Schlagwort: Prostitution

  • Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Prostitution 2017 - Steuer aus dem Ruder? - Probleme mit dem Fiskus? - Hilfe!
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    Prostitution 2017 – Steuer aus dem Ruder? – Probleme mit dem Fiskus? – Hilfe!

    Sexwork und Finanzamt sind zwei Begriffe, die wie Feuer und Wasser sind: der erste Begriff ist eine der letzten Bastionen der Bargeld-Generierung ohne Belege und Zeugen; der zweite Begriff symbolisiert die gesellschaftliche „Ordnung“ nach dem Motto: „gib dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Die Freundschaft zwischen den zwei Welten, hält sich merklich in Grenzen, denn für Menschen in der Sexarbeit und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, ist der Fiskus das größte Schreckgespenst, zumal der Bundesfinanzminister viel mehr mit dem neuen Prostitutionsgesetz zu tun hat, als man auf den ersten Blick vermuten mag.

    Erotik-Betriebe sind bei Betriebsprüfungen schon längst im Fokus und mit dem umstrittenen „Düsseldorfer Verfahren“, dem es prinzipiell an gesetzlichem Fundament fehlt, haben sich die „Steuerfahndungsämter“ schon vor Jahren ins einnehmende Spiel gebracht! Da sind auch Steuereinnahmen von pseudonymisierten Bürgerinnen willkommen, denen man durch Quittungen mit Fantasienamen aber oftmals die Möglichkeit nimmt, bereits geleistete Vorauszahlungen bei einer nachfolgenden Steuererklärung geltend zu machen. Dann zahlt man eben einfach zweimal, ist ja schließlich genug da!

    Erfolgreiche und begehrte Damen, nehmen durchaus noch satte Gelder ein, wenn sie am richtigen Standort arbeiten und sich bewußt nicht für „Problembezirke“ entschieden haben, wenn es denn etwas zu entscheiden gab. Da taucht dann auch „plötzlich“ das Problem mit der berühmten Umsatzsteuer auf, wo man den „Grenzbetrag“ von 17.500 € schon im ersten Geschäftsjahr als selbständige Unternehmerin knacken kann, was dann eine „Optierung“ erfordert! Bahnhof? Ja, steuerliche Dinge klingen kompliziert und sind es leider auch!

    Nicht selten wird die Umsatzsteuer in Bordellbetrieben mehr oder weniger ignoriert! Man macht „halbe/halbe“ beim Umsatz, vergisst aber dabei gerne oder unwissen, dass der komplette Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist und bucht als Betrieb nur den eigenen Anteil. Wird damit die andere „Hälfte“ einfach von der Umsatzsteuer befreit? Pustekuchen! Ich kenne bislang nur ganz wenige Damen in der Branche, die wirklich über eine Umsatzsteuernummer verfügen, höre dafür aber laufend von Fällen, wo man versucht, den Betrieben die dadurch entgangene Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen!

    Ist es für Sexworker wirklich ratsam, hier mit den amtlichen Gewalten zu spielen, keine Buchführung zu haben und einfach (wenn überhaupt) fiktive glatte Jahressummen anzugeben, die schon auf den ersten Blick „verdächtig“ erscheinen, weil man eben selten exakt 9.000 Euro im Jahr „verdient“ und damit dann auch keine Einkommensteuer zu zahlen hat? Bislang wurden solchen Fälle durchaus „geduldet“, warum auch immer!

    Haben sich Bordellbetreiber schon mit der „Registrierkassen-Pflicht“ beschäftigt oder ist man hier der Meinung, dass irgendwelche Zettel auch zukünftig ausreichen werden? Kennt man die Gefahr, die von erkennbaren Fehlern in der Buchführung ausgeht? Riskiert man eine Schätzung, bei der mitunter Summen aufgerufen werden, die man nie eingenommen hat?

    Die neue Gesetzgebung will regulieren und dabei ganz klar auch neue „Steuerbürger“ identifizieren, die ihre Beteiligung am Gemeinwohl bislang vergessen haben. Darum werden alle Sexworker, die sich zum „Huren-Pass“ anmelden, auch prompt (und das heisst sofort) an die Finanzbehörden gemeldet! Wer dann angeblich schon länger „arbeitet“, aber keine Steuernummer besitzt, ist als potentieller Übeltäter schnell erkannt!

    Ich bin als langjähriger Unternehmer und Berater zwar einigermaßen gut im Thema, muss aber bei den Feinheiten auch passen! Zur umfassenden Beratung in steuerlichen Fragen, bin ich aber weder befugt noch befähigt, da das Thema einfach viel zu komplex ist und hier stets Fachleute ans Werk gehen sollten, die aber oftmals mit „Rotlicht“ ein Problem haben oder sogar der Meinung sind, dass Sexworker möglichst viel Steuern bezahlen sollten, weil sie ja „Ferkel“ sind! Kein Witz, sondern durchaus Realität!

    Doch es gibt auch Experten, die frei von moralischen Vorurteilen sind und eben ihre Arbeit für die Kundin so machen, wie es sich gehört. Durch den momentan vorhandenen Beratungsbedarf, bin ich im vergangenen Monat eine Kooperation mit einer erfolgreichen Steuerberatungsgesellschaft aus Oberhausen eingegangen, deren Inhaber keine Berührungsängste hat, Sexworker wie normale Mandanten „behandelt“ und auch für Großbetriebe in der Branche bereits seit längerer Zeit erfolgreich tätig ist.

    Wer steuerliche Fragen hat, Konzepte benötigt oder seine Buchführung einfach in gute Hände geben möchte, ist bei diesem Kollegen gut beraten und ich gebe die Kontaktdaten gerne jederzeit weiter, damit frühzeitig gehandelt werden kann, bevor Finanzbehörden möglicherweise zum großen Schlag ansetzen. Sowas braucht nämlich kein Mensch! Amen!

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/02/nachgefragt-die-besteuerung-von-sexworkern-in-deutschland/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/22/finanzminister-umsatzsteuer-stundenhotel/

  • Prostitution 2017 – Pikante Infokampagne – Selbstbefriedigung macht blind!

    Prostitution 2017 – Pikante Infokampagne – Selbstbefriedigung macht blind!

    Prostitution 2017 - Pikante Infokampagne - Selbstbefriedigung macht blind!
    Bildquelle: Mc Donalds

    Prostitution 2017 – Pikante Infokampagne – Selbstbefriedigung macht blind!

    Als ich neulich nachts durch den Hamburger Hauptbahnhof fuhr, fiel mir ein großes beleuchtetes Werbeschild auf, das in unübersehbar großen Buchstaben verkündete:

    „Selbstbefriedigung macht blind!“

    Huch, eine Kampagne der deutschen Bordellbetreiber, die mit einer auffälligen Werbeform verhindern wollen, dass die deutschen Freier demnächst aus Angst vor dem neuen Prostitutionsgesetz und dessen Kontrollmechanismen nicht mehr in den Puff gehen, sondern daheim selbst kräftig Hand anlegen?

    Dies war der erste Gedanke, der mein noch leichtes Hirn durchzuckte. Doch dann entdeckte ich in der rechten oberen Ecke des Plakats das gelbe „M“, das ich sofort mit der bekannten Fast-Food-Kette Mc Donalds in Verbindung brachte. Eine Kooperation zwischen deutschem Rotlicht und amerikanischen Burgerbratern? Merkwürdig!

    Die zum Plakat gehörende Linkadresse, konnte ich im Vorbeifahren nicht entziffern und so konnte ich mir erst einmal keinen wirklichen Reim darauf machen. Bezog sich die Aktion etwa auf die Reeperbahn, wo womöglich eine neue schicke Mc Donalds-Filiale eröffnet hat oder steckt etwas ganz anderes dahinter? Die Botschaft, die ich nicht spontan entschlüsseln konnte, hatte ihr Ziel erreicht: man kommt ins Nachdenken und speichert die Information sehr intensiv.

    Als ich Hannover Hauptbahnhof erreichte, entdeckte ich eine Werbetafel in ähnlichem Design
    und ebenfalls mit dem gelben „M“ verziert.

    „Bielefeld, gibt es doch gar nicht!“, stand als Slogan in den gleichen Lettern auf der Plakatfolie.

    Aha, in Hannover ist man also doch etwas prüder und hat die sexistische Zote für die niedersäschsische Landeshautstadt gepimpt!

    Nee, bei einer Recherche im Netz fand ich des Rätsels Lösung: Mc Donalds hat eine Anti-Fake-News-Kampagne ins Leben gerufen, um damit „Gerüchten im Internet“ zu begegnen, in denen von minderwertigen Zutaten in und auf Burgern des Unternehmens berichtet wird: Ammoniak und Fettmasse soll zu „Fleisch“ werden, Fritten sollen keine Fritten sein, sondern chemieverseuchte Analogartikel. Alles böswillige Behauptungen, die den Umsatz schmälern und im Web schnell und gern geteilt werden.

    Wer hinter diesen „Fake News“ steckt, ist dann oft nur sehr schwer zu ermitteln und wenn die „Verteilung“ erst mal läuft, ist es meistens schon viel zu spät!

    Darum hat Mc Donalds beschlossen, Plakatwände mit Fake-Infos zu verzieren, wobei ich aber befürchte, dass viele Mitbürger nicht weiter „nachforschen“ werden, sondern einfach an einen derben Spaß glauben, den sich die Burgerfreunde da erlauben.

    Selbstbefriedigung macht übrigens wirklich temporär blind, wenn einem nämlich im Eifer des genußvollen Würgens zuviel Schweiß in die Augen läuft … Kicher!

  • Prostitution 2017 – Howard Chance – Frohe Ostern, Gurutum, Klausur versus Stress

    Prostitution 2017 – Howard Chance – Frohe Ostern, Gurutum, Klausur versus Stress

    Prostitution 2017 - Howard Chance - Frohe Ostern, Gurutum, Klausur versus Stress
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Howard Chance – Frohe Ostern, Gurutum, Klausur versus Stress

    Wenn ich die Zahl meiner täglichen Anrufe zähle, wird mir manchmal komisch, denn ich telefoniere zwar gerne, gerate dabei immer wieder in lange Schleifen, die manchmal dazu führen, dass ich die Arbeit auf dem Schreibtisch erst spät in der Nacht erledigt bekomme. Deswegen werde ich momentan morgens meist etwas später wach und brauche entsprechende Energie-Nahrung, um mein Tagespensum zu schaffen!

    Hatte ich in den vergangenen Tagen noch erfeute mit einem entspannten wie erholsamen Osterwochenende gerechnet, meinten es die Umstände mal wieder nicht ganz so gut mit mir und statt „Klausur“ nehme ich nun eine dicke zu analysierende Akte mit in die alte Heimat. Aber nein, ich will mich nicht beschweren: besser zuviel Arbeit, als zu wenig davon! Morgen verlasse ich mein improvisiertes Büro in Hannover und begebe mich auf Heimatbesuch.

    Schon heute wünsche ich allen Kundinnen und Kunden, allen Kolleginnen und Kollegen und allen Besucherinnen und Besuchern meines Portals ein

    „Frohes Osterfest und Buenos Eires!“

    Angeblich werden ja rund um Ostern die meisten Schokoladenartikel und natürlich auch die meisten Eier verzehrt und die Hühner haben schon seit Wochen mehr oder wenig Sonderschichten eingelegt, um unsere Gier nach dem Dotter befriedigen zu können. Dass dazu jetzt schon sehr früh der Spargel spriesst, macht das Osterfest umso erfreulicher.

    „Howard, Du bist unser Prostitutions-Guru!“

    Oje, auch das noch! Es gibt wirklich Leute, die mich für einen Guru oder aber wegen meines ausgeprägten Bauches für einen Buddha halten, der die Belange des Milieus aufopfernd vertritt und wirklich alle Probleme lösen kann.

    Nein, kann ich leider nicht, auch wenn ich täglich die neuesten Verordnungen studiere und mich ständig mit Fachleuten berate, die genauso schlau sind wie ich, sich in bestimmten Nischen (z.B. Baurecht) sogar viel besser auskennen, als ich. Ohne den guten Herrn Georg geht in diesem Bereich zukünftig nichts, wofür ich an dieser Stelle mal ein ausdrückliches Lob ausspreche! Man braucht einfach Leute, die einen einmal erden und auch zu neuen gangbaren Wegen inspirieren.

    Ein halbes Jahr auf Reisen, hat seine Spuren hinterlassen und ich habe „Deutschland“ dabei ganz neu erlebt, zumal ich in fast allen Regionen des Landes zumindest einmal vorbei gekommen bin. Tortzdem reicht dies nicht, um den absoluten Überblick zu gewinnen!

    Deswegen lassen wir das mit dem „Guru“ mal weg: die Beschreibung passt nicht und ich sehe mich eher als relativ unermüdlichen „Arbeiter“, der seine Fähigkeiten entsprechend einsetzt und Sachverstand anderer Experten einsammelt, um gemeinam im Dienst der Kunden erfolgreich arbeiten zu können. Dass hier symbolisch auch lecker belegte Brötchen verdient werden, will ich nicht verschweigen. Warum auch?

    Bevor die wirklich heisse Phase im Sommer 2017 beginnt, muss das Team stehen und ich will bei MH-Consulting einfach für alle Eventualitäten gerüstet sein. Ganz sicher werden Fachanwälte gebraucht, die bei amtlicher Willkür zügig reagieren, es braucht Steuerberater, die sichere Konzepte entwickeln und sich mit der doch sehr speziellen Branche auskennen. Auch Architekten tun not, weil baurechtliche Fragen ganz oben auf der Alarm-Liste stehen!

    Vieles wurde bereits angedacht, besprochen und dokumentiert und wir als Team werden am 1. Juli 2017 mit einer schlagkräftigen Task-Force bereitstehen, wenn es denn irgendwo in der Republik brennt! Versprochen! Auch wenn wir nicht übers Wasser gehen können, haben wir doch ein Potential, was es in dieser Form in Deutschland nicht oft geben wird. Ohne Fleiß kein Preis und ohne Preis kein Fleiß! Es lebe eine gewisse „Doppeldeutigkeit“! Glück auf!

    Und das Motto der Osterwoche nicht vergessen:

    „Keine Feier ohne Eier!“

  • Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Die deutsche Amateurporno-Szene boomt und ist nicht zuletzt durch das Buch des Kollegen Philip Siegel in den vergangenen Wochen breit in die Öffentlichkeit gerückt: sein Auftritt bei „Markus Lanz“ war ebenso informativ wie amüsant und selbst die gestrenge Alice Schwarzer konnte sich ein breites Lächeln nicht verkneifen … geht doch, Alice! Wahrheinlich hat die Gute viel mehr Humor, als ihre kämpferischen Artikel vermuten lassen!

    Deutschland ist das Amateurporno-Land überhaupt!

    stellte der Buchautor Siegel fest und berichtete von eindrücklichen Erlebnissen bei seinen hautnahen Recherchen, die in quer durch die Republik führten und sicher auch weiter führen werden.

    Wenn Porno Porno bleibt, hat das doch gar nix mit dem neuen Prostitutionsgesetz zun tun?

    Dies war die mit einer Feststellung verbundene Frage einer Darstellerin, die mich per Mail um meinen Rat bat. Richtig: Dreharbeiten, bei denen Pornofilme produziert werden, fallen nicht unter den Prostitutionsbegriff des neuen Gesetzes! Es wird nämlich keine sexuelle Dienstleistung an oder mit einem Freier erbracht!

    Es gibt allerdings Filmproduktionen, bei denen männliche Darsteller Eintritt bezahlen, um bei einem Filmdreh mitzuwirken und hier stellt sich dann die Frage, wofür dieser Eintritt zu zahlen ist. Zahlt der Darsteller doch für eine „sexuelle Dienstleistung“ und ist das Filmprojekt womöglich nur die Tarnung für einen gewerblichen Gangbang?

    Eingeweihte wissen, das die Grenzen hier fliessend sind. Die Behörden haben das Thema hingegen nur sehr begrenzt auf dem Schirm, was sich aber ab Juli 2017 schnell ändern kann, wenn eben neue Regeln gelten!

    Wenn es den Behörden gelingt zu belegen, dass Filmdarsteller eher als Freier und weniger als Filmschaffende zugegen sind, droht Ungemach, da die Aufnahmen dann schnell als erlaubnispflichtige „Prostitutionsveranstaltungen“ gewertet werden können und die weiblichen Akteuerinnen damit zu „Prostituierten“ werden, die in der Folge den beliebten „Huren-Ausweis“ benötigen!

    Man bewegt sich hier in einer „Grauzone“, in der zuviel erhellendes Licht sicher auch nicht gewünscht ist, wenn man es einmal nur von der Seite der Anbieter aus betrachtet. Aufgeschreckte Behörden könnten aber zur intensiven „Beleuchtung“ neigen und die amtliche Lampe genau auf diesen leicht dunklen Bereich richten. Wer kann, der kann!

    Da man von privaten „Filmproduktionen“ nur sehr selten leben kann, haben viele Stars der Szene Geschäftsmodelle entwickelt, die das Filmschaffen mit Sexwork kombinieren. User-Treffen, frivole Herrenparties oder aber Pornostar-Escort werden auf privaten Pages und in Portalen beworben. Damen, die „auch“ solche Dienstleistungen anbieten, kommen um den „Hurenpass“ nicht herum und viele der Events sind, wenn sie nicht „alleine“, also ohne die Mitwirkung weiterer Kolleginnen, durchgeführt werden, erlaubnispflichtig, wobei ein Prostitutionsgewerbe angemeldet werden muß und die Veranstaltungen 4 Wochen vor dem Event angezeigt und genehmigt werden müssen!

    Interessanterweise gibt es im Web bereits annoncierte Events nach dem 1. Juli 2017, bei denen man die notwendige Erlaubispflicht ohne wenn und aber unterstellen kann und muß. Da wäre es dann überhaupt nicht verwunderlich, wenn zu gegebener Zeit Behörden als amtliche Beleuchter die Szenerie schlagartig betreten und bei einer Razzia mal fix die genauen Umstände prüfen. Gerade wenn solche Events in bekannten Erotikclubs stattfinden, die als besondere Gewerbebetriebe jederzeit amtlich kontrolliert werden können, bleibt die verschlossene Tür sicher nicht zu und die Ausweiskontrollen sind auch für die männlichen Gäste nicht ungefährlich, da sie als mögliche Zeugen Post in den heimischen Briefkasten bekommen können. Was da wohl die Mutti zu sagt, die Post informativ öffnet?

    In Zusammenarbit mit einem Amateur-Cam-Portal und einigen fragenden privaten Darstellerinnen, plane ich im Mai/Juni 2017 ein Informationsseminar für dieses spezielle Segment. Wir sind gerade bei der Terminfindung und haben dabei das Ruhrgebiet als Veranstaltungsort im Plan! Spätestens Ende April werde ich hierzu posten!

  • Prostitution 2017 – ZDL – Der Zentralrat der Luden – Manifest & Thesen

    Prostitution 2017 – ZDL – Der Zentralrat der Luden – Manifest & Thesen


    Prostitution 2017 – ZDL – Der Zentralrat der Luden – Manifest & Thesen

    Ende vergangenen Jahres, hat sich in einer konzertierten Aktion eine unheilige Allianz aus Jungluden, Altstenzen, Koberern und Wirtschaftern zusammengefunden, die es sich zum Ziel gesetzt hat, den politischen Willen in Deutschland zu beeinflussen und geschaffene gesetzliche Fakten wirksam zu hinterfragen. Es handelt es sich um Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Rotlicht, die sich nicht einfach alles gefallen lassen, sondern mit vermeintlich sinnlosen Aktionen zum Widerstand gegen das neue Prostitutionsgesetz 2017 aufrufen. Dabei geht e natürlich nicht um Krawall, sondern um symbolische Handlungen, die an Kreativität kaum zu überbieten sein dürften!

    Während in den 80er und 90er Jahren fast ausschließlich Männer als „Ansager im Milieu“ fungierten, findet man heute auch jede Menge „Power Damen“, die das Geschäft erfolgreich betreiben und dabei Goldkette und Miniplie mit Strapsen und Stöckelschuh kontern. Diese Mädels sind im „Rat“ herzlich willkommen und der „Zentralrat der Luden“ ist damit der erste „Stenzer-Verband“, der sich gesellschaftlich in dieser Richtung völlig öffnet! Hurra!

    In den kommenden Tagen findet in Castrop-Rauxel eine große Ostertagung statt, bei der das schlagfertige „Luden-Manifest 2017″ erarbeitet werden soll. Aus Teilnehmerkreisen sind inzwischen einige der politischen Thesen bekannt geworden, die wohl maßgeblichen Einfluß auf das politische Programm haben werden. So sollen die etablierten Ludinnen und Luden u.a. folgendes fordern:

    • Der Zentralrat der Luden fordert die symbolische Besetzung der Nordseeinsel Helgoland durch Luden aus ganz Deutschland mit Verlesung des Luden-Manifest 2017
    • Der Zentralrat der Luden fordert „Freien Sex für freie Bürger“!
    • Der Zentralrat der Luden fordert den Druck von 1000 € – Scheinen für die zukünftige „Archivierung“ des Schwarzgelds.
    • Der Zentralrat der Luden fordert die Einführung von staatlich garantierten Entsperrgebieten, damit es an bestimmen Orten noch verbürgte Rechtssicherheit gibt!
    • Der Zentralrat der Luden fordert die Einführung einer staatlichen Ludenabgabe für die auferlegte nervige Bürokratie!
    • Der Zentralrat der Luden fordert: Grundausbildung im Fach Prostitution für deutsche Ämter und Behörden!
    • Der Zentralrat der Luden fordert den Bundesfinanzminister wegen seines einnehmenden Wesens zur Mitgliedschaft im Verband auf!
    • Der Zentralrat der Luden fordert eine Berufsqualifikation für staatlich geprüfte Bordellwirte und entsprechende Ausbildungsstätten!

    Wir werden zum Thema satirisch weiter berichten und freuen uns dabei auf einen stets konstruktiven Meinungsaustausch, der uns alle „weiterbringt“ … wohin auch immer! Wir wünschen „Buenos Aires“ … Frohe Ostern!

    Infos zum Verband finden Sie unter: Infopage des Zentralrats der Luden

    Der Zentralrat bei Facebook: Zentralrat der Luden / Facebook

  • Prostitution 2017 – Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? – Heisser Sommer!

    Prostitution 2017 – Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? – Heisser Sommer!

    Prostitution 2017 - Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? - Heisser Sommer!
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    Prostitution 2017 – Normenkontrollklagen als Mittel der Wahl? – Heisser Sommer!

    Der Kollege Thomas Meyer aus Berlin, hat das neue Prostitutionsgesetz und seine Auswirkungen immer wieder mit sehr griffigen Bildern beschrieben: er sprach beim Seminar in Berlin von einem nahenden „Meteoriteneinschlag“ und kündigte in der letzten Woche einen „heißen Sommer“ an, wobei er dies sicher nicht wetterkundlich meinte, sondern auf die mehr als unangenehme Situation anspielte, in der sich demnächst eine ganze Branche in Deutschland befinden wird.

    Momentan treffen fast täglich neue „Hiobs-Botschaften“ ein, die nicht gerade beruhigen. Viele Meldungen werden für die Allgemeinheit gepostet, andere gehen per privater Mail oder
    im Rahmen von Informations- und Beratungsgesprächen ein. Immer, wenn es für einen größeren Personenkreis interessant ist oder wird, baue ich daraus fix eine Meldung, um ein wenig zu warnen oder zum nachdenken anzuregen.

    Gestern erfuhr ich im Austausch , dass eine große deutsche Stadt beabsichtigt, eine Sperrgebietsverordnung, die aus 1979 datiert, nun, also mit der Einführung des neuen Prostitutionsgesetzes, „endlich“ umzusetzen. Man hat dort scheinbar fast 40 Jahre gewartet, um nun aktiv zu werden? Man denkt zunächst an eine ulkige Posse, aber die Lage ist ernst, weil die Stadt damit fast alle erotischen Betriebe aus der Stadt verjagen kann.

    Die örtlichen Betreiber sind recht ratlos und es wird in naher Zukunft zu prüfen sein, ob eine Duldung über fast 40 Jahre nicht doch als eine Art der „stillschweigenden Genehmigung“ betrachtet werden kann. Hier sind wir dann in juristischen Spezial-Disziplinen, die einen sehr erfahrenen Verwaltungsrechtler erfordern, der sich z.B. mit „Normenkontrollklagen“ auskennt und hier wirksame Strategien entwickeln kann.

    Dies ist kein Feld für die Unternehmensberatung, sondern ähnlich kompliziert gelagert wie eine Verfassungsbeschwerde, da Rechtsnormen angegriffen werden und der „schlüssige Vortrag“ auch vor höheren Instanzen Bestand haben muss. Ein unerfahrener Anwalt, kann hier eigentlich nur scheitern; ein echter Experte kostet hingegen gutes Geld!

    Aber: was nützt denn eine alte Flinte, wenn mir ein amtlicher Panzer entgegen rollt?

    Wir sind auch für solche sehr komplexen Umstände aufgestellt und haben in unserem Netzwerk kompetene Juristen, die den Kampf gegen die Behörden nicht scheuen und erfolgreich und mit entsprechenden Referenzen in den Ring steigen! – Sprechen Sie uns an, wenn Sie einmal „militante Hilfe“ brauchen!

  • Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Prostitution 2017 - Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos
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    Prostitution 2017 – Bundesfamilienministerium sorgt mit Verordnung für weiteres Chaos

    Papier ist geduldig, Papier vermittelt Informationen und manchmal sorgt Papier, hier in Form einer geplanten ministeriellen Verordnung, für weiteres Chaos bei der Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes in die Praxis! Was geht da vor im Bundesfamilienministerium?

    Am 31. März 2017 wurde vom Ministerium u.a. der Entwurf einer sogenannten „Prostitutions-Anmeldeverordnung“ vorgelegt, die exakt festlegen soll, in welcher Form die Sexworker-Anmeldung konkret erfolgen soll. Ein zentraler Punkt ist dabei die Angabe der möglichen „Arbeitsorte“ im „Huren-Ausweis“: nach dem ursprünglichen Gesetzestext, war bzw. ist es möglich, in den Ausweis „pauschal“ alle Orte und Kreise im Bundgebiet einzutragen, etwa nach dem Muster „Tätigkeit in allen Kreisen und Orten des Bundesgebietes“, wie ich es schon in meinem Buch (Erstfassung September 2016) angeregt hatte. Mit dieser Formulierung wäre man recht weit vorne, aber damit soll, wenn die neue Verordnung denn wirklich beschlossen wird, Schluß sein!

    Im Hurenausweis sollen dann alle Orte, in denen man die Prostitution ausübt oder zukünftig ausüben will, „einzeln“ aufführen. Na denn, dann muß der Sachbearbeiter halt notfalls mehrere Hundert Orte eintragen, was aber auf dem vorgesehenen Dokument gar nicht möglich ist, da die beschriftbare Fläche viel zu klein ist!

    Rein rechtlich ist die „Verordnung“ recht fragwürdig, da man einer Sexworkerin ja nicht verbieten kann, in  allen Orten der Bundesrepublik, wo Prostitution erlaubt ist, zu arbeiten. Warum man den Ämtern nun recht unsinnige und verwaltungsintensive zusätzliche Pflichten auferlegt, wird mir ein Rätsel bleiben.

    Fest steht hingegen, dass ein fehlender Ort im Dokument zu einem echten Problem werden kann und zwar sowohl für die Sexworkerin wie für den Betreiber, der ja den Ausweis nun umfangreich prüfen muß. Wenn Frankfurt/Main eingetragen ist, gilt der Eintrag nicht für das angrenzende Offenbach und umgekehrt! Drückt der Betreiber hier regelmässig ein Auge zu, sind Bußgelder vorprogrammiert. Und auch die Dame wird davon nicht verschont bleiben, wenn sie die neue amtliche „Erdkunde“ nicht versteht.

    An dieser Stelle muß ich ausnahmsweise einmal die Leutchen von Dona Carmen e.V. loben, die diesen neuen ministeriellen Ergüsse auf ihrer Homepage sehr umfangreich herausgearbeitet haben. Wer also mehr über die Dokumente vom 31. März 2017 wissen möchte, der schaue doch einmal bei den Frankfurter Aktivistinnen und Aktivisten vorbei:

    Aussetzen statt umsetzen!

     

  • Prostitution 2017 – „Fremdenverkehr der besonderer Art“ in Tschechien

    Prostitution 2017 – „Fremdenverkehr der besonderer Art“ in Tschechien

    Prostitution 2017 - Die EU förderte "Fremdenverkehr der besonderer Art" in Tschechien
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – „Fremdenverkehr der besonderer Art“ in Tschechien

    Es gibt bekanntlich viele Fördertöpfe der EU, mit denen Strukturschwächen behoben, Arbeitsplätze geschaffen und wirtschaftliche Anreize für Neuansiedlungen von Unternehmen geschaffen werden. Ein ganzer Katalog, den auch Unternehmesberater nutzen, um solche Programme für Kunden zu „gestalten“, die dann unter Umständen in den Genuß von Talern kommen können. So weit, so gut!

    Doch hätten Sie gedacht, das die europäische Union Bordellbetriebe fördert? Ja, die Geschichte klingt merkwürdig, hat sich aber wohl so zugetragen.

    Die Pension Retro in einem 230-Seelen-Dorf kurz hinter der deutsch-tschechischen Grenze wurde in 2015 vom Bauernhaus in eine Pension umgebaut und da die EU den Tourismus dort im Niemandsland fördern wollte, gab es 40.000 € aus dem Brüsseler Topf für ein neues Dach und für Wärmedämmung.

    Eine gemütliche Pension für Wandervögel stand im Antrag, der nach Brüssel ging und dies natürlich mit dem Hinweis auf die Förderung des „Fremdenverkehrs“!

    Dass Wanderer manchmal „vögeln“, soll durchaus vorkommen und wenn man als neuer Gast im Puff verkehrt, ist man erst einmal ein Fremder, aber solches konnte der EU-Sachbearbeiter natürlich nicht vermuten, als der Antrag auf dem Schreibtisch lag. Er fördete eine Pension, die sich bei genauerer Betrachtung als „Puff“ darstellte.

    Die Geschichte ist zwar skurril und lustig, taugt aber nicht zum wirklichen Skandal, da die Besitzer der Pension wohl einfach die wahren Umstände im Antrag verschwiegen hat. Auch könnte die Nutzung nach Abschluß der Baumaßnahmen „verändert“ worden sein, wovon man im fernen Brüssel sicher nicht mitbekommen konnte.

    Es ist also eine „unfreiwillige Förderung“, die da geschah und die inzwischen wohl von der EU-Kommision untersucht wird. Angeblich sind die Fördermittel ja inzwischen zurückgezahlt worden und damit wird sich die Geschichte dann wohl in Kürze in Wohlgefallen auflösen.

    Unterhaltsam ist die Story aber in jedem Fall, wobei ich aber ausdrücklich von einer Nachahmung abrate und solche Projekte nicht aktiv unterstütze? Nein! Spaß!

  • Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

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    Prostitution 2017 – Brandschutz – FKK-Club Harem in Bad Lippspringe dicht!

    Kaum schreibe ich einen Artikel über Brandschutz in Prostitutionsstätten, schon schlägt das Schicksal in der Nähe meiner letzten Behausung gnadenlos zu! Nach einer Mitteilung von Radio Hochstift, ist der über die Region OWL hinaus bekannte Saunaclub Harem in Bad Lippspringe bereits seit vergangenem Donnerstag, dem 6. April 2017, amtlich geschlossen, weil u.a. die Brandmeldeanlage defekt war.

    Dies bedeutet, dass im Falle eines Brandes womöglich die Brandmeldung per Haussirene und/oder die automatische Alarmauslösung bei der zuständigen Feuerwache ausbleibt. Auch automatische Brandschutztüren, die Brandabschnitte automatisch abriegeln, könnten den Dienst verweigern, wenn die steuernde Anlage den Dienst verweigert. Aber es würde auch schon ausreichen, wenn nur einige Brandsensoren, von denen es im Objekt sicher eine große Anzahl gibt, den Ermüdungstod gestorben sind.

    Aus eigener Erfahrung in einem großen Betrieb weiß ich, dass Brandmeldezentralen nur bei regelmässiger Wartung zuverlässig funktionieren. Da diese Wartungen bei zugelassenen Fachbetrieben recht teuer sein können, wenn man nicht zielführend verhandelt, wird hier oft am falschen Ende gespart oder sogar selbst ein wenig gebastelt, was dann im Brandfall gleich auch noch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann, wenn nämlich ein Gutachter Manipulationen erkennen sollte!

    Was nun im „Harem“ vorlag, entzieht sich meiner Kenntnis, aber eine einwöchige Schliessung kostet richtig Taler und ist zudem noch mit einem ziemlichen Imageschaden verbunden. Zum Glück kann man Schäden an Brandmeldeanlagen in der Regel schnell reparieren und das Team vom Harem bekommt übermorgen (Donnerstag 13. April 2017) die Chance, dem untersuchenden Amt die reparierte Anlage erneut zu präsentieren. Ist alles OK, kann der Club umgehend wieder öffnen!

    Interessant war der im Pressebericht erwähnte „anonyme Hinweis“, der zur amtlichen Kontrolle führte: der Tippgeber muss ein Experte gewesen sein, der sich mit der Funktionsweise solcher Anlagen gut auskennt. Denn eine technische Störung sieht man eigentlich nur auf dem Anlagen-Display, wenn diese optisch eine Störung vermeldet. Ein defekter Senor selbst macht keine Töne und es wird wohl niemand alte Socken in die Alarm-Sirenen gesteckt haben, um akustische Signale zu unterdrücken.

    Ich tippe hier eher auf einen (ehemaligen) Mitarbeiter, der um die Probleme wußte und den Betreibern, aus welchem Grund auch immer, eins auswischen wollte, was ja nun auch eindruckvoll gelungen ist! Prost, Mahlzeit!

    Mit Bränden kenne ich mich leider sehr gut aus! Nicht, weil ich ständig Brand, also großen Durst habe, sondern vor einigen Jahren Opfer eines Brandanschlags wurde, wo eine intakte Brandmeldeanlage nichts mehr nützte, weil der Täter Brandbeschleuniger benutzte, der innerhalb von Minuten ein wahres Inferno erzeugte. Aber auch ohne kriminelle Energie und Hilfsstoffe, sind defekte Brandmeldeanlagen natürlich ein absolutes „no go“!

  • Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

    Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

    Prostitution 2017 - Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!
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    Prostitution 2017 – Erste Erotikportale fordern Kunden zu Profilanpassungen auf!

    Noch knapp 80 Tage bis zum 1. Juli 2017, dem Tag, an dem das neue Prostitutionsgesetz Inkrafttreten wird! Große deutsche Erotikportale hatten ja schon Ende vergangenen Jahres bei einer Sitzung in Berlin, an der ich selbst auch teilgenommen habe, verabredet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei den Werbeverboten zu kontrollieren und die Werbekunden explizit darauf hinzuweisen.

    Nun gibt es einen ersten „Vorreiter“, der mir gestern einen entsprechenden Flyer zu Prüfung geschickt hat: Berlin Intim (Team Meyer) wird seine Kunden in naher Zukunft informieren und bittet die Kunden, bestehende Profile bis Ende Mai 2017 zu ändern, falls dort Hinweise auf französisch ohne, Geschlechtsverkehr ohne oder Sex mit Schwangeren enthalten sein sollten.

    Auch wenn die Portale generell nicht in jedem Fall für die von Kunden verfassten Texte haften, besteht dennoch ein berechtigtes Eigeninteresse, um Probleme zu vermeiden. Wenn die Behörden im Juli eventuell Portale durchforsten, um „Werbeverstösse“ zu ermitteln, kann es schnell zu amtlichen Anfragen kommen, die beispielsweise die Identität und die Anschrift des Werbekunden betreffen könnten.

    Außerdem hilft „Berlin Intim“ seinen Kunden ja mit der vorsorgenden Maßnahme, gesetzeskonform zu bleiben und nicht durch irgendeine Nachlässigkeit in den Fokus zu geraten. Quasi ein sehr sinnvoller Service des Hauses, der zeigt, dass die intimen Berliner ihrer Verantwortung nachkommen und Kunden vor Schaden schützen möchten.

    Ich gehe davon aus, dass weitere Portale dem Muster folgen werden, bin mir aber auch sicher, dass es einige Mitbewerbern mit Firmensitz im Ausland nicht so genau nehmen werden. Hier muß die Kundin oder der Kunde dann ohne Hinweis handeln, wenn Ungemach ausgeschlossen werden soll!

    Denn, was viele scheinbar (noch) nicht wissen:

    Die Werbeverbote des neuen Prostitutionsgesetzes gelten ab dem „Stichtag“ 1. Juli 2017! – Es gibt absolut keine Übergangsfristen!

    Wenn ich an die Zehntausende von „privaten“ Homepages denke, auf denen momentan „blasen ohne“ angeboten wird, bin ich mir sicher, dass Abmahner am 1. Juli 2017 in echte „El Dorado“-Stimmung kommen werden, weil die Homepage-Betreiber die rechtzeitige Anpassung vergessen haben! Wetten, dass?

    Genauso spannend wird es bei den Homepage-Inhalten mit „Unser Team“, wo das besitzergreifende Fürwort für Zunder sorgen kann, wenn man dieses nur richtig interpretiert.
    „Unser“ deutet sehr stark auf Abhängkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis hin, was für den finanziellen Ruin eines Betreibers führen kann, wenn plötzlich rückwirkend Sozialversicherungsabgaben in Rechnung gestellt werden! – Also: Obacht!

    Neue Werbeverbote ab 1. Juli 2017 durch das Prostitutionsgesetz!

  • Prostitution 2017 – Finanzgericht Hamburg – Urteil Hurenbuchführung

    Prostitution 2017 – Finanzgericht Hamburg – Urteil Hurenbuchführung

    Prostitution 2017 - Finanzgericht Hamburg - Urteil zur Hurenbuchführung - April 2017
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Finanzgericht Hamburg – Urteil Hurenbuchführung

    Der 2. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat jetzt gerichtlich festgestellt, in welcher Art und Weise Sexworker bei ihre Einnahmen-Überschuß-Rechnung die „Geschäftsvorgänge“ aufzeichnen müssen: es ist ein Kassenbuch zu führen, bei dem die einzelnen Kundenzahlungen aufgeführt werden müssen. Dieter 50 €, Horst 35 €, Egon 80 € ist das regelmässig anzuwendende Muster, um einer Verwerfung der Buchführung und einer Schätzung zu entgehen.

    Eine Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht, wie sie bei Bargeschäften im Einzelhandel üblich ist, kommt im Bereich der Eigenprostitution nach Meinung des Gerichts nicht in Frage, da der Kundenkreis begrenzt und individuell bestimmt sei.

    Der korrekte Name des Kunden muss zum Glück nicht festgehalten werden und über korrekte Quittungen, die sicher kaum ein Kunde haben möchte, wurde im Verfahren auch nicht gesprochen. Ein Narr, wer die Einführung einer amtlich zugelassenen Registrierkasse fordert, woraus dann ein Beleg mit Art der Dienstleistung (Blasen intensiv zu 55 € mit nachfolgender analer Fingerstimulation für 35 € = Total 90 € inkl. 19% Umsatzsteuer) rattert und wo der Ausdruck den Künstlerinnen-Namen (Chantal Lamore) und die Steuernummer der Unternehmerin benennt. Nur noch eine Frage der (modernen) Zeit?

    Lasst unseren Spott mal nicht den „Schräuble“ hören: ein Schwabe versteht da womöglich keinen Spaß und greift unsere Idee beim nächsten Steuerfindungskongreß der Finanzbehörden auf! Dies wäre dann der nächste wirksame Schritt zu Hure 4.0, einem System, wo Sexworkern dann jeglicher „Spaß“ genommen würde!

    Nach Hurenpass und neuer Sexsteuer-Nummer die umhängbare Registrierkasse für die schmale Handtasche mit Terminal für bargeldlose Zahlung, weil Bargeld in der Prostitution ab 2020 gänzlich verboten wird?

    Ja, das klingt nach Utopie, doch viele Utopien wurden bereits Realität und wenn man in der Prostitution das Bargeld abschafft, hat man endlich die Kontrolle, die man wirklich haben will! Wenn alles auf deutschen registrierten Konten landet, ist mogeln unmöglich und die Steuererklärungen entstehen quasi automatisch. Wir werden sehen, wo wir hier mittelfristig landen!

    Das oben genannte Urteil des Finanzgerichts Hamburg Aktenzeichen X S 2/17 ist noch nicht rechtskräftig und liegt momentan beim Bundesfinanzhof. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Verfahren finden Sie unter:

    https://www.jurion.de/news/357281/FG-Hamburg-Geltung-der-allgemeinen-Aufzeichnungspflichten-auch-fuer-gewerbliche-Prostitution/

    Kontext-Artikel:

    Nachgefragt: Die Besteuerung von Sexworkern in Deutschland

  • Prostitution 2017 – Flüchtlingsprostitution in Berlin – Presseschau

    Prostitution 2017 – Flüchtlingsprostitution in Berlin – Presseschau

    Prostitution 2017 - Flüchtlingsprostitution in Berlin - Presseschau
    Bildquelle: Pixabay

    Prostitution 2017 – Flüchtlingsprostitution in Berlin – Presseschau

    Ein Thema, was ich und wahrscheinlich viele andere Prostitutionsportale bislang nicht auf dem berühmten „Schirm“ haben: nach einem aktuellen Bericht der „Berliner Zeitung“ hat sich in Berlin ein neue „Szene“ gebildet, in der sich junge Männer aus Afghanistan, Pakistan und Iran, die bei uns als Flüchtlinge registriert sind, als „Stricher“ anbieten. Schöne neue Welt? Wohl eher nicht! Not macht erfinderisch, auch wenn es diese eigentlich nicht geben sollte!

    Die Kontaktaufnahme erfolgt zumeist über Internetforen, aber im Bezirk Tiergarten findet auch immer mehr männliche Strassenprostitution statt. Hilfsorganisationen sind alarmiert und wollen in diesem Bereich aufklären und den Blick der Öffentlichkeit wecken. Viele der jungen Männer sind noch minderjährig oder gerade 18 Jahre alt und damit aus der staatlichen Intensivbetreuung heraus gefallen.

    Während weibliche Sexworkerinnen aus Flüchtlingsregionen auf dem heimischen „Sexmarkt“ nicht vorhanden sind, sieht es in der Stricherszene scheinbar völlig anders aus. Entlang den üblichen Flüchtlingsrouten sind sexuelle Dienstleistungen nicht ungewöhnlich, aber in den Zielländern hat man offensichtlich nicht damit gerechnet, dass gerade Männer trotz staatlicher Unterstützung in Form von Wohnung und Flüchtlingsgeld auf die Strasse gehen und sich eben „prostituieren“.

    Ob man diesen neuen „Mitbürgern“ mit warmen Worten und dem Aufzeigen von irgendwelchen beruflichen Perspektiven wirklich „helfen“ kann, stelle ich einmal generell in Frage: ich erkenne hier eher einen handelnden Pragmatismus, der das schnelle Geld im Auge hat und sich völlig abseits jeglicher westlicher Moralvorstellungen bewegt!

    In Urlaubsregionen wie Tunesien und Marroko kennt man das Phänomen schon seit Jahren: nicht wenige männliche Hotelangestellte (weibliche gibt es sehr selten) bieten sexuelle Dienstleistungen für Männer und Frauen an, um das Einkommen erheblich zu steigern. Die Gesundheit wird auf´s Spiel gesetzt und die Sextouristen wissen, dass eine tabulose „Nummer“ lediglich eine Frage des Preises ist!

    Geschlechtskrankheiten gehören einfach dazu, können aber ja in den meisten Fällen mit antibitotischen Hämmern wirksam bekämpft werden, wenn es eben nicht HIV oder Hepatitis C ist! Man kann ja auch mal Glück haben und die Geilheit besiegt regelmässig die Vernunft! Gerade im homoerotischen Bereich sind die Risiken, durch die besonderen Praktiken, recht hoch, aber dies wird dann gerne nicht gesehen oder wirksam verdrängt.

    „Erlaubt ist, was gefällt?“

    So ist es in den benannten Urlaubsregionen, aber in der deutschen Hauptstadt wird man das so sicher nicht akzeptieren! Aber was will man tun? Wenn ein Flüchtling der Sexarbeit nachgehen will, wird ihn auch ein „Hurenpass“ nicht stoppen, den er ja demnächst benötigen wird? Ja, ich gebe zu: da wird es leicht absurd!

    Das neue Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 2017! Die Basisinformationen