Schlagwort: Gesetz

  • Prostitution 2018 – Dayuse-App – Luxushotels für sündige Stunden?

    Prostitution 2018 – Dayuse-App – Luxushotels für sündige Stunden?

    Prostitution 2018 - Dayuse-App - Luxushotels für sündige Stunden?

    Prostitution 2018 – Dayuse-App – Luxushotels für sündige Stunden?

    Der Begriff „Stundenhotel“ hat ja einen sehr „einschlägigen“ Klang und ich kenne am Kölner Eigelstein mehrere brüchige „Herbergen“, in denen Zimmer „stundenweise“ an die Kundschaft gebracht werden! Wenn man dort „aus Versehen“ übernachtet, so wundert man sich, dass nebenan die Türen knallen, die verstärkten Bettgestelle quietschen und komische Geräusche durch die Flure hallen. Die Ausstattung hat schon bessere Tage gesehen und wenn unter dem Bett schon mal ein altes Kondom „verwest“, ist auch der rustikale fischige Geruch schnell erklärt! Ja, ich habe das schon einmal „erlebt“ und erzähle an dieser Stelle leider nicht, warum und wieso!

    Dann gibt es auch die erotischen Seitensprungzimmer, die teilweise aufwendig gestaltet sind, SM-Möbel enthalten und relativ eindeutig bestimmten „Zwecken“ dienen: Chef trifft Sekretärin nach Dienstschluß, Escort-Lady bietet Location und so weiter und so fort! Hier quietscht und knallt (SM) es und niemand rümpft die Nase. Mit Getränke-Bereitstellung und Reinigungsservice manchmal keine kostengünstige Sache und zudem weiß die Nachbarschaft, was hier passiert! Entdeckung durch neugierige Blicke nicht ausgeschlossen!

    Nun kommen wir zu einer relativen neuen App, die den „besonderen Markt“ erobern möchte,
    nämlich die stundenweise Anmietung von Hotelzimmern in „ganz normalen“ Häusern, die man auf den ersten Blick nicht mit „Schlüfrigkeit“ in Verbindung bringt. Zwar haben mir bekannte Escort-Damen in NRW schon von „Tageszimmern“ berichtet, die man in den Metropolen anmieten kann, aber ein flächendeckendes Angebot war bislang nicht erkennbar!

    Dayuse.com will hier Abhilfe schaffen und listet ein fettes Angebot von Hotels bis hin in die Luxusklasse, wo man stundenweise „verkehren“ kann!

    Das schreibt man so natürlich nicht auf die Webseite, aber welchen Zweck sollte die Kurzzeitvermietung sonst haben? 2 Stunden Rausch ausschlafen? Teuer duschen oder ein stylisches Mittagsschläfchen halten? Ich habe eher den diskreten Seitensprung oder aber das
    vormittägliche Escort-Date auf dem Schirm! Wenn man zwischen 11 und 13 Uhr in einem Hotel sexeln will, muss man das Zimmer normalerweise 2 Tage buchen, da der Check-In um 14 oder 15 Uhr beginnt und der Check-Out zwischen 11 und 12 Uhr liegt.

    Wenn man als Anbieterin Kaufmich, Poppen oder Die Börse mit dem neuen App-Dienst kombiniert oder als Escort-Agentur zusätzlichen Service bieten möchte, könnte Dayuse.com
    eine interessante „Bereicherung“ sein und die Hotels, die sich dem System angeschlossen haben oder noch werden, wissen auch welche spezielle Nutzung hier erfolgt!

    Und Kontrollen der Ordnungsbehörden muss man wohl auch nicht sonderlich fürchten, wenn es sich um renommierte Häuser handelt, bei denen man ohne konkrete Verdachtsmomente sicher keine Türen eintreten wird! Die Hotels werden nämlich nicht zu „Prostitutionsstätten“, bei denen aus amtlicher Sicht immer „Tag der umgehend zu öffnenden Tür“ angeordnet werden kann.

    Damit will ich natürlich nicht zu „Ordnungswidrigkeiten“ animieren! Warum auch? Meinereiner berichtet halt gerne und zieht Dayuse.com ganz sicher den „Eigelstein-Herbergen“ vor, wo der anschließende „Pickel am Arsch“ nicht ausgeschlossen ist! Und: kalter Bauer macht sauer!

    Die deutsche Webseite von Dayuse finden Sie unter:

    https://www.dayuse.de

  • Prostitution 2018 – Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, Kongress

    Prostitution 2018 – Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, Kongress

    Prostitution 2018 - Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, KongressProstitution 2018 – Beobachtungen, Bündnisse, Aktionen, Kongress

    Informationsstand: 28. Januar 2018 – Autor: Howard Chance

    Von Zeit zu Zeit ziehe ich gerne temporäre „Fazite“, die dann eine Gegenwartsbeschreibung beinhalten, die natürlich subjektiv und nicht allgemein verbindlich sein kann! Darum der Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker oder besser Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater“. Zwinker!

    Hurenausweis-Kontrollen / Betriebs-Besichtigungen / Amtliche Verfügungen

    Ich hatte für den Monat Januar 2018 zumindest im gut präparierten Nordrhein-Westfalen mit einer Vielzahl von Kontrollen gerechnet, besonders was die nicht gemeldeten Erotikbetriebe und die „Hurenausweisen“ anbelangt. Die Befürchtung, dass die zuständigen Ordnungsämter in Deutschlands größtem Bundesland schnell aktiv werden könnten, hat sich bislang nicht bestätigt und ich habe durch persönliche Gespräche mit Behördenvertretern auch erfahren, warum dies so ist:

    Man hat Prioritäten gesetzt und will zunächst die Gesundheitsberatungen, die ordnungsamtlichen Beratungsgespräche und die Ausstellung der „Ausweise“ vornehmen, bevor man dann im März/April 2018 in die Prüfung von eingereichten Betriebskonzepten und in weitere Ermittlungen zu nicht gemeldeten „Wohnungen“ und „Betrieben“ einsteigen wird. Dies gilt ausdrücklich nicht für alle Kreise und Städte, sondern explizit für die „Hochburgen“ an Rhein und Ruhr, wo Hunderte von Beratungsterminen anstehen! In Gebieten, wo es wenig Prostitution gibt, können die Prozesse viel schneller in Gang kommen!

    Einige „rote Karten“ gab es aber schon von diversen Bauämtern in NRW, wo man umfangreiche „Nutzungsänderungen“ fordert oder aber solche bereits kategorisch abgelehnt hat! Hier müssen die betroffenen Betreiber nun abwägen, ob der Kampf mit den Ämtern lohnt oder ob es möglicherweise alternative Objekte gibt, bei denen die Lage günstiger erscheint. Beratung ist oft notwendig und erfolgt natürlich in diesem Bereich recht intensiv!

    Datenschutz bei der amtlichen Registrierung! Fehlanzeige?

    Während mir ein Behördenmitarbeiter letzte Woche versicherte, dass in seinem „Kreis“ keine automatische Kooperation mit dem Finanzamt erfolgt, wurde ich an einem anderen Ort mit der Realität konfrontiert. Ich habe ja einigen Kundinnen und Kunden angeboten meine Büroadresse für die amtliche Zustellungen zu verwenden und die Kundinnen und Kunden haben „ihren“ Damen dazu geraten diese Adresse als „Zustellanschrift“ zu verwenden. Das Resultat: einen Monat nach dem „Behördengespräch“ stand nun eine Steuerfahnderin in der Kanzlei, um eine bestimmte Sexworkerin persönlich zu sprechen! Woher hat die Fahnderin bloß die Adresse? Wenn man den Gesetzestext liest, findet man auch den Passus mit der automatischen Datenweitergabe! Also eigentlich keine wirkliche Überraschung!

    Die „Verwaltungsvorschift Land Baden-Württemberg“ erweitert Bundesgesetz umfangreich!

    Der Kollege Christoph Rohr, mit dem ich letzte Woche in Ulm intensiv getagt habe, hat mir vor etwas mehr als einer Woche die Verwaltungsvorschrift zum Prostituiertenschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg geschickt und es ist schon erstaunlich wie umfangreich das Bundesland das Bundesgesetz erweitert und zwar natürlich nicht unter dem „Schutzaspekt“ sondern unter dem Aspekt der „Regulierung“! Es war mir noch nicht möglich die Vorschrift intensiv zu prüfen, aber die Dinge, die ich beim ersten „Überfliegen“ gefunden habe, sind schon ausreichend, um die Brisanz zu erkennen: neben recht hohen Gebühren für die amtlichen Dienstleistungen, wird nahezu jedes zu prüfende Detail aufgelistet und den Ämtern werden sehr vielfältige „Waffen“ in die Hand gegeben, um Prostitution zu verhindern!
    Den Betreibern in BaWü empfehle ich die Lektüre des Dokuments

    Bündnisse / Koalitionen / Rotlicht-Kongress 2018

    Unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker!“ gibt es momentan bereits ein Bündnis der Rotlicht-Akademie von Christoph Rohr, des Steuerberater-Konsortiums um Christian Deák und der MH-Consulting by Howard Chance. Dahinter steht es weiteres Netzwerk von Rechtsanwälten, Marketing-Fachleuten und Experten für verschiedene spezielle Bereiche. Unsere Themen sind so komplex, dass man nur im Netzwerk zu guten Ergebnissen kommt und daher gibt es jetzt eine wöchentliche „Telefonkonferenz“ der „Koalitionsführer“, bei denen Entwicklungen besprochen und gemeinsame Projekte geplant werden. Christoph und Howard diskutieren „aktuelle Fälle“ und landesspezifische Besonderheiten, Christian analysiert die steuerrechtlichen Aspekte, es geht um die „Zustellanschrift.de“ und um den geplanten „Rotlicht-Kongress“ im Frühjahr 2018 im Rhein-Main-Gebiet, den wir gerade mit vielen Mühen in die berühmten „trockenen Tücher“ bringen möchten! Weitere Infos folgen!

    Aufgaben und Aktionen by Howard Chance – Beratung, Monitoring und Co.

    Viele Kundinnen und Kunden denken, dass ich meine „intensiven Beratungen“ inzwischen weitestgehend abgeschlossen habe! Dabei wird aber völlig vergessen, dass es in 13 von 16 Bundesländern noch keine „endgültige Umsetzung“ gibt und dass es „umfangreiche Gebiete“ gibt, wo man Betriebskonzepte noch nicht eingefordert hat und wo auch von Seiten der Betreiberinnen und Betreiber noch keine Unterlagen vorbereitet wurden. Außerdem müssen bereits eingereichte Konzepte möglicherweise noch „verteidigt“ werden und auch bei Neugründungen und Betriebsübernahmen bin ich nach wie vor beteiligt! An Arbeit mangelt es nach wie vor nicht, zumal ja auch noch meine neue Publikation „Handbuch Prostitution 2018“ in Vorbereitung ist! Hierfür benötige ich einige ruhige „Klausurphasen“, bei denen das Telefon für einige Tage stumm bleibt. Ich bin aber stets per Mail oder Whatsapp zu erreichen und antworte in der Regel innerhalb weniger Stunden.

    Ich grüße heute aus Nürnberg (Bayern) mit dem berühmten Pott-Gruß á la Müntefering:

    „Glück auf!“

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1230821083728606?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Leonberg – Stadt schließt 5 Bordellbetriebe?

    Prostitution 2018 – Leonberg – Stadt schließt 5 Bordellbetriebe?

    Prostitution 2018 - Leonberg - Stadt schließt 5 Bordellbetriebe?

    Prostitution 2018 – Leonberg – Stadt schließt 5 Bordellbetriebe

    Das Baurecht macht vieles möglich, wie das Beispiel „Leonberg“ nun nachhaltig verdeutlicht: nach 16 Jahren der „Duldung“ hat die Stadt Leonberg nun „durchgegriffen“ und die Betreiber der 5 städtischen Bordellbetriebe, die sich in Wohn- und Mischgebieten befanden, davon „überzeugt“ den Geschäftsbetrieb einzustellen! Es hat gereicht, den Betreibern frühzeitig mitzuteilen, dass die Erteilung einer Erlaubnis nicht in Aussicht steht und die amtlichen „Mitteiler“ waren dabei scheinbar sehr überzeugend!

    Wenn der „politische Wille“ nicht „will“, so wie es in Leonberg offensichtlich der Fall war, scheuen viele Rotlicht-Unternehmer den Kampf gegen Windmühlen, zumal Rechtsmittel und
    Klagen gegen die Stadt ja auch ein teures „Vergnügen“ werden können.

    Leonberg wurde jetzt auf dem „kleinen Dienstweg“ Ende des Jahres 2017 eine „bordellfreie Stadt“ und das Amt kann in diesem Bereich ganz entspannt in die Zukunft schauen. 

    Wenn man es genau betrachtet, hat die Stadt Leonberg die Bordelle gar nicht „dicht gemacht“, nein, die Betreiber haben von selbst die Flügel gestreckt! Daher ist die gewählte Schlagzeile einfach völlig falsch!

    Es war ganz anders: Selbstmord statt Mord, liebe Kolleginnen und Kollegen in der Redaktion! Der zuständige „Schlagzeiler“ sollte hier sorgfältiger arbeiten!

    Ähnliche „Aktionen“ hat es, wie man mir persönlich berichtete, beispielsweise auch in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) gegeben, wo das Ordnungsamt schon Mitte 2017 informative Besuche in erotischen Betrieben durchgeführt hat. Auch dort wurden „Empfehlungen“ ausgesprochen, wenn Probleme ansatzweise erkennbar waren.

    Ob die Rechtslage in Leonberg und in Leonberg „wirklich“ so eindeutig war, kann man natürlich in Frage stellen. Wenn man aber an Gerichte, Anwälte, Zeit, Geld und die berühmte „hohe See“ denkt, kann man es einigen Zeitgenossen nicht verdenken, dass der „Mut zum Kampf“ nicht sonderlich ausgeprägt war. Gerade wenn Betriebe eh nicht mehr „der Burner“ sind und man eben keine Schubkarren von Geld mehr aus diesen fährt, ist der „Abschied“ manchmal die geradezu sinnvolle Alternative! Oder?

    Den Artikel zu „Leonberg“ finden Sie in den Stuttgarter Nachrichten unter:

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rotlicht-alarm-in-leonberg-stadt-macht-alle-fuenf-bordelle-dicht.a534f233-cb9f-4189-8eac-92dd7a838be5.html

    Kontext:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223916107752437?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW – Trierer Volksfreund

    Prostitution 2018 – Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW – Trierer Volksfreund

    Prostitution 2018 - Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW - Trierer VolksfreundProstitution 2018 – Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW – Trierer Volksfreund

    Die Redaktion des „Volksfreund“ aus Trier hat sich die Mühe gemacht bei den Behörden in NRW nachzufragen, wie viele Sexworkerinnen sich inzwischen amtlich „registriert“ haben, um sich den unbeliebten „Hurenausweis“ zu sichern, der seit dem 1. Januar 2018 zwingend vorhanden bzw. beantragt sein muss, um legal zu arbeiten und Bußgeldern zu entgehen.

    Der „Volksfreund“ vermeldet folgende Zahlen:

    Das Gleichstellungsministerium NRW schätzt die Zahl der in NRW tätigen Sexworkerinnen auf 25.000 bis 45.000. In den 53 Städten und Kreisen in NRW, wo „Hurenausweise“ ausgestellt werden, gab es bis Ende Dezember 2017 über 3.000 Meldungen und die Tendenz ist steigend! Spitzenreiter bei den „Registrierungen“ war Köln mit 486 Meldungen, gefolgt von Bochum mit 196 und Dortmund mit 181 Kontakten. In Essen, wo man erst sehr spät mit der Umsetzung des Gesetzes begonnen hat, sind bis Mai 400 Beratungstermine beim Gesundheitsamt „gebucht“. Das Amt ist damit ausgebucht!

    Auch was die Verhängung von Bußgeldern anbelangt, ist der „Volksfreund“ gut informiert. Nach Informationen der Zeitung wurden bislang lediglich in Köln und in den Kreisen Borken, Wesel, Olpe und Neuss Verwarnungen wegen „fehlendem Hurenpass“ ausgesprochen. Die als „besonders emsig“ bekannten Städte Düsseldorf und Dortmund waren wohl noch nicht aktiv, was mich leicht verwundert, da eine andere Vorgehensweise angekündigt worden war!

    Mehr lesen auf https://www.volksfreund.de/nrw/panorama/so-viele-sexarbeiter-sind-in-nrw-angemeldet-aid-1.7321809#qlpm3UuxDL8kTUb7.99

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223825174428197?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 - Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz Herzlich Willkommen bei Prostitution 2018, dem stets aktuellen Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Um die Fülle der Informationen zu kanalisieren, haben wir heute diese neue Übersichtsseite in die Präsenz integriert. Bei über400 Beiträgen seit Oktober 2016 wurde dies notwendig, da man sonst in der Informationsflut versinkt. „Prostitution 2018“ hieß bis Ende Dezember 2017 noch „Prostitution 2017“ und dieser Titel ist noch immer aktuell, da das neue ungeliebte Gesetz ja am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist und wir das Jahr 2017 auf immer damit verbinden werden! Beide Präsenzen, nämlich www.prostitution2017.de und die nun neue Domain www.prostitution2018.de sind parallel erreichbar, verweisen aber auf den gleichen Inhalt, der täglich aktualisiert und erweitert wird.

    Zur Startseite des umfangreichen Blogs gelangen Sie immer über nachfolgende URL:

    http://www.prostitution2017.de

    Der Notruf bei Problemen mit Ämtern und Behörden und bei akutem Beratungsbedarf:

    0151-71885164 (Howard Chance – auch WhatsApp)

    Die Präsenz wird vom Publizisten Howard Chance und der Unternehmensberatung MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner betrieben und hat dabei folgende Themenschwerpunkte:

    Informationen und Artikel zum „Prostituiertenschutzgesetz“

    Artikel von Howard Chance und Gastautorinnen und -autoren zu aktuellen Entwicklungen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes. Fast täglich neue Inhalte und dabei immer am Puls der Zeit! Versprochen!

    Zum Bereich Aktuelle News und Themen


    Sachstandsbericht Prostituiertenschutzgesetz

    Regelmässiges Update, wenn sich neue Entwicklungen zum Thema ergeben! Die Berichterstattung wurde in 2017 begonnen und stetig fortgeführt! Die Meldungen haben dabei immer einen „Time-Print“ by Howard Chance

    Zur Übersicht Basis-Informationen



    Der Gesetzestext in HTML-Version

    Der Gesetzestext zum nachlesen, recherchieren etc. Unkommentierte Version als Abschrift. Abschrift done by Howard Chance. ProstSchGesetz ungeschönt! Eigentlich ein recht einfaches juristisches Machwerk!

    Direkt zum Gesetzestext



    Hinweise auf die Beratungsangebote von MH-Consulting

    MH-Consulting: Beratungen und Situationsanalysen zum Prostituiertenschutzgesetz bundesweit. Konzeptentwicklung, Unterstützung durch Rat und Tat! Schulungen, Seminare und diverse Zusatzleistungen!

    Zu den Beratungsangeboten



    Besondere Partnerschaften / Kooperationen

    Steuerberater Christian Deák
    Information zur Steuerberatung

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    www.rotlicht-akademie.de

    Zustellanschrift.de by Christoph Rohr
    https://zustellanschrift.de/

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress in Frankfurt am Main
    https://zukunft-rotlicht.de


     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung

    Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung

    Prostitution 2018 - Herr Dr. Geil vom Amt - Anmassung und Verfehlung

    Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung

    Im Rahmen meiner bundesweiten Beratung habe ich stetigen Kundenkontakt und werde daher sehr oft über „Merkwürdigkeiten“ und „Verfehlungen“ informiert, die den Laien verwundern, den Fachmann aber nicht wirklich überraschen! Einige Behörden-Mitarbeiter geben sich schon redlich Mühe, den Ruf des Amtes zu ramponieren und wenn die Thematik „Prostituiertenschutzgesetz“ für die großen Medien interessanter wäre, würde es an einigen Stellen der Republik sicher mächtig krachen!

    Ich berichte heute von einer „Gesundheitsberatung“ in einer deutschen Großstadt, bei der ein amtlicher „Gesundheitsberater“ bei der Beratung einer dominanten Dienstleisterin mächtig in Wallung geriet und dann völlig am Thema vorbei „zur Tat“ schritt. Bewerten Sie ein Stück weit selbst, was in der Amtsstube geschah und wofür diese „Beratung“ gut sein könnte!

    Ein sehr fragwürdiger Termin auf dem Amt im Januar 2018

    Er: Frau D. (wie Domina), mein Name ist Dr. Geil vom Gesundheitsamt. Was führt Sie heute zu mir?“

    Sie: Na, das neue „Prostituiertenschutzgesetz“! Die Gesundheitsberatung ist ja Pflicht!

    Er: Ah, deshalb kommen Sie?

    Sie: Ja, deswegen haben wir beide ja den heutigen Termin telefonisch vereinbart!

    Er: Interessant. Ja gut, Sie haben Glück! Ich bin hier in der Behörde der Experte für die „besonderen sexuellen Dienste“! Sie verstehen? Alle Sachen, die über das „Normale“ hinaus gehen! Die „Extreme“ … Sie verstehen?

    Sie: Aha. Sie machen da Unterschiede … bei der Gesundheitsberatung?

    Er: Natürlich! Schon allein wegen der Hygiene. Und die Beratung hier ist ja erst der Anfang!

    Sie: Der Anfang wovon?

    Er: Ja, ich werde Sie ja nicht nur beraten, sondern auch weitreichend betreuen! Sie brauchen mich sozusagen und ich finde es gut, dass der Gesetzgeber endlich Nägeln mit Köpfen gemacht hat!

    Sie: Moment! Hier soll eine einstündige Gesundheitsberatung stattfinden!

    Er: Ja, aber das wird nicht ausreichen! Wir sollten unsere Telefonnummern austauschen, damit wir dann ständigen Kontakt halten können! Der Beginn eines Prozesses …

    Sie: Davon steht aber nichts im Gesetz, mit Verlaub!

    Er: Das sagen Sie! Aber man kann ja nicht alles ins Gesetz schreiben! Ich habe da klare Vorstellungen und gebe mir viel Mühe! Welche Profile haben Sie denn in den üblichen Erotikportalen und wo ist Ihre Location? Gibt es Fotos? Wie ist denn der Künstlername?

    Sie: Sagen Sie mal … was haben meine Profile und meine Location mit der Beratung hier zu tun und warum macht sich Ihre Kollegin ständig Notizen?

    Er: Was sein muss, muss sein! Das ist nur zu Ihrem Besten! Glauben Sie mir! Prostituierte müssen vom Amt durchaus ein wenig geführt werden! Ohne dauerhafte Begleitung wird das nichts!

    Sie: Ich bin durch das für mich unerfreuliche Gesetz zur „Prostituierten“ gestempelt worden, bin seit vielen Jahren als Domina tätig und muss von Ihnen sicher nicht geführt werden! Sie könnten fast mein Sohn sein!

    Er: Da gehen unsere Meinungen einfach auseinander! Aber das ist ja nicht schlimm! Sie werden verstehen, dass ich das alles unter dem Aspekt der Hygiene sehen muss!

    Sie: Ich weiß wirklich nicht, was Sie damit meinen!

    Er: Na, ich meine, dass wir uns einmal in der Location treffen sollten. Vor Ort! Da kann man sich dann alles mal anschauen! Dann kann man die verschiedenen Praktiken auch besser amtlich bewerten! Ich bin da auch lernfähig!

    Sie: Und das dient dann meiner Gesundheit? Können wir vielleicht mal zur Beratung kommen?

    Er: Wir haben doch Zeit! Ich interessiere mich für die dunklen Bereiche der Lust und würde mir hier mehr Austausch mit Ihnen wünschen!

    Sie: Ich habe keine Zeit! Ich benötige den Beratungsschein … und gut ist! 

    Er: Na, so einfach ist das nicht! Ich habe ja die Pflicht mögliche Mißstände zu erkennen! Sie müssen es schon mir überlassen, wie ich berate!

    Sie: Sie beraten ja überhaupt nicht! Sie haben eher ein privates Interesse an BDSM!

    Er: Natürlich! Ich sehe: wir verstehen uns!

    Sie: Ich verstehe, dass Sie Ihre privaten Neigung hier zum Gegenstand des Gesprächs machen! Besuchen Sie doch mal ein SM-Seminar, damit Sie Ihren Horizont erweitern!

    Er: Also, Sie wollen mich falsch verstehen! Wir haben hier schon Möglichkeiten in die Tiefe zu gehen, wenn uns Umstände verdächtig vorkommen! Wir sind „das Amt!“

    Sie: Was für Umstände, bitte?

    Er: Ich habe den Eindruck, dass Sie mir hier Dinge verschweigen wollen! So kommen wir nicht weiter. Ich werde in Ihrer Akte ein Vermerk anlegen, dass Sie mir Auskünfte verweigern! Frau Schmidt (Kollegin) notieren Sie das bitte!

    Sie: Was? Sind Sie im falschen Film? Sie wollten bzw. sollten mich in geschützter Atmosphäre beraten. Was hier stattfinden, ist ein Verhör und fast Nötigung! Das kann Ihre Kollegin gerne auch in der sicher „illegalen Akte“ notieren!

    Er: Sie scheinen Probleme mit Autoritäten zu haben! Das erlebe ich bei Prostituierten jeden Tag! Sie sind da leider keine Ausnahme!

    Sie: Autoritäten? Ich sehe Sie als amtlichen Dienstleister! Und diesen Dienst erbringen Sie in merkwürdigster Art und Weise!

    Er: Ich bin der einzige Experte in der ganzen Behörde! Mir macht man nichts vor! Sie machen sich mehr und mehr verdächtig! Leider …

    Sie: Ich glaube es ist besser das Gespräch hier zu beenden! Wer ist Ihr Vorgesetzter? Ich werde mich an eine höhere Stelle wenden!

    Er: Nun bin ich doch überrascht! Wir sind doch fast durch! Ich muss einfach ein wenig
    provozieren! Das ist Psychologie! Ich bin mein eigener Vorgesetzter. Eben: der Experte!

    Sie: Ja, Ihre Kompetenz ist überwältigend! Der Zweck heiligt wohl die Mittel? Ich will mir nicht vorstellen, was hier abgeht, wenn eine junge ängstliche Sexworkerin auf diesem Stuhl sitzt!

    Er: Ach, die sind viel zugänglicher! Die zweifeln meine Autorität nicht an! Das machen nur solche Leute wie Sie, die es faustdick hinter den Ohren haben!

    Sie: Zugänglicher? Das scheint wohl Ihre spezielle Intention zu sein!


    OK? Die unerschrockene Domina bekam nach dem etwa einstündigen Termin die Beratungsbescheinigung,kann sich jetzt im gleichen Ort beim Ordnungsamt „vorstellen“ und
    ich werde natürlich berichten, wie es im speziellen Fall weitergeht!

  • Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Prostitution 2018 - Steuer-Initiative - Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?Prostitution 2018 – Steuer-Initiative – Rechtssicherheit im Rotlicht Gewerbe?

    Ich hatte im abgelaufenen Jahr 2017 sehr häufig mit steuerrechtlichen Fragen zu tun, die ich aus rechtlichen Gründen und wegen mangelnder Detailkenntnis nicht beantworten durfte oder konnte. Aus diesem Grund ist ja dann auch Mitte 2017 die erfolgreiche Kooperation mit dem Oberhausener Steuerberater Christian Deák entstanden, der sich der „Kundschaft“ mit viel Leidenschaft und Fachwissen angenommen hat. Während ich mich auf die allgemeinen Betriebsabläufe und die Konzepte konzentriert habe, war der Kollege Deák bundesweit in steuerliche Beratungen eingebunden und hat den „Geldfluss“ in „Rotlicht-Betrieben“ intensiv unter seine große Lupe genommen.

    Zuschätzungen bei der Umsatzsteuer, Scheinselbständigkeit und Steuerhinterziehung waren dabei die brisanten Themen, die oft die Existenz der „Delinquenten“ akut gefährdeten oder noch gefährden können!

    Die „Hurenschaft“ ist als „mäßiger Steuerzahler“ bekannt, wie schon die Erläuterungen der Bundesregierung zum neuen ProstSchGesetz belegen. Eine Reihe der Damen zahlt zwar im Rahmen des „Düsseldorfer Verfahrens“ einen „Abschlag“, der aber selten im Verhältnis zu den tatsächlichen Erträgen steht.

    Steuererklärungen, die in den meisten Fällen Pflicht sind, sind Mangelware und da im Rotlicht das Bargeld regiert, gehen dem Fiskus vermutlich beträchtliche Beträge bei Umsatz- und Einkommensteuer verloren!

    Da ist die logische Konsequenz des Staates, andere „Zahlungspflichtige“ zu finden, denen man gerne die „Beschäftigung“ von „Scheinselbständigen“ unterstellt und dann neben „Zuschätzungen“ auch mögliche Sozialabgaben nachträglich in Rechnung stellt! Wenn man in einem solchen Verfahren nicht seine Unschuld beweisen kann, was ja fast unmöglich ist, wird man zum „Zahlesel“ für die „selbständigen Sexworkerinnen“, die nicht mehr greifbar sind und zu Geldflüssen in der Regel keine Angaben machen werden, da sie sich dadurch selbst belasten würden.

    Selbst wenn man den notwendigen „Gegenbeweis“ antreten kann, sind „dingliche Beschlagnahme“ und sichernde Pfändungen die krassen Nebenerscheinungen, die den betrieblichen Alltag stark beeinträchtigen oder schnell zur Pleite führen!

    Es gibt in Deutschland momentan keine einheitlichen Regelungen zur Besteuerung von Rotlicht-Problemen und deren „Mitarbeiterinnen“. Je nach Bundesland oder Sachbearbeiter gibt man sich tolerant oder extrem „engstirnig“ und spätestens bei einer gründlichen Steuerprüfung, die ja dann und wann vorkommt, wird es regelmässig eng, wenn der Prüfer für bestimmte Dinge sensibilisiert wurde!

    Klar, ein bisschen „schwarz“ gibt es fast in jedem Rotlicht-Betrieb, aber wenn man einen Umsatz versteuern soll, den man selbst nie gehabt hat, fühlt sich das nicht gerade „gerecht“ an!

    Da in den neuen „Betriebskonzepten“ ja auch der „Geldfluss“ im Betrieb dargestellt werden muss, freuen sich die Finanzbehörden, die durchaus Zugriff auf diese Dokumente nehmen können, schon auf neue „Erkenntnisse“, wobei Festlegungen im Konzept schon einer satten „Selbstanzeige“ gleich kommen können. Haben Sie bei Ihrem Konzept daran gedacht!

    Gemeinsam mit dem Kollegen Deák, aber auch in enger Kooperation mit der „Rotlicht-Akademie“ von Christoph Rohr, ist uns die „Steuer-Initiative Rotlicht 2018“ ein stetiges Anliegen, da wir wissen wie viele „Leichen“ noch im roten Keller liegen.

    Neben dem Versuch eine bundesweit einheitliche Besteuerungs-Grundlage zu erreichen, ist unsere Zielsetzung auch das Verfahren der „verbindlichen Auskunft“, die auch für den Rotlicht-Bereich möglich sein sollte! Wie viel „Kooperationswillen“ die Behörden haben, wird sich dann zeigen.

    Herrn Deáks Fachwissen, dass er sowohl in Theorie und Praxis erworben hat, kommt der Branche schon jetzt zu Gute und er ist gerne bereit auch ihren Betrieb zukünftig zu prüfen und zu beraten! Steuerberater sind zwar prinzipiell „Experten“, aber wie in der Juristerei auch, ist Spezialisierung das Zauberwort!

    Alle, die mich bezüglich „Steuerberatung“ oder „Buchführung“ im Rotlicht-Betrieb angefragt oder angeschrieben haben, gebe ich an dieser Stelle die Möglichkeit den Experten direkt per Mail zu kontaktieren! Ich bitte um Verständnis, dass der Kollege natürlich nicht jede Frage kostenlos beantworten will und kann, sondern sein Mandate gründlich aussucht. Aber: fragen kostet ja erst einmal nichts!

    Christian Deák per Mail kontaktieren oder Howard Chance als Vermittler kontaktieren

  • Prostitution 2018 – Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Die schlichte Tatsache, dass zum 31. Dezember 2017 die „Übergangsfristen“ des neuen Prostitutionsgesetzes enden bzw. geendet haben , ist vielen Zeitungen und Online-Portalen die ein oder andere Meldung wert! Bei einigen Medien gibt es sogar „Leitartikel“, die für die Betroffenen eher nach „Leidartikel“ klingen Es gibt mal wieder recht sachliche, aber auch einige recht skurrile Meldungen, die ich als persönliche Auswahl einmal weitergebe und auch nicht weiter kommentiere! Auch Meldungen von Organisationen und Verbänden schließe ich in die bunte Sammlung ein. Prost Neujahr, meine Damen und Herren!

    03.01.2018 – Nordwest-Zeitung

    Spitzel im Rotlicht-Viertel

    Ermitteln ungarische Polizisten illegal in Bremerhaven?

    Die Ungarin Erzsébet Schmitz verwaltet Bordelle in Bremerhaven. Polizisten aus ihrem Heimatland sollen sie illegal in Deutschland ausgespäht und abgehört haben … Die Ungarin verwaltet die Häuser, kassiert von den Prostituierten Miete. Alles sauber, alles genehmigt, alles legal. In Deutschland zumindest.

    In Ungarn, der Heimat von Erzsébet Schmitz, sieht man das anders. Nach ungarischem Recht ist die Unterstützung der Prostitution mit dem Betrieb eines Bordells eine Straftat. Der dritte Paragraf des ungarischen Strafgesetzbuchs regelt, dass das ungarische Strafrecht auch für im Ausland begangene Handlungen von ungarischen Staatsbürgern gilt. Bei einer Verurteilung in der Heimat drohen Erzsébet Schmitz bis zu zehn Jahre Haft.

    Aber dafür braucht man Beweise. Und die wollten sich ungarische Ermittler offenbar in Bremerhaven selbst beschaffen.

    Straftat in Ungarn – Pols und Schmitz erzählen, dass der ungarische Polizeioberstleutnant Peter R. und ein unbekannter Kollege erstmals 2013 in der Lessingstraße aufgetaucht seien, Prostituierte befragt und Ausweise kontrolliert hätten. Sie selbst wollen davon erst zwei Jahre später erfahren haben, durch Zeugenaussagen bei einem Prozess in Ungarn.

    Nun ist es so, dass ausländische Strafverfolgungsbehörden auf deutschem Hoheitsgebiet keine Befugnisse haben, schon gar nicht für verdeckte Ermittlungen.

    Den gesamten Artikel lesen:

    https://www.nwzonline.de/blaulicht/bremerhaven-oldenburg-spitzel-im-rotlicht-viertel-ermitteln-ungarische-polizisten-illegal-in-bremerhaven_a_50,0,2206963431.html


    29.12.2017 – Frankfurter Rundschau

    Prostituiertenschutzgesetz

    Maximale Verunsicherung der Frauen

    Das Prostituiertenschutzgesetz ist erst ein paar Monate gültig, muss aber schon nachgebessert werden. Denn es hilft kaum. Der Leitartikel.

    Es war nicht gerade eine Meisterleistung der Legislative, das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz, das seit einem halben Jahr in Kraft ist. Ein kühnes Versprechen, wie sein Name sagt: Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung. Schnelle Wunder hat niemand erwartet. Aber dass vielerorts bisher wenig bis nichts passiert ist, das ist selbst für seine Befürworter – gelinde gesagt – irritierend.

    Ende Dezember läuft die Frist ab, innerhalb derer sich alle Sexarbeiterinnen, die Männer sind hier mitgemeint, gesundheitlich beraten lassen und ihre Tätigkeit anmelden müssen. Bordellbetreiber brauchen ein polizeiliches Führungszeugnis und müssen bei Kontrollen nachweisen, dass sie sich etwa an neue Schutz- und Hygienevorschriften halten – vom Notrufsystem bis hin zu getrennten Toiletten für Prostituierte und Freier.

    Das Gesetz wurde im Juli 2016 beschlossen, anderthalb Jahre hatten Länder und Kommunen also Zeit, die Umsetzung zu regeln und zu organisieren. Zeit, die sie zumeist nicht genutzt haben.

    Gesundheitsberatung? Fehlanzeige! Irgendwann im Frühjahr, heißt es in Berlin und nicht nur dort. Ordnungsämter landauf und landab zeigen sich überfordert oder unwillig, solange Ministerien in den Landeshauptstädten Antworten schuldig bleiben. Wer trägt eigentlich die Kosten für zusätzliche Mitarbeiter: Sozialpädagogen, Ärzte, Gesundheitsberater? Wer schult Verwaltungsangestellte für sensible Gespräche mit einer Klientel, deren Lebenswirklichkeit ihnen komplett fremd ist? Gibt es Dolmetscherinnen? Viele Armutsprostituierte aus Osteuropa sprechen kein Deutsch.

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    http://www.fr.de/politik/meinung/leitartikel/prostituiertenschutzgesetz-maximale-verunsicherung-der-frauen-a-1416009


    29.12.2017 – Spiegel Online

    Anmeldepflicht für Prostituierte und Bordellbetreiber

    Auf dem Papier

    Es ist früh am Abend, in der Hamburger Herbertstraße ist noch nicht viel los. Die meisten Stühle in den Schaufenstern sind leer. Eine blonde Frau hat schon Platz genommen und wartet auf einen Freier. Sie hält sich ihr Handy vors Gesicht. Erst als man an die Scheibe klopft, blickt sie auf.

    Was sie von dem neuen Prostituiertenschutzgesetz hält? „Die Mädels hier finden das alle scheiße, kannst du ruhig aufschreiben“, sagt sie. Es sei kein Schutzgesetz, sondern ein Unterdrückungsgesetz, das mit Repressalien arbeite. Dann schließt sie das Fenster.

    Im Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll die Frauen im Milieu besser schützen: mit einer Kondompflicht und Beratungsgesprächen. Außerdem gilt eine Anmeldepflicht für Bordellbetreiber und Prostituierte. Am 1. Januar 2018 endet die Übergangsphase: Dann muss jede Frau einen speziellen Ausweis dabeihaben, wenn sie arbeitet. So will der Gesetzgeber Transparenz schaffen. Kann das gelingen?

    Eine Stunde Zeit für Beratungsgespräch – Fabio Casagrande hat 60 Minuten Zeit, um herauszuhören, ob die Frau, die vor ihm sitzt, ausgebeutet wird. Der Sozialarbeiter führt für ein neu geschaffenes Amt in Hamburg die Anmelde- und Beratungsgespräche mit Prostituierten. Sie dauern eine Stunde, darin klärt Casagrande über Hilfsangebote auf, spricht über Krankenversicherung und steuerliche Fragen. Wenn die Frau kein Deutsch spricht, wird per Video ein Dolmetscher zugeschaltet.

    Nebenher muss Casagrande auf Indizien achten, die auf eine Zwangslage hinweisen. „Das ist eine enorme Herausforderung“, sagt er. In Abstimmung mit Hilfsorganisationen und der Polizei habe man dazu einen Fragenkatalog entwickelt. Was er genau fragt, will er nicht verraten.

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/prostitution-sexarbeiterinnen-hadern-mit-anmeldepflicht-a-1185266.html


    28.12.2017 – Westfalen-Blatt

    Prostituiertenschutzgesetz: Übergangsfrist läuft ab

    Nur wenige Sexarbeiterinnen gemeldet

    Mit dem Jahreswechsel endet in NRW die Übergangsregelung für das Prostituiertenschutzgesetz, dann müssen sich alle Sexarbeiterinnen angemeldet haben. Doch wie der Kreis Herford künftig Bordellbetreiber und Arbeiterinnen kontrolliert, ist noch offen.

    Vertrauen schaffen in der Zusammenarbeit mit den Behörden, das sei laut Kreisdezernent Paul Bischof zunächst das Ziel: »Wir werden nicht bei jedem Besuch sofort die Polizei mitnehmen.« Verunsicherung in der Szene bleibt. Allerdings sei auch noch nicht klar, wie die Kontrollen aussehen werden, mit denen der Kreis sowohl die rechtmäßige Anmeldung der Bordelle durch die Betreiber, als auch die Anmeldung der Sexarbeiterinnen überprüfen will. »Aber wir werden sicherlich eine Checkliste haben.«

    Doch die Verunsicherung in der Szene bleibt, wie es aus der Prostituierten- und Ausstiegsberatungsstelle Theodora in Herford heißt. »Es kursieren falsche Informationen«, sagt Pfarrerin und Einrichtungsleiterin Birgit Reiche von der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen, zu der Theodora gehört. Einige Frauen hielten das gesundheitliche Beratungsgespräch für eine Zwangsuntersuchung. Andere hätten Angst, dass die bei der Anmeldung erfassten Daten in ihre Heimatländer weitergeleitet würden.

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Herford/Herford/3103770-Prostituiertenschutzgesetz-Uebergangsfrist-laeuft-ab-Nur-wenige-Sexarbeiterinnen-gemeldet


    29.12.2017 – WAZ

    Hurenausweis

    Aufschrei im Essener Rotlichtviertel gegen „Hurenausweis“

    Essen. Prostituierte der Stahlstraße in Essen hängen Protest-Flugblatt ins Fenster. Darin lehnen sie die seit Juli gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht ab.

    Die Stahlstraße, Essens Rotlichtviertel nahe dem Limbecker Platz, gilt als eine der ältesten Bordellmeilen Deutschlands. Ein Ort, an dem Männer seit jeher für Geld Sex kaufen können: in 17 Häusern und bei mehr als 100 Frauen. Seit einem halben Jahr sind diese verpflichtet, sich beim Ordnungsamt den so genannten „Hurenausweis“ ausstellen zu lassen. Ein umstrittenes Dokument, das viele Frauen nervt und die Branche verunsichert. „Aufschrei“ ist ein Protest-Flugblatt überschrieben, das die meisten Frauen der Stahlstraße jetzt demonstrativ in ihre Fenster gehängt haben.

    „Wir, die Prostituierten, wollen uns hiermit wehren und Hilfe suchen“, heißt es darin. Die Frauen selbst bezeichnen sich sarkastisch als „horizontale, ohnehin malträtierte, kleine Minderheit“.

    Einer, der die Stimmung unter den Prostituierten wohl am besten einzuschätzen vermag, ist Hans-Joachim Rottermann. Dem 60-Jährigen gehörten neben dem Betrieb in der Stahlstraße auch Häuser in Dortmund, Bochum und Hagen. Ein Rotlicht-Imperium, mit dem er einst die Nummer eins in Nordrhein-Westfalen war, das er inzwischen aber innerhalb der Familie in andere Hände gelegt hat. Er sagt: „Die Frauen in der Stahlstraße und anderswo sind durch den Hurenausweis verunsichert, es herrscht ein Klima der Unruhe.“

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    https://www.waz.de/staedte/essen/aufschrei-im-essener-rotlichtviertel-gegen-hurenausweis-id212961833.html


     

  • Happy New Year 2018 – Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018

    Happy New Year 2018 – Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018

    Happy New Year 2018 - Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018Happy New Year 2018 – Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018

    Ich wünsche allen Freundinnen und Freunden, allen Kolleginnen und Kollegen und allen Kundinnen und Kunden ein gutes und möglichst erfolgreiches Jahr 2018! Gleichzeitig danke ich für Euer / Ihr Vertrauen in 2017 und für den intensiven wie konstruktiven Austausch in Fachfragen!

    Heute, am 1. Januar 2018, ist ja der berühmte „Stichtag“ des Prostituiertenschutzgesetzes und in einigen Regionen des Landes sind bereits heute amtliche Kontrollen möglich, denn ab heute müssen (theoretisch) alle Sexworkerinnen in Deutschland im Besitz eines „Huren-Ausweises“ sein und Betreiberinnen und Betreiber dürfen (eigentlich) nur noch dann „Arbeitsplätze“ zur Verfügung stellen, wenn das Dokument vorliegt. Dass es hier noch gewaltig klemmt, ist ja bekannt und ich werde dieses Thema nachfolgend noch intensiver aufgreifen. Einen herzlichen Gruß am Neujahrsmorgen aus München sendet in stetiger Verbundenheit

    Euer / Ihr Howard Chance



    Jahresrückblick 2017 by Howard Chance – Vergangenheit und Gegenwart

    Im abgelaufenen Jahr 2017 war ich fast 300 Tage auf Reisen und habe dabei nahezu die ganze Republik „erlebt“. Die Metropolen waren das Ziel, aber auch ländliche Regionen, in denen sich im Prinzip niemand für das neue Gesetz interessiert und wo die Ämter immer noch mit dem Kopf schütteln, wenn man sich als „Prostitutions-Bürger“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz und dessen Bestimmungen erkundigen will. Flächendeckend „geimpft“ ist man bis heute lediglich in Nordrhein-Westfalen, wo man sich sehr früh mit der Angelegenheit befasst hat, wo Schulungen für die Behörden schon Anfang 2017 stattgefunden haben und wo Formularmaterial bereits Mitte des Jahres zur Verfügung stand.

    NRW ist das „Musterland“, dicht gefolgt vom Freistaat Bayern, wo es abgesehen von einigen Städten auf dem flachen Land, auch überall sachkundige Beamtinnen und Beamten gibt. Bayern reguliert Prostitution ja schon seit einigen Jahren und verfügt bereits über umfangreiches Daten-Material aus vergangenen Jahren und die Erstellung von Formularen sowie die Entwicklung von Behördenabläufen war nicht das große Problem.

    Erstaunlich ist das „Ost-West-Gefälle“: im gesamten „Osten“ (sogenannte neue Bundesländer) klemmt es gewaltig und die vorliegenden Verordnungen sind recht unvollständig. Die Frage, wer was wann und wie umsetzt, stellt sich im Osten fast überall und auch die „Hauptstadt aller Deutschen“ Berlin schließt sich der ostdeutschen Riege an: man nimmt zwar Anträge und Akten an, hat aber bezüglich der Bearbeitung noch keine Vorgaben der Landesregierung.

    Selbst Hessen mit der bundesdeutschen Prostitutions-Metropole Nr. 1 Frankfurt/Main, bekommt den Plan der Landesregierung gerade nicht umgesetzt, weil sich diverse Kommunen weigern ohne klare Vorgaben zu arbeiten. In Frankfurt und Offenbach nimmt man Anträge an, in Wiesbaden weigert man sich mit dem Hinweis, dass die Vorgaben des Landes unvollständig seien. Ein offener Streit auf der Verwaltungsebene, der so schnell nicht beilegt sein wird!

    Im „Ländle“ hat man das Großprojekt Mitte des Jahres in Angriff genommen, indem man einen Anrufbeantworter beim Landesministerium in Stuttgart installierte und es einen Mitarbeiter mit Email-Account gab, der unter der Last seiner Verantwortung zusammenbrach! Kein Wunder: bei Tausenden betroffenen Personen hätte man ein Call-Center mit 50 Agents benötigt! Ein einzelner Herr „Pfleiderer“ konnte das nicht schaffen und schaffte es natürlich auch nicht. Im September wurde „Pfleiderers Bürde“ dann in die Landkreise verwiesen, wo man sich seither bemüht Dinge auf die Kette zu bringen. Ausgang in vielen Regionen noch ungewiss, wenn man z.B. hört, dass in Freiburg Fristen per Handstreich und womöglich ohne jegliche rechtliche Legitimation einfach mal um einige Monate verlängert werden.

    Zwar sieht das Bundesgesetz vor, dass Landesregierungen aufgrund spezieller Notwendigkeiten die Umsetzung durchaus „individualisieren“ können, dass dies aber jeder Kreis, jede Gemeinde oder gar jeder Sachbearbeiter persönlich kann, konnte ich weder im Bundesgesetz, noch in den einigen wenigen vorhanden Landesverordnungen entdecken. Selbst „Übergangsbescheinigungen“, die in manchen Städten ausgestellt werden, wenn „Huren-Ausweise“ (noch) nicht ausgestellt werden können, sind fragwürdige „Dokumente“, die legislativ so eigentlich nicht vorkommen! Also jede Menge „Notbehelfe“, über deren Sinn oder Unsinn man trefflich streiten kann! Ämter, die das Recht irgendwie biegen, werden natürlich zum leichten „Opfer“, wenn spezialisierte Anwälte für Verwaltungsrecht demnächst ihren Hut in den Ring werfen!



    Problemfall „Huren-Ausweis“ – Gegenwart

    Am „Stichtag“ 1. Januar 2018, wo der ungeliebte Ausweis ja vorhanden sein „muss“ und wo es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten nicht erlaubt ist, Sexworkerinnen ohne das Dokument arbeiten zu lassen, tauchen ganz erhebliche Probleme auf! Nach vorsichtigen Schätzungen sind wohl bislang nur etwa 10 – 15% der Sexworkerinnen im Besitz eines solchen Dokuments. Mal hat man sich einfach nicht darum gekümmert, aber in den meisten Fällen konnten Behörden vor Ort die Ausweise nicht ausstellen und / oder keine zeitnahen Beratungstermine anbieten. Wenn man als Sexworkerin noch nie irgendwo in der Angelegenheit vorstellig geworden ist, wird man sich in der kommenden Woche womöglich wundern, wenn man seinen „Arbeitsplatz“ nicht bekommt, weil der Clubchef oder Betreiber einfach kein Bußgeld kassieren möchte, was zudem seine „Unzuverlässigkeit“ im Genehmigungsverfahren belegen könnte! Also Zwangspause nach den Feiertagen und die Suche nach einer Behörde, die bereit ist das Dokument zügig zu fertigen!

    In Nordrhein-Westfalen haben einige „scharfe Städte“ bereits umfangreiche Kontrollen für Anfang Januar angekündigt! Volltreffer dürften hier wohl die schlichte Regel sein!



    Problemfall „Konzession/Erlaubnisantrag“ – Gegenwart

    Auch hier fällt laut Bundesgesetz am 31. Dezember 2017 der Fristen-Hammer. Alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden und dies bis 1. Oktober 2017 angezeigt haben, hatten bzw. haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit den Erlaubnisantrag zu stellen und ein Betriebskonzept einzureichen. Die „Einreich-Quote“ soll selbst in NRW bei unter 25 % liegen, wie mir amtliche Insider berichteten. Unglaublich, aber wahr! Hier spielt man dann „Roulette“ mit kalkulierbarem Ausgang!

    Sehr interessant und unbedingt lesenswert ist in diesem Kontext ein Artikel im Beamten-Fachmagazin „Ordnungsamt – Gewerbeamt“ des Weka-Verlags, wo der Verwaltungslehrer Uwe Schmidt den ordnungsrechtlichen Status des neuen Gesetzes betrachtet und würdigt. Bis Mitte Dezember 2017 sind nur in 7 von 16 Bundesländern konkrete „Ausführungsbestimmungen“ zum neuen Prostitutionsgesetz erlassen worden, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein! In 9 Bundesländern gibt es keine Erlasse, Teilerlasse, vorbereitende Erlasse und besondere Mischformen, denen es aber offensichtlich noch an Substanz fehlt.

    In der Konsequenz ist das Prostituiertenschutzgesetz laut Uwe Schmidt in 9 Bundesländern momentan „außer Vollzug“, die im Bundesgesetz festgelegten Fristen sind damit in diesen Bundesländern hinfällig und Betriebskonzepte können nicht angefordert oder verlangt werden!

    Schmidt bringt die Situation zum Jahresende 2017 recht markant auf den Punkt und schreibt:

    „Die mit dem Erlass des ProstSchG verbundenen Absichten des Bundesgesetzgebers werden von der Mehrheit der Bundesländer unterlaufen … Im Bundesrat dem ProstSchG zuzustimmen und anschließend bei dessen praktischer Umsetzung den Kopf in den Sand zu stecken ist eines Rechtsstaates nicht würdig.“

    Klar, wenn 16 Köche ein und dieselbe Suppe individuell würzen oder auch nicht und niemand weiß, wer wann am Topf steht, ist das kulinarische Ergebnis ein ungenießbares Gericht und die Fachanwälte für Verwaltungsrecht können für 2018 schon mal den neuen Porsche bestellen! Wenn amtlich gemurkst wird, stehen diversen „Rechtsmitteln“ Tür und Tor offen und jeder, der nicht Protest führt, ist ziemlich dumm?

    „Locker vom Hocker und es bleibt schwierig!“ – Fragen Sie mich jetzt bitte nicht nach einer regionalen Prognose, denn eine solche wäre reine Prophetie!

    Den interessanten Artikel von Uwe Schmidt finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/prostituiertenschutzgesetz-prostschg-zustaendigkeiten/



    Problemfall Steuer – Gegenwart und Zukunft

    Im Jahr 2017 haben die Finanzbehörden im Rotlicht wieder kräftig zugeschlagen! Der Fall Hermann Müller zeigte eindrücklich, dass es im „roten Haifischbecken“ steuerlich sehr gefährlich ist. Umsatzsteuer-Zuschätzungen, Verwerfung von Buchführungen und ähnliche Verfahrensweisen sind in einigen Gegenden die Regel! Sobald man eine „Umsatzsteuer-Sonderschau“ oder eine Betriebsprüfung bekommt, kann der Ruin ins Haus stehen, wenn ein Prüfer entsprechend instruiert ist und die üblichen „Schwachstellen“ findet. Gegen den geforderten „Nachschlag“ fürs Finanzamt kann man dann zwar klagen, aber da man in einem solchen Verfahren in der Regel seine „Unschuld“ im Beweislast-Umkehr-Verfahren beweisen muss, durch „dinglichen Arrest“ aber quasi vermögenlos ist, scheitert ein solches Ansinnen schon im Ansatz. Bis der Bundesfinanzhof letztinstanzlich entscheidet, ist man schon einige Jahre älter und meist bereits pleite.

    „Dem toten Esel nützen Vitamintabletten recht wenig!“

    Da es an einer bundeseinheitlichen steuerlichen Handhabung fehlt, wirken die Maßnahmen vor Ort wie „Willkür“ und wir werden mit unserem Steuerexperten-Team im nächsten Jahr versuchen die deutschen Oberfinanzdirektionen für das Thema zu sensibilisieren. Doch dazu mehr im „Ausblick“, der in Kürze im Text folgt!



    Conclusio 2017 – Howard Chance

    Wer will an Silvester schon einen Roman lesen, bei dem es kein „Happy End“ gibt? Es gibt bestimmt 50 weitere Themen, die man ausführlich betrachten könnte! Doch die Vergangenheit nützt schon morgen nichts mehr und ist einfach nur noch Geschichte!

    Mein Team und ich haben in 2017 Hunderte von Gesprächen geführt, eine nicht kleine Anzahl von Mandantinnen und Mandanten bei der „Konzessionierung“ unterstützt und dabei fast alle Fristen eingehalten. Unter dem Aspekt „miles and more“ war ich in diesem Jahr bei 300 Übernachtungen außer Haus kaum zu schlagen und auch im neuen Jahr wird es in den Ländern weitergehen, wo Konzepte mangels Vorgaben noch nicht entwickelt und eingereicht werden konnten!

    Ich betreue momentan auch eine ganze Reihe von „Neugründungen“, die womöglich durch „Genehmigungsfiktion“ entschieden werden. Natürlich stehe ich auch „Gewehr bei Fuß“, um bereits eingereichte Konzepte beim Amt zu „verteidigen“, um Nachfragen schlüssig zu beantworten und im Notfall unter Hinzuziehung meiner Anwälte „Tacheles“ zu reden, wenn Recht gebeugt wird!



    Ausblick 2018 – Auf, auf zu neuen Taten! – Im Team und als Einzeltäter!

    Der Silvestertag ist ja immer ein Tag der Vorsätze und Pläne für das neue Jahr und bei mir ist das nicht anders! Das Jahr 2018 wird ein „Vollgas-Jahr“ mit neuen Projekten, neuen Kooperationen und neuen Aufgaben! Ohne jedes romantische Schwelgen nachfolgend meine ernsten Absichten für das Jahr 2018:

    Intensive Kooperation DHW-Steuerberatung, Rotlicht-Akademie, MH-Consulting

    Im Jahr 2017 haben wir begonnen Know-how zu sammeln und gemeinsame Projekte zu entwickeln.

    Christian Deák von der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH betreut die steuerlichen Fachthemen, unterhält vielfältige Kontakte zu den Oberfinanzdirektionen, zu Fahndern und Kassenprüfern, Staatsanwälten und beratenden Kollegen und hat es sich zum Ziel gesetzt einheitliche und verlässliche Regeln für die steuerrechtliche Handhabung von „Rotlicht-Betrieben“ zu entwickeln.

    Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie hat die Zustellanschrift.de entwickelt, hat erfolgreiche Seminare veranstaltet und ist wie ich immer nah am Kunden und im Markt absolut etabliert. Wir haben uns intensiv ausgetauscht und festgestellt, dass ein gemeinsames Vorgehen mehr als sinnvoll ist, wenn man sich versteht und die Anzahl der Kunden für einen allein viel zu groß ist.

    Das Team Deák, Rohr und Chance hat jetzt ein erstes Projekt für 2018 in Planung, das ich heute in Kurzform vorstellen möchte :

    Der Rotlicht-Kongress April 2018

    2-tägiges Meeting für das deutsche Rotlicht-Gewerbe – Vorträge – Podiums-Diskussionen – Workshops zu aktuellen Themen der Branche – Arbeitsgruppen – Informationsaustausch – Rotlicht-Party „meet & greet“

    • Steuerliche Themen (Buchführung, Kassensysteme, Steuerfahndung etc.)
    • Das „Betriebskonzept“ und seine Ausrichtung
    • Geschäftsführung in Rotlicht-Unternehmen
    • Probleme und Dialog mit dem Ordnungsamt
    • Baurecht und Verwaltungsverfahren
    • Rechtskonforme Werbung für „Prostitution“

    Wir laden hierzu Dozenten ein, diskutieren mit einem „Schwerpunkt-Staatsanwalt“ und haben Verbände und Erotik-Portale zu Gast. Weitere Infos gibt es hierzu im Lauf des Monats.



    Fachpublikation „Rotlicht und Prostitution 2018“

    Das Update meiner Fachpublikation steht unmittelbar bevor, wobei es sich eher um ein komplett neues Handbuch für die unternehmerische Praxis handelt. Es haben sich viele neue Aspekte ergeben und alle neuen Informationen werden in das neue Buch, dessen Erscheinung für Ende Februar geplant ist, einfließen. Diesmal kommen auch Co-Autoren zu Wort, die spezielle Aspekte wie „Steuer im Rotlicht“ und „Strafverfolgung im Rotlicht“ beleuchten werden. Eine Inhaltsangabe werde ich ebenfalls im Lauf des Monats vorlegen!



    Bordellfachwirt(in) zertifiziert?

    Ein Ausbildungs-Gang für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter in der Erotikbranche! Was ein wenig verrückt klingt, ist doch ernst gemeint! Fortbildung kann nie schaden und ich arbeite gerade mit dem Kollegen Deák an einem entsprechenden Zertifikat. Ob die IHK diese Zertifizierung vornimmt oder aber ein anderer Bildungsträger einsteigt, ist momentan noch offen. Gut Ding will bekanntlich Weile haben, aber mit unserem Schwung kann es zügig gehen! Wir informieren, sobald wir hier Neuigkeiten zu verkünden haben!



    Also … für heute erst einmal „Schluss“ … das Jahr ist ja erst ein paar Stunden „alt“ …
    wir hören, lesen und sehen uns!

  • Prostitution 2017 – Gefährliche Meldung aus der Provinz – Amtliche Willkür

    Prostitution 2017 – Gefährliche Meldung aus der Provinz – Amtliche Willkür

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Gefährliche Meldung aus der Provinz – Amtliche Willkür

    Wer das neue Prostitutionsgesetz aufmerksam gelesen hat, der weiß, dass der Gesetzgeber einige Bestimmungen sehr „schwammig“ formuliert hat: „geeignete sanitäre Ausstattung“ ist ein gutes Beispiel dafür und auch der durchaus sinnvolle Ansatz „Wucherei“ (Übervorteilung) zu verhindern, lässt sich in Zahlen schwer ausdrücken. Oder?

    Ich habe jetzt gestern von einem befreundeten Kollegen aus dem Raum Ostwestfalen erfahren, wie man von amtlicher Seite die „Wucherei“ im Bereich Prostitution in der Region Herford, Lippe, Paderborn „definiert“:

    Monatsmieten von über 4.000 € (also täglich etwa 130 €) werden in den genannten Kreisen nicht erlaubt und das übliche „Beteiligungsmodell“ (50:50) bekommt auch keine amtliche Genehmigung!

    Huch! Zwar sind Tagesmieten von 130 € in der ländlichen Region eher unüblich, es sei denn man arbeitet in einem gut „belaufenenen“ Eroscenter, aber mir geht es hier eher um die Ermittlung der vermeintlichen „Wuchersumme“.

    Die Rechtsprechung kennt nämlich einen (theoretischen) Berechnungswert für die „Wucherei“:

    „Im Allgemeinen ist ein auffälliges Missverhältnis dann anzunehmen, wenn die Gegenleistung den Wert der Leistung um 100 % über- bzw. unterschreitet. Maßgeblich sind dennoch die die Umstände des Einzelfalls.“

    Die Behörden in Ostwestfalen argumentieren hier wahrscheinlich mit den „Umständen des Einzelfalls“? Doch kann man dies einfach so tun? Dann müsste man ja einen statistischen haben, der eine solche Ableitung ermöglichen würde.

    Die Rechnung würde lauten: 130 geteilt durch 2 = 65. Für 65 € müsste man also ein möbliertes Appartement am gleichen Ort finden, das Waschmaschine, Küche etc. beinhaltet. 130 € wäre dann die doppelte Summer und ab 131 € würde man von „Wucherei“ sprechen?

    Das Amt hat also einen amtlichen Mietspiegel für „Hostessen-Appartements“ entwickelt? Ich werde in dieser Angelegenheit nachfragen, da das Thema sicher auch in anderen Regionen des Landes auftauchen wird!

    Dass die Behörden das „Beteiligungsmodell“, was sich regelmäßig als 50:50 darstellt, gerne ablehnen, ist bekannt! Wenn eine Dame am Tag 400 € umsetzt, was den „Stars der Branche“ durchaus gelingt, würde der Betreiber davon 200 € erhalten … oder eben 0 €, wenn die Dame mal keinen Kunden hat! Damen, die schwach kapitalisiert sind und die Tagesmiete nicht vorab entrichten können, finden die 50:50 prima, auch wenn mit steigendem Umsatz der persönliche Gewinn immer mehr abnimmt!

    Bei 400 € Umsatz wären die 200 € „Wucherei“. Doch was wären die 0 € von 0 € Umsatz dann? Kann man das wöchentlich aufrechnen? Was würde ein Verwaltungsgericht dazu sagen?

    Ja, schwierig! Doch die Meldung aus der Provinz geht ja noch weiter, wenn auch thematisch etwas anders gelagert:

    „Bei der Hurenausweisbeanttagung erzählt die Dame vom Ordnungsamt einem Mädel, dass sie eine Bescheinigung aus Polen beibringen müsse, dass sie in Polen keine weiteren Einkünfte habe und auch keine Sozialhilfen bekomme. Desweiteren braucht sie eine Gewerbeanmeldung als Prostituierte, ohne eine solche könne sie den Ausweis nicht ausstellen.“

    An welcher Stelle im Gesetz steht etwas von solchen Notwendigkeiten? Wo gibt es überhaupt solche amtliche Bescheinigungen, wo eine Behörde bestätigt, dass man keine weiteren Einkünfte hat? Üblicherweise erklärt man selbst gegenüber Behörden, keine Einkünfte zu haben (z.B. beim Jobcenter). Eine Behörde kann eine solche Erklärung nicht abgeben! Und „Prostitution“ ist in Deutschland immer noch kein „Gewerbe“, für das man einen Gewerbeschein erhält, wobei es einige Ämter gibt, die solche Scheine ausstellen. Was denn nun? Es gibt keine einheitlichen Regeln und das Chaos nimmt seinen Lauf!

    Wo laufen sie denn? 

  • Prostitution 2017 – Terminlage – Letzte Wochen Dezember 2017

    Prostitution 2017 – Terminlage – Letzte Wochen Dezember 2017

    Prostitution 2017 - Terminlage - Letzte Wochen Dezember 2017

    Prostitution 2017 – Terminlage – Letzte Wochen Dezember 2017

    Updated 19.12.2017 by Howard Chance

    Ein aktueller Hinweis auf meine „restlichen“ Termine in 2017, bei denen der Schwerpunkt eindeutig in den „Büros“ liegt! Ich werde auch noch einmal reisen, um Konzepte abschließend zu erstellen, allerdings ist die Terminlage mehr als schwierig momentan! Wenn wundert es? Durch die sehr späten Verordnungen in den meisten Bundesländern, war das Chaos ja vorprogrammiert und es ist bereits eingetreten!

    Viele Kundinnen und Kunden schimpfen, weil ich momentan nur sehr schwer zu erreichen bin, aber wenn ich an Konzepten arbeite, muss ich mich zwangsläufig konzentrieren, um keinen Mist zu bauen! Ich bitte daher um Nachricht per Mail, da ich diese natürlich stündlich lese und dann auch kurz antworte. Die zu erstellenden Konzepte sind „Terminsachen“ und bis zum 31. Dezember 2017 gibt es viel zu wenig reine Arbeitstage.

    In einigen Bundesländern, vor allem im Osten, gibt es Fristverlängerungen: Betriebskonzepte können dort noch nach dem 31. Dezember 2017 eingereicht werden und ich stelle gerne im Auftrag Anträge auf Fristverlängerung! Dann ist die Erstellung von Konzepten im Januar / Februar ganz entspannt möglich!

    Ich spüre täglich den „Zugzwang“ und die Nervosität der Betreiberinnen und Betreiber, muss in dieser Situation aber einen kühlen Kopf bewahren und meine Termine und Aufgaben wie ein Uhrwerk abarbeiten. Anders geht es nicht! Auch an Weihnachten werde ich das Büro aufsuchen und an den Unterlagen arbeiten. Statt Glühwein und Spekulatius eben ein wenig Word, Acrobat und Excel! Was soll´s!

    Die Termine tagaktuell gelistet:

     

  • Prostitution 2017 – Mentaler Overkill? – Chaos pur – Last minute!

    Prostitution 2017 – Mentaler Overkill? – Chaos pur – Last minute!

    Prostitution 2017 - Mentaler Overkill? - Chaos pur - Last minute!Prostitution 2017 – Mentaler Overkill? – Chaos pur – Last minute!

    Ich hatte mich ja schon in meinem letzten Newsletter mit „weihnachtlicher Romantik“ beschäftigt und der Feststellung, dass diese in diesem Jahr bei mir völlig ausbleibt. Zwar habe ich im Vorbeigehen schon die Weihnachtsmärkte in Speyer, Köln, Düsseldorf, Essen und Frankfurt/Main gesehen und war sogar live vor Ort, als in Baden-Baden die mondäne Weihnachtshütte vor dem „Löwenbräu“ in Baden-Baden errichtet wurde (an dieser Stelle nochmals ein Gruß an den lieben Jürgen, der zum festlichen Braten geladen hatte!).

    Bei den Meldungen, die ich momentan aus vielen Regionen der Republik erhalte, vergeht einem allerdings der kindliche Blick, weil sich das erwartete Chaos bestätigt! Nachfolgend einmal aktuelle „News“ und „Merkwürdigkeiten“, natürlich nur als „Appetitanreger“ ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit:

    Das Land Niedersachsen denkt angeblich darüber nach bei „Handentspannung“ eine Kondompflicht zu verordnen. Begründung: Infektionsgefahr (Bundesinfektionsschutzgesetz)!
    Kann man Dienstleisterinnen und Kunden nicht komplett in Gummi einschweissen?

    Einige Gesundheitsämter in NRW verlangen bei der Beratung die Vorlage von Krankenkassen-Karten. Ohne Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse keine Beratung, keine Bescheinigung, kein Ausweis! Und zusätzlich Drohung mit Meldung an die Sozialversicherungsträger! Krankenkassenpflicht!

    Ein Ordnungsamt in NRW schreibt „deutschen Wohnsitz“ vor! Sonst kein Huren-Ausweis! Steht im Gesetz zwar anders, aber scheinbar egal! Das Amt hat immer recht?

    In ländlichen Distrikten von Rheinland-Pfalz will man auf den Ämtern keine „Meldungen“ haben und schickt Leute weg, die alle Unterlagen beisammen haben!

    Mir wurde gestern das Foto eines Huren-Ausweises geschickt, wo die Gültigkeit für Deutschland, Österreich und die Schweiz bescheinigt wird. Diplomatische Verwicklungen? Auch die fiktive Gültigkeit „Wuppertal und Deutschland“ klingt merkwürdig: demnach gehört Wuppertal nicht (mehr) zu Deutschland?

    In einer Landesmetropole „müssen“ alle Konzepte „persönlich“ zur Amtleitung gebracht werden und ausserdem will die Amtsleitung alle „Prostituierten“ kennenlernen und aushorchen, bevor der Antrag bearbeitet wird.

    Eine andere Fachkraft macht Hausbesuche in Bordellbetrieben und rät den Hausdamen sich schnell einen neuen Job zu suchen! Heftig!

    In Baden-Württemberg nimmt man bei ordnungsamtlichen Kontrollen jetzt schon mal ein SEK mit und simuliert eine Terrorübung, in dem man halbnackte Damen mit der Flinte bedroht! Cobra 6 – Die Helden schlagen zu!

    Man wirft dort auch Leute aus Mietwohnungen, die seit Jahren mit Meldeanschrift bewohnt werden und überwiegend dem „Wohnen“ dienen: Koffer packen und raus!

    Die Frage eines Ordnungsamtsmannes über meine Hotline, ob man unter „Laufhäusern“ die amerikanischen Lovemobile bzw. Mobilhomes versteht, war dann mal ebenso lustig, wie die
    Frage eines Betreibers, der ein Open-Air-Kondom ohne Spitze entwickelt hat und darauf besteht, dass nirgendwo im Gesetz definiert ist, dass ein „intaktes“ Verhüterli verwendet werden muss!

    Was ist überhaupt mit „Schlucken“? Auch nicht verboten! Genau wie „Kondome aussaugen“! Ja, sehr lecker! Such die Lücke und Du findest sie! Garantiert! Applaus!

    Wenn sich die Massage-Fachkraft bei der Massage in den Kunden verliebt, was ja scheinbar täglich vorkommt, und die Beiden „nach“ der gewerblichen Massage Sex ohne Kondom haben, kann das Amt doch nichts sagen? Da spielt dann sicher auch keine Rolle, dass die
    Fachkraft mit Asylpapieren unterwegs ist! Wann kommt schon mal der Zoll? Egal!

    Dass in den großen Anzeigeportalen die „Adressen“ häufig nicht mehr benannt sind und man die Dienstleisterinnen dann an Bushaltestellen vor der Tür kennen lernt, ist auch ein absolutes Erfolgsmodell! Kreativität wird es richten!

    Die Liste könnte noch viel länger werden, aber meine Birne ist mit anderen Sachen gefüllt und ich bin um seriöse wie sichere Lösungen bemüht und habe sicher nicht die Absicht im Kundenauftrag Behörden zu verladen. Mag zwar lustig sein, aber im Ergebnis kassiert man damit als Betreiber irgendwann die rote Karte! In den Abgrund mit Ansage, ist nicht mein Ding!

    Ich werde die kommenden zwei Wochen intensiv für die Erstellung von Betriebskonzepten nutzen und dabei hauptsächlich auf dem Düsseldorfer und Oberhausener Bürostuhl sitzen! Für umfangreiche Reisen bleibt momentan kein Zeit: es gilt Papier zu fressen und Inhalte zu produzieren!

    Natürlich gönne ich allen Glühwein und Naschwerk, kann mich aber in diesem Jahr daran absolut nicht beteiligen! 100% Voll-Last! Ausgebucht sowieso!

    Liebe Grüße heute aus Frankfurt/Main

    Howard

    Kontext-Artikel:

    Prostitution 2017 – Presseschau aktuell – Deutschland divers

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/12/08/prostitution-2017-presseschau-aktuell-deutschland-divers/