Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady
Bei meinem gestrigen Termin in Braunschweig (Niedersachsen) erfuhr ich von einem heftigen Bußgeld, das vor 14 Tagen gegen eine „reisende Dame“ verhängt wurde, die einem Polizisten
im stillen Kämmerlein „französisch ohne“, also Oralverkehr unter Vermeidung des Kondoms, angeboten hatte. Die „Tat“ ereignete sich nach 1. Juli 2017 und da gibt es eben die „Kondompflicht“ bei der gewerblichen Sexarbeit! Keine Frage!
Der Polizist, der das fragwürdige Angebot möglicherweise provoziert hat, meldete die Dame beim örtlichen Ordnungsamt, das dann ein Bußgeld von 2.000 € festsetzte und einen entsprechenden Bescheid zustellte! Innerhalb weniger Stunden ging die Meldung über WhatsApp und Facetime in die erotische Welt und viele Damen, die zumindest bei Stammgästen nach wie vor mit gummifreiem Vergnügen punkten, gerieten schlagartig in Panik! Normal, wenn man von solchen Summen hört!
Nun sieht das Gesetz bei Erstverstössen gegen die Kondompflicht eigentlich eine Ermahnung vor und im vorliegenden Fall war es noch nicht einmal der „Vollzug der verbotenen Handlung“, sondern lediglich ein Angebot. Der zuständige Beamte hat hier womöglich ein „Phantasie-Bußgeld“ erlassen, was im Widerspruchsverfahren sicher „wegfliegt“, wenn man denn fristgemäß Einspruch einlegt! Die Dame, die den Bescheid kassierte, ist jedenfalls erst mal in die osteuropäische Heimat geflohen. Sicher ist sicher! Denn das Amt hatte etwa von Gefängnis gemurmelt, wenn das Bußgeld nicht bezahlt würde!
Gerade bei „Fremdbürgerinnen“, die in der Heimat bereits unangenehme Kontakte mit Ordnungshütern hatten, ist dass, was die Polizei sagt Gesetz und damit eine unmittelbare Katastrophe. Selbst böse Zuhälter haben hier einen besseren Ruf als die Ordnungshüter! Was „Rechtsmittel“ sind, weiß fast niemand und Rechtsanwälte, die auch fremdsprachlich beraten, sind rechts rar!
Daraus resultieren dann bei „Flucht“ und mangels „Einspruch“ rechtskräftige Forderungen, die in Akten landen und nach Möglichkeit beigetrieben werden. Und Verjährung ist dabei nicht das Zauberwort, da die Fristen eben lang sind!
Ich bemühe mich gerade darum, den Bußgeld-Bescheid zu erhalten, um einmal schwarz auf weiß zu sehen, wie das Bußgeld konkret begründet wird. Ob mir das zeitnah oder überhaupt gelingt, ist fraglich, da die Dame eben „abgängig“ ist.
Sollten Besucherinnen und Besucher meiner Webseite ähnliches erlebt haben oder erleben, bitte ich um Nachricht. Mein Justiziar wird wenn nötig handeln und dieser Willkür entschieden begegnen! So kann und darf es nicht gehen? Oder?
Ähnliche „Merkwürdigkeiten“ gab bereits Anfang Juli 2017 im Ruhrgebiet, wo bei einer Polizeirazzia in einem Großbordell die Vorlage von Huren-Ausweisen eingefordert wurde! Der Polizei war, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekannt, dass solche Ausweise noch gar nicht existieren! Die große Welle wurde hier zur großen Peinlichkeit!
Manchmal bringt meine Tätigkeit auch unerwartet neue Erkenntnisse mit sich: so geschehen bei einem Termin Mitte der Woche bei der Steuerfahndung in Frankfurt am Main, wo ich eine Kundin zu einer „Beschuldigten-Befragung“ begleitete. Solche Termine haben immer einen gewissen Zündstoff, da die Finanzbeamten Erklärungen zu bestimmten Umständen verlangen und man sich entscheiden muss, ob man, wenn möglich, kooperiert oder ob man „mauert“. Während die Kooperation die Chance birgt, Vereinbarungen zu treffen und „Vergleiche“ zu erzielen, führt „mauern“ in der Regel zu weiteren „Fahndungsmaßnahmen“, die in vielen Fällen von Nachteil sind! Diese Feststellung ist ein persönlicher Erfahrungswert, der aber nicht allgemein gültig ist und sich im Einzelfall auch anders darstellen kann!
Was war überhaupt die Vorgeschichte? Eine Sexworkerin aus dem Raum Frankfurt ist in 2016 in den Fokus der Ermittler geraten, als sie für einige Wochen ein „Prostitutions-Appartement“ bei einem bekannten Frankfurter Vermieter nutzte. Dieser Vermieter hatte einen intensiven „Hausbesuch“ der Steuerfahndung, bei dem auch die persönlichen Daten der Mieterinnen aufgefunden wurden. Da einige der Damen steuerlich nicht erfasst waren, begann man auf der Steuerstelle mit Nachforschungen und man entdeckte Annoncen in einem großen überregionalen Werbeportal, die den Personen durch die veröffentlichten Handynummern zugeordnet werden konnten.
Im Rahmen eines Auskunftsersuchens legte das Portal die Aufträge offen und das „Unheil“ nahm seinen Lauf. Wenn man fast ganzjährig inseriert und dafür regelmäßig gutes Geld zahlt, ist davon auszugehen, dass es auch Umsätze gibt, die zu versteuern sind! Ein Gebot der Logik! Wenn man nun keine Steuernummer hat und über mehrere Jahre, in denen offensichtlich geworben wurde, nicht erklärt hat, ist die Einleitung eines „Verfahrens“ die übliche Konsequenz. Man erhält dann in „milden Fällen“ amtliche Post und eine Einladung zur Vorsprache bei der Steuerfahndung, wo man dann mit den Ermittlungen konfrontiert wird. Bei Prostitution, von der der ältere Ehemann nichts ahnt, ist das schon eine mittlere Katastrophe, aber ungleich besser als eine Hausdurchsuchung, bei der man gegenüber dem angeheirateten Partner nichts mehr verbergen kann!
Im jetzt vorliegenden Fall war es ein relativ unbestimmtes Schriftstück, in dem keine Details genannt wurden und der Ehemann fragte auch nicht so genau nach, worum es gehen könnte. Jedenfalls fand bereits Ende vergangenen Jahres ein erstes Sondierungsgespräch statt, bei dem sich die Kundin zu recht verwegenen Aussagen hinreißen ließ:
Jeder Kunde zahlt mindestens 100 €! Eine Dokumentation der Einnahmen gibt es für die letzten 5 Jahre leider nicht!
In einer Stadt wie Frankfurt am Main, wo es die Finanzämter oft mit Armuts-Prostitution zu tun haben und wo die „Nummer“ im Bahnhofsviertel oft für 30 € im Programm ist, ist ein eingeräumter Mindestumsatz von 100 € schon eine Steilvorlage und die fehlende Aufzeichnung der Umsätze, kann von der Behörde nur mit einer Schätzung beantwortet werden! Und gegen eine solche Schätzung vorzugehen macht dann auch nur wenig Sinn!
Nachdem die Akte nun ein gutes halbes Jahr geruht hatte, war am Mittwoch ein neuerlicher Termin anberaumt, an dem ich als moralische Stütze teilnahm und wo die „Lage“ intensiv erörtert wurde. Die anwesenden Finanzbeamten waren jung und dynamisch, keine ausgewiesenen Moralisten und versuchten sich sogar im „Brückenbauen“, weil man keine Ehen und keine Existenzen zerstören will.
Aber trotzdem muss die „Kuh vom Eis“ und das geht nicht zum „0-Euro-Tarif“. Ausgeschlossen!
Da die beiden Sachbearbeiter auf das Frankfurter Rotlicht spezialisiert sind, war die Schätzung der Umsätze sehr präzise und auch nachvollziehbar und es wäre dumm gewesen, hier unqualifiziert zu meckern. Zwar wurde ein wenig hin und her argumentiert und ich konnte durch meine umfangreichen Milieu-Kenntnisse hier ein Stück weit punkten. Das Frankfurter Überangebot, auf das ich nachdrücklich hinwies, überzeugte ebenso, wie der Hinweis auf stetig steigende Zimmermieten, deren Quittungen ja in den Unterlagen auch gänzlich fehlten.
Nach einer Stunde und einigen von mir eingeschobenen Anekdoten, konnte man sich schließlich auf einen Kompromiss einigen, mit dem die Kundin schweren Herzens leben kann. Hätten die Fahnder schlechte Laune gehabt, wäre der „Schaden“ sicher sehr viel größer ausgefallen, zumal es ja zusätzlich zur Steuernachzahlung auch noch eine (kleine) Strafe geben wird!
Warum hole ich heute so weit aus? Die geschilderte Vorgehensweise ist doch der übliche Weg in fast allen Branchen? Stattgegeben! Bis hierhin noch keine Erkenntnisse, die wirklich überraschend sind! – Aber ich bin ja auch noch nicht am Ende des Artikels …
Wenn man schon mal in der „Hölle des Löwen“ ist, kann man ja das Gespräch auch mal in allgemeine Fahrwasser lenken und ich bin für solche Vorhaben immer zu gebrauchen. Im Gespräch mit dem obersten Fahnder Frankfurts, gelangten wir auf Umwegen zum Thema „Wünsche des Finanzamtes an die Sexworker“:
Man weiß um das neue Gesetz und ist hier auch im intensiven Dialog mit den Ordnungsbehörden der Stadt, die ja demnächst die neuen Steuerbürgerinnen bei der ungeliebten Registrierung ermitteln soll. Den Finanzämtern wäre es aber durchaus lieber, wenn sich die Sexworkerinnen bewusst und am besten sofort für das „Düsseldorfer Verfahren“ entscheiden würden. Denn: wenn man daran teilnimmt, ist die Eröffnung von Strafverfahren die Ausnahme, da man durch die Teilnahme zumindest eine gewisse „Steuerehrlichkeit“ beweist!
Wer die Pauschale von 25 € pro Arbeitstag bezahlt, gerät demnach selten ins Visier der Fahnder ! Zahlt man gar nichts, muss die Steuerbehörde handeln! Eben wie im vorliegenden Fall, wo alles zu 100% falsch gemacht wurde!
Natürlich gibt es auch bei Praktizieren des Düsseldorfer Verfahrens noch die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen, aber scheinbar gibt es hier eine natürlich nicht schriftlich fixierte „Narrenfreiheit für Sexworkerinnen“. Das hat natürlich so auch niemand formuliert, aber die vernommenen Zwischentöne, kann ich nicht anders interpretieren.
Wer also in Frankfurt als Sexworkerin auf der halbwegs sicheren Seite sein will, dem sei die Teilnahme am „Frankfurter Düsseldorfer Verfahren“ empfohlen, da die sehr freundlichen Sachbearbeiter auf Kooperation setzen, andererseits aber auch vielfältige Möglichkeiten haben, Sachverhalte rückwirkend zu klären, wenn es denn nötig wird!
Wer in Frankfurt/Main mit einem solchen Vorgehen „liebäugelt“, kann mich gerne ansprechen, anschreiben oder anrufen: ich gebe dann gerne die Kontaktdaten des sehr angenehmen Sachbearbeiters weiter, der kein Würger, sondern durchaus Mensch ist!
Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!
Investigativer Journalismus lebt von Informationen und von Informanten, die „interne Dokumente“ an die Pressevertreter weiterleiten. So heute geschehen mit einer Schulungspräsentation der Stadt Köln vom 29.06.2017, die mir vorliegt. Was geht aus dieser Präsentation hervor, die dem Anschein nach für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln gedacht ist?
Die Stadt Köln will die Gesundheitsberatung und die Anmeldung (Registrierung) der Sexworker „voraussichtlich“ ab Oktober 2017 an zentraler Stelle im Stadthaus Deutz durchführen und zwar in der neuen Abteilung „Ordnungsbehördliche Anmeldung / Gesundheitsberatung“ 8te Etage, Riegel A, Räume: 25 bis 30. Von Juli 2017 bis Oktober 2017 gibt es beim „Gewerbeamt 7“ eine „Zwischenbescheinigung“, die wohl für die Sexworker notwendig wird, die nach dem 1. Juli 2017 „neu“ in die Branche einsteigen.
Offensichtlich hat auch die Stadt Köln keine Ausweisformulare der Bundesdruckerei vorliegen und ob es geeignete Drucker gibt, stelle ich auch einmal in Frage. Ist ja auch nicht schlimm, aber in Köln kümmert man sich doch schon um die „besonderen Angelegenheiten“.
Wer demnächst Ansprechpartner für die Betriebe wird, geht aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor, da es fachspezifisch auf „Sexworkerinnen“ ausgerichtet ist. Zwar werden die allgemeinen Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber erwähnt, aber es gibt eben keine weitreichenden Zusatzinfos.
Die Stadt Köln weist übrigens explizit auf die Datenweitergabe der erfassten Daten hin. Ich zitiere hierzu auszugsweise:
Alle Daten werden gespeichert und andere Behörden haben einen Zugriff darauf. Datenaustausch mit dem Finanzamt. Einkommensgrenzen beachten bei z. B.: Leistungen aus dem JobCenter / Hartz IV, Renten (z. B. Erwerbsunfähigkeitsrente), Unterhaltsleistungen, Steuern / „Schwarzarbeit“.
Schon erstaunlich, welche Ansätze hier verfolgt werden! Sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim „Beratungsgespräch“ etwa die Einkommensverhältnisse prüfen und die Erkenntnisse an die Jobcenter etc. weiterleiten. Das Zitat klingt stark danach! Der Sachbearbeiter als Detektiv, der Sexworkerinnen möglicherweise in die Falle lockt?
Tja, jede Behörde interpretiert das Bundesgesetz halt anders und die Kölner Vorgaben sind schon recht weitreichend! Gut geschult ist halb erfasst? Die Termine bei Amt werden wohl kein wirkliches Vergnügen, aber damit hatten wir ja auch nicht gerechnet. Oder?
Nach Berichten der Bild-Zeitung und weiterer lokaler Medien, wurde am gestrigen Samstag, dem 10. Juni 2017, in Nürnberg ein Tatverdächtiger festgenommen, dem die Tötung von zwei Sexworkerinnen zur Last gelegt wird. Die Polizei hatte mit Hochdruck ermittelt, in fast allen Nürnberger Prostitutionsbetrieben Handzettel verteilt und umfangreichste Nachforschungen angestellt, die nun scheinbar zum Erfolg geführt haben.
Aus ermittlungstaktischen Gründen, gab es von Seiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft keine detailierten Informationen. Für Montag, den 12. Juni 2017, ist eine Pressekonferenz angekündigt, bei der dann die Ermittlungsergebnisse präsentiert werden sollen. Auch zur Nationalität des vermeintlichen Täters, wurden keine Angaben gemacht.
Da ich gestern zufällig in Nürnberg unterwegs war, erfuhr ich im Taxi von der seit einer Woche brodelnden Gerüchteküche: natürlich hat man in Kneipengesprächen die Asylanten im Blick, die in Nürnberg stark vertreten sind und das Stadtbild beispielsweise am „Plärrer“ durchaus prägen. Allerdings scheint mir dies recht unsinnig zu sein, da das Vorgehen des Täters auf Detailkenntnisse der Szene schließen lässt, die für einen Asylanten sehr ungewöhnlich wären.
Ich persönlich gehe von einem Triebtäter aus, der eher keinen direkten Migrations-Hintergrund hat, sondern in irgend einer Art und Weise schon länger in der Nürnberger Wohnungsprostitutions-Szene unterwegs ist. Er hat nämlich Wohnungen ausgewählt, in denen Frauen alleine arbeiten und in denen es dementsprechend wenig Schutzfunktionen gibt. So etwas weiß man nur, wenn man Wohnungen regelmässig besucht und um die Hintergründe weiß!
Weitere Gerüchte, die angeblich aus Polizeikreisen stammen sollen, besagen, dass der Täter ein christlich-geprägter Fanatiker sei. Die Münchener „Abendzeitung“ berichtet davon und weist damit in eine ganz andere Richtung!
Wir werden dann morgen mehr erfahren, wenn der Staatsanwalt vor die Presse tritt. Den getöteten Frauen nützt das zwar leider nichts mehr, aber da von einer Serie gesprochen wurde, die möglicherweise fortgesetzt werden sollte, ist zumindest die Erleichterung bei den Nürnberger Damen groß, die abends die Türe nicht mehr geöffnet hatten.
Nürnberg ist mit Wohnungsbordellen geradezu übersäht und es bleibt nun auch abzuwarten, ob die Stadt angesichts der schwerwiegenden Taten, das städtische Prostitutionskonzept, falls es ein solches geben sollte, überdenken wird.
Sexarbeit in anonymen Wohnblocks und das ohne anwesende Kolleginnen, ist und bleibt risikobehaftet, wie wir leider wieder feststellen mussten!
NRW – Ein Bundesland setzt Maßstäbe – Auch bei der Prostitution!
Ja, ich bin gebürtiger Südwestfale und kann durch meinen aktuellen Wohnsitz heute auch über die politische Richtung in meinem Heimatland mitbestimmen. Wird Hannelore Kraft unsere geliebte Landesmutti bleiben oder hat am Ende der eifernde Armin Laschet die Nase politisch vorn und gibt zukünftig den NRW-Landesvater? Ich gebe natürlich an dieser Stelle keine Wahlempfehlung ab und will die Wahl zwischen „Pest und Cholera“ nicht beeinflussen! Alles riecht heute nach großer Koalition, wobei aber eben noch unklar ist, welche Partei die marginale Führung übernimmt.
Führung ist dabei das Wort, auf welches ich bewußt abziele, da das Land NRW auch bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes eine führende Rolle einnimmt: außer in Bayern, wo man Prostitution schon seit Jahren mit Landesrecht wirksam reguliert, ist NRW das einzige Bundesland, wo man konkrete Umsetzungspläne in der Schublade hat, wie man mit dem ungeliebten Thema Prostitution in Kürze umgehen will.
Die Politik hat Ausführungbestimmungen erlassen, was nach dem Bundesgesetz erlaubt ist und hat die Situation durch ergänzende zu beachtende baurechtliche Bestimmungen deutlich verschärft. In NRW gehört eine Bau- oder Nutzungsgenehmigung nun zwingend zum Konzessionsantrag und hier werden die Sorgenfalten bei den betroffenen Betrieben immer größer! Hat man für sein Objekt keine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung, braucht man den kostenpflichtigen Erlaubnis-Antrag nicht einzureichen, da das Ergebnis klar sein dürfte! Oh Schreck! Auch die Gebührenfrage und der Kostenkatalog liegen vor und lassen den Städten und Gemeinden im Land kaum Spielraum.
NRW reitet vorran und liefert damit den anderen „kleineren“ Bundesländern brauchbare Vorlagen, wie es schon bei anderen Verwaltungsverfahren (Beispiel: Sexsteuer) der Fall war. Weil man in Düsseldorf sorgfältig und perspektivisch gearbeitet hat, können andere Länder „kopieren“ und zwar ohne eigene Arbeitkräfte unnötig damit zu belasten.
Hessen setzt auf Arbeitskreise, die sich irgendwann mal versammeln sollen, Sachen-Anhalt hat kürzlich kapituliert und auch sonst ist die Lage eher ruhig und verhalten. Da passt die Steilvorlage aus NRW gut ins Bild und ich rechne fest damit, dass sich viele Bundesländer, egal wie sie auch politisch geprägt sind, dem NRW-Verfahren mehr oder weniger anschliessen werden. Ist ja auch viel einfacher, als abweichende eigene Lösungen mühsam zu entwickeln! Wir alle werden früher oder später sehen, wie sich die Angelegenheiten entwickeln werden!
Beim politischen Thema „Prostitution“ sind die Meinungen der großen Volksparteien nahezu identisch und ein Wechsel des „Ansagers“ wird die Gesetzesumsetzung kaum verändern!
Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft
Der Mai ist gekommen … so beginnt ein altes urdeutsches Volkslied, mit dem der vermeintliche Wonnemonat angekündigt wird, in welchem der Winter endgültig vergangen sein sollte und in dem die Natur in vollem Glanz erblüht. Kombiniert mit dem Tag der Arbeit kann da ja nichts mehr schiefgehen?
Nun, in diesem Jahr gab es in den vergangenen Tagen noch Schnee und Regen und wenn man an die Sexarbeit denkt, die ja auch als Arbeit verstanden sein will, markiert der 1. Mai den Beginn eines Countdowns von 60 Tagen, bis das neue Prostitutionsgesetz seinen „Dienst“ aufnehmen soll und wird!
Die üblichen „Unken“ schweigen, weil vermeintlich alles gesagt ist und die amtlichen Mühlen langsam aber sicher mit dem „mahlen“ beginnen.
Warum geht in Deutschland eigentlich kein Sexworker-Verband am 1. Mai auf die Strasse? Die Parallele wäre doch nun wirklich gegeben, da das neue Gesetz eine bestimmte Form der Arbeit bald neu stigmatisieren wird. Oder habe ich einfach nur nicht ausreichend im Web nachgeforscht?
Oder ist in der „Bewegung“ einfach die Luft raus? Beginnt man jetzt mit den abschliessenden Vorbereitungen auf die vermeintliche Katastrophe?
Ich habe momentan sehr viel zu tun und erhalte täglich Anfragen aus der gesamten Republik zum leidigen Thema, kann zwar in einigen, aber eben nicht in allen Fällen die „Absolution“ erteilen. Solches wäre nicht nur anmassend, sondern einfach unseriös!
Was geht, was geht nicht und was macht man nun? Diese Frage taucht täglich auf und wir befinden uns hier immer noch in einem abwartenden Prozeß, in dem die Anklage im übertragenen Sinne noch nicht verlesen wurde.
Während der Monat Mai noch der allgemeinen Analyse und Besuchen vor Ort geprägt sein wird, geht es im Juni an die gewünschten „Frühkonzepte“, bei denen genehmigungsfähige Betriebe schon im Juli 2017 ihre Genehmigung beantragen wollen. Das sind die frühen Vögel, die ihren Wurm eben schnell im Trockenen haben möchten.
Ab 1. Juli 2017 steht dann die MH-Consulting-Task-Force bereit, die in den vergangenen Tagen um weitere Soldaten erweitert wurde. Anwälte, Steuerberater, Bauexperten und Architekten sind ebenso im Boot, wie Sozialarbeiter und Sexworker, die sich auf die Beratung von Damen und Herren spezialisiert haben und konkrete Hilfestellungen anbieten.
Über allem schwebt das bekannte virtuelle Urvieh Howard Chance, welches die Fäden in der Hand hält und die Parteien und Protagonisten zusammenführt.
Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos
Papier ist geduldig, Papier vermittelt Informationen und manchmal sorgt Papier, hier in Form einer geplanten ministeriellen Verordnung, für weiteres Chaos bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in die Praxis! Was geht da vor im Bundesfamilienministerium?
Am 31. März 2017 wurde vom Ministerium u.a. der Entwurf einer sogenannten „Prostitutions-Anmeldeverordnung“ vorgelegt, die exakt festlegen soll, in welcher Form die Sexworker-Anmeldung konkret erfolgen soll. Ein zentraler Punkt ist dabei die Angabe der möglichen „Arbeitsorte“ im „Huren-Ausweis“: nach dem ursprünglichen Gesetzestext, war bzw. ist es möglich, in den Ausweis „pauschal“ alle Orte und Kreise im Bundgebiet einzutragen, etwa nach dem Muster „Tätigkeit in allen Kreisen und Orten des Bundesgebietes“, wie ich es schon in meinem Buch (Erstfassung September 2016) angeregt hatte. Mit dieser Formulierung wäre man recht weit vorne, aber damit soll, wenn die neue Verordnung denn wirklich beschlossen wird, Schluß sein!
Im Hurenausweis sollen dann alle Orte, in denen man die Prostitution ausübt oder zukünftig ausüben will, „einzeln“ aufführen. Na denn, dann muß der Sachbearbeiter halt notfalls mehrere Hundert Orte eintragen, was aber auf dem vorgesehenen Dokument gar nicht möglich ist, da die beschriftbare Fläche viel zu klein ist!
Rein rechtlich ist die „Verordnung“ recht fragwürdig, da man einer Sexworkerin ja nicht verbieten kann, in allen Orten der Bundesrepublik, wo Prostitution erlaubt ist, zu arbeiten. Warum man den Ämtern nun recht unsinnige und verwaltungsintensive zusätzliche Pflichten auferlegt, wird mir ein Rätsel bleiben.
Fest steht hingegen, dass ein fehlender Ort im Dokument zu einem echten Problem werden kann und zwar sowohl für die Sexworkerin wie für den Betreiber, der ja den Ausweis nun umfangreich prüfen muß. Wenn Frankfurt/Main eingetragen ist, gilt der Eintrag nicht für das angrenzende Offenbach und umgekehrt! Drückt der Betreiber hier regelmässig ein Auge zu, sind Bußgelder vorprogrammiert. Und auch die Dame wird davon nicht verschont bleiben, wenn sie die neue amtliche „Erdkunde“ nicht versteht.
An dieser Stelle muß ich ausnahmsweise einmal die Leutchen von Dona Carmen e.V. loben, die diesen neuen ministeriellen Ergüsse auf ihrer Homepage sehr umfangreich herausgearbeitet haben. Wer also mehr über die Dokumente vom 31. März 2017 wissen möchte, der schaue doch einmal bei den Frankfurter Aktivistinnen und Aktivisten vorbei:
Prostitution 2017 – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Unerlaubte Prostitution!
Deutsche Gerichte verstehen bei unerlaubter Prostitution keinen Spaß, wie eine 50-jährige Sexworkerin jetzt feststellen musste. Sie war ihrer Tätigkeit in einem ländlichen Gebiet Bayerns nachgegangen, wo Prostitution in Orten mit weniger als 30.000 Einwohnern gesetzlich verboten ist! 3 Monate ohne Bewährung war das Resultat, wobei eine Bewährung durch vorhandene Vorstrafen nicht gewährt werden konnte! Ein recht tragischer Einzelfall, der sicher nicht zum Exempel taugt, aber eben deutlich macht, dass die Regulierung des Prostitutionsgewerbes bereits begonnen hat!
Der leichte liberale Umgang mit Damen an öffentlichen Laternen, Sexarbeit in Räumen, die mutwillig zweckentfremdet werden und ähnliche Dinge, haben jetzt und vor allem in Zukunft ein relativ hohes Gefahrenpotential: erlaubt ist eben nicht, was gefällt, sondern erlaubt ist, was gesetzlich zulässig ist. Wenn ich in einer Berliner Nähstube (so steht es im amtlichen Nutzungsplan) mein Lotterbett aufstelle oder in einem stillgelegten Blumenladen einen Partytreff errichte, sollte ich mich nicht wundern, wenn bei einer amtlichen Kontrolle statt mahnendem Zeigefinger eine Ordnungsverfügung erhoben wird, die meinem Geschäft den Garaus bereitet. Die Ämter können ja nicht anders, wenn schwerwiegende Missstände vorliegen oder die öffentliche Ordnung massiv gefährdet ist.
Wenn ich dann, wie gerade gestern, in einem Telefonat höre, dass ausländische Mitbürgerinnen dazu animiert werden, Pauschalclubs zu übernehmen, deren Betrieb ab Mitte des Jahres mehr als problematisch werden wird, und man den neuen Inhaberinnen dabei aktuelle gesetzliche Gefahren bewusst verschweigt, weiß ich doch, wo die Reise hingeht: Risikovermeidung und persönliche Schadensbegrenzung, in dem man gefährdete Objekte noch schnell vor Toresschluss an die unwissende Frau bringt! Abstandszahlung natürlich inklusive! Ein bisschen Kasse machen kann nur nutzen und danach eben die Sintflut!
Wer nun denkt, dass sich das neue Gesetz inzwischen in der gesamten Branche herumgesprochen hat, der irrt gewaltig! Immer wieder sehe ich ganz erstaunte Gesichter, wenn ich bei Exkursionen nachfrage. Nie gehört, gehört und vergessen! Auch wenn man wahrgenommen hat, das ein neues Gesetz kurz vor der Einführung steht, ist dies für viele dennoch kein Grund, sich die Inhalte einmal anzusehen. Wird schon nichts wirklich wichtiges drinstehen! Und wenn, sind die Behörden doch verpflichtet, mich darauf hinzuweisen!
Leider tun die Behörden dies bislang aber nicht, denn ich habe noch nirgendwo Infobroschüren zum neuen Prostitutionsgesetz gesehen, die eventuell auch fremdsprachlich informieren sollten, weil in der Sexarbeit ja der Anteil von Migrantinnen sehr hoch ist. Da die neuen Regeln nun einmal sehr einschneidend sind, wäre eine frühzeitige Informationskampagne notwendig, damit sich die Sexworker auf die neuen Regeln einstellen könnten. In HIV-Prävention und diesbezügliche Infokampagnen fließen nach wie vor erhebliche staatliche Gelder, Prostitutionsinformation ist scheinbar nicht vorgesehen oder kommt dann womöglich zu einem Zeitpunkt, wo das Kind schon im Brunnen liegt.
Was machen wir? Was mache ich? Fahren wir demnächst mit einem bunten Infomobil von Bordell zu Bordell und verteilen bunte Flyer oder warten wir ab, bis örtliche Gesundheitsbehörden und Ordnungshüter mit Material am Start sind? Fragen wir bei den möglichen indirekten Nutznießern der neuen Gesetzgebung nach und bitten dabei namhafte Kondom-Hersteller um Unterstützung? Oder lassen wir die Dinge einfach laufen und hegen ganz simpel die Hoffnung, dass sich Umstände irgendwie von selbst regeln?
Die Karte der „Unwissenheit“ können ab Mitte des Jahres weder Sexworker noch Bordellbetreiber ziehen. Zwar wird man den Mädels noch mit Zugeständnissen begegnen und sicher nicht alles sofort bestrafen, aber zumindest von den Betreibern erwartet man, dass sie sich mit den Rahmenbedingungen selbst auseinandersetzen, ohne dass Hinweise darauf erfolgen müssen. Da ist es gut, dass dies alle täglich die Presse verfolgen und sich stetig umfassend informieren! Wenn sie denn überhaupt das finden, was sie suchen. Denn: amtliche Information ist flächendeckend nicht verfügbar und wenn man bei Ämtern nachfragt, zucken oft nur die Schultern!
Zucken wir mit oder sorgen wir dafür, dass endlich etwas mehr Bewegung in die Sache kommt?
Prostitution 2017 – Glaubenskriege – Dona Carmen e.V. geht auf Bufas los!
Hallelujah. Schon kurz nach dem Frühstück wurde ich von einer lieben Kollegin auf einen offenen Brief ausmerksam gemacht, den Dona Carmen e.V. auf seiner Homepage veröffentlicht hat und der das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter e.V. (bufas), den Dachverband von bundesweit 22 Projekten und Beratungs-stellen für Prostituierte, massiv angreift, weil sich der Verband offensichtlich „erdreistet“ hat über konstruktive Lösungen beim „Huren-Pass“ nachzudenken. Welch ein Frevel! Frechheit!
Wenn man dann den offenen Brief ausführlich liest, stellt man fest, dass man sich am Frankfurter Bahnhof scheinbar „Anarchie“ wünscht und das jeder, der darüber nachdenkt, wie das neue Prostitutionsgesetz nun sinnvoll umgesetzt werden kann, ein Handlanger des Gesetzgebers ist und damit die Rechte der Sexworker verrät! Dass Tausende von Betroffenen konkrete Hilfestellungen brauchen und nach wie vor recht uninformiert sind, scheint egal zu sein. Wenn dann, wovon absolut auszugehen ist, das neue Gesetz am 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird, stehen die Dona-Gläubigen dann einfach auf dem Schlauch, weil statt Beratung über die Notwendigkeiten nur „politisch“ agiert und argumentiert wird!
Dazu mal einige offene Frage an die Vereinsvorsitzende, die ja in ihrer verbalen Militanz der oft gescholtenen Alice Schwarzer in nichts nachsteht:
Wie können Sie es verantworten, Sexarbeiter und Betreiber möglicherweise völlig in die Irre zu führen, indem Sie einfach fest an den Erfolg einer Verfassungsbeschwerde glauben, dabei aber die notwendige Beratung völlig vernachlässigen?
Was passiert, wenn die Beschwerde keinen Erfolg hat oder erst viel zu spät Erfolg hat?
Haften Sie für Bußgelder, die verhängt werden, weil Sexworker nicht vorbereitet sind?
Was sagen Sie den finanziellen Unterstützern Ihrer Kampagne, wenn das außerordentliche Rechtsmittel doch scheitern sollte?
Rufen Sie unter dem Etikett der Gemeinützigkeit dann zum zivilen Ungehorsam auf?
Werden Sie den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen, wenn das Recht nicht zu Ihren Gunsten spricht?
Ich bin recht schockiert, in welcher Art und Weise hier vermeintlich Politik gemacht wird! Während der bufas sich bemüht, Interessen zu koordinieren, wird aus der Elbestrasse mit großen Kanonen geschossen und das in einer solch anmassenden Form, das einem glatt die Spucke wegbleibt! Schon die Einleitung:
Es gibt in dieser Republik erfahrungsgemäß wenig gute und reichlich schlechte Gesetze.(Zitat)
ist eine Unverschämtheit. Es gibt also offenbar eine Instanz, die über die Qualität von Gesetzen in Deutschland entscheidet. Sehr interessant! Auch die „Nazi-Zeit“ wird plakativ herangezogen und die „Schändlichkeit“ hat einen ähnlichen Ursprung. Der Staat und seine Organe werden als „Gegner“ benannt und jeder der sich so zum staatlichen Werkzeug macht, der hat nur Verachtung verdient? Wie gut, dass es in Deutschland das Recht der freien Meinungsäußerung gibt, aber bei all den „Angängen“, die im Frankfurt Pamphlet enthalten sind, sollte man einen Satz von Rosa Luxemburg bedenken:
Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. Nicht wegen des Fanatismus der »Gerechtigkeit«, sondern weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die »Freiheit« zum Privilegium wird.“
Lesen Sie gerne nach, was da so im offenen Brief steht unter:
Prostitution 2017 – Die Mär vom Untergang der Escort-Services in Deutschland
Panik wohin man auch blickt im deutschen Rotlicht-Gewerbe. Der Huren-Ausweis, die Datenweitergabe, das angebliche „Aus“ für Wohnungsbordelle und vieles mehr, wird aktuell intensiv in den bekannten deutschen Erotikforen kontrovers diskutiert. Immer neue Themen, die oft der gründlichen Recherche entbehren, aber dennoch gerne gelesen werden. Das ist dann so ähnlich wie bei den gerade öffentlich diskutierten „Fakenews“, denen man einen großes Gefahrenpotential im Bundestagswahlkampf 2017 unterstellt.
Die Verbreitung von Halbwahrheiten, Gerüchten und Falschmeldungen hat Konjunktur und wenn man auch nur ein wenig bei Facebook surfend unterwegs ist, wird man damit geradezu zwangsläufig konfrontiert. Kein Wunder, dass die Verunsicherung steigt und sich die Leute insgesamt recht unwohl fühlen!
Gestern wurde ich mehr durch Zufall auf ein Foren-Thema aufmerksam, wo der Untergang der gesamten deutschen Escort-Agenturen-Szene durch das neue Prostitutionsgesetz angekündigt wurde. Aha, dachte ich und wusste dann direkt, was mich an Information erwarten würde: die Reglementierung für die Prostitutionsvermittlung wird so streng, dass niemand mehr ein solches Gewerbe ausüben kann, weil man dadurch zwangsläufig in Armut und / oder Knast landet, denn man haftet automatisch für alles, was es so auf der Welt gibt!
Liegt es am Donald-Trump-Effekt, der ja momentan unsere Medien beherrscht? Rechnet immer mit den schlimmsten Dingen oder hat man einfach zuviel Fantasie?
Während stationäre Terminwohnungen und geduldete Bordellbetriebe in ganz vielen Fällen mit den strengen Regeln des Baurechts kollidieren werden und andere „Institute“ mit Wucher und fragwürdigem Personal zu kämpfen haben werden, ist Prostitutionsvermittlung nur minderschwer betroffen, weil die Anzahl der Regeln einfach viel geringer ist und weil die „Unmöglichkeit der Situation“ nicht zur Regel werden kann. Darum sind die Escort-Services, die bereits seit Jahren korrekt arbeiten und ihre Damen nicht übervorteilen, eher entspannt. Die Agenturen, mit denen ich momentan an Konzepten für 2017 arbeite, sehen die Angelegenheit äußerst professionell und gehen die entstehenden Probleme einfach konstruktiv an. Hier gibt es auch wenig Milieu-Denken und kein überstürztes Handeln.
Zwar rechnet man in der Übergangszeit durchaus mit dem Verlust von Escort-Damen, die durch persönliche Gründe keine Prostitutionsregistrierung vornehmen können oder wollen, man sieht auf der anderen Seite aber auch die Marktkonsolidierung, die sich durch den Wegfall von dann illegalen Anbieterinnen ergeben wird. Bordellbetreiber müssen die oft hohen Kosten ihrer Locations zahlen, egal ob nun die Geschäfte laufen oder eher nicht. Escort-Agenturen reicht oft ein Home-Office aus und zur Not kann man das verwaltende Personal bedarfsgerecht zurückfahren und später wieder aufstocken.
Mir fällt überhaupt kein Grund ein, warum man als Escort-Agentur-Betreiberin oder Betreiber verarmen oder gar im Knast landen sollte. Selbst mit Ordnungsgeldern wird kaum zu rechnen sein, wenn man seine Unterlagen ordnungsgemäß führt und nur Damen (und Herren) beschäftigt, die eben ordnungsgemäß registriert sind. Da bliebe nur noch die Steuer, deren Hinterziehung aber im Escort-Geschäft viel schwieriger ist, als im lokalen Puff an der Ecke. Bei Escort-Vermittlung wissen Agentur, Kunde und Dame über die Tarife Bescheid und die korrekte Abrechnung von Provisionen dürfte die Regel sein, weil sich deren Höhe und das zurückrechenbare Honorar aus diversen Mails zwischen den Parteien ergibt. Wer da manipuliert, fällt bei einer intensiven Prüfung schnell auf.
Wer auch immer das Märchen vom Niedergang verbreitet und dies mit dem neuen Gesetz begründet, hat nicht alle Latten am Zaun! Vielmehr ist es so, dass sich Escort-Agenturen in den vergangenen Jahren massiv „vermehrt“ haben, da ja in der Regel eine Gewerbeanmeldung für rund 20 € ausreicht, um am Markt aktiv zu werden. EIne ansprechende Homepage ist auch nicht richtig teuer, wenn man einen begabten Studenten kennt, der sich etwas dazu verdienen möchte. Und Damen lassen sich mit Bilderklau auch schnell „finden“, um das Portfolio ansprechend erscheinen zu lassen. Doch macht man mit solchen Methoden auf Dauer die nachhaltige „Mark“?
Ich fürchte, dass sich viele Gründer hier übernommen haben und das sich im Bereich Escort auf Dauer einfach Qualität durchsetzt. Gerade im High-Class-Bereich benötigt man eben „echte Damen“, die dann auch wirklich zum Date erscheinen. Wenn man in Berlin ein Escort-Date für 50 € bekommt, was wirklich mal so beworben wurde, bekommt man nicht das Modell seiner Träume, sondern einfach irgendeine Dienstleisterin, die gerade irgendwo nichts zu tun hat.
Statt der blonden Studentin steht dann ein kräftiges spätes Mädchen im Flur, dass unter Umständen nur „Hallo“ und „Ficki“ sagen kann. Ist das Escort oder ein ein ganz fieser Etikettenschwindel?
Dazu mag sich ein jeder seine Meinung bilden! Escort klingt nun mal gut und große Anzeigenportale listen gerne naturgeile Escort-Damen, die aber mit der eigentlich gehobenen Dienstleistung nichts am Hut haben. Kein Abendessen im Sterne-Restaurant, kein Besuch in Oper oder Konzert, sondern schlimmstenfalls ein rudimentäres „Fick-Date“ in einer verwegenen Absteige. Klar, auch dafür gibt es Fans und nicht jeder kann sich den „richtigen“ Escort leisten, wo die abendlichen Tarife schnell das Monatsgehalt eines normalen Arbeiters übersteigen. Escort war einmal etwas ganz besonderes und ist es wohl auch immer noch, wenn man eben die richtige Brille aufsetzt. Nicht jede profane sexuelle Dienstleistung ist Escort, auch wenn sich Tausende Frauen lieber als „Escort-Dame“ bezeichnen, denn als „gewöhnliche“ Prostituierte.
Die „Kunden“, im billigeren Segment auch gerne „Freier“ genannt, wissen meistens eh Bescheid und tauschen sich in Foren über diverse Angebote aus. Der eine möchte nun mal gerne den „Rolls Royce“ und der andere muss leider mit dem alten „Polo“ vorlieb nehmen, was aber nicht heißt, das weniger betuchte Leute nicht auch mal länger sparen, um einmal in ihrem Leben die „Emily“ zu sehen.
Ich persönlich sehe jedenfalls große Zukunftschancen gerade für höherpreisige sexuelle Dienstleistungen, seien sie nun im Escort oder Tantrabereich. Qualität setzt sich langfristig immer wieder durch und das „Sterben“ wird eher die Betriebe treffen, die eben nichts zu bieten haben oder die sich selbst und anderen mit Niedrigstpreisen das Geschäft verderben!
Sind Sie auch schon so alt wie ich und kennen Ina Deter´s Lied von 1982, womit neue Männer für das Land gesucht wurden? Ja, erstaunlich, wie die Zeit vergeht. Ich mag solche Anrisse, um dann im Kontext zum eigentlichen Thema zu kommen, was in meinem Portal ja geradezu zwangsläufig mit dem Thema „Prostitution“ zu tun haben muss. So ist das nun mal und ich schreibe ja nicht für die beliebte „Bäckerblume“.
Neue Prostitutionsstätten braucht das Land … und zwar ganz dringend!
Häh, wieso, weshalb, warum, mag sich die eine oder der andere jetzt fragen. Gibt es einen neuen Run auf die käufliche Lust oder hat Howard gestern zu tief ins Glas geschaut? Das bekommt ihm nicht und so kommt er zu seinen manchmal etwas verwegenen Thesen, die er dann plump verbreitet.
Nein, ich denke beim Begriff „neu“ nicht an zusätzliche Prostitutionsstätten, sondern an neue Objekte, die alte sinnvoll ersetzen! Schon jetzt ist klar, dass im Laufe des Jahres sehr viele der bislang geduldeten Wohnungsbordelle schon allein aus baurechtlichen Erwägungen und Ja-Nein-Entscheidungen keine weitere Betriebserlaubnis erhalten werden. In Großstädten wie Berlin, wo es unzählige von solchen Kleinbordellen gibt, aber auch in kleineren Städten, sind die Behörden schon am forschen, wo man Prostitution eventuell mit einfachen Mitteln aus Stadtzentren und belebten Gegenden entfernen kann. Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 scheint für viele Kommunen ein willkommener Anlass zu sein, den „sündigen Bestand“ einmal intensiv zu überprüfen und daraus städtebauliche Schlussfolgerungen zu ziehen, die für unsere Erotikanbieter möglicherweise existenzbedrohend sind. So ist jedenfalls meine momentane Wahrnehmung, wenn ich durch die Republik reise und mit Kolleginnen und Kollegen aus der Branche ins Gespräch komme.
Wenn „Heini“ vom Ordnungsamt zum neuen Gesetz auch sonst nicht viel sagen kann: mit dem Baurecht sieht man sich amtlich weit vorne und baut dann gerne schon mal eine Drohkulisse auf, die dann so mancher Nachprüfung nicht unbedingt standhält.
Aber egal, man muss der Sache ja Gewicht geben und Amt bleibt Amt, wie es singt und lacht?
Doch auch wenn besagter Heini vielleicht im Einzelfall irrt: im Ergebnis sind sehr viele der bislang existierenden Bordellbetriebe in der Tat baurechtlich nicht erlaubnisfähig und bei eindeutigen Fällen macht es dann auch wenig Sinn hier mit Rechtsmitteln zu agieren, nur um Zeit zu gewinnen. Ende des Jahres 2017 rechne ich mit einer großen Nachfrage nach Appartements, Hostessenwohnungen etc., wo man rechtlich legal arbeiten und wohnen kann! Gerade die Kombination ist interessant, da man ja nach dem neuen Gesetz nicht mehr im gewerblich gemieteten Arbeitszimmer übernachten darf! Für reisende „Terminfrauen“ ein absoluter Alptraum, für den es nur wenig Lösungen gibt. Hier sind wir dann wieder bei meinem Eingangs-Statement:
„Neue Prostitutionsstätten braucht das Land … und zwar solche, die alle rechtlichen Eventualitäten im Blick haben und die auch bei den Behörden durchaus „Freude“ verursachen (können), weil sie eben nicht das Stadtzentrum „verschandeln“, sondern durch diskrete Lage glänzen.
In den vergangenen Wochen bin ich mit zwei engagierten Unternehmern in Kontakt gekommen, die solche Neuprojekte in einem Fall bereits verwirklicht und im anderen Fall konzeptionell angedacht haben. Auch an Investoren scheint es nicht zu mangeln, da man ja für sein Kapital auf der Bank keine Zinsen bekommt und sich mit der neuen bautechnischen Form des „Rotlicht 4.0″ sicher noch Renditen erzielen lassen, wenn man es denn durchdacht angeht.
Als der Stuttgarter Investor Jürgen Rudloff vor einigen Jahren seine Vision von der sauberen Erotik propagierte und mit seinem Stuttgarter „Paradise“ Maßstäbe setzte, wurde noch der Kopf geschüttelt, als von der Gründung einer börsennotierten Lifestyle-Erotik-AG die Rede war, die eben diversen Hinterhof-Schmuddel durch mondäne hotelartige Betriebe ersetzen sollte. Heute sind die großzügigen Saunaclubs flächendeckend vorhanden, die auch unter dem neuen Gesetz kaum zu beanstanden sein werden.
Nun sind nicht alle Erotik-Freunde Fans von solchen Großbetrieben und so sollte es alternativ auch neue Mischformen und Quartiere geben, die eben für alle erotischen Angebote und Dienstleistungen Raum bieten und die mit dem neuen Gesetz in Einklang zu bringen sind. Dies ist das Geschäftsmodell der 2 Herren, mit denen ich intensiv in Kontakt stehe und die in diesem Bereich auch auf jahrelange Erfahrung zurückblicken können. Hier kann es ungeahnte Synergien geben und wir werden in den kommenden Monaten diverse Meetings haben und die Projekte auch auf politischer Ebene vorantreiben.
Im Blick sind momentan Berlin, Hamburg, Köln und das Rhein-Main-Gebiet, wo es starke Nachfrage gibt und wo sich der unternehmerische Einsatz lohnt! Was macht Howard Chance dabei? Er steht wie immer zwischen den Fronten? Nein, er bringt A und B zusammen, wovon C und D womöglich profitieren! Klingt kompliziert? Ist es aber nicht!
Neue Heimat bei Rotlicht 4.0? … Investieren und profitieren? … oder als Dienstleister in neuen Räumen nochmal neu durchstarten? Sprechen wir darüber! – Mein Ohr ist bekanntlich für Investoren wie für Mieter offen und ich freue mich grundsätzlich über Nachricht!
Prostitution 2017 – Problemlösungen für die Wohnungsprostitution?
Im Rahmen meiner Beratungstätigkeit werde ich mit immer wiederkehrenden Problemstellungen konfrontiert. Zwar unterscheiden sich die Details von Ort zu Ort durchaus, aber die generelle Problematik ist oftmals die gleiche. Ich befasse mich daher im Laufe der kommenden Wochen in meinen Artikeln mit exemplarischen Problemen, die nahezu flächendeckend vorhanden sind und zu denen Lösungen gefunden werden müssen.
Wohnungsprostitution in Deutschland – ein Auslaufmodell?
„Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“
So steht es in der Bibel und fast könnte man schon meinen, dass der Gesetzgeber diesen Heilsspruch ins neue Prostitutionsgesetz übertragen hat, denn generell entsteht nach dem Gesetz eine erlaubnispflichtige „Prostitutionsstätte“, wenn mehr als eine Person in einer Wohnung der Prostitution nachgeht. Das wird zumindest in diversen Foren behauptet und soll so auch im Gesetz stehen, das uns allen ja inzwischen zur Verfügung steht und das wir sicher alle intensiv gelesen haben? Wenn man nun einmal unterstellt, dass die Information richtig ist, werden mehrere Tausende solcher Wohnungen in Deutschland ab Juli 2017 möglicherweise in akute bis finale Existenznot geraten.
Man vermutet (und ich teile durchaus diese Einschätzung), dass etwa 75 – 80% der sexuellen Dienstleistungen in Deutschland in sogenannten Modellwohnungen und Hostessen-Appartements erbracht werden. Nun haben diese Wohnungen aber mit Einführung des neues Gesetzes unter Umständen das Problem, von den zuständigen Ämtern bau- und gewerberechtlich neu betrachtet zu werden. Wenn z.B. eine private Wohnung, die nach Bebauungsplan eben dem „Wohnen“ gewidmet ist, nun durch mehrere dort tätige Sexworkerinnen automatisch zur „Prostitutionsstätte“ wird, hat dies bei seriöser Betrachtung sicherlich keinen „Wohncharakter“, sondern stellt eine „Zweckentfremdung“ dar und kann dementsprechend vom Amt durchaus wirksam verboten werden. Dies geschieht übrigens schon jetzt in mehreren Orten der Republik, weil geltendes Bau- und Ordnungsrecht ein solches Vorgehen auch ohne neues Prostitutionsgesetz schon hergibt.
Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes verschärft die Situation aber erheblich, weil es eben durch Anmeldepflichten und durch die Entstehung von „Prostitutionsstätten“ kraft Gesetzes unweigerlich zu amtlichen Überprüfungen und Einschätzungen kommen wird. Wenn man nämlich eine Erlaubnis benötigt, kann der die Erlaubnis erteilende Beamte vor Ort nur nach den Vorschriften des Gesetzes vorgehen und nicht einfach fragwürdige Zustände weiter „dulden“, wie es momentan noch üblich ist. Sie oder er (die Beamtin oder der Beamte) würden dann nämlich das Recht vorsätzlich beugen, was keineswegs ein Kavaliersdelikt ist!
Die Angst in der Branche, das beim Thema „Wohnungsprostitution“ etwas gewaltig „anbrennen“ kann, ist durchaus berechtigt und in einigen mir bekannten Konstellationen, fallen einem dazu auch keine Patentlösungen ein, aber ich behaupte, dass es für bestimmt 50% der jetzt existenten deutschen „Wohnungsbordelle“ rechtskonforme Möglichkeiten der Konzeptanpassung gibt, mit denen man einer amtliche Klassifizierung als Prostitutionsstätte Mitte 2017 wirksam entgehen kann. Und das nicht etwa durch irgendeine Arglist,Gaunerei oder einen Taschenspielertrick, sondern durch aufmerksame Lektüre von Gesetzen und ein wenig mehr querdenken.
Wer sich dafür interessiert und das noch fiktive Konzept näher kennenlernen möchte, kann mich gerne jederzeit kontaktieren und befragen. Schreiben Sie mir und ich antworte Ihnen sehr gerne: howard.chance@t-online.de