Schlagwort: Presseschau

  • Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Prostitution 2018: Paradise-Mammut-Prozess hat begonnen!

    Am vergangenen Freitag, dem 23.März 2018, hat vor dem Landgericht Stuttgart der „Paradise-Prozess“ begonnen, dem mehr als 3 Jahre staatsanwaltliche Ermittlungen voraus gegangen sind. Es geht um Menschenhandel, Zuhälterei und Betrugsdelikte, mit denen der Gründer der „Paradise-Gruppe“ Jürgen Rudloff und einige seiner engsten Mitarbeiter in Verbindung gebracht werden.

    Zwar steht bezogen auf Menschenhandel und Zuhälterei „nur“ Beihilfe im Raum, doch dies kann schon reichen, um mit empfindlichen Freiheitsstrafen belegt zu werden. Im Prozess, der bereits bis März 2019 terminiert ist, soll u.a. geklärt werden, ob Jürgen Rudloff und sein Team Menschenhandel und Zuhälterei durch Rocker-Gruppierungen geduldet haben, um gut im Geschäft zu bleiben oder eben noch besser ins Geschäft zu kommen.

    Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass diverse Rockerclubs in Prostitution aktiv sind und ihre Premium-Freundinnen in die Bordellbetriebe „entsenden“, wo gute Umsätze zu erwarten sind! Dass dabei die „Paradise-Betriebe“ erste Wahl waren, ist nicht verwunderlich und auch noch kein Verbrechen! Aber einige Rocker waren wohl nicht zimperlich und haben „ihre Damen“ wohl radikal abkassiert, misshandelt und vielfältig unter Druck gesetzt! Sicher nicht nur im „Paradise“, aber das steht vor dem Landgericht Stuttgart ja nun nicht zur Debatte!

    Über 80 Verhandlungstage, eine lange Liste von Zeugen und dann eben die entscheidende Frage, ob die Geschäftsleitung wirklich die Hintergründe genau kannte, ob Wissen oder Teilwissen letztendlich als „Beihilfe“ gewertet werden kann oder ob die Angelegenheit möglicherweise auch „politische Signale“ senden soll? Je größer der Betrieb, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit „schwarze Schafe“ zu beherbergen oder eben Opfer von Straftaten!

    In solchen „Mammut-Verfahren“, die jede Menge Zeit, Energie und Geld kosten, sind die Gerichte stets bemüht die Angeklagten zu „Geständnissen“ zu bewegen, was die Prozessdauer erheblich verkürzt und wo es dann quasi als „Deal“ mildere Strafen gibt! Mir wurde aber berichtet, dass Jürgen Rudloff die schweren Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen will und dass er an „Deals“ momentan kein Interesse hat!

    Der Druck von über 80 Verhandlungstagen ist immens, die weiter andauernde Haft ist für einen Mann Mitte 60, der als Freigeist lebte, alles andere als lustig und der Eifer der Staatsanwaltschaft, der sicher darauf abzielt ein Exempel zu statuieren, beweist, dass es hier um „alles“ oder „nichts“ gehen kann? Die Bewertung ist schwierig und selbst wenn die „Beihilfe“ in nur einigen wenigen Fällen nachgewiesen kann, ist ein böser Ausgang für die Angeklagten denkbar!

    Der Prozess in Stuttgart hat für die gesamte Bordell-Branche Bedeutung, da ja sicher in vielen deutschen Clubs einige Damen arbeiten, die auf unlautere Art und Weise in Arbeit gekommen sind und wo man jedem Clubbetreiber unterstellen kann, von den „Hintergründen“ gewusst zu haben! Und so ein Verdacht kann ja schon ausreichen, um in ernste Schwierigkeiten zu geraten!

    Pressemeldung „Schwäbisches Tageblatt“

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 - Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Prostitution 2018 – Akuter Personalmangel in den deutschen Bordellen

    Ich reise bekanntlich viel durch die bunte Republik und kann daher den kürzlich erschienenen Bericht des ExtraTipp Rhein-Main nur bestätigen: den Bordellen gehen zunehmend die Damen aus und dies hängt natürlich mit dem neuen Gesetz und seinen vielfältigen Pflichten zusammen!

    Eine „Marktbereinigung“, die womöglich mit dem eigentlichem Zweck des Gesetzes zu tun hat, was ja immer wieder „Prostituiertenschutzgesetz“ genannt wird, aber den Titel „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ trägt. Regulierung passt schon und was nun passiert ist eine erste Folge daraus!

    Wenn man als Sexworkerin weiß, dass man in den letzten Jahren keine Steuer bezahlt hat, was nun bei der amtlichen Registrierung auffallen kann, wenn nämlich die Anmeldedaten beim Finanzamt landen, wird man die Registrierung unterlassen und dann erst einmal in Deckung gehen. Das bedeutet dann Arbeit in der Illegalität! Eine Steueramnestie für reuige Sexworkerinnen gibt es ja nicht!

    Wenn die Sexarbeit im „Nebenberuf“ betrieben wird, ist eine Anmeldung unter Umständen auch nicht ungefährlich, da die sensiblen Daten ja an verschiedene Stellen „wandern“! Wenn Ordnungsämter das Gegenteil behaupten, kann ich den Beweis jederzeit antreten, da einige meiner Kundinnen recht kurz nach der Registrierung von den Finanzbehörden „gesucht“ wurden und das an der Zustelladresse, die sie beim Ordnungsamt angegeben hatten!

    Der Boykott der Sexworkerinnen ist also pragmatisch zu verstehen und nicht reine Ideologie! Wenn man persönlich erhebliche Nachteile zu erwarten hat, denkt man „praktisch“ und hat prinzipiell nur noch die Wahl zwischen „Ausstieg“ und „Illegalität“! Nicht schön!

    Großbetriebe, wie z.B. die Eroscenter im Frankfurter Bahnhofsviertel brauchen eine gewisse Auslastung, um die immensen Kosten zu decken. Die Gebäude befinden sich in 1A-Lage und die Eigentümer rufen Objektmieten auf, bei denen dem Normalbürger schwindelig wird. Auch die Bewirtschaftung über fast 24 Stunden am Tag frisst Geld und die Energiekosten sind auch nicht zu verachten.

    Schon seit vielen Monaten beobachte ich den zunehmenden Leerstand und die Einschätzung, dass dies nur eine temporäre Erscheinung sein könnte, ist eher falsch! Hier manifestiert sich eine „Lage“, die einige wenige Experten schon frühzeitig prognostiziert hatten. Es ist zwar noch zu früh vom kompletten „Untergang der Branche“ zu sprechen, aber das Jahr 2018 wird für viele Betreiberinnen und Betreiber finanziell nicht gut ausgehen, denn neben der „Personalknappheit“ gibt es auch noch den „Freiermangel“!

    Die Anzahl der Gäste ist bundesweit abnehmend, obwohl es hierfür keinen rationalen Grund gibt! Oder doch? Liegt es daran, dass der „Service“ nur noch mit Kondom stattfinden darf oder haben die Herren Angst in Razzien zu landen, wo man ihre Identität feststellt? Ein moralischer Wandel auf Knopfdruck wird es sicher nicht sein!



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Prostitution 2018 - Der WDR unterwegs im Bordell - Enthüllungen?Prostitution 2018 – Der WDR unterwegs im Bordell – Enthüllungen?

    Unterwegs im Bordell: „Kein Nischenphänomen“. So titel der WDR und fügt dann als Untertitel hinzu: „Für die Reportage „Sex gegen Geld?“ hat WDR-Reporterin Donya Farahani als Putz- und Thekenkraft in einem Bordell angeheuert. Ein Gespräch über eine intensive Milieu-Erfahrung.“ Nun ja! Der öffentlich-rechtliche Sender versucht es nun einmal mit einem Format, dass man ja eher von den privaten Sendern kennt, die „explosiv“ berichten und Umstände gerne drastisch darstellen, aber eben so, dass man seine Chips noch mag und das einem vor Schreck nicht gleich die Budget-Bierdose runterfällt.

    Ich habe den Beitrag gestern Abend versäumt, wollte ihn eben in der Mediathek laden, wurde dann aber darauf hingewiesen, dass der Inhalt für „Jugendliche unter 16 Jahren“ nicht geeignet ist und daher nur zwischen 22 und 6 Uhr zur Verfügung steht. So schreibt es das öffentlich-rechtliche Medienrecht wohl vor und so muss ich mich bis zum Abend gedulden und konnte bislang nur das Interview auf der Webseite lesen, wobei mir beim Titelbild gleich Ulla Oberender ins Auge fiel, die den Saunaclub „Van Gogh“ betreibt und als Bordelltesterin gemeinsam mit Michael Beretin im Privatfernsehen unterwegs war („Die Rotlicht-Experten“).

    Offensichtlich wurde im Club live gefilmt, was bei den „Mitarbeiterinnen“ und vor allem bei den um Diskretion bemühten Gästen wohl nicht so gut ankam. Wer will schon beim Puffbesuch interviewt werden und wer will sich als Dame öffentlich outen? Bei den „Privaten“ gibt es in der Regel bezahlte Statisten, die sich gegen einen Obolus dazu bekennen Sex mit einem Pferd zu haben oder sich in den Eiffelturm verliebt zu haben! Aber bei „öffentlich-rechtlich“ macht man das nicht! Oder?

    In der deutschen Betreiberszene hat es sich inzwischen herumgesprochen, dass man seine Nase besser aus dem Fernsehen lässt! Szene-Größen wie Hermann Müller und Jürgen Rudloff, aber auch der allerseits bekannte „Prinz Marcus“ traten im TV auf und bekamen nicht viel später eine irgendwie geartete behördliche „Quittung“. Mit „Rotlicht“ im Fernsehen zu kokettieren, spornt einige Beamte offensichtlich an und die Puff-Testerin Ulla O., die ihren Club in einer amtlich-konservativen Gegend betreibt, hatte auch einmal schon Besuch von Steuerfahndung und vom emsigen Staatsanwalt!

    Doch bekanntlich muss ja jede und jeder selbst wissen, was man tut oder besser lässt. Ich werde mir die Reportage später ansehen, um zu sehen, ob es in der „Darstellung“ wirklich Unterschiede zu den privaten Formaten gibt oder ob auch hier gewohnte Klischees bedient werden.

    Interview und Link zur Mediathek gibt es unter:

    https://www1.wdr.de/nachrichten/interview-farahani-prostitution-unterwegs-im-westen-100.html


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  • Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 - Intensive Fahndungsmaßnahmen der SteuerbehördenProstitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Informationsstand: 09. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Es kommt, wie es kommen musste: durch die Registrierung der in Deutschland tätigen Sexworkerinnen haben die lokalen Finanzbehörden jede Menge verwertbares „Futter“ bekommen, um Daten abzugleichen und neue „Steuerbürgerinnen“ anzulegen. Logisch, wenn ich einen „Huren-Ausweis“ beantrage, habe ich zumindest die Absicht im Rotlicht-Gewerbe tätig zu werden. Aber möglicherweise habe ich auf dem Ordnungsamt auch „erzählt“, dass ich schon einige Jahre Sexarbeiterin bin? Der zuständige Mitarbeiter hat das dann notiert und diese Notiz landete dann beim Finanzamt?

    Eine von vielen Geschichten, die ich momentan so höre! Wenn der Finanzbeamte beim Stöbern im Finanzamtsrechner keine Steuerzahlung finden kann und auch die Nachfrage bei der für das „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndung kein „Material“ bringt, so ist in der Regel ein Anfangsverdacht auf „Steuerhinterziehung“ gegeben, dem man dann, wenn es die amtliche Anspannung zulässt, nachgehen muss. Das ist Pflicht, wenn der Beamte Missstände erkennt, die unsere Staatskasse schmälern oder bereits geschmälert haben und so ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass schriftliche Anfragen im Postkasten landen. Überraschung? Ne, nur logische Konsequenz!

    Doch einige Finanzbehörden haben sogar noch ganz andere Tricks im Repertoire: so werden momentan Escort-Agenturen angeschrieben und ebenso freundlich wie konsequent gebeten eine Aufstellung der „Geschäftspartnerinnen“ der letzten 4 Jahre zu fertigen und dabei auch im Detail mitzuteilen, welche Provisionen an die Agentur gezahlt wurden! Wenn man den Prozentsatz der Provisionen kennt, kann man im „Dreisatz“ die Umsätze der jeweiligen Dame problemlos „hochrechnen“. Während „Gelegenheitsdamen“ hier nur wenige Tausender auf dem Buchungsdeckel haben, sind die „Profis“ schnell in der Umsatzsteuerfalle, wenn nämlich mehr als 17.500 € in einem Kalenderjahr erwirtschaftet wurden!

    Die Pflicht zur Mitwirkung der Agenturen bei den finanzamtlichen Ermittlungen, ergibt sich aus § 93 der Abgabenordnung und es macht überhaupt keinen Sinn dagegen zu rebellieren! Nach kaufmännischen Grundsätzen sind für Provisionen Rechnungen zu legen und diese müssen natürlich einen Adressaten haben! Hat man hier „Schmuh“ gemacht, wird man womöglich selbst in Haftung genommen! Ein Besuch der Damen und Herren mit den prüfenden Blicken mit Beschlagnahmung sämtlicher Unterlagen, kann die Folge sein, wenn man nicht „kooperiert“!

    Durch die neuen „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“, wird die Zahl der sogenannten „Sammelauskünfte“ exponential zunehmen, da sich die Finanzbehörden damit viel Ermittlungsarbeit bei Einzelfällen ersparen können! Die Behörden arbeiten hier mit steigender Effizienz und ausgeklügelten Computersystemen, die quasi von selbst Zusammenhänge ermitteln und in einer Art „Mind Map“ zusammenfassen. Was bei George Orwell „1984“ noch Fiktion war, hat inzwischen den Alltag erreicht!

    Zu diesem Thema, was einen Großteil der Sexworkerinnen und Betreiber betreffen dürfte, werde ich auch bei Zukunft Rotlicht – 1. Deutscher Rotlicht-Kongress am 23. April 2018 in Frankfurt am Main facettenreich referieren!

    „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß?“ – Was aber das Finanzamt über mich weiß oder bald weiß, sollte mich „richtig heiß“ machen, bevor so manches persönliches Unglück seinen willkürlichen Lauf nimmt!



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    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Montag – 23. April 2018 – 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt/Main

    Gibt es noch eine Zukunft für das „deutsche Rotlicht“ oder hat das neue berüchtigte Prostituiertenschutzgesetz nun das absolute Potenzial nun flächendeckend Existenzen in der Branche zu zerstören?

    Mit dieser und vielen weiteren wichtigen Fragen beschäftigt sich der 1. bundesweite Rotlicht-Kongress, der am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main ganztägig stattfinden wird und von der Firma London-Kondome präsentiert wird! Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ und „Prostitutionsvermittlungen“ sind ebenso herzlich willkommen wie Sexworkerinnen und Sexworker und deren engagierte Verbände, die ja oft schon seit Jahren gegen die amtlichen „Windmühlen“ kämpfen! Gemeinschaft und Austausch sind wichtig und so ist eine rege Beteiligung wünschenswert, um miteinander ins Gespräch zu kommen und dabei hoffentlich viele Gemeinsamkeiten zu entdecken!

    Rechtsanwälte, Steuerberater, Marketing- und Unternehmensberater

    Namhafte wie hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Meet & Greet – Afterparty

    Im Anschluss an die Veranstaltung findet eine „Meet & Greet“-Afterparty statt, bei der Kommunikation, Networking und Gedankenaustausch im Mittelpunkt steht! Natürlich ist ganztägig für das leibliche Wohl gesorgt, denn Hören, Denken & Diskussion braucht natürlich auch „Nahrung“. Hurra!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    https://zukunft-rotlicht.de



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  • Prostitution 2018 – Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen Ehe

    Prostitution 2018 – Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen Ehe

    Prostitution 2018 - Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen EheProstitution 2018 – Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen Ehe

    Informationsstand: 26. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    Mal ein ganz anderer Artikel zum Thema „Prostitution“, den ich bei Recherchen im Internet zufällig entdeckt habe. Die Journalistin Kersten Artus, die von 2008 bis 2015 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft – Partei Die Linke war, hat sich mit Prostitution unter der Überschrift „Zur Diskussion in der Linken um Prostitution“ beschäftigt und ich finde den Artikel ebenso ungewöhnlich wie interessant!

    Die „Bebelsche Theorie“, dass Ehe und Prostitution zwei Seiten derselben Medaille sind und dass Prostitution eine „notwendige soziale Institution wie Polizei, stehendes Heer, Kirche und Unternehmerschaft sei“, klingt in unseren Ohren zunächst merkwürdig. Wer die Prostitution verbieten will, muss nach „linkem Gedankengut“ auch die Ehe verbieten? Provokant!

    Gab es da nicht mal die Frage nach der „teuersten Form“ der Prostitution? Viermal am Kopf gekratzt und dann entschlossen mit „die Ehe“ geantwortet!

    Bekannte „historische“ Linke hatten markante Zuordnungen für Prostituierte:

    „Für Clara Zetkin gehörten Prostituierte zum Lumpenproletariat. Alexandra Kollontai befand Prostitution als sittenwidrig. Sie forderte einen Arbeitszwang für Prostituierte, um sie zu befreien. Karl Marx nannte Prostituierte, Vagabunden und Verbrecher in einem Atemzug.“

    Auch die heutigen „Linken“ tun sich mit der „Prostitution“ eher schwer und eine einheitliche Position ist nicht erkennbar und dadurch, dass die Autorin dies thematisiert, hofft sie vermutlich auf eine neue Sensibilität für das Thema, dass ja durch die aktuelle Gesetzgebung ja im Fokus steht. Feministinnen sind oft „links orientiert“, Prostitution resultiert aus „Herrschaftsverhältnissen“, die man im „Klassenkampf“ aber ablehnt.

    Ohne hier weiter auf die Inhalte eingehen zu wollen, empfehle ich heute den Artikel Ihrer / Eurer Lektüre. Wir wollen ja nicht immer reißerisch arbeiten und vorwiegend Boulevard-Medien betrachten, sondern uns auch einmal ins „Bildungsbürgertum“ begeben, egal, ob wir nun links oder rechts orientiert sind! Ich hoffe, Sie stimmen mir zu! Glück auf!

    Den gesamten Artikel von Kersten Artus finden Sie zum Lesen / Download unter der URL:

    http://blog.kerstenartus.info/2018/02/20/prostitution-ungeliebter-schatten-der-buergerlichen-ehe/#_ftnref9

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Prostitution 2018 – Verwirrender Bericht – Stuttgarter Zeitung

    Informationsstand: 26. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    Die Stuttgarter Zeitung hat gestern (25.02.2018) unter der Headline „Rotlicht in Stuttgart – Prostituierte warten noch auf einen besseren Schutz“ einen umfangreichen Artikel zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Landeshauptstadt Stuttgart veröffentlicht, der bei Fachleuten nun für recht große Verwirrung sorgt.

    Die Stadt Stuttgart „plagen“ offene Rechtsfragen und daher hat man mit der „Umsetzung“ des Gesetzes noch gewartet! Im April 2018 will man starten, allerdings sind die festgelegten „Planstellen“ noch nicht besetzt bzw. beim Ordnungsamt, wo die Betriebsgenehmigungen erteilt werden müssen, noch gar nicht ausgeschrieben! Das hieraus erst einmal weiterer „Stillstand“ resultieren wird, ist zu vermuten.

    Nicht vorhandenes Personal kann ja nicht arbeiten und neues Personal, wenn es denn einmal vorhanden ist, erst für das neue Tätigkeitsgebiet geschult werden! Die „Ei-und-Henne-Frage“ stellt sich also erst einmal gar nicht! Den ein oder anderen „Betreiber“ wird dies sicher freuen! Erst mal noch ein bisschen Frieden in den erotischen Wänden.

    Der stellvertretende Leiter der Gewerbe- und Gaststättenbehörde der Stadt Stuttgart stellt sich nach dem Zeitungsbericht die Frage, ob das Ordnungsamt Stuttgart die Landesverordnung Baden-Württemberg zum ProstSchGesetz umsetzen muss, nach  der eine Baugenehmigung für eine „Prostitutionsstätte“ im Land obligatorisch, also notwendig, ist oder ob man es nicht wie in anderen Großstädten außerhalb des „Ländles“ handhaben kann, wo man die „Baugenehmigung“ angeblich ingnoriert.

    Tja, die Umsetzung des Bundesgesetzes ist, so steht es nun mal im ProstSchGesetz „Ländersache“ und die Verordnungen, die das Land trifft, hat der kommunale Beamte, der in diesem Land tätig ist, umzusetzen. Er ist die „Exekutive“ und hat mit dem „legislativen Prozess“ überhaupt nichts zu tun! Setzt er die Verordnung nicht um, begeht er sogar Rechtsbeugung und kann dafür richtig eins auf´s Dach bekommen!

    Daher kann auch eine scheinbar geplante „Zusammenkunft“ von „Landeshauptstädten“ aus der gesamten Republik in Düsseldorf, zu der ich leider noch keine Informationen habe, lediglich dem „Austausch“ von Meinungen dienen. Es steht der Versammlung nämlich nicht zu „Landesverordnungen“ zu verändern oder von einem Bundesland ins andere zu übertragen.

    Auch wenn es der Stuttgarter Beamte womöglich „gut“ für das Gewerbe gemeint hat, kann er die Gesetze seines Bundeslandes nicht ignorieren und das Verhältnis zwischen „Prostituiertenschutzgesetz“ und dem „Baurecht“ ist klar geregelt, denn im ProstSchGesetz ist eindeutig zu lesen, dass das Baurecht „unberührt“ bleibt! Wo also liegt bei der Stadt Stuttgart die Unklarheit? Ich sehe keine!

    Rotlicht in Stuttgart Prostituierte warten noch auf einen besseren Schutz



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    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-Agenda

    Prostitution 2018 – Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-Agenda

    Prostitution 2018 - Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-AgendaProstitution 2018 – Verfassungsbeschwerde ProstSchGesetz auf Gerichts-Agenda

    Informationsstand: 24. Februar 2018 – Autor: Howard Chance

    Soeben hat mich die Mitteilung erreicht, dass die vom Verein Dona Carmen e.V. initiierte Verfassungsbeschwerde, die im Sommer vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde, inzwischen bei Gericht auf der „Agenda 2018“ steht!

    Das Verfahren hat die Nr. 1 BvR 1534/17 und trägt die Ordnungsnummer 28 in der Berichterstattung der BVRin Dr. Ott. Damit steht fest, dass die Beschwerde angenommen wurde und nun vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes bearbeitet wird:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html

    Die „kühne These“, die im Forum sexworker.at verbreitet wurde, dass über die Beschwerde noch im Jahr 2018 entschieden würde, ist aber reine Spekulation, da sich Verfahren ja ziehen können und noch nicht feststeht, welche Verfahrensschritte stattfinden und wie groß die Intervalle zwischen möglichen Terminen sein werden. In der Vorschau des 1. Senats stehen momentan 32 Verfahren für 2018 und ich gehe davon aus, dass die Chronologie eingehalten wird. Das Verfahren ProstSchGesetz landet also, wenn chronologisch vorgegangen wird, mit Nr. 28 am Jahresende?

    Wie auch immer: die Annahme an sich ist schon einmal ein erster Erfolg, an dem aber auch kaum gezweifelt werden konnte, da der beauftragte Rechtsanwalt Starostik ja ein juristisches Schwergewicht ist und die Unterlagen sicher „konform“ eingereicht hat.

    Leider werden bis Ende des Jahres zahlreiche Existenzen bereits vernichtet sein, Zehntausende von Sexworkerinnen werden dann bereits „registriert“ und steuerlich „erfasst“ sein und der dann entstandene „Schaden“ wird nicht reversibel sein, selbst wenn dass Bundesverfassungsgericht einige oder auch mehrere Paragraphen des angegriffenen Prostituiertenschutzgesetzes rügen oder aufheben sollte!

    Unter diesem gewichtigen Aspekt, hat die Entscheidung des Gerichtes dann rückwirkend keinen praktischen oder entlastenden Nutzen, sondern kann lediglich die Weichen für eine Zukunft des „Milieus“ in 2019 eventuell neu stellen. In der Konsequenz nutzt den aktuellen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern die gerichtliche Entscheidung selbst nur sehr wenig, der Nutzen haben aber eventuelle nachfolgende Generationen!

    Durch die nicht vorliegende „Eilbedürftigkeit“ in 2017 war klar, dass diese Situation entstehen würde und meine „Prophetie“, die vielmals angegriffen wurde, war einfach nur Logik, deren Stichhaltigkeit sich nun bestätigt. Sorry!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

    Meine 2017er-Artikel zum Thema finden Sie zur Lektüre unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/26/prostitutionsgesetz-wie-funktioniert-denn-eine-verfassungsbeschwerde/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/19/prostitution-2017-jahr-der-verfassungsbeschwerden-update/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/30/verfassungsbeschwerde-keine-einladung-zum-kindergeburtstag/


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  • Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Kurznotizen der Woche by Howard Chance

    Ich war in dieser Woche in „Klausur“, um Akten zu bearbeiten und um neue Projekte für 2018 zu planen. Dabei hat mich eine heftige Erkältung erwischt, die aber jetzt wieder am abklingen ist. Also wieder mit (fast) Vollgas in den neuen Monat Februar! Heute einige meiner „Wahrnehmungen“ der Woche unter der Überschrift „kurz notiert“:

    Ruhe oder Sturm? Fast täglich klingelt das Telefon!

    Der Januar 2018 war für mich eher ruhig! Die meisten Betriebskonzepte wurden im Kundenauftrag „pünktlich“ eingereicht und landeten in der Regel auf großen Stapeln, zu deren geplanter Bearbeitungszeit ich im nächsten Absatz noch etwas schreiben werde. Es gab die „Kolleginnen“ und „Kollegen“, die dann im Januar festgestellt haben, dass die notwendigen Unterlagen noch nicht erstellt wurden, was in den meisten Bundesländern (außer Bayern und NRW) nicht zum Problem wurde, da die Behörden noch „Kulanz“ zeigen und selbst noch nicht wissen, was sie mit den Unterlagen anfangen sollen! Auch die Kontrolle der „Huren-Ausweise“ findet, wenn überhaupt, nur sehr „rudimentär“ statt, da die flächendeckende Ausstattung noch nicht gegeben ist.

    Lediglich bei den Finanzbehörden in NRW ist schnelles Handeln zu erkennen: nur wenige Wochen nach der „Registrierung“ beim Amt tauchen „Erhebungsbeamtinnen und -beamten“ auf, die neue „Steuerbürgerinnen“ suchen und gerne deren „Steuerhistorie“ hinterfragen. Wenn es ums Geld geht, hat es der Staat bekanntlich immer eilig und man will zumindest die „Düsseldorfer Taler“ (nach dem gleichnamigen „Düsseldorfer Verfahren“ haben, wobei man sich lokal noch uneinig ist, ob dieses „Modell“ langfristig noch eine Zukunft haben wird. Im Moment will aber in NRW niemand wirklich daran rütteln. Mal abwarten, ob es da irgendwann einmal eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird?

    Bearbeitungsfristen „Betriebskonzepte“ / „Huren-Ausweise“ in NRW

    Momentan bin ich fast täglich mit Behörden vornehmlich in NRW in Kontakt, da ich dort die meisten Kundinnen und Kunden habe und weil ich die „Konzessionierungen“ natürlich immer bis zum „Ende“ begleite und dabei auch direkt im Auftrag „verhandle“. Die Ämter in den Großstädten sind arg belastet: für die „Huren-Ausweise“ und die notwendigen Beratungen sind Termine bis in den Mai 2018 vergeben und die „Betriebskonzepte“ existenter Betriebe liegen oft „auf Halde“, da die „Huren-Ausweise“ Priorität haben. Gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfristen gibt es wohl nicht und die „Genehmigungsfiktion“ wir wahrscheinlich nicht greifen, da der Fortbestand der Betriebe bis zur abschließenden Würdigung garantiert ist. Die „Nervosität“ der Betreiber bleibt natürlich bestehen, weil man eben nicht weiß, was noch kommt und wie die „Sache“ ausgeht!

    Erste Bearbeitungsergebnisse / Probleme und Auflagen in NRW

    Bei den Konzepten, die momentan schon in amtlicher Bearbeitung sind, deuten sich, wie schon erwartet, erhebliche Probleme mit dem „Baurecht“ an. Ordnungsämter verlangen Nutzungsänderungen oder gar neue Baugenehmigungen und die Kolleginnen und Kollegen auf den Bauämtern verstehen nicht warum und wie, da „Prostitutionsstätten“ baurechtlich nicht eindeutig definiert sind. Dass „bordellartige Betriebe“ nach der Rechtsprechung keine „Vergnügungsstätten“ mehr sind, sondern „normale Gewerbebetriebe“, ist vielen Ämtern nicht bekannt und so fehlt es fast überall an einer einheitlichen Linie! Muss ein Gewerberaum bis ins letzte Detail definiert sein, um genehmigt zu werden? Gibt es baurechtlich einen Unterschied zwischen einem Massagestudio und einem thailändischen Massagestudio oder gibt es baurechtlich Unterschiede zwischen freiberuflich und gewerblich genutzten Flächen? Fragen über Fragen, die momentan der Klärung bedürfen!

    Nachbesserungen bei Betriebskonzepten / Unvollständige Unterlagen

    Einige Zeitgenossen (und hier spreche ich nicht nur von NRW!) haben ihre Betriebskonzepte scheinbar flugs beim Bier ausgefüllt und handschriftlich schnell mal Angaben gemacht, die das Amt nicht lesen kann und die in einigen Fällen überhaupt nicht dem entsprechen, was der Gesetzgeber fordert. Oder man hat ein Konzept eingereicht, was in der Theorie allen Anforderungen entspricht, aber vor Ort überhaupt nicht „gelebt“ wird!

    Dafür gibt es schon den Begriff des „Alibi-Konzepts“, was dann aber leider keiner Überprüfung standhält! Die Leute, die Konzepte prüfen, sind meistens keine „Greenhorns“ und erst recht keine „Sonderschüler“, denen man ein salzige Hühnersuppe als süßen Pudding verkaufen kann! OK, man kann es versuchen, man wird aber damit recht schnell auf die Nase fallen und hat dann das Problem umfangreiche „Nachbesserungen“ vorzunehmen.

    In fast jedem Konzept wird von den „selbständigen Dienstleisterinnen“ gesprochen, die auf eigene Rechnung eigenverantwortlich arbeiten und die eigentlich mit dem Betreiber nichts zu tun haben! Gleichzeitig findet man dann die Homepage des Unternehmens, wo dann von „unseren Damen“ gesprochen wird, deren Anwesenheit garantiert wird und die natürlich alle den gleichen „Festpreis“ bieten, weil die Damen sich als „WG“ darauf verbindlich geeinigt haben! Hat man das Gesetz womöglich nicht gelesen? Der Verdacht liegt nah!

    Wenn Behörden dann intensiv nachfragen, bricht das auf dem Bierdeckel virtuell produzierte Kartenhaus schnell zusammen und „Nachbesserungen“ sind mal wieder vorprogrammiert! Ich habe inzwischen eine ganze Reihe von solchen „Akten“ auf dem Tisch!

    Auch die „Anpassung der Betriebsabläufe“ wird zukünftig ein wichtiges Thema werden und unser Ausbildungsinitiative  „Fachwirt(in) für Erotikbetriebe“ (Bordellfachwirt(in) BRD) soll hier zu einer wirklichen Hilfe werden! Die Informationen dazu werden auch im Laufe des Monats zur Verfügung gestellt!

    Rotlicht-Kongress Frühjahr 2018 in Vorbereitung

    Was war, was ist, was kommt! Der Markt ist in Bewegung und das Jahr 2018 wird einschneidend sein! Wir stehen erst am Anfang der Umstellungen und treffende Prognosen sind schwierig! Die Seminare, die von der Rotlicht-Akademie, von MH-Consulting und den Berufsverbänden in 2017 angeboten wurden, hatten vornehmlich informativen Charakter.

    Das Gesetz wurde vorgestellt, Anforderungen und mögliche Auswirkungen wurden diskutiert. Während sich die Verbände primär auf den „Protest“ spezialisierten und eher „politisch“ aktiv wurden, setzten die Rotlicht-Akademie, Berlin Intim, MH-Consulting und weitere „gewerbliche“ Anbieter eher auf die „Praxis-Arbeit“. Beide Aspekte sind wichtig und wir wollen im Rahmen einer „überparteilichen Arbeitsgemeinschaft“ im April 2018 einen „Rotlicht-Tag“ im Rhein-Main-Gebiet ins Leben rufen, wo die Branche miteinander ins Gespräch kommen kann und soll.

    Aktuelle Entwicklungen, Berichte aus verschiedenen Bundesländern und Gesetzes-Initiativen sollen vorgestellt werden. Welche Erfahrungen gibt es? Wohin geht die Reise? Neben Vorträgen von Experten aus unterschiedlichen Bereichen, soll es verschiedene thematische Arbeitsgruppen geben. Ganz wichtig ist der Interessengemeinschaft der direkte Austausch der Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter! Auch polarisierende und prägend „Bewegungen“ wie „Dona Carmen e.V.“ sind uns herzlich willkommen. Kontroversen sind durchaus erwünscht und wichtig! Man kann nicht immer einer Meinung sein, sitzt aber im selben Boot und rudert „eigentlich“ in die gleiche Richtung!

    Die gegründete Arbeitsgemeinschaft wird den „Rotlicht-Tag 2018“ wohl noch in diesem Monat ausschreiben und ich werde die Ergebnisse dann gerne hier präsentieren!

    https://zukunft-rotlicht.de

    Termine / Reisen Howard im Februar 2018

    Nach meiner Klausurwoche bin ich in den kommenden Tagen wieder auf Tour und zwar am 02. und 03. Februar nach Frankfurt/Main, am 05. Februar nach Düsseldorf und Hannover, dann am 06. Februar zur JOYclub-Tagung nach Leipzig. Berlin steht vom 07. bis 10. Februar auf dem Plan. Wer kurzfristig noch einen Termin vereinbaren möchte, schreibe mir bitte per Mail: howard.chance@t-online.de

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Die Suche nach den Huren von Remscheid!

    Prostitution 2018 – Die Suche nach den Huren von Remscheid!

    Prostitution 2018 - Die Suche nach den Huren von Remscheid!Prostitution 2018 – Die Suche nach den Huren von Remscheid!

    Manchmal muss ich durchaus schmunzeln, wenn ich den Pressespiegel zum neuen Prostituiertenschutzgesetz lese und inhaltlich für mich auswerte! So ging es mir heute, als ich einen Bericht im „Remscheider Generalanzeiger“ las, bei dem der Redakteur Dresen berichtet, dass sich ganze „19 Sexarbeiter“ in Remscheid bei den Behörden gemeldet haben. Man vermutet aber eine viel größere Anzahl an Sexworkern und will sich nun auf die Suche nach diesen machen!

    Nun kenne ich die Stadt Remscheid durch meine frühere Tätigkeit in Solingen-Burg und behaupte fast alle erotischen Adressen dort zu kennen und zwar auch die privaten, die kein Schild an der Tür haben! Hätte man mich um eine Schätzung gebeten, hätte ich spontan die Zahl 20 genannt. In welchen Schränken jetzt noch Damen versteckt sein sollen, wird mir ein Rätsel bleiben, aber das Ordnungsamt wird ja nun kräftig suchen und vermutlich nichts finden!

    Mit der „großen Dunkelziffer“ kann man in Großstädten sicher argumentieren, aber in beschaulichen bergischen Städtchen wie Remscheid und auch Solingen, fand und findet Prostitution nur im ganz kleinen Rahmen statt und die Gründung von „Sonderabteilungen“ erscheint vor diesem Hintergrund geradezu absurd. Wenn man einmal das „Sittendezernat in Wuppertal“ gefragt hätte, das auch für den Bereich Remscheid zuständig ist, wäre meine Zahl wahrscheinlich umgehend ratifiziert worden! Aber: warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

    Ich kenne in Südwestfalen noch eine weitere mittlere Kreisstadt, die sich intensiv auf das neue Gesetz vorbereitet hat, wo es Schulungen für die Behörden gab und wo man dem „Ernstfall“ gewappnet entgegen sah. Das einzige Probleme: im ganzen Kreisgebiet scheint es nur 2 Damen zu geben, die dem Gewerbe nachgehen. OK, selbst bei einer Dunkelziffer von 100% sind die behördlichen Mühen doch eher vergebliche Liebesmüh! Wenn ich mich nicht irre!

    Nennt man das jetzt „Schilda“ oder übertriebenes Bemühen? Da fällt mir abschließend folgender makabere Spruch ein: „Ein schönes Kind! Leider tot!“

  • Prostitution 2018 – Berliner Zeitung – 1248 von 8000 Prostituierten registriert

    Prostitution 2018 – Berliner Zeitung – 1248 von 8000 Prostituierten registriert

    Prostitution 2018 - Berliner Zeitung - 1248 von 8000 Prostituierten registriert

    Prostitution 2018 – Berliner Zeitung – 1248 von 8000 Prostituierten registriert

    Das Geschäft mit der käuflichen Liebe ist seit jeher ein undurchsichtiges. In Bordellen, in Wohnungen und auf der Straße geschieht vieles im Verborgenen. Verlässliche Angaben darüber, wie viele Frauen und Männer in Berlin anschaffen gehen und ob sie dies freiwillig tun, gibt es kaum. Das neue Prostituiertenschutzgesetz will hier Transparenz schaffen und Zwang aufdecken – es stößt jedoch bundesweit auf scharfe Kritik. Dennoch liefert eine erste Auswertung einige Erkenntnisse zum Milieu in Berlin.

    Wie die Senatsgesundheitsverwaltung auf Anfrage der Berliner Zeitung mitteilt, haben sich bisher 1248 Prostituierte bei den Behörden gemeldet, wie es das neue Gesetz verlangt. Von Bordellbetreibern gingen 162 Anzeigen eines Gewerbes ein. Nach den Regeln soll sich jeder, der mit Sex Geld verdient, beim Amt registrieren. Hinzu kommt eine Gesundheitsberatung. Bordellbetreiber müssen ein Betriebskonzept schreiben und dürfen nur noch angemeldete Personen beschäftigen.

    Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/29517802 ©2018

    Kontext-Diskussion:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1225208704289844?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Leonberg – Stadt schließt 5 Bordellbetriebe?

    Prostitution 2018 – Leonberg – Stadt schließt 5 Bordellbetriebe?

    Prostitution 2018 - Leonberg - Stadt schließt 5 Bordellbetriebe?

    Prostitution 2018 – Leonberg – Stadt schließt 5 Bordellbetriebe

    Das Baurecht macht vieles möglich, wie das Beispiel „Leonberg“ nun nachhaltig verdeutlicht: nach 16 Jahren der „Duldung“ hat die Stadt Leonberg nun „durchgegriffen“ und die Betreiber der 5 städtischen Bordellbetriebe, die sich in Wohn- und Mischgebieten befanden, davon „überzeugt“ den Geschäftsbetrieb einzustellen! Es hat gereicht, den Betreibern frühzeitig mitzuteilen, dass die Erteilung einer Erlaubnis nicht in Aussicht steht und die amtlichen „Mitteiler“ waren dabei scheinbar sehr überzeugend!

    Wenn der „politische Wille“ nicht „will“, so wie es in Leonberg offensichtlich der Fall war, scheuen viele Rotlicht-Unternehmer den Kampf gegen Windmühlen, zumal Rechtsmittel und
    Klagen gegen die Stadt ja auch ein teures „Vergnügen“ werden können.

    Leonberg wurde jetzt auf dem „kleinen Dienstweg“ Ende des Jahres 2017 eine „bordellfreie Stadt“ und das Amt kann in diesem Bereich ganz entspannt in die Zukunft schauen. 

    Wenn man es genau betrachtet, hat die Stadt Leonberg die Bordelle gar nicht „dicht gemacht“, nein, die Betreiber haben von selbst die Flügel gestreckt! Daher ist die gewählte Schlagzeile einfach völlig falsch!

    Es war ganz anders: Selbstmord statt Mord, liebe Kolleginnen und Kollegen in der Redaktion! Der zuständige „Schlagzeiler“ sollte hier sorgfältiger arbeiten!

    Ähnliche „Aktionen“ hat es, wie man mir persönlich berichtete, beispielsweise auch in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) gegeben, wo das Ordnungsamt schon Mitte 2017 informative Besuche in erotischen Betrieben durchgeführt hat. Auch dort wurden „Empfehlungen“ ausgesprochen, wenn Probleme ansatzweise erkennbar waren.

    Ob die Rechtslage in Leonberg und in Leonberg „wirklich“ so eindeutig war, kann man natürlich in Frage stellen. Wenn man aber an Gerichte, Anwälte, Zeit, Geld und die berühmte „hohe See“ denkt, kann man es einigen Zeitgenossen nicht verdenken, dass der „Mut zum Kampf“ nicht sonderlich ausgeprägt war. Gerade wenn Betriebe eh nicht mehr „der Burner“ sind und man eben keine Schubkarren von Geld mehr aus diesen fährt, ist der „Abschied“ manchmal die geradezu sinnvolle Alternative! Oder?

    Den Artikel zu „Leonberg“ finden Sie in den Stuttgarter Nachrichten unter:

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.rotlicht-alarm-in-leonberg-stadt-macht-alle-fuenf-bordelle-dicht.a534f233-cb9f-4189-8eac-92dd7a838be5.html

    Kontext:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223916107752437?pnref=story