Schlagwort: Presseschau

  • Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Prostitution 2017 - Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet - Erlaubt?
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    Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Der Bonner General-Anzeiger berichtet am 8. August von großem Ärger, der sich in einem kinderreichen Bonner Wohngebiet entwickelt hat. Ein „Escort-Service“ wirbt dort für asiatische Erotik, die in einer ganz normalen Mietwohnung stattfinden soll. Da sind Bordelle und bordellartige Betriebe aber ordnungsrechtlich nicht erlaubt!

    Doch die Behörden tun sich schwer, die „Zweckentfremdung“ der Wohnung nachzuweisen. Die Polizei konnte bei einer Kontrolle keine Hinweise auf „illegale Prostitution“ finden, obwohl nach Auskunft der Mitbewohner seit einem Jahr Freier ein- und ausgehen und dabei auch schon einmal die Klingel verwechseln!

    Auch das Ordnungsamt wirkt recht hilflos und überprüft nun nach weiteren Anzeigen von Bürgern, ob sich hinter der asiatischen Wohnungstür ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe verbirgt oder ob dort „nur“ der Wohnungsprostitution nachgegangen wird, wogegen es angeblich keine Handhabe gibt!

    Nun ja, da befinden wir uns eben in der Grauzone, an der auch das neue Prostitutionsgesetz erstmal wenig ändert: wenn ich in meiner eigenen Wohnung, also da, wo ich wirklich wohne und gemeldet bin, „auch“ der Prostitution nachgehe, ist dies nur dann zu verbieten, wenn das Umfeld massiv belästigt und gestört wird, wenn z.B. die Jugend gefährdet wird.

    Der Nachweis, dass eine solche erhebliche „Störung“ vorliegt, gelingt nur selten, da man bei der Wohnungsprostitution in der Regel „diskret“ arbeitet und es unbedingt vermeidet, öffentliches Aufsehen zu erregen! Klar ist die Nachbarschaft stets alarmiert, wenn ein solches „Business“ neu eröffnet.

    In vielen Fällen arrangiert man sich aber, wenn keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden sind.

    Sexworkerinnen, die selbst mieten, haben eher wenig zu befürchten. Allerdings sind viele normale Mietwohnungen jedoch seit Jahren „zweckentfremdet“ in Betrieb und über Untermietverträge wochenweise gegen gutes Geld an reisende Damen vermietet, an Damen, die dort keinen Wohnsitz angemeldet haben und die eine gewerbliche Nutzung vornehmen.

    Für solche Wohnungen ist eine entsprechende bauliche Nutzungsgenehmigung erforderlich, die in reinen Wohngebieten „eigentlich“ nicht erteilt werden kann. Trotzdem wurden solche Betriebe jahrelang geduldet … aus welchem Grund auch immer!

    Nun kratzt man sich in vielen deutschen Ämtern am Kopf und hat die schwierige Aufgabe, die wahren Hintergründe un Verhältnisse zu ermitteln. Wie man in Bonn sieht, ist dies nicht so ganz einfach und wenn schon die Polizei nicht „fündig“ wird, werden sich auch die städtischen Ordnungsdiener schwer tun! So ist das nun einmal!

    Was nicht kategorisch verboten ist, ist also erlaubt?

    Nein, nicht wirklich! Grauzone halt! Mit geschicktem Taktieren ist hier nach wie vor einiges möglich und die Behörden haben nicht das Personal täglich zu kontrollieren. Wenn der Nachweis der gewerblichen Zweckentfremdung nicht gelingt, passiert womöglich nichts!

    Den Artikel des General-Anzeigers finden Sie unter:
    http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/%C3%84rger-um-Prostitution-in-Bonner-Wohngebiet-article3623541.html

  • Prostitution 2017 – Lübeck – Absurde fehlerhafte Berichterstattung!

    Prostitution 2017 – Lübeck – Absurde fehlerhafte Berichterstattung!

    Prostitution 2017 - Lübeck - Absurde fehlerhafte Berichterstattung!
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    Prostitution 2017 – Lübeck – Absurde fehlerhafte Berichterstattung!

    Recherche sollte zum journalistischen Handwerk gehören, aber diese „Tugend“ ist leider nicht allen Kolleginnen und Kollegen gegeben. So kommen „Fake-News“ in die Welt und man tut damit niemandem einen Gefallen. Ganz im Gegenteil: man versetzt Leute unnötig in Unruhe und stellt sich ein Armutszeugnis aus, weil die kühnen „Behauptungen“ eben keiner Überprüfung standhalten! Operation Deichbruch!

    Die „Lübecker Nachrichten“ berichten zum Thema „Neues Gesetz – Lübeck zählt jetzt die Bordelle in der Stadt“ (31.07.2017), dass Bordellbetreiber bis Ende Oktober 2017 Zeit haben, Ihre Bordelle bei der Stadt zu melden. Wenn dies nicht geschieht, müssen Strafen bis zu 50.000 Euro gezahlt werden!

    Gleich zwei fette „Fehler“, denn die „Meldung“ muss bis zum 1. Oktober 2017 vorliegen und das Mega-Bußgeld, was keine Strafe sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, gibt es „nur“ für Verstöße von Freiern gegen die Kondompflicht! Unglaublich!

    Weiter wird von separaten Toiletten für Freier und Sexworkerinnen gesprochen, die zwar mal in einem Gesetzesentwurf von 2015 vorkamen, aber im geltenden Gesetz überhaupt nicht mehr vorgeschrieben sind! Im Gesetz steht etwas von „geeigneten sanitären Anlagen“: nicht mehr und nicht weniger!

    Bei soviel „Falschinformation“ darf man auch daran zweifeln, dass man in Lübeck erst in 2018 mit Kontrollen beginnen will. Ich hoffe, dass die „Lübecker Betreiber“ unter uns durch diesen unfundierten Bericht nicht in Panik geraten, sondern weiter den Fakten folgen und sich Informationen aus „erster Hand“ besorgen, nämlich bei der in Schleswig-Holstein eingerichteten Zentralstelle des Landes, wo man den tollen „Pressebericht“ sicher auch mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen hat!

    Laut örtlichem Gewerbeamt, gibt es in Lübeck 45 „Betriebe“, von denen die meisten „Mini-Bordelle“ sind: auch ein Begriff, den ich noch nie gehört habe. Mini-Job, Mini-Bordell? In jedem Fall aber Mini-Recherche. Kompliment!

    Das einzig „gute“ an dem Bericht ist das ausdrucksstarke Foto, dass die Voyeure lieben werden, was aber der inhaltlichen Qualität nichts nützt.

    Mehr Fakten und weniger Titten ist hier meine Devise!

  • Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!
    Screenshot kreiszeitung.de

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Manche Sexworkerinnen und Bordellbetreiber sind scheinbar „ganz scharf“ auf Hurenausweis und Bordellkonzession. Nun ja, kann man verstehen, muss man aber nicht! Im Landkreis Oldenburg (Land Niedersachsen) ist es scheinbar so und die Behörden können die geforderten amtlichen Dienstleistungen nicht erbringen, weil keine entsprechende „Ermächtigung“ von Seiten des Landes vorliegt. Man „schwimmt“! So beschreibt es die lokale Verwaltung, die auf Signale der Landesregierung wartet.

    In Hannover ist man aber eben noch nicht soweit, da man erst mal die Kreise und Städte befragt, was sie von den vorgesehenen Verordnungen hält. Nun erst mal Sommerferien, Parlamentspause und die Hoffnung, dass es irgendwann mal weitergeht.

    Grotesk: die Behörden vor Ort wollen, haben bereits Strukturen geschaffen, sind aber zum gar nicht so süßen Nichtstun verdammt!

    Man muss sich als zuständiger oder besser gesagt womöglich zuständiger Beamter sicher Hohn, Spott und dumme Sprüche anhören, obwohl man für die Trödelei des Landes gar nichts kann! Sicher kein Einzelfall, aber wiederum eine Kurzmeldung wert! Glück auf!

    Den kompletten Bericht finden Sie kreiszeitung.de unter folgendem Link:
    https://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/wildeshausen-ort49926/prostituierte-warten-anmeldung-beratungen-8496476.html

     

  • Frankfurter Neue Presse – Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?

    Frankfurter Neue Presse – Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?

    Screenshot FNP

    Frankfurter Neue Presse – Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?

    Die „Frankfurter Neue Presse“ berichtet am 11. Juli 2017 unter der Themenfrage „Tantra – Prostitution oder Lebenseinstellung?“ von einem Interview, das die Journalistin Olivia Heider mit der Betreiberin eines Offenbacher „Tantra-Massage-Studios“ führte und das die aktuelle Problematik „Tantra = Sex = Prostitutionsgewerbe?“ intensiv beleuchtet.

    Durch das neue Prostitutionsgesetz, das zum 1. Juli 2017 plangemäß in Kraft getreten ist, fallen Tantra-Studios, die sexuelle Elemente wie Stimulation und erotische Happy Ends anbieten, unter die amtliche Erlaubnispflicht und die Masseurinnen (und manchmal auch Masseure) benötigen den gleichen „Ausweis“ wie die Kolleginnen und Kollegen, die in Bordellen und Laufhäusern deutlich erweiterte Dienstleistungen anbieten.

    Nun können natürlich, wenn man auf den Titel des Interviews anspielt, sowohl Prostitution wie Tantra Lebenseinstellung sein, doch der Tenor ist ein etwas anderer!

    Yvonne, die Tantra-Masseurin, betrachtet Sexualität als Lebensenergie, obwohl sie solche wohl nicht anbietet. Es geht um Berührung und Kennenlernen, wobei beide Protagonisten zwar nackt sind, es aber nicht zum Austausch „sexueller Energie“ kommt, weil dies eben nicht gewollt ist. Es ist von einer „Herz-zu-Herz-Verbindung“ die Rede, die entsteht und das Geschehen prägt. Liebevolle Nähe, an deren Ende dann aber doch eventuell ein Orgasmus steht, der aber nicht schnell herbeigeführt wird und den man nicht propagiert.

    Das klingt nun doch ein wenig abstrakt und wie nicht von dieser Welt: ich habe aber zum Glück persönliche Erfahrung mit Tantra-Anwendungen und verstehe so, anders als unbeteiligte Personen, schon, worum es geht. Sinnlichkeit als Maxime und der vom Klienten oft gewünschte entspannende Orgasmus als Abschluss. Wenn man(n) dies denn mag!

    Herz und Seele zu erreichen, ist ein schönes Ziel, aber das kann doch auch jederzeit bei einem gelungenen Escort-Date passieren, bei dem auch erweiterte Erotik stattfindet!

    Wo ist denn die Grenze und wer will dies marginal festlegen und überprüfen? Tantra-Anbieterinnen  unterstellen den Sexworkern mitunter, dass diese sich darüber amüsieren, dass die „berührenden Damen“ nun das gleiche Schicksal haben, wie sie selbst. Hier gibt es geradezu ein „Kasten-Denken“, das in „gut“ und „schmutzig“ verteilt. Das manuelle Happy End ist gerade noch sauber und vertretbar, aber blasen und ficken mit Kondom ist total schmutzig? Merkwürdig!

    Das Risiko einer Schmierinfektion dürfte beim Handjob ohne Kondom höher sein und beim Handjob ist weder Präservativ noch Handschuh vorgeschrieben!

    Ich weiß, dass ich mir mit dieser Zuspitzung in Tantra-Kreisen sicher keine Freunde mache, aber ich sehe die Unterschiede zwischen der „vergeistigten Lebenseinstellung“ und einer „lustvollen schönen käuflichen Erotik“, die durchaus vorkommen soll, nicht wirklich. Übrigens gibt es ja auch „rotes Tantra“, wo „Vereinigungsrituale“ (Geschlechtsverkehr) integriert werden, die dem „Fluss der Energie“ dienen. Auch eine schöne Metapher, die ein wenig sinnlich verschleiert.

    Das Argument, dass Tantra- / Erotikmassage der Gesundheit dient, glaube ich gerne. Aber auch der Geschlechtsverkehr tut dies und ist meiner Meinung nach nicht zu verteufeln.

    Doch vielleicht weigere ich mich einfach nur, die „großen Unterschiede“ zu erkennen? Auch nach mehrmaligen Brille putzen will mir diese Wahrnehmung nicht ins Auge springen!

    Ob der Gesetzgeber dies anders sieht oder sehen kann, wird sich zukünftig zeigen, da ja einige Tantra-Verbände eine Gesetzesänderung erreichen möchten. Ob da esoterische Ansätze sowie schwarz/weiß bzw. rot/weiß Argumente zählen, lassen wir heute einfach mal offen. Welche Frage bleibt am Ende offen:

    Gibt es wirklich gute und schlechte käufliche Sexualität, die sich nur durch Verpackung und den Umfang der Praktiken unterscheidet?

    Den Artikel der „Freien Neuen Presse“ finden Sie unter:
    http://www.fnp.de/rhein-main/Tantra-Prostitution-oder-Lebenseinstellung;art801,2707689

  • Kurzmeldung Stadt Gelsenkirchen: „Huren-Ausweise“ noch nicht gedruckt!

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    Kurzmeldung Stadt Gelsenkirchen: „Huren-Ausweise“ noch nicht gedruckt!

    Michael Rose, Redakteur beim „Radio Emscher Lippe“, hat bei der Stadt Gelsenkirchen nachgefragt, wie es mit den mit der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in der Stadt Gelsenkirchen aussieht und berichtet dazu mit dem Datum 03. Juli 2017:

    Neben der Notwendigkeit, neue Kontrolleure einzustellen (was ja wohl sprachlich auch auf die Zukunft gemünzt sein dürfte), fehlt es der Stadt an einem besonderem „Dokument“.

    Offensichtlich ist die Vorlage des berüchtigten „Huren-Ausweise“ noch nicht vorhanden, da der Druck noch nicht erfolgt ist! – Überraschung!

    Was man nicht hat, kann man nicht ausfüllen und da man die 5-Tages-Frist, die das Gesetz für die Erstellung des gültigen Dokuments vorschreibt, so unmöglich einhalten kann, ist eine Registrierung schlichtweg unmöglich. Außerdem müsste ja vorab auch schon die Gesundheitsberatung absolviert worden sein.

    Scheinbar klappt auch im „Vorzeigeland NRW“ bei der Umsetzung bislang nichts, denn wenn Gelsenkirchen keine Ausweise hat, wird es in den anderen Großstädten und Kreisen nicht anders aussehen.

    Endlich mal eine klare amtliche Aussage, die verdeutlicht, wie der Sachstand ist! – Wie es bei den Gesundheitsämtern aussieht, kann ich nicht sagen! Ich werde mich aber hier auch zeitnah schlau machen, bevor sich Leute in guter Absicht auf den Weg machen und dann in der Amtstube abrupt scheitern. Muss ja nicht sein!

    Ein 3/4 Jahr ist also zu wenig, um den Druck eines Formulars zu bewerkstelligen? An der Bundesdruckerei wird es nicht liegen, sondern eher am Auftrag? Frei nach dem Motto: wer nicht pimpert, kriegt kein Kind!

    Da stellt sich dann wieder die Frage, ob es am Föderalismus liegt oder ob man an einer maßgeblichen Stelle nachhaltig gepennt hat? Ausbaden müssen es nun die Staatsdiener vor Ort, die den Umstand nicht verursacht haben und wahrscheinlich so manchen markanten Kommentar bekommen, wenn sie mit der merkwürdigen „Wahrheit“ rausrücken!

    Ich glaube, dass man als Beamter momentan lieber die Stube schließen würde, bis man mit „Material“ versorgt ist und auch konkrete Auskünfte geben kann. Würde uns ja wahrscheinlich auch nicht anders gehen! Jetzt werden Leute halt wieder zu „Schimmeln“ gemacht, die völlig „unschuldig“ sind! Hurra!

    Bericht bei Radio Emscher Lippe 03.07.2017

  • Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?

    Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?

    Presseschau extrem - ProstSchGesetz in den Medien - Noch Fragen?
    Bildquelle: Pixabay

    Presseschau extrem – ProstSchGesetz in den Medien – Noch Fragen?

    Wenn sich die „Medien-Meute“ austobt, staunt man manchmal nicht schlecht, besonders, wenn man sich intensiv mit dem Thema befasst hat und dann „Informationen“ liest, die entweder rein reißerisch initiiert, mager recherchiert, teilweise „geklaut“ oder aber ahnungslos interpretiert werden. Natürlich gib es aber auch „seriöse“ Berichterstattung und auch Beiträge, die politische Ziele verfolgen oder unterstützen. Aber mit der Meinungsvielfalt muss man halt leben, diese zeichnet ja unsere Demokratie aus!

    Heute in „ungeordneter“ Folge einmal Artikel, die mir aufgefallen sind und die, aus unterschiedlichen Gründen erwähnenswert sind. Meine persönliche Presseschau! Was sonst? Natürlich „amtlich korrekt“ mit den notwendigen Quellen-Angaben. Meinungsbildung pur?


    Quelle: Bild.de


    Bild.de: Welches Amt ist zuständig?
    Verwirr-Spiel um Huren-Gesetz

    Seit Samstag gilt das Prostituierten-Schutzgesetz – endlich mehr Sicherheit für Frauen im Milieu (u.a. Kondomzwang). Doch offenbar überfordert das Gesetz den Römer: Welche Behörde ist zuständig? Unklar! Nötige Unterlagen? Nicht vorhanden! Fristen? Gelten nicht! Montag geht Laufhaus-Chefin Nadine Maletzki (41) morgens zum Ordnungsamt und möchte ihren Betrieb („Sex Inn“) vorschriftsmäßig als „Prostitutions-Gewerbe“ melden – doch es gibt gar keine Unterlagen …

    http://www.bild.de/regional/frankfurt/prostitutionsgesetz/verwirr-spiel-um-gesetz-52424414.bild.html


    Quelle: Bild.de

    Bild.de: Neues Prostituierten-Schutzgesetz – Kommt jetzt die Kondom-Polizei?

    Die Bundesregierung will Prostituierte besser schützen. Deshalb gilt ab heute bundesweit das neue „Prostituierten-Schutzgesetz“. Liebesbetriebe vom kleinen Apartment bis zum großen Laufhaus sind genehmigungspflichtig, Prostituierte müssen sich anmelden. Und Kondome sind jetzt Pflicht! Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Das Gesetz helfe „gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle Begleiterscheinungen“ zurückzudrängen, sagte Bundesfamilienministerin Katharina Barley (48, SPD) am Freitag in Berlin. Doch das „Präservativ-Gebot“ sorgt für Unmut. Grund: Die Behörden MÜSSEN den Gebrauch kontrollieren. Eigentlich …

    http://www.bild.de/politik/inland/prostitutionsgesetz/neue-regeln-im-puff-52395980.bild.html


    Quelle: Bild.de


    Bild.de: Umstrittene Ausweis-Pflicht für Prostituierte –
    Huren-Gesetz kostet 6 Millionen Euro Steuergeld

    Düsseldorf – Das wird teuer! NRW rechnet für das Jahr 2017 mit Kosten von 6,4 Mio Euro durch das neue Prostituiertenschutzgesetz (kurz: ProstSchG), das Samstag in Kraft tritt. Allein Düsseldorf muss vier neue Vollzeitstellen (Kosten: 280 000 jährlich) beim Ordnungsamt schaffen. In Köln sind es sogar fünf (drei beim Ord­nungs- zwei beim Ge­sund­heits­amt).

    http://www.bild.de/regional/duesseldorf/prostitutionsgesetz/neues-huren-gesetz-52371636.bild.html



    Jesus.de: Prostituiertenschutzgesetz: „Wenn wir Prostitution verbieten, gibt es Bürgerkrieg“

    Am Samstag ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Frauenrechtsorganisationen und Sozialdienste wie die Diakonie kritisieren es. Der Bundestagsabgeordnete Frank Heinrich (CDU) erklärt gegenüber pro, warum das Gesetz aus seiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung ist:

    https://www.jesus.de/prostituiertenschutzgesetz-wenn-wir-prostitution-verbieten-gibt-es-buergerkrieg/


    Rhein-Neckar-Zeitung: Prostitutionsschutz in Baden-Württemberg -Land übernimmt Rotlicht-Registrierung

    Stuttgart. Seit diesem Wochenende gilt bundesweit ein neues Prostituiertenschutzgesetz, doch in Baden-Württemberg dauert die Umsetzung: Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte am Freitag vergangener Woche die Notbremse gezogen und verkündet, die Umsetzung zum 1. Juli nicht wie geplant den Kreisen zu übertragen: Wegen zu knapper Übergangsfristen werde sein Haus die Registrierung von Prostituierten vorerst selbst übernehmen. Dazu hat sein Ministerium am Montag nun zwei Telefonnummern und E-Mail-Adressen freigeschaltet.

    https://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-Suedwest-Prostitutionsschutz-in-Baden-Wuerttemberg-Land-uebernimmt-Rotlicht-Registrierung-_arid,286650.html


    Esslinger Zeitung: Rotlicht soll ausgeknipst werden

    Seit Samstag gilt das neue Prostituierten-Schutzgesetz. Dieses sieht unter anderem gesundheitliche Beratungen, eine Kondompflicht für Freier und Anmeldungen in den jeweiligen Städten vor. Allerdings: Die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes stehen im Südwesten bislang noch aus. Zudem wird bezweifelt, ob sich die Lage der Frauen dadurch tatsächlich bessert. Eine Kampagne verschiedener Initiativen fordert nun dazu auf, käuflichen Sex komplett zu verbieten.

    https://www.esslinger-zeitung.de/region/stuttgart_artikel,-rotlicht-soll-ausgeknipst-werden-_arid,2133823.html


    Berliner Zeitung: Prostituiertenschutzgesetz Die Anmeldepflicht als zentrales Element verfehlt ihr Ziel

    Die Richtung stimmt: Es ist wichtig, über Prostitution zu reden. Über Freier, die in Flatrate-Bordellen Frauen bestellen wie Schnaps an einer Theke. Über Männer, die einen Zwanziger drauflegen, damit ihre Gespielin nicht auf ein Kondom besteht. Über Menschenhändler, die Frauen verschleppen und zur Sexarbeit zwingen. Über Minderjährige, die ihren Körper verkaufen, um sich Drogen zu finanzieren. Über Männer, die diese jungen Prostituierten kaufen. Es ist wichtig, all das zum Thema zu machen. Es ist wichtig, dagegen zu kämpfen.

    Merkurist: Stadt nimmt Bordellführungen aus dem Bahnhofsviertelnacht-Programm

    Bordellführungen sind nicht länger Teil des offiziellen Programms des Stadtteil-Events. Der Verein Doña Carmen, der diese Führungen anbietet, spricht von einer „krassen Fehlentscheidung“ und „politischer Erpressung“.

    https://merkurist.de/frankfurt/rotlicht-stadt-nimmt-bordellfuehrungen-aus-dem-bahnhofsviertelnacht-programm_xT1


    WAZ: „Hurenausweis“ stößt in Essen auf starke Ablehnung

    Neues Prostituiertenschutzgesetz gilt in Essen für 800 bis 1000 Sex-Arbeiterinnen. Stadt muss für Anmeldung zusätzliches Personal bereitstellen. In Essen sind grob geschätzt 800 bis 1000 Frauen als Sex-Arbeiterinnen tätig: in Bordellen und auf dem Straßenstrich, in Klubs und Massagestudios. Oder diskret in der eigenen Wohnung. Auch männliche Sex-Arbeiter fallen unters neue Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. Sie müssen sich jetzt bei der Stadt anmelden.

    https://www.waz.de/staedte/essen/hurenausweis-stoesst-in-essen-auf-starke-ablehnung-id211106699.html



    Tagesschau.de: Neues Prostituiertenschutzgesetz –
    Raus aus der Schmuddelecke

    Von heute an gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz: Prostituierte müssen sich künftig anmelden, Freier dürfen nicht mehr auf ungeschützten Sex bestehen. Opposition und Verbände befürchten jedoch, dass das Gesetz die Frauen stigmatisiert.


    Queer.de: Sexarbeit -Ab heute: Bis zu 50.000 Euro Strafe für bezahlten Sex ohne Kondom

    Am 1. Juli ist das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Alle Sexarbeiter müssen ihre Dienstleistungen bei Behörden anmelden und einen „Huren-Pass“ mit Foto bei sich führen.

    Rhein-Neckar-Zeitung: Kritik an neuem Gesetz – Kondompflicht auf der Reeperbahn

    Ein neues Gesetz soll vom 1. Juli an Prostituierte vor Ausbeutung und Zwang schützen. Doch auf Hamburgs sündiger Meile sind Betroffene alles andere als begeistert von den Änderungen…

    https://www.rnz.de/wissen/gesellschaft_artikel,-Gesellschaft-Kritik-an-neuem-Gesetz-Kondompflicht-auf-der-Reeperbahn-_arid,285959.html


    Die Tagespost: Ungeahnte Abgründe

    Wider eine Liberalisierung und Verharmlosung – am 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft…

    http://www.die-tagespost.de/feuilleton/Ungeahnte-Abgruende;art310,179786


    Saarbrücker Zeitung: Straßenstrich – Gegen den Strich: Wut an der Grenze

    Bürger fühlen sich mit den Auswüchsen der Straßenprostitution allein- gelassen. Polizei weist  Vorwurf der Untätigkeit entschieden von sich. An der Grenze liegen die Nerven blank. Grund: der Straßenstrich. Und Auswüchse, denen sich Bürger im Deutschmühlental ausgeliefert sehen. Sie sagen, niemand tue etwas dagegen. Weder Polizei noch  Stadt…


  • Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Presseschau Prostitution: BILD steigt ein! - Kondompflicht / StädteportraitsPresseschau Prostitution: BILD steigt ein! – Kondompflicht / Städteportraits

    Deutschlands Meinungsbilder Nr. 1 – Bildzeitung nebst Bild Online – hat recht lange zum Thema neues Prostitutionsgesetz geschwiegen, doch zum Stichtag 1. Juli 2017 wurde nun ein informativer Artikel publiziert, der in der SEO-Optimierung den Seitenuntertitel „Neue Regel im Puff“ enthält und einen typischen Bild-Anreißer bietet:

    Kommt jetzt die Kondom-Polizei?

    Man spielt halt gerne mit „reizenden“ Wörtern und die „Kondom-Polizei“ weckt da schon ein generelles Interesse. Man hat den bekannten Rainer Wendt als Chef der Polizeigewerkschaft befragt, der betonte, dass es „keine Lümmel-Tüten-Polizei geben werde!“ Punkt! Aber keinen Punkt für die Zote, die nicht wirklich witzig rüber kommt! Egal!

    Interessanter sind da schon die Anfragen an deutsche Städte, wo Bild fragte, wie die Kondompflicht denn nun konkret kontrolliert werden soll:

    In München, wo die Kondompflicht schon lange durch Landesgesetz vorgeschrieben ist, hat man keine gravierenden Verstöße festgestellt und will das Vorhandensein von Kondomen und Hinweisschildern in Bordellbetrieben prüfen. Prima: wenn Kondome ausliegen, werden sie auch stets verwendet? Etwas einfach gedacht!

    In Frankfurt hat man keinen wirklichen Plan und erklärt, dass es „spannend“ wird! Manchmal ist es wohl besser, die Klappe zu halten, wenn man keine Ahnung hat. Oder?

    Köln weiß, dass man nicht „inflagranti“ ermitteln kann und will sich, wie München, auf die ausliegenden Kondome und auf die Kontrollschilder beschränken. Man hat nachgedacht!

    In Hannover will man „ungebrauchte“ und „gebrauchte“ Kondome in den Betrieben kontrollieren. Na wunderschön, welcher Beamte sehnt sich danach in Bordell-Mülleimern nach „Gülle-Hülle“ zu suchen. Lecker, klebrig, stinkig! Man hat halt Humor!

    Dresden weiß noch nicht einmal, ob die Kondompflicht überprüfbar ist. Da es noch keine örtlichen Vorgaben gibt, sitzt man es aus? Kopfkratz oder Hannover fragen?

    Den Dortmundern reicht wohl das „Hinwirken“ der Betreiber aus, wobei das eine Weisung sein könnte, die eigentlich nach dem neuen Gesetz untersagt ist. Grenzwertig! Man will sich die Finger auch im Revier nicht schmutzig machen!

    Stuttgart hat auch (noch) keine Ahnung und gibt dies unverblümt zu! Thema durch!

    Keine Spur von den berüchtigten Kondom-Polizisten, die ich schon in amtlicher Ausbildung wähnte! Nun bin ich aber schwer enttäuscht, dass man sich so wenig Mühe gibt. Natürlich mit Ausnahme der Hannoveraner, die künftig in den Tonnen hängen? Dem Finanzamt traut man solche Maßnahmen ja schon lange zu, um mögliche Umsätze zu ermitteln. Schmidt vom Amt, der bislang Parkverstöße ahndete, hat dann demnächst eine neue Passion?

    Übrigens: spätesten wenn im Unrat die bräunlich verfärbten HT-Kondome für den zünftigen Analverkehr auftauchen, werden Handschuhe Pflicht! – Pfui, Howard!

    Wer die Artikel-Details nachlesen möchte, findet diesen unter folgender Webadresse:

    http://www.bild.de/politik/inland/prostitutionsgesetz/neue-regeln-im-puff-52395980.bild.html

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/p16591/

  • Prostitution – Presseschau – Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!

    Prostitution – Presseschau – Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!

    Prostitution - Presseschau - Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Presseschau – Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!

    Im vergangenen halben Jahr, galt im deutschen „Blätterwald“ beim Thema Prostitution das bekannte „Dornröschen-Prinzip“: wenn es nicht wirklich piekst, schläft man den Schlaf der Gerechten und füllt die Schlagzeilen mit anderen Inhalten. Ohnehin ist Prostitution ja eher „bäh“ und nicht so salonfähig, wie man vermeintlich denkt. Schmuddelkinder, oder?

    Wenn nun aber ein neues Gesetz „kommt“ und klopfend vor der Tür steht, steigen auch „Bild“, „Stern“ und „Focus“ thematisch wieder in den Ring, wobei die journalistische Qualität recht unterschiedlich ist. Manchmal werden Statements ungeprüft übernommen, ein anderes Mal lässt sich intensive Recherche erkennen und dann gibt es eben Berichte, die den „Sex & Crime“ Bereich bedienen und eben Aufmerksamkeit und Leser „erregen“.

    Beim heutigen Blick in die deutsche Presse, fand ich folgende Artikel, die ich Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit empfehle:

    Bild Düsseldorf – 29.06.2017

    Huren-Gesetz kostet 6 Millionen Euro Steuergeld

    Gewohnt markant titelt die Bild-Zeitung und legt Zahlen der Landesregierung vor, die verdeutlichen, mit welch hohem Aufwand die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes verbunden ist. Ein klarer Seitenhieb ist die Behauptung „gezahlt mit Steuergeld“?

    Zum Artikel: http://www.bild.de/regional/duesseldorf/prostitutionsgesetz/neues-huren-gesetz-52371636.bild.html


    MDR – 29.06.2017

    Thüringen bemängelt neues Prostituiertenschutzgesetz

    Ein weiteres Bundesland gerät ins kollektive Jammern! Es wäre ja sicher früher Zeit gewesen im gesetzgebungsverfahren Einfluß zu nehmen. Nun gibt man sich rat- und kraftlos und erzeugt damit einen recht merkwürdigen Eindruck! Mangelhaft?

    Zum Artikel: http://www.mdr.de/thueringen/prostitutionsschutzgesetz-prostitution-kondompflicht-100.html


    Süddeutsche Zeitung – 28.06.2017

    Wie Münchens Prostituierte mit dem neuen Gesetz umgehen

    Die Süddeutsche Zeitung beschäftigt sich mit der Frage, wie die Münchener Sexworkerinnen konkret mit dem neuen Gesetz umgehen werden. Keine Ahnung auf dem Strassenstrich, wo man nichts  gehört hat und Kritik von engagierten Aktivistinnen, die nun mobil machen.

    Zum Artikel: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/neue-regeln-fuers-rotlicht-geschuetzter-verkehr-1.3565518


    Focus Online – 24.06.2017

    Prostituiertenschutzgesetz kostet Freistaat einige Mio Euro

    Nach dem Bericht von Focus Online ist der Freistaat Bayern bereit, das neue Gesetz ab 1. Juli 2017 umzusetzen, allerdings wird die kurze Umsetzngfrist kritisiert und erwähnt, das dem Freistaat durch das neue Gesetz erhebliche Kosten entstehen.

    Zum Artikel: http://www.focus.de/regional/bayern/prostitution-prostituiertenschutzgesetz-kostet-freistaat-einige-mio-euro_id_7279385.html

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/p16591/

  • Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz - Branche vor dem Ruin?Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Bedingt durch einen Besuchstermin im Süden der Republik, bin ich auf einen Umstand aufmerksam geworden, der für nahezu alle sogenannte „Bordellbetriebe“, die nach dem 1. Juli 2017 dann den recht bizarren Namen „Prostitutionsstätten“ tragen werden, eine bedrohliche Dimension darstellt, einen Umstand, bei dem Regelungen des neuen Prostitutionsgesetzes im krassen Widerspruch zur finanzamtlichen Praxis stehen!

    Worum geht es? Bei einer Betriebsprüfung wurde einem engagierten Betreiber, der gewerblich Zimmer an selbständige Sexworker vermietet, unterstellt eine Art „Generalunternehmer“ zu sein, der folglich für die zu zahlende Umsatzsteuer der Mieterinnen aufzukommen hätte!

    Er soll also für den Hurenlohn, den er weder gesehen, noch erhalten hat, die 19% Umsatzsteuer rückwirkend zahlen, weil es das Finanzamt so will und es angeblich höchstrichterliche Urteile gibt, die diese Verfahrensweise ausdrücklich billigen!

    Wenn eine „gewerbliche Zimmervermietung“ nach aussen, z.B. in Form einer eigenen Homepage, den Eindruck erweckt, ein „Komplett-Betrieb“ zu sein, der aktiven Einfluß auf die Förderung des Prostitutionsgeschäfts nimmt, wenn Alarmsysteme, Überwachung und Security vorhanden sind, unterstellt das Finanzamt „einfach“, dass die Mietverträge nur fingiert sind und das alle im Haus entstehenden Umsätze dem Betreiber der Betriebsstätte zuzurechen sind.

    Nach dieser Logik, hätten nahezu alle Bordell-Betriebe und Eros-Center jederzeit mit der entsprechenden Keule des zuständigen Finanzamtes zu rechnen und in großen Betrieben können dann schnell mehrere Millionen Euro Umsatzsteuer zusammenkommen, bei denen man dann Steuerhinterziehung unterstellt, die Fahndung einlaufen lässt und Existenzen vernichtet!

    Geradezu skurril ist in diesem Zusammenhang, dass im neuen Prostitutionsgesetz klare Vorgaben enthalten sind, was Security und Alarmsysteme anbelangt: beides muss bei bestimmten Betriebsgrößen zwingend vorhanden sein! Beachtet man diese amtlichen Vorschriften, liefert man den Finanzämtern ein Stück weit den Beweis eben Bordellbetrieb zu sein und damit als Generalunternehmer für jegliche Umsatzsteuer im Haus zu haften!

    Das klingt mal wieder, als hätte ich mir eine zu große Haschisch-Pfeife reingezogen oder aber die Vodka-Flasche bis zum Boden geleert, aber leider ist das, was ich gerade beschreibe Realität und kein Einzelfall! Auch Pascha-Chef Hermann Müller kämpft gerade in einem ähnlich gelagerten Fall in Augsburg um sein Recht

    Die Unglaublichkeit der Vorgänge veranlasst mich persönlich, die vom Finanzamt genannten
    Präsedenz-Urteile unbedingt einmal auf Stichhaltigkeit überprüfen zu lassen, zum einen, weil mir der Kunde aufrichtig leid tut und nach den Gesetzen der Logik solche Regelungenundenkbar erscheinen, zum anderen kann sich der Vorgang in Hunderten von weiteren Fällen von heute auf morgen ergeben, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet und der Prüfer um die Vorgehensweise weiß, die vermeintlich viel Gewinn für den Staat bringt.

    Die Anwälte von Hermann Müller verweisen in diesem Zusammenhang übrigens auf die Notwendigkeit, die Bordellbesteuerung vom EUGH (Europäischen Gerichtshof) generell prüfe zu lassen und haben beim Landgericht Augsburg angeregt und beantragt, den Ausgang eines anhängigen EUGH-Verfahrens abzuwarten, bevor der Fall Müller weiter verhandelt wird. Die Presse hat bislang lediglich vom ersten Verhandlungstag berichtet, aber nicht publiziert, ob das Verfahren nun ruht! Ich werde hier in den kommenden Tagen beim Kölner Pascha-Team nachfragen, da die sicher erfolgte Entscheidung des Augsburger Landgerichts eine ganz entscheidende Bedeutung für die gesamte Branche und auch für meinen stark gebeutelten Kunden hat!

    Die Frage, welche „Fakten“ man nun in sein zu erstellendes Betriebskonzept schreibt, kann man so momentan sicher nicht schlüssig beantworten. Erklärt man dem Ordnungsamt schriftlich, dass man einen Bordellbetrieb betreibt, ist dies eine Steilvorlage für die Finanzbehörden und fast schon wirtschaftlicher Selbstmord!

    Da läuft offensichtlich etwas gewaltig schief im Staat und die möglichen Konsequenzen sind für die Branche absolut existenzbedrohend!

    Damit verglichen, sind die „Einwände“ von Dona Carmen und Gefolge, mit denen nun im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde argumentiert werden soll, fast banal! Man sollte zwar hier keine Äpfel mit Birnen vergleichen, aber offensichtlich höchst brisante Themen gehen im Moment wohl im „Gedöns“ unter und die Presse hat die Schmuddelkinder und deren Geschäfte nach wie vor nicht lieb. Warum auch? Und der Staat macht ja nun wirklich keinen Hehl daraus, was er von Prostitution im speziellen so hält:

    Bluten sollen sie, die Ausbeuter und zwar auch, wenn sie nachweislich gar nicht ausbeuten?

    Wieviel Rechtsstaatlichkeit ist da noch gegeben, wenn das Finanzamt willkürlich handelt und soliden Betrieben die Existenzgrundlagen schlagartig entzieht? Wo finden sich nun Experten, die engagiert gegen die staatliche Willkür kämpfen und was kann man tun, um der Logik wieder zum Recht zu verhelfen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/23/prozess-hermann-pascha-mueller/

  • Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen – 21-jähriger Deutscher gesteht!

    Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen – 21-jähriger Deutscher gesteht!

    Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen - 21-jähriger Deutscher gesteht!
    Bildquelle: Pixabay

    Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen – 21-jähriger Deutscher gesteht!

    Die Nürnberger Morde an den zwei Sexworkerinnen in Nürnberg sind aufgeklärt! – Wie Polizei und Staatsanwaltschaft heute im Rahmen einer Pressekonferenz berichteten, hat der mutmassliche Täter, der am vergangenen Samstag festgenommen worden war, nach anfänglichen leugnen, inzwischen ein umfangreiches Geständnis abgelegt, bei dem er Täterwissen preisgegeben hat. Zudem wurden DNA-Spuren des Festgenommenen an den zwei Opfern gefunden. Es bleiben somit keine Zweifel am Tatgeschehen und am Täter und die Nürnberger Sexarbeiterinnen-Szene kann diesbezüglich aufatmen. Trotz der Festnahme am Samstag, hatten die Damen in den Nürnberger Apartments noch Restzweifel, ob der Festgenommen auch die richtige Person ist oder ob der wahre Täter womöglich noch auf freiem Fuß sein und weitere Taten verüben könnte!

    Beim geständigen Täter handelt es sich um einen 21-jährigen Deutschen, der angeblich wegen dem zu entrichtenten Liebeslohn mit beiden Damen in Streit geraten ist. Religiöse Motive wurden, entgegen spekulativen Berichten vom Wochenende, nicht angeführt! Sollten sich die Einlassungen des Täters betätigen, hätte er aus sogenannten niederen Beweggründen getötet und damit klare Mordmerkmale erfüllt. Dafür gibt es lebenslänglich und das wir sicher niemand bedauern. Wegen einer vergleichsweise geringen Menge Geldes zu töten, ist völlig unfassbar und als Motiv so ziemlich das übelste, was man haben kann!

    Aber es gibt solche Leute, denen einfach nichts heilig ist und die unfassbare Taten begehen. Gleich zwei solche Taten innerhalb einer Woche zu verüben, ist natürlich noch einmal eine Nummer härter und dieser Umstand wird sicher auch bei der psychiatrischen Begutachtung eine wichtige Rolle spielen: kann jemand „normal“ sein, der so etwas tut oder ist die forensische Psychiatrie der bessere Dauerverwahrungsort für den Täter von Nürnberg?

    Einen detaillierten Bericht finden Sie beim Bayerischen Rundfunk:

    http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/prostituierten-mord-nuernberg-102.html

    Reisserischer präsentiert es die Bild-Zeitung:

    http://www.bild.de/regional/muenchen/news/news-eilmeldung-prostiuierten-morde-nuernberg-52151662.bild.html

  • Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe – Kaninchen im Zylinder?

    Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe – Kaninchen im Zylinder?

    Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe - Kaninchen im Zylinder?
    Bildquelle: Pixabay

    Presseschau: Prostituierte klagen in Karlsruhe – Kaninchen im Zylinder?

    Am vergangenen Freitag, dem 2. Juni 2017, fand in Frankfurt am Main ein neuerliches Koordinierungstreffen zur Verfassungsbeschwerde beim Verein Dona Carmen e.V. statt. Inzwischen wurde wohl das selbstauferlegte Presse-Schweigegelübde aufgehoben, denn verschiedene Medien berichten jetzt über die Inhalte des geplanten Projekts.

    Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass die Verfassungsbeschwerde noch in diesem Monat in Karlsruhe eingereicht werden soll, wobei dies mit meiner rechtlichen Wahrnehmung kollidiert, da ein Gesetz grundsätzlich erst gelten muß, bevor man dagegen vorgehen kann. Anders wäre es bei einem „Eilverfahren“, was man aber sinnvollerweise viel früher hätte anschieben können bzw. müssen, wenn man einen „Stopp“ hätte erreichen wollen. Aber vielleicht ist die Info einfach schwammig oder die Unterlagen bleiben eben bis zum 1. Juli 2017 in der Geschäftsstelle liegen. Egal, spielt auch keine wirkliche Rolle.

    Inhaltlich soll, laut der Frankfurter Rundschau, die sich auf aussagen von Rchtsanwalt Starostik beruft, gegen 3 Punkte des Prostitutionsgesetzes vorgegangen werden und zwar

    1. gegen die enge Überwachung bei der Anmelde- und Beratungspflicht,

    2. gegen die Kondompflicht, die unzulässig in den intimen Persönlichkeitsbereich eingreift  und

    3. gegen die Kontrollpflicht, die Betreibern und Vermietern auferlegt wird.

    Von den vielen Punkten, die noch im Winter 2016 angeführt wurden, sind objektiv nicht mehr viele übrig geblieben, was den Betrachter, also mich, etwas verwirrt. Denn haben diese 3 Punkte das Potenzial das Gesetz irgendwann einmal zu stoppen oder maßgeblich zu verändern? Da habe ich nach gehaltener Rücksprache mit einigen Rechtsexperten ganz erhebliche Zweifel, zu denen ich demnächst noch explizit Stellung nehmen werde.

    Wenn man nun in der Frankfurter Rundschau liest, dass Rechtsanwalt Starostik ganz ruhig vorträgt, Experten aus dem Fachbeirat aber ob der Situation in Rage geraten, zeichnet sich hier ein interessantes Bild ab und ich befürchte, dass Dona Carmen u.U. nicht das liefern kann, was zuvor möglicherweise zugesichert wurde? Mir wurde nichts versprochen, deswegen formuliere ich ganz vorsichtig und werde den glorreichen oder eben nicht glorreichen Ausgang genau beobachten.

    Aber vielleicht gibt es ja auch noch ein Kaninchen im Zylinder, da ja der Entwurf nicht zum Abdruck vorgelegt wurde. Oder etwa doch? Wer Dona Carmen kennt, der weiß, dass man die Kreativität von Frau Henning nicht unterschätzen darf! Die Lady ist intelligent, auch wenn da manchmal etwa die Pferde durchgehen. Sei´s drum: sie tut was und scheut den harten Haken keineswegs, wie sie bei der Aktion Alice Schwarzer letzte Woche wieder deutlich machte! Keine Kompromisse! Wer an der Front ist, braucht immer eine geladene Flinte und die ein oder andere Finte.

    Was fällt mir dazu noch spontan ein?

    „Die Geister, die ich rief, werd ich nun nicht mehr los!“

    Den Artikel der Frankfurter Rundschau finden Sie unter:
    Bericht der Frankfurter Rundschau zur Verfassungsbeschwerde

  • Presseschau Prostitution 2017: Orwell´s feuchter (Alb-) Traum

    Presseschau Prostitution 2017: Orwell´s feuchter (Alb-) Traum

    Presseschau Prostitution 2017: Orwell´s feuchter (Alb-) Traum
    Bildquelle: Screenshot bszonline

    Presseschau Prostitution 2017: Orwell´s feuchter (Alb-) Traum

    Ich liebe ja bekanntlich Wortspiele und der Kommentar von Marcus Boxler (bszonline) hat eine Überschrift, die bei mir sofort bunte Bilder erzeugte! Feuchte Träume, sowas kennen Frauen wie Männer, wenn man inspiriert an Erotik denkt und sich in der Phantasie einer gewissen Hemmungslosigkeit hingibt. Das Resultat: ein feuchtes Höschen oder aber ein etwas glibbriger Liebesstachel, der sich, ordnungsgemäße Funktion unterstellt, mal mehr und mal weniger im rechten Winkel reckt. Doch Orwell und Wollust passen dann doch nicht so ganz zusammen, da Orwell für Überwachung, Kontrolle und Reglementierung steht, seit er sein Buch mit dem Titel „1984″ veröffentlichte, was bereits 1949 geschah.

    Marcus Boxler verknüpft die Metapher „Orwell“ nun mit dem neuen Prostitutionsgesetz, das die Branche und deren Protagonistinnen / Protagonisten derzeit beschäftigt!

    Eine Registrierung wie in der NS-Zeit, Einschränkung der Grundrechte und Stigmatisierung: im Gesetz scheint wohl nach Meinung des Autors vieles enthalten zu sein, was da eigentlich nicht rein gehören sollte. Aber wer bestimmt das? Ja, das bestimmen die Volksvertreter in Berlin und die haben halt, genau wie Alice Schwarzer, die Boxler als „Steinzeit-Feministin“ charakterisiert, scheinbar eine ganz andere Sicht der Dinge.

    Ohne Polarisierung geht es nicht, wobei aber wieder einmal festzustellen ist, dass Prostitution eben ein totales Nischenthema ist, das noch nicht einmal ein Sommerloch füllt.

    Auch wenn Dona Carmen quasi zum „Ungehorsam“ aufruft und sogar empfiehlt, den Staat bei der Huren-Registrierung mit List und Tücke lahmzulegen, ist das öffentliche Interesse doch eher gering. Die Ministerien in Bund und Land sind jedenfalls nicht sonderlich beeindruckt und ziehen „ihr Ding“ halt irgendwie durch und zwar gewohnt unemotional!

    Der „durchsichtige Mensch“, den Boxler anführt, gibt es ja schon längst und viele Mitbürgerinnen und Mitbürger würden sich wundern, wenn sie erfahren würden, wer welche Daten hortet und wofür diese so alles verwendet werden können oder könnten!

    Feucht werden da eher die Augen, aber nicht durch Geilheit, sondern durch Wut und Ärger!

    Wie er persönlich die „Feuchtigkeit“ nun einordnet, lässt der Autor offen, schließt sich aber in seinen Ausführungen der neu formierten Protestszene an, die einen Stopp des Gesetzes fordert und nach einer Phase der situativen Lethargie nun wieder in Aktion tritt. Wir werden die Entwicklungen natürlich verfolgen und unterstützen, ohne dabei vor der angeblichen Allmacht des Staates zu kapitulieren! Denn: der Staat sind wir und es ist in vielen Bereichen des öffetnlichen Lebens an der Zeit, dies zu bekunden!

    Den Artikel von Herrn Boxler finden Sie unter:

    Marcus Boxler: Orwell´s feuchter (Alb-)Traum