Schlagwort: Prostitution

  • Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Prostitution 2017 - Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet - Erlaubt?
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    Prostitution 2017 – Asiatinnen werkeln in Bonner Wohngebiet – Erlaubt?

    Der Bonner General-Anzeiger berichtet am 8. August von großem Ärger, der sich in einem kinderreichen Bonner Wohngebiet entwickelt hat. Ein „Escort-Service“ wirbt dort für asiatische Erotik, die in einer ganz normalen Mietwohnung stattfinden soll. Da sind Bordelle und bordellartige Betriebe aber ordnungsrechtlich nicht erlaubt!

    Doch die Behörden tun sich schwer, die „Zweckentfremdung“ der Wohnung nachzuweisen. Die Polizei konnte bei einer Kontrolle keine Hinweise auf „illegale Prostitution“ finden, obwohl nach Auskunft der Mitbewohner seit einem Jahr Freier ein- und ausgehen und dabei auch schon einmal die Klingel verwechseln!

    Auch das Ordnungsamt wirkt recht hilflos und überprüft nun nach weiteren Anzeigen von Bürgern, ob sich hinter der asiatischen Wohnungstür ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe verbirgt oder ob dort „nur“ der Wohnungsprostitution nachgegangen wird, wogegen es angeblich keine Handhabe gibt!

    Nun ja, da befinden wir uns eben in der Grauzone, an der auch das neue Prostitutionsgesetz erstmal wenig ändert: wenn ich in meiner eigenen Wohnung, also da, wo ich wirklich wohne und gemeldet bin, „auch“ der Prostitution nachgehe, ist dies nur dann zu verbieten, wenn das Umfeld massiv belästigt und gestört wird, wenn z.B. die Jugend gefährdet wird.

    Der Nachweis, dass eine solche erhebliche „Störung“ vorliegt, gelingt nur selten, da man bei der Wohnungsprostitution in der Regel „diskret“ arbeitet und es unbedingt vermeidet, öffentliches Aufsehen zu erregen! Klar ist die Nachbarschaft stets alarmiert, wenn ein solches „Business“ neu eröffnet.

    In vielen Fällen arrangiert man sich aber, wenn keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden sind.

    Sexworkerinnen, die selbst mieten, haben eher wenig zu befürchten. Allerdings sind viele normale Mietwohnungen jedoch seit Jahren „zweckentfremdet“ in Betrieb und über Untermietverträge wochenweise gegen gutes Geld an reisende Damen vermietet, an Damen, die dort keinen Wohnsitz angemeldet haben und die eine gewerbliche Nutzung vornehmen.

    Für solche Wohnungen ist eine entsprechende bauliche Nutzungsgenehmigung erforderlich, die in reinen Wohngebieten „eigentlich“ nicht erteilt werden kann. Trotzdem wurden solche Betriebe jahrelang geduldet … aus welchem Grund auch immer!

    Nun kratzt man sich in vielen deutschen Ämtern am Kopf und hat die schwierige Aufgabe, die wahren Hintergründe un Verhältnisse zu ermitteln. Wie man in Bonn sieht, ist dies nicht so ganz einfach und wenn schon die Polizei nicht „fündig“ wird, werden sich auch die städtischen Ordnungsdiener schwer tun! So ist das nun einmal!

    Was nicht kategorisch verboten ist, ist also erlaubt?

    Nein, nicht wirklich! Grauzone halt! Mit geschicktem Taktieren ist hier nach wie vor einiges möglich und die Behörden haben nicht das Personal täglich zu kontrollieren. Wenn der Nachweis der gewerblichen Zweckentfremdung nicht gelingt, passiert womöglich nichts!

    Den Artikel des General-Anzeigers finden Sie unter:
    http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/%C3%84rger-um-Prostitution-in-Bonner-Wohngebiet-article3623541.html

  • Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution - Horrormeldung Niedersachsen - 2.000 € Bußgeld für Lady
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    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Bei meinem gestrigen Termin in Braunschweig (Niedersachsen) erfuhr ich von einem heftigen Bußgeld, das vor 14 Tagen gegen eine „reisende Dame“ verhängt wurde, die einem Polizisten
    im stillen Kämmerlein „französisch ohne“, also Oralverkehr unter Vermeidung des Kondoms, angeboten hatte. Die „Tat“ ereignete sich nach 1. Juli 2017 und da gibt es eben die „Kondompflicht“ bei der gewerblichen Sexarbeit! Keine Frage!

    Der Polizist, der das fragwürdige Angebot möglicherweise provoziert hat, meldete die Dame beim örtlichen Ordnungsamt, das dann ein Bußgeld von 2.000 € festsetzte und einen entsprechenden Bescheid zustellte! Innerhalb weniger Stunden ging die Meldung über WhatsApp und Facetime in die erotische Welt und viele Damen, die zumindest bei Stammgästen nach wie vor mit gummifreiem Vergnügen punkten, gerieten schlagartig in Panik! Normal, wenn man von solchen Summen hört!

    Nun sieht das Gesetz bei Erstverstössen gegen die Kondompflicht eigentlich eine Ermahnung vor und im vorliegenden Fall war es noch nicht einmal der „Vollzug der verbotenen Handlung“, sondern lediglich ein Angebot. Der zuständige Beamte hat hier womöglich ein „Phantasie-Bußgeld“ erlassen, was im Widerspruchsverfahren sicher „wegfliegt“, wenn man denn fristgemäß Einspruch einlegt! Die Dame, die den Bescheid kassierte, ist jedenfalls erst mal in die osteuropäische Heimat geflohen. Sicher ist sicher! Denn das Amt hatte etwa von Gefängnis gemurmelt, wenn das Bußgeld nicht bezahlt würde!

    Gerade bei „Fremdbürgerinnen“, die in der Heimat bereits unangenehme Kontakte mit Ordnungshütern hatten, ist dass, was die Polizei sagt Gesetz und damit eine unmittelbare Katastrophe. Selbst böse Zuhälter haben hier einen besseren Ruf als die Ordnungshüter! Was „Rechtsmittel“ sind, weiß fast niemand und Rechtsanwälte, die auch fremdsprachlich beraten, sind rechts rar!

    Daraus resultieren dann bei „Flucht“ und mangels „Einspruch“ rechtskräftige Forderungen, die in Akten landen und nach Möglichkeit beigetrieben werden. Und Verjährung ist dabei nicht das Zauberwort, da die Fristen eben lang sind!

    Ich bemühe mich gerade darum, den Bußgeld-Bescheid zu erhalten, um einmal schwarz auf weiß zu sehen, wie das Bußgeld konkret begründet wird. Ob mir das zeitnah oder überhaupt gelingt, ist fraglich, da die Dame eben „abgängig“ ist.

    Sollten Besucherinnen und Besucher meiner Webseite ähnliches erlebt haben oder erleben, bitte ich um Nachricht. Mein Justiziar wird wenn nötig handeln und dieser Willkür entschieden begegnen! So kann und darf es nicht gehen? Oder?

    Ähnliche „Merkwürdigkeiten“ gab bereits Anfang Juli 2017 im Ruhrgebiet, wo bei einer Polizeirazzia in einem Großbordell die Vorlage von Huren-Ausweisen eingefordert wurde! Der Polizei war, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekannt, dass solche Ausweise noch gar nicht existieren! Die große Welle wurde hier zur großen Peinlichkeit!

     

  • Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Prostitution 2017 - Newsletter Howard Chance - 13. August 2017
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    Prostitution 2017 – Newsletter Howard Chance – 13. August 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

    Langsam kommt etwas Bewegung in die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes:

    in Neumünster (Schleswig-Holstein) gibt es scheinbar die ersten Prostitutionsausweise, in München sind die Gesundheits- und Anmeldeberatungen „recht locker“ angelaufen, in NRW haben einige Kreise und Städte zuständige Sachbearbeiter eingesetzt und selbst in Niedersachsen, wo die notwendige Landesverordnung durch Auflösung des Landtages wohl erst Ende des Jahres verabschiedet werden kann, schreibt die Landeshauptstadt Hannover existierende Betriebe vorsorglich an!

    Die Sommerferien sind in einigen Bundesländern bereits beendet und auf den Amtsstuben hat man wohl das Bedürfnis, etwas in Sachen Prostitution zu tun! Nun denn: war ja auch nicht anders zu erwarten!

    Neben der Vorbereitung von erforderlichen Betriebskonzepten, von denen ich im Kundenauftrag eine große Anzahl „produzieren“ und mit den Ämtern abstimmen werde, befasse ich mich in Kooperation mit meinem Steuerberatungspartner in Oberhausen, bei dem ich auch „temporäres Quartier“ bezogen habe, mit der steuerlichen Optimierung von Prostitutionsbetrieben.

    Durch die Meldepflicht der Sexworkerinnen, erhalten die Finanzämter noch in diesem, spätestens aber Anfang nächsten Jahres umfangreiche Informationen zum betrieblichen „Alltag“ und es ist nicht ausgeschlossen, dass einige Betriebe rückwirkend für entstandene Steuern der vermeintlich selbständigen Dienstleisterinnen in Haftung genommen werden, wenn nämlich die Geschäftsmodelle darauf hindeuten, dass „Anstellungsverhältnisse“ vorliegen könnten! Auch die Einforderung von Sozialabgaben ist denkbar und dies natürlich viele Jahre zurück!

    Wenn man ein fragwürdiges „Steuer-Modell“ nun auch noch im Rahmen eines Betriebskonzepts „amtlich“ dokumentiert, unterschreibt man dem Finanzamt womöglich einen „Freibrief“. Um dies zu verhindern, finden momentan viel Beratungstermine unter Einbeziehung des Steuerberaters statt, der sich in den letzten Monaten intensiv mit den „Rotlicht-Themen“ befasst hat und durch entsprechende Mandantschaft auch im stetigen Kontakt mit unterschiedlichen Finanzbehörden steht.

    Momentan ist diesbezüglich auch ein „Schwerpunkt-Workshop“ parallel zur Venus Erotikmesse in Berlin geplant, bei dem sich ausgewiesene Experten aus dem Steuer-, Verwaltungs- und Strafrecht einfinden werden, um gangbare Wege aufzuzeigen. Informationen dazu in einem der nächsten Newsletter!

    Morgen werde ich meinen gegenwärtigen Standort Dortmund verlassen und in der Woche Hannover, Magdeburg, Köln und Düsseldorf besuchen, bevor es zu einem 2-tägigen Zwischenstopp in die Niederlassung Frankfurt am Main geht, wo u.a. die Bahnhofsviertelnacht auf dem Programm steht!

    Mein Terminkalender für August / September 2017 ist prall gefüllt und wer bislang noch keinen Beratungstermin hat, möge sich bitte bald melden, wenn es um die rechtzeitige Vorbereitung oder die Überprüfung von Betriebskonzepten geht. Ich tue, was ich kann, habe aber wie jeder andere Bürger auch nur 24 Stunden am Tag zur Verfügung! Und schlafen muss „meinereiner“ ja auch einmal!

    Einen herzlichen Gruß in die Republik von

    Howard Chance

    Kontakt-Informationen Howard Chance / MH-Consulting

  • Prostitution – Howard´s Regionen – Tätigkeitsgebiete Herbst 2017

    Prostitution – Howard´s Regionen – Tätigkeitsgebiete Herbst 2017

    Prostitution - Howard´s Regionen - Tätigkeitsgebiete Herbst 2017
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    Prostitution – Howard´s Regionen – Tätigkeitsgebiete Herbst 2017

    Ich werde in den letzten Wochen vermehrt gefragt, in welchen Regionen unseres Landes ich im Bereich der Unternehmensberatung meine Schwerpunkte habe. Man(n) kann zwar rein theoretisch überall sein, aber dann landet man(n) schnell mit Herzinfarkt auf der Intensivstation. Außerdem gibt es natürlich Bundesländer, in denen es (schon) brennt und andere, in denen noch „geschlafen“ wird!

    Der momentan zu erwähnende Tätigkeitsschwerpunkt, wo bereits „Betriebskonzepte“ für unterschiedliche Betriebsformen (Escort-Service, Bordellbetriebe, Massage-Institute, Wohnungsvermietung) in Vorbereitung sind und wo bereits intensive Kontakte zu Genehmigungsbehörden bestehen, ist eindeutig Nordrhein-Westfalen, was ja, nebenbei bemerkt auch mein „Heimatland“ ist und wo ich selbst „Stätten“ geleitet und betrieben habe.

    Aktiv bin ich im Gebiet NRW in Köln, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Siegen, Oberhausen, Essen, Dinslaken, Neuss, Kaarst, Duisburg, Dortmund, Schwerte, Recklinghausen und Münster.

    In Hessen, wo es mit der „Umsetzung“ noch leicht „klemmt“ konzentriert sich meine vorbereitende Arbeit auf das Gebiet Frankfurt am Main, was ja als eine der Hochburgen der Prostitution in Deutschland gilt!

    Auch in Baden-Württemberg bin ich aktiv und zwar vorwiegend in Karlsruhe, Baden-Baden, Offenburg und in Stuttgart, wo sich ja momentan die „Zentralstelle des Bundeslandes“ befindet, die „zukünftig“ Ordnung ins herrschende Chaos bringen soll.

    In Niedersachsen betreue ich Betriebe in Hannover, Celle und Braunschweig; in Hamburg habe ich einige Großkunden; in Berlin, wo ich „familiär bedingt“ öfter verweile, ist es ähnlich.

    Bayern: Kunden werden in Nürnberg, Fürth, Schweinfurt, Regensburg und München betreut; in Rheinland-Pfalz stehen Koblenz, Mainz und Trier im Kalender.

    In Sachsen gibt es Beratungsbedarf in Dresden. Leipzig und Chemnitz; in Sachsen-Anhalt geht es nach Magdeburg und Umgebung, während in Schleswig-Holstein Kiel und Lübeck angesteuert werden. Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg,Thüringen und das Saarland, sind momentan noch „weiße Flecken“ auf meiner Landkarte.

    Ich muss im Prinzip den Bundesländern für die bewusste oder unbewusste regulative Verzögerungstaktik dankbar sein, da eine gleichzeitige Bearbeitung von „Konzepten“ gar nicht möglich wäre! Wenn man „nach und nach“ arbeiten kann, werden die einzelnen Konzepte zwangsläufig besser und ich komme zwischendurch auch immer mal wieder zum durchatmen!

  • Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Prostitution 2017 - Schon Post vom Amt? - Unterschiedliche Handhabung!
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    Prostitution 2017 – Schon Post vom Amt? – Unterschiedliche Handhabung!

    Ich bekomme fast täglich Screenshots von amtlichen Schreiben, die mir meine Mandaten informativ zusenden. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gab es diese Briefe schon vor den Sommerferien, in der Landeshauptstadt Hannover „passierte“ es in dieser Woche. Dies widerspricht auf den ersten Blick der Information, dass Niedersachsen noch keine konkrete Umsetzungsverordnung beschlossen hat.

    Aber diese Briefe, die nach meinen Informationen in Niedersachsen bislang lediglich in der Landeshauptstadt verschickt wurden, weisen im Tenor nur auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen hin und sollen nur verdeutlichen, dass man (also die Stadt) die Umsetzung im Blick hat und gesetzeskonform arbeiten will.

    Wie die Bearbeitung dann aber „bewältigt“ werden soll, ist in Niedersachsen nach wie vor offen, in Bayern und NRW ist man da einen entscheidenden Schritt weiter! Nordrhein-Westfalen hat sich frühzeitig präpariert und die Kreise und kreisfreien Städte auch ein Stück weit geschult, um dem erwarteten „Andrang“ gerecht werden zu können.

    In Schleswig-Holstein (Zentralstelle in Neumünster) soll es bereits erste „Huren-Ausweise“ geben: aber diese Info gebe ich unter Vorbehalt, da ich hier quasi aus „zweiter Hand“ berichte. Die Nachricht bedarf also der Überprüfung!

    Es gibt übrigens bundesweit für die Ämter keine gesetzliche Pflicht die Betreiberinnen und Betreiber von Amts wegen anzuschreiben! Man macht dies also lediglich aus reiner Freundlichkeit, um Dialogbereitschaft zu dokumentieren und um den „Delinquenten“ die Chance zu geben, Fristen einzuhalten!

    Denn ich schreibe es nochmal: wer es als „Alt-Betreiber“ versäumt bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen, dass sie oder er ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe betreibt, verliert den Anspruch das Gewerbe bis zur Erteilung der Erlaubnis fortzuführen. Eine vorübergehende Schließung ist dann für das Amt problemlos möglich! Gefährlich! Die Entstehung einer solchen Situation sollte man unbedingt vermeiden!

    Meine anstehenden Büro-Termine und meine September-Reisen sind ganz eng mit diesem Thema verbunden und von Oktober bis Dezember werden dann die Unterlagen gefertigt, die schnell zu einer fetten 100-Seiten-Akte anwachsen können. Wenn nicht jetzt, wann dann? Es ist jetzt an der Zeit die Unterlagen zu sortieren und zu besorgen, da der Countdown läuft und weil 3 Monate sehr schnell vergehen!

    Wer auf Post vom Amt wartet und keine bekommt, steht nicht auf der sicheren Seite, sondern ist womöglich einfach (z. B. als Vermieter ohne Gewerbeanmeldung) nirgendwo amtlich erfasst. Und viele Städte und Gemeinden verschicken einfach keine Post, weil es dazu eben keine gesetzliche Notwendigkeit gibt. Glück auf!

  • Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Prostitution 2017 - Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!
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    Prostitution 2017 – Neuwahl Niedersachsen bremst Gesetzesumsetzung!

    Eine „Grüne“ mit Eigeninteressen und die Landespolitik wackelt sofort! – Wenn man mit einer Stimme Mehrheit regiert und dann eine Stimme das politische Lager wechselt, helfen nur noch Neuwahlen. So ist es in der vergangenen Woche in Niedersachsen passiert und in einigen Tagen löst sich der niedersächsische Landtag auf. Neuwahl wird dann im Oktober sein und der dann neu gewählte Landtag wird dann wohl erst Ende Oktober oder Anfang November zusammentreten.

    Für den noch notwendigen Beschluss einer „Umsetzungsverordnung“ für das neue Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen bedeutet dies konkret „Vollbremsung“: kein amtierendes Landesparlament gleich kein Beschluss! Und da die Landesregierung im Oktober wechseln kann und die Gremien anders besetzt sein können, bleibt die „Vorlage“ sicher längere Zeit liegen. Es ist fraglich, ob die Umsetzung dann, wie angedacht, im Januar 2018 überhaupt beginnen kann oder ob aus vorliegendem wichtigen Grund eine weitere Verzögerung eintreten wird.

    Durch die entstandenen politischen Umstände gibt es nun eine weitere „Gnadenfrist“ im Land der Welfen und der Löwen, wenn man nicht gerade mit baurechtlichen Verfahren angegangen wird, die unabhängig vom neuen Gesetz natürlich bereits jetzt jederzeit möglich sind. Bei einer Reise nach Braunschweig wurde ich mit entsprechenden Entwicklungen „hautnah“ konfrontiert und in der Region wurden ja auch bereits Bußgelder wegen „Verstössen“ gegen die Kondompflicht verhangen, die wahrscheinlich keinen rechtlichen Bestand haben werden.

    In der Bibel finden wir die  aussagestarke Warnung:

    „Haltet Euch bereit, der Herr kann stündlich kommen!“

    Die Bibel bezieht dies auf das „Jüngste Gericht“, beim Baurecht und beim Prostituiertenschutzgesetz haben wir es zum Glück „nur“ mit dem Verwaltungsgericht zu tun, bei dem zumindest Rechtsmittel möglich sind. ich weiß, dass manche meine merkwürdigen Späße nicht verstehen, aber ich mag eben anschauliche verbale Bilder, die Umstände verdeutlichen!

    Trotz der diversen „Bremsungen“ bei der Umsetzung, wird lediglich Zeit gewonnen bzw. verloren, aber an den grundsätzlichen gesetzlichen Bestimmungen ändert sich natürlich gar nichts. Punkt! Oder irre ich mich?

    Update: 11.08.2017- Amtliche Post in Niedersachsen eingetroffen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/08/12/prostitution-post-vom-amt/

  • Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Prostitution - Horrormeldung Niedersachsen - 2.000 € Bußgeld für Lady
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    Prostitution – Horrormeldung Niedersachsen – 2.000 € Bußgeld für Lady

    Bei meinem gestrigen Termin in Braunschweig (Niedersachsen) erfuhr ich von einem heftigen Bußgeld, das vor 14 Tagen gegen eine „reisende Dame“ verhängt wurde, die einem Polizisten
    im stillen Kämmerlein „französisch ohne“, also Oralverkehr unter Vermeidung des Kondoms, angeboten hatte. Die „Tat“ ereignete sich nach 1. Juli 2017 und da gibt es eben die „Kondompflicht“ bei der gewerblichen Sexarbeit! Keine Frage!

    Der Polizist, der das fragwürdige Angebot möglicherweise provoziert hat, meldete die Dame beim örtlichen Ordnungsamt, das dann ein Bußgeld von 2.000 € festsetzte und einen entsprechenden Bescheid zustellte! Innerhalb weniger Stunden ging die Meldung über WhatsApp und Facetime in die erotische Welt und viele Damen, die zumindest bei Stammgästen nach wie vor mit gummifreiem Vergnügen punkten, gerieten schlagartig in Panik! Normal, wenn man von solchen Summen hört!

    Nun sieht das Gesetz bei Erstverstössen gegen die Kondompflicht eigentlich eine Ermahnung vor und im vorliegenden Fall war es noch nicht einmal der „Vollzug der verbotenen Handlung“, sondern lediglich ein Angebot. Der zuständige Beamte hat hier womöglich ein „Phantasie-Bußgeld“ erlassen, was im Widerspruchsverfahren sicher „wegfliegt“, wenn man denn fristgemäß Einspruch einlegt! Die Dame, die den Bescheid kassierte, ist jedenfalls erst mal in die osteuropäische Heimat geflohen. Sicher ist sicher! Denn das Amt hatte etwa von Gefängnis gemurmelt, wenn das Bußgeld nicht bezahlt würde!

    Gerade bei „Fremdbürgerinnen“, die in der Heimat bereits unangenehme Kontakte mit Ordnungshütern hatten, ist dass, was die Polizei sagt Gesetz und damit eine unmittelbare Katastrophe. Selbst böse Zuhälter haben hier einen besseren Ruf als die Ordnungshüter! Was „Rechtsmittel“ sind, weiß fast niemand und Rechtsanwälte, die auch fremdsprachlich beraten, sind rechts rar!

    Daraus resultieren dann bei „Flucht“ und mangels „Einspruch“ rechtskräftige Forderungen, die in Akten landen und nach Möglichkeit beigetrieben werden. Und Verjährung ist dabei nicht das Zauberwort, da die Fristen eben lang sind!

    Ich bemühe mich gerade darum, den Bußgeld-Bescheid zu erhalten, um einmal schwarz auf weiß zu sehen, wie das Bußgeld konkret begründet wird. Ob mir das zeitnah oder überhaupt gelingt, ist fraglich, da die Dame eben „abgängig“ ist.

    Sollten Besucherinnen und Besucher meiner Webseite ähnliches erlebt haben oder erleben, bitte ich um Nachricht. Mein Justiziar wird wenn nötig handeln und dieser Willkür entschieden begegnen! So kann und darf es nicht gehen? Oder?

    Ähnliche „Merkwürdigkeiten“ gab bereits Anfang Juli 2017 im Ruhrgebiet, wo bei einer Polizeirazzia in einem Großbordell die Vorlage von Huren-Ausweisen eingefordert wurde! Der Polizei war, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekannt, dass solche Ausweise noch gar nicht existieren! Die große Welle wurde hier zur großen Peinlichkeit!

     

  • Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Neues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in VorbereitungNeues Arbeitshandbuch Prostitution by Howard Chance in Vorbereitung

    Am 2. September 2016, also vor fast einem Jahr ist die Erstausgabe meines Buches „Das neue Prostitutionsgesetz für 2017 –  Der Todesstoß für das Rotlicht-Gewerbe?“ erschienen, Ende 2016 gab es eine revidierte 2. Ausgabe und die Verkaufszahlen haben mich angenehm überrascht: zwar liegt „Harry Potter“ nach wie vor in den Verkaufscharts uneinholbar vor mir,
    aber das ist ja bei einem Fachbuch nicht wirklich verwunderlich! Howard ist sehr zufrieden!

    Nun hat das vorliegende Buch natürlich durch die frühe „Entstehung“ das Problem der „Fiktion“ und der auf die Zukunft ausgerichtete Sprache: es ist schließlich vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes verfasst und veröffentlicht worden und viele neue Entwicklungen, die nach der Veröffentlichung eingetreten sind, konnten so verständlicherweise nicht berücksichtigt werden. Nur Jesus konnte sowas! Oder?

    Im Herbst 2016 war es durchaus schwierig vorauszusehen, was Mitte 2017 passieren wird! Ich denke aber, dass ich mit vielen „Prognosen“ sehr nah an der „Wahrheit“ war und das viele meiner Hinweise zu etwas taugten. Doch das ist nun, wo man mit dem Gesetz arbeiten muss, nicht mehr genug! Der alten Ausgabe fehlt es an praktischen Arbeitshilfen, was besonders den Bereich der „Konzepterstellung“ und die „Arbeit mit den Behörden“ anbelangt!

    Ich habe daher jetzt beschlossen, im Oktober 2017 zum einen eine revidierte Neuauflage des Buches vorzulegen und zum anderen ein ergänzendes Arbeitshandbuch zu erstellen, mit dessen Hilfe man sich auf die notwendigen Konzepte vorbereiten kann, die Ende des Jahres eingereicht werden müssen. Die Zeit drängt also ein wenig!

    Das neue „Arbeitshandbuch Prostitution 2017“ hat aus zeitlichen Gründen absolute Priorität und soll Ende Oktober 2017 vorliegen; die Revision des Erstlingswerks wird dann etwas später folgen. So wird der Monat September wieder ein „Monat der Arbeit“ für den lieben Howard, der immer noch nach der berühmten „vollbusigen Sekretärin“ sucht, die ihm ein wenig Arbeit abnimmt! – Bewerbungen? Leider Fehlanzeige!

  • Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Prostitution 2017 - Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? - Risiko!
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    Prostitution 2017 – Ordnungsbehörden als Steuerfahnder? – Risiko!

    Ich habe heute morgen die Information erhalten, dass geschätzte Kollegen aus NRW die „Kundschaft“ auf bestehende „steuerliche Risiken“ bei der Anmeldung als Sexworkerin und Betrieb im Bereich der Prostitution hinweisen. Dies habe ich in meinem Buch ja auch bereits getan, ohne die genauen „Möglichkeiten“ aber exakt zu spezifizieren. Der Hinweis der Kollegen ist allerdings in der jetzigen Phase sehr hilfreich, da inzwischen (zumindest in NRW) amtliche Gespräche und Datenerhebungen stattfinden.

    Die „Mein Name ist Hase“-Methode war Jahrzehnte lang üblich und das „Schweigen“ machte ja auch Sinn, wenn man sein Bargeld hortete und die „Erklärung“ vermied. Und niemand kann übersehen, dass unser „Schutzgesetz“ neben der „Regulierung“ auch ganz klar  Aufspürung von „Steuerdelikten“ zum Inhalt hat. Man könnte als Überschrift hier schreiben:

    Prostitutionsgesetz 2017 – Dem Schwarzgeld (rückwirkend) auf der Spur!

    Wenn man als Sexworkerin beim Beratungsgespräch erwähnt, schon mehrere Jahre in der Branche tätig zu sein, kann diese Information beim Finanzamt landen, das sich dann wundert, dass weder über das „Düsseldorfer Verfahren“ noch sonst Steuern erklärt oder gezahlt worden sind. Klassische Steuerhinterziehung – Starker Anfangsverdacht mehr oder weniger durch indirekte „Selbstanzeige“, die aber hier nicht „befreiend“ wirkt!

    Der Hinweis der Kollegen, dass die Angaben von Sexworkern auch den Betrieben schaden können, ist überhaupt nicht abwegig, sondern leider eine durchaus bedenkliche Möglichkeit, denn die Art und Weise, wie zum Beispiel beim 50/50-Modell Umsätze geteilt werden, ist bezogen auf die immer mitschwebende Umsatzsteuer ein Fallstrick!

    Welche Dame hat schon eine Umsatzsteuernummer? Umsatz gerne – Steuer nein!

    Akzeptiert man bei der Berechnung von Einkommensteuer bei Sexworkerinnen schon mal „Märchen-Zahlen“ oder gibt man sich sogar mit den freiwilligen „Düsseldorfer Abgaben“ zufrieden, so ist es bei der Umsatzsteuer schon anders. Hier wird gerne versucht, den Betreiberinnen und Betreibern die komplette Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Was die Lady nicht zahlt, wird dem Betreiber auferlegt und das kann richtig teuer werden!

    Gibt es keine klaren und am besten vom fachkundigen Steuerberater erstellten Konzepte, können jederzeit unangenehme Briefe eintreffen und bei der Betriebsprüfung entstehen Ergebnisse, die Haus und Hof kosten können. Und strafbar kann die lasche Praxis auch noch sein! Glückwunsch!

    Wenn nun die Beamten der Ordnungsämter Abrechnungsarten und ähnliches beim Beratungsgespräch mit den Sexworkerinnen dokumentieren, diese Aufzeichnungen dann „irgendwie“ beim zuständigen Finanzamt landen, gerät „Holland womöglich schnell in Not!“ Und wer weiß schon, was die eigenen „Mitarbeiterinnen“ im lockeren Plausch arglos postulieren?

    Ich halte es zwar für ein Gerücht, dass die deutschen Finanzbehörden die städtischen Ordnungsämter gezielt als „Hilfsfahnder“ ausgebildet haben, dennoch sind entstehende „Zufallstreffer“ sehr wahrscheinlich. An dieser Stelle komme ich auf Pontius Pilatus zurück, den ich in meinem Buch bereits einschlägig erwähnte:

    Was ich geschrieben habe, das habe ich geschrieben!

    Wenn ein Beamter im „dienstlichen Umgang“ Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten findet, kann er weitere Schritte einleiten (Opportunitätsprinzip); entdeckt oder vermutet er aber Straftaten, was bei Steuerhinterziehung der Fall ist, „muss“ er weitere Maßnahmen einleiten (Legalitätsprinzip).

    Das Ordnungsamt wird durch das neue Gesetz hier eindeutig zur „Ermittlungsbehörde“, die den eindeutigen gesetzlichen Auftrag hat, „Missstände“, gleich welcher Art, aufzuspüren! Erstaunlich finde ich, dass es wohl auch bei der „Gesundheitsberatung“ merkwürdige Fragen gibt, deren Antworten aber auch Gründen des Datenschutzes nicht weitergegeben werden dürfen. Hier sollte eine „Vertraulichkeit“ oberste Maxime sein!

    Aber da sind wir bei dem berühmten Pferd, dass sich vor der Apotheke erbrach … nebst der Moral von der Geschicht: „Reden ist Silber; Schweigen ist Gold?“

    Aber was nützt es mir als Betreiberin oder Betreiber, wenn ich mich zurückhalte, meine „Mieterinnen“ oder „Subunternehmerinnen“ aber gerne plaudern? Darauf habe ich keinen Einfluss und wenn ich darauf aktiv Einfluss nehmen, hätte dies äußerst negative Folgen und ich hätte sogar den „Vorsatz“ auf dem Zettel!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/27/prostitution-steuerfahndung-frankfurt-main/

  • Prostitution 2017: Beratungstage Hamburg zum Prostitutionsgesetz

    Prostitution 2017: Beratungstage Hamburg zum Prostitutionsgesetz

    Beratungstage Hamburg zum Prostitutionsgesetz 2017 - 11./12. August 2017MH-Consulting by Howard Chance präsentiert

    Freitag, dem 11. August 2017 und Samstag, dem 12. August 2017:

    Prostitution 2017: Beratungstage Hamburg zum Prostitutionsgesetz

    für Damen, die im Bereich Erotikmassage / Sexarbeit / Escort tätig sind und sich über das neue Prostitutionsgesetz 2017 und die damit verbundenen Pflichten zur gesundheitlichen Beratung und Registrierung informieren möchten.

    Ein besonderer Schwerpunkt der Informationsveranstaltung wird auch die Betrachtung steuerlicher Aspekte und diesbezüglicher Probleme sein.

    Die Beratung durch die Fachkräfte von MH-Consulting findet in etwa 30 minütigen vertraulichen Einzelgesprächen statt, für die eine Gebühr von 30 € erhoben wird. Bei vorhandenen komplexen Fragenstellungen kann auch ein 60-minütiger Termin für 60 € gebucht werden.

    Ort:  B&B Hotel Hamburg City-Ost, Anckelmannstraße  9, 20537 Hamburg (Nähe Hauptbahnhof Hamburg)

    Es sind am 11.08. Termine zwischen 10 und 22 Uhr möglich! Am 12.08. ist Zeit zwischen 10 und 16 Uhr. Um frühzeitige Voranmeldung wird gebeten, damit die Termine frühzeitig koordiniert werden können!

    Nach vorheriger Absprache sind auch Termine mit Betreiberinnen und Betreibern von Clubs, Bordellen und Escort-Services möglich, die dann gerne auch in den Betrieben vor Ort möglich sind.

    Terminvereinbarung bitte per WhatsApp unter 0177-2727897 oder per E-Mail vereinbaren: howard.chance@t-online.de


    MH-Consulting by Howard Chance – Unternehmensberatung für die Erotikbranche
    http://www.prostitution2017.de

    https://www.facebook.com/events/848940475267893

    https://www.facebook.com/events/113667922622807

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2017 – Status – Sommer, Sonne, Kaktus – Newsletter

    Prostitution 2017 – Status – Sommer, Sonne, Kaktus – Newsletter

    Prostitution 2017 - Status - Sommer, Sonne, Kaktus - Newsletter
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    Prostitution 2017 – Status – Sommer, Sonne, Kaktus – Newsletter

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

    wer damit gerechnet hat, dass es nach dem 1. Juli 2017 durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu bahnbrechenden Entwicklungen kommen würde, wurde in den nun vergangenen 29 Tagen eines Besseren belehrt!

    Die Behörden haben die Ruhe weg, vertrösten meist auf den Herbst und haben dabei in fast allen Bundesländern starke Argumente, da es (noch) an Landesverordnungen fehlt, ohne die man nicht konsequent handeln kann. Hier wäre die mögliche Fehlerquote einfach zu hoch und so wartet man erst einmal auf weitere Anweisungen. Thema ruht einstweilen, aber wohl nur bis zum Herbst!

    Der nächste wichtige Termin, der bundesweit gilt und sicher nicht von Landesverordnungen „gebrochen“ wird, ist der 1. Oktober 2017! Bis zu diesem Datum müssen alle Betreiberinnen und Betreiber von bestehenden „Prostitutionsbetrieben“ die Existenz ihres Betriebes bei der zuständigen Behörde anzeigen, um dann bis zum 31. Dezember 2017 einen Erlaubnisantrag“ stellen zu können. Verpasst oder ignoriert man den Termin, kann das Amt einen „Neuantrag“ fordern und den laufenden Betrieb bis zur abschließenden Prüfung schließen!

    Dass ist dann keine „Willkür“, sondern ein gesetzlich klar geregelter Vorgang, gegen den Rechtsmittel kaum möglich sind! Darum sollten sich alle „Delinquentinnen“ und „Delinquenten“ den Termin rot im Kalender markieren! Übrigen kann man die Erklärung auch schon jetzt (am besten per Einschreiben) abgeben. Wie man das macht? Sprechen Sie uns einfach an! Ist ein Klacks!

    Dies gilt besonders auch für die Entwicklung von „Betriebskonzepten“, die viele Betreiberinnen und Betreiber bereits vorbereiten. Hier bieten wir Prüfung und Unterstützung an, damit die nicht unerhebliche amtliche Hürde möglichst sicher schafft! Bezieht man die Behören frühzeitig ein, muss man baurechtliche Aspekte prüfen lassen oder gibt es Probleme mit den notwendigen Unterlagen? Unser Team aus Rechtsexperten, Steuerberatern und Bauexperten ist bereit Unterstützung zu leisten!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/09/02/die-beratung-zum-neuen-prostituionsgesetz/

    Ich habe in der vergangenen Woche ein neues „Info-Forum“ in meinen Blog integriert, in dem Sie aktuelle Informationen aus den Bundesländern finden. Das jeweilige „Status“ verrät, was gerade läuft und ich mache fast täglich Updates:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/18/forum/

    Ich grüße heute herzlich aus Frankfurt am Main, bevor ich zu einer einwöchigen „Klausur“ nach Franzensbad reise … mit den Akten im großen Rollkoffer!

    Ihr / Euer Howard Chance

  • Auf nach Franzensbad – Workflow – News MH-Consulting – 28.07.2017

    Auf nach Franzensbad – Workflow – News MH-Consulting – 28.07.2017

    Auf nach Franzensbad - Workflow - Newsletter MH-Consulting - 28.07.2017

    Auf nach Franzensbad – Workflow – News MH-Consulting – 28.07.2017

    In „stürmischen Zeiten“ ist strukturiertes Arbeiten erste Bürgerpflicht und darum ziehe ich mich immer wieder für eine Woche in ruhige entspannte Atmosphäre zurück, um liegengebliebene Akten zu bearbeiten und um neue Projekte in Angriff zu nehmen. So reise ich diesmal für 7 Tage nach Franzensbad in Tschechien, ein altes Kurbad mit hervorragender böhmischer Küche, relaxenden „Anwendungen“ und „Heilwässerchen ab Quelle“. Sicher kein Erotikurlaub, denn in den böhmischen Kurorten verkehren die „ganz späten Mädchen“, die nicht zu Dummheiten erotischer Natur verleiten. Mehr Fango, weniger Tango!

    Im gepflegten Kurhotel stehen neben „Schönheitsbehandlungen“ folgende Aufgaben an:

    1. Konzeptentwicklungen NRW und Hessen

    Einige Kundinnen und Kunden in Nordrhein-Westfalen und Hessen möchten in den kommenden Wochen bereits ein schlüssiges Konzept für den Herbst entwickeln und haben mich um Unterstützung gebeten. So arbeite ich an und mit den vorhandenen amtlichen Formularen und überlege mir lebensnahe Lösungen, die ich dann im August zusätzlich mit meinem mitberatenden Rechtsanwalt und den Kunden intensiv diskutieren werde. In diesem Arbeitsfeld steigt momentan der Bedarf stetig und ab der zweiten Augustwoche finden hier
    in NRW, Niedersachsen und Hessen auch wieder Termine vor Ort statt.

    2. Praxis-Handbuch Prostitution 2017

    Mein Buch zum neuen Prostitutionsgesetz ist ja bereits ein Klassiker und war inhaltlich auf die „Zukünftigkeit“ ausgerichtet, die ja nun eingetreten ist. Wenn man dann von Prognosen liest, die im Herbst 2016 entstanden sind, ist dies nicht mehr ganz zeitgemäß. Viele meiner
    „Weissagungen“ sind eingetroffen, aber in einigen Detailfragen haben sich Veränderungen ergeben, die nun im Rahmen einer Neuauflage in Angriff genommen werden. Neben der Neuausgabe, mit der Mitte August zu rechnen ist, werde ich ein ergänzendes Praxis-Handbuch auflegen, dass bei der Arbeit an den Betriebskonzepten unterstützen soll und dass konkrete Arbeitshilfen enthalten wird. Erscheinung des Praxis-Handbuchs: Ende August 2017 bzw. Anfang September 2017.

    3. Vorbereitung „Strategie-Gipfel Berlin“

    Parallel zur diesjährigen Venus Erotikmesse in Berlin, die in diesem Jahr 2017 vom 12. bis 15. Oktober auf dem Messegelände unter dem Funkturm stattfindet, plane ich mit meinen Kollegen und Kooperationspartnern einen „Strategie-Gipfel Prostitution“, dem sich ein eintägiges Business-Seminar anschließen wird, bei dem es um Konzepte und steuerliche Fachfragen gehen wird. Eine Veranstaltung die sich bundesweit orientieren wird und die genau in der Phase stattfinden wird, wo die „Betriebskonzepte“ in Angriff genommen werden sollten. Wir arbeiten im Team momentan an der Vorbereitung der Veranstaltung und werden
    Mitte August konkrete Informationen dazu veröffentlichen. Eventuell wird es zusätzlich zur Veranstaltung in Berlin auch Folgeveranstaltungen in NRW und Frankfurt/Main geben! Dies hängt dann aber von der Nachfrage ab!

    4. Industrie-Auftrag Redaktions-Portal

    Meine Arbeitsfelder sind durchaus vielfältig und ich bin auch im Bereich „Redaktion“ und „Content“ nach wie vor tätig. Momentan bin ich im Auftrag eines großen Lifestyle-Portals mit „Redaktions-Entwicklungen“ betraut, die meinen Erfahrungsschatz als Erotik-Reporter und Rotlicht-Kenner fordern. Vom neuen entstehenden „Produkt“ werden sicher zukünftig viele Kundinnen und Kunden profitieren. Das Projekt ist momentan noch „“top secret“, ich werde aber zu gegebenen Zeit und dann in Absprache mit dem Kunden darüber berichten! Durch die Tätigkeit im Industrie-Bereich, werde ich meine Beratungsleistungen leicht reduzieren und mich auf die maßgeblichen Dinge konzentrieren!

    5. Terminübersicht für die Planung

    Im Monat August werde ich 2 Wochen zu Beratungsterminen unterwegs sein und 2 Wochen im bekannten „Kämmerlein“ an den ruhenden Projekten arbeiten. Vor-Ort-Termine sind möglich vom  8. bis 15. August 2017 in NRW, Niedersachsen, Hamburg Hessen und Rheinland-Pfalz. Vom 24. bis 30. August geht es dann über Hessen in den Süden der Republik mit Stationen in Baden-Württemberg und Bayern. So jedenfalls die momentane Planung, die sich aber aufgrund „akuter Ereignisse“ schon einmal kurzfristig ändern kann. Daher ist immer ein Blick auf meinen aktualisierten Online-Terminkalender zu empfehlen:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Ich wünsche eine gute Zeit, freue mich jederzeit auf Nachrichten und grüße heute herzlich aus Frankfurt am Main!

    Ihr / Euer Howard Chance