Schlagwort: Prostitutionsstätte

  • Prostitution 2017 – Unsere Taskforce steht – Einsatzbereitschaft garantiert!

    Prostitution 2017 – Unsere Taskforce steht – Einsatzbereitschaft garantiert!

    Prostitution 2017 - Unsere Taskforce steht - Einsatzbereitschaft garantiert!
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    Prostitution 2017 – Unsere Taskforce steht – Einsatzbereitschaft garantiert!

    Wenn es brennt, braucht man die Feuerwehr! Und wenn überraschende Ereignisse eintreten, sollte man Fachleute in der Hinterhand haben, die tatkäftig einschreiten können, wenn es vor Ort zu akuten Problemen kommt!

    Aus diesem Grund haben wir eine schlagkräftige Taskforce eingerichtet, die ab 1. Juli 2017 einsatzbereit ist und von unseren „Stützpunkten“ Frankfurt/Main und Köln aus operiert! Besonders in NRW sind die Behörden ja bereits sehr aktiv und hier ist nicht mit langem amtlichen „Abwarten“ zu rechnen; ganz im Gegenteil: wie der Fall Herford zeigt, sind die Ordnungsbehörden schon vor dem 1. Juli 2017 äusserst aktiv!

    Unangekündigte amtliche Besuche, Brandschauen, verwirrende Korrespondenz, merkwürdige Ansprache und Hinweise von Polizei und Ordnungsämtern sowie ähnliches mehr, gehören hier zu unseren Aufgaben! – In Deutschland hat man ja zum Glück viele Rechte, die man wahrnehmen kann und sollte! – Äussern Sie sich gegenüber Behörden bitte nur, wenn Ihnen die Tragweite Ihres Handels bewußt ist und lösen Sie nicht aus Versehen Verwaltungsakte aus, die Ihnen möglicherweise schaden! Fragen Sie nach und machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, vor Beantwortung von Fragen Rücksprache zu halten!

    Wir können innerhalb weniger Stunden bei Ihnen vor Ort sein und mit unseren Fachanwälten sehr schnell reagieren, wenn es nötig wird oder nötig erscheint. MH-Consulting hat das Team nochmals deutlich erweitert und den Erfordernissen angepasst!

    Unter dem Zentralruf 0177-2727897 sind wir rund um die Uhr erreichbar, sowohl persönlich, wie auch über SMS und WhatsApp.

    Zwar ist die Lage momentan fast überall noch entspannt, aber das kann sich schlagartig ändern, wenn das neue Prostitutionsgesetz erst einmal gilt und vielleicht wurde auf amtlicher Seite auch ein wenig gepokert, um die Branche im Ungewissen zu lassen. Wer sich in Sicherheit wähnt, ist immer etwas schutzlos und wird dann kalt erwischt! Muss nicht sein, kann aber! Wer dies weiß und beachtet, ist weise und vorbereitet! Glück auf!

  • Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung – Beispiel Kreis Herford

    Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung – Beispiel Kreis Herford

    Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung - Beispiel Kreis Herford
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    Prostitution: NRW startet Gesetzesumsetzung – Beispiel Kreis Herford

    Wenn man, wie ich, täglich das Internet thematisch durchforstet, finden sich zahlreiche Hinweise auf die abwartende Vorgehensweise der Behörden in diversen Bundesländern. Man gibt sich uninformiert, hat angeblich oder sogar nachweislich keine Informationen, kapituliert vorläufig oder vertröstet sogar auf den Herbst. Der Beispiele gibt es viele und manch einer in der Branche kratzt sich verwundert am Kopf! War etwa nicht genug Zeit oder hat man die Angelegenheit absichtlich vertrödelt?

    Wenn ich nun eine aktuelle Meldung der „Neuen Westfälischen“ betrachte, so zeigt sich in Deutschlands größtem Bundesland Nordrhein-Westfalen ein völlig anderes Bild:

    Der Kreis Herford in Ostwestfalen hat die Betreiberinnen und Betreiber der lokalen Prostitutionsstätten bereits katalogisiert und Anfragen an diese versendet: Stammdaten und Baupläne wurden nach Aussage des zuständigen Kreisdirektors schon angefordert und dies zu einem Zeitpunkt, wo das neue Gesetz noch gar nicht gilt!

    Ostwestfälische Gründlichkeit, die deutlich macht, dass der Kreis Herford den Vorgaben des Landes NRW folgt und das dabei die Meldefrist für Alt-Betreiber, die bis zum 1. Oktober 2017 reicht, scheinbar kein Rolle spielt! Nun ja, baurechtlich gibt es diese Frist ja auch nicht und so kann die Behörde frühzeitig Fakten schaffen!

    Der Kreis Herford rechnet zwar lediglich bei 5 von 30 Betrieben in der Region mit Problemen, doch diese Einschätzung ist natürlich lediglich eine Prognose ohne Aktenprüfung. Rechnerisch sind 5 von 30 fast 20% und da ist dann jeder fünfte Betrieb!

    Es ist also schon Druck im Kessel und ich werde in den kommenden Tagen einmal bei meinem Kooperationspartner von OWL-Erotik nachfragen, ob er die amtlichen Erfassungsbögen bereits gesehen hat und von seinen Werbekunden diesbezüglich informiert wurde. Ich hatte ja im Frühjahr ein Seminar in Herford und kenne dementsprechend die Gesichter zu den Betrieben.

    Den Betroffenen rate ich an dieser Stelle, beim Ausfüllen der Formulare vorsichtig zu sein, da man sich sofort im Verwaltungsakt befindet und es sich nicht um irgendwelche lapidare Zettel handelt. Was man erklärt und meldet, hat womöglich ganz erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft des eigenen Betriebes!

    Den Bericht der „Neuen Westfälischen“ finden Sie unter:

    http://www.nw.de/lokal/kreis_herford/herford/herford/21815290_Kreis-kontrolliert-Rotlichtszene.html

  • Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!

    Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!

    Prostitution: Überraschung - Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!
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    Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!

    Achtung: Informations-Update – Bayern vernachlässigt doch nichts! – Stand: 02.07.17:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/02/prostitution-bayern-2/

    Nach und nach trudeln in meinem Postfach amtliche Merkblätter ein, die bisweilen jede Stadt und jede Kommune selbst verfasst. Da wird dann aus dem Gesetz zitiert, aber auch bisweilen eine eigene Auslegung vorgelegt, die man dann durchaus kritisch prüfen sollte.

    Heute habe ich ein solches Informations-Dokument aus dem schönen Bayern erhalten, wo ja angeblich alles so streng reglementiert ist und wo Behörden in der Regel keinen Spaß verstehen sollen? So sagt es die bekannte Legende nun einmal!

    Die vorliegende selbstgegebene Verordnung, ist jedoch viel harmloser, als die, die man aus NRW bereits kennt. Überraschung! In der bayerischen Stadt will man nämlich keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung vorgelegt bekommen und dies deutet auf eine Fortsetzung der
    Duldung hin, die z.B. in NRW ausgeschlossen erscheint.

    Bayern ist also liberaler als NRW? Will man ja kaum glauben … ist aber zumindest bislang so.
    Dass dürfte die Betreiber freuen, die schon mit dem unangenehmen Besuch des Bauamts gerechnet hatten, der nun wohl eher nicht erfolgen wird? Klingt zumindest so!

    Damit niemand bei der Stadt, deren Verordnung ich aufmerksam gelesen habe, durch meine Kommentierung verwirrt oder inspiriert wird, nenne ich den Ortsnamen wohlweislich nicht, damit ein Dokument, mit dem man gut leben kann, nicht doch noch neu überdacht wird.

    „Gott mit Dir, Du Land der Bayern!“

    Es muß nicht immer schlecht sein, was das Team Seehofer fabriziert und manchmal sind lokale Behörden wohl doch in der Lage, eine Situation zu überblicken und eben einen gewissen Weitblick zu bewahren.

    „Geht doch, mit einem gewissen guten Willen!“

    Nun wollen wir nicht voreilig jubeln, aber wir können hier durchaus eine positiv Tendenz erkennen und harren einfach mal den Dingen, die da noch kommen. Vorsichtige Entwarnung!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/27/polizeiinformation-regensburg/

  • Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Prostitution - Verordnung Schleswig-Holstein - Zentralstelle in Neumünster
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    Prostitution – Verordnung Schleswig-Holstein – Zentralstelle in Neumünster

    Der BSD e.V. (Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen) hat kürzlich eine Stellungnahme zur Landesverordnung zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes Schleswig-Holstein veröffentlicht und zu den dortigen Plänen Stellung bezogen.

    Schleswig-Holstein will in Neumünster eine Zentralstelle für die Sexworker-Registrierung einrichten, was für die betroffenen Damen und Herren natürlich nicht optimal ist, da Reisen notwendig werden und so der „betriebliche Alltag“ unterbrochen werden muss. Dafür soll der ungeliebte Ausweis aber kostenlos sein.

    Offensichtlich handelt es sich bei dem Erlaß des Landes Schleswig-Holstein noch um ein Geheimpapier, da ich es trotz intensiver Google-Recherche und mit Dokument-Suche auf dem Server der Landesregierung bislang nicht finden konnte. Aber ich vertraue hier dem Team des BSD um Stephanie Klee, die für seriöse Arbeit bekannt ist und ja keine Stellungnahme hätte verfassen können, wenn das Dokument nicht vorgelegen hätte!

    So lassen wir diese Information einfach einmal als Kurzmeldung so stehen und ergänzen diese dann zu einem späteren Zeitpunkt um weitere Informationen und um einen Download des Dokuments, sobald dieses für die Öffentlichkeit verfügbar ist.

    Also haben jetzt Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein konkrete Pläne beschlossen und vorgelegt. Der Rest (also 13 weitere!) üben scih in selbstgewählter Geduld, bei der man eben nicht so schnell ins schwitzen gerät. Runde Tische und Arbeitskreise sind ja eine schöne Sache, aber die Betroffenen wollen und müssen langsam wissen, was wann, wie und wo zu tun ist. Es gibt nämlich nichts schlimmers, als Ungewißheit und das erst recht, wenn es möglicherweise um die eigene Existenz geht.

    Diejenigen, die ohnehin mit dem neuen Gesetz kollidieren werden, freuen sich natürlich über jegliche Verzögerung; die anderen, die sich vorbereiten möchten, werden vertröstet und wissen einfach immer noch nicht, was auf sie zukommt. Das ist sehr unerfreulich und nicht typisch deutsch!

  • Prostitution – Stuttgart hat einen Plan – Umfangreiche Bordellschließungen!

    Prostitution – Stuttgart hat einen Plan – Umfangreiche Bordellschließungen!

    Prostitution - Stuttgart hat einen Plan - Umfangreiche Bordellschließungen!
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    Prostitution – Stuttgart hat einen Plan – Umfangreiche Bordellschließungen!

    Nach und nach trudeln aus diversen Orten der Republik ausschlußreiche Meldungen ein, wie mit existenten und oftmals nur geduldeten Bordellbetrieben zukünftig ordnungsrechtlich umgegangen werden soll. Das neue Prostitutionsgesetz wird dabei zum Anlaß genommen, das „Rotlicht als solches“ zu überprüfen.

    Aktuell berichtet die „Stuttgarter Zeitung“ über die  aktuellen Pläne in der Landeshauptstadt, wo seit vielen Jahren Auswüchse vermeldet wurden. Zweckentfremdeter Wohnraum und ein unübersichtlicher störender Strassenstrich in der Altstadt waren wiederholt Gegenstand von Beschwerden und Debatten. Einige illegal errichtete „Betriebe“ wurden bereits geschlossen!

    Nun ist eine neue Großoffensive der Stadt geplant, bei der im Rotlicht-Viertel Leonardstrasse und Weberstrasse von 14 Betrieben nur noch 5 übrig bleiben sollen. Dabei wird der recht markige Spruch „Im Rotlicht sollen die Lampen“ ausgehen verwendet, der eine klare Tendenz zeigt und der die Bordellbetreiber in Stuttgart warnen sollte! Ausserhalb des Rotlicht-Viertels soll es nach dem Willen der Stadt überhaupt keine Prostitution mehr geben und so ist die Wohnungsprostitution in anderen Vierteln der Stadt ebenfalls massiv bedroht!

    Da eine Duldung keinen Bestandsschutz garantiert, werden sich sicherlich viele Betreiber wundern, wenn nach Jahren der unbehelligten Arbeit, demnächst unangenehme amtliche Post im Briefkasten landet. Zwar gibt es vielfältige Rechtsmittel, deren Erfolg aber fragwüdig sein dürfte. Damit gewinnt man in der Regel etwas Zeit, aber dies taugt natürlich nicht für
    eine langfristige unternehmerische Perspektive!

    Wenn die Stadt nun, wie bereits angedeutet, Veränderungssperren beschließt, sind Neuansiedlungen von Bordellbetrieben zukünftig ausgeschlossen! Stuttgart wird dem schwäbischen Saubermann-Image damit gerecht und will im Ergebnis die nicht ganz zu vermeidende Prostitution auf ein minimales erträgliches Maß zurückdrängen.

    Die Stadt zeigt klare Kante, was sie momentan von vielen anderen Städten und Gemeinden unterscheidet, wo eher die Wankelmütigkeit siegt oder wo man sich einfach nicht mit dem Thema auseinandersetzen will!

  • Presse – Frankfurter Rundschau – Zahlen zur Prostitution in Frankfurt/Main

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    Presse – Frankfurter Rundschau – Zahlen zur Prostitution in Frankfurt/Main

    In einem aktuellen Interview der Frankfurter Rundschau mit dem Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer (Die Grünen) vom 14. Mai 2017, kamen die statistischen Zahlen zur Prostitution in der Bankenmetropole Frankfurt am Main zur Sprache:

    In Frankfurt existieren demnach 18 Laufhäuser und Großbordelle, 70 sogenannte Terminwohnungen, 40 Escort-Services und 6 Anbahnungsstätten für gleichgeschlechtliche Kontakte (Regenbogen-Saunas). Es soll ca. 2000 Frauen und 800 Männer geben, die in der Stadt der Sexarbeit nachgehen, wovon etwa 600 bereits vor Einführung des neuen Gesetzes freiwillige Beratungsangebote und auch kostenlose Untersuchungen in Anspruch nehmen.

    Diese Beratungsangebote will die Stadt nun ausweiten und womöglich ein Beratungs-Büro im Frankfurter Bahnhofsviertel anmieten, um nah am städtischen Brennpunkt zu sein, wo eben auch Migrantinnen in großer Anzahl ihrem Gewerbe nachgehen. Wenn dies so geschehen würde, wäre die amtliche Beratungsstelle eine direkte Konkurrenz zum Verein Dona Carmen e.V., der ja auch am Bahnhof residiert, aber eben andere Interessen vertritt, die nicht zum Konzept der Stadt passen. Ausserdem ist die zu bescheinigende Gesundheitsberatung ab dem 1. Juli 2017 ohnehin amtlichen Stellen vorbehalten, die stempeln dürfen. „Private“ Bescheinigungen sind nicht zulässig und daher kommen Sexworkerinnen und Sexworker an der behördlichen Beratung nicht vorbei, wenn sie zukünftig der Sexarbeit weiter legal nachgehen wollen.

    Ohne Beratung keine Bescheinigung, ohne Bescheinigung kein Huren-Pass!

    Gesundheitsdezernet Stefan Majer macht keinen Hehl daraus, dass er und seine Partei das neue Prostitutionsgesetz in seiner jetzigen Form nicht wirklich als geglückt empfindet. Dennoch wird sein Dezernat das Gesetz natürlich umsetzen und dabei auch eigene Akzente setzen. Majer kritisiert, dass es von Seiten des Gesetzgebers keine konkreten Ausführungsbestimmungen gibt und sich die Städte und Gemeinden hier allein gelassen fühlen.

    Es riecht auch am Main nach Improvisation und wachsen an der nicht einfachen Aufgabe! Aber als Prostitutions-Metropole mit Geschichte, hat Frankfurt am Main umfangreiche Erfahrungen mit dem Thema als solches und wird die Anforderungen sicher meistern. Nicht von jetzt auf gleich, aber ganz sicher in absehbarer Zeit!

    Den kompletten Artikel finden Sie unter:

    http://www.fr.de/frankfurt/prostitution-dieser-zwang-zerstoert-vertrauen-a-1278671

  • Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine
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    Prostitution: Ämteranfragen, Bauprüfung, Steuer, Formulare und Termine

    Tick-Tack: die Uhr läuft unaufhörlich weiter und in etwas mehr als einer Woche sind wir in der 4-Wochen-Frist bis das neue Gesetz seine Wirkung entfalten wird. Mein Unternehmen MH-Consulting ist momentan stark beansprucht, da bekanntlich „kurz vor knapp“ immer ein gewisser Aktivismus entsteht. Viele Betreiber warten halt gerne bis zur letzten Minute und benötigen dann Hilfe im vermeintlich letzten Moment.

    Ämter-Anfragen bundesweit

    In der kommenden Woche starte ich eine umfangreiche Behörden-Initiative, bei denen ich in allen Städten und Gemeinden, wo ich Kundschaft habe, bei den zuständigen Ämtern nachfragen werde, welche amtlichen Vorbereitungen es bislang gibt und wie und wann man die neuen gesetzlichen Vorschriften umsetzen will. Dies erfolgt „abtrakt“, also ohne Nennung der Kundennamen, um eben keine „schlafenden Hunde“ zu wecken. Mir ist aber wichtig, frühzeitig zu wissen, wie die lokalen Autoritäten ticken und womit im Einzelfall zu rechnen ist.

    Aktuelles Thema: Bauprüfung

    Nachdem in Nordrhein-Westfalen für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten eine Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung beim Antrag auf die Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nun durch Verodnung obligatorisch ist, also zwingend vorliegen muß, kann eine vorzeitige Nutzungsänderung u.U. notwendig werden. Die Umwandlung von privater zu gewerblicher Nutzung ist in einigen Fällen möglich, allerdings ist vielen Kollegen nicht klar, welche besondere Anforderungen hier baulich anfallen. Zum Glück haben wir bei MH-Consulting Experten für diesen Bereich zur Hand, die momentan ebenfalls durch die Republik reisen, um Bestandaufnahmen vorzunehmen. Vorbereitung kann nicht schaden!

    Neue Steuerpflicht / Steuerliche Optimierung

    Für viele Sexworkerinnen ist das Thema Steuerpflicht ein relativ unbekanntes Feld. Wenn nun demnächst eine automatische steuerliche Erfassung im Rahmen der „Anmeldung“ erfolgt, ist guter Rat gefragt, wie man damit umgeht und wie man beispielsweise sein persönliches Kassenbuch führt! – Ausserdem bietet der Schäuble-Erlaß für Zimmervermieter im erotischen Bereich recht umfangreiche Möglichkeiten für Einsparungen, die unser steuerberatender Partner aus Oberhausen gerne erläutert! – Sprechen Sie uns an!

    Formulare, Formulare …

    Unsere interne Formularabteilung arbeitet seit Wochen unaufhörlich: Musterverträge für „Mitarbeiterinnen“, die keine sein dürfen, werden ebenso vorbereitet wie Muster-Kasenberichtsvorlagen und formulare für die Betriebsorganisation. Diese Unterlagen müssen natürlich von unseren Experten und Partnern untersucht und abgsegnet werden. Wir wollen schließlich Material zur Verfügung stellen, mit dem man nicht Schiffbruch erleidet! Spätestens zum 10. Juni 2017 soll alles fertig sein!

    Terminsituation im Juni 2017

    30 Tage, 30 Städte? Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht, aber im Rahmen der Mandantenbetreuung ist der Terminkalender im Juni 2017 bereits prall gefüllt. Unser Bauxperte ist stark nachgefragt, unser Steuerberater hat wenig Luft und ich selbst unterstütze eine beachtliche Anzahl von Kundinnen und Kunden bei der Konzepterstellung. Es wird noch mindestens ein weitere Informationsseminar geben und es stehen vielfältige Aufgaben an, bevor der Kalender den 1. Juli 2017 erreichen wird! Ich bitte daher an dieser Stelle Neukunden um Verständnis, dass „allgemeine Informationstermine“ momentan einen gewissen Vorlauf erfordern!

    MH-Consulting und Howard Chance geben weiter Gas! – Versprochen!

  • Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Prostitution 2017 - Aktuelle Beobachtungen - Rechtsprechung versus Wahrnehmung
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    Prostitution 2017 – Aktuelle Beobachtungen – Rechtsprechung versus Wahrnehmung

    Je näher der 1. Juli 2017 rückt, desto „unsicherer“ fühlen sich die Betreiberinnen und Betreiber von Bordellbetrieben bundesweit und diverse neue „Erlasse“, wie sie beispielsweise kürzlich in NRW erfolgt sind, gießen hier weiteren Brennstoff ins bislang schwach lodernde Feuer. Auf manchen Seminaren wird der absolute „Untergang“ verkündet, in einigen Städten versprechen amtliche Mitarbeiter der „unteren Ebenen“ eine gewisse „Flexibilität“, die man aber durchaus als strafbare „Rechtsbeugung“ werten kann und die man nur auf angewandte Unwissenheit zurückführen kann.

    Die Lage ist jedenfalls mehr als kompliziert und in vielen Fällen nicht mehr zu überblicken!

    Nordrhein-Westfalen hat, wie ich bereits berichtet habe, Richtlinien erlassen, nach denen die Behörden vor Ort agieren sollen, wobei sich hier aber die berechtige Frage stellt, ob die Behörden dies auch unbedingt „müssen“? In Berlin haben Gerichte unter dem Eindruck des Prostitutionsgesetzes von 2002 einige Bordelle in Wohnhäusern „erlaubt“, wenn diese nicht störend, auffallend oder jugendgefährdend waren. Anderenorts wurden von Gerichten sogar „Sperrgebietsverordnungen“ im Einzelfall aufgehoben, um beispielsweise die persönliche Wohnungsprostitution zu ermöglichen! Nachdem der Bundesgerichtshof unlängst entschieden hat, dass bordellartige Betriebe nicht mehr als „Vergnügungsstätten“ zu betrachten sind, wurden baurechtliche Bestimmungen angepasst oder eben auch nicht!

    Wir befinden uns in einer Widersprüchlichkeit, die man kaum noch begreifen kann und sind damit auf dem Weg zu einer Unmenge von Einzelfall-Entscheidungen, die in 2017 oder auch später amtlich und gerichtlich zu klären sein werden. Deswegen ist es mir wichtig, auf diese Umstände hinzuweisen und dvor zu warnen die Flinte zu früh ins sprichwörtliche Korn zu werfen, da dazu möglicherweise kein Anlaß besteht! Ohne intensive Prüfung geht gar nichts, aber manchmal gibt es zum Abwarten erst einmal keine sinnvolle Alternative!

    Mein Team und ich sind an den verschiedensten Orten des Republik im Einsatz, um Möglichkeiten und Gegebenheiten zu prüfen und gewisse Prognosen zu wagen, in der Hoffnung das unsere Logik den amtlichen Erfordernissen entspricht.

    Der Mai ist ein weiterer Reisemonat, bevor dann im Juni die erste Intensivphase der Konzepterstellungen ansteht, die viel Zeit und Kraft erfordert. Alle Gebiete der Republik werden im laufenden Monat noch besucht, bevor dann im Juni umfangreiche Kundenpflege ansteht. Wir geben Gas … im Sinne der Sache!

  • Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Prostitution 2017 - Baurecht - NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!
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    Prostitution 2017 – Baurecht – NRW fordert Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung!

    Für die Umsetzung des neuen Prostitutionsgesetzes hat das Land NRW Ende April ein Merkblatt für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten vorgelegt, das recht brisante Details enthält und die das neue Gesetz in einigen Teilaspekten sogar noch „erweitern“, in dem für die Konzessionierung Unterlagen verlangt werden, die im Gesetzestext nicht ausdrücklich genannt sind.

    Bei meinem Lieblingsthema „Baurecht“ sind für die notwendige Konzessionierung bis spätestens 31. Dezember 2017 eine Baugenehmigung / Nutzungsgenehmigung für die Prostitutionsstätte mit Zeichnungen einzureichen!

    Hier entstehen dann die schon früher angedeuteten Mega-Probleme für geduldete Objekte, die eben alles haben, nur keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung. Es ist fraglich, ob sich Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen über diese vorgegebene Systematik „hinwegsetzen“ können oder werden. Hier sind Gespräche notwendig, die ich für meine Klienten in NRW natürlich frühzeitig führen werde.

    Das Land NRW deutet an, die Übergangsfristen bis Ende des Jahres zu gewährleisten und dies wird dann – natürlich auf freiwilliger Basis und ohne rechtlichen Anspruch darauf – hoffentlich auch für die baurechtlichen Fragen gelten?

    In jedem Fall werden in aussichtsreichen Fällen „Nutzungsänderungen“ und ähnliche Genehmigungen im Sommer / Herbst 2017 notwendig werden, da man ja auf anderem Weg die für die Konzession notwendigen Unterlagen nicht erhalten kann. Im Ergebnis wird dies für NRW heissen:

    Keine Bau- oder Nutzungsgenehmigung = keine Konzession!

    Während im Gesetzestext von einer formellen stellungnahme des lokalen Bauamtes ausgegangen werden konnte, ist die nun  vorgeschriebene Bau-/Nutzungsgenehmigung kein Nicken, sondern ein höchst anspruchsvolles amtliches Dokument!

    In Zusammenarbeit mit unseren Bauexperten und Architekten arbeiten wir natürlich bereits an Lösungen und bereiten uns auf die neuen Notwendigkeiten vor!

    Ein wichtiger Hinweis zum Schluß: diese Regelungen gelten momentan nur für NRW und können nicht einfach auf die anderen Bundesländer übertragen werden! Hier könnten Dingen u.U. „anders“ angegangen und gelöst werden! Puh, wer blickt da überhaupt noch durch?

    Das Merkblatt des Ministeriums finden Sie als PDF unter folgendem Link:
    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/merkblatt_betreiber-nrw.pdf

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/

  • Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Prostitution 2017 - Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise
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    Prostitution 2017 – Der Mai ist gekommen: Dona, Tsunami, Ämterkrise

    Tropische Stürme und Meeresbeben sind in unseren Breitengraden zum Glück recht unbekannt. Dennoch ist der „Tsunami“ eine gute Metapher für das, was auf die deutsche „Prostitutionsbranche“ momentan zu rollt: erst stürmt und grummelt es etwas und schließlich setzt ein Beben ein, bei dem leider kaum ein Stein auf dem anderen bleibt!

    Seit der Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes sind nun 8 Monate vergangen, in denen viel diskutiert wurde und in denen die Branche darauf hoffte, dass ein solches Gesetz keinen „Bestand“ haben würde. Einige verlassen sich nach wie vor auf „Dona Carmen“, deren initiierte Verfassungsbeschwerde immer noch „auf dem Weg“ ist.

    In Karlsruhe „eingegangen“ ist sie (noch) nicht und das zeitliche Ziel ist wohl eher offen!

    Nun mag man meine süffisante Anmerkung gerne als „Howarsche Posse“ verstehen, doch habe ich bislang mit den meisten Einschätzungen immer recht nahe an der Wahrheit gelegen, wenn es eine solche denn überhaupt gibt!

    Was machen nun die „Dona-Jünger“, wenn es den Eilantrag nicht gibt und das Schicksal nun einfach so seinen Lauf nimmt?

    Mir wurde zugetragen, dass „Dona“ nun auf Durchhalteparolen setzt und die Kundschaft auf Durststrecken vorbereitet, die im Einzelfall aber eben prompte Existenzvernichtung bedeuten können. Die Ämter warten sicher nicht, bis in Karlsruhe in einigen Jahren eventuell einige Beschwerdepunkte Erfolg haben. Hier fällt mir der Kamelzüchter ein, der ein totes Kamel mit Vitamintabletten füttert und der Chefarzt im Kreißsaal, der erfreut verkündet:

    „Schönes Kind … leider tot!“

    Der politische Ansatz der Frankfurter Aktivisten ist durchaus richtig, löst aber im hier und jetzt überhaupt keine gegenständlichen Probleme und konkrete „Konzepte“ sind in der Elbestrasse Fehlanzeige! Würde man solche Konzepte entwickeln, wofür wahrscheinlich die Zeit fehlt, wäre dies womöglich auch ein Verrat an den eigenen Zielen?

    Egal: Gesetz Nr. 1 – Jeder macht seins!

    Reisen wir in unserem Bericht vom Frankfurter Bahnhof mal virtuell nach Bonn, wo in der vergangenen Woche eine große Infoveranstaltung zum neuen Prostitutionsgesetz stattgefunden hat, an dem auch Kunden von MH-Consulting teilgenommen haben.

    6profis und der erwartete Tsunami

    Die dortige Expertenrunde, die von den engagierten Kollegen der 6profis eingeladen worden war, richtete eindringliche Appelle an die Seminarbesucher und führte dabei wohl den zu erwartenden „Tsunami“ ein, den der Kollege Thomas Meyer (Berlin Intim) im März analog mit „Meteoriten-Einschlag“ beschrieben hatte. Die Vorträge müssen dabei große Wirkung gehabt haben, da noch am Abend des Bonner Seminars aufgeregte Anrufe bei mir eingingen.

    Nun bin ich ja auch oft als „Schwarzmaler“ bezeichnet worden und in der Tat gehört die Übertreibung manchmal zum Handwerk, um eben für Dinge zu sensibilisieren. Ich habe mir jedoch die all zu markigen Feststellungen ein wenig abgewöhnt, da hier nicht hilfreiche Aufregung entsteht, die vorallem die „Mädels“ dann nicht mehr ruhig schlafen lässt!

    Wenn man sich dann spekulativ schon mit dem Almosentopf am Bahnhof wähnt, ist man zu konstruktiver Arbeit nicht mehr in der Lage!

    Die „amtlichen Möglichkeiten“, die unsere Gesetzgebung bietet, werden sehr vielfältig sein und bei Seminaren (auch bei meinen) zeigt man eben die umfangreiche Gefahren auf, wobei oft nur Teilaspekte für die Einzelne oder den Einzelnen relevant sein dürften. Wenn man nun die geballte Information verdauen muß, entsteht schnell der „overkill“ und die deprimierte Grundhaltung. Man sollte dabei nicht vergessen, dass fast jeder Fall lokal und als Einzelfall betrachtet werden sollte. Dazu empfehlen wir grundsätzlich unsere Expertenbetrachtung und die 6profis werden ähnlich verfahren.

    Nicht nur die Betreiber von Prostitutionsstätten sind in der Krise, auch bei den Ämtern wird geschimpft und diskutiert, weil man der Umsetzung in die Praxis nicht wirklich nahe ist. Aber die Probleme werden „irgendwann“ dort gelöst sein und „amtliche Existenzen“ werden auch nicht zerstört. Da lebt es sich einfach etwas beruhigter!

  • Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Prostitution 2017 - Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf - Vorsicht!
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    Prostitution 2017 – Behörden-Aktionismus in Krefeld und Düsseldorf – Vorsicht!

    Ich war in dieser Woche wieder zu diversen Beratungsterminen unterwegs und bin dabei mehr oder weniger zwangsläufig mit „Behörden-Aktionismus“ konfrontiert gewesen, der u.a. auch Kundinnen und Kunden meiner Beratungsgesellschaft betroffen hat!

    Krefeld … auf dem Weg zu Recht und Ordnung? – Vorsätzliche Nötigung durch amtliche Diener?

    Aus Krefeld wurde mir von einem „Überfall“ der Ordnungsbehörden berichtet, bei denen sich um die 10 amtliche Personen fast gewaltsam Zutritt zu einer Hostessen-Wohnung verschafften, um der dort angemeldeten (!) Mieterin richtig Druck zu machen: neben der Aufforderung, die Wohnung umgehend zu verlassen, wurde jegliche Form der Prostitution mit mündlicher Androhung von Bußgeld verboten und als Krönung wurde mit Einsatz eines Drogenspürhundes gedroht und abschließend Zwangsprostitution unterstellt!

    Wenn eine „Meldeadresse“ vorliegt, kann man unmöglich der eigenen Wohnung verwiesen werden, da Wohnraum grundgesätzlich hohen Schutz genießt. Auch die Prostitution kann in der eigenen Wohnung nicht untersagt werden, wenn nicht Jugendgefährdung oder konkrete abzuwendende Gefahren für die öffentliche Ordnung vorliegen. Ein Skandal, wenn Leute vom Amt sich nicht ausweisen und sich wie üble Bahnhofs-Zuhälter benehmen! Willkür im Amt ohne jegliche rechtliche Grundlage!

    Sollte sich die „Routine-Kontrolle“ wirklich so gestaltet haben, muß man von schwerer Nötigung, Hausfriedensbruch und schwerem dienstlichen Fehlverhalten sprechen und die zuständige Staatsanwaltschaft sollte unbedingt eingeschaltet werden! Doch: unabhängige Zeugen sind leider Mangelware und so muss ich die Angelegenheit natürlich mit dem Fragezeichen versehen!

    Düsseldorf macht mobil … Einbestellungen und Hausbesuche!

    Die Landeshauptstadt gibt bereits Gas und eine emsige Mitarbeiterin des Düsseldorfer Ordnungsamtes mit spanischem Namen, hat bereits Dutzende von Wohnungsbordellen besucht und Betreiberinnen zum Teil bereits ins Amt einbestellt, um auf das neue Prostitutionsgesetz hinzuweisen und die möglichen Auswirkungen zu skizzieren.

    Zwar waren die mir zugetragenen Gesprächsinhalte mitunter etwas einseitig angelegt, in wichtigen Details auch durchaus strittig hinterfragbar, aber zumindest gab es keine wirklich negative Tendenz, die auf besonderen „politischen Willen“ hindeuten könnte, aber es wurde deutlich, dass Düsseldorf baurechtliche Mängel mit einfach weiter dulden wird, sondern dass
    die Genehmigungsfähigkeit von Prostitutionsstätten hier ganz sicher auch durch die bauamtliche Brille gesehen werden wird!

    Mögliche Kompromisse wurden durchaus angedeutet, ob man dies aber im Zweifelsfall schriftlich bestätigt bekommt, zweifle ich stark an, weil dies als dienstliches Vergehen gewertet werden dürfte! Düsseldorf hat der Prostitution nicht den Kampf angesagt, wird aber in jedem Fall mit dem neuen Gesetz regulierend eingreifen! Besonderr Nachlässigkeit ist nicht zu erwarten! Düsseldorfer Betreiber: aufgepasst!

  • Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    Prostitution 2017 - Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 - Vorbereitung!
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    Prostitution 2017 – Das Schriftformerfordernis ab dem 1. Juli 2017 – Vorbereitung!

    § 126 BGB verordnet Schriftform für Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte. Diese Regelung gilt nun auch für das neue Prostitutionsgesetz 2017: Im § 26 des ProstSchG wird darauf hingewiesen, dass alle Vereinbarungen mit Sexworkern zukünftig in Textform abgefasst werden müssen!

    Diese Regelung sieht keine Übergangsfristen vor: die Betreiber müssen die erforderlichen Unterlagen ab dem 1. Juli 2017 erstellen und den Behörden dann jederzeit vorweisen können! Verstösse gegen diese Vorschrift, können folglich sofort geahndet und mit Bußgeld belegt werden!

    Was muss oder sollte nun alles vertraglich festgelegt und dokumentiert werden?

    1. Mietvertrag für Zimmer oder Raumnutzung zwischen Betreiber und Sexworker

    Auf Grundlage dieses Vertrags, kann die „Übervorteile“ oder eine sonstige unzulässige „Ausbeutung“ nachgewiesen oder eben widerlegt werden. Das Dokument muss mit dem Betriebskonzept und mit dem neuen Gesetz konform sein und wird bei strittigen Fragen sicher für die amtliche Beurteilung herangezogen.

    2. Gegenzeichnung der Hausordnung inklusiv Anerkennung der Kondompflicht etc.

    Sexworker sind zukünftig vom Betreiber auf die einzuhaltende Kondompflicht und auf Werbeverbote hinzuweisen. Hierzu ist die Erstellung einer Hausordnung sinnvoll, die dann von allen im Betrieb tätigen Sexworkern unterschrieben werden sollte. Zusätzlich sollten Informationsschriften ausgehändigt werden, aus denen die Sexworker die Anschriften von Beratungsstellen und zuständigen Behörden entnehmen können.

    4. Dokumentation „Huren-Ausweis“

    Es ist Buch darüber zu führen, welche Damen (und möglicherweise Herren) im Betrieb tätig sind und die „Huren-Ausweise“ müssen überprüft und dokumentiert werden. Personen, die nach dem 1. Juli 2017 „einsteigen“ dürfen nur arbeiten, wenn sie den gültigen Ausweis vorlegen und wenn dieser für den Ort auch gilt!

    Bei allen „Bestands-Sexworkern“ (also Personen, die schon vor dem 1. Juli 2017 tätig waren) empfiehlt sich die Einholung einer

    5. Eidesstattliche Versicherung zum „Huren-Pass“ und zur Übergangsregelung

    Hierin erklärt die Sexworkerin / der Sexworker, dass sie bzw. er bereits vor dem 1. Juli 2017 in der Sexarbeit tätig war, die Pflicht zur Registrierung kennt und die Übergangsregelung in Anspruch nimmt. Hiermit ist der Betreiber bis zum 1. Januar 2018 auf der sicheren Seite!

    4. Quittierung / Dokumentation der Zahlungsvorgänge zwischen Betreiber und Sexworker

    Es ist ein Kassenbuch mit Zahlungen vom Sexworker an den Betreiber und umgekehrt zu führen, das täglich geführt werden soll und das im Betrieb grundsätzlich zu Kontrollzwecken vorliegn muss. Über alle Zahlungen sind wechselseitig Quittungen zu erstellen!

    Alle Kundinnen und Kunden von MH-Consulting, die uns mit Konzeptentwurf und beratender Begleitung beauftragt haben, erhalten für diese Zwecke im Mai / Juni 2017 vorbereitete Muster-Formulare für die interne betriebliche Organisation, die hoffentlich ausreichend hilfreich sein werden.

    Der Staat fordert Transparenz und aus Bordellwirten werden am Ende noch staatlich geprüfte
    „Bordell-Fachwirte“, wie es der Zentralrat der Luden bereits forderte. Ein wenig Bürokratie schadet ja nie, kann aber auch jede Menge gesunder Nerven rauben! – Glückwunsch!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/12/15/prostitutionsgesetz-abschnitt-4-pflichten-des-betreibers/