Schlagwort: Prostitutionsstätte

  • Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Kölle is en Jeföhl - ProstSchGesetz - Stadt Köln deutet Kulanz an!
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    Kölle is en Jeföhl – ProstSchGesetz – Stadt Köln deutet Kulanz an!

    Nach einem aktuellen Bericht der Internetzeitung report-k.de vermutet die Stadt Köln zwischen 1.500 und 5.000 Sexworker(innen) in ihrem Zuständigkeitsbereich, kennt rund 200 Bordellbetriebe, schätzt aber, dass es eine Dunkelziffer von 500 Betrieben gibt! Das sind recht ungenaue Zahlen und gerade die Zahl von 500 Betrieben scheint mir sehr hoch gegriffen, es sei denn man bewertet jede Hobbyhure oder Kaufmich-Dame in der Stadt als betriebliche Einheit. Richtig zu wissen scheint man es in Köln wohl nicht, denn sonst wären die Spannen bei den Zahlen nicht so erheblich.

    Dies ist recht erstaunlich, da man in Köln ja seit vielen Jahren „Sexsteuer“ erhebt und die Annoncen in den Werbeportalen schon lange intensiv auswertet werden, um neue „Steuerzahlerinnen“ zu generieren. Aber womöglich fehlt für eine umfangreiche und ständige Kontrolle einfach das städtische Personal und „Knöllchen-Schreiben“ ist wahrscheinlich viel ertragreicher, als Wohnzimmer für die lokale Steuer zu vermessen?

    Der Internetzeitung hat die Stadt Köln mit Stand vom 5. Juli 2017 scheinbar erklärt, dass bislang keine Sexworkerin und kein Bordellbetrieb beim Amt vorgesprochen hat, um behördliche Prozesse zum neuen Prostitutionsgesetz in Gang zu setzen. Diese Behauptung kann so nicht stimmen, da ich Mandantschaft in Köln habe, die bereits den Kontakt gesucht hat, aber recht lapidar auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen wurde. Logisch: wenn man wirksam abgewimmelt hat, kam es zu keinem „Verwaltungsakt“!

    Probleme gibt es in Köln beispielsweise mit „alten“ Bauakten von erotischen Betrieben, die teilweise nicht auffindbar sind. Wer hilft suchen? Spaß!

    Sehr erstaunlich finde ich die folgende zitierte Aussage der Stadt Köln:

    „Bei dem Gesetz handelt es sich in erster Linie um eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Prostituierten und nicht um ein ordnungsbehördliches Kontrollgesetz. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten wird das Amt für öffentliche Ordnung aber nach und nach temporäre Kontrollen von Prostitutionsbetrieben aufnehmen.“

    Hier hat man den Gesetzestitel und wohl auch den Inhalt leicht bis schwer falsch gelesen, denn im Titel steht die „Regulierung“ vor dem „Schutz“ und in Fachkreisen ist es völlig unstrittig, dass es viel weniger um Schutz, als um Kontrolle geht. Geschätzte 80% des Inhalts sind Kontroll- und Regulierungsanordnungen und das kann man sicher nicht übersehen, wenn man keine „kölsche Brille“ aufsetzt oder zuviel vom lokalen Bier nascht. Merkwürdig!

    Wenn die Aussage der Stadt Köln, wo diese auch immer dokumentiert sei, aber einen „politischen Willen“ ausdrücken sollte, wäre dies für die Branche in Köln eher erfreulich, denn dann kann und darf man hoffentlich mit einer „milden Umsetzung“ rechnen, bei der die 5 schon mal gerade sein kann, was ja schon mal vorgekommen sein soll.

    Nun sollte man sich in der Gegend nicht vorschnell persönlich froh machen und ich werde die Aussage in den kommenden Wochen in Köln einmal „politisch prüfen“ und meinen Radar in dieser Richtung etwas schärfer stellen!

    https://www.report-k.de/Koeln-Nachrichten/Koeln-Nachrichten/1.500-bis-5.000-Prostituierte-in-Koeln-wie-setzt-die-Stadt-das-Prostitutionsschutzgesetz-um-79964

  • Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Zwischenstopp Berlin - Besuch bei Freunden und Kollegen - Spontan
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    Zwischenstopp Berlin – Besuch bei Freunden und Kollegen – Spontan

    Berlin in bekanntlich immer eine Reise wert und da ich hier eine sehr familiäre „Bande“ und auch einige Geschäfts-Freundinnen und -Freunde habe, ist es doch logisch, dass ich zwischen meinen Consulting-Reisen durch die Republik immer mal wieder in der Hauptstadt
    vorbei schaue, auch wenn das Wetter in diesen Tagen leicht trübe ist und das natürlich auch im übertragenen Sinne, wenn man an den Dauerbrenner Prostitutionsgesetz denkt, der ja den laufenden Monat gedanklich sehr prägt.

    Was ist, was bleibt, was kommt? – Diese Fragen stellen sich auch viele Betreiberinnen und Betreiber in der Hauptstadt, von denen ich einige in den kommenden Tag treffen werde: so ist zumindest der Plan!

    Wenn man nun denkt, dass es in der Hauptstadt Schwung beim Thema gibt, der irrt! – Ähnlich wie in Hamburg, Bremen und Hannover, haben es die Behörden überhaupt nicht eilig, zum Ziel zu kommen. Ja, nicht einmal der Start ist konkret im Blick, wenn es um und an die Umsetzung des neuen Gesetzes geht! Wer in Berlin bislang fragte, wurde vertröstet, da die Infrastruktur noch nicht steht und man wahrscheinlich auch noch keine Formular hat. Ohne Formular eben kein Antrag und außerdem ist ja Ferienzeit!

    So gedanklich gemütlich sehen es die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten natürlich keineswegs, da hier ja mittelfristig Existenzen auf dem Spiel stehen!

    Da der „politische Wille“ nicht erkennbar ist, bleibt man im Reich der Spekulationen: hat mein Betrieb Bestand, sind die Ämter „flexibel“ oder wird die ganze Fülle der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um möglichst viele „rote Birnen“ aus der Fassung zu drehen?

    Allgemeine Standards und Vorgehensweisen, die bundesweit einheitlich gestaltet sind, gibt es nicht, da die Umsetzung ja „Ländersache“ ist. Gleichzeitig ist erkennbar, dass die Umsetzung auch keine „Chefsache“ ist, sondern eher „stiefmütterlich“ von einer Ebene zur nächst unteren geschoben wird. Gerade im Wahlkampf, der ja nun wieder ansteht, kann man mit „Schmuddelkinder-Themen“ nicht punkten und will es wohl auch nicht!

    Obwohl das neue Prostitutionsgesetz zutiefst politisch ist, eignet es sich kaum für aufkommende flammende Marktplatz-Appelle der Politik!

    Was will man sich da auch auf die Fahne schreiben? Die Verbesserung der „inneren Sicherheit“ bei CDU/SPD durch das neue Gesetz? – Den „Polizeistaat“ bei den Linken und den
    schwächelnden Grünen? Für die AfD ist das Gesetz womöglich zu schwach, die eher biedere FDP kann kaum mehr „Liberalität“ bei der Prostitution fordern, ohne die eigenen Wähler zu verschrecken. In Ergebnis wird das Thema, man belehre mich hier gerne eines besseren, in den Wahlprogrammen nicht vorkommen.

    „Vorkommen“ wird das Thema allerdings im Herbst 2017 auf den Amtstuben und Gerichten der Republik, wenn nämlich „amtliche Akte“ angefochten werden und Richter die Aufgabe haben werden, dass angerichtete Chaos zu bewerten. Die Freude ist schon jetzt zu spüren, wenn man mit „Menschen vom Amt“ spricht, die nicht so wirklich wissen, was zu tun ist!

    Das Motto „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ passt hier nicht zum „Lagebild“, das doch recht verschwommen erscheint … wenn ich mich nicht irre!

    Übrigens: alle Berlinerinnen und Berliner, die aktuell Gesprächsbedarf haben, können mich gerne kontakten: howard.chance@t-online.de

  • Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Aufgepasst! - Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!
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    Aufgepasst! – Praktische Arbeit an den amtlichen Betriebskonzepten!

    Da es ja im Bundesland Nordrhein-Westfalen bereits „Formularsätze“ für die Erstellung von Betriebskonzepten gibt, haben sich eine Reihe von Betreiberinnen und Betreibern in der Region bereits daran gemacht, die Formulare vorbereitend auszufüllen und ich hatte in der vergangenen Woche die ehrenwerte wie anspruchsvolle Aufgabe, dabei unterstützende Hilfe zu leisten.

    Bei der Arbeit mit den Formularen fielen mir sofort verschiedene „Fallstricke“ auf, die bei der Einreichung zu Problemen führen können: es werden verbindliche Angaben zu Umständen eingefordert, Angaben, die man aber mangels Kenntnis überhaupt nicht machen kann, die aber Grundlage der Genehmigung sind?

    Wie lange hält sich ein Kunde durchschnittlich im Betrieb auf? – Wie lange hält sich eine Prostituierte durchschnittlich während der Öffnungszeiten im Betrieb auf? – Wie hoch ist die maximale Anzahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten?

    Wie soll man solche Werte überhaupt ermitteln und welchen Einfluss hat dies auf die amtliche Bewertung? Mir scheint, dass die Beamten, die den Formularsatz hier alle möglichen Betriebsformen in einen Topf geworfen haben, ohne auf die Unterschiedlichkeiten Rücksicht genommen zu haben. Wie soll der Vermieter einer Hostessenwohnung, der womöglich eine Erlaubnis benötigt, solche Fragen beantworten? Wenn es nämlich keine umfangreiche Einlasskontrolle gibt, was in den deutschen Erotik-Laufhäusern die Regel ist, kann man die verlangten „statistischen Werte“ noch nicht einmal schätzen.

    Dass vom Wirtschafter bis zur Putzfrau alle „Beschäftigten“ gelistet werden sollen bzw. müssen, deutet auf starke „Prüfung und Überwachung“ hin und unterstützt den „Big Brother“-Gedanken, der sich förmlich aufdrängt.

    Welche Anweisungen müssen von den Prostituierten beachtet werden im Bezug auf Kleidung und Verhalten gegenüber den Kunden? – Wer ist für die Abwicklungen der Zahlungen verantwortlich etc.?

    Fangfragen, die dazu führen kann, dass man wohl durch die Prüfung fällt, wenn man sich hier nämlich bei der Beschreibung als „Dirigistiker“ zu erkennen gibt, der gegen das Weisungsverbot des Gesetzes massiv verstößt. Faktischer Selbstmord und Ablehnung des Antrags bei falscher Antwort?

    Auch die „Beschreibung“ der „Schlaf- und Wohnräume“ im Betrieb, birgt erhebliches Gefahrenpotenzial, da man z.B. in gewerblichen Objekten in der Regel weder wohnen noch schlafen darf. Falsche Antwort=Platzverweis?

    Seltsam und auch sehr fragwürdig erscheint mir die konkrete amtliche Aufforderung, alle Werbemaßnahmen detailliert aufzulisten und mitzuteilen, auf welchen Internetplattformen geworben wird und wie die Sexworker daran beteiligt sind! Wirbt man für diese und wie ist die Kostenverteilung!

    Man kann durch „Eintragungen“ hier „Vorlagen“ geben und Dinge manifestieren, die auch das Finanzamt prüfend auf den Plan rufen kann! Plötzlich ist man „Bordellbetrieb“ und wird für die Umsatzsteuer der selbständig tätigen Sexworkerinnen in Haftung genommen?

    Die Liste der markanten und riskanten Punkte, könnte man fortsetzen, was aber heute gar nicht mein Ansatz ist. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, welche Gefahren für die Branche bestehen und rate dazu nicht voreilig Dokumente einzureichen, die dann später als scharfer Boomerang zurück kommen.

    Eine intensive Prüfung sollte hier immer an erster und vor der Einreichung an letzter Stelle stehen und in diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf unsere neue „Allianz“ aus Rechtsanwalt – Steuerberater – Unternehmensberater, eine Allianz, die Probleme sachorientiert angeht und Sie im Verfahren in jeglich denkbarer Weise unterstützt. Den gesamten Sommer über, sind wir sicher im Dauereinsatz.

    Sprechen Sie mich jederzeit gerne an! Auch wenn es momentan nicht von heute auf morgen geht, versuche ich Hilfe und Unterstützung zeitnah zu koordinieren! Jederzeit dienstbereit!

    Howard Chance – Tel. 0177-2727897 – howard.chance@t-online.de

  • Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Hurensäuberungsaktion - JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!Hurensäuberungsaktion – JOYclub fordert Mitglieder zu Profillöschung auf!

    Das Erotikportal JOYclub, eine der größten erotischen Communities in Deutschland, hat in den vergangenen Tagen die Mitglieder, die „finanzielle Interessen“ verfolgen, also Callgirls, Dominas etc. zur Löschung der Profile bis zum 31. Dezember 2017 aufgefordert. Mit Ablauf der Übergangsfristen für die „Sexworker-Anmeldung“, möchte das Portal in dieser Hinsicht „sauber“ werden!

    Ich kann den zeitlichen Zusammenhang nicht so richtig nachvollziehen, wußte aber intern schon länger von diesen Plänen. JOYclub will sich anders positionieren und möchte dabei eben bewußt vermeiden, Behörden-Anfragen zu erhalten, die sehr zeitintensiv sind.

    Die betroffenen Mitglieder, die sich im JOYclub durchaus sehr wohlfühlen, sind natürlich mächtig geschockt, haben aber nun eine Übergangsfrist, um Kontaktlisten zu sichern und um sich eine neue „Heimat“ zu suchen. Wo das sein kann, ist die große Frage, denn es gibt keinen vergleichbaren Anbieter in diesem speziellen Segment!

    Das Vorgehen des JOYclub ist m.E. bislang einmalig und sehr einschneidend und wird die Mitgliederzahl wohl (leicht) schwächen. Man kann es vielleicht „konservativ“ nennen oder auch den Kopf schütteln: an der Entscheidung der JOYclub-Geschäftsleitung wird das wohl nichts mehr ändern! Man hat sich lange Zeit Gedanken gemacht und nun eben entschieden!

    Womöglich sind auch die Veranstalter von erotischen Parties betroffen, wenn diese Parties unter Einbeziehung „gewerblicher Damen“ veranstalten oder „Gangbangs“ bewerben. Die Veranstaltungsrubrik „Sexparties“ wird nämlich demnächst auch entfernt!

    Anders als andere Erotikportale, die im Ausland residieren, ist der JOYclub ein durchweg deutsches Portal, das von den Behörden leicht ins Visier genommen werden könnte! Allerdings haben die Leipziger Kondompflicht und Werbeverbote momentan gar nicht auf dem Schirm, den diese haben keine Übergangsfrist und ich bin mir sicher, das es momentan in einigen Profilen zumindest fragwürdige Inhalte geben könnte.

    Ob „Hurensäuberung“ jetzt der richtige Begriff ist, lasse ich mal offen! Ich haben diesen in einem Facebook-Post gefunden und als verbalen „Eyecatcher“ verwendet. Klappern gehört ja zum journalistischen Handwerk und manchmal klapper ich halt mit!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/06/p16615/

  • Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Update - Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? - Leider Irrtum!
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    Update – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht? – Leider Irrtum!

    Vor einigen Wochen habe ich mit „Prostitution: Überraschung – Bayrische Kommune vernachlässigt Baurecht!“ getitelt, nachdem ich ein Rundschreiben der Polizeiinspektion Regensburg erhalten hatte, das inzwischen als „Postwurfsendung“ von einem 3-7 köpfigen Polizei-Einsatzteam in Regensburger „Prostitutions-“ und Massage-Wohnungen zugestellt wurde.

    Nach meinen Informationen fand dies „zufällig“ im Rahmen eines Aktionstags gegen den Menschhandel statt, bei dem in Bayern wohl auch „leicht ruppige Fachkräfte“ eingesetzt wurden, die örtlich unbekannt waren. Bisschen Show kann ja nicht schaden! Oder? – Schön ist sicher anders!

    Aber zurück zum eigentlichen Thema: das Rundschreiben der Polizei klang freundlich und verbindlich und der zuständige wie verfassende Beamte wird von den Regensburger Betreibern als „sympathisch“ charakterisiert. Die Polizei empfiehlt eine frühzeitige Kooperation und es entstand der Eindruck, dass man „alles“ irgendwie mit den Behörden regeln kann. In der Folge fragten einige Betreiber bei der Stadt Regensburg nach, um zu erfahren welche Vorgaben es gibt und welche Unterlagen für die Konzessionierung notwendig werden.

    Der Schock folgte dann auf den Fuß und zwar in den letzten Tagen: Regensburg hat umfangreiches Material vorbereitet und fordert sehr wohl qualifizierte baurechtliche Dokumente.

    Die „vorsichtige Entwarnung“ muss ich zurücknehmen. Bayern bleibt eben Bayern und überlässt nichts dem Zufall oder der amtlichen Schludrigkeit.

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, so es denn überhaupt möglich ist, sollen Baubegehungen erfolgen und die Frage nach „genehmigt“ oder „nicht genehmigt“ wird schon auf Seite 1 des Antrags gestellt. Kein Unterschied zu NRW, eher noch eine kleine Steigerung, bei der die Bayern sogar Nachweise fordern, dass das genutzte Wasser im Haus frei von Legionellen ist! Liest sich relativ unentspannt und hat bereits einige Betreiber geschockt, weil das alles nach erweitertem Formalismus klingt.

    Ob wirklich so heiß gegessen wie gekocht wird, ist hier eher nicht die Frage, sondern ein frommer Wunsch, der sich womöglich nicht erfüllt!

    Sorry für meine Fehlinterpretation! Kann im schnellen Informationsfluß leider passieren! Daher ist mir die heutige Richtigstellung auch sehr wichtig! Ich bleibe am Ball und werde die Regensburger Freundinnen und Freunde natürlich weiterhin intensiv unterstützen!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/27/polizeiinformation-regensburg/

  • Prostitution 2017 – Presseschau – Hannover – Das Schweigen der Huren!

    Prostitution 2017 – Presseschau – Hannover – Das Schweigen der Huren!

    Prostitution 2017 - Presseschau - Hannover - Das Schweigen der Huren!
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    Prostitution 2017 – Presseschau – Hannover – Das Schweigen der Huren!

    Na, über provokante Schlagzeilen kann man ja trefflich streiten, aber der Titel, den die „Neue Presse“ aus Hannover gestern (29.06.2017) wählte, bringt unterschwellig Hanibals „Lämmer“ vors virtuelle Auge und die Schlachtbank ist da gedanklich nicht so weit weg! Ein Wortspiel, dass dann schon zum Artikel passt, der einen Reporterbesuch am Steintor in Hannover schildert, wo sich die geschäftliche Lage in den vergangenen Jahren nicht gerade positiv entwickelt hat:

    Seit der „Lange“ nicht mehr in erster Reihe präsent ist, hat das Viertel deutlich an Qualität verloren!

    Dies soll nun kein Plädoyer für die „Hells Angels“ sein, aber was die Hannover Redlight Crew anbelangt, war diese jahrelang ein Garant für eine gewisse Ordnung im District und hinter vorgehaltener Hand sind selbst milieuerfahrene Polizisten mit der jetzigen Situation unzufrieden und hätten nichts dagegen, wenn es wieder „alte Verhältnisse“ am Steintor geben würde. Wird es aber sicher nicht, da der Staat nun mal das Gewaltmonopol nicht abgeben kann. Basta!

    Der Bericht der „Neuen Presse“ zeigt deutlich, was am Steintor los ist und viele Details kann ich durch meine persönlichen investigativen Streifzüge vor Ort nur bestätigen. Das Steintor hat keinen Glamour, relativ wenige Kunden und man spürt, das sich hier vieles im Umbruch befindet.

    Billig und weitreichend tabulos ist in vielen Zimmern „geil“ und man darf die Toilettenanlage bei der Postbank nicht übersehen, wo neben dem großen Geschäft auch sehr spezielle Sex-Geschäfte laufen!

    Ja, richtig: wer als Dienstleisterin die Miete im Eros-Center sparen will, „verkehrt“ im Gebüsch rund um die Postbank oder zieht sich bei Kälte oder Regen mit Kunden auf die rustikale Bauarbeiter-Toilette zurück, die seit geraumer Zeit dort steht. Blasen ohne für nen 20er und Rock hoch für nen zusätzlichen 10er. Muß man eindeutig mögen und ich erzähle keinen Scheiß, sondern bekam diese speziellen Offerten, als ich zu später Stunde vom Hauptbahnhof mit meinem Koffer zum Hotel rollte!

    Wer immer dachte: Steintor ist schon rustikal, der sollte sich den Postbank-Strich und zusätzlich die „Steigen“ in der Ludwigstrasse anschauen, wo sich Dienstleisterinnen den Platz mit hungrigen Ratten teilen, die durch Unmengen von nicht abgeholtem Müll geradezu magisch angezogen werden. Während man an den Fenstern Titten glotzt und „verhandelt“, laufen einem die putzigen Tierchen über die Füße. Entzückend!

    Ja, sind wir denn in Kairo oder auf dem Strassenstrich von Kalkutta? Ne, Hannover-City, Landeshauptstadt mit sehr prekären Zuständen, um die sich scheinbar niemand kümmert!

    Solche Zustände gibt es am Steintor selbst nicht und die Frauen fühlen sich in den Laufhäusern schon viel sicherer, als die Kolleginnen im Gebüsch, die ein hohes Risiko gehen.
    Natürlich lassen sich die Betreiber die durchaus annehmbaren Arbeitszimmer und den damit verbundenen Security-Dienst bezahlen, aber von Wucher kann auch nicht wirklich sprechen!

    Das neue Gesetz ist zwar durchaus ein Thema, das das Land aber erst mal auf „Ruhe“ macht und dies wohl auch so kommuniziert, hält sich die Aufregung in Grenzen. Aber lesen Sie doch einfach selbst, was sich beim Besuch der Journalisten ergab:

    http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Das-Schweigen-der-Huren

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

    Prostitution 2017 - Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!
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    Prostitution 2017 – Amtliche Anträge NRW liegen vollständig vor!

    Deutschlands größtes Bundesland Nordrhein-Westfalen hat das, was den meisten anderen Bundesländern bislang noch komplett fehlt: umfangreiche amtliche Antragsunterlagen für zu genehmigende Prostitutionsstätten mit allem „zipp“ und „zapp“, bei deren Lektüre einem schon etwas schwindlig wird! Keine Kompromisse, ein sehr umfangreicher Datenhunger und Detailfragen, die man intensiv bedenken muss, bevor man sich selbst ein „Ei ins Nest“ legt!

    Die Gründlichkeit, mit der das Land hier gearbeitet hat, ist schon verblüffend und zeigt, dass man sich hinter verschlossenen Türen intensive Gedanken gemacht hat, um „Schlupflöcher“ zu vermeiden.

    Bei „stehenden“ Betrieben sind Bau- und Nutzungsgenehmigungen obligatorisch, wobei auch ein „gültiges Abschlusstestat“ erwartet wird. Der Betreiber benötigt eine positive Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, muss über alte oder neue Insolvenzen und laufende Ermittlungsverfahren berichten und dabei die Hosen bis zu den Knöcheln runterlassen!

    Alle Mitabeiterinnen und Mietarbeiter müssen namentlich und mit Adresse im Betriebskonzept aufgeführt werden und die Behörde will sogar wissen, wo und wie „Sexworker“ angeworben werden und wie man dabei vorgeht, um Menschenhandel zu vermeiden! Es muß angegeben werden, welche Personen zukünftig die „Huren-Ausweise“ kontrollieren und warum dazu eine Befähigung besteht?

    Das riecht alles nach dem ganz großen „Verwaltungsverfahren“, bei dem man als Betreiberin oder Betreiber ganz schön in Schwung geraten wird!

    Einfach war gestern! NRW zeigt nun ganz klar, wo der amtliche Hammer hängt und man hat recht viele Hürden aufgestellt, bei denen man schnell zu Fall kommen kann. Ich halte es für unmöglich, das Betriebskonzept mal so eben auszufüllen. Dazu bedarf es intensiver Vorbereitungen und Überlegungen, denn das Konzept wird ja zur „Betriebsbibel“, auf der man „festgenagelt“ wird. Was nicht im Konzept steht, darf man nicht machen! Was ist Konzept steht, muss man unbedingt einhalten, denn die Genehmigung wird für das „festgeschriebene“ Konzept erteilt!

    Ich bin gerade dabei, die vorliegenden Unterlagen zu analysieren und denke auch darüber nach, diese ein Stück weit zu kommentieren. Die NRW-Kunden von MH-Consulting erhalten das Material dann in den nächsten Tagen per Mail, alle Interessenten aber gerne auch auf Anfrage an mich: howard.chance@t-online.de

    Ob jetzt noch die Feststellung von Carl Zeller gilt, der einst bemerkte:

    Der Bürokrat tut seine Pflicht – von neun bis eins! mehr tut er nicht!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/01/03/das-neue-prostitutionsgesetz-2017-die-wichtigsten-basics/

  • Prostitution 2017 – Polizeiinformation aus Regensburg – Postwurfsendung?

    Prostitution 2017 – Polizeiinformation aus Regensburg – Postwurfsendung?

    Prostitution 2017 - Polizeiinformation aus Regensburg - Postwurfsendung?
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    Prostitution 2017 – Polizeiinformation aus Regensburg – Postwurfsendung?

    In einigen wenigen Regionen der Republik geht es nun doch ans berühmte „Eingemachte“, wie die Fotografie eines polizeilichen Schreibens zeigt, das mir von Consulting-Kunden aus Bayern zugesendet wurde. Polizeiinspektionen in Bayern waren in den vergangenen Wochen in den „Revieren“ unterwegs und haben Infoschreiben an Sexworkerinnen übergeben, die dazu auffordern, selbiges an die Vermieterinnen und Vermieter von Hostessen-Wohnungen zu übergeben:


    In einer sehr freundlichen Tonlage fordert im vorliegenden Beispiel der zuständige Regensburger Kriminalhauptkommissar die (unbekannten?) Vermieterinnen und Vermieter der „Prostitutionswohnungen“ zur Kontaktaufnahme auf und betont, dass bei korrekter Handhabung von Seiten der Polizei keine Repressalien zu erwarten sind!

    Die Polizei hat die „Arbeitswohnungen“ in Regensburg, aber auch in einigen anderen bayerischen Städten katalogisiert und eben als „Arbeitswohnung zum Zweck der Prostitution“ klassifiziert. Das die Zustellung an die Mieterinnen erfolgte, zeigt, dass die Vermieterinnen und Vermieter wohl teilweise „unbekannt“ sind, denn sonst hätte man ja sicher Briefe mit Adressat verschickt. Denn wenn das Schreiben nicht weitergeleitet wird, kommt man wohl nur schwer in Kontakt.

    Der Hinweis auf das neue Prostitutionsgesetz ist recht allgemein gehalten und enthält keinen Hinweis auf die geltenden Übergangsfristen, wobei die rechtliche Beratung nun auch nicht Aufgabe der Polizeiinspektionen ist. Offenbar möchte man erst einmal informativ ins Gespräch kommen und möglicherweise „Betreiber ermitteln“!

    Das zum informativen Gespräch sicherlich eine Aktennotiz gefertigt wird, in der persönliche Daten erfasst werden, sollte jeder und jedem dabei klar sein! Und das die städtischen Ordnungsämter auf Anfrage die polizeilich erhobenen Daten jederzeit erhalten, steht auch außer Frage!

    Wenn man sich der Polizei als Betreiberin oder Betreiber zu erkennen gibt, ist dies eine Form der indirekten Registrierung, die im Zweifelsfall gerichtsverwertbar ist. Zurückrudern macht dann später wenig Sinn. Auch wenn die Dialogbereitschaft der Polizei zu loben ist, darf man nicht vergessen, dass man es mit einer Behörde zu tun hat, die Daten und Erkenntnisse sammelt. Es entscheide jede und jeder selbst, wie weit man hier gehen möchte!

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/02/prostitution-bayern-2/

  • Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Finanzamt versus Prostitutionsgesetz - Branche vor dem Ruin?Finanzamt versus Prostitutionsgesetz – Branche vor dem Ruin?

    Bedingt durch einen Besuchstermin im Süden der Republik, bin ich auf einen Umstand aufmerksam geworden, der für nahezu alle sogenannte „Bordellbetriebe“, die nach dem 1. Juli 2017 dann den recht bizarren Namen „Prostitutionsstätten“ tragen werden, eine bedrohliche Dimension darstellt, einen Umstand, bei dem Regelungen des neuen Prostitutionsgesetzes im krassen Widerspruch zur finanzamtlichen Praxis stehen!

    Worum geht es? Bei einer Betriebsprüfung wurde einem engagierten Betreiber, der gewerblich Zimmer an selbständige Sexworker vermietet, unterstellt eine Art „Generalunternehmer“ zu sein, der folglich für die zu zahlende Umsatzsteuer der Mieterinnen aufzukommen hätte!

    Er soll also für den Hurenlohn, den er weder gesehen, noch erhalten hat, die 19% Umsatzsteuer rückwirkend zahlen, weil es das Finanzamt so will und es angeblich höchstrichterliche Urteile gibt, die diese Verfahrensweise ausdrücklich billigen!

    Wenn eine „gewerbliche Zimmervermietung“ nach aussen, z.B. in Form einer eigenen Homepage, den Eindruck erweckt, ein „Komplett-Betrieb“ zu sein, der aktiven Einfluß auf die Förderung des Prostitutionsgeschäfts nimmt, wenn Alarmsysteme, Überwachung und Security vorhanden sind, unterstellt das Finanzamt „einfach“, dass die Mietverträge nur fingiert sind und das alle im Haus entstehenden Umsätze dem Betreiber der Betriebsstätte zuzurechen sind.

    Nach dieser Logik, hätten nahezu alle Bordell-Betriebe und Eros-Center jederzeit mit der entsprechenden Keule des zuständigen Finanzamtes zu rechnen und in großen Betrieben können dann schnell mehrere Millionen Euro Umsatzsteuer zusammenkommen, bei denen man dann Steuerhinterziehung unterstellt, die Fahndung einlaufen lässt und Existenzen vernichtet!

    Geradezu skurril ist in diesem Zusammenhang, dass im neuen Prostitutionsgesetz klare Vorgaben enthalten sind, was Security und Alarmsysteme anbelangt: beides muss bei bestimmten Betriebsgrößen zwingend vorhanden sein! Beachtet man diese amtlichen Vorschriften, liefert man den Finanzämtern ein Stück weit den Beweis eben Bordellbetrieb zu sein und damit als Generalunternehmer für jegliche Umsatzsteuer im Haus zu haften!

    Das klingt mal wieder, als hätte ich mir eine zu große Haschisch-Pfeife reingezogen oder aber die Vodka-Flasche bis zum Boden geleert, aber leider ist das, was ich gerade beschreibe Realität und kein Einzelfall! Auch Pascha-Chef Hermann Müller kämpft gerade in einem ähnlich gelagerten Fall in Augsburg um sein Recht

    Die Unglaublichkeit der Vorgänge veranlasst mich persönlich, die vom Finanzamt genannten
    Präsedenz-Urteile unbedingt einmal auf Stichhaltigkeit überprüfen zu lassen, zum einen, weil mir der Kunde aufrichtig leid tut und nach den Gesetzen der Logik solche Regelungenundenkbar erscheinen, zum anderen kann sich der Vorgang in Hunderten von weiteren Fällen von heute auf morgen ergeben, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet und der Prüfer um die Vorgehensweise weiß, die vermeintlich viel Gewinn für den Staat bringt.

    Die Anwälte von Hermann Müller verweisen in diesem Zusammenhang übrigens auf die Notwendigkeit, die Bordellbesteuerung vom EUGH (Europäischen Gerichtshof) generell prüfe zu lassen und haben beim Landgericht Augsburg angeregt und beantragt, den Ausgang eines anhängigen EUGH-Verfahrens abzuwarten, bevor der Fall Müller weiter verhandelt wird. Die Presse hat bislang lediglich vom ersten Verhandlungstag berichtet, aber nicht publiziert, ob das Verfahren nun ruht! Ich werde hier in den kommenden Tagen beim Kölner Pascha-Team nachfragen, da die sicher erfolgte Entscheidung des Augsburger Landgerichts eine ganz entscheidende Bedeutung für die gesamte Branche und auch für meinen stark gebeutelten Kunden hat!

    Die Frage, welche „Fakten“ man nun in sein zu erstellendes Betriebskonzept schreibt, kann man so momentan sicher nicht schlüssig beantworten. Erklärt man dem Ordnungsamt schriftlich, dass man einen Bordellbetrieb betreibt, ist dies eine Steilvorlage für die Finanzbehörden und fast schon wirtschaftlicher Selbstmord!

    Da läuft offensichtlich etwas gewaltig schief im Staat und die möglichen Konsequenzen sind für die Branche absolut existenzbedrohend!

    Damit verglichen, sind die „Einwände“ von Dona Carmen und Gefolge, mit denen nun im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde argumentiert werden soll, fast banal! Man sollte zwar hier keine Äpfel mit Birnen vergleichen, aber offensichtlich höchst brisante Themen gehen im Moment wohl im „Gedöns“ unter und die Presse hat die Schmuddelkinder und deren Geschäfte nach wie vor nicht lieb. Warum auch? Und der Staat macht ja nun wirklich keinen Hehl daraus, was er von Prostitution im speziellen so hält:

    Bluten sollen sie, die Ausbeuter und zwar auch, wenn sie nachweislich gar nicht ausbeuten?

    Wieviel Rechtsstaatlichkeit ist da noch gegeben, wenn das Finanzamt willkürlich handelt und soliden Betrieben die Existenzgrundlagen schlagartig entzieht? Wo finden sich nun Experten, die engagiert gegen die staatliche Willkür kämpfen und was kann man tun, um der Logik wieder zum Recht zu verhelfen?

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/23/prozess-hermann-pascha-mueller/

  • Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

    Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

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    Howard Chance – Bericht zur aktuellen Lage der erotischen Nation

    Es sind nur noch etwas mehr als 2 Wochen, bis das neue deutsche Prostitutionsgesetz Inkrafttreten wird! Es wurde viel geschrieben, agiert und diskutiert, doch das Bild, was wann wie kommt, ist immer noch sehr unscharf! Daher fasse ich die aktuelle Situation nach meiner persönlichen Wahrnehmung in Schlagworten zusammen, um die momentan Lage zu skizzieren:

    • Das Gesetz wird zum 1. Juli 2017 pünktlich Inkrafttreten. Eine Verfassungsbeschwerde wurde bislang nicht eingereicht und es gibt auch keinen mir bekannten Antrag auf „Einstweilige Anordnung“. Systematisch läuft also für den Gesetzgeber alles nach Plan!
    • Der vom Verein Dona Carmen e.V. in Auftrag gegebene Entwurf einer Verfassungsbeschwerde beschränkt sich auf 3 Punkte, die nach meiner Einschätzung nicht das Potential haben, das Gesetz zu kippen. Außerdem wird erst in 1-2 Jahren entschieden?
    • Die Umsetzung des neuen Gesetzes bereitet große Schwierigkeiten, da dies Ländersache ist! Von 16 Bundesländern hat lediglich Nordrhein-Westfalen konkrete Verordnungen verabschiedet. In allen anderen Bundesländern ist man nicht wirklich bereit für die personalintensive Aufgabe! Vertagt!
    • Die NRW-Verordnung, macht den Prostitutionsbetrieben im Land zukünftig das Leben schwer! Um eine Konzession beantragen zu können, müssen für die genutzten Räume zwingend Bau- und Nutzungsgenehmigungen vorliegen! Vorsicht also in NRW!
    • Huren-Ausweise kommen mit Verspätung an den Start! – Anfragende Sexworkerinnen werden bundesweit auf „später“ vertröstet! – Ein Erlass des Bundesfamilienministeriums sorgte zudem für Verwunderung und rief u.a. Dona Carmen auf den Plan! Aktion „Alice Schwarzer“!
    • Sexworkerinnen werden zunehmend nervös! Es gibt erste Abwanderungen ins europäische Ausland und in vielen erotischen Metropolen des Landes herrscht derzeit „Leerstand“! Der Wille bzw. Unwille zur amtlichen Registrierung spaltet die Branche!
    • Es gibt Bestimmungen im neuen Gesetz, die auch ohne landesspezifische Verordnungen unmittelbar Inkrafttreten werden: Werbeverbote, Kondompflicht, Dokumentationspflichten! Hier sind sofort und auch „rückwirkend“ Bußgelder möglich! Sehr wichtig!

    MH-Consulting-Aktivitäten

    Wir sind momentan mit der Vorbereitung von Dokumentationsmaterial für unsere Kunden tätig und bereiten Konzeptanträge vor. Damit sind wir im Moment stark ausgelastet, da wir unsere Kunden in den kommenden 14 Tagen in vielen Fällen vor Ort besuchen. Reiseschwerpunkt ist dabei NRW, wo es eben bereits „brennt“. Den derzeitigen Terminplan finden Sie unter:

    http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/11/27/termine-howard-chance/

    Ab dem 1. Juli 2017, haben wir eine „Taskforce“ eingerichtet, die innerhalb kürzester Zeit bundesweit reagieren kann, wenn sich akute Problemstellungen ergeben.

  • Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen – 21-jähriger Deutscher gesteht!

    Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen – 21-jähriger Deutscher gesteht!

    Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen - 21-jähriger Deutscher gesteht!
    Bildquelle: Pixabay

    Nürnberg: Morde an Sexworkerinnen – 21-jähriger Deutscher gesteht!

    Die Nürnberger Morde an den zwei Sexworkerinnen in Nürnberg sind aufgeklärt! – Wie Polizei und Staatsanwaltschaft heute im Rahmen einer Pressekonferenz berichteten, hat der mutmassliche Täter, der am vergangenen Samstag festgenommen worden war, nach anfänglichen leugnen, inzwischen ein umfangreiches Geständnis abgelegt, bei dem er Täterwissen preisgegeben hat. Zudem wurden DNA-Spuren des Festgenommenen an den zwei Opfern gefunden. Es bleiben somit keine Zweifel am Tatgeschehen und am Täter und die Nürnberger Sexarbeiterinnen-Szene kann diesbezüglich aufatmen. Trotz der Festnahme am Samstag, hatten die Damen in den Nürnberger Apartments noch Restzweifel, ob der Festgenommen auch die richtige Person ist oder ob der wahre Täter womöglich noch auf freiem Fuß sein und weitere Taten verüben könnte!

    Beim geständigen Täter handelt es sich um einen 21-jährigen Deutschen, der angeblich wegen dem zu entrichtenten Liebeslohn mit beiden Damen in Streit geraten ist. Religiöse Motive wurden, entgegen spekulativen Berichten vom Wochenende, nicht angeführt! Sollten sich die Einlassungen des Täters betätigen, hätte er aus sogenannten niederen Beweggründen getötet und damit klare Mordmerkmale erfüllt. Dafür gibt es lebenslänglich und das wir sicher niemand bedauern. Wegen einer vergleichsweise geringen Menge Geldes zu töten, ist völlig unfassbar und als Motiv so ziemlich das übelste, was man haben kann!

    Aber es gibt solche Leute, denen einfach nichts heilig ist und die unfassbare Taten begehen. Gleich zwei solche Taten innerhalb einer Woche zu verüben, ist natürlich noch einmal eine Nummer härter und dieser Umstand wird sicher auch bei der psychiatrischen Begutachtung eine wichtige Rolle spielen: kann jemand „normal“ sein, der so etwas tut oder ist die forensische Psychiatrie der bessere Dauerverwahrungsort für den Täter von Nürnberg?

    Einen detaillierten Bericht finden Sie beim Bayerischen Rundfunk:

    http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/prostituierten-mord-nuernberg-102.html

    Reisserischer präsentiert es die Bild-Zeitung:

    http://www.bild.de/regional/muenchen/news/news-eilmeldung-prostiuierten-morde-nuernberg-52151662.bild.html

  • Dienstreise: Franzensbad – Nürnberg – Frankfurt – Baden – Köln

    Dienstreise: Franzensbad – Nürnberg – Frankfurt – Baden – Köln

    Dienstreise: Franzensbad - Nürnberg - Frankfurt - Baden - Köln
    Bildquelle: Pixabay

    Dienstreise: Franzensbad – Nürnberg – Frankfurt – Baden – Köln

    Ich habe die vergangene Woche für eine intensive Klausurphase genutzt und mich dabei überwiegend in Franzensbad (Tschechien) aufgehalten, einem historischen Kurort, wo man sowohl kuren wie arbeiten kann und wo die Zeit gemächlich vergeht. Gutes Essen, freundliche Menschen und eine große Anzahl von älteren Bundesbürgern, die es sich hier für relativ kleines Geld gutgehen lassen.

    OK, ich habe den Altersdurchschnitt etwas gesenkt und die hiesigen Kurschatten sind im Alter meiner Eltern und daher für erotische Intermezzi nicht wirklich geeignet! Aber der Grund der Reise, war ja auch ein anderer!

    So wurden Unterlagen sortiert, Verträge vorbereitet und unerledigte Korrespondenz bearbeitet, da ja nun die heiße Phase beginnt und vieles liegengeblieben war. Gestern stand ich vor dem Abgrund, heute bin ich einen entscheidenden Schritt weiter! Hurra!

    Nun ist der große Reisekoffer wieder gepackt: heute geht es zu einem Termin nach Nürnberg, dann morgen kurz in die Heimat, Montag und Dienstag suche ich das Rhein-Main-Gebiet heim, bin dann in Bensheim, Baden-Baden und Offenburg, bevor es am kommenden Freitag zurück nach Köln geht, wo auch schon wieder Arbeit lauert!

    Der ganze Juni wird Reisemonat sein und ich brauche schon eine gewisse Disziplin, um die Arbeit bewältigen zu können. Zum Glück kann ich dabei auf Kolleginnen und Kollegen vertrauen, die mich in wichtigen Bereichen unterstützen! Danke dafür!

    Wann platzen die ersten behördlichen Bomben?

    Das ist eine Frage, die oft gestellt wird und die man einfach nicht beantworten kann! Ich denke, dass sich die Meldungen in den kommenden Wochen überschlagen werden. Wir haben schließlich an die 20.000 Erotikbetriebe im Land und über 200.000 bekannte Sexworker, die alle irgendwie mit dem Thema zu tun haben (werden). Dazu über 11.000 Städte und Gemeinden, die etwas umsetzen müssen. eine Dimension, die man leicht aus dem Blick verliert!

    Angesichts der totalen Zahlen bin ich recht froh, dass nicht alle Beratungsbedarf haben und nicht alle bei mir anrufen! Ich bin auch froh, dass es weitere kompetente Berater gibt, die regional tätig sind und mit mir an einem Strang ziehen. Hier sei zum Beispiel Christoph Rohr erwähnt, der ja in Kürze auch ein Seminar in Süddeutschland anbietet, bei dem ich auch zu Gast sein werde.

    Wenn wir da Thema Konzession, Registrierung und Co. ansatzweise abgeschlossen haben werden, starte ich eine große Steueroffensive, die gemeinsam mit meinem Beratungspartner Herr Deák (Steuerberater / Bachelor of Science) entwickelt wird. Hier gibt es für viele Unternehmen in der Branche ungeahnte Optimierungsmöglichkeiten! Dazu bald mehr!

    Nun frisch ans Werk un zum Bahnhof, wo der Zug nach Nürnberg nicht wartet, sondern vermutlich pünktlich abfährt!