Schlagwort: Huren-Ausweis

  • Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!
    Screenshot kreiszeitung.de

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Manche Sexworkerinnen und Bordellbetreiber sind scheinbar „ganz scharf“ auf Hurenausweis und Bordellkonzession. Nun ja, kann man verstehen, muss man aber nicht! Im Landkreis Oldenburg (Land Niedersachsen) ist es scheinbar so und die Behörden können die geforderten amtlichen Dienstleistungen nicht erbringen, weil keine entsprechende „Ermächtigung“ von Seiten des Landes vorliegt. Man „schwimmt“! So beschreibt es die lokale Verwaltung, die auf Signale der Landesregierung wartet.

    In Hannover ist man aber eben noch nicht soweit, da man erst mal die Kreise und Städte befragt, was sie von den vorgesehenen Verordnungen hält. Nun erst mal Sommerferien, Parlamentspause und die Hoffnung, dass es irgendwann mal weitergeht.

    Grotesk: die Behörden vor Ort wollen, haben bereits Strukturen geschaffen, sind aber zum gar nicht so süßen Nichtstun verdammt!

    Man muss sich als zuständiger oder besser gesagt womöglich zuständiger Beamter sicher Hohn, Spott und dumme Sprüche anhören, obwohl man für die Trödelei des Landes gar nichts kann! Sicher kein Einzelfall, aber wiederum eine Kurzmeldung wert! Glück auf!

    Den kompletten Bericht finden Sie kreiszeitung.de unter folgendem Link:
    https://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/wildeshausen-ort49926/prostituierte-warten-anmeldung-beratungen-8496476.html

     

  • Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017

    Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017

    Prostitution 2017 - Neues Infoforum im Blog - Infos Bundesländer 2017Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017

    Ich habe heute meinen Blog um einen Foren-Bereich ergänzt, der es ermöglicht aktuelle News nach Bundesländern sortiert chronologisch und übersichtlich zu listen. So muss man nicht groß suchen und findet die aktuell verfügbaren Informationen für das jeweilige Bundesland.

    Nach und nach werden in den kommenden Wochen und Monaten ja neue Verordnungen und Informationen der Bundesländer eintreffen, die ich dann immer zeitnah ins Forum stellen werde. So bleiben wir alle immer auf dem hoffentlich neuesten Stand.

    Momentan ist das Forum noch im Aufbau, aber für jedes Bundesland sind bereits die aktuellen Basis-Informationen und einige hilfreiche Links integriert worden. Ergänzend kommen dann im Verlauf des Monats noch aktuelle und relevante Blog-Beiträge hinzu, die ich natürlich zuvor einordnen, anpassen und dann einbauen werde. Ein wenig Fleißarbeit, die aber sicher der Übersichtlichkeit dienen wird.

    Es ist eben gar nicht so einfach Information dauerhaft in großem Umfang lebendig zu halten.
    Prostitution 2017 enthält inzwischen über 250 Einzelartikeln, die zwischen September 2016 und heute sukzessiv entstanden sind. So gibt es natürlich auch einige „alte Inhalte“, die inzwischen überholt sind, upgedatete Infos und brandaktuelle Themen, die man natürlich im Ergebnis unterschiedlich gewichten muss. Auch hier kommen einige Aufgaben auf mich zu!

    Nun gelte ich ja nicht gerade als faul und außerdem stehen jetzt einige Wochen an, in denen ich mehr im Büro, als auf Reisen sein werde! Redaktionelle Arbeiten, Konzeptentwicklungen für Consulting-Kunden, Aufträge aus der Medienbranche und vieles mehr, stehen auf dem Kalender für August und September 2017.

    Das schlanke wie kleine Forum ist momentan lesbar, aber (noch) nicht kommentierbar! Ob ich die Funktion demnächst „öffentlich“ oder „eingeschränkt“ freischalte, kann ich momentan noch nicht sicher sagen. Warten wir es einfach ab? Machen wir es so wie die meisten Bundesländer in Deutschland, die ja erst mal in die Sommerpause gehen? Ist ja auch eine klare Strategie, die allerdings für die Branche als solches wenig hilfreich ist! Denn: man will ja seine Zukunft planen und womöglich geht es an die Existenz?

    Zum neuen Forum kommen Sie über die Navigationsleiste oder über folgenden Link:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/18/forum/

     

     

     

  • Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Presseschau: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!
    Bildquelle: Pixabay

    Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Im Bundesland Brandenburg hat man nun „gerade“ überrascht feststellt, dass es in Deutschland seit dem 1. Juli 2017 ein neues Prostituiertenschutzgesetz gibt, was man ja nun irgendwie umsetzen muss! Was haben die Brandenburger Beamten denn für Zusätze in ihren amtlichen Kaffeetassen?

    Nach einem Bericht der SVZ (Schweriner Volkszeitung) hat die Landesregierung vertreten durch das Familienministerium die Städte und Kreise im Land erst am 23. Juni 2017 informiert, dass umfangreiche Aufgaben zu erledigen sind! Na prima, da hatten die lokalen Behörden ja einen Vorlauf von gut einer Woche und man hat sich über die Post bestimmt total gefreut! Und eine Rechtsverordnung gibt es in Brandenburg natürlich auch noch nicht!

    Nun ist Prostitution in Brandenburg nicht so das prägende Thema, aber ein Bundesgesetz, von dessen Existenz man sicherlich zumindest aus der Presse wusste, kann man nun mal nicht ignorieren, wenn man nicht die „Bundes-Nachtwächter-Medaille“ verliehen bekommen will!

    Landräte in Brandenburg sind erzürnt und schimpfen auf das Land! Da wurde nichts vorbereitet! Andererseits haben die Städte und Landkreise aber auch nicht nachgefragt? Man spiel sich nun gegenseitig den schwarzen Peter zu! Und dies natürlich in der Urlaubszeit, wo es auch in Politik und Verwaltung eher ruhig und verhalten zugeht.

    Die Landkreise haben jetzt jedenfalls befunden, dass ohne eine Rechtsverordnung nichts getan werden kann, da die Rechtsgrundlage eben fehlt. Basta! So muss das Land, ähnlich wie in Baden-Württemberg, eben selbst eine Stelle einrichten, um das „Gewerbe“ zu regulieren!

    Interessant ist auch, dass sich jetzt Politiker kritisch zum Inhalt des neues Gesetzes äußern: im Bundesrat war dazu vor einem Jahr die passende Gelegenheit, da wurde das Gesetz aber ziemlich sang- und klanglos durch gewunken! Ein Jahr später dreht man da da Rad nicht mehr zurück! Offensichtlich weiß man nicht so recht, was man tut oder hätte tun müssen!

    Da hilft es auch wenig, darauf zu verweisen, dass es auch in anderen Bundesländern ähnliche Probleme gibt. Wenn man nach NRW schaut, wo alles rechtzeitig vorbereitet und erledigt wurde, kann man sich doch nur schämen!

    In Brandenburg geht es folglich erst im Herbst weiter … hoffen wir das Beste!

    Den Artikel zum Thema finden Sie unter:
    https://www.svz.de/regionales/brandenburg/kreise-gegen-prostitutionsgesetz-id17339921.html

  • Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

    Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

    Investigativer Journalismus lebt von Informationen und von Informanten, die „interne Dokumente“ an die Pressevertreter weiterleiten. So heute geschehen mit einer Schulungspräsentation der Stadt Köln vom 29.06.2017, die mir vorliegt. Was geht aus dieser Präsentation hervor, die dem Anschein nach für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln gedacht ist?

    Die Stadt Köln will die Gesundheitsberatung und die Anmeldung (Registrierung) der Sexworker „voraussichtlich“ ab Oktober 2017 an zentraler Stelle im Stadthaus Deutz durchführen und zwar in der neuen Abteilung „Ordnungsbehördliche Anmeldung / Gesundheitsberatung“ 8te Etage, Riegel A, Räume: 25 bis 30. Von Juli 2017 bis Oktober 2017 gibt es beim „Gewerbeamt 7“ eine „Zwischenbescheinigung“, die wohl für die Sexworker notwendig wird, die nach dem 1. Juli 2017 „neu“ in die Branche einsteigen.

    Offensichtlich hat auch die Stadt Köln keine Ausweisformulare der Bundesdruckerei vorliegen und ob es geeignete Drucker gibt, stelle ich auch einmal in Frage. Ist ja auch nicht schlimm, aber in Köln kümmert man sich doch schon um die „besonderen Angelegenheiten“.

    Wer demnächst Ansprechpartner für die Betriebe wird, geht aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor, da es fachspezifisch auf „Sexworkerinnen“ ausgerichtet ist. Zwar werden die allgemeinen Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber erwähnt, aber es gibt eben keine weitreichenden Zusatzinfos.

    Die Stadt Köln weist übrigens explizit auf die Datenweitergabe der erfassten Daten hin. Ich zitiere hierzu auszugsweise:

    Alle Daten werden gespeichert und andere Behörden haben einen Zugriff darauf. Datenaustausch mit dem Finanzamt. Einkommensgrenzen beachten bei z. B.:  Leistungen aus dem JobCenter / Hartz IV, Renten (z. B. Erwerbsunfähigkeitsrente),  Unterhaltsleistungen,  Steuern / „Schwarzarbeit“.

    Schon erstaunlich, welche Ansätze hier verfolgt werden! Sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim „Beratungsgespräch“ etwa die Einkommensverhältnisse prüfen und die Erkenntnisse an die Jobcenter etc. weiterleiten. Das Zitat klingt stark danach! Der Sachbearbeiter als Detektiv, der Sexworkerinnen möglicherweise in die Falle lockt?

    Tja, jede Behörde interpretiert das Bundesgesetz halt anders und die Kölner Vorgaben sind schon recht weitreichend! Gut geschult ist halb erfasst? Die Termine bei Amt werden wohl kein wirkliches Vergnügen, aber damit hatten wir ja auch nicht gerechnet. Oder?

  • Frankfurter Neue Presse – Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?

    Frankfurter Neue Presse – Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?

    Screenshot FNP

    Frankfurter Neue Presse – Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?

    Die „Frankfurter Neue Presse“ berichtet am 11. Juli 2017 unter der Themenfrage „Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?“ von einem Interview, das die Journalistin Olivia Heider mit der Betreiberin eines Offenbacher „Tantra-Massage-Studios“ führte und das die aktuelle Problematik „Tantra = Sex = Prostitutionsgewerbe?“ intensiv beleuchtet.

    Durch das neue Prostitutionsgesetz, das zum 1. Juli 2017 plangemäß in Kraft getreten ist, fallen Tantra-Studios, die sexuelle Elemente wie Stimulation und erotische Happy Ends anbieten, unter die amtliche Erlaubnispflicht und die Masseurinnen (und manchmal auch Masseure) benötigen den gleichen „Ausweis“ wie die Kolleginnen und Kollegen, die in Bordellen und Laufhäusern deutlich erweiterte Dienstleistungen anbieten.

    Nun können natürlich, wenn man auf den Titel des Interviews anspielt, sowohl Prostitution wie Tantra Lebenseinstellung sein, doch der Tenor ist ein etwas anderer!

    Yvonne, die Tantra-Masseurin, betrachtet Sexualität als Lebensenergie, obwohl sie solche wohl nicht anbietet. Es geht um Berührung und Kennenlernen, wobei beide Protagonisten zwar nackt sind, es aber nicht zum Austausch „sexueller Energie“ kommt, weil dies eben nicht gewollt ist. Es ist von einer „Herz-zu-Herz-Verbindung“ die Rede, die entsteht und das Geschehen prägt. Liebevolle Nähe, an deren Ende dann aber doch eventuell ein Orgasmus steht, der aber nicht schnell herbeigeführt wird und den man nicht propagiert.

    Das klingt nun doch ein wenig abstrakt und wie nicht von dieser Welt: ich habe aber zum Glück persönliche Erfahrung mit Tantra-Anwendungen und verstehe so, anders als unbeteiligte Personen, schon, worum es geht. Sinnlichkeit als Maxime und der vom Klienten oft gewünschte entspannende Orgasmus als Abschluss. Wenn man(n) dies denn mag!

    Herz und Seele zu erreichen, ist ein schönes Ziel, aber das kann doch auch jederzeit bei einem gelungenen Escort-Date passieren, bei dem auch erweiterte Erotik stattfindet!

    Wo ist denn die Grenze und wer will dies marginal festlegen und überprüfen? Tantra-Anbieterinnen  unterstellen den Sexworkern mitunter, dass diese sich darüber amüsieren, dass die „berührenden Damen“ nun das gleiche Schicksal haben, wie sie selbst. Hier gibt es geradezu ein „Kasten-Denken“, das in „gut“ und „schmutzig“ verteilt. Das manuelle Happy End ist gerade noch sauber und vertretbar, aber blasen und ficken mit Kondom ist total schmutzig? Merkwürdig!

    Das Risiko einer Schmierinfektion dürfte beim Handjob ohne Kondom höher sein und beim Handjob ist weder Präservativ noch Handschuh vorgeschrieben!

    Ich weiß, dass ich mir mit dieser Zuspitzung in Tantra-Kreisen sicher keine Freunde mache, aber ich sehe die Unterschiede zwischen der „vergeistigten Lebenseinstellung“ und einer „lustvollen schönen käuflichen Erotik“, die durchaus vorkommen soll, nicht wirklich. Übrigens gibt es ja auch „rotes Tantra“, wo „Vereinigungsrituale“ (Geschlechtsverkehr) integriert werden, die dem „Fluss der Energie“ dienen. Auch eine schöne Metapher, die ein wenig sinnlich verschleiert.

    Das Argument, dass Tantra- / Erotikmassage der Gesundheit dient, glaube ich gerne. Aber auch der Geschlechtsverkehr tut dies und ist meiner Meinung nach nicht zu verteufeln.

    Doch vielleicht weigere ich mich einfach nur, die „großen Unterschiede“ zu erkennen? Auch nach mehrmaligen Brille putzen will mir diese Wahrnehmung nicht ins Auge springen!

    Ob der Gesetzgeber dies anders sieht oder sehen kann, wird sich zukünftig zeigen, da ja einige Tantra-Verbände eine Gesetzesänderung erreichen möchten. Ob da esoterische Ansätze sowie schwarz/weiß bzw. rot/weiß Argumente zählen, lassen wir heute einfach mal offen. Welche Frage bleibt am Ende offen:

    Gibt es wirklich gute und schlechte käufliche Sexualität, die sich nur durch Verpackung und den Umfang der Praktiken unterscheidet?

    Den Artikel der „Freien Neuen Presse“ finden Sie unter:
    http://www.fnp.de/rhein-main/Tantra-Prostitution-oder-Lebenseinstellung;art801,2707689

  • Kurzmeldung Stadt Gelsenkirchen: „Huren-Ausweise“ noch nicht gedruckt!

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    Kurzmeldung Stadt Gelsenkirchen: „Huren-Ausweise“ noch nicht gedruckt!

    Michael Rose, Redakteur beim „Radio Emscher Lippe“, hat bei der Stadt Gelsenkirchen nachgefragt, wie es mit den mit der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in der Stadt Gelsenkirchen aussieht und berichtet dazu mit dem Datum 03. Juli 2017:

    Neben der Notwendigkeit, neue Kontrolleure einzustellen (was ja wohl sprachlich auch auf die Zukunft gemünzt sein dürfte), fehlt es der Stadt an einem besonderem „Dokument“.

    Offensichtlich ist die Vorlage des berüchtigten „Huren-Ausweise“ noch nicht vorhanden, da der Druck noch nicht erfolgt ist! – Überraschung!

    Was man nicht hat, kann man nicht ausfüllen und da man die 5-Tages-Frist, die das Gesetz für die Erstellung des gültigen Dokuments vorschreibt, so unmöglich einhalten kann, ist eine Registrierung schlichtweg unmöglich. Außerdem müsste ja vorab auch schon die Gesundheitsberatung absolviert worden sein.

    Scheinbar klappt auch im „Vorzeigeland NRW“ bei der Umsetzung bislang nichts, denn wenn Gelsenkirchen keine Ausweise hat, wird es in den anderen Großstädten und Kreisen nicht anders aussehen.

    Endlich mal eine klare amtliche Aussage, die verdeutlicht, wie der Sachstand ist! – Wie es bei den Gesundheitsämtern aussieht, kann ich nicht sagen! Ich werde mich aber hier auch zeitnah schlau machen, bevor sich Leute in guter Absicht auf den Weg machen und dann in der Amtstube abrupt scheitern. Muss ja nicht sein!

    Ein 3/4 Jahr ist also zu wenig, um den Druck eines Formulars zu bewerkstelligen? An der Bundesdruckerei wird es nicht liegen, sondern eher am Auftrag? Frei nach dem Motto: wer nicht pimpert, kriegt kein Kind!

    Da stellt sich dann wieder die Frage, ob es am Föderalismus liegt oder ob man an einer maßgeblichen Stelle nachhaltig gepennt hat? Ausbaden müssen es nun die Staatsdiener vor Ort, die den Umstand nicht verursacht haben und wahrscheinlich so manchen markanten Kommentar bekommen, wenn sie mit der merkwürdigen „Wahrheit“ rausrücken!

    Ich glaube, dass man als Beamter momentan lieber die Stube schließen würde, bis man mit „Material“ versorgt ist und auch konkrete Auskünfte geben kann. Würde uns ja wahrscheinlich auch nicht anders gehen! Jetzt werden Leute halt wieder zu „Schimmeln“ gemacht, die völlig „unschuldig“ sind! Hurra!

    Bericht bei Radio Emscher Lippe 03.07.2017

  • Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

    Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

    Prostitution 2017 - Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Weitere Rechtsverordnungen sind in Kraft getreten!

    Als wäre das ganze Thema nicht schon kompliziert genug! – Am 30. Juni 2017 sind, ohne das es wahrscheinlich groß „öffentlich“ bemerkt wurde, zusätzliche Rechtsverordnungen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern in Kraft getreten, die das ProstSchGesetz ergänzen bzw. erweitern. Dabei handelt es sich explizit um die

    Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter

    und um die

    Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz

    Während die Bundesstatistik für die meisten sicher nicht von primärem Interesse sein dürfte, ist die erstgenannte Verfahrensverordnung schon sehr interessant, zumal sie auch die Musterdrucke des „Huren-Ausweises“ beinhaltet. Ich habe mich aus Zeitgründen noch nicht intensiv mit dem Inhalt befassen können, gebe aber an dieser Stelle schon mal den Link weiter, unter dem die Verordnung zu finden ist:

    https://www.gesetze-im-internet.de/prostav/

    Also mal eine informative Schnellmeldung ohne Kommentierung aus einem ICE der Deutschen Bahn von Hannover nach Köln Hauptbahnhof. Thank you for choosing Deutsche Bahn today. Take care and good bye!

    Ich werde die Verordnungen natürlich noch intensiv analysieren, sobald sich hierfür ein Zeitfenster bilden wird. Es ist schon erschreckend, wie sich ein Gesetz zur vielarmigen Krake entwickelt, wobei am Ende niemand mehr versteht, worum es im Kern überhaupt geht! Wir lesen uns, zumal noch weitere Rechtsverordnungen zwangsläufig erfolgen sollen und müssen, sei es von Seiten der Bundesländer, wie auch von Seiten des Bundes.

    Man hat hier den Eindruck, dass ein unvollständiges Gesetz „gebastelt“ wurde, eine „Basis-Suppe“, die nun von vielen mehr oder weniger begabten „Köchen“ nachgewürzt und verfeinert wird, wobei der eine Koch nicht so genau weiß, was der andere reinkippt. Kein Wunder, wenn dann das Geschmackserlebnis dann möglicherweise zu wünschen übrig lässt!

  • Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Hurensäuberungsaktion - JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Das Erotikportal JOYclub, eine der größten erotischen Communities in Deutschland, hat in den vergangenen Tagen die Mitglieder, die „finanzielle Interessen“ verfolgen, also Callgirls, Dominas etc. zur Löschung der Profile bis zum 31. Dezember 2017 aufgefordert. Mit Ablauf der Übergangsfristen für die „Sexworker-Anmeldung“, möchte das Portal in dieser Hinsicht „sauber“ werden!

    Ich kann den zeitlichen Zusammenhang nicht so richtig nachvollziehen, wußte aber intern schon länger von diesen Plänen. JOYclub will sich anders positionieren und möchte dabei eben bewußt vermeiden, Behörden-Anfragen zu erhalten, die sehr zeitintensiv sind.

    Die betroffenen Mitglieder, die sich im JOYclub durchaus sehr wohlfühlen, sind natürlich mächtig geschockt, haben aber nun eine Übergangsfrist, um Kontaktlisten zu sichern und um sich eine neue „Heimat“ zu suchen. Wo das sein kann, ist die große Frage, denn es gibt keinen vergleichbaren Anbieter in diesem speziellen Segment!

    Das Vorgehen des JOYclub ist m.E. bislang einmalig und sehr einschneidend und wird die Mitgliederzahl wohl (leicht) schwächen. Man kann es vielleicht „konservativ“ nennen oder auch den Kopf schütteln: an der Entscheidung der JOYclub-Geschäftsleitung wird das wohl nichts mehr ändern! Man hat sich lange Zeit Gedanken gemacht und nun eben entschieden!

    Womöglich sind auch die Veranstalter von erotischen Parties betroffen, wenn diese Parties unter Einbeziehung „gewerblicher Damen“ veranstalten oder „Gangbangs“ bewerben. Die Veranstaltungsrubrik „Sexparties“ wird nämlich demnächst auch entfernt!

    Anders als andere Erotikportale, die im Ausland residieren, ist der JOYclub ein durchweg deutsches Portal, das von den Behörden leicht ins Visier genommen werden könnte! Allerdings haben die Leipziger Kondompflicht und Werbeverbote momentan gar nicht auf dem Schirm, den diese haben keine Übergangsfrist und ich bin mir sicher, das es momentan in einigen Profilen zumindest fragwürdige Inhalte geben könnte.

    Ob „Hurensäuberung“ jetzt der richtige Begriff ist, lasse ich mal offen! Ich haben diesen in einem Facebook-Post gefunden und als verbalen „Eyecatcher“ verwendet. Klappern gehört ja zum journalistischen Handwerk und manchmal klapper ich halt mit!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/06/p16615/

  • Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?

    Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?

    Presseschau extrem - ProstSchGesetz in den Medien - Noch Fragen?
    Bildquelle: Pixabay

    Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?

    Wenn sich die „Medien-Meute“ austobt, staunt man manchmal nicht schlecht, besonders, wenn man sich intensiv mit dem Thema befasst hat und dann „Informationen“ liest, die entweder rein reißerisch initiiert, mager recherchiert, teilweise „geklaut“ oder aber ahnungslos interpretiert werden. Natürlich gib es aber auch „seriöse“ Berichterstattung und auch Beiträge, die politische Ziele verfolgen oder unterstützen. Aber mit der Meinungsvielfalt muss man halt leben, diese zeichnet ja unsere Demokratie aus!

    Heute in „ungeordneter“ Folge einmal Artikel, die mir aufgefallen sind und die, aus unterschiedlichen Gründen erwähnenswert sind. Meine persönliche Presseschau! Was sonst? Natürlich „amtlich korrekt“ mit den notwendigen Quellen-Angaben. Meinungsbildung pur?


    Quelle: Bild.de


    Bild.de: Welches Amt ist zuständig?
    Verwirr-Spiel um Huren-Gesetz

    Seit Samstag gilt das Prostituierten-Schutzgesetz – endlich mehr Sicherheit für Frauen im Milieu (u.a. Kondomzwang). Doch offenbar überfordert das Gesetz den Römer: Welche Behörde ist zuständig? Unklar! Nötige Unterlagen? Nicht vorhanden! Fristen? Gelten nicht! Montag geht Laufhaus-Chefin Nadine Maletzki (41) morgens zum Ordnungsamt und möchte ihren Betrieb („Sex Inn“) vorschriftsmäßig als „Prostitutions-Gewerbe“ melden – doch es gibt gar keine Unterlagen …

    http://www.bild.de/regional/frankfurt/prostitutionsgesetz/verwirr-spiel-um-gesetz-52424414.bild.html


    Quelle: Bild.de

    Bild.de: Neues Prostituierten-Schutzgesetz – Kommt jetzt die Kondom-Polizei?

    Die Bundesregierung will Prostituierte besser schützen. Deshalb gilt ab heute bundesweit das neue „Prostituierten-Schutzgesetz“. Liebesbetriebe vom kleinen Apartment bis zum großen Laufhaus sind genehmigungspflichtig, Prostituierte müssen sich anmelden. Und Kondome sind jetzt Pflicht! Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Das Gesetz helfe „gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle Begleiterscheinungen“ zurückzudrängen, sagte Bundesfamilienministerin Katharina Barley (48, SPD) am Freitag in Berlin. Doch das „Präservativ-Gebot“ sorgt für Unmut. Grund: Die Behörden MÜSSEN den Gebrauch kontrollieren. Eigentlich …

    http://www.bild.de/politik/inland/prostitutionsgesetz/neue-regeln-im-puff-52395980.bild.html


    Quelle: Bild.de


    Bild.de: Umstrittene Ausweis-Pflicht für Prostituierte –
    Huren-Gesetz kostet 6 Millionen Euro Steuergeld

    Düsseldorf – Das wird teuer! NRW rechnet für das Jahr 2017 mit Kosten von 6,4 Mio Euro durch das neue Prostituiertenschutzgesetz (kurz: ProstSchG), das Samstag in Kraft tritt. Allein Düsseldorf muss vier neue Vollzeitstellen (Kosten: 280 000 jährlich) beim Ordnungsamt schaffen. In Köln sind es sogar fünf (drei beim Ord­nungs- zwei beim Ge­sund­heits­amt).

    http://www.bild.de/regional/duesseldorf/prostitutionsgesetz/neues-huren-gesetz-52371636.bild.html



    Jesus.de: Prostituiertenschutzgesetz: „Wenn wir Prostitution verbieten, gibt es Bürgerkrieg“

    Am Samstag ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Frauenrechtsorganisationen und Sozialdienste wie die Diakonie kritisieren es. Der Bundestagsabgeordnete Frank Heinrich (CDU) erklärt gegenüber pro, warum das Gesetz aus seiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung ist:

    https://www.jesus.de/prostituiertenschutzgesetz-wenn-wir-prostitution-verbieten-gibt-es-buergerkrieg/


    Rhein-Neckar-Zeitung: Prostitutionsschutz in Baden-Württemberg -Land übernimmt Rotlicht-Registrierung

    Stuttgart. Seit diesem Wochenende gilt bundesweit ein neues Prostituiertenschutzgesetz, doch in Baden-Württemberg dauert die Umsetzung: Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte am Freitag vergangener Woche die Notbremse gezogen und verkündet, die Umsetzung zum 1. Juli nicht wie geplant den Kreisen zu übertragen: Wegen zu knapper Übergangsfristen werde sein Haus die Registrierung von Prostituierten vorerst selbst übernehmen. Dazu hat sein Ministerium am Montag nun zwei Telefonnummern und E-Mail-Adressen freigeschaltet.

    https://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-Suedwest-Prostitutionsschutz-in-Baden-Wuerttemberg-Land-uebernimmt-Rotlicht-Registrierung-_arid,286650.html


    Esslinger Zeitung: Rotlicht soll ausgeknipst werden

    Seit Samstag gilt das neue Prostituierten-Schutzgesetz. Dieses sieht unter anderem gesundheitliche Beratungen, eine Kondompflicht für Freier und Anmeldungen in den jeweiligen Städten vor. Allerdings: Die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes stehen im Südwesten bislang noch aus. Zudem wird bezweifelt, ob sich die Lage der Frauen dadurch tatsächlich bessert. Eine Kampagne verschiedener Initiativen fordert nun dazu auf, käuflichen Sex komplett zu verbieten.

    https://www.esslinger-zeitung.de/region/stuttgart_artikel,-rotlicht-soll-ausgeknipst-werden-_arid,2133823.html


    Berliner Zeitung: Prostituiertenschutzgesetz Die Anmeldepflicht als zentrales Element verfehlt ihr Ziel

    Die Richtung stimmt: Es ist wichtig, über Prostitution zu reden. Über Freier, die in Flatrate-Bordellen Frauen bestellen wie Schnaps an einer Theke. Über Männer, die einen Zwanziger drauflegen, damit ihre Gespielin nicht auf ein Kondom besteht. Über Menschenhändler, die Frauen verschleppen und zur Sexarbeit zwingen. Über Minderjährige, die ihren Körper verkaufen, um sich Drogen zu finanzieren. Über Männer, die diese jungen Prostituierten kaufen. Es ist wichtig, all das zum Thema zu machen. Es ist wichtig, dagegen zu kämpfen.

    Merkurist: Stadt nimmt Bordellführungen aus dem Bahnhofsviertelnacht-Programm

    Bordellführungen sind nicht länger Teil des offiziellen Programms des Stadtteil-Events. Der Verein Doña Carmen, der diese Führungen anbietet, spricht von einer „krassen Fehlentscheidung“ und „politischer Erpressung“.

    https://merkurist.de/frankfurt/rotlicht-stadt-nimmt-bordellfuehrungen-aus-dem-bahnhofsviertelnacht-programm_xT1


    WAZ: „Hurenausweis“ stößt in Essen auf starke Ablehnung

    Neues Prostituiertenschutzgesetz gilt in Essen für 800 bis 1000 Sex-Arbeiterinnen. Stadt muss für Anmeldung zusätzliches Personal bereitstellen. In Essen sind grob geschätzt 800 bis 1000 Frauen als Sex-Arbeiterinnen tätig: in Bordellen und auf dem Straßenstrich, in Klubs und Massagestudios. Oder diskret in der eigenen Wohnung. Auch männliche Sex-Arbeiter fallen unters neue Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. Sie müssen sich jetzt bei der Stadt anmelden.

    https://www.waz.de/staedte/essen/hurenausweis-stoesst-in-essen-auf-starke-ablehnung-id211106699.html



    Tagesschau.de: Neues Prostituiertenschutzgesetz –
    Raus aus der Schmuddelecke

    Von heute an gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz: Prostituierte müssen sich künftig anmelden, Freier dürfen nicht mehr auf ungeschützten Sex bestehen. Opposition und Verbände befürchten jedoch, dass das Gesetz die Frauen stigmatisiert.


    Queer.de: Sexarbeit -Ab heute: Bis zu 50.000 Euro Strafe für bezahlten Sex ohne Kondom

    Am 1. Juli ist das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Alle Sexarbeiter müssen ihre Dienstleistungen bei Behörden anmelden und einen „Huren-Pass“ mit Foto bei sich führen.

    Rhein-Neckar-Zeitung: Kritik an neuem Gesetz – Kondompflicht auf der Reeperbahn

    Ein neues Gesetz soll vom 1. Juli an Prostituierte vor Ausbeutung und Zwang schützen. Doch auf Hamburgs sündiger Meile sind Betroffene alles andere als begeistert von den Änderungen…

    https://www.rnz.de/wissen/gesellschaft_artikel,-Gesellschaft-Kritik-an-neuem-Gesetz-Kondompflicht-auf-der-Reeperbahn-_arid,285959.html


    Die Tagespost: Ungeahnte Abgründe

    Wider eine Liberalisierung und Verharmlosung – am 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft…

    http://www.die-tagespost.de/feuilleton/Ungeahnte-Abgruende;art310,179786


    Saarbrücker Zeitung: Straßenstrich – Gegen den Strich: Wut an der Grenze

    Bürger fühlen sich mit den Auswüchsen der Straßenprostitution allein- gelassen. Polizei weist  Vorwurf der Untätigkeit entschieden von sich. An der Grenze liegen die Nerven blank. Grund: der Straßenstrich. Und Auswüchse, denen sich Bürger im Deutschmühlental ausgeliefert sehen. Sie sagen, niemand tue etwas dagegen. Weder Polizei noch  Stadt…


  • Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! - Kondompflicht / StädteportraitsPresseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Deutschlands Meinungsbilder Nr. 1 – Bildzeitung nebst Bild Online – hat recht lange zum Thema neues Prostitutionsgesetz geschwiegen, doch zum Stichtag 1. Juli 2017 wurde nun ein informativer Artikel publiziert, der in der SEO-Optimierung den Seitenuntertitel „Neue Regel im Puff“ enthält und einen typischen Bild-Anreißer bietet:

    Kommt jetzt die Kondom-Polizei?

    Man spielt halt gerne mit „reizenden“ Wörtern und die „Kondom-Polizei“ weckt da schon ein generelles Interesse. Man hat den bekannten Rainer Wendt als Chef der Polizeigewerkschaft befragt, der betonte, dass es „keine Lümmel-Tüten-Polizei geben werde!“ Punkt! Aber keinen Punkt für die Zote, die nicht wirklich witzig rüber kommt! Egal!

    Interessanter sind da schon die Anfragen an deutsche Städte, wo Bild fragte, wie die Kondompflicht denn nun konkret kontrolliert werden soll:

    In München, wo die Kondompflicht schon lange durch Landesgesetz vorgeschrieben ist, hat man keine gravierenden Verstöße festgestellt und will das Vorhandensein von Kondomen und Hinweisschildern in Bordellbetrieben prüfen. Prima: wenn Kondome ausliegen, werden sie auch stets verwendet? Etwas einfach gedacht!

    In Frankfurt hat man keinen wirklichen Plan und erklärt, dass es „spannend“ wird! Manchmal ist es wohl besser, die Klappe zu halten, wenn man keine Ahnung hat. Oder?

    Köln weiß, dass man nicht „inflagranti“ ermitteln kann und will sich, wie München, auf die ausliegenden Kondome und auf die Kontrollschilder beschränken. Man hat nachgedacht!

    In Hannover will man „ungebrauchte“ und „gebrauchte“ Kondome in den Betrieben kontrollieren. Na wunderschön, welcher Beamte sehnt sich danach in Bordell-Mülleimern nach „Gülle-Hülle“ zu suchen. Lecker, klebrig, stinkig! Man hat halt Humor!

    Dresden weiß noch nicht einmal, ob die Kondompflicht überprüfbar ist. Da es noch keine örtlichen Vorgaben gibt, sitzt man es aus? Kopfkratz oder Hannover fragen?

    Den Dortmundern reicht wohl das „Hinwirken“ der Betreiber aus, wobei das eine Weisung sein könnte, die eigentlich nach dem neuen Gesetz untersagt ist. Grenzwertig! Man will sich die Finger auch im Revier nicht schmutzig machen!

    Stuttgart hat auch (noch) keine Ahnung und gibt dies unverblümt zu! Thema durch!

    Keine Spur von den berüchtigten Kondom-Polizisten, die ich schon in amtlicher Ausbildung wähnte! Nun bin ich aber schwer enttäuscht, dass man sich so wenig Mühe gibt. Natürlich mit Ausnahme der Hannoveraner, die künftig in den Tonnen hängen? Dem Finanzamt traut man solche Maßnahmen ja schon lange zu, um mögliche Umsätze zu ermitteln. Schmidt vom Amt, der bislang Parkverstöße ahndete, hat dann demnächst eine neue Passion?

    Übrigens: spätesten wenn im Unrat die bräunlich verfärbten HT-Kondome für den zünftigen Analverkehr auftauchen, werden Handschuhe Pflicht! – Pfui, Howard!

    Wer die Artikel-Details nachlesen möchte, findet diesen unter folgender Webadresse:

    http://www.bild.de/politik/inland/prostitutionsgesetz/neue-regeln-im-puff-52395980.bild.html

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/p16591/

  • Prostitution – Presseschau – Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!

    Prostitution – Presseschau – Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!

    Prostitution - Presseschau - Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Presseschau – Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!

    Im vergangenen halben Jahr, galt im deutschen „Blätterwald“ beim Thema Prostitution das bekannte „Dornröschen-Prinzip“: wenn es nicht wirklich piekst, schläft man den Schlaf der Gerechten und füllt die Schlagzeilen mit anderen Inhalten. Ohnehin ist Prostitution ja eher „bäh“ und nicht so salonfähig, wie man vermeintlich denkt. Schmuddelkinder, oder?

    Wenn nun aber ein neues Gesetz „kommt“ und klopfend vor der Tür steht, steigen auch „Bild“, „Stern“ und „Focus“ thematisch wieder in den Ring, wobei die journalistische Qualität recht unterschiedlich ist. Manchmal werden Statements ungeprüft übernommen, ein anderes Mal lässt sich intensive Recherche erkennen und dann gibt es eben Berichte, die den „Sex & Crime“ Bereich bedienen und eben Aufmerksamkeit und Leser „erregen“.

    Beim heutigen Blick in die deutsche Presse, fand ich folgende Artikel, die ich Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit empfehle:

    Bild Düsseldorf – 29.06.2017

    Huren-Gesetz kostet 6 Millionen Euro Steuergeld

    Gewohnt markant titelt die Bild-Zeitung und legt Zahlen der Landesregierung vor, die verdeutlichen, mit welch hohem Aufwand die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes verbunden ist. Ein klarer Seitenhieb ist die Behauptung „gezahlt mit Steuergeld“?

    Zum Artikel: http://www.bild.de/regional/duesseldorf/prostitutionsgesetz/neues-huren-gesetz-52371636.bild.html


    MDR – 29.06.2017

    Thüringen bemängelt neues Prostituiertenschutzgesetz

    Ein weiteres Bundesland gerät ins kollektive Jammern! Es wäre ja sicher früher Zeit gewesen im gesetzgebungsverfahren Einfluß zu nehmen. Nun gibt man sich rat- und kraftlos und erzeugt damit einen recht merkwürdigen Eindruck! Mangelhaft?

    Zum Artikel: http://www.mdr.de/thueringen/prostitutionsschutzgesetz-prostitution-kondompflicht-100.html


    Süddeutsche Zeitung – 28.06.2017

    Wie Münchens Prostituierte mit dem neuen Gesetz umgehen

    Die Süddeutsche Zeitung beschäftigt sich mit der Frage, wie die Münchener Sexworkerinnen konkret mit dem neuen Gesetz umgehen werden. Keine Ahnung auf dem Strassenstrich, wo man nichts  gehört hat und Kritik von engagierten Aktivistinnen, die nun mobil machen.

    Zum Artikel: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/neue-regeln-fuers-rotlicht-geschuetzter-verkehr-1.3565518


    Focus Online – 24.06.2017

    Prostituiertenschutzgesetz kostet Freistaat einige Mio Euro

    Nach dem Bericht von Focus Online ist der Freistaat Bayern bereit, das neue Gesetz ab 1. Juli 2017 umzusetzen, allerdings wird die kurze Umsetzngfrist kritisiert und erwähnt, das dem Freistaat durch das neue Gesetz erhebliche Kosten entstehen.

    Zum Artikel: http://www.focus.de/regional/bayern/prostitution-prostituiertenschutzgesetz-kostet-freistaat-einige-mio-euro_id_7279385.html

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/p16591/

  • Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Prostitution - Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? - Warteschleife!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Der Blick auf den Kalender verrät, dass es nun nur noch 5 Tage sind, bis das neue deutsche Prostitutionsgesetz recht „unfeierlich“ Inkrafttreten wird. Am kommenden Samstag ist es soweit und die „Vorfreude“ hält sich absolut in Grenzen! Überraschung? Nein, sicher nicht!

    Dona Carmen e.V. hat in der vergangenen Woche einige Aktivistinnen und Aktivisten nach Karlsruhe begleitet, die dort eine „Verfassungsbeschwerde“ in den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichtes geworfen haben. Zustellung also erfolgt, aber die Bearbeitung nimmt nun den vorgeschriebenen Gang und wird bis zum 1. Juli 2017 ganz sicher kein Ergebnis bringen und das Gesetz nicht „vorläufig“ stoppen können!

    Fast alle Bundesländer (mit Ausnahme von NRW, Schleswig-Holstein und Thüringen) haben den Erlass von notwendigen Umsetzungsverordnungen mehr oder weniger vertagt und werden wohl erst nach den Parlaments- und Sommerferien aktiv! Und die Bundesländer, die schon Verordnungen haben, bremsen den Eifer ihrer Mitarbeiter, da Formulare und Schulungen fehlen. Auch hier werden Verzögerungen die Regel sein!

    Den „Huren-Ausweis“ gibt es auch noch in keiner deutschen Amtsstube! – Wenn es die Blanko-Dokumente aber noch nicht gibt, kann man keine „Ausweise“ ausstellen und Sexworker, die an verschiedenen Orten der Republik nachgefragt haben, wurden auf die Zukunft vertröstet! Offensichtlich nehmen die Ämter gezwungenermaßen auch Übergangsregelungen für sich selbst in Anspruch!

    Mallorca und Sonne rufen jetzt auch in den öffentlichen Verwaltungen: Sommerferien und damit eine sehr eingeschränkte Besetzung. In den kommenden zwei Monaten werden nur die Dinge erledigt, die dringend sind und keinen Aufschub dulden! Dazu gehört die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes sicher nicht!

    Wir befinden uns also alle in der Warteschleife und gewinnen dabei einfach noch etwas Zeit, die wir dann hoffentlich sinnvoll nutzen werden?

    Die Frage nach dem konkreten und akuten Handlungsbedarf kommt täglich auf: was kann ich tun, was muss ich tun und womit kann ich mir Zeit nehmen?

    OK, versuchen wir das einmal in der Kurzanalyse zu betrachten:

    1. Kondompflicht und Werbeverbote

    Hier greift das Gesetz sofort und unmittelbar ab dem 1. Juli 2017! – Das Hütchen muss beim gewerblichen Sex auf den Lümmel und zwar ohne wenn und aber. Werbung für Sex ohne Kondom und für Sex mit Schwangeren ist ebenfalls ab dem Stichtag verboten und die Homepage und geschaltete Anzeigen sollten ab kommenden Samstag den Vorschriften genügen! Ansonsten sind Ordnungsgelder und privatrechtliche Abmahnungen möglich!

    2. Betriebserlaubnis / Geschäftkonzept / Aufzeichnungspflichten etc.

    Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden, können hier recht entspannt sein, denn die Übergangsfristen stellen klar, dass die betriebliche Neuorganisation nicht zum Stichtag erfolgen muss! Dies hat Zeit bis zum Ende des Jahres und die Neuorganisation geht dabei einher mit dem Konzessionsantrag. Allerdings sind Neugründungen nach dem 1. Juli 2017 kompliziert und möglicherweise langwierig: neue Betriebe dürfen nämlich erst starten, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt!

    3. Gesundheitsberatung / Huren-Registrierung / „Ausweis“

    Da die Vorlagen bei den Ämtern noch nicht vorliegen, kann nichts ausgestellt werden! Einige Gesundheitsämter sprechen zwar von einem Start im Juli, zahlreiche Ordnungsämter vertrösten aber bereits auf August oder September und weisen von sich aus auf die Übergangsfristen hin! Was ist aber mit neu einsteigenden Sexworkern, die im Juli ihrer gesetzlichen Frist nachkommen wollen? Die schauen wohl in die Röhre und sollten sich dann
    vom jeweiligen Amt bescheinigen lassen, dass die Registrierung nicht möglich ist und das das Amt dies „verursacht“ hat! Die Behauptung, „alter“ Sexworker zu sein, ist Rechtsbeugung, wenn es nicht den Tatsachen entspricht! Aber bei einigen Betroffenen und vielleicht auch bei einigen Ämtern gilt womöglich: „der Zweck heiligt die Mittel!“

    Über weitere interessante Aspekte werde ich fortlaufend berichten und kommentieren. Auch wenn es in den kommenden Wochen keine einschneidenden Maßnahmen geben wird, gibt es ganz sicher viele News zum Thema aus den unterschiedlichen „roten Ecken“ der Republik!