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  • Prostitution 2018 – Bild – Berliner Behörden haben von Sex keine Ahnung

    Prostitution 2018 – Bild – Berliner Behörden haben von Sex keine Ahnung

    Prostitution 2018 - Bild - Berliner Behörden haben von Sex keine Ahnung

    Prostitution 2018 – Bild Online – Berliner Behörden haben von Sex keine Ahnung

    Bild ist bekanntlich stets für eine provokante Schlagzeile offen und so ist der obige Titel nicht ungewöhnlich. Einige deftige Hintern zur Garnierung und das Thema wird rund? Aber lassen wir einmal die Kalauer, denn die Lage ist in Berlin „behördlich ernst“, denn man hat die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes einfach viel zu spät auf die Agenda gesetzt! Stellenausschreibungen bis 26. Januar 2018, mit denen man Personal für die Umsetzung des Gesetzes sucht, sprechen da eine deutliche Sprache!

    Bei den Berliner Bezirksämtern, die Betriebskonzepte prüfen und die irgendwann die notwendige Erlaubnis für Betreiber von „Prostitutionsgewerben“ erteilen sollen, sind fast keine Anträge eingegangen; die gesetzliche Frist (31. Dezember 2017) hat man mehr oder weniger verstreichen lassen und auch bei den „Hurenausweisen“ gibt es wenig Licht am Horizont! 

    Keine Ahnung hat man wohl, weil man keine Ahnung haben wollte?

    Anders kann man sich die Situation nicht erklären und mit „arm aber sexy“ sammelt man in diesem Zusammenhang auch keine Punkte! Eine Millionenstadt mit unzähligen Erotikbetrieben reguliert man nicht einfach mal so „nebenbei“, aber das scheint der Berliner Landesregierung nicht so wichtig zu sein. Es gibt wohl wichtigere Dinge?

    Aber lesen Sie selbst die komplette Meldung der Bild-Redaktion:

    http://www.bild.de/regional/berlin/prostitutionsgesetz/berlins-behoerden-haben-von-sex-keine-ahnung-54510152.bild.

    Kontext:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223861244424590?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Der WDR berichtet von der Lage in Ostwestfalen-Lippe

    Prostitution 2018 – Der WDR berichtet von der Lage in Ostwestfalen-Lippe

    Prostitution 2018 - Der WDR berichtet von der Lage in Ostwestfalen-Lippe

    Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben haben in OWL erste Bordelle geschlossen. In zwei Fällen ist laut dem Kreis Lippe Betreibern in Bad Salzuflen die Genehmigung verwehrt worden. Unter anderem, weil ein Bordell in einem Wohngebiet lag.

    Unter anderem, weil ein Bordell in einem Wohngebiet lag, gab es dafür keine Genehmigung mehr. Bordellbetreiber müssen nämlich seit dem 1. Januar dieses Jahres mehr Auflagen erfüllen. Das sieht das Prostituiertenschutzgesetz vor.

    Demnach dürfen die Bordellbetreiber nicht einschlägig vorbestraft sein, und die Räume brauchen ein Notrufsystem. Außerdem dürfen Prostituierte nicht in ihrem Arbeitszimmer gleichzeitig wohnen und schlafen, für viele Bordelle ein Problem.

    Den gesamten WDR-Beitrag lesen unter:
    https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/prostituierten-schutz-gesetz-erste-owl-bordelle-geschlossen-100.html

    Kommentieren etc. gerne unter:

    https://www.facebook.com/howard.chance.7/posts/1223258184484896?pnref=story

  • Prostitution 2018 – Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Prostitution 2018 - Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Prostitution 2018 – Presseschau zum 1. Januar 2018 by Howard Chance

    Die schlichte Tatsache, dass zum 31. Dezember 2017 die „Übergangsfristen“ des neuen Prostitutionsgesetzes enden bzw. geendet haben , ist vielen Zeitungen und Online-Portalen die ein oder andere Meldung wert! Bei einigen Medien gibt es sogar „Leitartikel“, die für die Betroffenen eher nach „Leidartikel“ klingen Es gibt mal wieder recht sachliche, aber auch einige recht skurrile Meldungen, die ich als persönliche Auswahl einmal weitergebe und auch nicht weiter kommentiere! Auch Meldungen von Organisationen und Verbänden schließe ich in die bunte Sammlung ein. Prost Neujahr, meine Damen und Herren!

    03.01.2018 – Nordwest-Zeitung

    Spitzel im Rotlicht-Viertel

    Ermitteln ungarische Polizisten illegal in Bremerhaven?

    Die Ungarin Erzsébet Schmitz verwaltet Bordelle in Bremerhaven. Polizisten aus ihrem Heimatland sollen sie illegal in Deutschland ausgespäht und abgehört haben … Die Ungarin verwaltet die Häuser, kassiert von den Prostituierten Miete. Alles sauber, alles genehmigt, alles legal. In Deutschland zumindest.

    In Ungarn, der Heimat von Erzsébet Schmitz, sieht man das anders. Nach ungarischem Recht ist die Unterstützung der Prostitution mit dem Betrieb eines Bordells eine Straftat. Der dritte Paragraf des ungarischen Strafgesetzbuchs regelt, dass das ungarische Strafrecht auch für im Ausland begangene Handlungen von ungarischen Staatsbürgern gilt. Bei einer Verurteilung in der Heimat drohen Erzsébet Schmitz bis zu zehn Jahre Haft.

    Aber dafür braucht man Beweise. Und die wollten sich ungarische Ermittler offenbar in Bremerhaven selbst beschaffen.

    Straftat in Ungarn – Pols und Schmitz erzählen, dass der ungarische Polizeioberstleutnant Peter R. und ein unbekannter Kollege erstmals 2013 in der Lessingstraße aufgetaucht seien, Prostituierte befragt und Ausweise kontrolliert hätten. Sie selbst wollen davon erst zwei Jahre später erfahren haben, durch Zeugenaussagen bei einem Prozess in Ungarn.

    Nun ist es so, dass ausländische Strafverfolgungsbehörden auf deutschem Hoheitsgebiet keine Befugnisse haben, schon gar nicht für verdeckte Ermittlungen.

    Den gesamten Artikel lesen:

    https://www.nwzonline.de/blaulicht/bremerhaven-oldenburg-spitzel-im-rotlicht-viertel-ermitteln-ungarische-polizisten-illegal-in-bremerhaven_a_50,0,2206963431.html


    29.12.2017 – Frankfurter Rundschau

    Prostituiertenschutzgesetz

    Maximale Verunsicherung der Frauen

    Das Prostituiertenschutzgesetz ist erst ein paar Monate gültig, muss aber schon nachgebessert werden. Denn es hilft kaum. Der Leitartikel.

    Es war nicht gerade eine Meisterleistung der Legislative, das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz, das seit einem halben Jahr in Kraft ist. Ein kühnes Versprechen, wie sein Name sagt: Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung. Schnelle Wunder hat niemand erwartet. Aber dass vielerorts bisher wenig bis nichts passiert ist, das ist selbst für seine Befürworter – gelinde gesagt – irritierend.

    Ende Dezember läuft die Frist ab, innerhalb derer sich alle Sexarbeiterinnen, die Männer sind hier mitgemeint, gesundheitlich beraten lassen und ihre Tätigkeit anmelden müssen. Bordellbetreiber brauchen ein polizeiliches Führungszeugnis und müssen bei Kontrollen nachweisen, dass sie sich etwa an neue Schutz- und Hygienevorschriften halten – vom Notrufsystem bis hin zu getrennten Toiletten für Prostituierte und Freier.

    Das Gesetz wurde im Juli 2016 beschlossen, anderthalb Jahre hatten Länder und Kommunen also Zeit, die Umsetzung zu regeln und zu organisieren. Zeit, die sie zumeist nicht genutzt haben.

    Gesundheitsberatung? Fehlanzeige! Irgendwann im Frühjahr, heißt es in Berlin und nicht nur dort. Ordnungsämter landauf und landab zeigen sich überfordert oder unwillig, solange Ministerien in den Landeshauptstädten Antworten schuldig bleiben. Wer trägt eigentlich die Kosten für zusätzliche Mitarbeiter: Sozialpädagogen, Ärzte, Gesundheitsberater? Wer schult Verwaltungsangestellte für sensible Gespräche mit einer Klientel, deren Lebenswirklichkeit ihnen komplett fremd ist? Gibt es Dolmetscherinnen? Viele Armutsprostituierte aus Osteuropa sprechen kein Deutsch.

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    http://www.fr.de/politik/meinung/leitartikel/prostituiertenschutzgesetz-maximale-verunsicherung-der-frauen-a-1416009


    29.12.2017 – Spiegel Online

    Anmeldepflicht für Prostituierte und Bordellbetreiber

    Auf dem Papier

    Es ist früh am Abend, in der Hamburger Herbertstraße ist noch nicht viel los. Die meisten Stühle in den Schaufenstern sind leer. Eine blonde Frau hat schon Platz genommen und wartet auf einen Freier. Sie hält sich ihr Handy vors Gesicht. Erst als man an die Scheibe klopft, blickt sie auf.

    Was sie von dem neuen Prostituiertenschutzgesetz hält? „Die Mädels hier finden das alle scheiße, kannst du ruhig aufschreiben“, sagt sie. Es sei kein Schutzgesetz, sondern ein Unterdrückungsgesetz, das mit Repressalien arbeite. Dann schließt sie das Fenster.

    Im Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll die Frauen im Milieu besser schützen: mit einer Kondompflicht und Beratungsgesprächen. Außerdem gilt eine Anmeldepflicht für Bordellbetreiber und Prostituierte. Am 1. Januar 2018 endet die Übergangsphase: Dann muss jede Frau einen speziellen Ausweis dabeihaben, wenn sie arbeitet. So will der Gesetzgeber Transparenz schaffen. Kann das gelingen?

    Eine Stunde Zeit für Beratungsgespräch – Fabio Casagrande hat 60 Minuten Zeit, um herauszuhören, ob die Frau, die vor ihm sitzt, ausgebeutet wird. Der Sozialarbeiter führt für ein neu geschaffenes Amt in Hamburg die Anmelde- und Beratungsgespräche mit Prostituierten. Sie dauern eine Stunde, darin klärt Casagrande über Hilfsangebote auf, spricht über Krankenversicherung und steuerliche Fragen. Wenn die Frau kein Deutsch spricht, wird per Video ein Dolmetscher zugeschaltet.

    Nebenher muss Casagrande auf Indizien achten, die auf eine Zwangslage hinweisen. „Das ist eine enorme Herausforderung“, sagt er. In Abstimmung mit Hilfsorganisationen und der Polizei habe man dazu einen Fragenkatalog entwickelt. Was er genau fragt, will er nicht verraten.

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/prostitution-sexarbeiterinnen-hadern-mit-anmeldepflicht-a-1185266.html


    28.12.2017 – Westfalen-Blatt

    Prostituiertenschutzgesetz: Übergangsfrist läuft ab

    Nur wenige Sexarbeiterinnen gemeldet

    Mit dem Jahreswechsel endet in NRW die Übergangsregelung für das Prostituiertenschutzgesetz, dann müssen sich alle Sexarbeiterinnen angemeldet haben. Doch wie der Kreis Herford künftig Bordellbetreiber und Arbeiterinnen kontrolliert, ist noch offen.

    Vertrauen schaffen in der Zusammenarbeit mit den Behörden, das sei laut Kreisdezernent Paul Bischof zunächst das Ziel: »Wir werden nicht bei jedem Besuch sofort die Polizei mitnehmen.« Verunsicherung in der Szene bleibt. Allerdings sei auch noch nicht klar, wie die Kontrollen aussehen werden, mit denen der Kreis sowohl die rechtmäßige Anmeldung der Bordelle durch die Betreiber, als auch die Anmeldung der Sexarbeiterinnen überprüfen will. »Aber wir werden sicherlich eine Checkliste haben.«

    Doch die Verunsicherung in der Szene bleibt, wie es aus der Prostituierten- und Ausstiegsberatungsstelle Theodora in Herford heißt. »Es kursieren falsche Informationen«, sagt Pfarrerin und Einrichtungsleiterin Birgit Reiche von der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen, zu der Theodora gehört. Einige Frauen hielten das gesundheitliche Beratungsgespräch für eine Zwangsuntersuchung. Andere hätten Angst, dass die bei der Anmeldung erfassten Daten in ihre Heimatländer weitergeleitet würden.

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Herford/Herford/3103770-Prostituiertenschutzgesetz-Uebergangsfrist-laeuft-ab-Nur-wenige-Sexarbeiterinnen-gemeldet


    29.12.2017 – WAZ

    Hurenausweis

    Aufschrei im Essener Rotlichtviertel gegen „Hurenausweis“

    Essen. Prostituierte der Stahlstraße in Essen hängen Protest-Flugblatt ins Fenster. Darin lehnen sie die seit Juli gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht ab.

    Die Stahlstraße, Essens Rotlichtviertel nahe dem Limbecker Platz, gilt als eine der ältesten Bordellmeilen Deutschlands. Ein Ort, an dem Männer seit jeher für Geld Sex kaufen können: in 17 Häusern und bei mehr als 100 Frauen. Seit einem halben Jahr sind diese verpflichtet, sich beim Ordnungsamt den so genannten „Hurenausweis“ ausstellen zu lassen. Ein umstrittenes Dokument, das viele Frauen nervt und die Branche verunsichert. „Aufschrei“ ist ein Protest-Flugblatt überschrieben, das die meisten Frauen der Stahlstraße jetzt demonstrativ in ihre Fenster gehängt haben.

    „Wir, die Prostituierten, wollen uns hiermit wehren und Hilfe suchen“, heißt es darin. Die Frauen selbst bezeichnen sich sarkastisch als „horizontale, ohnehin malträtierte, kleine Minderheit“.

    Einer, der die Stimmung unter den Prostituierten wohl am besten einzuschätzen vermag, ist Hans-Joachim Rottermann. Dem 60-Jährigen gehörten neben dem Betrieb in der Stahlstraße auch Häuser in Dortmund, Bochum und Hagen. Ein Rotlicht-Imperium, mit dem er einst die Nummer eins in Nordrhein-Westfalen war, das er inzwischen aber innerhalb der Familie in andere Hände gelegt hat. Er sagt: „Die Frauen in der Stahlstraße und anderswo sind durch den Hurenausweis verunsichert, es herrscht ein Klima der Unruhe.“

    Den gesamten Artikel lesen unter:

    https://www.waz.de/staedte/essen/aufschrei-im-essener-rotlichtviertel-gegen-hurenausweis-id212961833.html


     

  • Happy New Year 2018 – Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018

    Happy New Year 2018 – Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018

    Happy New Year 2018 - Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018Happy New Year 2018 – Jahresrückblick 2017 und Jahresausblick 2018

    Ich wünsche allen Freundinnen und Freunden, allen Kolleginnen und Kollegen und allen Kundinnen und Kunden ein gutes und möglichst erfolgreiches Jahr 2018! Gleichzeitig danke ich für Euer / Ihr Vertrauen in 2017 und für den intensiven wie konstruktiven Austausch in Fachfragen!

    Heute, am 1. Januar 2018, ist ja der berühmte „Stichtag“ des Prostituiertenschutzgesetzes und in einigen Regionen des Landes sind bereits heute amtliche Kontrollen möglich, denn ab heute müssen (theoretisch) alle Sexworkerinnen in Deutschland im Besitz eines „Huren-Ausweises“ sein und Betreiberinnen und Betreiber dürfen (eigentlich) nur noch dann „Arbeitsplätze“ zur Verfügung stellen, wenn das Dokument vorliegt. Dass es hier noch gewaltig klemmt, ist ja bekannt und ich werde dieses Thema nachfolgend noch intensiver aufgreifen. Einen herzlichen Gruß am Neujahrsmorgen aus München sendet in stetiger Verbundenheit

    Euer / Ihr Howard Chance



    Jahresrückblick 2017 by Howard Chance – Vergangenheit und Gegenwart

    Im abgelaufenen Jahr 2017 war ich fast 300 Tage auf Reisen und habe dabei nahezu die ganze Republik „erlebt“. Die Metropolen waren das Ziel, aber auch ländliche Regionen, in denen sich im Prinzip niemand für das neue Gesetz interessiert und wo die Ämter immer noch mit dem Kopf schütteln, wenn man sich als „Prostitutions-Bürger“ nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz und dessen Bestimmungen erkundigen will. Flächendeckend „geimpft“ ist man bis heute lediglich in Nordrhein-Westfalen, wo man sich sehr früh mit der Angelegenheit befasst hat, wo Schulungen für die Behörden schon Anfang 2017 stattgefunden haben und wo Formularmaterial bereits Mitte des Jahres zur Verfügung stand.

    NRW ist das „Musterland“, dicht gefolgt vom Freistaat Bayern, wo es abgesehen von einigen Städten auf dem flachen Land, auch überall sachkundige Beamtinnen und Beamten gibt. Bayern reguliert Prostitution ja schon seit einigen Jahren und verfügt bereits über umfangreiches Daten-Material aus vergangenen Jahren und die Erstellung von Formularen sowie die Entwicklung von Behördenabläufen war nicht das große Problem.

    Erstaunlich ist das „Ost-West-Gefälle“: im gesamten „Osten“ (sogenannte neue Bundesländer) klemmt es gewaltig und die vorliegenden Verordnungen sind recht unvollständig. Die Frage, wer was wann und wie umsetzt, stellt sich im Osten fast überall und auch die „Hauptstadt aller Deutschen“ Berlin schließt sich der ostdeutschen Riege an: man nimmt zwar Anträge und Akten an, hat aber bezüglich der Bearbeitung noch keine Vorgaben der Landesregierung.

    Selbst Hessen mit der bundesdeutschen Prostitutions-Metropole Nr. 1 Frankfurt/Main, bekommt den Plan der Landesregierung gerade nicht umgesetzt, weil sich diverse Kommunen weigern ohne klare Vorgaben zu arbeiten. In Frankfurt und Offenbach nimmt man Anträge an, in Wiesbaden weigert man sich mit dem Hinweis, dass die Vorgaben des Landes unvollständig seien. Ein offener Streit auf der Verwaltungsebene, der so schnell nicht beilegt sein wird!

    Im „Ländle“ hat man das Großprojekt Mitte des Jahres in Angriff genommen, indem man einen Anrufbeantworter beim Landesministerium in Stuttgart installierte und es einen Mitarbeiter mit Email-Account gab, der unter der Last seiner Verantwortung zusammenbrach! Kein Wunder: bei Tausenden betroffenen Personen hätte man ein Call-Center mit 50 Agents benötigt! Ein einzelner Herr „Pfleiderer“ konnte das nicht schaffen und schaffte es natürlich auch nicht. Im September wurde „Pfleiderers Bürde“ dann in die Landkreise verwiesen, wo man sich seither bemüht Dinge auf die Kette zu bringen. Ausgang in vielen Regionen noch ungewiss, wenn man z.B. hört, dass in Freiburg Fristen per Handstreich und womöglich ohne jegliche rechtliche Legitimation einfach mal um einige Monate verlängert werden.

    Zwar sieht das Bundesgesetz vor, dass Landesregierungen aufgrund spezieller Notwendigkeiten die Umsetzung durchaus „individualisieren“ können, dass dies aber jeder Kreis, jede Gemeinde oder gar jeder Sachbearbeiter persönlich kann, konnte ich weder im Bundesgesetz, noch in den einigen wenigen vorhanden Landesverordnungen entdecken. Selbst „Übergangsbescheinigungen“, die in manchen Städten ausgestellt werden, wenn „Huren-Ausweise“ (noch) nicht ausgestellt werden können, sind fragwürdige „Dokumente“, die legislativ so eigentlich nicht vorkommen! Also jede Menge „Notbehelfe“, über deren Sinn oder Unsinn man trefflich streiten kann! Ämter, die das Recht irgendwie biegen, werden natürlich zum leichten „Opfer“, wenn spezialisierte Anwälte für Verwaltungsrecht demnächst ihren Hut in den Ring werfen!



    Problemfall „Huren-Ausweis“ – Gegenwart

    Am „Stichtag“ 1. Januar 2018, wo der ungeliebte Ausweis ja vorhanden sein „muss“ und wo es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten nicht erlaubt ist, Sexworkerinnen ohne das Dokument arbeiten zu lassen, tauchen ganz erhebliche Probleme auf! Nach vorsichtigen Schätzungen sind wohl bislang nur etwa 10 – 15% der Sexworkerinnen im Besitz eines solchen Dokuments. Mal hat man sich einfach nicht darum gekümmert, aber in den meisten Fällen konnten Behörden vor Ort die Ausweise nicht ausstellen und / oder keine zeitnahen Beratungstermine anbieten. Wenn man als Sexworkerin noch nie irgendwo in der Angelegenheit vorstellig geworden ist, wird man sich in der kommenden Woche womöglich wundern, wenn man seinen „Arbeitsplatz“ nicht bekommt, weil der Clubchef oder Betreiber einfach kein Bußgeld kassieren möchte, was zudem seine „Unzuverlässigkeit“ im Genehmigungsverfahren belegen könnte! Also Zwangspause nach den Feiertagen und die Suche nach einer Behörde, die bereit ist das Dokument zügig zu fertigen!

    In Nordrhein-Westfalen haben einige „scharfe Städte“ bereits umfangreiche Kontrollen für Anfang Januar angekündigt! Volltreffer dürften hier wohl die schlichte Regel sein!



    Problemfall „Konzession/Erlaubnisantrag“ – Gegenwart

    Auch hier fällt laut Bundesgesetz am 31. Dezember 2017 der Fristen-Hammer. Alle Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden und dies bis 1. Oktober 2017 angezeigt haben, hatten bzw. haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit den Erlaubnisantrag zu stellen und ein Betriebskonzept einzureichen. Die „Einreich-Quote“ soll selbst in NRW bei unter 25 % liegen, wie mir amtliche Insider berichteten. Unglaublich, aber wahr! Hier spielt man dann „Roulette“ mit kalkulierbarem Ausgang!

    Sehr interessant und unbedingt lesenswert ist in diesem Kontext ein Artikel im Beamten-Fachmagazin „Ordnungsamt – Gewerbeamt“ des Weka-Verlags, wo der Verwaltungslehrer Uwe Schmidt den ordnungsrechtlichen Status des neuen Gesetzes betrachtet und würdigt. Bis Mitte Dezember 2017 sind nur in 7 von 16 Bundesländern konkrete „Ausführungsbestimmungen“ zum neuen Prostitutionsgesetz erlassen worden, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein! In 9 Bundesländern gibt es keine Erlasse, Teilerlasse, vorbereitende Erlasse und besondere Mischformen, denen es aber offensichtlich noch an Substanz fehlt.

    In der Konsequenz ist das Prostituiertenschutzgesetz laut Uwe Schmidt in 9 Bundesländern momentan „außer Vollzug“, die im Bundesgesetz festgelegten Fristen sind damit in diesen Bundesländern hinfällig und Betriebskonzepte können nicht angefordert oder verlangt werden!

    Schmidt bringt die Situation zum Jahresende 2017 recht markant auf den Punkt und schreibt:

    „Die mit dem Erlass des ProstSchG verbundenen Absichten des Bundesgesetzgebers werden von der Mehrheit der Bundesländer unterlaufen … Im Bundesrat dem ProstSchG zuzustimmen und anschließend bei dessen praktischer Umsetzung den Kopf in den Sand zu stecken ist eines Rechtsstaates nicht würdig.“

    Klar, wenn 16 Köche ein und dieselbe Suppe individuell würzen oder auch nicht und niemand weiß, wer wann am Topf steht, ist das kulinarische Ergebnis ein ungenießbares Gericht und die Fachanwälte für Verwaltungsrecht können für 2018 schon mal den neuen Porsche bestellen! Wenn amtlich gemurkst wird, stehen diversen „Rechtsmitteln“ Tür und Tor offen und jeder, der nicht Protest führt, ist ziemlich dumm?

    „Locker vom Hocker und es bleibt schwierig!“ – Fragen Sie mich jetzt bitte nicht nach einer regionalen Prognose, denn eine solche wäre reine Prophetie!

    Den interessanten Artikel von Uwe Schmidt finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/prostituiertenschutzgesetz-prostschg-zustaendigkeiten/



    Problemfall Steuer – Gegenwart und Zukunft

    Im Jahr 2017 haben die Finanzbehörden im Rotlicht wieder kräftig zugeschlagen! Der Fall Hermann Müller zeigte eindrücklich, dass es im „roten Haifischbecken“ steuerlich sehr gefährlich ist. Umsatzsteuer-Zuschätzungen, Verwerfung von Buchführungen und ähnliche Verfahrensweisen sind in einigen Gegenden die Regel! Sobald man eine „Umsatzsteuer-Sonderschau“ oder eine Betriebsprüfung bekommt, kann der Ruin ins Haus stehen, wenn ein Prüfer entsprechend instruiert ist und die üblichen „Schwachstellen“ findet. Gegen den geforderten „Nachschlag“ fürs Finanzamt kann man dann zwar klagen, aber da man in einem solchen Verfahren in der Regel seine „Unschuld“ im Beweislast-Umkehr-Verfahren beweisen muss, durch „dinglichen Arrest“ aber quasi vermögenlos ist, scheitert ein solches Ansinnen schon im Ansatz. Bis der Bundesfinanzhof letztinstanzlich entscheidet, ist man schon einige Jahre älter und meist bereits pleite.

    „Dem toten Esel nützen Vitamintabletten recht wenig!“

    Da es an einer bundeseinheitlichen steuerlichen Handhabung fehlt, wirken die Maßnahmen vor Ort wie „Willkür“ und wir werden mit unserem Steuerexperten-Team im nächsten Jahr versuchen die deutschen Oberfinanzdirektionen für das Thema zu sensibilisieren. Doch dazu mehr im „Ausblick“, der in Kürze im Text folgt!



    Conclusio 2017 – Howard Chance

    Wer will an Silvester schon einen Roman lesen, bei dem es kein „Happy End“ gibt? Es gibt bestimmt 50 weitere Themen, die man ausführlich betrachten könnte! Doch die Vergangenheit nützt schon morgen nichts mehr und ist einfach nur noch Geschichte!

    Mein Team und ich haben in 2017 Hunderte von Gesprächen geführt, eine nicht kleine Anzahl von Mandantinnen und Mandanten bei der „Konzessionierung“ unterstützt und dabei fast alle Fristen eingehalten. Unter dem Aspekt „miles and more“ war ich in diesem Jahr bei 300 Übernachtungen außer Haus kaum zu schlagen und auch im neuen Jahr wird es in den Ländern weitergehen, wo Konzepte mangels Vorgaben noch nicht entwickelt und eingereicht werden konnten!

    Ich betreue momentan auch eine ganze Reihe von „Neugründungen“, die womöglich durch „Genehmigungsfiktion“ entschieden werden. Natürlich stehe ich auch „Gewehr bei Fuß“, um bereits eingereichte Konzepte beim Amt zu „verteidigen“, um Nachfragen schlüssig zu beantworten und im Notfall unter Hinzuziehung meiner Anwälte „Tacheles“ zu reden, wenn Recht gebeugt wird!



    Ausblick 2018 – Auf, auf zu neuen Taten! – Im Team und als Einzeltäter!

    Der Silvestertag ist ja immer ein Tag der Vorsätze und Pläne für das neue Jahr und bei mir ist das nicht anders! Das Jahr 2018 wird ein „Vollgas-Jahr“ mit neuen Projekten, neuen Kooperationen und neuen Aufgaben! Ohne jedes romantische Schwelgen nachfolgend meine ernsten Absichten für das Jahr 2018:

    Intensive Kooperation DHW-Steuerberatung, Rotlicht-Akademie, MH-Consulting

    Im Jahr 2017 haben wir begonnen Know-how zu sammeln und gemeinsame Projekte zu entwickeln.

    Christian Deák von der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH betreut die steuerlichen Fachthemen, unterhält vielfältige Kontakte zu den Oberfinanzdirektionen, zu Fahndern und Kassenprüfern, Staatsanwälten und beratenden Kollegen und hat es sich zum Ziel gesetzt einheitliche und verlässliche Regeln für die steuerrechtliche Handhabung von „Rotlicht-Betrieben“ zu entwickeln.

    Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie hat die Zustellanschrift.de entwickelt, hat erfolgreiche Seminare veranstaltet und ist wie ich immer nah am Kunden und im Markt absolut etabliert. Wir haben uns intensiv ausgetauscht und festgestellt, dass ein gemeinsames Vorgehen mehr als sinnvoll ist, wenn man sich versteht und die Anzahl der Kunden für einen allein viel zu groß ist.

    Das Team Deák, Rohr und Chance hat jetzt ein erstes Projekt für 2018 in Planung, das ich heute in Kurzform vorstellen möchte :

    Der Rotlicht-Kongress April 2018

    2-tägiges Meeting für das deutsche Rotlicht-Gewerbe – Vorträge – Podiums-Diskussionen – Workshops zu aktuellen Themen der Branche – Arbeitsgruppen – Informationsaustausch – Rotlicht-Party „meet & greet“

    • Steuerliche Themen (Buchführung, Kassensysteme, Steuerfahndung etc.)
    • Das „Betriebskonzept“ und seine Ausrichtung
    • Geschäftsführung in Rotlicht-Unternehmen
    • Probleme und Dialog mit dem Ordnungsamt
    • Baurecht und Verwaltungsverfahren
    • Rechtskonforme Werbung für „Prostitution“

    Wir laden hierzu Dozenten ein, diskutieren mit einem „Schwerpunkt-Staatsanwalt“ und haben Verbände und Erotik-Portale zu Gast. Weitere Infos gibt es hierzu im Lauf des Monats.



    Fachpublikation „Rotlicht und Prostitution 2018“

    Das Update meiner Fachpublikation steht unmittelbar bevor, wobei es sich eher um ein komplett neues Handbuch für die unternehmerische Praxis handelt. Es haben sich viele neue Aspekte ergeben und alle neuen Informationen werden in das neue Buch, dessen Erscheinung für Ende Februar geplant ist, einfließen. Diesmal kommen auch Co-Autoren zu Wort, die spezielle Aspekte wie „Steuer im Rotlicht“ und „Strafverfolgung im Rotlicht“ beleuchten werden. Eine Inhaltsangabe werde ich ebenfalls im Lauf des Monats vorlegen!



    Bordellfachwirt(in) zertifiziert?

    Ein Ausbildungs-Gang für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter in der Erotikbranche! Was ein wenig verrückt klingt, ist doch ernst gemeint! Fortbildung kann nie schaden und ich arbeite gerade mit dem Kollegen Deák an einem entsprechenden Zertifikat. Ob die IHK diese Zertifizierung vornimmt oder aber ein anderer Bildungsträger einsteigt, ist momentan noch offen. Gut Ding will bekanntlich Weile haben, aber mit unserem Schwung kann es zügig gehen! Wir informieren, sobald wir hier Neuigkeiten zu verkünden haben!



    Also … für heute erst einmal „Schluss“ … das Jahr ist ja erst ein paar Stunden „alt“ …
    wir hören, lesen und sehen uns!

  • Prostitution 2017 – Großstadt in NRW verweigert Annahme von Unterlagen!

    Prostitution 2017 – Großstadt in NRW verweigert Annahme von Unterlagen!

    Prostitution 2017 - Großstadt in NRW verweigert Annahme von Unterlagen!

    Prostitution 2017 – Großstadt in NRW verweigert Annahme von Unterlagen!

    Böse Falle, tiefes Loch! Es gibt Behörden, die freundlich mit den Bürgern umgehen und bei der Antragstellung für Prostitutionsstätten sogar hilfreich mitwirken. Man versteht dies als Dienst am Bürger, kommt in Kontakt und kann viele Dinge auf dem kurzen Dienstweg besprechen. Eine angenehme Arbeitsweise, die im Prinzip allen nützt!

    Es geht aber momentan auch ganz anders! Ich wurde soeben von einer Mandantin informiert, dass eine Großstadt in NRW die Annahme der Unterlagen unter zusätzlich Verwendung dummer Sprüche verweigert. Die Dame wurde mehr oder weniger aus der Amtsstube geschmissen und aufgefordert im Januar wieder zu erscheinen!

    Toll! Im Januar 2018 ist aber die gesetzliche Frist (31.12.2017) abgelaufen und der Erlaubnisantrag kann dann aus formellen Gründen einfach galant abgelehnt werden! Bingo und die Behörde sitzt am langen Hebel, um den Betrieb (vorübergehend) zu schließen!

    Wo sind wir denn? In Hinter-Burundi, wo die öffentliche Verwaltung nicht existiert oder in einer anderen Bananenrepublik, wo man nach den Prinzipien der Willkürlichkeit für vermeintliches Recht und Unordnung sorgt?

    Im Bundesgesetz und in der Landesverordnung NRW ist von „persönlicher Einreichung“ nirgendwo die Rede. Dennoch fordern einige Ordnungsämter das persönliche Erscheinen!
    Und in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr haben die Dienststellen dann auch noch vorsorglich geschlossen!

    „Staatsdiener“ sind nach meiner persönlichen Auffassung „Diener des Bürgers“ und der Dienstleistungsgedanke spiegelt sich in vielen Bereichen wieder … es sei denn, man hat mit „Rotlicht“ oder „Prostitution“ zu tun? Pfui Teufel!

    Wer sich nun vom Amt vom Platz verweisen lässt, hat übers Fest den „Schwarzen Peter“ in der Hand und wer dann keinen Berater oder Anwalt hat, kann ganz schnell in die geschickt gestellte Falle tappen! So geht also Rechtsstaat 2017 in der Bundesrepublik Deutschland.

    Muss man gar in der letzten Dezemberwoche den Gerichtsvollzieher zum Oberbürgermeister schicken, der als Verwaltungsleiter dann den internen Postboten spielen muss? Frohes Fest!

    Ich finde es unglaublich, welcher Selbstdarstellungswahn so manche Amtstube befällt. Da kommt man sich vor wie auf einer amerikanischen Sheriffstube. Rauchende Colts! Das Gesetz bin ich, Gringo! Ich rate inzwischen zur qualifizierten Dienstaufsichtsbeschwerde, damit Fehlverhalten entsprechend „gewürdigt“ wird! Keine Gnade für „Verbrecher“!

  • Prostitution 2017 – Frivoles Weihnachtsgeschenk – Howard´s Erzählungen

    Prostitution 2017 – Frivoles Weihnachtsgeschenk – Howard´s Erzählungen

    Prostitution 2017 - Frivoles Weihnachtsgeschenk - Howard´s Erzählungen

    Prostitution 2017 – Frivoles Weihnachtsgeschenk – Howard´s Erzählungen

    Vor einigen Jahren, als ich noch als Marketingdirektor einer großen Erotikdiscothek tätig war, entstand das Jugendwerk „Howard´s Erzählungen“ mit frivolen Geschichten und Anekdoten aus dem „Rotlicht-Leben“. Kein Sachbuch, sondern schräge Geschichten, die ich erlebt und aufgezeichnet habe. Für den „Normalbürger“ vielleicht etwas zu „heftig“, werden „Rotlicht-Freundinnen“ und „Rotlicht-Freunde“ sich selbst und / oder Protagonisten erkennen, denen sie in ähnlicher Form sicher schon begegnet sind. Keine große literarische Kunst, sondern Stories zum schmunzeln und erinnern!

    Vielleicht das passende wie preiswerte Weihnachtsgeschenk für Leute in und aus der Branche, die „Shades of Grey“ langweilig finden und eher rustikal veranlagt sind!

    Howard’s Erzählungen – Das Werk 

    Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben! Unter diesem Motto war auch der Autor dieses Buches in der „Welt der Erotik“ unterwegs. Er war in Swingerclubs, im Freudenhaus, besuchte skurrile Parties und Messen. Dabei lernte er Menschen und „Gestalten“ kennen, die eben keine „Normalbürger“ sind, sondern mit besonderen Eigenschaften glänzen. Denk- bis fragwürdige Momente, die der Autor in humoresk-frivoler Weise schildert. 

    Dass er im Kapitel „Howard swingt“, auch selbst mal die Hosen runter lässt, ist neu und ungewöhnlich. Dass ihm fast nichts „heilig“ ist, außer seine „Königin“, ist bekannt und spielt auch diesmal eine gewichtige Rolle! – Ulk und Humor sind unverkennbar, wenn es für ein TV-Format auf Sendung geht, und Howard die „Protagonisten“ besucht. 

    Huren, Freier, Luden, Handwerker, Sklaven und Meister: Alle sind im Dienst der Lust versammelt und dabei bereit, ihren literarischen Beitrag zu leisten. Ob nun bewusst oder unbewusst! – Manches ist lustig, anderes böse. Eben ein buntes „Sittengemälde“ unserer Zeit. Ist die „Welt der Erotik“ denn wirklich so „wunderbar“, oder haben wir es mit „Abgründen“ und gelebten „Perversionen“ zu tun? 

    Machen Sie sich selbst ein Bild und erleben Sie Szenen, die wieder Ihre ganze Aufmerksamkeit erfordern. Erleben Sie Howard und seine „Erzählungen“!

    Bestellbar für sagenhafte 9,93 € exklusive bei Amazon (klick-the-pic):

    Eine Beispielgeschichte findet sich unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/12/12/swingerschiff-auf-kirchentag-by-howard-chance-erzaehlungen/

  • Prostitution 2017 – Presseschau aktuell – Deutschland divers

    Prostitution 2017 – Presseschau aktuell – Deutschland divers

    Prostitution 2017 - Presseschau aktuell - Deutschland divers
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Presseschau aktuell – Deutschland divers

    Die Presse überschlägt sich seit einigen Wochen mit Meldungen zum Thema „Prostitution in Deutschland“ und „Prostituiertenschutzgesetz“. Darum nachfolgend mal eine bunte Mischung, was so alles berichtet wird. Einfach ein simpler Zusammentrag ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne die sonst übliche Kommentierung:

    03.12.2017 – Frankfurter Rundschau: Kriminalisierung statt Schutz

    Kurz bevor die Stadt Frankfurt am Montag mit der Registrierung von Sexarbeiterinnen nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz beginnt, fordert die Organisation Doña Carmen die Aussetzung des Gesetzes. Als „Affront“ bezeichnet Doña Carmen die Tatsache, dass die Registrierung in Frankfurt bei der Behörde „Akute Gefahrenabwehr“ angesiedelt sein werde. Damit würden die Prostituierten stigmatisiert. Kritisiert wird auch, dass vom zuständigen Ordnungsamt angeblich keine Dolmetscher für die vorgeschriebenen Informations- und Beratungsgespräche sowie für die Gesundheitsberatung vorgesehen seien – obwohl dies im seit 1. Juli dieses Jahres geltenden Gesetz erwähnt sei.

    http://www.fr.de/rhein-main/kriminalitaet/prostitution-in-frankfurt-kriminalisierung-statt-schutz-a-1399901



    03.12.2017 – Die Zeit: Jeder, der arbeitet, verkauft seinen Körper

    Ich war zwei Jahre lang Prostituierte. Nicht der Verkehr mit Fremden machte mir zu schaffen – sondern wie die Gesellschaft Sexarbeit stigmatisiert. Nach dem ersten Mal, als ich Sex mit einem Freier hatte, schaute ich lange in den Spiegel. Ich dachte: Etwas müsste jetzt doch anders sein. Mein Gesichtsausdruck vielleicht oder etwas in meinem Blick. Aber alles war wie immer. Mein erster Kunde war sehr unauffällig gewesen. Um die 40, weder dick noch dünn, ich sah solche Männer jeden Tag Hunderte Male auf der Straße. Der Sex war okay. Dass dieser Sex Arbeit war, auch.

    http://www.zeit.de/arbeit/2017-11/prostitution-arbeit-sexarbeit-gesellschaft


    04.12.2017 – FNP: Stadt Frankfurt startet mit Anmeldung von Prostituierten

    Seit Montag können sich Prostituierte in Frankfurt registrieren lassen. Das teilte das Ordnungsamt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit setzt die Stadt einen weiteren Teil des neuen Prostituiertenschutzgesetzes um. Bis zum 31. Dezember haben Prostituierte nun Zeit, sich anzumelden – solange gelte die Übergangsfrist, sagt Andrea Brandl vom Ordnungsdezernat Frankfurt. Wer neu in das Geschäft einsteige, müsse sich direkt melden. Neben der Anmeldebescheinigung ist auch eine Alias-Bescheinigung mit Pseudonym möglich.

    http://www.fnp.de/rhein-main/Frankfurt-startet-mit-Anmeldung-von-Prostituierten;art1491,2844093


    05.12.2017 – Wilhelmshavener Zeitung: Prostituierte sollen registriert werden

    Das neue Gesetz ist schwer umzusetzen: Die Prostituierten müssen einen Ausweis beantragen. Wie die Kontrollen bei der hohen Fluktuation im Gewerbe aussehen sollen, ist unklar. Das Ziel ist klar definiert: Durch ein neues Gesetz sollen Sexarbeiter besser geschützt werden. Fraglich ist jedoch, ob das mit den vorgegebenen Instrumenten des so genannten Prostitutionsschutzgesetzes möglich ist. Da wäre beispielsweise die darin enthaltene Kondompflicht für Freier – und die Frage, wie die kontrolliert werden soll.

    http://www.wzonline.de/nachrichten/aktuelles/artikel/prostituierte-sollen-registriert-werden.html


    05.12.2017 – Trierer Volksfreund: Abdrängen von Prostitution in die Illegalität befürchtet

    Mit der Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes könnten bestimmte Formen von käuflichem Sex künftig in die Illegalität gedrängt werden – diese Befürchtung gibt es auch in Kaiserslautern. Es zeige sich „bereits jetzt, dass versucht wird, die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetz zu umgehen“, teilte ein Sprecher der Stadtverwaltung am Dienstag mit. „Es muss damit gerechnet werden, dass bestimmte Formen der Prostitution, die nach dem Prostituiertenschutzgesetz verboten sind, im Verborgenen durchgeführt werden.“ Inwieweit diese entdeckt und unterbunden werden könnten, bleibe abzuwarten.

    https://www.volksfreund.de/nachrichten/rheinland-pfalz/abdraengen-von-prostitution-in-die-illegalitaet-befuerchtet_aid-6912181


    05.12.2017 – L´essentiel: Rheinland-Pfalz: Städte setzen Regeln für käuflichen Sex um

    Schon seit fünf Monaten ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Jetzt werden die neuen Regeln vor Ort umgesetzt. Im Zentrum steht die Anmeldepflicht. Straßenstrich, Laufhaus, Tantra-Massagen oder Escort-Service – das Geschäft mit käuflichem Sex hat viele Formen. Seit Juli regelt ein neues Bundesgesetz die Prostitution. Die Anwendung der Bestimmungen hat sich in fast allen Bundesländern verzögert, kommt nun aber auch in Rheinland-Pfalz in Gang, wobei es etliche skeptische Stimmen gibt. «Es bleibt abzuwarten, wie schnell eine reibungslose Umsetzung des Gesetzes zu verwirklichen sein wird», heißt es im rheinland-pfälzischen Frauenministerium.

    http://www.lessentiel.lu/de/news/grossregion/story/Staedte-setzen-neue-Regeln-fuer-kaeuflichen-Sex-um-29501579


    06.12.2017 – Regio News: Schärfere Gesetze: Prostitution in Karlsruhe nur noch mit Gewerbe-Erlaubnis

    Die Stadt Karlsruhe weist alle Betreiber von Prostitutionsstätten eindringlich daraufhin, dass ab dem 1. Januar ein Erlaubnisantrag für ein solches Gewerbe vorliegen muss. Wer die Frist zum Jahresende verpasst, muss sein Bordell zumindest solange schließen, bis die Erlaubnis vorliegt. Schärfere Gesetze in Sachen Prostitution. Seit dem 1. November ist das städtische Ordnungsamt für das Prostitutionsgewerbe in Karlsruhe zuständig. Zuvor regelte dies das baden-württembergische Sozialministerium. „Wir führen die nach den Vorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes notwendigen Anmelde- und Erlaubnisverfahren durch und stehen für alle Fragen im Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz den Betroffenen zur Verfügung“, fasst Amtsleiter Björn Weiße den Aufgabenbereich des Ordnungsamts zusammen.

    https://www.regio-news.de/ka/nachrichten/regionale-nachrichten-karlsruhe/444167-schaerfere-gesetze-prostitution-in-karlsruhe-nur-noch-mit-gewerbe-erlaubnis.html


    08.12.2017 – Die Welt: Was Dominas gegen den Hurenausweis haben

    Das neue Prostituiertenschutzgesetz verpflichtet nicht nur zu regelmäßigen Untersuchungen, sondern verlangt von Sexarbeiterinnen, sich registrieren zu lassen. Die protestierten gegen Zwangs-Outing. Der Himmel über dem Rathaus-Schöneberg ist knallblau. Rosa Luftballons blinken in der Dezembersonne. Die Hochzeitsgesellschaft vor dem Standesamt guckt nach oben. Strahlende Gesichter. Zwischen den Gästen flattert ein weißer Schleier. Der schönste Tag im Leben. Die Frauen, die sich um die Ecke, ein paar Schritte weiter, vor dem Haupteingang des Rathauses aufgestellt haben, sehen sie nicht. Kein Schleier, kein Rosa. Johanna Weber trägt rote Overknees. Sie machen ihre Beine noch länger und passen perfekt zu dem roten Spitzenbody, den sie über das schwarze langärmelige Top gezogen hat. Der Wind, der um das Rathaus pfeift, ist kühl. Bei der Arbeit zeigt sie mehr Haut.

    https://www.welt.de/vermischtes/article171411572/Was-Dominas-gegen-den-Huren-Ausweis-haben.html


    08.12.2017 – Nordwest Zeitung: Kreis zieht Lovemobile aus dem Verkehr

    Der Landkreis Cloppenburg hatte vor einigen Wochen angekündigt, die vier Lovemobile auf den Parkplätzen an der B 72 und an der B 401 entfernen zu lassen. Bislang stehen die Mobile in Petersfeld in der Gemeinde Garrel und in Sedelsberg in der Gemeinde Saterland aber noch immer auf den Parkplätzen. Am vergangenen Freitag hatte der Landkreis Cloppenburg Verfügungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz an die Halterin der vier Lovemobile und den zu vermutenden Eigentümer der Fahrzeuge zugestellt, informierte Kreissprecherin Sabine Uchtmann auf NWZ-Nachfrage.

    https://www.nwzonline.de/garrel/petersfeld-prostitution-kreis-zieht-lovemobile-aus-dem-verkehr_a_50,0,1347741783.html


    08.12.2017 – Rheinische Post: Neues Gesetz schützt Prostituierte nicht

    Ein knappes halbes Jahr nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes haben sich nach Angaben der Landesregierung in NRW erst rund 650 Sexarbeiter bei den Behörden angemeldet. Dafür gibt es wohl verschiedene Gründe. Das neue Gesetz zum Schutz von Prostituierten droht seine Wirkung zu verfehlen. Bis Mitte Oktober hatten in Nordrhein-Westfalen nach Angaben der Landesregierung erst 525 Frauen und zwölf Männer eine Tätigkeit als Prostituierte angemeldet. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Josefine Paul hervor. Gut einen Monat später waren es nach Angaben des NRW-Gleichstellungsministeriums rund 650. Allein die Zahl der weiblichen Prostituierten in NRW wird aber auf 25.000 bis 45.000 geschätzt.

    http://www.rp-online.de/panorama/neues-prostitutionsgesetz-schuetzt-prostituierte-nicht-aid-1.7253017

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/12/08/prostitution-2017-mentaler-overkill-chaos-pur-last-minute/

     

     

     

  • Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? - Howard´s Gedanken dazuProstitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Ich habe heute in den Kalender geschaut und dabei festgestellt, dass unser Jahr 2017 in ziemlich genau 9 1/2 Wochen abläuft und dass wir damit bezogen auf das Thema „Prostitution“ wieder einige wichtige Fristen zu beachten haben, die uns das schöne neue Gesetz nun einmal beschert hat:

    Sexworker(innen) haben ab 1. Januar 2018 im Besitz des „Huren-Ausweises“ zu sein, um weiter in Deutschland legal arbeiten zu können!

    Leider ist es gar nicht so einfach, an den Ausweis zu kommen, da die Stellen, die Gesundheitsberatung und Anmeldeprozess „bereits“ anbieten, kaum vorhanden sind! Es ist abzusehen, dass es in einem Großteil der deutschen Kreise und Städte nicht möglich sein wird bis 1. Januar 2018 an einen „Huren-Ausweis“ zu kommen. Selbst in NRW, wo man ja vergleichsweise früh Strukturen geschaffen hat, wird es in den Metropolen einen Rückstau geben, der wohl erst Mitte 2018 abgearbeitet sein wird!

    Sexworkerinnen, die sich schon im Juli 2017 gemeldet haben, sind, je nach Wohnort und Organisationsstruktur, in NRW noch nicht im Besitz des Dokuments, dass ja nun wirklich zum Stichtag 1. Januar 2018 „notwendig“ wird. Oder etwa nicht?

    Muss ich meine „erotische Arbeit“ vorübergehend einstellen, wenn „mein Amt“ Beratung und Anmeldung nicht rechtzeitig leisten und bearbeiten kann? Wer haftet für den dadurch zwangsläufig entstehenden Schaden?

    Einige Städte, wie zum Beispiel Köln, haben inzwischen „Zwischenbescheinigungen“ erfunden, mit denen Sexworkern das „erfolglose Vorsprechen“ amtlich bescheinigt wird. Man hat dort die Kontaktdaten der „Anmeldewilligen“ notiert und wird „von Amts wegen“ auf diese „zukommen“, sobald die behördliche Dienstleistung möglich ist. Dass ist für Sexworkerinnen, die „nur“ an einem Standort arbeiten, sehr hilfreich, hat aber wahrscheinlich für „Wanderhuren“, die jede Woche in einer anderen Stadt und einem anderen Bundesland arbeiten, keine sichere Lösung und auch für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, zu denen wir im nächsten Absatz noch ausführlich kommen, sind mögliche Konsequenzen kaum zu beurteilen! Auswüchse des Föderalismus und eine völlig unkoordinierte Situation. die ihresgleichen sucht!

    Ich werde bei meinen Consulting-Kunden und speziell bei deren „Personal“, also den Damen, die dort tätig sind, mit Mühen die Anmeldeproblematik (hoffentlich) lösen können und stehe diesbezüglich auch bereits in engem Kontakt mit den geschundenen Behörden!

    Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten haben bis 31. Dezember 2017 ihren Genehmigungsantrag und ihr Betriebkonzept einzureichen und dürfen ab 1. Januar 2018 nur noch Sexworker mit „Huren-Ausweis“ in ihren Betrieben „arbeiten“ lassen!

    Momentan werden von den Betreiberinnen und Betreibern in NRW fleißig Unterlagen organisiert, Lagepläne und Führungszeugnisse bestellt und gemeinsam arbeitet man an dem Konzept, was sich dann aus den Unterlagen und aus den subjektiven Schilderungen ergibt! Das Formular ist recht hilfreich, löst allerdings nicht den komplizierten Punkt „Einnahmen-Verteilung“ und „Umsatzsteuer-Zurechnung“. Die berühmten Halbe/Halbe-Regelung birgt erhebliche Gefahren, wenn Bordellbetriebe regelmäßig „nur die Hälfte“ vom Umsatz versteuern und die selbständigen Damen womöglich überhaupt nicht abführen. Soll ja durchaus vorkommen, wenn ich mich nicht irre?

    Ordnungsrecht ist das eine, die Abgabenordnung das andere Problem! Welchen Tod man möglicherweise stirbt, kann man dann selbst entscheiden?

    So ähnlich hat es mein steuerberatender Partner neulich sarkastisch formuliert. Doch die Mandanten wollen tragfähige Lösungen und so hat der „Master of Taxation“ nun die Aufgabe in Nachtschichten die möglichst „ultimative Lösung“ zu finden und das eben bis „Ultimo“! Gespräche mit der Oberfinanzdirektion und deren obersten Umsatzsteuer-Experten stehen bis zum Steuerseminar Essen Ende November auf der Agenda. Da es hier noch diverse „Unklarheiten“ gibt, gebe ich zu diesem komplizierten Thema auch keine Informationen weiter, da dies im vorliegenden „Schwebezustand“ nur zu weiterer Verwirrung führen würde.

    Das Thema „Huren-Ausweis im Betrieb“ ab 1. Januar 2018 habe ich ja schon im ersten Absatz behandelt: hier rechnen große Clubs und Eroscenter in ganz Deutschland mit leerem Haus im Januar 2018, weil sich die selbständigen Mitarbeiterinnen scheuen, den markanten Ausweis zu beantragen. Man will warten, wie sich die „Kolleginnen“ verhalten und eventuell im Januar „einfach“ mal Pause machen. Verlängerter Weihnachtsurlaub, der aber Probleme nicht wirklich löst, sondern nur vertagt!

    Aber man kann ja niemanden nötigen, den Pass zu beantragen, weil dies nicht ordnungswidrig sondern absolut strafbar wäre!

    Viele Betreiberinnen und Betreiber wirken daher momentan wie die berühmten „Prediger in der Wüste“, deren Zuhörer auf „Durchzug“ gestellt haben und die wichtige Botschaft schlichtweg überhören. Dass die Nerven nun blank liegen, ist sicher kein Wunder!

  • Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Prostituiertenschutzgesetz Berlin - Genehmigungsfiktion - Ficktief?Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Wie heißt das Lieblingswort einer echten Nymphomanin? Ja „fiktiv“ oder eben falsch geschrieben „ficktief“! Kleiner Howard Kalauer am Rande einer durchaus ernsten Geschichte. Da die Berliner Ämter bei der Umsetzungsvorbereitung zum Prostituiertenschutzgesetz nicht wirklich „zu Potte“ gekommen sind, hat man nun ein neues „Berliner Dokument“ erfunden, was mögliche Probleme für Sexworker und Bordellbetreiber vermeiden helfen soll.

    Es gibt in Berlin die sogenannte „Genehmigungsfiktion“! Da die Ämter den „Huren-Ausweis“, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausstellen können, haben sie ein Behelfsdokument erfunden, womit Sexworkerinnen der Anmeldeversuch bescheinigt wird. In Berliner Bordellbetrieben soll mit diesem Schrieb die Sexarbeit solange legal möglich sein, bis es eben die „Huren-Ausweise“ gibt.

    Aber was macht eine reisende Sexworkerin mit Wohnsitz in Berlin, die dann ab 1. Januar 2017 in ein anderes Bundesland reisen will, wo man die „Genehmigungsfiktion“ womöglich gar nicht kennt und wo Bordellbetreiber sich sicher unsicher sein werden, ob dieses Dokument vor negativen Folgen schützt? Schwierig, weil es eben nicht auf Bundesebene geregelt ist und es sich um eine „Landesbescheinigung“ handelt!

    Als wäre nicht schon alles kompliziert genug, kommen nun also noch Dokumente ins Spiel, deren Status und Geltungsbereich außerhalb von Berlin strittig ist!

    Auch NRW hatte so eine Bescheinigung kurzfristig mal im Umlauf, aber dort gibt es in den meisten Ämtern inzwischen den grünen KFZ-Schein für Sexworker und die „Dinger“ kommen zwar langsam, aber doch zielorientiert in Umlauf. Die Berliner „Fiktion“ könnte länger das Mittel der Wahl sein, um den überlasteten Behörden etwas Luft zu verschaffen.

    Auch der neue Flughafen Berlin-Brandenburg-International erscheint ja vielen in der Hauptstadt als „Fiktion“ und beweist, dass die Berliner Behörden mit der „fiktiven Arbeit“ reichlich Erfahrung haben. Die einen nennen es „Posse“, die anderen eben „Fiktion“.

    Berlin: arm, sexy und fiktiv! Ich wundere mich schon lange nicht mehr und rechne täglich mit individuellen „Ergüssen aus den Bundesländern“. Wer kann, der kann!

    Aktueller Begleitartikel dazu in der „BZ – Berliner Zeitung“: http://www.bz-berlin.de/berlin/prostituiertenschutzgesetz-berlin-setzt-auf-zwischenloesung

  • Prostitution 2017 – News, Meldungen, Presseschau – 13. Oktober 2017

    Prostitution 2017 – News, Meldungen, Presseschau – 13. Oktober 2017

    Prostitution 2017 – News, Meldungen, Presseschau – 13. Oktober 2017

    Nachdem das „neue“ Gesetz am 1. Juli 2017 seine Rechtskraft erlangte, war erst einmal eine ziemliche Ruhe im deutschen Blätterwald und Mitteilungen der Behörden blieben fast flächendeckend auf, da man ja „an vielen Orten“ oder sagen wir besser „an fast allen Orten“ den Startschuss nicht gehört hatte! Ein Jahr Vorbereitung hat nicht gereicht und die „Täler der Ahnungslosen“ wirkten eher wie ein „Grand Canyon“, mit Verlaub, meine Damen und Herren!

    Nicht einmal die alte SPD-Devise „wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis“ wurde befolgt, man hielt es eher mit dem Prinzip von Helmut Kohl, der sich gerne für „aussitzen“ entschied und damit sogar politische Erfolge erzielte. Egal!

    „Entscheidend ist, was hinten rauskommt!“

    So sei der Kanzler der Einheit und „aller Deitschen“, der in diesem denkwürdigen Jahr verstorben ist und als „der letzte deutsche Kaiser“ entsprechend zu Grabe getragen wurde.

    Wenn ich an „hinten“ denke, denke ich an „Unrat“ (als schönes Wort für Scheisse) und in vielen Fällen spüren wird schon jetzt, dass beim neuen Gesetz vieles nicht „zu Ende“ gedacht wurde!

    Nun, Mitte Oktober 2017, kommen in den Medien fast täglich Meldungen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz und endlich auch Pressemitteilungen von Bundesländern und diversen Kommunen, die den Winterschlaf offensichtlich noch nicht im Blick haben. Ich gebe heute einmal eine Reihe von Pressemeldungen hier weiter, ohne umfangreich zu kommentieren. Wichtige Themen werde ich dann in der kommenden Woche nochmals gesondert, in Form von neuen Artikeln, aufgreifen. Verstehen wir den heutigen Beitrag also als aktuelle Presseschau mit weiterführenden Links.

    News about Prostitution – Neuigkeiten zum Prostitutionsgesetz

    Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die amtlichen Informationen zum neuen Gesetz deutlich erweitert. Es gibt nun vielfältige Informationen, wie man das Gesetz in Hamburg umsetzen will und welche Stellen dafür zuständig sind. Die „Zeit“ verkündet sogar stolz: „Als eines der ersten Bundesländer hat Hamburg mit der … Beratung begonnen!“ Zeit für einen Fleisskeks für die emsigen Beamtinnen und Beamten? Seriöse Infos findet man auf der Homepage der Stadt Hamburg zur Prostitution

    Hamburg Reeperbahn, Oma Schulze zur Enkelin: „Du, mei Dirn. Wat steen denn da für komische Fraun rüm? – Du, Oma, das sind Prostituierte! – Die Oma: Na na, wenn da nich mal en paar Nudden bei sin!“

    In Baden-Württemberg mit der Landeshauptstadt und der Landesregierung in Stuttgart gibt man „jetzt“ richtig Gas, wie N24 /  Welt gerade plakativ wie trotzig verkündet: „Ministerium macht Tempo beim Prostitutiertenschutzgesetz“. Wurde ja auch Zeit, denkt der spöttisch veranlagte Betrachter! Im „Ländle“ brauchte man bislang eher „ein Tempo“, um sich die Tränen abzuwischen.

    Gell, Herr DR. Pfleiderer, da müsche mer ah was mache mit de Proschdiduierde. Ach, Herr Häberle, Herr Häberle, da sagen se was!

    Auch Rheinland-Pfalz rüstet mächtig auf! In Mainz sollen 3 neue Stellen geschaffen werden, wie der SWR jetzt berichtete. Ok, nach einer Phase „Mainz, wie es singt und lacht“, geht man dort wohl nun auch an die Arbeit?

    Die Amtsärzte aus Hessen treffen sich in „Darmstadt“, wie bezeichnend, um eine gemeinsame Beratungsstrategie zu entwickeln, wie „Metropolnews“ vermeldet! Die Ordnungsämter haben aber meines Wissens immer noch keine konkrete Planungen betreffs Umsetzung und sind noch in der hessischen Protestphase?

    Aus Saarbrücken, der Heimat der Dudenhöfers, hört man erstmals „Töne zum Thema“: „Wenn Bürokratie auf das Rotlichtmilieu trifft“ titelt die „Saarbrücker Zeitung“. Am 24. Oktober 2017 will der Saarbrücker Landtag die Landesverordnung durchboxen. Auch enorm zeitig! Man hätte doch auch den 11.11. nehmen können. Das Jahr ist eh rum!

    Soviel für heute einmal zu einigen Themen, die unsere Presse derzeit bewegen. Hauptsache es bewegt sich etwas? Könnte man meinen … Hurra!

  • Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Screenshot Stuttgarter Nachrichten

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Der bekannte Stuttgarter Rotlicht-Unternehmer Jürgen Rudloff ist wenige Tage vor der Anklageerhebung wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Millionenbetrug durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Untersuchungshaft genommen worden. Nach fast 3 Jahren Ermittlung, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben und der Haftbefehl wurde wegen „dringendem Tatverdacht“ sowie „Flucht- und Verdunklungesgefahr“ erlassen.

    Begonnen hatte es im November 2014 mit einer Großrazzia im „Paradise Stuttgart“, bei der  Hunderte von Polizisten im Einsatz waren und bei der u.a. auch der Marketingchef des „Paradise“ festgenommen und für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen wurde.

    Der Geschäftsleitungsetage um Unternehmer Jürgen Rudloff werden fragwürdige Geschäfte mit Rockergangs angelastet, bei denen Frauen womöglich unfreiwillig ins Stuttgarter Bordell verbracht wurden und dort dann ihre Arbeit verrichteten. Sogenannte „Loverboys“ und „Aufseherinnen“, die den „United Tribunes“ zugerechnet werden, wurden im Zusammenhang mit der Razzia von 2014 in getrennten Verfahren bereits verurteilt.

    In Stuttgart wird es in absehbarer Zeit nun zu einem großangelegten Prozess kommen, bei dem sich Jürgen Rudloff, der Marketingleiter und weitere Führungskräfte als Beschuldigte auf der Anklagebank wiederfinden werden. Laut einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ drohen dem Hauptangeklagten bis zu 10 Jahre Haft, wenn sich die Vorwürfe beweisen lassen und der Wahrheit entsprechen.

    Neben Menschenhandel und Zuhälterei, steht auch Millionenbetrug in der Anklageschrift. Hier sollen Investoren betrogen worden sein, die Geld in das Paradise-Firmengeflecht investiert haben und deren Geld dann angeblich für „private Zwecke“ verwendet wurde. Hierüber berichtet auch die Bild-Zeitung Regionalausgabe Stuttgart.

    Das Jahr 2017 und die großen Verfahren gegen bundesdeutsche „Rotlicht-Magnaten“. Erst  Hermann Müller, jetzt Jürgen Rudloff. Sowas macht die Branche natürlich nervös, da ja im Rotlicht-Milieu mitunter an der Legalitätsgrenze gearbeitet wird und da erotische Großbetriebe einen enormen Bedarf an jungen unverbrauchten „Mädels“ haben, der manchmal auf illegale Weise gedeckt wird.

    Auch wenn der Chef des jeweiligen „Imperiums“ davon meistens keine direkte Kenntnis hat und sich Dinge schon einmal autonom „entwickeln“, wird er dennoch in die Haftung genommen und dann eben manchmal mit der ganz prallen Gewalt des Gesetzes!

    Da ich einige der beteiligten Protagonisten persönlich kenne und ihnen solche „Geschäfte“ nicht zurechnen kann, verweise ich auf die „Unschuldsvermutung“, die selbstverständlich immer gilt!

    Die EMMA Team Alice Schwarzer sieht sich „bestätigt“ … sind doch deren Freunde Hermann Müller und Jürgen Rudloff nun „kaserniert“. Siehe Statement:

    http://www.emma.de/artikel/bordellchef-rudloff-verhaftet-334875

  • Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Von Montag an, damit ist vermutlich der 2. Oktober 2017 gemeint, kümmert sich die Freie und Hansestadt Hamburg um die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. So ist es einem Bericht des NDR zu entnehmen, der gestern veröffentlicht wurde. Man ist nicht wirklich früh dran und will die beschlossenen Regelungen „nach und nach“ umsetzen.

    Die Gesundheitsberatung für Sexworkerinnen ist an einer zentralen Stelle in der Kurt-Schumacher-Allee bereits seit September möglich, allerdings soll der Standort in 2018 nochmals gewechselt werden. Ab Mitte Oktober soll dann auch die eigentliche Anmeldung (Stichwort Hurenpass) möglich sein, allerdings weiß man noch nicht genau, wo dies stattfinden soll.

    Verantwortlich soll das Bezirksamt Altona sein und weitere Infos sollen dann folgen. Dazu hat die Stadt Hamburg eine Infowebseite eingerichtet, die „ständig aktualisiert“ werden soll:

    http://www.hamburg.de/prostitution/8992960/prostituierte/

    In Hamburg hat die „Sexworker-Registrierung“, wie der NDR berichtet, Vorrang. Wie man die Betreiber in die Pflicht nehmen will und wann hier Erlaubnis-Anträge bearbeitet werden können, steht noch in den behördlichen Sternen. Angeblich sollen 10 Mitarbeiterinnen und
    Mitarbeiter für die Aufgaben „rund um die Prostitution“ eingesetzt werden. Ob man bereits
    entsprechende Fachkräfte hat oder diese noch suchen muss? Who know´s?

    Aber ein bisschen Aktivismus kann ja nicht schaden … findet der geneigte Beobachter. Hamburg setzt die gängige Praxis vieler Bundesländer fort und hat die Angelegenheit im absoluten „Schongang“ vorbereitet. Wie dann praktisch umgesetzt wird, bleibt offen und man hofft vielleicht sogar, dass sich „Dinge“ von selbst erledigen?

    Solange, wie jetzt auch in Hamburg, die Regularien noch nicht verbindlich definiert sind, wird es auch keine wirksamen Kontrollen geben können, da ja die Rechtsgrundlagen teilweise fehlen. Wenn ich kaum Huren-Ausweise ausgeben konnte und der „Mangel“ durch Verschulden der Stadt entstand, ist flächendeckende Überprüfung sinnlos und auch bei den Erlaubnisanträgen und Betriebskonzepten ist der kommende Bearbeitungsstau Anfang 2018 schon absehbar.

    OK, die nächste Frist, nämlich der 31.12.2017 steht, aber was dann zeitlich weiter passiert, bleibt abzuwarten. Hier ist selbst der Prophet einstweilen überfordert!