Schlagwort: Prostitution

  • Prostitution – Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!

    Prostitution – Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!

    Prostitution - Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Sachsen kann Prostitutionsgesetz nicht rechtzeitig umsetzen!

    Oh Wunder: jede Menge Meldungen von überlasteten und nicht vorbereiteten Behörden und das fast bundesweit. Nun kam auch zeitnah die Meldung aus Sachsen, wo vorläufig das Handtuch geworfen und die weiße Flagge vorsorglich gehisst wird. Ahoi!

    Nach einem Bericht der Sächsischen Zeitung (nicht zu verwechseln mit der Sexischen Zeitung), werden die ergänzenden Ausführungsbestimmungen des Landes nicht rechtzeitig fertig. Das Land hält aber dennoch die Städte und Kommunen zur Umsetzung ab dem 1. Juli 2017 an, da diese bereit informiert sein!

    Das Land hat alo noch nicht festgelegt, wie man vorgehen will, aber die Städte und Gemeinde wissen bereits Bescheid? Dann könnten diese doch dem Land helfend zur Seite stehen, damit es noch gelingt?

    Eine solch alberne Argumentation liest man selten und ich frage mich an dieser Stelle, ob das zuständige Dresdner Ministerium von ausgebildeten Schildbürgern unterwandert ist, die ihre wirren Gedanken verkünden und wahrscheinlich auch ausleben.

    Was heisst das nun für die sächsische Praxis bei der Umsetzung des neuen Gesetzes: jede Stadt macht was sie will und das Land segnet es dann später irgendwie ab? Oder schiebt man bei den Städten und Gemeinden einfach den schwarzen Peter zurück und wartet, bis sich auf höherer Ebene etwas tut?

    Freie Fahrt für städtische Beamte, die eben so handeln, wie sie denken, das es richtig wäre oder zumindest richtig sein könnte? Na hoffentlich wissen die, was sie tun?

    Wenn man dann im Artikel liest: „Wir streben deshalb ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 an.“, fällt man doch rückwärts um. Man will also die Gegenwart in der Zukunft entscheiden, muß dann nur noch ein Rechtssystem finden, was dazu passt. Das wird Verwaltungsgerichte dann sicher total beeindrucken, anderenfalls lachen sich die Herren in den schwarzen und roten Roben sicherlich trefflich kaputt! Wollen wir wetten, liebe Leser?

    Freistaat Sachsen: Setzen, Note 6 = sitzengeblieben!

  • Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Prostitution - Verordnung Schleswig-Holstein - Zentralstelle in Neumünster
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Der BSD e.V. (Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen) hat kürzlich eine Stellungnahme zur Landesverordnung zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes Schleswig-Holstein veröffentlicht und zu den dortigen Plänen Stellung bezogen.

    Schleswig-Holstein will in Neumünster eine Zentralstelle für die Sexworker-Registrierung einrichten, was für die betroffenen Damen und Herren natürlich nicht optimal ist, da Reisen notwendig werden und so der „betriebliche Alltag“ unterbrochen werden muss. Dafür soll der ungeliebte Ausweis aber kostenlos sein.

    Offensichtlich handelt es sich bei dem Erlaß des Landes Schleswig-Holstein noch um ein Geheimpapier, da ich es trotz intensiver Google-Recherche und mit Dokument-Suche auf dem Server der Landesregierung bislang nicht finden konnte. Aber ich vertraue hier dem Team des BSD um Stephanie Klee, die für seriöse Arbeit bekannt ist und ja keine Stellungnahme hätte verfassen können, wenn das Dokument nicht vorgelegen hätte!

    So lassen wir diese Information einfach einmal als Kurzmeldung so stehen und ergänzen diese dann zu einem späteren Zeitpunkt um weitere Informationen und um einen Download des Dokuments, sobald dieses für die Öffentlichkeit verfügbar ist.

    Also haben jetzt Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein konkrete Pläne beschlossen und vorgelegt. Der Rest (also 13 weitere!) üben scih in selbstgewählter Geduld, bei der man eben nicht so schnell ins schwitzen gerät. Runde Tische und Arbeitskreise sind ja eine schöne Sache, aber die Betroffenen wollen und müssen langsam wissen, was wann, wie und wo zu tun ist. Es gibt nämlich nichts schlimmers, als Ungewißheit und das erst recht, wenn es möglicherweise um die eigene Existenz geht.

    Diejenigen, die ohnehin mit dem neuen Gesetz kollidieren werden, freuen sich natürlich über jegliche Verzögerung; die anderen, die sich vorbereiten möchten, werden vertröstet und wissen einfach immer noch nicht, was auf sie zukommt. Das ist sehr unerfreulich und nicht typisch deutsch!

  • Prostitution – Stuttgart hat einen Plan – Umfangreiche Bordellschließungen!

    Prostitution – Stuttgart hat einen Plan – Umfangreiche Bordellschließungen!

    Prostitution - Stuttgart hat einen Plan - Umfangreiche Bordellschließungen!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution – Stuttgart hat einen Plan – Umfangreiche Bordellschließungen!

    Nach und nach trudeln aus diversen Orten der Republik ausschlußreiche Meldungen ein, wie mit existenten und oftmals nur geduldeten Bordellbetrieben zukünftig ordnungsrechtlich umgegangen werden soll. Das neue Prostitutionsgesetz wird dabei zum Anlaß genommen, das „Rotlicht als solches“ zu überprüfen.

    Aktuell berichtet die „Stuttgarter Zeitung“ über die  aktuellen Pläne in der Landeshauptstadt, wo seit vielen Jahren Auswüchse vermeldet wurden. Zweckentfremdeter Wohnraum und ein unübersichtlicher störender Strassenstrich in der Altstadt waren wiederholt Gegenstand von Beschwerden und Debatten. Einige illegal errichtete „Betriebe“ wurden bereits geschlossen!

    Nun ist eine neue Großoffensive der Stadt geplant, bei der im Rotlicht-Viertel Leonardstrasse und Weberstrasse von 14 Betrieben nur noch 5 übrig bleiben sollen. Dabei wird der recht markige Spruch „Im Rotlicht sollen die Lampen“ ausgehen verwendet, der eine klare Tendenz zeigt und der die Bordellbetreiber in Stuttgart warnen sollte! Ausserhalb des Rotlicht-Viertels soll es nach dem Willen der Stadt überhaupt keine Prostitution mehr geben und so ist die Wohnungsprostitution in anderen Vierteln der Stadt ebenfalls massiv bedroht!

    Da eine Duldung keinen Bestandsschutz garantiert, werden sich sicherlich viele Betreiber wundern, wenn nach Jahren der unbehelligten Arbeit, demnächst unangenehme amtliche Post im Briefkasten landet. Zwar gibt es vielfältige Rechtsmittel, deren Erfolg aber fragwüdig sein dürfte. Damit gewinnt man in der Regel etwas Zeit, aber dies taugt natürlich nicht für
    eine langfristige unternehmerische Perspektive!

    Wenn die Stadt nun, wie bereits angedeutet, Veränderungssperren beschließt, sind Neuansiedlungen von Bordellbetrieben zukünftig ausgeschlossen! Stuttgart wird dem schwäbischen Saubermann-Image damit gerecht und will im Ergebnis die nicht ganz zu vermeidende Prostitution auf ein minimales erträgliches Maß zurückdrängen.

    Die Stadt zeigt klare Kante, was sie momentan von vielen anderen Städten und Gemeinden unterscheidet, wo eher die Wankelmütigkeit siegt oder wo man sich einfach nicht mit dem Thema auseinandersetzen will!

  • Prostitution 2017 – Gesetzeslücke – Hotelprostitution als Alternative?

    Prostitution 2017 – Gesetzeslücke – Hotelprostitution als Alternative?

    Prostitution 2017 - Gesetzeslücke - Hotelprostitution als Alternative?
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Gesetzeslücke –  Hotelprostitution als Alternative?

    Ich habe mein mobiles Quartier in den vergangenen Tagen mal wieder in Frankfurt am Main aufgeschlagen, wo sich im Schatten des Hauptbahnhofs trefflich wohnen und arbeiten lässt. Da ich im Raum Frankfurt eine ganze Reihe von Geschäftspartnern und Kunden habe, ist die Main-Metropole inzwischen einer der wichtigsten Standorte und meine Geschäftstermine finden oft abends in üppigen lokalen Hotelbars statt, von denen Frankfurt recht viele besitzt.

    In solchen Bars trifft man Hotelgäste, die einen abendlichen Absacker nehmen, Touristen, die sich einen Snack genehmigen, Geschäftsleute, die (wie ich) späte Meetings haben und neuerdings wieder verstärkt „einsame Damen“, die durch ihre zufällige Anwesenheit sofort auffallen. So war es auch gestern Abend, als ich zu einem Treffen in der City war und in einer der imposantesten Hotelbars der Stadt verweilte.

    Eine Lady im Business-Dress, die eine etwas zu groß geratene Handtasche bei sich trug, saß in zentraler Position an der Bar, nippte regelmässig an einem bunten Cocktail und prostete ausschließlich den anwesenden und eintreffenden Herrn zu. In einer Sitzgruppe eine weitere Dame, die im Laufe des Abends Ärger mit dem Concierge bekam, da sie mehrfach Richtung Toilettenanlage flanierte, wenn gestandene Herren im Anzug sich dorthin bewegten.

    Mein Gesprächspartner, der durch sin Business sehr oft in den großen Hotelbars zu Gast ist, war am Dauerschmunzeln und tauschte mit dem Chef-Barkeeper verhängnisvolle Blicke aus.

    „Die Eva ist fast jeden Abend hier. Und dass seit Jahren!“

    Klar, die Eva hat sich in die Bar verliebt und diese zum Wohnzimmer erkoren. Macht ja Sinn! Aber der Barkeeper flüsterte weiter:

    „Die Geschäfte laufen bei ihr recht gut! Ist ja auch ein ziemlicher Feger!“

    Eva – Geschäfte – Feger. Ok, es geht also um Prostitution, Eva sucht im mondänen Haus nach Kunden und sie ist nicht die einzige, die nicht nur zum Vergnügen an teuren Cocktails nippt. Die örtlich ansässigen Escort-Services finden den Zustand nicht wirklich gut, weil Escort-Agenturen ja in der Regel ihre Damen in teure Hotels entsenden. Wenn in diesen Hotels aber bereits käufliche Damen „vorrätig“ sind und sich dies rumspricht, braucht man den Vermittler nur noch, wenn man sehr speziell sucht und einen exakten Typ buchen möchte.

    Im Hinblick auf das neue Prostitutionsgesetz, haben die Damen in den Hotelbars jedoch einen unverkennbaren Vorteil: da man sie nur schwer enttarnen kann, da sie nicht online oder in Zeitungen werben und nicht bei einer Escort-Agentur gelistet sind, führen sie ein ruhiges Schattendarsein und werden wahrscheinlich auch auf Gesundheitsberatung und Registrierung verzichten, da das Risiko entdeckt zu werden, gegen null tendiert. Auch die Finanzämter haben so kaum eine Chance, ans staatliche Geld zu kommen.

    Nun werden nicht alle Damen, die eine Registrierung vermeiden wollen, ab 1. Juli 2017 in den Hotels sitzen, aber die Variante, die ich gestern kennenlernen durfte, ist eine der wenigen Möglichkeiten das neue Gesetz zu umgehen. Allerdings ist eine gewisse Freundschaft mit Bar-Chef, Manager und Concierge unvermeidbar, da diese ja das Hausrecht haben und unliebsame Gunstgewerblerinnen jederzeit vom Platz stellen können.

    So fast geschehen bei der gestern ebenfalls beobachteten jungen Dame, die entweder unter starkem Harndrang litt oder aber Anbahnungsversuche in der WC-Anlage unternahm. Ein ernstes recht lautes Wort vom diensthabenden Manager stoppte den Bewegungsdrang der Lady, die einige Minuten später freiwillig das Feld räumte, da in einer normalen Nicht-Messe-Woche einfach viel zu wenig potentiell potente Kunden anwesend sind und der „Fang“ so zu einem reinen Glücksspiel wird.

    Eva, die brünette Lady in der Pole-Position, hatte übrigens Glück und fand am Ende des Abends einen aufmerksamen Galan, der sie zum „fegen“ auf sein Hotelzimmer entführte und der natürlich wieder nicht Howard Chance hieß. Zwinker!

  • Presse – Frankfurter Rundschau – Zahlen zur Prostitution in Frankfurt/Main

    Bildquelle: Pixabay

    Presse – Frankfurter Rundschau – Zahlen zur Prostitution in Frankfurt/Main

    In einem aktuellen Interview der Frankfurter Rundschau mit dem Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer (Die Grünen) vom 14. Mai 2017, kamen die statistischen Zahlen zur Prostitution in der Bankenmetropole Frankfurt am Main zur Sprache:

    In Frankfurt existieren demnach 18 Laufhäuser und Großbordelle, 70 sogenannte Terminwohnungen, 40 Escort-Services und 6 Anbahnungsstätten für gleichgeschlechtliche Kontakte (Regenbogen-Saunas). Es soll ca. 2000 Frauen und 800 Männer geben, die in der Stadt der Sexarbeit nachgehen, wovon etwa 600 bereits vor Einführung des neuen Gesetzes freiwillige Beratungsangebote und auch kostenlose Untersuchungen in Anspruch nehmen.

    Diese Beratungsangebote will die Stadt nun ausweiten und womöglich ein Beratungs-Büro im Frankfurter Bahnhofsviertel anmieten, um nah am städtischen Brennpunkt zu sein, wo eben auch Migrantinnen in großer Anzahl ihrem Gewerbe nachgehen. Wenn dies so geschehen würde, wäre die amtliche Beratungsstelle eine direkte Konkurrenz zum Verein Dona Carmen e.V., der ja auch am Bahnhof residiert, aber eben andere Interessen vertritt, die nicht zum Konzept der Stadt passen. Ausserdem ist die zu bescheinigende Gesundheitsberatung ab dem 1. Juli 2017 ohnehin amtlichen Stellen vorbehalten, die stempeln dürfen. „Private“ Bescheinigungen sind nicht zulässig und daher kommen Sexworkerinnen und Sexworker an der behördlichen Beratung nicht vorbei, wenn sie zukünftig der Sexarbeit weiter legal nachgehen wollen.

    Ohne Beratung keine Bescheinigung, ohne Bescheinigung kein Huren-Pass!

    Gesundheitsdezernet Stefan Majer macht keinen Hehl daraus, dass er und seine Partei das neue Prostitutionsgesetz in seiner jetzigen Form nicht wirklich als geglückt empfindet. Dennoch wird sein Dezernat das Gesetz natürlich umsetzen und dabei auch eigene Akzente setzen. Majer kritisiert, dass es von Seiten des Gesetzgebers keine konkreten Ausführungsbestimmungen gibt und sich die Städte und Gemeinden hier allein gelassen fühlen.

    Es riecht auch am Main nach Improvisation und wachsen an der nicht einfachen Aufgabe! Aber als Prostitutions-Metropole mit Geschichte, hat Frankfurt am Main umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema als solches und wird die Anforderungen sicher meistern. Nicht von jetzt auf gleich, aber ganz sicher in absehbarer Zeit!

    Den kompletten Artikel finden Sie unter:

    http://www.fr.de/frankfurt/prostitution-dieser-zwang-zerstoert-vertrauen-a-1278671

  • Presseschau – Politik und Rotlicht in Bayern – CSU-Ex-Stadtrat zahlt Bordellschulden

    Presseschau – Politik und Rotlicht in Bayern – CSU-Ex-Stadtrat zahlt Bordellschulden

    Politik und Rotlicht in Bayern - CSU-Ex-Stadtrat zahlt Bordellschulden
    Bildquelle: Bild Online

    Politik und Rotlicht in Bayern – CSU-Ex-Stadtrat zahlt Bordellschulden

    Haben wir es nicht schon immer gewußt: Politik und Prostitution haben gemeinsame Nenner oder eben manchmal verhängnisvolle Verknüpfungen, die dann, wenn etwas schiefläuft, sehr
    plakativ in der gierenden Presse landen. Spitzen-Politiker, die Escort-Damen ins Hotel bestellen, Bürgermeister, die nach der Ratsitzung im Whirlpool des Clubs Lamour gesichtet werden und Ex-Senatoren, die sich als SM-Sklaven verdingen und am Halsband kriechen! Es menschelt halt und zum fetten Skandal taugt es nur selten!

    In einem Bundesland, das besonders für Recht und Ordnung steht, dem Freistaat Bayern, schaut man allerding stets etwas genauer hin, wenn Amtspersonen oder Ex-Amtspersonen in markanten Rotlicht-Schwierigkeiten versinken.

    Georg Schlagbauer, von Beruf Metzger, galt als Hoffnungsträger der CSU und war in 2016 im Sumpf versunken. Gegen ihn wurde wegen Drogenerwerbs ermittelt und in diesem Zusammenhang wurde der Club Extasia durchsucht, bei dem Schlagbauer 14.700 € Schulden haben soll. So berichtet es die Bild-Zeitung in der heutigen Online-Version (22.05.2017).

    Nun sollte ein Zivilprozess vor dem Münchener Landgericht öffentlicht stattfinden, um die Schuld zu titulieren, was aber nun, nach der vorliegenden Einigung der Parteien, vermieden wird. Schließlich hat der Beklagte sicherlich keinerlei Interesse, dass die Öffentlichkeit und die Parteifreunde erfahren, welche „Leistungen“ erbracht wurden und wie sich das Miteinander im Puff gestaltete. Die „Bild“ lag ja schon auf der Lauer und die „Zeuginnen“ hatten sicher auch nur wenig Interesse in der „Abendschau“ zu landen!

    Wer Metzger ist, der mag Fleisch und das im vorliegenden Fall wohl auch im übertragenen Sinne. Dass ist ja auch in Bayern nicht verboten, wenn man die Fleischeslust nicht mit Nasen-Füllungen kombiniert und auch noch „anschreiben“ lässt! Da wird man als Stadtrat und Fleischhandels-Funktionär einfach erpressbar und untragbar! Selber schuld, wenn man es dann doch etwas zu weit „treibt“ und sich selbst in Schwierigkeiten bringt!

    Den ursprünglichen Bericht von Bild Online finden Sie unter:

    http://www.bild.de/regional/muenchen/ruecktritt/wiesn-stadtrat-schlagbauer-tritt-zuerueck-46207306.bild.html

  • Howard Chance – Huffington Post – Kolumne zum ProstSchGesetz

    Howard Chance – Huffington Post – Kolumne zum ProstSchGesetz

    Howard Chance - Huffington Post - Kolumne zum ProstSchGesetz


    Howard Chance – Huffington Post – Kolumne zum ProstSchGesetz

    Neben meinen Consulting-Dienstleistungen und den damit verbundenen Reisen, die natürlich viel Arbeitskraft binden, bin ich natürlich nach wie vor journalistisch tätig und veröffentliche, wenn auch in etwas eingeschränkterem Rahmen, wöchentlich diverse Artikel in meinem eigenen Blog, aber auch in externen medialen Angeboten. Regelmässig mach ich dies auch bei der Huffington Post, die das journalistische Geschäft in den vergangenen Jahren verändert hat. Hier ist ein aktives Netzwerk entstanden, das Meinungen bildet, prägt und verändert. Dabei sind die Gast-Blogger, zu den auch ich gehöre, das Salz in der stets informativen Nachrichten-Suppe.

    In dieser Woche habe ich mich bei der Huffington Post mit dem Thema „Deutschland kurz vor dem Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes“ beschäftigt. Der Countdown läuft ja bekanntermaßen und bald werden wir die 4-Wochen-Frist erreicht haben, die dann wohl besonders schnell ablaufen wird. Obwohl Ämter und Behörden bislang nicht so richtig in die Pötte gekommen sind, Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel, wird das neue Gesetz das erotische Deutschland stark verändern. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Behörden bereit sind, das Gesetz umzusetzen. Was kommt, das kommt, keine Frage!

    Nachdem es keine Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren gab bzw. gibt, sind die Durchhalte-Parolen aus dem „Frankfurter Dona Lager“ schon etwa merkwürdig, da wenig zielführend! Was machen nun die Sexworkerinnen und Betreiber ab dem 1. Juli 2017? Ist ziviler „gebührenpflichtiger“ Ungehorsam sinnvoll oder sinnvoll? Das möge jede und jeder einfach selbst entscheiden. Ich habe meine Meinung zum Thema ja hinreichend dargestellt und möchte nicht der König der Gebetsmühlen werden.

    In meinem Huffpost-Artikel beschäftige ich mich vielmehr mit den Nebengleisen der Politik, die offensichtlich der Prostitution als solches an den roten Kragen wollen und stelle dies in einen überlagernden weltpolitischen Kontext und in Relation zu Deutschland-Fragen, die der
    Allgemeinheit wohl viel wichtiger erscheinen.

    Den neuen Howard-Chance-Artikel finden Sie unter:

    http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/friede-den-huetten-krieg-_b_16664512.html

    Mein Blog-Archiv bei Huffington Post finden Sie unter:

    http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/

  • Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 - Aktuelle Beobachtungen - Rechtsprechung versus Wahrnehmung
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Je näher der 1. Juli 2017 rückt, desto „unsicherer“ fühlen sich die Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben bundesweit und diverse neue „Erlasse“, wie sie beispielsweise kürzlich in NRW erfolgt sind, gießen hier weiteren Brennstoff ins bislang schwach lodernde Feuer. Auf manchen Seminaren wird der absolute „Untergang“ verkündet, in einigen Städten versprechen amtliche Mitarbeiter der „unteren Ebenen“ eine gewisse „Flexibilität“, die man aber durchaus als strafbare „Rechtsbeugung“ werten kann und die man nur auf angewandte Unwissenheit zurückführen kann.

    Die Lage ist jedenfalls mehr als kompliziert und in vielen Fällen nicht mehr zu überblicken!

    Nordrhein-Westfalen hat, wie ich bereits berichtet habe, Richtlinien erlassen, nach denen die Behörden vor Ort agieren sollen, wobei sich hier aber die berechtige Frage stellt, ob die Behörden dies auch unbedingt „müssen“? In Berlin haben Gerichte unter dem Eindruck des Prostitutionsgesetzes von 2002 einige Bordelle in Wohnhäusern „erlaubt“, wenn diese nicht störend, auffallend oder jugendgefährdend waren. Anderenorts wurden von Gerichten sogar „Sperrgebietsverordnungen“ im Einzelfall aufgehoben, um beispielsweise die persönliche Wohnungsprostitution zu ermöglichen! Nachdem der Bundesgerichtshof unlängst entschieden hat, dass bordellartige Betriebe nicht mehr als „Vergnügungsstätten“ zu betrachten sind, wurden baurechtliche Bestimmungen angepasst oder eben auch nicht!

    Wir befinden uns in einer Widersprüchlichkeit, die man kaum noch begreifen kann und sind damit auf dem Weg zu einer Unmenge von Einzelfall-Entscheidungen, die in 2017 oder auch später amtlich und gerichtlich zu klären sein werden. Deswegen ist es mir wichtig, auf diese Umstände hinzuweisen und dvor zu warnen die Flinte zu früh ins sprichwörtliche Korn zu werfen, da dazu möglicherweise kein Anlaß besteht! Ohne intensive Prüfung geht gar nichts, aber manchmal gibt es zum Abwarten erst einmal keine sinnvolle Alternative!

    Mein Team und ich sind an den verschiedensten Orten des Republik im Einsatz, um Möglichkeiten und Gegebenheiten zu prüfen und gewisse Prognosen zu wagen, in der Hoffnung das unsere Logik den amtlichen Erfordernissen entspricht.

    Der Mai ist ein weiterer Reisemonat, bevor dann im Juni die erste Intensivphase der Konzepterstellungen ansteht, die viel Zeit und Kraft erfordert. Alle Gebiete der Republik werden im laufenden Monat noch besucht, bevor dann im Juni umfangreiche Kundenpflege ansteht. Wir geben Gas … im Sinne der Sache!

  • Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft

    Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft

    Prostitution 2017 - 1. Mai - Der Tag der Arbeit - 60 Tage Countdown läuft
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – 1. Mai – Der Tag der Arbeit – 60 Tage Countdown läuft

    Der Mai ist gekommen … so beginnt ein altes urdeutsches Volkslied, mit dem der vermeintliche Wonnemonat angekündigt wird, in welchem der Winter endgültig vergangen sein sollte und in dem die Natur in vollem Glanz erblüht. Kombiniert mit dem Tag der Arbeit kann da ja nichts mehr schiefgehen?

    Nun, in diesem Jahr gab es in den vergangenen Tagen noch Schnee und Regen und wenn man an die Sexarbeit denkt, die ja auch als Arbeit verstanden sein will, markiert der 1. Mai den Beginn eines Countdowns von 60 Tagen, bis das neue Prostitutionsgesetz seinen „Dienst“ aufnehmen soll und wird!

    Die üblichen „Unken“ schweigen, weil vermeintlich alles gesagt ist und die amtlichen Mühlen langsam aber sicher mit dem „mahlen“ beginnen.

    Warum geht in Deutschland eigentlich kein Sexworker-Verband am 1. Mai auf die Strasse? Die Parallele wäre doch nun wirklich gegeben, da das neue Gesetz eine bestimmte Form der Arbeit bald neu stigmatisieren wird. Oder habe ich einfach nur nicht ausreichend im Web nachgeforscht?

    Oder ist in der „Bewegung“ einfach die Luft raus? Beginnt man jetzt mit den abschliessenden Vorbereitungen auf die vermeintliche Katastrophe?

    Ich habe momentan sehr viel zu tun und erhalte täglich Anfragen aus der gesamten Republik zum leidigen Thema, kann zwar in einigen, aber eben nicht in allen Fällen die „Absolution“ erteilen. Solches wäre nicht nur anmassend, sondern einfach unseriös!

    Was geht, was geht nicht und was macht man nun? Diese Frage taucht täglich auf und wir befinden uns hier immer noch in einem abwartenden Prozeß, in dem die Anklage im übertragenen Sinne noch nicht verlesen wurde.

    Während der Monat Mai noch der allgemeinen Analyse und Besuchen vor Ort geprägt sein wird, geht es im Juni an die gewünschten „Frühkonzepte“, bei denen genehmigungsfähige Betriebe schon im Juli 2017 ihre Genehmigung beantragen wollen. Das sind die frühen Vögel, die ihren Wurm eben schnell im Trockenen haben möchten.

    Ab 1. Juli 2017 steht dann die MH-Consulting-Task-Force bereit, die in den vergangenen Tagen um weitere Soldaten erweitert wurde. Anwälte, Steuerberater, Bauexperten und Architekten sind ebenso im Boot, wie Sozialarbeiter und Sexworker, die sich auf die Beratung von Damen und Herren spezialisiert haben und konkrete Hilfestellungen anbieten.

    Über allem schwebt das bekannte virtuelle Urvieh Howard Chance, welches die Fäden in der Hand hält und die Parteien und Protagonisten zusammenführt.

     

  • Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 - Baurecht - NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes hat das Land NRW Ende April ein Merkblatt für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten vorgelegt, das recht brisante Details enthält und die das neue Gesetz in einigen Teilaspekten sogar noch „erweitern“, in dem für die Konzessionierung Unterlagen verlangt werden, die im Gesetzestext nicht ausdrücklich genannt sind.

    Bei meinem Lieblingsthema „Baurecht“ sind für die notwendige Konzessionierung bis spätestens 31. Dezember 2017 eine Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung für die Prostitutionsstätte mit Zeichnungen einzureichen!

    Hier entstehen dann die schon früher angedeuteten Mega-Probleme für geduldete Objekte, die eben alles haben, nur keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung. Es ist fraglich, ob sich Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen über diese vorgegebene Systematik „hinwegsetzen“ können oder werden. Hier sind Gespräche notwendig, die ich für meine Klienten in NRW natürlich frühzeitig führen werde.

    Das Land NRW deutet an, die Übergangsfristen bis Ende des Jahres zu gewährleisten und dies wird dann – natürlich auf freiwilliger Basis und ohne rechtlichen Anspruch darauf – hoffentlich auch für die baurechtlichen Fragen gelten?

    In jedem Fall werden in aussichtsreichen Fällen „Nutzungsänderungen“ und ähnliche Genehmigungen im Sommer / Herbst 2017 notwendig werden, da man ja auf anderem Weg die für die Konzession notwendigen Unterlagen nicht erhalten kann. Im Ergebnis wird dies für NRW heissen:

    Keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung = keine Konzession!

    Während im Gesetzestext von einer formellen stellungnahme des lokalen Bauamtes ausgegangen werden konnte, ist die nun  vorgeschriebene Bau-/Nutzungsgenehmigung kein Nicken, sondern ein höchst anspruchsvolles amtliches Dokument!

    In Zusammenarbeit mit unseren Bauexperten und Architekten arbeiten wir natürlich bereits an Lösungen und bereiten uns auf die neuen Notwendigkeiten vor!

    Ein wichtiger Hinweis zum Schluß: diese Regelungen gelten momentan nur für NRW und können nicht einfach auf die anderen Bundesländer übertragen werden! Hier könnten Dingen u.U. „anders“ angegangen und gelöst werden! Puh, wer blickt da überhaupt noch durch?

    Das Merkblatt des Ministeriums finden Sie als PDF unter folgendem Link:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/merkblatt_betreiber-nrw.pdf

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/

  • Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 - Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Tropische Stürme und Meeresbeben sind in unseren Breitengraden zum Glück recht unbekannt. Dennoch ist der „Tsunami“ eine gute Metapher für das, was auf die deutsche „Prostitutionsbranche“ momentan zu rollt: erst stürmt und grummelt es etwas und schließlich setzt ein Beben ein, bei dem leider kaum ein Stein auf dem anderen bleibt!

    Seit der Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes sind nun 8 Monate vergangen, in denen viel diskutiert wurde und in denen die Branche darauf hoffte, dass ein solches Gesetz keinen „Bestand“ haben würde. Einige verlassen sich nach wie vor auf „Dona Carmen“, deren initiierte Verfassungsbeschwerde immer noch „auf dem Weg“ ist.

    In Karlsruhe „eingegangen“ ist sie (noch) nicht und das zeitliche Ziel ist wohl eher offen!

    Nun mag man meine süffisante Anmerkung gerne als „Howarsche Posse“ verstehen, doch habe ich bislang mit den meisten Einschätzungen immer recht nahe an der Wahrheit gelegen, wenn es eine solche denn überhaupt gibt!

    Was machen nun die „Dona-Jünger“, wenn es den Eilantrag nicht gibt und das Schicksal nun einfach so seinen Lauf nimmt?

    Mir wurde zugetragen, dass „Dona“ nun auf Durchhalteparolen setzt und die Kundschaft auf Durststrecken vorbereitet, die im Einzelfall aber eben prompte Existenzvernichtung bedeuten können. Die Ämter warten sicher nicht, bis in Karlsruhe in einigen Jahren eventuell einige Beschwerdepunkte Erfolg haben. Hier fällt mir der Kamelzüchter ein, der ein totes Kamel mit Vitamintabletten füttert und der Chefarzt im Kreißsaal, der erfreut verkündet:

    „Schönes Kind … leider tot!“

    Der politische Ansatz der Frankfurter Aktivisten ist durchaus richtig, löst aber im hier und jetzt überhaupt keine gegenständlichen Probleme und konkrete „Konzepte“ sind in der Elbestrasse Fehlanzeige! Würde man solche Konzepte entwickeln, wofür wahrscheinlich die Zeit fehlt, wäre dies womöglich auch ein Verrat an den eigenen Zielen?

    Egal: Gesetz Nr. 1 – Jeder macht seins!

    Reisen wir in unserem Bericht vom Frankfurter Bahnhof mal virtuell nach Bonn, wo in der vergangenen Woche eine große Infoveranstaltung zum neuen Prostitutionsgesetz stattgefunden hat, an dem auch Kunden von MH-Consulting teilgenommen haben.

    6profis und der erwartete Tsunami

    Die dortige Expertenrunde, die von den engagierten Kollegen der 6profis eingeladen worden war, richtete eindringliche Appelle an die Seminarbesucher und führte dabei wohl den zu erwartenden „Tsunami“ ein, den der Kollege Thomas Meyer (Berlin Intim) im März analog mit „Meteoriten-Einschlag“ beschrieben hatte. Die Vorträge müssen dabei große Wirkung gehabt haben, da noch am Abend des Bonner Seminars aufgeregte Anrufe bei mir eingingen.

    Nun bin ich ja auch oft als „Schwarzmaler“ bezeichnet worden und in der Tat gehört die Übertreibung manchmal zum Handwerk, um eben für Dinge zu sensibilisieren. Ich habe mir jedoch die all zu markigen Feststellungen ein wenig abgewöhnt, da hier nicht hilfreiche Aufregung entsteht, die vorallem die „Mädels“ dann nicht mehr ruhig schlafen lässt!

    Wenn man sich dann spekulativ schon mit dem Almosentopf am Bahnhof wähnt, ist man zu konstruktiver Arbeit nicht mehr in der Lage!

    Die „amtlichen Möglichkeiten“, die unsere Gesetzgebung bietet, werden sehr vielfältig sein und bei Seminaren (auch bei meinen) zeigt man eben die umfangreiche Gefahren auf, wobei oft nur Teilaspekte für die Einzelne oder den Einzelnen relevant sein dürften. Wenn man nun die geballte Information verdauen muß, entsteht schnell der „overkill“ und die deprimierte Grundhaltung. Man sollte dabei nicht vergessen, dass fast jeder Fall lokal und als Einzelfall betrachtet werden sollte. Dazu empfehlen wir grundsätzlich unsere Expertenbetrachtung und die 6profis werden ähnlich verfahren.

    Nicht nur die Betreiber von Prostitutionsstätten sind in der Krise, auch bei den Ämtern wird geschimpft und diskutiert, weil man der Umsetzung in die Praxis nicht wirklich nahe ist. Aber die Probleme werden „irgendwann“ dort gelöst sein und „amtliche Existenzen“ werden auch nicht zerstört. Da lebt es sich einfach etwas beruhigter!

  • Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 - Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf - Vorsicht!
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Ich war in dieser Woche wieder zu diversen Beratungsterminen unterwegs und bin dabei mehr oder weniger zwangsläufig mit „Behörden-Aktionismus“ konfrontiert gewesen, der u.a. auch Kundinnen und Kunden meiner Beratungsgesellschaft betroffen hat!

    Krefeld … auf dem Weg zu Recht und Ordnung? – Vorsätzliche Nötigung durch amtliche Diener?

    Aus Krefeld wurde mir von einem „Überfall“ der Ordnungsbehörden berichtet, bei denen sich um die 10 amtliche Personen fast gewaltsam Zutritt zu einer Hostessen-Wohnung verschafften, um der dort angemeldeten (!) Mieterin richtig Druck zu machen: neben der Aufforderung, die Wohnung umgehend zu verlassen, wurde jegliche Form der Prostitution mit mündlicher Androhung von Bußgeld verboten und als Krönung wurde mit Einsatz eines Drogenspürhundes gedroht und abschließend Zwangsprostitution unterstellt!

    Wenn eine „Meldeadresse“ vorliegt, kann man unmöglich der eigenen Wohnung verwiesen werden, da Wohnraum grundgesätzlich hohen Schutz genießt. Auch die Prostitution kann in der eigenen Wohnung nicht untersagt werden, wenn nicht Jugendgefährdung oder konkrete abzuwendende Gefahren für die öffentliche Ordnung vorliegen. Ein Skandal, wenn Leute vom Amt sich nicht ausweisen und sich wie üble Bahnhofs-Zuhälter benehmen! Willkür im Amt ohne jegliche rechtliche Grundlage!

    Sollte sich die „Routine-Kontrolle“ wirklich so gestaltet haben, muß man von schwerer Nötigung, Hausfriedensbruch und schwerem dienstlichen Fehlverhalten sprechen und die zuständige Staatsanwaltschaft sollte unbedingt eingeschaltet werden! Doch: unabhängige Zeugen sind leider Mangelware und so muss ich die Angelegenheit natürlich mit dem Fragezeichen versehen!

    Düsseldorf macht mobil … Einbestellungen und Hausbesuche!

    Die Landeshauptstadt gibt bereits Gas und eine emsige Mitarbeiterin des Düsseldorfer Ordnungsamtes mit spanischem Namen, hat bereits Dutzende von Wohnungsbordellen besucht und Betreiberinnen zum Teil bereits ins Amt einbestellt, um auf das neue Prostitutionsgesetz hinzuweisen und die möglichen Auswirkungen zu skizzieren.

    Zwar waren die mir zugetragenen Gesprächsinhalte mitunter etwas einseitig angelegt, in wichtigen Details auch durchaus strittig hinterfragbar, aber zumindest gab es keine wirklich negative Tendenz, die auf besonderen „politischen Willen“ hindeuten könnte, aber es wurde deutlich, dass Düsseldorf baurechtliche Mängel mit einfach weiter dulden wird, sondern dass
    die Genehmigungsfähigkeit von Prostitutionsstätten hier ganz sicher auch durch die bauamtliche Brille gesehen werden wird!

    Mögliche Kompromisse wurden durchaus angedeutet, ob man dies aber im Zweifelsfall schriftlich bestätigt bekommt, zweifle ich stark an, weil dies als dienstliches Vergehen gewertet werden dürfte! Düsseldorf hat der Prostitution nicht den Kampf angesagt, wird aber in jedem Fall mit dem neuen Gesetz regulierend eingreifen! Besonderr Nachlässigkeit ist nicht zu erwarten! Düsseldorfer Betreiber: aufgepasst!