Prostitutionsgesetz 2017 – Nach stille Nacht kommt stille Post?
Der Glühwein ist getrunken, der Weihnachtsbaum beginnt zu nadeln, die „stille Nacht“ ist vorbei und selbst der Jahreswechsel wurde schon erfolgreich absolviert. Nach dem Fest ist vor dem Fest und beim Reizthema „Prostitutionsgesetz“ beobachte ich momentan in vielen Internet-Foren die „stille Post“, die mich zunehmend beunruhigt! Warum?
Seit einigen Wochen beginnen die Informationskampagnen zum neuen Prostitutionsgesetz und fast täglich werden an irgendeiner Stelle im Web neue Informationen dazu veröffentlicht: mal ist es der reine Gesetzestext als Download oder Abschrift, mal sind es aber auch recht kurze Zusammenfassungen, die den Gesetzesinhalt „angeblich“ komprimiert wiedergeben.
Komprimieren ist ja auf dem PC gut, weil man Speicherplatz spart und es zudem möglich ist durch Dekomprimieren den ursprünglichen Zustand der Datei zu rekonstruieren. Wenn man aber Gesetzestexte stark verkürzt und bei dieser Verkürzung auch noch persönliche Interpretationen oder gar Intentionen einfließen lässt, muss man sich über das Ergebnis nicht wundern!
Ich bin jedenfalls in den vergangenen Tagen bei so manchen essentiellen Zusammenfassung rückwärts vom Stuhl gefallen, weil ich Dinge lesen musste, die einfach halb- oder unwahr sind, sich aber bereits per stiller Post fortpflanzen. Eine unglaublich große Anzahl von Hobby-Juristen hat sich auf das Thema gestürzt und will inhaltlich informieren. Aufklärung ist zwar wichtig, aber falsche Information ist nun mal nicht der geeignete Weg, wobei ich überhaupt keinen bösen Willen unterstelle, sondern eher eine gewisse Nachlässigkeit oder einfach einen Mangel an juristischem Fachwissen.
Angeblich gibt es in Deutschland noch keine Behörden, die das Gesetz überhaupt umsetzen können und daher muss man sich keine Sorgen machen?
Hobbyhuren gehen kein Risiko ein, wenn sie weiter schwarz tätig sind? Wird einfach weiter so geduldet …?
Die Verfassungsbeschwerde ist doch fast schon durch. Das Gesetz ist gekippt?
Die Behörden dürfen die Anmeldedaten von Sexworkern nicht ans Finanzamt weitergeben wegen Datenschutz?
Für Prostitutionsdienste muss man keine Steuer zahlen, sonst macht sich der Staat ja zum Zuhälter?
Die Behörden haben keinen Bock auf das neue Gesetz und werden es wahrscheinlich nicht umsetzen?
Werde Reichsbürger und Du kannst das neue Gesetz einfach ignorieren?
Als Hure kann ich weiter auf Kondome verzichten, weil ich nicht bestraft werden kann?
Wenn man bei einem Kondom den vorderen Teil entfernt und die Eichel blank herausguckt, hat man die Kondompflicht doch erfüllt?
Einfach den Hauptsitz des Bordellbetriebs ins Ausland verlegen und schon hat man mit den deutschen Behörden keine Probleme mehr?
Zugegeben: ich habe jetzt nur einige sehr krasse Beispiele herausgegriffen, um meine Erörterung plakativ zu beschildern, aber von solch gearteten Statements gibt es inzwischen Unmengen in Foren und Portalen. Bedenklich, weil die Thesen eben gerne aufgenommen und
in den sozialen Netzwerken durch den Orbit gepostet werden! – Nach der Logik von Social Media wird eben „wahr“, was nur oft genug behauptet, gepostet und geteilt wird. Oder?
Klar, wir haben in Deutschland zum Glück Meinungsfreiheit und prinzipiell kann jede und jeder den größten Unsinn verbreiten, wenn dadurch nicht der Rechtsstaat gefährdet oder andere Personen diffamiert oder geschädigt werden. Aber wie will man überhaupt im Internet noch „Wahrheit“ finden, wenn es von Falschmeldungen nur so wimmelt? Da ist irgendwann der schlauste Kopf überfordert und schaltet in den „Buffer overrun“.
Den Leuten, deren Existenz an Sexarbeit hängt, ist nur zu raten, das Gesetz selbst intensiv zu lesen und diese „Rotlicht-Bibel“ immer wieder zur Überprüfung von Behauptungen aller Art heranzuziehen. Nur so ist man wirklich vor schweren Irrtümern gefeit! Den Begriff „Bibel“ habe ich übrigens absichtlich gewählt, weil diese ja in der Geschichte auch immer wieder zweckorietiert (fehl)interpretiert wurde, um Glaubenskriege zu entfachten und um Menschen zu beeinflussen. Warum sonst hätte Martin Luther sonst auch vor 500 Jahren in Wittenberg genagelt? Luther vertraute damals ausschließlich auf das geschriebene „Wort“ und nicht auf die stille Post des Klerus: so sollten wir mit dem Gesetz auch umgehen und immer mit wachen Augen durch das Web gehen!
Januar 2017 – Beratungstermine in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin – Köln – Rhein – Main
Das neue Jahr beginnt neben notwendigem Schneeschaufeln mit einer gut einwöchigen Büro-Phase, wo ich die Aufgaben auf meinem gut gefühlten Schreibtisch erst einmal abarbeiten muss, da einige Kundinnen und Kunden schon seit längerem auf Vorschläge und Antworten zu gestellten Fragen warten und ich meine Termine für die nächsten Monate sinnvoll koordinieren muss, um nicht im Chaos zu versinken. Durch die vorweihnachtliche Hektik ist leider einiges unerledigt geblieben und nun gehe ich ein wenig in Klausur, bevor meine nächste Dienstreise in den Osten der Republik geht.
Vom 12. bis zum 13. Januar 2017 bin ich in Thüringen unterwegs, am 14. Januar führt mich mein Weg nach Sachsen-Anhalt und vom 15. bis 19. Januar habe ich Verabredungen in Berlin, wo auch Arbeitstreffen mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern stattfinden werden.
Bei den bereits fest geplanten Beratungsterminen geht es hauptsächlich um die Konzeptentwicklung für das erfolgreiche (Weiter-)Betreiben von Bordellbetrieben, Massage-Studios und Terminwohnungen, aber auch um notwendige Umstrukturierungsmassnahmen bei etablierten Escort-Services, die demnächst ja als Prostitutionsvermittler gelten werden und durch das neue Gesetz ebenfalls erlaubnispflichtig werden. Die vereinbarten Gespräche dienen dabei primär einer ersten gründlichen Situationsanalyse, der dann im Einzelfall auch weitere Schritte folgen werden.
Dabei ist die Vielfalt der „vorkommenden“ Problemstellungen immer wieder überraschend und die Beratung ist dadurch immer wieder herausfordernd, was aber auch den Kopf merklich frisch hält!
Während ich in Thüringen und Sachsen-Anhalt durch das vorgegebene Zeitfenster und die damit verbundene Anzahl der Termine auf dieser Reise keine weiteren Beratungs-Dates mehr anbieten kann, sieht es in Berlin diesbezüglich anders aus: da ich mindestens 5 Tage in der Hauptstadt verweilen werde, habe ich noch Zeit für spontane Meetings und freue mich über Nachricht, wenn hier ein kurzfristiger Bedarf bestehen sollte. Ich bin ja für meine Flexibilität bekannt und kann in Berlin auch immer spontan agieren!
Nach den Tagen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin, geht es dann Ende der dritten Januarwoche nach Köln/Düsseldorf und danach einige Tage wieder ins Rhein-Main-Gebiet, wo ich durch eine Vielzahl von Anfragen schon fast ein stationäres Büro benötige.
Leider keine Zeit zum großen „Verweilen“ … den die Zeit drängt und der schicksalshafte 1. Juli 2017 rückt (leider) immer näher. Packen wir es an! – Hurra!
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen – Stand: 06.05.2018
Bitte beachten: Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018 (theoretisch) vollumfänglich, da alle Übergangsfristen, die der Gesetzgeber definiert hat, zum 31. Dezember 2017 abgelaufen sind! Allerdings gibt es bei der Umsetzung in den Bundesländern nach wie vor erhebliche Probleme. Ich empfehle daher im Kontext zu dieser Einführung (Stand 2017) auch die Lektüre der aktuellen Statusmeldung „Jahresausblick“ vom 1. Januar 2018:
An dieser Stelle finden Sie die Basis-Informationen zum neuen Prostitutionsgesetz : alle Informationen, die für den Neueinstieg in das Thema wichtig sind und die man daher als Sexworker, Betreiber einer Prostitutionsstätte und auch als Kunde/Freier kennen sollte!
„Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“
Das neue Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2016 beschlossen, vom Bundesrat Ende September abschließend genehmigt und Ende Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und wird das deutsche Rotlicht-Gewerbe durch strenge Regulierungen und Auflagen maßgeblich verändern!
Eine Ende Juni 2017 eingereichte „Verfassungsbeschwerde“ konnte die Einführung des neuen Gesetzes nicht verhindern! – Wir werden in unserem Blog dazu natürlich ständig weiter berichten, aber momentan gibt es hierzu nichts zu berichten!
Aktuelle Meldungen aus den 16 Bundesländern – Ständig aktualisiert:
Ein politischer Paradigmenwechsel – Adieu Liberalität … Kontrolle naht!
2002 wurde unter der rot-grünen Regierung in Deutschland ein erstes Prostitutionsgesetz eingeführt, das die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufhob, Sexworkern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen ebnen sollte und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution und aktive Anbahnunghilfen nicht mehr unter die strafbare Zuhälterei stellte. Das Gesetz war sehr liberal angelegt und eröffnete der Rotlicht-Branche umfangreiche Möglichkeiten.
Von Regulierung war nichts zu spüren und Deutschland entwickelte sich zum „Freudenhaus Europas“, wo nahezu alles möglich war, was in anderen Ländern der EU gesetzlich nicht erlaubt war. Aus Osteuropa kamen unzählige Sexworkerinnen nach Deutschland, FKK-Clubs schossen wie Pilze aus dem Boden und tabuarmer Flat-Rate-Sex wurde vielerorts zum Standard. Der zunehmende Preisverfall schockierte die etablierte Branche.
Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution waren Umstände, die den Gesetzgeber schon 2007 dazu brachten, über eine umfangreiche Regulierung der Sexbranche in Deutschland nachzudenken. Die Idee von einem möglichst „sauberen Rotlicht“ in Deutschland führte nun in 2016 zu einem neues Gesetz, das statt Liberalität und Selbstverwaltung nun das gesamte deutsche Rotlicht unter Kontrolle und Aufsicht stellt. Ein politischer Paradigmenwechsel, bei dem sicher nichts so bleiben wird, wie es einmal war!
Lesen Sie hierzu mein Interview mit dem Kaufmich-Magazin, das ich bereits im vergangenen Jahr gegeben habe und in dem viele zusätzliche Informationen enthalten sind:
1. Unbedingte Anmeldepflicht und Pflicht zur Gesundheitsberatung für alle Sexworker in Deutschland!
Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich alle Sexworker / Prostituierte in Deutschland amtlich registrieren, egal ob die Sexarbeit „hauptberuflich“ oder nur „nebenbei“ ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Dazu gehören neben den klassischen Prostituierten dann auch Escort-Ladies, Erotik/Tantra-Masseurinnen (die Happy End anbieten) und Dominas (die Kunden „berühren“ oder erregen).
Gesundheitsberatung, soziale Beratung und Nachforschungen!
Nach einer Pflicht-Gesundheitsberatung (beim Gesundheitsamt oder aber einer anderen beauftragten Stelle), die aber keine körperliche Untersuchung beinhaltet, soll ein intensives amtliches Beratungs- und Informationsgespräch erfolgen, bei dem die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragsstellerin erkundet werden sollen, wo man auf diverse Hilfsangebote verweist, soziale Sicherungssysteme vorstellt, steuerliche Pflichten beleuchtet und nach Hinweisen auf Zwangsprostitution und Ausbeutung suchen wird, um möglichen Verdachtsfällen anschließend nachgehen zu können.
Anmeldung und Registrierung als Sexworker
Beim eigentlichen Registrierungsvorgang, der dann im Rahmen des Beratungs- und Informationsgesprächs stattfindet, prüft die zuständige Behörde die Personalien anhand gültiger Papiere (Personalausweis/Pass), verlangt 2 Passbilder der Antragsstellerin, fragt nach, in welchen Gemeinden und Städten der Prostitution nachgegangen werden soll, und stellt, wenn keine Hemmnisse erkennbar sind, dann zeitnah eine Anmeldebescheinigung aus, die in Sexworker-Kreisen auch gerne als „Huren-Ausweis“ bezeichnet wird. Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.
Mit Erteilung der Anmeldebestätigung wird die jeweilige Person zur amtlich registrierten „Sex-Dienstleisterin“ und darf der Prostitution fortan legal nachgehen! – Die Registrierung als Sexworker(in) ist übrigens grundsätzlich nur für Personen möglich, die in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben. Mit Touristenvisum und Asylpapieren ist keine Registrierung und folglich auch keine legale Sexarbeit (mehr) möglich!
Anmeldefristen / Übergangsfristen
Personen, die sich nach dem 1. Juli 2017 für einen Einstieg ins Prostitutionsgewerbe entschließen, müssen die Gesundheitsberatung und die Anmeldung sofort erledigen. Alle, die schon vor dem Stichtag 1. Juli 2017 in der Prostitution tätig waren, haben aber bis zum 31. Dezember 2017 (Ende der gesetzlichen Übergangsfrist) dafür Zeit! – Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden mit Bußgeldern als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sind also keine Straftaten!
Ohne erfolgreiche Registrierung darf zukünftig (spätestens ab dem 1. Januar 2018) der Prostitution in Deutschland nicht mehr nachgegangen werden! – Die erstellte Anmeldebescheinung muss zukünftig bei Ausübung der Prostitution immer mitgeführt werden und auch in regelmässigen Abständen immer wieder erneuert werden!
2. Konzessionierung und Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs), Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler (Escort-Services)
Alle Prostitutionsstätten, worunter der Gesetzgeber grundsätzlich Bordelle, Sexclubs, Laufhäuser, Hostessen-Wohnungen, Love-Mobil-Parks und ähnliches versteht, sowie alle Prostitutionsveranstalter und Prostitutionsvermittler, benötigen ab dem 1. Juli 2017 eine behördliche Erlaubnis, um ihrem Gewerbe weiterhin nachgehen zu können.
Fristen für Genehmigungsantrag und Konzepteinreichung
Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss diese bei bereits bestehenden Betrieben bis spätestens 1. Oktober 2017 beantragt und bis 31. Dezember 2017 dann ein Betriebskonzept zur Genehmigung eingereicht werden, das unbedingt mit dem neuen Gesetz harmonieren muss. Ansonsten kann die Erlaubnis nämlich amtlich verweigert werden, was dann einer Gewerbeuntersagung gleichkommt! – Für Betriebe, die nach dem 1. Juli 2017 gegründet werden, gelten die Fristen übrigens nicht: hier ist der Antrag sofort zu stellen!
Zuverlässigkeitsprüfung
Ähnlich wie beim Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, werden die Betreiber und ihre Stellvertreter einer umfangreichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen, wobei neben einem Auszug aus dem Bundeszentralregister auch Nachfragen bei diversen Polizei-Dienststellen erfolgen sollen, ob Ermittlungsverfahren anhängig sind oder waren. Auch die (frühere) Mitgliedschaft in einem „rechtskräftig verbotenen Verein“ (Rockerclub etc.) kann ausreichen, um keine Genehmigung zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zu erhalten!
Baurecht / Mindestanforderungen an Prostitutionsstätten
Auch die Räume, die bei Prostitutionsstätten zur Prostitutionsausübung bereitgestellt werden, haben bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Hier werden auch baurechtliche Vorschriften relevant, die bis zur Einführung des Gesetzes eventuell noch keine Rolle spielen, aber durch den Erlaubnis-Antrag automatisch in den Focus geraten. Dieser Aspekt ist besonders für Wohnungsbordelle interessant, die sich in vielen Fällen in Bereichen befinden, wo gewerbliche Prostitution nicht zulässig ist! – Das neue Gesetz sieht übrigens keinen „Bestandsschutz“ vor, was in vielen Fällen zu Überraschungen führen wird! So möchte zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen beim Konzessions-Antrag eine gültige Bau- und Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen! Ausserdem haben die Betreiberinnen und Betreiber für die „amtliche Genehmigung“ natürlich Gebühren zu bezahlen, die recht üppig ausfallen können. Da jedes Bundesland diese Gebühren selbst festlegen darf, können wir hierzu keine verbindlichen Aussagen treffen!
Dokumentations- und Auskunftspflichten
Als weitere Auflagen, haben die Betreiber von Prostitutionstätten und Prostitutionsgewerben umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen, müssen Vereinbarungen mit Sexworkern unbedingt schriftlich dokumentieren, Quittungen erteilen und dürfen nur Personen beschäftigen oder diesen Räume vermieten, wenn eine amtliche Anmeldebescheinigung (Huren-Ausweis) vorliegt. Jegliche Form von Ausbeutung, Wucherei und rechtswidriger Weisung ist unbedingt zu vermeiden, weil dies jederzeit zum Widerruf der Genehmigung führen kann uns zudem ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden kann! – Außerdem müssen Betreiber von Prostitutionsgewerben ihren „Mitarbeiterinnen“ Einblick in ihre Geschäftsunterlagen bewähren und auch Behörden jederzeit Auskünfte über den Inhalt abgeschlossener Verträge erteilen!
3. Kondompflicht, Einschränkung von sexuellen Praktiken und Werbeverbote
Für alle Sexworker, Betreiber, Veranstalter und Freier, gilt ab 1. Juli 2017 die Kondompflicht beim gewerblichen Geschlechtsverkehr, wobei sich dies auf alle denkbaren Varianten (oral, vaginal, anal) bezieht. Bei allen Praktiken sind unbedingt Kondome zu verwenden. In Bayern und im Saarland galt diese Regel schon lange, mit dem neuen Prostitutionsgesetz wird sie nun bundesweit eingeführt und besonders für Freier mit empfindlichen Bußgeldern bedroht: bis zu 50.000 € können für einen Verstoß verhängt werden! – Sexworker selbst werden erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse gebeten, allerdings können es dann auch durchaus 1.000 € und mehr sein.
Sex ohne Kondom und Sex mit Schwangeren darf ab 1. Juli 2017 nicht mehr beworben werden! – Auch übliche Kürzel wie AO, FO, FT werden untersagt!
Erotische Anzeigenportale mit Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland, werden entsprechende Werbung nicht mehr annehmen und auch auf der eigenen Homepage sollten solche Angebote dann nicht mehr enthalten sein, wenn man kein saftiges Bußgeld kassieren möchte! Die Behörden sind hier manchmal recht innovativ!
Ebenso werden Gangbang in der gewerblichen Veranstaltungsform und jegliche Flat-Rate-Sex-Angebote nicht mehr zulässig sein!
Dies ergibt sich aus den im neuen Gesetz enthaltenen ausdrücklichen Weisungsverboten für Betreiber sowie Veranstalter und dem verbürgten unmittelbaren Recht der Sexworker auf jederzeitige sexuelle Selbstbestimmung. Die genannten Geschäftsmodelle dürfen dementsprechend weder gewerblich durchgeführt noch beworben werden!
Erotik-Werbeportale gelten übrigens nicht als Prostitutionsvermittler im Sinne es Gesetzes, da diese lediglich Anzeigen aufnehmen und dann im Auftrag des jeweiligen Kunden veröffentlichen!
4. Umfangreiche Datenerfassung und Datenweitergabe an Finanzbehörden
Neben den aufgeführten Anmelde-, Beratungs- und Konzessionierungspflichten, möchte ich noch besonders auf die umfangreiche Datenerfassung und die Datenverwendung hinweisen, die im Gesetzestext nicht besonders auffalllen, aber besonderen Sprengstoff enthalten:
Die Anmeldedaten der Sexworker werden in einer Art „Huren-Datenbank“ gespeichert, auf die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff haben. Nur so kann ja überprüft werden, ob eine Dame oder ein Herr wirklich registriert ist oder ob eine Anmeldebescheinigung womöglich gefälscht wurde. Natürlich sind solche Daten äußerst brisant, da immer die Möglichkeit besteht, dass jemand die Daten zweckentfremdet und diese dadurch womöglich öffentlich zugängig werden!
Was die Steuer anbelangt, erweist sich der Gesetzgeber als besonders innovativ, indem er die verpflichtende Weitergabe der Meldedaten an die zuständigen Finanzämter direkt ins Gesetz schreibt. So sollen die Finanzbehörden beim Auffinden neuer „Steuerpflichtiger“ unterstützt werden und man will die „unglaubliche Steuerhinterziehung“ im Rotlicht-Gewerbe auch mit Hilfe des neuen Gesetzes wirksam bekämpfen!
5. Weiteres Info-Material und Beratung
Den Gesetzestext zu: Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes finden Sie als HMTL-Version (Abschrift) auf der folgenden Seite dieser Webpräsenz:
Für Sexworkerinnen und Sexworker habe ich ein Informations-PDF-Dokument erstellt, das kostenfrei heruntergeladen und gerne weitergegeben werden kann. Es ist ein Auszug aus meiner Fachpublikation zum Thema. Den Download finden Sie unter: http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf
Den Betreibern von Prostitutionsstätten empfehle ich mein Buch, in welchem ich ausführlich auf die Konzessionspflicht und die vielen neuen gewerberechtlichen Verpflichtungen eingehe, die das neue Gesetz mit sich bringt. Alle Infos finden Sie auf folgender Seite:
Unter der Firmierung MH-Consulting biete ich seit Oktober 2016 bundesweit Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche an, um Sie mit weiteren Experten bei der Vorbereitung auf die neuen Erfordernisse umfassend zu beraten und Ihnen bei der Konzeptentwicklung im Detail zu helfen. Infos dazu unter:
Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter
Stigmatisierung und Ausbeutung von Sexworkern im Mittelalter
Haben Sie jemals etwas von Huren-Schleiern, Huren-Kappen und ähnlichem gehört? Ich bin bei einer thematischen Recherche zur „Stigmatisierung“ über diese Informationen gestolpert und ich habe mich schon gewundert, was sich unsere Vorfahren so ausgedacht haben. Auch im Mittelalter hatten es die Gunstgewerblerinnen schon schwer und die damals überwiegend fromme Gesellschaft hatte neben klaren Regulierungsvorschriften für die Prostitution eben auch Stigmatisierungs-Symbole im Programm. Bei Wikipedia lesen wird dazu:
Die Kleiderordnungen unterschieden sich durch die Zeit des Mittelalters und von Stadt zu Stadt. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem zwei Finger dicken grünen Strich in der Mitte, in Frankfurt am Main eine gelbe Verbrämung (Saum) und in Zürich und Bern verdeutlichte ein rotes Käppeli ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Ebenso wurde ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorgeschrieben bzw. auch verboten. In der Regel waren die farblichen Kennzeichnungen in den sogenannten Schandfarben gehalten: Rot, Gelb oder Grün. Da sich „ordentliche“ (bzw. „anständige und ehrbare“) Frauen im Mittelalter nicht „herausputzen“ durften oder sollten, wurden Prostituierte auch als Hübschlerinnen bezeichnet.
Im christlichen Verständnis des Mittelalters war es nicht ungefährlich, als Hure zu arbeiten, da man einen Status besaß, der deutlich unter dem der „ehrbaren“ Bürger lag. Vergewaltigung von Huren wurde (wenn überhaupt) weniger streng bestraft wie Vergewaltigung an „ehrbaren Frauen“. Zusätzlich bestand auch immer die Gefahr, als Hexe verfolgt zu werden, weil man der so ehrlosen Lust auch immer wieder einen gerazu teuflischen Charakter unterstellte, wenn man vom „bösen Blick der Dirnen“ sprach und Unglücke damit in Zusammenhang brachte.
Ja, Begrifflichkeiten können sich mit der Zeit ändern. Während „Frauenhäuser“ in unserer Zeit als Zufluchtsstätte für misshandelte Frauen und deren Kinder ein wichtig Aufgabe erfüllen und (um beim Begriff zu bleiben) als sehr „ehrbar“ einzustufen sind, waren Frauenhäuser im späten Mittelalter die „Eros-Center“ der Frühzeit, wo ein von der Stadt oder auch der Kirche eingesetzter „Frauenwirt“ die Prostitution in einem städtischen Haus „förderte“! Ja, recht starker harter Tobak, denn die dort beschäftigten Prostituierten hatten nach amtlichen Anordnung „allgemein zugänglich“ zu sein, was bedeutete, dass grundsätzlich alle Kunden bedient werden mussten und das selbst eine täglich Mindestzahl an Freiern festgelegt war! Von dieser Struktur erhoffte man sich eine gewisse Kontrolle über die Prostitution und man(n) hatte dabei die „gefallenen Mädchen“ im Blick, die in einer Zeit, wo es ja keine wirksamen Medikamente gab, auch ein großes Gesundheitsrisiko für die Allgemeinheit darstellten. Staatlich regulierte Prostitution, schon damals!
Noch bis 2002 wäre der „Frauenwirt“ in Deutschland nichts anderes als ein Zuhälter gewesen und die Förderung der Prostitution hätte nach den Gesetzen der Neuzeit bestraft werden müssen. Ob unser Gesetzgeber sich nun wieder „mittelalterliche Verhältnisse wünscht?
Na, das ist ein wenig provokativ gedacht, aber einige Dinge sind nun einmal ähnlich gelagert: dem Staat fehlt damals wie heute der Überblick über die vielfältigen Formen der Prostitution. Sexworker arbeiten gerne im Verborgenen und bieten eben oft auch Praktiken an, die man trotz jetzt vorhandener Medizin als gesundheitgefährdent bezeichnen kann. Zwar will man keine staatlichen Bordellbetriebe schaffen, aber eine Regulierung kann, so die Meinung der Politik, sicher nicht schaden.
Klar kann das den Sexworkern, die ja auch Menschen sind, schaden! Stigmatisierung schafft Kasten! Aber die Politik setzt das so erstrebenswerte Gemeinwohl über das Wohlbefinden einiger „weniger“, wobei die Zahl der „wenigen“ durchaus beträchtlich sein soll! Was denken Sie? Leben wir doch noch ein bisschen wie im Mittelalter?
Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz
Kaufmich-Magazin: Nichts wird mehr so bleiben, wie es ist: das neue Prostituiertenschutzgesetz
Das Kaufmich-Magazin hat mich im Rahmen eines Online-Interviews zu meiner Publikation und zu meinen Einschätzungen zum Thema befragt und ich war natürlich gerne bereit mich diesen Fragen umfassend zu stellen:
Der Publizist Howard Chance hat soeben ein Buch verfasst, das aufrütteln soll. Schließlich geht es um die zukünftige Existenzsicherung von SexarbeiterInnen, Escorts, Hobbyhuren und Betriebe, wenn das Prostitutiertenschutzgesetz am 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Unter dem Titel „Das neue Prostitutionsschutzgesetz – Todesstoss für das Rotlicht Gewerbe?“ hat er die einzelnen Verordnungen, die das neue Gesetz beinhalten, einem kritischen Blick unterzogen und kommt zu dem Schluss, dass wenn sich die Branche nicht rechtzeitig auf das neue Gesetz einstellt, man mit der Schließung vieler Betriebe in der Rotlichtbranche rechnen muss. Er kennt die Branche laut eigener Aussage sehr gut, auch weil er in der Vergangenheit selbst als Club Manager gearbeitet hat. Er verfügt über Hintergrundwissen und Kontakte in die Berliner Politik, wie er im Vorwort schreibt, und hat bislang als Chefreporter eines Lifestyle-Magazins gearbeitet und weitere Bücher publiziert. Ziel seiner Publikation ist es, von möglichst vielen Personen, die im Erotik-Business arbeiten, gelesen zu werden. Auf seiner Homepage findet man weitere Informationen und Bezugsquellen zu seinem Buch, einschließlich Pressetext. Zusammen mit anderen Weggefährten aus dem Bereich Erotik-Marketing und Anwälten ist geplant, ein Berater-Netzwerk zu gründen, um Geschäftsmodelle im Hinblick auf das geplante Gesetz anzupassen, um Schließungen zu vermeiden.
Wenn man sich intensiv mit dem neuen Gesetz auseinandersetzt, muss man zu der Einschätzung kommen, dass nichts mehr so bleibt wie es ist. Das Gesetz betrifft ja alle, die in der Branche tätig sind: SexarbeiterInnen und ihre Kunden und natürlich alle Betriebe – Laufhäuser, Clubs, Bordelle, Terminwohnungen, Wohn-Mobile, Escort Agenturen, Studios usw. – sowie Webportale, die vom Werbeverbot für ungeschützte Sexpraktiken und Sex mit Schwangeren betroffen sein werden. Es betrifft auch Event-Veranstalter, da ja auch Gangbang-Parties und sog. Flatrate Modelle/Pauschalclubs verboten werden.
Ich habe deshalb dem Autor Howard Chance einige Fragen gestellt.
Hallo Howard! Du hast Dich intensiv mit dem neuen Gesetz auseinandergesetzt, das nächstes Jahr in Kraft tritt. Insbesondere widmest Du Deine Aufmerksamkeit auch den Bordellen und anderen sog. Prostitutionsstätten, die davon betroffen sein werden. Wie kommst Du zu Deiner Einschätzung, dass viele Betreiber noch nicht über das Gesetz ausreichend informiert sind? Erlaubnispflicht ist ja schon seit einigen Jahren Thema, auch der UEGD hatte Vorschläge dazu ausgearbeitet, da man davon ausging, dass eine Konzessionierung von Prostitutionsbetrieben unabwendbar war.
Ich habe Anfang 2016 mit meinen intensiven Buch-Recherchen begonnen und dabei schnell festgestellt, dass es gar nicht so einfach war, an brauchbares Informationsmaterial zum geplanten neuen Gesetz zu kommen. Es liefen ja noch diverse Anhörungen und Beratungen in den zuständigen Bundestags-Ausschüssen und die endgültige Beschluss-Vorlage war erst im Mai über investigative Umwege zu bekommen. Die entsprach dann nicht mehr dem, was noch ein Jahr vorher in den Medien angekündigt worden war. In 2007 wurde das Gesetz bereits in Angriff genommen und über sage und schreibe 9 Jahre verhandelt. Den Entstehungsprozess haben nur ganz wenige aus der Branche dauerhaft verfolgt. In Gesprächen mit Betreibern von Wohnungsbordellen, aber auch im Kontakt mit Inhabern von Großbetrieben, stellte ich sogar noch nach Verabschiedung des Gesetzes Anfang Juni 2016 fest, dass so gut wie niemand den genauen Inhalt kannte. Selbst auf den Webseiten der Fach-Ministerien standen zu diesem Zeitpunkt noch veraltete Beschluss-Empfehlungen und auch die Presse-Kollegen hatten Mühe, an den beschlossenen Gesetzestext zu kommen.
Den Großbetrieben war längst klar, dass die Konzessionspflicht für ihre Betriebe kommen wird und dementsprechend hat der Branchenverband UEGD hier auch schon früh vorbereitend gearbeitet. In den Kleinbetrieben hat man aber wohl bis zuletzt darauf gehofft, dass das Gesetz einfach nicht kommen wird oder man hat einfach die Augen vor der Entwicklung verschlossen. Wenn ich in meine Mails der vergangenen Wochen schaue, bin ich total überrascht, was vom neuen Gesetz überhaupt bei den Betroffenen angekommen ist und was eben nicht! – Auch wenn meine Beobachtungen nicht empirisch repräsentativ sind, behaupte ich dennoch, dass der Wissensstand in der Branche noch sehr unzureichend ist. Die Bestimmungen für die Sexworker (Anmeldepflicht und Co.) sind ja noch relativ leicht zu vermitteln, aber die umfangreichen Regulierungsbestimmungen für die Betreiber von Prostitutionsstätten haben es in sich und die sind auf Anhieb in ihrer Dimension und Tragweite nur schwer zu überschauen. Selbst als Kenner der Materie und mit umfangreichen juristischen Kenntnissen ausgestattet, hatte ich Mühe in die inhaltlichen Tiefen vorzudringen und abzuschätzen, was die neuen Paragraphen wirklich bedeuten! Das waren 4 Wochen intensive Arbeit nur am Gesetzestext, nur um zu verstehen, was sich darin alles verbirgt und in welchem Kontext die einzelnen Bestimmungen zu betrachten sind.
Gute Arbeitsbedingungen vs. unfaire, ausbeuterische Bedingungen in Prostitutionsstätten sind auch Thema vieler Sexarbeit AktivistInnen. Wie ist Deine Einschätzung: waren die Arbeitsbedingungen bislang aus Deiner Sicht „fair“? Lässt sich das überhaupt pauschal beantworten? Schließlich gibt es Betriebe, wo auf Sicherheit geachtet wird und die Sexworker ihre Konditionen, die sie mit dem Kunden aushandeln, selbst bestimmen.
Die Frage kann man in der Tat nicht pauschal beantworten. Es gibt Betriebe, wo es durchaus fair zugeht. Dabei denke ich an Wohngemeinschaften von Huren, die gemeinsam ein Wohnungsbordell betreiben und sich einfach die Kosten für Miete, Nebenkosten und Werbung teilen. Es gibt Hostessen-Wohnungen, die für halbwegs normale Wochen- und Tages-Mieten zur Verfügung stehen und Escort-Services, die lediglich 25 – 30% Vermittlungsprovision verlangen und dafür aber auch eine intensive erfolgreiche Vermarktung bieten oder Saunaclubs, wo die Dienstleisterinnen lediglich einen pauschalen Eintritt zu entrichten haben, ohne den Betreiber zusätzlich an den Umsätzen beteiligen zu müssen. Aber es gibt natürlich auch nach wie vor die Prostitutionsstätten, die eher auf Ausbeutung ausgerichtet sind, in denen für kleine schmuddelige Zimmer oder Schrott-Wohnwagen Wuchermieten und diverse Nebenkosten verlangt werden oder wo beim Flat-Rate-Sex gerade unanständige „Stichpauschalen“ von 7,50 € gezahlt werden. Es gibt Betriebe mit ordentlicher Ausstattung und sicheren Strukturen, andererseits aber auch üble Spelunken mit geradezu unterirdischer Bewirtschaftung und fragwürdigen Gestalten in leitenden Positionen, wo das Wohl der Sexarbeiter(innen) überhaupt kein Rolle spielt, sondern lediglich ans „Haus“ gedacht wird, das ja Kasse machen muss. Den Regelfall gibt es nicht; es gibt vielmehr unzählige Einzelfälle, die eine statistische Auswertung kaum möglich machen.
Wenn Du über Anpassung von Geschäftsmodellen schreibst: in welcher Hinsicht gibt es besonders Nachholbedarf? Und wie kannst Du als Berater dabei helfen?
Anpassung von Geschäftsmodellen bedeutet zunächst zu überprüfen, ob die bislang ausgeübte unternehmerische Tätigkeit mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes in Einklang steht. Ist dies nicht der Fall, ist die Anpassung der einzige Weg in 2017 weiter im Rotlichtgewerbe aktiv sein zu können. Die Geschäftsmodelle müssen dem zuständigen Amt nämlich ab Mitte 2017 in Form eines schriftlichen Konzepts ausführlich präsentiert werden. Wenn man aber nicht exakt weiß, was nach dem neuen Gesetz erlaubt und was verboten ist, kann ein voreilig verfasstes Konzept zum Eigentor werden. Wenn ich dem Amt durch Unwissenheit oder Fehlinterpretation selbst die Munition für die scharfe Flinte liefere, darf ich mich nicht wundern, wenn dann der tödliche Schuss fällt und mich unvorbereitet trifft. Nur mit einem umfangreichen Wissensstand oder entsprechender Beratung, ist diese hohe Hürde zu nehmen. Das ist nicht anders als bei einem komplizierten Bauantrag oder einem komplexen Rechtsstreit, wo man ja auch auf Beratung und Unterstützung angewiesen ist. Als Berater kann man hier den Geschäftsbetrieb per Check-up überprüfen, dann gemeinsam mit dem Kunden ein „sauberes“ Konzept entwickeln und dieses dann dem Amt ansprechend präsentieren. Zum Glück ist ja noch ausreichend Zeit sich vorzubereiten, denn es gibt ja auch noch Übergangsfristen, die prinzipiell bis Dezember 2017 laufen. Nachholen ist also kein Problem, wenn man denn aktiv wird!
Das Thema Ausbeutung wird auch im Zusammenhang mit hohen Mieten thematisiert. Häufig arbeiten Sexworker in Häusern, wo hohe Tagesmieten üblich sind. Woanders sind die Tagesmieten niedriger (sog. Eintrittspreis plus Pauschalsteuer) oder man zahlt nur einen Anteil, der sich nach der verbrachten Zeit mit einem Gast richtet. Welches Abrechnungsmodell ist für Dich überzeugender und kann in der Zukunft Bestand haben?
Einen Teil dieser Frage habe ich ja schon unter Punkt 2) beantwortet. In Eros-Centern und Laufhäusern haben wir oft unglaublich hohe Tagesmieten, wo man erst nach 5 billigen Nummern im Plus ist und auch noch für Werbeumlagen oder Hausessen zusätzlich zur Kasse gebeten wird. Solche „Konzepte“ kann man sehr wohl als Wucher betrachten und bei strenger Anwendung der neuen Vorschriften, dürfte hierfür von amtlicher Seite keine Erlaubnis erfolgen! Beim „Eintrittsmodell“ dürfte es die wenigsten Probleme geben, wobei die in der Frage erwähnte Pauschalsteuer (Düsseldorfer Modell) übrigens eine rein freiwillige „Vorauszahlung“ ist, die von vielen Sexworkerinnen völlig falsch interpretiert wird, was aber ein ganz anderes Thema ist. Das Anteilsmodell, durchaus auch bekannt als „50/50“, findet man auch noch immer bundesweit, obwohl es eigentlich verboten ist und lange Zeit als Indiz für Zuhälterei gewertet wurde. Es hat den Vorteil, dass die Dienstleister(in) nicht vorab in Miete oder Eintritt investieren muss und man sich mit dem Betreiber einfach den entstehenden Umsatz teilt. Wenn keine Kunden kommen, macht man kein Minus, wenn man viele Gäste hat, muss man aber eben viel abgeben. Ein wenig Lotterie, aber eben prinzipiell nicht erlaubt. Als Betreiber-Konzept kann man so etwas jedenfalls unmöglich beim Amt präsentieren, ohne was aufs Dach zu bekommen. Die rechtskonforme Alternative kann darin bestehen, für die Nutzung von Zimmern pauschale Gebühren zu entrichten: wenn ich mit einem Gast ein Zimmer nutze, zahle ich Summe X für eine definierte Zeit und alles ist gut. Das ist ja auch als Stundenzimmer-Vermietung vielerorts üblich und aus meiner Sicht rechtlich einwandfrei, wenn die Mietpreise nicht unangemessen sind!
Du rechnest damit, dass die Zahl von Prostituierten abnehmen wird und prognostizierst eine „Marktbereinigung“. Was meinst Du genau damit? Kannst Du das näher erläutern? Worauf stützt Du Deine Prognose?
Die Anzahl der „Hobbyhuren“ ist, bedingt durch die immer weitere Verbreitung des Internet, unglaublich in die Höhe geschossen. Fast die Hälfte der Prostituierten in Deutschland soll zu dieser Gruppe gehören, wobei das schöne Wort „privat“ scheinbar Türen und Tore geöffnet hat. Ich gehe „privat“ ficken! Das klingt doch viel besser, als wenn ich „in den Puff gehe“. Ein wenig Illusion muss sein und Freier lieben einfach die Legende von der geilen Nachbarin! Es ist so ein Bereich entstanden, wo man im Nebenerwerb anschaffen gehen kann oder in dem man seine durchaus gewerblichen Interessen schön kaschieren und auch bei der Steuerpflicht recht flexibel verfahren kann. Was man im Chat vereinbart erfährt ja niemand und die Erträge lassen sich so auch kaum ermitteln. Doch das neue Gesetz betrachtet das Hobby eben nicht (mehr) als solches, sondern verlangt Gesundheitsberatung und Registrierung. Statt Hobby-Anbieter werde ich durch die Anmeldepflicht zum Profi-Anbieter. Das dürfte vielen zu denken geben und ich rechne damit, dass sich eine große Anzahl von Damen und Herren rechtzeitig zurückziehen wird, um nicht in der amtlichen Kartei zu landen. Manche Hobbyhure macht „es“ heimlich und der Partner weiß davon nichts. Andere bekommen Geld vom Amt und fürchten die Entlarvung beim automatischen Datenabgleich. Oder wir betrachten die Beamtin, die sich am Wochenende als Hobby-Domina anbietet, diesen Nebenjob aber laut Arbeitsvertrag ihrer Behörde melden müsste. Alles schwerwiegende Gründe, um sich aus der Sexarbeit zu verabschieden.
Auch ist zu erwähnen, dass ergänzend zum neuen Prostitutionsgesetz auch der „Menschenhandel“ strafrechtlich neu geregelt wurde. Für kriminelle Akteure in diesem Bereich wird Deutschland wahrscheinlich nicht mehr das „El Dorado“ sein, zumal unsere Strafverfolgungsbehörden auf hohem Niveau arbeiten und nur selten der Korruption verfallen sind. Hier könnte durchaus eine zunehmende „Abwanderung der fragwürdigen Elemente“ entstehen, was die ordentlich arbeitenden Sexworker sicher durchaus begrüßen würden.
Du schreibst vom Unterschied zwischen den „gebildeten Eliten des Rotlichts“, die durch Berufsverbände repräsentiert sind und ideologisch nichts mit dem Thema „Zwangsprostitution“ anfangen können. Können sie das denn überhaupt? Bedeutet selbstbestimmte Sexarbeit nicht das Gegenteil von Zwang?
Berufsverbände werden in der Regel immer von „Eliten“ repräsentiert: die besten Kräfte stehen wie in Politik und Wirtschaft an der Spitze und geben die Marschrichtung vor. Das ist beim Thema Prostitution nicht anders! Gebildete Prostituierte haben die Verbände schließlich ins Leben gerufen. Aber schauen wir uns doch einmal an, wie viele Mitglieder die verschiedenen Verbände haben: es sind nach meinen Informationen insgesamt nur einige Hundert und daraus lässt sich natürlich kein Vertretungsanspruch für Hunderttausende ableiten. Ich stelle nicht in Abrede, dass diese Verbände ehrenwerte Ziele haben und auch eine wichtige Arbeit leisten, aber die Leute, die hier öffentlich in Erscheinung treten, sind nicht repräsentativ für Sexworker als solches, sondern Bildungsbürger(innen), die man als Otto-Normalbürger gar nicht dem Rotlicht zuordnet. Migrantinnen vom Strassenstrich und Zwangsprostituierte sieht man in den Verbänden logischerweise nicht. Dass die „Eliten“ keine Reglementierung und keinen Schutz brauchen, weil sie selbstbestimmt arbeiten und gesetzliche Vorschriften zu deuten wissen, steht auch völlig außer Frage. Wenn die „Eliten“ allerdings den Schutzaspekt, aus der eigenen Perspektive betrachtet, eindeutig ablehnen, schwächen sie damit natürlich automatisch die Schutzfunktion, die von den ausgebeuteten und unterdrückten Sexworkern aber unbedingt benötigt wird. Ein Interessenkonflikt, den ich mit dem Begriff „Klassengesellschaft im Rotlicht-Gewerbe“ bezeichne. Die unterschiedlichen Interessen sind einfach nicht unter einen Hut zu bringen.
Selbstbestimmte Sexarbeit und Zwang? Das sind eigentlich klare Gegensätze: ein Zwang nötigt mich, etwas zu tun, was ich eigentlich nicht tun will. Nun könnte man sagen, dass Geldnot beispielsweise einen persönlichen Zwang zur Sexarbeit bedeuten könnte und ich eine bewusste Entscheidung treffe, zur Behebung der Geldnot nun der Prostitution nachzugehen. Das wäre dann durchaus selbstbestimmt, weil ich mich selbst dafür entschieden habe. Kritisch wird es, wenn andere Personen einen Zwang ausüben, mich also in die Sexarbeit treiben, um davon zu profitieren. Der Gesetzgeber betrachtet das Thema sicher primär unter fremdem Zwang und weniger unter dem Zwang, der bei mir selbst entsteht.
Leute, die in der Rotlicht-Branche tätig sind, haben nach meiner Einschätzung keine starke Lobby. Was könnte man nach Deiner Meinung am besten tun, um möglichst viele in der Branche über die Konsequenzen des Gesetzes zu informieren? Auch hast Du auf Deiner Website einen Pressetext vorbereitet, der den Inhalt Deines Buches wiedergibt. Hast Du Dich damit an die Presse gewandt? Hast Du schon Anstrengungen unternommen, um Kooperationspartner zu finden, um auf das Thema aufmerksam zu machen?
Mangels Existenz einer starken Lobby, kommen die Inhalte des Gesetzes nur sehr spärlich an Frau und Mann im Milieu und man merkt auch, dass Deutschlands meinungsbildende Medien nicht unbedingt intensiv zum Thema berichten. Da sind Zuhälter und Rocker im Rotlicht viel interessanter: Sex and Crime bringt Leser und Zuschauer, Huren-Schicksale nimmt man auch noch als „Home-Story“ ins Programm, aber soziologische Fragen zum Prostitutionsgewerbe interessieren nun mal nur ganz wenige. Ist ja auch nicht verwunderlich: Medien wollen ein interessantes Produkt verkaufen und dementsprechend wählt man Inhalte aus, die eben ankommen und Quote schaffen. Selbst im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, das ja einen Bildungsauftrag hat, hört man wenig zum Thema Prostitutionsgesetz. Die großen deutschen Erotikportale haben allerdings mit der „Aufklärung“ bereits begonnen und auf ihren Webseiten Basis-Informationen veröffentlicht, die sicher von den Inserenten und Kunden aufmerksam gelesen werden. Doch das wird vermutlich nicht ausreichen, da es für konkrete Rückfragen noch keine kompetenten Ansprechpartner gibt. Die fallen ja nicht vom Himmel und sind auch auf den Ämtern und Behörden, die das Gesetz dann nächstes Jahr umsetzen müssen, bislang noch nicht zu finden. Auch da ist es völliges Neuland.
Ich persönlich hatte schon eine Vielzahl von Anfragen: Huren, Bordell-Betreiber, Erotik-Portale und Kollegen von Kollegen, die mich um meine Einschätzung zu der einen oder anderen Frage gebeten haben und auch über meine Aktivitäten berichten. Diverse Kooperationen sind angedacht, ebenso eine umfangreiche Berichterstattung mit dem klaren Ziel, die Branche mit möglichst viel Information zu versorgen. Hier ärgere ich mich momentan auch über Leute, die mir eine Profil-Neurose oder Geschäftemacherei vorwerfen. Auf meiner Webseite gibt es sehr weitreichende kostenlose Informationen und niemand wird gezwungen, mein Buch zu kaufen. Und ob man sich mit „Prostitution“ wirklich profilieren will? Was würde das für einen Sinn machen?
Wie ist Deine Erfahrung mit Fachverbänden als Kooperationspartner? Glaubst Du nicht, dass sie ihre Mitglieder über das Gesetz aufgeklärt haben und noch tun?
Die Verbände werden ihre Mitglieder sicher informieren und haben dies in vielen Fällen auch schon getan. Direkte Kooperationen haben sich leider noch nicht ergeben, da ja auch jeder gerne sein eigenes Süppchen kocht und ich ja nicht unbedingt als „Aktivist“ in Erscheinung treten möchte. Damit würde ich mich nämlich auch selbst „stigmatisieren“ und womöglich meinen eigenen Interessen schaden. In einem Sexworker-Portal aus Österreich bekam ich durch bloßen Hinweis auf meine neue Publikation vom Portal-Manager gleich die rote Karte mit dem unmissverständlichen Hinweis, dass „meine Person“ im Forum absolut unerwünscht sei.
Es folgten Postings, die mich als Ex-Zuhälter bezeichneten, die mich als üblen Geschäftemacher und Besserwisser darstellten, ohne das jemand mich persönlich kannte oder meine Publikation zuvor gelesen hatte. Da ging es zu wie bei „Emma“, wo die liebe Alice auch gerne kräftig austeilt und willkürlich in vermeintlich passende Schubladen einordnet. Es scheint sehr schändlich zu sein, fundierte Information für einen angemessenen Preis zu verkaufen und ich habe mich aus solchen reaktionären Foren schleunigst zurückgezogen, um nicht meine gute Laune zu verlieren. Hatte ich mir als konstruktiven Dialog gewünscht, ging aber leider völlig in die Hose! Nennen wir es einfach „Künstlerpech“! So bleibe ich lieber Beobachter und Chronist und vermeide Einmischungen in „heilige Grale“, wo scheinbar Meinungsvielfalt ein Problem geworden ist.
Betreiber haben die Verantwortung, Sexworker in ihren Betrieben über die kommenden Änderungen aufzuklären oder? Wie kommst Du zu der Auffassung, dass insbesondere Migrantinnen erst bei Kontrollen über die Neuregelungen stolpern werden?
Die Betreiber werden diesbezüglich sogar vom Gesetz in die Pflicht genommen, werden aber schon im Eigeninteresse ihrer Informationspflicht nachkommen. Man will ja keinen Ärger haben! Wie qualifiziert und umfangreich die Informationen sein werden, lassen wir mal offen. Bei den Migrantinnen sehe ich das Sprachproblem an erster Stelle: wenn man der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig ist, sind juristische Texte kaum zu bewältigen. Und ob man den Betreiber richtig versteht, ist doch auch fraglich. In meinem Buch habe ich dargelegt, dass Migrantinnen auf dem Straßenstrich vom neuen Gesetz wahrscheinlich überhaupt nichts erfahren werden, da dort ja niemand aufläuft, um mehrsprachige Broschüren zu verteilen. Oder doch? Vielleicht kommt irgendwann ein städtischer Sozialarbeiter mit Lektüre vorbei. Juri und Oleg, meine Musterluden, werden die Aufklärungsarbeit kaum leisten können oder wollen. Die haben ganz andere Probleme und müssen aufpassen, nicht demnächst wegen Menschenhandel und ähnlichem eingelocht zu werden.
Sexworker müssen sich ab nächstes Jahr als Prostituierte registrieren und beraten lassen, wenn sie in der Prostitution (weiter-) arbeiten wollen. Betreiber haben die Pflicht, sich die erfolgte Anmeldung vorlegen zu lassen. Viele Sexworker haben aber Angst, sich zu outen, auch weil sie nicht wissen, was mit ihren Daten, die irgendwo gesammelt werden, passiert. Wie bewertest Du diese Registrierungspflicht und welche Auswirkungen sind Deiner Einschätzung nach damit auch für die Betreiber verbunden?
Die Entscheidung zur Anmeldepflicht ist gefallen! Ob es den Sexworkern nun passt oder auch nicht. Klar ist eine amtliche Erfassung immer unerfreulich und die Daten werden nun mal nicht nur gesammelt, sondern beispielsweise auch an die Finanzbehörden geschickt. Steuersünden fallen so schnell auf und können selbstverständlich verfolgt werden. Im Bundesrat erklärte Staatsministerin Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) in der vergangenen Woche, dass die Anmeldepflicht nicht dem Schutz der Prostituierten dienen würde, sondern lediglich zur Kontrolle geeignet sei. Anonymität sei auch Schutz und dieser würde bald wegfallen. Bundesministerin Schwesig konterte, dass Personen, die man nicht lokalisieren und zuordnen kann, nicht zu schützen sind, da man mit ihnen eben nicht in Kontakt kommt. Völlig konträre Positionen und Auffassungen, die keine gemeinsame Basis haben. Wie soll man das bewerten? Es kommt auf den persönlichen Standpunkt an und eben auf die Frage, ob man geschützt werden muss oder eben nicht! Fakt ist, dass die Registrierung kommt und man sich entscheiden muss, ob man weiter der Prostitution nachgehen möchte und sich registriert oder ob darauf besser, aus welchen Gründen auch immer, verzichtet. Den Betreibern bleibt auch keine Wahl: sie dürfen nur mit Sexworkern zusammenarbeiten, die über den „Ausweis“ verfügen. Alles andere wäre grob fahrlässig und gesetzeswidrig!
Du schreibst, dass EU-Bürger, die der EU-Freizügigkeits-Regelung unterliegen und Bürger aus Dritt-Staaten, die mit einem EU Bürger verheiratet sind und eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorweisen können, weiterhin in der Prostitution legal arbeiten dürfen. Wenn Du doch Kontakte zur Berliner Politik hast, wie Du schreibst: ist der Regierung das Schicksal jener egal, die diese aufenthaltsrechtlichen Bedingungen nicht erfüllen?
EU-Bürger können grundsätzlich in Deutschland der Prostitution nachgehen. Bürger aus Drittstaaten, also Ausländer, die nicht EU-Bürger sind, ist dies nur erlaubt, wenn sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitzen. Sind solche Ausländer mit einem EU-Bürger verheiratet, gibt es die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der Regel automatisch. Wenn ich weder mit einem EU-Bürger verheiratet bin, noch eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis besitze, bin ich eindeutig „illegal“ im Land. Der Aufenthalt ist nicht gestattet und folglich kann ich auch keinen Huren-Ausweis bekommen. Ein Grenzfall ist die Asyl-Gesetzgebung, wo es eine Aufenthaltserlaubnis, aber eben keine Arbeitserlaubnis gibt. So können Asylanten auch nicht in den „Genuss“ eines Huren-Ausweises kommen. Was das Schicksal und die Haltung der Berliner Politik anbelangt, bedarf es nicht vieler Worte: illegaler Aufenthalt kann und wird zwar ein Schicksal sein, ist aber juristisch gesehen eine Straftat. Hier kann die Politik keine Brücke bauen und es wäre auch gesellschaftlich sicher nicht wünschenswert, wenn man den „Illegalen“ einen legalen Zugang zur Prostitution verschaffen würde. Illegal schließt legal einfach völlig aus!
MigrantInnen wird es schon jetzt schwierig gemacht, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Ist Dir bekannt, dass dies durch die geplante Pflicht zur Gesundheitsberatung erleichtert werden soll?
Zu dem Thema bin leider kein Experte und muss ausnahmsweise passen! – Sorry!
Die Rotlicht-Branche hat zwar keine Lobby. Bei Anhörungen im Vorfeld kamen aber Sachverständige, InteressenvertreterInnen und Berufsverbände und all jene zu Wort, die beruflich mit dem Thema Prostitution zu tun haben. Das Gesetz scheint das Resultat dieser Beratungen zu sein. Hältst Du persönlich das Gesetz für gerechtfertigt? Schliesslich erwähnst Du in Deinem Buch auch Missstände.
Als „Bürger“ bin ich der Meinung, dass das Prostitutionsgewerbe in irgendeiner Form reguliert werden musste, da sich ja Entwicklungen ergeben haben, die gesellschaftlich nicht zu tolerieren sind. Wenn man Deutschland als das „Freudenhaus Europas“ bezeichnet, ist es ja schon weit gekommen! Wenn wir zum Tummelplatz für kriminelle Banden werden, die Frauen aus armen Ländern verschleppen und hier zum tabulosen Sex zwingen, wird mir ganz übel! Das erwarte ich in Bananen-Republiken, aber doch nicht in meinem Heimatland. Doch zur Bewältigung dieses Problems gibt es ja die neuen Menschenhandels-Pararaphen im Strafgesetzbuch und die Zuhälterei etc. hat man daraus auch nicht gestrichen. Dass man die Regulierung des Gewerbes mit einem zusätzlich Monster-Gesetz deutsch-gründlich anpackt, verwundert mich nicht und ich sehe schon die Berge von Papier, die dies verursachen wird. Ob das so sein musste? Die Frage lass ich einmal zwinkernd offen, da ich ja geschäftlich von diesem Gesetz durchaus profitiere und mir keine Verlogenheit unterstellen lassen möchte.
In Kanada gibt es Sexwork Aktivisten, die die Rolle von sog. „Dritten Parteien“ in der Prostitution untersucht haben. Gemeint ist das Management in der Sexindustrie, wozu Prostitutionsbetriebe und Dienstleistungen rund um Prostitution zählen. Diese wurden befragt. Es geht hier vor allem um Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Wohle der SexarbeiterInnen. Gesprochen wird von einem „ethischen Unternehmertum“. Wäre das nicht auch ein Thema im Rahmen Deiner Beratung? Du hast ja die Gründung einer Unternehmensberatung angekündigt, die u.a. helfen soll, Geschäftsmodelle anzupassen.
Meine „Anpassung von Geschäftsmodellen“ hat schon gewisse ethische Ansprüche. Ich sehe mich nicht als „Lückenfinder“, der gesetzliche Regeln geschickt aushebelt und damit das Recht etwas beugt. Leute, die so etwas tun, wird es sicher geben, aber ich denke, dass deren Erfolg eher von kurzer Dauer sein wird. Wenn man Modelle schafft, mit denen alle gut, sicher und ertragreich leben und arbeiten können, wäre doch viel gewonnen. Wenn man gegen das Gesetz provokativ rebelliert, wird man feststellen, dass der Staat ganz unemotional am längeren Hebel sitzt. Wenn man sich mit dem Gesetz arrangiert und sich vielleicht sogar mit den Behörden informativ austauscht, sind die Chancen auf ein friedliches Miteinander viel größer. Offener Dialog beseitigt nämlich Misstrauen und wenn man das „Gesicht“ vom Amt kennt und freundlich interagiert, gibt es möglicherweise dann eher amtliche Hinweise statt Bußgeldbescheide.
Du bietest ja dann auch Beratungsleistungen für Prostituierte an?! Glaubst Du, dies ist notwendig? Schliesslich kann man sich an Fachberatungsstellen für Prostituierte wenden oder an Berufsverbände, die mit dem Gesetz vertraut sein dürften und sicher die ersten sind, die darüber informiert werden, wo und wie die verpflichtende Anmeldung und Gesundheitsberatung erfolgen soll.
Meine angebotenen Beratungsleistungen für Prostituierte beziehen sich grundsätzlich auf solche Fälle, wo eine Prostituierte durch das Gesetz zur Betreiberin einer Prostitutionsstätte wird. Hier kommen dann Konzepte, Zuverlässigkeitsprüfungen etc. in den Blick, die unter dem Aspekt der Unternehmensberatung zu betrachten sind. Basis-Informationen für Sexworker halte ich übrigens kostenfrei bereit. Die „normale“ Beratung werden die üblichen Fachberatungsstellen, die ich für sehr kompetent halte, sicher übernehmen. Die können natürlich keine Unternehmensberatung bieten, da dies nicht ihr Fachgebiet ist und es wohl auch nicht zum Selbstverständnis passt. Ob es hier Symbiosen gibt, wird sich zeigen. In jedem Fall bekommt jede und jeder, die oder der mich anschreibt oder anruft, eine Antwort auf seine Frage und in meinem Netzwerk, zu dem auch einige Juristen und Steuerberater gehören, gibt es für die meisten Fällen einen geeigneten Ansprechpartner, falls denn entsprechender Bedarf entsteht.
Auch die Kunden werden in die Pflicht genommen: es werden Geldstrafen bis zu 50.000€ für Kondom Verweigerer angedroht, Haftstrafen bis zu 5 Jahren im Kontakt mit ‚Zwangsprostituierten‘. Zwei Fragen dazu hab ich: Was glaubst Du, was Betreiber tun können, um die Kondompflicht durchzusetzen? Und wie sollen Kunden, aber auch Betreiber Zwang und Fremdbestimmung feststellen? Hast Du auch dafür Beratung?
Das Gesetz verlangt von den Betreibern lediglich auf die Kondompflicht hinzuweisen! Dem Gesetz dürfte Genüge getan sein, wenn ein entsprechender Hinweis auf der Webseite vorhanden ist und im Bordell entsprechende Schilder angebracht werden. Die Durchsetzung ist nicht unbedingte Pflicht des Betreibers, da er ja beim „Vollzug“ des Aktes selten zugegen ist. Wenn er natürlich erfährt, dass in seinem Betrieb ohne Gummi verkehrt wird, muss er zum Eigenschutz einschreiten und die „Wüstlinge“ zur Ordnung rufen. Denn wenn er es fortlaufend duldet, kann man ihm daraus natürlich eine Lampe bauen oder sogar unterstellen, dass er ein solches Verhalten aus geschäftlichem Interesse sogar fördert. Wäre dies so, könnte seine Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte schnell in Gefahr sein.
Was die Zwangsprostitution und deren Wahrnehmung anbelangt, sind wir ein wenig auf hoher See: man guckt Menschen immer nur vor den Kopf und hinter einer sympathischen Fassade können sich durchaus Abgründe verbergen. Sexworker sind nun mal begnadete Schauspieler, sonst hätten sie in ihrem Beruf auch keinen Erfolg. Wer täglich Lust und Leidenschaft suggerieren kann, dem wird es auch nicht wirklich schwer fallen, bestehenden Zwang zu überspielen und den Zuhälter zu verleugnen. Deswegen ist es für Betreiber und Freier schwer, Zwangsprostituierte zu identifizieren. Der Betreiber kann sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass ihm ein gültiger Huren-Ausweis vorgelegt wurde und er so davon ausgehen kann, dass die Prostituierte amtlich beraten und geprüft wurde. Wenn das Amt die Fremdbestimmung nicht erkannte, wie sollte es dem Betreiber dann gelingen? Und der Freier wird doch alle belastenden Indizien ausblenden, wenn er dem Modell seiner Träume begegnet und sich dann auch sicher mit seiner fehlenden Auffassungsgabe herausreden. Wie will man ihm auch das Gegenteil beweisen? Wenn eine Frau einen Betreiber oder einen Freier nicht konkret um Hilfe bittet, wird wohl nichts passieren. Selbst wenn sie sich offenbart, ist wahrscheinlich nur vom Betreiber Hilfe zu erwarten; der Freier, so er denn Frau und/oder Familie hat, wird schnell verschwinden, um nicht in polizeilichen Akten zu landen, denen häusliche Dramen folgen könnten.
Du schreibst auch, dass das Erotik-Marketing (Printbereich, Online Werbung) von dem Gesetz betroffen ist. Was würdest Du Webportalen als erstes raten, wo sexuelle Dienstleistungen beworben werden?
Die Portale müssen sich in Hinsicht auf Erotikwerbung, die den deutschen Markt betrifft, intensive Gedanken machen. Ab Juli 2017 sind Begrifflichkeiten wie AO, FO, Sex mit Schwangeren und Flat-Rate-Ficken im gewerblichen Bereich verboten. Prostituierte, ob nun haupt- oder nebenberuflich tätig, dürfen solche Praktiken nicht mehr anbieten und in ihren Werbetexten auch nicht mehr veröffentlichen. Printmagazine und Internet-Portale, die in Deutschland ansässig sind, und damit eindeutig dem deutschen Recht unterliegen, könnten wegen Beihilfe zu einem Gesetzesverstoß belangt werden, wenn sie rechtswidrige Anzeigen drucken oder online stellen sollten. Ähnlich wie beim Jugendschutz, werden sich die Profis in der Branche rechtssicher aufstellen und ihre Kunden auch entsprechend informieren.
Gewaltige Steuerhinterziehung im deutschen Rotlicht-Gewerbe?
Zum Thema Steuern gibt es viel Sprengstoff im neuen Gesetz! – Der Bundesfinanzminister sitzt beim neuen Prostitutionsgesetz natürlich einnehmend mit im Boot, denn nach unserer Abgabenordnung sind für alle Umsätze und Gewinne Steuern zu entrichten und auch viele Gemeinden sind bereits seit längerem mit lokalen „Sex-Steuern“ am Start, mit denen sie auch ein Stück vom erotischen Kuchen abbekommen möchten. Auch wenn der Kuchen in den letzten Jahren immer kleiner geworden ist, soll dieser möglichst „gerecht“ geteilt werden, damit all satt werden. Bei Geld hört bekanntlich die Moral auf!
Gib dem Schäuble, was des Schäubles ist!
Die deutschen Finanzbehörden werden auf sehr geschickte Art und Weise ins neue Gesetz mit integriert, indem sie über die Anmeldungen der Sexworker(innen) und auch über die Erlaubnisanträge der Betreiber von Prostitutionsstätten automatisch und damit sehr schnell per elektronischem Datenaustausch informiert werden. Während die Betreiber in den meisten Fällen sicher bereits ein angemeldetes Gewerbe besitzen und dementsprechend steuerlich erfasst sein dürften, ist die Lage bei den Prostituierten und speziell bei den Gelegenheits-Prostituierten vermutlich eine ganz andere:
Eine Neuanmeldung löst zwar zunächst einmal „nur“ die mögliche Steuerpflicht für die Zukunft aus, weil die Tätigkeit ja erst nach der Anmeldung aufgenommen wird und somit steuerpflichtige Einnahmen logischerweise erst nach einer Aufnahme der Tätigkeit entstehen können. Soweit richtig! – Aber eine Neuanmeldung muss ja gar nicht bedeuten, dass man „neu“ in der Prostitution unterwegs ist, sondern, dass man vielleicht nach vielen Jahren des „Schaffens“ nun gezwungen ist, sich „ordnungsrechtlich“ anzumelden.
Das Finanzamt interessiert sich aber nicht nur für die Einnahmen, die nach dem Datum der Prostitutions-Anmeldung entstehen, sondern kann auch gezielt die Frage stellen, was denn in den vorherigen Jahren so verdient wurde. Bei einer Steuerhinterziehung kann man im schlimmsten Fall über 10 Jahre zurück belangt werden, was stets mit einer Nachzahlung der nichtgezahlten Steuer verbunden ist, zu der sich noch eine zusätzliche empfindlichen Strafe hinzugesellen kann.
Wird die amtliche Anmeldung also für manche zum fiesen Fallstrick?
Das „Anschaffen“ ist ja einer der wenigen Geschäftsbereiche, wo das Bargeld dominiert und wo die Kunden keinen Wert auf eine ordnungsgemäße Quittung legen, weil diese zu Hause bei „Mutti“ aufgefunden werden könnte und auch die Höhe des gezahlten „Hurenlohns“ ist im nachhinein kaum feststellbar. Dies eröffnet natürlich „Gestaltungsmöglichkeiten“ und zwar gerade dann, wenn noch nicht einmal die Identität der Sexworkerin zu ermitteln ist. Eine Steueroase, die ausnahmsweise mal nicht in Liechtenstein oder Panama liegt, sondern in privaten deutschen Schlafzimmern, wo gegen Bares ein bisschen „private Sünde“ angeboten und über kostenfreie Anzeigen propagiert wird.
Prostitution – Marktforschung in Frankfurter Eroscentern
Obwohl der Sinn meiner letzten Frankfurt-Reise eigentlich ein ganz anderer war, blieb mir am vergangenen Wochenende durch bereits benannte unerfreuliche Umstände, etwas Zeit, um ein wenig in die situative Erforschung real existierender „Zustände“ einzusteigen. Dazu machte ich mich für einige wenig lustvolle Stunden zum angeblichen „Freier“ und begab mich auf eine „Laufhaus-Rallye“ durch Eroscenter im Zentrum von Frankfurt am Main.
Mich reizte weniger die nackte Haut, die es dort in Hülle und Fülle gab. Davon habe ich in den vergangenen Jahren schon mehr als genug gesehen und dementsprechend ist das für mich eher „Normalität“ als Reiz. Mich interessierte, welche Angebote man in den größten Laufhäusern der Republik bekommt und ob sich die Sexworker dort überhaupt Gedanken über das neue Prostitutionsgesetz machen, das ja schon in einem guten halben Jahr auch im besuchten Quartier zwangsläufig gelten wird.
Die Laufhäuser in der „Breiten Gasse“ werden in Freierforen für ein besonders gutes Preis/Leistungsverhältnis gepriesen und beherbergen fast ausschließlich Damen aus Südamerika, Thailand und Osteuropa. Bei meinem Besuch traf ich außer der deutschen Oma Christa, die mit 70 Jahren wohl die älteste aktive Sexworkerin dort ist, keine weitere deutsche Dienstleisterin an! Latinas liegen im Trend und beherrschen zahlenmäßig den Markt in der Gasse. „Mi amor“ ist die gängige Begrüßungsformel und viel weiter gehen die Sprachkenntnisse dann leider auch nicht. Aber wer kommt auch zum reden in den Puff?
Für ganze 25 € wird das Basisprogramm im Flur angeboten: Blasen, Ficken, Position. Das alles „langsam, langsam“ abgehen soll, wird auch immer wieder betont und die Floskeln hört man durchgängig durch den Flur hallen. Für nur 5 € mehr ist auch Blasen ohne zu bekommen und ab 40 € bieten viele Ladies auch ganz unverblümt und ohne vorgehaltene Hand den totalen Gummiverzicht beim Verkehr an. Das hatte ich schon in Foren gelesen, wollte mir aber eben die Bestätigung holen, die ich dann auch bekam.
Ohne nach dem besonderen „katholischen Service“ (Codewort für tabulosen Sex) zu fragen, bekam ich innerhalb einer Stunde bestimmt 10 solcher Angebote, wobei ich den Eindruck gewann, dass AO durchaus normal ist, wenn man denn ein paar Taler mehr investiert. Wenn in über 10 Zimmern der gummifreie Genuß für 40 € offeriert wird, wird man mit einem 100 €-Angebot sicher auch die „überzeugen“ können, die nicht offensiv mit dem speziellen Service werben! – Behaupte ich einfach mal.
Das „Geschäft“ scheint allgemein nur mittelmäßig zu laufen und die über 100 € tägliche Zimmermiete muss man ja mindestens verdienen. So ist es erforderlich den Kunden das anzubieten, was diese wollen, sonst bleibt man einfach auf der Strecke. Risiko gehört zum Geschäft und wird eingegangen, um mehr oder weniger überleben zu können. Mehr ist es nicht, denn bei den genannten Tarifen kann man nur mit „Masse“ Geld verdienen und ich will überhaupt nicht darüber nachdenken, was dabei für die Frauen wirklich übrig bleibt.
Nach dem neuen Gesetz ist der angebotene Service demnächst absolut verboten! Ich befürchte aber, dass sich dies bei den Anbieterinnen bis jetzt überhaupt nicht rumgesprochen hat! Deutsche Sexworker können im Internet recherchieren, haben Infos aus der Zeitung oder sonst irgendwie davon gehört. Doch Damen aus Kolumbien, Thailand und Osteuropa finden im Internet kaum Informationen in ihrer Landessprache und setzen sich so mit dem Thema gar nicht auseinander! Hier wäre eine staatliche Informationskampagne dringend notwendig, selbst wenn diese nur aus Flyern des Gesundheitsamtes in diversen Sprachen bestehen würde.
Ich stelle mir die Frage, wie es ab Mitte 2017 in den von mir besuchten Centern aussehen wird. Was wird der Standardservice (mit Schutz) dann kosten? Wollen die Freier diesen Service dann überhaupt noch haben? Wie wollen die Betreiber eigentlich die Kondompflicht umsetzen, wenn dabei die Gefahr besteht, dass keine Sexworkerin mehr die Zimmermiete erwirtschaften kann? Auf die Sexworker und auf die Betreiber kommen harte Zeiten zu und ich habe keine Idee, wie man den Spagat zwischen Gesetzestreue und Geldverdienen hier auch nur ansatzweise bewältigen kann. Darum werde ich im Sommer wiederkommen und mir die Veränderungen dann sorgfältig ansehen.
Prostitutionsgesetz – Ist Beratung auch in Fremdsprachen möglich?
Beitragsdatum: 8. Dezember 2017 – Autor: Howard Chance (Publizist)
Deutsche Gesetze werden in deutscher Sprache verfasst. Klar! Und die deutsche Juristen-Sprache ist nun einmal recht kompliziert und viele Sexworkerinnen in Deutschland haben Probleme, den Gesetzestext im Detail zu verstehen, da Deutsch für sie eben eine Fremdsprache ist. Nach statistischen Erhebungen sollen ja 75% der Sexworkerinnen nicht in Deutschland geboren worden sein und so sind gravierende kommunikative Probleme absolut vorprogrammiert.
Auch in der Beratung kam es schon vor, dass man mich nicht ausreichend verstand, was nicht auf Dummheit zurückzuführen war, sondern einfach an der vorhandenen Sprachbarriere lag. Deutsch ist meine Muttersprache, Englisch spreche ich verhandlungssicher und französisch funktioniert auch recht gut, aber in osteuropäischen und asiatischen Sprachen bin ich leider (nach wie vor oder noch) eine völlige Niete!
So sind dann und wann Übersetzer gefragt, die mir durch glückliche Umstände nach vorheriger Absprache zur Verfügung stehen. Wer also in seiner Landessprache beraten werden möchte, kann mir dies gerne mitteilen und ich werde mich kreativ um Lösungen bemühen!
Für Bürgerinnen und Bürger aus russischsprachigen Gefilden gibt es Möglichkeiten, ebenso für Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, aus Ungarn, Bulgarien, Tschechien, Slowakei und Rumänien. Hier ist lediglich ein gewisser Vorlauf zu beachten, da entsprechende Übersetzer organisiert werden müssen.
Eine lustige Frage war in der vergangenen Woche, ob es mein Buch auch auf thailändisch übersetzt gibt! Leider nein, denn der Aufwand wäre viel zu beträchtlich und die Zielgruppe einfach viel zu klein! Aber wenn es jemanden gibt, der eine solche Übersetzung kostenneutral übernehmen will, der möge mich bitte ansprechen.
Am Freitag, dem 16. Dezember 2016, präsentiert Dona Carmen e.V. in Frankfurt am Main den Entwurf der Verfassungsbeschwerde gegen das neue Prostitutionsgesetz. Zu diesem Anlass reisen eine ganze Reihe von Sexworkerinnen an den Main. Nun ist von einigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern angedacht, den Tag in gemütlicher vorweihnachtlicher Runde ausklingen zu lassen und dabei miteinander ins Gespräch zu kommen, als Ausklang eines sicher interessanten Tages.
Zeit und genauen Ort gibt es noch nicht, da wir noch in der Findungsphase sind. Klar, es wird in Frankfurt sein und der Termin wird abends gewählt, da die Leute ja in den meisten Fällen arbeiten müssen. Vielleicht hat jemand aus der Frankfurter „Community“ einen Location-Tipp? Dann würde ich mich über eine Rückmeldung freuen!
Der Aufruf zum Meeting erfolgt parallel auch im Joyclub, bei MC-Escort und bei Facebook, damit sich zusammen findet, was einfach zusammen gehört. Ich freue mich jedenfalls auf interessante neue Kontakte.
Ob Escorts, Taschengeld Ladies, Hobbyhuren, Professionelle, und was es alles noch für Bezeichnungen gibt: Seit Jahren frage ich mich, warum sich viele interessierte Aussenstehende, aber auch Kunden, so schwer damit tun, zu akzeptieren, das Escorts ein Privatleben haben, wie jeder andere auch, und das der Job und ein Teil ihres umtriebigen Lebens nicht von bezahltem Sex regiert wird. Viele von uns haben Familie, sind Mütter.
Das Private wird in vielen einschlägigen Foren und Diskussionsrunden, bei Dates und Medienanfragen immer und immer wieder zum Thema gemacht. Darüber habe ich lange und tief nachgedacht.
Ist es der Gegensatz Engel – Hure? Reinheitspostulat vs. ausserhäusigem Schmuddelsex? Ist es Kontrolle und der omnipotente Wunsch, alles über Prostituierte wissen zu wollen? Ist es nur Neugier und Voyeurismus? Ist es die Illusion der Dauerverfügbarkeit, die sexuelle Verfügbarkeit an sich, die Huren umkreisen? Ist es die Vorstellung, dass alle Huren isoliert und verstossen von der bürgerlichen Welt sind, nur auf Anrufe und Kunden wartend, eventuell auf einen Retter, der sie in ihrem Schicksal erlöst?
Gibt es auf Kundenseite tatsächlich die Vorstellung, dass ein Escort exklusiv sein muss, im Sinne, sich nur für den Allereinzigen bereit zu halten? Und falls ja, warum wird diese Illusion immer wieder in Frage gestellt, wenn ein Escort so tut als ob? Warum fragt man privates ab, den richtigen Namen, obwohl man sich des Sinns eines Künstlernamens doch durchaus bewusst ist? Dem Schutz der Identität und all das.
Warum sind die Medien, Journalisten, Wissenschaftler, Studenten häufig so erpicht darauf, das Leben von Prostituierten auszuleuchten?
Das Verruchte und Faszinierende, das, was man dem P6, dem Rotlicht zurechnet, spielt sich doch im Geheimen ab, diskret und hoffentlich geschützt, erhält durch die Grenzüberschreitung und damit indirekt von eigenen bürgerlichen Moralvorstellungen genährt erst den Charme des Verbotenen.
Und dafür möchte ich einfach mal plädieren, und zwar öffentlich. Für das Geheimnis, und nicht die Hosen runterzulassen bei allen Fragen, die das Private berühren. Es sei denn, die Dame hat ein dringendes Mitteilungsbedürfnis und den Wunsch aufgrund einer gewissen Vertrautheit mit einem bestimmten Kundenmann, ihr Privates preiszugeben, mit dem er doch verantwortungsvoll umzugehen weiss.
Meiner Meinung liegen die Ursachen für all diese Fragen, die an eine “öffentliche” Frau herangetragen werden, in der Vorstellung einer potentiell für jedermann “verfügbaren” Frau, in einem Besitzanspruch und der zunehmenden Aufweichung der Grenzen zwischen privat und öffentlich, wozu das Internet nicht unerheblich beiträgt.
Es gibt einen Punkt, über den ich immer stolpere, wenn ich darüber nachdenke: die Vermischung von privat und öffentlich kommt auch dadurch zustande, indem persönliche, rein menschliche Bedürfnisse nach sozialem Kontakt, Nähe, Sex, Austausch zunehmend in Beziehungen nicht mehr befriedigt werden.
Der bezahlte Sex ist nicht mehr so ohne weiteres abgrenzbar von Privatheit, ausser künstliche und persönliche Grenzen zu definieren und durchzusetzen. Viele Grenzen, die das Geschäft in früheren Tagen bestimmten, sind gefallen. Küssen war ein Unding, Falle schieben weitverbreitet. Heute werden viele Praktiken tabulos und ohne Schutz angeboten, der hohen Kundennachfrage und des ökonomischen Drucks offenbar geschuldet, die gesundheitlichen Risiken verdrängt.
Typisch ist dabei auch die Girlfriend-Erfahrung, wo auch der Wunsch und das Angebot von Zungenküssen besteht. Um garnicht erst den Anschein zu erregen, dass man es mit einer sog. Professionellen zu tun hat. Das Girlfriend ist sprachlich eng mit der Rede vom Sugarbaby verwoben; beides deutet auf den ersten Blick nicht auf Prostitution hin.
Ob es eine Mode unserer Zeit wird, Prostitutionsportale in Sugardaddy-Portale wie in den USA zu firmieren? Ursprünglich der Rechtslage dort geschuldet. Oder der Tatsache, den negativen Beigeschmack der „Käuflichkeit“ ausblenden zu wollen, die Intimität an dieser Stelle also zu privatisieren? Die Affäre, die Geliebte, die für einen Beitrag X über den Zeitraum Y finanziell ausgehalten wird, sich allerdings nur für den Allereinzigen bereit hält.
Ist die Hure deshalb ein Schreckgespenst und Konkurrenz für die bürgerliche Frau geworden? Oder könnte man nicht sagen, dass Hurerei in der ein oder anderen Weise ein gesellschaftliches Gesamtphänomen ist und die exklusive Liebe und der Sex verbunden mit einer absoluten Treue-Vorstellung von den Wirklichkeiten längst überholt wurde? Das es auch völlig normal ist, geldwerte Vorteile rauszuschlagen und den Umschlag durch eine Prada-Tasche, also durch Geschenke, zu ersetzen?
Die Vorstellungen von Beziehung und Partnerschaft weichen auf, sind nicht mehr der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft vorenthalten; Sex und Liebe wird mit zunehmendem Alter, Erfahrungswissen von vielen immer weniger exklusiv gedacht. Mann hat seine Stammfrauen in Bordellen oder im Escortbereich, viele wollen nicht permanent wechseln. Scheidungen allerorten: mehr als jede dritte Ehe wird geschieden.
Häufige Trennungen und Beziehungswechsel, Frauen, die einen anderen Lifestyle mit wechselnden Partnern bevorzugen, werden selbstbewusster und sind häufiger anzutreffen. Ein Emanzipationsfortschritt könnte man sagen. Auch für jene, die sich eine lebenslange Partnerschaft mit dem gleichen Mann, der gleichen Frau nicht mehr vorstellen können oder die Suche nach dem passenden Partner längst aufgegeben haben.
Vielleicht sind deshalb viele Ehefrauen den Huren gram, die anderswo über den „Betrug“ durch Sexarbeiterinnen diskutieren und weniger über die Ursachen des „Fremdgehens”? Werden sie überflüssig gemacht, die Ehefrauen? Und was treibt die Männer aus dem Haus? Sind nicht viele Frauen froh, selbst keine „eheliche Pflichten“ erledigen zu „müssen”? Frag ich mal blasphemisch.
Die Wahrnehmung, das eine Prostituierte potentiell für jeden verfügbar ist und sich daraus die Vorstellung ableitet, dass sie als Frau und Mensch kein Privatleben besitzt, sagt in dieser Perspektive vieles über die Kritikerinnen selbst aus, weniger über die Prostituierten. Wer macht hier wen zum Objekt? Und ein Job, der mit Animalischem Geld verdient, der Natur der Menschen geschuldet, ist dann also kein Beruf? Weshalb Huren für das mangelnde soziale Ansehen bluten müssen und weiterhin stigmatisiert bleiben? Summa summarum besteht wohl bei vielen Menschen die Vorstellung, das uns privat niemand begehrt und liebt, „weil“ wir Huren und in ihren Augen nicht gesellschaftsfähig sind.
Eben aufgrund des geringen gesellschaftlichen Ansehens und dem Schutz ihres Privat- und Intimlebens können und wollen die allermeisten Sexworker nicht öffentlich werden und ihr privates und intimstes veröffentlichen, wie manche in anonymen Forenwelten tagein, tagaus damit ihr Geschäft am laufen halten. Daher lebt der Markt von Erfahrungsberichten, die Bewertung „der Performance” einer Anbieterin und der intimste Sexakt wird öffentlich gemacht. Darüber haben viele Escorts keine Kontrolle, obwohl es ihre Würde berührt und nicht Teil der bezahlten Dienstleistung ist. Eigentlich sind wir gar keine öffentliche Frauen, auch wenn ein paar Bilder im Netz rumstehen. Wir lieben still und heimlich und treffen ausgewählte Kunden diskret.
Howard, was halten Sie von den Sexworker-Verbänden?
Im Rahmen meiner publizistischen und beratenden Arbeit, bin ich in den vergangenen Monaten mehrfach mit Mitgliedern von Sexworker-Verbänden in verschiedenen Foren, Portalen und auch im direkten Meinungsaustausch bis zum Totalschaden kollidiert. Das hat sich automatisch hochgeschaukelt, ohne das ich es wollte. Warum auch? – Aus diesen Umtrieben heraus, ist jedenfalls im Oktober eine Situation entstanden, die geeignet war, meinem Image und damit auch meiner Arbeit nachhaltig zu schaden.
Howard Chance: Clubbetreiber, Zuhälter, möglicherweise Brandstifter? – Einer, der mit bösen Rockern rummacht und sich nun auf den Weg gemacht hat, Geld von Sexworkern für seine schlauen Sprüche zu nehmen. Howard Chance: einer, der sein Buch abgeschrieben hat und Mädels bedroht, die nicht seiner Meinung sind!
Na, eine Empfehlung klingt anders und ich konnte gar nicht verstehen, aufgrund welcher Informationen ein solch wirres Bild entstehen konnte. Selbst bei Geschäftsterminen wurde ich darauf angesprochen, dass Sexwork-Aktivistinnen vor mir warnen würden und dass ich nur üble Dinge im Schilde führen würde. Oh, das tat nicht gut, aber im Internet lässt sich schnell alles verbreiten, was irgendwie interessant klingt.
Dass ich statt „Zuhälter“ eher „Abhälter“ war, können Insider jederzeit bestätigen; statt Brandstifter war ich Opfer eines Mordversuchs und bin dem gelegten Feuer in letzter Minute in Unterhose entkommen. Der Täter hat zumindest die Brandstiftung gestanden und wurde
wegen versuchtem Mord rechtkräftig verurteilt. Mein Buch habe ich natürlich selbst geschrieben und wie soll ich Damen abzocken, die ich überhaupt nicht berate? – Ich kann ja vieles ab, aber hier wurden Grenzen deutlich überschritten!
Vom Saulus zum Paulus? … Der Weg ist das Ziel?
Im konstruktiven Dialog habe ich dann Kontakt zu führenden Aktivistinnen aufgenommen, habe fachlich zum Teil hart diskutiert und inzwischen hat sich überraschenderweise der Umgang miteinander deutlich gebessert. Schon die Tatsache, dass sich ein Mann massiv in Sexworker-Themen einbringt, war vielen der Damen schon ausreichend verdächtig und da ich mitunter scharf und manchmal auch zotig formuliere, muss ich mich über Kritik nicht wundern, da ich diese ja auch gerne provoziere. Stattgegeben!
Mit Ausnahme des schon erwähnten österreichischen Portals, wo mich ein männlicher Moderator, der einigen Mädels wohl gefallen wollte, völlig unwirsch abbügelte und mit plumpen Verleumdungen meinen Foren-Ausschluß zwergenhaft verkündete, bin ich mit vielen Aktivistinnen inzwischen absolut im Reinen und unterstütze deren Anliegen ausdrücklich. Schließlich bin ich auch überhaupt keine Konkurrenz für die Verbände, da ich in Bereichen berate, für die bei den Verbänden überhaupt keine Angebote bestehen und die diese auch auch gar nicht leisten können und wollen. Ich bin kein politischer Aktivist, sondern besonnener Berater, der ganz pragmatisch an existenten Problemlösungen arbeitet.
Sowohl der BesD wie auch Dona Carmen leisten seit Jahren eine unverzichtbare wertvolle Arbeit und haben sich zum unerfreulichen Kampf gegen Windmühlen aufgestellt. Sie haben sich aktiv in Beratungsprozesse eingebracht und sind für die Sexworker in Deutschland unverzichtbare Ansprechpartner. Dies habe ich nie in Frage gestellt und ich hatte auch nie die Absicht, in diesem Bereich in beratende Konkurrenz zu treten.
Von meinem sonnigen Stuhl aus, ist es ja leicht, Kritik zu üben, da ich ja von der neuen Gesetzgebung nicht direkt betroffen bin, sondern – zugegeben – sogar wirtschaftlich davon profitiere. Dass dies nicht gefallen muss, dürfte klar sein, hat aber sicher nichts mit Abzocke zu tun! – Faire Dienstleistung, fairer Preis und ständige mentale Weiterentwicklung.
Den Aufruf von Dona Carmen e.V. zu einer Verfassungsbeschwerde, habe ich durch diverse Veröffentlichungen bereits unterstützt und werde dies auch weiter tun. Eine Teilnahme an der Konsilidierungsversammlung am 16.12.2016 in Frankfurt/Main ist fest eingeplant.
Ich suche nach wie vor das Gespräch mit allen Betroffenen, bin gerne bereit inhaltlich und moralisch zu unterstützen, liebe es konstruktiv zu streiten und würde mir wünschen, dass der Respekt, den ich den Verbänden gewähre, auch irgendwann zu mir zurückkommt. Ein sehr positives Zeichen war, dass mich inzwischen einige Kritikerinnen in Facebook sogar als „Freund“ geaddet haben und auch Beiträge von mir bei Twitter teilen. Dass eine bekannte deutsche Aktivistin bei mir neuerdings „mit im Boot“ ist, möchte ich an dieser Stelle nicht verschweigen. Dass würde sie sicher nicht tun, wenn ich aus der Hölle käme … oder?
Das Motto von Dona Carmen „Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen!“ nehme ich somit im positiven Sinn auf und schaue, was mögliche Kooperationen anbelangt, sehr positiv
in die arbeitsreiche Zukunft!
Vor einigen Wochen habe ich auf einer meiner Reisen durch die Republik eine sehr interessante Lady kennengelernt, die sich seit vielen Jahren in der Rotlicht-Szene bewegt, selbst einmal aktive Sexworkerin und Aktivistin war und sich derzeit als Kolumnistin und Autorin mit dem Thema „Prostitution“ beschäftigt und dabei ihren berichtenden Fokus sogar international ausgerichtet hat. Nach einem Treffen in Berlin, hat mir „Ariane“ zugesagt, mich vielfältig zu unterstützen und für MH-Consulting auch Beratungsaufgaben in 2017 zu übernehmen, worüber ich mich sehr freue!
Heute ein erster Beitrag von Ihr, der sich mit dem Thema „Stigmatisierung von Sexworkern“ befasst und dabei auch die Frage stellt, ob Sexarbeit wirklich ein Beruf wie jeder andere ist?
„Stigma und Schweigen“ Kolumne by Ariane
Eines der frustrierendsten Dinge als Sexarbeiterin, zu deren Berufsbild Diskretion gehört, ist es, Angst zu haben, öffentlich zu sprechen und sich in Debatten einzumischen. Aus Angst, sich zu outen. Dies hat mich immer begleitet; die Angst durch andere, geoutet zu werden, hat mich dazu veranlasst, vor Jahren in die Offensive zu gehen. Dies ist aber schlecht für das Geschäft und Image, das war mir klar; und je deutlicher ich sichtbar wurde, mit meiner persönlichen Meinung, meinen Erfahrungen und Überzeugungen, desto stärker fühlte ich, dass es an der Zeit ist, mir einen anderen Job zu suchen.
Nein, Sexarbeit ist kein Beruf wie jeder andere, wie es all jene akklamieren, die auf das Recht auf selbstbestimmte Arbeit pochen. Oftmals ist Sexarbeit die einzige Möglichkeit zu überleben, in Deutschland und weltweit, weil andere Optionen verschlossen sind oder weil man nicht in einem unterbezahlten Job oder in Abhängigkeitsverhältnissen leben möchte. Sei es eine Ehe mit Versorgungsanspruch unter diktierten Bedingungen oder der Weg zum Arbeitsamt. Viele haben das schon hinter sich, auch die Gängelei und den Zwang in manchen Paarbeziehungen, der einem jede persönliche Entfaltungsmöglichkeit raubt.
Es gibt viele gute Gründe, auch unter legalisierten Bedingungen über diese stigmatisierte Arbeit zu schweigen: es ist nicht nur das Stigma und die soziale Bewertung in unserem und anderen Kulturkreisen. Oft sind es auch aggressive oder dominante SexarbeiterInnen mit wenig Sachkenntnis, die die Wortführerschaft beanspruchen, oft privilegierte, artikulierte Personen, die die Wortführerschaft an sich reißen, aber nicht die Interessen aller SexarbeiterInnen miteinbeziehen. Das Privileg von manchen verstellt den Blick auf die miesen Arbeitsbedingungen, unter denen viele werkeln, Bedingungen, die in die Persönlichkeitsrechte eingreifen, die einen stumm machen und weil man das Geld zum Leben braucht. Gelddruck, Abhängigkeiten – wie soll man da laut und öffentlich werden? Eine Frechheit von all jenen, die sich selbst zwar frei geschwommen haben, aber Outings anderer forcieren wollen.
Illegalität, Abschiebung – sollen Sexworker, die davon betroffen sind, den Mund aufmachen? Hirnrissig. Das Stigma verstärkt die Barriere, in Not nach Hilfe zu fragen. Und das Menschenhandels-Narrativ, dass alle Sexworker als Opfer, alternativ Opfer eines falschen Bewusstseins definieren will: da traut sich doch kaum noch eine in die Öffentlichkeit und wird von vorneherein nicht ernstgenommen. Man erkennt es ja alleine schon am Umgang vieler JournalistInnen mit Erotikdienstleisterinnen: immer auf der Suche nach abgewrackten Showstars auf der Strasse oder nach schönen Bildern. Der Voyeurismus der Kamera ist unverhohlen und hält drauf.
Dürfen Frauen nicht einfach sagen, sie machen es für Geld? Nein. Weder gegenüber vielen Kunden, noch gegenüber Prostitutionsgegnern. Gelddruck wird als Überlebensprostitution und somit als ‚unfreiwillig‘ und als Zwang interpretiert. Dabei steht Geldverdienst bei anderen Berufe auch an erster Stelle und nicht allein „Berufung“.
Solange Sexarbeit deutschland- und weltweit gesellschaftlich geächtet ist, wird das Hurenstigma existieren. Die kommende Zwangsregistrierung als Prostituierte in einer „Hurendatenbank“, die im kommenden Prostituiertenschutzgesetz auf alle Sexworker zukommt, verfestigt nur das Stigma. Gleiche Rechte wie in anderen Berufen sehen anders aus.