Schlagwort: Huren-Ausweis

  • Prostitution 2018 – Beratung – Es kommt knüppeldick – Hilfe!

    Prostitution 2018 – Beratung – Es kommt knüppeldick – Hilfe!

    Prostitution 2018 - Beratung - Es kommt knüppeldick - Hilfe!Prostitution 2018 – Beratung – Es kommt knüppeldick – Hilfe!

    In den vergangenen Wochen hatte ich mich schon gewundert, dass mein Telefon deutlich weniger läutete, als es zum Jahresende 2017 und Jahresanfang 2018 der Fall war. Klar, viele Betriebskonzepte wurden (zumindest in NRW) fristgemäß eingereicht und bis auf einige „Nachzügler“ und „Neugründer“, die ich ja auch gerne betreue, wurde der Aktenberg stetig niedriger. Endlich einmal Zeit ein wenig zu verschnaufen! Hurra!

    Doch seit letzter Woche ist es mit der Ruhe dahin! Auf vielen Ämtern haben die Akten scheinbar 3 Monate gelegen, die Behörden haben sich selbst geschult und nun wird (und hier beziehe ich mich wieder primär auf NRW) der vorhandene Berg „abgetragen“. Ein normaler Vorgang, der aber nun in der „Nachbetreuung“ für erheblichen Arbeitsaufwand sorgt. Dabei ist es absolut erstaunlich, welche Rückfragen von Behörden kommen und welche Vorschriften angeblich im Gesetz stehen!

    Gibt es irgendwo eine Bestimmung, die es vorschreibt, dass alle selbständigen Prostituierten zusätzlich zum „Huren-Ausweis“ ein „Führungszeugnis“ beibringen müssen und dieses dem Bordellbetreiber in Kopie überlassen müssen? Habe ich heute einem amtlichen Schreiben so entnommen! Auch die amtliche Forderung, dass die Vermieterin einer „Modellwohnung“ vorsorglich für sich selbst einen „Huren-Ausweis“ beantragen solle, kam schon auf den Tisch und das bei einer rüstigen 80-jährigen Beamtenwitwe, die niemals Strapse trug und eine späte Karriere als Sexworkerin auch überhaupt nicht im Sinn hatte! Ich glaube der Dame!

    Nun, bis hierher klingt das ja lustig, aber bei der Überprüfung von Betriebskonzepten kommt es momentan immer wieder vor, dass „Theorie“ und „Praxis“ deutlich voneinander abweichen! Klartext: was man zu Papier gebracht hat, sollte vor Ort auch genauso gehandhabt werden, wie man es dem Amt präsentiert hat!

    Wenn ich beispielsweise nach meinem Konzept mit jeder Dame schriftliche Mietverträge oder Vereinbarungen abschließe, ist es ziemlich tödlich, wenn es in meinem Betrieb nicht ein solches Schriftstück gibt, im Haus aber alle Hostessen-Appartements belegt sind! Wenn ich mich hinter „Strohleuten“ verstecke, sollten diese auch real vorhanden sein!

    Auch eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Liebesdamen, die in ihrem gemieteten Einzimmer-Eros-Appartement nicht nur arbeiten, sondern des nachts auch kollektiv schnarchen, kann man bei einer Kontrolle schwer erklären, wenn man im Konzept ausdrücklich versichert hat, dass ab 1 Uhr nachts niemand mehr im Haus verweilt und Schlafen generell nicht stattfindet!

    Gerade in einer Phase, wo die amtliche Erlaubnis noch nicht erteilt wurde, braucht man nicht viel Fantasie um zu erkennen, dass man selbst ein „Hemmnis“ geschaffen hat! Der notwendige Stempel kommt so nicht besonders schnell auf´s Papier!

    Aber auch Leute, die sich mit ihrem Konzept viel Mühe gegeben haben, werden oft von Abteilung zu Abteilung geschickt, erhalten von Sachbearbeitern unterschiedliche Auskünfte oder landen auf Bauämtern, die vom neuen Gesetz noch nie etwas gehört haben oder nicht wissen, welche neuen Aufgaben auf sie zukommen!

    Ist das Bauplanungsamt zuständig, das Bauordnungsamt oder eine ganz Stelle? In Großstädten ist man, wie ich zum Beispiel heute, 5 Stunden mit Mandanten in Ämtern und kommt genauso schlau heraus, wie man hinein gekommen ist. Gut, das ist nicht immer so, aber eben doch sehr oft! Abläufe müssen sich einspielen, aber es mutet doch seltsam an, wenn eine Bauvoranfrage ein gutes halbes Jahr dauern soll, weil es halt an Sachbearbeitern fehlt. Der federführende Beamte macht Druck, weiß aber möglicherweise nicht, dass sein Kollege in der anderen Dienststelle völlig überlastet ist. Auch den Griff zum Telefon gibt es selten! Man wird aufgefordert überall selbst vorzusprechen oder „eine Mail zu senden!“

    Das alles treibt der Kundschaft durchaus den Schweiß auf die Stirn und ich muss oft beruhigend einwirken, damit es nicht zur „realen Explosion“ kommt! Glücklicherweise gibt es aber auch Erfolgserlebnisse, wo man es mit strukturiert arbeitenden Sachbearbeitern zu tun hat, die auch komplexe Zusammenhänge verstehen und eben nicht auf andere Dienststellen verweisen! Ich habe jedenfalls wenig Lust ganze Tage in Fluren zu sitzen und dann ohne Ergebnis vertröstet zu werden!

    Parallel zu Ordnungsamt und Bauamt, bekommen es die Betreiber auch schnell mit den Finanzbehörden zu tun, die gerade Morgenluft und „Taler“ wittern und zu völlig unpassender Zeit mit „Sonderprüfungen“ beginnen oder den Zoll entsenden, um einmal nach dem Rechten zu sehen. Von Zufällen kann kaum die Rede sein, zumal sich die Finanzämter auch sehr für den Inhalt der Konzepte interessieren! Und dann sind da ja noch die städtischen Steuerämter, die ihre „Sexsteuer“ neu berechnen möchten und vom vermeintlich großen Kuchen ihr angestammtes „Bürgermeisterstück“ abbekommen möchten.

    Viele Bordellbetreiberinnen und -betreiber sind momentan so richtig genervt und berichten mir dann von ihrem Leid und dies in der Hoffnung auf eine pragmatische Lösung! Die Sache mit dem „Zaubern“ beherrsche ich (noch) nicht, aber ich gebe mir alle Mühe positive Ergebnisse zu erreichen! Dass der Jahresurlaub 2018, in dem Jahr wo ich tatsächlich 50 Jahre alt werde, wieder ausfallen wird, ist offensichtlich! Selbstgewähltes Schicksal! Glück auf!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 - Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Ich reise bekanntlich viel durch die bunte Republik und kann daher den kürzlich erschienenen Bericht des ExtraTipp Rhein-Main nur bestätigen: den Bordellen gehen zunehmend die Damen aus und dies hängt natürlich mit dem neuen Gesetz und seinen vielfältigen Pflichten zusammen!

    Eine „Marktbereinigung“, die womöglich mit dem eigentlichem Zweck des Gesetzes zu tun hat, was ja immer wieder „Prostituiertenschutzgesetz“ genannt wird, aber den Titel „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ trägt. Regulierung passt schon und was nun passiert ist eine erste Folge daraus!

    Wenn man als Sexworkerin weiß, dass man in den letzten Jahren keine Steuer bezahlt hat, was nun bei der amtlichen Registrierung auffallen kann, wenn nämlich die Anmeldedaten beim Finanzamt landen, wird man die Registrierung unterlassen und dann erst einmal in Deckung gehen. Das bedeutet dann Arbeit in der Illegalität! Eine Steueramnestie für reuige Sexworkerinnen gibt es ja nicht!

    Wenn die Sexarbeit im „Nebenberuf“ betrieben wird, ist eine Anmeldung unter Umständen auch nicht ungefährlich, da die sensiblen Daten ja an verschiedene Stellen „wandern“! Wenn Ordnungsämter das Gegenteil behaupten, kann ich den Beweis jederzeit antreten, da einige meiner Kundinnen recht kurz nach der Registrierung von den Finanzbehörden „gesucht“ wurden und das an der Zustelladresse, die sie beim Ordnungsamt angegeben hatten!

    Der Boykott der Sexworkerinnen ist also pragmatisch zu verstehen und nicht reine Ideologie! Wenn man persönlich erhebliche Nachteile zu erwarten hat, denkt man „praktisch“ und hat prinzipiell nur noch die Wahl zwischen „Ausstieg“ und „Illegalität“! Nicht schön!

    Großbetriebe, wie z.B. die Eroscenter im Frankfurter Bahnhofsviertel brauchen eine gewisse Auslastung, um die immensen Kosten zu decken. Die Gebäude befinden sich in 1A-Lage und die Eigentümer rufen Objektmieten auf, bei denen dem Normalbürger schwindelig wird. Auch die Bewirtschaftung über fast 24 Stunden am Tag frisst Geld und die Energiekosten sind auch nicht zu verachten.

    Schon seit vielen Monaten beobachte ich den zunehmenden Leerstand und die Einschätzung, dass dies nur eine temporäre Erscheinung sein könnte, ist eher falsch! Hier manifestiert sich eine „Lage“, die einige wenige Experten schon frühzeitig prognostiziert hatten. Es ist zwar noch zu früh vom kompletten „Untergang der Branche“ zu sprechen, aber das Jahr 2018 wird für viele Betreiberinnen und Betreiber finanziell nicht gut ausgehen, denn neben der „Personalknappheit“ gibt es auch noch den „Freiermangel“!

    Die Anzahl der Gäste ist bundesweit abnehmend, obwohl es hierfür keinen rationalen Grund gibt! Oder doch? Liegt es daran, dass der „Service“ nur noch mit Kondom stattfinden darf oder haben die Herren Angst in Razzien zu landen, wo man ihre Identität feststellt? Ein moralischer Wandel auf Knopfdruck wird es sicher nicht sein!



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht - Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress - Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Es ist soweit: London – Die Kondom-Weltmarke präsentiert am Montag, 23. April 2018, Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in der Metropole Frankfurt am Main.

    Die deutsche Rotlicht-Branche (Betreiberinnen und Betreiber von Erotik-Clubs, Laufhäusern, Bordell-Betrieben und Escort-Agenturen, aber natürlich auch die vielen Sexworkerinnen und Sexworker) stellen sich momentan die Frage, ob die Zukunft des „Rotlichts“ weiter positiv „rot“ ist oder ob das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchGesetz) eine eher negativ schwarze Perspektive verheißt!

    Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Umsetzung des einschneidenden Gesetzes ist Ländersache! 16 Bundesländer arbeiten an Umsetzungsverordnungen oder habe solche bereits erlassen, wobei es gewaltige inhaltliche Unterschiede gibt. Was in einem Bundesland nach wie vor geduldet wird, ist in einem anderen strikt verboten und selbst innerhalb der Bundesländer werden die „Regeln“ auf den Ämtern vor Ort sehr unterschiedlich interpretiert! Zudem schalten sich nun auch Baubehörden ein, die ebenfalls keine einheitlichen Baugesetzbücher besitzen!

    Finanzamt / Steuerfahndung ist fast immer mit im Boot

    Die Finanzbehörden behandeln das „Rotlicht-Gewerbe“ natürlich auch nicht einheitlich: in manchen Regionen wird das „Düsseldorfer Verfahren“ praktiziert, in anderen nicht angewandt. Während „Heimat-Finanzämter“ auf eine Steuererklärung bestehen und im Rahmen der „Sexworker-Registrierung“ viele neue Steuernummern vergeben, bestehen die fürs „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndungsstellen auf bedingungslose Fortsetzung einer „freiwilligen Vereinbarung“, die keinen Gesetzescharakter hat! Auch die Frage, wer in einem Bordellbetrieb für die „Umsatzsteuer“ haftet oder eventuell subsidiär „herangezogen“ werden kann, ist nicht einheitlich geklärt!

    Der „politische Wille“ und seine fatalen Folgen

    Zudem mischen sich Kreise, Städte und Gemeinden oft mit „politischem Willen“ in diverse amtliche Entscheidungsprozesse ein, um auf möglichst galante Art und Weise missliebige Betriebe zu schließen oder aber um beliebte Betriebe, die der kommunalen Kasse „dienen“, auf Gedeih und Verderb zu erhalten! Der Zweck heiligt die Mittel? Schilda meets Klüngel?

    Verfassungsbeschwerde zum ProstSchGesetz

    Die entscheidende Frage, ob das Prostituiertenschutzgesetz verfassungsgemäß oder (in Teilen) verfassungswidrig ist, wird womöglich erst in 2019 entschieden! Zwar ist das anhängige von Dona Carmen e.V. initiierte Verfahren vom Bundesverfassungsgericht für 2018 auf die Agenda genommen worden, aber der konkrete Verfahrensbeginn wird vermutlich erst Ende des Jahres sein, wenn ein Großteil der Sexworkerinnen und Sexworker bereits amtlich erfasst und viele Betriebe bereits amtlich geschlossen sein werden!

    Resumee – Die aktuelle Situation und die Sorgen

    Viele Sexworker(innen) und Betreiber(innen) haben gerade arge Ängste und fürchten aus unterschiedlichen Gründen sogar um ihre Existenz! Die vermeintliche „Ruhe“ in 13 Bundesländern ist zudem trügerisch, da sich die Beamtinnen und Beamten noch im „Wartestand“ befinden, geschult werden müssen oder auf Anweisungen der Landesbehörden warten. Ob nach der Ruhe überall der Sturm folgt, kann man nur schwer abschätzen!

    Information tut dringend Not und Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress ist daher gerade in der jetzigen Zeit des Umbruchs eine zentrale Groß-Veranstaltung, die viele Fragen beantworten und Wege aufzeigen soll! Vorsprung durch Wissen: Zukunft für das Rotlicht!

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Namhafte hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main sein und zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Gemeinsam“ erreicht man mehr! Networking ist hier das Konzept der Zukunft … Zukunft Rotlicht! Das Jahr 2018: ein Jahr wichtiger Entscheidungen für die Branche!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    www.zukunft-rotlicht.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Prostitution 2018 – Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-Agenda

    Prostitution 2018 – Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-Agenda

    Prostitution 2018 - Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-AgendaProstitution 2018 – Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-Agenda

    Informationsstand: 24. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    Soeben hat mich die Mitteilung erreicht, dass die vom Verein Dona Carmen e.V. initiierte Verfassungsbeschwerde, die im Sommer vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde, inzwischen bei Gericht auf der „Agenda 2018“ steht!

    Das Verfahren hat die Nr. 1 BvR 1534/17 und trägt die Ordnungsnummer 28 in der Berichterstattung der BVRin Dr. Ott. Damit steht fest, dass die Beschwerde angenommen wurde und nun vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes bearbeitet wird:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html

    Die „kühne These“, die im Forum sexworker.at verbreitet wurde, dass über die Beschwerde noch im Jahr 2018 entschieden würde, ist aber reine Spekulation, da sich Verfahren ja ziehen können und noch nicht feststeht, welche Verfahrensschritte stattfinden und wie groß die Intervalle zwischen möglichen Terminen sein werden. In der Vorschau des 1. Senats stehen momentan 32 Verfahren für 2018 und ich gehe davon aus, dass die Chronologie eingehalten wird. Das Verfahren ProstSchGesetz landet also, wenn chronologisch vorgegangen wird, mit Nr. 28 am Jahresende?

    Wie auch immer: die Annahme an sich ist schon einmal ein erster Erfolg, an dem aber auch kaum gezweifelt werden konnte, da der beauftragte Rechtsanwalt Starostik ja ein juristisches Schwergewicht ist und die Unterlagen sicher „konform“ eingereicht hat.

    Leider werden bis Ende des Jahres zahlreiche Existenzen bereits vernichtet sein, Zehntausende von Sexworkerinnen werden dann bereits „registriert“ und steuerlich „erfasst“ sein und der dann entstandene „Schaden“ wird nicht reversibel sein, selbst wenn dass Bundesverfassungsgericht einige oder auch mehrere Paragraphen des angegriffenen Prostituiertenschutzgesetzes rügen oder aufheben sollte!

    Unter diesem gewichtigen Aspekt, hat die Entscheidung des Gerichtes dann rückwirkend keinen praktischen oder entlastenden Nutzen, sondern kann lediglich die Weichen für eine Zukunft des „Milieus“ in 2019 eventuell neu stellen. In der Konsequenz nutzt den aktuellen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern die gerichtliche Entscheidung selbst nur sehr wenig, der Nutzen haben aber eventuelle nachfolgende Generationen!

    Durch die nicht vorliegende „Eilbedürftigkeit“ in 2017 war klar, dass diese Situation entstehen würde und meine „Prophetie“, die vielmals angegriffen wurde, war einfach nur Logik, deren Stichhaltigkeit sich nun bestätigt. Sorry!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

    Meine 2017er-Artikel zum Thema finden Sie zur Lektüre unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/19/prostitution-2017-jahr-der-verfassungsbeschwerden-update/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/30/verfassungsbeschwerde-keine-einladung-zum-kindergeburtstag/


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  • Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Ich war in dieser Woche in „Klausur“, um Akten zu bearbeiten und um neue Projekte für 2018 zu planen. Dabei hat mich eine heftige Erkältung erwischt, die aber jetzt wieder am abklingen ist. Also wieder mit (fast) Vollgas in den neuen Monat Februar! Heute einige meiner „Wahrnehmungen“ der Woche unter der Überschrift „kurz notiert“:

    Ruhe oder Sturm? Fast täglich klingelt das Telefon!

    Der Januar 2018 war für mich eher ruhig! Die meisten Betriebskonzepte wurden im Kundenauftrag „pünktlich“ eingereicht und landeten in der Regel auf großen Stapeln, zu deren geplanter Bearbeitungszeit ich im nächsten Absatz noch etwas schreiben werde. Es gab die „Kolleginnen“ und „Kollegen“, die dann im Januar festgestellt haben, dass die notwendigen Unterlagen noch nicht erstellt wurden, was in den meisten Bundesländern (außer Bayern und NRW) nicht zum Problem wurde, da die Behörden noch „Kulanz“ zeigen und selbst noch nicht wissen, was sie mit den Unterlagen anfangen sollen! Auch die Kontrolle der „Huren-Ausweise“ findet, wenn überhaupt, nur sehr „rudimentär“ statt, da die flächendeckende Ausstattung noch nicht gegeben ist.

    Lediglich bei den Finanzbehörden in NRW ist schnelles Handeln zu erkennen: nur wenige Wochen nach der „Registrierung“ beim Amt tauchen „Erhebungsbeamtinnen und -beamten“ auf, die neue „Steuerbürgerinnen“ suchen und gerne deren „Steuerhistorie“ hinterfragen. Wenn es ums Geld geht, hat es der Staat bekanntlich immer eilig und man will zumindest die „Düsseldorfer Taler“ (nach dem gleichnamigen „Düsseldorfer Verfahren“ haben, wobei man sich lokal noch uneinig ist, ob dieses „Modell“ langfristig noch eine Zukunft haben wird. Im Moment will aber in NRW niemand wirklich daran rütteln. Mal abwarten, ob es da irgendwann einmal eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird?

    Bearbeitungsfristen „Betriebskonzepte“ / „Huren-Ausweise“ in NRW

    Momentan bin ich fast täglich mit Behörden vornehmlich in NRW in Kontakt, da ich dort die meisten Kundinnen und Kunden habe und weil ich die „Konzessionierungen“ natürlich immer bis zum „Ende“ begleite und dabei auch direkt im Auftrag „verhandle“. Die Ämter in den Großstädten sind arg belastet: für die „Huren-Ausweise“ und die notwendigen Beratungen sind Termine bis in den Mai 2018 vergeben und die „Betriebskonzepte“ existenter Betriebe liegen oft „auf Halde“, da die „Huren-Ausweise“ Priorität haben. Gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfristen gibt es wohl nicht und die „Genehmigungsfiktion“ wir wahrscheinlich nicht greifen, da der Fortbestand der Betriebe bis zur abschließenden Würdigung garantiert ist. Die „Nervosität“ der Betreiber bleibt natürlich bestehen, weil man eben nicht weiß, was noch kommt und wie die „Sache“ ausgeht!

    Erste Bearbeitungsergebnisse / Probleme und Auflagen in NRW

    Bei den Konzepten, die momentan schon in amtlicher Bearbeitung sind, deuten sich, wie schon erwartet, erhebliche Probleme mit dem „Baurecht“ an. Ordnungsämter verlangen Nutzungsänderungen oder gar neue Baugenehmigungen und die Kolleginnen und Kollegen auf den Bauämtern verstehen nicht warum und wie, da „Prostitutionsstätten“ baurechtlich nicht eindeutig definiert sind. Dass „bordellartige Betriebe“ nach der Rechtsprechung keine „Vergnügungsstätten“ mehr sind, sondern „normale Gewerbebetriebe“, ist vielen Ämtern nicht bekannt und so fehlt es fast überall an einer einheitlichen Linie! Muss ein Gewerberaum bis ins letzte Detail definiert sein, um genehmigt zu werden? Gibt es baurechtlich einen Unterschied zwischen einem Massagestudio und einem thailändischen Massagestudio oder gibt es baurechtlich Unterschiede zwischen freiberuflich und gewerblich genutzten Flächen? Fragen über Fragen, die momentan der Klärung bedürfen!

    Nachbesserungen bei Betriebskonzepten / Unvollständige Unterlagen

    Einige Zeitgenossen (und hier spreche ich nicht nur von NRW!) haben ihre Betriebskonzepte scheinbar flugs beim Bier ausgefüllt und handschriftlich schnell mal Angaben gemacht, die das Amt nicht lesen kann und die in einigen Fällen überhaupt nicht dem entsprechen, was der Gesetzgeber fordert. Oder man hat ein Konzept eingereicht, was in der Theorie allen Anforderungen entspricht, aber vor Ort überhaupt nicht „gelebt“ wird!

    Dafür gibt es schon den Begriff des „Alibi-Konzepts“, was dann aber leider keiner Überprüfung standhält! Die Leute, die Konzepte prüfen, sind meistens keine „Greenhorns“ und erst recht keine „Sonderschüler“, denen man ein salzige Hühnersuppe als süßen Pudding verkaufen kann! OK, man kann es versuchen, man wird aber damit recht schnell auf die Nase fallen und hat dann das Problem umfangreiche „Nachbesserungen“ vorzunehmen.

    In fast jedem Konzept wird von den „selbständigen Dienstleisterinnen“ gesprochen, die auf eigene Rechnung eigenverantwortlich arbeiten und die eigentlich mit dem Betreiber nichts zu tun haben! Gleichzeitig findet man dann die Homepage des Unternehmens, wo dann von „unseren Damen“ gesprochen wird, deren Anwesenheit garantiert wird und die natürlich alle den gleichen „Festpreis“ bieten, weil die Damen sich als „WG“ darauf verbindlich geeinigt haben! Hat man das Gesetz womöglich nicht gelesen? Der Verdacht liegt nah!

    Wenn Behörden dann intensiv nachfragen, bricht das auf dem Bierdeckel virtuell produzierte Kartenhaus schnell zusammen und „Nachbesserungen“ sind mal wieder vorprogrammiert! Ich habe inzwischen eine ganze Reihe von solchen „Akten“ auf dem Tisch!

    Auch die „Anpassung der Betriebsabläufe“ wird zukünftig ein wichtiges Thema werden und unser Ausbildungsinitiative  „Fachwirt(in) für Erotikbetriebe“ (Bordellfachwirt(in) BRD) soll hier zu einer wirklichen Hilfe werden! Die Informationen dazu werden auch im Laufe des Monats zur Verfügung gestellt!

    Rotlicht-Kongress Frühjahr 2018 in Vorbereitung

    Was war, was ist, was kommt! Der Markt ist in Bewegung und das Jahr 2018 wird einschneidend sein! Wir stehen erst am Anfang der Umstellungen und treffende Prognosen sind schwierig! Die Seminare, die von der Rotlicht-Akademie, von MH-Consulting und den Berufsverbänden in 2017 angeboten wurden, hatten vornehmlich informativen Charakter.

    Das Gesetz wurde vorgestellt, Anforderungen und mögliche Auswirkungen wurden diskutiert. Während sich die Verbände primär auf den „Protest“ spezialisierten und eher „politisch“ aktiv wurden, setzten die Rotlicht-Akademie, Berlin Intim, MH-Consulting und weitere „gewerbliche“ Anbieter eher auf die „Praxis-Arbeit“. Beide Aspekte sind wichtig und wir wollen im Rahmen einer „überparteilichen Arbeitsgemeinschaft“ im April 2018 einen „Rotlicht-Tag“ im Rhein-Main-Gebiet ins Leben rufen, wo die Branche miteinander ins Gespräch kommen kann und soll.

    Aktuelle Entwicklungen, Berichte aus verschiedenen Bundesländern und Gesetzes-Initiativen sollen vorgestellt werden. Welche Erfahrungen gibt es? Wohin geht die Reise? Neben Vorträgen von Experten aus unterschiedlichen Bereichen, soll es verschiedene thematische Arbeitsgruppen geben. Ganz wichtig ist der Interessengemeinschaft der direkte Austausch der Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter! Auch polarisierende und prägend „Bewegungen“ wie „Dona Carmen e.V.“ sind uns herzlich willkommen. Kontroversen sind durchaus erwünscht und wichtig! Man kann nicht immer einer Meinung sein, sitzt aber im selben Boot und rudert „eigentlich“ in die gleiche Richtung!

    Die gegründete Arbeitsgemeinschaft wird den „Rotlicht-Tag 2018“ wohl noch in diesem Monat ausschreiben und ich werde die Ergebnisse dann gerne hier präsentieren!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Termine / Reisen Howard im Februar 2018

    Nach meiner Klausurwoche bin ich in den kommenden Tagen wieder auf Tour und zwar am 02. und 03. Februar nach Frankfurt/Main, am 05. Februar nach Düsseldorf und Hannover, dann am 06. Februar zur JOYclub-Tagung nach Leipzig. Berlin steht vom 07. bis 10. Februar auf dem Plan. Wer kurzfristig noch einen Termin vereinbaren möchte, schreibe mir bitte per Mail: howard.chance@t-online.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Die Suche nach den Huren von Remscheid!

    Prostitution 2018 – Die Suche nach den Huren von Remscheid!

    Prostitution 2018 - Die Suche nach den Huren von Remscheid!Prostitution 2018 – Die Suche nach den Huren von Remscheid!

    Manchmal muss ich durchaus schmunzeln, wenn ich den Pressespiegel zum neuen Prostituiertenschutzgesetz lese und inhaltlich für mich auswerte! So ging es mir heute, als ich einen Bericht im „Remscheider Generalanzeiger“ las, bei dem der Redakteur Dresen berichtet, dass sich ganze „19 Sexarbeiter“ in Remscheid bei den Behörden gemeldet haben. Man vermutet aber eine viel größere Anzahl an Sexworkern und will sich nun auf die Suche nach diesen machen!

    Nun kenne ich die Stadt Remscheid durch meine frühere Tätigkeit in Solingen-Burg und behaupte fast alle erotischen Adressen dort zu kennen und zwar auch die privaten, die kein Schild an der Tür haben! Hätte man mich um eine Schätzung gebeten, hätte ich spontan die Zahl 20 genannt. In welchen Schränken jetzt noch Damen versteckt sein sollen, wird mir ein Rätsel bleiben, aber das Ordnungsamt wird ja nun kräftig suchen und vermutlich nichts finden!

    Mit der „großen Dunkelziffer“ kann man in Großstädten sicher argumentieren, aber in beschaulichen bergischen Städtchen wie Remscheid und auch Solingen, fand und findet Prostitution nur im ganz kleinen Rahmen statt und die Gründung von „Sonderabteilungen“ erscheint vor diesem Hintergrund geradezu absurd. Wenn man einmal das „Sittendezernat in Wuppertal“ gefragt hätte, das auch für den Bereich Remscheid zuständig ist, wäre meine Zahl wahrscheinlich umgehend ratifiziert worden! Aber: warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

    Ich kenne in Südwestfalen noch eine weitere mittlere Kreisstadt, die sich intensiv auf das neue Gesetz vorbereitet hat, wo es Schulungen für die Behörden gab und wo man dem „Ernstfall“ gewappnet entgegen sah. Das einzige Probleme: im ganzen Kreisgebiet scheint es nur 2 Damen zu geben, die dem Gewerbe nachgehen. OK, selbst bei einer Dunkelziffer von 100% sind die behördlichen Mühen doch eher vergebliche Liebesmüh! Wenn ich mich nicht irre!

    Nennt man das jetzt „Schilda“ oder übertriebenes Bemühen? Da fällt mir abschließend folgender makabere Spruch ein: „Ein schönes Kind! Leider tot!“

  • Prostitution 2018 – Berliner Zeitung – 1248 von 8000 Prostituierten registriert

    Prostitution 2018 – Berliner Zeitung – 1248 von 8000 Prostituierten registriert

    Prostitution 2018 - Berliner Zeitung - 1248 von 8000 Prostituierten registriert

    Prostitution 2018 – Berliner Zeitung – 1248 von 8000 Prostituierten registriert

    Das Geschäft mit der käuflichen Liebe ist seit jeher ein undurchsichtiges. In Bordellen, in Wohnungen und auf der Straße geschieht vieles im Verborgenen. Verlässliche Angaben darüber, wie viele Frauen und Männer in Berlin anschaffen gehen und ob sie dies freiwillig tun, gibt es kaum. Das neue Prostituiertenschutzgesetz will hier Transparenz schaffen und Zwang aufdecken – es stößt jedoch bundesweit auf scharfe Kritik. Dennoch liefert eine erste Auswertung einige Erkenntnisse zum Milieu in Berlin.

    Wie die Senatsgesundheitsverwaltung auf Anfrage der Berliner Zeitung mitteilt, haben sich bisher 1248 Prostituierte bei den Behörden gemeldet, wie es das neue Gesetz verlangt. Von Bordellbetreibern gingen 162 Anzeigen eines Gewerbes ein. Nach den Regeln soll sich jeder, der mit Sex Geld verdient, beim Amt registrieren. Hinzu kommt eine Gesundheitsberatung. Bordellbetreiber müssen ein Betriebskonzept schreiben und dürfen nur noch angemeldete Personen beschäftigen.

    Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/29517802 ©2018

    Kontext-Diskussion:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1225208704289844?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW – Trierer Volksfreund

    Prostitution 2018 – Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW – Trierer Volksfreund

    Prostitution 2018 - Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW - Trierer VolksfreundProstitution 2018 – Aktuelle Anmeldezahlen aus NRW – Trierer Volksfreund

    Die Redaktion des „Volksfreund“ aus Trier hat sich die Mühe gemacht bei den Behörden in NRW nachzufragen, wie viele Sexworkerinnen sich inzwischen amtlich „registriert“ haben, um sich den unbeliebten „Hurenausweis“ zu sichern, der seit dem 1. Januar 2018 zwingend vorhanden bzw. beantragt sein muss, um legal zu arbeiten und Bußgeldern zu entgehen.

    Der „Volksfreund“ vermeldet folgende Zahlen:

    Das Gleichstellungsministerium NRW schätzt die Zahl der in NRW tätigen Sexworkerinnen auf 25.000 bis 45.000. In den 53 Städten und Kreisen in NRW, wo „Hurenausweise“ ausgestellt werden, gab es bis Ende Dezember 2017 über 3.000 Meldungen und die Tendenz ist steigend! Spitzenreiter bei den „Registrierungen“ war Köln mit 486 Meldungen, gefolgt von Bochum mit 196 und Dortmund mit 181 Kontakten. In Essen, wo man erst sehr spät mit der Umsetzung des Gesetzes begonnen hat, sind bis Mai 400 Beratungstermine beim Gesundheitsamt „gebucht“. Das Amt ist damit ausgebucht!

    Auch was die Verhängung von Bußgeldern anbelangt, ist der „Volksfreund“ gut informiert. Nach Informationen der Zeitung wurden bislang lediglich in Köln und in den Kreisen Borken, Wesel, Olpe und Neuss Verwarnungen wegen „fehlendem Hurenpass“ ausgesprochen. Die als „besonders emsig“ bekannten Städte Düsseldorf und Dortmund waren wohl noch nicht aktiv, was mich leicht verwundert, da eine andere Vorgehensweise angekündigt worden war!

    Mehr lesen auf https://www.volksfreund.de/nrw/panorama/so-viele-sexarbeiter-sind-in-nrw-angemeldet-aid-1.7321809#qlpm3UuxDL8kTUb7.99

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223825174428197?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 – Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution 2018 - Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz Herzlich Willkommen bei Prostitution 2018, dem stets aktuellen Informationsportal zum neuen Prostituiertenschutzgesetz

    Um die Fülle der Informationen zu kanalisieren, haben wir heute diese neue Übersichtsseite in die Präsenz integriert. Bei über400 Beiträgen seit Oktober 2016 wurde dies notwendig, da man sonst in der Informationsflut versinkt. „Prostitution 2018“ hieß bis Ende Dezember 2017 noch „Prostitution 2017“ und dieser Titel ist noch immer aktuell, da das neue ungeliebte Gesetz ja am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist und wir das Jahr 2017 auf immer damit verbinden werden! Beide Präsenzen, nämlich www.prostitution2017.de und die nun neue Domain www.prostitution2018.de sind parallel erreichbar, verweisen aber auf den gleichen Inhalt, der täglich aktualisiert und erweitert wird.

    Zur Startseite des umfangreichen Blogs gelangen Sie immer über nachfolgende URL:

    http://www.prostitution2017.de

    Der Notruf bei Problemen mit Ämtern und Behörden und bei akutem Beratungsbedarf:

    0151-71885164 (Howard Chance – auch WhatsApp)

    Die Präsenz wird vom Publizisten Howard Chance und der Unternehmensberatung MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner betrieben und hat dabei folgende Themenschwerpunkte:

    Informationen und Artikel zum „Prostituiertenschutzgesetz“

    Artikel von Howard Chance und Gastautorinnen und -autoren zu aktuellen Entwicklungen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes. Fast täglich neue Inhalte und dabei immer am Puls der Zeit! Versprochen!

    Zum Bereich Aktuelle News und Themen


    Sachstandsbericht Prostituiertenschutzgesetz

    Regelmässiges Update, wenn sich neue Entwicklungen zum Thema ergeben! Die Berichterstattung wurde in 2017 begonnen und stetig fortgeführt! Die Meldungen haben dabei immer einen „Time-Print“ by Howard Chance

    Zur Übersicht Basis-Informationen



    Der Gesetzestext in HTML-Version

    Der Gesetzestext zum nachlesen, recherchieren etc. Unkommentierte Version als Abschrift. Abschrift done by Howard Chance. ProstSchGesetz ungeschönt! Eigentlich ein recht einfaches juristisches Machwerk!

    Direkt zum Gesetzestext



    Hinweise auf die Beratungsangebote von MH-Consulting

    MH-Consulting: Beratungen und Situationsanalysen zum Prostituiertenschutzgesetz bundesweit. Konzeptentwicklung, Unterstützung durch Rat und Tat! Schulungen, Seminare und diverse Zusatzleistungen!

    Zu den Beratungsangeboten



    Besondere Partnerschaften / Kooperationen

    Steuerberater Christian Deák
    Information zur Steuerberatung

    Rotlicht-Akademie by Christoph Rohr
    www.rotlicht-akademie.de

    Zustellanschrift.de by Christoph Rohr
    https://zustellanschrift.de/

    Zukunft Rotlicht – Der Kongress in Frankfurt am Main
    https://zukunft-rotlicht.de


     

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung

    Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung

    Prostitution 2018 - Herr Dr. Geil vom Amt - Anmassung und Verfehlung

    Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung

    Im Rahmen meiner bundesweiten Beratung habe ich stetigen Kundenkontakt und werde daher sehr oft über „Merkwürdigkeiten“ und „Verfehlungen“ informiert, die den Laien verwundern, den Fachmann aber nicht wirklich überraschen! Einige Behörden-Mitarbeiter geben sich schon redlich Mühe, den Ruf des Amtes zu ramponieren und wenn die Thematik „Prostituiertenschutzgesetz“ für die großen Medien interessanter wäre, würde es an einigen Stellen der Republik sicher mächtig krachen!

    Ich berichte heute von einer „Gesundheitsberatung“ in einer deutschen Großstadt, bei der ein amtlicher „Gesundheitsberater“ bei der Beratung einer dominanten Dienstleisterin mächtig in Wallung geriet und dann völlig am Thema vorbei „zur Tat“ schritt. Bewerten Sie ein Stück weit selbst, was in der Amtsstube geschah und wofür diese „Beratung“ gut sein könnte!

    Ein sehr fragwürdiger Termin auf dem Amt im Januar 2018

    Er: Frau D. (wie Domina), mein Name ist Dr. Geil vom Gesundheitsamt. Was führt Sie heute zu mir?“

    Sie: Na, das neue „Prostituiertenschutzgesetz“! Die Gesundheitsberatung ist ja Pflicht!

    Er: Ah, deshalb kommen Sie?

    Sie: Ja, deswegen haben wir beide ja den heutigen Termin telefonisch vereinbart!

    Er: Interessant. Ja gut, Sie haben Glück! Ich bin hier in der Behörde der Experte für die „besonderen sexuellen Dienste“! Sie verstehen? Alle Sachen, die über das „Normale“ hinaus gehen! Die „Extreme“ … Sie verstehen?

    Sie: Aha. Sie machen da Unterschiede … bei der Gesundheitsberatung?

    Er: Natürlich! Schon allein wegen der Hygiene. Und die Beratung hier ist ja erst der Anfang!

    Sie: Der Anfang wovon?

    Er: Ja, ich werde Sie ja nicht nur beraten, sondern auch weitreichend betreuen! Sie brauchen mich sozusagen und ich finde es gut, dass der Gesetzgeber endlich Nägeln mit Köpfen gemacht hat!

    Sie: Moment! Hier soll eine einstündige Gesundheitsberatung stattfinden!

    Er: Ja, aber das wird nicht ausreichen! Wir sollten unsere Telefonnummern austauschen, damit wir dann ständigen Kontakt halten können! Der Beginn eines Prozesses …

    Sie: Davon steht aber nichts im Gesetz, mit Verlaub!

    Er: Das sagen Sie! Aber man kann ja nicht alles ins Gesetz schreiben! Ich habe da klare Vorstellungen und gebe mir viel Mühe! Welche Profile haben Sie denn in den üblichen Erotikportalen und wo ist Ihre Location? Gibt es Fotos? Wie ist denn der Künstlername?

    Sie: Sagen Sie mal … was haben meine Profile und meine Location mit der Beratung hier zu tun und warum macht sich Ihre Kollegin ständig Notizen?

    Er: Was sein muss, muss sein! Das ist nur zu Ihrem Besten! Glauben Sie mir! Prostituierte müssen vom Amt durchaus ein wenig geführt werden! Ohne dauerhafte Begleitung wird das nichts!

    Sie: Ich bin durch das für mich unerfreuliche Gesetz zur „Prostituierten“ gestempelt worden, bin seit vielen Jahren als Domina tätig und muss von Ihnen sicher nicht geführt werden! Sie könnten fast mein Sohn sein!

    Er: Da gehen unsere Meinungen einfach auseinander! Aber das ist ja nicht schlimm! Sie werden verstehen, dass ich das alles unter dem Aspekt der Hygiene sehen muss!

    Sie: Ich weiß wirklich nicht, was Sie damit meinen!

    Er: Na, ich meine, dass wir uns einmal in der Location treffen sollten. Vor Ort! Da kann man sich dann alles mal anschauen! Dann kann man die verschiedenen Praktiken auch besser amtlich bewerten! Ich bin da auch lernfähig!

    Sie: Und das dient dann meiner Gesundheit? Können wir vielleicht mal zur Beratung kommen?

    Er: Wir haben doch Zeit! Ich interessiere mich für die dunklen Bereiche der Lust und würde mir hier mehr Austausch mit Ihnen wünschen!

    Sie: Ich habe keine Zeit! Ich benötige den Beratungsschein … und gut ist! 

    Er: Na, so einfach ist das nicht! Ich habe ja die Pflicht mögliche Mißstände zu erkennen! Sie müssen es schon mir überlassen, wie ich berate!

    Sie: Sie beraten ja überhaupt nicht! Sie haben eher ein privates Interesse an BDSM!

    Er: Natürlich! Ich sehe: wir verstehen uns!

    Sie: Ich verstehe, dass Sie Ihre privaten Neigung hier zum Gegenstand des Gesprächs machen! Besuchen Sie doch mal ein SM-Seminar, damit Sie Ihren Horizont erweitern!

    Er: Also, Sie wollen mich falsch verstehen! Wir haben hier schon Möglichkeiten in die Tiefe zu gehen, wenn uns Umstände verdächtig vorkommen! Wir sind „das Amt!“

    Sie: Was für Umstände, bitte?

    Er: Ich habe den Eindruck, dass Sie mir hier Dinge verschweigen wollen! So kommen wir nicht weiter. Ich werde in Ihrer Akte ein Vermerk anlegen, dass Sie mir Auskünfte verweigern! Frau Schmidt (Kollegin) notieren Sie das bitte!

    Sie: Was? Sind Sie im falschen Film? Sie wollten bzw. sollten mich in geschützter Atmosphäre beraten. Was hier stattfinden, ist ein Verhör und fast Nötigung! Das kann Ihre Kollegin gerne auch in der sicher „illegalen Akte“ notieren!

    Er: Sie scheinen Probleme mit Autoritäten zu haben! Das erlebe ich bei Prostituierten jeden Tag! Sie sind da leider keine Ausnahme!

    Sie: Autoritäten? Ich sehe Sie als amtlichen Dienstleister! Und diesen Dienst erbringen Sie in merkwürdigster Art und Weise!

    Er: Ich bin der einzige Experte in der ganzen Behörde! Mir macht man nichts vor! Sie machen sich mehr und mehr verdächtig! Leider …

    Sie: Ich glaube es ist besser das Gespräch hier zu beenden! Wer ist Ihr Vorgesetzter? Ich werde mich an eine höhere Stelle wenden!

    Er: Nun bin ich doch überrascht! Wir sind doch fast durch! Ich muss einfach ein wenig
    provozieren! Das ist Psychologie! Ich bin mein eigener Vorgesetzter. Eben: der Experte!

    Sie: Ja, Ihre Kompetenz ist überwältigend! Der Zweck heiligt wohl die Mittel? Ich will mir nicht vorstellen, was hier abgeht, wenn eine junge ängstliche Sexworkerin auf diesem Stuhl sitzt!

    Er: Ach, die sind viel zugänglicher! Die zweifeln meine Autorität nicht an! Das machen nur solche Leute wie Sie, die es faustdick hinter den Ohren haben!

    Sie: Zugänglicher? Das scheint wohl Ihre spezielle Intention zu sein!


    OK? Die unerschrockene Domina bekam nach dem etwa einstündigen Termin die Beratungsbescheinigung,kann sich jetzt im gleichen Ort beim Ordnungsamt „vorstellen“ und
    ich werde natürlich berichten, wie es im speziellen Fall weitergeht!

  • Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Prostitution 2018 - Aktuelle Informationen - Stand 1. Januar 2018Prostitution 2018 – Aktuelle Informationen – Stand 1. Januar 2018

    Mein Portal und die dazu gehörende Internet-Adresse lautet bekanntlich auf „Prostitution 2017“ (www.prostitution2017.de). Das mag nun zu Beginn des neuen Jahres etwas verwirren,
    aber es geht inhaltlich ja um ein Gesetz, was im Jahr 2017 Inkraft getreten ist! Um Missverständnisse zu vermeiden, gibt es aber inzwischen auf die zusätzliche Domain www.prostitution2018.de, die aber auf den gleichen Inhalt / auf das gleiche Portal verweist!

    Wenn ich demnächst einmal etwas zuviel habe, werde ich die „aufgelaufenen Artikel“ einmal sortieren: es gibt überholte Informationen und Informationen, die immer noch aktuell sind, was der Google-Suchende aber nicht unbedingt erkennen kann. Hier werde ich Abhilfe schaffen, damit keine Missverständnisse entstehen. Die Umsetzung des Gesetzes ist ja ein dynamischer Prozess, bei dem sich fast täglich neue Aspekte ergeben.

    Die Struktur des Portals wird aus diesem Grund auch maßgeblich ändern, damit es nicht zum Informations-Overkill kommt! Leider schaffe ich das nicht von heute auf morgen, da ich nach wie vor intensiv mit Beratungs-Dienstleistungen beschäftigt bin und zusätzlich zum Jahreswechsel noch einige neue Aufgaben übernommen habe, die den Mann fordern!

    Schrecklicherweise werde ich in 2018 auch noch „50“, was mich nicht wirklich entzückt und auch der „Sport“ hat im vergangenen Jahr sehr gelitten. Um mein übliches Fitness-Niveau wieder herzustellen, werde ich im neuen Jahr garantiert etwas sorgsamer leben und auch wieder ein wenig der Muse pflegen. Wer rastet, der rostet! Aber wer schon etwas rostig ist, muss auch hin und wieder rasten!

    Nach dem sehr ruhigen Silvester in München gönne ich mir einige freie Tage und bin dann in einigen Tagen wieder am Start. Meine Aufenthaltsorte der nächsten 14 Tage kann frau oder man dem aktuellen Terminkalender entnehmen:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/



    Der umfangreiche Statusbericht nochmals als Anhang (Stand 1. Januar 2018):

    Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018 by Howard Chance

    Im abgelaufenen Jahr 2017 war ich fast 300 Tage auf Reisen und habe dabei nahezu die ganze Republik „erlebt“. Die Metropolen waren das Ziel, aber auch ländliche Regionen, in denen sich im Prinzip niemand für das neue Gesetz interessiert und wo die Ämter immer noch mit dem Kopf schütteln, wenn man sich als „Prostitutions-Bürger“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz und dessen Bestimmungen erkundigen will. Flächendeckend „geimpft“ ist man bis heute lediglich in Nordrhein-Westfalen, wo man sich sehr früh mit der Angelegenheit befasst hat, wo Schulungen für die Behörden schon Anfang 2017 stattgefunden haben und wo Formularmaterial bereits Mitte des Jahres zur Verfügung stand.

    NRW ist das „Musterland“, dicht gefolgt vom Freistaat Bayern, wo es abgesehen von einigen Städten auf dem flachen Land, auch überall sachkundige Beamtinnen und Beamten gibt. Bayern reguliert Prostitution ja schon seit einigen Jahren und verfügt bereits über umfangreiches Daten-Material aus vergangenen Jahren und die Erstellung von Formularen sowie die Entwicklung von Behördenabläufen war nicht das große Problem.

    Erstaunlich ist das „Ost-West-Gefälle“: im gesamten „Osten“ (sogenannte neue Bundesländer) klemmt es gewaltig und die vorliegenden Verordnungen sind recht unvollständig. Die Frage, wer was wann und wie umsetzt, stellt sich im Osten fast überall und auch die „Hauptstadt aller Deutschen“ Berlin schließt sich der ostdeutschen Riege an: man nimmt zwar Anträge und Akten an, hat aber bezüglich der Bearbeitung noch keine Vorgaben der Landesregierung.

    Selbst Hessen mit der bundesdeutschen Prostitutions-Metropole Nr. 1 Frankfurt/Main, bekommt den Plan der Landesregierung gerade nicht umgesetzt, weil sich diverse Kommunen weigern ohne klare Vorgaben zu arbeiten. In Frankfurt und Offenbach nimmt man Anträge an, in Wiesbaden weigert man sich mit dem Hinweis, dass die Vorgaben des Landes unvollständig seien. Ein offener Streit auf der Verwaltungsebene, der so schnell nicht beilegt sein wird!

    Im „Ländle“ hat man das Großprojekt Mitte des Jahres in Angriff genommen, indem man einen Anrufbeantworter beim Landesministerium in Stuttgart installierte und es einen Mitarbeiter mit Email-Account gab, der unter der Last seiner Verantwortung zusammenbrach! Kein Wunder: bei Tausenden betroffenen Personen hätte man ein Call-Center mit 50 Agents benötigt! Ein einzelner Herr „Pfleiderer“ konnte das nicht schaffen und schaffte es natürlich auch nicht. Im September wurde „Pfleiderers Bürde“ dann in die Landkreise verwiesen, wo man sich seither bemüht Dinge auf die Kette zu bringen. Ausgang in vielen Regionen noch ungewiss, wenn man z.B. hört, dass in Freiburg Fristen per Handstreich und womöglich ohne jegliche rechtliche Legitimation einfach mal um einige Monate verlängert werden.

    Zwar sieht das Bundesgesetz vor, dass Landesregierungen aufgrund spezieller Notwendigkeiten die Umsetzung durchaus „individualisieren“ können, dass dies aber jeder Kreis, jede Gemeinde oder gar jeder Sachbearbeiter persönlich kann, konnte ich weder im Bundesgesetz, noch in den einigen wenigen vorhanden Landesverordnungen entdecken. Selbst „Übergangsbescheinigungen“, die in manchen Städten ausgestellt werden, wenn „Huren-Ausweise“ (noch) nicht ausgestellt werden können, sind fragwürdige „Dokumente“, die legislativ so eigentlich nicht vorkommen! Also jede Menge „Notbehelfe“, über deren Sinn oder Unsinn man trefflich streiten kann! Ämter, die das Recht irgendwie biegen, werden natürlich zum leichten „Opfer“, wenn spezialisierte Anwälte für Verwaltungsrecht demnächst ihren Hut in den Ring werfen!



    Problemfall „Huren-Ausweis“ – Gegenwart

    Am „Stichtag“ 1. Januar 2018, wo der ungeliebte Ausweis ja vorhanden sein „muss“ und wo es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten nicht erlaubt ist, Sexworkerinnen ohne das Dokument arbeiten zu lassen, tauchen ganz erhebliche Probleme auf! Nach vorsichtigen Schätzungen sind wohl bislang nur etwa 10 – 15% der Sexworkerinnen im Besitz eines solchen Dokuments. Mal hat man sich einfach nicht darum gekümmert, aber in den meisten Fällen konnten Behörden vor Ort die Ausweise nicht ausstellen und / oder keine zeitnahen Beratungstermine anbieten. Wenn man als Sexworkerin noch nie irgendwo in der Angelegenheit vorstellig geworden ist, wird man sich in der kommenden Woche womöglich wundern, wenn man seinen „Arbeitsplatz“ nicht bekommt, weil der Clubchef oder Betreiber einfach kein Bußgeld kassieren möchte, was zudem seine „Unzuverlässigkeit“ im Genehmigungsverfahren belegen könnte! Also Zwangspause nach den Feiertagen und die Suche nach einer Behörde, die bereit ist das Dokument zügig zu fertigen!

    In Nordrhein-Westfalen haben einige „scharfe Städte“ bereits umfangreiche Kontrollen für Anfang Januar angekündigt! Volltreffer dürften hier wohl die schlichte Regel sein!



    Problemfall „Konzession/Erlaubnisantrag“ – Gegenwart

    Auch hier fällt laut Bundesgesetz am 31. Dezember 2017 der Fristen-Hammer. Alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden und dies bis 1. Oktober 2017 angezeigt haben, hatten bzw. haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit den Erlaubnisantrag zu stellen und ein Betriebskonzept einzureichen. Die „Einreich-Quote“ soll selbst in NRW bei unter 25 % liegen, wie mir amtliche Insider berichteten. Unglaublich, aber wahr! Hier spielt man dann „Roulette“ mit kalkulierbarem Ausgang!

    Sehr interessant und unbedingt lesenswert ist in diesem Kontext ein Artikel im Beamten-Fachmagazin „Ordnungsamt – Gewerbeamt“ des Weka-Verlags, wo der Verwaltungslehrer Uwe Schmidt den ordnungsrechtlichen Status des neuen Gesetzes betrachtet und würdigt. Bis Mitte Dezember 2017 sind nur in 7 von 16 Bundesländern konkrete „Ausführungsbestimmungen“ zum neuen Prostitutionsgesetz erlassen worden, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein! In 9 Bundesländern gibt es keine Erlasse, Teilerlasse, vorbereitende Erlasse und besondere Mischformen, denen es aber offensichtlich noch an Substanz fehlt.

    In der Konsequenz ist das Prostituiertenschutzgesetz laut Uwe Schmidt in 9 Bundesländern momentan „außer Vollzug“, die im Bundesgesetz festgelegten Fristen sind damit in diesen Bundesländern hinfällig und Betriebskonzepte können nicht angefordert oder verlangt werden!

    Schmidt bringt die Situation zum Jahresende 2017 recht markant auf den Punkt und schreibt:

    „Die mit dem Erlass des ProstSchG verbundenen Absichten des Bundesgesetzgebers werden von der Mehrheit der Bundesländer unterlaufen … Im Bundesrat dem ProstSchG zuzustimmen und anschließend bei dessen praktischer Umsetzung den Kopf in den Sand zu stecken ist eines Rechtsstaates nicht würdig.“

    Klar, wenn 16 Köche ein und dieselbe Suppe individuell würzen oder auch nicht und niemand weiß, wer wann am Topf steht, ist das kulinarische Ergebnis ein ungenießbares Gericht und die Fachanwälte für Verwaltungsrecht können für 2018 schon mal den neuen Porsche bestellen! Wenn amtlich gemurkst wird, stehen diversen „Rechtsmitteln“ Tür und Tor offen und jeder, der nicht Protest führt, ist ziemlich dumm?

    „Locker vom Hocker und es bleibt schwierig!“ – Fragen Sie mich jetzt bitte nicht nach einer regionalen Prognose, denn eine solche wäre reine Prophetie!

    Den interessanten Artikel von Uwe Schmidt finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/prostituiertenschutzgesetz-prostschg-zustaendigkeiten/



    Problemfall Steuer – Gegenwart und Zukunft

    Im Jahr 2017 haben die Finanzbehörden im Rotlicht wieder kräftig zugeschlagen! Der Fall Hermann Müller zeigte eindrücklich, dass es im „roten Haifischbecken“ steuerlich sehr gefährlich ist. Umsatzsteuer-Zuschätzungen, Verwerfung von Buchführungen und ähnliche Verfahrensweisen sind in einigen Gegenden die Regel! Sobald man eine „Umsatzsteuer-Sonderschau“ oder eine Betriebsprüfung bekommt, kann der Ruin ins Haus stehen, wenn ein Prüfer entsprechend instruiert ist und die üblichen „Schwachstellen“ findet. Gegen den geforderten „Nachschlag“ fürs Finanzamt kann man dann zwar klagen, aber da man in einem solchen Verfahren in der Regel seine „Unschuld“ im Beweislast-Umkehr-Verfahren beweisen muss, durch „dinglichen Arrest“ aber quasi vermögenlos ist, scheitert ein solches Ansinnen schon im Ansatz. Bis der Bundesfinanzhof letztinstanzlich entscheidet, ist man schon einige Jahre älter und meist bereits pleite.

    „Dem toten Esel nützen Vitamintabletten recht wenig!“

    Da es an einer bundeseinheitlichen steuerlichen Handhabung fehlt, wirken die Maßnahmen vor Ort wie „Willkür“ und wir werden mit unserem Steuerexperten-Team im nächsten Jahr versuchen die deutschen Oberfinanzdirektionen für das Thema zu sensibilisieren. Doch dazu mehr im „Ausblick“, der in Kürze im Text folgt!



    Conclusio 2017 – Howard Chance

    Wer will an Silvester schon einen Roman lesen, bei dem es kein „Happy End“ gibt? Es gibt bestimmt 50 weitere Themen, die man ausführlich betrachten könnte! Doch die Vergangenheit nützt schon morgen nichts mehr und ist einfach nur noch Geschichte!

    Mein Team und ich haben in 2017 Hunderte von Gesprächen geführt, eine nicht kleine Anzahl von Mandantinnen und Mandanten bei der „Konzessionierung“ unterstützt und dabei fast alle Fristen eingehalten. Unter dem Aspekt „miles and more“ war ich in diesem Jahr bei 300 Übernachtungen außer Haus kaum zu schlagen und auch im neuen Jahr wird es in den Ländern weitergehen, wo Konzepte mangels Vorgaben noch nicht entwickelt und eingereicht werden konnten! Ich betreue momentan auch eine ganze Reihe von „Neugründungen“, die womöglich durch „Genehmigungsfiktion“ entschieden werden. Natürlich stehe ich auch „Gewehr bei Fuß“, um bereits eingereichte Konzepte beim Amt zu „verteidigen“, um Nachfragen schlüssig zu beantworten und im Notfall unter Hinzuziehung meiner Anwälte „Tacheles“ zu reden, wenn Recht gebeugt wird!



    Ausblick 2018 – Auf, auf zu neuen Taten! – Im Team und als Einzeltäter!

    Der Silvestertag ist ja immer ein Tag der Vorsätze und Pläne für das neue Jahr und bei mir ist das nicht anders! Das Jahr 2018 wird ein „Vollgas-Jahr“ mit neuen Projekten, neuen Kooperationen und neuen Aufgaben! Ohne jedes romantische Schwelgen nachfolgend meine ernsten Absichten für das Jahr 2018:

    Intensive Kooperation DHW-Steuerberatung, Rotlicht-Akademie, MH-Consulting

    Im Jahr 2017 haben wir begonnen Know-how zu sammeln und gemeinsame Projekte zu entwickeln.

    Christian Deák von der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH betreut die steuerlichen Fachthemen, unterhält vielfältige Kontakte zu den Oberfinanzdirektionen, zu Fahndern und Kassenprüfern, Staatsanwälten und beratenden Kollegen und hat es sich zum Ziel gesetzt einheitliche und verlässliche Regeln für die steuerrechtliche Handhabung von „Rotlicht-Betrieben“ zu entwickeln.

    Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie hat die Zustellanschrift.de entwickelt, hat erfolgreiche Seminare veranstaltet und ist wie ich immer nah am Kunden und im Markt absolut etabliert. Wir haben uns intensiv ausgetauscht und festgestellt, dass ein gemeinsames Vorgehen mehr als sinnvoll ist, wenn man sich versteht und die Anzahl der Kunden für einen allein viel zu groß ist.

    Das Team Deák, Rohr und Chance hat jetzt ein erstes Projekt für 2018 in Planung, das ich heute in Kurzform vorstellen möchte :

    Der Rotlicht-Kongress April 2018

    Das Meeting für das deutsche Rotlicht-Gewerbe – Vorträge – Podiums-Diskussionen – Workshops zu aktuellen Themen der Branche – Arbeitsgruppen – Informationsaustausch – Rotlicht-Party „meet & greet“

    • Steuerliche Themen (Buchführung, Kassensysteme, Steuerfahndung etc.)
    • Das „Betriebskonzept“ und seine Ausrichtung
    • Geschäftsführung in Rotlicht-Unternehmen
    • Probleme und Dialog mit dem Ordnungsamt
    • Baurecht und Verwaltungsverfahren
    • Rechtskonforme Werbung für „Prostitution“

    Wir laden hierzu Dozenten ein, diskutieren mit einem „Schwerpunkt-Staatsanwalt“ und haben Verbände und Erotik-Portale zu Gast. Weitere Infos gibt es hierzu im Lauf des Monats.

    https://zukunft-rotlicht.de



    Fachpublikation „Rotlicht und Prostitution 2018“

    Das Update meiner Fachpublikation steht unmittelbar bevor, wobei es sich eher um ein komplett neues Handbuch für die unternehmerische Praxis handelt. Es haben sich viele neue Aspekte ergeben und alle neuen Informationen werden in das neue Buch, dessen Erscheinung für Ende Februar geplant ist, einfließen. Diesmal kommen auch Co-Autoren zu Wort, die spezielle Aspekte wie „Steuer im Rotlicht“ und „Strafverfolgung im Rotlicht“ beleuchten werden. Eine Inhaltsangabe werde ich ebenfalls im Lauf des Monats vorlegen!



    Bordellfachwirt(in) zertifiziert?

    Ein Ausbildungs-Gang für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter in der Erotikbranche! Was ein wenig verrückt klingt, ist doch ernst gemeint! Fortbildung kann nie schaden und ich arbeite gerade mit dem Kollegen Deák an einem entsprechenden Zertifikat. Ob die IHK diese Zertifizierung vornimmt oder aber ein anderer Bildungsträger einsteigt, ist momentan noch offen. Gut Ding will bekanntlich Weile haben, aber mit unserem Schwung kann es zügig gehen! Wir informieren, sobald wir hier Neuigkeiten zu verkünden haben!

     

  • Happy New Year 2018 – Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018

    Happy New Year 2018 – Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018

    Happy New Year 2018 - Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018Happy New Year 2018 – Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018

    Ich wünsche allen Freundinnen und Freunden, allen Kolleginnen und Kollegen und allen Kundinnen und Kunden ein gutes und möglichst erfolgreiches Jahr 2018! Gleichzeitig danke ich für Euer / Ihr Vertrauen in 2017 und für den intensiven wie konstruktiven Austausch in Fachfragen!

    Heute, am 1. Januar 2018, ist ja der berühmte „Stichtag“ des Prostituiertenschutzgesetzes und in einigen Regionen des Landes sind bereits heute amtliche Kontrollen möglich, denn ab heute müssen (theoretisch) alle Sexworkerinnen in Deutschland im Besitz eines „Huren-Ausweises“ sein und Betreiberinnen und Betreiber dürfen (eigentlich) nur noch dann „Arbeitsplätze“ zur Verfügung stellen, wenn das Dokument vorliegt. Dass es hier noch gewaltig klemmt, ist ja bekannt und ich werde dieses Thema nachfolgend noch intensiver aufgreifen. Einen herzlichen Gruß am Neujahrsmorgen aus München sendet in stetiger Verbundenheit

    Euer / Ihr Howard Chance



    Jahresrückblick 2017 by Howard Chance – Vergangenheit und Gegenwart

    Im abgelaufenen Jahr 2017 war ich fast 300 Tage auf Reisen und habe dabei nahezu die ganze Republik „erlebt“. Die Metropolen waren das Ziel, aber auch ländliche Regionen, in denen sich im Prinzip niemand für das neue Gesetz interessiert und wo die Ämter immer noch mit dem Kopf schütteln, wenn man sich als „Prostitutions-Bürger“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz und dessen Bestimmungen erkundigen will. Flächendeckend „geimpft“ ist man bis heute lediglich in Nordrhein-Westfalen, wo man sich sehr früh mit der Angelegenheit befasst hat, wo Schulungen für die Behörden schon Anfang 2017 stattgefunden haben und wo Formularmaterial bereits Mitte des Jahres zur Verfügung stand.

    NRW ist das „Musterland“, dicht gefolgt vom Freistaat Bayern, wo es abgesehen von einigen Städten auf dem flachen Land, auch überall sachkundige Beamtinnen und Beamten gibt. Bayern reguliert Prostitution ja schon seit einigen Jahren und verfügt bereits über umfangreiches Daten-Material aus vergangenen Jahren und die Erstellung von Formularen sowie die Entwicklung von Behördenabläufen war nicht das große Problem.

    Erstaunlich ist das „Ost-West-Gefälle“: im gesamten „Osten“ (sogenannte neue Bundesländer) klemmt es gewaltig und die vorliegenden Verordnungen sind recht unvollständig. Die Frage, wer was wann und wie umsetzt, stellt sich im Osten fast überall und auch die „Hauptstadt aller Deutschen“ Berlin schließt sich der ostdeutschen Riege an: man nimmt zwar Anträge und Akten an, hat aber bezüglich der Bearbeitung noch keine Vorgaben der Landesregierung.

    Selbst Hessen mit der bundesdeutschen Prostitutions-Metropole Nr. 1 Frankfurt/Main, bekommt den Plan der Landesregierung gerade nicht umgesetzt, weil sich diverse Kommunen weigern ohne klare Vorgaben zu arbeiten. In Frankfurt und Offenbach nimmt man Anträge an, in Wiesbaden weigert man sich mit dem Hinweis, dass die Vorgaben des Landes unvollständig seien. Ein offener Streit auf der Verwaltungsebene, der so schnell nicht beilegt sein wird!

    Im „Ländle“ hat man das Großprojekt Mitte des Jahres in Angriff genommen, indem man einen Anrufbeantworter beim Landesministerium in Stuttgart installierte und es einen Mitarbeiter mit Email-Account gab, der unter der Last seiner Verantwortung zusammenbrach! Kein Wunder: bei Tausenden betroffenen Personen hätte man ein Call-Center mit 50 Agents benötigt! Ein einzelner Herr „Pfleiderer“ konnte das nicht schaffen und schaffte es natürlich auch nicht. Im September wurde „Pfleiderers Bürde“ dann in die Landkreise verwiesen, wo man sich seither bemüht Dinge auf die Kette zu bringen. Ausgang in vielen Regionen noch ungewiss, wenn man z.B. hört, dass in Freiburg Fristen per Handstreich und womöglich ohne jegliche rechtliche Legitimation einfach mal um einige Monate verlängert werden.

    Zwar sieht das Bundesgesetz vor, dass Landesregierungen aufgrund spezieller Notwendigkeiten die Umsetzung durchaus „individualisieren“ können, dass dies aber jeder Kreis, jede Gemeinde oder gar jeder Sachbearbeiter persönlich kann, konnte ich weder im Bundesgesetz, noch in den einigen wenigen vorhanden Landesverordnungen entdecken. Selbst „Übergangsbescheinigungen“, die in manchen Städten ausgestellt werden, wenn „Huren-Ausweise“ (noch) nicht ausgestellt werden können, sind fragwürdige „Dokumente“, die legislativ so eigentlich nicht vorkommen! Also jede Menge „Notbehelfe“, über deren Sinn oder Unsinn man trefflich streiten kann! Ämter, die das Recht irgendwie biegen, werden natürlich zum leichten „Opfer“, wenn spezialisierte Anwälte für Verwaltungsrecht demnächst ihren Hut in den Ring werfen!



    Problemfall „Huren-Ausweis“ – Gegenwart

    Am „Stichtag“ 1. Januar 2018, wo der ungeliebte Ausweis ja vorhanden sein „muss“ und wo es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten nicht erlaubt ist, Sexworkerinnen ohne das Dokument arbeiten zu lassen, tauchen ganz erhebliche Probleme auf! Nach vorsichtigen Schätzungen sind wohl bislang nur etwa 10 – 15% der Sexworkerinnen im Besitz eines solchen Dokuments. Mal hat man sich einfach nicht darum gekümmert, aber in den meisten Fällen konnten Behörden vor Ort die Ausweise nicht ausstellen und / oder keine zeitnahen Beratungstermine anbieten. Wenn man als Sexworkerin noch nie irgendwo in der Angelegenheit vorstellig geworden ist, wird man sich in der kommenden Woche womöglich wundern, wenn man seinen „Arbeitsplatz“ nicht bekommt, weil der Clubchef oder Betreiber einfach kein Bußgeld kassieren möchte, was zudem seine „Unzuverlässigkeit“ im Genehmigungsverfahren belegen könnte! Also Zwangspause nach den Feiertagen und die Suche nach einer Behörde, die bereit ist das Dokument zügig zu fertigen!

    In Nordrhein-Westfalen haben einige „scharfe Städte“ bereits umfangreiche Kontrollen für Anfang Januar angekündigt! Volltreffer dürften hier wohl die schlichte Regel sein!



    Problemfall „Konzession/Erlaubnisantrag“ – Gegenwart

    Auch hier fällt laut Bundesgesetz am 31. Dezember 2017 der Fristen-Hammer. Alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden und dies bis 1. Oktober 2017 angezeigt haben, hatten bzw. haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit den Erlaubnisantrag zu stellen und ein Betriebskonzept einzureichen. Die „Einreich-Quote“ soll selbst in NRW bei unter 25 % liegen, wie mir amtliche Insider berichteten. Unglaublich, aber wahr! Hier spielt man dann „Roulette“ mit kalkulierbarem Ausgang!

    Sehr interessant und unbedingt lesenswert ist in diesem Kontext ein Artikel im Beamten-Fachmagazin „Ordnungsamt – Gewerbeamt“ des Weka-Verlags, wo der Verwaltungslehrer Uwe Schmidt den ordnungsrechtlichen Status des neuen Gesetzes betrachtet und würdigt. Bis Mitte Dezember 2017 sind nur in 7 von 16 Bundesländern konkrete „Ausführungsbestimmungen“ zum neuen Prostitutionsgesetz erlassen worden, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein! In 9 Bundesländern gibt es keine Erlasse, Teilerlasse, vorbereitende Erlasse und besondere Mischformen, denen es aber offensichtlich noch an Substanz fehlt.

    In der Konsequenz ist das Prostituiertenschutzgesetz laut Uwe Schmidt in 9 Bundesländern momentan „außer Vollzug“, die im Bundesgesetz festgelegten Fristen sind damit in diesen Bundesländern hinfällig und Betriebskonzepte können nicht angefordert oder verlangt werden!

    Schmidt bringt die Situation zum Jahresende 2017 recht markant auf den Punkt und schreibt:

    „Die mit dem Erlass des ProstSchG verbundenen Absichten des Bundesgesetzgebers werden von der Mehrheit der Bundesländer unterlaufen … Im Bundesrat dem ProstSchG zuzustimmen und anschließend bei dessen praktischer Umsetzung den Kopf in den Sand zu stecken ist eines Rechtsstaates nicht würdig.“

    Klar, wenn 16 Köche ein und dieselbe Suppe individuell würzen oder auch nicht und niemand weiß, wer wann am Topf steht, ist das kulinarische Ergebnis ein ungenießbares Gericht und die Fachanwälte für Verwaltungsrecht können für 2018 schon mal den neuen Porsche bestellen! Wenn amtlich gemurkst wird, stehen diversen „Rechtsmitteln“ Tür und Tor offen und jeder, der nicht Protest führt, ist ziemlich dumm?

    „Locker vom Hocker und es bleibt schwierig!“ – Fragen Sie mich jetzt bitte nicht nach einer regionalen Prognose, denn eine solche wäre reine Prophetie!

    Den interessanten Artikel von Uwe Schmidt finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/prostituiertenschutzgesetz-prostschg-zustaendigkeiten/



    Problemfall Steuer – Gegenwart und Zukunft

    Im Jahr 2017 haben die Finanzbehörden im Rotlicht wieder kräftig zugeschlagen! Der Fall Hermann Müller zeigte eindrücklich, dass es im „roten Haifischbecken“ steuerlich sehr gefährlich ist. Umsatzsteuer-Zuschätzungen, Verwerfung von Buchführungen und ähnliche Verfahrensweisen sind in einigen Gegenden die Regel! Sobald man eine „Umsatzsteuer-Sonderschau“ oder eine Betriebsprüfung bekommt, kann der Ruin ins Haus stehen, wenn ein Prüfer entsprechend instruiert ist und die üblichen „Schwachstellen“ findet. Gegen den geforderten „Nachschlag“ fürs Finanzamt kann man dann zwar klagen, aber da man in einem solchen Verfahren in der Regel seine „Unschuld“ im Beweislast-Umkehr-Verfahren beweisen muss, durch „dinglichen Arrest“ aber quasi vermögenlos ist, scheitert ein solches Ansinnen schon im Ansatz. Bis der Bundesfinanzhof letztinstanzlich entscheidet, ist man schon einige Jahre älter und meist bereits pleite.

    „Dem toten Esel nützen Vitamintabletten recht wenig!“

    Da es an einer bundeseinheitlichen steuerlichen Handhabung fehlt, wirken die Maßnahmen vor Ort wie „Willkür“ und wir werden mit unserem Steuerexperten-Team im nächsten Jahr versuchen die deutschen Oberfinanzdirektionen für das Thema zu sensibilisieren. Doch dazu mehr im „Ausblick“, der in Kürze im Text folgt!



    Conclusio 2017 – Howard Chance

    Wer will an Silvester schon einen Roman lesen, bei dem es kein „Happy End“ gibt? Es gibt bestimmt 50 weitere Themen, die man ausführlich betrachten könnte! Doch die Vergangenheit nützt schon morgen nichts mehr und ist einfach nur noch Geschichte!

    Mein Team und ich haben in 2017 Hunderte von Gesprächen geführt, eine nicht kleine Anzahl von Mandantinnen und Mandanten bei der „Konzessionierung“ unterstützt und dabei fast alle Fristen eingehalten. Unter dem Aspekt „miles and more“ war ich in diesem Jahr bei 300 Übernachtungen außer Haus kaum zu schlagen und auch im neuen Jahr wird es in den Ländern weitergehen, wo Konzepte mangels Vorgaben noch nicht entwickelt und eingereicht werden konnten!

    Ich betreue momentan auch eine ganze Reihe von „Neugründungen“, die womöglich durch „Genehmigungsfiktion“ entschieden werden. Natürlich stehe ich auch „Gewehr bei Fuß“, um bereits eingereichte Konzepte beim Amt zu „verteidigen“, um Nachfragen schlüssig zu beantworten und im Notfall unter Hinzuziehung meiner Anwälte „Tacheles“ zu reden, wenn Recht gebeugt wird!



    Ausblick 2018 – Auf, auf zu neuen Taten! – Im Team und als Einzeltäter!

    Der Silvestertag ist ja immer ein Tag der Vorsätze und Pläne für das neue Jahr und bei mir ist das nicht anders! Das Jahr 2018 wird ein „Vollgas-Jahr“ mit neuen Projekten, neuen Kooperationen und neuen Aufgaben! Ohne jedes romantische Schwelgen nachfolgend meine ernsten Absichten für das Jahr 2018:

    Intensive Kooperation DHW-Steuerberatung, Rotlicht-Akademie, MH-Consulting

    Im Jahr 2017 haben wir begonnen Know-how zu sammeln und gemeinsame Projekte zu entwickeln.

    Christian Deák von der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH betreut die steuerlichen Fachthemen, unterhält vielfältige Kontakte zu den Oberfinanzdirektionen, zu Fahndern und Kassenprüfern, Staatsanwälten und beratenden Kollegen und hat es sich zum Ziel gesetzt einheitliche und verlässliche Regeln für die steuerrechtliche Handhabung von „Rotlicht-Betrieben“ zu entwickeln.

    Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie hat die Zustellanschrift.de entwickelt, hat erfolgreiche Seminare veranstaltet und ist wie ich immer nah am Kunden und im Markt absolut etabliert. Wir haben uns intensiv ausgetauscht und festgestellt, dass ein gemeinsames Vorgehen mehr als sinnvoll ist, wenn man sich versteht und die Anzahl der Kunden für einen allein viel zu groß ist.

    Das Team Deák, Rohr und Chance hat jetzt ein erstes Projekt für 2018 in Planung, das ich heute in Kurzform vorstellen möchte :

    Der Rotlicht-Kongress April 2018

    2-tägiges Meeting für das deutsche Rotlicht-Gewerbe – Vorträge – Podiums-Diskussionen – Workshops zu aktuellen Themen der Branche – Arbeitsgruppen – Informationsaustausch – Rotlicht-Party „meet & greet“

    • Steuerliche Themen (Buchführung, Kassensysteme, Steuerfahndung etc.)
    • Das „Betriebskonzept“ und seine Ausrichtung
    • Geschäftsführung in Rotlicht-Unternehmen
    • Probleme und Dialog mit dem Ordnungsamt
    • Baurecht und Verwaltungsverfahren
    • Rechtskonforme Werbung für „Prostitution“

    Wir laden hierzu Dozenten ein, diskutieren mit einem „Schwerpunkt-Staatsanwalt“ und haben Verbände und Erotik-Portale zu Gast. Weitere Infos gibt es hierzu im Lauf des Monats.



    Fachpublikation „Rotlicht und Prostitution 2018“

    Das Update meiner Fachpublikation steht unmittelbar bevor, wobei es sich eher um ein komplett neues Handbuch für die unternehmerische Praxis handelt. Es haben sich viele neue Aspekte ergeben und alle neuen Informationen werden in das neue Buch, dessen Erscheinung für Ende Februar geplant ist, einfließen. Diesmal kommen auch Co-Autoren zu Wort, die spezielle Aspekte wie „Steuer im Rotlicht“ und „Strafverfolgung im Rotlicht“ beleuchten werden. Eine Inhaltsangabe werde ich ebenfalls im Lauf des Monats vorlegen!



    Bordellfachwirt(in) zertifiziert?

    Ein Ausbildungs-Gang für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter in der Erotikbranche! Was ein wenig verrückt klingt, ist doch ernst gemeint! Fortbildung kann nie schaden und ich arbeite gerade mit dem Kollegen Deák an einem entsprechenden Zertifikat. Ob die IHK diese Zertifizierung vornimmt oder aber ein anderer Bildungsträger einsteigt, ist momentan noch offen. Gut Ding will bekanntlich Weile haben, aber mit unserem Schwung kann es zügig gehen! Wir informieren, sobald wir hier Neuigkeiten zu verkünden haben!



    Also … für heute erst einmal „Schluss“ … das Jahr ist ja erst ein paar Stunden „alt“ …
    wir hören, lesen und sehen uns!