Schlagwort: Prostitution

  • Prostitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Prostitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Prostitution 2017 - Steuerseminar in Essen - Der RückblickProstitution 2017 – Steuerseminar in Essen – Der Rückblick

    Kennen Sie die Herren mit den fleischfarbenen Bademützen, die da so brav am Tisch sitzen und sich betont geschäftig geben? Während der bebrillte Herr auf der rechten Seite seine Nächte bisweilen in seiner Oberhausener Steuerkanzlei verbringt und zu Hause oft auf der Vermisstenliste steht, genießt  der Herr auf der linken Seite sein Leben „in vollen Zügen“ und in den Hotels der Republik.

    Christian Deák meets Howard Chance – an diesem Wochenende beim Steuerseminar für die Rotlicht-Branche, bei dem am vergangenen Samstag alle Plätze im Seminarraum besetzt waren. Rotlicht-Betreiberinnen und -Betreiber aus ganz Deutschland waren nach Essen gekommen um sich die Grundzüge der betrieblichen Buchführung in Rotlicht-Betrieben ins Gedächtnis rufen zu lassen und dies insbesondere unter dem Aspekt der „Zurechnung der Umsatzsteuer“.

    Wer haftet für entstehende Umsatzsteuer in Bordellbetrieben? Warum können Betreiberinnen und Betreiber überhaupt in eine Haftung geraten, wie gehen die Finanzbehörden vor und wie kann man sich aufstellen um finanziellen Katastrophen zu entgehen?

    Steuermeister Deák, der durch die Übernahme einer Steuerkanzlei eine nicht unbeachtliche Anzahl von Rotlicht-Betrieben „erbte“ und dabei quasi jungfräulich zum sündigen Kind kam, hat sich intensiv mit der komplizierten Thematik beschäftigt und bei Steuerprüfungen festgestellt, wie ruppig mit der „strapsigen Mandantschaft“ umgegangen wird und welche Vorurteile nach wie vor existieren.

    Steuerfahnder suchen, oftmals wieder besseren Wissens, immer noch die goldenen Schubkarren, mit denen Tonnen von Schwarzgeld transportiert werden und man geht, obwohl die Zeiten stetig schlechter geworden sind, immer noch von erotischen „Goldgruben“ aus, in denen „beschissen“ wird, dass die Schwarte kracht!

    Die Finanzbehörden ärgern sich schon seit Jahren, dass Sexworkerinnen keine Umsatzsteuer abführen, sondern lediglich Kleckerbeträge im Rahmen des „Düsseldorfer Verfahrenes“ zahlen, die aber lediglich eine Vorauszahlung darstellt und eigentlich der Einkommensteuer zugerechnet werden soll.

    Die Umsatzsteuer als Haupteinnahmequelle des Staates geht im Rotlicht zumindest teilweise flöten und so hat man sich überlegt diese den Betreibern anzulasten, wenn die Damen nicht zahlen! Und die Rechtssprechung hat diese Möglichkeit sogar bestätigt!

    Christian Deák erläuterte die Vorgehensweise im Detail und beantwortete diverse Fragen aus dem Publikum. Er regte an, im Zweifelsfall das Gespräch mit den Behörden zu suchen und unbedingt auch den eigenen Steuerberater zu befragen! Denn die Erfahrung zeigt, dass Rotlicht-Betriebe bei Steuerberatern den Premium-Tarif bezahlen, aber dafür oft nur minimale Leistung erhalten, weil man sich ja nicht „die Finger schmutzig machen will“!

    Und wenn wir da an einen gemeinsamen Bekannten denken, der seine Mandatsgebühren im Whirlpool abfeierte und dabei immer eine pralle Titte in der Hand hatte, wundern wir uns nicht, dass die Beratung nur begrenzt stattfand, da der geile Senior eher nacktes Fleisch im Blick hatte!

    Seine vermeintlich guten Taten bestanden im begatten statt im beraten und die  daraus resultierende Ergebnisse können sich im negativen Sinne absolut sehen lassen!

    Das Seminar machte deutlich, dass es im Moment Gefahren gibt, die noch nicht alle hinreichend auf dem Schirm haben: wenn demnächst Betriebskonzepte eingereicht werden und diese in Kopie bei den Steuerbehörden landen, kann bei „Abweichungen“ von der bisherigen Praxis schnell eine Sonderprüfung entstehen.

    Und wenn der Prüfung dann Möglichkeiten sieht, entgangene Umsatzsteuer nachträglich (also rückwirkend) für den Staat zu retten, sind schnell Summen auf dem Zettel, die den ungläubigen Betrachter dann schocken!

    Alles Infos, die nicht wirklich neu sind, die man aber nicht oft genug weitergeben kann! Denn die Finanzbehörden schlafen nicht und arbeiten mit modernsten Mitteln, um „Umsätze“ für den Staat zu generieren!

    Dass unser neues „Prostituiertenschutzgesetz“ statt Schutz eher eine Erweiterung der „Abgabenordnung“ ist, übersehen immer noch viele Zeitgenossen. Aber spätestens wenn zur Jagd auf langjährige „Steuersünderinnen“ geblasen wird (Fellatio venandi), dürfte hier Klarheit bestehen!

    Soviel für heute zum „steuerlichen Teil“ des Essener Seminars. Aus Zeitgründen muss ich Teil II meines Berichts später erstellen und veröffentlichen. Wenn Sie wissen möchten

    1. warum Neumünster in Schleswig-Holstein die Pilgerstätte für Sexworkerinnen ist

    2. warum Christoph Rohr Gerichtsvollzieherinnen zum Kasten führt und

    3. warum sich die Verwaltungen möglicherweise im Januar selbst abschiessen,

    die oder der möge in den kommenden Tagen noch einmal in meinem Blog vorbeischauen! Ich gehe zurück an die Arbeit mit recht komplexen Konzeptentwürfen und verbleibe mit einem intensiven voradventlichen

    „Glück auf“ aus dem Ruhrgebiet!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/11/28/prostitution-2017-seminarrueckblick-ii-zustellanschrift-und-neumuenster/

  • Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Sexworker-Anmeldung - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes - Wichtig!
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    Sexworker-Anmeldung – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes – Wichtig!

    Wenn eine Verwaltung oder eine Behörde etwas fordert, was faktisch nicht einhaltbar oder umsetzbar ist, führt dies unter Umständen zur „Nichtigkeit des Verwaltungsaktes“! Schwere juristische Kost, die ich heute am aktuellen Beispiel erläutern möchte.

    Wie wir alle wissen, müssen Sexworkerinnen in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 den berüchtigten „Huren-Ausweis“ besitzen, um weiter legal arbeiten zu dürfen! Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten dürfen ab 1. Januar 2018 nur Personen „arbeiten lassen“, die den Huren-Ausweis besitzen und vorlegen!

    Nun haben wir aber die unerfreuliche Situation, dass es vielerorts viel zu wenig Beratungstermine bei den Gesundheitsämtern gibt und dass man in einigen Landstrichen erst vor wenigen Tagen überhaupt mit Beratung und Anmeldung von Sexworkern begonnen hat.

    Wenn nun innerhalb von gerade einmal 6 Wochen etwa 200 Sexworkerinnen ihre zuständige  Behörde aufsuchen und nur noch 50 Beratungstermine angeboten werden, steht fest, dass 150 Personen am 1. Januar 2018 nicht im Besitz des notwendigen Dokuments sein können!

    Wer ist nun daran schuld? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Es kann ja nicht sein, dass Sexworkerinnen bereit sind, den gesetzlichen Pflichten nachzukommen und dann am schlecht geplanten Terminplan der Behörden scheitern! Oder etwa doch?

    Landkreise und kreisfreie Städte müssten nach meiner Auffassung die Kontrollen der ortsansässigen Ordnungsämter so lange aussetzen, bis eine Ausstattung der Sexworker mit den Dokumenten überhaupt gewährleistet ist! Gleichzeitig müssten die Behörden den Prostitutionsbetrieben vor Ort schriftlich mitteilen, dass gesetzliche Regelungen einstweilig „ruhen“ und dass es nicht verpflichtend sein kann Papiere einzufordern, die es nicht gibt!

    Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Rechtsmangel zu tun, der landauf und landab für große Aufregung sorgt! Zwar haben in NRW einige Städte und Kreise „Übergangsbescheinigungen“ für Sexworkerinnen ausgestellt, die aber eben nur lokal gelten und „reisenden Damen“ wenig bringen!

    MH-Consulting arbeitet gerade an „rechtlichen Dokumenten“, mit denen wir Behörden im Kundenauftrag auffordern, gangbare Wege aufzuzeigen. Wenn man dabei die mögliche Nichtigkeit von „kommenden“ Verwaltungsakten vorab dokumentiert, sollte man auf der sicheren Seite sein. Unsere Anwälte machen sich in dieser Richtung gerade intensive Gedanken und bereiten entsprechende „Munition“ vor!

    Wer von Ihnen nun wissen möchte, wie das Verfahren in Ihrem Fall funktionieren könnte, der möge uns bitte ansprechen:heinbach@mhconsulting.online

  • Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Prostitution 2017 - Akten und Fakten? - Widersprüchlicher Umgang!
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    Prostitution 2017 – Akten und Fakten? – Widersprüchlicher Umgang!

    Als recht spezialisiertes Beratungsunternehmen bearbeitet MH-Consulting momentan Betriebskonzepte in einer ganzen Reihe von Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin sind bei uns auf „aktiv“ geschaltet, da es in diesen Gebieten Ansprechpartner für die Betreiberinnen und Betreiber gibt und wo wir zumindest in Nordrhein-Westfalen bereits Betriebskonzepte eingereicht haben, die sich nun in Prüfung befinden!

    Das Land Nordrhein-Westfalen bleibt der „Vorreiter“ und hat die umfangreichsten Antragsformulare im Angebot. In Niedersachsen sind die Materialien schon deutlich abgespeckt und in der hessischen Metropole Frankfurt/Main geht der Streit mit dem Land Hessen fröhlich weiter: man verdrängt bzw. verschiebt das Thema wohl ins neue Jahr!

    In Rheinland-Pfalz zeigen sich die Behörden entspannt und man signalisiert, dass ja noch viel Zeit ist, bis man da etwas tun kann und will. Im gesamten „Osten“ (also in den sogenannten neuen Bundesländern) herrscht ebenfalls das „Schweigen“ vor dem wahrscheinlich nicht aufkommenden Sturm. Kommt was, kommt nichts und vor allem wann?

    Die bundesweite „Uneinheitlichkeit“ könnte für den Gesetzgeber zum Problem werden, da die „Gleichbehandlung“ bislang nicht praktiziert wird. Je nachdem, in welchem Bundesland man seinen Betrieb hat, wird geltendes Bundesrecht angewendet oder eben nicht! Dies verstößt, wenn man es zu Ende denkt, gegen das „Gleichheitsgebot“ in Artikel 3 des Grundgesetzes.

    Gewerbetreibende, die ja als natürliche Personen Menschen sind, erhalten „Recht“, ob nun im positiven oder negativen Sinn, oder sie erhalten es durch Untätigkeit und Duldung eben nicht!

    Gerade in „Grenzgebieten“, wo also Bundesländer aneinander angrenzen, wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen jedes Kondom im Betrieb akribisch geprüft, während 5 km weiter der „Schorsch vom Amt“ in Rheinland-Pfalz den Antragsteller nach Hause schickt und deutlich macht, dass man in der Pfalz nach wie vor die 5 gerade sein lassen wird. Wenig Akten, wenig Arbeit!

    „Deutschland einig Vaterland“ ist beim neuen Prostituiertenschutzgesetz überhaupt nicht erkennbar und dies gipfelt in Umständen, bei denen man nur noch intensiv den Kopf schütteln kann.

    Betrachten wir die „Zustände“ einmal nur auf Nordrhein-Westfalen bezogen:

    In Dortmund gibt es schon seit längerem Huren-Ausweise, in Köln und Düsseldorf werden „erfundene“ Übergangsbescheinigungen ausgestellt, die eine erneute Wiedervorstellung der Sexworkerin notwendig machen. In Düsseldorf und Dortmund werden alle erkennbaren Erotik-Institute schon jetzt regelmäßig vom Ordnungsamt „heimgesucht“, während man in Köln eine ruhige Kugel schiebt. In Aachen hat man letzte Woche (!!!) ein Rundschreiben verschickt und mitgeteilt, dass sich nächstes Jahr etwas tut!

    Die Liste könnte ich weiter fortsetzen, aber dazu fehlt mir einfach die Lust! Die Ursache für all diese Umstände ist die auf Föderalismus programmierte Gesetzgebung, bei der klare zeitliche Linien fehlten und wo zuviel „Umsetzung“ auf die Länder abgewälzt wurde. Der Bund hat mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und verkündet, die Länder haben die Umsetzung missmutig übernommen und diese ihrerseits auf Städte und Kreise abgewälzt. Bei jeder „Weitergabe“ ging mehr  oder mehr Motivation verloren!

    Im Ergebnis betrachtet, könnte die „Ungleichbehandlung“ ein Fall für das Verfassungsgericht werden, wie mir ein erfahrener Verfassungsrichter unlängst erklärte. Und die Aussichten könnten viel erfolgsversprechender sein als das „Verfahren“ von Dona Carmen e.V., von dem man seit dem Briefkasten-Einwurf nichts mehr gehört hat! Oder habe ich da was verpasst?

    Es hilft nichts: wir als Beratungsunternehmen müssen mit den Umständen arbeiten, die nun einmal vorliegen und können nicht auf „Entscheidungen“ warten, die irgendwann einmal eintreffen oder eben nicht! Also geht der Weg zügig weiter … heute übrigens nach Baden-Baden, wo es heute eine verspätete „Weihnachts-Gans“ gibt!

  • Krefeld – Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!

    Krefeld – Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!

    Krefeld - Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!
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    Krefeld – Stadt genehmigt Tantra-Massage-Haus in Sperrzone!

    In Krefeld gingen ja bekanntlich beim Thema „Prostitution“ die amtlichen Uhren anders! Der Skandal um das Dirnenwohnheim „Eroscenter“, das als „Hotel garni“ betrachtet wurde und als solches von der lokalen „Sexsteuer“ befreit war, hat ja hohe Wellen geschlagen und auf amtlicher Seite so manchen Mitarbeiter in die Schockstarre versetzt. Ich habe ja dazu in einem recht umfangreichen Artikel bereits kürzlich berichtet:

    Nun wurde öffentlich bekannt, dass die Stadt Krefeld im Mai 2017 ein „Tantra-Massage-Haus“ in einer „Sperrzone“ baurechtlich genehmigt hat. In der Sperrzone ist Prostitution ausdrücklich untersagt und der Betreiber des „Tantra-Hauses“ darf in seinen Räumen ausschließlich „erotische Massagen“ ohne Geschlechtsverkehr anbieten.

    Nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz werden aber Damen und Herren, die erotische Massagen mit Handentspannung (Happy end) anbieten, durch die manuelle „sexuelle Dienstleistung“ (manus = Hand) von der Beratungs- und Registrierungspflicht erfasst und erhalten den unbeliebten „Huren-Ausweis“.

    Ob die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das neue Gesetz auf dem Schirm hatten oder nicht, weiß ich nicht, aber es scheint bei der baurechtlichen Bewertung, wie ich es schon logisch kombiniert hatte, eine Unterscheidung zu geben. Die „Handentspannung“ ist, zumindest für die Stadtverwaltung Krefeld, auch in einem baurechtlichen Gebiet zulässig, wo „harter Sex“ (Geschlechtsverkehr) verboten ist!

    Logisch weiter überlegt, könnte man daraus folgern, dass man ein „erotisches Massagestudio“ demnach nicht als „Prostitutionsstätte“ betrachtet? In Krefeld, in NRW und überhaupt?

    Wie soll ich (in Krefeld) das „Tantra-Haus“ nun per amtlichem Formblatt als Prostitutionsstätte anmelden, was ja baurechtlich gar nicht möglich ist? Die Nutzung ist eine andere und es dürfte ein Kunststück sein, die Widersprüchlichkeiten auszuräumen! Die Prostitutionsstätte müsste jetzt wegen „falschem Gebiet“ und „Sperrzone“ abgelehnt werden! Oder etwa nicht?

    Mein Denkansatz zum Thema „erotische Massagestudios“ (ohne Geschlechtsverkehr) war schon immer, dass es sich bei den Betrieben nicht wirklich um „Prostitutionsstätten“ handelt! Das „Wesen“ dieser Institute ist eindeutig und nachvollziehbar anders. Lediglich die schon erwähnte „Handentspannung“ kann als relevant bezeichnet werden, aber eben nur bezogen auf die Dienstleisterinnen selbst! Erotische Massage-Institute und Bordelle durch die gleiche Brille zu betrachten, erscheint merkwürdig bis absurd!

    Ich habe für einige Kundinnen und Kunden bereits Anfragen gestellt, wie die Ämter zu dieser Howard-These stehen. Einige Ämter teilen meine Meinung, andere können oder wollen den
    Gedanken bislang nicht aufgreifen.

    In jedem Fall werde ich beim Krefelder „Tantra-Haus“ nachfragen, ob eine Genehmigung als „Prostitutionsstätte“ angestrebt und beantragt wird oder ob man sich hier möglicherweise schon mit den Behörden geeinigt hat!

    Ich halte dieses Thema für sehr bedeutsam und werde darauf in Kürze nochmals eingehen! Der zunächst „platte Denkansatz“ reicht mir selbst noch nicht aus, um eine entsprechende Initiative zu starten, aber ich fühle mich jetzt durch den Krefelder Fall zusätzlich inspiriert!

    Vielleicht gibt es ja auch in anderen Städten und Kreisen individuelle Handhabungen?

  • Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Prostitution - Genehmigungsfiktion - Wie lange laufen Erlaubnisanträge?
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    Prostitution – Genehmigungsfiktion – Wie lange laufen Erlaubnisanträge?

    Durch aktuelle Projektarbeit und durch die Vorbereitung von „Neu-Anträgen“ für Prostitutionsstätten, bin ich momentan immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie lange die amtliche Bearbeitung dauern kann bzw. dauern darf. Bei Neugründungen ist diese Frage ja durchaus entscheidend, da man vor abschließender amtlicher Genehmigung den Geschäftsbetrieb nicht aufnehmen darf. Dies gilt übrigens für alle Arten von Prostitutionsgewerben, also Betriebe mit Immobilie (Prostitutionsstätten), Betriebe mit sogenannten Prostitutionsfahrzeugen (Love-Mobile etc.) und auch für Betriebe, die Prostitutionsvermittlung (Escort-Services etc.) betreiben.

    Bei der Prostitutionsvermittlung sind in den meisten Fällen keine „Geschäftsräume“ vorhanden sind, in denen erotische Dienstleistungen erbracht werden. So entfallen hier die durchaus aufwendige Prüfung von Bauunterlagen und Nutzungsgenehmigungen. Auch bei den Prostitutionsfahrzeugen, hält sich der „amtliche Aufwand“ in Grenzen. Bei Bordellen, bordellartigen Betrieben, Zimmervermietungen und ähnlichen Prostitutionsstätten, wird der Konzeptantragsordner, wie ich durch die Praxis weiß, schnell 100-Seiten dick und mehrere Ämter müssen Prüfungen und Stellungnahmen abgeben!

    Da es im neuen Prostituiertenschutzgesetz keine „vorläufigen Genehmigungen“ gibt, wie es beispielsweise bei Gastronomie-Konzessionen gängige Praxis ist, kommt man nicht von heute auf morgen zu seiner Genehmigung, zudem viele Ämter, mangels Erfahrung, im Moment noch gar nicht wissen, wie das Prüf- und Genehmigungsverfahren standardisiert werden kann. Dies wird sich dann erst in der Praxis ergeben und Wartezeiten werden leider die Regel sein, bis sich Abläufe eingespielt haben werden.

    Durch zunehmenden „Bürokratie-Abbau“ ist es in vielen deutschen Großstädten inzwischen zu „Auflösungserscheinungen“ gekommen: wenn alte Behörden-Experten in Rente gehen, wird die Stelle nicht mehr gleichwertig besetzt und Aktenberge erhöhen sich, statt zügig abgebaut zu werden. Die Anmeldung von Fahrzeugen in Berlin ist mit Wartezeiten von mehreren Wochen verbunden und eine Baugenehmigung bekommt man auch selten unter 6 Monaten!

    Wenn man nun ein „Erotikgewerbe“ gründet, ist Zeit immer ein wichtiger Faktor! Mal hat man das passende Objekt, ein anderes Mal „fähige Mitarbeiterinnen“, die aber nicht monatelang auf einen neuen „Arbeitsplatz“ warten können. Das Geschäft ist schnellebig und die Karten werden immer wieder neu gemischt! Doch nun zurück zur Anfangsfrage und zum ungewohnten Begriff:

    Genehmigungsfiktion nach § 42 a VwVfG – Eine Rechtsfigur!

    Grob zusammengefasst gilt bei bestimmte Verwaltungsakte, zu denen ich auch den Genehmigungsantrag für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes zähle, dass bei EInreichung eines vollständigen Antrags, also eines Antrags, der alle notwendigen Unterlagen enthält, eine Frist von 3 Monaten. In diesem Zeitraum muss die Behörde eine Entscheidung treffen. Trifft sie diese nicht, so gilt der Antrag durch „Genehmigungsfiktion“ als genehmigt!

    Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Behörden gerade beim Thema „Prostitution“ sehr ungern in eine solche Falle laufen werden. Wenn aber akuter Personalmangel herrscht, können solche „Fallen“ schon mal eintreten! Peng! Im Umkehrschluss wage ich heute zu behaupten, dass man eher bei der Sorgfältigkeit der Antragsbearbeitung „spart“, statt einem Antrag durch Fristablauf unfreiwillig „zuzustimmen“.

    Wer sich mit dem Thema „Genehmigungsfiktion“ näher befassen möchte, dem empfehle ich an dieser Stelle den Wikipedia-Artikel zum Thema, der auch weitere Links enthält. Dabei spielt das Thema „Prostitutionsgewerbe“ keine Rolle, da es Verwaltungsakte nach dem neuen Gesetz wohl noch nicht gibt: Ich habe jedenfalls keine Informationen über Präzedenzfälle.

    Im Ergebnis haben wir es bei der Neugründung von „erotischen Unternehmen“ also mit einer Wartezeit von 3 Monaten zu tun, wenn denn alle Unterlagen nachweislich eingereicht sind!

    Unternehmen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 bestanden, bis zum 1. Oktober 2017 eine diesbezügliche Meldung abgegeben haben und bis spätestens 31. Dezember 2017 den Erlaubnisantrag stellen und ein vollständiges Betriebskonzept einreichen, müssen sich mit der Frage nach der Bearbeitungs- und Genehmigungszeit nicht befassen:

    Das Gewerbe darf in diesem Fall bis zur amtlichen Entscheidung fortgeführt werden!

    Allerdings könnte man einen erfahrenen deutschen Verwaltungsrechtler durchaus fragen, ob die Genehmigungsfiktion auch hier eintreten könnte oder ob die zugesicherte „Duldung“ hier die Frist bricht. Aber das ist ein Thema für juristische Fetischisten. Solche soll es ja geben!

  • Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017
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    Prostitution 201: News, Infos und Termine November 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Freunde!

    „Wo isser denn?“, lautet gerade eine häufig gestellte Frage, wenn ich mal nicht an mein Handy gehe oder die Beantwortung von Mails einmal länger als gewohnt dauert. Tja, es ist „Saison“ und ich bin wechselweise bei Kundenbesuchen oder aber in meinem Büro, um Betriebskonzepte rechtzeitig zu Papier zu bringen. Knappe 8 Wochen ist dafür noch Zeit und angesichts der Vielzahl von Unterlagen, die auf meinem Tisch liegen, werde ich bis zum Weihnachtsfest kräftig zu tun haben.

    In meinem „Statusbericht“ von letzter Woche, habe ich ja bereits um Verständnis gebeten, dass ich „Neu-Mandate“ momentan nur noch in „Notfällen“ annehme, da es mir einfach an Zeit fehlt. Zum Glück hat jedoch mein anwaltlicher Partner, Herr Prof. Dr. Timo Eckardt, signalisiert, für möglicherweise anstehende oder bereits existierende „Streitfälle“ gut gerüstet zu sein. Wenn Bedarf besteht oder entsteht: bitte bei mir melden! Ich stelle gerne den Kontakt her!

    Auch im Bereich „Steuerberatung“ sind wir sehr aktiv: Herr Steuerberater Christian Deák, mit dem ich ja schon seit Jahresbeginn intensiv und kreativ kooperiere, bereit gerade das große Steuerseminar „Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis“ vor, dass am Samstag, dem 25. November 2017 in Essen stattfinden wird und wo noch Restplätze verfügbar sind. Gerade in der Konzeptphase muss man sich mit steuerlichen Fragen nochmals intensiv befassen, da die steuerliche „Aufstellung“ ja Bestandteil des Konzepts sein wird!

    Das „amtliche Chaos“ hat sich leider noch nicht gelichtet und vielerorts fehlt es nach wie vor an klaren Vorgaben! Wer daran „Schuld“ hat, ist nicht sicher zu sagen! Die jährliche Weihnachtsbäckerei wird davon überschattet sein, mit „ernsten Maßnahmen“ wird aber erfahrungsgemäß erst im neuen Jahr 2018 zu rechnen sein!

    Ich mache mich jetzt wieder an die Arbeit, verweise für meine Kundinnen und Kunden auf meinen aktuellen „Reiseplan“ und grüße herzlich in die Runde!

    Wir hören, lesen, sehen uns!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    Geheimbordelle 2017 - Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?Geheimbordelle 2017 – Ausweichstrategien die wirklich funktionieren?

    In der gewerblichen Erotikszene ist das neue Prostitutionsgesetz allgegenwärtig und je näher die Frist 31. Dezember 2017 rückt, desto einfallsreicher werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die befürchten müssen mit ihren individuellen Konzepten an den amtlichen Hürden zu scheitern!

    Gewerblich veranstaltete Gangbangs mit Pauschaltarifen, Modellwohnungen oder Escort-Besuche im Sperrgebiet, AO-Events und das beliebte „Flat-Rate-Pimpern“: alles Dinge, für die ich im neuen Jahr keine amtliche Erlaubnis bekommen werde! Nicht zu vergessen sind auch die Sexworkerinnen, die in keinem Fall einen „Huren-Ausweis“ beantragen können oder wollen, sei es nun durch persönliche Lebensumstände oder aber durch sonstige schwerwiegende Hemmnisse!

    Doch wenn man Jahre oder sogar Jahrzehnte in „Rotlicht“ gemacht hat, will man auch weiterhin ein Stück vom kleiner werdenden Kuchen abbekommen, ohne dabei natürlich direkt in die „Ordnungswidrigkeit“ oder in die „Straftat“ zu laufen. Die Ideen, die sich nun entwickelt haben, sind teils sehr einfallsreich und durchdacht, teils aber einfach nur stark haarsträubend. Heute einmal eine kleine Auswahl von „neuen Geschäftsmodellen“, die ich zum Teil bereits persönlich vorgestellt bekam:

    Pornostar-Gangbangs: Aus Freiern werden Filmschauspieler!

    Noch vor einem Jahr waren Gangbangs mit Erotikdarstellerinnen gang und gebe und in fast jeder Region unseres schönen Landes hatte man die Qual der Wahl, wo man für moderate Taler bei einem Event feierlich die Hose senken und seinen Schniedel mit oder ohne schützene Pelle rustikal versenken konnte. Bukkake, Besamung, Schlammspiele und vieles mehr war im Angebot und da die Darstellerinnen für diese „Dienstleistung“ gebucht und bezahlt wurden, war und ist das natürlich Prostitution! Nach dem neuen Gesetz sind bereits seit 1. Juli 2017 zwingend Kondome vorgeschrieben und ab spätestens 31. Dezember 2017 müssen solche „Prostitutionsveranstaltungen“ zur Genehmigung eingereicht werden. Keine Chance auf Genehmigung in der bisherigen Form!

    Darum sind wir jetzt unter gleicher Fahne mit Filmproduktionen konfrontiert, bei denen aus Gangbang-Freiern nun nebenamtliche Filmschauspieler werden! Man zahlt statt der „Gangbang-Gebühr“ nun eine „Kostenpauschale“ für Casting, Speis und Trank oder beteiligt sich als „Investor“ an einem „Freikörper-Kultur-Film-Projekt“ zur Kompensierung der Kosten.
    Während die Amateur-Schauspieler sich selbst zu zahlenden Komparsen machen, bekommen die hauptberuflichen Darsteller(innen) weiterhin eine Tagesgage, die natürlich überhaupt nicht nach Prostitution riecht. Aber bleiben wir mal neutral und lassen das mal so stehen!

    Karaoke Intim / Nagelstudio / China-Restaurant: Andere Länder, andere Sitten!

    Ich habe ja kürzlich bereits von neuartigen Karaoke-Studios fernöstlicher Prägung berichtet, in denen sehr tabuarme „Sängerinnen“ verkehren, die bei Sympathie und gegen großzügige Spenden schon mal ohne Kleider singen und dabei auch noch das männliche Glied mit dem Mikrofon verwechseln. Auch „Nagelstudios“ werden in manchen Großstädten der Doppeldeutigkeit ihres Namens gerecht: während im Schaufenster mit Mundschutz „French“ oder „Gel“ auf Damennägel aufgetragen wird, gibt es im Keller oder in einem Hinterzimmer Matrazen, die sich vortrefflich zum „Nageln“ ohne Schutz eignen und „dann und wann“ von ausgebildeten Fachkräften verwendet werden! Tolle Tarnung, aber mögliche Irritation bei der
    üblichen Zielgruppe!

    Der absolute „Knaller“ ist aber ein China-Restaurant in Berlin, über das und über dessen „Köchin“ es in sehr einschlägigen Foren (besorgnis)-erregende Berichte gibt. Nach „Schweinefleisch süss-sauer“ und „Frittiertem Entenschnabel nach Kanton-Art“, gab oder gibt es einen Nachtisch der besonderen Art: die Köchin und eine weitere Kellnerin des Lokals
    sind nämlich nicht nur am Herd sehr fleißig, sondern überzeugen auch in der Dosenkammer des Lokals, wo es regelmäßig heftig zur Sache geht, wenn im Lokal mal weniger Betrieb ist.

    Statt „gebackener Banane“ mal „geblasene Möhre“ und statt „Vogelnest“ nun „Vögelfest“?

    Seit die Berichte sich verbreiteten, ist der Mittagstisch im Berliner Lokal ständig ausgebucht und das komischerweise fast ausschließlich von Männern, die die chinesischen Kellnerinnen ganz merkwürdig beäugen und hin und wieder auch nach „der Köchin“ fragen! Komisch! Inzwischen sollen sich die Köchin und die Kellnerin vorübergehend in eine Berliner „Kleingartenlaube“ zurückgezogen haben, da der „Verkehr“ zu heftig wurde und die Küche so zu oft kalt blieb! Oder war etwa das Ordnungsamt oder die Lebensmittelkontrolle vor Ort im Einsatz?

    Frankfurter Eckkneipen und Erotik-Offerten im Regional-Express

    Ich bin ja sehr oft in Frankfurt am Main unterwegs und entdecke mehrmals die Woche alternative „Sex-Angebote“, die in den meisten Fällen aus irgendeiner Not geboren sind. Erst gestern, als ich das Spiel der Bayern in Glasgow verfolgte, wurde ich in einer altdeutschen Frankfurter Szenekneipe von einer Dame angesprochen, die sich nach meinem Familienstand erkundigte und mir mitteilte, wie „einsam“ ich doch schauen würde! Statt dem Spiel bei „Sky“
    folgen zu können, wurde mir unaufgefordert von der 160 € Tagesmiete im Eroscenter berichtet, die man einfach nicht aufbringen könne. Die Eckkneipe mit einer bunten Mischung von völlig betrunkenen Zeitgenossen sollte jetzt die traumhafte Location der Wahl sein und ich beobachtete beiläufig, wie unsere Protagonistin im Laufe des Abends mehrmals mit schwankenden Herren in der Damen-Toilette verschwand! Der Kommentar der kritischen Lokalbesitzerin war sehr bezeichnend:

    „Ach, die Viktoria! Für zwei Äppler und nen Korn auf´s Zimmer! Schrecklich!“

    Was nun die ziemlich abgewrackte Damen-Toilette mit „Zimmer“ zu tun hat, leuchtete mir zwar nicht ein, aber ich muss ja auch nicht alles verstehen! Oder?

    Selbst im Regional-Express der Deutschen Bahn, hatte ich kürzlich ein Erlebnis der absonderlichen Art, wo es fremdländische „Zug-Prostituierte“ gibt, die in den späten Abendstunden im Zug animieren und für den Vollzug ihrer Dienstleistung auf die Zug-WCs zurückgreifen, die aber leider oft defekt sind! Egal, es gibt ja viele Züge, die im Rhein-Main-Gebiet „verkehren“ …

    Doch für heute genug mit meinen Beobachtungen, denn demnächst setze ich mit folgenden „Episoden“ fort:

    Kultur-Escort: Er-oper mich, mein Schatz!

    Istanbul-Escort: Buchst Du Ische bei Erdogan, muss de Escort weite fahrn!

    Die Glaubensgemeinschaft zur heiligen Vulva: Kirchgeld statt Hurenlohn!

    Ausbildungsstelle als „Berufs-Swingerin“: spielt die IHK da mit?

  • Krass! – Doppelmord in chinesischem Massagesalon Gelsenkirchen

    Krass! – Doppelmord in chinesischem Massagesalon Gelsenkirchen

    Krass! - Doppelmord in chinesischem Massagesalon GelsenkirchenKrass! – Doppelmord in chinesischem Massagesalon Gelsenkirchen

    Am vergangenen Sonntag, dem 29. Oktober 2017, kam es in einem chinesischen (Erotik-) Massagesalon mitten in der Gelsenkirchener Altstadt, zu einem krassen Tötungsdelikt, bei dem zwei 2 Chinesinnen im Alter von 46 und 56 Jahren mit Messerstichen getötet wurden.

    Um 15 Uhr wurde die Gelsenkirchener Polizei alarmiert, die vor einem Mehrfamilienhaus in der Kirchstrasse eine tödliche verletzte Frau auf dem Gehweg vorfand. Im dahinter befindlichen Haus entdeckten die Beamten dann eine zweite Tote, die in einem einschlägig bekannten „Massagesalon“ asiatischer Natur aufgefunden wurde.

    Ein Triebtäter, eine Milieutat? Fragen, die sich die sofort eingerichtete Mordkommision nun stellt. Asiatische Salons und Erotik-Institute treten grundsätzlich sehr diskret am Markt auf und von Revierkämpfen und ähnlichen Umtrieben hat man bislang nichts gehört.

    Zwar gibt es auch im Ruhrgebiet inzwischen ein umfangreiches „Erotik-Massage-Angebot“ mit immer neuen „Geschäftsstellen“, aber nach außen hin gab es nie besondere Hinweise auf eindeutige Milieukriminalität.

    OK, dass man sich dann und wann ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Ordnungsbehörden liefert und dass hinter mancher Massage eben doch das berühmte „Blasi-Ficki-Position“ steckt, ist ein offene Geheimnis. Ebenso sind die „Aufenthaltstitel“ der Damen manchmal abenteuerlich und nur „wohlwollend“ geduldet. Gewalttaten gehören bislang nicht zur Charakterisierung der „besonderen Wellness-Institute“.

    Nun wird es, bis zur hoffentlich baldigen Aufklärung, wieder zahlreiche Spekulationen geben, wie es auch bei den Nürnberger Sexworker-Morden der Fall war. Und manchmal sind die Ermittlungsergebnisse dann ebenso überraschend wie deprimierend. Dass man in „Privatwohnungen“ nie ganz sicher sein kann, ist bekannt, aber dass gleich zwei Frauen am helllichten Nachmittag angegriffen und getötet werden, ist besonders erschreckend!

    Wenn es ein irgendwie entarteter Triebtäter sein sollte, sind ähnliche Betriebe in der Region mögliche weitere Ziele und Vorsicht ist absolut geboten! Darum heute auch mein Bericht und mein Aufruf zu absoluter Wachsamkeit im Ruhrgebiet! Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werde ich natürlich dazu sehr zeitnah posten!

    Nachfolgend noch meine Hinweise auf die Presseberichte zum unerfreulichen Thema:

    http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/3775210

    https://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/frauenleichen-in-gelsenkirchener-massagesalon-obduktion-bestaetigt-schrecklichen-verdacht-id212391899.html

    http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gelsenkirchen-messermorde-in-der-altstadt-frau-bricht-auf-strasse-tot-zusammen-weitere-leiche-im-og-des-hauses-a2254059.html

     

  • Prostitution 2017 – Saarland – Heinz Becker stimmt auch zu?

    Prostitution 2017 – Saarland – Heinz Becker stimmt auch zu?

    Prostitution 2017 - Saarland - Heinz Becker stimmt auch zu?Prostitution 2017 – Saarland – Heinz Becker stimmt auch zu?

    Gut Ding will bekanntlich „Weile“ haben und an der Saar pflegt man die weitreichende Gemütlichkeit eh in allen Lebenslagen. Wer denkt da nicht spontan an „Familie Heinz Becker“ und den urigen Typen mit der „Batschkapp“ (Schiebermütze), der das Leben so gemütlich nimmt, wie es irgend geht.

    Wir erinnern uns aber auch an die große Prostitutionsdebatte, als die Stuttgarter „Paradise-Gruppe“ vor einigen Jahren an die Saar expandierte: der Ortteil, die Stadt, ja das ganze Land stand Kopf und es kam zu Tumulten, als der FKK-Saunaclub schließlich am Matzenberg 141 in Saarbrücken eröffnete. Es gab fliegende Äpfel und Tomaten für die Geschäftsleitung statt „Brot und Salz“ und von einem entspannten Umgang konnte keine Rede sein. Es wurde geschimpft, gezetert und kräftig ausgeteilt!

    Das Saarland hat durch seine Nähe zu Frankreich, wo Prostitution generell verboten ist, eine hohe Anziehungskraft für französische Herren, die sich in Deutschland wie im erotischen Paradies fühlen. Ein großer Straßenstrich und eine große Anzahl von kleinen bis großen Bordellbetrieben zeugen von der grenzüberschreitenden Nachfrage. Ein FKK-Club in Saarbrücken war und ist das Maß aller Dinge für den verwöhnten Gast!

    So war und ist es sehr verwunderlich, dass der saarländische Landtag erst jetzt, um dabei genau zu sein, am 24.10.2017, das neue Prostituiertenschutzgesetz mit einem Umsetzungsbeschluss in das Landesrecht einführt.

    Man spricht von 1.500 Sexworkerinnen, die zu erfassen sind und legt diesen eine Anmeldegebühr von 50 € auf, was im Landesparlament für Kontroversen sorgte. Die „Linken“ befürchten, dass dieser Betrag Sexworkerinnen in die Illegalität drängen könnte. Weil sie die Summe nicht aufbringen können? Das klingt nun doch etwas absurd!

    Hauptsache der Beschluss ist da! Nun kann die Verwaltung zügig an die Sache herangehen und die Formblätter vorbereiten oder von anderen Bundesländern kopieren?

    Werd schoo“… ahjoo … würde Heinz Becker sagen … oder?

    Die aktuelle Kurzmeldung des Saarländischen Rundfunks finden Sie unter:

    http://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/prostitution_gesetz104.html

  • Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Prostitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? - Howard´s Gedanken dazuProstitution 2017: 9 1/2 Wochen bis Ultimo? – Howard´s Gedanken dazu

    Ich habe heute in den Kalender geschaut und dabei festgestellt, dass unser Jahr 2017 in ziemlich genau 9 1/2 Wochen abläuft und dass wir damit bezogen auf das Thema „Prostitution“ wieder einige wichtige Fristen zu beachten haben, die uns das schöne neue Gesetz nun einmal beschert hat:

    Sexworker(innen) haben ab 1. Januar 2018 im Besitz des „Huren-Ausweises“ zu sein, um weiter in Deutschland legal arbeiten zu können!

    Leider ist es gar nicht so einfach, an den Ausweis zu kommen, da die Stellen, die Gesundheitsberatung und Anmeldeprozess „bereits“ anbieten, kaum vorhanden sind! Es ist abzusehen, dass es in einem Großteil der deutschen Kreise und Städte nicht möglich sein wird bis 1. Januar 2018 an einen „Huren-Ausweis“ zu kommen. Selbst in NRW, wo man ja vergleichsweise früh Strukturen geschaffen hat, wird es in den Metropolen einen Rückstau geben, der wohl erst Mitte 2018 abgearbeitet sein wird!

    Sexworkerinnen, die sich schon im Juli 2017 gemeldet haben, sind, je nach Wohnort und Organisationsstruktur, in NRW noch nicht im Besitz des Dokuments, dass ja nun wirklich zum Stichtag 1. Januar 2018 „notwendig“ wird. Oder etwa nicht?

    Muss ich meine „erotische Arbeit“ vorübergehend einstellen, wenn „mein Amt“ Beratung und Anmeldung nicht rechtzeitig leisten und bearbeiten kann? Wer haftet für den dadurch zwangsläufig entstehenden Schaden?

    Einige Städte, wie zum Beispiel Köln, haben inzwischen „Zwischenbescheinigungen“ erfunden, mit denen Sexworkern das „erfolglose Vorsprechen“ amtlich bescheinigt wird. Man hat dort die Kontaktdaten der „Anmeldewilligen“ notiert und wird „von Amts wegen“ auf diese „zukommen“, sobald die behördliche Dienstleistung möglich ist. Dass ist für Sexworkerinnen, die „nur“ an einem Standort arbeiten, sehr hilfreich, hat aber wahrscheinlich für „Wanderhuren“, die jede Woche in einer anderen Stadt und einem anderen Bundesland arbeiten, keine sichere Lösung und auch für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten, zu denen wir im nächsten Absatz noch ausführlich kommen, sind mögliche Konsequenzen kaum zu beurteilen! Auswüchse des Föderalismus und eine völlig unkoordinierte Situation. die ihresgleichen sucht!

    Ich werde bei meinen Consulting-Kunden und speziell bei deren „Personal“, also den Damen, die dort tätig sind, mit Mühen die Anmeldeproblematik (hoffentlich) lösen können und stehe diesbezüglich auch bereits in engem Kontakt mit den geschundenen Behörden!

    Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten haben bis 31. Dezember 2017 ihren Genehmigungsantrag und ihr Betriebkonzept einzureichen und dürfen ab 1. Januar 2018 nur noch Sexworker mit „Huren-Ausweis“ in ihren Betrieben „arbeiten“ lassen!

    Momentan werden von den Betreiberinnen und Betreibern in NRW fleißig Unterlagen organisiert, Lagepläne und Führungszeugnisse bestellt und gemeinsam arbeitet man an dem Konzept, was sich dann aus den Unterlagen und aus den subjektiven Schilderungen ergibt! Das Formular ist recht hilfreich, löst allerdings nicht den komplizierten Punkt „Einnahmen-Verteilung“ und „Umsatzsteuer-Zurechnung“. Die berühmten Halbe/Halbe-Regelung birgt erhebliche Gefahren, wenn Bordellbetriebe regelmäßig „nur die Hälfte“ vom Umsatz versteuern und die selbständigen Damen womöglich überhaupt nicht abführen. Soll ja durchaus vorkommen, wenn ich mich nicht irre?

    Ordnungsrecht ist das eine, die Abgabenordnung das andere Problem! Welchen Tod man möglicherweise stirbt, kann man dann selbst entscheiden?

    So ähnlich hat es mein steuerberatender Partner neulich sarkastisch formuliert. Doch die Mandanten wollen tragfähige Lösungen und so hat der „Master of Taxation“ nun die Aufgabe in Nachtschichten die möglichst „ultimative Lösung“ zu finden und das eben bis „Ultimo“! Gespräche mit der Oberfinanzdirektion und deren obersten Umsatzsteuer-Experten stehen bis zum Steuerseminar Essen Ende November auf der Agenda. Da es hier noch diverse „Unklarheiten“ gibt, gebe ich zu diesem komplizierten Thema auch keine Informationen weiter, da dies im vorliegenden „Schwebezustand“ nur zu weiterer Verwirrung führen würde.

    Das Thema „Huren-Ausweis im Betrieb“ ab 1. Januar 2018 habe ich ja schon im ersten Absatz behandelt: hier rechnen große Clubs und Eroscenter in ganz Deutschland mit leerem Haus im Januar 2018, weil sich die selbständigen Mitarbeiterinnen scheuen, den markanten Ausweis zu beantragen. Man will warten, wie sich die „Kolleginnen“ verhalten und eventuell im Januar „einfach“ mal Pause machen. Verlängerter Weihnachtsurlaub, der aber Probleme nicht wirklich löst, sondern nur vertagt!

    Aber man kann ja niemanden nötigen, den Pass zu beantragen, weil dies nicht ordnungswidrig sondern absolut strafbar wäre!

    Viele Betreiberinnen und Betreiber wirken daher momentan wie die berühmten „Prediger in der Wüste“, deren Zuhörer auf „Durchzug“ gestellt haben und die wichtige Botschaft schlichtweg überhören. Dass die Nerven nun blank liegen, ist sicher kein Wunder!

  • Aktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    Aktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    Aktion "Sexworker-Ausweis NRW" - Ein Bericht aus der praktischen ArbeitAktion „Sexworker-Ausweis NRW“ – Ein Bericht aus der praktischen Arbeit

    MH-Consulting hat ja bereits vor einigen Wochen den „Postfach-Service“ für Sexworkerinnen in der Kanzlei in Oberhausen eingerichtet, der helfen soll die möglicherweise brisante Post vom heimischen Briefkasten fern zu halten. Den „Huren-Ausweis“, amtliche Mitteilungen und steuerliche Erfassungsbögen finden Freunde, Eltern, Lebensgefährten und Kinder nicht so wirklich gut und da ist es ja nicht schlecht ein diskretes Postfach zu haben. Außerhalb von NRW arbeiten wir übrigens mit dem Postfach-Dienst „Zustelladresse.com“ von Christoph Rohr zusammen, der hier eine interessante Online-Lösung entwickelt hat.

    Nun haben wir in Nordrhein-Westfalen im Kundenauftrag begonnen, Sexworkerinnen bei der Erlangung der „notwendigen Papiere“ zu unterstützen und halten dafür eine private „Sozialarbeiterin“ bereit, die Termine koordiniert und in den Kontakt mit den zuständigen Behörden tritt. Da es noch immer nicht bei jeder kreisfreien Stadt oder jedem Kreis in NRW Gesundheitsberatung und „den Ausweis“ gibt, ist dieses Unterfangen recht schwierig und äußerst zeitintensiv. Aber wer am 1. Januar 2018 das „unerwünschte Papier“ nicht hat, der darf (in NRW) nicht arbeiten! – Ich schreibe das „in NRW“ absichtlich in Klammern, da sich in anderen Bundesländern durch amtliche Versäumnisse noch „andere Lagen“ ergeben können.

    Wenn man bedenkt, dass die „Anmeldefrist für Sexworkerinnen“ in ca. 10 Wochen abläuft, wird es langsam Zeit, sich um dieses wesentliche Element der zukünftigen Arbeit zu kümmern!

    Bei aller vorhandener Bequemlichkeit sollte man jetzt nicht mehr zu lange warten! Denn: wenn im Dezember alle gleichzeitig „wach werden“ und zum Amt laufen, kann man sich unschwer vorstellen, was auf den amtlichen Fluren geschehen wird. Schon jetzt sind Beraterinnen und Berater krank gemeldet und klagen über meistens noch gar nicht vorhandene Überlastung. Hektische Wochen sind in der „Adventszeit“ in den Großstädten garantiert und das die eine oder der andere sicher schon jetzt „den Glühwein auf“!

    Ich erlebe in den Gesprächen, die ich mit betroffenen Sexworkerinnen dann und wann führe, immer noch die „Angst vor der Registrierung“, die manchmal gut begründet und manchmal nur ein Bauchgefühl ist. Wie hoch die „Registrierquote“ dann im Ergebnis sein wird, vermag ich aber nicht abzuschätzen. Lassen wir uns überraschen!

     

  • Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Prostituiertenschutzgesetz Berlin - Genehmigungsfiktion - Ficktief?Prostituiertenschutzgesetz Berlin – Genehmigungsfiktion – Ficktief?

    Wie heißt das Lieblingswort einer echten Nymphomanin? Ja „fiktiv“ oder eben falsch geschrieben „ficktief“! Kleiner Howard Kalauer am Rande einer durchaus ernsten Geschichte. Da die Berliner Ämter bei der Umsetzungsvorbereitung zum Prostituiertenschutzgesetz nicht wirklich „zu Potte“ gekommen sind, hat man nun ein neues „Berliner Dokument“ erfunden, was mögliche Probleme für Sexworker und Bordellbetreiber vermeiden helfen soll.

    Es gibt in Berlin die sogenannte „Genehmigungsfiktion“! Da die Ämter den „Huren-Ausweis“, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausstellen können, haben sie ein Behelfsdokument erfunden, womit Sexworkerinnen der Anmeldeversuch bescheinigt wird. In Berliner Bordellbetrieben soll mit diesem Schrieb die Sexarbeit solange legal möglich sein, bis es eben die „Huren-Ausweise“ gibt.

    Aber was macht eine reisende Sexworkerin mit Wohnsitz in Berlin, die dann ab 1. Januar 2017 in ein anderes Bundesland reisen will, wo man die „Genehmigungsfiktion“ womöglich gar nicht kennt und wo Bordellbetreiber sich sicher unsicher sein werden, ob dieses Dokument vor negativen Folgen schützt? Schwierig, weil es eben nicht auf Bundesebene geregelt ist und es sich um eine „Landesbescheinigung“ handelt!

    Als wäre nicht schon alles kompliziert genug, kommen nun also noch Dokumente ins Spiel, deren Status und Geltungsbereich außerhalb von Berlin strittig ist!

    Auch NRW hatte so eine Bescheinigung kurzfristig mal im Umlauf, aber dort gibt es in den meisten Ämtern inzwischen den grünen KFZ-Schein für Sexworker und die „Dinger“ kommen zwar langsam, aber doch zielorientiert in Umlauf. Die Berliner „Fiktion“ könnte länger das Mittel der Wahl sein, um den überlasteten Behörden etwas Luft zu verschaffen.

    Auch der neue Flughafen Berlin-Brandenburg-International erscheint ja vielen in der Hauptstadt als „Fiktion“ und beweist, dass die Berliner Behörden mit der „fiktiven Arbeit“ reichlich Erfahrung haben. Die einen nennen es „Posse“, die anderen eben „Fiktion“.

    Berlin: arm, sexy und fiktiv! Ich wundere mich schon lange nicht mehr und rechne täglich mit individuellen „Ergüssen aus den Bundesländern“. Wer kann, der kann!

    Aktueller Begleitartikel dazu in der „BZ – Berliner Zeitung“: http://www.bz-berlin.de/berlin/prostituiertenschutzgesetz-berlin-setzt-auf-zwischenloesung