machen, ist ja bekannt.

    Weitere Sonderfälle wie „Werbung im Rotlicht-Gewerbe“, „Existenzgründung im Bereich Prostitution“, „Rotlicht-Versicherungen“ und „Finanzierung von Objekten“ werde ich in meinem Blog demnächst beleuchten.

    Heute wollte ich ja kein Buch schreiben, sondern einige ausgewählte Kongress-Themen anschaulich ansprechen. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung haben wahrscheinlich schon einen Ansprechpartner vor Ort gefunden. Alle anderen haben natürlich jederzeit die Möglichkeit Christoph Rohr oder mich anzusprechen! Wir beraten stets gerne und vermitteln jederzeit Fachleute und interessante Produkte und Dienstleistungen!

    Meine Seminar-Skripte zum Kongress „Zukunft Rotlicht“, mein „altes Buch“ und auch die Betreiberbroschüre der Zustellanschrift.de finden Sie übrigens auf einer neu eingerichteten Downloadseite innerhalb dieser Präsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/27/praesentationen-und-dokumente-by-howard-chance/

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/25/kongress-bericht-zukunft-rotlicht-rechtskonformes-arbeiten-in-schwieriger-zeit/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/26/2-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-dank-und-gruss/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/24/zukunft-rotlicht-das-prostituiertenschutzgesetz-und-seine-folgen/

     

     

  • 1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    1. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!
    Pic by Rotlicht.de

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    Rotlicht-Akademie und MH-Consulting gemeinsam am Start!

    Informationsstand: 25. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Wenn man die aktuelle Presseschau zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main betrachtet, wird man, oh Wunder, direkt wieder mit Klischees konfrontiert, die einem Journalisten der Frankfurter Neuen Presse besonders erwähnenswert erscheinen: „ein Maserati auf dem Parkplatz und bullige Türsteher am Eingang“ bei „einem eher ungewöhnlichen Branchentreffen“. Titel des Artikels: „Weiterbildung. Bordellbetreiber informieren sich im Gallus über Zukunft Rotlicht“. Wem nun der Maserati gehörte, ist mir nicht bekannt und auch nicht wichtig und die Türsteher waren nach meiner Wahrnehmung nicht wirklich bullig, sondern zurückhaltend und freundlich. Garantiert keine Milieu-Leute und erst recht keine Rocker, sondern zertifizierte Sicherheits-Fachkräfte, die man bei Veranstaltungen aller Art einsetzt. Bei einem „Rotlicht-Kongress“ ist das dann scheinbar besonders erwähnenswert? Nun gut! In der Tat war es aber gut, dass solch besonnene Leute eingesetzt wurden, denn es gab auch einen Besuch der „Sisters Stuttgart“, die eine besondere Botschaft in den Saalbau Gallus bringen wollten: „Deutschlands erster Kongress für Menschenhandel und Zuhälterei“ stand auf einem selbstgemalten großflächigen Banner. Die „Hessenschau“ berichtet dazu im Artikel „Frauen protestieren gegen Bordellbetreiber-Kongress“.

    Die politische Botschaft der „Sisters“ gegen die Prostitution als solches ist eine zu respektierende Meinung, aber eben an der völlig falschen Stelle präsentiert und mit den falschen Adressaten! Der Staat wäre der richtige Ansprechpartner und folgerichtig bezeichnen die „Sisters“ den Staat auch als „den größten Zuhälter“ …

    Übrigens: im Saalbau Gallus tagten nicht nur Bordellbetreiber, sondern auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Behördenmitarbeiter und auch Sexworkerinnen, die freiwillig im Gewerbe tätig sind und das Sisters-Banner eher irritiert zur Kenntnis nahmen. Es ging thematisch um die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes und um die damit verbundenen staatlichen Auflagen und eben auch darum „sauber“ = gesetzeskonform zu arbeiten und der Branche eine Zukunft zu geben! Menschenhandel und Zuhälterei? Fehlanzeige! Wenn sich Leute treffen, um ein Gesetz kennen zulernen, um steuerliche Aspekte erklärt zu bekommen, um zu wissen welche baulichen Maßnahmen und Anträge notwendig werden, ist man von einem „Zuhältertreffen“ mit Wein, Weib und Gesang kilometerweit entfernt! Dies mussten auch die erwähnten „Sisters“ einsehen, die sehr überrascht waren, dass unterschiedliche Referenten, darunter auch ich, bereit waren, die „kühne These“ mit ihnen intensiv zu diskutieren! Denn wir, die Dozenten, haben und hatten mit Menschenhandel nie etwas am Hut und verurteilen auch alle Formen von Zuhälterei und Ausbeutung! Besonders die Rechtsanwälte, die ja nun einmal „Organe der öffentlichen Rechtspflege“ sind, mussten im Vorfeld des Kongresses schon kräftig schlucken, als sogenannte „Stoerenfridas“ behaupteten, dass eine Clique von Vorbestraften im Saalbau Gallus referieren würde! Eine Frechheit, die mit „freier Meinungsäußerung“ nichts mehr gemein hat! Die „Sisters“ waren darauf „angesprungen“, stellten aber vor Ort fest, dass die vermuteten bösen Leute nicht vorhanden waren! Keine finster blickenden Goldketten-Luden, keine „gezwungenen Pferdchen mit blauen Augen“, sondern „normale Menschen, wie du und ich“, die versuchen, in einem oft gescholtenen Gewerbe „anständig“ zu arbeiten! So endete die „Protestaktion“ in einem angenehmen Dialog, der nichts mit einer „Störung“ zu tun hatte.

    1. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Rechtskonformes Arbeiten in schwieriger Zeit!

    Der Kongress und seine Themen – Alles war vorab bekannt! – Natürlich rechtskonform!

    Das Kongress-Programm von „Zukunft Rotlicht“ war weder geheim noch anzüglich! Jede und jeder, der sich für das Thema „Prostituiertenschutzgesetz“ interessiert oder als Betreiberin oder Betreiber sogar interessieren muss, konnte das Programm seit Anfang März auf der Homepage https://zukunft-rotlicht.de abrufen und natürlich auch die teilnehmden Referenten ausführlich „googeln“.  Es ging beim Kongress nicht um „Rechtsbeugung“, „Umgehungs-Konstrukte“ oder „Steuerspar-Modelle“, sondern um gesetzeskonforme Arbeit mit einem neuen Gesetz, dessen Intention teilweise noch wenig greifbar erscheint! Keine Zusammenkunft von Verschwörern! Warum auch?

    Das komplizierte deutsche Steuerrecht stand gleich mehrfach auf dem Programm, wobei die Umsatzsteuerproblematik, aber auch die Besteuerung von Sexworkerinnen im Mittelpunkt standen. Das neue Gesetz bietet hier für die Finanzbehörden verschiedene Angriffspunkte und es gibt schon eine ganze Reihe von „Fahndungen“ und rückwirkenden Steuerfestsetzungen, die im Extremfall zur Existenzvernichtung führen können! Die Fachanwälte Guntram Knop (Frankfurt/Main) und Harald Martin (Karlsruhe) stellten die wichtigsten Aspekte und Gefahren vor und kamen mit dem interessierten Publikum intensiv ins Gespräch! Ohne Steuerberater kommt man als Betreiberin oder Betreiber im Gewerbe ohnehin nicht aus und wenn es kompliziert wird, ist der Steuerfachanwalt unentbehrlich! Wer kennt sonst alle Doppelbesteuerungsabkommen europaweit, wenn es ums Thema Steuerpflichten bei Sexworkern geht, die durch die gesamte EU reisen und möglicherweise irgendwann von der Steuerfahndung im Betrieb gesucht werden? Und wer verhandelt sonst mit dem Finanzamt auf Augenhöhe?

    Der Verwaltungsfachmann und Jurist Andreas Ramisch (Forchheim), der bei einer Behörde in leitender Funktion angestellt ist und bundesweit Behörden-Mitarbeiter(innen) zum neuen Prostituiertenschutzgesetz schult, erwies sich einmal mehr als ausgewiesener Experte für alle Fragen des Verwaltungsrechts und lieferte in seinen Referaten praktische Hilfe für den Umgang mit Behörden und erläuterte Verfahrensabläufe im Detail. Ramisch ist kompetent und hat ein unglaubliches Fachwissen, das er sogar an seinem Geburtstag (den er Montag hatte) gerne vermittelte. Auch in den Seminarpausen wurde er ständig befragt und um seine Meinung gebeten! Ramisch konstatierte, dass sich die Behörden in den meisten Bundesländern noch im Wartestand befinden, dass aber jetzt gerade intensive Schulungsmaßnahmen laufen! Ruhig wird das Jahr 2018 weder auf der einen (Betreiber) noch auf der anderen Seite (Behörden) werden!

    Marketingfachmann Michael Beretin (Stuttgart) beschäftigte sich mit dem wichtigen Aspekt der „Werbung für Prostitution“ und zeigte Gefahren auf, die sich z.B. ergeben, wenn man von „Team und seinen Damen“ spricht und diese „Botschaft“ auch an die Behörden sendet! Wenn man plötzlich zum „Arbeitgeber“ von 100 Damen wird, sollte man sein Sparschwein prüfen, denn dann sind Nachzahlungen in Millionenhöhe für Steuern und Sozialabgaben schnell vorprogrammiert und außerdem kann man auch noch empfindlich bestraft werden! Beretin, der in bekannt charmanter wie bestimmter Art auftrat  rief auf dem Podium auch zur Gründung eines neuen Verbandes auf, der „endlich“ die Interessen der Branche bündelt und vertritt! Die Idee fand großer Zuspruch und wird möglicherweise recht zeitnah in die Tat umgesetzt!

    Mit praktischen Hilfen rund um das ProstSchGesetz befasste sich der Veranstalter Christoph Rohr in seinem Seminar-Block: die Zustellanschrift.de, Christophs Herzblut-Baby, ist in aller Munde und verbreitet sich immer mehr. Damen ohne Wohnsitz in Deutschland oder Damen, die den Blick des Partners fürchten, können ihre Behörden-Post ganz legal nach Ulm umleiten und erhalten per E-Mail, SMS, WhatsApp Nachricht, wenn etwas im Kasten liegt. Ein ausgeklügeltes Verfahren, verwaltungsrechtlich geprüft und für sehr gut befunden! Ein Produkt, was die Branche braucht und dass es für ganz kleines Geld gibt! Eine Erfolgsstory, die aber den ganzen Mann fordert …

    Ich selbst, in der Branche als Howard Chance bekannt und von einigen Leuten auch als die „böse Bild-Zeitung des Rotlichts“ verunglimpft, habe mich beim Kongress mit den „Kaufmännischen Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber im Rotlicht“ befasst und einen weiteren Seminarblock zum Thema „Sexworker(innen) und Betreiber(innen) im Fokus der Finanzbehörden“ angeboten. Die Präsentationen zu beiden Themen werden demnächst auch
    online verfügbar sein!

    Die Conclusio für heute …

    Der liebe Kollege Christoph Rohr hat die komplette organisatorische Abwicklung des Kongresses übernommen, war in den vergangenen Monaten fast ausschließlich mit dem Kongress beschäftigt und wusste oft nicht, wo ihm gerade der Kopf stand. Wie viel Vorbereitung und Koordination nötig ist, um einen einzigen Kongress-Tag bis ins Detail zu organisieren, kann sich kaum jemand vorstellen! Wir haben fast täglich telefoniert, Dinge abgesprochen und erledigt. Meine Kunden wurden auch oft vertröstet, Christoph musste seine „Rotlicht-Akademie“ pausieren und sogar die Weiterentwicklung der Zustellanschrift.de zeitweise vernachlässigen! Der Tag hat eben nur 24 Stunden … an dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank nach Dornstadt für die hervorragende Arbeit! Prall … Herr Rohr! Mit Dir immer wieder gerne!

    Nach dem Kongress ist  jetzt nicht „vor dem Kongress“: unser Zusammenarbeit hat sich beim Kongress bewährt und wird sich jetzt bei unseren „Kern-Kompetenzen“ fortsetzen: Christoph wird sein Produkt promoten, denkt über Zusatztools nach, ich werde reisen und texten und wir werden weiter intensiv im Bereich der „Unternehmensberatung“ tätig sein und uns hier mit der Rotlicht-Akademie und MH-Consulting sinnvoll ergänzen! Unsere Partner und weitere Details werde ich in den kommenden Tagen in meinem „2. Bericht zum Kongress“ vorstellen! Genug für heute! Die Arbeit ruft! Glück auf!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/26/2-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-dank-und-gruss/

  • Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Prostitution 2018 - Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main - Wochenfrist!Prostitution 2018 – Kongress-Vorbereitung Frankfurt/Main – Wochenfrist!

    Die Zeit vergeht, mit zunehmendem Alter, immer schneller, als man denkt! Der Kongress „Zukunft Rotlicht“ schien kürzlich noch in weiter Ferne, doch nun sind es gerade noch 8 Tage, bis wir in Frankfurt in großer Runde zusammen kommen werden. Solche Veranstaltungen folgen immer ihren eigenen Regeln und auch wenn man sich frühzeitig präpariert, wird die letzte Woche immer hektisch! Manuskripte müssen erarbeitet werden, die Powerpoint-Präsentation muss erstellt werden und man muss abschätzen, wie lang ein Vortrag wird und welche Fragestellungen sich dazu ergeben können. Für die Vorbereitung eines 1 1/2 -stündigen Seminars können schnell  2 Arbeitstage nötig werden und ich werde in Frankfurt zwei solcher Seminare anbieten, die in der gegenwärtigen Situation hilfreich sein dürften:

    1. Seminar – Bordellfachwirt(in)? Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb

    Das neue Prostituiertenschutzgesetz fordert von den Betreiberinnen und Betreibern von „Prostitutionsbetrieben“ besondere „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“! So müssen sämtliche Vereinbarungen mit Sexworkerinnen schriftlich dokumentiert werden, Registrierungsbescheinungen müssen  geprüft werden und „Aufklärungsgespräche“ sind jetzt obligatorisch! Datenschutz, sichere Aufbewahrung und rechtzeitige Löschung muss garantiert werden und eine Art „tägliches Melderegister“ wird Pflicht! Darüber hinaus gibt es diverse Auskunftspflichten und Bestimmungen, die bei der Personalauswahl dringend zu berücksichtigen sind. Außerdem dürfen bestimme „hoheitliche Aufgaben“ nur von Personen wahrgenommen werden, die im Sinne des Gesetzes „zuverlässig“ sind und bei denen dieses auch amtlich „attestiert“ wurde! Auch die kaufmännischen Aufgaben sind vielfältig und wer will schon Probleme mit dem Finanzamt riskieren, weil man nicht darüber informiert ist, wie Quittungen und Rechnungen auszusehen haben! Die „Verwerfung einer Buchhaltung“ kann eine mögliche Folge sein, die einen teuer zu stehen kommen kann! Und dann sind da noch die neuen Vorschriften für die „Bewerbung“ sexueller Dienstleistungen. Ich werde alle neuen Bestimmungen in meinem Seminar vorstellen und auch darlegen, wie man am sinnvollsten und am erfolgreichsten mit Behörden kooperiert. Außerdem werde ich aufgrund meiner Erfahrungen über „Nachbesserungen“ bei Betriebskonzepten referieren und auch die Grundzüge bei der „Existenzgründung“ in der gegenwärtigen Situation erläutern. Nach dem Vortrag gibt es ausreichend Zeit für Fragen und eine offene Diskussionsrunde!

    2. Seminar – Sexworker(innen) und Betreiber(innen) im Fokus der Finanzbehörden

    Das vermeintliche „Schutzgesetz“ ist ein „Regulierungsgesetz“, mit dem der „Kaiser“ das haben haben will, was „des Kaisers ist“: Steuern! Ja, es ist ein gewisser Etikettenschwindel, den der Gesetzgeber da anwendet, um ein wenig zu „verschleiern“, worum es bei der umfangreichen Datenerhebung geht! Wenn man „Steuerpflichtige“ nicht kennt, kann man sie schlecht „veranlagen“ und dass nach der „Registrierung“ beim Amt innerhalb weniger Wochen ein „Erhebungsbogen“ ins Haus flattert, hat sich inzwischen schon vielfach bewahrheitet! Eigentlich nicht schlimm, wenn man nicht bereits seit Jahren schwarze Erträge erzielt hat und womöglich hohe Summen mit Western Union durch die Welt geschickt hat! Die Abgabenordnung ist da recht unbarmherzig und die Verjährung tritt bei Steuerhinterziehung erst sehr spät ein! Außerdem stellt sich bei Vollerwerbs-Sexworkerinnen zusätzlich die Frage, ob vielleicht die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer eingetreten ist? Hier lauern Gefahren im Gebüsch, über die man nur ungerne nachdenkt! Die Theorie, dass die Teilnahme am „Düsseldorfer Verfahren“ vor weiterer „Verfolgung“ oder vor der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung schützt, ist ein Ammenmärchen! Immer wieder gerne erzählt, aber von der Realität mit Schwung überholt! Im Gegensatz zu den deutschen Ordnungsämtern, die sich mit dem neuen Gesetz schwer tun, sind die deutschen Steuerbehörden wahre Meister in der „Ermittlung“ und ich stelle im Seminar Ermittlungsansätze vor, an die Sie möglicherweise noch nie gedacht haben. Dies betrifft auch „Rotlicht-Betriebe“, die manchmal gar nicht wissen, welch sensible Daten regelmäßig unwissend erzeugt werden! Das Howardsche Seminar ist natürlich keine Anleitung oder Anstiftung zur erfolgreichen Steuerhinterziehung, sondern ein Bericht aus der „Berater-Praxis“, der verdeutlichen soll, dass man mit den deutschen „Finanzbehörden“ nicht spielen sollte, es sei denn man ist „größenwahnsinnig“ und will das (nicht vorhandene) Glück herausfordern!

    Sehen wir uns am 23. April 2018 in Frankfurt? Ich würde mich freuen, zumal viele weitere interessante Themen auf dem Kongressprogramm stehen! Falls Sie teilnehmen möchten und noch keine Karte besitzen, können Sie noch bis zum 17.04. mit dem Rabattcode „Howard Chance“ eine Karte zum Vorzugspreis von 149 € buchen und falls Sie zusätzlich noch eine zweite Karte benötigen, erhalten Sie diese für 87 €. Buchungen unter folgendem Link:

    https://zukunft-rotlicht.de/buchen/

     

  • Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Prostitution 2018: Buenos Aires - Frohe Ostern gehabt zu haben!Prostitution 2018: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben!

    Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn sich Ostern und der 1. April terminlich vereinen, hat man die Qual der Wahl, was man zuerst veröffentlicht: den Aprilscherz oder den Ostergruß „Buenos Aires“! Ich habe mich in diesem Jahr für „Scherz“ vor „Ostergruß“ entschieden!

    Die gestrige Meldung „Sex-Maut soll Prostitutionsbesteuerung revolutionieren“, war eine klassische „Ente“ zum 1. April, allerdings könnte das vorgestellte „Steuer-Modell“ durchaus eine Lösung der Besteuerungs-Problematik sein: quasi ein „Update“ des „Düsseldorfer Verfahrens“, wenn da nicht das Problem mit der „Steuergerechtigkeit“ wäre, die besagt,

    dass sich die Steuer an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers orientiert (Leistungsfähigkeitsprinzip) und dass sie in sich schlüssig ausgestaltet ist (Folgerichtigkeitsprinzip).

    Wirkliche „Gerechtigkeit“ kann es aber nicht geben, weil ja schon die Festlegung einer Progression hinterfragt werden kann. Ob eine „Solidargemeinschaft“ als „gerecht“ zu bezeichnen ist, hängt stark davon ab, auf welcher Seite vom Tisch man gerade sitzt!

    Wenn man aber einen Bereich wie das „Rotlicht-Geschäft“ mit klaren steuerlichen Regeln belegt und dabei im Auge hat, dass wegen der Unkontrollierbarkeit der „wirklichen Umsätze und Erträge“ weiterhin umfangreiche Steuerverkürzungen möglich sind, könnte eine „Pauschalierung“ durchaus Sinn machen? Dazu mal wieder das bekannte „Howardsche Fragezeichen“, weil die Konsequenz „staatstragend“ wie „revolutionär“ sein könnte. Aber so weit sind wir im Moment noch nicht! Momentan ist klassischer „Pragmatismus“ angesagt!

    Vielleicht werden wir das Thema auch in Frankfurt am Main beim „Rotlicht-Kongress“ am 23. April 2018 diskutieren, wo ja Steuerfachleute anwesend sind, die sich auch zur Historie des „Düsseldorfer Verfahrens“ bewertend äußern können und dürfen!

    Hier bin ich schon bei einem weiteren Thema, das mit dem Zukunft-Rotlicht Kongress in engem Zusammenhang steht: Frauenverbände, die sich den „Kampf gegen jegliche Form der Prostitution“ auf die Fahne geschrieben haben, attackieren den „Kongress“ ideologisch per offenem Brief und verstecken sich hinter Ghostwritern und Pseudonymen. Dabei gilt wohl das Motto: „Werfe mit Dreck und es bleibt sicher etwas hängen!“

    In der kommenden Woche wird es zu diesem unerfreulichen Thema eine Stellungnahme der Kongress- Referenten geben! An dieser Stelle geht mein ausdrücklicher Dank an Dona Carmen e.V., die dem Kongress, trotz einer vorhandenen anderen politischen Ausrichtung, bereits helfend zur Seite gesprungen ist! Mehr zu Thema in der kommenden Woche!

    Also: Buenos Aires – Frohe Ostern gehabt zu haben! Alles Gute!“

  • Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Prostitution 2018: Sex-Maut soll Prostitutions-Besteuerung revolutionieren!

    Wichtiger Hinweis: April, April! – Der diesjährige Beitrag von Howard Chance zum 1. April!

    Die neue Bundesregierung und der Bundesrat haben sich auf einen „Aktionsplan Prostitution 2018“ verständigt, der die Besteuerung von sexuellen Dienstleistungen noch in diesem Jahr revolutionieren und vereinfachen soll! Man hat sich weitreichende Gedanken gemacht!

    Da die Besteuerung im sogenannten „Düsseldorfer Verfahren“ aufwendig ist, zudem nur in einigen wenigen Bundesländern praktiziert wird und die „Steuergerechtigkeit“ dadurch nicht gegeben ist, ist es an der Zeit, ein Besteuerungssystem zu schaffen, dass jede Form von Steuerhinterziehung weitestgehend ausschließt und einfach zu handhaben ist.

    Zum 1. Juli 2018 wird daher eine „Sex-Maut“ für gewerbliche Dienstleistungen eingeführt, die Sexworkerinnen dazu verpflichtet eine Vignette zu erwerben, die in den neu eingeführten Huren-Ausweis eingeklebt werden kann. Es wird wahlweise Tages- und Monatsvignetten geben, die 25 € pro Arbeitstag oder kostenreduziert (rabattiert) 650 € pro Monat kosten.

    Mit den „Flats“ sollen sowohl die Umsatz- wie die Einkommensteuer abgedeckt werden, was zu einer wesentlichen Vereinfahrung des Verfahrens führt! Eine einzige zentrale Stelle der Finanzbehörde soll für „steuerliche Ordnung“ im Rotlicht-Gewerbe sorgen!

    Bei der Überprüfung der Huren-Ausweise können alle deutschen Behörden direkt mit überprüfen, ob die Steuer vorab entrichtet wurde! Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten werden in einem Ergänzungs-Erlass zum Prostitutiertenschutzgesetz dazu verpflichtet, die Steuermarken auf Gültigkeit zu überprüfen. Ohne „Steuer-Vignette“ darf die Arbeit in Prostitutionsbetrieben nicht gestattet werden! Erst Vignette kaufen, dann arbeiten! So ist die Devise!

    Momentan wird noch überlegt, ob Prostitutionsbetriebe die Maut-Marken selbst verkaufen und die Erträge dann an die Finanzbehörden abführen oder ob man den Verkauf über das Toll-Collect-System abwickelt. Momentan werden zudem die Vignetten-Drucker getestet. Zudem ist eine innovative Online-App-Lösung im Test, die an ein bundeseigenes Shop-System angeschlossen werden soll!

    Der Staat, der von 400.000 gewerblichen Sexworkerinnen in Deutschland ausgeht, will mit dem neuen System im Idealfall 10 Millionen Euro pro Tag einnehmen. Im Jahr wären es dann 3.650.0000 €: eine gewaltige Summe, mit der man einiges bewegen kann! Ob die geschätzte Zahl auch nur annähernd stimmt und wie viele Sexworkerinnen „freiwillig“ mitmachen, steht natürlich in den Sternen!

  • Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Prostitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, KooperationenProstitution 2018: Betriebskonzepte, Beratung, Kongress, Kooperationen

    Von Zeit zu Zeit veröffentliche ich bekanntlich meine temporären Aktionspläne: Themen und Aufgaben, die gerade „akut“ sind oder demnächst „akut“ werden können! In der Regel ergeben sich die Schwerpunkt bei meinen Reisen, durch Gespräche und Schriftwechsel mit Ämtern oder durch (anonyme) Hinweise von Sympathisanten oder Kritikern. Jetzt, in der Woche vor Ostern, fasse ich meine Beobachtungen relativ kurz zusammen, berichte, natürlich ohne Nennung von Namen, über unsere auf dem Tisch liegenden Mandate und veröffentliche später auch meinen Reiseplan und die Hinweise auf besondere Aktivitäten für die kommenden Wochen.

    Betreiber-Konflikte, Gespräche und Lösungen mit Ämtern und Behörden

    „Viele Köche verderben den Brei!“ – An der Redewendung, die inzwischen ein wenig aus der Mode gekommen ist, ist etwas dran! Basta! – Auch beim Prostituiertenschutzgesetz und dessen Umsetzung ist es nicht anders. Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Bauamt, Polizei, Finanzamt, Steuerfahndung und Zoll sind irgendwie mit „an Bord“ und streiten sich gerne über die „Hoheit“ über dem jeweiligen Verfahren. Aber auch einige Stadtsteuerämter (Stichwort Vergnügungssteuer) und Kranken- wie Rentenkassen sind am Start, um Steuer- bzw. Beitragszahler zu ermitteln.  Ein unbeschreibliches Chaos, wenn die staatlichen und halbstaatlichen Stellen unterschiedliche Interessen entwickeln und dabei unterschiedliche Auskünfte erteilen!

    Bauämter – Baurechtliche Betrachtungen

    Das „Baurecht“, dass ja durch das neue Prostitutionsgesetz nicht verändert wurde, sondern „fortbesteht“, verursacht in den Bundesländern, wo es nun angewendet wird oder besser formuliert angewendet werden muss (?), die größten Schwierigkeiten. Die „Prostitutionsstätte“ kann vorbildlich ausgestattet sein und mustergültig betrieben werden: wenn sie in einem reinen „Wohngebiet“ liegt, kann das Bauamt der Nutzung dennoch nicht zustimmen und „Sperrgebiete“ beziehen sich leider oft nicht nur auf die Straßenprostitution! Es gibt nun Fälle, wo die Bauämter eine stillschweigende Duldung fortsetzen und damit indirekt ihren Segen geben. Hieraus einen allgemeinen „Rechtsanspruch“ abzuleiten, wäre aber verwegen! Wenn eine Stadt „Vergnügungssteuern“ erhoben hat oder weiter erhebt, und die lokalen Ämter untereinander vernetzt sind, steigen die Chancen auf „Auge zu“ nach meiner Beobachtung ein wenig! Aber dieses „Auge zu“ schafft am Ende des Tages auch keine Sicherheit, da die Genehmigungen ja auch zeitlich befristet sind und „Konzessionen“ immer wieder verlängert werden müssen! Ein sehr umfangreiches Thema, bei dem Experten äußerst rar sind!

    Sind Massagestudios jetzt automatisch „Bordelle“?

    Eine Frage, die in den vergangenen Wochen oft kam und die aus pauschalen amtlichen Beurteilungen entstand! Ist jetzt wirklich alles „Puff“, was mit erotischen Dienstleistungen zu tun hat? Nö! Überraschenderweise gab es hier in NRW eine Reihe von Bauämtern, die auf Nutzungsänderungen in dieser Richtung verzichteten und eine Nutzungserweiterung für ausreichend hielten! Das Baurecht sei gepriesen? Die Denkweise erläutere ich auf Anfrage gerne! Hier gibt es interessante Ansätze, die man recht gut vermitteln kann, wenn man zugängliche Beamtinnen und Beamten findet!

    Ordnungsämter – Definition Betreiber einer Prostitutionsstätte versus „normaler“ Vermieter!

    Wer Wohnungen und sonstige Objekte an Sexworker(innen) vermietet, kann ja nicht „normal“ sein! So erklärte es mir ein Sachbearbeiter eines Ordnungsamtes und folgerte daraus, dass die Vermietung von Wohnungen und „Objekten“ immer „Betreibung“ einer Prostitutionsstätte wäre! Dass steht aber so nicht im Gesetz! Sonst wären Hunderte von deutschen Wohnungsbaugesellschaften jetzt auch „Betreiber“ von „Prostitutionsstätten. Ich empfehle hier den Gesetzestext einmal genau zu lesen und sich von Ämtern als Vermieter nicht zum „Betreiber einer Prostitutionsstätte stempeln zu lassen! Natürlich kommt es hier auf viele Details an und ähnliches gilt auch für „Seitensprung-Zimmer“ und die Vermieter(innen) von erotischen Themenräumen, bei denen nicht nur „gewerbliche Anbieter(innen)“ verkehren! Wenn Sie Fragen zu diesem Komplex haben, sprechen Sie mich bitte an! MH-Consulting by Howard Chance

    Ordnungsämter – Verständnisprobleme Konzepte – Nachbesserungen

    Viele „Betriebskonzepte“ wurden Ende vergangenen Jahres mit „heisser Nadel“ gestrickt oder von Leuten erstellt, die etwas zu oberflächlich gedacht haben und nun von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Ämter zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! Oftmals entspricht das Konzept nicht der gelebten Praxis. Man hat also etwas eingereicht, was gar nichts mit der tatsächlichen Betriebsführung zu tun hat und wundert sich dann, dass beim Termin vor Ort sogar von „Täuschung“ gesprochen wird! Fühlen sich die Beamtinnen und Beamten massiv „verarscht“ (man entschuldige bitte dieses harte Wort), sieht es für eine Genehmigung nicht mehr so gut aus! Dass ist dann vergleichbar mit der Einreichung einer „Fantasie-Steuererklärung“, die vom Finanzamt auch nicht gelobt wird! Wenn man nach verrauchtem Ärger die Chance zu einer „Nachbesserung“ bekommt, hat man wirklich Glück gehabt! Ein einmal eingereichtes und unterschriebenes Konzept ist rechtsverbindlich und eben kein beim Bier fix gekritzelter Groschenroman! Natürlich gibt es auch den Fall, dass Behörden Konzepte nicht verstehen, weil sie in diesem Metier bislang keine Erfahrungen sammeln konnten und nun wie der „Ochse vor dem Berg“ stehen. Hier kann ein konstruktiver Dialog zu guten Ergebnissen führen und ich habe in solchen Gesprächen schon viel für die Kundschaft erreichen können! Kommunikation ist hier das Mittel der Wahl! Dabei helfe ich als Berater und Vermittler natürlich jederzeit gerne! Mein Job! Gleiches gilt auch für die Korrektur und/oder Ergänzung von Betriebskonzepten! Jederzeit dienstbereit! MH-Consulting by Howard Chance

    Finanzämter – Handhabungsfragen – Durcheinander

    Die Finanzbehörden haben ein reges Interesse an Prostitution und allem, was damit zusammenhängt. Ist ja auch logisch, da der Hurenlohn in bar entrichtet wird und es dafür auch keine Quittungen gibt, von Registrierkassen neben dem Lotterbett mal ganz zu schweigen! Regulierung des Prostitutionsgewerbes zielt eindeutig auf die geheimen „schwarzen Groschen“, die nach der deutschen Abgabenordnung eben kein „Menschenrecht“ sind! Interessant ist auch, dass die „normalen“ Finanzämter und die Stellen der Steuerfahndung, die mit dem „Düsseldorfer Verfahren“ betraut sind, eigenständige Behörden sind, die scheinbar „wetteifern“ und sich oft nicht austauschen. Zudem unterscheiden sich die Handhabung der Steuererhebung nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Ort zu Ort in ein und demselben Bundesland. Je nach Sachbearbeiter kriegt man Zugeständnisse und vereinfachte Lösungen oder aber die ganz große Keule! Oder beides einfach im Wechsel? In Regionen, wo die Finanzämter überlastet sind, kommt auch schon mal der Zoll vorbei, der wieder eine eigene Behörde ist und den eigenen verordneten Schwerpunkt auf „Schwarzarbeitskontrolle“ legt. Mit ganz viel Pech, hat man die Finanzbehörden im „fliegenden Wechsel“ und erhält drei unterschiedliche Auskünfte! So lässt sich in der Praxis kaum arbeiten und die einzige Möglichkeit scheint eine „Verbindliche Auskunft“ des Finanzamtes zu sein, wobei es sich um eine Auskunftsart handelt, die selbst einigen Steuerberatern unbekannt zu sein scheint! Wenn man eine solche kostenpflichtige Auskunft beantragt, um beispielsweise ein bestimmtes Geschäftsmodell prüfen zu lassen, ist das auskunftserteilende Finanzamt an den Inhalt der Auskunft weitreichend gebunden und man ist bei späteren Betriebsprüfungen vor Überraschungen sicher! Man spricht also gewissermaßen die steuerliche Handhabung ab und hält sich, vereinbart dargestellt, an die getroffene Vereinbarung. Gerade bei komplexen Konstellationen mit Subunternehmern, Zurechnungen und Umsatzsteuer-Fragen kann es nicht schaden über die „Verbindliche Auskunft“ nachzudenken, wenn man sich , und dies bitte ich unbedingt zu beachten, nicht durch die Art der Fragestellung dem Risiko aussetzt, rückwirkend auseinander genommen zu werden! Ohnehin kriegt man eine solche Auskunft selbst nicht ohne weiteres hin, sondern ist auf einen sachkundigen Steuerberater angewiesen, der das Anliegen fundiert vorträgt! Solche Experten gibt es natürlich und ich stelle hier gerne einen Kontakt her!

    Sexworker-Themen aktuell

    Heimatpost oder Zustellanschrift?

    Viele ausländische Sexworkerinnen, die keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland besitzen, haben bei der amtlichen Registrierung eine Clubanschrift oder eine Anschrift bei „Freunden“ angegeben, an der sie sich aber Wochen später nicht mehr aufhalten! Wenn dann, was jetzt die Regel ist, drei bis vier Wochen später ein Erfassungsbogen des Finanzamtes eintrifft, kann und will der Club oder Freund diese Post nicht weiterleiten und das Finanzamt erhält die erforderlichen Auskünfte nicht! Irgendwann wird die Ausfüllung des Erfassungsbogens mit Fristsetzung angemahnt und wenn dann weiterhin nichts geschieht, weil die Post an falscher Stelle liegen bleibt, hat das Finanzamt einen Trumpf im Ärmel: denn bei der amtlichen Registrierung wurde ja die Heimatanschrift vom Pass ermittelt und so ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Hilfeersuchen ins europäische Ausland gingen! Sehr unangenehm, wenn in dem angeschriebenen Land die Prostitution generell verboten ist und die Behörden dort durch die Kollegen in Deutschland auf Dinge aufmerksam gemacht werden, die sonst verborgen geblieben wären! Wenn man statt einer postalischen Fake-Adresse die Dienstleistung von www.zustellanschrift.de genutzt hätte, könnte man deutlich ruhiger schlafen, da man ja dort beim Eingang von amtlicher Post umgehend per E-Mail, SMS oder WhatsApp informiert wird und dies unabhängig davon, wo man sich gerade aufhält! Hier sollten die Clubs die Sexworkerinnen informieren, damit Unannehmlichkeiten erst gar nicht entstehen! Im Rahmen des Kongresses „Zukunft Rotlicht“ wird mein Kollege Christoph Rohr sein Produkt „Zustellanschrift“ natürlich vorstellen und alle damit verbundenen Fragen sehr gerne beantworten! https://zustellanschrift.de

    Steuerfahndung – Aktenauswertung – Heilung – Selbstanzeige?

    Das klingt kompliziert und ist es leider auch! Sexworkerinnen werden gerade zunehmend mit steuerlichen Nachforschungen konfrontiert! Kein Wunder, wenn man bei der amtlichen Registrierung angibt, seit Jahren in Deutschland „in der Branche“ tätig zu sein, es dann aber gar keine Steuernummer, keine Steuererklärung und auch keine Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren gibt! Da kann ja dann zwangsläufig etwas nicht stimmen und wenn dann seit Jahren teure Annoncen bei großen Erotikportalen geschaltet waren, fragen sich die Ämter, warum so viel eigentlich nicht vorhandenes Geld in Werbung investiert wurde. 10.000 Euro Werbung im Jahr, aber keine Umsätze? Merkwürdig und dann eine Anlass Prüfungen zu veranlassen! Hier ist man unter Umständen gut beraten, wenn man vor „Entdeckung“ einer umfangreichen Steuerhinterziehung eine „Nacherklärung“ überdenkt und dies mit Steuerrechtsexperten diskutiert! Wenn das Kind erst einmal ganz tief im Brunnen liegt, ist es dafür dann zu spät! Ob eine „Nacherklärung“ oder „Selbstanzeige“ wirklich Sinn macht, findet nur der Experte heraus, zu dem ich natürlich auch gerne Kontakt herstelle! Die Zahl der Verfahren nimmt momentan erheblich zu und ich werde beim Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main in einem Seminarblock berichten, wie die Steuerbehörden im Bereich der Prostitution ermitteln und warum diese Arbeit so erfolgreich ist! Hier sind wir auch ganz nah am Thema „künstliche Intelligenz“, die unser Leben angeblich erleichtert, aber reziprok betrachtet auch große Gefahren birgt! Zahl ich keine Steuer, wird es schnell mal teuer!

    Marktbereinigung durch Abschreckung?

    Es ist ziemlich leer auf den Fluren der Eroscenter und in den Terminwohnungen! Langjährige treue Mieterinnen haben die Strapse zum Jahresende an den Nagel gehängt, weil sie sich aus den verschiedensten nicht registrieren wollen. Die vermutete Rückkehr nach einigen Wochen blieb bisher größtenteils aus! Und wir haben ja fast schon Ostern! Scheinbar sind Ankündigungen und Berichte zu abschreckend und so setzt eine willkürliche Marktbereinigung ein, die niemand in der Branche so erwartet hatte! Neues „Personal“ zu finden, ist ein gewaltiges Problem, zumal auch die Anzahl der „Freier“ deutlich geringer geworden ist. Es knirscht im System und nicht alle deutschen Erotikunternehmen werden die Krise schadlos überstehen! Mit einem teuren Mietobjekt und mässigen Rücklagen, kann man schnell in eine sehr unerotische Schieflage geraten! Wer dann auf seine Hausbank hofft, kann dann direkt die nächste Überraschung erleben, zu der ich im nächsten Punkt komme!

    Probleme bei  Rotlicht-Finanzierungen / Bankgeschäften / Existenzgründungen

    Finanzierungen für Rotlicht-Objekte sind sehr kompliziert geworden, da sich die deutsche Kreditwirtschaft fast vollständig aus dem Milieu zurückgezogen hat und sogar Guthaben-Konten kündigt, um nicht etwa „schmutziges Geld“ zu verwalten. Wenn man keine Gelder mehr einzahlen kann, erschwert dies die tägliche Praxis immens und man kann hier nicht von Einzelfällen sprechen oder der Ausnahme, die die Regel bestätigt! Pustekuchen! Ist es Zeit für eine Rotlicht-Bank als Genossenschaftsmodell? Lesen Sie bei Interesse doch meinen Artikel zu diesem vielfältigen Thema, dass auch bei Facebook gerade intensiv diskutiert wird!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/21/rotlicht-bank-banken-kuendigen-konten-von-rotlicht-betrieben/

    Zukunft Rotlicht! Der Kongress in Frankfurt am Main – 23. April 2018

    Wann zieht das deutsche Rotlicht endlich an einem Strang? Die Aufgaben sind groß und vielfältig und bedürfen der gemeinsamen Anstrengung und einem gewissen Maß von Koordination!  Warum dies so ist, wird der großangelegte Kongress in Frankfurt am Main zeigen, zu dem Expertinnen und Experten aus der ganzen Republik in den Saalbau Gallus reisen werden. Akzente setzen, Informationen austauschen und diskutieren! Netzwerke schaffen, Netzwerke pflegen! Kein Selbstzweck, sondern eine Veranstaltung, die uns alle nach vorne bringen soll!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 - Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Ich reise bekanntlich viel durch die bunte Republik und kann daher den kürzlich erschienenen Bericht des ExtraTipp Rhein-Main nur bestätigen: den Bordellen gehen zunehmend die Damen aus und dies hängt natürlich mit dem neuen Gesetz und seinen vielfältigen Pflichten zusammen!

    Eine „Marktbereinigung“, die womöglich mit dem eigentlichem Zweck des Gesetzes zu tun hat, was ja immer wieder „Prostituiertenschutzgesetz“ genannt wird, aber den Titel „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ trägt. Regulierung passt schon und was nun passiert ist eine erste Folge daraus!

    Wenn man als Sexworkerin weiß, dass man in den letzten Jahren keine Steuer bezahlt hat, was nun bei der amtlichen Registrierung auffallen kann, wenn nämlich die Anmeldedaten beim Finanzamt landen, wird man die Registrierung unterlassen und dann erst einmal in Deckung gehen. Das bedeutet dann Arbeit in der Illegalität! Eine Steueramnestie für reuige Sexworkerinnen gibt es ja nicht!

    Wenn die Sexarbeit im „Nebenberuf“ betrieben wird, ist eine Anmeldung unter Umständen auch nicht ungefährlich, da die sensiblen Daten ja an verschiedene Stellen „wandern“! Wenn Ordnungsämter das Gegenteil behaupten, kann ich den Beweis jederzeit antreten, da einige meiner Kundinnen recht kurz nach der Registrierung von den Finanzbehörden „gesucht“ wurden und das an der Zustelladresse, die sie beim Ordnungsamt angegeben hatten!

    Der Boykott der Sexworkerinnen ist also pragmatisch zu verstehen und nicht reine Ideologie! Wenn man persönlich erhebliche Nachteile zu erwarten hat, denkt man „praktisch“ und hat prinzipiell nur noch die Wahl zwischen „Ausstieg“ und „Illegalität“! Nicht schön!

    Großbetriebe, wie z.B. die Eroscenter im Frankfurter Bahnhofsviertel brauchen eine gewisse Auslastung, um die immensen Kosten zu decken. Die Gebäude befinden sich in 1A-Lage und die Eigentümer rufen Objektmieten auf, bei denen dem Normalbürger schwindelig wird. Auch die Bewirtschaftung über fast 24 Stunden am Tag frisst Geld und die Energiekosten sind auch nicht zu verachten.

    Schon seit vielen Monaten beobachte ich den zunehmenden Leerstand und die Einschätzung, dass dies nur eine temporäre Erscheinung sein könnte, ist eher falsch! Hier manifestiert sich eine „Lage“, die einige wenige Experten schon frühzeitig prognostiziert hatten. Es ist zwar noch zu früh vom kompletten „Untergang der Branche“ zu sprechen, aber das Jahr 2018 wird für viele Betreiberinnen und Betreiber finanziell nicht gut ausgehen, denn neben der „Personalknappheit“ gibt es auch noch den „Freiermangel“!

    Die Anzahl der Gäste ist bundesweit abnehmend, obwohl es hierfür keinen rationalen Grund gibt! Oder doch? Liegt es daran, dass der „Service“ nur noch mit Kondom stattfinden darf oder haben die Herren Angst in Razzien zu landen, wo man ihre Identität feststellt? Ein moralischer Wandel auf Knopfdruck wird es sicher nicht sein!



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 - Intensive Fahndungsmaßnahmen der SteuerbehördenProstitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Informationsstand: 09. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Es kommt, wie es kommen musste: durch die Registrierung der in Deutschland tätigen Sexworkerinnen haben die lokalen Finanzbehörden jede Menge verwertbares „Futter“ bekommen, um Daten abzugleichen und neue „Steuerbürgerinnen“ anzulegen. Logisch, wenn ich einen „Huren-Ausweis“ beantrage, habe ich zumindest die Absicht im Rotlicht-Gewerbe tätig zu werden. Aber möglicherweise habe ich auf dem Ordnungsamt auch „erzählt“, dass ich schon einige Jahre Sexarbeiterin bin? Der zuständige Mitarbeiter hat das dann notiert und diese Notiz landete dann beim Finanzamt?

    Eine von vielen Geschichten, die ich momentan so höre! Wenn der Finanzbeamte beim Stöbern im Finanzamtsrechner keine Steuerzahlung finden kann und auch die Nachfrage bei der für das „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndung kein „Material“ bringt, so ist in der Regel ein Anfangsverdacht auf „Steuerhinterziehung“ gegeben, dem man dann, wenn es die amtliche Anspannung zulässt, nachgehen muss. Das ist Pflicht, wenn der Beamte Missstände erkennt, die unsere Staatskasse schmälern oder bereits geschmälert haben und so ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass schriftliche Anfragen im Postkasten landen. Überraschung? Ne, nur logische Konsequenz!

    Doch einige Finanzbehörden haben sogar noch ganz andere Tricks im Repertoire: so werden momentan Escort-Agenturen angeschrieben und ebenso freundlich wie konsequent gebeten eine Aufstellung der „Geschäftspartnerinnen“ der letzten 4 Jahre zu fertigen und dabei auch im Detail mitzuteilen, welche Provisionen an die Agentur gezahlt wurden! Wenn man den Prozentsatz der Provisionen kennt, kann man im „Dreisatz“ die Umsätze der jeweiligen Dame problemlos „hochrechnen“. Während „Gelegenheitsdamen“ hier nur wenige Tausender auf dem Buchungsdeckel haben, sind die „Profis“ schnell in der Umsatzsteuerfalle, wenn nämlich mehr als 17.500 € in einem Kalenderjahr erwirtschaftet wurden!

    Die Pflicht zur Mitwirkung der Agenturen bei den finanzamtlichen Ermittlungen, ergibt sich aus § 93 der Abgabenordnung und es macht überhaupt keinen Sinn dagegen zu rebellieren! Nach kaufmännischen Grundsätzen sind für Provisionen Rechnungen zu legen und diese müssen natürlich einen Adressaten haben! Hat man hier „Schmuh“ gemacht, wird man womöglich selbst in Haftung genommen! Ein Besuch der Damen und Herren mit den prüfenden Blicken mit Beschlagnahmung sämtlicher Unterlagen, kann die Folge sein, wenn man nicht „kooperiert“!

    Durch die neuen „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“, wird die Zahl der sogenannten „Sammelauskünfte“ exponential zunehmen, da sich die Finanzbehörden damit viel Ermittlungsarbeit bei Einzelfällen ersparen können! Die Behörden arbeiten hier mit steigender Effizienz und ausgeklügelten Computersystemen, die quasi von selbst Zusammenhänge ermitteln und in einer Art „Mind Map“ zusammenfassen. Was bei George Orwell „1984“ noch Fiktion war, hat inzwischen den Alltag erreicht!

    Zu diesem Thema, was einen Großteil der Sexworkerinnen und Betreiber betreffen dürfte, werde ich auch bei Zukunft Rotlicht – 1. Deutscher Rotlicht-Kongress am 23. April 2018 in Frankfurt am Main facettenreich referieren!

    „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß?“ – Was aber das Finanzamt über mich weiß oder bald weiß, sollte mich „richtig heiß“ machen, bevor so manches persönliches Unglück seinen willkürlichen Lauf nimmt!



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?

    Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?

    Prostitution 2018 - Bordell-Betriebswirt(in) - Beruf mit Zukunft im Rotlicht?Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?

    Informationsstand: 07. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Ich bin ja für meine bisweilen provokanten „Thesen“ bekannt und daher ist es nicht verwunderlich, dass ich gerade mit einem neuen „Berufsbild“ kokettiere, mit einem Beruf, für den es bislang keine „wirkliche“ Ausbildung gibt und den die Industrie- und Handelkammern im Lande noch nicht gelistet haben!

    Für fast jeden Beruf gibt es in Deutschland eine passende spezialisierte Ausbildung mit Zertifikat. Die IHK Düsseldorf kennt 330 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe, die von der Kammer überwacht werden und die dem Berufsbildungsgesetz unterliegen. Darüber hinaus gibt es private Bildungsträger und Vereine, die zum Teil sehr exotische Zertifikate verleihen, die eben nicht „öffentlich“ anerkannt sind.

    Nun könnte man meinen, dass der von mir angedachte Ausbildungsgang zur „Bordellfachwirtin“ oder zum „Bordellfachwirt“ auch so ein exotischer Unsinn sein könnte. Wenn man aber einmal konkret überlegt, welch umfangreiche Anforderungen das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchGesetz) an Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ und „Prostitutionsvermittlungen“ stellt, wird schnell klar, dass die vom Gesetzgeber verordnete „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ kein Spaß ist und das in Sachen „Verwaltung“ und „Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb“ einiges zu leisten ist!

    Prüfung von amtlichen Dokumenten, Hinweis- und Dokumentationspflichten, steuerliche Erfassungspflichten und Datenschutz-Maßnahmen seien hier exemplarisch genannt, wobei sich die Liste deutlich erweitern lässt.

    Sind wir doch mal ehrlich: außer in den bekannten Großbetrieben, wo die kaufmännische Abteilung schon seit Jahren obligatorisch ist, ist das „Büro“ in kleineren Betrieben bislang eher stiefmütterlich geführt. In der Regel reichte ja ein Ordner für ein- und ausgehende Rechnungen und der „Papierkram“ hielt sich in Grenzen. Wenn jetzt aber jede gewerbliche Dienstleisterin „erfasst“ und informiert werden muss, alle Verträge der Schriftform bedürfen und die Dienstleisterin automatisch Durchschriften oder Kopien von allem erhalten muss, sind Papierberge vorprogrammiert!

    Da die Aufzeichnungen nun auch noch „tagaktuell“ erfolgen müssen und jederzeit die kontrollierende Behörde unangemeldet „einfliegen“ kann, da ja eine „Überwachungspflicht“ besteht, sollte man die „Abwicklung“ nicht auf die leichte Schulter nehmen!

    Nach der Methode „Ausbilder Schmidt“ wird das nicht gehen und wer keine „Buchhalterseele“ hat, kommt im „Papiergestöber“ schnell an ihre / seine Grenzen! Zwar wird in den meisten mir bekannten „Betriebskonzepten“ eine ordnungsgemäße Erledigung der Pflichten zugesichert, in den meisten Fällen ist dies aber lediglich eine Floskel, die erst noch mit Inhalt gefüllt werden muss!

    Im Rahmen meiner Beratertätigkeit versuche ich „Organigramme“ und „Hilfsmittel“ zu entwickeln, die auch „ungelernten Bordellfachwirtinnen und -fachwirten“ Hilfestellungen geben sollen. Seien es lediglich „Formblätter“ oder aber die komplette Betriebsorganisation: MH-Consulting hilft (wenn gewünscht) weiter und zeigt Wege auf, um Bußgelder zu vermeiden und um weiter zügig zu arbeiten!

    Zum voluminösen Thema

    Bordellfachwirt(in)? Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb

    Betriebskonzepte und deren Umsetzung / Umgang mit Behörden / Neue Pflichten

    werde ich auch bei Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main referieren und mit Betreiberinnen und Betreibern ins Gespräch kommen. Ob aus meiner Initiative dann wirklich irgendwann einmal ein anerkannter Ausbildungsgang entsteht, steht momentan noch in den Sternen, aber mit einem Zertifikat kann man gegenüber den Behörden zumindest eine „intensive Beschäftigung mit dem Thema“ nachweisen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/04/montag-24-april-2018-1-rotlicht-kongress-in-frankfurt-main/



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht - Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress - Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Es ist soweit: London – Die Kondom-Weltmarke präsentiert am Montag, 23. April 2018, Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in der Metropole Frankfurt am Main.

    Die deutsche Rotlicht-Branche (Betreiberinnen und Betreiber von Erotik-Clubs, Laufhäusern, Bordell-Betrieben und Escort-Agenturen, aber natürlich auch die vielen Sexworkerinnen und Sexworker) stellen sich momentan die Frage, ob die Zukunft des „Rotlichts“ weiter positiv „rot“ ist oder ob das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchGesetz) eine eher negativ schwarze Perspektive verheißt!

    Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Umsetzung des einschneidenden Gesetzes ist Ländersache! 16 Bundesländer arbeiten an Umsetzungsverordnungen oder habe solche bereits erlassen, wobei es gewaltige inhaltliche Unterschiede gibt. Was in einem Bundesland nach wie vor geduldet wird, ist in einem anderen strikt verboten und selbst innerhalb der Bundesländer werden die „Regeln“ auf den Ämtern vor Ort sehr unterschiedlich interpretiert! Zudem schalten sich nun auch Baubehörden ein, die ebenfalls keine einheitlichen Baugesetzbücher besitzen!

    Finanzamt / Steuerfahndung ist fast immer mit im Boot

    Die Finanzbehörden behandeln das „Rotlicht-Gewerbe“ natürlich auch nicht einheitlich: in manchen Regionen wird das „Düsseldorfer Verfahren“ praktiziert, in anderen nicht angewandt. Während „Heimat-Finanzämter“ auf eine Steuererklärung bestehen und im Rahmen der „Sexworker-Registrierung“ viele neue Steuernummern vergeben, bestehen die fürs „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndungsstellen auf bedingungslose Fortsetzung einer „freiwilligen Vereinbarung“, die keinen Gesetzescharakter hat! Auch die Frage, wer in einem Bordellbetrieb für die „Umsatzsteuer“ haftet oder eventuell subsidiär „herangezogen“ werden kann, ist nicht einheitlich geklärt!

    Der „politische Wille“ und seine fatalen Folgen

    Zudem mischen sich Kreise, Städte und Gemeinden oft mit „politischem Willen“ in diverse amtliche Entscheidungsprozesse ein, um auf möglichst galante Art und Weise missliebige Betriebe zu schließen oder aber um beliebte Betriebe, die der kommunalen Kasse „dienen“, auf Gedeih und Verderb zu erhalten! Der Zweck heiligt die Mittel? Schilda meets Klüngel?

    Verfassungsbeschwerde zum ProstSchGesetz

    Die entscheidende Frage, ob das Prostituiertenschutzgesetz verfassungsgemäß oder (in Teilen) verfassungswidrig ist, wird womöglich erst in 2019 entschieden! Zwar ist das anhängige von Dona Carmen e.V. initiierte Verfahren vom Bundesverfassungsgericht für 2018 auf die Agenda genommen worden, aber der konkrete Verfahrensbeginn wird vermutlich erst Ende des Jahres sein, wenn ein Großteil der Sexworkerinnen und Sexworker bereits amtlich erfasst und viele Betriebe bereits amtlich geschlossen sein werden!

    Resumee – Die aktuelle Situation und die Sorgen

    Viele Sexworker(innen) und Betreiber(innen) haben gerade arge Ängste und fürchten aus unterschiedlichen Gründen sogar um ihre Existenz! Die vermeintliche „Ruhe“ in 13 Bundesländern ist zudem trügerisch, da sich die Beamtinnen und Beamten noch im „Wartestand“ befinden, geschult werden müssen oder auf Anweisungen der Landesbehörden warten. Ob nach der Ruhe überall der Sturm folgt, kann man nur schwer abschätzen!

    Information tut dringend Not und Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress ist daher gerade in der jetzigen Zeit des Umbruchs eine zentrale Groß-Veranstaltung, die viele Fragen beantworten und Wege aufzeigen soll! Vorsprung durch Wissen: Zukunft für das Rotlicht!

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Namhafte hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main sein und zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Gemeinsam“ erreicht man mehr! Networking ist hier das Konzept der Zukunft … Zukunft Rotlicht! Das Jahr 2018: ein Jahr wichtiger Entscheidungen für die Branche!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    www.zukunft-rotlicht.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance: