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  • Memo Buchprojekt „Zukunft Rotlicht“ – Prostitution 2018 by Howard Chance

    Memo Buchprojekt „Zukunft Rotlicht“ – Prostitution 2018 by Howard Chance

    Memo Buchprojekt „Zukunft Rotlicht“ – Prostitution 2018 by Howard ChanceMemo Buchprojekt „Zukunft Rotlicht“ – Prostitution 2018 by Howard Chance

    Info für Partner, Sponsoren und Interview-Partner(innen) – 13. August 2018

    Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Freundinnen und Freunde!

    Das Thema „Prostitution“ ist momentan medial sehr populär: das Prostituiertenschutzgesetz und seine Umsetzung, Razzien im Rotlicht-Milieu, spektakuläre Rotlicht-Prozesse und nun auch noch der Radsportler Jan Ullrich und sein Frankfurter „Escort-Drama“! Dazu diverse „Lebensbeichten“ und „Memoiren“ von mehr oder weniger bekannten „Sexarbeiterinnen“ im Buchhandel, „Streitgespräche“ in der Zeit und „Blogging“ bei Facebook, Podcasts bei YouTube. Eine Fülle von Information!

    Im Rahmen meiner Unternehmensberatung zum ProstSchG betreue ich momentan eine nicht unerhebliche Anzahl von „Rotlicht-Betrieben“ im Erlaubnisverfahren, als langjähriger Marketing-Manager von Deutschlands größter „Erotikdiscothek“, als „Objekt-Verwalter“ erotischer Immobilien und als „Projektentwickler“ einer sehr speziellen Escort-Agentur, war und bin ich in den letzten 20 Jahren ständig mit Prostitution konfrontiert worden. Als Autor habe ich für diverse „Medien-Formate“ gearbeitet: zum Teil sehr plakativ, zum anderen Teil beratend im Hintergrund.

    Nun werde ich im August / September ein neues Buch erstellen, das den Arbeitstitel „Zukunft Rotlicht – Prostitution 2018“ trägt: ein aktuelles „Sittengemälde“ mit einer Beschreibung der vielfältigen Formen der Prostitution, bei der Protagonistinnen und Protagonisten zu Wort kommen werden.

    • Welche Formen von Prostitution gibt es?
    • Welche Menschen prostituieren sich und warum?
    • Wie hat sich Prostitution in den vergangenen Jahrzehnten verändert?
    • Ist Prostitution noch „zeitgemäß“ oder wird Sexualität jetzt anders ausgelebt?
    • Wie steht die Gesellschaft zum Thema Prostitution?
    • Prostitution als Wirtschaftsfaktor und der Staat als „Zuhälter“?
    • Das vermeintliche „Schutzgesetz“: Schutz oder absolute Kontrolle?
    • Selbstbestimmte Prostitution versus Zwangsprostitution. Was überwiegt?
    • Hat das Rotlicht in Deutschland noch eine Zukunft? Visionen 2.0?

    Diese und viele weitere Detailfragen wird das Buch stellen! Die Antworten kommen nicht etwa nur von mir selbst, sondern auch von Interview-Partnerinnen und – Partner, die ich momentan befrage oder in den kommenden Wochen noch befragen werde. Befürworter von Prostitution kommen ebenso zu Wort, wie Prostitutions-Gegner. Betreiberinnen und Betreiber beschreiben Entwicklungen und blicken womöglich wehmütig auf die „gute alte Zeit“, Sexworkerinnen reflektieren und protestieren, innovative Anbieter berichten von ihren „Visionen“ für die jetzt stark gebeutelte Branche. Vermeintliche „Steuersünder“ stehen Rede und Antwort, Milieu-Größen und Freier kommen ebenfalls zu Wort!

    Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt sind in einer gelebten Demokratie wichtig und daher wird mein Buch primär dokumentieren und weniger werten! Ich schreibe ja keine Bibel und kein „Glaubensmanifest“ und überlasse es in der Regel der Leserin und dem Leser, sich anhand von fundierten Informationen eine eigene Meinung zu bilden! Das ich dennoch eine „Intention“ verfolge, steht natürlich außer Frage! Doch erwarten Sie an dieser Stelle bitte nicht die „Kampfschrift“ eines „Revoluzzers“! Die „Wahrheit“ ist ja bekanntlich „relativ“ und unterscheidet sich von Person zu Person und hat damit keine „Allgemeingültigkeit“!

    Selbst Gesetze und Verordnungen haben nichts mit „Wahrheit“ zu tun, sondern sind lediglich in Form gebrachte „Meinungen“, die eine Mehrheit von Volksvertretern stellvertretend für das Volk beschlossen hat. Ob jedes Gesetz dem „Volkswillen“ entspricht, lassen wir einmal offen! Direkte Demokratie gibt es ja nicht und diese würde bei komplexen Staatsgebilden auch überhaupt nicht funktionieren! Unmöglich!

    Das alles spielt bei einem „Sittengemälde“ aber auch keine dominante Rolle! Es geht, wie schon erwähnt, um Information und Meinungsbildung und auch darum mit existenten Vorurteilen ein Stück weit aufzuräumen!

    Wer sich als Interview-Partnerin oder -Partner kurzfristig noch „einbringen“ möchte, die oder der ist herzlich eingeladen, mich zu kontaktieren. Dies gilt natürlich auch für alle „Sponsorinnen“ und „Sponsoren“, die das Projekt fördern / unterstützen möchten!

    Die Fakten zum Buchprojekt „Zukunft Rotlicht“ – Prostitution 2018

    Umfang: ca. 300 Seiten im Eigenverlag by Howard Chance / Druck über BoD GmbH. Erscheint am 10. Oktober 2018 und ist online und über jede Buchhandlung zu beziehen. Das Buch wird per „Print-on-Demand“ veröffentlicht, wobei vom Autor eine Erstauflage geordet wird, die dann zur Bemusterung / Präsentation verwendet wird. Die Präsentation findet im ersten Schritt auf der „Venus Erotikmesse“ Mitte Oktober 2018 in Berlin statt, später ist eine umfangreiche Präsentation für den Buchhandel angedacht. Ergänzend wird es natürlich im Sinne der „Digitalisierung 2.0“ auch ein Ebook geben, dessen Vermarktung auf den üblichen Online-Kanälen stattfinden wird.

    Kontakt zum Autor gerne jederzeit unter der Mailadresse howard.chance@t-online.de oder unter der Rufnummer 0151-71885164.

    Projektpage bei Facebook: https://www.facebook.com/buchprojektzukunftrotlicht/

  • Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!
    Bildquelle: Screenshot Express.de

    Express Köln berichtet: Hermann Pascha Müller immer noch in Haft!

    Haftbeschwerde liegt beim Oberlandesgericht München – Absprachen im Hintergrund?

    Das Thema „Hermann Pascha Müller“ beschäftigt noch immer die Gerichte, die Medien und erzürnt Freunde und Familie, wie der „Express“ heute berichtet:

    Anfang Juni wurden „Steuerbescheide“, die Grundlage der Verurteilung im Strafverfahren waren, vom zuständigen Finanzgericht gerügt und die Finanzverwaltung angewiesen, diese aufzuheben. Wenn die „Beweismittel“ unwirksam werden, sollte einer Freilassung nichts im Wege stehen! Denkt zumindest der Laie!

    In Wirklichkeit ist es nicht so einfach mit den Gesetzen der Logik zu argumentieren, denn die
    Jurisprudenz hat so ihre Tücken und das erst recht, wenn es verschiedene Gerichte sind, die
    sich mit einem Fall befassen bzw. befassen müssen. Die „Strafkammer“ hat die Akte erst mal geschlossen  und muss diese erst wieder öffnen? Die Haftbeschwerde wird aktuell vom Oberlandesgericht München geprüft. Die Mühlen mahlen langsam und zudem gibt es ja unter Umständen auch noch ein Ermittlungsverfahren in ähnlicher Sache in Köln, von dem man bislang auch nichts mehr gehört hat. Gibt es möglicherweise Absprachen im Hintergrund, die eine Entlassung Hermann Müllers behindern? Dies vermutet laut Express der Bruder Harald Müller.

    Solange das Oberlandesgericht in München über die Haftbeschwerde nicht entschieden hat, bleiben die Tore der JVA verschlossen, aber es ist ja auch möglich, dass die Haftbeschwerde, aus welchen Gründen auch immer, verworfen wird! Das bewährte Zitat von „Gericht und hoher See“ passt hier wie die sprichwörtliche „Faust auf´s Auge“.

    Freigeist Hermann Müller ist für die Behörden scheinbar ein „Symbol-Häftling“, dessen „Unschuld“ man als unangenehm empfindet! Sollte es zu einem „Hornberger Schießen“ wie bei Bert Wollersheim kommen, der inzwischen auf Staatshaftung hoffen darf, weil er in seinem ähnlich gelagerten Verfahren einen „Freispruch 1. Klasse“ bekam, müsste man sich nämlich die Frage stellen, ob die „Ermittlungsmethoden“ wirklich rechtsstaatlich sind oder ob wir uns Richtung „Bananistan“ entwickeln!

    Recht muss Recht bleiben und das auch, wenn man Prostitution und Prostitutionsgewerbe gesellschaftlich und behördlich nicht mag! Wenn man daran „dreht“, ist der Rechtsstaat in Gefahr und das ist bedenklich! Rotlicht hin, Rotlicht her! Hermann, halt durch!

    Zum vollständigen Bericht des Express Köln:
    https://www.express.de/koeln/pascha-gruender-koelns-bordell-koenig-weiter-im-knast—dabei-koennte-er-laengst-frei-sein-31098120

  • Prostitution 2018 – Anklage im Fall „Artemis“ Berlin steht – Steuerhinterziehung

    Prostitution 2018 – Anklage im Fall „Artemis“ Berlin steht – Steuerhinterziehung

    Prostitution 2018 - Anklage im Fall "Artemis" Berlin steht - SteuerhinterziehungProstitution 2018 – Anklage im Fall „Artemis“ Berlin steht – Steuerhinterziehung

    Staatsanwaltschaft klagt 5 Personen an: Betreiber und Hausdamen

    Zwei Jahre nach der Großrazzia im „Artemis“ Berlin, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage gegen die beiden Bordell-Betreiber und drei Hausdamen erhoben, wie die Bild-Zeitung aktuell berichtet. Wie schon erwartet worden war, geht es nicht etwa um Menschenhandel, Zwangsprostitution oder organisierte Kriminalität, sondern um Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt und Sozialabgaben. Also mal wieder die „Al Capone-Methode“: wenn sonst nichts geht, greift man zur Steuerkeule!

    Die Anklage unterstellt also, dass die Sexworkerinnen im „Artemis“ nicht selbständig tätig waren, sondern „rückwirkend“ wie „Angestellte“ zu behandeln sind! Davon hat man gerade in Süddeutschland schon einmal gehört (vergleiche Fall Hermann Müller)!

    Wenn die Deutsche Rentenversicherung von geschätzten 33 Millionen Schaden für die Sozialversicherungen spricht, klingt das natürlich gewaltig! Interessant ist hingegen, dass die Angeklagten nicht in Haft sind und das es offensichtlich Zweifel gibt, ob das Berliner Kammergericht die Anklage überhaupt zulässt! Es gibt wohl umfangreiche Einlassungen der Anwälte der Beschuldigten.

    Wir werden die Angelegenheit natürlich weiter intensiv beobachten, da es eben umfangreiche Parallelen zu anderen laufenden Verfahren gibt, wobei die „Methode“ nicht nur in den Großbetrieben Verwendung findet, sondern eben auch im „erotischen Mittelstand“!

    Der Link zum Artikel der Bild-Zeitung:
    https://www.bild.de/regional/berlin/bordell/anklage-pruefung-im-fall-artemis-56404374.bild.html

  • Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 16. Juli 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 16. Juli 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 16. Juli 2018Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 16. Juli 2018

    Aktuelle Meldungen – News – Informationen – Prostituiertenschutzgesetz

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, verehrte Kundschaft!

    Zeit für einige aktuelle Informationen aus der „erotischen Republik“ … mein aktueller Newsletter mit Datum 16. Juli 2018:

    Recht aktive Ordnungsämter … und das bei diesen hohen Temperaturen!

    Es ist merklich warm in Deutschland und dennoch müssen sich gerade jetzt einige Zeitgenossinnen und Zeitgenossen im übertragenen Sinn „warm anziehen“, denn die Ordnungsbehörden sind in den Bundesländern, die das ProstSchG wirklich umsetzen, in den vergangenen Tagen sehr aktiv geworden!

    Ich hatte zahlreiche Anrufe aus NRW und Niedersachsen, wo Ordnungsamt, Polizei, Zoll und Steuerfahndung „plötzlich“ einzeln oder auch gemeinschaftlich unterwegs waren. Das extra markierte „plötzlich“ steht für die Überraschung der „Betroffenen“, die in den mir vorliegenden Fällen „einfach“ vergessen hatten, ihren erotischen Betrieb nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu melden! Keine „Anzeige“ zum 1. Oktober 2017 und dementsprechend auch keine Einreichung des vollständigen Erlaubnisantrags bis zum 31. Dezember 2017! Nun betreibt man also ein „illegales Prostitutionsgewerbe“ und man bekommt ein Bußgeld von bis zu 10.000 € angedroht!

    Zwar kann man ein solch hohes „Knöllchen“ in den meisten Fällen noch verhindern, aber in der Regel ist die Bude erst mal zu, bis man einen ordentlichen Antrag eingereicht hat und dieser genehmigt wurde! Eine Zwangspause, die in jedem Fall durch die „Betriebsunterbrechung“ recht teuer wird!

    Den ganzen Sommer über steht natürlich der gemeinschaftliche Notdienst von Rotlicht-Akademie und MH-Consulting bereit, wenn irgendwo in der Republik etwas „anbrennt“! Versprochen!


    Howard Chance zu Gast im „Kaufmich-Magazin“ – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz: 7 Fragen an Howard Chance

    Ich werde von der lieben SUSI (Kaufmich-Redakteurin) regelmäßig zu den Auswirkungen des ProstSchG befragt. Nun war ja gerade das erste „Jubiläum“ und daher gibt es heute ein neues umfangreiches Interview zu 7 aktuellen Fragen. Ich freue mich über den guten Kontakt und gebe immer wieder gerne meinen „Senf“ dazu:

    https://www.kaufmich.com/magazin/ein-jahr-prostituiertenschutzgesetz-7-fragen-an-howard-chance/

     


    Runder Tisch NRW / Runder Tisch Niedersachsen / Tour Rhein-Ruhr bis Hannover

    Vom 30.07. bis 02.08. bin ich mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie auf einer gemeinschaftlichen Rundreise, die uns an Rhein und Ruhr und dann nach Hannover führen wird. Wir besuchen erotische Betriebe, Kundinnen und Kunden und haben gleich zwei
    „Runde Tische“ initiiert, die als „fachliche Gesprächsrunden“ ausgerichtet sind:

    Dienstag, 31.07., 14 bis 18 Uhr – Runder Tisch ProstSchG NRW – Düsseldorf
    Frankenheim Stammhaus, Wielandstr. 12-14, 40211 Düsseldorf
    http://www.frankenheim-ausschank.com/

    Donnerstag, 02.08., 18 bis 22 Uhr – Runder Tisch ProstSchG – Hannover
    Ollie´s Büro, Großer Kolonnenweg 5a, 30163 Hannover
    https://www.massageclub-hannover.de/

    Bei beiden Veranstaltungen ist die Teilnahme kostenlos! Im Brauhaus Düsseldorf müssen lediglich die Speisen und Getränke bezahlt werden und bei Ollie steht ein Sparschwein für die Kaffeespende bereit! Für beide Veranstaltungen bitten wir um frühzeitige Anmeldung, da die Plätze speziell in Hannover begrenzt sind! Meldungen bitte per E-Mail, WhatsApp direkt an mich! Infos zum NRW-Tisch gibt es auch in der diesbezüglichen Facebook-Gruppe.


    Howard´s Projekte Juli / August 2018

    Yes, der Sommer 2018 wird arbeitsreich! Ich werde in der kommenden Woche mal wieder eine „Klausurwoche“ und „Kurwoche“ einlegen, und dabei mein „Fachbuch Prostitution“ updaten, da scheinbar nach wie vor Bedarf daran besteht. Dabei werde ich u.a. die diversen Landesverordnungen „einarbeiten“ und das Buch um einige praktische Arbeitshilfen ergänzen. Zum 1. August 2018 wird die „Neuausgabe“ am Start sein und dann über den Buchhandel erhältlich sein.

    Ein zweites Buchprojekt, nämlich mein Sittengemälde unter dem Arbeitstitel „Zukunft Rotlicht? – Sexarbeit im Jahr 2018“ wird zum 1. Oktober 2018 erscheinen und wird u.a. bei der „Venus Berlin“ Mitte Oktober vorgestellt werden. Das Buch schreibe ich diesmal „unter Palmen“, also in entspannter Urlaubs-Atmosphäre Ende August 2018. Ich freue mich übrigens noch über „Gast-Beiträge“, wie man der „Buch-Projekt-Info-Seite“ entnehmen kann!

    Abschließend wünsche ich wünsche allen eine schöne Ferienzeit und freue mich auf die neuen Projekte und auf die Treffen mit Ihnen / mit Euch

    Howard Chance mit Grüßen aus Düsseldorf

     

  • Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?

    Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?

    Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?Weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz?

    Rotlicht-Weblog.de – ProstSchG: NRWs Städte reichen Verfassungsbeschwerde ein

    Der Begriff „Verfassungsbeschwerde“ ist im Bereich der Prostitution in diesem Jahr ein wichtiges „Schlagwort“ und auch in den Suchmaschinen stark nachgefragt! Schließlich ruhen die Hoffnungen von vielen Sexworkern und Betreibern auf dem von Dona Carmen e.V. initiierten „außerordentlichen Rechtsbehelf“, der beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig ist und wo laut Gerichtsagenda noch in diesem Jahr verhandelt werden soll!

    Nun sorgt ein Bericht des Rotlicht-Weblog.de für weitere „Hoffnung“, da mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen eine weitere „Verfassungsbeschwerde“ gegen das neue Gesetz eingereicht haben! Also gehen jetzt sogar Städte und Gemeinden auf das Gesetz los? Dann kommt ja wohl richtig Schwung in die Sache!

    Zu diesem Ergebnis kann man kommen, wenn man den Artikel des verehrten Kollegen Thomas Schiller, nicht gründlich liest, sondern nur die Überschrift „speichert“!

    Die jetzt eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde nämlich gar nicht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, sondern beim „Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen“ in Münster. Dieser Gerichtshof ist für sogenannte „Organstreitigkeiten“ zuständig, also beispielsweise für Auseinandersetzungen zwischen der Landesregierung auf der einen und Städten und Gemeinde in NRW auf der anderen Seite.

    Ziel der Beschwerde ist nicht etwa die „Abschaffung“ oder „Abänderung“ des geltenden Bundesgesetzes! Hierfür wäre nämlich das Bundesverfassungsgericht zuständig!

    Es geht um den „Belastungsausgleich“, der in einer Landesverordnung zum ProstSchG festgeschrieben wurde. Im Belastungsausgleich ist geregelt, welche finanziellen Mittel den Städten und Gemeinden vom Land für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zur Verfügung gestellt werden.

    Hier beginnt nun der gerichtliche Streit, da die beschwerdeführenden Städte mit den gewährten „Mitteln“ nicht einverstanden sind! Nach Berechnungen der Städte, die auch vom „Städtetag NRW “ unterstützt werden, sind die geplanten „Zuwendungen“ des Landes NRW viel zu niedrig und z.B. in Köln noch nicht einmal zur Hälfte kostendeckend! Ergebnis: die Städte und Gemeinden bleiben bei ohnehin angespannten „Haushalten“ auf den Kosten sitzen!

    Der Verfassungsgerichtshof NRW soll nun im Verfahren feststellen, ob die Landesverordnung gegen das „Recht zur gemeindlichen Selbstverwaltung“ verstößt! Im Ergebnis geht es dann wohl darum mehr „Zuwendungen“ für die Gesetzesumsetzung zu erlangen oder, aber hier bin ich mir nicht sicher, um die Möglichkeit zu erhalten „kommunale Zusatzgebühren“ zu erheben?

    Leider hat die „Verfassungsbeschwerde auf Landesebene“ keinerlei Auswirkungen auf das Verfahren in Karlsruhe, sondern ist lediglich eine „interne Organstreitigkeit“, die keine direkte öffentliche Wirkung hat!

    Zu den Informationen von Thomas Schiller gelangen Sie über nachfolgenden Link:

    05.07.2018 – Rotlicht-Weblog.de – ProstSchG: NRWs Städte reichen Verfassungsbeschwerde ein 

     

     

     

  • Rotlicht-App statt Hurenpass? – Plemplem 2.0 – Niedersächsische Visionen!

    Rotlicht-App statt Hurenpass? – Plemplem 2.0 – Niedersächsische Visionen!

    Rotlicht-App statt Hurenpass? - Plemplem 2.0 - Niedersächsische Visionen!Rotlicht-App statt Hurenpass? – Plemplem 2.0 – Niedersächsische Visionen!

    Digitalisierung im Rotlicht-Gewerbe auf Teufel komm raus? – Prostituiertenschutzgesetz

    Die „Digitalisierung“ ist in aller Munde, die „öffentliche Verwaltung 2.0“ ist ein erklärtes politisches Ziel. Die sich selbst bearbeitende Steuererklärung über „Elster“ ist bereits Realität und viele amtliche Dienstleistungen können bereits „online“ bestellt und auch abgewickelt werden. Wenig Mensch, viel Maschine und die Erledigung lästiger Aufgaben über das Smartphone. Gut, schön und praktisch, aber natürlich nicht ohne Gefahren und Grenzen!

    Der aktuelle Vorstoß des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) den sogenannten „Hurenpass“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz durch eine digitale „App“ zu ersetzen, erscheint selbst in der so modernen Welt mehr als sonderbar!

    Der Verband beruft sich auf eine interessante Statistik des statistischen Bundesamtes von Juli 2018, wonach sich im Jahr 2017 bundesweit nur 6959 Sexworkerinnen amtlich registriert haben. Dies bezieht sich also auf die ersten 6 Monate nach Inkrafttreten des neuen ProstSchG und ist zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich nicht mehr repräsentativ, da die Ausweise in vielen Bundesländern überhaupt erst Ende 2017 verfügbar waren. Dennoch gehe ich persönlich davon aus, dass bundesweit nur etwa 20% der Sexworker(innen) mit dem unbeliebten „Ausweis“ ausgerüstet sind.

    Doch ist eine „Rotlicht-App“ mit einer geforderten „vereinfachten Anmeldung“ nun die Lösung? Als Kommunikationsmittel sehe ich da keine Probleme, wenn eine solche App beispielsweise den Kontakt zur jeweils zuständigen Behörde automatisch herstellen würde! So könnten Termine vereinbart und Übersetzungsfunktionen geboten werden. Doch die alles was „danach“ kommt, ist eine sehr sensible und schutzbedürftige Angelegenheit!

    Sexworkerinnen-Daten müssen vertraulich bleiben und zum anderen müssen die antragstellenden Personen natürlich eindeutig identifizierbar sein. Wie soll man wissen, wer eine solche App verwendet? Wie sollen Manipulationen ausgeschlossen werden? Wie will man den Datenschutz (Stichwort DSGVO) gewährleisten und wer soll eine solche App anbieten?

    Eine zentrale Aufgabe der Behörden nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz ist es, Personen „in Augenschein“ zu nehmen, um eventuelle „Fremdbestimmungen“ zu erkennen und um kriminelle Machenschaften wie „Menschenhandel“ zu ermitteln. Man muss mit den Menschen „face-to-face“ sprechen, denn es geht ja nicht um die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs oder um eine Umzugs-Meldung! Der Gesetzgeber hat für die Gesundheitsberatung und für die Anmeldung jeweils eine Stunde als zeitlichen Rahmen vorgegeben und zahlreiche Aufklärungs- und Beratungspflichten im Verfahren verankert! Diese Pflichten kann eine App unmöglich erfüllen!

    Der Vorschlag des NSGB klingt total innovativ, ist im Ergebnis aber ein kompletter Unsinn! Wenn ich mich nicht irre … eine „Ente“ für die Sommerzeit!

    Die Berichterstattung zum Thema finden Sie in folgenden Artikeln der „Neuen Osnabrücker Zeitung“:

    07.07.2018 – Neue Osnabrücker Zeitung – Kommunen fordern Rotlicht-App für Prostituierte

    07.07.2018 – Neue Osnabrücker Zeitung – Rotlicht-App löst das Problem nicht!

  • Frankfurter Erfolge beim Huren-Pass? – Positive Rückmeldungen der Sexworkerinnen?

    Frankfurter Erfolge beim Huren-Pass? – Positive Rückmeldungen der Sexworkerinnen?

    Frankfurter Erfolge beim Huren-Pass? - Positive Rückmeldungen der Sexworkerinnen?Frankfurter Erfolge beim Huren-Pass? – Positive Rückmeldungen der Sexworkerinnen?

    Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Frankfurt am Main – Eine amtliche Bilanz

    Gleich mehrere Medienberichte befassen sich aktuell mit der „Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes“ in Frankfurt am Main. Gesundheitsdezernent Stefan Majer und Sicherheitsdezernent Markus Frank als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main zogen eine „positive Jahresbilanz“:

    Obwohl man in Frankfurt lange auf eine Umsetzungsverordnung des Landes wartete und diese auch anmahnte, konnten nach einem Bericht von „Frankfurt Live“ im abgelaufene ersten „Umsetzungsjahrs“ (1. Juli 2017 bis 1. Juli 2018) 1.620 Gesundheitsberatungen und 1.531 „Registrierungstermine“ für Sexworker(innen) durchgeführt werden. Nach  den Informationen der „Frankfurter Rundschau“ wurden damit etwa 2/3 der Frankfurter Sexarbeiterinnen erfasst.

    Beide Medien berichten von „positiven Rückmeldungen“ der Sexarbeiter(innen) und ich selbst habe bei Gesprächen in der Main-Metropole auch schon vernommen, dass Gesundheitsamt und Ordnungsamt in Frankfurt am Main einen freundlichen Umgang pflegen und mit großem personellen Aufwand tätig sind, ohne dabei übermäßig zu kontrollieren und zu reglementieren. Die Umsetzung erfolgt in stetiger Kooperation der Ämter und „im Fluss“! So sollte es sein! Eine gute Planung zahlt sich hier halt aus!

    Der Stadt Frankfurt war es wichtig, zunächst die „Huren-Ausweise“ in Umlauf zu bringen, was bei einem vorliegenden ständigen „Sexarbeiter(innen)-Wechsel“ nicht unproblematisch ist und natürlich eine „Dauerbaustelle“ bleiben wird! Parallel wurde aber auch bereits mit der Prüfung von eingereichten „Betriebskonzepten“ begonnen, wobei aber bislang noch keine Genehmigungen erteilt werden konnten, da es in Hessen leider noch keine gültige „Gebührenordnung“ gibt! Die Stadt Frankfurt ist also dem Land Hessen (wieder einmal) deutlich voraus und wartet nun auf die Verabschiedung einer Gebührensatzung, um bei den Genehmigungen zum letzten Schritt zu kommen! Es geht also „irgendwie“ und „irgendwann“ voran. Ganz sicher!

    Ein so „heißes Pflaster“ wie Frankfurt am Main mit seinem „Bahnhofsviertel“ bedarf der ständigen „Betreuung“ durch die amtlichen „Gewalten“, denn sonst würde hier schnell eine „Selbstverwaltung“ entstehen, die politisch nicht gewünscht sein kann!

    Die Presseberichte findet Ihr / finden Sie unter nachfolgenden Links:

    http://www.frankfurt-live.com/neues-prostituiertenschutzgesetz-erfolgreich-umgesetzt-104714.html

    http://www.fr.de/rhein-main/prostituiertenschutzgesetz-in-hessen-prostituierte-lassen-sich-fuer-hurenpass-registrieren-a-1540196

  • Prostitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Prostitution - Stichtag 1. Juli 2018 - Ein Jahr ProstituiertenschutzgesetzProstitution – Stichtag 1. Juli 2018 – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

    Regulierung vor Schutz – Bestandsaufnahme und Prognose by Howard Chance

    „Stichtag“ bleibt „Stichtag“ … auch im übertragenen Sinne

    Der Begriff „Stichtag“ besitzt beim Thema „Prostitution“ die von mir absolut geliebte „Doppeldeutigkeit“! Schließlich gehört der „Stich“ zum gepflegten Vokabular der altdeutschen „Luden“ und wurde stets gerne bei der telefonischen Abfrage der „Tagesumsätze“ verwendet. Je mehr „Stiche“, desto mehr Umsatz wurde gemacht und bei der damaligen „50:50-Verteilung“ war ein erstes Hinweis darauf gegeben, was man(n) verdient hatte. Stiche mit „Extras“ waren natürlich noch besser, wenn man die „Zusatzleistung“ auch noch „teilte“ und die Dienstleisterin um „Ehrlichkeit“ bemüht war! Im „Flate-Rate-Club“ wurden die „Stiche“ summiert und dann eine tägliche „Auszahlungsquote“ ermittelt, wobei die einzelne „Nummer“ dann unter Umständen nur 5 € Vergütung bedeutete! Einige dieser Betriebe ordneten sogar „Pflicht-Stiche“ an, also eine vorgegebene Mindest-Anzahl von „Geschlechtsverkehren“, die gegenüber den Kunden zu erbringen waren, um überhaupt weiter im Club tätig sein zu dürfen! Unglaublich, aber leider wahr!

    Nun soll sich die Lage in den „deutschen Landen“ ja maßgeblich geändert haben: seit genau einem Jahr, seit dem 1. Juli 2017, gilt schließlich das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG), das die Sexarbeiter(innen) nun umfänglich schützt und wo den Betreiberinnen und Betreibern schwerstes Ungemach droht, wenn „Weisungen“ erteilt, „Stich-Quoten“ angeordnet und „Ausbeutung“ stattfindet! Wucherei bei Zimmermieten soll es nach dem neuen Gesetz nicht mehr geben und „Menschenhandel“ soll, auch in Kombination mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandel“ von 2016, wirksam geahndet werden! Die rechtliche Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern soll sich verbessern und es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf schriftliche Vereinbarungen, deren unbedingte Gesetzeskonformität vom Staat auf „Herz und Nieren“ geprüft werden soll! Zudem gibt es nun verpflichtende Beratungen, die natürlich primär dem Schutz dienen und die Sexworker(innen) gewissermaßen für ihre Tätigkeit „professionalisieren“!

    So oder eben so ähnlich wurde von staatlicher Seite argumentiert! Doch wenn man in der gelebten Realität nun den Schutz sucht, wird man selten fündig! Die gesundheitliche Beratung und die „Befragungen“ auf den Ordnungsämtern scheinen in erster Linie ein ganz anderes Ziel zu verfolgen, der dem eigentlichen Titel des Gesetzes schon eher gerecht wird:

    Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

    Erkennen Sie die maßgebliche Reihenfolge: Erst Regulierung, dann Schutz? Haben Sie einmal geprüft, wie viel Regulierung im Gesetz vorhanden ist und wieviel Schutz? Ich wundere mich, dass der Kurztitel „ProstSchG“ (Prostituiertenschutzgesetz) lautet, obwohl an dieser Stelle „ProstRegG“ (Prostitutionsregulierungsgesetz“ viel treffender wäre! Der Staat bringt sich mit der Begrifflichkeit selbst in die Bredouille, da sich die Proteste der Betroffenen gegen ein „Schutzgesetz“ richten, das ganz klar ein „Regulierungsgesetz“ ist!

    Man will die in Deutschland tätigen „Prostituierten“ aufspüren und erfassen! Man will von ihnen Steuern und Abgaben und will die Gesellschaft vor ihnen, den Sexarbeitern, schützen! So bekommt der Schutzgedanke dann doch noch eine Bedeutung, allerdings ganz anders, als man dies zuvor naiv vermutet hatte! Der Gesetzestitel ist eine „Mogelpackung“, wo man erst beim Auspacken entdeckt, was sich in der netten bunten Schachtel verbirgt!

    Man darf sich seit einem Jahr in Deutschland nur noch prostituieren, wenn man dies dem Staat gemeldet hat und wenn dieser eine „Registrierung“ vorgenommen hat! Es gibt nun ein bundesweites „Huren-Register“, aus welchem man nur schwer wieder heraus kommt! Denn: die erhobenen Daten gehen an weitere Behörden, wie zum Beispiel an das Finanzamt, wo man auf Lebenszeit „Steuerbürger“ bleibt! Daten, die bei mehren Behörden im „Umlauf“ sind, verschwinden vermutlich nie, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird und im Bereich der Prostitution ist auch das deutsche „Steuergeheimnis“ nichts wert, wenn Steuerfahnder ihre Erkenntnisse mit Polizei und Ordnungsämtern teilen! Das passiert jeden Tage, ohne das dabei ein „schlechtes Gewissen“ entsteht! Sexworker(innen) und Bordellbetreiber darf man halt nicht mit Samthandschuhen anfassen! Die verstehen das schon und verzichten auf Gegenmaßnahmen, da sie ja mehr oder weniger alle „Dreck am Stecken“ haben! Alle in einen Sacke und drauf! Das sich die Branche gewandelt hat, scheint den meisten Leutchen entgangen zu sein!

    Reden ist Silber, schweigen ist Gold! Konfliktvermeidung ist ratsam!

    In der Tat und in der Regel versuchen sowohl die Sexworker(innen) wie auch die Betreiber(innen) „Konflikte“ mit amtlichen Stellen zu vermeiden! Wenn man nämlich die Öffentlichkeit sucht, Missstände in den Medien anprangert und in Konfrontation geht, lässt der „amtliche Hammer“ nicht lange auf sich warten! Denken Sie an dieser Stelle beispielsweise an „Pascha Hermann Müller“, der durch „Aufmüpfigkeit gegen das System“ die volle Aufmerksamkeit des Staates erlangte und noch immer gegen die „Windmühlen“ kämpft!

    Prostitution 2018: Gemeinsame Lobbyarbeit? Leider totale Fehlanzeige! Premium- oder Armutsprostitution? Kasten-Denken?

    Es gibt oder gab (?) ein ehernes (ewig währendes) Gesetz der Rotlicht-Branche im „Verborgenen“ zu agieren! Die erfolgte „Entkriminalisierung von Prostitution“ (ProstG von 2002) wurde hier jedoch von nicht wenigen Betreiberinnen und Betreibern missverstanden! Zwar werden „Prostitutionsgewerbe“ inzwischen sogar als „normale Gewerbe“ charakterisiert, sie werden aber nach wie vor nicht so behandelt! Vorurteile sind die Regel! Weder die Sexarbeit als solches, noch das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes, gereichen zu „Ruhm und Ehre“! Es ist jede Menge „Bargeld“ im Spiel, die Protagonistinnen und Protagonisten sind, bei vermuteten 80% Osteuropäerinnen an der Prostitutionsfront, für die Behörden von eher „zweifelhaftem Charakter“! Prostitution ist auch keine „Wissenschaft“, wie es einige elitäre Prostitutionsverbände mitunter unterschwellig propagieren: neben den durchaus vorhandenen selbstbestimmten Sexworkerinnen (20%?), die einen durchaus hohen Bildungsstand besitzen und genau wissen, was sie tun und darüber auch schon mal in schwülstigen „populären“ Büchern berichten, ist der überwiegende Anteil (über 50%?) nicht so privilegiert und in der öffentlichen Diskussion auch kaum vertreten! Während es den einen um ihre „Bürgerrechte“ geht, versuchen andere einfach irgendwie zu „überleben“! Dazwischen gibt es dann die, die weder „Fisch“ noch „Fleisch“ sind (20%?) und sich selbst trefflich organisieren, darüber aber keine großen Worte verlieren! Drei Gruppen, die nicht so einfach zusammenfinden können oder wollen und deren Ziele höchst unterschiedlich sind! Dies erschwert natürlich einen gemeinschaftlichen „Kampf“ auf politischer Ebene!

    Man will vermeintlich das Gleiche, legt den Schwerpunkt aber auf die Unterschiede? Merkwürdig!

    Die Verbände der Sexworker(innen) haben ja durchaus Gemeinsamkeiten, verfolgen aber unterschiedliche „Ideologien“: einige, wie z.B. „Dona Carmen e.V. Frankfurt, lehnen das Gesetz gänzlich ab und verweigern folgerichtig auch die Kooperation bei dessen Umsetzung, andere versuchen sich zu „arrangieren“ oder lassen sich sogar vom Staat fördern, was dann natürlich Abhängigkeiten schafft! Das schöne Zitat „wes Brot ich ess, dess Lied ich sing!“ kann man hier nicht gänzlich ignorieren! Das „Bündeln“ gemeinsamer Interessen schlägt fehl und so bleibt der erforderliche „Lobbyismus“ Stückwerk! Man setzt sich nicht an einen großen gemeinsamen Tisch und politische Erfolge bleiben leider aus! Die letzte Hoffnung liegt nach wie vor in der von Dona Carmen e.V. innitierten Verfassungsbeschwerde, die noch in diesem Jahr in Karlsruhe verhandelt werden soll! Hier muss ich der Fairness halber erwähnen, dass sich an dieser wichtigen Beschwerde auch Beschwerdeführer aus anderen Verbänden „persönlich“ beteiligt haben, aber ohne das federführende Engagement von Juanita Henning und ihren Mitstreitern wäre wahrscheinlich nichts passiert! Siehe hierzu auch: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/05/03/sexworkerinnen-verbaende-portale-betreiberinnen-solidaritaet-fehlanzeige/

    Sisters & Co. – Die Prostitutionsgegner(innen) formieren sich und finden Mitstreiter(innen), die über das Ziel hinaus schießen!

    Im vergangen Jahr haben sich auch die Gegner(innen) jeglicher Prostitution neu formiert! Während sich Alice Schwarzer nach wie vor über „Emma“ artikuliert, zieht es die „Sisters“ sogar auf die Strassen und vor die Saalbauten der Republik! „Rotlicht aus“ steht auf Plakaten, die in deutschen Fussgängerzonen hängen und die Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ hatte die engagierten Damen in Frankfurt auch schon „live“ vor der Tür! Die Argumentation mit „Staatsversagen“ bei Prostitution bezieht sich dabei nicht auf die „mangelhafte Umsetzung des ProstschG“, nein, die „Sisters“ wollen ein komplettes Prostitutionsverbot und agieren dabei „plakativ“, wobei die Grenzen zwischen Engagement und Manie schon mal verwischen. Wenn man öffentlich wahrgenommen werden will, muss man halt den „Marktschreier“ geben und darf nicht zimperlich sein! Solange die Grenzen der Meinungsfreiheit eingehalten werden und niemand wieder besseren Wissens „verunglimpft“ wird, habe ich damit kein Problem! Freies Land! Freie Bürger! Und natürlich eine geltende Gesetzgebung, an der sich vermutlich nicht viel ändern wird! Deutlich befremdlicher war da der Marsch von einer singenden Schar von „Jesus-Erweckungs-Schwestern“, die ich am 1. Juni 2018 im Frankfurter Bahnhofsviertel erlebte, als diese mit „He´s got the whole world in his hand“ und „Swing low, sweet charoit“ an den Eroscentern vorbei zogen und wo der Paradeweg durch die Frankfurter Polizei von „Drogensüchtigen“ vorab „gesäubert“ wurde!

    Skandal? Keine Allianz der Betreiberinnen und Betreiber erkennbar! Eigene Suppe statt Gemeinschaftsverpflegung?

    Anderes Thema: Wenn man die „Betreiberseite“ betrachtet, so stellt man fest, dass auch hier die „Gemeinsamkeit“ und das „gemeinschaftliche Handeln“ nicht zu erkennen ist! Es gibt keinen repräsentativen Verband, der Interessen bündelt und das „klein, klein“ vermittelt kein politisches Signal! Wie auch? Persönliche Initiativen zu einer Verbandsgründung schlagen regelmäßig fehl! Wer will sich auch viel Arbeit machen, wenn die Unterstützung der anderen möglicherweise sehr rudimentär sein wird? Der Aufruf des Kollegen Michael Beretin beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ im April 2018 zu Frankfurt am Main verhallte auch ungehört? Oder sind „gewerbliche Verbände“ eine Alternative, wo sich der „Vorstand“ sein Handeln „ansprechend“ bezahlen lässt? Von so etwas habe ich schon einmal etwas vernommen.

    Prostitution 2018: Eine persönliche Kurz-Bilanz! Howard Chance berichtet!

    Ich bin ja nun schon seit eineinhalb Jahren bundesweit beratend und betreuend unterwegs und habe für eine nicht kleine Anzahl an Mandanten bereits „Genehmigungen“ erlangt und zwar in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In Hessen befinden sich eine Reihe „meiner“ Akten noch in Bearbeitung: hier gibt es noch keine Gebührenordnung und dementsprechend noch keine Genehmigungen. Auch in Berlin habe ich Akten eingereicht, die Bearbeitung ist aber noch nicht erfolgt und auch im Saarland sind die Anträge noch „schwebend“. Die „Bearbeitungs-Bilanz“ ist ein Jahr nach „Gesetzeswirkung“ im Sinne der Rechtsordnung erschreckend! Eine flächendeckende Bearbeitung gibt es aus meiner Sicht momentan lediglich in NRW, selbst in Bayern gibt es deutliche regionale Unterschiede. Der Osten (sogenannte neue Bundesländer) befindet sich „umsetzungstechnisch“ noch in den „Kinderschuhen“ und jetzt kommen ja wieder die berühmten „Ferienmonate“, in denen bekanntlich behördlich wenig geschieht! Gibt es dann einen „heißen Herbst“? Damit hatten wir an der Beraterfront bereits im Herbst 2017 gerechnet! Geschehen ist prozentual ganz wenig! An einem einheitlichen „Leitfaden“ für alle Bundesländern hapert es noch immer, wahrscheinlich wird es einen solchen auch gar nicht geben! Der Föderalismus ermöglicht eben unterschiedliche Handhabung und viele Köche kochen eben keinen schmackhaften Brei!

    Direkte Auswirkung: Wo sind bloß die Mädels hin, wo sind sie geblieben? Im Puff brennt Licht, aber die Zimmer sind leer?

    Was durch die neue Gesetzgebung hingegen gelungen ist, sehen wir deutlich bei der „Personalfrage“: unglaublich viele Sexworker(innen) sind seit Jahresbeginn verschwunden! Ab 1. Januar 2018 war der „Huren-Pass“ theoretisch deutschlandweit Pflicht und diese Pflicht wurde dann doch als „Bürde“ empfunden. Ich persönlich schätze, das ein Drittel der Sexarbeiter(innen) „verschollen“ sind. FKK-Clubs und Großbordelle haben sehr wenig Damen und auch in Wohnungsbordellen werden händeringend Mädels gesucht! Bei mäßigem Angebot bleiben natürlich auch viele Gäste aus und so mancher Club arbeitet bereits nicht mehr kostendeckend! Die „Marktbereinigung“ hat auch ohne amtliche Kontrollen bereits eingesetzt! Der Begriff „Prostitutionsverhinderungsgesetz“ ist gar nicht abwegig, sondern konkret durchaus passend!

    Wenn nun die Sexarbeiter(innen), die sich registriert haben, durch Datenübermittlung an die Finanzbehörden unter Umständen zeitnah in die „Steuerfalle“ tappen, wird die Zahl der „Aussteiger(innen“ sehr wahrscheinlich weiter zunehmen. Auch die Arbeit in der Illegalität wird schwieriger, seit die Behörden „Kontaktanzeigen-Märkte“ ins Visier genommen haben und hier effektiv ermitteln! Die digitale Welt des Internets ist eben doch gut kontrollierbar, wenn man sein Geld ausschließlich bei „Face-to-Face“ bzw. bei „Body-to-Body“-Kontakt verdient! Jedes Treffen wird dabei zum Risiko, da der „Freier“ ja das Amt sein kann! Ein total unentspanntes Arbeit

    Nach Rückblick und aktueller Situationsbeschreibung fehlt nun noch der Ausblick! Heute stehen wir vor dem Abgrund … morgen sind wir einen Schritt weiter?

    Ich habe mich am vergangenen Wochenende mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie getroffen, mit dem mich eine intensive und sehr erfolgreiche Zusammenarbeit verbindet! Wir haben die Lage analysiert und intern einmal zusammengetragen, was im Laufe des vergangenen Jahres alles so passiert ist. Bezogen auf vermutete 200.000 bis 400.000 Sexworker(innen) in Deutschland und mindestens 20.000 erotische Betriebe (vom Großbordell bis zur Einzelunternehmerin) ist statistisch betrachtet „Nichts“ passiert! Sind die Schätzungen der Anzahl der Personen völlig verkehrt, nämlich übertrieben hoch? Warum prostituieren sich noch immer zahllose Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung selbst in Gegenden, wo man die Lage „eigentlich“ im Griff hat? Warum sind AO-Angebote noch überall zu finden?

    Einfache Antwort? Weil es bislang so gut wie keine Kontrollen gibt! Selbst in NRW, wo die Ämter am Drücker sind, überwiegt gerade noch die „Schreibtisch-Arbeit“. Huren-Ausweise, Betriebskonzepte, interne Schulungen! Bevor man nach den „schwarzen Schafen“ sucht, will man die Aktenberge bewältigen! So hat es mir ein nicht zu nennender Verwaltungsleiter in NRW berichtet, der an regelmäßigen Zusammenkünften der Ordnungsämter in NRW teilnimmt. Als erstes will man die „Pass-Frage“ regeln, danach sind die eingereichten Betriebskonzepte dran und im quasi dritten Schritt wird dann die „Fahndung“ nach den schon erwähnten „Übeltätern“ einsetzen. Je nach Größe der Städte oder Kreise wird letzteres früher oder später passieren. Das man der amtlichen Kontrolle aber gänzlich entgeht, ist zumindest in NRW nahezu ausgeschlossen! Wenn man irgendwo mit Werbung in Erscheinung tritt und nicht nur bereits vorhandene Stammkunden betreut, ist die Entdeckung ungenehmigter Machenschaften sehr wahrscheinlich! Einfach eine Frage der Zeit!

    Auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bundesland die Umsetzung des Gesetzes komplett „vergisst“, ist nicht sonderlich hoch! Irgendwann muss man die Sache mal in Angriff nehmen, um nicht in die Kritik des Bundes oder anderer Länder zu geraten. Klar, man kann unterschiedliche Prioritäten und Schwerpunkte setzen, aber eine komplette „Verweigerung“ ist kaum denkbar!

    Das Feuer wurde am 1. Juli 2017 angezündet, aber die Flamme züngelt noch verhalten. der Großbrand ist aber nach wie vor sehr wahrscheinlich!

    Information und Austausch ist wichtig und in diesem Sinn werden die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting weiter arbeiten! Wir werden weiter informieren und beraten! Neue Projekte, wie beispielsweise die geplanten „Runden Tische“, aber auch ein „Herbst-Kongress“ von „Zukunft Rotlicht“ sind gerade in Vorbereitung. Die Zustellanschrift.de wird um Funktionalitäten erweitert und auch beim Thema „Hurensteuer“ gibt es demnächst neue hilfreiche Produkte. Ich selbst werde den Sommer 2018 für ein neues Buchprojekt nutzen, eine Stapel neuer „Betriebskonzepte“ auf den Weg bringen und „Spezialprojekte“ bearbeiten, während Christoph Rohr neue Partnerschaften entwickelt und etabliert. Unser Netzwerk wird immer größer, da die Anforderungen der Kundschaft stetig zunehmen. Steuerfragen sind immer brandaktuell, es kommen Fragen nach Versicherungen für Bordellbetriebe und auch beim Thema günstige wie effektive Notrufsysteme tut sich viel. Christoph und ich sind immer am Puls der Zeit und wir können uns nicht über mangelnde Arbeit beschweren!

    Die Erotikbranche war und ist weiter im Umbruch! Lassen Sie uns gemeinsam an „Zukunft Rotlicht“ arbeiten! Denn: gemeinsam sind wir stärker!

    In diesem Sinne grüßt an einem sonnigen Sonntag aus Frankfurt am Main

    Ihr / Euer Howard Chance

    Kontextartikel – Leidartikel vor einem Jahr by Howard Chance:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/leidartikel-juli-2017-howard-chance/

     

  • Prostitution: Beratungsstellen als „verlängerte Arme der Organisierten Kriminalität“?

    Prostitution: Beratungsstellen als „verlängerte Arme der Organisierten Kriminalität“?

    Prostitution: Beratungsstellen als "verlängerte Arme der Organisierten Kriminalität"?Prostitution: Beratungsstellen als „verlängerte Arme der Organisierten Kriminalität“?

    Manfred Paulus – Menschenhandel und Sklaverei an der Donau – Klartext?

    Donau so blau? Eher: Donau so böse! Was soll man sonst denken, wenn man den Titel einer neuen Publikation von Kriminalhauptkommisar a.D. Manfred Paulus (Ulm) liest? „Sex and Crime“ zieht ja thematisch immer und ein wenig „Onkel Tom´s Hütte“ schwingt dabei dann auch mit:

    „Menschenhandel und Sklaverei an der Donau“

    Und damit nicht genug! In einem Pressebericht der „Schwäbischen“ vom 24. Juni 2018 wird Manfred Paulus folgendermaßen zitiert:

    „Manfred Paulus spricht Klartext: Es gibt eine neue Entwicklung von Beratungsstellen für Prostituierte, die verlängerte Arme der Organisierten Kriminalität sind.“

    Manfred Paulus ist ein aufrechter Kämpfer gegen „Gewalt und Ausbeutung“ im Rotlicht! Keine Frage! Seit vielen Jahren ist der inzwischen pensionierte Ulmer Kriminalhauptkommisar ein gern gesehener Gast in Talkshows, er schreibt Fachartikel in Polizei-Fachzeitschriften, war in TV-Dokumentationen zu sehen und trat auch als Buch-Autor in Erscheinung! 30 Jahre in der Kriminalinspektion prägen und haben aus Paulus „den Experten“ für Frauenhandel gemacht, der nach seiner Pensionierung im Auftrag der „EU“ in EU-Ländern recherchiert, die ein massives „Frauenhandels-Problem“ haben!

    Für Manfred Paulus ist Prostitution immer unbedingt mit Menschenhandel in Verbindung zu bringen und für ihn ist in diesem Bereich alles „verbrecherisch organisiert“! 98% der Sexworkerinnen in Deutschland hält er für „fremdbestimmt“ und „freiwillige Prostituierte“ gibt es nur in Talkshows! (vergleiche Artikel bei „Emma“) Sexworker(innen)-Verbände, deren „Freiwillige“ oft im TV zu sehen sind und die regelmäßig Artikel veröffentlichen, in denen die „Freiwilligkeit im deutschen Rotlicht“ als der Normalfall dargestellt wird, und Manfred Paulus, der das absolute Gegenteil behauptet, werden sicher in diesem Leben keinen gemeinsamen Nenner mehr finden. Der Ulmer Kriminalist hat eine sicher ehrenwerte Mission, wenn er Frauen schützen und retten will, aber seine Thesen sind für mich völlig überzogen und ein Stück weit „Marktschreierei“!

    Die Statistiken des BKA beruhen angeblich auf falschen Ansatzpunkten, alle „Experten“ übersehen die vermeintliche „Realität“ und die Politik begünstigt indirekt die kriminellen Machenschaften der internationalen „Rotlicht-Mafia“! Kurze Zusammenfassung! Das klingt für mich schon nach „Manie“ und „Besessenheit“! Sorry!

    Wenn man nun „Beratungsstellen“ mit „Organisierter Kriminalität“ in Verbindung bringt, in dem man „einige“ von ihnen als „verlängerten Arm“ bezeichnet, schießt man sicher über das Ziel hinaus! Werden wirklich in Deutschland Beratungsstellen von Rockern, Albaner-Banden und ähnlichen Gruppen „gefördert“ oder bedroht? Wenn ein „erfahrener Ermittler“ solche Zusammenhänge „orakelt“, hört das Volk sicher hin und die Medien sind begeistert … wenn man es eben nicht zu bunt treibt! Ich persönlich finde das Herr Paulus, bei allem Respekt, Maß und Ziel völlig verloren hat und durch seine extremen Übertreibungen massiv an Glaubwürdigkeit verliert! Für ihn ist alles „schwärzer als schwarz“, grau oder gar weiß hat da keine Chance mehr!

  • Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?Prostitution 2018: Entscheidende Wende im Fall Hermann Pascha Müller?

    Finanzgericht München setzt Vollziehung ohne Sicherheit aus! Aktenzeichen 3 V 249/18

    Der bundesweit bekannte Bordellbetreiber Hermann „Pascha“ Müller, wurde im September 2017 vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Müller und sein Betriebsleiter sollen im „Pascha München“, ein Betrieb der jetzt anders firmiert, Steuern von über 1 Millionen Euro hinterzogen haben!

    Das Gericht ging, vereinfacht dargestellt, davon aus, dass die im Münchener Pascha-Betrieb tätigen Sexworkerinnen nicht „selbstständig“ tätig waren, sondern als „Angestellte“ zu bewerten seien, da die Art der Betriebsführung entsprechend ausgerichtet gewesen sei. Es gab Dienstpläne, vom Haus festgelegte Preise und die Sexworkerinnen sollen „weisungsgebunden“ gewesen sein, was regelmäßig ein Indiz für ein „Angestelltenverhältnis“ ist. Folge: es ist zum einen Lohnsteuer zu zahlen und zum anderen hat der „Chef“ auch die entstandene „Umsatzsteuer der Sexworkerinnen“ zu zahlen! „Scheinselbstständigkeit“ mit schwerwiegenden Folgen, denn auch Sozialabgaben werden natürlich nachträglich in Rechnung gestellt! Der entstandene „Schaden“ für den Staat wurde von den Finanzbehörden geschätzt und sobald 500.000 € erreicht sind, ist seit eine Haftstrafe in Deutschland „obligatorisch“!

    Hermann Müller hat über seinen Kölner Anwalt Dr. Sebastian Korts die „Schätzbescheide“ angefochten und war in diesem Zusammenhang inzwischen erfolgreich: das zuständige Finanzgericht München hat unter dem Aktenzeichen 3 V 249/18 bei 4 Bescheiden die „Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleitung“ gewährt! Herr Dr. Korts hat am 13. Juni 2018 beim Finanzamt München die „Aufhebung der Bescheide“ unter Fristsetzung gefordert! (das Dokument liegt mir in Kopie vor!)

    Was bedeutet das? Ohne die Akte zu kennen, scheint es so zu sein, dass die Bescheide nicht „haltbar“ sind! Ansonsten wäre die Entscheidung des Finanzgerichtes zur „Aussetzung“ nicht denkbar, zumal die „Aussetzung“ wohl auch „unanfechtbar“ ist. Eine „Aufhebung“ der Bescheide muss wohl von der Finanzbehörde selbst vorgenommen werden! Kommt die Behörde diesem „Wunsch“ nicht nach, gibt es weitere Rechtsmittel beim Finanzgericht!

    Wenn nun die Bescheide aus der Welt sind, wäre die Steuerhinterziehung hinfällig und Hermann Müller müsste sofort aus der Haft entlassen werden? Tja, so einfach ist es leider nicht, denn wir haben es mit 2 getrennten Verfahren zu tun: zum einen mit dem „Steuerverfahren“, bei dem die „finanziellen Aspekte“ bewertet werden und zum anderen mit dem „Strafverfahren“, bei dem die Ergebnisse des „Steuerverfahrens“ als „Beweismittel“ dienen. Zum Zeitpunkt der Urteilsfindung gab es die belastenden Beweismittel, die letztendlich zur Verurteilung führten. Wenn diese nun durch „Aufhebung der Bescheide“ nichtig werden, kann das „Strafverfahren“ natürlich neu aufgenommen werden!

    Hermann Müller scheint auf einem guten Weg zu sein, aber die amtlichen Mühlen mahlen nun mal sehr langsam und vielleicht auch ein wenig mit „politischem Willen“? Ich bleibe in jedem Fall an der Sache dran, die von den großen „Nachrichtenagenturen“ und sonstigen Medien momentan „ignoriert“ wird, obwohl die Fakten nach meiner Einschätzung eindeutig sind!

    Update 22.06.2018: Nach Auskunft von Herrn Werner Krieger (Fränkische Illustrierte), der in Kontakt mit Familie Müller und deren Anwälten steht, gibt sich Hermann Müller, der ja noch in Haft sitzt, wieder kämpferisch und will seine Rechte deutlich einfordern! Der für die Aufhebung der Haft zuständige Rechtsanwalt hofft, dass Hermann Müller bis zum 7. Juli 2018 auf freiem Fuß sein wird! Dann wird sich Hermann Müller ganz sicher zu Wort melden!

    Update 08.07.2018: Der Kölner „Express“ ist jetzt auch in die Berichterstattung eingestiegen!
    Hier geht es zum veröffentlichten aktuellen Bericht von Oliver Meyer (Redaktion Express Köln):Express.de: Neuigkeiten von Hermann Müller – Kölner Bordell-König bald wieder raus aus dem Knast?

  • Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 20. Juni 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 20. Juni 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 20. Juni 2018Newsletter Howard Chance / MH-Consulting / 20. Juni 2018

    Aktuelle Informationen – Aktivitäten – News aus der Branche – Update

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde!

    Neben diversen amtlichen Terminen und einigen Genehmigungs-Erfolgen in dieser Woche, habe ich mein CRM-System überarbeitet und nun auch das Newsletter-System verändert! Es ist ja inzwischen gar nicht mehr so leicht Newsletter so zu versenden, dass sie zum einen nicht mit der DSGVO kollidieren und zum anderen nicht von „Spam-Filtern“ gefressen werden, die ja bei Begriffen wie Sex, Erotik, Prostitution schnell anspringen! Der allgemeine Newsletter erscheint daher jetzt auch im Blog online, während die „Kunden-News“ weiterhin unveröffentlicht bleiben und „privat“ versendet werden. Der öffentliche Newsletter beinhaltet eine Zusammenfassung der Wochenmeldungen und weitere Kurznews und erscheint in der Regel einmal wöchentlich und zwar vornehmlich zum Wochenende!

    News und Co. by Howard Chance und MH-Consulting – 20. Juni 2018

    Dona Carmen e.V. – Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz – Eine Ausarbeitung!
    Absolut lesenswert und informativ, was die Kolleginnen und Kollegen da auf 33 Seiten (!!!) zusammengetragen haben. Eine echte Fleißarbeit, die uns allen zu Gute kommt und die aufzeigt, was aus Föderalismus resultiert und welche unterschiedlichen Handhabungen und Umsetzungen es momentan in den Bundesländern gibt!
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/18/prostitution-2018-dokumentation-dona-carmen-e-v-aktuelle-themen-news/



    Neues Buchprojekt Howard Chance zum Thema „Prostitution 2018“
    Situationsbericht und Sittengemälde – Protagonistinnen und Protagonisten gesucht! Ich plane in Kooperation mit vielen Geschäftspartnern und Verbänden eine umfangreiche Publikation, die nach Möglichkeit noch in diesem Jahr erscheinen soll! Es haben sich bereits einige „Mitwirkende“ gefunden, freue mich aber noch auf viele weitere „Protagonistinnen“:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/09/neues-buchprojekt-prostitution-2018-by-howard-chance/


    Interview-Partnerinnen und -Partner für Portaltest gesucht – Pfalz und Umgebung
    Ich suche für Anfang kommender Woche Tester für ein Online-Portal, das auch im erotischen Bereich aktiv ist. Die „Befragungen“ sollen im Raum Mannheim, Heidelberg und Worms stattfinden. Denkbar sind aber auch Termine im Raum Frankfurt am Main.
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/18/interview-partner-gesucht-fuer-portaltest-worms-mannheim-heidelberg/


    Einige Kurzmeldungen der Woche:


    Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/20/prostituiertenschutzgesetz-in-baden-wuerttemberg-ernuechternde-bilanz/

    Konzession im Saarland sehr teuer – Wucherei?
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/20/prostitution-2018-konzession-im-saarland-sehr-teuer-wucherei/

    Prostitution 2018 – Häufige Hürden im amtlichen Genehmigungsverfahren
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/12/prostitution-2018-haeufige-huerden-im-amtlichen-genehmigungsverfahren/

    Nachruf auf Meinhard Starostik – Am 12. Juni 2018 verstorben
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/06/13/prostitution-2018-nachruf-meinhard-starostik-am-12-juni-2018-verstorben/



    Termine & Vorhaben Howard Chance in den kommenden Wochen
    Nach einer Bürowoche in NRW, werde ich zwischen dem 25. und 30. Juni 2018 nach jetziger Planung in Nordrhein-Westfalen und Süddeutschland unterwegs sein. In jedem Fall stehen Stuttgart und Ulm auf dem Plan und ich habe noch „Kapazitäten“ frei, bevor ich in der ersten Juli-Woche wieder einmal in freudige Klausur gehen werde:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/


     

    Herzliche Grüße von Howard Chance

    howard.chance@t-online.de

    https://www.facebook.com/howard.chance.7

  • Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz

    Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz

    Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg - Ernüchternde BilanzProstituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg – Ernüchternde Bilanz

    Bericht des Schwäbischen Tageblatts und Beobachtungen von Howard Chance

    Das „Schwäbische Tageblatt“ hat am 19.06.2018 einen Artikel unter der Überschrift „Prostituiertenschutzgesetz kommt nur langsam im Rotlicht-Milieu an“ veröffentlicht, der deutlich zeigt, dass die Umsetzung des Gesetzes im „Ländle“ noch Stückwerk ist und die abschließende Bearbeitung womöglich noch Jahre in Anspruch nehmen wird!

    Der Start der Umsetzung war recht ungewöhnlich: nach dem 1. Juli 2017 gab es lediglich eine zentrale Stelle im Stuttgarter Sozialministerium, wo sich Sexworker(innen) und auch Betreiber(innen) von Prostitutionsbetrieben „melden“ konnten. Diese Meldung war aber nicht viel mehr als ein „Hallo, es gibt mich!“ und der zuständige Sachbearbeiter ging, nachdem sein Telefon 200 Mal geklingelt hatte, schon bald nicht mehr an den Hörer, sondern schaltete einfach den Anrufbeantworter ein. Zusätzlich war es möglich per E-Mail Kontakt zur Behörde aufzunehmen, wobei viele der Anfragen dann doch nicht schlüssig beantwortet werden konnten! Schließlich war die „Kontaktstelle“ beim Ministerium von Anfang an nur als „Übergangslösung“ gedacht! Denn die Zuständigkeit verlagerte sich durch den Erlass der baden-württembergische Ausführungsverordnung (November 2017) auf die Städte und Kreise.

    Die Landesstelle, die eher symbolischen Charakter hatte, nahm laut „Schwäbischem Tageblatt“ von Juli bis Oktober 2017 „Anmeldungen von Prostituierten“ entgegen, „Huren-Pässe“ konnten aber „damals“ noch nicht ausgestellt werden. Wie viele Betriebe sich meldeten, ist nicht bekannt (bzw. wurde nicht veröffentlicht!), aber da es sich ja in den meisten Fällen um „Bestands-Betriebe“ handelte, denen Übergangsfristen zugebilligt wurden, war dieses Thema auch eher zu vernachlässigen!

    Wenn nun die Landeshauptstadt Stuttgart im Juni 2018 vermeldet, erst ein „einstellige Anzahl“ von „Huren-Ausweisen“ ausgestellt zu haben, obwohl es in der Stadt sicher mehrere Hundert Sexarbeiterinnen gibt, wird deutlich, wie weit die Behörden voran gekommen sind. Die Ausweis-Ausstellung ist ja auch erst seit Anfang Juni möglich? Wie kann das sein? Fehlende Drucker, fehlende Formulare? So etwas hörte man vor 10 Monaten aus NRW! Oder fehlt es einfach an (geschulten) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?

    Auch bei den „Erlaubnis-Anträgen“ und deren Bearbeitung, sieht es momentan nicht besser aus! Aus meiner beraterlichen Tätigkeit kenne ich noch keinen Betrieb in Baden-Württemberg, der bislang eine abschließende Genehmigung erhalten hat! Ja, gut Ding will Weile haben, aber das ständige Warten ist für die Betreiberinnen und Betreiber doch äußerst nervig!

    Die erlassene „Verwaltungsvorschrift“ ist wohl die umfangreichste ihrer Art in der Bundesrepublik. Theoretisch liegt alles auf dem Tisch! Die praktische Umsetzung ist aber eben eine ganz andere Sache und diese erfolgt auch alles andere als „einheitlich“: während Freiburg die Umsetzung immer wieder verzögert und man hinter verschlossenen Türen davon spricht erst in 2020 wirklich „umsetzen“ zu können, spricht man in Stuttgart davon, „Übergangsbescheinigungen von Sexworkern“ in Kürze nicht mehr zu akzeptieren! Auf dem einen Seite war man ein Jahr lang nicht in der Lage zu beraten, zu registrieren und „Ausweise“ auszustellen. Nun, wo der Andrang zunimmt, setzt man die Sexarbeiterinnen und damit auch die Betreiberinnen und Betreiber zusätzlich unter Druck? Wenn das so ist, benutzt das Land Baden-Württemberg das ProstSchGesetz wohl wirklich als „Prostitutionsverhinderungsgesetz“! Allerdings werden die zuständigen Verwaltungsgerichte Schwierigkeiten haben, eine solche behördliche Praxis für rechtskonform zu erachten! Ob man die „gängige Praxis“ als „seriös“ bezeichnen kann, stelle ich hier einmal in Frage!