Schlagwort: Huren-Ausweis

  • Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution - Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache - Status aktuell!
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    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Die Umsetzung des neuen Protitutionsgesetzes (ProstSchGesetz) ist nach gesetzlicher Definition Ländersache und es sind daher Verordnungen der Landesparlamente notwendig, um es den Behörden vor Ort konkret zu ermöglichen, umfangreich tätig zu werden. An dieser Stelle klemmt es momentan (Status 13. Juni 2017) noch gewaltig, wie diverse Recherchen und „intime Informationen“ aus den Verwaltungen deutlich machen:

    Das einzige Bundesland, dass rechtzeitig umfangreiche Verordnungen erlassen hat, ist Nordrhein-Westfalen, wo damit der Umsetzung nichts mehr im Wege steht! Die Behörden können ab dem 1. Juli 2017 handeln und werden dies auch tun!

    In Bayern gibt es interne Papiere, die den Polizeiinspektionen und Landratsämtern vorliegen, aber eine abschließende Verordnung liegt noch nicht vor!

    In Thüringen gibt es Antragsformulare online, aber ebenfalls keine Verordnung! Abwarten?

    Baden-Württemberg will sich im Landeskabinett an 20. Juni 2017 mit dem Entwurf einer Verordnung befassen, allerdings müßte diese im Landtag verabschiedet werden, was aber wohl erst nach der Sommerpause erfolgen wird!

    Schleswig-Holstein richtet gerade eine Zentralstelle in Neumünster ein, die aber ebenfalls noch nicht startbereit ist!

    Sachsen hat vorläufig kapituliert und wird sich „später“ um die Umsetzung kümmern! Kommt Zeit, kommt Rat? Hanüh!

    Was bedeutet dies nun im Ergebnis?

    Wenn man seinen Betrieb nicht „zufällig“ in NRW hat, bleibt man wohl von konkreten Maßnahmen zunächst verschont. Wie lange dieses „zunächst“ geht und von welcher zeitlichen Dimension wir hier sprechen, bleibt Spekulation! In der Sommerpause der Landesparlamente sind Beschlüße erst mal ausgeschlossen und so ist davon auszugehen, dass die Regulierung in den 15 Bundesländern (außer NRW) wohl erst im Herbst 2017 beginnen wird. Ob der Zeitgewinn etwas bringt, ist die Frage! Entscheidungen sind dann zwar vertagt, aber eben auch nicht entschieden! Sicherheit für die Zukunft gibt es nicht!

    Ich bleibe natürlich auch im Sommer am Ball und berichte stets tagaktuell von den bundesweiten Entwicklungen! Versprochen! – Die Kunden in NRW, die zum Teil ja bereits amtliche Erhebungsformulare erhalten habe, informiere ich natürlich schon jetzt sehr intensiv!

  • Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 - Steuer aus dem Ruder? - Probleme mit dem Fiskus? - Hilfe!
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    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Sexwork und Finanzamt sind zwei Begriffe, die wie Feuer und Wasser sind: der erste Begriff ist eine der letzten Bastionen der Bargeld-Generierung ohne Belege und Zeugen; der zweite Begriff symbolisiert die gesellschaftliche „Ordnung“ nach dem Motto: „gib dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Die Freundschaft zwischen den zwei Welten, hält sich merklich in Grenzen, denn für Menschen in der Sexarbeit und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, ist der Fiskus das größte Schreckgespenst, zumal der Bundesfinanzminister viel mehr mit dem neuen Prostitutionsgesetz zu tun hat, als man auf den ersten Blick vermuten mag.

    Erotik-Betriebe sind bei Betriebsprüfungen schon längst im Fokus und mit dem umstrittenen „Düsseldorfer Verfahren“, dem es prinzipiell an gesetzlichem Fundament fehlt, haben sich die „Steuerfahndungsämter“ schon vor Jahren ins einnehmende Spiel gebracht! Da sind auch Steuereinnahmen von pseudonymisierten Bürgerinnen willkommen, denen man durch Quittungen mit Fantasienamen aber oftmals die Möglichkeit nimmt, bereits geleistete Vorauszahlungen bei einer nachfolgenden Steuererklärung geltend zu machen. Dann zahlt man eben einfach zweimal, ist ja schließlich genug da!

    Erfolgreiche und begehrte Damen, nehmen durchaus noch satte Gelder ein, wenn sie am richtigen Standort arbeiten und sich bewußt nicht für „Problembezirke“ entschieden haben, wenn es denn etwas zu entscheiden gab. Da taucht dann auch „plötzlich“ das Problem mit der berühmten Umsatzsteuer auf, wo man den „Grenzbetrag“ von 17.500 € schon im ersten Geschäftsjahr als selbständige Unternehmerin knacken kann, was dann eine „Optierung“ erfordert! Bahnhof? Ja, steuerliche Dinge klingen kompliziert und sind es leider auch!

    Nicht selten wird die Umsatzsteuer in Bordellbetrieben mehr oder weniger ignoriert! Man macht „halbe/halbe“ beim Umsatz, vergisst aber dabei gerne oder unwissen, dass der komplette Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist und bucht als Betrieb nur den eigenen Anteil. Wird damit die andere „Hälfte“ einfach von der Umsatzsteuer befreit? Pustekuchen! Ich kenne bislang nur ganz wenige Damen in der Branche, die wirklich über eine Umsatzsteuernummer verfügen, höre dafür aber laufend von Fällen, wo man versucht, den Betrieben die dadurch entgangene Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen!

    Ist es für Sexworker wirklich ratsam, hier mit den amtlichen Gewalten zu spielen, keine Buchführung zu haben und einfach (wenn überhaupt) fiktive glatte Jahressummen anzugeben, die schon auf den ersten Blick „verdächtig“ erscheinen, weil man eben selten exakt 9.000 Euro im Jahr „verdient“ und damit dann auch keine Einkommensteuer zu zahlen hat? Bislang wurden solchen Fälle durchaus „geduldet“, warum auch immer!

    Haben sich Bordellbetreiber schon mit der „Registrierkassen-Pflicht“ beschäftigt oder ist man hier der Meinung, dass irgendwelche Zettel auch zukünftig ausreichen werden? Kennt man die Gefahr, die von erkennbaren Fehlern in der Buchführung ausgeht? Riskiert man eine Schätzung, bei der mitunter Summen aufgerufen werden, die man nie eingenommen hat?

    Die neue Gesetzgebung will regulieren und dabei ganz klar auch neue „Steuerbürger“ identifizieren, die ihre Beteiligung am Gemeinwohl bislang vergessen haben. Darum werden alle Sexworker, die sich zum „Huren-Pass“ anmelden, auch prompt (und das heisst sofort) an die Finanzbehörden gemeldet! Wer dann angeblich schon länger „arbeitet“, aber keine Steuernummer besitzt, ist als potentieller Übeltäter schnell erkannt!

    Ich bin als langjähriger Unternehmer und Berater zwar einigermaßen gut im Thema, muss aber bei den Feinheiten auch passen! Zur umfassenden Beratung in steuerlichen Fragen, bin ich aber weder befugt noch befähigt, da das Thema einfach viel zu komplex ist und hier stets Fachleute ans Werk gehen sollten, die aber oftmals mit „Rotlicht“ ein Problem haben oder sogar der Meinung sind, dass Sexworker möglichst viel Steuern bezahlen sollten, weil sie ja „Ferkel“ sind! Kein Witz, sondern durchaus Realität!

    Doch es gibt auch Experten, die frei von moralischen Vorurteilen sind und eben ihre Arbeit für die Kundin so machen, wie es sich gehört. Durch den momentan vorhandenen Beratungsbedarf, bin ich im vergangenen Monat eine Kooperation mit einer erfolgreichen Steuerberatungsgesellschaft aus Oberhausen eingegangen, deren Inhaber keine Berührungsängste hat, Sexworker wie normale Mandanten „behandelt“ und auch für Großbetriebe in der Branche bereits seit längerer Zeit erfolgreich tätig ist.

    Wer steuerliche Fragen hat, Konzepte benötigt oder seine Buchführung einfach in gute Hände geben möchte, ist bei diesem Kollegen gut beraten und ich gebe die Kontaktdaten gerne jederzeit weiter, damit frühzeitig gehandelt werden kann, bevor Finanzbehörden möglicherweise zum großen Schlag ansetzen. Sowas braucht nämlich kein Mensch! Amen!

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-die-besteuerung-von-sexworkern-in-deutschland/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/22/finanzminister-umsatzsteuer-stundenhotel/

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

    Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

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    Prostitution 2017 – Presseschau – Stricher-Verhaftung im Münchener Sperrgebiet

    In Bayern versteht man bekanntlich bei illegaler, weil verbotener Prostitution in Sperrgebieten keinen Spaß und gerade in der Landshauptstadt München zeigt man wenig Gnade, wenn ein „Verbrecher“ offensiv sexuelle Dienste in verbotenen Zonen anbietet.

    So wurde, wie „Focus Online“ berichtet, vor wenigen Tagen ein 27-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz von einer Zivilstreife verhaftet, weil dieser einem der Beamten „ein wenig Spaß“ angeboten hatte. Eine rustikale „Nummer“ im feuchten Gebüsch, ist nun wirklich Geschmackssache, aber unser Übeltäter hat nun einmal alles falsch gemacht, was man eben in München falsch machen kann:

    Akquise im Sperrbezirk, Ansprechen eines Polizisten, Wiederholungstäter und dann noch ohne festen Wohnsitz!

    Wo endet sowas? Im Zweifelsfall im Knast! Jedenfalls soll der erwischte Sexworker dem Haftrichter vorgestellt werden und bei fortgesetzdem Verstoss gegen das Prostitutionsverbot sind in einem Verfahren durchaus Haftstrafen möglich! Warum direkt zum Haftrichter? Weil bei nicht vorhandenem Wohnsitz grundsätzlich Fluchtgefahr besteht und sich der Täter recht einfach dem ordnungsgemässen Verfahren entziehen könnte.

    Unlustig, aber die Münchener Geschichte macht deutlich, dass mit diesen besonderen Verboten nicht zu spaßen ist. Verstösse sind, wenn sie immer wieder passieren, kein Kavaliersdelikt und können im Extremfall da enden, wo Übernachtung und Verpflegung kostenlos sind, wo die Türen nach aussen aber abgeschlossen sind!

    Übringes wird bei der Diskussion rund um das neue Prostitutionsgesetz oft vergessen, dass es in Deutschland eine große Anzahl von männlichen Sexworkern gibt, die ab Juli 2017 auch einen „Huren-Ausweis“ benötigen werden! In den Regenbogen-Saunen der Republik will man davon aber nichts hören, weil man sich als „geschlossene Community“ betrachtet und die auffälligen Stricher, die man oft an den Bahnhöfen der Großstädte antrifft, haben meist ganz andere Probleme und auch keine Ansprechpartner, die umfangreich informieren.

    Aber das wird die Ordnungsämter und die Polizei (besonders natürlich in München) nicht wirklich interessieren: der fehlende Ausweis wird ein zusätzliches Druckmittel werden und daher ist ab Juli 2017 von weiteren Terminen beim Haftrichter schon jetzt auszugehen!

    Den Bericht von Focus Online finden Sie unter:

    http://www.focus.de/regional/muenchen/polizei-muenchen-verbotene-prostitution-im-sperrbezirk-ludwigsvorstadt_id_6953417.html

  • Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 - Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos
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    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Papier ist geduldig, Papier vermittelt Informationen und manchmal sorgt Papier, hier in Form einer geplanten ministeriellen Verordnung, für weiteres Chaos bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in die Praxis! Was geht da vor im Bundesfamilienministerium?

    Am 31. März 2017 wurde vom Ministerium u.a. der Entwurf einer sogenannten „Prostitutions-Anmeldeverordnung“ vorgelegt, die exakt festlegen soll, in welcher Form die Sexworker-Anmeldung konkret erfolgen soll. Ein zentraler Punkt ist dabei die Angabe der möglichen „Arbeitsorte“ im „Huren-Ausweis“: nach dem ursprünglichen Gesetzestext, war bzw. ist es möglich, in den Ausweis „pauschal“ alle Orte und Kreise im Bundgebiet einzutragen, etwa nach dem Muster „Tätigkeit in allen Kreisen und Orten des Bundesgebietes“, wie ich es schon in meinem Buch (Erstfassung September 2016) angeregt hatte. Mit dieser Formulierung wäre man recht weit vorne, aber damit soll, wenn die neue Verordnung denn wirklich beschlossen wird, Schluß sein!

    Im Hurenausweis sollen dann alle Orte, in denen man die Prostitution ausübt oder zukünftig ausüben will, „einzeln“ aufführen. Na denn, dann muß der Sachbearbeiter halt notfalls mehrere Hundert Orte eintragen, was aber auf dem vorgesehenen Dokument gar nicht möglich ist, da die beschriftbare Fläche viel zu klein ist!

    Rein rechtlich ist die „Verordnung“ recht fragwürdig, da man einer Sexworkerin ja nicht verbieten kann, in  allen Orten der Bundesrepublik, wo Prostitution erlaubt ist, zu arbeiten. Warum man den Ämtern nun recht unsinnige und verwaltungsintensive zusätzliche Pflichten auferlegt, wird mir ein Rätsel bleiben.

    Fest steht hingegen, dass ein fehlender Ort im Dokument zu einem echten Problem werden kann und zwar sowohl für die Sexworkerin wie für den Betreiber, der ja den Ausweis nun umfangreich prüfen muß. Wenn Frankfurt/Main eingetragen ist, gilt der Eintrag nicht für das angrenzende Offenbach und umgekehrt! Drückt der Betreiber hier regelmässig ein Auge zu, sind Bußgelder vorprogrammiert. Und auch die Dame wird davon nicht verschont bleiben, wenn sie die neue amtliche „Erdkunde“ nicht versteht.

    An dieser Stelle muß ich ausnahmsweise einmal die Leutchen von Dona Carmen e.V. loben, die diesen neuen ministeriellen Ergüsse auf ihrer Homepage sehr umfangreich herausgearbeitet haben. Wer also mehr über die Dokumente vom 31. März 2017 wissen möchte, der schaue doch einmal bei den Frankfurter Aktivistinnen und Aktivisten vorbei:

    Aussetzen statt umsetzen!

     

  • Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Prostitution 2017 - Newsletter Howard Chance - 23. März 2017Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 23. März 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich war auch im Monat März wieder umfangreich unterwegs und habe dabei viele neue Eindrücke gewonnen, die meine persönliche Wahrnehmung deutlich prägen:

    So gibt es in Deutschland Regionen, in denen das Gewerbe nach wie vor floriert, aber leider auch Städte und Kreise, wo Sexwork nicht mehr so richtig läuft! – Grob betrachtet ist der berühmte Weißwurst-Äquator hier die Grenze: wenn man in Frankfurt/Main eine horizontale Linie zieht, bekommt man das oberflächliche Ergebnis. Im Süden klingelt es in den Wohnungsbordellen weitaus häufiger als im Norden oder Osten. In NRW sind manche Großstädte tot, andere hingegen recht lebendig.

    Als Sexworkerin auf Reisen, kann man sich die anzufahrenden Regionen aussuchen, aber einen bestehenden Club kann man ja in der Regel nicht umziehen und so muss man mit dem Vorlieb nehmen, was die eigene Region bietet und weiter das Feld beackern.

    Wenn man nun liest, dass das Land NRW für eine Bordell-Konzession bis zu 2.500 € verlangt und eine Zuverlässigkeitsprüfung im Extremfall 1.000 € kosten wird, schlägt es Betreibern von Kleinbetrieben schon auf den Magen: schlechtes Geschäft und dann noch kräftig zur Kasse gebeten werden! Prost Mahlzeit!

    In Bayern will man, im Gegensatz zu NRW, auch von den Sexworkerinnen Gebühren erheben und im Vorbeigehen dann noch freiwillige Zusatzleistungen verkaufen, die den städtischen Kassen zufliessen sollen.

    Wie wäre es mit einem HIV-Test? Kann ja nicht schaden und ist heute im Angebot?

    Die vielen Debatten und Meldungen haben bereits dazu geführt, dass eine Reihe von Damen aus osteuropäischen Gefilden schon jetzt nicht mehr anreisen, da man in Bulgarien und Rumänien vom neuen Gesetz gehört hat. Angeblich soll dieses schon gelten?

    Man überlegt zumindest Deutschland demnächst eher zu meiden und andere europäische Staaten ins Visier zu nehmen, wo man keinen Huren-Ausweis benötigt!

    Was die immer wieder aufkommende Frage nach dem Baurecht anbelangt, scheint Deutschland eine Republik der „geduldeten Erotikbetriebe“ zu sein. Das Krefelder Eroscenter ist aktentechnisch ein „Hotel garni“, wo keine Sexsteuer erhoben wird und auch mit Bordellen in Blumenläden oder alten Schneidereien hatten die Ämter bislang kein Problem.

    Selbst in einem ausrangierten Kindergarten wird erotisch praktiziert und warum die örtlichen Sachbearbeiter die Akten in den hintersten Teil des Kellers getragen haben, lässt sich nicht mehr so richtig ermitteln!

    Beamtinnen und Beamte der Sittenpolizei beruhigen ihre „Schäfchen“, verschweigen aber dabei, dass es nicht die Polizei ist, die demnächst über „sein“ oder „nicht sein“ entscheidet. Solche Entscheidungen fallen eher am Schreibtisch des Bau- oder Ordnungsamtes, wo dann die reine Aktenlage zähltund wo man womöglich keinen alten Schulkameraden hat, der mit etwas „good will“ für weitere Duldung sorgt!

    Wenn man bei Behörden dieser Tage anruft, um sich nach dem neuen Gesetz vorsichtig zu erkundigen, fehlt es meistens an einem Fachmann für das Thema oder man hat im schlimmsten Fall von einem neuen Gesetz noch nichts gehört!

    Wie kann das sein in einer Zeit, wo es Internet gibt und amtliche Mitteilungen nicht mehr mit der klapprigen Postkutsche übers Land gefahren werden?

    Gut, ich höre jetzt mit den Beispielen auf, denn damit könnte man locker ein neues Buch füllen, das dann aber unter Anekdoten und lustigen Kurzgeschichten firmieren würde!

    Aber lustig ist das Thema eben überhaupt nicht, weil es allenthalben an Rechtssicherheit mangelt und einheitliche Standards in der Umsetzung nicht erkennbar sind! Bestimmt letztendlich der „politische Wille“ vor Ort, spielen kommunale Einnahmen wie die Sexsteuer u.U. bei der Beurteilung eine wichtige Rolle oder laufen wir mit Schwung ins Chaos?

    Wir werden im Laufe des Jahres zu jeder Menge Einzelfall-Entscheidungen kommen, selbst wenn vorliegende Umstände völlig gleich sind, aber Bundesländer unterschiedlich verfahren. Die Verwaltungsgerichte müssen schon einmal Platz für neue Akten schaffen, denn reibungslose Verfahren werden absolut nicht die Regel sein.

    Ohne Ihnen Angst machen zu wollen: da kommt einiges auf uns zu und man darf den Kopf nicht in den Sand stecken oder einfach abwarten!

    Während sich die Lage von Escort-Services noch vergleichsweise entspannt gestaltet, wenn man einmal darüber hinwegsieht, dass viele Escort-Ladies keine Anmeldung vornehmen möchten, so sind die Betriebe mit vorhandener baulicher Substanz doppelt bis dreifach betroffen!

    Die Aufklärung, die meine Kollegen und ich momentan leisten, wird manchmal mit merklichem Kopfschütteln zur Kenntnis genommen und ab und zu werde ich als großer Geschichtenerzähler tituliert, bis ich dann das Gesetz überreiche und um eigene Prüfung bitte. Hurra! Wir arbeiten weiter und werden Strategien entwickeln, Gespräche führen und am Ball bleiben! Versprochen!

    Kontext-Themen aktuell:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/howard-chance-april-2017/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/22/mh-consulting-umsetzung-prostitutionsgesetz-2017/

     

  • Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen

    Das neue Gesetz zur Regulierung des ProstitutionsgewerbesGesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen – Stand: 06.05.2018

    Bitte beachten: Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 (theoretisch) vollumfänglich, da alle Übergangsfristen, die der Gesetzgeber definiert hat, zum 31. Dezember 2017 abgelaufen sind! Allerdings gibt es bei der Umsetzung in den Bundesländern nach wie vor erhebliche Probleme. Ich empfehle daher im Kontext zu dieser Einführung (Stand 2017) auch die Lektüre der aktuellen Statusmeldung „Jahresausblick“ vom 1. Januar 2018:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/01/happy-new-year-2018-jahresrueckblick-2017-und-jahresausblick-2018/

    An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz : alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!

    „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“

    Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!

    Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern! – Wir werden in unserem Blog dazu natürlich ständig weiter berichten, aber momentan  gibt es hierzu nichts zu berichten!

    Aktuelle Meldungen aus den 16 Bundesländern – Ständig aktualisiert:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/20/neues-forum-im-blog/

    Ein politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität … Kontrolle naht!

    2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und  aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.

    Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.

    Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!

    Lesen Sie hierzu mein Interview mit dem Kaufmich-Magazin, das ich bereits im vergangenen Jahr gegeben habe und in dem viele zusätzliche Informationen enthalten sind:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/22/kaufmich-magazin-nichts-wird-mehr-so-bleiben-wie-es-ist-das-neue-prostituiertenschutzgesetz/



    1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker in Deutschland!

    Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“ oder erregen).

    Gesundheitsberatung, soziale Beratung und Nachforschungen!

    Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle), die aber keine körperliche Untersuchung beinhaltet, soll ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch erfolgen, bei dem die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf diverse Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungssysteme vorstellt, steuerliche Pflichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird, um möglichen Verdachtsfällen anschließend nachgehen zu können.

    Anmeldung und Registrierung als Sexworker

    Beim eigentlichen Registrierungsvorgang, der dann im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs stattfindet, prüft die zuständige Behörde die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.

    Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!

    Anmeldefristen / Übergangsfristen

    Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (Ende der gesetzlichen Übergangsfrist) dafür Zeit! – Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftaten!

    Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig (spätestens ab dem 1. Januar 2018) der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden und auch in regelmässigen Abständen immer wieder erneuert werden!


     

    2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs), Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler (Escort-Services)

    Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.

    Fristen für Genehmigungsantrag und Konzepteinreichung

    Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss diese bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017  beantragt und bis 31. Dezember 2017 dann ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis nämlich amtlich verweigert werden, was dann einer Gewerbeuntersagung gleichkommt! – Für Betriebe, die nach dem 1. Juli 2017 gegründet werden, gelten die Fristen übrigens nicht: hier ist der Antrag sofort zu stellen!

    Zuverlässigkeitsprüfung

    Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren. Auch die (frühere) Mitgliedschaft in einem „rechtskräftig verbotenen Verein“ (Rockerclub etc.) kann ausreichen, um keine Genehmigung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu erhalten!

    Baurecht / Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten

    Auch die Räume, die bei Prostitutionsstätten zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier werden auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes eventuell noch keine Rolle spielen, aber durch den Erlaubnis-Antrag automatisch in den Focus geraten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird! So möchte zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen beim Konzessions-Antrag eine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen! Ausserdem haben die Betreiberinnen und Betreiber für die „amtliche Genehmigung“ natürlich Gebühren zu bezahlen, die recht üppig ausfallen können. Da jedes Bundesland diese Gebühren selbst festlegen darf, können wir hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen!

    Dokumentations- und Auskunftspflichten

    Als weitere Auflagen, haben die Betreiber von Prostitutionstätten und Prostitutionsgewerben umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern unbedingt schriftlich dokumentieren, Quittungen erteilen und dürfen nur Personen beschäftigen oder diesen Räume vermieten, wenn eine amtliche Anmeldebescheinigung (Huren-Ausweis) vorliegt. Jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung ist unbedingt zu vermeiden, weil dies jederzeit zum Widerruf der Genehmigung führen kann uns zudem ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden kann! – Außerdem müssen Betreiber von Prostitutionsgewerben ihren „Mitarbeiterinnen“ Einblick in ihre Geschäftsunterlagen bewähren und auch Behörden jederzeit Auskünfte über den Inhalt abgeschlossener Verträge erteilen!



    3. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote

    Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden! – Sexworker selbst werden erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse gebeten, allerdings können es dann auch durchaus 1.000 € und mehr sein.

    Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!

    Erotische Anzeigenportale mit Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland, werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftiges Bußgeld kassieren möchte! Die Behörden sind hier manchmal recht innovativ!

    Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein!

    Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen ausdrücklichen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten unmittelbaren Recht der Sexworker auf jederzeitige sexuelle Selbstbestimmung. Die genannten Geschäftsmodelle dürfen dementsprechend weder gewerblich durchgeführt noch beworben werden!

    Erotik-Werbeportale gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler im Sinne es Gesetzes, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und dann im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!



    4. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden

    Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:

    Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, dass jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!

    Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!


    5. Weiteres Info-Material und Beratung

    Den Gesetzestext zu: Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes  finden Sie als HMTL-Version (Abschrift) auf der folgenden Seite dieser Webpräsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostschg-prostitutionsgesetz-2017-gesetzestext-online-html/

    Für Sexworkerinnen und Sexworker habe ich ein Informations-PDF-Dokument erstellt, das kostenfrei heruntergeladen und gerne weitergegeben werden kann. Es ist ein Auszug aus meiner Fachpublikation zum Thema. Den Download finden Sie unter:
    http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf

    Den Betreibern von Prostitutionsstätten empfehle ich mein Buch, in welchem ich ausführlich auf die Konzessionspflicht und die vielen neuen gewerberechtlichen Verpflichtungen eingehe, die das neue Gesetz mit sich bringt. Alle Infos finden Sie auf folgender Seite:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/das-buch/


    Unter der Firmierung MH-Consulting biete ich seit Oktober 2016 bundesweit Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche an, um Sie mit weiteren Experten bei der Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse umfassend zu beraten und Ihnen bei der Konzeptentwicklung im Detail zu helfen. Infos dazu unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

     

  • Stigmatisierung … Mittelalterliche Huren-Kappen … Frauenhäuser

    Stigmatisierung … Mittelalterliche Huren-Kappen … Frauenhäuser

    Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter
    Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter

    Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter

    Haben Sie jemals etwas von Huren-Schleiern, Huren-Kappen und ähnlichem gehört? Ich bin bei einer thematischen Recherche zur „Stigmatisierung“ über diese Informationen gestolpert und ich habe mich schon gewundert, was sich unsere Vorfahren so ausgedacht haben. Auch im Mittelalter hatten es die Gunstgewerblerinnen schon schwer und die damals überwiegend fromme Gesellschaft hatte neben klaren Regulierungsvorschriften für die Prostitution eben auch Stigmatisierungs-Symbole im Programm. Bei Wikipedia lesen wird dazu:

    Die Kleiderordnungen unterschieden sich durch die Zeit des Mittelalters und von Stadt zu Stadt. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem zwei Finger dicken grünen Strich in der Mitte, in Frankfurt am Main eine gelbe Verbrämung (Saum) und in Zürich und Bern verdeutlichte ein rotes Käppeli ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Ebenso wurde ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorgeschrieben bzw. auch verboten. In der Regel waren die farblichen Kennzeichnungen in den sogenannten Schandfarben gehalten: Rot, Gelb oder Grün. Da sich „ordentliche“ (bzw. „anständige und ehrbare“) Frauen im Mittelalter nicht „herausputzen“ durften oder sollten, wurden Prostituierte auch als Hübschlerinnen bezeichnet.

    Im christlichen Verständnis des Mittelalters war es nicht ungefährlich, als Hure zu arbeiten, da man einen Status besaß, der deutlich unter dem der „ehrbaren“ Bürger lag. Vergewaltigung von Huren wurde (wenn überhaupt) weniger streng bestraft wie Vergewaltigung an „ehrbaren Frauen“. Zusätzlich bestand auch immer die Gefahr, als Hexe verfolgt zu werden, weil man der so ehrlosen Lust auch immer wieder einen gerazu teuflischen Charakter unterstellte, wenn man vom „bösen Blick der Dirnen“ sprach und Unglücke damit in Zusammenhang brachte.

    Spätmittelalterliche Bordellbetriebe -Frauenhäuser!

    Ja, Begrifflichkeiten können sich mit der Zeit ändern. Während „Frauenhäuser“ in unserer Zeit als Zufluchtsstätte für misshandelte Frauen und deren Kinder ein wichtig Aufgabe erfüllen und (um beim Begriff zu bleiben) als sehr „ehrbar“ einzustufen sind, waren Frauenhäuser im späten Mittelalter die „Eros-Center“ der Frühzeit, wo ein von der Stadt  oder auch der Kirche eingesetzter „Frauenwirt“ die Prostitution in einem städtischen Haus „förderte“! Ja, recht starker harter Tobak, denn die dort beschäftigten Prostituierten hatten nach amtlichen Anordnung „allgemein zugänglich“ zu sein, was bedeutete, dass grundsätzlich alle Kunden bedient werden mussten und das selbst eine täglich Mindestzahl an Freiern festgelegt war! Von dieser Struktur erhoffte man sich eine gewisse Kontrolle über die Prostitution und man(n) hatte dabei die „gefallenen Mädchen“ im Blick, die in einer Zeit, wo es ja keine wirksamen Medikamente gab, auch ein großes Gesundheitsrisiko für die Allgemeinheit darstellten. Staatlich regulierte Prostitution, schon damals!

    Noch bis 2002 wäre der „Frauenwirt“ in Deutschland nichts anderes als ein Zuhälter gewesen und die Förderung der Prostitution hätte nach den Gesetzen der Neuzeit bestraft werden müssen. Ob unser Gesetzgeber sich nun wieder „mittelalterliche Verhältnisse wünscht?

    Na, das ist ein wenig provokativ gedacht, aber einige Dinge sind nun einmal ähnlich gelagert: dem Staat fehlt damals wie heute der Überblick über die vielfältigen Formen der Prostitution. Sexworker arbeiten gerne im Verborgenen und bieten eben oft auch Praktiken an, die man trotz jetzt vorhandener Medizin als gesundheitgefährdent bezeichnen kann. Zwar will man keine staatlichen Bordellbetriebe schaffen, aber eine Regulierung kann, so die Meinung der Politik, sicher nicht schaden.

    Klar kann das den Sexworkern, die ja auch Menschen sind, schaden! Stigmatisierung schafft Kasten! Aber die Politik setzt das so erstrebenswerte Gemeinwohl über das Wohlbefinden einiger „weniger“, wobei die Zahl der „wenigen“ durchaus beträchtlich sein soll! Was denken Sie? Leben wir doch noch ein bisschen wie im Mittelalter?

  • Beratungstage Prostitutionsgesetz – Frankfurt/Main – 15. bis 18.12.2016

    Beratungstage Prostitutionsgesetz – Frankfurt/Main – 15. bis 18.12.2016

    Beratungstage Prostitutionsgesetz - Frankfurt/Main - 15. bis 18.12.2016
    Bildquelle: Pixabay

    Von Donnerstag, dem 15.12., bis Sonntag, 18.12.2016, bin ich erneut in Frankfurt am Main, um Termine mit Partnern wahrzunehmen, um am Koordinierungstreffen zur geplanten „Verfassungsbeschwerde“ bei Dona Carmen e.V. teilzunehmen und um dann noch einige Beratungstermine durchzuführen. Als „Basis“ habe ich diesmal das Welcome-Hotel an der Frankfurter Messe gewählt, wo geeignete Räume für diskrete Gespräche zur Verfügung stehen werden.

    Frankfurt am Main gehört in Deutschland zu den bereits gut „überwachten“ Rotlicht-Metropolen: Sittendezernat, Stadt-Polizei und Ordnungsamt sind im Milieu vielfältig aktiv, ebenso die lokalen Steuerbehörden. Da es in der Mainmetropole schon seit Jahren eine Sexsteuer gibt, sind die existierenden Rotlicht-Betrieb und die Dienstleisterinnen bereits weitreichend erfasst und diese vorliegenden Daten sind für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes Mitte 2017 sehr hilfreich, denn man weiß schon jetzt, welche bekannten Betriebe eine Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte benötigen werden. Außerdem sind natürlich auch schon jede Menge Dienstleisterinnen bekannt, die sich in 2017 als Sexworker anmelden müssen.

    Aus diesen Gründen und durch eine sehr gut aufgestellte Ordnungsverwaltung, kann man in Frankfurt nur mit wenig zeitlichem Spielraum rechnen und man darf sich nicht wundern, wenn die Post vom Ordnungsamt früher als in anderen Städten im Briefkasten liegt.

    Erstaunlich ist übrigens, dass in Frankfurt/Main die Anzahl der „Massage-Studios“ besonders hoch ist, wobei viele davon recht erweiterte Leistungen anbieten, die natürlich eindeutig unter das neue Gesetz fallen werden. Wie in anderen Städten auch, wird durch die Gewerbeanmeldung eines „Massage-Instituts“ momentan eine baurechtliche Bewertung durch die Behörden verhindert. Was jetzt noch möglich ist und zumindest geduldet wird, kann Mitte 2017 mit Einführung des neuen Gesetzes zu einem erheblichen Problem werden!

    Kein Wunder, dass ich zu diesem Thema die meistens Beratungsanfragen bekomme, da sich inzwischen herumgesprochen hat, dass es für geduldete Erotik-Betriebe in Wohngebieten keinen Bestandsschutz gibt und das die notwendige Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes auch aufgrund baurechtlicher Unzulässigkeit abgelehnt werden kann!

    Auch die in Frankfurt zahlreich vorhandenen Escort-Services beschäftigen sich bereits intensiv mit dem neuen Gesetz: hier wird befürchtet, dass viele nebenberufliche Escorts nicht bereit sein werden den berüchtigten „Huren-Ausweis“ zu beantragen. Wird es womöglich Personalmangel geben? Was machen die vielen „Kaufmich-Damen“ vom Main?

    Also jede Menge Gesprächsbedarf und die Frage, wie man sich schon jetzt gezielt auf die neue Situation einstellen kann. Auch wenn es natürlich noch keine Erfahrungen mit der zukünftigen Umsetzung geben kann, ist das Gesetz sehr klar und eindeutig formuliert und mit den Inhalten sollte man sich frühzeitig beschäftigen!

    Kontext:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/06/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • FAQ – Prostitutionsgesetz – Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?

    FAQ – Prostitutionsgesetz – Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?

    Prostitutionsgesetz - Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitutionsgesetz – Warum weiß auf dem Amt niemand Bescheid?

    Ja, es gibt sie wirklich: die frühen Vögel, die den Wurm schon suchen, bevor er überhaupt aus der Erde gekrochen ist. Das soll jetzt nicht respektlos klingen, ganz im Gegenteil, denn schließlich gilt ja auch das alte deutsche Sprichwort „Was Du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen!“

    In der Erotikbranche kommt das frühe Kümmern nicht so oft vor, wie ich aus jahrelanger persönlicher Erfahrung weiß. Umso überraschter war ich, dass sich einige Leute aus der Branche schon im Oktober 2016 an lokale Ordnungs- und Bauämter gewendet haben, um dort ihren Betrieb noch 2016 konzessionieren zu lassen. Auch einige Damen hatten scheinbar keine Ruhe und sprachen mit 2 Passbildern bei Behörden vor, um möglichst schnell einen Huren-Ausweis zu bekommen. Alles nach dem Motto: erledigt ist erledigt und wir haben Ruhe!

    Leider gab es jedoch für alle Beteiligten keine regulierenden Erfolgserlebnisse! – Amtmann Müller vom städtischen Ordnungsamt staunte nicht schlecht, als er den Konzessionsantrag aushändigen sollte und Frau Schneider vom Bürgerbüro konnte mit den Huren-Passbildern auch nicht anfangen! Beide Amtspersonen hatten zwar durch Presse-Meldungen und Dienstpost von „einem“ neuen Prostitutionsgesetz gehört, konnten aber zur geplanten Umsetzung vor Ort keine Angaben machen.

    Zwar kommt das Bundesgesetzblatt automatisch in fast jedes deutsches Amt, aber zur Bewältigung neuer Aufgaben benötigt man nun mal konkrete Vorgaben, Formulare und Verwaltungs-Datenbanken, bevor man überhaupt zu Werke gehen kann. Dass die demnächst zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch erst ins neue Gesetz eingeführt und entsprechend geschult werden müssen, steht auch völlig außer Frage!

    Durch Stellenabbau und Straffung der Verwaltungen geht sowas nicht von heute auf morgen und nach der üblichen Hierarchie kommen Informationen vom Bund zu den Ländern und die
    Länder informieren dann die Städte und Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich. So etwas dauert und so sind die momentan vorherrschenden verwunderten Blicke auf den Amtsstuben überhaupt nicht verwunderlich, sondern völlig normal!

    Vor März/April 2017, so das Ergebnis meiner diesbezüglichen Nachfrage, wird man wohl keine konkreten amtlichen Auskünfte bekommen und daher lohnt sich die Nachfrage im Moment auch nicht wirklich. Ein Gesetz, was noch nicht Inkraft getreten ist, kann man ja auch gar nicht umsetzen, selbst wenn man wollte. Vor dem 1. Juli 2017 wird man keinen Huren-Ausweis beantragen können und keine Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe erhalten können und nach unterschwelligen Aussagen ist auch nach dem Stichtag mit diversem „Stau“ zu rechnen, da die öffentlichen Verwaltungen auch ohne das neue Gesetz vielerorts überlastet sind.

    Wenn man momentan in Berlin ein Auto um- oder anmelden möchte, kann es passieren, dass man erst nach Wochen einen Termin dafür bekommt; Bauanträge dauern Monate und Verwaltungsverfahren schleppen sich über Jahre, weil Personal fehlt. Auf dem Land hingegen
    bekommt man womöglich auf dem Bürgerbüro fast alles innerhalb von Stunden, weil der Personalschlüssel stimmt.

    Es ist davon auszugehen, dass viele Städte und Gemeinden die Umsetzung des neues Prostitutionsgesetzes nicht zu einer Aufgabe mit besonderer Priorität erheben werden, es sei denn, dass der lokale Kämmerer in der Umsetzung eine zusätzliche Einnahmequelle erkennt und der Verwaltung klare Vorgaben macht.

    Wichtig: in Orten, wo schon jetzt eine städtische oder kommunale Sexsteuer erhoben wird, haben die Behörden deutlich weniger Probleme mit dem neuen Gesetz, da die zur Anmeldung verpflichteten Personen zumindest teilweise bekannt sind und auch die diversen Prostituionsstätten zumindest bei den lokalen Steuerämtern bereits erfasst sind!


    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/faq-page/

  • Prostitution 2017: Stigma und Schweigen – Themenbeitrag von Ariane

    Prostitution 2017: Stigma und Schweigen – Themenbeitrag von Ariane

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Vor einigen Wochen habe ich auf einer meiner Reisen durch die Republik eine sehr interessante Lady kennengelernt, die sich seit vielen Jahren in der Rotlicht-Szene bewegt, selbst einmal aktive Sexworkerin und Aktivistin war und sich derzeit als Kolumnistin und Autorin mit dem Thema „Prostitution“ beschäftigt und dabei ihren berichtenden Fokus sogar international ausgerichtet hat. Nach einem Treffen in Berlin, hat mir „Ariane“ zugesagt, mich vielfältig zu unterstützen und für MH-Consulting auch Beratungsaufgaben in 2017 zu übernehmen, worüber ich mich sehr freue!

    Heute ein erster Beitrag von Ihr, der sich mit dem Thema „Stigmatisierung von Sexworkern“ befasst und dabei auch die Frage stellt, ob Sexarbeit wirklich ein Beruf wie jeder andere ist?

    „Stigma und Schweigen“ Kolumne by Ariane

    Eines der frustrierendsten Dinge als Sexarbeiterin, zu deren Berufsbild Diskretion gehört, ist es, Angst zu haben, öffentlich zu sprechen und sich in Debatten einzumischen. Aus Angst, sich zu outen. Dies hat mich immer begleitet; die Angst durch andere, geoutet zu werden, hat mich dazu veranlasst, vor Jahren in die Offensive zu gehen. Dies ist aber schlecht für das Geschäft und Image, das war mir klar; und je deutlicher ich sichtbar wurde, mit meiner persönlichen Meinung, meinen Erfahrungen und Überzeugungen, desto stärker fühlte ich, dass es an der Zeit ist, mir einen anderen Job zu suchen.

    Nein, Sexarbeit ist kein Beruf wie jeder andere, wie es all jene akklamieren, die auf das Recht auf selbstbestimmte Arbeit pochen. Oftmals ist Sexarbeit die einzige Möglichkeit zu überleben, in Deutschland und weltweit, weil andere Optionen verschlossen sind oder weil man nicht in einem unterbezahlten Job oder in Abhängigkeitsverhältnissen leben möchte. Sei es eine Ehe mit Versorgungsanspruch unter diktierten Bedingungen oder der Weg zum Arbeitsamt. Viele haben das schon hinter sich, auch die Gängelei und den Zwang in manchen Paarbeziehungen, der einem jede persönliche Entfaltungsmöglichkeit raubt.

    Es gibt viele gute Gründe, auch unter legalisierten Bedingungen über diese stigmatisierte Arbeit zu schweigen: es ist nicht nur das Stigma und die soziale Bewertung in unserem und anderen Kulturkreisen. Oft sind es auch aggressive oder dominante SexarbeiterInnen mit wenig Sachkenntnis, die die Wortführerschaft beanspruchen, oft privilegierte, artikulierte Personen, die die Wortführerschaft an sich reißen, aber nicht die Interessen aller SexarbeiterInnen miteinbeziehen. Das Privileg von manchen verstellt den Blick auf die miesen Arbeitsbedingungen, unter denen viele werkeln, Bedingungen, die in die Persönlichkeitsrechte eingreifen, die einen stumm machen und weil man das Geld zum Leben braucht. Gelddruck, Abhängigkeiten – wie soll man da laut und öffentlich werden? Eine Frechheit von all jenen, die sich selbst zwar frei geschwommen haben, aber Outings anderer forcieren wollen.

    Illegalität, Abschiebung – sollen Sexworker, die davon betroffen sind, den Mund aufmachen? Hirnrissig. Das Stigma verstärkt die Barriere, in Not nach Hilfe zu fragen. Und das Menschenhandels-Narrativ, dass alle Sexworker als Opfer, alternativ Opfer eines falschen Bewusstseins definieren will: da traut sich doch kaum noch eine in die Öffentlichkeit und wird von vorneherein nicht ernstgenommen. Man erkennt es ja alleine schon am Umgang vieler JournalistInnen mit Erotikdienstleisterinnen: immer auf der Suche nach abgewrackten Showstars auf der Strasse oder nach schönen Bildern. Der Voyeurismus der Kamera ist unverhohlen und hält drauf.

    Dürfen Frauen nicht einfach sagen, sie machen es für Geld? Nein. Weder gegenüber vielen Kunden, noch gegenüber Prostitutionsgegnern. Gelddruck wird als Überlebensprostitution und somit als ‚unfreiwillig‘ und als Zwang interpretiert. Dabei steht Geldverdienst bei anderen Berufe auch an erster Stelle und nicht allein „Berufung“.

    Solange Sexarbeit deutschland- und weltweit gesellschaftlich geächtet ist, wird das Hurenstigma existieren. Die kommende Zwangsregistrierung als Prostituierte in einer „Hurendatenbank“, die im kommenden Prostituiertenschutzgesetz auf alle Sexworker zukommt, verfestigt nur das Stigma. Gleiche Rechte wie in anderen Berufen sehen anders aus.

  • Prostituierte: Der Huren-Ausweis kommt 2017!

    Prostituierte: Der Huren-Ausweis kommt 2017!

    hurenausweis
    Anmeldepflicht für Sexworker kommt zum 1. Juli 2017:

    Der „Huren-Ausweis“, der in amtlicher Sprache ganz harmlos „Anmeldebestätigung“ heißt, wird nächstes Jahr, also 2017, Realität. Das neue Gesetz hat am 23.09.2016 im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen und wird nun wohl wie geplant zum 1. Juli 2017 bundesweit eingeführt.

    Neben Personal-Ausweis, Krankenkassenkarte und Bahn-Card, hat man dann als Hure eben noch den Beweis im Geldbeutel, dass man öffentlich registriert „anschaffen“ geht oder gehen will. Dass auf der „Bescheinigung“ irgendwo, wenn vielleicht auch nur recht , „Prostitution“ drauf steht, macht diese Karte sehr unerfreulich, da die Information „zufällig“ in falsche Hände fallen könnte, wenn die Handtasche z.B. einmal verloren gehen sollte.

    Die Anmeldebescheinigung muss ich nach Absolvierung einer Gesundheits-Beratung beim zuständigen Amt beantragen, um zukünftig der Prostitution überhaupt (weiter) nachgehen zu können. Dazu sind 2 Lichtbilder, mein Name, mein Wohnort oder eine Zustellanschrift, sowie die Angabe in welchen Ländern und Gemeinden ich die Prostitution ausüben möchte, notwendig. Mit einem gültigen Ausweisdokument weise ich die Richtigkeit meiner Angaben nach, unterziehe mich einem amtlichen Informations- und Aufklärungsgespräch und erhalte dann in der Regel nach wenigen Tagen meinen Huren-Ausweis, den ich dann bei meiner Tätigkeit immer mitführen muss und mit dem ich mich gegenüber Behörden und Betreibern von Prostitutionsstätten ausweisen muss. Der Ausweis enthält übrigens keine Wohnsitz-Adresse und kann auf Wunsch durch eine Alias-Bescheinigung ergänzt werden, wo ein selbst gewählter Künstlername meine wahre Identität schützt!

    Auch Tantra- und Erotik-Masseurinnen sind vom neuen Gesetz betroffen  und benötigen die
    Anmeldung als Prostituierte, da der Gesetzform jegliche Form von sexueller Dienstleistung unter diesen unschönen Begriff fasst. Warum dies so ist lesen Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/08/20-09-erotik-massage-faellt-unter-den-prostitutionsbegriff/

  • Express Köln: Warum Escort-Damen jetzt als Huren gelten … ein Kommentar!

    Express Köln: Warum Escort-Damen jetzt als Huren gelten … ein Kommentar!

    Bildquelle: Pixabay
    Bildquelle: Pixabay

    Publizist Howard Chance deckt auf – Eine Presseschau mit zwinkerndem Auge

    In meiner Presseschau präsentiere ich regelmäßig ausgewählte Nachrichten und Artikel zum Thema Prostitution und Prostitutionsgesetz, um diversen Meinungen und Entwicklungen deutschlandweit nachzugehen. Es ist für mich wichtig Informationen zu sammeln und diese falls nötig auch kritisch zu hinterfragen.

    Der Artikel aus dem Express vom 23. September 2016 fiel mir sofort ins Auge, als ich ein wenig auf Kölner Boulevard machte und online in der alten Wahlheimat vorbeischaute:

    Kritik an neuem Gesetz – Warum Escort-Damen jetzt als Huren gelten

    Sofort schoss mir der Gedanke in den Kopf: ja, als was galten die Huren denn in Köln vor dem „jetzt“, also in der Vergangenheit? – Und was hat das neue Gesetz damit zu tun?

    Doch der Express legt sogar noch nach und versieht das Titelbild, welches eine schlanke fast unbekleidete Dame mit Strapsen und Handschellen zeigt, mit der ebenfalls sehr intelligenten Bildunterschrift:

    „Der Job bei einem Escort-Service wird zur Prostitution.“

    Der Inhalt des Berichts der Kollegin Solveig Giesecke, bezieht sich dann auf die Auswirkungen des neuen Prostitutionsgesetzes und die damit verbundenen einengenden Regularien, wobei übliche Klischees wie Schutzlosigkeit in der Illegalität als Folge des neues Gesetzes und die markante Feststellung „das Gesetz ist für die Tonne“ nicht fehlen. Zum Thema „Escort“ wird die Rechtsexpertin Frau Prof. Dr. Maria Wersig von der Fachhochschule Dortmund angeführt, die dem Express wohl mitgeteilt hat, dass

    „… ein Mann oder eine Frau, die für einen Escort-Service arbeiten, sich künftig als Prostituierte anmelden müsse.“

    Ja, das steht so im neuen Gesetz, aber ändert doch nichts an der Tatsache, dass Escort-Damen und -Herren schon seit Jahrzehnten zu Haus- und Hotelbesuchen aufbrechen und dort sexuelle Dienstleistungen anbieten und vollziehen. Das „Sex gegen Geld“ schon immer als Prostitution galt, scheint nur unsere Kölner Reporterin zu überraschen. Hätte sie mal ein wenig im Internet recherchiert, hätte sie schnell festgestellt, dass es bundesweit Hunderte von Escort-Agenturen gibt, die mit den erotischen Leistungen ihrer Mitarbeiter(innen) nicht geizen, sondern diese ausführlich in geschmackvoller bis geschmackloser Weise öffentlich kommunizieren.

    Gerade beim Express gibt es erfahrene Milieureporter, die ich persönlich kenne, und denen wahrscheinlich auch die Brille etwas beschlagen ist, als sie die vermeintliche Entrüstung der jungen Kollegin im eigenen Blatt lesen mussten. Die Kölner Escort-Damen konnten die Intention des Artikels sicher auch nicht so ganz verstehen. Klar, der Begriff „Escort-Lady“ klingt edel und weltgewandt, während Hure“ den Duft der großen weiten Welt eindeutig vermissen lässt und nach dem Duden der Gossensprache entstammt. Zur Beruhigung des Gemüts, stelle ich einmal fest, dass aus unserer Escort-Lady durch das neue Gesetz mitnichten eine „Hure“ wird! – Die Escort-Lady bleibt das, was sie ist, nämlich eben eine Escort-Lady und muss dem Amt in 2017 mitteilen, dass sie der Prostitution“ in spezieller Form nachgeht. Dass ist von der Begrifflichkeit zwar auch nicht wirklich prickelnd und die Anmeldepflicht ist zudem auch sehr unerfreulich, aber niemand degradiert die Ladies aus dem schicken Hochpreis-Bereich hier in niedere Dienstränge.

    Der reißerische Titel, der nach einem unglaublichen Skandal klingt, ist einfach blanker Unsinn und hat weder aufklärerische Qualität noch rhetorischen Scharfsinn. Hoffentlich lesen wir nicht demnächst im Express:

    Unglaublich! – Warum Kardinal Woelki  jetzt als katholischer Priester gilt …

    oder

    Sensation! –  Ex-FC-Torwart Toni Schumacher bekennt schon immer ein Fussballer gewesen zu sein …

    Wir wollen es der lieben Kölner Kollegin natürlich verzeihen, dass sie offensichtlich sehr milieufremd unterwegs ist, empfehlen ihr aber bei kommenden journalistischen Projekten doch eine etwas intensivere Recherche.

    Autor: Howard Chance – Publizist – 19.10.2016

    Den ganzen Artikel gibt es zur Nachlese unter folgendem Link:

    http://www.express.de/news/politik-und-wirtschaft/kritik-an-neuem-gesetz-warum-escort-damen-jetzt-als-huren-gelten-24794762