Schlagwort: Gesetz

  • Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Am 26.09.2017 hat die Niedersächsische Landesregierung „endlich“ eine wenig überraschende Umsetzungsverordnung zum „neuen“ Prostituiertenschutzgesetz erlassen, dass die Kommunen nun in die Pflicht nimmt. Details und Fristen sucht man vergeblich in dem knapp bis abstrakt verfassten Text der Landesregierung, den ich nachfolgend 1:1 veröffentliche (Quelle: Presseportal der Landesregierung Niedersachsen):

    Niedersachsen: Prostituierte erhalten in den Kommunen eine Gesundheitsberatung – Bordelle benötigen künftig Zulassung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen sind Anlaufstellen für Prostituierte, die sich künftig anmelden müssen und eine Gesundheitsberatung erhalten. Eine entspre­chende Verordnung, mit der diese Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen wird, hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Die Kommunen werden demnach in Zukunft auch die Konzessionen für Bordellbetriebe erteilen. Für die Prü­fung und Erteilung einer Betriebserlaubnis können sie Gebühren erheben. Niedersachsen setzt damit das neue Prostituiertenschutzgesetz um. Sozialministerin Cornelia Rundt begrün­dete das Gesetz damit, dass Prostituierte allzu oft Opfer von Gewalt, Ausbeutung und Men­schenhandel seien. Ziel sei es, den Schutz, die Arbeitsbedingungen und die Selbstbestim­mung von Prostituierten deutlich zu verbessern und kriminellen Organisationen wie beispiels­weise Rockerbanden das Handwerk zu legen.

    Das Bundesgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen („ProstSchG„) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der nieder­sächsischen Verordnung waren intensive Gespräche mit den Kommunen vorausgegangen. Mit dem Gesetz sollen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten gestärkt und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Es soll dazu beitragen, ge­fährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitu­tion (wie Menschenhandel oder Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten) zu bekämpfen.

    Das Gesetz enthält verschiedene Meldepflichten. So werden Bordell-Betreiber stärker in die Verantwortung genommen, eine behördliche Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe wird vorge­schrieben. In diesem Zusammenhang wird auch die „Zuverlässigkeit“ der Betreiber überprüft, vorherige Verurteilungen können einer Zulassung im Wege stehen. Zudem müssen laut §10 des Gesetzes alle Prostituierten eine Gesundheitsberatung erhalten. Diese persönliche und verpflichtende Gesundheitsberatung wird von den Gesundheitsämtern vorgenommen. Sie ist die Voraussetzung für die Anmeldung der oder des Prostituierten und wird kostenfrei ange­boten. Lediglich für die Anmeldebescheinigung selbst und künftige Verlängerungen werden moderate Gebühren in Höhe von jeweils 15 Euro erhoben. Die umfassende Beratung im Rahmen des Anmeldeverfahrens dient dem Schutz der Prostituierten – gerade auch derer, die möglicherweise nicht selbst in der Lage sind, selbstbestimmt für ihre Rechte einzutreten.

    Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Nieder­sachsen wird auf deren themenübergreifende Kompetenz in den Bereichen Gesundheitsbe­ratung, Gewerberecht und Ordnungsrecht zurückgegriffen. Zudem wurde so – aufgrund der Präsenz der Kommunen in der Fläche – eine bürgerfreundliche Regelung gewählt. Zu den konkreten Aufgaben gehören unter anderem

    • die Prüfung der Anmeldungen der Prostituierten samt Ausstellung bzw. Versagung einer entsprechenden Bescheinigung,
    • Information, allgemeine sowie gesundheitliche Beratung der Prostituierten,
    • Prüfung und Erlaubnis von Prostitutionsgewerben sowie
    • Überwachung des Prostitutionsgewerbes

    https://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-prostituierte-erhalten-in-den-kommunen-eine-gesundheitsberatung–bordelle-benoetigen-kuenftig-zulassung-158172.html

  • Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober
    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Die laufende Woche stand ganz im Zeichen der „Anzeigepflicht 1. Oktober 2017“ und die meisten meiner Kundinnen und Kunden, die zur Anzeige verpflichtet sind, haben die entsprechenden „Meldungen“ bereits frühzeitig und damit natürlich fristgemäß verschickt. Ich habe mehrere Anschreiben und Infomails verschickt, informativ telefoniert und aus meiner Sicht alles getan, um versehentliche Fristversäumnisse zu vermeiden. Die von mir provokant gestellte „Gretchenfrage“, haben hoffentlich alle Betreiberinnen und Betreiber für sich selbst oder nach Rücksprache mit Experten beantwortet?

    An diesem Wochenende (22. – 24.9.) bin ich zu Kundenbesuchen und zu etwas Büroarbeit im Rhein- und Ruhrgebiet (Düsseldorf, Dortmund, Essen) unterwegs und bereite mich langsam aber sicher auf die Erstellung von Betriebskonzepten vor, die ja bekanntlich bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden müssen. Dazu entwickele ich interaktive PDF-Dokumente, die auch in mein neues „Handbuch“ eingehen werden, das Ende des Monats Oktober fertiggestellt sein soll.

    Gleichzeitig beginnt in NRW die „Poststellen-Arbeit“ in Oberhausen und unsere „private Sozialarbeiterin“ wird ihre Arbeit bei der Sexworkerinnen-Anmeldung in NRW ebenfalls zeitnah beginnen: die „Huren-Ausweise“ müssen ja bis Ende 2017 her und viele Behörden tun sich da noch sehr schwer, den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen!

    Mein Zeitplan für Oktober ist sehr eng gesteckt, da ich ja auch noch außerhalb der gewerblichen Erotik umfangreiche Projekte betreue. Es ist aber durch die neuen Mitarbeiter und durch die Ansiedlung von MH-Consulting in der Oberhausener Steuerkanzlei absolut sichergestellt, dass alle vorliegenden Kundenakten zeitnah bearbeitet werden und das die Betriebskonzepte garantiert Ende Dezember vorliegen!

    Der Terminkalender Howard Chance / MH-Consulting, den Sie natürlich stets tagaktuell hier vorfinden, ist für den Monat Oktober weitestgehend fertig und nennt auch die Regionen, in denen ich im Oktober anzutreffen bin. Mit den Kundinnen und Kunden von MH-Consulting stehe ich ohnehin im ständigen Kontakt per Mail, WhatsApp und Telefon.

    Da sich durch die nun oder spätestens Ende nächster Woche erfolgten „Anzeigen“ bei den Behörden auch sehr schnell „Verwaltungsakte“ ergeben können, werde ich meinen Rechtsanwaltskollegen am Wochenende schon einmal „sensibilisieren“. Wir haben in jedem Fall ein schlagkräftiges Team, das jederzeit schnell handeln kann, wenn denn „die Hütte brennt“! Versprochen!

     

  • Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung - Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Wenn ich ausnahmsweise einmal nicht weiter komme und dringend Informationen benötige, greife ich zum Telefon und begebe mich während der Bürozeiten auf die Behörden-Rallye: wer weiß was, wer ist zuständig, wohin kann ich meine Post schicken? Recht normale Fragen, die man, wenn man ein wenig hartnäckig ist, dann auch „befriedigend“ beantwortet bekommt.

    Im heutigen Fall wollte ich herausfinden, wie es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten in Sachsen-Anhalt gelingen soll, die im neuen Prostitutionsgesetz verankerte Frist zur Anzeige eines bereits existierenden Gewerbes fristwahrend bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen.

    Die Internet-Recherche blieb erfolglos und erst bei der Beratungsstelle „AWO Magdalena“ in Magdeburg wurden mir einige wertvolle Tipps nebst einem Ansprechpartner beim Landesverwaltungsamt Halle/Saale gegeben, der zwar auch nicht wirklich zuständig sei, aber schon ähnliche Fragen erhalten habe. Und in der Tat: der freundliche Mitarbeiter bekundete, schon öfter zum Thema befragt worden zu sein. Allerdings sei das Landesverwaltungsamt vom Land (noch) nicht für zuständig erklärt worden und ohne verliehene Zuständigkeit könne das Amt nicht handeln und den Empfang solcher Unterlagen auch nicht bestätigen.

    Eine Änderung sei bis zum 1. Oktober 2017 nicht geplant und damit würde dann in Sachsen-Anhalt und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern, wo es auch an Zuständigkeiten mangeln könnte, die Frist einfach sausen gehen. Hochinteressant, weil es ja dann auch keine Nachfrist geben kann und man dann einfach den 31. Dezember 2017 als nächste Frist für den Erlaubnisantrag und das Betriebskonzept beachten muss!

    Wichtig: in Nordrhein-Westfalen und in Bayern werden die Anzeigen verlangt und sogar von amtlicher Seite angemahnt! Geht doch! Warum nicht in den anderen Ländern?

    Das Chaos ist im Ergebnis perfekt und ich fasse die Meinung des Behördenleiters aus Sachsen-Anhalt ohne eingehende rechtliche Prüfung abschliessend einmal wie folgt zusammen:

    „Wenn es keine Behörde gibt, die eine Anzeige fristgemäß annehmen kann und darf, kann das Fristversäumnis nicht zu Lasten des Anzeigewilligen gehen!“

    Klingt logisch, bedarf aber abschließend noch der verwaltungsrechtlichen Prüfung! Was kann man alternativ tun, wenn man die Frist trotzdem unbedingt einhalten will? Dann stellt man halt beim Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt zu, der das Dokument dann hoffentlich an das irgendwann einmal zuständige „Amt“ weiterleitet. Verfährt man so, kann einem später nicht unterstellt werden, die Frist des Bundesgesetzes versäumt zu haben!

    Abschließende Frage: Sind wir doch, langsam aber sicher, auf dem Weg zur Bananenrepublik?

  • Howard´s Newsletter – 1. September 2017 – Fristen und Entscheidungen

    Howard´s Newsletter – 1. September 2017 – Fristen und Entscheidungen

    Howard´s Newsletter - 1. September 2017 - Fristen und Entscheidungen
    Bildquelle: Pixabay

    Howard´s Newsletter – 1. September 2017 – Fristen und Entscheidungen

    30 Tage bis zum Ende der Anzeigepflicht – Betreiberpflichten ProstSchGesetz Howard Chance und MH-Consulting informieren die Branche

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

    heute beginnt der Monat September und damit haben alle Betreiberinnen und Betreiber von existenten „Prostitutionsstätten“ und „Prostitutionsbetrieben“ noch genau einen Monat Zeit, um der gesetzlich vorgeschriebenen „Anzeigepflicht“ nachzukommen.

    Bis zum 1. Oktober 2017 müssen die Betriebe formell angezeigt werden, egal ob es eine Gewerbeanmeldung oder sogar die Genehmigung eines Bordellbetriebs bereits gibt. Unterbleibt die rechtzeitige Meldung, kann das Amt die Fortführung des Betriebs vorläufig untersagen. Das große Problem ist, dass „geduldete Prostitutionsstätten“, die bislang nicht gemeldet sind, mit der „Anzeige“ natürlich automatisch in den Blick der Städte und Kreise geraten: zeige ich an, dass ich etwas betreibe, was eigentlich nicht zulässig ist, begebe ich mich auf dünnes Eis, da ja die Anzeige in der Konsequenz als schriftliches „Geständnis“ gewertet werden kann! Mein Team befasst sich gerade intensiv mit dieser Thematik und prüft diesbezüglich repräsentative „Einzelfälle“! Wir informieren auch Sie gerne, wenn sich die Problematik auch für Sie stellt!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting erhalten im September 2017 automatisch geeignete Formblätter und Hinweise, damit hier nichts „anbrennt“! Ich selbst und mein Team nehmen in jedem Fall schriftlich oder telefonisch Kontakt auf!

    Neben der „Anzeige“-Problematik, arbeiten wir im Kundenauftrag in diesem Monat auch bereits intensiv an den notwendigen Betriebskonzepten, die bis Ende des Jahres fertiggestellt werden müssen. Ich selbst bin für den Monat diesbezüglich nahezu ausgebucht und nehme nur noch in Ausnahmefällen neue Aufträge an. „Besserung“ ist erst im Oktober 2017 in Sicht! Wegen des enormen Bedarfs stocken wir unser Team gerade nochmals auf, um noch rechtzeitig helfen zu können.

    Ich wünsche allen einen erfolgreichen Monat September und den Mut, die richtigen Entscheidungen zu treffen! Analysieren – Überlegen – Handeln! Jetzt!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    Tel. 0151-71885164

    howard.chance@t-online.de

  • Prostitution – Karaoke Special – Neue schräge Geschäftsmodelle!

    Prostitution – Karaoke Special – Neue schräge Geschäftsmodelle!

    Prostitution - Karaoke Special - Neue schräge Geschäftsmodelle!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Karaoke Special – Neue schräge Geschäftsmodelle!

    Es gibt Menschen, die gerne zu kunstvollen „Playbacks“ singen und damit auch noch öffentlich auftreten und „Gesellschaften“ erfreuen: „Karaoke“ heißt das Zauberwort und Karaoke entstand in den 1970er Jahren im fernen Japan als vermeintlich unterhaltsames Partyspiel für den besonderen Geschmack. Nun können die meisten Mitmenschen nicht wirklich super und auch sauber singen. Je schwieriger der Song, desto schräger der Gesang. Was beim japanischen „Capri-Fischer“ noch erträglich sein mag, landet bei hohen Pavarotti-Arien im Kopfschmerzbereich. Mut zum falschen Ton gehört dazu und mit ein paar Bierchen zuviel grölt es sich dann doch ganz besonders gut.

    Inzwischen ist die besondere japanische (Un-)Kultur (man verzeihe meine Arroganz) auch in deutschen Großstädten angekommen und in Städten mit einem hohen Anteil von asiatischen Mitbürgern, gibt es schicke Karaoke-Bars, wo man leckere Cocktails bekommt, wo man kollektiv im „Rudel“ singt oder sich mit Freundinnen und Freunden zu einem privaten „Karaoke-Event“ in einen separaten Raum zurückzieht. Auf Wunsch gibt es auch mehr oder weniger professionelle Karaoke-Sängerinnen und -Sänger, die auf Wunsch für Stimmung sorgen. Ein Gaudi, zumindest wenn man darauf steht. Die Geschmäcker sind verschieden!

    Jetzt werden sich einige Blogleser(innen) sicher wundern, warum sich der gute Howard plötzlich so über Karaoke ereifert, aber wer die Überschrift des Beitrags gelesen hat, kann es sich vielleicht schon denken! Denn „Karaoke“ ist in einigen Lokalen inzwischen der äußerlich schmückene  Rahmen für eine neue Form der (illegalen) Prostitution! Unglaublich, aber wahr! Doch einfach mal der Reihe nach:

    Ich habe ja schon oft über die „chinesischen Massagetempel“ berichtet, die vor einigen Jahren wie Pilze aus dem Boden schossen. Plötzlich waren sie da: die jungen und sehr attraktiven Chinesinnen, die mit Touristenvisum oder Asylpapieren „bewaffnet“ zur erweiterten erotischen Massage antraten und für gutes Geld „herausragende“ Leistungen vollbrachten, die oft auch mit „Gummi-Allergien“ zu tun hatten.

    Nun ist die Luft in diesem speziellen Bereich inzwischen sehr dünn geworden. In fast allen Bundesländern gab es Razzien, nicht wenige Vermittler und „Manager“ kamen in Haft und in vielen Fällen traten die „Massage-Girls“ eine unfreiwillige Heimreise an. Doch wenn 100 Damen abgeschoben wurden, waren nur wenig später wieder neue Fachkräfte im Anflug. Eine Art „Ping-Pong“, bei dem inzwischen aber der deutsche Staat die effektiveren Bälle spielt! Was nützt es, wenn ständig zweckentfremdete Wohnungen geschlossen werden und das Personal im Flieger landet, bevor es ein wenig „heimisch“ werden konnte.

    So suchten einige „Manager“ in den vergangenen Monaten nach neuen Wegen, um das „Geschäft“ irgendwie zu erhalten. Der Tipp eines guten Freundes brachte mich kürzlich mit dem neuen Geschäftsmodell in Kontakt:

    Großstadt, Freitagabend, Karaoke-Bar! Nicht wirklich gut besucht, in einem Kellerlokal gelegen und mit einer Türklingel nebst asiatischen Türsteher bestückt, um den Club-Charakter zu betonen. Kein Einlass ohne die Klingel und im Zweifelsfall eine geschlossene Gesellschaft, die kollektiv fröhlich singt. Members only! Auch ich kam nur rein, weil mich ein bekannter asiatischer Geschäftsmann angemeldet hatte und mich an diesem Abend auch begleitete!

    Eine „frohe Runde“ im Gemeinschaftsraum, dazu einige Separées, die man stundenweise mieten kann und in denen auch eine Getränke-Flatrate enthalten ist. Professionelle Sängerinnen konnte man in einer Fotomappe auswählen, wobei die Art der Fotos schon etwas merkwürdig war: Mädels im Geisha-Kostüm und in Posen, die nicht so ganz nach Gesang aussahen. Aber egal: das muss sicher so und entstammt sicher der japanischen Tradition! Oder etwa nicht?

    Nun, eine Stunde Gesang für 50 € kann man(n) sich ja mal leisten und die Separée-Gebühr von weiteren 50 € schreckte uns auch nicht ab. Also ab in die plüschige schallgedämmte Kammer, die man zum einen abschließen kann und die dann zur Krönung auch noch einen Hintereingang besitzt! 10 qm und 2 Ein- bzw. Ausgänge. Hintergrund-Musik ab, Getränke auf den Tisch und das „Private“ begann. Die „Sängerin“ kam durch die Hintertür, war der deutschen Sprache nicht mächtig und beeindruckte mit einem ostasiatischen Hirtentanz, bei dem schnell der Kimono fiel. Singen im Bikini! Ein undefinierbarer Song, der eindeutig inklusiv Singstimme vom Band kam! Real „Playback“! Genauso überraschend der Auftritt einer zweiten Tempeltänzerin, die mit eindeutigen Gesten versuchte uns zu betören.

    Die gehobene „5“ links plus „3“ rechts war eine Preisansage für weitere „Dienstleistungen“, wobei man die Wahl zwischen „Body to Body“ und „Blasen“ hatte. Überraschung! Statt der „Roten Sonne von Barbados“ aufregende Erotik aus dem Reich der Mitte. Bingo! Wer kommt auf sowas? Da man sich mit dem neuen Konzept auf ausländische Messegäste spezialisiert hat, wie auch immer man diese „anwerben“ mag, entgeht man den üblichen Freier-Foren-Berichten, die ja auch bei amtlichen Stellen selten „ungelesen“ bleiben. Ich habe jedenfalls noch keinen Beitrag zu diesem Thema gelesen!

    Ein „Nischengeschäft“ nach dem im kleinen Rahmen wahrscheinlich kein (amtlicher) Hahn kräht. Jedenfalls hat sich der asiatische Betreiber Mühe gegeben, um das Risiko zu minimieren. Ein Etiketten-Schwindel, den man ganz sicher nicht erwartet und der ein wenig an die diskreten thailändischen Blow-Job-Bars erinnert, bei denen während des Essens diskret unter dem Tisch „geflötet“ wird.

    Bekommen jetzt demnächst alle deutschen China-Restaurants „Gesellschaftsräume“, bei denen die Peking-Ente von nackten Kellnerinnen serviert wird oder erwarten uns womöglich Toiletten mit doppeltem Boden im Sushi-Tempel?

  • Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

    Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

    Prostitution 2017 - Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

    Bislang galt ja der „Hurenausweis“ als „Phantomdokument“, da man ihn im Original noch nicht gesehen hatte! Mal gab es das bedruckbare Papier der Bundesdruckerei angeblich noch nicht, dann wurde in NRW von fehlenden Druckern gesprochen. Nun gibt es aber „ausgestellte Exemplare“, wie auf dem Beitragsfoto zu erkennen ist. Eine liebe Kollegin hat das „Außenblatt“ fotografiert und mir das Foto per Mail gesendet! Merci dafür!

    Das fotografierte Dokument wurde in München ausgestellt und die Sachbearbeiter haben als geplante Tätigkeitsorte die Stadt München und alle Bundesländer namentlich aufgeführt. Dies ist nach den Diskussionen und Erlassen, die es im Sommer 2017 gab, doch sehr überraschend, da man diese „Vereinfachung“ des Verfahrens so eigentlich nicht wollte! Alle Orte sollten namentlich aufgeführt werden und eben nicht pauschal alle Bundesländer!

    Doch die Handhabung in der Praxis ist nun zumindest in München, wo man ja eigentlich sehr gründlich arbeitet, eine andere. Zum einen würden geschätzte 11.000 Gemeinden gar nicht auf das Papier passen, das die Größe eines KFZ-Scheins hat, zum anderen würden Weitermeldungen an alle Gemeinden die digitale Infrastruktur gänzlich zum erliegen bringen.

    Ist die Münchener Vorgehensweise eventuell eine Reaktion auf die „Sabotage-Vorschläge“ von Dona Camen e.V. oder ist der Ausweis möglicherweise nicht rechts-konform? Ich weiß es nicht, um ehrlich zu sein!

    Wird das Dokument in Baden-Württemberg anerkannt? Dort will man ja eine Bescheinigung ausstellen, die ausschließlich im „Ländle“ gilt! Hat das Bayern-Papier dort eine Chance oder muss man sich zusätzlich den „Hurenpass BaWü“ organisieren, wenn man dort arbeiten will?

    Was ist, wenn Orte angegeben sind, wo Prostitution wegen geringer Einwohnerzahl generell nicht erlaubt ist? Diese Orte gehören ja zwangsläufig immer zu einem Bundesland!

    Das gesamte „Verfahren“ wirkt recht absurd und nicht wirklich durchdacht und man hat den Eindruck, dass die Behörden nach dem beliebten Motto

    „Was nicht passt, wird passend gemacht!“

    verfahren und dabei viel flexibler ist, als man denkt! Warum sollte man sich auch unnötige Arbeit machen! Übrigens: Wenn die Behörde eine Bescheinigung „falsch“ oder zumindest „fehlerhaft“ ausstellt, ist dies der Beantragerin und dem Beantrager nicht zuzurechnen!

  • Prostitution – Howard´s Regionen – Tätigkeitsgebiete Herbst 2017

    Prostitution – Howard´s Regionen – Tätigkeitsgebiete Herbst 2017

    Prostitution - Howard´s Regionen - Tätigkeitsgebiete Herbst 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Howard´s Regionen – Tätigkeitsgebiete Herbst 2017

    Ich werde in den letzten Wochen vermehrt gefragt, in welchen Regionen unseres Landes ich im Bereich der Unternehmensberatung meine Schwerpunkte habe. Man(n) kann zwar rein theoretisch überall sein, aber dann landet man(n) schnell mit Herzinfarkt auf der Intensivstation. Außerdem gibt es natürlich Bundesländer, in denen es (schon) brennt und andere, in denen noch „geschlafen“ wird!

    Der momentan zu erwähnende Tätigkeitsschwerpunkt, wo bereits „Betriebskonzepte“ für unterschiedliche Betriebsformen (Escort-Service, Bordellbetriebe, Massage-Institute, Wohnungsvermietung) in Vorbereitung sind und wo bereits intensive Kontakte zu Genehmigungsbehörden bestehen, ist eindeutig Nordrhein-Westfalen, was ja, nebenbei bemerkt auch mein „Heimatland“ ist und wo ich selbst „Stätten“ geleitet und betrieben habe.

    Aktiv bin ich im Gebiet NRW in Köln, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Siegen, Oberhausen, Essen, Dinslaken, Neuss, Kaarst, Duisburg, Dortmund, Schwerte, Recklinghausen und Münster.

    In Hessen, wo es mit der „Umsetzung“ noch leicht „klemmt“ konzentriert sich meine vorbereitende Arbeit auf das Gebiet Frankfurt am Main, was ja als eine der Hochburgen der Prostitution in Deutschland gilt!

    Auch in Baden-Württemberg bin ich aktiv und zwar vorwiegend in Karlsruhe, Baden-Baden, Offenburg und in Stuttgart, wo sich ja momentan die „Zentralstelle des Bundeslandes“ befindet, die „zukünftig“ Ordnung ins herrschende Chaos bringen soll.

    In Niedersachsen betreue ich Betriebe in Hannover, Celle und Braunschweig; in Hamburg habe ich einige Großkunden; in Berlin, wo ich „familiär bedingt“ öfter verweile, ist es ähnlich.

    Bayern: Kunden werden in Nürnberg, Fürth, Schweinfurt, Regensburg und München betreut; in Rheinland-Pfalz stehen Koblenz, Mainz und Trier im Kalender.

    In Sachsen gibt es Beratungsbedarf in Dresden. Leipzig und Chemnitz; in Sachsen-Anhalt geht es nach Magdeburg und Umgebung, während in Schleswig-Holstein Kiel und Lübeck angesteuert werden. Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg,Thüringen und das Saarland, sind momentan noch „weiße Flecken“ auf meiner Landkarte.

    Ich muss im Prinzip den Bundesländern für die bewusste oder unbewusste regulative Verzögerungstaktik dankbar sein, da eine gleichzeitige Bearbeitung von „Konzepten“ gar nicht möglich wäre! Wenn man „nach und nach“ arbeiten kann, werden die einzelnen Konzepte zwangsläufig besser und ich komme zwischendurch auch immer mal wieder zum durchatmen!

  • Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Prostitution 2017 - Schon Post vom Amt? - Unterschiedliche Handhabung!
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    Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Ich bekomme fast täglich Screenshots von amtlichen Schreiben, die mir meine Mandaten informativ zusenden. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gab es diese Briefe schon vor den Sommerferien, in der Landeshauptstadt Hannover „passierte“ es in dieser Woche. Dies widerspricht auf den ersten Blick der Information, dass Niedersachsen noch keine konkrete Umsetzungsverordnung beschlossen hat.

    Aber diese Briefe, die nach meinen Informationen in Niedersachsen bislang lediglich in der Landeshauptstadt verschickt wurden, weisen im Tenor nur auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen hin und sollen nur verdeutlichen, dass man (also die Stadt) die Umsetzung im Blick hat und gesetzeskonform arbeiten will.

    Wie die Bearbeitung dann aber „bewältigt“ werden soll, ist in Niedersachsen nach wie vor offen, in Bayern und NRW ist man da einen entscheidenden Schritt weiter! Nordrhein-Westfalen hat sich frühzeitig präpariert und die Kreise und kreisfreien Städte auch ein Stück weit geschult, um dem erwarteten „Andrang“ gerecht werden zu können.

    In Schleswig-Holstein (Zentralstelle in Neumünster) soll es bereits erste „Huren-Ausweise“ geben: aber diese Info gebe ich unter Vorbehalt, da ich hier quasi aus „zweiter Hand“ berichte. Die Nachricht bedarf also der Überprüfung!

    Es gibt übrigens bundesweit für die Ämter keine gesetzliche Pflicht die Betreiberinnen und Betreiber von Amts wegen anzuschreiben! Man macht dies also lediglich aus reiner Freundlichkeit, um Dialogbereitschaft zu dokumentieren und um den „Delinquenten“ die Chance zu geben, Fristen einzuhalten!

    Denn ich schreibe es nochmal: wer es als „Alt-Betreiber“ versäumt bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen, dass sie oder er ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe betreibt, verliert den Anspruch das Gewerbe bis zur Erteilung der Erlaubnis fortzuführen. Eine vorübergehende Schließung ist dann für das Amt problemlos möglich! Gefährlich! Die Entstehung einer solchen Situation sollte man unbedingt vermeiden!

    Meine anstehenden Büro-Termine und meine September-Reisen sind ganz eng mit diesem Thema verbunden und von Oktober bis Dezember werden dann die Unterlagen gefertigt, die schnell zu einer fetten 100-Seiten-Akte anwachsen können. Wenn nicht jetzt, wann dann? Es ist jetzt an der Zeit die Unterlagen zu sortieren und zu besorgen, da der Countdown läuft und weil 3 Monate sehr schnell vergehen!

    Wer auf Post vom Amt wartet und keine bekommt, steht nicht auf der sicheren Seite, sondern ist womöglich einfach (z. B. als Vermieter ohne Gewerbeanmeldung) nirgendwo amtlich erfasst. Und viele Städte und Gemeinden verschicken einfach keine Post, weil es dazu eben keine gesetzliche Notwendigkeit gibt. Glück auf!

  • Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Prostitution 2017 - Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Eine „Grüne“ mit Eigeninteressen und die Landespolitik wackelt sofort! – Wenn man mit einer Stimme Mehrheit regiert und dann eine Stimme das politische Lager wechselt, helfen nur noch Neuwahlen. So ist es in der vergangenen Woche in Niedersachsen passiert und in einigen Tagen löst sich der niedersächsische Landtag auf. Neuwahl wird dann im Oktober sein und der dann neu gewählte Landtag wird dann wohl erst Ende Oktober oder Anfang November zusammentreten.

    Für den noch notwendigen Beschluss einer „Umsetzungsverordnung“ für das neue Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen bedeutet dies konkret „Vollbremsung“: kein amtierendes Landesparlament gleich kein Beschluss! Und da die Landesregierung im Oktober wechseln kann und die Gremien anders besetzt sein können, bleibt die „Vorlage“ sicher längere Zeit liegen. Es ist fraglich, ob die Umsetzung dann, wie angedacht, im Januar 2018 überhaupt beginnen kann oder ob aus vorliegendem wichtigen Grund eine weitere Verzögerung eintreten wird.

    Durch die entstandenen politischen Umstände gibt es nun eine weitere „Gnadenfrist“ im Land der Welfen und der Löwen, wenn man nicht gerade mit baurechtlichen Verfahren angegangen wird, die unabhängig vom neuen Gesetz natürlich bereits jetzt jederzeit möglich sind. Bei einer Reise nach Braunschweig wurde ich mit entsprechenden Entwicklungen „hautnah“ konfrontiert und in der Region wurden ja auch bereits Bußgelder wegen „Verstössen“ gegen die Kondompflicht verhangen, die wahrscheinlich keinen rechtlichen Bestand haben werden.

    In der Bibel finden wir die  aussagestarke Warnung:

    „Haltet Euch bereit, der Herr kann stündlich kommen!“

    Die Bibel bezieht dies auf das „Jüngste Gericht“, beim Baurecht und beim Prostituiertenschutzgesetz haben wir es zum Glück „nur“ mit dem Verwaltungsgericht zu tun, bei dem zumindest Rechtsmittel möglich sind. ich weiß, dass manche meine merkwürdigen Späße nicht verstehen, aber ich mag eben anschauliche verbale Bilder, die Umstände verdeutlichen!

    Trotz der diversen „Bremsungen“ bei der Umsetzung, wird lediglich Zeit gewonnen bzw. verloren, aber an den grundsätzlichen gesetzlichen Bestimmungen ändert sich natürlich gar nichts. Punkt! Oder irre ich mich?

    Update: 11.08.2017- Amtliche Post in Niedersachsen eingetroffen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/08/12/prostitution-post-vom-amt/

  • Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in VorbereitungNeues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Am 2. September 2016, also vor fast einem Jahr ist die Erstausgabe meines Buches „Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 –  Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ erschienen, Ende 2016 gab es eine revidierte 2. Ausgabe und die Verkaufszahlen haben mich angenehm überrascht: zwar liegt „Harry Potter“ nach wie vor in den Verkaufscharts uneinholbar vor mir,
    aber das ist ja bei einem Fachbuch nicht wirklich verwunderlich! Howard ist sehr zufrieden!

    Nun hat das vorliegende Buch natürlich durch die frühe „Entstehung“ das Problem der „Fiktion“ und der auf die Zukunft ausgerichtete Sprache: es ist schließlich vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes verfasst und veröffentlicht worden und viele neue Entwicklungen, die nach der Veröffentlichung eingetreten sind, konnten so verständlicherweise nicht berücksichtigt werden. Nur Jesus konnte sowas! Oder?

    Im Herbst 2016 war es durchaus schwierig vorauszusehen, was Mitte 2017 passieren wird! Ich denke aber, dass ich mit vielen „Prognosen“ sehr nah an der „Wahrheit“ war und das viele meiner Hinweise zu etwas taugten. Doch das ist nun, wo man mit dem Gesetz arbeiten muss, nicht mehr genug! Der alten Ausgabe fehlt es an praktischen Arbeitshilfen, was besonders den Bereich der „Konzepterstellung“ und die „Arbeit mit den Behörden“ anbelangt!

    Ich habe daher jetzt beschlossen, im Oktober 2017 zum einen eine revidierte Neuauflage des Buches vorzulegen und zum anderen ein ergänzendes Arbeitshandbuch zu erstellen, mit dessen Hilfe man sich auf die notwendigen Konzepte vorbereiten kann, die Ende des Jahres eingereicht werden müssen. Die Zeit drängt also ein wenig!

    Das neue „Arbeitshandbuch Prostitution 2017“ hat aus zeitlichen Gründen absolute Priorität und soll Ende Oktober 2017 vorliegen; die Revision des Erstlingswerks wird dann etwas später folgen. So wird der Monat September wieder ein „Monat der Arbeit“ für den lieben Howard, der immer noch nach der berühmten „vollbusigen Sekretärin“ sucht, die ihm ein wenig Arbeit abnimmt! – Bewerbungen? Leider Fehlanzeige!

  • Prostitution 2017 – Lübeck – Absurde fehlerhafte Berichterstattung!

    Prostitution 2017 – Lübeck – Absurde fehlerhafte Berichterstattung!

    Prostitution 2017 - Lübeck - Absurde fehlerhafte Berichterstattung!
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    Prostitution 2017 – Lübeck – Absurde fehlerhafte Berichterstattung!

    Recherche sollte zum journalistischen Handwerk gehören, aber diese „Tugend“ ist leider nicht allen Kolleginnen und Kollegen gegeben. So kommen „Fake-News“ in die Welt und man tut damit niemandem einen Gefallen. Ganz im Gegenteil: man versetzt Leute unnötig in Unruhe und stellt sich ein Armutszeugnis aus, weil die kühnen „Behauptungen“ eben keiner Überprüfung standhalten! Operation Deichbruch!

    Die „Lübecker Nachrichten“ berichten zum Thema „Neues Gesetz – Lübeck zählt jetzt die Bordelle in der Stadt“ (31.07.2017), dass Bordellbetreiber bis Ende Oktober 2017 Zeit haben, Ihre Bordelle bei der Stadt zu melden. Wenn dies nicht geschieht, müssen Strafen bis zu 50.000 Euro gezahlt werden!

    Gleich zwei fette „Fehler“, denn die „Meldung“ muss bis zum 1. Oktober 2017 vorliegen und das Mega-Bußgeld, was keine Strafe sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, gibt es „nur“ für Verstöße von Freiern gegen die Kondompflicht! Unglaublich!

    Weiter wird von separaten Toiletten für Freier und Sexworkerinnen gesprochen, die zwar mal in einem Gesetzesentwurf von 2015 vorkamen, aber im geltenden Gesetz überhaupt nicht mehr vorgeschrieben sind! Im Gesetz steht etwas von „geeigneten sanitären Anlagen“: nicht mehr und nicht weniger!

    Bei soviel „Falschinformation“ darf man auch daran zweifeln, dass man in Lübeck erst in 2018 mit Kontrollen beginnen will. Ich hoffe, dass die „Lübecker Betreiber“ unter uns durch diesen unfundierten Bericht nicht in Panik geraten, sondern weiter den Fakten folgen und sich Informationen aus „erster Hand“ besorgen, nämlich bei der in Schleswig-Holstein eingerichteten Zentralstelle des Landes, wo man den tollen „Pressebericht“ sicher auch mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen hat!

    Laut örtlichem Gewerbeamt, gibt es in Lübeck 45 „Betriebe“, von denen die meisten „Mini-Bordelle“ sind: auch ein Begriff, den ich noch nie gehört habe. Mini-Job, Mini-Bordell? In jedem Fall aber Mini-Recherche. Kompliment!

    Das einzig „gute“ an dem Bericht ist das ausdrucksstarke Foto, dass die Voyeure lieben werden, was aber der inhaltlichen Qualität nichts nützt.

    Mehr Fakten und weniger Titten ist hier meine Devise!

  • Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Prostitution 2017 - Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? - Risiko!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Ich habe heute morgen die Information erhalten, dass geschätzte Kollegen aus NRW die „Kundschaft“ auf bestehende „steuerliche Risiken“ bei der Anmeldung als Sexworkerin und Betrieb im Bereich der Prostitution hinweisen. Dies habe ich in meinem Buch ja auch bereits getan, ohne die genauen „Möglichkeiten“ aber exakt zu spezifizieren. Der Hinweis der Kollegen ist allerdings in der jetzigen Phase sehr hilfreich, da inzwischen (zumindest in NRW) amtliche Gespräche und Datenerhebungen stattfinden.

    Die „Mein Name ist Hase“-Methode war Jahrzehnte lang üblich und das „Schweigen“ machte ja auch Sinn, wenn man sein Bargeld hortete und die „Erklärung“ vermied. Und niemand kann übersehen, dass unser „Schutzgesetz“ neben der „Regulierung“ auch ganz klar  Aufspürung von „Steuerdelikten“ zum Inhalt hat. Man könnte als Überschrift hier schreiben:

    Prostitutionsgesetz 2017 – Dem Schwarzgeld (rückwirkend) auf der Spur!

    Wenn man als Sexworkerin beim Beratungsgespräch erwähnt, schon mehrere Jahre in der Branche tätig zu sein, kann diese Information beim Finanzamt landen, das sich dann wundert, dass weder über das „Düsseldorfer Verfahren“ noch sonst Steuern erklärt oder gezahlt worden sind. Klassische Steuerhinterziehung – Starker Anfangsverdacht mehr oder weniger durch indirekte „Selbstanzeige“, die aber hier nicht „befreiend“ wirkt!

    Der Hinweis der Kollegen, dass die Angaben von Sexworkern auch den Betrieben schaden können, ist überhaupt nicht abwegig, sondern leider eine durchaus bedenkliche Möglichkeit, denn die Art und Weise, wie zum Beispiel beim 50/50-Modell Umsätze geteilt werden, ist bezogen auf die immer mitschwebende Umsatzsteuer ein Fallstrick!

    Welche Dame hat schon eine Umsatzsteuernummer? Umsatz gerne – Steuer nein!

    Akzeptiert man bei der Berechnung von Einkommensteuer bei Sexworkerinnen schon mal „Märchen-Zahlen“ oder gibt man sich sogar mit den freiwilligen „Düsseldorfer Abgaben“ zufrieden, so ist es bei der Umsatzsteuer schon anders. Hier wird gerne versucht, den Betreiberinnen und Betreibern die komplette Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Was die Lady nicht zahlt, wird dem Betreiber auferlegt und das kann richtig teuer werden!

    Gibt es keine klaren und am besten vom fachkundigen Steuerberater erstellten Konzepte, können jederzeit unangenehme Briefe eintreffen und bei der Betriebsprüfung entstehen Ergebnisse, die Haus und Hof kosten können. Und strafbar kann die lasche Praxis auch noch sein! Glückwunsch!

    Wenn nun die Beamten der Ordnungsämter Abrechnungsarten und ähnliches beim Beratungsgespräch mit den Sexworkerinnen dokumentieren, diese Aufzeichnungen dann „irgendwie“ beim zuständigen Finanzamt landen, gerät „Holland womöglich schnell in Not!“ Und wer weiß schon, was die eigenen „Mitarbeiterinnen“ im lockeren Plausch arglos postulieren?

    Ich halte es zwar für ein Gerücht, dass die deutschen Finanzbehörden die städtischen Ordnungsämter gezielt als „Hilfsfahnder“ ausgebildet haben, dennoch sind entstehende „Zufallstreffer“ sehr wahrscheinlich. An dieser Stelle komme ich auf Pontius Pilatus zurück, den ich in meinem Buch bereits einschlägig erwähnte:

    Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben!

    Wenn ein Beamter im „dienstlichen Umgang“ Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten findet, kann er weitere Schritte einleiten (Opportunitätsprinzip); entdeckt oder vermutet er aber Straftaten, was bei Steuerhinterziehung der Fall ist, „muss“ er weitere Maßnahmen einleiten (Legalitätsprinzip).

    Das Ordnungsamt wird durch das neue Gesetz hier eindeutig zur „Ermittlungsbehörde“, die den eindeutigen gesetzlichen Auftrag hat, „Missstände“, gleich welcher Art, aufzuspüren! Erstaunlich finde ich, dass es wohl auch bei der „Gesundheitsberatung“ merkwürdige Fragen gibt, deren Antworten aber auch Gründen des Datenschutzes nicht weitergegeben werden dürfen. Hier sollte eine „Vertraulichkeit“ oberste Maxime sein!

    Aber da sind wir bei dem berühmten Pferd, dass sich vor der Apotheke erbrach … nebst der Moral von der Geschicht: „Reden ist Silber; Schweigen ist Gold?“

    Aber was nützt es mir als Betreiberin oder Betreiber, wenn ich mich zurückhalte, meine „Mieterinnen“ oder „Subunternehmerinnen“ aber gerne plaudern? Darauf habe ich keinen Einfluss und wenn ich darauf aktiv Einfluss nehmen, hätte dies äußerst negative Folgen und ich hätte sogar den „Vorsatz“ auf dem Zettel!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/27/prostitution-steuerfahndung-frankfurt-main/