Schlagwort: Prostitutionsgewerbe

  • Prostitution 2018 – Konzession im Saarland sehr teuer – Wucherei?

    Prostitution 2018 – Konzession im Saarland sehr teuer – Wucherei?

    Prostitution 2018 - Konzession im Saarland sehr teuer - Wucherei?Prostitution 2018 – Konzession im Saarland sehr teuer – Wucherei?

    Auch Kleinbetriebe bekommen Höchstgebühren vorab in Rechnung gestellt!

    Mich erreichten in den vergangenen Tagen Nachrichten aus dem Saarland, wo der Regionalverband Saarbrücken mit der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes betraut ist. Nach langer Verzögerung durch fehlende Vorgaben in 2017, geht es nun auch im Saarland zur Sache und zwar, was die Verwaltungsgebühren anbelangt, in voller Härte!

    Im Saarland kostet die „Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und Wiederholungsprüfung“ gemäß der „Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die zuständige Behörde zur Durchführung von Aufgaben nach dem saarländischen Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz vom 9. Januar 2018“ zwischen 508-1.908 €, die obligatorische „Zuverlässigkeitsprüfung Betriebsleitung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens und Wiederholungsprüfung“ kostet zusätzliche 254-1.018 €. Zudem sind weitere Gebühren möglich, falls weitere „Prüfungen“ (beispielsweise Stellvertreter-Zuverlässigkeit) oder die „Erteilung besonderer Auflagen“ notwendig werden sollten!

    Als Basis-Betrag werden beim „einfachen Verfahren“ (also Bearbeitung Erlaubnisantrag plus Zuverlässigkeitsprüfung des einzelnen Betreibers“) mindestens 762 € und höchstens 2.926 € fällig! Wie die Spanne (von … bis) angewendet werden soll und welche Kriterien hier zugrunde liegen, verrät die Verordnung nicht! In der amtlichen Praxis erhalten momentan auch antragstellende kleinere Betriebe eine „Vorabrechnung“, die regelmäßig den Höchstbetrag einfordert! Ohne Zahlung der Gebühr wird der Antrag nicht bearbeitet! Und die Bearbeitungsgebühr ist eben und hier muss man den genauen Wortlaut beachten eine Gebühr für eine zu erbringende Dienstleistung, die auch für eine „erfolgreiche Ablehnung“ fällig wird! Im Klartext: möglicherweise zahle ich im Saarland um die 3.000 € und bekomme meine Konzession dann aber nicht!

    Selbst Betriebe, die im Vorfeld von der Baubehörde bereits darüber informiert wurden, dass eine amtliche Genehmigung aus baurechtlichen Gründen sehr unwahrscheinlich ist, bekommen den Gebührenbescheid ohne weiteren Hinweis. Ist es die Absicht des Saarlandes sich „Ablehnungen“ möglichst teuer bezahlen zu lassen?

    Da ich ja in Nordrhein-Westfalen weitreichende Erfahrungen habe und auch die verlangten dortigen Gebühren kenne, kann ich feststellen, dass die Genehmigung im Saarland bei vergleichbaren Betriebsgrößen das Doppelte oder Dreifache kostet! Oder nimmt man im Saarland den Höchstbetrag als „Depot-Zahlung“ und erstattet dann später womöglich einen Teil zurück? Ich werde dieser Fragestellung im Kundenauftrag nachgehen, denn die unangenehme Gebührennoten enthalten natürlich keine Hinweise wie das Verfahren überhaupt „läuft“! Oh Wunder!

  • Prostitution 2018 – Häufige Hürden im amtlichen Genehmigungsverfahren

    Prostitution 2018 – Häufige Hürden im amtlichen Genehmigungsverfahren

    Prostitution 2018 - Häufige Hürden im amtlichen GenehmigungsverfahrenProstitution 2018 – Häufige Hürden im amtlichen Genehmigungsverfahren

    Konstruktiver Kontakt zu den Behörden hilft fast immer!

    Ich habe ja seit Monaten fast täglich mit Ämtern und Behörden zu tun, die über die notwendigen „Konzessionen“ entscheiden! Das reine „Durchwinken“ ist eher unüblich und da die Behörden (zumindest in NRW, Bayern, Niedersachsen) inzwischen flächendeckend als durchaus „geschult“ zu bezeichnen sind, werden die Nachfragen zu eingereichten, aber noch nicht abschließend bearbeiteten „Betriebskonzepten“, nun „intensiver“! Gerade bei den geschilderten „Betriebsabläufen“ kommt es immer wieder zu „Unklarheiten“, zumal die diesbezügliche schriftliche „Dokumentationspflicht“ von vielen Betreiberinnen und Betreibern (noch) nicht „gelebt“ wird!

    „Leben“ bedeutet, dass die Theorie (also das, was im Konzept steht) mit dem übereinstimmt, was vor Ort (also im Betrieb) praktisch stattfindet, übereinstimmt! Wenn ich laut Konzept lediglich Zimmer vermiete, ist es merkwürdig, wenn die Mieterinnen vor Ort vom Chef sprechen, mit dem man die Umsätze einvernehmlich teilt! Genauso auffällig ist es, wenn „weibliche Gäste“ von FKK-Clubs neben dem Gäste-Eintritt eine Werbekostenpauschale entrichten, von der im Konzept aber keine Rede ist! Selbst bei der Anzahl der Zimmer wird schon mal gerne geschummelt, um bei der „Sexsteuer“ zu sparen. Man klebt ein Schild „Privat“ an die Tür, öffnet dies aber bei großem Andrang regelmäßig!

    Ich könnte hier sicher noch 50 weitere Beispiele aufführen, bei denen die Behörden stutzig werden und in den „Null-Toleranz-Modus“ umschalten! Niemand will sich verarschen lassen und so mancher „Vor-Ort-Termin“ kann sehr schicksalhaft werden, denn die Behörden sitzen am längeren Hebel und haben bei offensichtlichem „Antrags-Betrug“ die Möglichkeit den Antrag abzulehnen und auch die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers für die Zukunft zu verneinen! Dieses Status ist natürlich total kontraproduktiv!

    Auch auf Behördenseite gibt es einige „Missverständnisse“ und unnötige Forderungen, die man so nicht im Gesetz findet. Bagatell-Bußgelder sind nach Meinung einiger „Fachleute“ geeignet, um eine „Unzuverlässigkeit“ zu unterstellen und um die Erlaubnis zu verweigern! Das Gesetz hat die Versagungsgründe aber genau definiert und in der Regel müssen die „Vergehen“ schon „gravierend“ oder „einschlägig“ sein! Aber viele Ämter tun sich schwer, den Gesetzestext präzise zu lesen und verschrecken dann und wann mit „flotten Sprüchen“ zwischen Tür und Angel! Es „menschelt“ halt überall und diesen Faktor darf man nie vergessen!

    Trotzdem rate ich nach wie vor zum konstruktiven Dialog und daher begleite ich meine Mandantschaft auch sehr oft zu Amtsterminen. Das hat sich bewährt und bereits zu einigen Erfolgen geführt. Ich musste auch schon mehrfach die Dienstaufsicht anrufen, wenn eben überhaupt keine Kommunikation erfolgte und man wie ein „Bittsteller“ vor der Tür bleiben sollte! Aber „Verwaltung 2.0“ geht nun mal nicht mehr wie in der Kaiserzeit und wenn sich eine Behörde im Internet als „Dienstleistungs-Konzern“ definiert, nimmt man dieses Angebot doch einfach nur in Anspruch! In der Summe gesehen ist der Umgang aber durchweg eher angenehm bis sehr angenehm.

    Wer in seinem Genehmigungsverfahren mit zu vielen Hürden zu kämpfen hat oder wer sein Betriebskonzept noch anpassen oder ändern muss, kann mich gerne jederzeit kontaktieren und beauftragen! Das wird inzwischen zur Routine und es ist nicht so schlimm wie der Besuch beim Zahnarzt! Klar, man muss präpariert sein, aber dann läuft es meistens!

  • Runder Tisch Prostitution und Prostitutionsgewerbe Deutschland? – Aufruf!

    Runder Tisch Prostitution und Prostitutionsgewerbe Deutschland? – Aufruf!

    Runder Tisch Prostitution und Prostitutionsgewerbe Deutschland? - Aufruf!Runder Tisch Prostitution und Prostitutionsgewerbe Deutschland? – Aufruf!

    Es wird Zeit gemeinsam zu handeln im Rotlicht-Gewerbe

    Informationsstand: 5. Juni 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Die Idee ist alles andere als „neu“, aber der Bedarf zum Informationsaustausch und zur Diskussion ist groß! Ich erlebe bei Zusammenkünften und Ortsterminen immer wieder Betreiberinnen und Betreiber, die sich gerne mit anderen „Betroffenen“ austauschen möchten, andererseits aber von sich aus nicht unbedingt den Kontakt zu Kollegen suchen. Vorbehalte, Konkurrenz-Situation oder auch gebremste Energie sind Gründe, warum Dialoge nicht wirklich entstehen! Über das mangelnde gemeinsame Nachdenken und Handeln wurde
    auch bei der Veranstaltung von Dona Carmen e.V. in Frankfurt gesprochen:

    Es gibt nach wie vor keinen wirklich großen Branchenverband, der eine nennenswerte Anzahl von Betrieben vertritt. Einen solchen wird es wahrscheinlich auch mittel- bis langfristig nicht geben! Die „eigene Suppe“ steht zu hoch im Kurs und „Führungspersönlichkeiten“, die von einer Mehrzahl der Betreiber akzeptiert werden würden, scheint es auch nicht zu geben! Selbst die Sexworker(innen)-Verbände, die ja selbst in der Summe gesehen nur einen verschwindend kleinen Teil der „Branche“ repräsentieren, sind in vielen Detailfragen über Kreuz, was in der Öffentlichkeit nicht gerade als „an einem Strick ziehen“ wahrgenommen wird! So hat es der „Gegner“ natürlich leicht, seine, nämlich die staatlichen Interessen durchzusetzen. Ohne Widerstand, der unbedingt auch „politisch“ sein muss, passiert eben
    nichts!

    Meine Idee, die ich auch am Wochenende mit Christoph Rohr diskutiert habe, ist daher nicht die Gründung eines Verbandes, sondern die Etablierung von regionalen „Runden Tischen“, bei denen man miteinander konstruktiv ins Gespräch kommen kann! Kein aufwendiger Kongress, sondern Tagestreffen in regionalen Versammlungsräumen, bei denen der Kostenrahmen überschaubar ist! Wenn man dies noch in 2018 in jedem Bundesland „errichten“ könnte, wäre das doch eine gute Sache … wenn ich mich nicht irre! OK bei 16 Bundesländern klingt das natürlich verwegen, aber man kann ja erst einmal „klein“ starten und das Projekt dann stetig ausbauen!

    Erste Schritte (bedingt durch Dringlichkeit): ein „Runder Tisch“ in NRW (Düsseldorf oder Köln) im Juli 2018! NRW ist ganz stark in der amtlichen Umsetzung! Hier wird in der Regel keine Betreiberin und kein Betreiber vergessen und man kann von „flächendeckender“ Bearbeitung sprechen! Die meisten meiner „Mandate“ habe ich zwangsläufig in NRW und da NRW für mich „Heimat“ ist, kann ich auch ganz sicher eine geeignete günstige „Lokalität“ organisieren! Dies wäre dann ein erstes Angebot speziell für „NRWler“ bei denen die landesspezifischen Themen dominieren würden!

    Aber auch in anderen Landesteilen kann man so etwas organisieren, wenn sich „Helfer“ vor Ort finden. Die Rotlicht-Akademie und MH-Consulting sind als kooperativer Verbund in nahezu allen Bundesländern vernetzt! Dazu gibt es jede Menge Kolleginnen und Kollegen, die uns unterstützen. Ein wenig „Research“ wird noch notwendig sein, aber die „Sache“ könnte langfristig durchaus ein Erfolg werden!

    Ich habe heute eine Facebook-Gruppe „Runder Tisch ProstSchGesetz NRW“ gegründet, um mit Interessentinnen und Interessenten in Kontakt zu kommen. Wer beitreten möchte, kann dies gerne über den folgenden Link tun:

    https://www.facebook.com/groups/222278038502162/

    Natürlich könnten Sie / könnt Ihr mir auch eine Mail schreiben, wenn Sie / Euch das Thema interessiert: howard.chance@t-online.de

  • Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Prostitution 2018 – Betriebskonzepte – Das große Warten auf´s Amt!

    Großer Rückstau und dazu noch große Unwissenheit bei vielen Ämtern

    Informationsstand: 30. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Ich erinnere mich noch gut an den Dezember 2017 und besonders an die letzten Tage vor Jahresende, an denen ich im Kundenauftrag Betriebskonzepte prüfte, entwickelte und erstellte. Für „bestehende Erotikbetriebe“ war der 31.12.2017 der gesetzlich festgelegte Stichtag: bis zum Einsetzen des Silvester-Feuerwerks mussten in den Bundesländern, die sich an die Vorgaben des Bundes halten konnten, die Unterlagen für den Erlaubnisantrag vollständig beim Amt vorliegen, um damit in den Genuss einer „Genehmigungsfiktion“ zu kommen. In Nordrhein-Westfalen brachte ich so sogar noch am Silvesterabend letzte Unterlagen fristwahrend in amtliche Briefkästen! Frist ist eben Frist und die üblichen „Feierlichkeiten“ zum Jahreswechsel fielen zwangsläufig einmal aus!

    Seit dem Stichtag sind nun über 4 Monate vergangen und nur in etwa 25% „meiner Fälle“ kam es bis jetzt zu abschließender Bearbeitung und zu Genehmigungen. Ein Großteil der Kundschaft hat den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen vom zuständigen Amt bestätigt bekommen, danach aber vom Amt nichts mehr gehört! In vielen Amtstuben liegen die Akten scheinbar „auf Eis“ oder auf dem großen Stapel, der nach und nach abgearbeitet werden muss. So weit, so gut? Nein, denn „schwebende Verfahren“ ohne den Genehmigungsstempel machen nun mal  nervös und viele Betreiberinnen und Betreiber haben das vorliegende „System“ nicht ganz im Blick! Denn:

    Wenn ich eingereicht habe, darf ich meinen Betrieb bis zur amtlichen Entscheidung weiterführen und das Amt hat alle Zeit der Welt, um über den Antrag zu entscheiden! Mir entsteht kein Nachteil, da mein Status quasi „eingefroren“ ist!

    Ein Amtsleiter teilte einer Kundin unlängst mit, dass man möglicherweise ein Jahr oder mehr brauchen würde, um die Akte bearbeiten zu können. Eine Frist zur Bearbeitung gibt es nämlich nicht und die Behördenmitarbeiter sind recht genervt, wenn Betreiberinnen und Betreiber ständig diesbezüglich nachfragen! Das „große Warten“ ist der Normalfall, zumal es auf amtlicher Seite erheblichen Schulungsbedarf gibt und auch immer wieder neue „Erwägungen“ zur praktischen Umsetzung ins Spiel kommen:

    Das Gesetz und die Umsetzungsverordnungen werden recht unterschiedlich „interpretiert“. Oft „erfinden“ Sachbearbeiter(innen) Vorschriften, die es gar nicht gibt oder kommen durch mangelnde Sachkenntnis im „Rotlicht“ zu verwegenen Einschätzungen, die man dann im Gespräch vor Ort intensiv diskutieren muss! „Schweben und Warten“ heißt die Devise!

    Besonders kompliziert wird es dann bei „Neugründungen“, für die man ein besonders großes Zeitfenster einplanen muss! Hier gibt es keine „vorläufigen Genehmigungen“ wie im Gastronomiebereich und man darf das „erotische Gewerbe“ erst starten, wenn die amtliche Genehmigung vorliegt! Innerhalb eines Monats ist so etwas nur selten zu bewerkstelligen und dies liegt natürlich an der fehlenden „Praxis“ in diesem Bereich oder an fehlendem geschulten Personal!

    In 3/4 der Bundesländer findet „Bearbeitung der Akten“ momentan noch gar nicht statt, wobei die zuständigen Ämter sich selbst, aber auch den Antragstellerinnen und Antragstellern „Brücken bauen“ und Fristen des Bundesgesetzes pragmatisch ausgeblendet haben. Wenn ich als Amt nicht weiß, wie ich das Gesetz organisatorisch umsetzen kann, kann ich dies ja nicht auf der anderen Seite verbindlich einfordern! Es wird mal wieder Herbst werden, bevor wieder „Schwung“ in die Sache kommen wird! So meine Prognose!

    Im Resultat gibt es kein Rezept gegen das „große Warten“, auch wenn dies ziemlich auf die Nerven geht, da man weiter in völliger Unsicherheit lebt! Schließlich kann irgendwann von heute auf morgen ein böser Behördenbrief im Kasten liegen, der ein eingereichtes Betriebskonzept ablehnt und damit meine Existenz bedroht. Nicht schön, aber denkbare Realität!

    „Durchhalten“ heißt also das Motto der Stunde, denn das „Warten“ geht sicher in einem Großteil der Fälle weiter! Amen

  • NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    NRW - Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!NRW – Besondere Auflage für Escort-Services? Notruf-Knopf und Alarmzentrale!

    Merkwürdige Forderungen von amtlicher Seite! Wo ist Sinn und Verstand?

    Informationsstand: 1. Mai 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Gestern erreichte mich die Nachricht, dass in mehreren Städten / Kreisen in Nordrhein-Westfalen in den Genehmigungsverfahren für „Escort-Services“ von diesen mobile „Notruf-Systeme“ für die Escort-Damen gefordert werden! Und zwar sollen diese Systeme über zertifizierte Alarmzentralen laufen und den Alarm dort auslösen! Der Notruf-Anruf über die „Escort-Hotline“ reicht nicht aus und vorhandene Apps, die über das Mobiltelefon laufen sind angeblich aus amtlicher Sicht „nicht geeignet“! Angeblich hat das zuständige Ministerium in Nordrhein-Westfalen „Notruf-Knopf mit Aufschaltung auf Alarmzentrale“ verfügt! Ich werde in den kommenden Tagen eine Anfrage ans Ministerium stellen, ob dies wirklich für ganz NRW vorgegeben wurde oder ob es sich lediglich um ein „Abnicken“ von Stadt- und Kreis-Anfragen handelt.

    Sollten die „Melder“ zur Pflicht werden, wäre dies wohl mit erheblichen Kosten verbunden, da ein mobiler Alarm mit Mobilfunkeinheit und GPS-System ausgestattet sein müsste, zudem wären monatliche Gebühren für die Alarmzentrale notwendig. Aus dem „stationären Bereich“ (Clubbetriebe in NRW) kenne ich das „amtliche Verlangen“ bereits. In einem kleineren Club, der völlig überschaubar ist und in dem es ständig anwesende Hausmanagerinnen gibt, wurde im Genehmigungsverfahren eine Alarmaufschaltung zur Polizei verlangt! Ohne Aufschaltung keine Konzession! Der Betreiber hat sich zähneknirschend gefügt, obwohl die Anlage recht überflüssig ist!

    Was würde ein Notruf-Knopf in einem 200-Betten-Hotel nützen und wo soll man diesen überhaupt tragen? Man ist ja in der Regel irgendwann beim Escort-Date unbekleidet! Soll die Polizei wegen unklarem GPS-Signal 200 Zimmer stürmen? Wie ist der Datenschutz geregelt, wenn eine Alarmzentrale eingeschaltet ist? Die Zentrale muss ja wissen, warum die Person möglicherweise gefährdet ist? Zwangsouting?

    Ist da nicht eine simple Handy-App sinnvoll, die über einen „Shortkey“ einen stillen Alarm mit Standort (z.B. Hotel und Zimmernummer) per SMS überträgt? Hier sollte man mal mit den Beteiligten im Ministerium reden, bevor das ein völliger Unsinn „verordnet“ wird!

    So, Howard ist am Thema dran und wird, sobald er neues weiß, dazu berichten! Christoph Rohr, der sich bereits Gedanken zu stationären Systemen gemacht hat und bereits Top-Anlagen zu günstigen Konditionen vermitteln kann, wird in den kommenden Tagen eine Anfrage zu mobilen Systemen starten, um einfach mal zu erfahren, was solche Technologie kostet!

  • 3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    3. Kongress-Bericht "Zukunft Rotlicht" - Themen, Fakten und Notwendigkeiten
    Kongress „Zukunft Rotlicht“ – Saalbau Gallus

    3. Kongress-Bericht „Zukunft Rotlicht“ – Themen, Fakten und Notwendigkeiten

    Der große Kongress der Rotlicht-Branche in Frankfurt am Main

    Informationsstand: 28. April 2018 – Autor: Howard Chance – www.rotlicht-berater.de

    Der dritte Teil meines Berichtes zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, beschäftigt sich mit den „zentralen Themen“ und den Fragen, die bei den Seminarblöcken aufkamen. Ich kann hier nur eingeschränkt berichten, da ich ja selbst 2 Seminare geleitet habe und von den Vorträgen der Kollegen nur wenig mitbekommen habe. Allerdings gab es umfangreiches Feedback von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, mit denen ich noch am Veranstaltungsabend in Frankfurt gesprochen habe. Man möge es mir nachsehen, wenn ich etwas überhört haben sollte!

    In der Eröffnungsrede von Christoph Rohr und bei den Vorstellungs-Statements der Dozenten, wurde bereits deutlich, dass sich die deutsche Rotlicht-Branche nach wie vor in mehr als unsicherem Fahrwasser befindet! Es gibt zwar eine Gesetz, das bundesweit seit 9 Monaten gilt, was aber noch eine „schwere Geburt“ ist und wo es bei der konkreten Umsetzung mächtig hapert!

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Das große Warten (auf das Amt)!

    In 12 von 16 Bundesländern läuft die Umsetzung des Gesetzes bezogen auf die „Betreibung“ entweder noch gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft. Konkrete und abschließende Bearbeitung von eingereichten „Betriebskonzepten“ findet meines Wissens momentan lediglich im „Musterland“ Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen, in Teilen des Freistaates Bayern und in einigen hessischen Regionen statt. In NRW gibt es bereits „erste Konzessionen“, Niedersachsen hat im vergangenen halben Jahr mächtig Gas gegeben und steht auch kurz vor den ersten Genehmigungen, in Bayern und Hessen gibt es jetzt auch verstärkte Bemühungen. Die anderen Bundesländer befinden sich nach wie vor eher im Wartestand und befinden sich gerade in der verspäteten „Schulungsphase“! Grundsätzlich haben für die Ämter die „Bedürfnisse der Sexworkerinnen“: Gesundheitsberatung und Ausstellung der „Huren-Ausweise“.

    Selbst im schon erwähnten „Musterland“ NRW bleiben in großen Städten die Papiere gerne schon mal einige Monate liegen und die Betreiberinnen und Betreiber ziehen daraus manchmal unzutreffende „Schlüsse“, denn das „lange Liegen“ der Akten hat meistens keine besonderen Gründe, sondern geschieht durch temporäre Überlastung. Ich war bereits mit einer Vielzahl von Kunden auf Ämtern in NRW und wurde dort vertröstet: das „wir melden uns wieder!“ ist Normalität und man geht dann zwangsläufig in die virtuelle Warteschlange. Aus der Länge der Bearbeitungszeit Rückschlüsse auf „Schwierigkeiten der Verfahrens“ zu ziehen, erscheint mit unsinnig! Trotzdem „sehnen“ sich die Betreiberinnen und Betreiber nach der „Genehmigung“, um die „Existenz“ bestätigt zu bekommen.

    Hier wäre es natürlich hilfreich, wenn die Behörden klar kommunizieren würden, mit welchem Zeitrahmen man zu rechnen hat! Dies tun sie aber selten, da „Bestandsbetriebe“ ja problemlos so lange weitergeführt werden können, bis das Amt die Prüfung abgeschlossen hat. Diese Regelung ist für die Ämter ein Segen, da keine „Genehmigungsfiktion“ eintritt und man „in aller Ruhe“ arbeiten kann. Die Nerven des Amts sind so beruhigt, die Gemüter der antragstellenden Betreiberinnen und Betreiber aber eben nicht! Ein großer Fehler ist es in jedem Fall auf die Ämter Druck auszuüben: das schafft lediglich ein unerfreuliches Klima, von dem man wahrscheinlich im weiteren Verlauf nicht profitieren wird!

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Nachbesserungen Betriebskonzept!

    Wenn man seine Unterlagen noch nicht einreichen konnte, weil das zuständige Amt noch nicht tätig ist, kann man natürlich noch nicht zu „Nachbesserungen“ aufgefordert werden! In NRW, Niedersachsen und Hessen ist dies anders: eine ganze Reihe von Betreiberinnen und Betreibern hat „eingereicht“ und zwar mitunter sehr „spartanisch“! Man hat sich bei der Beschreibung der Betriebsabläufe auf die notwendigsten Angaben beschränkt oder Dinge sehr uneindeutig dargestellt! Nun gibt es aber Sachbearbeiter(innen), die Sachverhalte etwas genauer in Augenschein nehmen möchten! Sind Sexworkerinnen wirklich selbständig oder bestimmt der Betrieb nach wie vor, wie es läuft? Wird im Betrieb übernachtet oder nicht? Liegt „Wohnungsprostitution“ vor, die vielleicht überhaupt nicht erlaubnispflichtig ist oder versucht man die tatsächlichen Umstände zu verschleiern? Wenn die Sachbearbeitung nicht vom Schreibtisch aus möglich ist, kommt es garantiert schnell zu einem Ortstermin und zur Notwendigkeit das Konzept „nachzubessern“!

    Manchmal musste ich sogar ein komplett neues Konzept fertigen, da alle Angaben vor Ort nicht „gelebt“ wurden und da hatten meine Kunden noch Glück, dass die bearbeitenden Ämter dies erlaubten! Denn theoretisch war der Antrag rechtsverbindlich gestellt und hätte wegen schwerster Mängel umgehend abgelehnt werden können! Wenn man „Unsinn“ einreicht, legt man den Ball absichtlich auf den Elfmeterpunkt und darf sich nicht wundern, wenn das Amt dann „Tor“ ruft.

    Bordellbetreiber und Escort-Agenturen: Steuerliche Problemstellungen!

    Beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main war „Steuer“ das beherrschende Thema! Umsatzsteuer-Zurechnung, Scheinselbständigkeit, Sexworker-Besteuerung im allgemeinen und „Düsseldorfer Verfahren“: alles Themen, die im Gesetzestext des neuen Prostituiertenschutzgesetzes nicht explizit vorkommen, mit diesem aber eng verknüpft sind!
    Böse Zungen, zu denen ich ja den Gerüchten nach auch gehöre, behaupten, dass es beim ProstSchGesetz gar nicht um den „Schutz von Sexworker(innen)“ geht, sondern nahezu ausschließlich um „Regulierung“ und „Steuererhebung“. Durch das „Bargeld-Prinzip“ in der Rotlicht-Branche konnte man sowohl als Sexworker(in) oder Betreiber(in) Teile des Umsatzes in die „schwarze Tasche“ packen und Nachweise, was wirklich umgesetzt wurde, konnten gerade bei den „Dienstleisterinnen“ nicht wirksam nachvollzogen werden. Oft waren die Personen nicht einmal namentlich bekannt, nicht greifbar und damit nicht zu belangen. Betriebe wollten dies gar nicht so genau wissen, sind durch das neue Gesetz nun aber gezwungen „Huren-Ausweise“ zu kontrollieren und Anwesenheitslisten tagaktuell zu führen.
    Damit haben die Finanzbehörden nun Zugriff auf die „Steuerbürger(innen“, die bislang unbekannt agierten! Wenn man nach wie vor 50:50 macht, sich also die Umsätze teilt, kann man als Betreiber schnell in die Haftung für entstandene Umsatzsteuer geraten. Denn: welche Sexworkerin hat schon eine Umsatzsteuernummer? Die Anzahl wird verschwindend gering sein! Und: wer keine Umsatzsteuernummer hat, zahlt sicher auch keine Umsatzsteuer für seine Erträge!

    Dass die Umsatzsteuer aber zwangsläufig bei allen gewerblichen Dienstleistungen entsteht, habe einige Zeitgenossen einfach nicht auf dem Schirm! Wenn das Finanzamt dann auf die Idee kommt entgangene Umsatzsteuer beim Betreiber einzufordern, wird die Sache unlustig! Die Vergangenheit kann man leider nicht mehr „heilen“, aber für die Zukunft kam beim Kongress das Thema „Verbindliche Auskunft des Finanzamtes“ ins Spiel: bei diesem Verfahren stimmt man sein Betriebskonzept in steuerlicher Hinsicht mit dem zuständigen Finanzamt ab und holt sich (sehr vereinfacht dargestellt!) eine kostenpflichtige „Genehmigung“ oder eine „Ablehnung“ einer bestimmten steuerlichen Praxis und dies natürlich am besten „abstrakt“, also ohne mit der Handhabung bereits begonnen zu haben. Man kann in diesem Zusammenhang sogar eine „Betriebsprüfung“ beim Finanzamt bestellen, die allerdings kostenpflichtig ist! Ein sehr komplexes Thema, dass Sie gerne mit unseren Fachleuten (Steuerberater und Steuer-Fachanwälte) erörtern und in Auftrag geben können, wenn Sie „Schlimmes“ befürchten! Sprechen Sie uns an und wir vermitteln geeignete Experten aus unserem Netzwerk!

    Bordellbetreiber: Risikofaktor Bauamt und Flächennutzungspläne!

    Die Bauämter werden gerne als das „Damokles-Schwert“ des Prostituiertenschutzgesetzes bezeichnet! Weil das Baurecht „unverändert fortbesteht“, also durch das ProstSchGesetz nicht eingeschränkt, angepasst oder verändert worden ist, haben „Duldungen“ nun keinen Bestand mehr! Die meisten existierenden „Landesverordnungen zur Umsetzung des ProstSchGesetz) schreiben bei „baulichen Anlagen“ also Prostitutionsstätten eine bauamtliche Genehmigung vor! Diese Genehmigung muss als Anlage zum Antrag dann eingereicht werden! Ohne ein „Ja“ des Bauamts, kann der Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt keine „Konzession“ erteilen und hier stehen gerade Hunderte von Betrieben auf dem Prüfstand! Obwohl ich schon seit Oktober 2016 dazu aufrufe, den eigenen baurechtlichen Status unbedingt zu prüfen, haben viele Betreiberinnen und Betreiber darauf verzichtet und hoffen nun auf ein „Wunder“! Besonders „gemein“ erscheint es, wenn das Ordnungsamt das Betriebskonzept begrüsst, bei der Ortsbesichtigung die Ausstattung lobt und dann wenig später vom Bauamt mitgeteilt wird, dass „Prostitutionsstätten“ im Wohngebiet nun mal nicht zulässig sind!  Da ist man dann bei gefühlten 0% und man sollte sich keine großen Hoffnungen auf eine „Konzession“ machen!

    Natürlich gibt es Rechtsmittel und Verzögerungstaktiken, aber in der Regel ist hier die Suche eines „Ersatzobjekts“ sinnvoll und eine großzügige „Gnadenfrist“ es Amtes ist oft mehr wert als letztendlich sinnlose Zankerei. Leider sind selbst erfahrene Architekten mit dem Thema „Prostitution“ oft überfordert und auch einige Anwälte haben wichtige Urteile zum Thema schon „überlesen“! Wenn Sie eine entsprechende Überprüfung brauchen, können Sie unserem Netzwerk vertrauen! Unsere Experten sind seit Jahren in Bereich „Rotlicht“ unterwegs und haben schon vieles ausgefochten! Hier ist „Erfahrung“ einfach nicht zu toppen!

    Escort-Agenturen: Definitionsfragen der „Prostitutionsvermittlung“!

    Die „Prostitutionsvermittlung“ ist eine besondere Variante der „Prostitutionsbetriebe“, deren Dienstleistung eben darin besteht „Dienstleisterinnen“ und „Kunden“ zueinander zu bringen. Die Escort-Damen werden dazu auf der Homepage der Agentur mit Bild beworben, die Agentur gibt das jeweilige Angebot der Damen im Auftrag weiter, bearbeitet Kundenanfragen und vermittelt einen „Kontrakt“ zwischen Dame und Kunde. Dafür gibt es in der Regel eine prozentuale Provision, wie es auch im „Maklergewerbe“ üblich ist. Es ist allerdings noch ungeklärt, ob man bei diesen Geschäftsmodellen möglicherweise die „Selbstständigkeit“ der Escort-Damen unter bestimmten Umständen angezweifelt werden kann und ob „feste Tarife“ eventuell nicht so ganz gesetzeskonform sind. Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Ämter die Agenturen als lediglich virtuell auftretenden Unternehmen kaum im Visier haben. Die Geschäfte werden online abgewickelt, es gibt keine „Stätte“, wo man „Dienstleisterinnen“ antreffen könnte.

    Doch für die Finanzbehörden sind Escort-Agenturen (leider) total transparent: durch die Aufzeichnungspflichten und den Provisions-Rechnungsverkehr sind die Umsätze von Agentur und Dienstleisterinnen exakt nachzuvollziehen und da wir es im Escort-Bereich oft mit höheren Umsätzen zu tun haben, ist die Umsatzsteuer wieder ein wichtiges Thema! Woher kann die Agentur wissen, ob die Dienstleisterin Umsatzsteuer entrichtet? Kann die Agentur subsidiär in Haftung genommen werden? Was ist, wenn die jeweilige Dame bei mehreren Agenturen gelistet ist? Auch hier werden „Verbindliche Auskünfte“ ein wichtiges Thema werden! Ich arbeite mit meinen Partnern im Kundenauftrag bereits an einer Musteranfrage!

    Sexworker(innen): Franz Fiskus fragt nach? Wohnsitz, Steuer, Altlasten

    Franz Fiskus, der emsige Finanzbeamte, ist gut geschult und voller Elan, wenn er den neuen „Steuerzahlern“ durch die „Anmeldung“ (Huren-Pass) automatisch auf die Spur kommt! Franz erhält als Beamter des „Wohnzitz-Finanzamtes“ die Anmeldedaten der „Sexworker(innen)“ per amtlicher Datenübertragung und kann dann per Knopfdruck prüfen, ob bereits steuerliche Daten der Person vorhanden sind. Gibt es sowas noch nicht, wird ein „Erfassungsbogen“ verschickt, den „Sexworker(innen“ regelmäßig nicht verstehen. Manchmal ist der Wohnsitz auch gar nicht Wohnsitz, sondern lediglich die Adresse eines Clubs oder eines hilfreichen Freundes. Manchmal ist eine Dienstleisterin auch nur 3 Monate im Jahr in Deutschland tätig und eventuell auch nicht einkommensteuerpflichtig? Im Erfassungsbogen gibt es aber keine Möglichkeit solche „Spezial-Umstände“ einzutragen! Sowohl Franz, wie auch die Dienstleisterin, sind möglicherweise überfordert? Wenn jetzt noch Vorauszahlungen nach dem „Düsseldorfer Verfahren“ geleistet wurden oder werden, wird es nochmal komplizierter! Ohne Gewerbeanmeldung und erfolgte Optierung kommt auch §19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmerregelung) nicht in Betracht? Also sind generell 19% Umsatzsteuer zu entrichten, trotz eventuell vorliegender eingeschränkter Steuerpflicht im Bezug auf die Einkommensteuer? Fragen über Fragen, die nur ausgewiesene Experten beantworten können! Aber selbst Fachleute straucheln, wenn sie zum Beispiel das „Düsseldorfer Verfahren“ gar nicht kennen! Wie verrechnen Wohnsitz-Finanzamt und die Steuerfahndung, die das „Düsseldorfer“ verwaltet, denn die Erträge und wer muss wirklich in Deutschland eine Einkommensteuererklärung fertigen? Wie verfährt man mit „Altlasten“ und wie fertigt man ein ordnungsgemäßes Kassenbuch? Was zum Teufel ist eine Einzelaufzeichnung? Probleme sind absolut vorprogrammiert und ohne Steuerberater wird man diverse Probleme nicht lösen können! Wir vermitteln gerne branchenkundige Berater!

    Sexworker(innen): Zustellprobleme? Lösung vorhanden!

    Viele Sexworkerinnen in Deutschland sind „Reisende“: Heute hier, morgen dort! Gerade da und morgen fort! Der Huren-Ausweis muss quasi auf der Durchreise organisiert werden und ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht vorhanden? Wohin mit der amtlichen Post, die irgendwann zwangsläufig kommen muss? Zu „Opa Schröder“, der als Stammkunde seinen Briefkasten opfert? In den Club, wo ich öfters einkehre? Dumm wird es, wenn Schriftstücke mit Fristsetzung eintrudeln und „Opa Schröder“ vergessen hat meine Nummer zu notieren, dass Dokument nicht scannen kann oder die Post verbummelt? Möglicherweise ist der Chef des Clubs, dessen Adresse ich verwende, auch „sauer“ auf mich und wirft ohnehin alles in die Papiertonne? Dann können ernste Probleme entstehen, weil die Behörden ja nicht wissen, was im Hintergrund passiert! Zum Glück gibt es Christophs „Zustellanschrift.de„, eine innovative App mit einem Backoffice, das postalische Sendungen annimmt, diese einscannt und die Dienstleisterin über den Eingang per Email, SMS oder WhatsApp informiert. So brennt nichts an und Christoph verbessert das Produkt immer weiter. Sein Ehrgeiz, alles möglichst perfekt zu machen, ist ja bekannt.

    Weitere Sonderfälle wie „Werbung im Rotlicht-Gewerbe“, „Existenzgründung im Bereich Prostitution“, „Rotlicht-Versicherungen“ und „Finanzierung von Objekten“ werde ich in meinem Blog demnächst beleuchten.

    Heute wollte ich ja kein Buch schreiben, sondern einige ausgewählte Kongress-Themen anschaulich ansprechen. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung haben wahrscheinlich schon einen Ansprechpartner vor Ort gefunden. Alle anderen haben natürlich jederzeit die Möglichkeit Christoph Rohr oder mich anzusprechen! Wir beraten stets gerne und vermitteln jederzeit Fachleute und interessante Produkte und Dienstleistungen!

    Meine Seminar-Skripte zum Kongress „Zukunft Rotlicht“, mein „altes Buch“ und auch die Betreiberbroschüre der Zustellanschrift.de finden Sie übrigens auf einer neu eingerichteten Downloadseite innerhalb dieser Präsenz:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/27/praesentationen-und-dokumente-by-howard-chance/

    Kontext-Artikel:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/25/kongress-bericht-zukunft-rotlicht-rechtskonformes-arbeiten-in-schwieriger-zeit/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/26/2-kongress-bericht-zukunft-rotlicht-dank-und-gruss/

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/04/24/zukunft-rotlicht-das-prostituiertenschutzgesetz-und-seine-folgen/

     

     

  • Aktuelle Meldung – RBB – Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Berlin

    Aktuelle Meldung – RBB – Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Berlin

    Aktuelle Meldung - RBB - Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in BerlinAktuelle Meldung – RBB – Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz in Berlin

    RBB.24 berichtet am 11.04.2018 zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Berlin, dass 145 Betriebe nach Auskunft der Senatsverwaltung in Berlin bislang zur Konzessionierung „angemeldet“ worden, wobei allerdings die Frage offen bleibt, ob es sich dabei ausschließlich um „Bestand“ handelt, also Unternehmen, die sich durch die Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes zu einer notwendigen „Konzessionierung“ bis zum 31.12.2017 melden mussten oder ob auch Neugründungen dabei waren. Die Zahl 145 erscheint verschwindend gering, wenn man die wahren Verhältnisse in der Hauptstadt kennt! Ich würde die Gesamtzahl der vorhandenen Betriebe, zu denen ja auch Hostessenwohnungen und erotische Massagestudios zählen, auf deutlich über 500 schätzen!
    Hat etwa nur ein Drittel oder Viertel der Betriebe eine Meldung eingereicht?

    Während die „Bordell-Konzessionen“ von den Ordnungsämtern der jeweiligen Bezirke bearbeitet werden, haben sich inzwischen 1.200 Sexworker(innen) (von angeblich 8.000 Personen) bei der zentralen Sexworker-Stelle in Tempelhof – Schöneberg „gemeldet“ und haben vom dortigen Amt eine bis Oktober 2018 befristete „Zulassung“ bekommen. Dabei wird es sich wohl um eine sogenannte „Übergangsbescheinigung“ handeln, die schlicht dokumentiert, dass die Pflicht-Gesundheitsberatung und die abschließende Registrierung (zum Huren-Ausweis) noch nicht möglich war! Das für die Sexworkerinnen zuständige „Team“ hat angeblich momentan noch keine Büroräume oder keine Büroräume mehr? Wo und wie werden die Damen denn dann vorstellig? Klingt nach „Chaos pur auf dem Flur“!

    Die Senatsinformationen sind auf der Seite von rbb24 mit zwei Schaubildern zu bewundern und ich frage mich, ob diese Art der Informationsvermittlung nicht einmal mehr beweist, dass die Berliner Behörden mit so ziemlich allen Aufgaben total überlastet sind? Dass Ordnungsämter wegen Personalknappheit nur bis nachmittags Kontrollen durchführen können, hat die BILD ja neulich schon berichtet. Dass ein neuer Personalausweis Monate dauert  und dass selbst die Anmeldung von Fahrzeugen einen wochenlangen Vorlauf benötigt, ist auch kein Geheimnis. Das „Milieu“ muss sich in Berlin beim Thema „Prostitutionsgesetz“ nicht wirklich fürchten: die Beamten sind so umfangreich beschäftigt, dass nur in schwerwiegenden Einzelfällen mit „Besuchen“ zu rechnen ist?

    Aber lesen Sie doch bitte selbst, was rrb24 berichtet:
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/04/berlin-umsetzung-prostituiertenschutzgesetz-hinkt.html

  • Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Rotlicht-Bank? - Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!Rotlicht-Bank? – Banken kündigen Konten von Rotlicht-Betrieben!

    Ich habe kürzlich bereits über die erheblichen Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme für Rotlicht-Immobilien berichtet! Nun haben mich Meldungen erreicht, die exakt in den Kontext passen und die für Rotlicht-Betriebe in Deutschland sehr bedrohlich sein können, denn: aus heiterem Himmel und nach Jahren von guten Geschäftsbeziehungen, werden Girokonten von Bordellbetreibern, Erotikclubs, Escort-Agenturen und Werbeportalen gekündigt! Und dies ohne Schulden bei der Bank, ohne Kontopfändungen oder sonstige schwerwiegende Gründe, die solche Maßnahmen rechtfertigen würden!

    Ohne Geschäfts-Girokonto kann man keine Bar-Einnahmen aus dem Betrieb einzahlen, keine Überweisungen tätigen oder empfangen und Lastschriften von Versorgern etc. funktionieren natürlich auch nicht mehr. Selbst Bareinzahlungen auf fremde Konten werden von vielen Banken nicht mehr angenommen, wenn man nicht Kunde des jeweiligen Instituts ist. Und ein „EC-Karten-Terminal“ geht ohne Kontoverbindung auch nicht!

    Alles in „bar“ zu erledigen, war im Rotlicht zwar mal „hipp“, aber in der digitalen Welt der Neuzeit ist der aufgezwungene Verzicht auf ein Girokonto ein „Mega-Gau“!

    Gibt es möglicherweise eine geheime Vereinbarung der deutschen Bankenwirtschaft „Agenda Anti-Rotlicht 2018“? Nach dem „Zahlungskontengesetz“ (ZKG) hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Anspruch auf die Einrichtung eines sogenannten „Basiskontos“, aber dies bezieht sich lediglich auf „Privatpersonen“ und nicht auf „Betriebe“, wobei man bei „Einzelunternehmen“ möglicherweise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Beschwerde führen könnte? Ich werde dazu entsprechend anfragen und weiter recherchieren!

    Muss man also jetzt oder demnächst den geschäftlichen Geldverkehr über eine eingeklagtes „Basis-Konto“ abwickeln und gerät dann in den Verdacht der Geldwäsche? Man würde dann ein privates Konto nicht „auf eigene Rechnung“ führen und müsste dann auch noch damit rechnen Probleme mit dem Finanzamt oder sonstigen Ermittlungsstelle zu bekommen? Alles sehr unerfreulich!

    Die Banken, die Geschäftsbeziehungen mit „Rotlicht“ ablehnen, nennen übrigens keine greifbaren Gründe, sondern verweisen auf „allgemeine unspezifische Gründe“, die aber scheinbar doch so spezifisch sind, dass die gesamte Kreditbranche an einem Strang zieht! Ohne interne Vereinbarung oder Vorgaben kann eine solche gemeinschaftliche „Praxis“ kaum entstehen!

    Nun weiß ich natürlich nicht, wie viel der geschätzten 20.000 Betriebe in Deutschland solche Probleme haben, aber durch die bei mir eingegangenen Anfragen, werde ich mich der Thematik in jedem Fall einmal annehmen und bin auch für diskrete Rückmeldungen zum Thema dankbar! Eine Mail an howard.chance@t-online.de kommt immer an!

    Über die Ergebnisse werde ich dann auch beim Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main berichten! Versprochen! Und vielleicht ist die Eröffnung einer „Deutschen Rotlicht-Bank“ mit einem Genossenschaftsmodell gar nicht so abwegig? Und der Ort „Frankfurt“ passt ja auch durchaus zum Thema!

    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Prostitution 2018 - Intensive Fahndungsmaßnahmen der SteuerbehördenProstitution 2018 – Intensive Fahndungsmaßnahmen der Steuerbehörden

    Informationsstand: 09. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Es kommt, wie es kommen musste: durch die Registrierung der in Deutschland tätigen Sexworkerinnen haben die lokalen Finanzbehörden jede Menge verwertbares „Futter“ bekommen, um Daten abzugleichen und neue „Steuerbürgerinnen“ anzulegen. Logisch, wenn ich einen „Huren-Ausweis“ beantrage, habe ich zumindest die Absicht im Rotlicht-Gewerbe tätig zu werden. Aber möglicherweise habe ich auf dem Ordnungsamt auch „erzählt“, dass ich schon einige Jahre Sexarbeiterin bin? Der zuständige Mitarbeiter hat das dann notiert und diese Notiz landete dann beim Finanzamt?

    Eine von vielen Geschichten, die ich momentan so höre! Wenn der Finanzbeamte beim Stöbern im Finanzamtsrechner keine Steuerzahlung finden kann und auch die Nachfrage bei der für das „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndung kein „Material“ bringt, so ist in der Regel ein Anfangsverdacht auf „Steuerhinterziehung“ gegeben, dem man dann, wenn es die amtliche Anspannung zulässt, nachgehen muss. Das ist Pflicht, wenn der Beamte Missstände erkennt, die unsere Staatskasse schmälern oder bereits geschmälert haben und so ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass schriftliche Anfragen im Postkasten landen. Überraschung? Ne, nur logische Konsequenz!

    Doch einige Finanzbehörden haben sogar noch ganz andere Tricks im Repertoire: so werden momentan Escort-Agenturen angeschrieben und ebenso freundlich wie konsequent gebeten eine Aufstellung der „Geschäftspartnerinnen“ der letzten 4 Jahre zu fertigen und dabei auch im Detail mitzuteilen, welche Provisionen an die Agentur gezahlt wurden! Wenn man den Prozentsatz der Provisionen kennt, kann man im „Dreisatz“ die Umsätze der jeweiligen Dame problemlos „hochrechnen“. Während „Gelegenheitsdamen“ hier nur wenige Tausender auf dem Buchungsdeckel haben, sind die „Profis“ schnell in der Umsatzsteuerfalle, wenn nämlich mehr als 17.500 € in einem Kalenderjahr erwirtschaftet wurden!

    Die Pflicht zur Mitwirkung der Agenturen bei den finanzamtlichen Ermittlungen, ergibt sich aus § 93 der Abgabenordnung und es macht überhaupt keinen Sinn dagegen zu rebellieren! Nach kaufmännischen Grundsätzen sind für Provisionen Rechnungen zu legen und diese müssen natürlich einen Adressaten haben! Hat man hier „Schmuh“ gemacht, wird man womöglich selbst in Haftung genommen! Ein Besuch der Damen und Herren mit den prüfenden Blicken mit Beschlagnahmung sämtlicher Unterlagen, kann die Folge sein, wenn man nicht „kooperiert“!

    Durch die neuen „Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten“, wird die Zahl der sogenannten „Sammelauskünfte“ exponential zunehmen, da sich die Finanzbehörden damit viel Ermittlungsarbeit bei Einzelfällen ersparen können! Die Behörden arbeiten hier mit steigender Effizienz und ausgeklügelten Computersystemen, die quasi von selbst Zusammenhänge ermitteln und in einer Art „Mind Map“ zusammenfassen. Was bei George Orwell „1984“ noch Fiktion war, hat inzwischen den Alltag erreicht!

    Zu diesem Thema, was einen Großteil der Sexworkerinnen und Betreiber betreffen dürfte, werde ich auch bei Zukunft Rotlicht – 1. Deutscher Rotlicht-Kongress am 23. April 2018 in Frankfurt am Main facettenreich referieren!

    „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß?“ – Was aber das Finanzamt über mich weiß oder bald weiß, sollte mich „richtig heiß“ machen, bevor so manches persönliches Unglück seinen willkürlichen Lauf nimmt!



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    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?

    Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?

    Prostitution 2018 - Bordell-Betriebswirt(in) - Beruf mit Zukunft im Rotlicht?Prostitution 2018 – Bordell-Betriebswirt(in) – Beruf mit Zukunft im Rotlicht?

    Informationsstand: 07. März 2018 – Autor: Howard Chance

    Ich bin ja für meine bisweilen provokanten „Thesen“ bekannt und daher ist es nicht verwunderlich, dass ich gerade mit einem neuen „Berufsbild“ kokettiere, mit einem Beruf, für den es bislang keine „wirkliche“ Ausbildung gibt und den die Industrie- und Handelkammern im Lande noch nicht gelistet haben!

    Für fast jeden Beruf gibt es in Deutschland eine passende spezialisierte Ausbildung mit Zertifikat. Die IHK Düsseldorf kennt 330 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe, die von der Kammer überwacht werden und die dem Berufsbildungsgesetz unterliegen. Darüber hinaus gibt es private Bildungsträger und Vereine, die zum Teil sehr exotische Zertifikate verleihen, die eben nicht „öffentlich“ anerkannt sind.

    Nun könnte man meinen, dass der von mir angedachte Ausbildungsgang zur „Bordellfachwirtin“ oder zum „Bordellfachwirt“ auch so ein exotischer Unsinn sein könnte. Wenn man aber einmal konkret überlegt, welch umfangreiche Anforderungen das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchGesetz) an Betreiberinnen und Betreiber von „Prostitutionsstätten“ und „Prostitutionsvermittlungen“ stellt, wird schnell klar, dass die vom Gesetzgeber verordnete „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ kein Spaß ist und das in Sachen „Verwaltung“ und „Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb“ einiges zu leisten ist!

    Prüfung von amtlichen Dokumenten, Hinweis- und Dokumentationspflichten, steuerliche Erfassungspflichten und Datenschutz-Maßnahmen seien hier exemplarisch genannt, wobei sich die Liste deutlich erweitern lässt.

    Sind wir doch mal ehrlich: außer in den bekannten Großbetrieben, wo die kaufmännische Abteilung schon seit Jahren obligatorisch ist, ist das „Büro“ in kleineren Betrieben bislang eher stiefmütterlich geführt. In der Regel reichte ja ein Ordner für ein- und ausgehende Rechnungen und der „Papierkram“ hielt sich in Grenzen. Wenn jetzt aber jede gewerbliche Dienstleisterin „erfasst“ und informiert werden muss, alle Verträge der Schriftform bedürfen und die Dienstleisterin automatisch Durchschriften oder Kopien von allem erhalten muss, sind Papierberge vorprogrammiert!

    Da die Aufzeichnungen nun auch noch „tagaktuell“ erfolgen müssen und jederzeit die kontrollierende Behörde unangemeldet „einfliegen“ kann, da ja eine „Überwachungspflicht“ besteht, sollte man die „Abwicklung“ nicht auf die leichte Schulter nehmen!

    Nach der Methode „Ausbilder Schmidt“ wird das nicht gehen und wer keine „Buchhalterseele“ hat, kommt im „Papiergestöber“ schnell an ihre / seine Grenzen! Zwar wird in den meisten mir bekannten „Betriebskonzepten“ eine ordnungsgemäße Erledigung der Pflichten zugesichert, in den meisten Fällen ist dies aber lediglich eine Floskel, die erst noch mit Inhalt gefüllt werden muss!

    Im Rahmen meiner Beratertätigkeit versuche ich „Organigramme“ und „Hilfsmittel“ zu entwickeln, die auch „ungelernten Bordellfachwirtinnen und -fachwirten“ Hilfestellungen geben sollen. Seien es lediglich „Formblätter“ oder aber die komplette Betriebsorganisation: MH-Consulting hilft (wenn gewünscht) weiter und zeigt Wege auf, um Bußgelder zu vermeiden und um weiter zügig zu arbeiten!

    Zum voluminösen Thema

    Bordellfachwirt(in)? Kaufmännische Betriebsführung im Rotlicht-Betrieb

    Betriebskonzepte und deren Umsetzung / Umgang mit Behörden / Neue Pflichten

    werde ich auch bei Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in Frankfurt am Main referieren und mit Betreiberinnen und Betreibern ins Gespräch kommen. Ob aus meiner Initiative dann wirklich irgendwann einmal ein anerkannter Ausbildungsgang entsteht, steht momentan noch in den Sternen, aber mit einem Zertifikat kann man gegenüber den Behörden zumindest eine „intensive Beschäftigung mit dem Thema“ nachweisen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/04/montag-24-april-2018-1-rotlicht-kongress-in-frankfurt-main/



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    Autor: Howard Chance – Publizist und Unternehmensberater – www.rotlicht-berater.de

  • Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht - Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress - Frankfurt am Main

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Es ist soweit: London – Die Kondom-Weltmarke präsentiert am Montag, 23. April 2018, Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress in der Metropole Frankfurt am Main.

    Die deutsche Rotlicht-Branche (Betreiberinnen und Betreiber von Erotik-Clubs, Laufhäusern, Bordell-Betrieben und Escort-Agenturen, aber natürlich auch die vielen Sexworkerinnen und Sexworker) stellen sich momentan die Frage, ob die Zukunft des „Rotlichts“ weiter positiv „rot“ ist oder ob das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchGesetz) eine eher negativ schwarze Perspektive verheißt!

    Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

    Die Umsetzung des einschneidenden Gesetzes ist Ländersache! 16 Bundesländer arbeiten an Umsetzungsverordnungen oder habe solche bereits erlassen, wobei es gewaltige inhaltliche Unterschiede gibt. Was in einem Bundesland nach wie vor geduldet wird, ist in einem anderen strikt verboten und selbst innerhalb der Bundesländer werden die „Regeln“ auf den Ämtern vor Ort sehr unterschiedlich interpretiert! Zudem schalten sich nun auch Baubehörden ein, die ebenfalls keine einheitlichen Baugesetzbücher besitzen!

    Finanzamt / Steuerfahndung ist fast immer mit im Boot

    Die Finanzbehörden behandeln das „Rotlicht-Gewerbe“ natürlich auch nicht einheitlich: in manchen Regionen wird das „Düsseldorfer Verfahren“ praktiziert, in anderen nicht angewandt. Während „Heimat-Finanzämter“ auf eine Steuererklärung bestehen und im Rahmen der „Sexworker-Registrierung“ viele neue Steuernummern vergeben, bestehen die fürs „Düsseldorfer Verfahren“ zuständigen Steuerfahndungsstellen auf bedingungslose Fortsetzung einer „freiwilligen Vereinbarung“, die keinen Gesetzescharakter hat! Auch die Frage, wer in einem Bordellbetrieb für die „Umsatzsteuer“ haftet oder eventuell subsidiär „herangezogen“ werden kann, ist nicht einheitlich geklärt!

    Der „politische Wille“ und seine fatalen Folgen

    Zudem mischen sich Kreise, Städte und Gemeinden oft mit „politischem Willen“ in diverse amtliche Entscheidungsprozesse ein, um auf möglichst galante Art und Weise missliebige Betriebe zu schließen oder aber um beliebte Betriebe, die der kommunalen Kasse „dienen“, auf Gedeih und Verderb zu erhalten! Der Zweck heiligt die Mittel? Schilda meets Klüngel?

    Verfassungsbeschwerde zum ProstSchGesetz

    Die entscheidende Frage, ob das Prostituiertenschutzgesetz verfassungsgemäß oder (in Teilen) verfassungswidrig ist, wird womöglich erst in 2019 entschieden! Zwar ist das anhängige von Dona Carmen e.V. initiierte Verfahren vom Bundesverfassungsgericht für 2018 auf die Agenda genommen worden, aber der konkrete Verfahrensbeginn wird vermutlich erst Ende des Jahres sein, wenn ein Großteil der Sexworkerinnen und Sexworker bereits amtlich erfasst und viele Betriebe bereits amtlich geschlossen sein werden!

    Resumee – Die aktuelle Situation und die Sorgen

    Viele Sexworker(innen) und Betreiber(innen) haben gerade arge Ängste und fürchten aus unterschiedlichen Gründen sogar um ihre Existenz! Die vermeintliche „Ruhe“ in 13 Bundesländern ist zudem trügerisch, da sich die Beamtinnen und Beamten noch im „Wartestand“ befinden, geschult werden müssen oder auf Anweisungen der Landesbehörden warten. Ob nach der Ruhe überall der Sturm folgt, kann man nur schwer abschätzen!

    Information tut dringend Not und Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress ist daher gerade in der jetzigen Zeit des Umbruchs eine zentrale Groß-Veranstaltung, die viele Fragen beantworten und Wege aufzeigen soll! Vorsprung durch Wissen: Zukunft für das Rotlicht!

    Zukunft Rotlicht – Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress – Frankfurt am Main

    Namhafte hochkarätige Experten aus nahezu allen derzeit relevanten Bereichen (Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht, Steuerrecht, Marketing,  Werbung und Unternehmensberatung) werden am Montag, dem 23. April 2018, in Frankfurt am Main sein und zu den unterschiedlichen Problemstellungen ganztägig referieren. Vorträge, Impuls-Seminare, Arbeitsgruppen und Diskussionen stehen auf dem anspruchsvollen Programm, wobei der Austausch von Informationen und Meinungen ein besonderes Gewicht erhalten wird!

    Gemeinsam“ erreicht man mehr! Networking ist hier das Konzept der Zukunft … Zukunft Rotlicht! Das Jahr 2018: ein Jahr wichtiger Entscheidungen für die Branche!

    Fachaussteller vor Ort – Information und Dialog

    Neben dem sehr umfangreichen Vortrags- und Seminarangebot, werden in Frankfurt/Main zusätzlich auch branchenaffine Fachaussteller vor Ort anwesend sein, die ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und mit der Branche ins Gespräch kommen wollen. Alarmsysteme, Kassen- und Abrechnungslösungen, Automatenanbieter, Wäscheservices, Portale und spezialisierte Vermarkter, Online-App-Dienstleister, Gebäudeversicherer, Gesundheitsdienstleister und vieles mehr, werden im Rahmen der Ausstellung ganztägig präsentiert!

    Einladung an Sexworker(innern)-Verbände und Organisationen

    Sexworker-Verbände und ähnliche Organisationen sind sehr herzlich eingeladen, sich beim Kongress kostenfrei zu präsentieren! Die Veranstaltung ist „überparteilich“ und bietet auch durchaus die Möglichkeit zu Kontroversen: Diskussion belebt und positiver „Streit“ weckt Synergien! Meinungsaustausch im besten Sinne! Aufgabe Zukunft Rotlicht!

    Alle Detail-Informationen finden Sie unter der Kongress-Internet-Präsenz:

    www.zukunft-rotlicht.de



    Vielfältige Informationen und Beratungsleistungen zum ProstSchGesetz gibt es bei MH-Consulting by Howard Chance:

  • Prostitution 2018 – Falsche Behördenauskünfte – Fatale Folgen?

    Prostitution 2018 – Falsche Behördenauskünfte – Fatale Folgen?

    Prostitution 2018 - Falsche Behördenauskünfte - Fatale Folgen?Prostitution 2018 – Falsche Behördenauskünfte – Fatale Folgen?

    Ich bin ja schon einiges gewöhnt, doch gestern hat es mich mal wieder vom Tisch gehauen, als mich eine engagierte Beratungs-Kundin über „telefonische Auskünfte“ eines nordrhein-westfälischen Ordnungsamtes informierte, das ich bislang als „gut geschult“ auf meiner Liste vermerkt hatte. Natürlich, das Prostituiertenschutzgesetz ist auch für die Behörden „Neuland“ und so ist es nicht verwunderlich, dass nicht jeder Mitarbeiterin oder jedem Mitarbeiter die Details bekannt sind. Beamte werden außerdem nicht zu Juristen, wenn sie ein Gesetz lesen! Dann ist es geradezu fatal, wenn „unverbindliche“ (weil nicht schriftliche) Rechtsauskünfte gegeben werden, denn der Bürger denkt: das Amt weiß sicher Bescheid!

    Im vorliegenden Fall ging es zum einen um die Frage, ob das bekannte 50/50 Prinzip weiter Anwendung finden kann. Das gefragte Ordnungsamt meinte, dass dies völlig OK sei und das dadurch keine Probleme entstehen können! Aha! Wenn man „Vertragsfreiheit“ unterstellt und es mit einer möglichen „Übervorteilung“ mal nicht so ganz genau nimmt, kann das „ordnungsrechtlich“ womöglich durchgehen. Wenn man aber von „selbständigen Dienstleisterinnen“ ausgeht, was ja zu 99% der Fall sein dürfte, hat die amtliche Bewertung u.U. heftige Konsequenzen. Denn Zoll, Finanzamt und die Sozialversicherer werden eine „abhängige Beschäftigung“ unterstellen, da der angeblich „selbständigen Dienstleisterin“ bei diesem „Abrechnungsmodell“ jegliches „unternehmerische Risiko“ fehlt. Wenn ein Betreiber dann auch noch mit „unsere Damen“ auf der Webseite wirbt und die Damen bei einer intensiven Befragung von „Chefin“ oder „Chef“ sprechen, ist der Sack schnell zu und die Nachberechnung von Steuer- und Sozialabgaben eine reine Formsache!

    Doch selbst wenn man dem auskunftserteilenden Beamten hier „Unwissenheit“ unterstellen kann, weil im Gesetzestext keine direkten Verweise zum Thema enthalten sind, muss man ihn doch für eine zusätzliche Auskunft heftig rüffeln: bei der Frage, ob mit den selbständigen Dienstleisterinnen denn jetzt wirklich Nutzungsvereinbarungen bzw. Kooperationsverträge geschlossen werden müssten, meinte der verwegene Amtsdiener, dass dies absolut nicht notwendig sei!

    Doch in § 26 ProstSchGesetz lesen wir nämlich folgendes:

    (3) Vereinbarungen über Leistungen des Betreibers eines Prostitutionsgewerbes gegenüber Prostituierten und über Leistungen von Prostituierten gegenüber dem Betreiber sind in Textform abzufassen. Der oder die Prostituierte kann verlangen, dass die Vereinbarung unter Verwendung des in einer gültigen Aliasbescheinigung nach § 6 Absatz 2 verwendeten Alias abgeschlossen wird. Der Betreiber ist verpflichtet, der oder dem Prostituierten eine Ausfertigung der Vereinbarung zu überlassen oder elektronisch zu übermitteln.

    Nanu! Es gibt das „Schriftformerfordernis“! Mündliche Vereinbarungen reichen nicht mehr aus, da diese wenig „Beweiskraft“ haben. Dabei hat sich der Gesetzgeber schon etwas gedacht! Deswegen einmal mehr mein heutiger „Kopfschüttler“! Meine Damen und Herren, passen Sie bitte auf, wer Ihnen was „erzählt“ und prüfen Sie bitte intensiv, ob Auskünfte stimmen oder ob Sie sich durch „Fehlinformationen“ in „Teufels Küche“ bringen.