Schlagwort: Huren-Ausweis

  • Neues Gesetz: Prostitutions-Konzessionen werden kostenpflichtig!

    Neues Gesetz: Prostitutions-Konzessionen werden kostenpflichtig!

    Bildquelle: Pixabay
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    Ämter arbeiten grundsätzlich nicht kostenlos … es werden Gebühren fällig

    Posting vom 06.10.2016 by Howard Chance:

    Die Konzessionspflicht für Prostitutionsstätten aller Art wird Mitte 2017 Realität und da stellt sich einfach die Frage, wie dieses Verfahren abläuft und vor allem, ob es für die Betreiber solcher Betriebe auch wieder mit zusätzlchen Kosten verbunden ist.

    Zum Thema „Was sind Prostitutionsstätten?“ habe ich ja bereits eine längere Information gepostet, die man gerne unter folgendem Link nachlesen mag:

    Gesetz 2017: Betreiben eines Prostitutionsgewerbe

    Wie das genaue Verfahren ablaufen wird, werde ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt erläutern, wenn es von Seiten der damit befassten Ämter genaue Informationen gibt. Damit ist in der jetzigen Frühphase aber nicht zu rechnen und ich will ja nicht irgendeinen Unsinn
    posten, der nicht weiterhilft.

    Was die Kostenpflicht der Konzessionen (Genehmigungen) anbelangt, kann ich aber schon etwas grundsätzliches sagen: hier wird es ähnlich gehandhabt, wie es auch bei den Gastronomie-Konzessionen üblich ist. Die Genehmigung wird also Geld kosten, da die lokalen Ämter zum einen ihre Eigenkosten decken müssen und sich zudem der jeweilige Kämmerer auch über Überschüsse freut.

    Die Höhe der Gebühren kann dabei von Ort zu Ort differieren, weil die Verwaltungskosten nicht bundesweit einheitlich festgelegt sind. Wenn man mich nach einem Mittelwert fragt, kann ich nur auf meine persönlichen Erfahrungen mit Gastronomie-Genehmigungen zurückgreifen, wo es für einen kleinen Betrieb um die 1.000 Euro waren, während für die große Erotikdiscothek etwa 5.000 Euro verlangt wurden. Entscheidend ist wohl die zu konzessionierende Fläche und jeder qm wurde in den genannten Beispielen mit einem bestimmten Faktor multipliziert.

    Ohne es aber genau zu wissen, denke ich, dass man bei Prostitutionstätten ähnlich verfahren wird. Wie man mit dieser Methode allerdings den Konzessions-Preis für einen Escort-Service ohne vorhandene Gewerbeflächen berechnen will, dazu habe ich momentan keine Idee. Aber ich werde dann einmal nachfragen, wenn man sich auf den deutschen Ämtern dazu Gedanken gemacht hat.

    Fest steht: ohne schöne Taler gibt es in Deutschland keine amtliche Leistung und keine Genehmigung. Ob auch die Sexworker für ihren „Huren-Ausweis“ zur Kassen gebeten werden? – Auch das halte ich für denkbar, kann es aber (noch) nicht beweisen!


    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

  • Prostitution 2017 – Glossar – Der neue Hurenausweis

    Prostitution 2017 – Glossar – Der neue Hurenausweis

    Prostitution 2017 - Glossar - Der neue Hurenausweis
    Bildquelle: Pixabay

    Im Zusammenhang mit dem neuen Prostitutionsgesetz für 2017 wird immer wieder gerne der sogenannte „Hurenausweis“ erwähnt, den Sexworker ab Mitte 2017 beim zuständigen Amt beantragen müssen, um ihrer Tätigkeit in Deutschland legal nachgehen zu können.

    Dieser Ausweis ist, rein sachlich betrachtet, lediglich eine Anmeldebestätigung, mit dem ein Amt bescheinigt, dass sich eine Sexworkerin oder ein Sexworker ordnungsgemäß als Sexdienstleister(in) angemeldet hat. Dieses Dokument, das mit einem Passbild ausgestattet ist und in dem auf Wunsch ein Alias-Name (Pseudonym / Künstlername) verwendet werden kann, ist bei der Anbahnung und Ausübung von sexuellen Dienstleistungen zukünftig mitzuführen.

    Die Anmeldebestätigung enthält keine Wohnanschrift und muss Kunden / Freiern nicht vorgezeigt werden. Sie dient als „Ausweis“ gegenüber Ordnungsbehörden und Polizei und muss Betreibern von Prostitutionsstätten vorgelegt werden, wenn man in einer solchen Stätte
    der Prostitution nachgehen möchte.