Schlagwort: Presseschau

  • Infoticker Corona von Howard Chance – Montag, 27.04.2020

    Infoticker Corona von Howard Chance – Montag, 27.04.2020

    Infoticker Corona von Howard Chance – Montag, 27.04.2020

    Mo, 27.04.2020 – NRW-Soforthilfen werden wieder ausgezahlt! – Der NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart berichtete in der heutigen Pressekonferenz, dass in NRW von 400.000 Anträgen auf Soforthilfe inzwischen 300.000 Auszahlungen geleistet wurden. 100.000 Anträge sind noch in der Prüfung. Auszahlungen sollen noch in dieser Woche erfolgen. Siehe Bericht Express.de

    Mo, 27.04.2020 – Markus Söder denkt, dass Gastronomie-Öffnungen mit bestimmten Auflagen Ende Mai wieder möglich sein könnten! Vielleicht, eventuell? Die Formulierungen sind vorsichtig gehalten. Man will halt nichts wirklich versprechen und hält sich diverse Hintertürchen auf. Siehe Bericht Welt.de

    Mo, 27.04.2020 – Corona 2020 – Maskerade – Alles neu macht der Mai? – Howard Chance analysiert die gegenwärtige Lage, teilt seine Beobachtungen und wagt einige vorsichtige Prognosen für die nahe Zukunft. Bericht aus dem Quarantäne-Homeoffice in Düsseldorf. Zum Artikel

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  • Prostitution 2020 – News by Dona Carmen e.V. – Howard´s Einspruch!

    Prostitution 2020 – News by Dona Carmen e.V. – Howard´s Einspruch!

    Prostitution 2020 - News by Dona Carmen e.V. - Howard´s Einspruch!Prostitution 2020 – News by Dona Carmen e.V. – Howard´s Einspruch!

    Der Frankfurter Verein Dona Carmen e.V. hat am 21. April 2020 einen Blog-Artikel unter der Überschrift „Prostitution unter dem Corona-Regime: Verboten oder zulässig?“ veröffentlicht und zweifelt darin an, dass Prostitutionstätigkeiten in Deutschland momentan unter dem Vorzeichen „Corona“ gänzlich verboten sind!

    Zitat: Die vielfach verbreitete Vorstellung, unter dem Vorzeichen von Corona sei die Ausübung der Prostitutionstätigkeit … gänzlich verboten, teilt Doña Carmen e.V. allerdings nicht.

    Es folgt eine gewohnt präzise Analyse und Betrachtung der unterschiedlichen Erlasse und Verordnungen der Bundesländer, die, juristisch betrachtet, bezogen auf die Ausübung der Prostitution durchaus einige „Lücken“ aufweisen. Was den Betrieb von „Prostitutionsstätten“ anbelangt, so ist dieser in allen Bundesländern untersagt. Man darf also keine Bordelle und Clubs betreiben. Klare Sache! Der Graubereich „Escortservice“ ist hingegen in einigen Landesverordnungen nicht direkt untersagt, in anderen hingegen im übertragenen Sinne oder auch direkt, dann nämlich, wenn das Verbot für „Prostitutionsgewerbe aller Art“ ausgesprochen wurde. Die Formulierung „Prostitutionsstätten und ähnliches“ ist hingegen sehr unpräzise, da „ähnliches“ eben total schwammig ist. Egal!

    Was die „private“ Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, also etwa der Empfang zu Hause (Wohnungsprostitution) oder aber diskrete Hausbesuche in Eigenregie, kann man, wie Dona Carmen e.V. es getan hat, durchaus „Lücken“ in einigen Verordnungen finden, wo man einer „Ordnungswidrigkeiten-Anzeige“ im Fall der Fälle möglicherweise „Paroli“ bieten kann. Ohne tief ins Detail gehen zu wollen, gibt es einige Landesverordnungen, die im Bereich der „Dienstleistungen“ keine klare Kontaktsperre anordnen, sondern den „Mindestabstand“ nur „empfehlen“, diesen relativieren, wenn die „Notwendigkeit“ zur „Unterschreitung“ gegeben ist. Ein gutes Beispiel sind da beispielsweise Friseure und Physiotherapeuten, die ja ihren Kunden „nah kommen“. Wenn man diese „Notwendigkeit“ auf erotische Massage und Prostitution überträgt, kann man im Ergebnis zu der These kommen, dass diese Tätigkeit „zulässig“ sein können, wenn man sich im Bereich eines Bundeslandes befindet, das eben nicht „präzise formuliert“ hat. Soweit hat der Autor des Dona-Carmen-Artikels schon recht und es ist, wie bei Dona Carmen e.V. üblich, eine sehr umfangreiche und präzise Analyse.

    Die viel wichtigere Frage ist aber für mich, welchen Sinn es hat auf solche vorhandenen Lücken hinzuweisen. Daher auch heute mein „Einspruch“, der entstand, nachdem mich gestern eine Vielzahl von WhatsApp-Nachrichten und Anrufen erreichten, die mich auf den Artikel hinwiesen und wo ich nach meiner Einschätzung gefragt wurde.

    Die Existenz der „Lücken“ konnte bzw. musste ich bestätigen, da ich mich in den vergangenen Wochen auch fast täglich mit den Verordnungen beschäftigt habe. Zum „Nutzen der Lücken“ habe ich aber bewusst nie geraten, da sich hier ethische und moralische Fragen stellen. Nicht alles, was man darf, weil es nicht explizit verboten ist, ist in der gegenwärtigen Situation „gut“! Wenn man die Schwachstellen der jeweiligen Verordnungen „ausweist“, gibt man zudem den Behörden die Möglichkeit zeitnah „nachzubessern“. So etwas ist ja beispielsweise in Baden-Württemberg unlängst erfolgt und zwar wohl auch deshalb, weil man in bekannten Foren berichtete, dass „Prostitution dort nicht generell verboten sei!“

    Ohne Frage wird die Internet-Präsenz von Dona Carmen e.V. regelmäßig von Behörden besucht, da der Informationsgehalt sehr hoch ist. Unter diesem Aspekt könnte sich Dona Carmen e.V. nun aber auch selbst einen „Bärendienst“ erwiesen haben, wenn die vorhandenen „Schwachstellen“ nun offenkundig werden!  Der Artikel kann für betroffene Behörden sehr hilfreich sein, um Verordnungen abzuändern und damit „klare Verhältnisse“ zu schaffen. Zudem kann auch wieder ein „negatives Bild“ bezogen auf die Ausübung der Prostitution entstehen, frei nach dem Motto: „Aha, die Prostituierten suchen nach Möglichkeiten zu tricksen!“ Dies kann dann im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass die Behörden die „Wiederzulassung der Prostitution und der Prostitutionsbetriebe“ bewusst verzögern? Eine unterschwellige Gefahr, die ich in solchen „Erörterungen“ sehe!

     

  • Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Prostitution 2020 - Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen?

    Ich habe in der vergangenen Woche die Zeitleiste für den Bereich der Prostitution ausführlich dargestellt, wiederhole es an dieser Stelle aber nochmals kurz und prägnant:

    Bis mindestens 3. Mai 2020 ist durch die geltende „Abstandsregelung“ von 1,5 m jegliche gewerbliche erotische Betätigung unmöglich und daher untersagt.

    Dass nach wie vor auf dem Straßenstrich, in privaten Wohnungen und auch in einigen „Betrieben“ erotisch gearbeitet wird, ist oft der persönlichen „Not“ geschuldet, aber bei entsprechender Risikobereitschaft und beim ignorieren staatlicher Vorschriften sogar sehr ertragreich! So schilderte mir gestern eine Düsseldorfer Escortdame, dass Hausbesuche momentan stark gefragt seien und dass die Tarife auch „höher“ seien als vor der Corona-Krise. Ziemlich unverantwortlich, finde ich!

    Im Portal Kaufmich, wo ich in der vergangenen Woche intensiv recherchiert habe, gibt es nach wie vor „Daterinnen“, aber auch eine Vielzahl von neuen Profilen, die zunächst nur Videos gegen Geld anbieten, dafür aber versprechen bei Videokauf demnächst die Käufer bei „Terminvergaben“ zu bevorzugen. Es gibt Unmengen neue Profile mit absolut identischen Texten und ob sich dahinter wirklich „später buchbare Damen“ befinden, möchte ich hier einmal deutlich anzweifeln!

    Doch zurück zu meiner Zeitleiste und meinen Gedanken für die Zukunft: bis 3. Mai geht im Bereich Prostitution und auch Gastronomie garantiert nicht und damit stehen 2 weitere Wochen des Stillstands fest und spätestens Anfang Mai werden die nächsten Mieten fällig. Interessanterweise sind ja die „Soforthilfen“ auf 3 Monate angelegt und dies wird einen „internen“ Sinn haben!

    Am 30. April 2020 soll die nächste Konferenz zwischen Bundesregierung und Landesregierungen stattfinden und dabei soll dann beschlossen werden, wie es nach dem 3. Mai 2020 weitergehen wird. Die Hotellerie- und Gastronomie-Branche macht bereits mächtig Druck. 223.000 Betriebe sind deutschlandweit betroffen und es wird von einem Umsatzausfall von 10 Milliarden Euro (Anfang März bis Ende April 2020) gesprochen. Die „Soforthilfen“ sind in diesem Bereich schnell verbraucht und eine komplette weitere „Quarantäne“ über den 3. Mai hinaus würde nach seriösen Prognosen wohl die Hälfte der Branche in Insolvenz bringen.

    Sollte die virale Situation stabil bleiben oder sich sogar verbessern, rechne ich damit, das Hotels und Restaurants nach dem 3. Mai 2020 unter Auflagen und Einschränkungen wieder eröffnen dürfen, um zumindest einige Teilumsätze erwirtschaften zu können. Sicher ist dies aber absolut nicht!

    Was die „körperlichen Dienstleistungen“ anbelangt, also Dienstleistungen, die direkt am Menschen vollzogen werden und wo ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht zu realisieren ist, will man „Friseuren“ nach dem 3. Mai 2020 die Wideraufnahme der Tätigkeit erlauben. Dabei gilt es als sicher, dass sowohl Kunden wie Friseure Masken tragen müssen und die Friseure auch Handschuhe zu verwenden haben, um das Risiko zu minimieren. Die Ausnahmeregelung ist nur für Friseurbetriebe angedacht, nicht etwa für Wellness-Massagen oder erotische Dienstleistungen!

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gestern (Sonntag, 19.04.2020) verkündet, dass die Abstandsregelungen noch „Monate“ andauern werden, was für alle „kontaktbedürftigen Gewerbe“, wozu auch die Prostitution gehört, keine gute Nachricht ist! Kontaktsperren und Masken, bis es einen Impfstoff gibt? Davon hat Angela Merkel ja bereits auch gesprochen!

    Wie würde Sex mit Schutzmaßnahmen überhaupt aussehen? Schutzmaske für beide Beteiligten im SM-Style oder aber hygienisch einwandfreie „Glory holes“ in Kabinen, wo das mit Kondom bestückte Glied durch ein Loch ragt? Oder sind „Knetter-Kisten“ eine Lösung, wo der Unterleib der Dienstleisterin aus der Kiste ragt? Ganz schön schräge Ideen, wobei das „Glory hole“ durchaus praktikabel erscheint! Ob man mit dieser Idee aber beim örtlichen Ordnungsamt Applaus erntet, sei einmal dahingestellt, zumal ein solches „Betriebskonzept“ ja erlaubnispflichtig ist und bleibt! Aber, einen Versuch wäre es im Einzelfall wert!

    Ich persönlich gehe davon aus, dass der Bereich „Prostitution“ in den Beratungen am 30. April 2020 nach wie vor keine Rolle spielen wird und dass es Anfang Mai dementsprechend noch keine Lockerungen in diesem Bereich  geben wird! Während die Gastronomen und Hotels sehr zahlreich im DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) organisiert ist, fehlt es den Prostitutionsbetrieben an einer geschlossenen Vertretung der Interessen, was nun in der Krise ein großes Problem ist! Wenn 100.000 DEHOGA-Mitglieder eine Petition starten, bewegt sich sicher etwas; wenn einzelne Bordellbetreiber mobil machen, wird kein Echo zu vernehmen sein! Ist leider so und so schnell auch nicht zu ändern!

    Die Ankündigungen einiger Betriebe, die ich heute bei der Recherche bei Facebook fand, dass ab 4. Mai wohl wieder geöffnet wird, halte ich für sehr verwegen, zumal dies schnell falsche Hoffnungen weckt!

    Gerade jetzt machen sich viele in der Branche Gedanken, wie die Krise überlebt werden kann! Die Soforthilfen werden schnell „verpuffen“ und in vielen Fällen wird es spätestens Ende Mai ganz eng. Womöglich können zusätzliche KfW-Kredite retten? Will man sich wirklich langfristig verschulden oder gehe ich, wenn ich beispielsweise eine GmbH oder UG betreibe besser in Insolvenz und starte dann unter neuer Firmierung neu durch? Viele übersehen ja, dass sich eine Insolvenz nicht zwangsläufig zur Pleite führt, sondern möglicherweise die Existenz durchaus erhalten kann, wenn zumindest Mittel vorhanden sind um das Insolvenz-Verfahren zu bezahlen.

    Hier bin ich momentan als Berater stark gefordert. Schon seit 1989 (damals bei der Treuhand-Anstalt) befasse ich mich mit Krisen und Sanierung und die damalige Situation bei der „Sanierung der DDR“ ist mit den jetzigen Umständen durchaus vergleichbar.

    Gemeinsam mit dem Kollegen Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie und weiteren aktiven Kooperationspartnern, bin ich momentan in „Klausur“, um Beratungsangebote zu konzipieren und Hilfestellung über Branchengrenzen hinaus zu geben. Dazu wird es dann im Laufe der kommenden Wochen auch ein neues Informations-Portal für die Branche geben. Momentan braucht man vor allem eines: Geduld!

    Eine möglichst angenehme Woche wünscht Ihnen / Euch

    Howard Chance

  • Soforthilfen – Diskrepanz – Wofür dürfen die Mittel verwendet werden?

    Soforthilfen – Diskrepanz – Wofür dürfen die Mittel verwendet werden?

    Soforthilfen – Diskrepanz – Wofür dürfen die Mittel verwendet werden?

    Als Unternehmensberater beobachte ich im Auftrag der Kundschaft die aktuellen Hilfsprogramm von Land und Bund sehr intensiv. Ich hatte in der vergangenen Woche über 100 Telefonate mit Leuten aus meiner Branche, die sich nach Möglichkeiten der Soforthilfe für Unternehmen und Solo-Selbständige erkundigt haben oder die mit mir über wichtige Aspekte dieser Programme diskutieren wollten. Beratungsbedarf, Gesprächsbedarf und viele „Fallstricke“ in der Praxis!

    Wie ich schon in meinem letzten umfangreichen Artikel beschrieben habe, sollen die Soforthilfen genutzt werden, um Kleinbetriebe zu „retten“, die durch die „Corona-Krise“ in „Liquiditätsprobleme“ geraten sind! Nach den mir vorliegenden „Bewilligungsbescheiden“ von Kunden aus NRW, dürfen die zugesagten Gelder, die für einen Zeitraum von 3 Monaten gewilligt werden und als Einmalzahlung „ausgekehrt“ werden, „zweckgebunden“ verwendet werden:

    2. Zweckbindung
    Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie als Einmalzahlung für einen Bewilligungszeitraum von drei Monaten ab Antragstellung. Die Soforthilfe dient insbesondere zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die seit dem 1. März 2020 in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Nicht umfasst sind vor dem 1. März 2020 entstandene wirtschaftliche Schwierigkeiten bzw. Liquiditätsengpässe.

    Die aufmerksame Leserin / der aufmerksame Leser wird vielleicht wie ich am Wort „insbesondere“ hängenbleiben, was ja als „Relativierung“ zu verstehen ist: wenn die Soforthilfe „insbesondere“ der Überbrückung von Liquiditätsengpässen „dient“, wobei „dienen soll“ die korrektere Formulierung wäre, muss es nach den Gesetzen der Logik mindestens einen weiteren möglichen „Zweck der Dienung“ geben!

    Das Prinzip der „Milderung“ wiederum bedeutet, dass durch die Subvention, was es ja ist, keine „Überkompensation“ entstehen darf: man darf also durch die erlangte Subvention keinen „Vorteil“ erlagen, also durch diese keinen „finanziellen Vorteil“ haben. Mildern heißt lediglich Schaden verringern! Eine „Kompensation“ bedeutet simpel formuliert „plus/minus 0“.

    Warum so kompliziert? Warum diese Haarspalterei? In meinen Telefonaten bin ich zu dem Eindruck gelangt, dass viele Antragstellerinnen und Antragsteller der Meinung sind, dass die Soforthilfen neben der Deckung von Betriebsausgaben auch für die „persönliche Lebensführung“ verwendet werden können, in dem man sich aus der Soforthilfe nach eigenem „Gutdünken“ ein „Gehalt“ zahlen kann!

    Dem Wirtschaftsminister von NRW, Professor Andreas Pinkwart (FDP), wurde diesbezüglich im gestrigen Briefing der NRW-Landesregierung die Frage stellt, ob mit der Soforthilfe NRW auch die Deckung von „privaten Kosten“ erlaubt sei. Minister Pinkwart erklärte, dass dies nicht der Fall sei, sondern das hierfür andere Hilfen, nämlich ALG2 (genannt Hartz4) das geeignete Mittel sind! Im Klartext: mit der Soforthilfe werden betriebliche Kosten gedeckt, wer „Privates“ bezahlen will, muss einen weiteren „Topf“ anzapfen? Real habe ich dann z.B. als Solo-Selbständiger 9.000 € auf dem Geschäftskonto, darf dieses Geld aber „privat“ nicht anrühren, sondern auf eine „Hartz-Zahlung“ warten, die dann auf meinem privaten Konto eingeht. Hier entsteht dann automatisch eine Diskrepanz zu den Hartz-4-Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch, da ich ja faktisch über „Mittel“ verfüge, diese aber nicht „privat“ einsetzen darf! Ein Konstrukt, wo viel Erklärungsbedarf besteht und wo man, wenn man nicht aufpasst, rechtliche Schwierigkeiten bekommen kann!

    Bei der Analyse der Umstände stieß ich dann gestern auf die FAQ-Seite der Landesregierung NRW:

    Stand 13:07 Uhr am 02.04.2020 gab es die scheinbar erlösende Information in den FAQ-Erläuterungen, wonach Solo-Selbständige nun doch der Gang zum Jobcenter erspart bleiben würde. Doch nun wird es noch besser: am heutigen Morgen, Stand 09:19 Uhr am 03.04.2020, ist der Zusatz-Passus ersatzlos gestrichen:


    2 Meter nach vorne und dann wieder 4 Meter zurück? Sehr befremdlich! Im Ergebnis ist es ja ohnehin so, dass nur die Bedingungen gelten, die im „Bewilligungsbescheid“ enthalten sind. Selbst die Auskünfte der IHKs etc. sind überhaupt nicht rechtsverbindlich. In einer „Hoppla-Hopp-Situation“ zwar nachvollziehbar, aber im Ergebnis dann für die Einzelne bzw. den Einzelnen sogar gefährlich!

    In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Diskrepanzen: laut IHK Baden-Württemberg haben Selbstständige die Möglichkeit 1.180 € als „Selbständigen-Lohn“ von der Soforthilfe zu verwenden, um damit die privaten Kosten zu decken. Ob dies von den dortigen Behörden aus offiziell so „beschieden“ wird, entzieht sich noch meiner Kenntnis. Auch aus Hessen gab es Berichte über ein Telefonat, wo eine entsprechende Handhabung „denkbar“ sei. Aber was nützt eine schwammige Aussage eines Mitarbeiters, der in einem Callcenter Fragen beantwortet und die Folgen seines Handelns nicht überschauen kann?

    Letztendlich kann nur eine rechtsverbindliche Auskunft der jeweils zuständigen Behörde oder des Bundesregierung „Abhilfe“ schaffen und eine solche kann man natürlich schriftlich einholen, bevor man Gelder „atypisch“ verwendet und sich damit möglicherweise strafbar macht! Subventionsbetrug ist keine Bagatelle, sondern wird hart geahndet! Ich bin mir sicher, dass die Diskussion zu dieser sehr wichtigen Frage in den kommenden Tagen an Fahrt aufnehmen wird, da die Gelder, zumindest in NRW, seit gestern massiv „anrollen“ und sich dann für viele bereits die Frage stellt, welche Rückstände man damit „sofort“ bedient!

    Ich werde in den kommenden Tagen diverse „Fallstudien“ dazu veröffentlichen und hoffe dann auch sagen zu können, was das Wort „insbesondere“ bedeutet und was nicht „besonders“, sondern was „allgemein“ gilt! Howard … immer am Ball und im Spiel!

  • Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage

    Guten Morgen aus Düsseldorf. Meine Arbeitswoche stand ganz im Zeichen von „Corona“ und den damit verbundenen Problemen in der Wirtschaft. Ich arbeite ja nicht nur für das „Rotlicht“, sondern auch für andere Wirtschaftszweige, die ebenfalls „schlagartig“ in Not geraten sind. Gastronomen, Dienstleister und Händler, die ihre Geschäfte momentan nicht öffnen können oder dürfen. Viele Einzelschicksale und der gemeinsame Ruf nach staatlichen Hilfen, um die Situation irgendwie zu „überbrücken“. Wie lange die „Brücke“ halten muss, ist dabei allerdings noch völlig unbekannt.

    Die Situation in der „Rotlicht-Branche“ … Betrachtet von groß bis klein

    Großbordelle, Laufhäuser und Saunaclubs haben bekanntermaßen sehr hohe Fixkosten und durch das staatliche Verbot von „Prostitutionsstätten“ sind Umsätze nun nicht mehr vorhanden! Ich kenne große Betriebe, die zwischen 30.000 und 100.000 € monatliche Miete zu zahlen haben und die zudem Mitarbeiter beschäftigen, die momentan natürlich nicht benötigt werden. Selbst betuchte Rotlicht-Unternehmer können vorhandene Fixkosten in dieser Höhe nicht schultern. Ein bis zwei Monate können womöglich hier und da noch überbrückt werden und für die Mitarbeiter gibt es ja das „Kurzarbeiter-Geld“ des Staates. Parallel gibt es ja durch eine neue gesetzliche Regelung, die am gestrigen Freitag auf den Weg gebracht wurde, die Möglichkeit Mieten vorübergehend „auszusetzen“, ohne dafür eine Kündigung zu riskieren. Was „Adidas“ kann, kann der Rotlicht-Unternehmer auch!

    Dies gilt natürlich auch für Terminwohnungen und kleinere Betriebe, die ja in unserem Gewerbe überwiegend vertreten sind. Auch hier gibt es momentan keine Anmietungen von Dienstleisterinnen, mit Ausnahme einiger Orte, wo die Ordnungsbehörden dem vorübergehenden „Wohnen“ ohne „Gewerbeausübung“ zugestimmt haben, damit die Damen nicht auf der Strasse stehen. Allerdings bringt das „Wohnen“ für die Vermieter meist keinen Ertrag, da die Dienstleisterinnen in der Regel nicht mehr zahlungsfähig sind. Außerdem birgt diese Art der Unterbringung die Gefahr, dass heimlich doch gearbeitet werden könnte und dass man dem „Betreiber“ hier eine Duldung oder gar Mitwirkung unterstellen könnte. Eine gefährliche Sache, die zu Lasten der „Zuverlässigkeit“ gehen kann und sich auch in Bußgeldern niederschlagen kann! Obacht!

    Auch „niedergelassene Damen“, die von der eigenen Wohnung aus „werkeln“, sind vor amtlichem Zorn nicht gefeiht! Stammkunde Horst und Lieblingsfreier Werner werden schon kein Corona haben? Man schaltet die Werbung ab, hat aber die „Liebsten“ ohnehin in WhatsApp oder sonstigen Messenger-Diensten. Wenn die Ordnungsämter davon, wie auch immer, Wind bekommen, kann es zu heftigen Bußgeldern kommen, wie unlängst aus Bonn berichtet wurde. Ob das Bußgeld am Ende rechtens ist, da ja in NRW Prostitution nicht generell verboten ist, bleibt abzuwarten. In der Corona-Krise als „Anordnungs-Brecher“ erkannt zu werden, ist, mit Verlaub, zumindest uncharmant.

    Escort-Agenturen stehen vor dem Problem, dass es durchaus noch einige (verantwortungslose) Kunden gibt, die gerne buchen möchten und dass einige Landesanordnungen zwar den Betrieb von Prostitutionsstätten verbieten, aber nicht explizit die Prostitution als solches. Vermittlung ist nicht „Stätte“, aber die meisten über Agentur vermittelten Escort-Damen stehen ohnehin nicht zur Verfügung, da Corona und direkter Körperkontakt nicht in Einklang zu bringen sind! Hier stellt sich dann natürlich auch die Frage der Moral. Sucht man die gesetzliche Lücke oder lässt man den Vermittlungsbetrieb lieber ruhen?

    Kommen wir nun zum schwächsten Glied in der Kette, nämlich zu den Damen, die es ja nun einmal von „Luxus“ bis „Armut“ gibt. Gefragten Escort-Damen, die Overnights ab 1.000 € im Programm haben bzw. hatten, kann man eine gewisse vorhandene „Reserve“ unterstellen. Ladies vom Straßenstrich, die womöglich noch einen „Manager“ im Hintergrund unterhalten, sind oft „dauerpleite“ und hangeln sich schon in normalen Zeiten von Tag zu Tag. Am Ende der Woche ist genauso viel Geld in der Tasche wie am Wochenanfang. Die Existenz ist ständig gefährdet und nun in der „Corona-Krise“ schlagartig vernichtet. Im Überlebenskampf wird wahrscheinlich die Angst vor Corona von der Notwendigkeit Geld zu verdienen übertroffen. Es geht nicht ans „Eingemachte“, es geht deutlich darüber hinaus.

    Staatliche Hilfen – Existenzsicherung und Co. – Probleme divers

    Gut, dass es „Mutti Merkel“ und den deutschen Staat gibt! Die Medien waren voll mit den Zusicherungen von Milliarden für die Wirtschaft. Kleine und große Unternehmen sollen gerettet werden! Niemand soll Pleite gehen! Der Staat sorgt für Euch, der Staat sorgt für uns! Alles gut … zumindest in der Theorie!

    Es ist bisweilen der Eindruck entstanden, dass es jetzt „Geschenke“ für alle gibt! Doch man beachte bitte unbedingt das „Kleingedruckte“:

    Die Soforthilfen für die Wirtschaft sollen verhindern, dass Unternehmen zahlungsunfähig werden und das damit selbständige Existenzen verloren gehen. Wenn man verursacht durch „Corona“ seinen Betrieb wegen staatlicher Vorgaben schließen musste, wie es ja bei Prostitutionsstätten der Fall war, wenn man in der Gastronomie tätig ist und nicht mehr öffnen darf, ist die Ursache klar! Aber wenn geöffnete Autowerkstätten und Kioske, deren Geschäft kaum beeinträchtigt ist, „vorsorglich“ Hilfen beantragen, ist der „Subventionsbetrug“ nicht weit! Aber wer liest schon die Bedingungen für die Staatshilfen, wenn die Taler locken? Erst mal her mit dem Zaster, alles andere kann man später „richten“?

    Immer wieder wird mir in den vergangenen Tagen die Frage gestellt, ob die „Mädels“ der Branche in den Genuss staatlicher Soforthilfen kommen können. Ich habe, wie immer, dazu systematisch nachgedacht: Sexarbeiter(innen) werden vom Finanzamt wie Gewerbetreibende behandelt und entsprechend steuerlich erfasst und veranlagt; im Sinne der Gewerbeordnung ist „Prostitution“ aber nach wie vor kein Gewerbe! Sind Sexarbeiterinnen nun Unternehmer, Freiberufler oder eine spezifische Sonderform? Die Berechtigung zur Antragstellung kann man m.E. aus der fiskalischen Behandlung ableiten und ich halte das Stellen von Anträgen daher für „statthaft“. Auch die regelmäßige Zahlung von pauschalen Vorauszahlungen auf eine eventuell entstehende Steuer (Düsseldorfer Verfahren) ist ein starkes Indiz „gewerblich“ tätig zu sein!

    Doch „wo“ stellt man als Dienstleisterin den Antrag? Den „Sitz des Gewerbes“ gibt es meistens nicht, weil es eben kein Gewerbe und keinen deutschen Wohnsitz gibt. Hier könnte dann der Sitz des Finanzamtes, das mir eine Steuernummer zugeteilt hat oder meine Zustelladresse ein Hinweis sein, um bei einer Antragsstellung die richtige Stelle zu wählen. Spekulation. Und da haben wir dann auch noch das Problem der deutschen „Steuer-ID“, die in den Antragsformularen abgefragt wird. Welche ausländische Dame hat eine solche?Im standardisierten Online-Verfahren wird es sehr schwierig werden an staatliche Förderung zu kommen!

    Update – 31.03.2020 – 08:54 Uhr – Wichtige Zusatzinformation des Autors: Die Soforthilfen dürfen dem Grundsatz nach nur für betriebliche Aufwendungen wie Mieten, Leasing, Kosten für Angestellte etc. eingesetzt werden! Es ist nicht für „Privatbedarf“ gedacht, wie sich aus mir vorliegenden Bewilligungsbescheiden aus NRW ergibt. Die Aussagen zu diesem Thema ändern sich täglich und werden von den Behörden unterschiedlich beantwortet. Vorsicht! Die Verwendung kann später geprüft werden!

    Wenn nichts mehr geht … gibt es doch ALGII genannt „Hartz4“? Im Gesetz lesen wird, dass „Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter, die erwerbsfähig, hilfebedürftig und in Deutschland ansässig sind, Anspruch auf Hartz 4 haben“. Dies gilt auch für EU-Ausländer, die ja durch Ausübung der Prostitution einer „selbständigen Erwerbstätigkeit“ nachgehen. Ohne dies hier weiter ausführen zu wollen, kann ein Antrag durchaus Erfolg haben, wenn eben diverse Parameter passen und beispielsweise der „regelmäßige Aufenthalt in der Bundesrepublik“ nachgewiesen werden kann.

    Howard´s Ausblick zu „Corona 2020“

    Ich tauge in der gegenwärtigen Situation nicht wirklich als „Prophet“. Zu vielfältig sind die Informationen, die täglich aus den Medien auf uns einstürmen. Auf der einen Seite die Bild-Zeitung mit den „Panik-Berichten“ und Titelfotos mit italienischen Särgen, der stoische Herr Wieler vom Robert-Koch-Institut, der „Zahlen“ verkündet, die lediglich auf „erkannten Fällen“ beruhen. Angela Merkel mit Audio-Botschaften, die wie aus dem Bunker klingen. Die „Klopapier-Krise“, die keine ist; Untergangsprediger und Verschwörungs-Theoretiker, die eine viralen 3. Weltkrieg verkünden und eine Sekte, die vom einem „Göttlichen Regen“ berichtet, der uns zu Ostern säubern wird. Der Papst betet am Pestkreuz und Donald Trump macht auf „America is great“, während in New York die Lage völlig eskaliert. Der Verkauf von Schußwaffen in den USA floriert, während in Afrika und Indien keine „Notfall-Pläne“ existieren, um mit einer „Pandemie“ umzugehen. Jugendliche feiern Corona-Party, derweil anderenorts ein halbes Altenheim verstirbt! Bekloppte „Freier“ rappeln an Bordelltüren, um irgendwie zum „Stich“ zu kommen oder suchen auf dem Straßenstrich nach notleidendem Volk, um den elenden Riemen möglichst tabulos zu versenken oder um sich zumindest „einen blasen zu lassen“, was ja „gänzlich ungefährlich“ ist? Ohne Worte! Geilheit frisst Hirn? Darüber hinaus ist Facebook inzwischen die Plattform Nr. 1 für „Selbstbedauerer“. Vermeintlich „elitäre Dienstleisterinnen“ rufen sogar zu „Spenden“ auf, weil sie es wohl versäumt haben von den üppigen Honoraren Rücklagen zu bilden? Der Trend zur Egomanie ist erkennbar, psychische Erkrankungen brechen aus, gleichzeitig wird davon berichtet, dass in deutschen Schlafzimmern die Betten erotisch wackeln, andererseits aber häusliche Gewalt zunimmt und nach der Krise mit einer deutlichen Zunahme von Scheidungen gerechnet wird? Ganz Deutschland guckt jetzt Pornos, Einsamen wird tägliche Masturbation empfohlen? Gibt es bald die Gründung einer „Corona-Partei“?

    In der Krise erkennt man die Moral eines Volkes? Ein interessanter Ansatz. Moral muss man sich leisten können? Dient die finanzielle Aufrüstung des Volkes durch die Regierung dem Ziel eine gewisse Beruhigung zu erreichen? Wenn man nichts oder wenig zu tun hat, hat man viel Zeit zum Nachdenken. Siegt die Vernunft? Landen wir im Chaos? Überstehen wir die Zeit? Oder haben wir es nach Corona, wann immer das sein mag, mit einer völlig veränderten Gesellschaft zu tun? Wenn jeder an sich denkt, dann ist an alle gedacht? Die Menschen verändern sich, wenn Bedrohungen real werden und wenn ein „unsichtbarer Feind“ das eigene Leben bedroht. Ein „Krieg“ gegen einen Feind, den man nicht sieht, der sich tarnt, der mich als „Wirt“ benutzt, um dann zeitlich versetzt andere „Organismen“ befällt und zerstört. Horror! Ich kann bei einer solchen Betrachtung dann auch mein eigener Feind werden und zu Handlungen neigen, die rational nicht erklärbar sind, sondern dem Instinkt folgen, der lediglich das eigene Überleben im Blick hat.

    Was hat es mit dem Faktor „Zeit“ auf sich? Zeit heilt Wunden? Im vorliegenden Fall schürt Zeit Ängste, da man auf Fortschritte wartet, die so schnell nicht eintreten können. Alle starren auf die täglich Corona-Kurve und warten auf eine „Trendwende“. An welchem Punkt nimmt die Gefahr ab? Sind wir „sicher“, wenn die Zahl der Neuerkrankungen unter ein gewisses „Level“ sinkt? Ist das wie beim „Dax“? Was taugt Statistik im Einzelfall? Nichts! Hier ist wohl eher nach „Glück“ oder „Pech“ zu fragen. Und die Frage nach „Schuld“ ist ebenfalls unsinnig!

    Was bleibt „uns“ nun übrig? Das Risiko minimieren, in dem wir uns und andere schützen! Ja, die Masken sehen blöd aus, machen aber einen gewissen Sinn: wenn ich krank bin schütze ich andere vor meinen „Auswürfen“. Mir selbst bringt das Ding eher wenig, aber egal! „Durchhalten“ ist das Gebot der Stunde und eine „andere Wahl“ gibt es momentan eh nicht! Risiko vermeiden, bis es hoffentlich zu einer „Entspannung“ kommt. Ich bin nicht krank! Werden statistisch betrachtet die meisten von uns sagen! Aber: ich könne trotzdem infektiös sein, ohne es zu wissen! Erkennbare Kranke kann man „meiden“, Infizierte ohne Symptome sind aber die Risikoquelle Nr.1! Bleibt gesund! Mehr als ein frommer Wunsch! Lebensnotwendig für andere!

    Was macht ein Unternehmensberater in der Corona-Zeit?

    Ich kann mich über mangelnde Arbeit momentan nicht beklagen. Zwar sind fast alle Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG, die ich betreue, auf zunächst unbestimmte Zeit „auf Eis“ gelegt und ich befinde mich momentan zwangsläufig in „Kasernierung“, will sagen: ich reise momentan natürlich nicht und meine Kundinnen und Kunden haben auch keinen Bedarf an persönlichen Treffen. Dennoch laufen die virtuellen Drähte heiß un ich muss mein Smartphone täglich mehrfach laden. Fragen über Fragen zu den Staatshilfe-Themen, aber auch Betreuung von Projekten, die nach „Corona“ wieder in Angriff genommen werden sollen.

    Vielleicht bleibt in den kommenden Wochen dann auch die Zeit an meinem Buchprojekt „Prostitution 2020“ weiter zu arbeiten, da sich hier ja durch die neue Lage auch Aspekte ergeben haben, an die vor einem Monat noch niemand ernsthaft gedacht hat! Außerdem habe ich mir vorgenommen in diesem Blog täglich einen Artikel zu veröffentlichen, wenn mich die Muße ausreichend küsst! Ob dies so ist, bleibt natürlich abzuwarten!

    Für heute verbleibe ich mit den besten Wünschen für alle und einem besonders herzlichen

    „Bleibt gesund und haltet durch“

    Ihr / Euer

    Howard Chance

  • Prostitution 2018 – Howard Chance im Interview bei Frontal 21

    Prostitution 2018 – Howard Chance im Interview bei Frontal 21

    Prostitution 2018 – Howard Chance im Interview bei Frontal 21

    Venus Berlin 2018 – Zukunft Rotlicht – Das ZDF zu Besuch an unserem Stand

    Schöne Fernsehwelt? Oje! Wer rechnet als Interviewpartner damit mit „rumänischer Zwangsprostitution“ indirekt in Verbindung gebracht zu werden? Ein Reporterteam des ZDF hatte unseren Stand auf der Venus aufgesucht und mich spontan um ein Interview zum Thema „Prostitution“ gebeten.

    Was haben Pornodarsteller und Prostituierte gemeinsam? Ist Porno eine Form der Prostitution oder etwas ganz anderes? Was hat es mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz auf sich? Wie arbeiten Rotlicht-Berater? Warum ist eine Unternehmensberatung für Prostitution auf der Messe? Wie ist die Situation in der Branche momentan?

    So lauteten die Fragen, die ich gerne und ausführlich beantwortete. Geschätzte 10 Minuten lief die Kamera! Wann der „Report“ ausgestrahlt wird? Konnte man noch nicht sagen! Auch das „Format“ wurde nicht genannt! Der Kollege Christoph Rohr runzelte die Stirn und er hatte so seine Befürchtungen, die er dem Team auch mitteilte! Hoffentlich kein Film mit fragwürdigem Titel und Zuordnung zum „Goldkettchen-AMG-Klischee“?

    OK … der Kontext war „Zwangsprostitution Rumänien“ und der „Venus-Report“ wurde als Einstieg ins „Thema“ gewählt. Wir, bzw. ich,  kam glimpflich weg, wobei die traurigen Bilder im „Nachspann“ natürlich wirkten. Dass wir in unserer täglichen Arbeit mit dem Thema überhaupt nichts zu tun haben und nichts zu tun haben wollen, kam nicht zum Ausdruck und daher ist der Kontext natürlich unglücklich. Das Fernsehteam wusste genau wie die Reportage „titeln“ würde und dass wir unter diesem „Motto“ nicht mitwirken würden! Also sprach man wertneutral von dem Gesetz und der Venus, um Beitragsschnipsel zu bekommen, die man dann „anderweitig“ verwenden kann. Nicht nett, aber branchenüblich!

    Sei es drum: ich wurde nicht verunglimpft, bekam keinen fragwürdigen Untertitel und nur ein wenige Sekunden „Sendezeit“ als Experte, der Zahlen und Fakten nannte. Dass tat nicht weh, war und ist aber dennoch sehr fragwürdig. Klar, die Klickzahlen auf meiner Präsenz stiegen und es riefen alle möglichen Leute an, die mich bei „Frontal 21“ und im „Morgenmagazin“ erspäht hatten. Winki-Winki und weiter mit dem Tageswerk! Beim nächsten „Report“ werden wir vorsichtiger sein und uns nicht wieder täuschen lassen!

    Kurzvideo:


     

    Langversion bei Youtube:

  • Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    Newsletter Howard Chance / MH-Consulting - 02. September 2018Newsletter Howard Chance / MH-Consulting – 02. September 2018

    News zum ProstSchG – Presseschau – Arbeitsaufgaben – Projekte aktuell

    Die Sommerferien 2018 sind Ende dieser Woche in allen Bundesländern vorbei und dann beginnt vermutlich der „heiße Herbst“ in den Ämtern und Verwaltungen! Ich habe momentan als Unternehmensberater viel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu tun. In Baden-Württemberg ist man ja schon seit Jahresbeginn recht aktiv, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurden Fristen bislang „gedehnt“. Nun ist man aber auch dort am Start und versucht das ProstSchG umzusetzen! Ich begleite dabei eine Reihe von Unternehmen und bin dabei recht zuversichtlich: in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt man sich von Seiten der Behörden überwiegend gesprächsbereit und auch in Baden-Württemberg gibt es zumindest in der Landeshauptstadt Stuttgart oft „Gnadenfristen“ und auch diverse „Nachbesserungsmöglichkeiten“. Den Trend zu amtlichen Schließungen sehe ich momentan vermehrt in Nordrhein-Westfalen, wo man ja seit über einem Jahr intensiv mit dem Gesetz arbeitet! Generell gibt es immer noch Möglichkeiten unangemeldete Betriebe zu „legalisieren“, wenn man von sich aus das Gespräch mit dem Amt sucht! Die meisten Beamtinnen und Beamten sind nicht wirklich „böse“ und drücken beim komplizierten Thema ProstSchG auch schon mal ein bis zwei Augen zu, auch wenn darauf natürlich kein rechtlicher Anspruch besteht! Ich ermutige an dieser Stelle ausdrücklich „aktiv“ zu werden, wenn man noch eine „Leiche“ im Keller liegen hat und noch die Möglichkeit hat eine „Erlaubnis“ zu erhalten! Ist erst einmal eine „Schließungsverfügung“ wegen Betreiben eines illegalen Bordells auf dem Tisch, wird es nämlich sehr eng! Ich stehe Ihnen hier natürlich jederzeit zur Verfügung und prüfe gerne, was in Ihrem speziellen Fall zu tun ist!


    Steuerfalle „Chemnitz Süd“ & Co. – Die Finanzbehörden arbeiten emsig!

    Auf einer Dienstreise in den Süden wurde ich mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd konfrontriert, dass eine Sonderstelle für die Umsatzsteuer-Erhebung von osteuropäischern „Unternehmern“ beherbergt. Dort ist man für Rumänien, die Slowakei und Tschechien zuständig und zu den „Unternehmern“ gehören nun auch die Sexworkerinnen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber bei uns tätig sind und im Regelfall „Umsatzsteuer“ erzeugen, aber oft leider nicht „abführen“. Über viele Jahre hatte dies selten eine Konsequenz, doch nun wird in den Heimatländern Amtshilfe gesucht und deutsche Finanzpost landet in vielen Fällen bei der Heimatadresse im Ausland! Schätzungen mangels Erklärungen und das Unglück nimmt seine Lauf! Auch in deutschen Bordellen und Terminwohnungen hat die Suche nach neuen „Steuerzahlerinnen“ begonnen, seit die Finanzbehörden durch den „Huren-Pass“ von der Existenz bisher unbekannter Damen erfahren haben! Um eine „Steuerzahlung“ gleich welcher Art, wird man als Sexworkerin mittelfristig nicht mehr herum kommen und dies macht den „Job“ in Deutschland nun für viele sehr unattraktiv und das erst recht, wenn Steuersünden der Vergangenheit zu Tage treten könnten! „Einzelaufzeichnungen“ und „Steuererklärungen“ werden zu einem wichtigen Thema, wenn man nicht im steuerlichen Chaos landen will! Gemeinsam mit meinen Partnern aus dem Bereich der Steuerberatung werden wir hier im „heißen Herbst 2018“ intensive Aufklärungsarbeit leisten und auch spezielle Lösungen für Sexarbeiter ins Portfolio aufnehmen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/30/schreckgespenst-finanzamt-chemnitz-sued-sexworker-aufgepasst/


    Buch-Projekt „Zukunft Rotlicht – Prostitution 2018“

    Noch gute 4 Wochen bis zur Präsentation meines neuen Buchs und darum eben auch eine sehr intensive Arbeitsphase, bei der ich mich manchmal für einige Tage zurückziehen muss, um Texte zu erstellen und zu überarbeiten! Da die Präsentation zur „Venus 2018“ angekündigt ist, läuft die Uhr stetig und ich kann den Urlaub auch in diesem Monat erst mal wieder streichen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/14/memo-buchprojekt-zukunft-rotlicht-prostitution-2018-by-howard-chance/

     


    Rotlicht trifft Blaulicht / Venus Berlin 2018 / Oktober 2018

    Auch das große Tagesseminar „Rotlicht trifft Blaulicht“ am 13. Oktober 2018 in Berlin und die damit verbundene Messe-Präsenz unserer Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ auf der „Venus Erotikmesse“ geraten jetzt in den Fokus und wir freuen uns natürlich auf Eure/Ihre Teilnahme in Berlin!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/01/berlin-rotlicht-trifft-blaulicht-seminar-prostschg-sa-13-10-2018/

     


    Kurze Anfragen von Kunden:

    Württembergische Versicherung im Rotlicht tätig?

    Im Auftrag eines Kunden suche ich „Versicherungsnehmer“, die einen „Rotlicht-Betrieb“ bei der Württembergischen Versicherung versichert haben. Hintergrund ist ein anstehender Prozess, in dem belegt werden muss, dass die genannte Versicherung aktuell „Rotlicht-Policen“ anbietet. Der Kunde hat diesbezüglich ein „Kopfgeld“ für Erkenntnisse ausgesetzt! Diskrete Kontaktaufnahme gerne über mich!

    Tabledance-Bar Lutherstadt Wittenberg abzugeben!

    In der beschaulichen Lutherstadt Wittenberg ist eine kleine Tabledance-Bar abzugeben! Monatsmiete 750 € / Abstand für Inventar 20.000 €. Der jetzige Betreiber ist nicht aus der Gegend und möchte das Kleinobjekt an einen „lokalen Interessenten“ abgeben! Kontaktaufnahme auch hier gerne über mich!

    Investor für Clubprojekt in Nürnberg gesucht – 50.000 € benötigt!

    Für ein durchdachtes Clubprojekt in Nürnberg , das in Kürze eine amtliche Genehmigung erhalten wird, wird ein Investor gesucht, der relativ kurzfristig 50.000 € bereitstellen kann. Kontaktaufnahme gerne über mich!


    Herzliche Grüße von Haus zu Haus sendet Euer / Ihr

    Howard Chance – Consultant
    Phone: 0151-71885164 (täglich 9 – 22 Uhr)
    Mailkontakt: howard.chance@t-online.de

    Berater-Webseite:http://mhconsulting.online

     

  • Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!
    Bildquelle: Bild-Online – Screenshot

    Prostitution 2018: Ich habe noch einen Koffer in Berlin!

    Sexworker-Aufklärung wie Sexualkunde in den 1980-er Jahren?

    Die Bild-Zeitung ist ja durchaus auch für unterhaltsame Beiträge bekannt und ich kam heute morgen bei meiner täglichen Presseschau schon in „schmunzeln“, als ich den „neuen“ Aufklärungskoffer der Berliner Gesundheitsbehörde (siehe Screenshot oben) entdeckte!

    Pflichtberatung in Berlin – Mit diesem Koffer lernen Prostituierte sicheren Verkehr

    Mit einem Koffer gefüllt mit Vaginalringen, Kondomen, Antibabypillen und Cremes gehen die
    Prostituiertenberater(innen) auf Tour oder beraten damit in den Räumen der Behörde! Der große Holzdildo zum testweisen „Überstülpen“ von Kondomen, den ich vor einiger Zeit in einem Auslandsreport zum Thema „AIDS in Afrika“ sah. Ein Großteil der Sexworkerinnen in der Hauptstadt wird sich sicher total „verarscht“ vorkommen, wenn die Berater(innen) in den Zauberkoffer greifen, allerdings gab es kürzlich auch Presseberichte, in denen bezogen auf die bayerische Landeshauptstadt München davon berichtet wurde, dass es dort osteuropäische Sexworkerinnen gibt, die noch nie von „Verhütungsmitteln“ gehört haben und bei denen der Koffer vermutlich Sinn macht! Keine Frage!

    Antibabypillen kann man nun keinesfalls als „Probepackung“ verteilen, da diese natürlich verschreibungspflichtig sind und Vaginalringe kann man selbst auch nur schwerlich „einführen“. Das „Abrollen“ auf dem harten Holz ist natürlich auch viel einfacher, als die sichere „Montage“ auf einer halbweichen und wackelnden Morgenlatte. Egal! Der gute Wille zählt und dementsprechend grinsen die Berater(innen) auf dem Bild-Pressebild auch wie die „Honigkuchenpferde“! Viel Spaß bei der „Basisberatung“! Ein „Hoch“ auf den sicheren gewerblichen Verkehr!

    Dass es in Berlin jetzt endlich diesen oder womöglich sogar mehrere „Prostitutions-Koffer“ gibt, scheint eine echte Sensation zu sein? Die Frage, ob man diesen neu beschafft hat, ob er von der Industrie gesponsort wurde oder ob er aus alten Beständen des Gesundheitsamts stammt, bleibt leider offen! Hier hätten wir uns einfach mehr Details gewünscht, um die Information intensiver bewerten zu können. Ein wenig Spaß muss sein! Sonst wird aus Spaß am Ende noch „Ernst“, der inzwischen 5 Jahre ist und in einen Berliner Kindergarten geht!

    Den Bild-Artikel mit den schönen Bildern können Sie unter folgendem Link nachlesen:

    Bild-Artikel: Mit diesem Koffer lernen Prostituierte sicheren Verkehr

  • Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!Berliner Verwaltung blamiert sich: Erst 87 Sexworkerinnen korrekt registriert!

    ProstSchG gilt seit über einem Jahr – Berlin trödelt vor sich hin – Beobachtungen

    Das öffentlich-rechtliche Nachrichten-Protal RBB24.de vermeldet, dass die „Prostituiertenberatung“ in der Bundeshauptstadt „endlich“ am Start ist und dass seit Juli 2018, also exakt ein Jahr nach Inkrafttreten des „neuen“ Prostituiertenschutzgesetzes“ (ProstSchG) nun die Möglichkeit besteht einen „richtigen Huren-Ausweis“ zu erhalten! 87 von diesen amtlichen Registrierungsbescheinigungen wurden inzwischen ausgestellt, womit nun
    etwas über 1 % der angenommenen 8.000 Sexarbeiterinnen in Berlin mit dem Dokument ausgerüstet sind, was eigentlich schon seit einem Jahr „an der Frau“ bzw. „am Mann“ sein müsste!

    Die zentrale Beratungsstelle in Schöneberg gab es zwar schon Mitte letzten Jahres, diese musste dann aber in andere Räume umziehen und Personal musste man dann noch über eine Ausschreibung suchen. Es wurden mehrere Hunderte „Übergangsbescheininungen“ ausgestellt, die dann bescheinigten, dass es den richtigen Ausweis noch nicht gibt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen also mehrfach zum Amt und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Beratungsstelle macht dies natürlich auch doppelte Arbeit! Aber Berlin ist, was die Verwaltungsorganisation anbelangt, ja ohnehin in Verruf!

    Ähnlich verzwickt sieht es bei der Bearbeitung der „Erlaubnisanträge“ für erotische Betriebe aus, wo es keine zentrale Verwaltungsstelle gibt! Die Anträge werden von den Ordnungsämtern der Bezirksämter bearbeitet und „Synergien“ werden vermieden! Während das ein oder andere Bezirksamt bevorzugt „Neuanträge“ bearbeitet und „Altakten“ erst mal ablegt, fehlt es anderen Ämtern an „Experten“ und wieder andere Dienststellen erteilen eine amtliche Erlaubnis, ohne überhaupt gründlich zu prüfen! Noch Fragen? Je nachdem, in welchem Bezirk man seinen erotischen Betrieb hat, kann man dementsprechend Glück oder Pech haben!

    Die Schuld an der offensichtlichen Misere darf man natürlich nicht bei den Ämtern suchen, die ja ohnehin nur ausführende Organe sind! Die Landespolitik hat es schlicht und ergreifend versäumt, dass Thema ProstSchG früh genug auf die Agenda zu setzen. Ein Jahr Vorlauf hat nicht gereicht und auch im 2. Jahr passierte recht wenig! Im nun begonnenen 3. Jahr seit Verabschiedung des Gesetzes tut sich „etwas“. Applaus?

    Zum Artikel von RBB24.de:

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/08/neue-anmeldestelle-fuer-prostituierte-nimmt-arbeit-auf.html

  • The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    The Day After - Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!The Day After – Verfassungsbeschwerden ProstSchG wurden abgelehnt!

    Reaktionen – Kurzanalysen – Auswirkungen für die Branche – Wie geht es weiter?

    Die Aufregung war gestern groß, nachdem Dona Carmen e.V. das vorläufige Scheitern der Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des ProstSchG bekannt gegeben hatte. Die Nachricht verbreitete sich in Foren und auf Facebook wie ein Lauffeuer und ich selbst habe gestern sowohl von Juristen, wie auch von interessierten Laien, Rückmeldungen erhalten, die manchmal zotig, manchmal aber auch fundiert erschienen:

    Neben denen, die schon vor der Lektüre des Beschlusses und dessen Begründung gewusst hatten, wie die Sache ausgeht, gab es auch einige, die im ablehnenden Beschluss die „Anleitung“ für eine möglicherweise erfolgreiche neue Beschwerde sahen.

    Der immerhin 62-seitige „Vortrag“ der Beschwerdeführer wurde als zu „abstrakt“ gesehen und in einer Linkbeschreibung auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichte mit „mangels hinreichender Substantiierung“ bezeichnet (siehe Screenshot vom 15.08.18):


    Dem Bundesverfassungsgericht ist es wohl wichtig, dass die Einschränkung der Grundrechte
    und der grundrechtsgleichen Rechte im Einzelfall sehr detailliert dargelegt werden muss!

    Person X wird durch Vorschrift XY des ProstSchG in ihren persönlichen Rechten unzulässig beeinträchtigt, weil … eine kollektive Betrachtung ist scheinbar nicht ausreichend!

    Zudem wird eine „Abwägung“ bezogen auf „Verhältnismäßigkeiten“ gefordert! Die Frage könnte hier lauten: „Ist die (teilweise) Einschränkung von Grundrechten Einzelner zulässig, wenn diese Einschränkung der Gesellschaft auf der anderen Seite „Vorteile“ bringt?“ Unter diesem Aspekt hätten die Beschwerdeführer darlegen müssen, zu welchem Ergebnis sie gekommen sind und das Gericht hätte dann geprüft, ob es sich der vorgetragenen „Meinung“ anschließt?

    Und … zur Erinnerung: mit einer Verfassungsbeschwerde kann „nur“ gegen die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten vorgegangen werden. In der vorliegenden Beschwerde werden aber nach Meinung von Fachleuten ergänzend auch „materielle Rechte“ angegriffen, die in den Zuständigkeitsbereich von Verwaltungsgerichten fallen, die man parallel „anrufen“ könnte. Doch die zuständige Kammer hat es sich gar nicht so kompliziert gemacht hier in die Detailprüfung einzusteigen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich einmal mehr als „sehr hohe Hürde“ erwiesen, was ja die Gerichtsstatistik auch beweist: von jährlich etwa 6.000 Beschwerden, haben 99 % keine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung! In totaler Zahl werden also nur 60 Verfahren überhaupt vor den Senaten verhandelt und die anderen von 3-köpfigen Kammern „erledigt“?
    Und dieses „erledigt“ ist dann wohl fast immer eine „Ablehnung“? Die Aufgabe der Kammern wird es also sein, die „Spreu vom Weizen“ zu trennen und eben nur „Beschwerden“ zuzulassen, die bis ins letzte Detail schlüssig begründet sind. Fazit: Wenn die „Munition“ nicht ausreicht, wird die Angelegenheit überhaupt nicht verhandelt!

    Nach „internen“ Informationen wird Dona Carmen e.V. nicht aufgeben, sondern prüft bereits
    mit dem neuen Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Percy MacLean (Berlin), was nun zu tun ist bzw. getan werden kann! Gegen die Ablehnung gibt es keine Rechtsmittel, es gibt aber natürlich jederzeit die Möglichkeit zu neuen „Beschwerden“.

    Die Branche muss nun reagieren und hier vor allem die Betreiberinnen und Betreiber, die bislang den „Schutz der Verfassungsbeschwerde“ fühlten, aber (noch) keine Vorbereitungen getroffen haben, dies im Dialog mit den Behörden umzusetzen! Hier wird es nun gefährlich, da wir im Bereich Prostitution und Prostitutionsgewerbe geltende Gesetze haben!

     

  • Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!Eilmeldung: Verfassungsbeschwerden gegen ProstSchG gescheitert!

    Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerden nicht zur Entscheidung an!

    Eine Hammernachricht, mit der so nicht unbedingt zu rechnen war! Wie Dona Carmen e.V. soeben berichtet, hat die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1534/17 mit Beschluss vom 26.07.2018 die „Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen“! Kurz zusammengefasst: es wird nicht verhandelt! Das Ende! Die Entscheidung von Deutschlands höchstem Gericht ist zudem nicht anfechtbar!

    Die heutige Nachricht ist sehr ernüchternd und führt nun dazu, dass über die Inhalte nicht verhandelt wird! Das Gericht hat es sich recht einfach gemacht und hatte vermutlich auch überhaupt keine Lust die Sache wirklich zu verhandeln.

    Im Prinzip haben Verstösse gegen „Formalien“ zum Beschluss geführt! Indirekt wird der inzwischen verstorbene Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Starostik sozusagen posthum gerügt, weil:

    1. Zwei Beschwerden unzulässig sind, weil der Nachweis der Bevollmächtigung nicht erbracht wurde!

    Nicht ganz so schlimm, weil es ja 26 Beschwerdeführer(innen) waren! – Aber:

    2. Die weiteren zulässigen Beschwerden nach Auffassung des Gerichts nicht genügend begründet wurden!

    Dem Gericht waren die Darstellungen zu abstrakt und es wurde nicht exakt dargelegt, welche Beschwerdeführerin / welcher Beschwerdeführer durch welche Vorschriften des ProstSchG wie genau in ihren bzw. seinen Grundrechten eingeschränkt wird. Den Beschwerdeführern wird zudem unterstellt, die angegriffenen Vorschriften und deren Zielsetzung nicht ausreichend in den Blick genommen zu haben und eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit nicht vorgenommen zu haben. Dies ist für Laien überhaupt nicht zu leisten! Also auch eher ein Angriff auf den Bevollmächtigten, der sich ja nicht mehr wehren kann!

    Dona Carmen hat den Beschluss als PDF zum genauen Nachlesen veröffentlicht:
    https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/BeschlussverfasssungsB.pdf

    und diesen natürlich auch ausführlich kommentiert:
    https://www.donacarmen.de/pressemitteilung-bundesverfassungsgericht-verweigert-pruefung-der-verfassungsbeschwerde-zum-prostituiertenschutzgesetz/#more-2046

    Das Bundesverfassungsgericht hat es sich in der Angelegenheit ziemlich leicht gemacht und stellt in der Begründung des Beschlusses sogar fast provokant fest:

    „Offen bleiben muss daher insbesondere die Frage, ob die §§ 29, 31 ProstSchG mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.“

    Hurra, genau darum ging es ja! Das Bundesverfassungsgericht sollte eben genau darüber befinden, hat sich nun aber, aus welchen Gründen auch immer hinter „Formalien“ versteckt! Eine fast schon zynische Bemerkung!

    Fazit: Ein Verfahren weniger, Arbeit gespart! Was wollen diese Rotlicht-Leute überhaupt von uns?

    Nachtrag:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/15/the-day-after-verfassungsbeschwerden-prostschg-wurden-abgelehnt/

  • Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Prostitution 2018 - Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018
    Bildquelle: Screenshot Westfalenpost.de

    Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Ein bekannter Betreiber kooperiert mit der Stadt und hilft bei Suche nach illegalen Wohnungen

    Die Frankfurter „Bahnhofsviertelnacht“, die am kommenden Donnerstag, den 16.08.2018 wieder stattfindet, ist inzwischen ein kulturelles Event, das mit Rotlicht und Rotlicht-Themen nicht mehr viel gemein hat. Die leicht bis schwer morbide Kulisse ist nur die hippe Staffage für Kunst, Kultur und Gastronomie. Zwischen Bettlern, Drogensüchtigen und Sexworkerinnen lässt es sich mit Bier oder gar Schampus in der Hand trefflich bis dekadent „feiern“.

    Viel größer können die Kontraste kaum sein, aber genau darin liegt wohl der Reiz der Veranstaltung, der ich auch in diesem Jahr bewusst fern bleibe! Die bekannten „Bordell-Führungen“ von Dona Carmen e.V., um die es im vergangenen Jahr reichlich Streitereien zwischen dem Verein und der Stadt Frankfurt gab, finden wohl in diesem Jahr nicht statt! Stattdessen hat Dona Carmen e.V. eine Vortragsveranstaltung im Programm.

    Also „Rotlicht“ ohne „zuviel Rotlicht“ am Main! Ist ja wie ein Bierfest ohne Pils! Doch es gibt mindestens eine „Alternative“, bei der man demnächst pure „Rotlicht-Luft“ schnuppern kann, wenn auch in der Provinz:

    Prostitution 2018 – Tag der offenen Tür in Hagener Bordellstrasse am 25.08.2018

    Das Hagener Rotlicht-Milieu gewährt tiefe Einblicke? Nun ja, die Amüsiermeile ist in Hagen sehr überschaubar (siehe Screenshot aus der Westfalenpost“, aber das wird wahre „Rotlicht-Freunde“ nicht schrecken! Die  bunten Häuser in der „Düppenbeckerstrasse“ freuen sich auf wissbegierige Besucherinnen und Besucher und das, wie schon erwähnt am Samstag, dem 25. August 2018!

    Leider ist ein Großteil des zitierten Westfalenpost-Artikels nur in der „Plus Version“ (also mit einem Test- oder Bezahlabo) lesbar, denn neben dem charmanten Veranstaltungshinweis werden konkrete Einblicke in die Umsetzung des ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetzes) in der Stadt Hagen gegeben.

    Besonders interessant finde ich dabei die Initiative eines bekanntes Hagener Bordeliers, der mit der Stadt kooperiert und diese, natürlich nicht ohne Eigennutz, über illegale Bordellbetriebe im Einzugsbereich informiert! Klar, warum sollen die einen korrekt arbeiten, Geld in ihre Betriebserlaubnis investieren und dann dabei zusehen, wie andere sich einen Dreck um das neue Gesetz scheren! Unlauterer Wettbewerb zum einen und ein Verstoß gegen die Vorschriften des ProstSchG, das für das Betreiben eines illegalen Bordells eine Ordnungsstrafe von bis zu 10.000 € vorsieht!

    Dem Beispiel des Hagener „Kollegen“, der eindeutig über die nötige „Dickfelligkeit“ verfügt, werden vermutlich weitere Betreiberinnen und Betreiber folgen, nämlich die, die sich auch darüber aufregen, dass gewisse Zeitgenossen das Gesetz trefflich boykottieren! Glück auf!