Schlagwort: Prostitutionsgewerbe

  • Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 - Aktuelle Beobachtungen - Rechtsprechung versus Wahrnehmung
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    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Je näher der 1. Juli 2017 rückt, desto „unsicherer“ fühlen sich die Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben bundesweit und diverse neue „Erlasse“, wie sie beispielsweise kürzlich in NRW erfolgt sind, gießen hier weiteren Brennstoff ins bislang schwach lodernde Feuer. Auf manchen Seminaren wird der absolute „Untergang“ verkündet, in einigen Städten versprechen amtliche Mitarbeiter der „unteren Ebenen“ eine gewisse „Flexibilität“, die man aber durchaus als strafbare „Rechtsbeugung“ werten kann und die man nur auf angewandte Unwissenheit zurückführen kann.

    Die Lage ist jedenfalls mehr als kompliziert und in vielen Fällen nicht mehr zu überblicken!

    Nordrhein-Westfalen hat, wie ich bereits berichtet habe, Richtlinien erlassen, nach denen die Behörden vor Ort agieren sollen, wobei sich hier aber die berechtige Frage stellt, ob die Behörden dies auch unbedingt „müssen“? In Berlin haben Gerichte unter dem Eindruck des Prostitutionsgesetzes von 2002 einige Bordelle in Wohnhäusern „erlaubt“, wenn diese nicht störend, auffallend oder jugendgefährdend waren. Anderenorts wurden von Gerichten sogar „Sperrgebietsverordnungen“ im Einzelfall aufgehoben, um beispielsweise die persönliche Wohnungsprostitution zu ermöglichen! Nachdem der Bundesgerichtshof unlängst entschieden hat, dass bordellartige Betriebe nicht mehr als „Vergnügungsstätten“ zu betrachten sind, wurden baurechtliche Bestimmungen angepasst oder eben auch nicht!

    Wir befinden uns in einer Widersprüchlichkeit, die man kaum noch begreifen kann und sind damit auf dem Weg zu einer Unmenge von Einzelfall-Entscheidungen, die in 2017 oder auch später amtlich und gerichtlich zu klären sein werden. Deswegen ist es mir wichtig, auf diese Umstände hinzuweisen und dvor zu warnen die Flinte zu früh ins sprichwörtliche Korn zu werfen, da dazu möglicherweise kein Anlaß besteht! Ohne intensive Prüfung geht gar nichts, aber manchmal gibt es zum Abwarten erst einmal keine sinnvolle Alternative!

    Mein Team und ich sind an den verschiedensten Orten des Republik im Einsatz, um Möglichkeiten und Gegebenheiten zu prüfen und gewisse Prognosen zu wagen, in der Hoffnung das unsere Logik den amtlichen Erfordernissen entspricht.

    Der Mai ist ein weiterer Reisemonat, bevor dann im Juni die erste Intensivphase der Konzepterstellungen ansteht, die viel Zeit und Kraft erfordert. Alle Gebiete der Republik werden im laufenden Monat noch besucht, bevor dann im Juni umfangreiche Kundenpflege ansteht. Wir geben Gas … im Sinne der Sache!

  • Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 - Baurecht - NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!
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    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes hat das Land NRW Ende April ein Merkblatt für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten vorgelegt, das recht brisante Details enthält und die das neue Gesetz in einigen Teilaspekten sogar noch „erweitern“, in dem für die Konzessionierung Unterlagen verlangt werden, die im Gesetzestext nicht ausdrücklich genannt sind.

    Bei meinem Lieblingsthema „Baurecht“ sind für die notwendige Konzessionierung bis spätestens 31. Dezember 2017 eine Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung für die Prostitutionsstätte mit Zeichnungen einzureichen!

    Hier entstehen dann die schon früher angedeuteten Mega-Probleme für geduldete Objekte, die eben alles haben, nur keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung. Es ist fraglich, ob sich Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen über diese vorgegebene Systematik „hinwegsetzen“ können oder werden. Hier sind Gespräche notwendig, die ich für meine Klienten in NRW natürlich frühzeitig führen werde.

    Das Land NRW deutet an, die Übergangsfristen bis Ende des Jahres zu gewährleisten und dies wird dann – natürlich auf freiwilliger Basis und ohne rechtlichen Anspruch darauf – hoffentlich auch für die baurechtlichen Fragen gelten?

    In jedem Fall werden in aussichtsreichen Fällen „Nutzungsänderungen“ und ähnliche Genehmigungen im Sommer / Herbst 2017 notwendig werden, da man ja auf anderem Weg die für die Konzession notwendigen Unterlagen nicht erhalten kann. Im Ergebnis wird dies für NRW heissen:

    Keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung = keine Konzession!

    Während im Gesetzestext von einer formellen stellungnahme des lokalen Bauamtes ausgegangen werden konnte, ist die nun  vorgeschriebene Bau-/Nutzungsgenehmigung kein Nicken, sondern ein höchst anspruchsvolles amtliches Dokument!

    In Zusammenarbeit mit unseren Bauexperten und Architekten arbeiten wir natürlich bereits an Lösungen und bereiten uns auf die neuen Notwendigkeiten vor!

    Ein wichtiger Hinweis zum Schluß: diese Regelungen gelten momentan nur für NRW und können nicht einfach auf die anderen Bundesländer übertragen werden! Hier könnten Dingen u.U. „anders“ angegangen und gelöst werden! Puh, wer blickt da überhaupt noch durch?

    Das Merkblatt des Ministeriums finden Sie als PDF unter folgendem Link:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/merkblatt_betreiber-nrw.pdf

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/

  • Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    Prostitution 2017 - Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 - Vorbereitung!
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    Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    § 126 BGB verordnet Schriftform für Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte. Diese Regelung gilt nun auch für das neue Prostitutionsgesetz 2017: Im § 26 des ProstSchG wird darauf hingewiesen, dass alle Vereinbarungen mit Sexworkern zukünftig in Textform abgefasst werden müssen!

    Diese Regelung sieht keine Übergangsfristen vor: die Betreiber müssen die erforderlichen Unterlagen ab dem 1. Juli 2017 erstellen und den Behörden dann jederzeit vorweisen können! Verstösse gegen diese Vorschrift, können folglich sofort geahndet und mit Bußgeld belegt werden!

    Was muss oder sollte nun alles vertraglich festgelegt und dokumentiert werden?

    1. Mietvertrag für Zimmer oder Raumnutzung zwischen Betreiber und Sexworker

    Auf Grundlage dieses Vertrags, kann die „Übervorteile“ oder eine sonstige unzulässige „Ausbeutung“ nachgewiesen oder eben widerlegt werden. Das Dokument muss mit dem Betriebskonzept und mit dem neuen Gesetz konform sein und wird bei strittigen Fragen sicher für die amtliche Beurteilung herangezogen.

    2. Gegenzeichnung der Hausordnung inklusiv Anerkennung der Kondompflicht etc.

    Sexworker sind zukünftig vom Betreiber auf die einzuhaltende Kondompflicht und auf Werbeverbote hinzuweisen. Hierzu ist die Erstellung einer Hausordnung sinnvoll, die dann von allen im Betrieb tätigen Sexworkern unterschrieben werden sollte. Zusätzlich sollten Informationsschriften ausgehändigt werden, aus denen die Sexworker die Anschriften von Beratungsstellen und zuständigen Behörden entnehmen können.

    4. Dokumentation „Huren-Ausweis“

    Es ist Buch darüber zu führen, welche Damen (und möglicherweise Herren) im Betrieb tätig sind und die „Huren-Ausweise“ müssen überprüft und dokumentiert werden. Personen, die nach dem 1. Juli 2017 „einsteigen“ dürfen nur arbeiten, wenn sie den gültigen Ausweis vorlegen und wenn dieser für den Ort auch gilt!

    Bei allen „Bestands-Sexworkern“ (also Personen, die schon vor dem 1. Juli 2017 tätig waren) empfiehlt sich die Einholung einer

    5. Eidesstattliche Versicherung zum „Huren-Pass“ und zur Übergangsregelung

    Hierin erklärt die Sexworkerin / der Sexworker, dass sie bzw. er bereits vor dem 1. Juli 2017 in der Sexarbeit tätig war, die Pflicht zur Registrierung kennt und die Übergangsregelung in Anspruch nimmt. Hiermit ist der Betreiber bis zum 1. Januar 2018 auf der sicheren Seite!

    4. Quittierung / Dokumentation der Zahlungsvorgänge zwischen Betreiber und Sexworker

    Es ist ein Kassenbuch mit Zahlungen vom Sexworker an den Betreiber und umgekehrt zu führen, das täglich geführt werden soll und das im Betrieb grundsätzlich zu Kontrollzwecken vorliegn muss. Über alle Zahlungen sind wechselseitig Quittungen zu erstellen!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, die uns mit Konzeptentwurf und beratender Begleitung beauftragt haben, erhalten für diese Zwecke im Mai / Juni 2017 vorbereitete Muster-Formulare für die interne betriebliche Organisation, die hoffentlich ausreichend hilfreich sein werden.

    Der Staat fordert Transparenz und aus Bordellwirten werden am Ende noch staatlich geprüfte
    „Bordell-Fachwirte“, wie es der Zentralrat der Luden bereits forderte. Ein wenig Bürokratie schadet ja nie, kann aber auch jede Menge gesunder Nerven rauben! – Glückwunsch!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostitutionsgesetz-abschnitt-4-pflichten-des-betreibers/

  • Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

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    Prostitution 2017 – Amateurpornostars versus Prostitution – Betrachtungen

    Die deutsche Amateurporno-Szene boomt und ist nicht zuletzt durch das Buch des Kollegen Philip Siegel in den vergangenen Wochen breit in die Öffentlichkeit gerückt: sein Auftritt bei „Markus Lanz“ war ebenso informativ wie amüsant und selbst die gestrenge Alice Schwarzer konnte sich ein breites Lächeln nicht verkneifen … geht doch, Alice! Wahrheinlich hat die Gute viel mehr Humor, als ihre kämpferischen Artikel vermuten lassen!

    Deutschland ist das Amateurporno-Land überhaupt!

    stellte der Buchautor Siegel fest und berichtete von eindrücklichen Erlebnissen bei seinen hautnahen Recherchen, die in quer durch die Republik führten und sicher auch weiter führen werden.

    Wenn Porno Porno bleibt, hat das doch gar nix mit dem neuen Prostitutionsgesetz zun tun?

    Dies war die mit einer Feststellung verbundene Frage einer Darstellerin, die mich per Mail um meinen Rat bat. Richtig: Dreharbeiten, bei denen Pornofilme produziert werden, fallen nicht unter den Prostitutionsbegriff des neuen Gesetzes! Es wird nämlich keine sexuelle Dienstleistung an oder mit einem Freier erbracht!

    Es gibt allerdings Filmproduktionen, bei denen männliche Darsteller Eintritt bezahlen, um bei einem Filmdreh mitzuwirken und hier stellt sich dann die Frage, wofür dieser Eintritt zu zahlen ist. Zahlt der Darsteller doch für eine „sexuelle Dienstleistung“ und ist das Filmprojekt womöglich nur die Tarnung für einen gewerblichen Gangbang?

    Eingeweihte wissen, das die Grenzen hier fliessend sind. Die Behörden haben das Thema hingegen nur sehr begrenzt auf dem Schirm, was sich aber ab Juli 2017 schnell ändern kann, wenn eben neue Regeln gelten!

    Wenn es den Behörden gelingt zu belegen, dass Filmdarsteller eher als Freier und weniger als Filmschaffende zugegen sind, droht Ungemach, da die Aufnahmen dann schnell als erlaubnispflichtige „Prostitutionsveranstaltungen“ gewertet werden können und die weiblichen Akteuerinnen damit zu „Prostituierten“ werden, die in der Folge den beliebten „Huren-Ausweis“ benötigen!

    Man bewegt sich hier in einer „Grauzone“, in der zuviel erhellendes Licht sicher auch nicht gewünscht ist, wenn man es einmal nur von der Seite der Anbieter aus betrachtet. Aufgeschreckte Behörden könnten aber zur intensiven „Beleuchtung“ neigen und die amtliche Lampe genau auf diesen leicht dunklen Bereich richten. Wer kann, der kann!

    Da man von privaten „Filmproduktionen“ nur sehr selten leben kann, haben viele Stars der Szene Geschäftsmodelle entwickelt, die das Filmschaffen mit Sexwork kombinieren. User-Treffen, frivole Herrenparties oder aber Pornostar-Escort werden auf privaten Pages und in Portalen beworben. Damen, die „auch“ solche Dienstleistungen anbieten, kommen um den „Hurenpass“ nicht herum und viele der Events sind, wenn sie nicht „alleine“, also ohne die Mitwirkung weiterer Kolleginnen, durchgeführt werden, erlaubnispflichtig, wobei ein Prostitutionsgewerbe angemeldet werden muß und die Veranstaltungen 4 Wochen vor dem Event angezeigt und genehmigt werden müssen!

    Interessanterweise gibt es im Web bereits annoncierte Events nach dem 1. Juli 2017, bei denen man die notwendige Erlaubispflicht ohne wenn und aber unterstellen kann und muß. Da wäre es dann überhaupt nicht verwunderlich, wenn zu gegebener Zeit Behörden als amtliche Beleuchter die Szenerie schlagartig betreten und bei einer Razzia mal fix die genauen Umstände prüfen. Gerade wenn solche Events in bekannten Erotikclubs stattfinden, die als besondere Gewerbebetriebe jederzeit amtlich kontrolliert werden können, bleibt die verschlossene Tür sicher nicht zu und die Ausweiskontrollen sind auch für die männlichen Gäste nicht ungefährlich, da sie als mögliche Zeugen Post in den heimischen Briefkasten bekommen können. Was da wohl die Mutti zu sagt, die Post informativ öffnet?

    In Zusammenarbit mit einem Amateur-Cam-Portal und einigen fragenden privaten Darstellerinnen, plane ich im Mai/Juni 2017 ein Informationsseminar für dieses spezielle Segment. Wir sind gerade bei der Terminfindung und haben dabei das Ruhrgebiet als Veranstaltungsort im Plan! Spätestens Ende April werde ich hierzu posten!

  • Prostitution 2017 – April, April – Scherz, Wahrheiten und Aktionen by Howard

    Prostitution 2017 – April, April – Scherz, Wahrheiten und Aktionen by Howard

    Prostitution 2017 - April, April - Scherz, Wahrheiten und Aktionen by HowardProstitution 2017 – April, April – Scherz, Wahrheiten und Aktionen by Howard

    Freierpass war Freierspass … mit Verlaub

    Nein, bislang ist die Einführung eines „Freiers-Passes“ nicht vorgesehen und die Bundesregierung ist in dieser Richtung momentan (noch) nicht aktiv! Die entsprechende Meldung, die am 1. April tausendfach geklickt wurde, war mein diesjähriger Aprilscherz. Ein wenig Satire kann ja nicht schaden und Sie werden mir den etwas derben Spaß hoffentlich verzeihen. Merci!

    Frankfurt/Main, Klausur, Köln, Düsseldorf, Hamburg … Reisen!

    Ich habe den ersten April in Frankfurt am Main verbracht, gehe für 2 Tage in Klausur, um mein Herforder Informationsseminar vorzubereiten, bin dann über Zwischenstationen in Köln und Düsseldorf für zwei Tage zu Beratungsterminen und kollegialem Austausch in der Freien und Hansestadt Hamburg und dann ist schon der Seminartag in Ostwestfalen, wo ich mit meinen Kollegen auf dem Podium sitzen werde:

    Seminar in Herford am Samstag, dem 8. April 2017

    „Das neue Prostitutionsgesetz in Theorie und Praxis“ lautet das Thema und die Voranmeldungen sind sehr erfreulich! – Wir werden ganz sicher gut und intensiv arbeiten und neue Erkenntnisse mit in den unternehmerischen Alltag bringen, wobei wir den laufenden Countdown natürlich fest im Blick haben. Wer kurzfristig noch zu uns „stossen“ möchte, der sende dem Kollegen Dirk Niederkleine oder mir selbst eine kurze Nachricht.

    Steuerrecht und Co. – Neuer Kooperationspartner in Oberhausen

    In der vergangenen Woche bin ich eine neue Kooperation mit einer Oberhausener Steuerkanzlei eingegangen, die umfangreiche Kompetenz besitzt und über spezielle Kenntnisse im „Rotlicht-Milieu“ verfügt. Das „Düsseldorfer Verfahren“ wird gerne erklärt, Existenzgründer werden steuerlich ebenso beraten wie umsatzstarke Großbetriebe, in denen
    beispielsweise die neue „Registrierkassen-Pflicht“ Anwendung finden wird. Ich werde die Kanzlei demnächst noch explizit vorstellen, leite steuerliche Anfragen aber gerne schon an den neuen Partner weiter. Sprechen Sie mich einfach an!

    Recherche und Gespräche mit Behörden-Vertretern

    Intensive Behördenkontakte stehen momentan auch auf meiner Agenda, da meine Klienten ja wissen wollen, wie „ihre“ Behörde im Sommer mit dem neuen Gesetz umgehen wird. Ein frühzeitiger Erstkontakt kann ja nicht schaden. Ich bin gerne gut vorbereitet und verarbeite die regionalen Informationen zu einem großen Ganzen. Methode Howard Chance!

    Viel Büroarbeit … Meine Klienten haben Priorität

    Wenn die Postings in meinem Blog in den kommenden Wochen etwas knapper ausfallen, ist dies der Tatsache geschuldet, dass umfangreiche Akten auf meinem Tisch liegen, die auf inhaltliche Barbeitung warten. Diese Aufgaben haben für mich absolute Priorität und ich bitte dafür um Verständnis.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/02/prostitution2017-infoseminar-neues-prostitutionsgesetz-april-2017-herford/

  • Prostitution 2017 – Erotische Immobilie an der B1 zu verkaufen – OWL – April 2017

    Prostitution 2017 - Erotische Immobilie an der B1 zu verkaufen - OWL - April 2017

    Prostitution 2017 – Erotische Immobilie an der B1 zu verkaufen – OWL – April 2017

    Eine geeignete Immobilie für einen erotischen Betrieb zu finden, ist momentan gar nicht so einfach, wie uns die baurechtlichen Betrachtungen der letzten Zeit lehren. Genehmigungen für neue Bordelle und bordellartige Betriebe zu erhalten, dürfte zunehmend schwerer werden und eine ganze Reihe von Betrieben hat ja bereits Schliessungsverfügungen kassiert.

    Ich präsentiere Ihnen heute ein weitläufiges Objekt, dass sich direkt an der B 1 zwischen Bielefeld und Paderborn befindet und als Swingerclub / Erotikdiscothek genehmigt ist. Ein komplett eingerichteter Club mit Gastronomieküche, Bar, Discothek, vielfältigen stilvollen abschließbaren Aktionsräumen, großem sichtgeschütztem Parkplatz, einem Outdoor-Biergarten mit rustikaler Aussenbar, Grill und vielem mehr. In OWL alles in XXL!

    Eine Nutzung als frivole Gaststätte ist ebeno möglich, wie die Verwendung als Erotikbetrieb. Denkbar ist auch eine Kombination mit Imbiß, Spielhalle und einem erotischen Angebot. Durch die vorhandene baurechtliche Abnahme ist hier vieles möglich, was an anderen Orten in der Gegend nicht möglich ist! Entsprechende Erkundigungen wurden bereits eingeholt!

    An der B 1 fahren nach amtlicher Zählung täglich bis zu 20.000 Fahrzeuge vorbei! Eine sehr hohe Frequenz die sowohl für Laufkundschaft wie für Berufpendler spricht, die zwangsläufig am Objekt vorbeikommen!

    Seit 2008 gab es im Haus eine Reihe von genehmigten erotischen Betrieben, momentan gibt es dort ein ruhendes genehmigtes erotisches Gewerbe und nun steht das Objekt zum Verkauf. Für Neugründungen oder notwendige Betriebsverlagerungen ist das Objekt ideal!

    Unter folgendem Link finden Sie ein Youtube-Video mit der Aussenansicht des Geländes:

    Interessentinnen und Interessenten können sich gerne bei Howard telefonisch melden oder aber eine Mail an den Objektverwalter senden: drchristianlindner@gmail.com

    Besichtigungen sind ab Ende April 2017 möglich, wenn der Verwalter und der Eigentümer-Vertreter vor Ort sein werden. Auch bei der Umsetzung von geeigneten Konzepten und bei der rechtlichen Umsetzung, sind wir jederzeit gerne behilflich. Welche Betriebsformen in der Praxis möglich sind, welche Kombinationen möglich sind: darüber informieren wir sie gerne!

  • Prostitution 2017 – Baurecht, Prostitutionsstätten, Vergnügungsstätten und Co.

    Prostitution 2017 – Baurecht, Prostitutionsstätten, Vergnügungsstätten und Co.

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    Prostitution 2017 – Baurecht, Prostitutionsstätten, Vergnügungsstätten und Co.

    Al Capone, der berühmte amerikanische Gangsterboss, der in 1920er und 1930er Jahren eine ganze Epoche prägte, wurde nicht wegen Mord und Totschlag zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, sondern wegen nachgewiesener Steuerhinterziehung, was im Vergleich zu den Delikten gegen das Leben ja viel weniger „kapital“ klingt. Steuerhinterziehung konnte man Capone halt beweisen und die anderen viel schlimmeren Dinge eben nicht! That´s life!

    Warum steige ich mit dieser interessanten Wahrheit in diesen Artikel ein? Nein, nicht weil man Al Capone mit Prostitution in Verbindung brachte! Mir geht es um besondere Züge des Rechts, wo man mit durch „Stellvertreter-Strategien“ ein Ziel über Umwege erreichen kann, wenn der gerade Weg durch die Mitte eben nicht erfolgsversprechend erscheint. An dieser Stelle sind wir mal wieder beim Baurecht, dem im Bezug auf das Thema Prostitution und deren Ausübung eine maßgebliche Bedeutung zukommt, die viele in der Branche gerne übersehen, warum auch immer.

    Wenn man sich „prostituieren“ möchte, benötigt man dazu in der Regel Räume, wo man dies tun kann, es sei denn man entscheidet sich für den Straßenstrich, wo die Dienstleistung dann im Auto oder im Gebüsch vollzogen wird. Wenn eine Dame vom Strich aber schon eine „Steige“ benutzt, befindet sie sich schon im Baurecht, was ihr persönlich vermutlich egal ist,
    den dortigen Besitzer aber schon interessieren sollte.

    Welche Räume / Gebäude etc. sind den nun in welchen bauplanungsrechtlich definierten „Gebieten“ für die Prostitution überhaupt verwendbar und welche Einschränkungen gibt es?

    Das Thema taugt in seinem Umfang für eine juristische Staats- oder Doktorarbeit und daher bitte ich um Verständnis, dass ich im Rahmen dieses Blogs nur die fundamentalen Grundsätze vorstelle und nicht in alle denkbaren Varianten einsteige, die im Einzelfall durchaus vorliegen oder entstehen können. Auch wenn die meisten baurechtlichen Bestimmungen schon seit Jahrzehnten gelten, gibt es doch immer wieder Urteile der zuständigen Verwaltungsgerichte, die Dinge neu definieren oder unterschiedliche Auslegungen zulassen.

    Hinzu kommt, dass es flächendeckend Duldungen gibt, wo man aufgrund von politischen Vorgaben oft über Jahrzehnte die Augen verschlossen hat, was man in vielen Fällen schon als Rechtsbeugung bezeichnen kann. Ich berichtete in diesem Zusammenhang unlängst über das Eroscenter in Krefeld, wo geltendes Recht offensichtlich vorsätzlich missachtet wurde und wo es, aus welchen Gründen auch immer, in den 1990er Jahren zu einem „Gentlemen-Agreement“ zwischen Stadt und Betreiber kam, mit dessen Folgen sich die Politik nun wieder auseinandersetzen muss.

    Der Optimist mag nun denken, dass die Duldung einen fortlaufenden Rechtsanspruch begründet und das man sich schon irgendwie mit Behörde und Stadt einigen kann.

    Dabei ist „kann“ sicher schon das richtige Wort, aber dadurch entsteht natürlich alles andere als Rechtssicherheit! Denn wenn eine Behörde durch eigene oberflächliche Bewertung oder durch politische Anweisung, die durchaus fragwürdig erscheinen kann (siehe die Akte Donald Trump momentan), die 5 zur geraden Zahl erklärt und eben von der Norm abweicht, können Beschwerden von Bürgern und Mitbewerbern durchaus dazu führen, dass eine Behörde gezwungen wird, alte Entscheidungen zu überprüfen und zu begründen.

    Einer Klage vor einem Verwaltungsgericht werden solche wohlwollenden Duldungen kaum standhalten, da der Begriff ja schon für sich selbst spricht: eine Duldung setzt eine Entscheidung über einen Umstand zeitlich aus, wobei die rechtliche Bewertung aber eigentlich eindeutig ist. Man duldet etwas, was eigentlich untersagt ist! Daraus resultiert ein Lehrsatz, der auch für den Bereich der Prostitution sehr bedeutsam ist:

    Die Duldung einer formell und materiellen illegalen baulichen Anlage kann nie zu einem Bestandsschutz führen!

    Weil es doch immer so war, wird es immer so bleiben: eine Milchmädchenrechnung ohne rechtlichen Bestand. Wenn man dabei an die demnächst notwendige Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte denkt, bei der es sich ja in jedem Fall um eine bauliche Anlage handelt, stellt man schnell fest, dass die Bauämter in die Prüfung integriert sind und ähnlich wie bei einer Gaststätten-Konzession ihren fachspezifischen Segen geben müssen. Selbst wenn die persönliche Zuverlässigkeit kein Problem ist und das eingereichte Konzept absolut gesetzeskonform ist, sind die baurechtlichen Belange nicht zu unterschätzen, weil hier nur mit „Ja“ oder „Nein“ entschieden werden kann: zulässig oder eben nicht zulässig nach baurechtlicher Betrachtung. Was bedeute dies nun für die Praxis?


    Einige Rechtsgrundsätze zur baurechtlichen Zulassung und Genehmigung von Prostitutionsstätten

     

     

     

     1. Reine und allgemeine Wohngebiete

    In „reinen“ und „allgemeinen“ Wohngebieten sind Prostitutionsstätten generell nicht zulässig!
    Punkt! Ja, wobei es natürlich einen wichtigen Unterschied zwischen „Prostitution“ und dem „Betreiben einer Prostitutionsstätte“ gibt: wenn ich in der Wohnung, wo ich meinen Wohnsitz habe, alleine „auch“ der Prostitution nachgehe, macht der Staat im neuen Prostitutionsgesetz ja Zugeständnisse: hier befinden wir uns im Bereich erlaubt und verboten, was ja eigentlich paradox klingt! Prostitution der eigenen Person stellt kein Gewerbe dar und ich muss weder ein Gewerbe anmelden, noch eine Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte beantragen. So sagt es das neue Prostitutionsgesetz und so sieht es die Gewerbeordnung.

    Baurechtlich ist aber vom Grundsatz her jede Form der Prostitution in den genannten Gebieten verboten! Also sind Konflikte denkbar, wenn auch nicht unbedingt wahrscheinlich, da es durch nicht notwendige Antragstellung auch keinen amtlichen Entscheidungsprozess gibt, bei dem ein Amt zwangsläufig auf die „Zweckentfremdung“ kommen würde. Dennoch können Beschwerden aus der Nachbarschaft oder störende Vorfälle das Amt unter Umständen auf den Plan rufen! – Die üblichen „Huren-WGs“ können in reinen und allgemeinen Wohngebieten aber kaum mit „Gnade“ rechnen, da hier eben automatisch Prostituionsstätten entstehen und damit der amtliche Prüfungsprozess von selbst beginnt!

    2. Kerngebiete

    In „Kerngebieten“ (Innenstadtbereiche mit  Handelsbetrieben, Gastronomie und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung sowie Wohnungen) sind grundsätzlich alle Formen der Prostitution zulässig, wenn es keine Sperrgebietsverordnungen gibt oder wenn durch mangelnde Einwohnerzahl Prostitution generell ausgeschlossen ist. Zudem stellt sich in Kerngebieten die Frage, ob dieses eher zum Wohnen oder für Gewerbebetriebe genutzt wird, woraus sich für die Beurteilung wieder Unterschiede ergeben: bei klarem Schwerpunkt auf Wohnen ist ausschließlich Wohnungsprostitution zulässig, dafür aber keine Bordelle und bordellartige Betriebe. Beim Schwerpunkt auf Gewerbe im Gebiet sind hingegen alle Prostitutionsformen denkbar und genehmigungsfähig!

    3. Mischgebiete

    In „Mischgebieten“ (baurechtliche Bezeichnung für Gebiete, in denen Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt existieren) ist Wohnungsprostitution möglich, Bordelle und bordellartige Betriebe aber vom Grundsatz her nicht, wobei es hier bei der Bewertung immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, da z.B. ein Erotik-Massagestudio genehmigungsfähig ist, auch wenn die Abgrenzung zum bordellartigen Betrieb nur minimal ist. Durch das neue Gesetz kann das bestehende Massagestudio, wenn dort sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, ordnungsrechtlich zur Prostitutionsstätte werden und da stellt sich dann die Frage, ob das Bauamt hier in Folge eine veränderte Nutzung erkennt oder aber alles so lässt, wie es ist!

    4. Gewerbegebiete

    In „Gewerbegebieten“ sind Bordelle und bordellartige Betriebe allgemein zulässig, wenn in den Betrieben keine Sexarbeiterinnen wohnen! Dies hat der Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2012 entschieden. Vormals waren solche Betriebe nur „ausnahmsweise“ erlaubt, was eben dann von der Behörde oder politisch entschieden wurde. Das Urteil von 2012 bestätigt den eindeutigen Anspruch auf eine entsprechende Genehmigung! Wohnungsprostitution scheidet in Gewerbegebieten aus, da es in Gewerbegebieten keinen definierten Wohnraum geben kann!

    5. Industriegebiete

    Auch in „Industriegebieten“ sind Bordelle und bordellartige Betriebe zulässig, wenn die Zweckbestimmung des Gebietes denn dadurch noch gewahrt bleibt! Eine mehr als schwammige Definition, die wiederum Spielräume für Politik und Behörden bietet. Wohnraum gibt es ja in Industriegebieten nicht, wodurch Wohnungsprostitution natürlich in logischer Schlußfolgerung ausscheidet!


    Soweit alles klar? Oder riecht ihre persönliche Flinte jetzt schon gewaltig nach Korn?

    Denn: keine Regel ohne Ausnahme und kein Fall ohne Sonderfall! So ist es nun mal im deutschen Recht und deswegen sind Beurteilungen auch richtig schwierig! Weiter geht es mit einem durchaus bedeutsamen Sonderfall:

    Die Bedeutung der „Vergnügungsstätte“ im deutschen Baurecht und die Folgen für die Prostitution

    Logisch, pimpern ist schon ein Vergnügen, sowohl privat wie auch gewerblich, wobei es im ersteren Fall eher beidseitig und im zweiteren eher einseitig erscheint. Aber darum geht es nicht, denn natürlich ist eine Vergnügungsstätte amtlich korrekt definiert:

    Spielkasinos, Spielhallen, Diskotheken, Barbetriebe, Tanzlokale, Varietés, Striptease-Lokale, Sex-Kinos, Peepshows und Swinger-Lokalitäten sind (neben weiteren Unterformen) als Vergnügungsstätten definiert.

    Solche definierten Vergnügungsstätten sind in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie in Industriegebieten nicht zulässig! In Gewerbegebieten sind sie ausnahmsweise zulässig, wenn es dafür eine erkennbare Notwendigkeit gibt. Was auch immer das wieder sein mag?

    Bis vor einigen Jahren betrachtete man auch Bordelle und bordellartige Betriebe gerne als „Vergnügungsstätten“ und dies dann mit der Folge, dass man solchen Betrieben in Gewerbegebieten die Nutzung untersagen wollte! Kam ein Verwaltungsgericht noch in 2009 zu dem Ergebnis, dass Bordelle und bordellartige Betriebe Vergnügungsstätten sein können,
    stellt der Bundesverwaltungsgerichtshof als oberste Instanz in 2015 folgendes fest:

    „Bordelle oder bordellähnliche Betriebe sind als in der sozialen und ökonomischen Realität vorkommende Nutzungen eine Unterart der „Gewerbebetriebe aller Art“ im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO.“

    Noch immer ist diese Botschaft nicht bei allen Bauämtern angekommen und so werden zum Teil völlig falsche Auskünfte gegeben, die nicht hilfreich sind und bei den Fragestellern viele schlaflose Nächte auslösen.

    Kurse an der Volkshochschule gibt es zu diesen Themen natürlich nicht und einen amtlichen Leitfaden habe ich bislang auch noch nicht entdeckt und so fühlt sich die ganze Sache doch schon ein wenig bedrohlich an, weil der Laie die Unterschiede zwischen den baurechtlichen Gebieten nur schwer erfassen kann und weil es neben den exemplarisch angeführten Bereichen weitere „Zonen“ wie „Aussenbereich“, Flächen mit „besonderer Widmung“ und Bereiche „ohne Definition“ gibt, bei denen kein verbindlicher Bebauungsplan existiert!

    Wenn ich also den aktuellen und den zukünftigen „Status“ meiner „Stätte“ erfahren will, kostet das schon einige Mühe und einen Besuch auf dem Bauamt würde ich in dieser Phase auch nicht unbedingt empfehlen, weil eine Anfrage sehr schnell die „schlafenden Hunde“ wecken kann, die dann womöglich schnell aktiv werden und schon Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes handeln, was ja jederzeit möglich ist, da das Baurecht gilt und auch nach dem Inkrafttreten des neuen Prostitutionsgesetzes in gleicher Form weiter „wirkt“!

    Da sind wir jetzt abschliessend wieder bei „Al Capone“, dem alten Lümmel: wer „nur“ im neuen Prostitutionsgesetz blättert, die oder der übersieht vielleicht, dass eine der größten Gefahren nicht im neuen, sondern in einem alten Gesetz lauert. Dazu will ich jetzt nicht noch schlaumeierisch eine Einführung in deutsche Gesetzessystematik geben, ich möchte aber mahnend darauf hinweisen, dass man in baulicher Hinsicht sehr viel weniger Konzeptanpassungen vornehmen kann, als dies bei betrieblichen Abläufen der Fall ist!

    Wenn ich meinen Flatrate-Club in einen normalen Bordellbetrieb umwandle, genüge ich wahrscheinlich und hoffentlich dem neuen Gesetz; aber an der generellen Nutzung der Fläche ändere ich damit ja nichts, da man ein Haus ja nicht auf dem Anhänger in ein anderes Gebiet fahren kann. Dem Bauamt sind Betriebskonzepte völlig wurscht! Die dortigen Mitarbeiter wenden lediglich die Baugesetze und ihre Verordnungen an und entscheiden völlig unemotional über zulässig oder nicht zulässig!

    Wie wäre es mit Selbstbedienung … Herr Müller macht das schon!

    Dazu fällt mir dann noch eine Anekdote ein, die ich neulich bei einem Geschäftstermin selbst erlebt habe: im Rahmen einer anstehenden Nutzungsuntersagung, hatte das Amt zum Einreichen einer Nutzungsänderung aufgefordert. Da der Betreiber eben überhaupt keine Ahnung hatte, was als Nutzung einzutragen sei, forderte er das Amt auf doch einfach das einzutragen, was passen könnte! Blanko-Unterschrift und Herr Müller vom Amt macht es für mich passend? In Timbuktu mag das gehen, bei deutschen Behörden löst das aber ganz sicher blankes Entsetzen aus!

    Quintessenz: Bestelle Dein Haus, prüfe Dein Verlangen und informiere Dich!

    Wenn man baurechtliche oder sonstige Zweifel hat, sollte man jetzt nicht mehr lange warten, sondern das Heft des Handelns unbedingt in der Hand behalten! 4 1/2 Monate Zeit bleiben ja noch und wenn man zusätzlich die Übergangsfristen nutzen kann, kommt man nicht in unnötige Hektik. Wenn früh genug klar ist, dass ich durch´s Raster fallen werde, kann ich noch nach einer Ersatzlocation suchen, um meine Existenz weiter zu sichern. Wenn ich warte, bis mir das Amt absehbar auf´s marode Dach steigen wird, bin ich einfach blöd, denn dann nehmen die Entwicklungen ihren Lauf und ich stehe am Ende ganz doof da. Dass muss nicht sein, aber es gibt in der Branche durchaus Leute mit absoluter Beratungsresistenz, denen einfach nicht zu helfen ist!

    Wer Hilfe braucht, kann sich jederzeit gerne bei mir melden! Ich werde von Tag zu Tag schlauer, lerne in der Praxis und entdecke immer neue Aspekte, die ein ständiges Umdenken erfordern. Denken Sie mit? Das würde mich freuen, denn auf dem durchaus steinigen Weg liegen auch viele neue Chancen! Glück auf!

  • Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Prostitution 2017 - Die Polizei unser Feind? - Die Behörden unsere Gegner?
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    Prostitution 2017 – Die Polizei unser Feind? – Die Behörden unsere Gegner?

    Wenn man einigen „Polizeistaat-Schreiern“ folgt und in jedem Staatsdiener einen potentiellen Gegner sieht, hat man schnell sein persönliches Feindbild entwickelt und kann trefflich schimpfen. Als „Selbstzweck“ mag dies zwar bei allgemeiner Lebens-Tristesse helfen, aber man tut dem Staat und seinen Organen damit auch Unrecht an, denn es dieser existiert ja nicht, um seine Bürgerinnen und Bürger zu knechten. Vielmehr geht es erst einmal darum, dass Gemeinwohl zu ordnen und Dinge eben so zu regeln, dass ein Zusammenleben funktioniert! Wenn jede und jeder machen könnte und würde, was sie oder er will, würde unser System in wenigen Stunden völlig zusammenbrechen und wir würden unwiederbringlich im Chaos versinken.

    Ohne Gesetze und ohne Ordnung geht es nicht!

    Die staatlichen Organe der Legislative (Bundestag, Bundesrat, Länderparlamente) entwerfen, beraten und beschließen Gesetze; Staatliche Diener als Exekutive (Beamte, Behörden) setzten diese um und überwachen die Einhaltung der Verordnungen und Vorschriften. Gerichte (Judikative) entscheiden, ob alles seine Ordnung hat und ob die Verfassung gewahrt wird. Ein System der Gewaltenteilung, das sich bewährt hat und das uns als Bürger vor Willkür schützt!

    Daher kann ich persönlich nicht nachvollziehen, warum man Polizei und Ordnungsämter gerne unter den Generalverdacht stellt, ständig Jagd auf Bürger zu machen und warum grundsätzlich negative Absichten in den Vordergrund gestellt werden. Der Beamte, in welcher Behörde er nun auch arbeiten mag, hat einen klaren gesetzlichen Auftrag und muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, die er auf seinen Tisch bekommt.

    Im Fall des neuen Prostitutionsgesetzes ist das nicht anders und hier entsteht gerade eine neue Problemstellung, die man so auch nicht automatisch im Blick hat: bis auf einige wenige „Spezialdezernate“ (Sittenpolizei und Schwerpunkt-Arbeitsgruppen) hat man in den deutschen Amtsstuben bislang wenig Berührung mit „Prostitution“ und die Funktionsweisen des Rotlicht-Milieus hat man nicht wirklich auf dem Schirm. Wie auch? Fälle, wo man in der Vergangenheit ordnungsrechtlich einschreiten musste, kamen nicht so oft vor. Nun sind die deutschen Ordnungsämter ab Juli 2017 in der Pflicht, einzureichende Betriebskonzepte auf Gesetzeskonformität zu prüfen, was einfach ein breites Hintergrundwissen voraussetzt. Wie will man Wucherei ermitteln, wenn einem Handreichungen dazu fehlen und wie will man vorgeschriebene Beratungsgespräche führen, wenn man branchenfremd und unerfahren ist?

    Diese Fragen stellt man sich momentan auch auf den Ämtern der Republik! Logo, in Großstädten wie Berlin, Köln, Hamburg, Frankfurt/Main, Stuttgart und München, wo es Rotlichtviertel, umfangreiche Wohnungsprostitution oder sogar Sperrgebietsverordnungen gibt, sind auch amtliche „Rotlicht-Experten“ zu finden, die auch ohne das neue Gesetz bereits seit Jahren vielfältige regulierende Aufgaben im „Gewerbe“ übernehmen.

    Aber auf dem sprichwörtlichen „flachen Land“, also in kleineren Städten und ländlichen Kreisen und Gemeinden, wird die Umsetzung des Gesetzes zum großen Problem, weil es eben an ausgewiesenen Experten fehlt und man auf dem „Markt“ auch mal nicht so eben Fachleute akquirieren kann, die zum einen hoheitliche Aufgaben wahrnehmen können und zudem milieuerfahren sind. Planstellen für „Prostitution“ sind hier auch nicht wirklich vorgesehen, weil das nun mal erheblich Geld kosten würde, das ohnehin in schlank gemachten Verwaltungen fehlt!

    Vor diesem Hintergrund war es für mich dann auch nicht wirklich überraschend, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen Ordnungsbehörden mein Buch bestellt haben und mich auch per E-Mail kontaktiert haben, um mir für mein Engagement zu danken. Ja, merkwürdig aber wahr: behördenintern gibt es noch keine ausführlichen Leitfäden und da ist man dann froh, wenn man auf dem „freien Markt“ zu Informationen kommt, die einem den Einstieg ins Thema erleichtern.

    Boah, Howard, Du kooperierst mit dem Feind? Ist ja ganz übel!

    Howard ist für alle da! – Ich kooperiere grundsätzlich mit allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Thema zu tun haben! – Sexworker finden ebenso meinen Rat, wie Bürger in Uniform oder mit Amtsgewalt, die sich informieren möchten und dabei (Überraschung!) sogar auf erweiterten Dialog setzen. Bei Gesprächen mit Bauämtern, die im Kundenauftrag erfolgten, bat man mich auf Amtsseite sogar um Hilfestellung, um Dinge „einvernehmlich“ zu lösen. Da saß dann kein böser Amtsschimmel, sondern ein engagierter Mitarbeiter, der überhaupt keine persönliche Intention hat, die Prostitution in Deutschland abzuschaffen!

    Nur sprechenden Leuten kann auch geholfen werden!

    Im persönlichen Dialog und im Gespräch kann man viel erreichen und wenn man freundlich fragt, sind Antworten meistens auch nicht negativ gefärbt! Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man mit jedem deutschen Amt ins Gespräch kommen und man wird sehr überrascht sein, dass man dort nicht nur auf Ablehner trifft, sondern sogar brauchbare Tipps erhält, wie man sein Projekt gestalten sollte, um eine Genehmigung zu erhalten.

    Die Polizei: Dein Freund und Helfer?

    Auch das kann ich durchaus bejahen! Zwar gibt schon einige polizeiliche Würger, die gerne ihre Macht demonstrieren und entsprechend markant auftreten, aber der überwiegende Teil der Polizeibeamten arbeitet völlig anders und korrekt: da wird schon mal ein Auge zugedrückt und statt eines Bußgelds gibt es nur eine mündliche Verwarnung. Im Gegensatz zu den Ordnungshütern in anderen europäischen Staaten, muss man sich vor der deutschen Polizei nicht fürchten, da Eigendynamik unerwünscht ist und der rechtliche Rahmen sehr eng gesteckt ist. Recht und Ordnung gelten nach innen und außen und Willkür ist so kaum möglich. Hier ist das existente Systeme vielen Bürgern eher zu lasch als zu streng und die Beamtinnen und Beamten beklagen sich oft über fehlende Befugnisse, weil der Staat diese eben bewusst nicht erteilt. Im Ergebnis ist es hier auch so, wie im „übrigen Leben“: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!

    Mir persönlich gefällt der Begriff vom „Bürger in Uniform“, dessen Image zwar immer angegriffen wird, der aber eben neben seiner Funktion auch ein normaler Bürger ist, der seinen Beitrag zum Gemeinwohl leistet und im Sinne der Rechtsordnung unverzichtbar ist. Er muss möglicherweise Dinge „vollstrecken“, die gar nicht seiner persönlichen Meinung entsprechen und wird dabei schnell zum Buhmann, der für das haften soll, was andere beschlossen und in Gesetzestexte gefasst haben. So geht es auch den Beamten ohne Uniform, die nun eben mit dem neuen Prostitutionsgesetz arbeiten „müssen“ und sich sicher schönere Sachen vorstellen können. Wenn ein Beamter künftig Ablehnungen verschickt, handelt er, wenn er nicht schwerwiegende Irrtümern unterliegt, einfach nur nach dem Gesetz und nicht persönlich, wie es sehr gerne unterstellt wird!

    Wenn ich beim Verständnis helfen kann und Menschen in Gedankenaustausch und Dialog bringe, sehe ich mich ganz sicher nicht als „Verräter“ oder „Kolaborateur“, sonder eher als Wegbereiter und -ebner. Ich bin fest davon überzeugt, dass dies der erfolgversprechende Weg ist und vom Gegenteil wird man mich nur schwer überzeugen können!

  • Prostitution 2017 – Unternehmensberatung – Aktuelle Projekte und Schwerpunkte

    Prostitution 2017 – Unternehmensberatung – Aktuelle Projekte und Schwerpunkte

    Prostitution 2017 - Unternehmensberatung - Aktuelle Projekte und Schwerpunkte
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    Prostitution 2017 – Unternehmensberatung – Aktuelle Projekte und Schwerpunkte

    Das Jahr hat für mich mit viel Schwung begonnen und ich habe bereits wieder zwei Wochenreisen durch die Republik absolviert, bei denen ich weitreichende Einblicke in die aktuelle Situation vor Ort gewinnen konnte. Dies ist wichtig, schließlich will man(n) am Puls der Zeit bleiben und lokale Entwicklungen nicht verpassen. Inzwischen hat sich herauskristallisiert, welche Probleme flächendeckend nahezu identisch existieren und in welchen Bereichen es besonderen Beratungsbedarf gibt, den ich im Rahmen meiner Unternehmensberatung zu decken versuche.

    Anfragen von einzelnen Sexworkerinnen sind momentan eher selten. Hier ist wahrscheinlich schon der Begriff „Consulting“ leicht abschreckend, da man vermutet, dass die Beratungsleistung richtig Geld kosten könnte. Doch meine kostenfreie PDF-Dokumentation mit den Basisinformationen wurde über 2.000 mal heruntergeladen und auch der Online-Gesetzes-Text hat täglich umfangreiche Zugriffe.

    Meine Fachpublikation, die es seit November 2017 in erneuerter Version gibt, verkauft sich zwar etwas schlechter als Harry Potter, aber ich bin mit dem Ergebnis bislang sehr zufrieden und ich verzeichne ein zunehmendes Interesse am Thema, was ja bei der stetig weiter tickenden Uhr auch nicht wirklich verwunderlich erscheint.

    Welche Projekte und Schwerpunkte gibt es nun in der Beratung?

    Baurechtliche Probleme und Bewertungen bei Prostitutionsstätten

    Ein sehr leidiges und stets präsentes Thema ist das Baurecht, das in letzter Konsequenz das Ende für viele Prostitutionsstätten bedeuten kann, weil praktizierte Duldungen in kommenden amtlichen Genehmigungsverfahren keinen Bestand haben können, da der Begriff Duldung bereits deutlich macht, das vorliegende Umstände nicht wirklich rechtskonform sind, sondern das man bislang lediglich auf „Ordnung“ verzichtet hat. Mit dieser Feststellung schwimmen die betroffenen Betriebe dann auf hoher See und wissen nicht, was im Erlaubnisverfahren passieren wird. Klar, man kann das auch ohne Amt vorab prüfen und diesbezüglich Anpassungen andenken, was ich momentan mit meinen Kollegen in mehreren Bundesländern als „Simulation“ durchführe. Parallel dazu arbeite ich gerade  mit deutschen Investoren zusammen, die an verschiedenen Standorten geeignete und genehmigungsfähige Prostitutionsanlagen errichten möchten, um einen entstehenden Bedarf zu decken. Wo sollen Sexworker zukünftig arbeiten, wenn man ihnen die bisher genutzten Wohnungen schließt und Arbeitsstätten nicht mehr zulässig sind?

    Neustrukturierung und zielführende Ausrichtung von Prostitutionsvermittlungen

    Führende deutsche Escort-Agenturen haben die Entstehung des neuen Prostitutionsgesetzes sehr genau beobachtet. Meine ersten Beratungsanfragen erhielt ich schon kurz nach der Veröffentlichung meines Buches aus diesem Bereich und inzwischen sind es über 10 Unternehmen, mit denen ich im angenehmen und konstruktiven Dialog bin. Auch wenn in diesem Bereich das Baurecht keine Rolle spielt, gibt es natürlich trotzdem Dinge, die analysiert und verändert werden müssen. Wie kann man „Mitarbeiterinnen“ angesichts des Huren-Ausweises bei der Stange halten, wie kann man diese „supporten“ und wie vermeidet man vorausschauend Konflikte mit dem neuen Gesetz?

    Sonderfall Tantra- und Erotikmassagen

    Viele, wenn nicht sogar sehr viele selbständige oder angestellte Tantra-Masseurinnen, haben die feste Absicht ihre Tätigkeit im Laufe dieses Jahres einzustellen! Warum? Weil der Huren-Ausweis, mit dem man zur „Quasi-Prostituierten“ wird, für viele der Damen nicht vorstellbar ist und Hauptberufe (u.a. im öffentlichen Dienst) eine Registrierung geradezu unmöglich machen. Auch einige große Studios denken an Betriebsaufgabe, weil das neue Gesetz aus den tantrischen Instituten nun mal „Prostitutionsstätten“ macht. Wenn das jetzt vorhandene Personal kapituliert und gleichzeitig eine Unmenge von neuer unangenehmer Bürokratie lauert, macht es unter Umständen keinen Sinn weiter auf ein solches Projekt zu setzen, zumal bei vielen in diesem Bereich auch die Unsicherheit bleibt, ob im Hintergrund womöglich auch weitere baurechtliche Probleme entstehen könnten! Auch hier sind Vorab-Analysen gerade sehr gefragt!

    Prostitution 4.0 … Neue Geschäftmodelle in der Rotlicht-Branche

    Was die deutsche Wirtschaft kann, das können wir auch! Die Online-Welt und ihre vielfältigen Systeme sind auch in der Sexarbeit nicht mehr verzichtbar. Werbung und Marketing haben PCs, Tabletts und Smartphones im Griff und man erstickt schon jetzt in einer Informationsflut, die das Hirn vernebelt. Seit ich diverse Messenger und Social-Media-Apps installiert habe, bingt und rappelt es ständig und ich bekomme Infos, die ich kaum noch wirklich wahrnehmen kann. Mädels aus aller Welt verlangen nach meiner geschätzten Aufmerksamkeit und wollen mich davon überzeugen ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Mein Handy weiß, wo ich mich befinde und schon kommen erotische Offerten aus der Region. Was für einige sicher einen praktischen Nutzen hat, ist für andere nervig! In diesem Bereich untersuche ich momentan im Kundenauftrag neue 4.0-Modelle!

    Last but not least: journalistische und wissenschaftliche Recherche

    Nur wenn man die neuesten Fakten kennt und nahezu alle amtlichen Schriften zum Thema gelesen hat, kann man zum Thema wirklich mitreden! Das Prostitutionsgesetz selbst, ist ja noch recht überschaubar, aber wenn man dann in die Abgabenordnung, in Datenschutzrichtlinien, Baurecht und amtliche Verordnungen schaut, wird einem schnell klar, was man so alles nicht weiß! So geht eine Großteil meiner Zeit dafür drauf, Dinge zu recherchieren, in Kontext zu bringen und zu bewerten. Nicht selten muss ich dann selbst meine Anwälte befragen oder Experten um ihre Bewertung bitten. Sehr zeitraubend, aber absolut notwendig, um keinen Schaden anzurichten!

  • Prostitution 2017 – Berlin – Die amtlichen Kontrolleure sind bereits emsig unterwegs!

    Prostitution 2017 – Berlin – Die amtlichen Kontrolleure sind bereits emsig unterwegs!

    Prostitution 2017 - Berlin - Die amtlichen Kontrolleure sind bereits emsig unterwegs!
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    Prostitution 2017 – Berlin – Die amtlichen Kontrolleure sind bereits emsig unterwegs!

    Es wird schon nicht so schlimm kommen, wie manche denken. Die deutschen Behörden haben überhaupt keine Zeit, sich um das neue Prostitutionsgesetz zu kümmern.

    Diesen Satz höre ich in letzter Zeit sehr oft und er spiegelt die Hoffnung wider, dass das neue deutsche Prostitutionsgesetz zwar formell beschlossen wurde, dass es aber wohl zu keiner Umsetzung kommen wird, da den Behörden eben Kapazitäten fehlen und man daran nun mal nix ändern kann. Ist also generelle Entspannung angesagt?

    Bei meinem letzten Besuch in Berlin, der jetzt etwas länger als eine Woche zurückliegt, wurde mir bei zwei Terminen in Etablissements berichtet, dass dort bereits „Vermesser“ der Bezirksämter vorstellig wurden, die einfach mal überprüfen sollen, ob die alten Pläne auf den Bauämtern zur aktuellen Nutzung der Flächen passen. Die Damen und Herren waren freundlich, baten um Kooperation und machten sich diverse Notizen. Zwei unterschiedliche Gewerbe in einer abgeschlossenen Einheit? Ein esoterisches Massagestudio in Räumen, in denen nach amtlichem Plan eine Nähstube sein soll? Zweiter Fluchtweg Fehlanzeige, weil man eine Tür zugemauert hat, um aus einem Betrieb zwei zu machen? Viele Notizen und eine Andeutung, dass sich das zuständige Amt melden wird, wobei sicher niemand davon ausgeht, dass es sich bei der Post um eine Belobigungsurkunde handeln wird!

    Offensichtlich haben die Berliner Ämter in einigen Bezirken Kapazitäten frei, um das allgemeine amtliche Register schon einmal auf Vordermann zu bringen. Interessant war dabei, dass offensichtlich nur erotische Betriebe aufgesucht wurden und andere Gewerbe, die sich in den gleichen Objekten befanden, offensichtlich nicht von Interesse waren.

    Nach Zufall sieht das nicht aus und die Institute, die Besuch erhielten, waren schon ein wenig irritiert, da das neue Gesetz doch erst zum 1. Juli 2017 Inkrafttreten wird!

    Stimmt, aber für eine baurechtliche Würdigung eines Betriebs, gibt es bereits jetzt ausreichend Gesetze und die bisherigen Duldungen, bei denen man eben über diverse ordnungsrechtliche Mängel hinweg sah, sind nun mal nicht in Stein gemeißelt, sondern können jederzeit aufgehoben werden, wenn das zuständige Amt eine Notwendigkeit dazu sieht! In Kombination mit dem neuen Prostitutionsgesetz 2017, wo man ja keine Fortsetzung einer Duldung beantragen kann, sondern einen Neuantrag mit bauamtlicher Ja-oder-Nein-Entscheidung stellen muss, stehen die Zeichen schon jetzt auf Sturm!

    Die Besuche der Kontrolleure, die ja vermeintlich überhaupt keine Zeit haben, dienen sicher nicht rein statistischen Zwecken, sondern werden schnell ihren Sinn verraten, wenn erste amtliche Post bei Betreibern oder Vermietern der untersuchten Flächen auftauchen wird! Was dann in der Post steht, werde ich umgehend berichten, weil mir die Mandanten zugesichert haben, die amtlichen Verlautbarungen zur Verfügung zu stellen.

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/02/11/prostitution2017-baurecht-prostitutionsstaetten-vergnuegungsstaetten/

  • Prostitution 2017 – Mord und Totschlag im Milieu – Schutzgedanke verfehlt?

    Prostitution 2017 – Mord und Totschlag im Milieu – Schutzgedanke verfehlt?

    Prostitution 2017 - Mord und Totschlag im Milieu - Schutzgedanke verfehlt?
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    Prostitution 2017 – Mord und Totschlag im Milieu – Schutzgedanke verfehlt?

    In den vergangenen Monaten hörte man mehrmals von „Hurenmorden“ in Deutschland. Ende 2016 wurde eine ungarische Sexworkerin in Chemnitz in ihren Räumen erstochen, im November 2016 wurde zwei Frau in Wolfsburg und Peine (Niedersachsen) getötet und heute wird aktuell über ein weiteres Verbrechen in Freiburg (Schweiz) berichtet, wo ebenfalls eine Sexworkerin ihr Leben verlor. Vorfälle, die es im Bereich der Prostitution schon immer gab und die es auch weiterhin leider geben wird, da es nun mal Triebtäter und Menschen mit entarteten Allmachts-Fantasien gibt und zudem einige Ausführungsformen der Sexwork einfach ein deutlich erhöhtes Risiko haben, mit Straftaten konfrontiert zu werden. Dabei geht es aber nicht immer gleich um Mord und Totschlag: auch Vergewaltigungen, Körperverletzungen und Raubdelikte kommen immer wieder vor.

    Falls man nachts in einem dunklen Industriegebiet steht und auf dem Straßenstrich auf Kundschaft wartet, ist man überdurchschnittlich gefährdet, wenn man zu einer unbekannten Person ins Auto steigt. Ähnlich ist es, wenn man in einem anonymen 100-Appartement-Wohnblock alleine arbeitet oder sich als Escort ohne Schutzmaßnahmen zu irgendwelchen unbekannten Orten bestellen lässt. Beim Straßenstrich nützt es da recht wenig, wenn eine Kollegin die Autonummer des Kunden notiert hat oder wenn eine Escort-Lady ihrer Agentur eine Besuchsadresse vorab meldet. Wenn sich der vermeintliche Kunde als Mörder entpuppt, hat die Polizei zwar im Nachhinein mit Autokennzeichen oder mit der bekannten Besuchsadresse zwar sehr wichtige Anhaltspunkte für die Fahndung nach dem Täter, die getötete Person ist dann aber eben schon tot und kann sich über eine Festnahme eben nicht mehr freuen! Klingt brutal und ist es auch!

    Relativ sicher ist man als Sexworkerin oder Sexworker, wenn man in einem Club oder einer Wohnung arbeitet, wo Kolleginnen „next door“ sind, die möglicherweise einen Streit oder Hilferufe wahrnehmen und dann umgehend handeln können. Zwar kann auch hier die Intervention zu spät sein oder aber der Hilferuf nicht vernommen werden, wenn ein Täter schnell und entschlossen handelt, aber im Vergleich zu Straße und Escort liegen die sicherheitsrelevanten Vorteile doch klar auf der Hand.

    Nun haben wir ja ab Mitte 2017 ein neues „Prostituiertenschutzgesetz“ und da ist das Wort „Schutz“ enthalten, ein Schutz, der aber nur ganz wenig Bezüge zum Schutz von Prostituierten gegenüber gewaltsamen Übergriffen von Kunden enthält. Räume in Prostitutionsstätten und Love-Wohnmobile müssen demnächst Alarm-Knöpfe haben und es müssen dort auch Personen anwesend sein, die im Fall einer Alarmauslöschung schnell handeln können, aber andere Vorschriften des neuen Gesetzes sind sogar in der Sache kontraproduktiv, weil sie statt zu schützen das Risiko sogar erhöhen.

    Denn: da Wohnungsbordelle mit mehr als einer dort tägigen Sexworkerin demnächst in fast allen Fällen der Erlaubnis bedürfen und dabei auch baurechtlich bewertet werden, gleichzeitig aber die Ein-Personen-Prostitution in den eigenen Räumen von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist, werden wir es in naher Zukunft vermehrt mit Sexworkerinnen zu tun haben, die eben alleine arbeiten und nicht von anwesenden Kolleginnen geschützt werden. Wenn dann ein Täter in der 1:1 Konstellation in der Wohnung ist und man nackt und damit besonders schutzlos mit ihm im Bett liegt, ist man das ideale Opfer und der Täter muss keine besondere Vorsicht walten lassen. Es ist ja niemand in der Nähe, der einschreiten könnte.

    In der Konsequenz leistet das Schutzgesetz hier und auch in anderen Punkten einen echten „Bärendienst“, der den Sexworkern nicht hilft. Kein Wunder, das die Verärgerung ständig zunimmt und sich es vielen der Betroffenen erst jetzt nach und nach bewusst wird, was da so alles passiert ist und leider weiter noch passieren wird.

  • Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten

    Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten

    Prostitution 2017: Auf Reisen - Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten
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    Prostitution 2017: Auf Reisen – Falsche Erwartungen und Eskalation versus konstruktives Arbeiten

    Kennen Sie Aschersleben, kennen Sie Gera? Ich muss zugegeben, dass ich ersteren Ort bislang nicht kannte, während ich Gera noch aus meiner Frühzeit bei „Aufbau Ost“ 1991 kannte. An diesem Wochenende war ich zu zwei Beratungs-Terminen einbestellt, bei denen es natürlich um das neue Prostitutionsgesetz ging und um die Frage. wie man seinen Betrieb darauf vorbereitet. Manchmal liegen, die Lösungen nah, manchmal ist es kompliziert und manchmal ist eben auch abzusehen, dass ein existentes Konzept keine Erfolgsaussichten für die Zukunft haben kann, was man dann eben auch akzeptieren muss.

    Wenn diese Feststellung der Unmöglichkeit des „weiter so“ eine Existenzangst schürt oder merklich bekräftigt, ist das einfach so und man muss die Tatsachen akzeptieren, anschließend selbstgerecht resignieren oder eben innovativ neue Wege suchen, die es in den meisten Fällen auch gibt, wenn man denn flexibel ist und nicht konservativ auf die eigenen überholten Prinzipien beharrt!

    Ohne hier Menschen direkt kompromitieren zu wollen, hatte ich im kühlen Gera einen Termin, an den ich (leider) noch sehr lange zurückdenken werde, da man mich gleich mit dummen Sprüchen empfing (Ah, da kommt die Wanderhure!) und von mir erwartete, mich innerhalb von Minuten durch einen Haufen amtlicher Korrespondenz zu lesen, während ich gleichzeitig mit Meinungen und Fragen bombadiert wurde. Es wurden sofortige Lösungen erwartet, die anhand der Unterlagen nicht mal im entferntesten sichtbar waren, weil sich eine eindeutige Rechtslage darstellte, an denen auch Deutschlands beste Fachjuristen nur wenig ändern könnten. Über den genauen Inhalt der Unterlagen hatte man mich vorab übrigens auf die Details bezogen im Unklaren gelassen und mir natürlich die Korrespondenz (trotz Nachfrage) nicht zugemailt.

    Superman braucht doch keine Unterlagen! Der macht schnipps und alles ist geregelt.

    Punkt! Ergebnis der groben Auswertung: Ein Konzept, was einfach komplett zu scheitern verurteilt ist, was die aufgebrachte Mandantin aber einfach nicht einsehen wollte und will. Hinweise auf mögliche andere Lösungen und denkbare Konzeptanpassungen wurden harsch zurückgewiesen. Alles soll so bleiben wie es ist und Howard hat versprochen, dass er und seine Kollegen das hinbekommen! Basta! Keine Diskussion! Mach mal, Du Experte!

    An einem solchen Punkt muss ich dann gedanklich bereits das Handtuch werfen und auf solche Mandate hat man auch gar keine Lust, da der Ärger vorprogrammiert ist und es einfach Leute gibt, mit denen keine konstruktive Arbeit möglich ist. Doch bevor ich selbst die Zusammenarbeit aufkündigen konnte, wurde ich bereits hyänenhaft als Betrüger, Hochstapler und Wessi-Abzocker betitelt, der keine Ahnung von der Sache hat und nur gekommen ist, um „Geschäftsleuten“ Angst zu machen. Ich sollte mich schämen, weil ich doch angedeutet hätte, alle Gesetze aushebeln zu können! Bitte, was, wie?

    Ja klar, ich fahre Stunden bei Sturm Egon über Land, um mir dann einen Spaß daraus zu machen, Leute von der Unmöglichkeit ihres Vorhabens zu unterrichten. Macht ja total Sinn, aber die Meinung der resoluten Dame war dahingehend nicht zu ändern und sie scheute selbstverständlich auch nicht davor zurück, das vereinbarte Honorar nicht zu zahlen, sondern einfach frech zu prellen! Chapeau, aber wir sind ja zum Glück nicht in rechtsfreien Raum! So war Gera eine wirkliche „Lehrfahrt“, weil ich eben was gelernt habe und ich zudem meine Reisekosten, Übernachtung und Spesen unter den Verlusten buchen musste. Hurra!

    So war mein Abend in Gera sehr unerfreulich und ich bin innerlich noch immer ein wenig dabei, den Kopf zu schütteln. Zum Glück gab es dann am gestrigen Nachmittag in Ascherleben ein Treffen mit einer charmanten wie engagierten Unternehmerin, mit der man sofort eine Ebene hatte und mit der sich die Arbeit sofort konstruktiv gestaltete. Hier wurden keine Wunder erwartet, sondern es wurde intensiv zusammen gearbeitet, um dem neuen Gesetz Mitte des Jahres schon jetzt ein wenig den Schrecken zu nehmen und dabei einvernehmliche Lösungen mit den zuständigen Ämtern ins Vorhaben zu integrieren. Innerhalb weniger Stunden waren wir auf dem Punkt und beschlossen den Abend in gemütlicher wie unterhaltsamer Runde in einem örtlichen Spezialitäten-Restaurant.

    Die eine oder der andere mag sich nun fragen. warum ich dieses Wechselbad der Gefühle hier im Blog präsentiere. Ich werde in den kommenden Wochen fast täglich Termine an verschiedenen Plätzen der Republik haben und ich möchte an dieser Stelle einfach noch einmal klarstellen, wie meine Arbeitsweise aussieht, was ich verspreche oder nicht verspreche und wie ich mir dabei den Umgang miteinander vorstelle:

    Wunder und Rechtsbeugung sind nicht mein Metier, dafür bin ich stark in der Analyse und im Lesen zwischen den Zeilen. Ich möchte nicht mit dem deutschen Recht kollidieren und mich nachhaltig strafbar machen, sondern suche den Weg immer im rechtlich vorgegebenen Rahmen. Bei der Bewertung von Konzepten bin ich ehrlich und werde nie schwarz für weiß erklären, auch wenn es der Kundschaft nicht passen sollte! Ich bin nicht allwissend und muss mich manchmal auch erst extern befragen, um keinen Fehlinformationen in die Welt zu setzen, die möglicherweise wirtschaftliche Schaden anrichten! Ich begegne den Menschen grundsätzlich mit Respekt und Höflichkeit und freue mich, wenn dies entsprechend erwidert wird. Das sollte eigentlich normal sein und ist es in der Regel auch: alle bisher wahrgenommenen Termine (und es waren wahrlich nicht wenige) waren angenehm und in den meisten Fällen auch konstruktiv. Eine krasse Ausnahme bestätigte so einfach die Regel!

    Ich gebe in der Sache natürlich weiter Gas und werde Sie hoffentlich auch weiterhin überzeugen können, dass mir Ergebnisse am Herzen liegen und das ich nicht in irgendeiner betrügerischen Weise als „Wanderhure“ herumreise. Der lustige Titel fehlte mir noch!