Schlagwort: Prostitution

  • Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?
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    Gretchenfrage: Geduldeten Betrieb anzeigen oder nicht anzeigen?

    In etwas mehr als einer Woche, exakt am 1. Oktober 2017, läuft die im neuen Prostitutionsgesetz bestimmte Anzeigepflicht für Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsgewerben, Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeugen ab, die ihr Gewerbe nachweislich bereits vor dem 1. Juli 2017 betrieben haben. Trotz meist vorhandener alten Gewerbeanmeldung und trotz einer Bordellgenehmigung, die viele Betriebe bereits seit Jahren haben, muss nun durch das neue Gesetz alles in die neuerliche strenge Prüfung!

    Wer die Frist versäumt und die Anzeige nicht rechtzeitig (also bis zum 1. Oktober 2017) beim zuständigen Amt einreicht, verliert das Recht den Antrag auf Genehmigung eines Prostitutionsgewerbes innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 zu stellen. Ein verspätet eingehender Antrag kann zu einer Betriebsuntersagung führen und der Betrieb kann dann erst wieder aufgenommen werden, wenn der Antrag irgendwann abschließend bearbeitet wurde. Angesichts der Komplexizität der Angelegenheit, kann dies bei nicht vorbereiteten Behörden durchaus Monate dauern!

    Man hüte sich, aus Nachlässigkeit den Termin zu versäumen und dem Amt den Ball auf den Elfmeter-Punkt zu legen!

    Interessanterweise zeigen sich die „zuständigen Behörden“ in vielen Bundesländern, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen und Bayern, recht entspannt und unwissend. Es wird von nicht geklärter Zuständigkeit gesprochen, von der Anzeigepflicht hat man nichts gehört und welches Amt der Adressat der wichtigen fristgebundenen Meldung ist, weiß man auch vielerorts nicht!

    Wenn man als Betreiberin und Betreiber solche amtliche Antworten bekommt, wähnt man sich in Sicherheit und schimpft womöglich auf Leute wie mich, die den Finger frühzeitig warnend erhoben haben.

    Auch wenn es der angesprochene Sachbearbeiter vor Ort gar nicht böse meint, sprechen wir im Ergebnis von einer versäumten Frist, die man nur schwerlich „heilen“ kann. Der Umstand „passiert ist passiert“ nützt später wenig und man sollte sich nicht abwimmeln lassen! Wenn gar nichts anderes mehr hilft, sollte man als gesetzestreuer Betreiber das Dokument in der jeweiligen kreisfreien Stadt oder dem zuständigen Kreis an den Verwaltungsleiter (Oberbürgermeister, Kreisdirektor etc.) zustellen und dies natürlich per „Einschreiben mit Rückschein“, damit man die Zustellung später zweifelsfrei dokumentieren kann.

    Die Situation ist völlig absurd und durch den angewandten Föderalismus und wirklich ungeklärte Zuständigkeiten kann man „am Ende des Tages“ absolut im Regen stehen!

    Soweit meine Ausführungen zu den „Betrieben“ und „Stätten“, die bau- und gewerberechtlich genehmigt sind! Doch bezogen auf die Anzeigepflicht, beschäftigt mich und meine Kollegen eine viel schwerwiegendere Frage:

    Was machen Betreiberinnen und Betreiber, deren Objekte und Betriebe „nur geduldet“ sind und deren amtliche Genehmigung damit ziemlich in den Sternen steht?

    Wenn ich dem Amt schriftlich erkläre, dass ich, Herr/Frau YX bereits vor dem 1. Juli 2017 an einem Ort XY ein genehmigungspflichtiges Prostitutionsgewerbe betrieben habe und auch weiter betreibe, lege ich ja ein umfangreiches entlarvendes „Geständnis“ ab!

    Die „Duldung“, die ja juristisch als das (vorübergehende) Nichteinschreiten gegen bekannte Missstände gewertet werden kann, begründet in der Regel keinen Rechtsanspruch auf Fortsetzung und zudem können Ämter zur Not auch das „Nichtwissen des Umstands“ behaupten. In den seltensten Fällen wird man die „Duldung“ als amtliches Schriftstück vorliegen haben.

    Bezichtige ich mich nun in dieser „Grauzone“ durch meine eindeutige „Anzeige“ eines ordnungsrechtlichen Verstoßes, wenn ich beispielsweise Wohnraum „zweckentfremdet“ habe, ist mein selbst gefertigtes Schriftstück ein Beweismittel, das ich nie wieder aus der Akte bekomme und das dem Amt weitreichende Möglichkeiten bietet! Selbstmord mit Ansage?

    Zwar gibt es in diesem Zusammenhang auch Urteile, die aus jahrelanger „Duldung“ ein Gewohnheitsrecht ableiten, aber es handelt sich hier um Einzelfallentscheidungen, die nicht repräsentativ sind!

    Noch schwieriger wird die Angelegenheit, wenn nicht klar zu erkennen ist, ob ich z.B. automatisch Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes werde, wenn ich lediglich (möblierte) Zimmer vermiete, die sowohl dem Wohnen als auch der Prostitution dienen. Gerade große Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften mit umfangreichem Wohnungsbestand, wissen manchmal gar nicht, zu welchem besonderen erotischen Zweck angemieteter Wohnraum verwendet wird.

    Wenn ich hingegen möblierte Appartements öffentlich bewerbe und gezielt  als „Räume für Prostitutionszwecke“ offeriere, kann ich mich nur schwer „herausreden“!

    Viele Vermieterinnen und Vermieter machen sich nun, eine Woche vor Ablauf der Anzeigepflicht, nochmals intensive Gedanken und versuchen die Abwägung zwischen Pest und Cholera. Geht man auf Risiko und lässt allem seinen Lauf oder meldet man unklare Verhältnisse schriftlich und unterwirft sich damit gänzlich dem amtlichen Wohlwollen?

    Den „goldenen Mittelweg“ gibt es wohl nicht und die Entscheidung ist sehr kompliziert, weil möglicherweise unglaublich folgenreich! Letztendlich kann kein Anwalt oder Berater diese Entscheidung treffen! Der Anwalt kann als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ unmöglich zu „schrägen Methoden“ raten und an Präzedenzfällen mangelt es absolut. Quo vadis?

  • Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Prostitution 2017 - Düsseldorf - Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!
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    Prostitution 2017 – Düsseldorf – Ordnungsamt versus Wohnungsbordelle!

    Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf beschäftigt sich bereits seit geraumer Zeit intensiv mit dem neuen Prostitutionsgesetz und ich habe in den vergangenen Monaten einige Beratungsgespräche gehabt, bei denen es auch immer wieder um die sogenannten „Wohnungsbordelle“ ging, die nach jahrelanger Duldung nun auf dem Prüfstand stehen! Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben „Hausbesuche“ gemacht und den Betreiberinnen und Betreibern die „neue Rechtslage“, die eigentlich gar nicht neu ist, sondern jetzt nur neu „interpretiert“ wird, unmissverständlich erklärt: in der Stadt Düsseldorf keine Genehmigung bei fehlender baurechtlicher Nutzungserlaubnis, die in NRW ja zwingend zum Betriebskonzept gehört!

    Das Auftreten des Amtes war zwar freundlich, im Ergebnis aber doch ernüchternd. Alle, die gehofft hatten, dass der „Mega-Gau“ ausbleibt, wurden enttäuscht, wobei man aber von Seiten der Stadt gerne auf „Zwangsmaßnahmen“ verzichten möchte und daher die Betreiberinnen und Betreiber von „illegalen Betrieben“ geraten hat, die „Gewerbe“ zeitnah aufzugeben oder neue genehmigungsfähige Objekte zu suchen. Welchen Zeitrahmen es hier genau gibt, wurde nicht verkündet und ob Rechtsmittel greifen könnten, falls es doch zu Verwaltungsakten kommen sollte, kann man nicht sagen! Hier zählt jeweils der Einzelfall und dieser bedarf dann, wenn es „brennt“ unbedingt der anwaltlichen Prüfung!

    Fest steht jedenfalls, dass Düsseldorf „klare Kante zeigt“ und von dieser sicher unpopulären Entscheidung nicht gerade wenige „Wohnungs-Betriebe“ betroffen sein dürften. Die so gern angeführte „einfache Wohnungsprostitution“, wo sich eine mit Wohnsitz angemeldete Sexworkerin in der eigenen Wohnung „etwas dazu verdient“, steht übrigens in der Landeshauptstadt nicht auf dem Prüfstand. Ich habe von Fällen gehört, wo das Ordnungsamt fast fürsorglich ein „Downgrade“ empfahl, um eben nicht zur genehmigungspflichtigen „Prostitutionsstätte“ zu werden.

    Schon jetzt ist erkennbar, dass sich das „erotische Düsseldorf“ in den kommenden Monaten einschneidend verändern wird: nach Sperrgebiet am Hauptbahnhof, Schließung der bekannten Wollersheim-Bordelle in der Rethelstraße, geht es nun den vielen gemütlichen wie gewerblichen „Hostessen-Wohnungen“ an den Kragen und auch so manche „Asia-Massage“ wird es wohl bald nicht mehr geben, wenn das Amt, wie es nun aussieht, etwas genauer hinschaut. Ich selbst habe, als Kenner der Düsseldorfer Szene, schon festgestellt, dass einige asiatische Klingeln in Derendorf nicht mehr läuten und dass eine Reihe von Annoncen aus den bekannten Erotikforen gänzlich verschwunden sind!

    Sicher kein Zufall, sondern der „erfolgreichen“ Arbeit des örtlichen Ordnungsamtes zu verdanken, ein Amt, dass man absolut nicht unterschätzen sollte!

  • Sexworker-Poststelle in Kanzlei Oberhausen ab Oktober 2017

    Sexworker-Poststelle in Kanzlei Oberhausen ab Oktober 2017

    Sexworker-Poststelle in Kanzlei Oberhausen ab Oktober 2017
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    Sexworker-Poststelle in Kanzlei Oberhausen ab Oktober 2017

    Zwischen Oktober und Dezember 2017 beginnt die „Hoch-Zeit“ der Gesundheitsberatungen und Registrierungen für die Sexworkerinnen in Deutschland. Dabei ist eine Zustelladresse von entscheidender Bedeutung, da der „Huren-Pass“ und weitere amtliche Dokumente auf dem Postweg zugestellt werden. Dies gilt natürlich auch für steuerliche Erfassungsbögen und für die Zuteilung von Steuernummern durch die deutschen Finanzbehörden.

    Während die „normale Postzustellung“ im Prinzip an jede deutsche Anschrift mit Briefkasten erfolgen kann, wenn die Sexworkerin es so wünscht, ist es bei Finanzamtspost durchaus ratsam, einen Steuerberater zu bevollmächtigen, der sich um Anträge und Abwicklung fachmännisch kümmert. Da ich seit kurzem mein NRW-Büro in einer Oberhausener Steuerberatungskanzlei betreibe und mit dem dortigen Steuerberater eng kooperiere, sind beide Dienstleistungen quasi in einem zu bewerkstelligen.

    MH-Consulting organisiert den zuverlässigen bevollmächtigen „Postservice“ und die spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft übernimmt auf Wunsch das steuerliche Handling und auch die unter Umständen notwendige steuerliche Erst- oder Folgeberatung!

    Was wird nun konkret angeboten?

    1. Basis-Leistungen

    Bereitstellung einer Post-Zustelladresse für den Versand des „Huren-Ausweises“ und für den
    Erhalt von steuerlichen Erfassungsbögen am Standort Oberhausen. Aus organisatorischen Gründen nehmen wir vornehmlich Kundschaft aus Nordrhein-Westfalen an, die den Standort
    auch persönlich erreichen können.

    2. Plus-Leistungen (optional)

    Steuerliche Erst- und Folgeberatung durch den Steuerberater und Verhandlungen mit den zuständigen Finanzbehörden in NRW möglicherweise auch unter dem Aspekt des „Düsseldorfer Verfahren“, dass ja in Nordrhein-Westfalen umfangreich betrieben wird. Auch mögliche „Selbstanzeigen“ wegen Verstössen gegen diverse Steuerpflichten können natürlich mit den Experten diskutiert werden.

    3. Premium-Leistungen (optional)

    Betreuung des gesamten Meldeprozesses Gesundheitsberatung / Registrierung inklusive notwendiger Terminvereinbarung und Koordinierung mit den jeweils zuständigen Behörden in NRW. Hierzu wird es ab Mitte Oktober eine „private Sozialarbeiterin“ geben, die sich um diese speziellen Belange im Auftrag kümmern wird.

    Die Ankündigung dieses neuen Services erfolgt heute rein informativ. Die genauen Tarife legen wir in den kommenden Wochen in der Kanzlei fest und informieren dann hier im Blog und mit unserem wöchentlichen Newsletter.

    Der gleiche Service wird womöglich auch in unserem Standort Frankfurt/Main Mitte Oktober angeboten werden. Hier müssen allerdings noch einige organisatorische Notwendigkeiten erledigt und vorbereitet werden.

    Alle Sexworkerinnen, die sich für den Service in NRW oder Hessen (Frankfurt) interessieren, können sich gerne bereits jetzt per Mail bei uns melden: howard.chance@t-online.de

  • Howard´s Newsletter – 14.09.2017 – Die Spannung steigt gewaltig!

    Howard´s Newsletter – 14.09.2017 – Die Spannung steigt gewaltig!

    Howard´s Newsletter - 14.09.2017 - Die Spannung steigt gewaltig!
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    Howard´s Newsletter – 14.09.2017 – Die Spannung steigt gewaltig!

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde der erotischen Zunft!

    Vor genau einem Jahr habe ich, nach der Veröffentlichung meines Buches, meinen Infoblog eröffnet, der einen erfreulich hohen Besuch aufweist und hoffentlich wertvolle Informationen geliefert hat und hoffentlich auch weiter liefern wird!

    Die Fragestellungen zum neuen Gesetz sind kompliziert und wir befinden uns nach wie vor in einem Wirrwarr von widersprüchlichen Informationen. Je nachdem wo und in welchem Bundesland man sich befindet, geht es mal lasch und mal bürokratisch streng zu.

    Es gibt Behörden, die sich wohlwollend kümmern, Ämter die vertrösten und natürlich selbsternannte Obersheriffs, die Chancen zur Selbstverwirklichung sehen. Ich habe bereits viel erlebt und es gibt bei Beratungsterminen immer wieder neue Überraschungen.

    Langweilig wird es sicher nicht und man muss sich immer wieder neuen Gegebenheiten anpassen und die „Brains“ immer wieder neu ordnen. Nicht einfach und eine stetig anspruchsvolle Aufgabe.

    Im Monat September bin ich schwerpunktmässig mit den notwendigen „Anzeigen“ für
    Prostitutionsstätten beschäftigt, parallel gibt es aber, gerade nach dem „Fall Müller“ viele Anfragen zur Neuordnung von steuerlichen Belangen, die mein Kollege Steuerberater in Oberhausen bearbeitet.

    Nicht zu verschweigen sind hier die u.U. notwendigen „Nachmeldungen“ von Sexworkern, denen die Steuerfahnder bundesweit auf der Spur sind. Offensichtlich sind hier Daten diverser Werbeportale in Finanzamts-Kreisen im „Umlauf“, mit denen nun die Fahndung arbeitet. Ja, alles unerfreulich, aber eben oft selbst verschuldet.

    In den kommenden Wochen werden wir, also mein Steuerberatungskollege und ich, einige Analysen zur „Steuerpflicht im Rotlicht-Gewerbe“ vorlegen, die für die gesamte Branche interessant sein dürfte. Da ist einfach sehr viel angebrannt und das Feuer lodert weiter.

    Last but not least … ich bin unter einer neuen Rufnummer zu erreichen:

    0151-71885164

    Meine Neigung zum Handy-Verlust ist inzwischen schon legendär, aber in jedem Fall sehr unerfreulich!

    Einen freundlichen Gruß in die Runde sendet heute

    Howard Chance
    http://www.prostitution2017.de

  • Prostitution 2017 feiert Geburtstag – 1 Jahr Informationsportal für die Branche

    Prostitution 2017 feiert Geburtstag – 1 Jahr Informationsportal für die Branche

    Prostitution 2017 feiert Geburtstag - 1 Jahr Informationsportal für die Branche
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    Prostitution 2017 feiert Geburtstag – 1 Jahr Informationsportal für die Branche

    Wie schnell doch so ein Jahr vergeht! – Vor ziemlich genau einem Jahr, habe ich unter der Domain www.prostitution2017.de mein Informationsportal für die Erotikbranche eröffnet und seitdem über. 300 Artikel zu Prostitution, Prostitutionsgesetz und dessen Handhabung veröffentlicht. Statistisch war das fast ein Artikel pro Tag und das Portal hat inzwischen einen nicht zu unterschätzende Reichweite. Klar, für viele Damen und Herren aus der Branche, ist das neue Prostitutionsgesetz von großer Bedeutung, da ja Existenzen bedroht sind und sich die amtlichen Stellen viel Zeit lassen, bevor konkrete Informationen bekundet werden!

    Noch immer gibt es kaum Klarheit, was mit „geduldeten“ Bordellen demnächst geschieht und wie sich die Behörden im Genehmigungsverfahren verhalten werden. Von lascher Handhabung bis hin zur strengsten Anwendung des Gesetzes ist alles möglich und man darf nach wie vor den „politischen Willen“ nicht unterschätzen, der von Ort zu Ort einen sehr unterschiedlichen „Tenor“ haben kann!

    Mir ist es wichtig, von den jeweils aktuellen Entwicklungen zu berichten und dabei auch auf Problemstellungen hinzuweisen, die sich aus meiner praktischen Arbeit als Unternehmensberater im Rotlicht ergeben. Baurecht, Ordnungsrecht, aber auch die Arbeit der Finanzbehörden stehen im Fokus und hier hat sich bereits gezeigt, dass bereits in der Übergangsfrist durchaus mit harten Bandagen gekämpft wird!

    Der Fall „Pascha Müller“ hat gezeigt, dass steuerliche Fragen auch ohne Prostitutionsgesetz
    einschneidend sein können und „Nutzungsuntersagungen“ für bislang geduldete Bordellbetriebe sind baurechtlich auch schon immer möglich! Es ist viel Bewegung in der Szenen und eine ganze Reihe von Sexworkerinnen ist bereits auf „Republikflucht“, um der Registrierung gänzlich auszuweichen. Besser in die Schweiz oder nach Spanien, wo die Behörden angeblich nicht so neugierig sind! Ob das die Lösung ist?

    Nur wer sich informiert, hat eine Chance ab die neuen Gegebenheiten zu reagieren und die“Kopf-in-den-Sand-Taktik“ zerstört nicht nur die Frisur, sondern womöglich auch die Existenz!

    Wenn in den vergangenen Wochen die Anzahl der Portal-Beiträge etwas spärlicher ausfiel, war dies dem Umstand geschuldet, dass ich durch den enormen Beratungsbedarf eher beim Kunden als im Büro war. Prioritäten wurden gesetzt, wobei ich den Portal-Betrieb aber dennoch aufrecht erhalten konnte.

    Bis zum Jahresende und wahrscheinlich weit darüber hinaus, stehen die Zeichen auf Sturm und da ich bundesweit arbeite, ist der Zeitaufwand durch die vielen Reisen durch die Republik beträchtlich. Wenn nicht jetzt, wann dann?

    Zum einjährigen Jubiläum grüße ich Sie und Euch alle herzlich und freue mich auf weiterhin
    intensive Kontakte!

    Stuttgart, den 14.09.2017                 Howard Chance

  • Eilmeldung – Große Steuerrazzia im „Pascha“ Köln mit 250 Beamten

    Eilmeldung – Große Steuerrazzia im „Pascha“ Köln mit 250 Beamten

    Eilmeldung - Große Steuerrazzia im "Pascha" Köln mit 250 BeamtenEilmeldung – Große Steuerrazzia im „Pascha“ Köln mit 250 Beamten

    Mit 250 Beamten wurde in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch das Kölner Großbordell „Pascha“ in der Hornstraße „besucht“. Eine durch und durch martialische Aktion, die nach meinen Informationen unter Leitung und auf Initiative der Steuerfahndung stattfand, die ja schon seit vielen Jahren gegen die „Pascha-Gruppe“ unter Leitung von Hermann Müller seit Jahren an unterschiedlichen Standorten ermittelt.

    Am Montag wurde Hermann Müller in Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der dortige Prozess bezog sich allerdings nicht auf „Taten“ in Köln, sondern hatte Vorgänge im Münchener „Pascha“ im Fokus, wo man Müller zur Last legte, Steuern für „angestellte Damen“ nicht abgeführt zu haben.

    Zum Themenkomplex „selbständig“ oder „angestellt“, werde ich mit meinem Steuerberater in den nächsten Tagen noch ein ausführliches Memo verfassen, da die Thematik viele meiner Kunden betrifft und durch das Urteil ein weiteres „Damokles-Schwert“ über der Branche kreist. Wie man sieht, kann es gefährlich werden! Ich hatte nämlich damit gerechnet, dass Hermann Müller, wenn überhaupt, relativ milde „bestraft“ werden würde. Klar, Müller geht in Berufung oder Revision, dennoch ist das Urteil für die Branche erst einmal ein Schock!

    Ob die neuerliche Kölner Aktion im Zusammenhang mit dem gesprochenen Urteil steht, ist schwer zu sagen. Es könnte sein, dass die Fahnder auf den Augsburger Richterspruch gewartet haben, um dann im „Schwesterbetrieb“ ähnliche „Verstösse“ zu dokumentieren. Da das Augsburger Gericht „Verstösse“ attestiert hat, könnte hier die Steilvorlage gelegen haben. Aber das ist reine Spekulation von Howard, der jedoch öfter den richtigen Riecher hat. Oder etwa nicht?

    Der WDR Köln berichtet, dass es für das Bordell-Gebäude in der Hornstrasse über 200 Durchsuchungsbeschlüsse gab, dass also alle einzelnen Zimmer durchsucht werden durften. Offensichtlich richtet sich die Maßnahme also auch gegen die Mieterinnen, die man wohl nun
    steuerlich unter die Lupe nehmen will!

    Ich schwebe übrigens gerade mit dem ICE von Frankfurt/Main über Köln nach Oberhausen, wo mein Steuerberatungs-Kollege heute zu einem „Krisengipfel“ geladen hat, der durch die Kölner Entwicklungen deutlich an Brisanz gewinnen wird. Einige unserer Mandanten könnten von „Maßnahmen“ bedroht sein, wenn sie ihre Betriebe nicht auf Vordermann bringen und den Konflikt mit den Finanzbehörden suchen. Jede und jeder kennt hier den 2. Sieger!

    Mehr zum verzwickten Thema folgt in den kommenden Tagen per News und natürlich hier in Howard´s Blog. Frisch ans Werk!

  • Howard´s Newsletter – 1. September 2017 – Fristen und Entscheidungen

    Howard´s Newsletter – 1. September 2017 – Fristen und Entscheidungen

    Howard´s Newsletter - 1. September 2017 - Fristen und Entscheidungen
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    Howard´s Newsletter – 1. September 2017 – Fristen und Entscheidungen

    30 Tage bis zum Ende der Anzeigepflicht – Betreiberpflichten ProstSchGesetz Howard Chance und MH-Consulting informieren die Branche

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

    heute beginnt der Monat September und damit haben alle Betreiberinnen und Betreiber von existenten „Prostitutionsstätten“ und „Prostitutionsbetrieben“ noch genau einen Monat Zeit, um der gesetzlich vorgeschriebenen „Anzeigepflicht“ nachzukommen.

    Bis zum 1. Oktober 2017 müssen die Betriebe formell angezeigt werden, egal ob es eine Gewerbeanmeldung oder sogar die Genehmigung eines Bordellbetriebs bereits gibt. Unterbleibt die rechtzeitige Meldung, kann das Amt die Fortführung des Betriebs vorläufig untersagen. Das große Problem ist, dass „geduldete Prostitutionsstätten“, die bislang nicht gemeldet sind, mit der „Anzeige“ natürlich automatisch in den Blick der Städte und Kreise geraten: zeige ich an, dass ich etwas betreibe, was eigentlich nicht zulässig ist, begebe ich mich auf dünnes Eis, da ja die Anzeige in der Konsequenz als schriftliches „Geständnis“ gewertet werden kann! Mein Team befasst sich gerade intensiv mit dieser Thematik und prüft diesbezüglich repräsentative „Einzelfälle“! Wir informieren auch Sie gerne, wenn sich die Problematik auch für Sie stellt!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting erhalten im September 2017 automatisch geeignete Formblätter und Hinweise, damit hier nichts „anbrennt“! Ich selbst und mein Team nehmen in jedem Fall schriftlich oder telefonisch Kontakt auf!

    Neben der „Anzeige“-Problematik, arbeiten wir im Kundenauftrag in diesem Monat auch bereits intensiv an den notwendigen Betriebskonzepten, die bis Ende des Jahres fertiggestellt werden müssen. Ich selbst bin für den Monat diesbezüglich nahezu ausgebucht und nehme nur noch in Ausnahmefällen neue Aufträge an. „Besserung“ ist erst im Oktober 2017 in Sicht! Wegen des enormen Bedarfs stocken wir unser Team gerade nochmals auf, um noch rechtzeitig helfen zu können.

    Ich wünsche allen einen erfolgreichen Monat September und den Mut, die richtigen Entscheidungen zu treffen! Analysieren – Überlegen – Handeln! Jetzt!

    Ihr / Euer

    Howard Chance

    Tel. 0151-71885164

    howard.chance@t-online.de

  • Prostitution – Karaoke Special – Neue schräge Geschäftsmodelle!

    Prostitution – Karaoke Special – Neue schräge Geschäftsmodelle!

    Prostitution - Karaoke Special - Neue schräge Geschäftsmodelle!
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    Prostitution – Karaoke Special – Neue schräge Geschäftsmodelle!

    Es gibt Menschen, die gerne zu kunstvollen „Playbacks“ singen und damit auch noch öffentlich auftreten und „Gesellschaften“ erfreuen: „Karaoke“ heißt das Zauberwort und Karaoke entstand in den 1970er Jahren im fernen Japan als vermeintlich unterhaltsames Partyspiel für den besonderen Geschmack. Nun können die meisten Mitmenschen nicht wirklich super und auch sauber singen. Je schwieriger der Song, desto schräger der Gesang. Was beim japanischen „Capri-Fischer“ noch erträglich sein mag, landet bei hohen Pavarotti-Arien im Kopfschmerzbereich. Mut zum falschen Ton gehört dazu und mit ein paar Bierchen zuviel grölt es sich dann doch ganz besonders gut.

    Inzwischen ist die besondere japanische (Un-)Kultur (man verzeihe meine Arroganz) auch in deutschen Großstädten angekommen und in Städten mit einem hohen Anteil von asiatischen Mitbürgern, gibt es schicke Karaoke-Bars, wo man leckere Cocktails bekommt, wo man kollektiv im „Rudel“ singt oder sich mit Freundinnen und Freunden zu einem privaten „Karaoke-Event“ in einen separaten Raum zurückzieht. Auf Wunsch gibt es auch mehr oder weniger professionelle Karaoke-Sängerinnen und -Sänger, die auf Wunsch für Stimmung sorgen. Ein Gaudi, zumindest wenn man darauf steht. Die Geschmäcker sind verschieden!

    Jetzt werden sich einige Blogleser(innen) sicher wundern, warum sich der gute Howard plötzlich so über Karaoke ereifert, aber wer die Überschrift des Beitrags gelesen hat, kann es sich vielleicht schon denken! Denn „Karaoke“ ist in einigen Lokalen inzwischen der äußerlich schmückene  Rahmen für eine neue Form der (illegalen) Prostitution! Unglaublich, aber wahr! Doch einfach mal der Reihe nach:

    Ich habe ja schon oft über die „chinesischen Massagetempel“ berichtet, die vor einigen Jahren wie Pilze aus dem Boden schossen. Plötzlich waren sie da: die jungen und sehr attraktiven Chinesinnen, die mit Touristenvisum oder Asylpapieren „bewaffnet“ zur erweiterten erotischen Massage antraten und für gutes Geld „herausragende“ Leistungen vollbrachten, die oft auch mit „Gummi-Allergien“ zu tun hatten.

    Nun ist die Luft in diesem speziellen Bereich inzwischen sehr dünn geworden. In fast allen Bundesländern gab es Razzien, nicht wenige Vermittler und „Manager“ kamen in Haft und in vielen Fällen traten die „Massage-Girls“ eine unfreiwillige Heimreise an. Doch wenn 100 Damen abgeschoben wurden, waren nur wenig später wieder neue Fachkräfte im Anflug. Eine Art „Ping-Pong“, bei dem inzwischen aber der deutsche Staat die effektiveren Bälle spielt! Was nützt es, wenn ständig zweckentfremdete Wohnungen geschlossen werden und das Personal im Flieger landet, bevor es ein wenig „heimisch“ werden konnte.

    So suchten einige „Manager“ in den vergangenen Monaten nach neuen Wegen, um das „Geschäft“ irgendwie zu erhalten. Der Tipp eines guten Freundes brachte mich kürzlich mit dem neuen Geschäftsmodell in Kontakt:

    Großstadt, Freitagabend, Karaoke-Bar! Nicht wirklich gut besucht, in einem Kellerlokal gelegen und mit einer Türklingel nebst asiatischen Türsteher bestückt, um den Club-Charakter zu betonen. Kein Einlass ohne die Klingel und im Zweifelsfall eine geschlossene Gesellschaft, die kollektiv fröhlich singt. Members only! Auch ich kam nur rein, weil mich ein bekannter asiatischer Geschäftsmann angemeldet hatte und mich an diesem Abend auch begleitete!

    Eine „frohe Runde“ im Gemeinschaftsraum, dazu einige Separées, die man stundenweise mieten kann und in denen auch eine Getränke-Flatrate enthalten ist. Professionelle Sängerinnen konnte man in einer Fotomappe auswählen, wobei die Art der Fotos schon etwas merkwürdig war: Mädels im Geisha-Kostüm und in Posen, die nicht so ganz nach Gesang aussahen. Aber egal: das muss sicher so und entstammt sicher der japanischen Tradition! Oder etwa nicht?

    Nun, eine Stunde Gesang für 50 € kann man(n) sich ja mal leisten und die Separée-Gebühr von weiteren 50 € schreckte uns auch nicht ab. Also ab in die plüschige schallgedämmte Kammer, die man zum einen abschließen kann und die dann zur Krönung auch noch einen Hintereingang besitzt! 10 qm und 2 Ein- bzw. Ausgänge. Hintergrund-Musik ab, Getränke auf den Tisch und das „Private“ begann. Die „Sängerin“ kam durch die Hintertür, war der deutschen Sprache nicht mächtig und beeindruckte mit einem ostasiatischen Hirtentanz, bei dem schnell der Kimono fiel. Singen im Bikini! Ein undefinierbarer Song, der eindeutig inklusiv Singstimme vom Band kam! Real „Playback“! Genauso überraschend der Auftritt einer zweiten Tempeltänzerin, die mit eindeutigen Gesten versuchte uns zu betören.

    Die gehobene „5“ links plus „3“ rechts war eine Preisansage für weitere „Dienstleistungen“, wobei man die Wahl zwischen „Body to Body“ und „Blasen“ hatte. Überraschung! Statt der „Roten Sonne von Barbados“ aufregende Erotik aus dem Reich der Mitte. Bingo! Wer kommt auf sowas? Da man sich mit dem neuen Konzept auf ausländische Messegäste spezialisiert hat, wie auch immer man diese „anwerben“ mag, entgeht man den üblichen Freier-Foren-Berichten, die ja auch bei amtlichen Stellen selten „ungelesen“ bleiben. Ich habe jedenfalls noch keinen Beitrag zu diesem Thema gelesen!

    Ein „Nischengeschäft“ nach dem im kleinen Rahmen wahrscheinlich kein (amtlicher) Hahn kräht. Jedenfalls hat sich der asiatische Betreiber Mühe gegeben, um das Risiko zu minimieren. Ein Etiketten-Schwindel, den man ganz sicher nicht erwartet und der ein wenig an die diskreten thailändischen Blow-Job-Bars erinnert, bei denen während des Essens diskret unter dem Tisch „geflötet“ wird.

    Bekommen jetzt demnächst alle deutschen China-Restaurants „Gesellschaftsräume“, bei denen die Peking-Ente von nackten Kellnerinnen serviert wird oder erwarten uns womöglich Toiletten mit doppeltem Boden im Sushi-Tempel?

  • Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

    Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

    Prostitution 2017 - Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!Prostitution 2017 – Der bayerische Hurenausweis mit Überraschungen!

    Bislang galt ja der „Hurenausweis“ als „Phantomdokument“, da man ihn im Original noch nicht gesehen hatte! Mal gab es das bedruckbare Papier der Bundesdruckerei angeblich noch nicht, dann wurde in NRW von fehlenden Druckern gesprochen. Nun gibt es aber „ausgestellte Exemplare“, wie auf dem Beitragsfoto zu erkennen ist. Eine liebe Kollegin hat das „Außenblatt“ fotografiert und mir das Foto per Mail gesendet! Merci dafür!

    Das fotografierte Dokument wurde in München ausgestellt und die Sachbearbeiter haben als geplante Tätigkeitsorte die Stadt München und alle Bundesländer namentlich aufgeführt. Dies ist nach den Diskussionen und Erlassen, die es im Sommer 2017 gab, doch sehr überraschend, da man diese „Vereinfachung“ des Verfahrens so eigentlich nicht wollte! Alle Orte sollten namentlich aufgeführt werden und eben nicht pauschal alle Bundesländer!

    Doch die Handhabung in der Praxis ist nun zumindest in München, wo man ja eigentlich sehr gründlich arbeitet, eine andere. Zum einen würden geschätzte 11.000 Gemeinden gar nicht auf das Papier passen, das die Größe eines KFZ-Scheins hat, zum anderen würden Weitermeldungen an alle Gemeinden die digitale Infrastruktur gänzlich zum erliegen bringen.

    Ist die Münchener Vorgehensweise eventuell eine Reaktion auf die „Sabotage-Vorschläge“ von Dona Camen e.V. oder ist der Ausweis möglicherweise nicht rechts-konform? Ich weiß es nicht, um ehrlich zu sein!

    Wird das Dokument in Baden-Württemberg anerkannt? Dort will man ja eine Bescheinigung ausstellen, die ausschließlich im „Ländle“ gilt! Hat das Bayern-Papier dort eine Chance oder muss man sich zusätzlich den „Hurenpass BaWü“ organisieren, wenn man dort arbeiten will?

    Was ist, wenn Orte angegeben sind, wo Prostitution wegen geringer Einwohnerzahl generell nicht erlaubt ist? Diese Orte gehören ja zwangsläufig immer zu einem Bundesland!

    Das gesamte „Verfahren“ wirkt recht absurd und nicht wirklich durchdacht und man hat den Eindruck, dass die Behörden nach dem beliebten Motto

    „Was nicht passt, wird passend gemacht!“

    verfahren und dabei viel flexibler ist, als man denkt! Warum sollte man sich auch unnötige Arbeit machen! Übrigens: Wenn die Behörde eine Bescheinigung „falsch“ oder zumindest „fehlerhaft“ ausstellt, ist dies der Beantragerin und dem Beantrager nicht zuzurechnen!

  • Prostitution 2017 – Howard nach Hospital-Hangover wieder am Schreibtisch

    Prostitution 2017 – Howard nach Hospital-Hangover wieder am Schreibtisch

    Prostitution 2017 - Howard nach Hospital-Hangover wieder am Schreibtisch
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    Prostitution 2017 – Howard nach Hospital-Hangover wieder am Schreibtisch

    Virale Infekte haben oft die unangenehme Eigenschaft, von jetzt auf gleich einzuschlagen und zwar genau in den Momenten, wo man „es“ überhaupt nicht brauchen kann! So ist es mir in der vergangenen Woche passiert, als ich zum Geburtstags meines Vaters in die Heimat reiste und dort mit Schwung und Elan ankam. Doch mit Kraft und Schwung war es binnen Stunden vorbei: wacklige Beine, Fieber und die übelsten Schwitzattacken, die ich je erlebt habe: dreimal neue Bettwäsche in der Nacht und dabei das Gefühl im Whirlpool zu liegen und diesen immer wieder selbst zu füllen.

    Ohne Krankenhaus mit ordentlich Kochsalz-Infusionen nebst etwas Novalgin und einem präventiven Antibiotikum ging nichts mehr und ich musste mich einige Tage bettlägerig ertragen, ohne auch nur daran denken zu können etwas sinnvolles zu arbeiten. Zur Untätigkeit verdammt zu sein, während der Schreibtisch prall gefüllt ist: für mich ein absoluter Albtraum!

    Nun denn: die Beschwerden sind zum Glück abgeklungen, ich bin noch reichlich „schlapp“, habe aber heute das Homeoffice wieder geöffnet und plane die verpassten Termine der vergangenen Tage wieder neu. Auch der Email-Verkehr wird heute wieder in Angriff genommen, morgen stehen diverse Telefonate auf dem Plan und ab kommenden Montag (28.8.) möchte ich wieder auf Tour gehen, wenn es der „Zustand“ irgendwie zulässt.

    Stationen der nächsten Woche sollen dabei zunächst Düsseldorf, Oberhausen und Hannover sein. Danach stehen Frankfurt/Main, Freiburg und der Großraum München im Kalender, wo es recht akuten Handlungsbedarf gibt! Das „Handbuch-Projekt“ wird sich durch die starken Terminnachfragen auch um einige Woche verzögern und ich „alter Mann“ komme im September auch ohne virale Einwirkung ganz sicher ins Schwitzen, u. a. weil sich immer noch keine erfahrene vollbusige Sekretärin gemeldet hat, die nach Voice-Diktat schreiben kann und erweiterte „Branchenkenntnisse“ hat! Inzwischen bin ich auch bereit eine kleinere Oberweite zu akzeptieren, wenn dafür zwischen Ohren „etwas mehr“ ist. Man verzeihe mir diesen Kalauer! Muss wohl das Restfieber sein!

  • Prostitution – Macht es Coco immer noch ohne? – Aufwind im AO-Forum!

    Prostitution – Macht es Coco immer noch ohne? – Aufwind im AO-Forum!

    Prostitution - Macht es Coco immer noch ohne? - Aufwind im AO-Forum!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Macht es Coco immer noch ohne? – Aufwind im AO-Forum!

    Mein Artikel „Coco macht es für 80 € ohne“ gehört zu denen am meisten gelesenen Artikeln in meinem Blog. Er wurde über 9.000 mal gelesen und in verbundenen Foren auch divers kommentiert. Was einige als Ausnahme oder Missstand verstanden, war im letzten Winter in Großstädten schon näher an der Regel, als an der Ausnahme. Zusatzleistung für zusätzliches Geld oder eben ein eher „ungesundes“ Alleinstellungs-Merkmal! Nicht unbedingt ideal für die Volksgesundheit und die damit verbundene Denke!

    Wenn gegen Geld „erlaubt ist, was gefällt“, wird es schwierig und hier setzt der Gesetzgeber ja auch mit der Kondompflicht an, die aber nicht zu überprüfen sein wird.

    Da ja wohl nichts zu überprüfen ist, scheint das „tabulose Angebot“ weiter im Angebot zu sein. Lediglich die offensive Werbung scheint weitestgehend verschwunden zu sein. Logisch: es gibt ja seit dem 1. Juli 2017 ein gesetzliches Werbeverbot, für das es (ausnahmsweise) keine Übergangsfristen gibt. Da könnt schnell das Bußgeld nahen!

    Aufschlussreich sind hier die „geheimen“ Tabulos-Foren, die eben nicht geheim sind, sondern intensiv genutzt werden. Deutsche Domain oder deutsches Impressum sind natürlich selten vorhanden, dafür ist der „Surf-Verkehr“ recht intensiv. Und momentan ist besagter „Verkehr“ und vor allem die Anzahl der neuen „Postings“ überraschend.

    Wo geht noch AO? Wo gibt es „Einschränkungen“? Wo gibt es neue „Stars am AO-Himmel“?

    Die Freier sind gewohnt schmerzfrei und posten frei von der Leber über die AZFs und die Premium-Anbieterinnen, die nach wie vor „stark katholisch“ unterwegs sind. Damit haben die Ämter, die u.U. auch in den Foren unterwegs sind, schon mal Denkansätze und Inhalte für die Akte. Auch wenn Forenberichte nicht zum gerichtlichen Beweis taugen, liegen aber doch starke Indizien vor, um einmal eine intensive Untersuchung zu starten.

    Ticken die Huren jetzt anders? Ich habe da so meine Zweifel … Bei den Freiern stelle ich die Frage erst gar nicht!

    Nenne wir es doch einfach „sexuelle Marktwirtschaft“: Angebot und Nachfrage regeln das Geschäft und das neue Gesetz kann im Bereich der „tabulosen Praktiken“ nicht effektiv beißen, wenn im stillen Kämmerlein nur zwei Personen anwesend sind, die einvernehmlich eine Ordnungswidrigkeit begehen.

    Der „Schutzgedanke“ des neuen Gesetzes bleibt „blanke“ Theorie (man beachte hier das Wortspiel).

     

  • Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Prostitution - Steuerliche Beratung tut Not - Gerade im Rotlicht-Bereich!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Steuerliche Beratung tut Not – Gerade im Rotlicht-Bereich!

    Fast jeder Handwerksbetrieb hat einen Steuerberater, da das deutsche Steuerrecht im Detail recht kompliziert ist und man sich das nötige Fachwissen um steuerliche Zusammenhänge kaum selbst aneignen kann und man zudem oft einfach nicht die Zeit hat mögliche Strategien intensiv zu überdenken! Ständige neue Erlasse, Änderungen im Steuerrecht, unterschiedliche Betriebsformen, ausländische Gesellschaften, Unternehmensnachfolge, Ausschüttungen: hier können nur spezialisierte Steuerberater den Überblick behalten!

    Gerade in der Rotlicht-Branche, wo die Finanzbehörden durch das vornehmlich fließende Bargeld eine geradezu unglaubliche „Steuerhinterziehung“ vermuten und wo Sexworkerinnen gerne ohne „Steuernummer“ arbeiten, sind durch das neue Gesetz, das „Regulierung“ vorsieht, die auch steuerliche Erfassung beinhaltet, steuerliche Aspekte und eine entsprechende „Aufstellung“ mehr als nötig!

    Da man als Sexworkerin und als Betreiber(in) immer ein Stück weit unter „Generalverdacht“ steht, sollte man nicht „unberaten“ in den Ring steigen! Das kann einfach nur schiefgehen!

    In der Praxis stellt man aber immer wieder fest, dass viele Steuerberater „Rotlicht“ nicht wirklich mögen oder von diesem speziellen Bereich wenig Ahnung haben. Nicht etwa, weil die Berater schlicht zu dumm sind, sondern weil einfach die Bereitschaft fehlt, sich mit den Problemstellungen des Rotlichts intensiv zu beschäftigen!

    Stiefmütterlich behandelte Mandate taugen auch nichts und wenn dann auch noch wegen des vermeintlichen Schmuddelfaktors „Mondpreise“ aufgerufen werden, hat man Klarheit!

    Zum Glück gibt es Steuerberater, die nicht primär durch die pseudo-moralische Brille blicken, sondern einfach eine gute Arbeit machen und einen erotischen Betrieb genauso seriös beraten, wie jeden anderen „normalen“ Betrieb auch.

    Ich bin sehr froh mit den Kollegen aus Oberhausen Partner gefunden zu haben, die keine Vorbehalte haben und „auch“ rote Mandate übernehmen, ohne dabei Goldkettchen anzulegen und „Stullen-Manni“ zu imitieren.

    Da die Kollegen, die übrigens für alle „Steuerpflichtigen“ arbeiten und sich nicht als „Rotlicht-Kanzlei“ verstehen, gerade eine neue Webpräsenz veröffentlicht haben, möchte ich diese heute gerne vorstellen und Ihrem Vertrauen empfehlen! Ich kooperiere nun mit dem engagierten Geschäftsführer seit gut einem halben Jahr und bin immer wieder erfreut, wenn
    wie im Sinne der Kundschaft gemeinsam Erfolge erzielen!

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