Schlagwort: Prostitution

  • Prostitution 2017 – News, Meldungen, Presseschau – 13. Oktober 2017

    Prostitution 2017 – News, Meldungen, Presseschau – 13. Oktober 2017

    Prostitution 2017 – News, Meldungen, Presseschau – 13. Oktober 2017

    Nachdem das „neue“ Gesetz am 1. Juli 2017 seine Rechtskraft erlangte, war erst einmal eine ziemliche Ruhe im deutschen Blätterwald und Mitteilungen der Behörden blieben fast flächendeckend auf, da man ja „an vielen Orten“ oder sagen wir besser „an fast allen Orten“ den Startschuss nicht gehört hatte! Ein Jahr Vorbereitung hat nicht gereicht und die „Täler der Ahnungslosen“ wirkten eher wie ein „Grand Canyon“, mit Verlaub, meine Damen und Herren!

    Nicht einmal die alte SPD-Devise „wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis“ wurde befolgt, man hielt es eher mit dem Prinzip von Helmut Kohl, der sich gerne für „aussitzen“ entschied und damit sogar politische Erfolge erzielte. Egal!

    „Entscheidend ist, was hinten rauskommt!“

    So sei der Kanzler der Einheit und „aller Deitschen“, der in diesem denkwürdigen Jahr verstorben ist und als „der letzte deutsche Kaiser“ entsprechend zu Grabe getragen wurde.

    Wenn ich an „hinten“ denke, denke ich an „Unrat“ (als schönes Wort für Scheisse) und in vielen Fällen spüren wird schon jetzt, dass beim neuen Gesetz vieles nicht „zu Ende“ gedacht wurde!

    Nun, Mitte Oktober 2017, kommen in den Medien fast täglich Meldungen zum neuen Prostituiertenschutzgesetz und endlich auch Pressemitteilungen von Bundesländern und diversen Kommunen, die den Winterschlaf offensichtlich noch nicht im Blick haben. Ich gebe heute einmal eine Reihe von Pressemeldungen hier weiter, ohne umfangreich zu kommentieren. Wichtige Themen werde ich dann in der kommenden Woche nochmals gesondert, in Form von neuen Artikeln, aufgreifen. Verstehen wir den heutigen Beitrag also als aktuelle Presseschau mit weiterführenden Links.

    News about Prostitution – Neuigkeiten zum Prostitutionsgesetz

    Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die amtlichen Informationen zum neuen Gesetz deutlich erweitert. Es gibt nun vielfältige Informationen, wie man das Gesetz in Hamburg umsetzen will und welche Stellen dafür zuständig sind. Die „Zeit“ verkündet sogar stolz: „Als eines der ersten Bundesländer hat Hamburg mit der … Beratung begonnen!“ Zeit für einen Fleisskeks für die emsigen Beamtinnen und Beamten? Seriöse Infos findet man auf der Homepage der Stadt Hamburg zur Prostitution

    Hamburg Reeperbahn, Oma Schulze zur Enkelin: „Du, mei Dirn. Wat steen denn da für komische Fraun rüm? – Du, Oma, das sind Prostituierte! – Die Oma: Na na, wenn da nich mal en paar Nudden bei sin!“

    In Baden-Württemberg mit der Landeshauptstadt und der Landesregierung in Stuttgart gibt man „jetzt“ richtig Gas, wie N24 /  Welt gerade plakativ wie trotzig verkündet: „Ministerium macht Tempo beim Prostitutiertenschutzgesetz“. Wurde ja auch Zeit, denkt der spöttisch veranlagte Betrachter! Im „Ländle“ brauchte man bislang eher „ein Tempo“, um sich die Tränen abzuwischen.

    Gell, Herr DR. Pfleiderer, da müsche mer ah was mache mit de Proschdiduierde. Ach, Herr Häberle, Herr Häberle, da sagen se was!

    Auch Rheinland-Pfalz rüstet mächtig auf! In Mainz sollen 3 neue Stellen geschaffen werden, wie der SWR jetzt berichtete. Ok, nach einer Phase „Mainz, wie es singt und lacht“, geht man dort wohl nun auch an die Arbeit?

    Die Amtsärzte aus Hessen treffen sich in „Darmstadt“, wie bezeichnend, um eine gemeinsame Beratungsstrategie zu entwickeln, wie „Metropolnews“ vermeldet! Die Ordnungsämter haben aber meines Wissens immer noch keine konkrete Planungen betreffs Umsetzung und sind noch in der hessischen Protestphase?

    Aus Saarbrücken, der Heimat der Dudenhöfers, hört man erstmals „Töne zum Thema“: „Wenn Bürokratie auf das Rotlichtmilieu trifft“ titelt die „Saarbrücker Zeitung“. Am 24. Oktober 2017 will der Saarbrücker Landtag die Landesverordnung durchboxen. Auch enorm zeitig! Man hätte doch auch den 11.11. nehmen können. Das Jahr ist eh rum!

    Soviel für heute einmal zu einigen Themen, die unsere Presse derzeit bewegen. Hauptsache es bewegt sich etwas? Könnte man meinen … Hurra!

  • Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Screenshot Stuttgarter Nachrichten

    Prostitution 2017: Bordellbetreiber Jürgen Rudloff in Haft und angeklagt!

    Der bekannte Stuttgarter Rotlicht-Unternehmer Jürgen Rudloff ist wenige Tage vor der Anklageerhebung wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Millionenbetrug durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Untersuchungshaft genommen worden. Nach fast 3 Jahren Ermittlung, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben und der Haftbefehl wurde wegen „dringendem Tatverdacht“ sowie „Flucht- und Verdunklungesgefahr“ erlassen.

    Begonnen hatte es im November 2014 mit einer Großrazzia im „Paradise Stuttgart“, bei der  Hunderte von Polizisten im Einsatz waren und bei der u.a. auch der Marketingchef des „Paradise“ festgenommen und für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen wurde.

    Der Geschäftsleitungsetage um Unternehmer Jürgen Rudloff werden fragwürdige Geschäfte mit Rockergangs angelastet, bei denen Frauen womöglich unfreiwillig ins Stuttgarter Bordell verbracht wurden und dort dann ihre Arbeit verrichteten. Sogenannte „Loverboys“ und „Aufseherinnen“, die den „United Tribunes“ zugerechnet werden, wurden im Zusammenhang mit der Razzia von 2014 in getrennten Verfahren bereits verurteilt.

    In Stuttgart wird es in absehbarer Zeit nun zu einem großangelegten Prozess kommen, bei dem sich Jürgen Rudloff, der Marketingleiter und weitere Führungskräfte als Beschuldigte auf der Anklagebank wiederfinden werden. Laut einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ drohen dem Hauptangeklagten bis zu 10 Jahre Haft, wenn sich die Vorwürfe beweisen lassen und der Wahrheit entsprechen.

    Neben Menschenhandel und Zuhälterei, steht auch Millionenbetrug in der Anklageschrift. Hier sollen Investoren betrogen worden sein, die Geld in das Paradise-Firmengeflecht investiert haben und deren Geld dann angeblich für „private Zwecke“ verwendet wurde. Hierüber berichtet auch die Bild-Zeitung Regionalausgabe Stuttgart.

    Das Jahr 2017 und die großen Verfahren gegen bundesdeutsche „Rotlicht-Magnaten“. Erst  Hermann Müller, jetzt Jürgen Rudloff. Sowas macht die Branche natürlich nervös, da ja im Rotlicht-Milieu mitunter an der Legalitätsgrenze gearbeitet wird und da erotische Großbetriebe einen enormen Bedarf an jungen unverbrauchten „Mädels“ haben, der manchmal auf illegale Weise gedeckt wird.

    Auch wenn der Chef des jeweiligen „Imperiums“ davon meistens keine direkte Kenntnis hat und sich Dinge schon einmal autonom „entwickeln“, wird er dennoch in die Haftung genommen und dann eben manchmal mit der ganz prallen Gewalt des Gesetzes!

    Da ich einige der beteiligten Protagonisten persönlich kenne und ihnen solche „Geschäfte“ nicht zurechnen kann, verweise ich auf die „Unschuldsvermutung“, die selbstverständlich immer gilt!

    Die EMMA Team Alice Schwarzer sieht sich „bestätigt“ … sind doch deren Freunde Hermann Müller und Jürgen Rudloff nun „kaserniert“. Siehe Statement:

    http://www.emma.de/artikel/bordellchef-rudloff-verhaftet-334875

  • Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Steuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen PraxisSteuerseminar in Essen: Prostitutionsstätten in der betrieblichen Praxis

    Fast könnte man meinen, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine tapferen  Mannen das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ erfunden haben, denn man findet kaum „Schutzfunktionen“ im juristischen Machwerk, aber jede Menge Ansätze, um dem Fiskus wirksam zu neuen Einnahmen zu verhelfen.

    Jede Menge Erotikbetriebe in Deutschland werden demnächst zu „Prostitutionsstätten“, die umfangreiche neue Aufgaben zu erledigen haben: Baurecht, Ordnungsrecht, aber auch das sehr leidige Thema „Steuer“ werden durch das neue Gesetz sehr bedeutsam! Wir alle haben vom „Fall Müller“, von der Razzia im Kölner „Pascha“ gehört und ich selbst bin seit einigen Wochen immer wieder mit „Steuerstrafverfahren“ konfrontiert worden, da wohl umfangreiche „Sexworker-Daten“ an die deutschen Finanzbehörden gegangen sind und das, bevor überhaupt „Huren-Ausweise“ erstellt und Daten weitergegeben werden konnten.

    Während die Ordnungsämter noch sehr verhalten agieren, scheinen die Strategien der Finanzfahnder bereits klar definiert zu sein. Man will von den nicht wenigen hauptberuflichen Sexworkerinnen nicht nur Einkommen- sondern zusätzlich auch Umsatzsteuer! Wenn nun die Damen, aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlen, wird seit einiger Zeit versucht die Betreiberinnnen und Betreiber als „Generalunternehmer“ in die Steuerpflicht zu nehmen. Aus selbständigen Sexworkerinnen werden „abhängig Beschäftigte“ mit allen daraus resultierenden Folgen?

    Klingt verwegen, wird aber durchaus so gehandhabt, wenn z.B. ein Bordellbetrieb als Einheit auftritt und unverhohlen „unsere Damen“ präsentiert und zudem mit Dienstplänen und Dienstanweisungen Steilvorlagen liefert. Gibt es dann im Haus keine Einzelaufzeichnungen oder ein nicht manipulierbares Kassensystem, kann das Unglück steuerlich schnell nahen.

    Damit Sie nicht in diese Falle tappen und eventuell in Ihrem einzureichenden Betriebskonzept unwissend Umstände schildern, die beim Finanzamt zu Applaus führen, biete ich Ende November 2017 ein Intensiv-Seminar an, bei dem wir die neuen (und alten) Anforderungen der steuerlich korrekten Betriebs- und Buchführung erläutern und Ihnen Wege aufzeigen, schwerwiegende Fehler zu vermeiden!

    Samstag, 25. November 2017 – Essen – GHotel Stadtmitte – 11 bis 17 Uhr

    Intensiv-Steuerseminar: Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe in der betrieblichen Praxis

    Während ich die Moderation übernehme, aktuelle Entwicklungen beleuchte und Beispiele aus der Praxis aufzeige, wird Herr Steuerberater Deak aus Oberhausen, der sich intensiv in die Thematik eingearbeitet hat und gemeinsam mit mir seit Monaten an konkreten Lösungen für Mandanten arbeitet, die momentan „gängigen Praktiken“ erläutern und darüber hinaus neue rechtskonforme Wege aufzeigen.

    • Wie führe ich (m)eine korrekte Bordellkasse?
    • Wie stimme ich mich mit dem Finanzamt ab?
    • Wie vermeide ich für die entstehende Umsatzsteuer von „Mieterinnen“ und „Subunternehmerinnen“ in Haftung genommen zu werden?
    • Wie wird die 50/50-Praxis von Finanzämter interpretiert?
    • Ist das „Düsseldorfer Verfahren“ sinnvoll oder sollte man besser darauf verzichten?
    • Was ist zu tun, wenn Zoll oder Steuerfahndung einfliegt?
    • Welche besonderen Hinweis- und Aufzeichnungspflichten müssen demnächst erfüllt werden und wo entstehen dabei Probleme?
    • Was müssen „Hausdamen“ und „Betriebsleiter“ demnächst unbedingt wissen?
    • Mit „einem Bein bereits im Knast?“ – Panikmache bundesweit?
    • Timeline – Was ist jetzt wichtig?

    Diese und viele weitere Themen werden wir im Praxisseminar erläutern und besprechen und das ganze natürlich im diskreten wie verschwiegenen Rahmen eines Hotels in Essen-Mitte. Um intensiv arbeiten zu können, ist die Teilnehmerzahl begrenzt! Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich!



    Der vorgesehene Zeitplan der Veranstaltung:

    11.00 Uhr – Eintreffen / Check-In

    11.15 Uhr – Begrüßung und Einführung durch Howard Chance

    11.30 Uhr – Arbeitsphase I – Steuerberater Christian Deák – Steuerliche Praxis

    13.00 Uhr – Mittagspause – Büffet – Imbiss

    13.30 Uhr – Arbeitsphase II – Steuerberater Christian Deák / Howard Chance

    15.00 Uhr – Kaffeepause

    15.15 Uhr – Howard Chance stellt vor – Neuigkeiten aus der Branche

    15.45 Uhr – Christoph Rohr stellt die „Zustelladresse“ vor!

    16.00 Uhr – Arbeitsphase III – Offene Diskussion – Aussprache

    17.00 Uhr – Ende der Veranstaltung


    Teilnahmegebühr (inkl. Seminarunterlagen, Mittagsbüffet, Candy-Bar, Kaffee, Softdrinks):

    260 € pro Person (für Betreiberpaare aus einem Betrieb 300 € für 2 Personen) 

    Kundinnen und Kunden von MH-Consulting und/oder der Steuerkanzlei erhalten 10% Rabatt!
    Da das Tagungshotel über eine große Anzahl von komfortablen Zimmern verfügt, kann auch eine weitere Anreise lohnen! Eine Reihe von Seminarteilnehmern ist bereits im Hotel „eingebucht“!


    Hachestraße 63 – 45127 Essen

    Homepage GHotel Essen

    Interessante Tarife gibt es sowohl auf der Hotel-Homepage, aber auch bei HRS.de und booking.com.


    Kurzfristige Anmeldungen zum Seminar bitte per E-Mail an howard.chance@t-online.de

    Veranstalter: MH-Consulting Marcus Heinbach & Partner in Kooperation mit der DHW Steuerberatungsgesellschaft mbH, beide Unternehmen geschäftsansässig Bergstraße 22 in 46117 Oberhausen. Steuerberatung durch Christian Deák (Master in Taxation).

  • Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!Prostitution 2017: Hamburg gibt (verspätet) Gas bei Umsetzung!

    Von Montag an, damit ist vermutlich der 2. Oktober 2017 gemeint, kümmert sich die Freie und Hansestadt Hamburg um die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. So ist es einem Bericht des NDR zu entnehmen, der gestern veröffentlicht wurde. Man ist nicht wirklich früh dran und will die beschlossenen Regelungen „nach und nach“ umsetzen.

    Die Gesundheitsberatung für Sexworkerinnen ist an einer zentralen Stelle in der Kurt-Schumacher-Allee bereits seit September möglich, allerdings soll der Standort in 2018 nochmals gewechselt werden. Ab Mitte Oktober soll dann auch die eigentliche Anmeldung (Stichwort Hurenpass) möglich sein, allerdings weiß man noch nicht genau, wo dies stattfinden soll.

    Verantwortlich soll das Bezirksamt Altona sein und weitere Infos sollen dann folgen. Dazu hat die Stadt Hamburg eine Infowebseite eingerichtet, die „ständig aktualisiert“ werden soll:

    http://www.hamburg.de/prostitution/8992960/prostituierte/

    In Hamburg hat die „Sexworker-Registrierung“, wie der NDR berichtet, Vorrang. Wie man die Betreiber in die Pflicht nehmen will und wann hier Erlaubnis-Anträge bearbeitet werden können, steht noch in den behördlichen Sternen. Angeblich sollen 10 Mitarbeiterinnen und
    Mitarbeiter für die Aufgaben „rund um die Prostitution“ eingesetzt werden. Ob man bereits
    entsprechende Fachkräfte hat oder diese noch suchen muss? Who know´s?

    Aber ein bisschen Aktivismus kann ja nicht schaden … findet der geneigte Beobachter. Hamburg setzt die gängige Praxis vieler Bundesländer fort und hat die Angelegenheit im absoluten „Schongang“ vorbereitet. Wie dann praktisch umgesetzt wird, bleibt offen und man hofft vielleicht sogar, dass sich „Dinge“ von selbst erledigen?

    Solange, wie jetzt auch in Hamburg, die Regularien noch nicht verbindlich definiert sind, wird es auch keine wirksamen Kontrollen geben können, da ja die Rechtsgrundlagen teilweise fehlen. Wenn ich kaum Huren-Ausweise ausgeben konnte und der „Mangel“ durch Verschulden der Stadt entstand, ist flächendeckende Überprüfung sinnlos und auch bei den Erlaubnisanträgen und Betriebskonzepten ist der kommende Bearbeitungsstau Anfang 2018 schon absehbar.

    OK, die nächste Frist, nämlich der 31.12.2017 steht, aber was dann zeitlich weiter passiert, bleibt abzuwarten. Hier ist selbst der Prophet einstweilen überfordert!

  • Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden

    Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden

    Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017: Frankfurt am Main, Bäcker Eifler, Sex und Reptiloiden

    Durch einige widrige Umstände und willkürlich entstandene „Not-Termine“, konnte ich meinen sehnsüchtig geplanten Kurzurlaub nicht antreten und verbrachte die letzten 6 Tage bei den japanischen Freunden im „Toyoko Inn“ am Frankfurter Hauptbahnhof, wo ich inzwischen schon meinen eigenen Schreibtisch beantragt habe, da mein Übernachtungskontingent für 2017 schon bei etwa 50 Nächten liegt. Aber das nur am Rande bemerkt!

    Frankfurt am Main hat ja bekanntlich ein sehr breites Angebot an „käuflicher Erotik“ und dementsprechend groß ist natürlich auch die Nachfrage nach Beratung in vielfältiger Art. Da meine Kundinnen und Kunden stets auf meine Diskretion vertrauen können, gebe ich natürlich die Inhalte der Konsultationen hier wohlweislich nicht wieder, sondern beschränke mich auf die groben Inhalte: Betriebkonzepte, Steuerstrafverfahren, Anzeigen zum 1. Oktober 2017 und einige baulichen Fragen wurden intensiv behandelt. Alltagsgeschäft!

    Doch man braucht ja zwischen und nach den Terminen auch etwas „Zerstreuung“, die man eigentlich nicht im „Bahnhofsviertel“ suchen sollte. Die Häuser mit den bunten roten Lichtern sind generell „Tabu“, doch auch das erweiterte Umfeld ist durchaus mit Vorsicht zu geniessen.

    Schon am Donnerstagnachmittag wurde mein Kaffeegenuß beim bekannten Bäcker Eifler in der Kaiserstrasse stark beeinträchtigt, als über 10 Polizeifahrzeuge und 2 Notarzt-Wagen in das Viertel rasten, um das „Rote Haus“ zu umstellen. Eine Festnahme-Einheit mit Helmen, Maschinenpistolen und Schutzwesten zog auf und der Verkehr kam zum Stillstand. Bierflasche gegen Rambo-Messer, war später in der Zeitung zu lesen. Zwei Hitzköpfe hatten sich in der Spielstube neben dem Puffhaus traktiert. Ergebnis: zwei erheblich verletzte Streithähne, die ins Krankenhaus verbracht wurden. Dass die Ordnungshüter gewichtig taten und mal schnell mit den Flinten durchs Laufhaus liefen, ist völlig normal.

    Was wie eine „Cobra 11-Inszenierung“ wirkte, ist am Bahnhof ganz normal und soll öfter vorkommen. Warum bloß?

    Japanische Touristen, die im Rudel an der Szenerie vorbeizogen, hatten natürlich ihre Handies im Anschlag und waren der Meinung, dass dies ein inszeniertes Touristen-Spektakel sei. Karl-May-Festspiele? Ninja-Warrior Special Edition? Wie auch immer …

    Zurück bei „Eifler“, hatte sich eine neuerlich illustre Mischung von Bürgern versammelt, die dort ganztätig die Sitzgruppen vor der Tür belagern und bei Kaffee, Zigaretten und Kuchen nachhaltig oder oberflächlich ins Gespräch kommen. Politik, Szene-News und „Big Business“. Blinde, die von der Farbe reden und Visionäre, die theoretisch so richtig durchstarten. Alle waren schon mal Pleite, setzen aber in 2017 noch einmal zum großen „Finale“ an.

    Ein Herr im fleckigen Trenchcoat outete sich ungefragt als „Mossad-Agent“, der für die Eigentümer der Frankfurter Eroscenter tätig ist und „Unterwanderungen“ frühzeitig verhindern soll. Der macht das so geheim, dass ihn jeder kennt, was aber sicher seine „Strategie“ ist. Gegenüber saß ein älterer Herr in Lederjacke, dem die polnische Staatsbank 25 Millionen Euro schuldet und der sich bei der EZB heftig beschweren will. Da er dort keinen Termin bekam, saß er nun beim „Eifler“ und fragte die vorbeilaufenden rumänischen Bettlerinnen ständig nach „Saxofon“, was wohl das Codewort für „Blasen im Gebüsch“ sein soll.

    Doch die älteren Damen scheinen nicht so musikalisch zu sein! Die Gebete des Investors wurden nicht erhört! Egal … vielleicht wurde ja nur der Code geändert! Völlig geschmacklos und ausgrenzend war dann der Kommentar des Musikers, der grinsend verkündete:

    „Die spielen alle prächtig Saxofon. Haben die von ihren Vätern und Opas gelernt!“ Pfui Teufel!

    Eine russische Lady mit großem Busen und zu knapper Bluse, zog nun unsere Blicke auf sich! Sie war aufgeregt, weil sie ihr Lover wohl versetzt hatte. Sie brüllte Schimpfkanonaden in ihr Handy und wurde erst ruhiger, als sie vom „Mossad“ zur Quarkschnitte eingeladen wurde. Guten Appetit! Nebenbei stellte sich heraus, dass Olga gebrauchte koreanische Massagemaschinen verkauft, die irgendwo in Putins Reich vom Laster gefallen sind. Die Prospekte landeten auf dem Tisch und alle anwesenden Bahnhofsbürger blätterten in den zerknitterten Unterlagen. 500 Dollar auf den Tisch und in einer Woche kommt die Maschine dann ins Haus! Na, ob man da nicht unter Umständen vergeblich wartet?

    Inzwischen war es ja schon dunkel geworden und „Eifler“ hat nun mal nicht so lange auf. Aber da die Konferenz ja noch nicht beendet war, wurde ein „Umzug“ beschlossen und zwar in den „Bier Brezel“, wo es die altdeutsche Frikadelle und dazu Pils satt gibt. Hurra! Nachschlag!

    Einige „Zecher“ waren nach 5 Kaffee schon blank und traten den Rückzug an! Der harte Kern hatte noch nicht genug von merkwürdigen Geschichten, die jeder Grundlage entbehren!

    Im „Brezel“ trafen wir Hans, der den „Mossad“ nicht mag, weil der angeblich der größte Dummschwätzer im Viertel ist und seit seiner Pensionierung bei der Stadtreinigung psychische Probleme haben soll. Seine Ehe mit einer Thai-Dienstleisterin aus der Taunusstrasse soll zerbrochen sein, seit er im Trenchcoat unterwegs ist. Aha!

    Hans gab den erfahrenen Banker, sprach über seine Freundschaft mit Josef Ackermann, mit dem er schon oft im Whirlpool gewesen war und regte sich über „die ganzen Irren“ auf, die man rund um den Bahnhof so trifft. Dass er aber dennoch den Schulterschluss sucht, spricht eine klare Sprache. Oder?

    „Schuld an allem sind die Reptiloiden! Aber die Bevölkerung ignoriert das einfach!“

    Oh, auch Hans hat also eine „Botschaft“, die er unters interessierte Volk bringen will! Angela Merkel und Donald Trump sind nicht von dieser Welt. Sie sind Halbwesen, die unsere Energie rauben wollen. In den Banktürmen sitzen deren „Führer“, die aus „Illuminaten“ und „Freimaurern“ bestehen, aber in „Wirklichkeit“ übel gesonnene Reptiloiden sind.

    Gibt es hier zuviel Schnaps? Was hat man in Frankfurt ins Trinkwasser gekippt? Wirkte Hans zunächst strukturiert und sachlich, kam er nun als „Häuptling der Irren“ auf die Bühne und ich zog es vor, schnell zu verschwinden, bevor ich selbst noch anfangen würde, weiße Mäuse in Mengen zu sehen. Hält ja kein Mensch aus!

    Bezeichnend war dann noch die letzte Szene, die ich in einem Kiosk erlebte. Ich wollte meine Sucht nach Zigaretten stillen und wurde von einer hageren Dame angerempelt, die mich müde anzwinkerte und mir dann „Saxofon“ ins Ohr flüsterte. Die kurze Ouvertüre sollte im Hinterhof für schlappe 20 € erfolgen.

    „Hoch lebe die Musik! Dass beide Beutel gefüllt blieben, ist sicher kein großes Wunder!“

  • Prostitution 2017 – Stichtag 1. Oktober 2017 – Fristablauf & Konsequenzen

    Prostitution 2017 – Stichtag 1. Oktober 2017 – Fristablauf & Konsequenzen

    Prostitution 2017 - Stichtag 1. Oktober 2017 - Fristablauf & KonsequenzenProstitution 2017 – Stichtag 1. Oktober 2017 – Fristablauf & Konsequenzen

    Der heutige 1. Oktober 2017 ist im neuen Prostituiertenschutzgesetz ein wichtiges Datum für alle, die bereits vor dem 1. Juli 2017 ein „Prostitutionsgewerbe“ nachweislich betrieben haben! Wer zu diesem Personenkreis gehört, hat durch eine „Anzeige“ (also eine Meldung bei der zuständigen Behörde), die fristgemäß bis zum 1. Oktober 2017 eingegangen ist, die Möglichkeit ihr / sein Gewerbe vorläufig weiter zu betreiben und dann bis spätestens 31. Dezember 2017 einen Erlaubnisantrag zu stellen und ein Betriebskonzept zur Genehmigung einzureichen.

    Wie wir aber bereits berichtet haben, legen scheinbar nur NRW, Bayern, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg gesteigerten Wert auf die Frist 1. Oktober 2017, die das Bundesgesetz vorsieht. In den anderen „Regionen“ erscheint die Frist wie nicht ins Gesetz geschrieben und man weigert sich (wie in Sachsen-Anhalt) sogar, den Eingang von solchen „Anzeigen“ zu bestätigen, da man schlicht „nicht dazu ermächtigt wurde“!

    Nun gut, wenn es mir unmöglich gemacht wird, ein Dokument fristgemäß vorzulegen, kann mir das später nicht zum Nachteil gereichen und alle, die mit ihrem „guten Willen“ gescheitert sind und dies auch dokumentieren können, haben in der Regel nichts zu befürchten, da das „Verschulden“ nicht beim „Anzeigeerstatter“ zu suchen ist, sondern bei der „zuständigen Behörde“, die sich dann für „nicht zuständig“ erklärte. Komplizierte Verwaltungsakte und ein sehr nachlässiger Umgang mit einem Bundesgesetz, dessen Inhalt und Fristen man seit einem Jahr kennt!

    Am Rande erwähnt sei hier, dass eine „Anzeige“ bei einer Behörde grundsätzlich eine Erklärung ist, die nicht der Bestätigung bedarf. Wenn ich etwas per Einschreiben oder Fax beim Amt „zustelle“, habe ich meine Pflicht erfüllt! Einfach schreddern darf das Amt nicht und muss sich dann eben Gedanken machen, was man mit den „unerwünschten Anzeigen“ anfängt! Nicht das Problem des „Kunden“ oder Bürgers!

    Falls man sich, wie in Bayern und NRW, rechtzeitig „gemeldet hat“, ist nichts zu befürchten und wenn man es anderenorts nachweislich „bemüht“ hat, sollte man auch auf der sicheren Seite sein und man hat nun 3 weitere Monate Zeit, um Erlaubnisantrag und Betriebskonzept zu entwickeln.

    Die nächste Frist ist nämlich der 31. Dezember 2017 und das gleich in mehrfacher Hinsicht:

    Am 31.12.2017 endet die Übergangsfrist für den „Huren-Ausweis“. Ab 1. Januar 2018  sollte das unbeliebte Dokument in Besitz genommen sein!

    Am 31.12.2017 endet die Frist für den Erlaubnisantrag und die Einreichung der Betriebskonzepte für Betreiberinnen und Betreiber!

    Am 31.12.2017 endet die selbstauferlegte „Kontrollruhe“ der Behörden. Ab 1. Januar 2018 soll (flächendeckend?) kontrolliert werden!

    Ich rufe die Termine immer wieder in Erinnerung, auch wenn man mich dadurch vielleicht für
    eine Nervensäge hält! Damit kann ich leben!

  • Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!

    Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!

    Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Kondompflicht in Vorbereitung!

    Dass eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Prostituiertenschutzgesetz in Karlsruhe „anhängig“ ist, die vom Frankfurter Verein Dona Carmen e.V. initiiert wurde, ist keine Neuigkeit, weil viele Portale und die Medien in Deutschland davon im Juni / Juli 2017 umfangreich berichtet haben. Zum Verfahrensstand habe ich keine Informationen und die Mühlen von Deutschlands höchstem Gericht mahlen bekanntlich sehr langsam.

    Nun macht eine weitere Initiative von sich reden, die gerade unter der Federführung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Brinkmeier (Düsseldorf) eine Verfassungsbeschwerde besonders gegen die „Kondompflicht“ plant, die bereits seit dem 1. Juli 2017 gilt und die Kunden von Sexworkerinnen (die sogenannten „Freier“) mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 € droht, wenn diese bei der sexuellen Betätigung im „Gewerbe“ auf Präservative verzichten!

    Die Kondompflicht stellt einen gravierenden ungerechtfertigten Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen dar.

    So lesen wir es in der Mitteilung der Initiative und weiter wird auch gegen das Verbot von bestimmten „Prostitutionsveranstaltungen“ wie „Rape-Gang-Bang“ opponiert und abschließend die mögliche Ausweiskontrolle in Bordellbetrieben gerügt.

    Kunden, aber auch Sexworkerinnen, haben die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 99 € sogenannte „Beschwerdeführer“ zu werden, die sich dann kollektiv an der geplanten Verfassungsbeschwerde beteiligen, die Ende Oktober 2017 eingereicht werden soll.

    Die Vorgehensweise ist recht ungewöhnlich, aber die Information oder besser der Aufruf wird inzwischen in diversen Erotikportalen geteilt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sich hier genügend „Beschwerdeführerinnen“ und „Beschwerdeführer“ finden, die sich namentlich (und dies ist im Verfahren nötig) dem Verfahren anschließen.

    Während die Sexworkerinnen ja durch die neue Gesetzgebung eh mehr und mehr ihre Anonymität verlieren, ist öffentliche Auftreten nicht das ganz große Problem, aber beschwerdeführende Freier wird es sicher recht wenig geben, zumal wenn es vornehmlich um den „Kondomverzicht“ geht, den man schon den „Normalbürgern“ nur schwer vermitteln kann.

    Eine weitere rechtliche Würdigung kann ich hier jetzt nicht anbieten, da dies zum einen nicht meine Profession ist und mir zudem der genaue Inhalt der Beschwerde unbekannt ist.

    Informationen zur Initiative findet Ihr / finden Sie unter:
    http://www.gegen-kondompflicht.de/

  • Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Prostitution 2017 – Niedersachsen beschließt Umsetzungsverordnung!

    Am 26.09.2017 hat die Niedersächsische Landesregierung „endlich“ eine wenig überraschende Umsetzungsverordnung zum „neuen“ Prostituiertenschutzgesetz erlassen, dass die Kommunen nun in die Pflicht nimmt. Details und Fristen sucht man vergeblich in dem knapp bis abstrakt verfassten Text der Landesregierung, den ich nachfolgend 1:1 veröffentliche (Quelle: Presseportal der Landesregierung Niedersachsen):

    Niedersachsen: Prostituierte erhalten in den Kommunen eine Gesundheitsberatung – Bordelle benötigen künftig Zulassung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen sind Anlaufstellen für Prostituierte, die sich künftig anmelden müssen und eine Gesundheitsberatung erhalten. Eine entspre­chende Verordnung, mit der diese Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen wird, hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Die Kommunen werden demnach in Zukunft auch die Konzessionen für Bordellbetriebe erteilen. Für die Prü­fung und Erteilung einer Betriebserlaubnis können sie Gebühren erheben. Niedersachsen setzt damit das neue Prostituiertenschutzgesetz um. Sozialministerin Cornelia Rundt begrün­dete das Gesetz damit, dass Prostituierte allzu oft Opfer von Gewalt, Ausbeutung und Men­schenhandel seien. Ziel sei es, den Schutz, die Arbeitsbedingungen und die Selbstbestim­mung von Prostituierten deutlich zu verbessern und kriminellen Organisationen wie beispiels­weise Rockerbanden das Handwerk zu legen.

    Das Bundesgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen („ProstSchG„) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der nieder­sächsischen Verordnung waren intensive Gespräche mit den Kommunen vorausgegangen. Mit dem Gesetz sollen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten gestärkt und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Es soll dazu beitragen, ge­fährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitu­tion (wie Menschenhandel oder Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten) zu bekämpfen.

    Das Gesetz enthält verschiedene Meldepflichten. So werden Bordell-Betreiber stärker in die Verantwortung genommen, eine behördliche Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe wird vorge­schrieben. In diesem Zusammenhang wird auch die „Zuverlässigkeit“ der Betreiber überprüft, vorherige Verurteilungen können einer Zulassung im Wege stehen. Zudem müssen laut §10 des Gesetzes alle Prostituierten eine Gesundheitsberatung erhalten. Diese persönliche und verpflichtende Gesundheitsberatung wird von den Gesundheitsämtern vorgenommen. Sie ist die Voraussetzung für die Anmeldung der oder des Prostituierten und wird kostenfrei ange­boten. Lediglich für die Anmeldebescheinigung selbst und künftige Verlängerungen werden moderate Gebühren in Höhe von jeweils 15 Euro erhoben. Die umfassende Beratung im Rahmen des Anmeldeverfahrens dient dem Schutz der Prostituierten – gerade auch derer, die möglicherweise nicht selbst in der Lage sind, selbstbestimmt für ihre Rechte einzutreten.

    Mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Nieder­sachsen wird auf deren themenübergreifende Kompetenz in den Bereichen Gesundheitsbe­ratung, Gewerberecht und Ordnungsrecht zurückgegriffen. Zudem wurde so – aufgrund der Präsenz der Kommunen in der Fläche – eine bürgerfreundliche Regelung gewählt. Zu den konkreten Aufgaben gehören unter anderem

    • die Prüfung der Anmeldungen der Prostituierten samt Ausstellung bzw. Versagung einer entsprechenden Bescheinigung,
    • Information, allgemeine sowie gesundheitliche Beratung der Prostituierten,
    • Prüfung und Erlaubnis von Prostitutionsgewerben sowie
    • Überwachung des Prostitutionsgewerbes

    https://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/niedersachsen-prostituierte-erhalten-in-den-kommunen-eine-gesundheitsberatung–bordelle-benoetigen-kuenftig-zulassung-158172.html

  • Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen

    Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen

    Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen
    Screenshot FNP

    Prostitution: Stadt Frankfurt/Main zofft sich mit dem Land Hessen

    Bekanntlich gibt es ja vielerorten Probleme mit Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung bei der Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes. Wer macht was und wie und wo und warum? So kann man es grob zusammenfassen. Die Bayern und die Nordrhein-Westfalen haben inzwischen vorgemacht, wie man so etwas organisiert. Doch in Frankfurt am Main, wo das Thema „Prostitution“ ja sehr präsent, um nicht zu sagen omnipräsent ist, hat es jetzt zwischen der Stadt und dem Land Hessen richtig gekracht, wie die „Frankfurter Neue Presse“
    jetzt berichtet.

    Die Stadt behauptet vom Land nicht ausreichend informiert worden zu sein und hat die erforderlichen Strukturen nicht wirklich geschaffen. Aber ausreichend nachgefragt hat man scheinbar auch nicht und so nahm das verwaltungstechnische Unglück seinen Lauf. Zwar habe ich selbst bei einem (dienstlichen) Besuch in einem der großen Eroscenter schon vor Monaten Infoflyer der Stadt Frankfurt zum neuen Gesetz gesehen, aber scheinbar war mit der Info dann Schluss!

    Scheinbar ist die Gesundheitsberatung und die Anmeldeverwaltung beim Ordnungsamt noch ziemlich „notleidend“ und was mit den Genehmigungsverfahren für die Betreiber von Prostitutionsstätten ist und wer hier die Zügel in die Hand hat, scheint auch eher unklar! Nun ist es ja nicht so, dass noch niemand beim Ordnungsamt vorgesprochen hat. Schon am 2. Juli 2017 war eine Bordellbetreiberin aus dem Bahnhofsviertel mit der Bild-Zeitung beim Amt, um den Betrieb sehr frühzeitig zur Genehmigung anzumelden. Aber dies war in Frankfurt wohl kein Signal, um die Weichen zu stellen und so pocht man weiter auf eine umfangreiche „Verordnung des Landes“ und lässt die „Kundschaft“ einstweilen vor die Wand laufen.

    Das Land sieht die Sache natürlich anders und hat wahrscheinlich auf Eigeninitiative der Städte und Gemeinden vertraut. Pustekuchen: ohne konkrete Anweisung kein geordnetes Handeln in der Prostitutionsmetropole am Main! Basta!

    Wenn dann im Dezember 2017, passend zum Weihnachtsmarkt und Weihnachtsfest, einige Tausend Sexarbeiterinnen nach dem „Huren-Pass“ verlangen, wird es sicher lustig auf den Fluren der Frankfurter Ämter. Ach was, dann verschiebt man die „Ausweis-Pflicht“ eben auch nach hinten, ohne zu bedenken, das dabei Sexworkerinnen und Betreiber in Bedrängnis geraten können. Die Frage lautet dann stetig: „Wer kann in Deutschland überhaupt zum Stichtag einen Huren-Pass haben und woher soll ich die Information überhaupt erhalten?“

    Zustände wie im alten Rom und eine gewisse Bockigkeit, die zeigt, was die Beamten von der neuen „Aufgabe“ halten! Bäm!

  • Bundestagswahl 2017: Eine Wahlempfehlung für Sexworker und Betreiber?

    Bundestagswahl 2017: Eine Wahlempfehlung für Sexworker und Betreiber?

    Bundestagswahl 2017: Eine Wahlempfehlung für Sexworker und Betreiber?Bundestagswahl 2017: Eine Wahlempfehlung für Sexworker und Betreiber?

    Die Würfel sind wohl gefallen, wenn man den aktuellen Prognosen traut, bei denen zwar prozentuale Abweichungen möglich sind, die sich aber in einem statistisch bestimmbaren Rahmen bewegen. Der Trend ist völlig klar: alte und neue Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland wird „Mutti Merkel“ sein und werden und der bemühte Herausforderer Martin Schulz-Würselen, der sich ständig als neuen Kanzler proklamiert, wird am kommenden Sonntag seine Niederlage einräumen und sogleich andere Töne anstimmen!

    Der Wahlkampf war leicht durchschaubar: Angela Merkel machte souverän Wahlkampf mit ruhiger Hand, verzichtete weitestgehend auf Auseinandersetzungen mit dem „politischen Gegner“ und wusste immer wieder geschickt auf die gute Zusammenarbeit in der GroKo hinzuweisen, was dem „eifrigen Martin“ natürlich prompt die Luft aus dem Segel nahm!

    Wie will man gegen eine Politik kämpfen, die man partnerschaftlich entwickelt und getragen hat und welchen Sinn hat da der „Ruf nach Gerechtigkeit“?

    Nach meiner persönlichen Meinung, hat die SPD und hier vor allem Ex-SPD-Chef Sigmar Gabriel den aufrechten Genossen Martin Schulz „verheizt“ und im Ergebnis, bezogen auf die Kanzlerschaft, zum „Ritter von der traurigen Gestalt“ gemacht, der sympathisch wirkt, engagiert kämpft, aber gegen die Ikone Angela nicht die Spur einer Chance hat!

    Aufbruch mit mehr Gerechtigkeit versus Deutschland geht es gut! Was will der Bürger wohl hören? Bei welcher Phrase fühle ich mich wohl?

    Aber egal: auch wenn ich inhaltlich eine sehr fundierte politische Meinung habe, ist das heutige Thema „Wahlempfehlung“ ein ganz anderes, da ich dies unter dem Aspekt der Prostitution betrachte:

    Welche Partei ist gut für die Sexworkerinnen und Sexworker, welche ist gut für die Betreiberinnen und Betreiber?

    Die bundesweite Kampagne „Sexarbeit ist Arbeit.Respekt“ hat dazu eine Untersuchung der Wahlprogramme der diversen Parteien veröffentlicht, deren Ergebnis ich hier einmal sehr gestrafft wiedergebe:

    CDU/CSU und die SPD haben das neue Gesetz „gebastelt“ und beschlossen. Grüne und Die Linken waren dagegen, FDP und AfD waren, da im Bundestag nicht vertreten, weder an der Entstehung des Gesetzes, noch am Beschluss beteiligt! Das Thema „Prostitution“ kommt auch nur in den Wahlprogrammen von Grünen und Linken vor, alle anderen Parteien ignorieren das Thema völlig, weil es womöglich nicht „massentauglich“ ist?

    Die genauen Untersuchungen und Fragestellungen der Kampagne finden Sie im Detail unter:
    https://www.sexarbeit-ist-arbeit.de/

    Nun gibt es in Deutschland nicht nur Kritiker des neuen Prostitutionsgesetzes: ich habe im vergangenen Jahr eine ganze Reihe von Sexworkerinnen und Betreibern getroffen, die sich vom neuen Gesetz eine wirkliche Regulierung des „Gewerbes“ erhoffen. Tenor:

    Wenn die ganzen illegalen Sexworker und die illegalen Betriebe vom Markt verschwinden, dann steigen die Preise und die Gewinne der genehmigten Betriebe!

    Außerdem haben die Grünen und die Linken, selbst wenn Sie in Koalitionen eintreten sollten (ob nun rot-rot-grün oder das exotische Jamaica-Bündnis) kaum Möglichkeiten, das Thema Prostituiertenschutzgesetz erneut ins Parlament zu bringen. Ein zentraler Inhalt eines möglichen Koalitionsvertrags wird das Thema sicher nicht sein!

    Jetzt als Sexworkerin oder Betreiber „nur“ wegen der Haltung zur Prostitution grün oder links zu wählen, hat somit nur „symbolischen Charakter“ und man muss abwägen, ob die weiteren
    politischen Inhalte zu einem selbst passen.

    Ich selbst gebe natürlich aus Gründen der journalistischen Neutralität keine Wahlempfehlung
    geben, wollte das Thema aber dennoch kurz beleuchten. Die Schlüsse ziehe jede und jeder für sich selbst!

    Wer die Wahl hat, hat die Qual und wer nicht wählt, kann später nicht fröhlich mitmeckern!

  • Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober
    Howard´s Ruhrgebiets-Wochenende / Anzeigepflicht / Monatsplan Oktober

    Die laufende Woche stand ganz im Zeichen der „Anzeigepflicht 1. Oktober 2017“ und die meisten meiner Kundinnen und Kunden, die zur Anzeige verpflichtet sind, haben die entsprechenden „Meldungen“ bereits frühzeitig und damit natürlich fristgemäß verschickt. Ich habe mehrere Anschreiben und Infomails verschickt, informativ telefoniert und aus meiner Sicht alles getan, um versehentliche Fristversäumnisse zu vermeiden. Die von mir provokant gestellte „Gretchenfrage“, haben hoffentlich alle Betreiberinnen und Betreiber für sich selbst oder nach Rücksprache mit Experten beantwortet?

    An diesem Wochenende (22. – 24.9.) bin ich zu Kundenbesuchen und zu etwas Büroarbeit im Rhein- und Ruhrgebiet (Düsseldorf, Dortmund, Essen) unterwegs und bereite mich langsam aber sicher auf die Erstellung von Betriebskonzepten vor, die ja bekanntlich bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden müssen. Dazu entwickele ich interaktive PDF-Dokumente, die auch in mein neues „Handbuch“ eingehen werden, das Ende des Monats Oktober fertiggestellt sein soll.

    Gleichzeitig beginnt in NRW die „Poststellen-Arbeit“ in Oberhausen und unsere „private Sozialarbeiterin“ wird ihre Arbeit bei der Sexworkerinnen-Anmeldung in NRW ebenfalls zeitnah beginnen: die „Huren-Ausweise“ müssen ja bis Ende 2017 her und viele Behörden tun sich da noch sehr schwer, den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen!

    Mein Zeitplan für Oktober ist sehr eng gesteckt, da ich ja auch noch außerhalb der gewerblichen Erotik umfangreiche Projekte betreue. Es ist aber durch die neuen Mitarbeiter und durch die Ansiedlung von MH-Consulting in der Oberhausener Steuerkanzlei absolut sichergestellt, dass alle vorliegenden Kundenakten zeitnah bearbeitet werden und das die Betriebskonzepte garantiert Ende Dezember vorliegen!

    Der Terminkalender Howard Chance / MH-Consulting, den Sie natürlich stets tagaktuell hier vorfinden, ist für den Monat Oktober weitestgehend fertig und nennt auch die Regionen, in denen ich im Oktober anzutreffen bin. Mit den Kundinnen und Kunden von MH-Consulting stehe ich ohnehin im ständigen Kontakt per Mail, WhatsApp und Telefon.

    Da sich durch die nun oder spätestens Ende nächster Woche erfolgten „Anzeigen“ bei den Behörden auch sehr schnell „Verwaltungsakte“ ergeben können, werde ich meinen Rechtsanwaltskollegen am Wochenende schon einmal „sensibilisieren“. Wir haben in jedem Fall ein schlagkräftiges Team, das jederzeit schnell handeln kann, wenn denn „die Hütte brennt“! Versprochen!

     

  • Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Verwirrung - Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?Verwirrung – Sachsen-Anhalt lässt Bundesgesetz-Frist sausen?

    Wenn ich ausnahmsweise einmal nicht weiter komme und dringend Informationen benötige, greife ich zum Telefon und begebe mich während der Bürozeiten auf die Behörden-Rallye: wer weiß was, wer ist zuständig, wohin kann ich meine Post schicken? Recht normale Fragen, die man, wenn man ein wenig hartnäckig ist, dann auch „befriedigend“ beantwortet bekommt.

    Im heutigen Fall wollte ich herausfinden, wie es Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten in Sachsen-Anhalt gelingen soll, die im neuen Prostitutionsgesetz verankerte Frist zur Anzeige eines bereits existierenden Gewerbes fristwahrend bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen.

    Die Internet-Recherche blieb erfolglos und erst bei der Beratungsstelle „AWO Magdalena“ in Magdeburg wurden mir einige wertvolle Tipps nebst einem Ansprechpartner beim Landesverwaltungsamt Halle/Saale gegeben, der zwar auch nicht wirklich zuständig sei, aber schon ähnliche Fragen erhalten habe. Und in der Tat: der freundliche Mitarbeiter bekundete, schon öfter zum Thema befragt worden zu sein. Allerdings sei das Landesverwaltungsamt vom Land (noch) nicht für zuständig erklärt worden und ohne verliehene Zuständigkeit könne das Amt nicht handeln und den Empfang solcher Unterlagen auch nicht bestätigen.

    Eine Änderung sei bis zum 1. Oktober 2017 nicht geplant und damit würde dann in Sachsen-Anhalt und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern, wo es auch an Zuständigkeiten mangeln könnte, die Frist einfach sausen gehen. Hochinteressant, weil es ja dann auch keine Nachfrist geben kann und man dann einfach den 31. Dezember 2017 als nächste Frist für den Erlaubnisantrag und das Betriebskonzept beachten muss!

    Wichtig: in Nordrhein-Westfalen und in Bayern werden die Anzeigen verlangt und sogar von amtlicher Seite angemahnt! Geht doch! Warum nicht in den anderen Ländern?

    Das Chaos ist im Ergebnis perfekt und ich fasse die Meinung des Behördenleiters aus Sachsen-Anhalt ohne eingehende rechtliche Prüfung abschliessend einmal wie folgt zusammen:

    „Wenn es keine Behörde gibt, die eine Anzeige fristgemäß annehmen kann und darf, kann das Fristversäumnis nicht zu Lasten des Anzeigewilligen gehen!“

    Klingt logisch, bedarf aber abschließend noch der verwaltungsrechtlichen Prüfung! Was kann man alternativ tun, wenn man die Frist trotzdem unbedingt einhalten will? Dann stellt man halt beim Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt zu, der das Dokument dann hoffentlich an das irgendwann einmal zuständige „Amt“ weiterleitet. Verfährt man so, kann einem später nicht unterstellt werden, die Frist des Bundesgesetzes versäumt zu haben!

    Abschließende Frage: Sind wir doch, langsam aber sicher, auf dem Weg zur Bananenrepublik?