Schlagwort: Prostitution

  • Prostitution – BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!

    Prostitution – BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!

    Prostitution - BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!Prostitution – BesD e.V. hat Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht!

    Viele Leserinnen und Leser meines Blogs interessieren sich für den genauen Wortlaut der von Dona Carmen e.V. initiierten und inzwischen eingereichten Verfassungsbeschwerde. Eine Woche vor Inkrafttreten des neuen ProstSchG, ist das von Rechtsanwalt Starostik (Berlin) gefertigte Dokument in Karlsruhe eingegangen und umfasst inklusiv Anschreiben 62 DIN A4!

    Der Schriftsatz ist juristisch gründlich gearbeitet, wie es beim erfahrenen Herrn Starostik nicht anders zu erwarten war. Ich habe für die geneigte Lektüre fast 2 Stunden benötigt, da die Darstellungen und Bewertungen doch recht kompliziert sind und man doch über einige Ansätze intensiv nachdenken muss.

    Nun wäre es vermessen, die Beschwerdegründe an dieser Stelle journalistisch oder gar rechtlich zu bewerten. Ich habe zwar zu den einzelnen Punkten durchaus eine recht klare persönliche Meinung, will mich hier aber nicht als selbsternannten Verfassungsrechtler profilieren oder aber frech „richten“.

    Dies können die Karlsruher Richter 1000 mal besser, zumal es ja im Kern ausschließlich darum geht, was wirklich gegen das Grundgesetz verstoßen könnte oder verstößt. Diese Beurteilung ist schwierig und nichts für den Laien, der Rechtsprechung bei Barbara Salesch und Alexander Hold kennen lernte.

    Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen vom BesD e.V. für die Veröffentlichung des Gesamttextes. So entsteht erstmals Transparenz, die sich ja viele gewünscht haben. Merci dafür! Nun wissen „wir“ endlich, welche Beschwerdegründe vorgebracht werden und können nachlesen, welche Standpunkte vertreten werden. Das hilft, unabhängig davon, was am Ende dabei herauskommt, beim Denken und Nachdenken.

    Da es sich, wie eigentlich schon bekannt war, bei der jetzt eingereichten Beschwerde nicht um ein Eilverfahren handelt und die Beschwerde zunächst einmal formell „angenommen“ werden muss, was eine Vorprüfung beinhaltet, wird man erst einmal nichts hören, da die Karlsruher Mühlen wegen Arbeitsbelastung statistisch sehr langsam „mahlen“. Es erfordert also einer gewissen Geduld, bis es zu weiteren Schritten kommt und die „Sache“ zur Verhandlung kommt. Ich werde selbstverständlich weiter dazu berichten!

    Eine abschließende Anmerkung: natürlich sind in der PDF-Veröffentlichung die Namen der Beschwerdeführer anonymisiert worden, aber das tut dem Inhalt ja keinen Abbruch. So empfehle ich Ihnen den Text als spannende Wochenend-Lektüre und weise auf den Link des BesD hin, wo das umfangreiche Dokument zu finden ist:

    https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/VERFASSUNGSBESCHWERDE-ProtSchG-2017.pdf

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Hannover – Das Schweigen der Huren!

    Prostitution 2017 – Presseschau – Hannover – Das Schweigen der Huren!

    Prostitution 2017 - Presseschau - Hannover - Das Schweigen der Huren!
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    Prostitution 2017 – Presseschau – Hannover – Das Schweigen der Huren!

    Na, über provokante Schlagzeilen kann man ja trefflich streiten, aber der Titel, den die „Neue Presse“ aus Hannover gestern (29.06.2017) wählte, bringt unterschwellig Hanibals „Lämmer“ vors virtuelle Auge und die Schlachtbank ist da gedanklich nicht so weit weg! Ein Wortspiel, dass dann schon zum Artikel passt, der einen Reporterbesuch am Steintor in Hannover schildert, wo sich die geschäftliche Lage in den vergangenen Jahren nicht gerade positiv entwickelt hat:

    Seit der „Lange“ nicht mehr in erster Reihe präsent ist, hat das Viertel deutlich an Qualität verloren!

    Dies soll nun kein Plädoyer für die „Hells Angels“ sein, aber was die Hannover Redlight Crew anbelangt, war diese jahrelang ein Garant für eine gewisse Ordnung im District und hinter vorgehaltener Hand sind selbst milieuerfahrene Polizisten mit der jetzigen Situation unzufrieden und hätten nichts dagegen, wenn es wieder „alte Verhältnisse“ am Steintor geben würde. Wird es aber sicher nicht, da der Staat nun mal das Gewaltmonopol nicht abgeben kann. Basta!

    Der Bericht der „Neuen Presse“ zeigt deutlich, was am Steintor los ist und viele Details kann ich durch meine persönlichen investigativen Streifzüge vor Ort nur bestätigen. Das Steintor hat keinen Glamour, relativ wenige Kunden und man spürt, das sich hier vieles im Umbruch befindet.

    Billig und weitreichend tabulos ist in vielen Zimmern „geil“ und man darf die Toilettenanlage bei der Postbank nicht übersehen, wo neben dem großen Geschäft auch sehr spezielle Sex-Geschäfte laufen!

    Ja, richtig: wer als Dienstleisterin die Miete im Eros-Center sparen will, „verkehrt“ im Gebüsch rund um die Postbank oder zieht sich bei Kälte oder Regen mit Kunden auf die rustikale Bauarbeiter-Toilette zurück, die seit geraumer Zeit dort steht. Blasen ohne für nen 20er und Rock hoch für nen zusätzlichen 10er. Muß man eindeutig mögen und ich erzähle keinen Scheiß, sondern bekam diese speziellen Offerten, als ich zu später Stunde vom Hauptbahnhof mit meinem Koffer zum Hotel rollte!

    Wer immer dachte: Steintor ist schon rustikal, der sollte sich den Postbank-Strich und zusätzlich die „Steigen“ in der Ludwigstrasse anschauen, wo sich Dienstleisterinnen den Platz mit hungrigen Ratten teilen, die durch Unmengen von nicht abgeholtem Müll geradezu magisch angezogen werden. Während man an den Fenstern Titten glotzt und „verhandelt“, laufen einem die putzigen Tierchen über die Füße. Entzückend!

    Ja, sind wir denn in Kairo oder auf dem Strassenstrich von Kalkutta? Ne, Hannover-City, Landeshauptstadt mit sehr prekären Zuständen, um die sich scheinbar niemand kümmert!

    Solche Zustände gibt es am Steintor selbst nicht und die Frauen fühlen sich in den Laufhäusern schon viel sicherer, als die Kolleginnen im Gebüsch, die ein hohes Risiko gehen.
    Natürlich lassen sich die Betreiber die durchaus annehmbaren Arbeitszimmer und den damit verbundenen Security-Dienst bezahlen, aber von Wucher kann auch nicht wirklich sprechen!

    Das neue Gesetz ist zwar durchaus ein Thema, das das Land aber erst mal auf „Ruhe“ macht und dies wohl auch so kommuniziert, hält sich die Aufregung in Grenzen. Aber lesen Sie doch einfach selbst, was sich beim Besuch der Journalisten ergab:

    http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Das-Schweigen-der-Huren

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution – Presseschau – Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!

    Prostitution – Presseschau – Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!

    Prostitution - Presseschau - Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Presseschau – Hohe Berichtsdichte in den Premium-Medien!

    Im vergangenen halben Jahr, galt im deutschen „Blätterwald“ beim Thema Prostitution das bekannte „Dornröschen-Prinzip“: wenn es nicht wirklich piekst, schläft man den Schlaf der Gerechten und füllt die Schlagzeilen mit anderen Inhalten. Ohnehin ist Prostitution ja eher „bäh“ und nicht so salonfähig, wie man vermeintlich denkt. Schmuddelkinder, oder?

    Wenn nun aber ein neues Gesetz „kommt“ und klopfend vor der Tür steht, steigen auch „Bild“, „Stern“ und „Focus“ thematisch wieder in den Ring, wobei die journalistische Qualität recht unterschiedlich ist. Manchmal werden Statements ungeprüft übernommen, ein anderes Mal lässt sich intensive Recherche erkennen und dann gibt es eben Berichte, die den „Sex & Crime“ Bereich bedienen und eben Aufmerksamkeit und Leser „erregen“.

    Beim heutigen Blick in die deutsche Presse, fand ich folgende Artikel, die ich Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit empfehle:

    Bild Düsseldorf – 29.06.2017

    Huren-Gesetz kostet 6 Millionen Euro Steuergeld

    Gewohnt markant titelt die Bild-Zeitung und legt Zahlen der Landesregierung vor, die verdeutlichen, mit welch hohem Aufwand die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes verbunden ist. Ein klarer Seitenhieb ist die Behauptung „gezahlt mit Steuergeld“?

    Zum Artikel: http://www.bild.de/regional/duesseldorf/prostitutionsgesetz/neues-huren-gesetz-52371636.bild.html


    MDR – 29.06.2017

    Thüringen bemängelt neues Prostituiertenschutzgesetz

    Ein weiteres Bundesland gerät ins kollektive Jammern! Es wäre ja sicher früher Zeit gewesen im gesetzgebungsverfahren Einfluß zu nehmen. Nun gibt man sich rat- und kraftlos und erzeugt damit einen recht merkwürdigen Eindruck! Mangelhaft?

    Zum Artikel: http://www.mdr.de/thueringen/prostitutionsschutzgesetz-prostitution-kondompflicht-100.html


    Süddeutsche Zeitung – 28.06.2017

    Wie Münchens Prostituierte mit dem neuen Gesetz umgehen

    Die Süddeutsche Zeitung beschäftigt sich mit der Frage, wie die Münchener Sexworkerinnen konkret mit dem neuen Gesetz umgehen werden. Keine Ahnung auf dem Strassenstrich, wo man nichts  gehört hat und Kritik von engagierten Aktivistinnen, die nun mobil machen.

    Zum Artikel: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/neue-regeln-fuers-rotlicht-geschuetzter-verkehr-1.3565518


    Focus Online – 24.06.2017

    Prostituiertenschutzgesetz kostet Freistaat einige Mio Euro

    Nach dem Bericht von Focus Online ist der Freistaat Bayern bereit, das neue Gesetz ab 1. Juli 2017 umzusetzen, allerdings wird die kurze Umsetzngfrist kritisiert und erwähnt, das dem Freistaat durch das neue Gesetz erhebliche Kosten entstehen.

    Zum Artikel: http://www.focus.de/regional/bayern/prostitution-prostituiertenschutzgesetz-kostet-freistaat-einige-mio-euro_id_7279385.html

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/04/p16591/

  • Prostitution 2017 – Niedersachen – Planungen laufen noch – Nicht bereit!

    Prostitution 2017 – Niedersachen – Planungen laufen noch – Nicht bereit!

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    Prostitution 2017 – Niedersachen – Planungen laufen noch – Nicht bereit!

    Im Bundesland Niedersachsen gibt es nach einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ 20.000 Sexworker(innen) und 1.000 Sexbetriebe, die unter der neue Prostitutionsgesetz fallen. Die Landesregierung hat das neue Gesetz wiederholt kritisiert und es in den letzten 9 Monaten nicht geschafft, die entsprechenden Strukturen zu schaffen!

    Erst im Ende März 2017 wurden interne Zuständigkeiten geklärt und das Sozialministerium mit der Koordinierung beauftragt. Ein Verordnungsentwurf wurde erarbeitet und Mitte Juni den Städten und Gemeinden vorgelegt, die diesen bis 20. Juli prüfen und kommentieren sollen. Man ist also in Niedersachsen enorm früh dran!

    Während NRW rechtzeitig am Start ist, hat man wohl an der Leine kräftig gepennt und übt sich nun in Kritik! Seltsam! Hätte man seine Hausaufgaben frühzeitig gemacht, müsste man nun nicht jammern und verkünden, dass die Finanzierung nicht geklärt sei. Die Bundesregierung hat schon Ende vergangenen Jahres Finanzierungspläne vorgelegt, die in NRW und Bayern scheinbar „passen“, aber in Niedersachsen nicht? – Was ist da los?

    Nun werden die Sexworker und Betreiber in Niedersachsen sicher nicht jammern, wenn die Ämter erst mal nichts unternehmen können, weil ihnen die Vorgaben fehlen, aber ein wenig grotesk klingt es doch, wenn 2 Tage vor dem „Stichtag“ eine organisatorische Bankrott-Erklärung erfolgt. Erst mal Sommerferien und dann mal schauen?

    In der SPD gab es früher den schönen Spruch: „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich nen Arbeitskreis!“

    So wird es wohl in Niedersachsen kommen. Wenn die Städte und Gemeinden sich bis zum 20. Juli 2017 erklären, ist die Angelegenheit ja noch nicht in trockenen Tüchern und es wird wohl fast Herbst, bevor man in der Heimat von Schröders Gerd an den Start kommt.

    Ich formuliere heute scharf gegen Niedersachsen, muss der Fairness halber aber mitteilen, dass es in den meisten anderen Bundesländern ähnlich läuft. Nur erspart man sich dort gerade das demonstrative Jammern und stellt sich nicht selbst ein Armutszeugnis aus!

    Wir drücken mal symbolisch den Daumen, das die Verwaltung es irgendwann doch noch schafft … kommt Zeit, kommt Rat!

    Die aktuelle Meldung aus Niedersachsen finden Sie unter:

    https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/916229/kommunen-kritisieren-prostitutionsgesetz

  • Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Prostitution - Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? - Warteschleife!
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    Prostitution – Konkreter Handlungsbedarf am 1. Juli 2017? – Warteschleife!

    Der Blick auf den Kalender verrät, dass es nun nur noch 5 Tage sind, bis das neue deutsche Prostitutionsgesetz recht „unfeierlich“ Inkrafttreten wird. Am kommenden Samstag ist es soweit und die „Vorfreude“ hält sich absolut in Grenzen! Überraschung? Nein, sicher nicht!

    Dona Carmen e.V. hat in der vergangenen Woche einige Aktivistinnen und Aktivisten nach Karlsruhe begleitet, die dort eine „Verfassungsbeschwerde“ in den Briefkasten des Bundesverfassungsgerichtes geworfen haben. Zustellung also erfolgt, aber die Bearbeitung nimmt nun den vorgeschriebenen Gang und wird bis zum 1. Juli 2017 ganz sicher kein Ergebnis bringen und das Gesetz nicht „vorläufig“ stoppen können!

    Fast alle Bundesländer (mit Ausnahme von NRW, Schleswig-Holstein und Thüringen) haben den Erlass von notwendigen Umsetzungsverordnungen mehr oder weniger vertagt und werden wohl erst nach den Parlaments- und Sommerferien aktiv! Und die Bundesländer, die schon Verordnungen haben, bremsen den Eifer ihrer Mitarbeiter, da Formulare und Schulungen fehlen. Auch hier werden Verzögerungen die Regel sein!

    Den „Huren-Ausweis“ gibt es auch noch in keiner deutschen Amtsstube! – Wenn es die Blanko-Dokumente aber noch nicht gibt, kann man keine „Ausweise“ ausstellen und Sexworker, die an verschiedenen Orten der Republik nachgefragt haben, wurden auf die Zukunft vertröstet! Offensichtlich nehmen die Ämter gezwungenermaßen auch Übergangsregelungen für sich selbst in Anspruch!

    Mallorca und Sonne rufen jetzt auch in den öffentlichen Verwaltungen: Sommerferien und damit eine sehr eingeschränkte Besetzung. In den kommenden zwei Monaten werden nur die Dinge erledigt, die dringend sind und keinen Aufschub dulden! Dazu gehört die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes sicher nicht!

    Wir befinden uns also alle in der Warteschleife und gewinnen dabei einfach noch etwas Zeit, die wir dann hoffentlich sinnvoll nutzen werden?

    Die Frage nach dem konkreten und akuten Handlungsbedarf kommt täglich auf: was kann ich tun, was muss ich tun und womit kann ich mir Zeit nehmen?

    OK, versuchen wir das einmal in der Kurzanalyse zu betrachten:

    1. Kondompflicht und Werbeverbote

    Hier greift das Gesetz sofort und unmittelbar ab dem 1. Juli 2017! – Das Hütchen muss beim gewerblichen Sex auf den Lümmel und zwar ohne wenn und aber. Werbung für Sex ohne Kondom und für Sex mit Schwangeren ist ebenfalls ab dem Stichtag verboten und die Homepage und geschaltete Anzeigen sollten ab kommenden Samstag den Vorschriften genügen! Ansonsten sind Ordnungsgelder und privatrechtliche Abmahnungen möglich!

    2. Betriebserlaubnis / Geschäftkonzept / Aufzeichnungspflichten etc.

    Betriebe, die vor dem 1. Juli 2017 bestanden, können hier recht entspannt sein, denn die Übergangsfristen stellen klar, dass die betriebliche Neuorganisation nicht zum Stichtag erfolgen muss! Dies hat Zeit bis zum Ende des Jahres und die Neuorganisation geht dabei einher mit dem Konzessionsantrag. Allerdings sind Neugründungen nach dem 1. Juli 2017 kompliziert und möglicherweise langwierig: neue Betriebe dürfen nämlich erst starten, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt!

    3. Gesundheitsberatung / Huren-Registrierung / „Ausweis“

    Da die Vorlagen bei den Ämtern noch nicht vorliegen, kann nichts ausgestellt werden! Einige Gesundheitsämter sprechen zwar von einem Start im Juli, zahlreiche Ordnungsämter vertrösten aber bereits auf August oder September und weisen von sich aus auf die Übergangsfristen hin! Was ist aber mit neu einsteigenden Sexworkern, die im Juli ihrer gesetzlichen Frist nachkommen wollen? Die schauen wohl in die Röhre und sollten sich dann
    vom jeweiligen Amt bescheinigen lassen, dass die Registrierung nicht möglich ist und das das Amt dies „verursacht“ hat! Die Behauptung, „alter“ Sexworker zu sein, ist Rechtsbeugung, wenn es nicht den Tatsachen entspricht! Aber bei einigen Betroffenen und vielleicht auch bei einigen Ämtern gilt womöglich: „der Zweck heiligt die Mittel!“

    Über weitere interessante Aspekte werde ich fortlaufend berichten und kommentieren. Auch wenn es in den kommenden Wochen keine einschneidenden Maßnahmen geben wird, gibt es ganz sicher viele News zum Thema aus den unterschiedlichen „roten Ecken“ der Republik!

  • Prostitution – Klartext – Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?

    Prostitution – Klartext – Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?


    Unter der neuen Rubrik „Klartext“ beantworte ich Fragen, die mich per E-Mail oder aber über Suchmaschinen-Anfragen erreicht haben. Kurze Fragen und kurze präszise antworten, die sich dem FAQ-Verzeichnis anschliessen.

    Gibt es Übergangsfristen bei der Kondompflicht?

    Nein, nach dem neuen Prostitutionsgesetz sind ab dem „Stichtag“ 1. Juli 2017 bei jeglichen Praktiken der gewerblichen Erotik zwingend Kondome zu verwenden: Oralverkehr, Vaginalverkehr und Analverkehr erfordern das Präservativ „am Körper des Mannes“!

    Ausnahme: beim Cunnilingus (Lecken der Vagina Frau) und beim Rimming (Lecken des Anus der Frau) ist kein Kondom vorgeschrieben! Auch Körper- und Gesichtsbesamung sind nicht verboten!

  • Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ruhe auf den Bordell-Fluren! - Macht das ProstSchGesetz impotent?
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    Ruhe auf den Bordell-Fluren! – Macht das ProstSchGesetz impotent?

    Ich bekomme regelmäßig „Wasserstands-Meldungen“ aus fast allen Regionen Deutschlands, weil mich ja „beruflich“ interessiert, wie es nun weiter geht und wie die regionalen Behörden agieren und „umsetzen“. So gehört der kleine Plausch mit OWL ebenso zum Tagesgeschäft, wie der Anruf aus oder nach Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Information ist wichtig und so erfährt man viele Details, die natürlich in keiner Zeitung stehen.

    Erstaunlich finde ich, dass das erotische Geschäft momentan eine mächtige Flaute erlebt und dies wohl nicht durch die ersten hochsommerlichen Temperaturen. In Modellwohnungen, wo sich normalerweise die Stammgäste die Klinke in die Hand geben, ist seit Wochen kein Betrieb und Gäste, die man danach befragt, argumentieren plötzlich mit „dem neuen Gesetz“ und befürchten scheinbar „in anstehende Kontrollmaßnahmen“ zu geraten! Häh? Kopfkratz?

    Nun gibt es ja Freier, die recht hart vor den Knien sind und eine Razzia grinsend wegstecken. Es gibt aber auch viele „Opa Rudis“, die mal kurz in den „Rewe“ fahren und dann auf dem Rückweg zur heimischen „Erziehungsberechtigten“ kurz bei der „vollbusigen Chantal“ stoppen. Auch Überstunden im Büro oder der Spinning-Kurs im Fitness-Studio werden gerne als Alibi verwendet, um mal später nach Hause kommen zu können. Wenn man dann nicht im Büro oder auf dem Cardio-Bike schwitzt, sondern beim erotischen Intermezzo amtlich unterbrochen wird, geht der Puls natürlich auf 500!

    Kommt dann etwa Post nach Hause, etwa in Form einer Zeugenbefragung oder gibt es beim neuen Gesetz weitere Möglichkeit einen verheirateten Bordellschleicher an den Eiern zu ziehen? Die amtlich dokumentierte gewerbliche Entleerung der Fortpflanzungsdrüsen hat schon so manche Ehe zerstört und die weitere Lebensplanung der Zwangsläufigkeit unterworfen! Ein bisschen Spaß muss sein?

    Es gibt zwar keinen offensichtlichen Grund für solche Befürchtungen, aber die Herren Kunden scheinen dies im Bauch different wahrzunehmen. Kann ja nicht anders sein!

    Nun könnte man ja denken, das die neue Kondompflicht, die ja ab 1. Juli 2017 bundesweit gelten wird, einen regelrechten „Schlussspurt“ auslösen könnte. Schnell noch einmal „ohne“, bevor es eine teure Ordnungswidrigkeit wird! Pustekuchen: Enthaltsamkeit statt Konjunktur!
    Man(n) hält sich zurück und beobachtet erst mal die Szene! Ein inszenierter Schock?

    Scheinbar hat das Gesetz ein unterschwelliges „Abschreckungs-Potential“, das wir bis jetzt völlig unterschätzt haben? Ich bin jedenfalls sehr gespannt, was diesbezüglich in den kommenden Wochen und Monaten berichtet wird!

  • Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Verfassungsbeschwerde - Dona Carmen - 21.6. - Briefkasten und Steinmeier?
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    Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?

    Die Frankfurter Aktivistinnen mit Juanita Henning an der Spitze, werden am kommenden Mittwoch, dem 21. Juni 2017, die von Rechtsanwalt Meinhard Starostik (Berlin) gefertigte Verfassungsbeschwerde persönlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen und dabei (laut Ankündigung) auch ein „Statement für die Rechte von Sexarbeiter/innen“ abgeben.

    Ob dies symbolträchtig direkt vor dem Hauptgebäude des Verfassungsgerichts erfolgen kann ist fraglich, da es ein „befriedeter Bezirk“ ist, in dem Demonstrationen und ähnliches nur ausnahmsweise möglich sind (Bannmeile – siehe Wikipedia).

    Ausserdem findet just am 21. Juni 2017 „zufällig“ der Antrittsbesuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim Bundesverfassungsgericht statt, was sicher zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen führt, um den ersten Mann im Staat zu schützen. Ob der Einreichungstermin wegen der Steinmeier-Visite bewußt gewählt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber „taktisch“ durchaus denkbar!

    Ist Steinmeier da, ist ein Presseauflauf vorprogrammiert!

    Wie auch immer, die Schar der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die Betreiberinnen und Betreiber sowie die Aktivisten, trifft sich

    am Mittwoch, dem 21. Juni 2017 um 11.30 Uhr am Briefkasten vor dem Hauptportal des Bundesverfassungsgerichts, ,

    um die Unterlagen dann gemeinsam in den Briefkasten zu werfen? Alternativ könnte man den Umschlag wohl auch bei der Geschäftsstelle abgeben. Dass der Präsident des Gerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, den Akt mit seiner Anwesenheit krönt, und dass Frank-Walter Steinmeier ein Grußwort spricht, gilt derzeit als sehr unwahrscheinlich! Aber der Briefkasten ist ja für die ordnungsgemäße Zustellung auch völlig ausreichend!

    Eingereicht ist eingereicht und dann beginnt die Zeit des Wartens! Auch wenn Dona Carmen es nicht ausdrücklich sagt: es handelt sich sicher um kein Eilverfahren mit dem Ziel, eine sogenannte „Einstweilige Anordnung“ zu erzielen. Dabei würde man die Unterlagen nämlich frühestmöglich „faxen“ und dann später zusätzlich per Post „senden“. Und warum sollte man dann eine weitere Woche warten? Dann wäre „Eile im Gebüsch“, was für mich aber aufgrund der Statements nicht zu erkennen ist!

    Den neuerlichen Aufruf von Dona Carmen e.V. finden Sie unter:

     

    Auf nach Karlsruhe!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/

     

     

  • Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

    Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

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    Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

    Es sind nur noch etwas mehr als 2 Wochen, bis das neue deutsche Prostitutionsgesetz Inkrafttreten wird! Es wurde viel geschrieben, agiert und diskutiert, doch das Bild, was wann wie kommt, ist immer noch sehr unscharf! Daher fasse ich die aktuelle Situation nach meiner persönlichen Wahrnehmung in Schlagworten zusammen, um die momentan Lage zu skizzieren:

    • Das Gesetz wird zum 1. Juli 2017 pünktlich Inkrafttreten. Eine Verfassungsbeschwerde wurde bislang nicht eingereicht und es gibt auch keinen mir bekannten Antrag auf „Einstweilige Anordnung“. Systematisch läuft also für den Gesetzgeber alles nach Plan!
    • Der vom Verein Dona Carmen e.V. in Auftrag gegebene Entwurf einer Verfassungsbeschwerde beschränkt sich auf 3 Punkte, die nach meiner Einschätzung nicht das Potential haben, das Gesetz zu kippen. Außerdem wird erst in 1-2 Jahren entschieden?
    • Die Umsetzung des neuen Gesetzes bereitet große Schwierigkeiten, da dies Ländersache ist! Von 16 Bundesländern hat lediglich Nordrhein-Westfalen konkrete Verordnungen verabschiedet. In allen anderen Bundesländern ist man nicht wirklich bereit für die personalintensive Aufgabe! Vertagt!
    • Die NRW-Verordnung, macht den Prostitutionsbetrieben im Land zukünftig das Leben schwer! Um eine Konzession beantragen zu können, müssen für die genutzten Räume zwingend Bau- und Nutzungsgenehmigungen vorliegen! Vorsicht also in NRW!
    • Huren-Ausweise kommen mit Verspätung an den Start! – Anfragende Sexworkerinnen werden bundesweit auf „später“ vertröstet! – Ein Erlass des Bundesfamilienministeriums sorgte zudem für Verwunderung und rief u.a. Dona Carmen auf den Plan! Aktion „Alice Schwarzer“!
    • Sexworkerinnen werden zunehmend nervös! Es gibt erste Abwanderungen ins europäische Ausland und in vielen erotischen Metropolen des Landes herrscht derzeit „Leerstand“! Der Wille bzw. Unwille zur amtlichen Registrierung spaltet die Branche!
    • Es gibt Bestimmungen im neuen Gesetz, die auch ohne landesspezifische Verordnungen unmittelbar Inkrafttreten werden: Werbeverbote, Kondompflicht, Dokumentationspflichten! Hier sind sofort und auch „rückwirkend“ Bußgelder möglich! Sehr wichtig!

    MH-Consulting-Aktivitäten

    Wir sind momentan mit der Vorbereitung von Dokumentationsmaterial für unsere Kunden tätig und bereiten Konzeptanträge vor. Damit sind wir im Moment stark ausgelastet, da wir unsere Kunden in den kommenden 14 Tagen in vielen Fällen vor Ort besuchen. Reiseschwerpunkt ist dabei NRW, wo es eben bereits „brennt“. Den derzeitigen Terminplan finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Ab dem 1. Juli 2017, haben wir eine „Taskforce“ eingerichtet, die innerhalb kürzester Zeit bundesweit reagieren kann, wenn sich akute Problemstellungen ergeben.

  • Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Prostitution - Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache - Status aktuell!
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    Prostitution – Umsetzung ProstSchGesetz ist Ländersache – Status aktuell!

    Die Umsetzung des neuen Protitutionsgesetzes (ProstSchGesetz) ist nach gesetzlicher Definition Ländersache und es sind daher Verordnungen der Landesparlamente notwendig, um es den Behörden vor Ort konkret zu ermöglichen, umfangreich tätig zu werden. An dieser Stelle klemmt es momentan (Status 13. Juni 2017) noch gewaltig, wie diverse Recherchen und „intime Informationen“ aus den Verwaltungen deutlich machen:

    Das einzige Bundesland, dass rechtzeitig umfangreiche Verordnungen erlassen hat, ist Nordrhein-Westfalen, wo damit der Umsetzung nichts mehr im Wege steht! Die Behörden können ab dem 1. Juli 2017 handeln und werden dies auch tun!

    In Bayern gibt es interne Papiere, die den Polizeiinspektionen und Landratsämtern vorliegen, aber eine abschließende Verordnung liegt noch nicht vor!

    In Thüringen gibt es Antragsformulare online, aber ebenfalls keine Verordnung! Abwarten?

    Baden-Württemberg will sich im Landeskabinett an 20. Juni 2017 mit dem Entwurf einer Verordnung befassen, allerdings müßte diese im Landtag verabschiedet werden, was aber wohl erst nach der Sommerpause erfolgen wird!

    Schleswig-Holstein richtet gerade eine Zentralstelle in Neumünster ein, die aber ebenfalls noch nicht startbereit ist!

    Sachsen hat vorläufig kapituliert und wird sich „später“ um die Umsetzung kümmern! Kommt Zeit, kommt Rat? Hanüh!

    Was bedeutet dies nun im Ergebnis?

    Wenn man seinen Betrieb nicht „zufällig“ in NRW hat, bleibt man wohl von konkreten Maßnahmen zunächst verschont. Wie lange dieses „zunächst“ geht und von welcher zeitlichen Dimension wir hier sprechen, bleibt Spekulation! In der Sommerpause der Landesparlamente sind Beschlüße erst mal ausgeschlossen und so ist davon auszugehen, dass die Regulierung in den 15 Bundesländern (außer NRW) wohl erst im Herbst 2017 beginnen wird. Ob der Zeitgewinn etwas bringt, ist die Frage! Entscheidungen sind dann zwar vertagt, aber eben auch nicht entschieden! Sicherheit für die Zukunft gibt es nicht!

    Ich bleibe natürlich auch im Sommer am Ball und berichte stets tagaktuell von den bundesweiten Entwicklungen! Versprochen! – Die Kunden in NRW, die zum Teil ja bereits amtliche Erhebungsformulare erhalten habe, informiere ich natürlich schon jetzt sehr intensiv!

  • Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen – 21-jähriger Deutscher gesteht!

    Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen – 21-jähriger Deutscher gesteht!

    Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen - 21-jähriger Deutscher gesteht!
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    Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen – 21-jähriger Deutscher gesteht!

    Die Nürnberger Morde an den zwei Sexworkerinnen in Nürnberg sind aufgeklärt! – Wie Polizei und Staatsanwaltschaft heute im Rahmen einer Pressekonferenz berichteten, hat der mutmassliche Täter, der am vergangenen Samstag festgenommen worden war, nach anfänglichen leugnen, inzwischen ein umfangreiches Geständnis abgelegt, bei dem er Täterwissen preisgegeben hat. Zudem wurden DNA-Spuren des Festgenommenen an den zwei Opfern gefunden. Es bleiben somit keine Zweifel am Tatgeschehen und am Täter und die Nürnberger Sexarbeiterinnen-Szene kann diesbezüglich aufatmen. Trotz der Festnahme am Samstag, hatten die Damen in den Nürnberger Apartments noch Restzweifel, ob der Festgenommen auch die richtige Person ist oder ob der wahre Täter womöglich noch auf freiem Fuß sein und weitere Taten verüben könnte!

    Beim geständigen Täter handelt es sich um einen 21-jährigen Deutschen, der angeblich wegen dem zu entrichtenten Liebeslohn mit beiden Damen in Streit geraten ist. Religiöse Motive wurden, entgegen spekulativen Berichten vom Wochenende, nicht angeführt! Sollten sich die Einlassungen des Täters betätigen, hätte er aus sogenannten niederen Beweggründen getötet und damit klare Mordmerkmale erfüllt. Dafür gibt es lebenslänglich und das wir sicher niemand bedauern. Wegen einer vergleichsweise geringen Menge Geldes zu töten, ist völlig unfassbar und als Motiv so ziemlich das übelste, was man haben kann!

    Aber es gibt solche Leute, denen einfach nichts heilig ist und die unfassbare Taten begehen. Gleich zwei solche Taten innerhalb einer Woche zu verüben, ist natürlich noch einmal eine Nummer härter und dieser Umstand wird sicher auch bei der psychiatrischen Begutachtung eine wichtige Rolle spielen: kann jemand „normal“ sein, der so etwas tut oder ist die forensische Psychiatrie der bessere Dauerverwahrungsort für den Täter von Nürnberg?

    Einen detaillierten Bericht finden Sie beim Bayerischen Rundfunk:

    http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/prostituierten-mord-nuernberg-102.html

    Reisserischer präsentiert es die Bild-Zeitung:

    http://www.bild.de/regional/muenchen/news/news-eilmeldung-prostiuierten-morde-nuernberg-52151662.bild.html

  • Prostitution 2017 – Baden-Württemberg – Landesregierung tagt am 20. Juni

    Prostitution 2017 – Baden-Württemberg – Landesregierung tagt am 20. Juni

    Prostitution 2017 - Baden-Württemberg - Landesregierung tagt am 20. Juni
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Baden-Württemberg – Landesregierung tagt am 20. Juni

    Während Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein klare Vorgaben für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes formuliert und erlassen haben, hat Sachsen vorläufig kapituliert, an anderen Regierungs-Orten denkt man einfach noch nach und dass kurz vor den anstehenden Parlaments-Ferien, die ab Juli die politische Arbeit weitestgehend lahmlegen werden. Von Mitte Juli bis September wird auf Bundes- und Landesebene kaum etwas beschlossen, da es keine Plenarsitzungen gibt und zudem die Bundestagswahl ansteht, der besonderes Gewicht beigemessen wird!

    Kurz vor „Toresschluß“, will nun das Bundesland Baden-Württemberg doch noch an den Start kommen, was die Prostitution und deren Regulierung im „Ländle“ anbelangt: am 20. Juni will das Landes-Kabinett die erarbeiteten Lösungen des Sozialministeriums beraten. Über den Inhalt der Papiere hüllt man sich in Schweigen und so kann man hier absolut keine sichere Prognose wagen, was die Details anbelangt. Ob am 20. Juni abschließend beraten wird oder ob dies erst nach der Sommerpause geschieht, ist völlig offen.

    Ohne einen Umsetzungbeschluss, lässt sich nicht handeln und wenn die Behörden vor Ort Ihre „Zuständigkeit“ noch nicht „verliehen“ bekommen haben, können Sie auch nicht tätig werden! Das ist plausibel und zeigt, mit welch „ruhiger Hand“ hier gearbeitet wird! Folglich muss man halt abwarten, was erlassen wird und wie lange es dann dauert, bis sich überhaupt entsprechende Strukturen gebildet haben werden. Kommt Zeit, kommt Rat!

    Doch wer will da meckern? Bis auf weiteres bleibt einfach erst mal alles, wie es ist und für manche ist der Zeitgewinn auch die Chance, sich noch neu aufzustellen oder sein Betriebskonzept zu optimieren. Und dies natürlich nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in den anderen Bundesländern, wo es an klaren Vorgaben noch mangelt!

    Den Ämtern schon jetzt Stress zu machen und Dinge einzufordern, denen es an landesrechtlicher Verordnung fehlt, macht keinen Sinn, kann aber durchaus zukünftigen Unmut fördern! Wer den Hund reizt, wird unter Umständen gebissen!