Schlagwort: Abgabenordnung

  • Prostitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Prostitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Prostitution 2017 - Steuerseminar in Essen - Der RückblickProstitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Kennen Sie die Herren mit den fleischfarbenen Bademützen, die da so brav am Tisch sitzen und sich betont geschäftig geben? Während der bebrillte Herr auf der rechten Seite seine Nächte bisweilen in seiner Oberhausener Steuerkanzlei verbringt und zu Hause oft auf der Vermisstenliste steht, genießt  der Herr auf der linken Seite sein Leben „in vollen Zügen“ und in den Hotels der Republik.

    Christian Deák meets Howard Chance – an diesem Wochenende beim Steuerseminar für die Rotlicht-Branche, bei dem am vergangenen Samstag alle Plätze im Seminarraum besetzt waren. Rotlicht-Betreiberinnen und -Betreiber aus ganz Deutschland waren nach Essen gekommen um sich die Grundzüge der betrieblichen Buchführung in Rotlicht-Betrieben ins Gedächtnis rufen zu lassen und dies insbesondere unter dem Aspekt der „Zurechnung der Umsatzsteuer“.

    Wer haftet für entstehende Umsatzsteuer in Bordellbetrieben? Warum können Betreiberinnen und Betreiber überhaupt in eine Haftung geraten, wie gehen die Finanzbehörden vor und wie kann man sich aufstellen um finanziellen Katastrophen zu entgehen?

    Steuermeister Deák, der durch die Übernahme einer Steuerkanzlei eine nicht unbeachtliche Anzahl von Rotlicht-Betrieben „erbte“ und dabei quasi jungfräulich zum sündigen Kind kam, hat sich intensiv mit der komplizierten Thematik beschäftigt und bei Steuerprüfungen festgestellt, wie ruppig mit der „strapsigen Mandantschaft“ umgegangen wird und welche Vorurteile nach wie vor existieren.

    Steuerfahnder suchen, oftmals wieder besseren Wissens, immer noch die goldenen Schubkarren, mit denen Tonnen von Schwarzgeld transportiert werden und man geht, obwohl die Zeiten stetig schlechter geworden sind, immer noch von erotischen „Goldgruben“ aus, in denen „beschissen“ wird, dass die Schwarte kracht!

    Die Finanzbehörden ärgern sich schon seit Jahren, dass Sexworkerinnen keine Umsatzsteuer abführen, sondern lediglich Kleckerbeträge im Rahmen des „Düsseldorfer Verfahrenes“ zahlen, die aber lediglich eine Vorauszahlung darstellt und eigentlich der Einkommensteuer zugerechnet werden soll.

    Die Umsatzsteuer als Haupteinnahmequelle des Staates geht im Rotlicht zumindest teilweise flöten und so hat man sich überlegt diese den Betreibern anzulasten, wenn die Damen nicht zahlen! Und die Rechtssprechung hat diese Möglichkeit sogar bestätigt!

    Christian Deák erläuterte die Vorgehensweise im Detail und beantwortete diverse Fragen aus dem Publikum. Er regte an, im Zweifelsfall das Gespräch mit den Behörden zu suchen und unbedingt auch den eigenen Steuerberater zu befragen! Denn die Erfahrung zeigt, dass Rotlicht-Betriebe bei Steuerberatern den Premium-Tarif bezahlen, aber dafür oft nur minimale Leistung erhalten, weil man sich ja nicht „die Finger schmutzig machen will“!

    Und wenn wir da an einen gemeinsamen Bekannten denken, der seine Mandatsgebühren im Whirlpool abfeierte und dabei immer eine pralle Titte in der Hand hatte, wundern wir uns nicht, dass die Beratung nur begrenzt stattfand, da der geile Senior eher nacktes Fleisch im Blick hatte!

    Seine vermeintlich guten Taten bestanden im begatten statt im beraten und die  daraus resultierende Ergebnisse können sich im negativen Sinne absolut sehen lassen!

    Das Seminar machte deutlich, dass es im Moment Gefahren gibt, die noch nicht alle hinreichend auf dem Schirm haben: wenn demnächst Betriebskonzepte eingereicht werden und diese in Kopie bei den Steuerbehörden landen, kann bei „Abweichungen“ von der bisherigen Praxis schnell eine Sonderprüfung entstehen.

    Und wenn der Prüfung dann Möglichkeiten sieht, entgangene Umsatzsteuer nachträglich (also rückwirkend) für den Staat zu retten, sind schnell Summen auf dem Zettel, die den ungläubigen Betrachter dann schocken!

    Alles Infos, die nicht wirklich neu sind, die man aber nicht oft genug weitergeben kann! Denn die Finanzbehörden schlafen nicht und arbeiten mit modernsten Mitteln, um „Umsätze“ für den Staat zu generieren!

    Dass unser neues „Prostituiertenschutzgesetz“ statt Schutz eher eine Erweiterung der „Abgabenordnung“ ist, übersehen immer noch viele Zeitgenossen. Aber spätestens wenn zur Jagd auf langjährige „Steuersünderinnen“ geblasen wird (Fellatio venandi), dürfte hier Klarheit bestehen!

    Soviel für heute zum „steuerlichen Teil“ des Essener Seminars. Aus Zeitgründen muss ich Teil II meines Berichts später erstellen und veröffentlichen. Wenn Sie wissen möchten

    1. warum Neumünster in Schleswig-Holstein die Pilgerstätte für Sexworkerinnen ist

    2. warum Christoph Rohr Gerichtsvollzieherinnen zum Kasten führt und

    3. warum sich die Verwaltungen möglicherweise im Januar selbst abschiessen,

    die oder der möge in den kommenden Tagen noch einmal in meinem Blog vorbeischauen! Ich gehe zurück an die Arbeit mit recht komplexen Konzeptentwürfen und verbleibe mit einem intensiven voradventlichen

    „Glück auf“ aus dem Ruhrgebiet!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/11/28/prostitution-2017-seminarrueckblick-ii-zustellanschrift-und-neumuenster/

  • Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? - Howard´s Gedanken dazuProstitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Ich habe heute in den Kalender geschaut und dabei festgestellt, dass unser Jahr 2017 in ziemlich genau 9 1/2 Wochen abläuft und dass wir damit bezogen auf das Thema „Prostitution“ wieder einige wichtige Fristen zu beachten haben, die uns das schöne neue Gesetz nun einmal beschert hat:

    Sexworker(innen) haben ab 1. Januar 2018 im Besitz des „Huren-Ausweises“ zu sein, um weiter in Deutschland legal arbeiten zu können!

    Leider ist es gar nicht so einfach, an den Ausweis zu kommen, da die Stellen, die Gesundheitsberatung und Anmeldeprozess „bereits“ anbieten, kaum vorhanden sind! Es ist abzusehen, dass es in einem Großteil der deutschen Kreise und Städte nicht möglich sein wird bis 1. Januar 2018 an einen „Huren-Ausweis“ zu kommen. Selbst in NRW, wo man ja vergleichsweise früh Strukturen geschaffen hat, wird es in den Metropolen einen Rückstau geben, der wohl erst Mitte 2018 abgearbeitet sein wird!

    Sexworkerinnen, die sich schon im Juli 2017 gemeldet haben, sind, je nach Wohnort und Organisationsstruktur, in NRW noch nicht im Besitz des Dokuments, dass ja nun wirklich zum Stichtag 1. Januar 2018 „notwendig“ wird. Oder etwa nicht?

    Muss ich meine „erotische Arbeit“ vorübergehend einstellen, wenn „mein Amt“ Beratung und Anmeldung nicht rechtzeitig leisten und bearbeiten kann? Wer haftet für den dadurch zwangsläufig entstehenden Schaden?

    Einige Städte, wie zum Beispiel Köln, haben inzwischen „Zwischenbescheinigungen“ erfunden, mit denen Sexworkern das „erfolglose Vorsprechen“ amtlich bescheinigt wird. Man hat dort die Kontaktdaten der „Anmeldewilligen“ notiert und wird „von Amts wegen“ auf diese „zukommen“, sobald die behördliche Dienstleistung möglich ist. Dass ist für Sexworkerinnen, die „nur“ an einem Standort arbeiten, sehr hilfreich, hat aber wahrscheinlich für „Wanderhuren“, die jede Woche in einer anderen Stadt und einem anderen Bundesland arbeiten, keine sichere Lösung und auch für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, zu denen wir im nächsten Absatz noch ausführlich kommen, sind mögliche Konsequenzen kaum zu beurteilen! Auswüchse des Föderalismus und eine völlig unkoordinierte Situation. die ihresgleichen sucht!

    Ich werde bei meinen Consulting-Kunden und speziell bei deren „Personal“, also den Damen, die dort tätig sind, mit Mühen die Anmeldeproblematik (hoffentlich) lösen können und stehe diesbezüglich auch bereits in engem Kontakt mit den geschundenen Behörden!

    Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten haben bis 31. Dezember 2017 ihren Genehmigungsantrag und ihr Betriebkonzept einzureichen und dürfen ab 1. Januar 2018 nur noch Sexworker mit „Huren-Ausweis“ in ihren Betrieben „arbeiten“ lassen!

    Momentan werden von den Betreiberinnen und Betreibern in NRW fleißig Unterlagen organisiert, Lagepläne und Führungszeugnisse bestellt und gemeinsam arbeitet man an dem Konzept, was sich dann aus den Unterlagen und aus den subjektiven Schilderungen ergibt! Das Formular ist recht hilfreich, löst allerdings nicht den komplizierten Punkt „Einnahmen-Verteilung“ und „Umsatzsteuer-Zurechnung“. Die berühmten Halbe/Halbe-Regelung birgt erhebliche Gefahren, wenn Bordellbetriebe regelmäßig „nur die Hälfte“ vom Umsatz versteuern und die selbständigen Damen womöglich überhaupt nicht abführen. Soll ja durchaus vorkommen, wenn ich mich nicht irre?

    Ordnungsrecht ist das eine, die Abgabenordnung das andere Problem! Welchen Tod man möglicherweise stirbt, kann man dann selbst entscheiden?

    So ähnlich hat es mein steuerberatender Partner neulich sarkastisch formuliert. Doch die Mandanten wollen tragfähige Lösungen und so hat der „Master of Taxation“ nun die Aufgabe in Nachtschichten die möglichst „ultimative Lösung“ zu finden und das eben bis „Ultimo“! Gespräche mit der Oberfinanzdirektion und deren obersten Umsatzsteuer-Experten stehen bis zum Steuerseminar Essen Ende November auf der Agenda. Da es hier noch diverse „Unklarheiten“ gibt, gebe ich zu diesem komplizierten Thema auch keine Informationen weiter, da dies im vorliegenden „Schwebezustand“ nur zu weiterer Verwirrung führen würde.

    Das Thema „Huren-Ausweis im Betrieb“ ab 1. Januar 2018 habe ich ja schon im ersten Absatz behandelt: hier rechnen große Clubs und Eroscenter in ganz Deutschland mit leerem Haus im Januar 2018, weil sich die selbständigen Mitarbeiterinnen scheuen, den markanten Ausweis zu beantragen. Man will warten, wie sich die „Kolleginnen“ verhalten und eventuell im Januar „einfach“ mal Pause machen. Verlängerter Weihnachtsurlaub, der aber Probleme nicht wirklich löst, sondern nur vertagt!

    Aber man kann ja niemanden nötigen, den Pass zu beantragen, weil dies nicht ordnungswidrig sondern absolut strafbar wäre!

    Viele Betreiberinnen und Betreiber wirken daher momentan wie die berühmten „Prediger in der Wüste“, deren Zuhörer auf „Durchzug“ gestellt haben und die wichtige Botschaft schlichtweg überhören. Dass die Nerven nun blank liegen, ist sicher kein Wunder!

  • Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen PraxisSteuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Fast könnte man meinen, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine tapferen  Mannen das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ erfunden haben, denn man findet kaum „Schutzfunktionen“ im juristischen Machwerk, aber jede Menge Ansätze, um dem Fiskus wirksam zu neuen Einnahmen zu verhelfen.

    Jede Menge Erotikbetriebe in Deutschland werden demnächst zu „Prostitutionsstätten“, die umfangreiche neue Aufgaben zu erledigen haben: Baurecht, Ordnungsrecht, aber auch das sehr leidige Thema „Steuer“ werden durch das neue Gesetz sehr bedeutsam! Wir alle haben vom „Fall Müller“, von der Razzia im Kölner „Pascha“ gehört und ich selbst bin seit einigen Wochen immer wieder mit „Steuerstrafverfahren“ konfrontiert worden, da wohl umfangreiche „Sexworker-Daten“ an die deutschen Finanzbehörden gegangen sind und das, bevor überhaupt „Huren-Ausweise“ erstellt und Daten weitergegeben werden konnten.

    Während die Ordnungsämter noch sehr verhalten agieren, scheinen die Strategien der Finanzfahnder bereits klar definiert zu sein. Man will von den nicht wenigen hauptberuflichen Sexworkerinnen nicht nur Einkommen- sondern zusätzlich auch Umsatzsteuer! Wenn nun die Damen, aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlen, wird seit einiger Zeit versucht die Betreiberinnnen und Betreiber als „Generalunternehmer“ in die Steuerpflicht zu nehmen. Aus selbständigen Sexworkerinnen werden „abhängig Beschäftigte“ mit allen daraus resultierenden Folgen?

    Klingt verwegen, wird aber durchaus so gehandhabt, wenn z.B. ein Bordellbetrieb als Einheit auftritt und unverhohlen „unsere Damen“ präsentiert und zudem mit Dienstplänen und Dienstanweisungen Steilvorlagen liefert. Gibt es dann im Haus keine Einzelaufzeichnungen oder ein nicht manipulierbares Kassensystem, kann das Unglück steuerlich schnell nahen.

    Damit Sie nicht in diese Falle tappen und eventuell in Ihrem einzureichenden Betriebskonzept unwissend Umstände schildern, die beim Finanzamt zu Applaus führen, biete ich Ende November 2017 ein Intensiv-Seminar an, bei dem wir die neuen (und alten) Anforderungen der steuerlich korrekten Betriebs- und Buchführung erläutern und Ihnen Wege aufzeigen, schwerwiegende Fehler zu vermeiden!

    Samstag, 25. November 2017 – Essen – GHotel Stadtmitte – 11 bis 17 Uhr

    Intensiv-Steuerseminar: Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe in der betrieblichen Praxis

    Während ich die Moderation übernehme, aktuelle Entwicklungen beleuchte und Beispiele aus der Praxis aufzeige, wird Herr Steuerberater Deak aus Oberhausen, der sich intensiv in die Thematik eingearbeitet hat und gemeinsam mit mir seit Monaten an konkreten Lösungen für Mandanten arbeitet, die momentan „gängigen Praktiken“ erläutern und darüber hinaus neue rechtskonforme Wege aufzeigen.

    • Wie führe ich (m)eine korrekte Bordellkasse?
    • Wie stimme ich mich mit dem Finanzamt ab?
    • Wie vermeide ich für die entstehende Umsatzsteuer von „Mieterinnen“ und „Subunternehmerinnen“ in Haftung genommen zu werden?
    • Wie wird die 50/50-Praxis von Finanzämter interpretiert?
    • Ist das „Düsseldorfer Verfahren“ sinnvoll oder sollte man besser darauf verzichten?
    • Was ist zu tun, wenn Zoll oder Steuerfahndung einfliegt?
    • Welche besonderen Hinweis- und Aufzeichnungspflichten müssen demnächst erfüllt werden und wo entstehen dabei Probleme?
    • Was müssen „Hausdamen“ und „Betriebsleiter“ demnächst unbedingt wissen?
    • Mit „einem Bein bereits im Knast?“ – Panikmache bundesweit?
    • Timeline – Was ist jetzt wichtig?

    Diese und viele weitere Themen werden wir im Praxisseminar erläutern und besprechen und das ganze natürlich im diskreten wie verschwiegenen Rahmen eines Hotels in Essen-Mitte. Um intensiv arbeiten zu können, ist die Teilnehmerzahl begrenzt! Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich!



    Der vorgesehene Zeitplan der Veranstaltung:

    11.00 Uhr – Eintreffen / Check-In

    11.15 Uhr – Begrüßung und Einführung durch Howard Chance

    11.30 Uhr – Arbeitsphase I – Steuerberater Christian Deák – Steuerliche Praxis

    13.00 Uhr – Mittagspause – Büffet – Imbiss

    13.30 Uhr – Arbeitsphase II – Steuerberater Christian Deák / Howard Chance

    15.00 Uhr – Kaffeepause

    15.15 Uhr – Howard Chance stellt vor – Neuigkeiten aus der Branche

    15.45 Uhr – Christoph Rohr stellt die „Zustelladresse“ vor!

    16.00 Uhr – Arbeitsphase III – Offene Diskussion – Aussprache

    17.00 Uhr – Ende der Veranstaltung


    Teilnahmegebühr (inkl. Seminarunterlagen, Mittagsbüffet, Candy-Bar, Kaffee, Softdrinks):

    260 € pro Person (für Betreiberpaare aus einem Betrieb 300 € für 2 Personen) 

    Kundinnen und Kunden von MH-Consulting und/oder der Steuerkanzlei erhalten 10% Rabatt!
    Da das Tagungshotel über eine große Anzahl von komfortablen Zimmern verfügt, kann auch eine weitere Anreise lohnen! Eine Reihe von Seminarteilnehmern ist bereits im Hotel „eingebucht“!


    Hachestraße 63 – 45127 Essen

    Homepage GHotel Essen

    Interessante Tarife gibt es sowohl auf der Hotel-Homepage, aber auch bei HRS.de und booking.com.


    Kurzfristige Anmeldungen zum Seminar bitte per E-Mail an howard.chance@t-online.de

    Veranstalter: MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner in Kooperation mit der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH, beide Unternehmen geschäftsansässig Bergstraße 22 in 46117 Oberhausen. Steuerberatung durch Christian Deák (Master in Taxation).

  • Eilmeldung – Große Steuerrazzia im „Pascha“ Köln mit 250 Beamten

    Eilmeldung – Große Steuerrazzia im „Pascha“ Köln mit 250 Beamten

    Eilmeldung - Große Steuerrazzia im "Pascha" Köln mit 250 BeamtenEilmeldung – Große Steuerrazzia im „Pascha“ Köln mit 250 Beamten

    Mit 250 Beamten wurde in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch das Kölner Großbordell „Pascha“ in der Hornstraße „besucht“. Eine durch und durch martialische Aktion, die nach meinen Informationen unter Leitung und auf Initiative der Steuerfahndung stattfand, die ja schon seit vielen Jahren gegen die „Pascha-Gruppe“ unter Leitung von Hermann Müller seit Jahren an unterschiedlichen Standorten ermittelt.

    Am Montag wurde Hermann Müller in Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der dortige Prozess bezog sich allerdings nicht auf „Taten“ in Köln, sondern hatte Vorgänge im Münchener „Pascha“ im Fokus, wo man Müller zur Last legte, Steuern für „angestellte Damen“ nicht abgeführt zu haben.

    Zum Themenkomplex „selbständig“ oder „angestellt“, werde ich mit meinem Steuerberater in den nächsten Tagen noch ein ausführliches Memo verfassen, da die Thematik viele meiner Kunden betrifft und durch das Urteil ein weiteres „Damokles-Schwert“ über der Branche kreist. Wie man sieht, kann es gefährlich werden! Ich hatte nämlich damit gerechnet, dass Hermann Müller, wenn überhaupt, relativ milde „bestraft“ werden würde. Klar, Müller geht in Berufung oder Revision, dennoch ist das Urteil für die Branche erst einmal ein Schock!

    Ob die neuerliche Kölner Aktion im Zusammenhang mit dem gesprochenen Urteil steht, ist schwer zu sagen. Es könnte sein, dass die Fahnder auf den Augsburger Richterspruch gewartet haben, um dann im „Schwesterbetrieb“ ähnliche „Verstösse“ zu dokumentieren. Da das Augsburger Gericht „Verstösse“ attestiert hat, könnte hier die Steilvorlage gelegen haben. Aber das ist reine Spekulation von Howard, der jedoch öfter den richtigen Riecher hat. Oder etwa nicht?

    Der WDR Köln berichtet, dass es für das Bordell-Gebäude in der Hornstrasse über 200 Durchsuchungsbeschlüsse gab, dass also alle einzelnen Zimmer durchsucht werden durften. Offensichtlich richtet sich die Maßnahme also auch gegen die Mieterinnen, die man wohl nun
    steuerlich unter die Lupe nehmen will!

    Ich schwebe übrigens gerade mit dem ICE von Frankfurt/Main über Köln nach Oberhausen, wo mein Steuerberatungs-Kollege heute zu einem „Krisengipfel“ geladen hat, der durch die Kölner Entwicklungen deutlich an Brisanz gewinnen wird. Einige unserer Mandanten könnten von „Maßnahmen“ bedroht sein, wenn sie ihre Betriebe nicht auf Vordermann bringen und den Konflikt mit den Finanzbehörden suchen. Jede und jeder kennt hier den 2. Sieger!

    Mehr zum verzwickten Thema folgt in den kommenden Tagen per News und natürlich hier in Howard´s Blog. Frisch ans Werk!

  • Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Prostitution - Steuerliche Beratung tut Not - Gerade im Rotlicht-Bereich!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Fast jeder Handwerksbetrieb hat einen Steuerberater, da das deutsche Steuerrecht im Detail recht kompliziert ist und man sich das nötige Fachwissen um steuerliche Zusammenhänge kaum selbst aneignen kann und man zudem oft einfach nicht die Zeit hat mögliche Strategien intensiv zu überdenken! Ständige neue Erlasse, Änderungen im Steuerrecht, unterschiedliche Betriebsformen, ausländische Gesellschaften, Unternehmensnachfolge, Ausschüttungen: hier können nur spezialisierte Steuerberater den Überblick behalten!

    Gerade in der Rotlicht-Branche, wo die Finanzbehörden durch das vornehmlich fließende Bargeld eine geradezu unglaubliche „Steuerhinterziehung“ vermuten und wo Sexworkerinnen gerne ohne „Steuernummer“ arbeiten, sind durch das neue Gesetz, das „Regulierung“ vorsieht, die auch steuerliche Erfassung beinhaltet, steuerliche Aspekte und eine entsprechende „Aufstellung“ mehr als nötig!

    Da man als Sexworkerin und als Betreiber(in) immer ein Stück weit unter „Generalverdacht“ steht, sollte man nicht „unberaten“ in den Ring steigen! Das kann einfach nur schiefgehen!

    In der Praxis stellt man aber immer wieder fest, dass viele Steuerberater „Rotlicht“ nicht wirklich mögen oder von diesem speziellen Bereich wenig Ahnung haben. Nicht etwa, weil die Berater schlicht zu dumm sind, sondern weil einfach die Bereitschaft fehlt, sich mit den Problemstellungen des Rotlichts intensiv zu beschäftigen!

    Stiefmütterlich behandelte Mandate taugen auch nichts und wenn dann auch noch wegen des vermeintlichen Schmuddelfaktors „Mondpreise“ aufgerufen werden, hat man Klarheit!

    Zum Glück gibt es Steuerberater, die nicht primär durch die pseudo-moralische Brille blicken, sondern einfach eine gute Arbeit machen und einen erotischen Betrieb genauso seriös beraten, wie jeden anderen „normalen“ Betrieb auch.

    Ich bin sehr froh mit den Kollegen aus Oberhausen Partner gefunden zu haben, die keine Vorbehalte haben und „auch“ rote Mandate übernehmen, ohne dabei Goldkettchen anzulegen und „Stullen-Manni“ zu imitieren.

    Da die Kollegen, die übrigens für alle „Steuerpflichtigen“ arbeiten und sich nicht als „Rotlicht-Kanzlei“ verstehen, gerade eine neue Webpräsenz veröffentlicht haben, möchte ich diese heute gerne vorstellen und Ihrem Vertrauen empfehlen! Ich kooperiere nun mit dem engagierten Geschäftsführer seit gut einem halben Jahr und bin immer wieder erfreut, wenn
    wie im Sinne der Kundschaft gemeinsam Erfolge erzielen!

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  • Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Prostitution 2017 - Newsletter Howard Chance - 13. August 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

    Langsam kommt etwas Bewegung in die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes:

    in Neumünster (Schleswig-Holstein) gibt es scheinbar die ersten Prostitutionsausweise, in München sind die Gesundheits- und Anmeldeberatungen „recht locker“ angelaufen, in NRW haben einige Kreise und Städte zuständige Sachbearbeiter eingesetzt und selbst in Niedersachsen, wo die notwendige Landesverordnung durch Auflösung des Landtages wohl erst Ende des Jahres verabschiedet werden kann, schreibt die Landeshauptstadt Hannover existierende Betriebe vorsorglich an!

    Die Sommerferien sind in einigen Bundesländern bereits beendet und auf den Amtsstuben hat man wohl das Bedürfnis, etwas in Sachen Prostitution zu tun! Nun denn: war ja auch nicht anders zu erwarten!

    Neben der Vorbereitung von erforderlichen Betriebskonzepten, von denen ich im Kundenauftrag eine große Anzahl „produzieren“ und mit den Ämtern abstimmen werde, befasse ich mich in Kooperation mit meinem Steuerberatungspartner in Oberhausen, bei dem ich auch „temporäres Quartier“ bezogen habe, mit der steuerlichen Optimierung von Prostitutionsbetrieben.

    Durch die Meldepflicht der Sexworkerinnen, erhalten die Finanzämter noch in diesem, spätestens aber Anfang nächsten Jahres umfangreiche Informationen zum betrieblichen „Alltag“ und es ist nicht ausgeschlossen, dass einige Betriebe rückwirkend für entstandene Steuern der vermeintlich selbständigen Dienstleisterinnen in Haftung genommen werden, wenn nämlich die Geschäftsmodelle darauf hindeuten, dass „Anstellungsverhältnisse“ vorliegen könnten! Auch die Einforderung von Sozialabgaben ist denkbar und dies natürlich viele Jahre zurück!

    Wenn man ein fragwürdiges „Steuer-Modell“ nun auch noch im Rahmen eines Betriebskonzepts „amtlich“ dokumentiert, unterschreibt man dem Finanzamt womöglich einen „Freibrief“. Um dies zu verhindern, finden momentan viel Beratungstermine unter Einbeziehung des Steuerberaters statt, der sich in den letzten Monaten intensiv mit den „Rotlicht-Themen“ befasst hat und durch entsprechende Mandantschaft auch im stetigen Kontakt mit unterschiedlichen Finanzbehörden steht.

    Momentan ist diesbezüglich auch ein „Schwerpunkt-Workshop“ parallel zur Venus Erotikmesse in Berlin geplant, bei dem sich ausgewiesene Experten aus dem Steuer-, Verwaltungs- und Strafrecht einfinden werden, um gangbare Wege aufzuzeigen. Informationen dazu in einem der nächsten Newsletter!

    Morgen werde ich meinen gegenwärtigen Standort Dortmund verlassen und in der Woche Hannover, Magdeburg, Köln und Düsseldorf besuchen, bevor es zu einem 2-tägigen Zwischenstopp in die Niederlassung Frankfurt am Main geht, wo u.a. die Bahnhofsviertelnacht auf dem Programm steht!

    Mein Terminkalender für August / September 2017 ist prall gefüllt und wer bislang noch keinen Beratungstermin hat, möge sich bitte bald melden, wenn es um die rechtzeitige Vorbereitung oder die Überprüfung von Betriebskonzepten geht. Ich tue, was ich kann, habe aber wie jeder andere Bürger auch nur 24 Stunden am Tag zur Verfügung! Und schlafen muss „meinereiner“ ja auch einmal!

    Einen herzlichen Gruß in die Republik von

    Howard Chance

    Kontakt-Informationen Howard Chance / MH-Consulting

  • Prostitution 2017: Beratungstage Hamburg zum Prostitutionsgesetz

    Prostitution 2017: Beratungstage Hamburg zum Prostitutionsgesetz

    Beratungstage Hamburg zum Prostitutionsgesetz 2017 - 11./12. August 2017MH-Consulting by Howard Chance präsentiert

    Freitag, dem 11. August 2017 und Samstag, dem 12. August 2017:

    Prostitution 2017: Beratungstage Hamburg zum Prostitutionsgesetz

    für Damen, die im Bereich Erotikmassage / Sexarbeit / Escort tätig sind und sich über das neue Prostitutionsgesetz 2017 und die damit verbundenen Pflichten zur gesundheitlichen Beratung und Registrierung informieren möchten.

    Ein besonderer Schwerpunkt der Informationsveranstaltung wird auch die Betrachtung steuerlicher Aspekte und diesbezüglicher Probleme sein.

    Die Beratung durch die Fachkräfte von MH-Consulting findet in etwa 30 minütigen vertraulichen Einzelgesprächen statt, für die eine Gebühr von 30 € erhoben wird. Bei vorhandenen komplexen Fragenstellungen kann auch ein 60-minütiger Termin für 60 € gebucht werden.

    Ort:  B&B Hotel Hamburg City-Ost, Anckelmannstraße  9, 20537 Hamburg (Nähe Hauptbahnhof Hamburg)

    Es sind am 11.08. Termine zwischen 10 und 22 Uhr möglich! Am 12.08. ist Zeit zwischen 10 und 16 Uhr. Um frühzeitige Voranmeldung wird gebeten, damit die Termine frühzeitig koordiniert werden können!

    Nach vorheriger Absprache sind auch Termine mit Betreiberinnen und Betreibern von Clubs, Bordellen und Escort-Services möglich, die dann gerne auch in den Betrieben vor Ort möglich sind.

    Terminvereinbarung bitte per WhatsApp unter 0177-2727897 oder per E-Mail vereinbaren: howard.chance@t-online.de


    MH-Consulting by Howard Chance – Unternehmensberatung für die Erotikbranche
    http://www.prostitution2017.de

    https://www.facebook.com/events/848940475267893

    https://www.facebook.com/events/113667922622807

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

    Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

    Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main - Erkenntnisse!
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    Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

    Manchmal bringt meine Tätigkeit auch unerwartet neue Erkenntnisse mit sich: so geschehen bei einem Termin Mitte der Woche bei der Steuerfahndung in Frankfurt am Main, wo ich eine Kundin zu einer „Beschuldigten-Befragung“ begleitete. Solche Termine haben immer einen gewissen Zündstoff, da die Finanzbeamten Erklärungen zu bestimmten Umständen verlangen und man sich entscheiden muss, ob man, wenn möglich, kooperiert oder ob man „mauert“. Während die Kooperation die Chance birgt, Vereinbarungen zu treffen und „Vergleiche“ zu erzielen, führt „mauern“ in der Regel zu weiteren „Fahndungsmaßnahmen“, die in vielen Fällen von Nachteil sind! Diese Feststellung ist ein persönlicher Erfahrungswert, der aber nicht allgemein gültig ist und sich im Einzelfall auch anders darstellen kann!

    Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

    Was war überhaupt die Vorgeschichte? Eine Sexworkerin aus dem Raum Frankfurt ist in 2016 in den Fokus der Ermittler geraten, als sie für einige Wochen ein „Prostitutions-Appartement“ bei einem bekannten Frankfurter Vermieter nutzte. Dieser Vermieter hatte einen intensiven „Hausbesuch“ der Steuerfahndung, bei dem auch die persönlichen Daten der Mieterinnen aufgefunden wurden. Da einige der Damen steuerlich nicht erfasst waren, begann man auf der Steuerstelle mit Nachforschungen und man entdeckte Annoncen in einem großen überregionalen Werbeportal, die den Personen durch die veröffentlichten Handynummern zugeordnet werden konnten.

    Im Rahmen eines Auskunftsersuchens legte das Portal die Aufträge offen und das „Unheil“ nahm seinen Lauf. Wenn man fast ganzjährig inseriert und dafür regelmäßig gutes Geld zahlt, ist davon auszugehen, dass es auch Umsätze gibt, die zu versteuern sind! Ein Gebot der Logik! Wenn man nun keine Steuernummer hat und über mehrere Jahre, in denen offensichtlich geworben wurde, nicht erklärt hat, ist die Einleitung eines „Verfahrens“ die übliche Konsequenz. Man erhält dann in „milden Fällen“ amtliche Post und eine Einladung zur Vorsprache bei der Steuerfahndung, wo man dann mit den Ermittlungen konfrontiert wird. Bei Prostitution, von der der ältere Ehemann nichts ahnt, ist das schon eine mittlere Katastrophe, aber ungleich besser als eine Hausdurchsuchung, bei der man gegenüber dem angeheirateten Partner nichts mehr verbergen kann!

    Im jetzt vorliegenden Fall war es ein relativ unbestimmtes Schriftstück, in dem keine Details genannt wurden und der Ehemann fragte auch nicht so genau nach, worum es gehen könnte. Jedenfalls fand bereits Ende vergangenen Jahres ein erstes Sondierungsgespräch statt, bei dem sich die Kundin zu recht verwegenen Aussagen hinreißen ließ:

    Jeder Kunde zahlt mindestens 100 €! Eine Dokumentation der Einnahmen gibt es für die letzten 5 Jahre leider nicht!

    In einer Stadt wie Frankfurt am Main, wo es die Finanzämter oft mit Armuts-Prostitution zu tun haben und wo die „Nummer“ im Bahnhofsviertel oft für 30 € im Programm ist, ist ein eingeräumter Mindestumsatz von 100 € schon eine Steilvorlage und die fehlende Aufzeichnung der Umsätze, kann von der Behörde nur mit einer Schätzung beantwortet werden! Und gegen eine solche Schätzung vorzugehen macht dann auch nur wenig Sinn!

    Nachdem die Akte nun ein gutes halbes Jahr geruht hatte, war am Mittwoch ein neuerlicher Termin anberaumt, an dem ich als moralische Stütze teilnahm und wo die „Lage“ intensiv erörtert wurde. Die anwesenden Finanzbeamten waren jung und dynamisch, keine ausgewiesenen Moralisten und versuchten sich sogar im „Brückenbauen“, weil man keine Ehen und keine Existenzen zerstören will.

    Aber trotzdem muss die „Kuh vom Eis“ und das geht nicht zum „0-Euro-Tarif“. Ausgeschlossen!

    Da die beiden Sachbearbeiter auf das Frankfurter Rotlicht spezialisiert sind, war die Schätzung der Umsätze sehr präzise und auch nachvollziehbar und es wäre dumm gewesen, hier unqualifiziert zu meckern. Zwar wurde ein wenig hin und her argumentiert und ich konnte durch meine umfangreichen Milieu-Kenntnisse hier ein Stück weit punkten. Das Frankfurter Überangebot, auf das ich nachdrücklich hinwies, überzeugte ebenso, wie der Hinweis auf stetig steigende Zimmermieten, deren Quittungen ja in den Unterlagen auch gänzlich fehlten.

    Nach einer Stunde und einigen von mir eingeschobenen Anekdoten, konnte man sich schließlich auf einen Kompromiss einigen, mit dem die Kundin schweren Herzens leben kann. Hätten die Fahnder schlechte Laune gehabt, wäre der „Schaden“ sicher sehr viel größer ausgefallen, zumal es ja zusätzlich zur Steuernachzahlung auch noch eine (kleine) Strafe geben wird!

    Warum hole ich heute so weit aus? Die geschilderte Vorgehensweise ist doch der übliche Weg in fast allen Branchen? Stattgegeben! Bis hierhin noch keine Erkenntnisse, die wirklich überraschend sind! – Aber ich bin ja auch noch nicht am Ende des Artikels …

    Wenn man schon mal in der „Hölle des Löwen“ ist, kann man ja das Gespräch auch mal in allgemeine Fahrwasser lenken und ich bin für solche Vorhaben immer zu gebrauchen. Im Gespräch mit dem obersten Fahnder Frankfurts, gelangten wir auf Umwegen zum Thema „Wünsche des Finanzamtes an die Sexworker“:

    Man weiß um das neue Gesetz und ist hier auch im intensiven Dialog mit den Ordnungsbehörden der Stadt, die ja demnächst die neuen Steuerbürgerinnen bei der ungeliebten Registrierung ermitteln soll. Den Finanzämtern wäre es aber durchaus lieber, wenn sich die Sexworkerinnen bewusst und am besten sofort für das „Düsseldorfer Verfahren“ entscheiden würden. Denn: wenn man daran teilnimmt, ist die Eröffnung von Strafverfahren die Ausnahme, da man durch die Teilnahme zumindest eine gewisse „Steuerehrlichkeit“ beweist!

    Wer die Pauschale von 25 € pro Arbeitstag bezahlt, gerät demnach selten ins Visier der Fahnder ! Zahlt man gar nichts, muss die Steuerbehörde handeln! Eben wie im vorliegenden Fall, wo alles zu 100% falsch gemacht wurde!

    Natürlich gibt es auch bei Praktizieren des Düsseldorfer Verfahrens noch die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen, aber scheinbar gibt es hier eine natürlich nicht schriftlich fixierte „Narrenfreiheit für Sexworkerinnen“. Das hat natürlich so auch niemand formuliert, aber die vernommenen Zwischentöne, kann ich nicht anders interpretieren.

    Wer also in Frankfurt als Sexworkerin auf der halbwegs sicheren Seite sein will, dem sei die Teilnahme am „Frankfurter Düsseldorfer Verfahren“ empfohlen, da die sehr freundlichen Sachbearbeiter auf Kooperation setzen, andererseits aber auch vielfältige Möglichkeiten haben, Sachverhalte rückwirkend zu klären, wenn es denn nötig wird!

    Wer in Frankfurt/Main mit einem solchen Vorgehen „liebäugelt“, kann mich gerne ansprechen, anschreiben oder anrufen: ich gebe dann gerne die Kontaktdaten des sehr angenehmen Sachbearbeiters weiter, der kein Würger, sondern durchaus Mensch ist!

  • Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz - Branche vor dem Ruin?Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Bedingt durch einen Besuchstermin im Süden der Republik, bin ich auf einen Umstand aufmerksam geworden, der für nahezu alle sogenannte „Bordellbetriebe“, die nach dem 1. Juli 2017 dann den recht bizarren Namen „Prostitutionsstätten“ tragen werden, eine bedrohliche Dimension darstellt, einen Umstand, bei dem Regelungen des neuen Prostitutionsgesetzes im krassen Widerspruch zur finanzamtlichen Praxis stehen!

    Worum geht es? Bei einer Betriebsprüfung wurde einem engagierten Betreiber, der gewerblich Zimmer an selbständige Sexworker vermietet, unterstellt eine Art „Generalunternehmer“ zu sein, der folglich für die zu zahlende Umsatzsteuer der Mieterinnen aufzukommen hätte!

    Er soll also für den Hurenlohn, den er weder gesehen, noch erhalten hat, die 19% Umsatzsteuer rückwirkend zahlen, weil es das Finanzamt so will und es angeblich höchstrichterliche Urteile gibt, die diese Verfahrensweise ausdrücklich billigen!

    Wenn eine „gewerbliche Zimmervermietung“ nach aussen, z.B. in Form einer eigenen Homepage, den Eindruck erweckt, ein „Komplett-Betrieb“ zu sein, der aktiven Einfluß auf die Förderung des Prostitutionsgeschäfts nimmt, wenn Alarmsysteme, Überwachung und Security vorhanden sind, unterstellt das Finanzamt „einfach“, dass die Mietverträge nur fingiert sind und das alle im Haus entstehenden Umsätze dem Betreiber der Betriebsstätte zuzurechen sind.

    Nach dieser Logik, hätten nahezu alle Bordell-Betriebe und Eros-Center jederzeit mit der entsprechenden Keule des zuständigen Finanzamtes zu rechnen und in großen Betrieben können dann schnell mehrere Millionen Euro Umsatzsteuer zusammenkommen, bei denen man dann Steuerhinterziehung unterstellt, die Fahndung einlaufen lässt und Existenzen vernichtet!

    Geradezu skurril ist in diesem Zusammenhang, dass im neuen Prostitutionsgesetz klare Vorgaben enthalten sind, was Security und Alarmsysteme anbelangt: beides muss bei bestimmten Betriebsgrößen zwingend vorhanden sein! Beachtet man diese amtlichen Vorschriften, liefert man den Finanzämtern ein Stück weit den Beweis eben Bordellbetrieb zu sein und damit als Generalunternehmer für jegliche Umsatzsteuer im Haus zu haften!

    Das klingt mal wieder, als hätte ich mir eine zu große Haschisch-Pfeife reingezogen oder aber die Vodka-Flasche bis zum Boden geleert, aber leider ist das, was ich gerade beschreibe Realität und kein Einzelfall! Auch Pascha-Chef Hermann Müller kämpft gerade in einem ähnlich gelagerten Fall in Augsburg um sein Recht

    Die Unglaublichkeit der Vorgänge veranlasst mich persönlich, die vom Finanzamt genannten
    Präsedenz-Urteile unbedingt einmal auf Stichhaltigkeit überprüfen zu lassen, zum einen, weil mir der Kunde aufrichtig leid tut und nach den Gesetzen der Logik solche Regelungenundenkbar erscheinen, zum anderen kann sich der Vorgang in Hunderten von weiteren Fällen von heute auf morgen ergeben, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet und der Prüfer um die Vorgehensweise weiß, die vermeintlich viel Gewinn für den Staat bringt.

    Die Anwälte von Hermann Müller verweisen in diesem Zusammenhang übrigens auf die Notwendigkeit, die Bordellbesteuerung vom EUGH (Europäischen Gerichtshof) generell prüfe zu lassen und haben beim Landgericht Augsburg angeregt und beantragt, den Ausgang eines anhängigen EUGH-Verfahrens abzuwarten, bevor der Fall Müller weiter verhandelt wird. Die Presse hat bislang lediglich vom ersten Verhandlungstag berichtet, aber nicht publiziert, ob das Verfahren nun ruht! Ich werde hier in den kommenden Tagen beim Kölner Pascha-Team nachfragen, da die sicher erfolgte Entscheidung des Augsburger Landgerichts eine ganz entscheidende Bedeutung für die gesamte Branche und auch für meinen stark gebeutelten Kunden hat!

    Die Frage, welche „Fakten“ man nun in sein zu erstellendes Betriebskonzept schreibt, kann man so momentan sicher nicht schlüssig beantworten. Erklärt man dem Ordnungsamt schriftlich, dass man einen Bordellbetrieb betreibt, ist dies eine Steilvorlage für die Finanzbehörden und fast schon wirtschaftlicher Selbstmord!

    Da läuft offensichtlich etwas gewaltig schief im Staat und die möglichen Konsequenzen sind für die Branche absolut existenzbedrohend!

    Damit verglichen, sind die „Einwände“ von Dona Carmen und Gefolge, mit denen nun im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde argumentiert werden soll, fast banal! Man sollte zwar hier keine Äpfel mit Birnen vergleichen, aber offensichtlich höchst brisante Themen gehen im Moment wohl im „Gedöns“ unter und die Presse hat die Schmuddelkinder und deren Geschäfte nach wie vor nicht lieb. Warum auch? Und der Staat macht ja nun wirklich keinen Hehl daraus, was er von Prostitution im speziellen so hält:

    Bluten sollen sie, die Ausbeuter und zwar auch, wenn sie nachweislich gar nicht ausbeuten?

    Wieviel Rechtsstaatlichkeit ist da noch gegeben, wenn das Finanzamt willkürlich handelt und soliden Betrieben die Existenzgrundlagen schlagartig entzieht? Wo finden sich nun Experten, die engagiert gegen die staatliche Willkür kämpfen und was kann man tun, um der Logik wieder zum Recht zu verhelfen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/23/prozess-hermann-pascha-mueller/

  • Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine
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    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Tick-Tack: die Uhr läuft unaufhörlich weiter und in etwas mehr als einer Woche sind wir in der 4-Wochen-Frist bis das neue Gesetz seine Wirkung entfalten wird. Mein Unternehmen MH-Consulting ist momentan stark beansprucht, da bekanntlich „kurz vor knapp“ immer ein gewisser Aktivismus entsteht. Viele Betreiber warten halt gerne bis zur letzten Minute und benötigen dann Hilfe im vermeintlich letzten Moment.

    Ämter-Anfragen bundesweit

    In der kommenden Woche starte ich eine umfangreiche Behörden-Initiative, bei denen ich in allen Städten und Gemeinden, wo ich Kundschaft habe, bei den zuständigen Ämtern nachfragen werde, welche amtlichen Vorbereitungen es bislang gibt und wie und wann man die neuen gesetzlichen Vorschriften umsetzen will. Dies erfolgt „abtrakt“, also ohne Nennung der Kundennamen, um eben keine „schlafenden Hunde“ zu wecken. Mir ist aber wichtig, frühzeitig zu wissen, wie die lokalen Autoritäten ticken und womit im Einzelfall zu rechnen ist.

    Aktuelles Thema: Bauprüfung

    Nachdem in Nordrhein-Westfalen für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten eine Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung beim Antrag auf die Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nun durch Verodnung obligatorisch ist, also zwingend vorliegen muß, kann eine vorzeitige Nutzungsänderung u.U. notwendig werden. Die Umwandlung von privater zu gewerblicher Nutzung ist in einigen Fällen möglich, allerdings ist vielen Kollegen nicht klar, welche besondere Anforderungen hier baulich anfallen. Zum Glück haben wir bei MH-Consulting Experten für diesen Bereich zur Hand, die momentan ebenfalls durch die Republik reisen, um Bestandaufnahmen vorzunehmen. Vorbereitung kann nicht schaden!

    Neue Steuerpflicht / Steuerliche Optimierung

    Für viele Sexworkerinnen ist das Thema Steuerpflicht ein relativ unbekanntes Feld. Wenn nun demnächst eine automatische steuerliche Erfassung im Rahmen der „Anmeldung“ erfolgt, ist guter Rat gefragt, wie man damit umgeht und wie man beispielsweise sein persönliches Kassenbuch führt! – Ausserdem bietet der Schäuble-Erlaß für Zimmervermieter im erotischen Bereich recht umfangreiche Möglichkeiten für Einsparungen, die unser steuerberatender Partner aus Oberhausen gerne erläutert! – Sprechen Sie uns an!

    Formulare, Formulare …

    Unsere interne Formularabteilung arbeitet seit Wochen unaufhörlich: Musterverträge für „Mitarbeiterinnen“, die keine sein dürfen, werden ebenso vorbereitet wie Muster-Kasenberichtsvorlagen und formulare für die Betriebsorganisation. Diese Unterlagen müssen natürlich von unseren Experten und Partnern untersucht und abgsegnet werden. Wir wollen schließlich Material zur Verfügung stellen, mit dem man nicht Schiffbruch erleidet! Spätestens zum 10. Juni 2017 soll alles fertig sein!

    Terminsituation im Juni 2017

    30 Tage, 30 Städte? Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht, aber im Rahmen der Mandantenbetreuung ist der Terminkalender im Juni 2017 bereits prall gefüllt. Unser Bauxperte ist stark nachgefragt, unser Steuerberater hat wenig Luft und ich selbst unterstütze eine beachtliche Anzahl von Kundinnen und Kunden bei der Konzepterstellung. Es wird noch mindestens ein weitere Informationsseminar geben und es stehen vielfältige Aufgaben an, bevor der Kalender den 1. Juli 2017 erreichen wird! Ich bitte daher an dieser Stelle Neukunden um Verständnis, dass „allgemeine Informationstermine“ momentan einen gewissen Vorlauf erfordern!

    MH-Consulting und Howard Chance geben weiter Gas! – Versprochen!

  • Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 - Steuer aus dem Ruder? - Probleme mit dem Fiskus? - Hilfe!
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    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Sexwork und Finanzamt sind zwei Begriffe, die wie Feuer und Wasser sind: der erste Begriff ist eine der letzten Bastionen der Bargeld-Generierung ohne Belege und Zeugen; der zweite Begriff symbolisiert die gesellschaftliche „Ordnung“ nach dem Motto: „gib dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Die Freundschaft zwischen den zwei Welten, hält sich merklich in Grenzen, denn für Menschen in der Sexarbeit und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, ist der Fiskus das größte Schreckgespenst, zumal der Bundesfinanzminister viel mehr mit dem neuen Prostitutionsgesetz zu tun hat, als man auf den ersten Blick vermuten mag.

    Erotik-Betriebe sind bei Betriebsprüfungen schon längst im Fokus und mit dem umstrittenen „Düsseldorfer Verfahren“, dem es prinzipiell an gesetzlichem Fundament fehlt, haben sich die „Steuerfahndungsämter“ schon vor Jahren ins einnehmende Spiel gebracht! Da sind auch Steuereinnahmen von pseudonymisierten Bürgerinnen willkommen, denen man durch Quittungen mit Fantasienamen aber oftmals die Möglichkeit nimmt, bereits geleistete Vorauszahlungen bei einer nachfolgenden Steuererklärung geltend zu machen. Dann zahlt man eben einfach zweimal, ist ja schließlich genug da!

    Erfolgreiche und begehrte Damen, nehmen durchaus noch satte Gelder ein, wenn sie am richtigen Standort arbeiten und sich bewußt nicht für „Problembezirke“ entschieden haben, wenn es denn etwas zu entscheiden gab. Da taucht dann auch „plötzlich“ das Problem mit der berühmten Umsatzsteuer auf, wo man den „Grenzbetrag“ von 17.500 € schon im ersten Geschäftsjahr als selbständige Unternehmerin knacken kann, was dann eine „Optierung“ erfordert! Bahnhof? Ja, steuerliche Dinge klingen kompliziert und sind es leider auch!

    Nicht selten wird die Umsatzsteuer in Bordellbetrieben mehr oder weniger ignoriert! Man macht „halbe/halbe“ beim Umsatz, vergisst aber dabei gerne oder unwissen, dass der komplette Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist und bucht als Betrieb nur den eigenen Anteil. Wird damit die andere „Hälfte“ einfach von der Umsatzsteuer befreit? Pustekuchen! Ich kenne bislang nur ganz wenige Damen in der Branche, die wirklich über eine Umsatzsteuernummer verfügen, höre dafür aber laufend von Fällen, wo man versucht, den Betrieben die dadurch entgangene Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen!

    Ist es für Sexworker wirklich ratsam, hier mit den amtlichen Gewalten zu spielen, keine Buchführung zu haben und einfach (wenn überhaupt) fiktive glatte Jahressummen anzugeben, die schon auf den ersten Blick „verdächtig“ erscheinen, weil man eben selten exakt 9.000 Euro im Jahr „verdient“ und damit dann auch keine Einkommensteuer zu zahlen hat? Bislang wurden solchen Fälle durchaus „geduldet“, warum auch immer!

    Haben sich Bordellbetreiber schon mit der „Registrierkassen-Pflicht“ beschäftigt oder ist man hier der Meinung, dass irgendwelche Zettel auch zukünftig ausreichen werden? Kennt man die Gefahr, die von erkennbaren Fehlern in der Buchführung ausgeht? Riskiert man eine Schätzung, bei der mitunter Summen aufgerufen werden, die man nie eingenommen hat?

    Die neue Gesetzgebung will regulieren und dabei ganz klar auch neue „Steuerbürger“ identifizieren, die ihre Beteiligung am Gemeinwohl bislang vergessen haben. Darum werden alle Sexworker, die sich zum „Huren-Pass“ anmelden, auch prompt (und das heisst sofort) an die Finanzbehörden gemeldet! Wer dann angeblich schon länger „arbeitet“, aber keine Steuernummer besitzt, ist als potentieller Übeltäter schnell erkannt!

    Ich bin als langjähriger Unternehmer und Berater zwar einigermaßen gut im Thema, muss aber bei den Feinheiten auch passen! Zur umfassenden Beratung in steuerlichen Fragen, bin ich aber weder befugt noch befähigt, da das Thema einfach viel zu komplex ist und hier stets Fachleute ans Werk gehen sollten, die aber oftmals mit „Rotlicht“ ein Problem haben oder sogar der Meinung sind, dass Sexworker möglichst viel Steuern bezahlen sollten, weil sie ja „Ferkel“ sind! Kein Witz, sondern durchaus Realität!

    Doch es gibt auch Experten, die frei von moralischen Vorurteilen sind und eben ihre Arbeit für die Kundin so machen, wie es sich gehört. Durch den momentan vorhandenen Beratungsbedarf, bin ich im vergangenen Monat eine Kooperation mit einer erfolgreichen Steuerberatungsgesellschaft aus Oberhausen eingegangen, deren Inhaber keine Berührungsängste hat, Sexworker wie normale Mandanten „behandelt“ und auch für Großbetriebe in der Branche bereits seit längerer Zeit erfolgreich tätig ist.

    Wer steuerliche Fragen hat, Konzepte benötigt oder seine Buchführung einfach in gute Hände geben möchte, ist bei diesem Kollegen gut beraten und ich gebe die Kontaktdaten gerne jederzeit weiter, damit frühzeitig gehandelt werden kann, bevor Finanzbehörden möglicherweise zum großen Schlag ansetzen. Sowas braucht nämlich kein Mensch! Amen!

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-die-besteuerung-von-sexworkern-in-deutschland/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/22/finanzminister-umsatzsteuer-stundenhotel/

  • Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!

    Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!

    Prostitution 2017 - Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Finanzminister Schäuble befreit Stundenhotels von Umsatzsteuer!

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist ein Mann der Zahlen und steuerlichen Erträge und hat es mit seiner ergebnisorientierten Steuerpolitik geschafft, beachtliche Überschüsse zu erzielen, über deren Verwendung die Regierungskoalition in Berlin gerade trefflich streitet: soll man alte Schulden tilgen oder verwendet man die unerwarteten Milliarden für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und ähnliches? Das wollen wir jetzt hier nicht diskutieren, da wir auf die kommenden Entscheidungen in dieser Sache eh keinen Einfluss haben, sondern unsere Volksvertreter dies im Rahmen ihres Mandats entscheiden werden.

    Interessant war eine Meldung der Bild-Zeitung aus den vergangenen Tagen, wo mal wieder plakativ und geradezu schreiend getitelt wurde:

    SCHÄUBLE-ENTSCHEIDUNG – Warum Sex-Hotels jetzt steuerfrei sind

    Der Bundesfinanzminister hat sein Herz für die Sex-Hotels entdeckt? Das klingt nun reichlich merkwürdig, zumal der Normalbürger sich unter dem Begriff „Sex-Hotel“ so recht nichts vorstellen kann. Sind damit etwa Eros-Center und ähnliches gemeint? Wenn man den Begriff googelt, wird man auch nicht viel schlauer und den Bild-Artikel kann man online nur lesen, wenn man ein kostenpflichtiges Abo für Plus-Inhalte erworben hat oder erwirbt. Doch wenn es einen solchen Schäuble-Erlass wirklich gibt, muss es doch auch andere Quellen geben, die darüber berichten und das Ministerium selbst kann sicher auch Informationen liefern.

    Und in der Tat: In einer internen Mail an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 17. Januar 2017, fand ich die notwendigen Informationen:

    Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG bei stundenweiser Überlassung von Hotelzimmern

    Das klingt doch gleich anders als der Bild-Titel und im Ergebnis haben wir es mit einem Erlass zu tun, der eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs von 2015 in die amtliche Praxis umsetzt! Da die halbstündliche oder stündliche Überlassung von Hotelzimmern für spezielle Zwecke (Seitensprung, Beischlaf, Prostitution) nicht als „Beherbergung“ zu betrachten ist (so das Gericht), ist keine Umsatzsteuer zu erheben, da ohne vorliegend Beherbergung eine steuerfreie Vermietungsleistung vorliege. Das ist dann in der Handhabung so wie bei einer privaten Mietwohnung, wo ja auch prinzipiell keine Umsatzsteuer fällig wird.

    Mal wieder viel Lärm um fast nichts und keine einsame verwegen Ministerentscheidung mit reformatorischem Charakter, aus der sich generelle Zugeständnisse an das deutsche Rotlicht-Gewerbe ableiten lassen. Bei der Besteuerung der „Proschtitution“ (so würde es wohl verbal bei Schäuble klingen) bleibt der Bundesfinanzminister hart und der Bekämpfung der Steuerhinterziehung verbunden.

    Wer sich für den Stundenhotel-Erlass dennoch interessiert, der wird unter folgendem Link beim Bundesfinanzministerium fündig:

    Link zum Erlass – Bundesfinanzministerium