Schlagwort: prostituiertenschutzgesetz

  • Einen guten Rutsch! – Rückblick & Ausblick by Howard Chance

    Wieder mit Schwung auf zu neuen Ufern – Alles Gute für 2026

    Rückblick auf das Jahr 2025

    Die Bundestagswahl im Frühjahr2025 machte Friedrich Merz zum Kanzler einer großen Koalition. Im Koalitionsvertrag wurde das von der CDU/CSU geforderte Sexkaufverbot nicht verankert, was die Branche erst einmal sichtlich erleichterte.

    Durch interne Probleme und einen sehr unerfreulichen „kollegialen Boykott“ war unser „Reader 2025 – Kein Sexkaufverbot“, der sich bereits Ende 2024 in der erweiterten Planungs- und Redaktionsphase befand, nicht, wie ursprünglich geplant, im Bundestagswahlkampf verwendbar.

    Ende Juni 2025 wurde der Evaluationsbericht zum ProstSchG veröffentlicht, der im Ergebnis Nachbesserungen am bestehenden Gesetz empfiehlt, sich aber nicht für ein „Nordisches Modell“ ausspricht. Die Evaluation wurde von den Sexkaufgegner:innen umgehend kritisiert und mit einem „Gegengutachten“ gekontert, dem es aber nachhaltig an Fakten fehlt und das eher Selbstzweck ist als Diskussionsgrundlage.

    Etwa Zeitgleich erschien dann der Reader 2025 – Kein Sexkaufverbot und wir präsentierten ihn dann intern beim Zukunft Rotlicht Tag 2025 im Juli 2025  in Trier und dann nach den Sommerferien bei der großen Pressekonferenz in der Bar jeder Vernunft in Berlin. Wir waren als Kampagnenteam am 01. September bei der Evaluations-Tagung des KFN in Göttingen und bei diversen kleineren Termin, wo uns – wie z.B. bei „Den Linken“ in Köln – eisiger Wind entgegen wehte.

    Insgesamt hielt sich das Interesse der Branche und der Öffentlichkeit im Herbst 2025 sehr in Grenzen. Das Thema „Sexkaufverbot“ hatte an Brisanz verloren, obwohl die Gegner:innen weiter mächtig Wirbel machten. Eine trügerische Sicherheit ist was? … Meistens trügerisch!

    Der nächste politische motivierte Showdown ließ dann auch nicht lange auf sich warten: bei einer Preisverleihung der Alice-Schwarzer-Stiftung in Berlin fachte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) die eingeschlafene Debatte neuerlich an und forderte nicht nur ein Sexkaufverbot mit Freierbestrafung, sondern gleich plakativ ein „Prostitutionsverbot für Deutschland“! – Zur Seite sprang ihr dabei umgehend Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die weiteres Öl nebst Moralin ins Feuer goß.

    Als letzter Akt zum Thema ProstSchG setzte die unaufgeregte Bundesfamilienministerin Karin Prien schließlich Ende November 2025 eine „Prostitutierten-Schutzkommision“ ein, die in den kommenen 18 Monaten intern tagen und „Reform-Vorschläge“ zum bestehenden ProstSchG erarbeiten soll. In diesen Prozess setzt unser Bündnis eine „gewisse Hoffnung“ und hofft, dass die Fakten obsiegen.

    Dass beim Frankfurter Ganovenadvent – der Weihnachtsfeier der Zukunft Rotlicht Gruppen – Mitte Dezember 2025 nur 3 Protagonisten erschienen, stimmte sehr nachdenklich. Dank Hermann Scholer, der großzügig zu Tisch bat, war es ein sehr schöner Abend, aber mit einer Versammlung gleichgesinnter Kolleginnen und Kollegen hatte das wenig zu tun. Zufall? – Schicksal? – Schlechtes Timing? – Götterdämmerung?

    Mein abschließendes persönliches Fazit zum Thema Prostitution

    In den kommenden (2) Jahren ist nicht mit einem Sexkaufverbot in Deutschland zu rechnen! Die CDU/CSU hat das Ziel zwar nicht aus dem Blick verloren, aber die politischen Schwerpunkte sind derzeit völlig andere. Mein frommer Wunsch ist es, dass die Prostitutions-Debatte auf den den Boden der Sachlichkeit zurückkehrt und dass es zu produktivem argumentativem Austausch kommt. Natürlich müssen Mißstände beseitigt werden und jegliche Form von Gewalt muss verurteilt werden.

    Ausblick auf das Jahr 2026

    Wer rastet, der rostet! – Was für die persönliche Fitness gilt, gilt natürlich auch für den Geist und die Motivation. An dieser Stelle möchte ich noch einmal herzlich Stephanie Klee für die allzeit gute und konstruktive Zusammenarbeit danken. Als „übrig gebliebenes 2-er-Team“ haben wir den Reader erstellt, präsentiert und verteilt. Dank großzügiger Spenden „einiger weniger“ war dies möglich.

    Der „mangelnde ideele Support“ wird mehr und mehr zum Problem. Mit 2 Personen kann man Tennis oder Schach spielen, aber eine Kampagne bedarf weiterer aktiver Mitspieler:innen, wenn man Erfolge erzielen will.

    Die Arbeit mit dem Reader und seinen Inhalten hat gerade erst begonnen. Für das Jahr 2026 planen wir Lesungen, Dialog- und Gesprächsrunden und das möglichst bundesweit. Unsere Botschaft muss unters Volk, um den politischen Diskurs zu beeinflussen. Wir sind für Anregungen und Einladungen sehr dankbar! – Berlin, Köln, Hamburg, Stuttgart, München …

    Die Webseite des Bündnisses muß weiter upgedatet werden und soll natürlich stetig um Artikel ergänzt werden. Die 16 Artikel in der Druckversion waren ein Anfang und bedürfen der stetigen readktionellen Ergänzung. Hier werden wir weitere Autoren suchen, die sich in den Dienst der Sache stellen möchten.

    Auch das Kooordinationsteam und der Beirat des Bündnisses sollte 2026 wieder „aktiver“ werden. Bei der letzten Zoom-Sitzung waren wir „ein Quartett“ und was das dann bringt, liegt auf der Hand. Ich wünsche mir für das Frühjahr 2026 eine neue konstituierende Sitzung, die nach Möglich nicht virtuell sondern „in Präsenz“ stattfinden sollte. Online ist es bequem, aber dies ersetzt das „Zusammensitzen“ nicht. Einen entsprechenden Aufruf mit Terminvorschlag werde ich mit Stephanie entwickeln.

    Für den Sommer 2026 plane ich wieder einen „Zukunft-Rotlicht-Tag“ und ich sympatisiere hier erneut mit Trier, wo es besondere Gastfreundschaft gibt und wo sich im  vergangenen Jahr alle sehr wohlgefühlt haben. Der Tag soll dann ein konkretes Tagungsprogramm mit Mehrwert haben und eben auch ein „kleiner Kongress“ sein.

    Vor 10 Jahren (nämlich bereits 2016) habe ich mein Buch „Das neue Prostitutionsgesetz 2017: Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ veröffentlicht. Dieses Buch hat sich damals sehr gut verkauft, obwohl es zum Veröffentlichungszeitpunkt auf Prognosen beruhte, von denen sich dann viele bewahrheitet haben. Die Ausgabe habe ich dann 2021 aus dem Handel genommen, da sich viele Dinge verändert hatten und dem Buch die Aktualität mangelte.

    Für 2026 plane ich nun ein umfangreiches Buch-Update mit einer etwas anderen Zielrichtung. Unter dem Aspekt „aus der Praxis – für die Praxis“ werde ich 10 Jahre Beratung Revue passieren lassen und dabei darstellen, wie man Prostitutionsgewerbe heutzutage noch erfolgreich und vorallem gesetzeskonform betreiben kann. In 10 Jahren hat sich die Branche merklich verändert und die Profitabilität hat in vielen Bereichen deutlich abgenommen. Viele schwammige Aspekte des Gesetzes wurden durch konkrete Rechtsprechung präzisiert. Das ordnungsrechtliche Korsett wurde enger … mit diversen Auswirkungen für die Praxis.

    Persönliches by Howard

    Mein Jahr 2025 war durchaus „akzeptabel“: ich habe meinen Diabetes mit einer Mischung aus sportlichen Aktivitäten und zielgerichteter Nahrung im Griff behalten. Geht, wenn man sich informiert und sich Mühe gibt. Ich bin inzwischen fitter als vor einigen Jahren und schaffe die Treppen  – trotz immer noch stattfindender Raucherei – relativ spielend.

    Zum Jahreswechsel steht mal wieder ein Ortswechsel an: ich werde mich im Januar neu ausrichten und eine neue Zentrale beziehen. Details liegen noch nicht vor, aber ich arbeite fleissig daran.

    So wünsche ich allen in nah und fern nun einen gelungenen Jahreswechsel und ein gutes neues Jahr 2026!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

     

  • 24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    24.06.2025 – Evaluationsbericht zum ProstSchG liegt vor – Viel Papier!

    Das Ministerium hat die gesetzliche definierte Frist eingehalten und den Evaluationsbericht zum ProstSchG bereits vor dem 1. Juli 2025 an den Bundestag übergeben und den Bericht in grossen Teilen veröffentlicht:

    Evaluationsbericht auf der Seite des Ministeriums

    Mit 2 zusätzlichen Gutachten, die ebenfalls veröffentlicht wurden, sind es an die 1.000 Seiten, die man natürlich nicht so auf die Schnelle lesen kann oder will. Ich bin dynamischer Leser und schaffe bei Romanen 500 Seiten in 4 Stunden, aber bei wissenschaftlichen Texten hat die „Dynamik“ Grenzen.

    Dem ersten Überflug nach komme ich zu dem Ergebnis,

    dass der Evaluationsbericht auf bestimmte vorhandene Mißstände bei der Umsetzung des ProstSchG hinweist und dazu Empfehlungen formuliert hat, welche gesetzlichen Anpassungen zukünfitg vorgenommen werden sollten.

    Ob die Politik den Empfehlungen folgt bleibt abzuwarten! – Die Hinzuziehung einer Expertenkommision ist vorgesehen, aber auch dies wird sicher eine Weile dauern. Mitte Juli stehen im Bundestag ja die Parlamentsferien an.

    Das Thema Sexkaufverbot pro und contra kommt im Bericht nicht explizit vor. Die entsprechende Bewertung gehörte auch nicht zum Auftrag. Das ein privat genutztes „KI-Tool“ aus dem Text folgert, dass eine Debatte über ein Sexkaufverbot nun gänzlich vom Tisch, ist total unseriös und zeigt, das die „natürliche Intelligenz“ der „künstlichen Intelligenz immer noch vorzuziehen ist.

    Ich werde die veröffentlichten Texte in den kommenden Tagen intensiv lesen und mich dazu dann auch mit Kolleginnen und Kollegen austauschen. Dann werde ich meine persönliche Bewertung veröffentlichen … nicht heute, nicht morgen, aber vermutlich in der kommenden Woche.

    Beim „Zukunft Rotlicht Tag“ am 15.07.2025 in Trier, zu dem ich an dieser Stelle nochmals herzlich einlade, werden Stephanie Klee, Rechtsanwalt Guntram Knop und meinereiner zum Thema referieren und auch mit Ihnen / Euch diskutieren.

    Der Zukunft Rotlicht Tag 2025 in Trier – Dienstag 15. Juli 2025

    Weiter geht es … auf bald!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

  • Der Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Der Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Sexkaufverbot erst mal vom TischDer Koalitionsvertrag steht – Sexkaufverbot erst einmal nicht in Sicht!

    Eine politisch sachliche Einschätzung by Howard Chance

    Für die Erotikbranche waren die Koalitionsverhandlungen der vergangenen Wochen sehr spannend: die CDU/CSU hatte sich in der vergangenen Legislatur für die umgehende Einführung eines Sexkaufverbots und eine damit verbundene Freierbestrafung eingesetzt, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren gestartet und sich unter dem kryptischen „3-Säulen-Modell“ auch im Wahlkampf deutlich positioniert.

    So was es dann auch kein Wunder, dass das Sexkaufverbot ein zu erörterndes Thema in einer der Unterverhandlungsgruppen der Koalitionäre wurde. Die CDU/CSU erneute die Absicht den Sexkauf in Deutschland zu verbieten, die SPD sprach sich klar dagegen aus und regte an die gerade stattfindende Evaluation des ProstSchG abzuwarten und danach zu überlegen, was zu tun sei.

    Im Ergebnis hat sich die SPD in diesem Punkt durchgesetzt: das Sexkaufverbot ist laut Koalitionsvertrag nun erst einmal vom Tisch. Wichtig für die Branche! – Dennoch finden wir im Koalitionsvertrag den Hinweis, dass Deutschland Drehscheibe des Menschenhandels geworden sei und man die Prostitutionsgesetzgebung nach erfolgter Evaluation „bei Bedarf“ unter Hinzuziehungen von unabhängigen Experten nachbessern werde. Die Formulierung ist schwammig, wie vieles in dem umfangreichen Vertrag.

    In der kommenden Regierung wird das Familienministerium von der CDU geführt werden und dieses ist für die Evaluation des ProstSchG und die Auswertung der Ergebnisse dann zukünftig verantwortlich. Als Ministerin ist die Juristin SIlvia Breher im Gespräch, die auch eine der stellvertretenden Parteivorsitzenden der Union ist und im vergangenen Jahr in Abstimmung mit der Frauenunion „Sympathie für das Nordische Modell“ bekundete. Wie sie sich in Ministerverantwortung dann positioniert, bleibt abzuwarten.

    Die Gallionsfigur der Sexkaufgegner:Innen in der CDU/CSU Frau Dorothee Bär zieht es hingegen in den Weltraum: sie soll Ministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt werden und ist dann vielleicht die erste deutsche Politikerin im Weltall? Unseren Segen hat sie jedenfalls und wir hoffen, dass sie ihr neues Betätigungsfeld ausfüllt.

    Wenn die Parteien dem Koalitionsvertrag zustimmen und Friedrich Merz Anfang Mai zum Bundeskanzler gewählt wird, werden sich dann auch die diversen Ausschüsse konstituieren. Die Evaluation des ProstSchG ist bereits abgeschlossen, der entsprechende Abschlußbericht dürfte bereits in der Schublade des Familienministeriums liegen, wo eben dann die CDU als Hausherr einziehen wird. Spätestens am 1. Juli 2025 wird der Bericht den Mitgliedern des Familienausschusses zugehen und man wird diesen dann wohl zunächst intern diskutieren.

    Ein gewisser weiterer Handlungsbedarf wird sicherlich entstehen und wird vermutlich in einigen Anpassungen am ProstSchG münden. Das gewünschte erste Etappenziel (Sexkaufverbot verhindern) ist erreicht, aber es ist davon auszugehen, dass die CDU/CSU das Thema weiterverfolgen wird und dass auch die Sexkaufgegner:innen weiter auf die Barrikaden gehen werden.

    Ob bei den Koalitionsvereinbarungen einfach die Vernunft gesiegt hat oder ob der vorliegende Kompromiß quasi „zeitlich verschiebend“ herbei geführt wurde, um den Koalitionsvertrag zeitnah zu ermöglichen, werden wir nicht erfahren und für diverse Mythen, die dazu im Web kursieren, gibt es keine belegbaren Fakten.

    Das „Bündnis für legale Sexarbeit“ wirft jetzt nicht unter dem Motto „Alles gut!“ die Flinte ins Korn! – Der höchst informative Faktenreader 2025 ist größtenteils erstellt, wird nun noch aktualisiert und dann in nicht allzu ferner Zukunft als konkretes Arbeitspapier für Betreiber:innen, Politik und Verwaltung präsentiert und in Umlauf gebracht. Weitere Informationen folgen dazu noch vor dem Osterfest.

    Für heute verbleibe ich mit kollegialen Grüßen

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://www.zukunft-rotlicht.info

    Koalitionsvertrag 2025 zum Download: https://usercontent.one/wp/zukunft-rotlicht.info/wp-content/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag_2025.pdf?media=1787225536

    Kontext-Artikel:

    Regierungswechsel in Berlin – Mögliche Folgen für die Branche

  • Zukunft Rotlicht – Das Ampel-Ende – Folgen für die Branche? – Update

    Zukunft Rotlicht – Das Ampel-Ende – Folgen für die Branche? – Update

    Zukunft Rotlicht – Das Ampel-Ende – Folgen für die Branche? – Update 15.11.24

    Die Koalition aus SPD, FDP und Grünen ist Geschichte – Neuwahlen stehen jetzt vorzeitig an!

    Kaum war die Nachricht aus den Vereinigten Staaten bezüglich der Wiederwahl von Donald Trump halbwegs verdaut, gab es in Berlin einen „Super-Wumms“: Bundeskanzler Olaf Scholz, sonst eher für sein Leisetreten berühmt und berüchtigt, beendete bei der eigentlich als konstruktiv gedachten Tagung des Koalitions-ausschusses die Berliner Ampel-Koalition, indem er Bundesfinanzminister Christian Lindner seines Amtes enthob. 3 Jahre Hickhack, monatelange Streitereien und sinkende Umfragewerte für alle 3 Regierungsparteien; zuletzt nun ein Zerwürfnis zwischen der SPD und den Grünen auf der einen und der FDP auf der anderen Seite. Nun ein abruptes Ende mit schwerwiegenden Folgen für die Regierungsfähigkeit.

    Die verbliebene Koalition aus SPD und Grünen hat  keine Mehrheit mehr im Deutschen Bundestag und ob es gelingt mit der Opposition für die noch nicht verabschiedeten Bundeshaushalte 2024 und 2025 in den kommenden Wochen Lösungen zu finden, ist mehr als fraglich. Die Regierung ist nach wie vor im Amt, kann aber aus eigener Kraft keine Gesetze mehr beschließen, sondern quasi nur noch den Mißstand verwalten.

    Eine vorzeitige Neuwahl ist notwendig und wird kommen … der Terminplan steht fest!

    Die CDU/CSU-Fraktion, aber auch andere Oppositionsparteien, fordern, nicht ohne gewisse Hintergedanken sofortige Neuwahlen und haben den Bundeskanzler zum umgehenden Stellen der Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag aufgefordert; Olaf Scholz hatte diese erst für Mitte Januar 2025 angekündigt, natürlich auch aus nachvollziehbaren Gründen, doch nun gibt es einen neuen Zeitplan:

    Montag, 16. Dezember 2024 – Vertrauensfrage Olaf Scholz im Bundestag

    bis spätestens 06. Januar 2025 – Auflösung des Parlaments durch Bundespräsident

    Sonntag, 23. Februar 2025 – Vorgezogene Bundestagswahl

    bis spätestens 23. März 2025 – Neukonstituierung Deutscher Bundestag

    Die aktuelle „Sonntagsfrage“ (allerdings erhoben vor dem Koalitionsbruch) sieht die CDU/CSU bei 34 %, die AfD bei 17 %, die SPD bei 16%, die Grünen bei 11% und das BSW bei 6% und die FDP bei lediglich 4%. Für die CDU/CSU sind möglichst schnelle Neuwahlen sehr wünschenwert, während SPD und Grüne sich erst „neu sortieren“ müssen und die FDP nach dem Ausstieg aus der Regierung versuchen muß die verlorenen Stammwähler zurück zu gewinnen, um bei der Wahl wieder in den Deutschen Bundestag einziehen zu können.

    Das Scholz nun auf Zeit spielt ist offensichtlich und das er bei der Neuwahl erneut Kanzler der Deutschen wird, ist ziemlich unrealistisch. Der nächste Kanzler wird wohl Friedrich Merz heissen, allerdings ist dabei völlig unklar in welcher zukünftigen Koalition. Absolute Mehrheiten sind in Deutschland nicht mehr denkbar und Koalitionen aus mehr als 2 Parteien werden zukünftig die Regel sein.

    Bis zur neuen Regierungsbildung bleibt  das Rest-Team Olaf Scholz auch nach der Auflösung des Deutschen Bundestags geschäftsführend im Amt.

    6 Monate eingeschränkte Regierungsfähigkeit zu befürchten!

    Vor Anfang Mai 2025 rechne ich persönlich nicht mit der Bildung und Vereidigung einer neuen Bundesregierung. Für diesen Zeitraum liegen wichtige Projekte auf Eis, aber auch wenn der „Alte Deutsche Bundestag“ aufgelöst sein wird, bleibt der „alte Bundestag“ bis zur Neukonstituierung weiter „im Amt“: der Parlaments-Betrieb wird aufrecht erhalten und auch die Auschußsitzungen finden weiterhin statt, allerdings wird es in der Übergangszeit nur wenige Beschlüsse geben, da sich das alte Parlament ja quasi „abwickelt“!

    Folgen für „unsere Branche“ … Stichwort CDU/CDU-Antrag auf Sexkaufverbot in Deutschland

    Nach dem „Ampel-Ende“, erreichten mich diverse Nachrichten über WhatsApp:

    „Das Sexkaufverbot rückt näher!“ – „Doro Bär wird bestimmt Bundesfamilienministerin!“ – „Wann geht es uns an den Kragen?“ …

    Spontane Reaktionen, die es einzuordnen gilt! – Der gegenwärtige Antrag auf Sexkaufverbot wird in der laufenden Legislatur vermutlich nicht mehr abschließend beraten werden. Die erforderliche 2. und 3. Lesung wird im engen Zeitfenster  nicht mehr stattfinden,  der aktuelle Gesetzesantrag wird somit weder abgelehnt noch angenommen und unterliegt dann der sogenannten „sachlichen Diskontinuität“.

    Die „Neuauflage“ es Antrags kann jedoch sehr schnell erfolgen, die CDU/CSU wird das konservative Thema im Wahlkampf verwenden und vermutlich auch in einem zukünftigen Koalitionsvertrag festschreiben wollen.

    Wir sind nun durch die verfrühten Neuwahlen gezwungen viel schneller als geplant zu handeln und unsere Aktionsgemeinschaft, die sich in den kommenden Tagen wieder in noch kleiner Runde bei „Zoom“ trifft, ist sich dieser Tatsache durchaus bewußt.

    Es ist an der Zeit „auf die Tube“ zu drücken und dass nicht erst im Frühjahr, sondern nun bereits noch vor Weihnachten.

    Ich werde in den kommenden Tagen berichten und weiter „visionieren“. In diesem Sinne: „Glück auf!“

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in DeutschlandPlädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

    Die Informationskampagne 2024/2025 by Howard Chance

    Am 1. November 2023 veröffentlichte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag das Positionspapier mit der Forderung nach einem Sexkaufverbot in Deutschland, am 20. Februar 2024 erfolgte die Einbringung eines entsprechenden Antrags im Bundestag und am 23. Februar 2024 begann die parlamentarische Debatte zum Antrag mit der sogenannten „1. Lesung“, die mit einer Verweisung in die zuständigen Ausschüsse endete. Auf Initiative der „Frauenunion“ wurde die Forderung schließlich im Mai 2024 auf dem Parteitag der CDU in das neue „Grundsatzprogramm“ der Partei aufgenommen und wird nun in allen kommenden Wahlkämpfen automatisch mit auf der Agenda stehen.

    Die BetreiberInnen-Konferenz des UEGD e.V., die im Februar 2024 in Frankfurt am Main stattfand, sollte ein wichtiges Signal an die Branche sein, aber seit der Veranstaltung hörte man – zumindest öffentlich – nichts mehr von der geplanten umfangreichen Kampagne, die mit einem angedachten Etat von fast 600.000 € die Anliegen der Branche in die Öffentlichkeit bringen sollte. Selbst MitgliederInnen des Verbands scheinen keine weiteren News erhalten zu haben?

    Die grundsätzliche Feststellung des UEGD-Verbandspräsidenten Holger Rettig: „Noch nie war die Lage so ernst – die Gefahr ist real. Wenn CDU/CSU die nächste Bundesregierung anführt, könnte das Verbotsgesetz kommen“ teilen auch die anderen bekannten Verbände der Sexarbeit (BSD e.V:, BesD e.V., Dona Carmen e.V.) und auch die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht mit ihren Partnern. Doch den „gemeinsamen Strick“, an dem man jetzt ziehen müßte, gibt es leider (noch) nicht.

    So sind Veranstaltungen wie die bereits stattgefundene „Sexworker Tanzdemo“ in Berlin oder die geplante bundesweite Aktionswoche zum Internationalen Hurentag im Juni 2024 nur kleine Strohfeuer, die nicht ausreichen werden die Meinung der politischen „EntscheiderInnen“ maßgeblich zu beeinflußen. Im Vergleich zu der Wahrnehmbarkeit der Kampagnen der SexkaufgegnerInnen ist das mediale Interesse sehr gering und daher verbreiten sich auch die Botschaften nur minimal.

    Der Kampfruf „Wir sind hier, wir sind laut … weil Ihr unsere Rechte klaut!“, der bei der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes durch die Gassen hallte, ist auch beim Sexkaufverbot nach wie vor sehr aktuell, aber eben in der geordneten politischen Diskussion nur bedingt tauglich. Die CDU/CSU hat nämlich keine Probleme die Rechte von Sexarbeitenden und BetreiberInnen zu „klauen“, da man ja den Sexarbeitenden selbst und eben der Allgemeinheit durch das Verbot vermeintlich „etwas Gutes“ tut und dabei sogar mit Feststellung der Europäischen Union konform geht, die Prostitution ebenfalls als „Übel“ betrachtet.

    Eine Kampagne mit dem Motto „Prostitution ist positiv!“ zu starten erscheint mir schwierig. Versuchen Sie doch einmal zehn „positive Argumente“ zu finden und auf einen Zettel zu schreiben! 

    Hingegen ist es für die GegnerInnen leicht umfangreiche „Negativ-Listen“ zu verfassen, wie es ja nun schon seit Jahren geschieht. Nur wenige Ehefrauen werden es schätzen, dass ihre Ehemänner ins Bordell gehen und die Aussage „wenn es keine Prostitution mehr gibt, nehmen die Vergewaltigungen deutlich zu“ impliziert ja auch nur ein vermeintlich „kleineres Übel“ und es klingt unterschwellig doch nach „bezahlter Vergewaltigung“.

    Die Moral als Definiton der Handlungskonventionen zielt auf schwarz oder weiß ab und unterscheidet zwischen gut und böse. Wer die konservativen Werte der CDU/CSU verkörpert, kann Prostitution zumindest öffentlich nicht als „gut“ bewerten, selbst wenn „er“ die Dienste der käuflichen Lust selbst gerne in Anspruch nimmt. Wird sich ein führender CDU/CSU-Politiker finden, der sich dazu bekennt „in den Puff“ zu gehen?

    Wer findet Prostitution gut? Zuallererst einmal natürlich – wie könnte es auch anders sein – die Kunden der SexarbeiterInnen, also die, die sexuelle Dienstleistungen sporadisch oder in der Regel regelmässig in Anspruch nehmen. Wie viele Personen das in Deutschland sein mögen, ist schwer abzuschätzen, da es an offiziellen Statistiken mangelt. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht orakeln.

    Ein Großteil der Sexarbeitenden wird die Sexarbeit „eher gut“ finden, da man ja damit sein Geld verdient, wobei dieses „gut“ nicht heißen muss, dass man einen Traumjob ausübt und täglich in Begeisterung verfällt. Womöglich muss das „gut“ auch öfter durch ein „ist OK“ oder „erträglich“ ersetzen, was aber in vielen anderen Berufen auch nicht anders sein wird.

    Die BetreiberInnen von Prostitutionsstätten finden Prostitution ebenfalls gut, wenn die Betreibung der Clubs, Bordelle, Wohnungen etc. gewinnbringend ist. Zwar sind die goldenen Zeiten in der Branche schon lange Vergangenheit, aber am Hungertuch wird trotzdem selten genagt.

    Alle drei Gruppen (Kunden, SexarbeiterInnen und BetreiberInnen) hat die Gesetzesinitiative der CDU/CSU mit dem Ziel des Sexkaufverbots im Visier, wobei die Auswirkungen bei einem Verbot recht unterschiedlich wären. Die Sexarbeitenden würde man bei einem „Nordischen Modell“ nicht verfolgen, weil lediglich der Sexkauf, aber nicht der Sexverkauf unter Strafe stehen würde? Die Provokation einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat hätte keine Konsequenzen? Das klingt recht absurd und ist es auch!

    Die vielen etablierten und sauber geführten Bordelle müßten zwangsläufig schließen und hätten den wirtschaftlichen Totalschaden, während das Sexgeschäft so wie in Coronazeit, wo die offiziellen Läden geschlossen waren, im „privaten Bereich“ neu organisiert wurde. Aus dem Clubgirl Chantal wurde die private Hausfrau, die sehr diskret online datete und beim Waldsparziergang  oder im AirBnB-Appartement zum sexuellen Vergnügen bereit war. Kontrollieren konnten dies die Ordnungsbehörden während Corona kaum und dies würde sich bei einem Sexkaufverbot auch nicht ändern. Prostitution kann man nicht verhindern, da sie ein elementares Bedürfnis ist!

    Wenn die bunten erotischen Häuser verschwinden, verbessert sich die Situation für die Sexarbeitenden nicht. Zwar ist es denkbar und wahrscheinlich, dass die Tarife für die käufliche Lust steigen, weil weniger Angebote vorhanden sein werden. Zudem wird es auch nicht wenige Kunden geben, die aus Furcht vor polizeilicher Verfolgung und unangenehmer Post im Familienbriefkasten dem Freiertum Adieu sagen, aber der „harte Kern“ wird wohl irgendwie am Ball bleiben.

    Wer im grauen oder dann gänzlich verbotenen Bereich „schafft“, dem fehlt es dann zukünftig eklatant an jeglicher Sicherheit!

    Geschützte Räume in genehmigten Betrieben gibt es dann nicht mehr, da ist dann keine Security mehr, die umgehend erscheint, wenn man den Alarmknopf drückt und bei den staatlichen Stellen kann man auch kaum Hilfe erwarten, da man ja dazu sein illegales Tun einräumen müßte, zwar ordnungsrechtlich nicht direkt belangt, aber eventuell fiskalisch zur Kasse gebeten werden könnte. Die Liste läßt sich hier lange fortsetzen und ich frage mich, ob sich die CDU/CSU in dieser Richtung überhaupt Gedanken gemacht hat.

    Im Prinzip gibt der Staat bei der Einführung eines Sexkaufverbots die regulierenden Zügel aus der Hand, verliert den bislang durch die Registrierungspflicht gegebenen direkten Kontakt zur Branche und die Ordnungsbehörden stehen vor der Aufgabe Hunderttausende von Kleindelikten zu verfolgen und Sexarbeitenden und Freiern, deren Identität man gar nicht mehr kennt, virtuell und real nachzustellen. Bei dieser Vision freuen sich die zuständigen Behörden schon jetzt ein Ohr ab: alles wird noch umständlicher als bisher und die Kapitulation ist – wie bei Corona – schon vorprogrammiert!

    Man treibt den Teufel mit Beelzebub aus! – Man bekämpft ein Übel mit einem noch schlimmeren und verspricht sich davon einen „Erfolg“. Welcher das sein mag? Dazu fällt mir wenig ein …

    Konstruktive Gedanken zur Kampagne „Erhalt der legalen Sexarbeit“

    Ich denke, wir können in der Debatte ob Sexarbeit gut oder böse, positiv oder negativ, schwarz oder weiß ist, nicht punkten! Die bereits angesprochene Moral-Debatte der SexkaufgegnerInnen, die sich ja politisch massiv manifestiert hat und wo auch die „Menschenwürde“ und der „Menschenhandel“ in einem Atemzug genannt werden, um „erfundene Fakten“ zu untermauern, bedient sich  der ständigen Wiederholung von „Fake-News“, verwendet fingierte Studien und Gutachten, um die Öffentlichkeit und die Politik zu beeinflussen.

    Während im Bereich der Politik bei der CDU/CSU mit dieser Methode ein Volltreffer gelandet wurde, ist das Thema Sexkaufverbot in der breiten Öffentlichkeit – also im Volk – von mäßigem Interesse. Puff-Sympathisanten aus dem CDU/CSU-Lager finden die Idee zwar womöglich nicht gut, werden aber ganz sicher keine Revolte starten, sondern vielleicht die CDU/CSU nicht wählen. ProstitutionsgenerInnen aus anderen Parteien könnte den Stimmverlust aber aufwiegen. Und der normale Bürger hat momentan mit Krieg, Energie- und Klimakrise und der Scholzomatik ganz andere Sorgen.

    Soll sich die Branche nun – ähnlich wie die Zeugen Jehovas – in Bahnhöfe und Fussgängerzonen stellen und auf verlorenem Posten kämpfen, um die Öffentlichkeit dazu aufzufordern auf die vorhandenen und zukünftigen Entscheidungsträger der Politik einzuwirken?

    Jede und jeder, die oder der mit Vernunft gesegnet ist, sollte erkennen, dass dies völlig vergebliche Liebesmüh wäre! Sich gegen Kriege zu positionieren, für die Ukraine oder gegen Israel zu demonstrieren, sind Ziele, mit denen man große Gruppen mobilisieren und ansprechen kann. Pro-Prostitution kann das einfach nicht funktionieren!

    Unsere Kampagne kann sich daher m.E. nur direkt an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Land richten, die im nächsten und übernächsten Jahr die politische Verantwortung in Deutschland übernehmen werden. Dabei gilt es die vielen vorhandenen Scheinargumente zu widerlegen, aufzuzeigen was das „eindeutig kleinere Übel“ ist, auch wenn die Verwendung des Begriffs des „Übels“ leider negativ besetzt ist.

    Die Branche muß sich klar gegen „Menschenhandel“ und vorhandene Mißstände positionieren und aufzeigen, dass legale regulierte Sexarbeit besser ist, als Wildwuchs im Untergrund!

    Es muß klar herausgearbeitet werden welche Argumente für den Erhalt der legalen Sexarbeit sprechen und dabei spielt das „was wäre wenn“ eine herausragende Rolle. Hierzu ist ein großangelegtes Brainstorming sinnvoll und notwendig. Das „klein, klein“, was momentan vereinzelt stattfindet, wird nicht ausreichen um „großes“ zu erreichen.

    Mit einem ProstSchG kann man als SexarbeiterIn oder BetreiberIn leben, mit einem Sexkaufverbot wird es – vorsichtig formuliert … schwierig …

    Daher wäre es verwegen in der gegenwärtigen Situation gleichzeitig gegen ein Sexkaufverbot und für die Abschaffung des ProstSchG zu opponieren. Einen solchen „Doppel-Wums“ wird es nicht geben und man sollte der Gegenseite da genügend Spiel lassen.

    Setzen wir uns kurzfristig gemeinsam an einen Tisch oder kocht jede und jeder (wieder) sein eigenen Süppchen?

    Das ist die zentrale Frage, auf die es noch keine befriedigende Antwort gibt. Seit Februar 2024 sind schon wieder einige Monate ins Land gegangen und der Bundestagswahlkampf für 2025 wird spätestens nach der Sommerpause Fahrt aufnehmen. Ich halte es für ratsam bereits jetzt eine umfangreiche Datenbank der aktuellen und zukünftigen politischen Entscheidungsträger aufzubauen und diese sukzessive mit Informationen zu versorgen.

    E-Mails und Newsletter landen heute vermehrt in Spam-Ordnern und sonstigen Filtern, gerade wenn der Inhalt die Worte Sex, Erotik, Prostitution enthält. Man kann bei der digitalen Zustellung nie sicher sein, ob die Botschaft die Empfänger erreicht. Normale Postkästen bleiben hingegen zunehmend leer. Vielleicht hat eine analoge Zustellung oder das altertümlich anmutende „faxen“ hier einen Vorteil?

    Es gibt Mittel und Wege Informationsschriften in den Deutschen Bundestag oder in die Landesparlamente zu speditieren, ohne dass dies mit hohen Portokosten verbunden sein muß.  Mein „gewußt wie“ stelle ich hier bewußt  nicht öffentlich vor um Nachahmer der Gegenseite nicht zu selbigem zu ermutigen.

    Mein Kampagnen-Aufbau in (noch) groben Zügen:

    1. Aufbau einer Adressdatenbank mit politischen Entscheidungsträgern.

    Es gibt 736 Bundestagsabgeordnete und 1894 Landtagsabgeordnete. Dazu kommen diverse Regierungen und Ministerien und die Regionalpolitik. Auch neue Kandidatinnen und Kandidaten, die 2025 erstmals antreten, sind zu bedenken und man muß auch damit rechnen, dass Wahlkreise an Bewerber anderer Parteien fallen können. So betrachtet könnte ein Verteiler in der Größenordnung von bestimmt 10.000 Personen entstehen, wobei man sicherlich eine Selektion vornehmen muss, wen man per Post und wen man „nur“ mit E-Mail kontaktiert.

    2. Schaffung einer Kampagnen-Zeitung (Print/Digital) mit Web/Online-Channel

    Die Kampagnen-Zeitung soll verbunden mit Web und Channel die Botschaft der Branche, nämlich das „NEIN“ zum Sexkaufverbot transportieren und eine Vielzahl von Personen abbilden, die für legale Sexarbeit stehen. Vorsichtig dosiert und unter Vermeidung von Anstössigkeit kann man die Inhalte auch in Social-Media verbreiten ohne gesperrt zu werden. Print hat noch seinen Wert, wenn man es mit dem Produkt auf den Tisch der Abgeordneten schafft.

    3. Einrichten einer temporären Redaktion ab Juli 2024

    Nur in einem Team sind wir stark! – Es gibt in der Branche viel „One-Man-Show“ und ich muß bekennen, dass auch ich am liebsten der Koch meiner eigenen Suppe bin. Doch was passiert, wenn man in einer Kampagne erkrankt oder aus anderen Gründen nicht mehr arbeiten kann, einem die Ideen ausgehen? Bei einem solch wichtigem Vorhaben sollte man die Last auf mehreren Schultern verteilen und alle Eventualitäten im Blick haben! Wer an oder eben unter den Tisch kommt, ist noch völlig offen!

    4. Beackern der hoffentlich fruchtbaren Feldes

    Wir gehen momentan davon aus, dass sich die jetzige Ampel-Regierung bis zur Bundestagswahl im September 2025 halten wird. Ein konservativer Ruck ist sehr wahrscheinlich und ein CDU/CSU-Bundeskanzler die logische Folge. Die Kampagne sollte im Sommer 2024 vorbereitet und nach den Sommerferien gestartet werden und dann solange laufen, bis eine neue vermutlich CDU/CSU geführte Regierung das Thema Sexkaufverbot in Koalitionsverhandlungen und dann als neuerliche Gesetzesinitiative in den Deutschen Bundestag einbringt. Da reden wir dann vermutlich von Frühjahr 2026.

    Mit 600.000 Euro rette ich die Branche vor dem Sexkaufverbot! 

    Absolute Zahlen ermuntern oder erschrecken. Wenn man bedenkt, welch gewaltige Summen Unternehmen in Lobbyarbeit investieren und was ein einziger Taurus-Marschflugkörper kostet (nämlich 950.000 €), sollten 600.000 € für ein mehr als 2-jährige Kampagne nicht abschrecken. Auf den Monat heruntergerechnet sind das nur „schlappe“ 25.000 € pro Monat.

    Mit diesem Etat sind ganzseitige Anzeigen in der FAZ und der ZEIT möglich oder aber Werbung mit dem Triegema-Affen im Vorabend-TV-Werbeblock. Auch ein Volksfest kann man veranstalten oder einen Zeppelin beschriften, der von Stadt zu Stadt fliegt und eine noch nicht bekannte Botschaft verbreitet.

    Das Problem ist – wie ich schon erwähnte – das fehlende griffige Motto, die Botschaft, die zündet und die die richtigen Adressaten dann zur „biblischen Umkehr“ bewegt.

    Viel hilft viel? – Mit genug Bimbes kann man alles kaufen? – Was im amerikanischen Wahlkampf vielleicht ein Stück weit funktioniert, erscheint mir in unserem Fall nicht praktikabel. Selbst für angedachte 600.000 € kann man keinerlei Garantien geben.

    Ich denke, dass man den von mir angedachten 4-Punkte-Plan, der eben nicht auf die gesammte Öffentlichkeit, sondern auf die Entscheidungsträger abzielt, mit einem deutlich geringeren Etat bewerkstelligen kann. Mit 6.000 € im Monat (was dann in 2 Jahren aufgerundet etwa 150.000 € entspricht) kann man sicher eine gute Kampagne fahren und wenn eine ausreichende Anzahl von BetreiberInnen teilnimmt, kostet der monatliche Anteil ähnlich viel wie die Mitgliedschaft in einem Fitness-Center.

    Mein heutiger Artikel soll ein Denkanstoß sein und ich bin gespannt wie Sie sich / wie Ihr Euch dazu positioniert!

    Ein Gruß von Haus zu Haus!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontext-Artikel:

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

  • Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der BrancheSexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche

    CDU/CSU führt Sexkaufverbot strategisch ins Parlament ein – Ablehnung des Antrags in dieser Legislaturperiode zu erwarten und einkalkuliert

    Wichtiger Nachtrag vom 02.03.2024: Nachdem mich direkt nach der Veröffentlichung Rückmeldungen erreicht haben, möchte ich quasi als Vorwort feststellen, dass dieser Artikel nicht dazu verleiten soll die Gefahr eines Sexkaufverbots zu verharmlosen. Die Gefahr ist absolut real! Nichtstun ist nicht die Option, denn dann bietet die Branche eine offene Flanke, die unsere Gegner sicher erfreuen würde.

    Mit großem Interesse hat die Erotikbranche am vergangenen Freitag, dem 23.02.2024, die erste parlamentarische Debatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfolgt, mit dem die amtierende Bundesregierung aufgefordert wird in Deutschland ein Sexkaufverbot nach dem „Nordischen Modell“ und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen. Die Union hat diesbezüglich keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern lediglich einen Forderungskatalog eingebracht, über den nun in mehreren Ausschüssen parlamentarisch beraten wird.

    9 Abgeordnete haben in der sogenannten 1. Lesung im Plenum zum Antrag für die jeweiligen Fraktionen gesprochen; 2 CDU/CSU-Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus, die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der Linken sprachen sich gegen ein Sexkaufverbot aus, ebenso ein Abgeordneter der AfD. Die SPD-Abgeordnete der SPD Ariane Fäscher lehnte den Antrag entschieden ab. Selbst ihre SPD-Kollegin Leni Breymaier, die uns ja als Sexkaufgegnerin bestens bekannt ist, bekundete, dass sie momentan – also in der laufenden Legislaturperiode – keine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der Opposition sieht und erst einmal Mehrheiten ausgelotet und organisiert werden sollten.

    Die Reden  können  in der Bundestags-Mediathek  „nachgesehen“ werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-prostitution-990250; ebenso kann man die Beiträge im vorliegenden Plenarprotokoll nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20155.pdf#P.19898

    Politikexperten, die sich mit Gesetzgebungsverfahren und parlamentarischen Vorgängen bestens auskennen, sehen im Antrag der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt eine Positionierung, die ein mögliches Wahlkampfthema frühzeitig besetzt und auch für die anstehende Europawahl in konservativen Kreisen ein Wahlargument sein kann.

    Der Antrag wird – mangels Mehrheit im Parlament – nach den Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit in der laufenden Legislatur wohl keinen Erfolg haben.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei neuen politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl nicht erneut in den Bundestag eingebracht wird. Die bereits erwähnten Politikexperten gehen davon aus, dass es in den jetzt befassten Ausschüssen keine Mehrheit für die Anberaumung von Anhörungen geben wird und dass der Antrag der CDU/CSU nach der 2. und 3. Lesung im Parlament noch in diesem Sommer mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wird.

    Selbst für eine sogenannte „Abstrakte Normenkontrollklage“, mit der die deutsche Prostitutionsgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht parallel angegriffen werden könnte, haben sich die dafür notwendigen 184 Abgeordneten des Deutschen Bundestags scheinbar nicht gefunden, obwohl die CDU/CSU-Fraktion über 197 Abgeordnete verfügt und auch das Breymaier-Lager in der SPD seit langem dafür wirbt „abstrakt“ nach Karlsruhe zu gehen.

    Vergessen? Das ProstSchG wurde unter Regierung Merkel verabschiedet!

    Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in 2016 unter der großen Koalition CDU/CSU/SPD (Kabinett Merkel III) verabschiedet wurde und es nun sehr merkwürdig wäre, wenn CDU/CSU-Abgeordnete die 2016 für das ProstSchG votiert haben nun dessen Verfassungsmäßigkeit anzweifeln!

    Auffällig ist aber auch, dass die CDU/CSU-Fraktion die gegenwärtig laufende Evaluation des ProstSchG, die bis Juni 2025 abgeschlossen sein soll, nicht abwarten will, sondern zum sofortigen Handeln drängt. Beweise, dass sich die Situation für Sexarbeitende akut verschlechtert hat, gibt es nicht und immer wieder wird auf nicht belegbare Zahlen verwiesen und grundsätzlich von generell vorliegendem „Menschenhandel“ gesprochen.

    Wo sind denn die nachprüfbaren Fakten? Fehlanzeige!

    Dramatische und natürlich bedauernswerte Einzelschicksale werden zur Norm erhoben und man will wieder SexarbeiterInnen schützen, obwohl diese gar nicht geschützt werden wollen! Sollen die Ergebnisse der Evaluation, die ganz sicher viele wissenschaftlichen Fakten liefern wird, präventiv ausgeklammert werden? Trotz einer ziemlich absurden Vorgehensweise zeigen die jahrelangen Kampagnen der Sexkaufgegner nun leider Wirkung und hier hat sich unsere Branche verkalkuliert und fälschlich in Sicherheit gewähnt!

    Gibt es Ideen oder Lösungen um die erlaubte Sexarbeit in Deutschland zu erhalten und um ein drohendes Sexkaufverbot zu verhindern?

    Diese Frage bewegt die Branche gerade intensiv, da ein Sexkaufverbot natürlich viele Betriebe ruinieren würde und es für SexarbeiterInnen, deren Bestrafung wohl nicht vorgesehen ist, keine geschützten Arbeitsplätze mehr geben würde. Sexarbeit würde unter einem „Nordischen Modell“ dann im Untergrund stattfinden, die „Freier“ würden empfindlich bestraft und konzessionierte „BetreiberInnen“ würde es nicht mehr geben, dafür aber vermutlich viele umtriebige Vermittler und Manager, denen es egal ist, ob man legal oder illegal arbeitet. Die zuständigen Behörden würden den Zugriff auf Branche und Umfeld weitreichend verlieren und gar nicht mehr genau wissen, wer wie wann und wo arbeitet. Eine „Kriminalisierung“ von Sexarbeit wird den Informationsfluss erheblich hemmen und womöglich der Nährboden für strafbare Handlungen sein, die die Situation der Akteure und vor allem die „öffentliche Sicherheit“ nicht verbessern werden!

    Ich habe bereits am 7. November 2023 mit meinem Artikel „Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!“ auf die mögliche Gefahr der parlamentarischen Initiative hingewiesen, allerdings fanden sich für den Beitrag nur wenige Leserinnen und Leser und auch meine Betrachtung vom August 2023 zum Thema „Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?“ warf niemanden vom Stuhl.

    Wirklich „aufrüttelnd“ war dann ein Veranstaltungsaufruf des UEGD e.V., der über die großen Werbeportale bis in die hintersten Ecken der Karpaten gelangte und dort auch Sexworkerinnen erreichte, die den Inhalt der Nachricht dann vielfach falsch interpretierten.

    Dem bekannten Verbandspräsidenten ist es in der Tat gelungen das Thema sehr plakativ zurück auf die Agenda der Branche zu bringen.

    Leider wurden die anderen Verbände der Sexarbeit, unsere Gruppe Zukunft Rotlicht und der Seminar-Pionier Christoph Rohr, der an gleichem Ort und Stelle im Jahr 2018 den 1. Deutschen Rotlicht-Kongress veranstaltet hatte, vom Veranstalter nicht eingeladen und es wurden sogar wichtige Personen und Multiplikatoren explizit ausgeladen. So war die Veranstaltung im Frankfurter Saalbau Griesheim dann eher ein Verbandstreffen als eine große „überparteiliche“ BetreiberInnen-Versammlung.

    Der BesD e.V., der über 750 Mitglieder hat und damit viele Sexarbeitende vertritt, die zum Teil auch Betriebe leiten oder besitzen und der BSD e.V., der als Betreiberverband in der politischen Arbeit äußerst profiliert und stetig engagiert agiert, wurden ebenso übersehen wie Dona Carmen e.V., dem Frankfurter Verein, der für umfangreiche Recherchen und Ausarbeitungen zum Thema Prostitution steht.

    Selbst wenn man sich auf die etwa 2.000 erotischen Betriebe in Deutschland konzentriert, von denen sicherlich 70 Prozent kleinere Einheiten sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es nur mit großem Werbeaufwand möglich ist 5 bis 10 % dieser Gruppe zu einem Veranstaltungsbesuch zu bewegen, selbst wenn die Teilnahmegebühr, wie im vorliegenden Fall, sehr günstig war.

    Wenn es dann konkret darum geht Vorhaben oder Aktionen zu finanzieren, so ist die Bereitschaft „in die Tasche zu greifen“ als eher gering einzuschätzen. Als mir am Veranstaltungsabend Teilnehmer berichteten, dass der UEGD eine 18-monatige intensive Pro-Prostitutions-Kampagne mit Social-Media-Aktionen, einer Roadshow und zudem die Einrichtung eines Rotlicht-Radiosenders plane und für die Gesamtkampagne mit Kosten von fast 600.000 Euro zu rechnen sei, kam ich schon schwer ins Staunen. Schließlich ist uns ja noch in Erinnerung, wie schwer sich Betreiberinnen und Betreiber damit taten die Klagen von Kolleginnen und Kollegen bei der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.

    Hat man in der Branche nicht oft „einen Igel in der Tasche“?

    Man macht mit, wenn andere mitmachen … vielleicht oder auch nicht. Außerdem werden diverse Mitspracherechte erwartet und bei „One-Man Shows“ ist man eher misstrauisch. Auch eine gewisse Missgunst und hegemoniales Streben sind nicht ausgeschlossen. Die Medienkampagnen an externe Berater und Dienstleister zu übergeben, die aber eben nicht aus der Branche sind, ist teuer und macht nur dann Sinn, wenn die zu erreichenden Ziele vorgegeben werden und wenn es ein kreatives Team aus allen Bereichen der Branche gibt, das die Zielrichtung ausarbeitet.

    Die vielen klugen Köpfe, die es in unserer Branche gibt, nicht mit einzubeziehen, ist sicher kontraproduktiv.

    Unsere deutsche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass die Ministerien in Berlin eine Vielzahl von Beratungsunternehmen verpflichten, um zu Entscheidungen zu kommen. Roland Berger, Mc Kinsey und Co. untersuchen fortlaufend Prozesse, entwickeln Strategien und schrieben kilometerlange Expertisen, die nicht selten in der Ablage verstauben oder nach einem Regierungswechsel keine Relevanz mehr haben. Sicher ist es wichtig sich einmal von außen betrachten und beraten zu lassen, aber die wichtigen Entscheidungen muss man selbst treffen und im vorliegenden Fall muss das Konzept dazu aus der Branche kommen und natürlich u.a. auch strittig debattiert werden.

    Wer entscheidet letztendlich politisch, ob ein Sexkaufverbot kommt oder eben nicht?

    In unserer parlamentarischen Demokratie treffen die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidungen. Es wird keinen Volksentscheid zum Thema Sexkaufverbot geben, da ein solcher in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Prominente Votanten „pro Prostitution“ wird man schwerlich finden und auch die „Schar der Freier“ wird die Stimme nicht öffentlich erheben, da dies mit einer erheblichen Stigmatisierung und einem „Outing“ verbunden wäre: der Genießer schweigt in der Regel aus gutem Grund! Das eine große prägnante Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gegen ein Sexkaufverbot auf die Straße geht, halte ich für ausgeschlossen.

    Der 5-Punkte-Plan – Inhalt einer Kampagne muss es meines Erachtens sein:

    A) einen regelmäßig tagenden Expertenrat der Verbände und Organisationen einzurichten, der virtuell und in Präsenz berät

    Gemeinsame Ziele definieren – Brainstorming – Gedankenaustausch und einen gemeinsamen Plan entwickeln, wie dem Sexkaufverbot begegnet werden kann. Synergien erzeugen und nutzen. Viele Köpfe – Viel Input.

    B) einen Faktencheck zu erarbeiten, der deutlich macht, dass die CDU/CSU mit Mythen, Behauptungen und Lügen arbeitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.

    Alles, was mit Prostitution in Deutschland zu tun hat, basiert auf Menschenhandel? 80 oder 90 % der SexarbeiterInnen arbeiten nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen?

    Vorgelegte Zahlen und „Fakten“ stehen im krassen Widerspruch zu vorliegenden Zahlen des BKA, des statistischen Bundesamts etc. Die Argumente wurden zum großen Teil aus den Publikationen der SexkaufgegnerInnen ungeprüft übernommen. Populismus in Reinkultur, den ein präziser Faktencheck entlarven kann. Dass die Ergebnisse der Evaluation 2025 wichtige Ergebnisse liefern wird, ist sicher, auch wenn wir nicht abschätzen können wie diese Ergebnisse aussehen werden und in wieweit die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein werden.

    Es ist auch zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt gegen die „öffentlichen Falschbehauptungen“ juristisch vorzugehen und den Gegnern deutlich zu machen, wo die Meinungsfreiheit endet. Hier möchte ich auf ein Urteil des LG Stuttgart verweisen, dass Ende des Monats gegen eine bekannte SPD-Politikerin ergehen wird.

    C) das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU  von profilierten Fachjuristen prüfen zu lassen.

    Ein Sexkaufverbot wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Bürger bezüglich der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes und der damit auch verbundenen Gewerbefreiheit. Der von der CDU/CSU geforderte „radikale Paradigmenwechsel“ wäre ein faktisches Berufs- und Gewerbeverbot für den Bereich der Prostitution. Hinzu kommt, dass es in den Ländern, wo ein „Nordisches Modell“ eingeführt wurde, Sexarbeit, anders als in Deutschland nie durch ein Gesetz zuvor legalisiert worden war. Momentan ist Sexarbeit in Deutschland seit dem ProstG von 2002 nicht mehr sittenwidrig und seit dem ProstSchG von 2017 als legale Tätigkeit angesehen, die lediglich einer amtlichen Registrierung und regelmäßiger Gesundheitsberatung bedarf. Auch Prostitutionsgewerbe (Bordell, Club, Escortagentur etc.) sind, sofern man eine Erlaubnis beantragt und erhalten hat, völlig legal und die BetreiberInnen können mit „Vertrauensschutz“ argumentieren. Dies nun durch ein Verbot ins Gegenteil zu kehren, kann man als sehr kühn bezeichnen.

    Hier wären Einschätzungen von gewieften Juristen hilfreich und dazu fällt mir der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein, der in einem anderem Zusammenhang und ohne direkten Bezug zum Grundgesetz seine Gedanken zum Thema Prostitution publiziert hat. Auch wenn der Beitrag bereits von 2015 ist, ist er noch immer aktuell und ich empfinde ihn persönlich noch als sehr lesenswert: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/prostitution-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht. Mir fällt spontan auch Frau Dr. Margarete von Galen ein, die zum Thema „Rechtsfragen der Prostitution“ promoviert wurde und sich auch am Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin als Richterin betätigt hat. Frau von Galen ist „eng am Thema“ und für ihre präzisen Expertisen bekannt. Geht es um Moral oder um Recht? Welche Ansätze gibt es auf juristischer Ebene?

    D) die politischen Entscheider jetzt und zukünftig gezielt zu informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen.

    Die Zusammensetzung des Parlaments wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen stark verändern. Besonders bei der SPD sind große Verluste zu erwarten. Aber auch „neue Abgeordnete“ werden hinzukommen, die sich mit dem Thema „Sexkaufverbot“ vermutlich nicht oder ner wenig befasst haben. Wir sprechen von momentan 735 Bundestagsabgeordneten und hier besonders von den Mitgliedern der befassten Ausschüsse, die quasi regelmäßig „aufgeklärt“ werden müssen, um nicht auf das abgekartete Spiel der Prostitutionsgegner hereinzufallen. Die Gruppe der Entscheidungsträger wird sich nach der nächsten Bundestagwahl verändern und diesen Aspekt muss man einfach auf dem Schirm haben! Dazu sind Datenbanken einzurichten, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Wer kümmert sich darum?

    E) aktive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen als ergänzende Maßnahmen

    „Tue etwas und rede davon!“  Auch wenn wir bereits festgestellt haben, dass es keinen Volksentscheid zum Sexkaufverbot geben wird und eine sogenannte Petition an den Deutschen Bundestag 50.000 Unterschriften erfordert, bieten die sozialen Medien durchaus ein hohes Potential, wenn man denn dort nicht mit den „Moralwächtern“ kollidiert, die das Thema Sex, Crime und Prostitution intensiv beobachten und gerne schon mal den Sperrbutton drücken, wenn es „zu speziell“ wird. Es geht zwar um Politik, aber anrüchige Tatsachen oder zu freizügige Texte oder gar Bilder sind oft genauso schnell verschwunden, wie sie veröffentlicht wurden. Inhalte müssen also „sorgsam“ editiert und veröffentlicht werden. Werbeanzeigen mit erotischem Kontext kann man meines Wissens bei Facebook oder Google nicht buchen und veröffentlichen und so sind Postings in diversen Gruppen und Foren der gangbare Weg.

    Zum Schluss – Mein Fazit – Mein Ausblick:

    „Schaffen wir es eine wirksame Allianz zu schaffen!“ und besteht hierzu überhaupt eine Bereitschaft in der Branche.

    Die bestehenden Verbände habe eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, aber ich vermute das im Bereich der Betreiberverbände eben nur maximal 20% der Betriebe überhaupt Mitglied sind. Auch über 750 oder inzwischen vielleicht 1.000 Mitglieder in den Zusammenschlüssen der SexarbeiterInnen sind bei von mir geschätzten 60.000 SexarbeiterInnen in Deutschland rechnerisch nicht unbedingt repräsentativ.

    Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode, die bis Ende 2025 läuft, schon allein aus parteipolitischen Gründen kein „Sexkaufverbot“ kommen wird. Vermutlich wird die CDU/CSU in der nächsten Legislatur den Bundeskanzler stellen, aber mit ziemlicher Sicherheit einen oder sogar mehrere Koalitionspartner benötigen. Ob sich in einer neuen Koalition dann eine Mehrheit für das Sexkaufverbot findet, ist fraglich, aber durchaus möglich!

    Kann man die große Zahl der deutschen „Sexkäufer“ wirklich dazu bringen aus eigennützigen Gründen das Kreuz bei der Bundestagswahl nicht bei der CDU/CSU zu machen? Bringt die Verbotskampagne aber andererseits „Moralisten“ dazu vermehrt CDU/CSU zu wählen? … Unwägbar.

    An welcher Stelle ist das Kreuz wirksam, wenn man das Sexkaufverbot präventiv verhindern will? Gute Frage!

    Die Vorbereitung unserer Branche muss zügig starten und wenn man es denn nicht gemeinsam kann oder will, sind auch Einzelkampagnen durchaus sinnvoll, aber eben nicht so effizient, wie es bei einem koordinierten Handeln wäre.

    Nicht zu vergessen ist, dass auch die Sexkaufgegner aktiv bleiben werden und dabei im Antrag der CDU/CSU bereits einen großen Erfolg für sich beanspruchen können. Den Gegnern stehen dabei für den Aktionismus wohl Gelder zur Verfügung, von denen wir nur träumen können und die es ermöglichen Falschinformationen, Mythen und Lügen im großen Rahmen zu verbreiten.

    Das Engagement, das die Sexkaufgegner aufbringen, wäre unserer Branche zu wünschen, doch ich fürchte das der sinnbildliche „Prediger in der Wüste“ mal wieder vergebens ruft und man die noch vorhandene Wohlfühlzone nicht verläßt.

    Ach das kommt schon nicht! Das können die nicht machen! Abwarten und Teetrinken ist nicht die geeignete Strategie!

    Diesen Spruch höre ich öfters, doch das der Versuch zum Verbot bereits vorliegt, sollte zumindest zum Nachdenken führen.

    Die Expertinnen und Experten von „Zukunft Rotlicht“ stehen bereit sich weiterhin intensiv für die Branche einzusetzen. Neben unserem Advokaten Guntram Knop und dem technischen und organisatorischen Supporter Thomas Schiller, konnte ich auch eine Politikberaterin aus Berlin gewinnen, die lange Jahre im Bundestag tätig war und mir aus freundschaftlicher Verbundenheit wichtige Einschätzungen liefert und dabei auch Kontakte ihres Netzwerks aktiviert.

    Ich selbst arbeite gerade intensiv an einem „Plädoyer gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland“ und erkläre mich ausdrücklich bereit mit allen Akteuren zusammen zu arbeiten, die dafür kämpfen die Branche – wie auch immer – zu retten. Wo sind weitere Teamplayer?

    Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, daß sie selbst denken. (Voltaire)

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Kontextartikel:

    Plädoyer für den Erhalt der legalen Sexarbeit in Deutschland

  • Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Buch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen PraxisBuch-Neuerscheinung: Das ProstSchG in der betrieblichen Praxis

    Die Subskription-Aktion bis zum 15. Oktober 2022 – Sonderpreis für Frühbesteller – 31,90 € statt 39,90

    2017 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz (ProstschG) eingeführt, dass der Ausübung von Prostitution und Prostitutionsgewerben einen sehr engen rechtlichen Rahmen gesteckt hat und gerade Betreiberinnen und Betreibern, aber auch Sexarbeiter(innen) vielfältige Pflichten auferlegt hat.

    Ordnungs- und Verwaltungsrecht, Bau- und Steuerrecht und weitere Verordnungen mehr, gilt es zu beachten und bei der Umsetzung des ProstSchG kommt es zu föderalistisch bedingten Problemen und oft zu Fragen nach Handhabung, Hierarchien und den Zuständigkeiten.

    Bereits Ende 2016 erschien mit meinem Titel „Prostituiertenschutzgesetz 2017- Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“, der aufgrund fehlender Aktualität nicht mehr im Handel ist, eine umfangreiche Prognose, die nun Stand Herbst 2022, wo auch gerade die Evaluation des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren gestartet wurde, mit den bislang eingetretenen „Realitäten“ abgeglichen wird.

    Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? – Wurden vermeintliche politische Ziele des ProstSchG erreicht? – Wie hat sich die Situation der Branche unter und nach Corona entwickelt? – Welche Schwierigkeiten treten in der betrieblichen Praxis immer wieder auf? – Welche (neuen) Geschäftsmodelle gibt es und welche Aussagekraft haben amtliche Statistiken?

    Wie kann es sein, dass ein zunehmender illegaler Graumarkt toleriert wird, während man die offiziellen Betriebe intensiv beobachtet und kontrolliert? – Warum ist die Umsetzung des Gesetzes bundesweit nicht einheitlich? – Warum ist selbst die Handhabung in einem Bundesland stark abweichend?

    Welche Auswirkungen hat das vorliegende baurechtsbezogene Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021, mit dem Einzelfallprüfung statt Typisierung bei erotischen Betrieben im Mischgebiet notwendig wird?

    Hat das „Düsseldorfer Verfahren“ weiter Bestand und was hat es mit der „Umsatzsteuer-Hinzurechnung“ der Finanzbehörden auf sich, die Existenzen bereits nachhaltig zerstörte?

    Was hat „Corona“ angerichtet und wie kann sich die Branche davon wieder erholen? Was sollten Betreiberinnen und Betreiber vom Staat jetzt oder zukünftig einfordern? Waren die Überbrückungshilfen ausreichend und wurde hier zukunftsorientiert investiert?

    Anhand von Fällen aus der Beratungspraxis der vergangenen 5 Jahre gehe ich diesen und weiteren damit verbundenen Fragen nach und versuche ein temporäres Gesamtbild darzustellen.

    Auch das Thema „Sexkaufverbot/Nordisches Modell“ wird behandelt und natürlich die Frage, ob und wie es Sinn macht in Deutschland ein Prostitutionsgewerbe (weiterhin) zu betreiben. Ist eine Existenzgründung noch zu empfehlen oder sollte man besser „verkaufen“, solange es noch geht?


    Geplanter Ablauf der Veröffentlichung:

    Die noch verbleibende Zeit im Monat September 2022 wird in mehreren intensiven Arbeitsphasen der Edition dienen. Ein Großteil der Texte ist bereits vorbereitet, jedoch ist es notwendig eine möglichst schlüssige Didaktik zu entwickeln, die dem neuen Werk eine Struktur geben soll und muss. Wie beim „Vorgänger-Buch“ von 2016 werde ich mich wieder einer lockeren verständlichen Sprache bedienen, die Fachwissen vermitteln soll, dabei aber nicht wissenschaftlich kompliziert angelegt sein soll. Die Themen Prostitution, Prostitutionsausübung und Prostitutions-gewerbe sind komplexer, als man auf den ersten Blick denkt und jede publizistische Darstellung ist temporär und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung möglicherweise schon wieder „dem Wandel“ unterworfen.

    Als offizieller Veröffentlichungs-Termin ist der 31. Oktober 2022 geplant. Bis zum 15. Oktober 2022 ist die Subskription des Buches als Printausgabe gemäß den Regeln der deutschen Buchpreisbindung über meinen Shop möglich. Der Versand der Bücher erfolgt dann in der ersten November-Woche.

    Eine Ebook-Version wird ebenfalls im November 2022 erscheinen. Hierzu gibt es allerdings kein Subskriptionsangebot.


    Zum Buchshop:

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  • Frohes Fest? – Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und Bangen – Ein Gruß!

    Frohes Fest? – Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und Bangen – Ein Gruß!

    Frohes Fest? - Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und BangenFrohes Fest? – Weihnachten 2021 zwischen Hoffen und Bangen – Ein Gruß!

    Omikron versaut die Feiertage – Medien auf Coronawelle – Boostern statt Beten – Erotikbranche diesmal nicht die Buhabteilung der Nation – Chaos allenthalben

    Denk ich an Deutschland in der Nacht, werd ich um den Schlaf gebracht!

    Auch in diesem Jahr muss man sich wieder die Frage stellen, ob es zum Fest etwas zu feiern gibt, da man Feiern, zumindest im größeren Rahmen wieder verbieten will und dafür noch in der Weihnachtswoche eine MPK-Krisensitzung anberaumt hat, die, während das Volk auf Erleichterungen hoffte, mal wieder „Verschärfungen“ auf der Agenda hat. Was auch sonst? Nachdem die Vereinbarungen der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz mal wieder nicht flächendeckend umgesetzt wurden und sich diverse „föderale Sonderwege“ ergeben haben, setzt man sich nun wieder in die beliebte Videoschalte bei Glühwein und Gebäck, um neue Maßnahmen zu beraten, deren lokale Umsetzung dann wie immer ziemlich fraglich sein wird.

    Die Düsseldorfer Altstadt war am vergangenen Wochenende gefüllt mit reisefreudigen Niederländern, die in der Heimat einen Lockdown der härteren Art erlebten und daher auf die Weihnachtsmärkte in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt „auswichen“ und dabei die eine oder andere Portion „Omikron“ im Gepäck hatten? Zudem erleben wir in NRW momentan eine „Hurenwanderung“ aus den Niederlanden, da Prostitution dort momentan nicht möglich ist. Allerdings sind die niederländischen Kolleginnen in den meisten Fällen nicht im Besitz eines deutschen Hurenpasses und können einen solchen auch nicht so einfach erlangen.

    Subunternehmer aus Osteuropa sind fleißig auf unseren Baustellen tätig und wundern sich, dass man Ihnen Impfbescheinigungen und Tests abverlangt; Mädels im Gewerbe bekommen von Ordnungsämtern erklärt, dass Impfungen mit russischen Vakzinen zwar in einigen europäischen Impfpässen eingetragen werden, dass diese Impfungen aber in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt werden. Zweimal geimpft und womöglich in Deutschland geboostert? Mit „ungeeigneten Vakzinen“ in der Kette, gilt man schlichtweg als „nicht immunisiert“! Wohl dem Betreiber, der die „Covid-Check-App“ verwendet, damit die digitalen Zertifikate prüfen kann und so möglichen Ärger vermeidet.

    Olaf Merkel meets Karl Lauterbach … wer regiert die Republik?

    Der Regierungswechsel war recht lautlos: Olaf Scholz (genannt Merkel) übernahm die stoische Ruhe der Jahrhundertkanzlerin und wirkt momentan wie der „leise Ritter von eher trauriger Gestalt“, während der Gesundheitsminister (genannt Karl der Große) sich als das Gesicht der Regierung und der Pandemie überhaupt entpuppt. Tägliche Statements, Inventuren, Modellierungen und ein informativer Output, den die Bürger nicht verarbeiten können. Südafrikanische Studien, britische Prognosen kombiniert mit Statements der neuen Expertenkommision im Kanzleramt, kommentiert von Herrn Wieler vom RKI und einem Stiko-Chef, der seine eigenen Kinder vorerst nicht impfen lassen würde.

    Zu wenig Impfstoff, wahrlich heldenhafte Neubeschaffung über Nacht und ein General als Koordinator, der den heiss ersehnten Stoff mit Bundeswehr-Lastern aus anderen EU-Staaten abholen lässt, damit die Boosterungen nicht an Fahrt verlieren. Bundesminister Karl kauft alles und Neu-Finanzminister Lindner macht den Staatssäckel auf, um sich später keine Vorwürfe machen zu müssen, dass er das vermeintlich impfwillige Volk im Stich gelassen hätte. Die Opposition wittert Verstöße gegen die Haushaltsordnung und bringt Prüfverfahren auf den Weg. Impfrekorde hier, Horror-Szenarien dort: man verliert total den Überblick und findet so manche Chaos-Theorie mehr als bestätigt! Pandemie-Bewältigung ist nicht so einfach und man will ja auch noch politisch punkten und mit den Erfolgen in 2022 Landtagswahlen gewinnen.

    Bürgerliche Freiheit: Fehlanzeige, aber sowieso entbehrlich?

    Die FDP punktete bei der Bundestagwahl vornehmlich mit Freiheitsrechten, gab diese aber während der Regierungsbildung mehr und mehr auf, um sich dann aber geschwind wieder über einen nicht geringen Anteil von Parlamentariern gegen eine „Allgemeine Impfpflicht“ zu positionieren, die von Experten eingefordert wird. In diesem Wirrwarr macht Freiheit keinen Spaß, da eine solche ja auch nicht zu erlangen ist. In der Corona-Zeit haben wir Einschränkungen durch Verordnungen, die dem Freiheitsbegriff total widersprechen und wir müssen uns im Sinne der Pandemiebekämpfung „fügen“, uns Maßnahmen unterwerfen, die dann und wann sinnlos sind oder zumindest sinnlos erscheinen.

    Fügen ist etwas, was der kritische Bürger nicht mag und der Protest geht dabei so weit, dass Corona-Leugner auf dem Sterbebett die Gefährlichkeit von Covid weiter leugnen und dann die merkwürdige Überzeugung quasi als „Corona-Märtyrer“ mit ins selbstgeschaufelte Grab nehmen. Diese Form der grundgesetzlich verankerten „Meinungsfreiheit“ hat für die „Nachwelt“ wenig Nutzen und beinhaltet die Gefahr, dass Nachahmer ein ähnliches Schicksal erleiden. Impfverweigerer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Bürgerinnen und Bürger und gefährden mit ihrer persönlichen Freiheit automatisch die Gesundheit anderer.

    Rotlicht spielt bei der Pandemie-Bekämpfung keine wesentliche Rolle

    Basierend auf den Erfahrungen des letzten Jahres, hat sich unter den „Rotlichtern“ ein gewisser Verfolgungswahn deutlich manifestiert. Sobald in den Medien von „Maßnahmen-Verschärfungen“ die Rede ist, geht man davon aus, dass Rotlicht-Betriebe umgehend geschlossen werden. Doch die Beobachtung ist eine andere: zwar sind die „2-G-plus-Regeln“, die momentan in vielen Bundesländern gelten nicht verhältnismäßig im Vergleich zu ähnlichen Branchen, aber ein kompletter Lockdown der Branche hat nur dort stattgefunden, wo die Inzidenzen unglaublich durch die Decke geschossen sind.

    Prostitutionsverbote sind momentan die absolute Ausnahme und Gängelungen finden eher auf Ordnungsamtsebene statt in der gesetzgebenden Landespolitik statt. Man lässt „uns“ ein Stück weit gewähren und man hat die zuvor herrschende fundamentalistische Betrachtung, dass Rotlicht ein Pandemietreiber sei, ein Stück weit aufgegeben, nachdem man festgestellt hat, dass es in der Branche keine Massenausbrüche gab. 1:1-Arbeit ist möglich und wird auch unter den jetzt angedachten Verschärfungen weitestgehend möglich bleiben. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass die Beschränkungen für die offiziellen Betriebe dem illegalen Bereich deutlich in die Hände spielt!

    Was machen Damen ohne Impfung oder Herren, die mit 2 G und Plus nichts zu tun haben möchten? Diese Personengruppen suchen und finden sich in Internetportalen oder auf der Straße oder im Gebüsch, verabreden sich „privat“, entgehen so der staatlichen Kontrolle und Aufsicht und denken natürlich nicht einmal im Traum daran Steuern zu bezahlen oder Hygienestandards einzuhalten. Die „erotische Schattenwelt“ und der diesbezügliche „Graumarkt“ dürften unter Corona die Marktführerschaft bereits übernommen haben und die neuen Strukturen haben sich dermaßen etabliert, dass ein Weg zurück sehr schwierig sein wird.

    2022 – Der Kampf um die (verlorenen) Pfründe geht weiter

    Meine diesjährige Weihnachtsbotschaft ist eine Beschreibung der gegenwärtigen Umstände, die Prognose für das kommende Jahr wird dann in der Neujahrs-Botschaft folgen. Nach dem Rückblick kommt dann die gefühlte Prognose, die sich schwierig gestalten wird und wo die unabsehbaren weiteren „Corona-Wellen“ wieder eine gewichtige Rolle spielen werden. Dass es auch im kommenden Jahr um die „Pfründe“, also um die Verteilung der Umsätze zwischen „sauber“ und „unsauber“ gehen wird, ist klar und dieser „Kampf der Welten“ kann nur gelingen, wenn die Branche an einem Strang zieht und man sich nicht mit unnötigen Kleinkriegen gegenseitig das Leben noch schwerer macht, als es do schon ist.

    In 2022 startet die Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes und auch das Thema „Sexkaufverbot“ ist noch lange nicht vom Tisch. Momentan gibt es, coronabedingt, einen „Waffenstillstand“, der aber trügerisch ist und koordinierter „Lobbyismus“ ist zunehmend erforderlich. Dabei sind Taten und Aktionen gefragt und weniger das endlose Abspulen alter Floskeln in den eigenen Reihen und Konferenzen.

    Schlusswort in eigener Sache – IG Zukunft Rotlicht – Dick im Geschäft?

    Die Interessengemeinschaft Zukunft Rotlicht war auch in diesem Jahr eine Plattform für Information und Meinungsaustausch und hat in der Summe gesehen mindestens 75% meiner diesjährigen Arbeit ausgemacht. Menschen wurden zusammengeführt, Kooperationen und Freundschaften sind entstanden, unzählige Zoom-Konferenzen, aber auch private Treffen fanden statt und haben der Branche viele Gesichter gegeben. Man konnte Informationen „konsumieren“, sich aber auch aktiv einbringen und Standpunkte beziehen.

    Für mich als Initiator und Verweser wurde die Interessengemeinschaft nicht, wie von bösen Zungen geunkt wurde, zum „dicken Geschäft“, wo man mit über 1.500 Mitgliedern monatlich um die 10.000 € einfährt. Das vorläufige „Jahresergebnis“ liegt bei um die 5.000 € p.a. und nicht pro Monat, von den 1.500 Mitgliedern waren lediglich 150 aktiv und es kam zu kleinen bis großen Zuwendungen von insgesamt 38 Personen bzw. Unternehmen. In der Summe gesehen ein „450-€-Job“ mit überschaubarem Stundenlohn und mit zunehmend leerer Kasse am Jahresende.

    An dieser Stelle ein herzlichen Dank an alle, die meine Arbeit in diesem Jahr großzügig unterstützt haben, ein Dank an die immer hilfsbereiten Kollegen Christoph Rohr von www.rotlicht-akademie.de Thomas Schiller von www.rotlicht.de für die Bereitstellung der Plattform und abschliessend (mal wieder) der Aufruf zur weihnachtlichen Donation an alle, die jetzt zum Jahresende noch einen kleinen Beitrag leisten möchten.

    Donations sind jederzeit gerne möglich unter meinem PayPal-Account https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=94LDDBFKNPV8N oder per Überweisung an M. Heinbach – Postbank – IBAN: DE46 1001 0010 0487 5641 13

    Trotz allem oder gerade deswegen: Frohe und gesegnete Weihnachten!

    Ich wünsche Ihnen und Euch auch in der schwierigen und gerade wenig positiv geprägten Zeit ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, dabei bleibende Gesundheit und Zuversicht! Es kann nur besser werden!

    „Es ist Zeit, für das, was war, Danke zu sagen, damit das, was kommt, unter einem guten Stern beginnt.“

    Ihr / Euer Howard Chance

    https://zukunft-rotlicht.info

    Branchennews – Informationsdienst – Zukunft Rotlicht – Info 2022

    https://zukunft-rotlicht.info/2022/01/03/prostitution-2022-ein-gutes-neues-jahr-rueckblick-ausblick-projekte/

  • Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Prostitution 2020 - Lockdown - 16 Verordnungen, Rechtsfragen, EthischesProstitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Grundrechte außer Kraft? – Parlamentsvorbehalt missachtet? – Massive Klagewelle und massive Corona-Welle – Die Stunde der vermeintlichen Schlauberger – Ethische und soziale Fragen – Wo liegt die „Wahrheit“ und wer interpretiert sie?

    Am Tag 2 des sogenannten „Teil-Lockdowns“ versuche ich mit meinem heutigen Blog eine Situationsbeschreibung vorzunehmen, was mir unter den gegebenen Umständen nicht leicht fällt. Zuvor hatte ich ja in meinem Blog-Beitrag „Gib dem Affen Zucker“ eine erste Einordnung vorgenommen.

    Wenn man die Facebook-Gruppen betrachtet, wird einem mitunter komisch: so las ich gestern am Rande, dass der Tod von SPD-Politiker Thomas Oppermann und der von Mittelstands-Präsident Marion Ohoven kein Zufall, sondern „politisch motivierter Mord“ sein könnte, da sowohl Oppermann wie Ohoven die Corona-Maßnahmen der Regierung kritisiert hätten. Quasi Todesurteile, die man Im ZDF-Studio vor wichtigen Aussagen Oppermanns mit geheimen Substanzen vollstreckte und bei denen man vermutlich Ohovens Bentley so manipulierte, dass er auf der Autobahn mit einem Pfeiler kollidierte. Auch den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wähnt man in Gefahr, da dieser zuletzt deutliche Worte fand und die Art und Weise, wie die „Corona-Beschlüsse“ entstanden, juristisch rügte!

    Soll ich das kommentieren oder macht sich jeder selbst ein Bild, wo die Grenzen zwischen Vernunft und Wahn liegen? Je mehr Zeit man hat, desto verwegener werden offensichtlich die Gedanken und diese sind ja zum Glück „frei“ und selbst die Verbreitung abstrusester „Meinungen“ ist bei uns in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. So kann man Angela Merkel für eine Reptiloidin halten und die Erde für eine Scheibe halten, solange man nicht andere Menschen beleidigt oder verunglimpft!

    Das Problem mit der „Verunglimpfung“ haben wir in der Version „light“ in den vergangenen Tagen ja auch in unseren Facebook-Gruppen bemerkt, wobei die dortigen Umtriebe doch vergleichsweise harmlos waren. Gerade in diesen Tagen wird gerne übereilt gepostet und dabei kommt es dann schnell zu Konflikten, die sich steigern und unserer gemeinsamen Sache dann schon einmal schaden! Es gibt Leute, die nach eigener Einschätzung keine bekennenden „Aluhüte“ sind, aber trotzdem deren Thesen verbreiten. Es ist die Stunde der vermeintlichen  „Experten“, die die Wahrheit kennen, aber trotzdem nichts ändern können. Man schmeißt Äpfel und Birnen in den selben Korb und stellt Zusammenhänge her, die ich oft nicht einmal ansatzweise nachvollziehen kann, weil mir dafür wohl die „Empathie“ fehlt? Egal, kommen wir zu den Fakten:

    Situationsbeschreibung am Dienstag, dem 03.11.2020

    Gestern übler Terroranschlag in Wien, heute die US-Wahl, bei der man auch mit Ausschreitungen rechnen muss, falls der „richtige Mann“ nicht gewinnt! Dazu im Inland unglaubliche hohe „Corona-Zahlen“, die aus der gesamten Bundesrepublik ein einziges Risikogebiet machen. Das Gesundheitssystem geht mehr und mehr in den Alarmzustand, das gesellschaftliche Leben kommt zum Erliegen. Gleichzeitig regt sich der Prostest derer, die sich durch den Lockdown benachteiligt fühlen.

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Ausrufung des Lockdowns in der Form, wie er erfolgte, nicht ganz dem entspricht, was unser Grundgesetz eigentlich fordert!

    Bei so einschneidenden Maßnahmen, wie wir sie jetzt haben, hätte man unbedingt die Parlamente beteiligen sollen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Und auch die Frage nach Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung steht erneut auf dem Prüfstand. Stand gestern Abend waren laut Tagesschau bereits 116 Klagen bei den Verwaltungsgerichten anhängig, die das Ziel haben „Normen zu kontrollieren“. Auch im Bereich der Prostitutionsstätten gibt es schon gerichtliche Aktivitäten beispielsweise in NRW, von denen ich persönlich erfahren habe. Der Schwerpunkt der Klagen soll im Bereich der Gastronomie liegen, wo ja die meisten Betroffenen zu lokalisieren sind.

    Unser Branchen-Anwälte, haben sich in der vergangenen Woche zu „neuen Klagen“ dahingehend geäußert, dass es zwar den „verfassungsrechtlichen Ansatz“ und den sogenannten „Parlamentsvorbehalt“ gibt, dass es aber schwierig sein wird mit einer diesbezüglichen Klage „zeitnah“ ans Ziel zu kommen! -Diese Ansatz ist also alles andere als neu, keine zu erwartende Sensation und nicht die sofortige Lösung der gegenwärtigen Probleme! „Manches“ erscheint mir in diesem Zusammenhang sehr fragwürdig!

    Da die zuständigen Gerichte schon jetzt überlastet sind und mit „eiligen Urteilen“ eher nicht zu rechnen ist, sind 4 Wochen schnell vergangen und der Klagegrund, bzw. die angegriffene Verordnung kann schon abgelaufen sein, bevor das Gericht diese in Augenschein nimmt. Dieses Problem gab es im Sommer schon öfters und die Situation und die Prognosen sind gerade nicht wirklich besser! Recht haben und recht bekommen ist von jetzt auf gleich unglaublich schwierig geworden!

    16 Landesverordnungen – Der Kurzüberblick

    Ich habe in den vergangenen Tagen alle 16 Landesverordnungen intensiv studiert und das Ergebnis in der obigen Tabelle zusammengefasst. Prostitutionsstätten sind bundesweit verboten, aber was die Ausübung der persönlichen Prostitution anbelangt, gibt es mal wieder Unterschiede und selbst die Unterschiede unterscheiden sich im Detail. Hurra, Föderalismus!

    In 6 Bundesländern ist die Prostitution und deren Ausübung nicht untersagt. So sind hier die berühmten Hausbesuche oder der Empfang in der eigenen Wohnung denkbar. Bei Hotel-Dates wird es schon wieder etwas schwieriger, weil den Hotels auch strenge Auflagen gemacht wurden und diese dokumentieren müssen, an wen
    „nicht touristisch“ vermietet wird.

    „Wer sucht, der findet!“, wird mal wieder das Fazit sein und im übrigen muss ich darauf hinweisen, dass nicht alles „erlaubt“ ist, was „nicht verboten“ ist. Da bei den Ordnungsämtern und Ministerien täglich Anfragen bezüglich „Lücken“ auftauchen, gibt es auch die Möglichkeit des „Lückenschließens“. Auch dies haben wir im Sommer 2020 erlebt.

    „Geh nur zum Fürsten, wenn er Dich ruft!“, lautet das Bon mot für den Augenblick! (Zitat von Tina T.)

    Das Suchen der Lücken erzürnt nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber und führt mit Sicherheit zu weiteren Konflikten. Klar, die Damen wollen und müssen Geld verdienen. Tun sie dies in vermeintlich provokanter Art und Weise, wird es manchmal eng.

    Der Ton wurde in den vergangenen Wochen und gerade in den letzten Tagen bereits deutlich aggressiver und ich war heute auch schon zweimal in „Pöbeleien“ mit „Bürgern“ verwickelt, die „Abstand“ einforderten, obwohl dieser im Überfluss vorhanden war! Die aufgezwungene Änderung der Lebensweise macht scheinbar „aggro“ und dies in einem Maß, wie ich es im Sommer nicht erlebt habe.

    Ich bekomme in den vergangenen Tagen deutlich mehr Anfragen von Sexworkerinnen, die von mir den ultimativen Tipp wollen und natürlich auch die Zusicherung, dass es für den Tipp später kein Bußgeld gibt. Solche „Dienste“ erbringe ich natürlich nicht und auch die mir bekannten Anwälte lassen sich nicht aufs „Glatteis“ führen.

    Die Füße stillhalten … ist mein Vorschlag. Zumindest für den Moment! Morgen ist ein neuer Tag und morgen gibt es sicher wieder neue Infos! In diesem Sinn noch einen „schönen“ Tag und heute speziell:

    „God save America!“

    Ihr / Euer

    Howard

     

  • Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Prostitution 2020 - Der Lockdown zum 2.11. - Gib dem Affen Zucker?Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Bundesregierung beschließt zweiten Lockdown – Prostitutionsstätten und ähnliches werden bis Ende des Monats geschlossen – Total unklares Lagebild -Erneuter Aufruf zur Besonnenheit – Situationsbeschreibung und erste Analysen

    Man hat es vor 14 Tagen schon geahnt, wie es mit Corona weitergehen würde. Angela Merkel war unzufrieden, nachdem sie sich mit den Ministerpräsidenten beraten hatte. In einer Mammutsitzung wurden keine brauchbaren Ergebnisse erzielt und die „Prognose“ der Kanzlerin erwies sich „intern“ als richtig: die Infektionszahlen stiegen gewaltig, die Landkarte färbte sich „rot“ und so kam gestern das, was kommen musste! Der Lockdown „light“, wobei ich diese bewusste Verharmlosung nicht verstehe, da die beschlossenen Maßnahmen nicht weniger hart sind, als die im März 2020. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht ausführlich mit „Corona-Mathematik“ befassen und auch nicht die „allgemeine Gefährlichkeit“ des Virus bewerten, aber dennoch einige kurze Gedanken wagen:

    Die allgemeine Lage – Einsamkeit und Tristesse geradezu vorprogrammiert

    Im Vergleich zu anderen Staaten in Europa befindet sich Deutschland noch in einer komfortablen Lage, die 7-Tage-Inzidenz-Werte sind vergleichsweise niedrig, reichen der Regierung aber völlig aus, um jetzt ganz massiv auf die Bremse zu treten und das gesellschaftliche Leben ab kommenden Montag, 2.12. (Allerseelen) weitreichend zum Erliegen zu bringen.

    In öffentlichen Bereichen und auch zu Hause darf man sich nur noch mit 10 Menschen aus maximal 2 Hausständen treffen. Drei Freunde aus 3 Hausständen ist die Zusammenkunft untersagt und selbst Familienfeiern sind nicht mehr möglich, wenn die Familie mehr als 2 Meldeadressen hat. Die theoretischen „10 Personen“ bekommt man wohl nur bei Großfamilien zusammen und die bekannten „Zusammenkünfte“ diverser „Neubürger“ vor den Bahnhöfen der Metropolen sind ebenso unmöglich wie die „Kaffeekränzchen“ der Senioren im Café, wobei dieses ohnehin geschlossen hat. Auch Geburtstage kann man so zu Hause kaum feiern und Reisen sollen auch möglichst unterbleiben! Und wenn man reist, wird man mit dem Problem konfrontiert, dass die Hotels keine „Touris“ mehr aufnehmen dürfen!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

    Restaurants und Bars werden geschlossen! – Abholen von Essen ist zwar möglich, aber „Verweilen“ entfällt! – Kein Kaffee vor der Tür, Verzehr von Essen wieder erst ab 50 m Abstand von der Gaststätte erlaubt. Kennen wir schon, ist aber in der jetzt kommenden „kalten Zeit“ deutlich unangenehmer als im Frühjahr. Die Freizeitgestaltung wird komplett auf den „Home-Bereich“ verlagert und man will mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger so wenig Kontakt wie möglich untereinander haben. Es wird für viele eine sehr einsame Zeit werden! 4 Wochen sind lang und gerade in der dunklen Novemberzeit wird vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewaltig die Decke auf den Kopf fallen! Depressionen sind geradezu vorprogrammiert! Aber Verordnung ist nun mal Verordnung, auch wenn uns das nicht gefällt! – Überblick über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 28.10.20:https://www.bundesregierung.de/breg-de

    Die Auswirkungen des neuerlichen Lockdowns auf die „Prostitutions-Branche“

    Im Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Mittwoch (28.10.) heißt es ganz kurz und knapp:

    „Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen!“

    Dies muss nun 16 mal in Landesrecht „übersetzt“ und „verordnet“ werden und ich vermute, dass sich die Verordnungen mal wieder unterscheiden werden. Im Beschlusspapier ist mal wieder von „Gebäuden“ die Rede, die Ausübung der Prostitution wäre danach nicht untersagt? – Die Prostitutionsvermittlung ebenfalls nicht? – Wenn man bedenkt, dass von den prostitutiven Gebäuden selbst keine Corona-Gefahr ausgehen kann, ist die Formulierung einfach nur „schwammig“ und nicht greifbar! – Eigentlich will man doch die Prostitution für einen bestimmten Zeitraum verbieten? – So wie es jetzt im Papier steht, wird schon wieder die Verlagerung in den Graubereich „forciert“, was die Betreiberinnen und Betreiber neuerlich auf die Palme bringen dürfte!

    Was geschieht mit den Sexarbeiterinnen, die jetzt deutschlandweit in den Bordellen sitzen und am Sonntagabend um 23.59 Uhr schlagartig ihre Dienste dort einstellen müssen? -Am Wochenende noch mal richtig Gas geben und dann am Montag auf Knopfdruck in der Versenkung verschwinden? – Rückreise von einem Risikogebiet in die Heimat oder nach „neuen Möglichkeiten“ suchen, wie man im grauen Bereich weiter Geld verdienen kann? Wir reden an dieser Stelle ja nicht von einer Handvoll von Personen, sondern von mehreren Tausend Damen, die zum einen offiziell für mindestens 4 Wochen nichts verdienen werden und die vermutlich in vielen Fällen auch nicht „beherbergt“ werden dürfen! Auch hier wird es sicher lokal zu Schwierigkeiten kommen, wenn nämlich die Behörden eine Beherbergung nicht dulden, sondern untersagen! Man braucht nicht viel Fantasie um erkennen, dass es wieder „chaotisch“ werden wird.

    Gib dem Affen Zucker? – Der Staat öffnet neuerlich den „Topf“ – 75% Umsatzausfall werden kompensiert?

    Bei der Ankündigung von staatlichen Hilfen gibt sich die Bundesregierung immer sehr vollmundig. Bereits während der Online-Konferenz zwischen Bund und Ländern, wurde der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Medien verbreitet:

    „75% Umsatzausfall soll für den Lockdown-Monat vom Staat unbürokratisch übernommen werden!“

    Ja, eine interessante Idee, die einigen Betreibern sofort „schmeckte“. Bekanntermaßen sind die Umsätze in der Branche momentan sehr mäßig und für die Berechnung besagter 75% soll der Wert des Vorjahresmonats 2019 herangezogen werden, wo ja die Geschäfte noch reibungslos liefen! Aber es wird natürlich nur nach den offiziellen Zahlen in den BWAs geschaut. Sind die hoch, können die 75% vermutlich ein wenig Freude bereiten. Aber was die Regierung genau meint, steht gegenwärtig noch in den Sternen und unangenehme Überraschungen waren ja im vergangenen halben Jahr die Regel. Einen „Big Deal“ macht man vermutlich nicht und es wird ja auch zu klären sein, ob es dieses Geld auch in Verbindung mit den „Überbrückungshilfen“ gibt. Fest steht: den Betrieb möglicherweise im Dezember wieder „hochzufahren“ bedeutet auch wieder neue Mieterinnen finden zu müssen und darauf hoffen, dass sich die verängstigten Gäste dann wieder einfinden.

    Rechtsfragen – Kurz angedacht – Klagen?

    Die Frage nach „neuen Klagen“ stellt sich bei Lockdown quasi wie von selbst! Man muss an dieser Stelle erst einmal feststellen, dass die bisherigen und noch laufenden Klagen im Eilverfahren mit Eintritt der neuen Situation und mit neuen Verordnungen, die „anders“ begründet sein werden, größtenteils hinfällig sein werden! Schon im Sommer mussten Klagen immer wieder angepasst werden, weil die Verordnungen, gegen die man klagte, abgelaufen waren.

    In den theoretisch gerade noch anhängigen Verfahren wurde hauptsächlich auf Gleichbehandlung geklagt. So wurden oft andere körpernahe Dienstleistungen angeführt; der darstellbare 1:1-Kontakt mit Hygienekonzept war zentraler Punkt und zudem wurden deutlich gesunkene Inzidenz-Werte angeführt. Nun sind nahezu alle körpernahen Dienstleistungen zeitlich begrenzt untersagt und da die Regierung gestern tatsächlich angibt, dass bei 80 % der Infektionen der Ursprung nicht ermittelt werden kann, wird es vor den Gerichten sehr schwer werden.

    Der „unsichtbare“ und nicht lokalisierbare „Feind“, nämlich das „Virus“, zwingt den Staat nahezu alle Kontakte zu unterbinden und dabei ist „Körpernähe“ rein logisch betrachtet „infektiöser“ als bloßer Kontakt. Alles was nicht „lebensnotwendig“ ist, soll vorübergehend eingestellt werden. Wenn Oma und Opa nicht mehr mit ihren Freundinnen und Freunden bei der Kaffeetafel sitzen dürfen, wird man sich mit einer Klage „Pro Prostitution“ sehr schwertun! Zudem werden die Gerichte sicher in diesem Moment mit einer Klageflut konfrontiert, die ihres gleichen suchen wird. Womöglich wird nun auch der Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um den gesamten Lockdown verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Alles Vorgänge, die Zeit kosten und die womöglich nicht im Verhältnis zu dem Zeitraum der Schließung stehen werden. Die Lage ist komplex und bedarf der Analyse durch Spezialisten! – Bevor die Verordnungen vorliegen, ist sowieso vieles Theorie! Natürlich bleiben wir am Thema dran!

    Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker? – News

    Update vom 07.11.2020 – Neue Informationen, Trends und Co. unter:
    Prostitution 2020 – Lockdown – 16 Verordnungen, Rechtsfragen, Ethisches

    Update vom 06.11.2020 – Neue Informationen zu den aktuellen Themen:
    Novemberhilfe und Infektionszahlen retten Verordnungen

    Update vom 06.11.2020 – Novemberhilfen auch ohne Steuerberater:
    Novemberhilfen für Damen auch ohne Steuerberater?

  • Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Prostitution 2020 unter Corona - Bundesweiter Lagebericht - 16.10.2020Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

    Von Zeit zu Zeit fasse ich die aktuellen Entwicklungen zusammen und verfasse, so wie heute einen bundesweiten Lagebericht, um einerseits  die gegenwärtige Situation zu beschreiben, andererseits aber auch um Prognosen für die nahe Zukunft zu wagen, was wegen der aktuellen Dynamik der Corona-Infektionszahlen nicht so ganz einfach ist. Es immer möglich, dass uns aktuelle Entwicklungen überholen und Dinge ganz schnell wieder anders sind.

    Die gegenwärtige „Corona-Kurve“, die wir seit März 2020 verfolgen ist bedenklich!

    Wir haben im Moment mehr Neuinfektionen als zu dem Zeitpunkt, bei dem der erste komplette Lockdown ausgelöst wurde und die Liste der sogenannten „Hotspots“ (Städte und Kreise in denen es in den vergangenen 7 Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohnern gegeben hat) nimmt stündlich zu. Fast ganz Nordrhein-Westfalen ist gerade Risikogebiet und auch in Rhein-Main sowie Berlin sieht es nicht viel besser aus! Ballungszentren und Großstädte verzeichnen zunehmende Rekordwerte, die sicher nicht nur auf die zunehmende Zahl von Testungen zurückzuführen ist. Die Krisen-Konferenz von Bund und Ländern, die am vergangenen Mittwoch im Kanzleramt bis in den späten Abend stattfand, geriet zur Farce, da die getroffenen „Vereinbarungen“ wohl kaum ausreichen werden, um eine Wende bei der steilen Kurve bringen zu können.

    Besprochene „Sperrstunden“ für die Gastronomie und „Beherbergungsverbote“, die ein Teil der Länder gar nicht einführen will, wurden schon wenige Stunden später von Verwaltungsgerichten „gekippt“ und die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum können kaum wirksam kontrolliert werden. So bleiben die allgegenwärtigen Masken übrig, deren Schutzzweck ja nach wie vor fraglich erscheint.

    Dazu kommt der wachsende Unmut vieler Bürger, ein Heer von „Corona-Leugnern“ und eine Mehrheit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die „Corona“ nicht so ernst nehmen.  Eine fatale Mischung, die uns im schlimmsten Fall in den kommenden Wochen einen zweiten kompletten Lockdown bringen kann. Unterschwellig geht man in den Berliner Regierungskreisen wohl davon schon aus. Aber die Situation ist jetzt erst einmal „auf Bewährung“.

    Wenn es jedoch wirklich „downlocken“ sollte, wissen wir alle, dass dies für den Bereich der Prostitution zumindest „temporär“ nicht ohne Folgen bleiben wird. Spätestens, wenn die „körpernahen Dienstleistungen“ wieder schließen müssen, werden auch die roten Lichter wieder für einige Zeit ausgehen! Die Gefahr ist in jedem Fall gegeben und man muss in diesen Tagen sehr aufmerksam beobachten was passiert.

    Die „Gefährlichkeit“ von Covid-19 wurde zwar inzwischen deutlich relativiert, aber sobald die Intensivstationen der Krankenhäuser in Bedrängnis geraten, wird es gänzlich unlustig! Wann dies der Fall sein wird, kann man mathematisch berechnen und die entsprechenden Szenarien werden bei Bund und Ländern sicher schon intensiv bedacht. Machen wir uns nichts vor: die Corona-Lage ist beschissen!

    In 14 von 16 Bundesländern sind die Prostitutionsstätten generell wieder offen! Lediglich in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist noch totaler Stillstand!

    Durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen wurden die „Prostitutionsstätten“ in den 14 Bundesländern wieder erlaubt, nur in ganz wenigen Fällen wurde „politisch“ entschieden, fast immer waren es die Gerichte, die diese „unangenehme Arbeit“ übernahmen. Stand heute (16.10.2020) sind in 12 Bundesländern Bordelle mit „Vollprogramm“ wieder zugelassen, in 2 Bundesländern (Sachsen und Brandenburg) gibt es noch die Einschränkung  „Sex light“, nämlich den „Hand-Akt“ ohne „Geschlechtsverkehr“. Wanking-States (Onanier-Länder).

    In Hessen, wo vornehmlich noch Klagen von größeren Laufhäusern anhängig sind, fuhr eine zuständige Richterin zwischenzeitlich in Urlaub. Nach Ihrer Rückkehr, vorgesehen für den 19.10.2020, liegen die Klagen wieder auf dem Tisch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und es wird spannend sein, ob man dem „Vorbild“ der anderen Bundesländer folgt und „Öffnungen mit Auflagen“ ermöglicht oder ob man das akute Infektionsgeschehen in den Blick nimmt, was momentan ein starkes Argument sein könnte um weiter auf Zeit zu spielen.

    Nun ist der Frankfurter Bahnhof ja ohnehin an Prostitutionsdichte deutschlandweit nicht zu toppen und auch das ganze Drumherum „ballt“ ohnehin Menschen zusammen, was nach der allgemeinen Logik zu Ansammlungen führt, die man eigentlich verhindern will. Es liegt Anspannung in der Luft und Richter müssen ja auch die Konsequenzen ihres Handelns bedenken. Im Zweifelsfall erst mal weiter auf Nummer Sicher? Wir werden es erleben! Sollte das nächste Urteil in Hessen negativ ausfallen, wird es wohl ein „kalter Winter“, denn die Hessische Landesverordnung mit dem aufrecht erhaltenen Verbot von Prostitutionsstätten gilt bis Ende Januar 2021.

    In Mecklenburg-Vorpommern blockiert Manuela Schwesig die Öffnung per persönlichem „Veto“ und interessiert sich kein Stück für die Empfehlungen ihrer Ministerien, die sich schon vor Monaten eine regulierte Lockerung vorstellen konnten. Scheinbar gilt hoch im Norden das „autokratische Prinzip“. Bedenklich, aber so praktiziert! Auch in Meck-Pom sind Klagen anhängig, doch auch hier wird das Infektionsgeschehen sicher eine Rolle spielen. Ausgang daher momentan ungewiss!

    Generelle präventive Bordell-Verbote wegen der Infektionszahlen? – Auf Bundes- und Landesebene zum Glück nach dem Kanzler-Gipfel nicht!

    In der Tischvorlage der vergangenen Woche im Bundeskanzleramt, gab es den konkreten Vorschlag Bordellbetriebe in ganz Deutschland vorübergehend wieder zu verbieten! Auch die BILD hatte diese Information und die entsprechende Ticker-Meldung sorgte für helle Aufregung! Der Vorschlag zur Bordell-Schließung kam nach mit vorliegenden Informationen aus Nordrhein-Westfalen, fand aber in den mehrstündigen Beratungen wohl keine Mehrheit, schließlich gab es in den deutschen Bordellbetrieben keinen „Corona-Ausbruch“, da das 1:1-Prinzip in den meisten Fällen berücksichtigt wird und man tatsächlich Sorgfalt walten lässt. Womöglich war die Politik selbst überrascht, dass es so ist? Zumindest wurden wir von Merkel und den Landesfürstinnen und -fürsten erst einmal verschont! Man kann ja auch einmal Glück haben! Das gilt aber nicht für alle:

    Regionale Verbote? Ja: in Solingen (NRW), Mainz (Rheinland-Pfalz) und Chemnitz (Sachsen) gibt es lokale Verbote aus Gründen des Infektionsschutzes

    Ich habe über 10 Jahre in Solingen gearbeitet und kenne die dortige Situation sehr gut. Es gibt noch 3 kleine „Wohnungen“ im Stadtgebiet und dort arbeiten zwischen 10 und 15 Damen im Wechsel. Als Solingen am vergangenen Freitag „Hotspot“ wurde, war es den Stadtoberen besonders wichtig den Betrieb der Bordelle mit einer „Allgemeinverfügung“ zu untersagen. Sehr merkwürdig, wenn man bedenkt das Nachbarstädte wie Wuppertal, wo die Puffdichte im Vergleich sehr hoch ist, solche Maßnahmen nicht ins Auge gefasst haben. Was nicht ist, kann ja noch werden?

    Generell liegt der „Infektionsschutz“ auf lokaler Ebene, allerdings sollten die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig und begründet sein, sonst geht irgendwann die Rechtsstaatlichkeit komplett flöten. Die betroffenen Solinger Betriebe haben bislang keine Rechtsmittel eingelegt. Kann ja im Fall des möglichen Misserfolgs auch einen bösen Deckel verursachen.

    Auch die Landeshauptstadt Mainz, die auch ehrwürdiger Bischofssitz ist, hat ebenfalls eine regionale „Allgemeinverfügung“ erlassen und seit vergangenem Samstag sind auch dort die roten Lichter aus. Allerdings wird hier bereits wieder geklagt und zwar von Michael Karthal, der ja für seine erfolgreiche Arbeit bekannt ist. Wir werden sehen, wie es hier ausgeht.

    Seit dem 16. Oktober 2020 gilt in Chemnitz (Sachsen) ein städtischen Verbot zur Öffnung und Besuch von Prostitutionsstätten. Argumentiert wird mit den akuten Infektionszahlen. Die Gleichbehandlung bleibt mal wieder auf der Strecke und es wird zu klären sein, ob dies rechtmäßig ist! Dies anwaltlich klären zu lassen, kostet natürlich wieder Zeit und Geld.

    Stuttgart zickte oder Stuttgart zickt weiter? Bis zur letzten Minute versuchte man in der Landeshauptstadt eine Öffnung der Bordelle zu verhindern!

    Nachdem das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg das Verbot von Prostitutionsstätten aufgehoben hatte, ließ man die Betreiber in Stuttgart noch ein paar Tage warten, bevor man die städtische Allgemeinverfügung ad acta legte. Allerdings will man, so der städtische Rechtsdezernent in einer persönlichen Mail an mich, die Urteilsbegründung prüfen und dann weitere Überlegungen anstellen. Ich bin mir sicher, dass dies geschehen wird! Ob es eine neue Verfügung der Stadt geben wird, steht noch in den Sternen, ist aber nach den bisherigen Erfahrungen absolut nicht ausgeschlossen! Auch in Stuttgart geht es mehr ums Prinzip als um die Vernunft.

    Hygieneauflagen und Kontaktdaten-Erfassung völlig uneinheitlich! – Wettbewerbsverzerrung pur!

    Ich habe in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von individuellen Hygiene-Konzepten gefertigt und war dabei vornehmlich in Bayern, dem Saarland, in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, in meinem Home-State NRW und am vergangenen Wochenende auch in Baden-Württemberg aktiv. Die unterschiedliche Handhabung hat bei mir starkes Verwundern erzeugt. In Bayern waren Diskussionen mit den Ämtern nötig, auch im Saarland und in Niedersachsen musste man genau nachfragen, während man in NRW in den meisten Fällen kein Interesse an den Konzepten zeigte.

    Während man in Niedersachsen die Kontaktdaten unbedingt mit „Ausweis-Daten“ abgleichen soll, reicht der „Donald Duck“ anderen Orts noch immer. Derweil im Saarland und in Bayern, aber auch in Rheinland-Pfalz, keine Aufenthalts- oder Anbahnungsräume geöffnet sein dürfen, sieht man das in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg „lockerer“. So ist die Öffnung von FKK-Clubs in Rheinland-Pfalz kaum möglich, während es diese Hürden in NRW und BaWü nicht zu geben scheint. Selbst das Ablegen der Masken ist in einigen Bundesländern möglich, wenn „es die Art der Dienstleistung erfordert“, anderswo muss selbst bei der Handentspannung verbindlich „Mundschutz“ getragen werden. Reisende Dienstleisterinnen werden es schwer haben die unterschiedlichen „Systeme“ zu verstehen und die Wettbewerbsverzerrungen sind immens!

    Umsätze, Besucherzahlen und Verfügbarkeit von Damen noch sehr verhalten!

    Das die Geschäfte wirklich gut laufen, hört man nur aus ganz wenigen Regionen! Umsätze wie im Vorjahr gibt es wohl nirgendwo, oft reichen die Einnahmen nur zur Kostendeckung und der „Ansturm“ der ersten Wochen hat sich nicht fortgesetzt! Ich habe geöffnete Eroscenter gesehen, in denen von 60 Zimmern nur 10 belegt waren und erhalte fast täglich Anrufe mit der Frage, ob ich nicht Damen kennen würde, die arbeiten wollen.

    Die Damen, die arbeiten wollen, sitzen aber oft in ausländischen Risikogebieten fest und scheuen den Corona-Test, der in der Heimat zu Restriktionen führen kann. Außerdem sind die Tests recht kostspielig und haben nur eine „Haltbarkeit“ von 48 Stunden. Selbst innerdeutsch werden Betreiberinnen und Betreiber inzwischen aufgefordert keine Dienstleisterinnen anzunehmen, die zuvor in einem Hotspot tätig waren. Totales Chaos.

    Auch die Herren, die nach „käuflicher Lust“ suchen, lesen die BILD-Zeitung und bekommen mit den explosiven Meldungen die Angst ins Hirn geflötet. Sich im Puff Corona zu holen ist zwar total unwahrscheinlich, aber wenn es passiert kann es doch zu erheblichen Erklärungsnöten kommen und das erst recht, wenn man bei „Mandy“ oder deren Vermieter korrekte Kontaktdaten hinterlassen muss. Scheidung vorprogrammiert oder ähnliches. Dann verzichtet man womöglich auf das sündige Vergnügen und legt lieber selbst Hand an?

    Locker vom Hocker … fällt wohl längerfristig aus! Weder der Aluhut noch Trumps Wundertherapie sind zur Problemlösung geeignet!

    Selbst ein absoluter Optimist wird momentan nicht jubeln und der Ruf „Puff uff“ passt so gar nicht zur Realität, die uns gerade mit Schwung einholt! Wir sind zwar an der Entwicklung sicher nicht schuld, aber unsere „Hygienekonzepte“ spielen keine Rolle mehr, wenn das gesamtgesellschaftliche Hygienekonzept mehr und mehr versagt. Ich brauche nur mal eine Runde durch die Stadt zu drehen, um zu sehen wie wenig ernst die Leute Corona nehmen. In der Kneipe trägt keiner Maske, die Desinfektionsspender werden nicht genutzt, Abwischen von Flächen oder die regelmäßige Kloreinigung entfallen. Man hockt sich nach dem 5. Bier auf dem Schoß und selbst wenn man Corona-Infektionen im engsten Umfeld hat, folgt man nicht dem Rat des Hausarztes, sondern nimmt an einer privaten Geburtstagsfeier mit 50 Personen teil.

    Die Selbstdisziplin hat im Sommer merklich nachgelassen und man lässt 5 wieder gerade sein. Das Ergebnis sehen wir jetzt und wenn man den Gesetzen der Logik folgt, haben wir Monate vor uns, die nicht spaßig werden können. Daran ändern Verschwörungs-Theorien, allgemeines Schimpfen auf die Politik oder die neuen Wundermedikamente von Donald Trump wenig. Ein freies Volk verhält sich halt anders als wie ein Volk in China, bei dem „Befehl Befehl ist“ und wo Restriktionen ohne Murren umgesetzt werden.

    Die Hoffnung bleibt … das es ohne Wunder besser wird!

    Nach der ganzen Schwarzmalerei wünsche ich mir, wie Ihr sicher alle, einen positiven „Ausgang“. Vielleicht wird es ja doch nicht so schlimm, dass alles wieder geschlossen werden muss. Ich glaube die Politik wird sich bemühen den totalen Lockdown zu vermeiden, denn sonst ist die Wirtschaft für lange Zeit im Eimer und die Zahl der Insolvenzen wird ins Unermessliche steigen!

    Passt auf Euch auf! Bleibt besonnen! Bleibt gesund!

    Euer Howard

    https://mhconsulting.online

    Beratung durch MH-Consulting – Unternehmensberatung für die Rotlicht-Branche

    Update: Prostitution 2020 unter Corona – Bundesweiter Lagebericht – 16.10.2020

  • Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Prostitution 2020 - Corona - Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde!

    Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren in den vergangenen Tagen geradezu! – Wir haben seit vergangenem Wochenende täglich über 4.000 Neuinfektionen zu verzeichnen und haben damit ähnlich hohe Zahlen wie bei der ersten Welle im März 2020. Während der schlagartig genesene US-Präsident Donald Trump gestern in den USA alle Besucherinnen und Besucher seiner Wahlkampf-Show „küssen möchte“, gibt es in unserem Nachbarland Frankreich Infektions-Zahlen die 5-mal höher sind als bei uns!

    Zahl der Hotspots steigt ständig an! – Corona ist kein Spaß!

    In meiner Heimat Nordrhein-Westfalen sind momentan 12 Städte über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro Woche, darunter z.B.  Köln, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Wuppertal, Gelsenkirchen und Duisburg. Berlin ist stark betroffen, in Hessen sind Frankfurt am Main und Offenbach Hotspots, die Landeshauptstadt Stuttgart und Esslingen sind es in Baden-Württemberg ebenso, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Die Hotspots nehmen jedenfalls beständig zu und man erkennt inzwischen, dass es vornehmlich Großstädte und Ballungszentren sind, Orte, in denen sich täglich unglaublich viele Menschen begegnen. Ist ja auch logisch: je mehr Begegnung, desto mehr Risiko, wobei klar festzustellen ist, dass die Super-Infektionen der vergangenen Wochen vornehmlich von privaten Feiern und sonstigen Zusammenkünften ausgingen und es im so oft kritisierten Bereich der angeblich „so gefährlichen Prostitution“ zu keinem Ausbruch kam.

    Prostitution ist nicht der Verursacher, aber dass interessiert nicht wirklich!

    Das die Prostitution relativ „safe“ ist, hängt ja auch damit zusammen, dass hier „Zusammenkünfte im großen Stil“ nicht stattfinden! Schließlich spielt sich das Geschäft mit der käuflichen Erotik ja in bestimmt 80% der Fälle in Kleinbetrieben ab, wo zudem Hygieneregeln angewendet werden, die den 1:1-Kontakt gewährleisten. Die Disziplin in den Betrieben ist nach meiner Einschätzung deutlich höher, als es in gastronomischen Betrieben der Fall ist, wo nach Einsetzen der alkoholischen Gärung Hemmungen und Regeln fallen. Ausgesprochene Alkoholverbote sind die Folge, was die feierwütigen Mitbürger stört und den betroffenen Betrieben natürlich wieder massive Umsatzeinbrüche beschert!

    Erste „Prostitutionsverbote“ in Deutschland wegen „Hotspot-Status“

    Doch auch wenn die Prostitution „objektiv“ wenig Gefahren birgt, haben bereits zwei Städte in sogenannten „Allgemeinverfügungen“ Prostitution erst einmal wieder „präventiv“ untersagt. In Solingen (NRW), wo es 4 Betriebe mit insgesamt etwa 15 Dienstleisterinnen gab, war die nicht vorhandene Not groß und auch in der Bischofsstadt Mainz, die natürlich eine gewissen Nähe zum gefährlichen Rhein-Main-Gebiet besitzt, hat die Stadt die Prostitution erst einmal verboten. Dort läuft jetzt eine Klage gegen die Stadt und es wird sicher spannend, wie die Richter bei „Hotspot-Alarm“ urteilen werden.

    Auch in der Stadt Stuttgart, wo man das städtische Prostitutionsverbot mit Wirkung zum 14.10.2020 wieder zähneknirschend aufheben musste, weil der VGH Mannheim geurteilt hatte, überlegt man, laut einer Mail, die ich heute morgen vom Rechtsdezernenten Dr. Stadler erhielt, wie man mit der durchs VGH verfügten Öffnung angesichts der Hotspot-Situation umgehen wird. Es riecht nach neuen Maßnahmen, die man eben nur noch schlüssig begründen muss, um nicht vor Gericht eine (erneute) Klatsche zu bekommen!

    Besonnenheit ist das Gebot der Stunde und gleichzeitig mein Appell an die Branche

    Die Branche „kann Hygiene“! – Das haben wir behauptet und dies müssen wir nun auch in der Praxis täglich beweisen! – Gerade die großen Betriebe, die bereits geöffnet haben oder gerade wieder öffnen, sind in einer besonderen Pflicht. Je mehr Kundenaufkommen vorhanden ist, desto wichtiger ist die Einhaltung der Regeln. Die Hände müssen desinfiziert werden, enge Kontakte einer Vielzahl von Personen sind unbedingt zu vermeiden und die Devise „alles rein, was rein passt“ ist gerade völlig falsch. Sollte es zu einem nachgewiesenen „Super-Spread-Event“ in einem Bordellbetrieb kommen, werden die Karten neu gemischt und alle Prostitutionsgegner(innen) werden jubeln und sofort „Maßnahmen“ fordern. Alle, die aktuell in einer angespannten Lage gegen Regeln verstoßen, gefährden das noch sehr fragile System! Egal ob dies fahrlässig oder gar absichtlich geschieht: die Gefahr erkämpfte Rechte wieder zu verlieren ist groß!

    Neue Auflagen, die bisweilen zum heftigen Kopfschütteln führen … der Betreiber als Hilfs-Sheriff?

    Die Zahl der täglichen „Meldungen“ ist vielfältig: so wurde mir gestern von einer Betreiberin berichtet, dass sie vom Ordnungsamt angehalten ist zu prüfen, ob sich anreisende Damen in der vergangenen Woche womöglich in Risikogebieten aufgehalten haben könnten! Dabei geht es nicht nur um Osteuropa, sondern auch um Deutschland. Damen, die in Mainz „schafften“, sind beispielsweise in der Pfalz oder auch im Saarland unerwünscht, seit Mainz Hotspot ist und die Damen von dort „flüchten“. Den Betreiberinnen und Betreibern werden Pflichten auferlegt, die kaum zu erfüllen sind.

    Wir sind beständig unter Beobachtung … Aufpassen! – Ein Esel reicht für große Unruhe im gesamten Stall!

    Unsere Beliebtheit hat in der Corona-Krise nicht wirklich zugenommen und auch die bunten Medien titeln bereits mit „Übernachtung verboten … Puff erlaubt!“. Wir haben so manche Anfechtung überstanden, aber man muss ganz klar feststellen, dass die „Corona-Krise“ noch nicht überwunden ist und dass es noch sehr lange dauern wird, bis wir wieder halbwegs „normale Verhältnisse“ haben werden.

    Bleibt gesund und bleibt solidarisch!

    Ihr / Euer

    Howard Chance