Schlagwort: Prostitution

  • Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

    Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

    Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main - Erkenntnisse!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

    Manchmal bringt meine Tätigkeit auch unerwartet neue Erkenntnisse mit sich: so geschehen bei einem Termin Mitte der Woche bei der Steuerfahndung in Frankfurt am Main, wo ich eine Kundin zu einer „Beschuldigten-Befragung“ begleitete. Solche Termine haben immer einen gewissen Zündstoff, da die Finanzbeamten Erklärungen zu bestimmten Umständen verlangen und man sich entscheiden muss, ob man, wenn möglich, kooperiert oder ob man „mauert“. Während die Kooperation die Chance birgt, Vereinbarungen zu treffen und „Vergleiche“ zu erzielen, führt „mauern“ in der Regel zu weiteren „Fahndungsmaßnahmen“, die in vielen Fällen von Nachteil sind! Diese Feststellung ist ein persönlicher Erfahrungswert, der aber nicht allgemein gültig ist und sich im Einzelfall auch anders darstellen kann!

    Prostitution: Strategie Steuerfahndung Frankfurt/Main – Erkenntnisse!

    Was war überhaupt die Vorgeschichte? Eine Sexworkerin aus dem Raum Frankfurt ist in 2016 in den Fokus der Ermittler geraten, als sie für einige Wochen ein „Prostitutions-Appartement“ bei einem bekannten Frankfurter Vermieter nutzte. Dieser Vermieter hatte einen intensiven „Hausbesuch“ der Steuerfahndung, bei dem auch die persönlichen Daten der Mieterinnen aufgefunden wurden. Da einige der Damen steuerlich nicht erfasst waren, begann man auf der Steuerstelle mit Nachforschungen und man entdeckte Annoncen in einem großen überregionalen Werbeportal, die den Personen durch die veröffentlichten Handynummern zugeordnet werden konnten.

    Im Rahmen eines Auskunftsersuchens legte das Portal die Aufträge offen und das „Unheil“ nahm seinen Lauf. Wenn man fast ganzjährig inseriert und dafür regelmäßig gutes Geld zahlt, ist davon auszugehen, dass es auch Umsätze gibt, die zu versteuern sind! Ein Gebot der Logik! Wenn man nun keine Steuernummer hat und über mehrere Jahre, in denen offensichtlich geworben wurde, nicht erklärt hat, ist die Einleitung eines „Verfahrens“ die übliche Konsequenz. Man erhält dann in „milden Fällen“ amtliche Post und eine Einladung zur Vorsprache bei der Steuerfahndung, wo man dann mit den Ermittlungen konfrontiert wird. Bei Prostitution, von der der ältere Ehemann nichts ahnt, ist das schon eine mittlere Katastrophe, aber ungleich besser als eine Hausdurchsuchung, bei der man gegenüber dem angeheirateten Partner nichts mehr verbergen kann!

    Im jetzt vorliegenden Fall war es ein relativ unbestimmtes Schriftstück, in dem keine Details genannt wurden und der Ehemann fragte auch nicht so genau nach, worum es gehen könnte. Jedenfalls fand bereits Ende vergangenen Jahres ein erstes Sondierungsgespräch statt, bei dem sich die Kundin zu recht verwegenen Aussagen hinreißen ließ:

    Jeder Kunde zahlt mindestens 100 €! Eine Dokumentation der Einnahmen gibt es für die letzten 5 Jahre leider nicht!

    In einer Stadt wie Frankfurt am Main, wo es die Finanzämter oft mit Armuts-Prostitution zu tun haben und wo die „Nummer“ im Bahnhofsviertel oft für 30 € im Programm ist, ist ein eingeräumter Mindestumsatz von 100 € schon eine Steilvorlage und die fehlende Aufzeichnung der Umsätze, kann von der Behörde nur mit einer Schätzung beantwortet werden! Und gegen eine solche Schätzung vorzugehen macht dann auch nur wenig Sinn!

    Nachdem die Akte nun ein gutes halbes Jahr geruht hatte, war am Mittwoch ein neuerlicher Termin anberaumt, an dem ich als moralische Stütze teilnahm und wo die „Lage“ intensiv erörtert wurde. Die anwesenden Finanzbeamten waren jung und dynamisch, keine ausgewiesenen Moralisten und versuchten sich sogar im „Brückenbauen“, weil man keine Ehen und keine Existenzen zerstören will.

    Aber trotzdem muss die „Kuh vom Eis“ und das geht nicht zum „0-Euro-Tarif“. Ausgeschlossen!

    Da die beiden Sachbearbeiter auf das Frankfurter Rotlicht spezialisiert sind, war die Schätzung der Umsätze sehr präzise und auch nachvollziehbar und es wäre dumm gewesen, hier unqualifiziert zu meckern. Zwar wurde ein wenig hin und her argumentiert und ich konnte durch meine umfangreichen Milieu-Kenntnisse hier ein Stück weit punkten. Das Frankfurter Überangebot, auf das ich nachdrücklich hinwies, überzeugte ebenso, wie der Hinweis auf stetig steigende Zimmermieten, deren Quittungen ja in den Unterlagen auch gänzlich fehlten.

    Nach einer Stunde und einigen von mir eingeschobenen Anekdoten, konnte man sich schließlich auf einen Kompromiss einigen, mit dem die Kundin schweren Herzens leben kann. Hätten die Fahnder schlechte Laune gehabt, wäre der „Schaden“ sicher sehr viel größer ausgefallen, zumal es ja zusätzlich zur Steuernachzahlung auch noch eine (kleine) Strafe geben wird!

    Warum hole ich heute so weit aus? Die geschilderte Vorgehensweise ist doch der übliche Weg in fast allen Branchen? Stattgegeben! Bis hierhin noch keine Erkenntnisse, die wirklich überraschend sind! – Aber ich bin ja auch noch nicht am Ende des Artikels …

    Wenn man schon mal in der „Hölle des Löwen“ ist, kann man ja das Gespräch auch mal in allgemeine Fahrwasser lenken und ich bin für solche Vorhaben immer zu gebrauchen. Im Gespräch mit dem obersten Fahnder Frankfurts, gelangten wir auf Umwegen zum Thema „Wünsche des Finanzamtes an die Sexworker“:

    Man weiß um das neue Gesetz und ist hier auch im intensiven Dialog mit den Ordnungsbehörden der Stadt, die ja demnächst die neuen Steuerbürgerinnen bei der ungeliebten Registrierung ermitteln soll. Den Finanzämtern wäre es aber durchaus lieber, wenn sich die Sexworkerinnen bewusst und am besten sofort für das „Düsseldorfer Verfahren“ entscheiden würden. Denn: wenn man daran teilnimmt, ist die Eröffnung von Strafverfahren die Ausnahme, da man durch die Teilnahme zumindest eine gewisse „Steuerehrlichkeit“ beweist!

    Wer die Pauschale von 25 € pro Arbeitstag bezahlt, gerät demnach selten ins Visier der Fahnder ! Zahlt man gar nichts, muss die Steuerbehörde handeln! Eben wie im vorliegenden Fall, wo alles zu 100% falsch gemacht wurde!

    Natürlich gibt es auch bei Praktizieren des Düsseldorfer Verfahrens noch die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen, aber scheinbar gibt es hier eine natürlich nicht schriftlich fixierte „Narrenfreiheit für Sexworkerinnen“. Das hat natürlich so auch niemand formuliert, aber die vernommenen Zwischentöne, kann ich nicht anders interpretieren.

    Wer also in Frankfurt als Sexworkerin auf der halbwegs sicheren Seite sein will, dem sei die Teilnahme am „Frankfurter Düsseldorfer Verfahren“ empfohlen, da die sehr freundlichen Sachbearbeiter auf Kooperation setzen, andererseits aber auch vielfältige Möglichkeiten haben, Sachverhalte rückwirkend zu klären, wenn es denn nötig wird!

    Wer in Frankfurt/Main mit einem solchen Vorgehen „liebäugelt“, kann mich gerne ansprechen, anschreiben oder anrufen: ich gebe dann gerne die Kontaktdaten des sehr angenehmen Sachbearbeiters weiter, der kein Würger, sondern durchaus Mensch ist!

  • Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes

    Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes

    Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes
    Bildquelle: Pixabay

    Monat 1 nach Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes

    Seit 26 Tagen leben wir nun mit dem neuen Prostitutionsgesetz und ich habe auf meiner Juli-Reise natürlich die Augen offen gehalten, um möglichst viele „aktuelle Impressionen“ aufzunehmen. Dabei habe ich einige durchaus überraschende „Entdeckungen“ gemacht, die ich Ihnen und Euch nicht vorenthalten möchte. Eine Bestandsaufnahme zu drei Aspekten:

    1. Kondompflicht

    Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß! Meine „Umfragen“ in diversen Eroscentern der Republik (Hannover, Frankfurt, Köln) lieferten ein ziemlich eindeutiges Ergebnis: Schilder mit farbenfrohen Hinweisen auf das neue Gesetz, fand ich recht oft. Aber in der „Praxis“ wurde das „französisch ohne“ weiter offeriert und selbst der komplette Verzicht auf Gummiwaren, ist nach wie vor im Angebot. Mal ist es Unwissenheit, mal wird sogar damit argumentiert, dass anbietende Sexworkerinnen ja nicht bestraft werden können. Tja, wen wundert es da, dass die Angebote bei der Aussicht auf zusätzlichen Ertrag weiter „sprudeln“!

    Anders ist es bei den „Hotlines“ von kleineren Wohnungsbordellen: hier wird bei der Frage nach schutzloser französischer Erotik in der Regel (also fast immer) auf die neuen Bestimmungen verwiesen. Ist ja auch klar: welche Betreiberin und welcher Betreiber will sich hier in die Nesseln setzen und womöglich die zukünftige „Zulassung“, die Ende des Jahres ja noch ansteht, vorsätzlich oder fahrlässig gefährden. Wäre nur dämlich!

    Anrufe bei den anonymen Hobbyhuren (Kaufmich und Co.) enden ambivalent: einige Damen bestätigen „besondere“ französische Erotik ausdrücklich, andere regen an das „Thema“ dann später vor Ort zu besprechen. Einige legen spätestens bei der AO-Nachfrage einfach auf! Escort-Agenturen vermelden auffällig viele Rückfragen zum Thema „französisch ohne“ und vermuten hier Kontrollanrufe von Konkurrenten oder Behörden.

    In „bekannten“ AO-Foren im Internet, gibt es auffallend viele neue Berichte über „AO-Offerten“ und dies nach dem Motto: alles wie immer beim „katholischen Service“. Auch die Locations, die Künstlernamen der Damen und die Rufnummer werden natürlich übermittelt. Was schert es den „AO-Freund“, das es ein neues Gesetz gibt! Drauf geschissen! Rums!

    2. Gangbang und Co.

    Auch gewerbliche Gangbang-Angebote gibt es noch in diversen Veranstaltungskalendern. Einige Schlaumeier haben inzwischen erkannt, dass man als „alter Veranstalter“ durch die bestehenden Übergangsfristen bis Ende des Jahres wenig zu befürchten hat. Zwar fällt das „Bangen ohne“ definitiv weg, aber gewerblicher Gangbang als solches, kann im Prinzip erst im Erlaubnisverfahren abschließend verboten werden.

    Ja, ist so und mag die eine oder den anderen jetzt schwer verwundern. Wenn man das Gesetz aber genau liest, wird man feststellen, dass das Türchen temporär noch offen ist. Die Beantragung einer Erlaubnis als Gangbang-Veranstalter hat sicher keine Aussicht auf Erfolg, aber dieser Antrag muss eben erst bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden. Bis dahin schweigen die Behörden! Angeblich …

    3. Hurenausweise

    Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Aber selbst das geht nicht, da es ja das amtliche Papier und geeignete Dokumenten-Drucker noch nicht gibt. Das ist ein bisschen wie in der guten alten DDR, wo die Planwirtschaft für merkwürdige „Blüten“ sorgte! Nur in Bulgarien und Rumänien gibt es schon personalisierte Plastikkarten, die den Bundesadler tragen und von windigen Geschäftsmachern gegen eine Gebühr von 150 € individuell für die stets dankbare Kundschaft ausgestellt werden. Ist zwar nicht mehr wert, als der Detektiv-Ausweis aus dem Yps-Heft, aber schon eine sehr findige Geschäftsidee. Oder? Unwissenheit wird halt bestraft!

  • Selbständige Damen für exklusiven Club in deutscher Kurstadt gesucht!

    Selbständige Damen für exklusiven Club in deutscher Kurstadt gesucht!

    Bildquelle: Pixabay

    Selbständige Damen für exklusiven Club in deutscher Kurstadt gesucht!

    Es gibt ja in Deutschland unglaublich viele unterschiedliche Formen von Betrieben: Wohnungen von grässlich bis mondän, Laufhäuser, FKK-Clubs, Clubbetriebe, die alle mit speziellen Konzepten arbeiten und sich recht unterschiedlich positionieren.

    Dabei ist auffällig, dass der „gute alte Nachtclub“, wie ihn die älteren Mitleserinnen und Mitleser hier sicher noch kennen, fast nicht mehr existiert, obwohl es nach wie vor „erlauchte“ Kundschaft gibt, die den „Gentlemen´s Abend“ noch schätzt, wo es eben eine angenehme Atmosphäre, ein gepflegtes intimes Ambiente und außergewöhnliche Damen gibt, die nicht nur die Liebeskunst, sondern eben auch die (mehrsprachige) Konversation beherrschen.

    Allerdings ist es inzwischen wohl ein grösseres Problem, gebildete Dienstleisterinnen zu finden, die bei einem solchen „Projekt“ selbständig mitwirken möchten. Wenn man in den üblichen „kollegialen“ Portalen inseriert, bekommt man wenig Rückmeldungen. Damen mit den genannten Zusatz-Skills sind scheinbar nur noch im Escort-Bereich zu finden?

    Da mir selbst auch nicht direkt einfällt, wo die letzten „freien“Premium-Damen zu finden sind und Rückfragen in meinem privaten Netzwerk bislang auch noch nicht erfolgreich waren, versuche ich es nun einmal über meinen Blog und dies in der Hoffnung, Interesse zu wecken.

    Beim suchenden Betrieb sprechen wir von einen mondänen Anwesen im Kurbezirk der weltbekannten Kurstadt Baden-Baden, in der sich regelmäßig gepflegtes und auch betuchtes Publikum einfindet, um die diversen Freuden des Lebens zu genießen. Dabei sind die Tarife absolut keine Flat-Rate-Klassen, sondern bewegen sich auf höchstem Niveau. Keine simple „Abfertigung“, sondern ausschweifende Abende mit viel Zeit und entsprechenden Umsätzen, wenn man das entsprechende Geschäft eben versteht!

    Gesucht werden attraktive sprachbegabte Damen, die durchaus ein wenig älter sein können einen Blick für Stil und Niveau haben und bereit sind für einige Wochen in die Kurstadt zu kommen. Keine „Eintagsfliegen“, sondern selbständige Dienstleiterinnen, die am Aufbau eines ertragreichen Konzepts mitwirken möchten!

    http://villa-ascona.com/bewerbung/

  • Düsseldorf: Urteil im Rethelstrassen-Mammut-Prozess – Hohe Strafen!

    Düsseldorf: Urteil im Rethelstrassen-Mammut-Prozess – Hohe Strafen!

    Düsseldorf: Urteil im Rethelstrassen-Mammut-Prozeß - Hohe Strafen!
    Bildquelle: Pixabay

    Düsseldorf: Urteil im Rethelstrassen-Mammut-Prozess – Hohe Strafen!

    Vier Jahre Verhandlungsdauer, um die 200 Zeugenvernehmungen und 316 Prozesstagen: am vergangenen Freitag, dem 21. Juli 2017, endete einer der längsten Strafprozesse, der je vor dem Landgericht Düsseldorf stattgefunden hat. Der Hauptangeklagte Thomas M. (genannt „Tom“) wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und einem Monat verurteilt, weil die Strafkammer es nun für erwiesen erachtet, dass der Angeklagte für systematisches „Ausplündern“ von Gästen unter der Verwendung sogenannter „KO-Tropfen“ verantwortlich ist! Gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, sowie gewerbs- und bandenmäßiger Betrug wurden vom Gericht attestiert, was dann in der Konsequenz eben zu der hohen Strafe führte.

    Im Laufe des Verfahrens ging die Betriebsgesellschaft pleite, der frühere Betreiber Bert Wollersheim, dem man solche „Aktivitäten“ nun überhaupt nicht zutraut, weil er ein sympatischer und grundsolider Typ ist, geriet zeitweilig in Haft und in Zwielicht, die bekannten und beliebten Betriebe in der Rethelstrasse waren schließlich Geschichte! Rien ne va plus! Nichts geht mehr! Bert Wollersheims Lebenswerk von Geschäftspartnern zerstört!

    Klar, auch bei Bert war es nicht „billig“, aber das sollte es ja auch nicht sein! Gute Leistung kostet nun mal Geld und die Gäste, die eben auf Nachtclub mit „Pi, Pa und vor allem Po“ stehen, waren gerne bereit, ein wenig tiefer in die Tasche zu greifen, wenn eben besonderer Service geboten wurde. Unvergessen sind die pinke Stretchlimousine, die zahlungskräftige Kunden durch die Nacht „shuttelte“ und der emsige Gastgeber, der in seinem „Wohnzimmer“ zu frivolem Verweilen inspirierte und sich um die Belange seiner Gäste rührig kümmerte.

    Was nun nach dem Ende der aktiven Ära Wollersheim in den erotischen Betrieben geschehen sein soll, liest sich wirklich wie ein Revolver-Roman. Sicher gibt es in teuren Etablissements auf Wunsch und durch die Hintertür schon mal „Stimulanzen“ aus Südamerika, aber KO-Drinks vermutet man doch eher auf St. Pauli oder im finsteren Bahnhofsvierteln der Republik und nicht auf den plüschigen Sofas, die Bert einst organisierte und zelebrierte.

    Entscheidend ist, was hinten rauskommt? Ja, leider, denn die Düsseldorfer Institution fehlt und hätte sich nach dem medienwirksamen Skandal wohl auch nie wieder erholt. Der Hauseigentümer hatte jedenfalls von „Rotlicht“ nachhaltig die Nase voll und seine Objekte inzwischen unerotisch anderweitig vermietet und Bert Wollersheim gibt inzwischen als „etablierte Marke“ wieder Gas, wovon wir uns auf Facebook überzeugen können!

    „Bert, Du schaffst das … ganz sicher!“

    Aktuelle Berichterstattung zum Thema:

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/duesseldorf-ex-bordellboss-muss-fuer-mehr-als-acht-jahre-in-haft-a-1159106.html

     

  • Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!
    Screenshot kreiszeitung.de

    Landkreis Oldenburg: 20 Prostituierte warten auf Anmeldung und Beratungen!

    Manche Sexworkerinnen und Bordellbetreiber sind scheinbar „ganz scharf“ auf Hurenausweis und Bordellkonzession. Nun ja, kann man verstehen, muss man aber nicht! Im Landkreis Oldenburg (Land Niedersachsen) ist es scheinbar so und die Behörden können die geforderten amtlichen Dienstleistungen nicht erbringen, weil keine entsprechende „Ermächtigung“ von Seiten des Landes vorliegt. Man „schwimmt“! So beschreibt es die lokale Verwaltung, die auf Signale der Landesregierung wartet.

    In Hannover ist man aber eben noch nicht soweit, da man erst mal die Kreise und Städte befragt, was sie von den vorgesehenen Verordnungen hält. Nun erst mal Sommerferien, Parlamentspause und die Hoffnung, dass es irgendwann mal weitergeht.

    Grotesk: die Behörden vor Ort wollen, haben bereits Strukturen geschaffen, sind aber zum gar nicht so süßen Nichtstun verdammt!

    Man muss sich als zuständiger oder besser gesagt womöglich zuständiger Beamter sicher Hohn, Spott und dumme Sprüche anhören, obwohl man für die Trödelei des Landes gar nichts kann! Sicher kein Einzelfall, aber wiederum eine Kurzmeldung wert! Glück auf!

    Den kompletten Bericht finden Sie kreiszeitung.de unter folgendem Link:
    https://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/wildeshausen-ort49926/prostituierte-warten-anmeldung-beratungen-8496476.html

     

  • Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Kölle is en Jeföhl - ProstSchGesetz - Stadt Köln deutet Kulanz an!
    Bildquelle: Pixabay

    Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Nach einem aktuellen Bericht der Internetzeitung report-k.de vermutet die Stadt Köln zwischen 1.500 und 5.000 Sexworker(innen) in ihrem Zuständigkeitsbereich, kennt rund 200 Bordellbetriebe, schätzt aber, dass es eine Dunkelziffer von 500 Betrieben gibt! Das sind recht ungenaue Zahlen und gerade die Zahl von 500 Betrieben scheint mir sehr hoch gegriffen, es sei denn man bewertet jede Hobbyhure oder Kaufmich-Dame in der Stadt als betriebliche Einheit. Richtig zu wissen scheint man es in Köln wohl nicht, denn sonst wären die Spannen bei den Zahlen nicht so erheblich.

    Dies ist recht erstaunlich, da man in Köln ja seit vielen Jahren „Sexsteuer“ erhebt und die Annoncen in den Werbeportalen schon lange intensiv auswertet werden, um neue „Steuerzahlerinnen“ zu generieren. Aber womöglich fehlt für eine umfangreiche und ständige Kontrolle einfach das städtische Personal und „Knöllchen-Schreiben“ ist wahrscheinlich viel ertragreicher, als Wohnzimmer für die lokale Steuer zu vermessen?

    Der Internetzeitung hat die Stadt Köln mit Stand vom 5. Juli 2017 scheinbar erklärt, dass bislang keine Sexworkerin und kein Bordellbetrieb beim Amt vorgesprochen hat, um behördliche Prozesse zum neuen Prostitutionsgesetz in Gang zu setzen. Diese Behauptung kann so nicht stimmen, da ich Mandantschaft in Köln habe, die bereits den Kontakt gesucht hat, aber recht lapidar auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen wurde. Logisch: wenn man wirksam abgewimmelt hat, kam es zu keinem „Verwaltungsakt“!

    Probleme gibt es in Köln beispielsweise mit „alten“ Bauakten von erotischen Betrieben, die teilweise nicht auffindbar sind. Wer hilft suchen? Spaß!

    Sehr erstaunlich finde ich die folgende zitierte Aussage der Stadt Köln:

    „Bei dem Gesetz handelt es sich in erster Linie um eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Prostituierten und nicht um ein ordnungsbehördliches Kontrollgesetz. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten wird das Amt für öffentliche Ordnung aber nach und nach temporäre Kontrollen von Prostitutionsbetrieben aufnehmen.“

    Hier hat man den Gesetzestitel und wohl auch den Inhalt leicht bis schwer falsch gelesen, denn im Titel steht die „Regulierung“ vor dem „Schutz“ und in Fachkreisen ist es völlig unstrittig, dass es viel weniger um Schutz, als um Kontrolle geht. Geschätzte 80% des Inhalts sind Kontroll- und Regulierungsanordnungen und das kann man sicher nicht übersehen, wenn man keine „kölsche Brille“ aufsetzt oder zuviel vom lokalen Bier nascht. Merkwürdig!

    Wenn die Aussage der Stadt Köln, wo diese auch immer dokumentiert sei, aber einen „politischen Willen“ ausdrücken sollte, wäre dies für die Branche in Köln eher erfreulich, denn dann kann und darf man hoffentlich mit einer „milden Umsetzung“ rechnen, bei der die 5 schon mal gerade sein kann, was ja schon mal vorgekommen sein soll.

    Nun sollte man sich in der Gegend nicht vorschnell persönlich froh machen und ich werde die Aussage in den kommenden Wochen in Köln einmal „politisch prüfen“ und meinen Radar in dieser Richtung etwas schärfer stellen!

    https://www.report-k.de/Koeln-Nachrichten/Koeln-Nachrichten/1.500-bis-5.000-Prostituierte-in-Koeln-wie-setzt-die-Stadt-das-Prostitutionsschutzgesetz-um-79964

  • Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017

    Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017

    Prostitution 2017 - Neues Infoforum im Blog - Infos Bundesländer 2017Prostitution 2017 – Neues Infoforum im Blog – Infos Bundesländer 2017

    Ich habe heute meinen Blog um einen Foren-Bereich ergänzt, der es ermöglicht aktuelle News nach Bundesländern sortiert chronologisch und übersichtlich zu listen. So muss man nicht groß suchen und findet die aktuell verfügbaren Informationen für das jeweilige Bundesland.

    Nach und nach werden in den kommenden Wochen und Monaten ja neue Verordnungen und Informationen der Bundesländer eintreffen, die ich dann immer zeitnah ins Forum stellen werde. So bleiben wir alle immer auf dem hoffentlich neuesten Stand.

    Momentan ist das Forum noch im Aufbau, aber für jedes Bundesland sind bereits die aktuellen Basis-Informationen und einige hilfreiche Links integriert worden. Ergänzend kommen dann im Verlauf des Monats noch aktuelle und relevante Blog-Beiträge hinzu, die ich natürlich zuvor einordnen, anpassen und dann einbauen werde. Ein wenig Fleißarbeit, die aber sicher der Übersichtlichkeit dienen wird.

    Es ist eben gar nicht so einfach Information dauerhaft in großem Umfang lebendig zu halten.
    Prostitution 2017 enthält inzwischen über 250 Einzelartikeln, die zwischen September 2016 und heute sukzessiv entstanden sind. So gibt es natürlich auch einige „alte Inhalte“, die inzwischen überholt sind, upgedatete Infos und brandaktuelle Themen, die man natürlich im Ergebnis unterschiedlich gewichten muss. Auch hier kommen einige Aufgaben auf mich zu!

    Nun gelte ich ja nicht gerade als faul und außerdem stehen jetzt einige Wochen an, in denen ich mehr im Büro, als auf Reisen sein werde! Redaktionelle Arbeiten, Konzeptentwicklungen für Consulting-Kunden, Aufträge aus der Medienbranche und vieles mehr, stehen auf dem Kalender für August und September 2017.

    Das schlanke wie kleine Forum ist momentan lesbar, aber (noch) nicht kommentierbar! Ob ich die Funktion demnächst „öffentlich“ oder „eingeschränkt“ freischalte, kann ich momentan noch nicht sicher sagen. Warten wir es einfach ab? Machen wir es so wie die meisten Bundesländer in Deutschland, die ja erst mal in die Sommerpause gehen? Ist ja auch eine klare Strategie, die allerdings für die Branche als solches wenig hilfreich ist! Denn: man will ja seine Zukunft planen und womöglich geht es an die Existenz?

    Zum neuen Forum kommen Sie über die Navigationsleiste oder über folgenden Link:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/18/forum/

     

     

     

  • Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Presseschau: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!
    Bildquelle: Pixabay

    Presse: Land Brandenburg hat neue Rotlicht-Bestimmungen verschlafen!

    Im Bundesland Brandenburg hat man nun „gerade“ überrascht feststellt, dass es in Deutschland seit dem 1. Juli 2017 ein neues Prostituiertenschutzgesetz gibt, was man ja nun irgendwie umsetzen muss! Was haben die Brandenburger Beamten denn für Zusätze in ihren amtlichen Kaffeetassen?

    Nach einem Bericht der SVZ (Schweriner Volkszeitung) hat die Landesregierung vertreten durch das Familienministerium die Städte und Kreise im Land erst am 23. Juni 2017 informiert, dass umfangreiche Aufgaben zu erledigen sind! Na prima, da hatten die lokalen Behörden ja einen Vorlauf von gut einer Woche und man hat sich über die Post bestimmt total gefreut! Und eine Rechtsverordnung gibt es in Brandenburg natürlich auch noch nicht!

    Nun ist Prostitution in Brandenburg nicht so das prägende Thema, aber ein Bundesgesetz, von dessen Existenz man sicherlich zumindest aus der Presse wusste, kann man nun mal nicht ignorieren, wenn man nicht die „Bundes-Nachtwächter-Medaille“ verliehen bekommen will!

    Landräte in Brandenburg sind erzürnt und schimpfen auf das Land! Da wurde nichts vorbereitet! Andererseits haben die Städte und Landkreise aber auch nicht nachgefragt? Man spiel sich nun gegenseitig den schwarzen Peter zu! Und dies natürlich in der Urlaubszeit, wo es auch in Politik und Verwaltung eher ruhig und verhalten zugeht.

    Die Landkreise haben jetzt jedenfalls befunden, dass ohne eine Rechtsverordnung nichts getan werden kann, da die Rechtsgrundlage eben fehlt. Basta! So muss das Land, ähnlich wie in Baden-Württemberg, eben selbst eine Stelle einrichten, um das „Gewerbe“ zu regulieren!

    Interessant ist auch, dass sich jetzt Politiker kritisch zum Inhalt des neues Gesetzes äußern: im Bundesrat war dazu vor einem Jahr die passende Gelegenheit, da wurde das Gesetz aber ziemlich sang- und klanglos durch gewunken! Ein Jahr später dreht man da da Rad nicht mehr zurück! Offensichtlich weiß man nicht so recht, was man tut oder hätte tun müssen!

    Da hilft es auch wenig, darauf zu verweisen, dass es auch in anderen Bundesländern ähnliche Probleme gibt. Wenn man nach NRW schaut, wo alles rechtzeitig vorbereitet und erledigt wurde, kann man sich doch nur schämen!

    In Brandenburg geht es folglich erst im Herbst weiter … hoffen wir das Beste!

    Den Artikel zum Thema finden Sie unter:
    https://www.svz.de/regionales/brandenburg/kreise-gegen-prostitutionsgesetz-id17339921.html

  • Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

    Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Stadt Köln: Gesundheitsberatung & Anmeldung ab Oktober 2017!

    Investigativer Journalismus lebt von Informationen und von Informanten, die „interne Dokumente“ an die Pressevertreter weiterleiten. So heute geschehen mit einer Schulungspräsentation der Stadt Köln vom 29.06.2017, die mir vorliegt. Was geht aus dieser Präsentation hervor, die dem Anschein nach für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln gedacht ist?

    Die Stadt Köln will die Gesundheitsberatung und die Anmeldung (Registrierung) der Sexworker „voraussichtlich“ ab Oktober 2017 an zentraler Stelle im Stadthaus Deutz durchführen und zwar in der neuen Abteilung „Ordnungsbehördliche Anmeldung / Gesundheitsberatung“ 8te Etage, Riegel A, Räume: 25 bis 30. Von Juli 2017 bis Oktober 2017 gibt es beim „Gewerbeamt 7“ eine „Zwischenbescheinigung“, die wohl für die Sexworker notwendig wird, die nach dem 1. Juli 2017 „neu“ in die Branche einsteigen.

    Offensichtlich hat auch die Stadt Köln keine Ausweisformulare der Bundesdruckerei vorliegen und ob es geeignete Drucker gibt, stelle ich auch einmal in Frage. Ist ja auch nicht schlimm, aber in Köln kümmert man sich doch schon um die „besonderen Angelegenheiten“.

    Wer demnächst Ansprechpartner für die Betriebe wird, geht aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor, da es fachspezifisch auf „Sexworkerinnen“ ausgerichtet ist. Zwar werden die allgemeinen Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber erwähnt, aber es gibt eben keine weitreichenden Zusatzinfos.

    Die Stadt Köln weist übrigens explizit auf die Datenweitergabe der erfassten Daten hin. Ich zitiere hierzu auszugsweise:

    Alle Daten werden gespeichert und andere Behörden haben einen Zugriff darauf. Datenaustausch mit dem Finanzamt. Einkommensgrenzen beachten bei z. B.:  Leistungen aus dem JobCenter / Hartz IV, Renten (z. B. Erwerbsunfähigkeitsrente),  Unterhaltsleistungen,  Steuern / „Schwarzarbeit“.

    Schon erstaunlich, welche Ansätze hier verfolgt werden! Sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim „Beratungsgespräch“ etwa die Einkommensverhältnisse prüfen und die Erkenntnisse an die Jobcenter etc. weiterleiten. Das Zitat klingt stark danach! Der Sachbearbeiter als Detektiv, der Sexworkerinnen möglicherweise in die Falle lockt?

    Tja, jede Behörde interpretiert das Bundesgesetz halt anders und die Kölner Vorgaben sind schon recht weitreichend! Gut geschult ist halb erfasst? Die Termine bei Amt werden wohl kein wirkliches Vergnügen, aber damit hatten wir ja auch nicht gerechnet. Oder?

  • Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Prostitution in Rheinland-Pfalz - Umsetzungverordnung wohl erst Ende 2017!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution in Rheinland-Pfalz – Umsetzungverordnung erst Ende 2017!

    Aus Rheinland-Pfalz hat man bislang zum Thema Prostitution nur wenig gehört! Ein ruhiges Bundesland, wo man sich gelassen gibt, obwohl die im Grenzgebiet gelegene Stadt Trier ein unglaublich hohes Prostitutionsaufkommen hat, was vielen Bürgern dort gewaltig auf den Geist geht! Werbe-LKWs, großflächige Werbetafeln und sogar Radiowerbung sind normal, wie ich bei einem Besuch vor Ort kürzlich wieder feststellen konnte.

    Der „Trierer Volksfreund“ hat nun beim Land Rheinland-Pfalz und bei den Behörden im Ort nachgefragt, wie denn nun das neue Prostitutionsgesetz umgesetzt werden soll. Wie in vielen anderen Bundesländern auch, fehlt es in auch im beschaulichen Rheinland-Pfalz bislang an einer Umsetzungsverordnung der Landesregierung. Ohne Verordnung keine Umsetzung!

    So lehnt man sich auf den Amtsstuben erst einmal zurück und erwartet die Verordnung, die wohl erst Ende des Jahres 2017 erfolgen soll.

    Das Land Rheinland-Pfalz nimmt so quasi eine eigene „Übergangsregelung“ in Anspruch und spielt einfach auf Zeit. Also erst mal keine Sicherheit, aber auch keine Gefahr für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten und wahrscheinlich auch erst einmal keine „Ausweise“ für die Sexworkerinnen im Land? Schon erstaunlich, was man innerhalb eines 3/4 Jahres seit der Verabschiedung des Gesetzes geschafft bzw. nicht geschafft hat!

    Die Entwicklung zeigt deutlich, wie wenig Gewicht viele Bundesländer dem neuen Gesetz zubilligen. Würde man es als wichtige staatliche Aufgabe verstehen, hätte man sicherlich gehandelt und nicht den kollektiven „Trödel-Schalter“ gedrückt! Lediglich in Nordrhein-Westfalen spürt man einen gewissen Eifer, der selbst den für „Law and Order“ bekannten Bayern den Rang abläuft. Steckte da die Energie von Innenminister a.D. Ralf Jäger dahinter?

    „Wie Sie sehen, sehen Sie fast nichts!“ – So könnte die aktuelle Parole lauten!

    Nun wünschen sich die meisten Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben ganz sicher keinen ausufernden behördlichen Aktivismus, aber man möchte schon wissen, wohin die Reise denn nun geht. Während sich dies in NRW und Bayern schon recht klar herauskristallisiert, ruht in den anderen Bundesländern noch still der See.

    Ich werde den Sommer 2017 nutzen, um bei den „schlafenden Ländern“ einmal nachzufragen, welche Zeitpläne es denn nun gibt. Die Ergebnisse werde ich sukzessive hier in meinem Block veröffentlichen! Versprochen!

  • Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Zwischenstopp Berlin - Besuch bei Freunden und Kollegen - Spontan
    Bildquelle: Pixabay

    Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Berlin in bekanntlich immer eine Reise wert und da ich hier eine sehr familiäre „Bande“ und auch einige Geschäfts-Freundinnen und -Freunde habe, ist es doch logisch, dass ich zwischen meinen Consulting-Reisen durch die Republik immer mal wieder in der Hauptstadt
    vorbei schaue, auch wenn das Wetter in diesen Tagen leicht trübe ist und das natürlich auch im übertragenen Sinne, wenn man an den Dauerbrenner Prostitutionsgesetz denkt, der ja den laufenden Monat gedanklich sehr prägt.

    Was ist, was bleibt, was kommt? – Diese Fragen stellen sich auch viele Betreiberinnen und Betreiber in der Hauptstadt, von denen ich einige in den kommenden Tag treffen werde: so ist zumindest der Plan!

    Wenn man nun denkt, dass es in der Hauptstadt Schwung beim Thema gibt, der irrt! – Ähnlich wie in Hamburg, Bremen und Hannover, haben es die Behörden überhaupt nicht eilig, zum Ziel zu kommen. Ja, nicht einmal der Start ist konkret im Blick, wenn es um und an die Umsetzung des neuen Gesetzes geht! Wer in Berlin bislang fragte, wurde vertröstet, da die Infrastruktur noch nicht steht und man wahrscheinlich auch noch keine Formular hat. Ohne Formular eben kein Antrag und außerdem ist ja Ferienzeit!

    So gedanklich gemütlich sehen es die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten natürlich keineswegs, da hier ja mittelfristig Existenzen auf dem Spiel stehen!

    Da der „politische Wille“ nicht erkennbar ist, bleibt man im Reich der Spekulationen: hat mein Betrieb Bestand, sind die Ämter „flexibel“ oder wird die ganze Fülle der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um möglichst viele „rote Birnen“ aus der Fassung zu drehen?

    Allgemeine Standards und Vorgehensweisen, die bundesweit einheitlich gestaltet sind, gibt es nicht, da die Umsetzung ja „Ländersache“ ist. Gleichzeitig ist erkennbar, dass die Umsetzung auch keine „Chefsache“ ist, sondern eher „stiefmütterlich“ von einer Ebene zur nächst unteren geschoben wird. Gerade im Wahlkampf, der ja nun wieder ansteht, kann man mit „Schmuddelkinder-Themen“ nicht punkten und will es wohl auch nicht!

    Obwohl das neue Prostitutionsgesetz zutiefst politisch ist, eignet es sich kaum für aufkommende flammende Marktplatz-Appelle der Politik!

    Was will man sich da auch auf die Fahne schreiben? Die Verbesserung der „inneren Sicherheit“ bei CDU/SPD durch das neue Gesetz? – Den „Polizeistaat“ bei den Linken und den
    schwächelnden Grünen? Für die AfD ist das Gesetz womöglich zu schwach, die eher biedere FDP kann kaum mehr „Liberalität“ bei der Prostitution fordern, ohne die eigenen Wähler zu verschrecken. In Ergebnis wird das Thema, man belehre mich hier gerne eines besseren, in den Wahlprogrammen nicht vorkommen.

    „Vorkommen“ wird das Thema allerdings im Herbst 2017 auf den Amtstuben und Gerichten der Republik, wenn nämlich „amtliche Akte“ angefochten werden und Richter die Aufgabe haben werden, dass angerichtete Chaos zu bewerten. Die Freude ist schon jetzt zu spüren, wenn man mit „Menschen vom Amt“ spricht, die nicht so wirklich wissen, was zu tun ist!

    Das Motto „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ passt hier nicht zum „Lagebild“, das doch recht verschwommen erscheint … wenn ich mich nicht irre!

    Übrigens: alle Berlinerinnen und Berliner, die aktuell Gesprächsbedarf haben, können mich gerne kontakten: howard.chance@t-online.de

  • Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! - Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!
    Bildquelle: Pixabay

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Da es ja im Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits „Formularsätze“ für die Erstellung von Betriebskonzepten gibt, haben sich eine Reihe von Betreiberinnen und Betreibern in der Region bereits daran gemacht, die Formulare vorbereitend auszufüllen und ich hatte in der vergangenen Woche die ehrenwerte wie anspruchsvolle Aufgabe, dabei unterstützende Hilfe zu leisten.

    Bei der Arbeit mit den Formularen fielen mir sofort verschiedene „Fallstricke“ auf, die bei der Einreichung zu Problemen führen können: es werden verbindliche Angaben zu Umständen eingefordert, Angaben, die man aber mangels Kenntnis überhaupt nicht machen kann, die aber Grundlage der Genehmigung sind?

    Wie lange hält sich ein Kunde durchschnittlich im Betrieb auf? – Wie lange hält sich eine Prostituierte durchschnittlich während der Öffnungszeiten im Betrieb auf? – Wie hoch ist die maximale Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten?

    Wie soll man solche Werte überhaupt ermitteln und welchen Einfluss hat dies auf die amtliche Bewertung? Mir scheint, dass die Beamten, die den Formularsatz hier alle möglichen Betriebsformen in einen Topf geworfen haben, ohne auf die Unterschiedlichkeiten Rücksicht genommen zu haben. Wie soll der Vermieter einer Hostessenwohnung, der womöglich eine Erlaubnis benötigt, solche Fragen beantworten? Wenn es nämlich keine umfangreiche Einlasskontrolle gibt, was in den deutschen Erotik-Laufhäusern die Regel ist, kann man die verlangten „statistischen Werte“ noch nicht einmal schätzen.

    Dass vom Wirtschafter bis zur Putzfrau alle „Beschäftigten“ gelistet werden sollen bzw. müssen, deutet auf starke „Prüfung und Überwachung“ hin und unterstützt den „Big Brother“-Gedanken, der sich förmlich aufdrängt.

    Welche Anweisungen müssen von den Prostituierten beachtet werden im Bezug auf Kleidung und Verhalten gegenüber den Kunden? – Wer ist für die Abwicklungen der Zahlungen verantwortlich etc.?

    Fangfragen, die dazu führen kann, dass man wohl durch die Prüfung fällt, wenn man sich hier nämlich bei der Beschreibung als „Dirigistiker“ zu erkennen gibt, der gegen das Weisungsverbot des Gesetzes massiv verstößt. Faktischer Selbstmord und Ablehnung des Antrags bei falscher Antwort?

    Auch die „Beschreibung“ der „Schlaf- und Wohnräume“ im Betrieb, birgt erhebliches Gefahrenpotenzial, da man z.B. in gewerblichen Objekten in der Regel weder wohnen noch schlafen darf. Falsche Antwort=Platzverweis?

    Seltsam und auch sehr fragwürdig erscheint mir die konkrete amtliche Aufforderung, alle Werbemaßnahmen detailliert aufzulisten und mitzuteilen, auf welchen Internetplattformen geworben wird und wie die Sexworker daran beteiligt sind! Wirbt man für diese und wie ist die Kostenverteilung!

    Man kann durch „Eintragungen“ hier „Vorlagen“ geben und Dinge manifestieren, die auch das Finanzamt prüfend auf den Plan rufen kann! Plötzlich ist man „Bordellbetrieb“ und wird für die Umsatzsteuer der selbständig tätigen Sexworkerinnen in Haftung genommen?

    Die Liste der markanten und riskanten Punkte, könnte man fortsetzen, was aber heute gar nicht mein Ansatz ist. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, welche Gefahren für die Branche bestehen und rate dazu nicht voreilig Dokumente einzureichen, die dann später als scharfer Boomerang zurück kommen.

    Eine intensive Prüfung sollte hier immer an erster und vor der Einreichung an letzter Stelle stehen und in diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf unsere neue „Allianz“ aus Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater, eine Allianz, die Probleme sachorientiert angeht und Sie im Verfahren in jeglich denkbarer Weise unterstützt. Den gesamten Sommer über, sind wir sicher im Dauereinsatz.

    Sprechen Sie mich jederzeit gerne an! Auch wenn es momentan nicht von heute auf morgen geht, versuche ich Hilfe und Unterstützung zeitnah zu koordinieren! Jederzeit dienstbereit!

    Howard Chance – Tel. 0177-2727897 – howard.chance@t-online.de